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1 SCHULJAHR 2017/2018

SCHULJAHR 2017/2018 - bertrange.lu · 4. Afonso De Melo E Silva Granja 13. Brynn Reese 5. Anastassia Fournier 14. Mathilda Roholt 6. Raffael Hagara 15. Juno Thill 7. Jo Kutten 16

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SCHULJAHR 2017/2018

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SIE HABEN DIE GRUNDSCHULE ABGESCHLOSSEN UND GEHEN NUN INS GYMNASIUM …

Klasse von Herrn Nico Nicks

Klasse von Frau Malou Richartz

VIEL ERFOLG !

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VORWORT

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

Erziehungs- und Bildungswesen haben aktuell einen besonderen Stellenwert in unserer Gesellschaft. Alle

ehrgeizigen Projekte, welche die politischen Verantwortlichen in den vergangenen Jahren zur Priorität gemacht hatten,

werden dem Image, welches unsere Gemeinde pflegen möchte, gerecht: nämlich Orte schaffen an denen Kinder beste,

schulische Rahmenbedingungen erleben. So entstand im Laufe der letzten beiden Jahrzehnte am Campus „ Atert “ ein

einmaliger Ort für Bildung, Kultur-, Sport- und Freizeitveranstaltungen. Da zahlreiche Gemeinden dieses Modell

aufgriffen, sehen wir unsere Investitionen in die Zukunft als zweifellos bestätigt !

Bartringen verzeichnet seit Jahren ein starkes Bevölkerungswachstum. Durch die Notwendigkeit die öffentlichen

Infrastrukturen laufend anzupassen, entschied man sich zum Abriss der alten Grundschule „ beim Schlass “ in der,

während gut 50 Jahren, eine beeindruckende Zahl an Schülern den Unterricht besuchten. Man schuf so Platz für ein

modernes Schulgebäude, welches den Bedürfnissen der Grundschüler und den Erwartungen der Lehrer gerecht wird.

Die „ nei Schoul beim Schlass “ öffnet zum Schulanfang 2017/2018 und wird offiziell am Mittwoch, 13. September in

Anwesenheit des Bildungsministers eingeweiht werden. Anschlieβend können Sie die neuen Räumlichkeiten entdecken

und ich freue mich Sie zu diesem feierlichen Anlass herzlich willkommen zu heiβen.

Ich wünsche Ihnen einen guten Schulanfang 2017/2018 !

Frank Colabianchi, Bürgermeister

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INHALTSVERZEICHNIS

1. ERSTER SCHULTAG 2017/2018 ......................................................................................................................................... 5

2. STUNDENPLAN ...................................................................................................................................................................... 5

3. SCHULINFRASTRUKTUR .................................................................................................................................................... 6

4. KLASSENAUFTEILUNG....................................................................................................................................................... 7

5. GROβHERZOGLICHES REGLEMENT VOM 7. MAI 2009 BETREFFEND DIE SCHULORDNUNG AN ÖFFENTLICHEN SCHULEN ......................................................... 17

6. FREISTELLUNG VOM SCHULUNTERRICHT ............................................................................................................ 18

7. SCHULBUSDIENST .............................................................................................................................................................. 18

8. BESTIMMUNGEN ZUM SCHULBUSDIENST ............................................................................................................. 20

9. WEITERE, ZUM UNTERRICHT GEHÖRENDE AKTIVITÄTEN ........................................................................ 21

10. AN WEN WENDEN IM FALL … ? ? ? ............................................................................................................................. 21

11. ELTERNVERTRETER .......................................................................................................................................................... 22

12. „ COORDINATEURS DE CYCLE ” ................................................................................................................................. 22

13. SCHULAUSSCHUSS ............................................................................................................................................................... 23

14. SCHULKOMMISSION .......................................................................................................................................................... 24

15. SCHULHORT BARTRINGEN (SEA) ................................................................................................................................ 25

16. BESTIMMUNGEN ZUM SCHULHORT (SEA) ............................................................................................................. 28

17. „ CHÈQUE-SERVICE ACCUEIL ” .................................................................................................................................... 31

18. KOMMISSION „ MAISON RELAIS ”............................................................................................................................... 32

19. SOMMERPROGRAMM ........................................................................................................................................................ 32

20. WEITERE KOMMUNALE ANGEBOTE ........................................................................................................................ 33

21. ZUSCHÜSSE ............................................................................................................................................................................ 34

22. SCHULFERIEN UND SCHULFREIE TAGE ................................................................................................................. 35

23. NÜTZLICHE ADRESSEN ................................................................................................................................................... 36

24. PLAN VON BARTRINGEN ................................................................................................................................................ 40

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1. ERSTER SCHULTAG 2017/2018

Freitag, 15. September 2017

Zyklen 1 Früherziehung, 1.1 und 1.2: 8.05 Uhr

Zyklen 2, 3 und 4: 7.50 Uhr

Sehr geehrte Eltern,

Bitte beachten Sie dass Freitag, 15. September 2017 ein normaler Schultag ist.

Alle Schüler haben also erst nach dem Nachmittagsunterricht frei.

2. STUNDENPLAN

ZYKLUS 1 FRÜHERZIEHUNG

morgens nachmittags

montags bis freitags 8.05 bis 12.00 Uhr 14.00 bis 15.45 Uhr

dienstags, donnerstags 8.05 bis 12.00 Uhr schulfrei

samstags schulfrei schulfrei

Sehr geehrte Eltern,

Da der Besuch der Klassen des Zyklus 1 Früherziehung fakultativ ist, muss Ihr Kind nicht während der gesamten Woche anwesend sein. Wir bitten Sie jedoch, es in einem möglichst regelmäßigen Rhythmus an den Klassen teilnehmen zu lassen und darauf zu achten, dass es zum Schulanfang keine Windeln mehr braucht.

Die Kinder des Zyklus 1 Früherziehung können ebenfalls den Schulhort, das Schulrestaurant sowie den Schulbusdienst nutzen.

Möchten Sie Ihr Kind für den Empfang oder die Aufsicht anmelden, so wenden Sie sich bitte an die Erzieherinnen Frau Monique Schuster, Frau Elvira Staiano, Frau Lynn Simon oder Frau Fanny Toisul. Das Angebot ist kostenlos und findet wie folgt statt:

der Empfang, vor Schulbeginn:

morgens ab 7.30 Uhr Gebäude „ Butzenhaus ”

nachmittags ab 13.30 Uhr

die Aufsicht, nachmittags, nach Schulschluss:

bis 12.20 Uhr Gebäude „ Butzenhaus ”

bis 16.05 Uhr

Bitte holen Sie Ihr Kind pünktlich ab.

ZYKLUS 1

morgens nachmittags

montags bis freitags 8.05 bis 12.00 Uhr 14.00 bis 15.45 Uhr

dienstags, donnerstags 8.05 bis 12.00 Uhr schulfrei

samstags schulfrei schulfrei

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ZYKLEN 2 BIS 4

morgens nachmittags

montags bis freitags 7.50 bis 12.00 Uhr

Pause von 10.00 bis 10.15 Uhr 14.00 bis 15.45 Uhr

dienstags, donnerstags 7.50 bis 12.00 Uhr

Pause von 10.00 bis 10.15 Uhr schulfrei

samstags schulfrei schulfrei

3. SCHULINFRASTRUKTUR

Zyklus 1 Früherziehung – Gebäude „ Butzenhaus ”

1 Campus „ Atert ”

L-8051 Bartringen

Telefon: 26 312 705

Fax: 26 312 756

Zyklus 1 – Gebäude „ Prince Sébastien ”

2 Campus „ Atert ”

L-8051 Bartringen

Telefon: 26 312 710

Fax: 26 312 752

Zyklus 2 – Gebäude „ Beiestack ”

5 Campus „ Atert ”

L-8051 Bartringen

Telefon: 26 312 709

Fax: 26 312 753

Zyklus 3 – Gebäude „ beim Schlass ”

9 beim Schlass

L-8058 Bartringen

Telefon: 26 312 701

Fax: 26 312 750

Zyklus 4 – Gebäude „ beim Schlass ”

9 beim Schlass

L-8058 Bartringen

Telefon: 26 312 703

Fax: 26 312 751

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4. KLASSENAUFTEILUNG

Sehr geehrte Eltern,

Sie können den Klassenlehrer Ihres Kindes telefonisch erreichen.

Um den Unterricht jedoch nicht zu stören, bitten wir Sie auβerhalb der Schulstunden, das heiβt vor Schulbeginn, nach Schulschluss oder während der Pausen anzurufen. Den Stundenplan finden Sie unter Rubrik 2.

ZYKLUS 1 FRÜHERZIEHUNG

Frau Sandie Braun-Lang, Frau Fabienne Kuffer-Schaul und Frau Fanny Toisul

Gebäude „ Butzenhaus ”, blauer Saal, Tel. 26 312 705

1. Farzad Ayan 10. Mathilde Marchetti 2. Lena Behm 11. Boris Minchev 3. Charbel Biver 12. Chloé Rabeau 4. Afonso De Melo E Silva Granja 13. Brynn Reese 5. Anastassia Fournier 14. Mathilda Roholt 6. Raffael Hagara 15. Juno Thill 7. Jo Kutten 16. Quentin Thomé 8. Mathis Malcourant 17. Leonie Wallers 9. Greta Marchetti

Frau Martine Schroeder und Frau Elvira Staiano

Gebäude „ Butzenhaus ”, roter Saal, Tel. 26 312 705

1. Romeo Antonacci 10. Felix Kuffer 2. Iulia Binnéid 11. Cecilia Marotta 3. Ricky Cotterchio Kill 12. Alessandro Mercurio 4. Fiorella De Pasquale 13. Yamuna Natarajan 5. Ibtisam El Hachemi 14. Sasha Nita 6. Nora Ghermine 15. Maximos Papantoniou 7. Aaron Griner 16. Amelie Reng 8. Pamir Isikli 17. Frederick Stanton 9. Myriam King 18. Andrei Tăbăcel-Manea

Frau Nathalie Kill und Frau Monique Schuster

Gebäude „ Butzenhaus ”, gelber Saal, Tel. 26 312 705

1. Chelsea Adrović Majeres 10. Mona Mekrez 2. Timeo Alves Cominotti 11. Keira Murdoch 3. Emma Cojocaru Barreira 12. Matthieu Nicolaÿ 4. Manon Cour 13. Louisa Paetzel 5. Erik Kristensson 14. Isabelle Price 6. Maxime Lanners 15. Jan Rotink 7. Boyan Li 16. Sophie Tydeman 8. Miguel Llana Garcia 17. Scarlett Walter 9. Célia Maraite 18. Louis Weber

Frau Anne Bernabeu und Frau Lynn Simon

Gebäude „ Butzenhaus ”, grüner Saal, Tel. 26 312 705

1. Lorenzo Aliberti 9. Lena Lux 2. Martin Belchevski 10. Timm Mannes 3. Robert Blanchard 11. Arnaud Schmit 4. Medeea Hada 12. Cristina Simmons 5. Nathalie Hoffmann 13. Vishva Somasundar 6. Freya Jordan 14. Ysaline Tientcheu 7. Arthur Le Goff 15. Sofia Tutucci 8. Elisabetta Leonardi

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ZYKLEN 1.1 UND 1.2

Frau Michèle Klepper

Gebäude „ Prince Sébastien ”, Saal 3, Tel. 26 312 707

1. Tristan Barthelemy 9. Parsa Hassani

2. Charlie Becker 10. Sohail Hassani

3. Billie Cotterchio Kill 11. Hugo Leitao Miranda

4. Eric Denzer 12. Mya Romeo

5. Clara Faber 13. Amelia Saberin

6. Nora Fehr 14. Milan Schmit

7. Ina Flammang Lies 15. Lorenzo Soddu

8. Bryar Hama Amin 16. Loreta Sokolova

Frau Nadia Lambert

Gebäude „ Prince Sébastien ”, Saal 6, Tel. 26 312 707

1. Louis Babigeon 9. Lara Manderscheid

2. Loïs Camara 10. Nicolas Medda

3. Alicia Deschuyteneer 11. Darius Neshvad

4. Lisa Distave Hult 12. Sarah Sauber

5. Yann Distave Hult 13. Alberto Schmit

6. Lucas Dos Santos Monteiro 14. Antonin Vaux

7. Théo Hedouin 15. Valentina Vidal Viscogliosi

8. Amalia King 16. Leo Welter

Frau Laurence Muller

Gebäude „ Prince Sébastien ”, Saal 2, Tel. 26 312 707

1. Bryan Andrade Rodrigues 8. Adrian Neshvad

2. Veronica Chetachukwu 9. Luca Pereira

3. Victória De Jesus Matias 10. Lea Pereira Marques

4. Timothé Della Siega 11. Janayna Quaresma Russo

5. Melvin Demirovic 12. Julie Turpel

6. Adam Fleig 13. Giorgio Urzi

7. Boying Ma 14. Charlie Von Roesgen

Frau Michelle Schanen

Gebäude „ Prince Sébastien ”, Saal 5, Tel. 26 312 707

1. Dayan Akhtar 9. Théo Nathan Gomes Marinheiro

2. Lucien Asbury 10. Maëlys Hoa Britz

3. Ella Autret 11. Olaf Komór-Richter

4. Hugo Chandelon Krier 12. Mia Mannes

5. Anna Czech 13. Louis Mohr

6. Alyssa De Angelis 14. Maria Stepanova

7. Viduyut Dhivakar 15. Luigi Zagordo

8. Paul Dockendorf 16. Adam Zaouali

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Frau Sandy Medernach

Gebäude „ Prince Sébastien ”, Saal 7, Tel. 26 312 707

1. Sean Adrović Majeres 10. Mohamed-Habib Kout

2. Any Amaro Castilla 11. Noah Lachemat

3. Scott Breda 12. Sebastian Lexis

4. Jill Cordonnier 13. Melanie Moyen

5. Lena Fleming 14. Henri Schaack

6. Hazel Gardner 16. Vicky Schmitz

7. Yann Hornick 16. Federico Torres

8. Rohan Jagannath 17. Leo Weirig

9. Nina Junck Elvas

Frau Paola Lanners-Roberto

Gebäude „ Prince Sébastien ”, Saal 8, Tel. 26 312 707

1. Ben Apel 10. Fynn Kutten

2. Guilherme Carvalho de Freitas 11. Arianna Marotta

3. Emile Chibert Puel 12. Camélia Sirine N’Hari

4. Yannis Dumitrescu 13. Sami Reković

5. David Ferreira Jordão 14. Charline Renard

6. Gábor Isztray 15. Adis Sijaric

7. Dereck Jung 16. Antoine-David Todorov

8. Zohra Kout 17. Noémie Wirtz

9. Emily Kramer

Frau Stéphanie Eppe

Gebäude „ Prince Sébastien ”, Saal 4, Tel. 26 312 707

1. Moa Braun 10. Djulian Lima Pires

2. Gabriel Corberi Alabart 11. Sarah Lopes Peneda

3. Henrique Da Costa Milheiro Martins 12. Kyle Perrier-Williams

4. Joachim Dallier Gourlaouen 13. Max Ries

5. Lou Hild 14. Liam Stefanetti

6. Aurelia Huurman 15. Jare Tyrisevä

7. Elena Kramer 16. Lily Walter

8. Laura Leclerc 17. Loni Weydert

9. Thibault Libert

Frau Liz Gengler

Gebäude „ Prince Sébastien ”, Saal 1, Tel. 26 312 707

1. Raphaël Da Silva Gonçalves 10. Charlie Minoia

2. Lisa Dallier Gourlaouen 11. Marvin Natalis Le Roy

3. Hugo Dias Dos Reis 12. Matthieu Neiens

4. Lea Dockendorf 13. Félix Rhodes

5. Alyssa Engelmann Messai 14. Anaé Sacaze

6. Luca Goncalves 15. Roberto Treins Oliva

7. Hafsa Jusufovic 16. Felix Weber

8. Íris Mendes Fernandes 17. Shitong Zhang

9. Jana Meyer

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ZYKLUS 2.1

Frau Christiane Kuffer-Schmit und Frau Nadine Turpel-Besch

Gebäude „ Beiestack ”, Saal 6, Erdgeschoss, Tel. 26 312 709

1. Lorena Antonacci 9. Eva Meneveau

2. Mike Breda 10. Joao Mota Alves

3. Valentin Dopagne 11. Zoï Moulakaki

4. Ralitsa Ivanova 12. Selma Osmanovic

5. Alexia Karathanassis 13. Lena Schröder

6. Hanna Manderscheid 14. Mathis Weber

7. Greta Mangione 15. Marceau Welfringer

8. Emad Mekrez

Frau Carole Kemp-Meyers

Gebäude „ Beiestack ”, Saal 11, 1. Stockwerk, Tel. 26 312 709

1. Neuza Correia Gomes 8. Thomas Lopes Peneda

2. Ibrahim Diallo 9. Lisa Martin Nunes

3. Aveline Didier 10. Loan Medernach

4. Jayson Flick 11. Julie Paterok

5. Charlie Hild 12. Hanna Rotink

6. Joel Klein Teixeira 13. Lou Vigneulle

7. Joa Leclercq 14. Pit Zewen

Herr Guy Schmit

Gebäude „ Beiestack ”, Saal 10, 1. Stockwerk, Tel. 26 312 709

1. Giulia Aliberti 9. Francisco Lopes

2. Louis Altounian 10. Dylan Portugal Dinis

3. Matteo Alves Cominotti 11. Daniel Rhodes

4. Liz Ambrogi 12. Bryan Scheffen

5. Maxim Haag 13. Isilia Simony

6. Dimitar Ivanov 14. Victoria Somesan

7. Isabel Le Gore 15. Calyssa Theodorides

8. Fernando Llana Garcia

Frau Corinne Becker

Gebäude „ Beiestack ”, Saal 13, 1. Stockwerk, Tel. 26 312 709

1. Kimy Amaro Castilla 9. Emil Graf

2. Ariadna Antunez Garcia 10. Marie Heyart

3. Alexandre Aubert Reisman 11. Lilou Hornick

4. Kaan Ayric 12. Stefan Ilic

5. Emma Behm 13. Mathis Lanners

6. Iman Cissoko 14. Lina Schroeder

7. Alexandre Denzer 15. Karolina Zajakala

8. Gabriela Dias Paim Parreira

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ZYKLUS 2.2

Frau Caroline Evrard-Baustert

Gebäude „ Beiestack ”, Saal 2, Erdgeschoss, Tel. 26 312 709

1. Luca Costa Azevedo 9. Valentina Lorusso

2. Emma-Angelina Deruyver Pereira 10. Fynn Mannes

3. Emma Dinis Moreno 11. Kuba Nita

4. Tim Dos Santos Monteiro 12. Yara Santos

5. Mathilda Flammang Lies 13. Yunlin Sun

6. Romy Hensel 14. Leni Thielen

7. Erin Jordan 15. Colin Von Roesgen

8. Kimia Leclercq

Herr Thierry Schmitz

Gebäude „ Beiestack ”, Saal 12, 1. Stockwerk, Tel. 26 312 709

1. Anouk Apel 9. Alissa Patwary

2. Nina Bourg 10. Erell Porée Du Breil

3. Gaëtan Clees 11. Ben Ries

4. Felix Finzi 12. Anna Schmit

5. Dilson Furtado Correia 13. Loïc Schmit

6. Sian Jones 14. Emil Smolenskiy

7. Maëlys Natalis Le Roy 15. Gabriel Vassart

8. Fred Nordström 16. Théo Wirtz

Frau Josette Wampach und Herr Daniel Ferrari

Gebäude „ Beiestack ”, Saal 7, Erdgeschoss, Tel. 26 312 709

1. Claudia Corberi Alabart 9. Seren Jones

2. Philip Dockendorf 10. Smaile Reković

3. Diogo Dos Santos Fonte 11. Emilia Roholt

4. Lilly Engels 12. Ina Sitar Hafner

5. Beatriz Ferreira Vieira 13. Inoué Sousa Bastos

6. Leo Frantz 14. Luca Theisen

7. Lyam Hoa Britz 15. Iannis Wirtz

8. Kimia Jarosz 16. Lara Zizzi

Frau Véronique Biwer

Gebäude „ Beiestack ”, Saal 1, Erdgeschoss, Tel. 26 312 709

1. Rashel Assel Casulli 9. Ciara Murphy

2. Loan Costa Azevedo 10. Beatriz Rego Faria

3. Inès Da Silva Pinto 11. Loïc Scornet

4. Jelena Duranton 12. Ajla Sijaric

5. Ben Fleming 13. Constantino Theodorides

6. Naila Jusufovic 14. Abiraami Venkataraman

7. Milena Meyer 15. Joséphine Verdeja Micchiche

8. Elina Mohr 16. Yannice Wagner

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ZYKLUS 3.1

Herr Pierre Kuffer

Gebäude „ beim Schlass ”, Saal 7, Erdgeschoss, Tel. 26 312 816

1. Ana Cunha Machado 10. Timo Medernach

2. Martin Cézard-Mangel 11. Hany N’Hari

3. Lou Drescher Medernach 12. Max Olinger

4. Lilly Faber 13. Claudio Sartorati

5. Clara Fünfhausen 14. Giulio Sartorati

6. Mathis Hild 15. Matt Simon

7. Marielle Holgado Encarnacion 16. Eloïse Twimumu

8. Luka Ilic 17. Sarah Zigrand

9. Sarah Lin

Frau Pascale Arend-Wenkin

Gebäude „ beim Schlass ”, Saal 9, Erdgeschoss, Tel. 26 312 819

1. Charel Bauer 10. Margaux Grivegnée

2. Kilian Berardino 11. Marie Kayl

3. Anna Breisch 12. Ricardo Luziotti Carvalho

4. Noémy Cloos Faria 13. William Saberin

5. Maïa Della Siega 14. Emil Schaack

6. Chloé Di Millo 15. Matthieu Schmit

7. Eléonore Dopagne 16. Nicolas Streitz

8. Lou-Ann Garnier 17. Pia Zanussi

9. Kyana Goncalves Da Costa

Frau Simone Weber-Neuens

Gebäude „ beim Schlass ”, Saal 8, Erdgeschoss, Tel. 26 312 818

1. Luã Rafael Baldé Kássimo 10. Nadiya Kysil

2. Maxandre Bodjanski 11. Suad Osmanovic

3. Liam Daro 12. Marie Paterok

4. Linnea Eriksson 13. Cynthia Poteau

5. Edward Faber 14. Maeva Schmit

6. Steven Fries 15. Catherine Thill

7. Maurice Godart 16. Laurie Weber

8. Nusejba Jusufovic 17. Kenzo Zizzi

9. Vladislav Kuptsov

Frau Claudine Godart-Flesch

Gebäude „ beim Schlass ”, Saal 10, Erdgeschoss, Tel. 26 312 821

1. Mathis Atayi Goeres 10. Leonardo Mangione

2. Hannah Behm 11. Julie Mischo

3. Lander Beyers 12. Ahmed Mulahusic

4. Isabella Blanchard 13. Raphaël Nguyen-Guinard

5. Chidimma Chetachukwu 14. Ivan Nordström

6. Ivania Correia Gomes 15. Anaya Pedone

7. Benjamin Demirovic 16. Samuel Petri

8. Jeanne Le Goff 17. Svenja Serangeli

9. Linda Lin 18. Antonio Vasconcelos Barreira

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ZYKLUS 3.2

Frau Jill Altmann

Gebäude „ beim Schlass ”, Saal 4, Erdgeschoss, Tel. 26 312 812

1. Amélie Andrade Silva 10. Jessica Goncalves Sousa

2. Charel Breisch 11. Lorenzo Iammarino

3. Max Chambre 12. Liz Kuffer

4. Nicole Cojocaru Barreira 13. Ilenia Pietrantuono

5. William Duraku 14. Carine Schiltz

6. Nouria Engelmann 15. Dan Sitar Hafner

7. Evelina Fardellini-Mucciarelli 16. Daniel Spindlow-Eddington

8. Norry Fischbach Haagen 17. Loran Suleiman

9. Dylan Fouarge Lentz

Herr Robert Glück

Gebäude „ beim Schlass ”, Saal 1, Erdgeschoss, Tel. 26 312 807

1. Nicolas Bourg 9. Fintan Murphy

2. Iliana Colchen 10. Nelson Oliveira Sousa

3. Keylene Dos Santos 11. Selin Özdemir

4. Amire Gheddar 12. Gabriela Rodrigues da Costa

5. Muaz Jusufovic 13. Virgile Schmit

6. Milo Knudson 14. Paul Tabacel-Manea

7. Joy Mockel 15. Hannah Thielen

8. Xavier Mond Bertemes 16. Lola Vidal Viscogliosi

Frau Mandy Kraus

Gebäude „ beim Schlass ”, Saal 2, Erdgeschoss, Tel. 26 312 809

1. Gabriel Andrade Rodrigues 10. Natalia Moulakaki

2. Jill Collini 11. Lewis Perrier-Williams

3. Seya Distave Hult 12. Laura Rauchs

4. Gjesina Durro 13. Nicolas Ries

5. Inês Guedes Soares 14. Astrid Schiltz

6. Laura Leitao Miranda 15. Miran Suleiman

7. Boyang Ma 16. Alexander Von Gartzen

8. Eva Martin Nunes 17. Adrien Wozignoj

9. Lukas Mendrala

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ZYKLUS 4.1

Frau Malou Richartz

Gebäude „ beim Schlass ”, Saal 12, 1. Stockwerk, Tel. 26 312 827

1. Lila Ayric 8. Sixtine Nguyen-Guinard

2. Nelly Chau 9. Henrik Nordling

3. Stefania Di Millo 10. Emma Petri

4. Jonah Flammang Lies 11. David Schroeder

5. Lou Godart 12. Jad Twimumu

6. Laura Legel 13. Samuel Török

7. Nick Menghi 14. Thiméo Villalta

9. Nina Knudson

Frau Diane Didling

Gebäude „ beim Schlass ”, Saal 13, 1. Stockwerk, Tel. 26 312 828

1. Alyssia Ball 8. Filip Kuffer

2. Kobe Beyers 9. Lilia N’Hari

3. Timo Collini 10. Ester Sampaio Dos Reis

4. Nevio Di Stefano 11. Jorge Teixeira Goncalves

5. Céline Etienne 12. Eduardo Torres

6. Camille Garnier 13. Yunxin Xie

7. Timour Hackenberg

Frau Claudine Wagener

Gebäude „ beim Schlass ”, Saal 14, 1. Stockwerk, Tel. 26 312 830

1. Marta Bokova 8. Nora Isztray

2. Yann Collini 9. Samuel Klein Teixeira

3. Aimée Di Millo 10. Anaïs Maraite

4. Claire Dos Santos Novais 11. Alex Marques Ferreira

5. Loris Finzi 12. Marius Schaack

6. Lea Ganschow 13. Louis Vassart

7. John Holgado Encarnacion 14. Matti Wirtz

Frau Marierose Frank

Gebäude „ beim Schlass ”, Saal 11, 1. Stockwerk, Tel. 26 312 825

1. Gwenndaelle Daro 8. Mathieu Lin

2. Leia Dias Dos Reis 9. Sebastian Mostert

3. Elyas Gheddar 10. Pit Olinger

4. Jo Goeres 11. Jana Schuster

5. Sam Jarosz 12. Emma Scornet

6. Ksenia Kuptsova 13. Gabriel Somesan

7. Lara Lanners

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ZYKLUS 4.2

Frau Martine Faber-Bodevin

Gebäude „ beim Schlass ”, Saal 21, 1. Stockwerk, Tel. 26 312 837

1. Danyal Akhtar 9. Marine Kreisel

2. Tomás Cardoso Matos 10. Tom Kuffer

3. Yara Costa Azevedo 11. Adriano L’Abbate

4. Hugo De Brouwer 12. Marcello Lovece

5. Noémie Heyart 13. Yasameen Mohammed

6. Tyler Jenkins 14. Hortense Nguyen-Guinard

7. Holly Juste 15. Romane Reyter

8. Nina Knudson 16. Daphne Sen

Frau Vanessa Arlé-Kettel

Gebäude „ beim Schlass ”, Saal 20, 1. Stockwerk, Tel. 26 312 836

1. Lenny Amaro Castilla 9. Milo Isaac Moot

2. Raphael Bartolozzi 10. Félix Kemp

3. Julien Bauer 11. Christina Lüdde

4. Marina Chorti 12. Luca Peltier

5. Célia De Demo 13. Laura Schmidt

6. Edgar Goncalves 14. Mathieu Streitz

7. Stella Haupt 15. Samanta Teixeira Gonçalves Da Graça

8. Shani Henderson 16. Madalena Veiga Costa

Frau Myriam Boutemy-Meier

Gebäude „ beim Schlass ”, Saal 22, 1. Stockwerk, Tel. 26 312 839

1. Nicolas Boulot Haagen 10. Dinis Lopes

2. Enya Colantonio 11. Emilie Melilli

3. Kiana Conter 12. Jade Reichenecker-Cortes

4. Sabrina Ferreira Vieira 13. Eyleen Scheuer

5. Hugo Goncalves 14. Amélie Sitz

6. Mike Hall 15. Ben Streweler

7. Alessio Iammarino 16. Layla Zanussi

8. Nicolas Khorsandian 17. Charel Zigrand

9. Zohra Lachemat

Frau Julie Huberty

Gebäude „ beim Schlass ”, Saal 19, 1. Stockwerk, Tel. 26 312 834

1. Valentina Bruni 9. Alexandra Lüdde

2. Larissa Delgado Flor 10. Hatab Mulahusic

3. Mailo Di Stefano 11. Orlaith Murphy

4. Mady Fischbach Haagen 12. Hamza Sehic

5. Fabio Genin 13. Dino Sijaric

6. Leticia Goncalves Da Costa 14. Kim Sonntag

7. Tarik Hamidovic 15. Lara Thein

8. Loris Laterza

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ZUSAMMENFASSUNG DER KLASSENAUFTEILUNG

Zyklus Klassenanzahl Schüleranzahl Lehreranzahl

Zyklus 1 Früherziehung 4 68 10

Zyklen 1.1. und 1.2 8 130 10

Zyklen 2 bis 4 23 359 42

Gesamt: 35 557 62

Die Lehrerschaft zählt ebenfalls folgendes Personal:

- Frau Martine Schilling:

„ équipe pédagogique ”, Zyklus 1,

- Frau Anne Schumacher:

verschiedene Kurse, Zyklus 1,

- Frau Monique Neu:

„ équipe pédagogique ”, Zyklus 2,

- Frau Elisabeth Recht:

„ équipe pédagogique ”, „ centre d’apprentissage ” und verschiedene Kurse, Zyklus 2,

- Herr Joé Feiereisen:

„ équipe pédagogique ”, Zyklus 3,

- Frau Sandra Rehlinger:

„ équipe pédagogique ”, Zyklus 4,

- Frau Svenja Gabler:

„ cours d’accueil ”, Zyklus 2,

- Frau Anouk Nathan:

„ centre d’apprentissage ”, Zyklus 2,

- Frau Ginette Krier:

„ cours d’accueil ”, Zyklus 3,

- Frau Mireille Wies-Souvigé und Frau Marilène Caçao Da Silva:

„ centre d’apprentissage ”, Zyklus 3,

- Herr Tom Kraemer:

„ centre d’apprentissage ” und „ cours d’accueil ”, Zyklus 4,

- Frau Nathalie Steichen, Frau Elisabeth Schmit, Frau Michèle Bleser und Herr Vincenzo Giacomantonio, sowie Frau Sylvie De Pinho Rodrigues, Frau Stéphanie Biwer, Frau Annika Lüthje und Frau Laura Morocutti:

verschiedene Kurse, Zyklen 1 bis 4,

- Herr Sven Marx:

Sportunterricht, Zyklen 2 bis 4,

- Herr Luc Laux und Herr Yves Kaehler:

Schwimmunterricht für die Schüler der Zyklen 1 bis 4.

Sehr geehrte Eltern,

In individuellen Elterngesprächen, werden Sie regelmäβig über die schulischen Leistungen und Fortschritte Ihres Kindes, sowie über die zu erreichenden Kompetenzen, die Bewertungsbestimmungen und den Ablauf des Klassenalltags informiert.

Die Elternvertreter, welche eingehend unter der Rubrik 11 vorgestellt werden, stehen Ihnen ebenfalls gerne bei Fragen und Anregungen zum Schulalltag zur Verfügung.

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5. GROβHERZOGLICHES REGLEMENT VOM 7. MAI 2009 BETREFFEND DIE SCHULORDNUNG AN ÖFFENTLICHEN SCHULEN*

Artikel 1. Schüler, Schulpersonal, sowie Eltern bilden die Gemeinschaft einer jeden Schule. Artikel 2 des Gesetzes vom 6. Februar 2009 betreffend den Grundschulunterricht, regelt die Zusammensetzung des Schulpersonals.

Das Schulpersonal fördert den Kameradschafts- und Gemeinschaftsgeist der Schüler und lehrt diese, Drittpersonen gegenüber, mit Respekt zu begegnen. Die Erziehungsarbeit des Schulpersonals wird von den Eltern unterstützt und vervollständigt.

Zusätzliche Bestimmungen zur bestehenden Schulordnung können den Zutritt der Eltern zu den Schulen regeln. Artikel 6 des vorliegenden Reglements bestimmt deren Ausarbeitung.

Artikel 2. Die gesamte Schulgemeinschaft hält sich an die aufgestellten Regeln und sorgt so für Sicherheit und Ordnung. Sie zeigt gutes Benehmen und ist pünktlich.

Provokationen, welche sowohl den innen- als auch den auβerschulischen Betrieb stören könnten, sowie physische und psychische Gewalttaten sind verboten.

Ton- und Bildaufnahmen innerhalb der Schule sind, auβer zu pädagogischen Zwecken, nicht gestattet. Jede andere Aufzeichnung, muss zuvor von den Eltern und der Gemeindebehörde oder des, für Erziehung zuständigen Ministers, erlaubt worden sein.

Die Mobiltelefone der Schüler müssen während des Unterrichts, der Pause, sowie in den Schulgebäuden ausgeschaltet sein. Das Telefon kann nur, zu welchem Zweck auch immer, im strikten Respekt der Schulgemeinschaft genutzt werden. Das Schulpersonal darf sein Mobiltelefon, während der Schulzeit, nur für berufliche Zwecke nutzen.

Artikel 3. Die gesamte Schulgemeinschaft kleidet sich korrekt. Spezielle Kleidung kann für bestimmte Kurse, wie zum Beispiel Turn-, Mal- oder Bastelunterricht vorgeschrieben werden.

Artikel 4. Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft müssen die Schulordnung beachten. Verstöβe werden, je nach Schwere, individuell geahndet. Sinn und Zweck der Strafarbeit, über welche auch die Eltern informiert werden müssen, werden dem Schüler genau erläutert.

Ermahnungen, Verweise oder zusätzliche pädagogisch wertvolle Arbeiten sind als Strafarbeit erlaubt.

Körperliche Züchtigungen sind verboten.

Artikel 5. Die Schüler werden während den Unterrichtszeiten von den Lehrkräften beaufsichtigt; ein vom Schulausschuss aufgestellter Aufsichtsplan bestimmt wer 10 Minuten vor, beziehungsweise nach dem Schulunterricht, sowie während den Pausen, die Schüler beaufsichtigt. Der Aufsichtsplan ist Teil der Schulorganisation, über welche der Gemeinderat abstimmt.

Artikel 6. Der Schulausschuss kann, zusammen mit den Vertretern der Eltern, weitere Regeln zur bestehenden Schulordnung aufstellen, welche den innen- und auβerschulichen Betrieb zusätzlich überwachen und regeln.

Jeder Zusatz wird von der Schulkommission, sowie vom Schulinspektor begutachtet und dem Gemeinderat zur Abstimmung vorgelegt.

Artikel 7. Die Schulordnung muss gut sichtbar in der Schule ausgehängt werden. Das Schulpersonal, sowie die Eltern erhalten am Schulanfang jeweils eine Kopie der Schulordnung, sowie eine Kopie von jeder zusätzlichen Bestimmung oder Umänderung.

Artikel 8. Jeder Person, welche nicht der Schulgemeinschaft angehört, oder welche nicht, eine vom Gesetz vorgesehende Mission in der Schule auszuüben hat, ist der Zutritt zum Schulareal verboten; es sei denn der Bürgermeister hätte dies vorher erlaubt.

Artikel 9. Das vorliegende Reglement tritt ab dem Schuljahr 2009/2010 in Kraft.

Artikel 10. Der Minister für nationale Erziehung und Berufsausbildung ist mit der Inkraftsetzung des vorliegenden Reglements, welches im Memorial erscheint, beauftragt.

Die Ministerin für nationale Erziehung Palais de Luxembourg, am 7. Mai 2009

und Berufsausbildung, Henri

Mady Delvaux-Stehres

* Freie Übersetzung: Sollten Unklarheiten bei der Auslegung des Reglements entstehen, bleibt der französische Text ausschlaggebend.

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6. FREISTELLUNG VOM SCHULUNTERRICHT

Sehr geehrte Eltern,

Die Freistellung vom Unterricht kann nur in Ausnahmefällen und nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 6. Februar 2009 betreffend die Schulpflicht bewilligt werden.

Auszug aus dem Gesetz vom 6. Februar 2009 betreffend die Schulpflicht*:

Artikel 16. Nimmt ein Schüler vorübergehend nicht am Unterricht teil, müssen die Eltern diesbezüglich den Lehrer oder Klassenregenten unmittelbar in Kenntnis setzen.

Die Informationsweise im Fall des Fehlens eines Schülers wird durch das Gesetz geregelt.

Als legitime Ursachen zählen allein der Krankheitsfall, der Tod eines Angehörigen, sowie die der höheren Gewalt.

Artikel 17. Freistellungen vom Unterricht können auf begründete Anfrage der Eltern hin, bewilligt werden und zwar vom:

1) Lehrer oder Klassenregenten, für eine Zeitspanne, welche einen Schultag nicht überschreitet;

2) Vorsitzenden des Schulausschusses oder Schulleiter, für jede Zeitspanne, welche einen Schultag überschreitet.

Ohne Sondererlaubnis des Ministers, darf die Zahl der Freistellungen pro Schuljahr nicht über fünfzehn Tage, davon fünf aufeinanderfolgende Tage, liegen.

* Freie Übersetzung: Sollten Unklarheiten bei der Auslegung der Artikel entstehen, bleibt der französische Text ausschlaggebend.

7. SCHULBUSDIENST

Sehr geehrte Eltern,

Um den reibungslosen Ablauf des Schulbusdienstes zu gewähren und das Angebot nutzen zu können, müssen die Schüler zuvor eingeschrieben werden. Das entsprechende Formular liegt diesem Heft bei.

Die Kinder des Zyklus 1 bekommen Buskarten „ Helfent ” und „ Tossenberg ” ausgehändigt, welche gut sichtbar am Ranzen befestigt werden müssen, so dass die Schulbusbegleiterinnen, Frau Arlette Schweitzer-Bristiel (Strecke 1 - „ Tossenberg ”) und Frau Sylvie Wies (Strecke 2 - „ Helfent ”) die Kinder zum richtigen Bus bringen können.

Wir bitten Sie die, unter der Rubrik 8 aufgeführten Bestimmungen zu beachten und Ihr Kind aufzufordern, die Anweisungen der Schulbusbegleiterinnen zu befolgen. Der Schöffenrat behält sich das Recht vor, Kinder, welche sich nicht an die Anordnungen halten, zeitweise vom Schulbusdienst auszuschlieβen.

Das Angebot gilt für sämtliche Kinder der Zyklen 1 Früherziehung bis 4. Die Schüler, die den Busdienst nutzen, versammeln sich vor dem Schulgebäude und werden vom Aufsichtspersonal zum Bussteig „ Atert ” gebracht.

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STRECKE 1 - „ TOSSENBERG ”

GEKENNZEICHNET DURCH DIE ABBILDUNG EINES BUSSES

HINFAHRT HALTESTELLE RÜCKFAHRT

morgens

montags

bis

freitags

nachmittags

montags,

mittwochs,

freitags

morgens

montags

bis

freitags

nachmittags

montags,

mittwochs,

freitags

7.13 13.30 Campus „ Atert ” 12.10 15.55

7.17 13.34 rue des Romains „ Riedgen ” 12.14 15.59

7.19 13.36 rue de Mamer „ Millewee ” 12.16 16.01

7.21 13.38 rue de Mamer „ Waassertuerm ” 12.18 16.03

- - via route d’Arlon, rue Raoul Follereau - -

7.27 13.44 rue de Strassen 12.24 16.09

- - via route du 9 septembre 1944 - -

7.33 13.50 rue de Leudelange „ Dicks ” 12.30 16.15

7.35 13.52 Campus „ Atert ” 12.32 16.17

STRECKE 2 - „ HELFENT ”

GEKENNZEICHNET DURCH DIE ABBILDUNG ZWEIER KINDER

HINFAHRT HALTESTELLE RÜCKFAHRT

morgens

montags

bis

freitags

nachmittags

montags,

mittwochs,

freitags

morgens

montags

bis

freitags

nachmittags

montags,

mittwochs,

freitags

7.13 13.30 Campus „ Atert ” 12.10 15.55

7.15 13.32 rue de Luxembourg „ Montereale ” 12.12 15.57

7.17 13.34 rue de Luxembourg „ Tango ” 12.14 15.59

7.19 13.36 rue de Luxembourg „ Fleuri ” 12.16 16.01

7.20 13.37 route de Longwy „ Pletzer ” 12.17 16.02

7.22 13.41 route de Longwy „ Automobile Club ” 12.19 16.04

7.26 13.45 rue J.F.J. d’Huart „ Queeschhiel ” 12.23 16.08

7.28 13.47 rue de Dippach „ Huuscht ” 12.25 16.10

7.30 13.49 rue de Dippach „ Bruch ” 12.27 16.12

7.35 13.53 Campus „ Atert ” 12.29 16.14

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8. BESTIMMUNGEN ZUM SCHULBUSDIENST*

Ablauf

Zwei verschiedene Strecken werden bedient, nämlich die Strecke 1 „ Tossenberg ”, sowie die Strecke 2 „ Helfent ”. Die beiden Linien sind mit dem Abbild eines Busses, beziehungsweise zweier Kinder gekennzeichnet. Der Fahrplan ist Bestandteil der vorliegenden Bestimmungen.

Berechtigte

Alle Schüler, welche die Zyklen 1 bis 4 der Grundschule in Bartringen besuchen, können den kostenlosen Schulbusdienst in Anspruch nehmen.

Die Kinder des Zyklus 1 erhalten eine Karte mit der entsprechenden Strecke. Diese Karte muss gut sichtbar am Ranzen befestigt werden, so dass die Schulbusbegleiter die Kinder zum richtigen Bus bringen können.

Einschreibung

Die Eltern schreiben ihr Kind mittels Formular ein. Diese Einschreibung ist allgemein; die verschiedenen Tage und Uhrzeiten, an welchen die Kinder mit dem Bus fahren, müssen nicht angegeben werden.

Aufsicht

Die Schüler der Zyklen 1 und 2, welche mit dem Schulbus fahren, versammeln sich in deren Schulgebäude, die Schüler des Zyklus 3 versammeln sich vor deren Schulgebäude und werden vom Aufsichtspersonal auf den Wegen „ Schule – Bussteig Campus Atert ”, sowie „ Bussteig Campus Atert - Schule ” begleitet.

Die Schüler, welche den Zyklus 1 besuchen, werden um 7.35 Uhr zum Schulhort gebracht, wo sie bis zum Unterrichtsbeginn um 8.05 Uhr gebührenpflichtig beaufsichtigt werden.

Die Schüler, welche den Zyklus 4 besuchen und somit den Campus nicht verlassen, werden nicht auf den jeweiligen Wegen begleitet.

Das Aufsichtspersonal kann unter folgenden Telefonnummern ereicht werden:

Strecke 1 „ Tossenberg ”: 691 61 31 40

Strecke 2 „ Helfent ”: 691 61 31 41

Abholen an der Bushaltestelle

Auf dem Anmeldeformular geben die Eltern insbesondere an, ob ihr Kind an der Bushaltestelle abgeholt wird. Wird dies der Fall sein, müssen die Angaben der entsprechenden Person(en) ausgefüllt werden.

Falls, aus welchen Gründen auch immer, die jeweilige Person nicht an der Haltestelle ist, behalten sich die Gemeindedienste das Recht vor die Kinder zum Schulhort zu bringen. Die, im Schulhort verbrachte Zeit, wird den Eltern in Rechnung gestellt.

Zu beachtende Regeln

Die Eltern sind verpflichtet ihre Kinder aufzuforden die Anweisungen des Aufsichtspersonals zu befolgen.

Die Schüler, welche den Busdienst nutzen, müssen:

- die Fahrpläne beachten,

- den Anweisungen des Aufsichtspersonals, sowie den des Busfahrers Folge leisten,

- sich anschnallen und während der Fahrt sitzen bleiben, und

- dürfen die Sicherheit der anderen Fahrgäste nicht gefährden.

Es ist nicht erlaubt:

- Roller, Skates oder andere Fortbewegungsmittel mit in den Bus zu nehmen,

- Mobiltelefone, elektronische Spiele, sowie Musikgeräte zu gebrauchen.

Die Eltern haften für jegliche Art von Vandalismus.

Maßnahmen bei Nichtbeachten der vorliegenden Bestimmungen

Jeder, vom Aufsichtspersonal festgestellte Verstoß gegen die vorliegenden Bestimmungen, wird den Verantwortlichen des Schulhorts mitgeteilt, welche die Eltern in Kenntnis setzen.

Bei Nichtbeachten der Bestimmungen kann der Schöffenrat den betreffenden Schüler vorrübergehend vom Busdienst ausschließen.

Zusätzliche Bestimmungen

Die zum Busdienst eingeschriebenen Kinder müssen diesen regelmäßig nutzen. Sie dürfen weder mit den öffentlichen Linien, noch mit dem Kleinbus-Pendeldienst „ BuS ” fahren.

* Freie Übersetzung: Sollten Unklarheiten bei der Auslegung des Artikels entstehen, bleibt der französische Text ausschlaggebend.

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9. WEITERE, ZUM UNTERRICHT GEHÖRENDE AKTIVITÄTEN

KLASSENLAGER

Zyklus 1

- Mini-Lager im Inland

Zyken 2 bis 4

- Klassenlager und Mini-Lager im In- oder Ausland

- Schüleraustausch mit der Partnergemeinde Santa Maria Nuova (I)

Sehr geehrte Eltern,

Im Allgemeinen werden Ihnen 15 € pro Übernachtung im Inland, sowie 25 € pro Übernachtung im Ausland, in Rechnung gestellt.

SCHWIMMKURSE

Zyklen 1 und 2

- Einführungskurse im Nichtschwimmerbecken im Sport- und Kulturzentrum „ Atert ”

Zyklen 3 und 4

- Kurse im Schwimmbad „ Les Thermes ” in Strassen

Sehr geehrte Eltern,

Ab 2017/2018 erhalten die Schüler des Zyklus 2.2 ein Schwimmabzeichen, in dem alle weiteren, im Schwimmen abgelegten Prüfungen vermerkt werden.

Ab Ende November begleitet Herr Yves Kaehler, Schwimmmeister, die Schüler der Zyklen 3 und 4 ins Schwimmbad „ Les Thermes ” um so vor Ort die Programme aus Strassen und Bartringen abzugleichen.

VERKEHRSPROGRAMM „ KUCK A KLICK ”

Zyklus 2.1

- vom Fahrsicherheitszentrum ausgearbeitetes Verkehrsprogramm, um Kinder auf die Gefahren des Straβenverkehrs aufmerksam zu machen und ihnen wichtige Verhaltensweisen zu vermitteln

10. AN WEN WENDEN IM FALL … ? ? ?

Sehr geehrte Eltern,

Das Gesetz vom 6. Februar 2009 betreffend die Grundschule regelt die Beziehungen zwischen den verschiedenen Schulpartnern, nämlich der Gemeinde, dem Lehrpersonal und der Eltern.

Bitte pflegen Sie den Dialog mit dem Lehrpersonal. Es informiert Sie regelmäβig über die schulische Entwicklung Ihres Kindes.

Zögern Sie auch nicht sich mit Ihren Bedenken an den Klassenlehrer oder den „ coordinateur de cycle ” zu wenden oder sich mit Herrn Daniel Ferrari, Präsident des Schulausschusses in Verbindung zu setzen.

Auch Frau Marie-Paule Greisch, Direktorin, steht Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie Rat wünschen oder ein schwerwiegenderes Problem mitteilen möchten.

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11. ELTERNVERTRETER

Sehr geehrte Eltern,

Die Elternvertreter stehen Ihnen bei Fragen und Anregungen zum Schulalltag gerne zur Verfügung. Sie vertreten Sie und Ihre Interessen in der Schulkommission, sowie in der Kommission „ Maison Relais ”.

MITGLIEDER

- Frau Anne Decker-Petit, Mitglied der Schulkommission

- Frau Michèle Stoffel

- Herr Jean-Pierre Faber, Mitglied der Kommission „ Maison Relais ”

- Herr Antoine Meneveau, Mitglied der Schulkommission und der Kommission „ Maison Relais ”

AUFGABEN

Auszug aus dem Gesetz vom 6. Februar 2009 betreffend die Grundschule*:

Artikel 49. Die Elternvertreter versammeln sich mit dem Schulausschuss auf Einladung dessen Präsidents, sowie jedesmal auf deren Antrag hin, um

1. Vorschläge, Abänderungen oder Verbesserungen zur, vom Schulausschuss ausgearbeiteten, Schulorganisation und zum „ plan de réussite scolaire ”, zu machen;

2. mit sämtlichen Schulpartnern gemeinsame Versammlungen und Veranstaltungen einzuberufen;

3. in Zusammenarbeit mit den Schülern, Vorschläge zum Schulalltag auszuarbeiten.

Pro Schuljahr finden mindestens drei Versammlungen statt.

* Freie Übersetzung: Sollten Unklarheiten bei der Auslegung des Artikels entstehen, bleibt der französische Text ausschlaggebend.

KONTAKTAUFNAHME

ein Briefkasten befindet sich neben dem Gebäude „ Schauwenburg ”

[email protected]

12. „ COORDINATEURS DE CYCLE ”

Sehr geehrte Eltern,

Die „ coordinateurs de cycle ” koordinieren die „ équipes pédagogiques ”, welche sich regelmäβig versammeln um gemeinsam Programme, Schülerbewertungs- und Bildungsmaβnahmen aufeinander abzustimmen.

ERNANNTE LEHRERINNEN

- Frau Martine Schroeder

Zyklus 1 Früherziehung, Gebäude „ Butzenhaus ”

- Frau Nadine Lambert

Zyklus 1, Gebäude „ Prince Sébastien ”

- Frau Elisabeth Recht

Zyklus 2, Gebäude „ Beiestack ”

- Frau Simone Weber-Neuens

Zyklus 3, Gebäude „ beim Schlass ”

- Frau Julie Huberty

Zyklus 4, Gebäude „ beim Schlass ”

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AUFGABEN

Auszug aus dem groβherzoglichen Reglement vom 27. April 2009, welches die Aufgaben und die Arbeitsweise der „ équipes pédagogiques ” wie auch den Zuständigkeitsbereich und die Entschädigungsleistungen der „ coordinateurs de cycle ” des Gesetzes vom 6. Februar 2009 betreffend die Grundschule, festlegt*:

Artikel 5. Der „ coordinateur de cycle ” koordiniert und vertritt die einzelne oder die verschiedenen „ équipe(s) ” eines Zyklus beim Schulausschuss, bei den Eltern, bei der „ équipe multiprofessionnelle ” sowie beim Personal des Schulhorts.

Er fördert die Zusammenarbeit der Mitglieder der einzelnen oder der verschiedenen „ équipe(s) pédagogique(s) ” eines Zyklus und sichert so Kontinuität und Kohärenz des Bildungsangebots an die Schüler.

Entsprechend Artikel 2, beruft er die Versammlungen der einzelnen oder der verschiedenen „ équipe(s) pédagogique(s) ” ein. Er legt die Tagesordnung fest, leitet die Versammlung und dokumentiert die getroffenen Entscheidungen.

* Freie Übersetzung: Sollten Unklarheiten bei der Auslegung des Artikels entstehen, bleibt der französische Text ausschlaggebend.

KONTAKTAUFNAHME

siehe Rubrik 23 „ Nützliche Adressen ”

13. SCHULAUSSCHUSS

Sehr geehrte Eltern,

Die Mitglieder des Schulausschusses gewährleisten nicht nur den Dialog zwischen Eltern und Schulpersonal, sondern auch den mit der Schulbehörde.

Die Zusammenstellung des Schulausschusses wird durch das Gesetz vom 6. Februar 2009 betreffend die Grundschule geregelt.

MITGLIEDER

- Herr Daniel Ferrari

Präsident, Gebäude „ Beiestack ”

- Herr Joé Molitor

Sekretär

- Frau Véronique Biwer

Mitglied, Gebäude „ Beiestack ”

- Frau Liz Gengler

Mitglied, Gebäude „ Prince Sébastien ”

- Frau Nathalie Kill

Mitglied, Gebäude „ Butzenhaus ”

- Frau Ginette Krier

Mitglied, Gebäude „ beim Schlass ”

AUFGABEN

Auszüge aus dem Gesetz vom 6. Februar 2009 betreffend die Grundschule*:

Artikel 40. In jeder Schule gibt es einen Schulausschuss, welcher folgende Aufgaben hat:

1. einen Entwurf zur Schulorganisation ausarbeiten;

2. den „ plan de réussite scolaire ” ausarbeiten, sowie an dessen Bewertung teilnehmen;

3. eine Haushaltsvorlage der Schule ausarbeiten;

4. zu allen, das Schulpersonal betreffenden Themen, sowie zu denen, welche die Schulkommission ihm unterbreitet, Stellung nehmen;

5. die nötigen Weiterbildungkurse des Schulpersonals festlegen;

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6. das Schul- und EDV-Material verwalten;

7. die Art des verwendeten Schulmaterials, gemäβ Artikel 11, abklären.

Artikel 42. Der Aufgabenbereich des Präsidenten des Schulausschusses ist folgender:

1. dem Schulausschuss vorsitzen und dessen Aufgaben vorbereiten und koordinieren;

2. den reibungslosen Schulablauf, in Zusammenarbeit mit dem Schulinspektor sichern, sowie die Arbeit der „ équipes pédagogiques ” gestalten und koordinieren;

3. den Kontakt zu den Behörden, auf Gemeinde- sowie Landesebene, gewährleisten;

4. den Austausch mit den Eltern gewährleisten;

5. den Austausch mit den Mitarbeitern des Schulhorts, sowie des schulärztlichen Dienstes gewährleisten;

6. die Hilfslehrer, sowie die neu eingeschriebenen Schüler einführen;

7. die Stundenpläne der Lehrer koordinieren;

8. die, von den Lehrern gesammelten Angaben der Schüler, zusammentragen;

9. jedes Fehlen ohne triftigen Grund, dem Bürgermeister oder dessen Stellvertreter mitteilen;

10. die Freistellungen vom Unterricht, welche einen Schultag überschreiten, im Rahmen des Artikels 3 betreffend die Schulpflicht, bewilligen;

11. mit der „ agence pour le développement de la qualité de l’enseignement dans les écoles ” zusammenarbeiten.

Besteht die Schule aus mehreren Gebäuden, kann der Präsident die unter Punkt 6, 8 und 9 aufgeführten Aufgaben, an andere Mitglieder des Schulausschusses abtreten.

* Freie Übersetzung: Sollten Unklarheiten bei der Auslegung der Artikel entstehen, bleibt der französische Text ausschlaggebend.

KONTAKTAUFNAHME

siehe Rubrik 23 „ Nützliche Adressen ”

14. SCHULKOMMISSION

MITGLIEDER

- Herr Georges Gloesener

Präsident

- Frau Nancy Roden

Sekretärin

- Frau Marie-Paule Greisch

Direktorin

- Frau Annick Castel-Everling, Frau Katja Gross, Herr Jérôme Sonntag und Herr Martin Wozignoj

Mitglieder

- Frau Liz Gengler

Vertreterin des Schulpersonals

- Herr Daniel Ferrari

Präsident des Schulausschusses und Vertreter des Schulpersonals

- Frau Joëlle Rippinger

Vertreterin des Schulhorts

- Frau Anne Decker-Petit und Herr Antoine Meneveau

Elternvertreter

- Herr Serge Delvigne

Schularzt

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AUFGABEN

Auszug aus dem Gesetz vom 6. Februar 2009 betreffend die Grundschule*:

Artikel 50. Die Zusammenarbeit zwischen Schulbehörde, Schulpersonal und Eltern erfolgt auf Gemeindeebene, über die Schulkommission, welche ein beratendes Organ des Gemeinderats ist.

Die Gemeinde oder das Gemeindesyndikat besetzt die Schulkommission.

Ohne anderen Gesetzestexten vorzugreifen, hat die Schulkommission folgende Aufgaben:

1. Vorschläge zum Schulablauf, wie auch zum „ plan de réussite scolaire ” ausarbeiten, sowie dem Gemeinderat, eine diesbezügliche Stellungnahme vorlegen;

2. die Umsetzung der Schulorganisation und des „ plan de réussite scolaire ” verfolgen;

3. auβerschulische Betreuungsmaβnahmen durch den Austausch mit den Eltern, dem Schul- und Schulhortpersonal, sowie durch deren regelmäβigen Information, vorantreiben;

4. zu den Gutachten der „ agence pour le développement de la qualité de l’enseignement dans les écoles ”, sowie zu allen weiteren, für das Schulwesen nützlichen oder nachteiligen Themen Stellung nehmen und diese dem Schöffenrat unterbreiten;

5. zur Haushaltsvorlage der Schule Stellung nehmen;

6. am Entwurf von Bau- oder Umbauarbeiten der Schulen mitwirken.

* Freie Übersetzung: Sollten Unklarheiten bei der Auslegung des Artikels entstehen, bleibt der französische Text ausschlaggebend.

KONTAKTAUFNAHME

Schulkommission der Gemeinde Bartringen

Herr Georges Gloesener, Präsident

Postfach 28, L-8005 Bartringen

[email protected]

15. SCHULHORT BARTRINGEN (SEA)

Sehr geehrte Eltern,

Der Schulhort (SEA) ist sämtlichen Schülern der Zyklen 1 Früherziehung bis 4 zugänglich.

Hier eine kurze Übersicht über die Einrichtung des Schulhorts Bartringen.

Weitere Einzelheiten über die Leistungen des Schulhorts finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde.

RÄUMLICHKEITEN

Verwaltung

4 Campus „ Atert ”

L-8051 Bartringen

Postfach 28

L-8005 Bartringen

Telefon: 26 312 717 (Anrufbeantworter)

Fax: 26 312 723

E-Mail: [email protected] Campus „ Atert ”

4 Campus „ Atert ”

L-8051 Bartringen

Telefon: 26 312 719

E-Mail: [email protected]

Campus „ Gemeng ”

4 beim Schlass

L-8058 Bartringen

Telefon: 26 312 713

E-Mail: [email protected]

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VERWALTUNGSPERSONAL

Erzieherinnen grad.

Frau Joëlle Rippinger, Leiterin des Schulhorts

Frau Sonja Kieffer, beigeordnete Leiterin des Schulhorts

Frau Denia Tonon, Erzieherin grad.

Frau Benisa Sehic, Erzieherin grad. in Ausbildung

ERZIEHUNGSPERSONAL

Campus „ Atert ”

Erzieherinnen

Frau Tiffanie Bintener

Frau Kim Brück

Frau Cristina Goncalves Barros

Frau Sally Huss

Frau Jil Krier

Frau Steffi Krier

Frau Tania Pires Machado

Frau Christiane Poull

Frau Esmeralda Skrijelj

Frau Erika Stahl

Frau Samantha Tosseng

Frau Tania Walentiny

Hilfserzieherinnen

Frau Laura Lahr

Betreuerinnen und Sozialhelferinnen

Frau Claude Crolla

Frau Merima Delic-Hasanovic

Frau Sonja Jean-Ewen

Frau Sandy Peiffer

Campus „ Gemeng ”

Erzieher und Erzieherinnen

Frau Florence Feit

Herr Chris Kerschen

Frau Kim Liberatore

Herr James Martins Morais

Herr Bruno Mesquita Dias

Frau Lorena Tosti

Frau Joyce Zinelli

Hilfserzieherinnen

Frau Eileen Freymann

Frau Vicky Thill

Betreuerinnen und Sozialhelferinnen

Frau Carmen Bucco

Herr Bob Gebele

27

Frau Dorothée Ginter-Wiethoff

Frau Laura Klein

Frau Françine Moro-Oliveira Costa

Frau Arlette Schweitzer-Bristiel

Frau Arlette Weiland-Promme

Frau Sylvie Wies

VERWALTUNGSDIENSTE

Öffnungszeiten während der Schulzeit

morgens nachmittags

montags 9.00 bis 12.00 Uhr 14.00 bis 18.00 Uhr

dienstags 9.00 bis 12.00 Uhr 14.00 bis 17.00 Uhr

mittwochs 9.00 bis 12.00 Uhr -

donnerstags 9.00 bis 12.00 Uhr 14.00 bis 17.00 Uhr

freitags 9.00 bis 12.00 Uhr -

Sehr geehrte Eltern,

Die Mitarbeiter des Schulhorts stehen Ihnen montags für die Beantragung eines „ Chèque-Service Accueil ” frei zur Verfügung. Für alle anderen Wochentage, bitten wir Sie vorab einen Termin zu vereinbaren.

Öffnungszeiten während den Ferien

- nur nach individueller Vereinbarung

ANGEBOT DES SCHULHORTS

Sehr geehrte Eltern,

Sämtliche Schüler der Zyklen 1 Frühersziehung bis 4, können an denen, im Schulhort angebotenen Aktivitäten, teilnehmen.

Die Aktivitäten sind gebührenpflichtig und werden fast ganzjährig von 7.00 bis 19.00 Uhr angeboten. So bleibt der Schulhort vom 25. bis zum 29. Dezember 2017, wie auch vom 30. Juli bis zum 10. August 2018 geschlossen.

Öffnungszeiten während der Schulzeit

Campus „ Atert ” Campus „ Gemeng ”

der Empfang, am Morgen

ab 7.00 Uhr Zyklen 1 bis 4 -

das Schulrestaurant

12.00 bis 14.00 Uhr Zyklen 1 und 2.1 Zyklen 2.2 bis 4

die Freizeitgestaltung u. das beaufsichtigte Lernen

bis 18.00 Uhr Zyklen 1 und 2.1 Zyklen 2.2 bis 4*

die Aufsicht, am Abend

18.00 bis 19.00 Uhr Zyklen 1 bis 4 -

* Es besteht die Möglichkeit die Kinder vor 17.45 Uhr am Campus „ Gemeng ” oder nach 18.00 Uhr am Campus „ Atert ” abzuholen.

28

Sehr geehrte Eltern,

Jedes Fehlen muss den Verantwortlichen des Schulhorts noch am selben Tag vor 10.00 Uhr per Telefon 26 312 717 oder per E-Mail [email protected] mitgeteilt werden.

Wurde das Personal nicht rechtzeitig benachrichtigt, werden die Gebühren für die zuvor gewählten Leistungen in Rechnung gestellt.

Öffnungszeiten während den Ferien

Campus „ Atert ” Campus „ Gemeng ”

der Empfang, am Morgen

7.00 Uhr bis 9.00 Uhr Zyklus 1 bis 4 -

die Aktivitäten, am Morgen*

9.00 bis 12.00 Uhr Zyklus 1 bis 4 -

das Schulrestaurant

12.00 bis 14.00 Uhr Zyklus 1 bis 4 -

die Aktivitäten, am Nachmittag*

14.00 bis 17.30 Uhr Zyklus 1 bis 4 -

die Aufsicht, am Abend

17.30 bis 19.00 Uhr Zyklus 1 bis 4 -

* auβer falls anders mitgeteilt

Sehr geehrte Eltern,

Aus organisatorischen Gründen und um den Ablauf der Aktivitäten nicht zu beeinträchtigen, bitten wir Sie Ihr(e) Kind(er) morgens zwischen 7.00 und 9.00 Uhr abzusetzen und abends zwischen 17.30 und 19.00 Uhr abzuholen.

Bitte beachten Sie dass die Gebühren für die Aktivitäten, welche während den Schulferien stattfinden und für die Sie sich zuvor entschieden haben, selbst bei Fehlen des Kindes, in Rechnung gestellt werden. Ausnahmen werden nur auf Vorlegen eines ärztlichen Attests gemacht.

Eingewöhnungsphase während der Sommerferien des Schuljahrs 2016/2017

Sehr geehrte Eltern,

Das Angebot der Eingewöhnungsphase richtet sich ausschlieβlich an Kinder, welche den Schulhort noch nicht besucht haben, dies aber ab dem 15. September 2017 regelmäβig tun werden.

Entsprechende Einschreibungsformulare bekommen Sie im Schulhort Bartringen oder auf der Internet-Seite des Schulhorts. Das genaue Programm erhalten Sie nach Anmeldung.

28. August bis 14. September 2017

7.00 bis 19.00 Uhr Campus „ Atert ”

16. BESTIMMUNGEN ZUM SCHULHORT (SEA)*

Artikel 1 – Aufnahmebestimmungen

Sämtliche Kinder, welche die Grundschule in Bartringen besuchen, dürfen das Angebot des Schulhorts nutzen.

Artikel 2 – Bedingungen und vorrangige Aufnahme

Eltern melden ihre Kinder jährlich nach ihren familiären Bedürfnissen an. Die Einschreibungen werden festgelegten Prioritäten nach, bearbeitet. Anträge einkommensschwacher Familien, alleinerziehender Elternteile und Familien wo beide Elternteile berufstätig sind, werden vorrangig behandelt. Gelten als einkommensschwache Familien, Familien laut Absatz 3 des Artikels 2 des groβherzoglichen Reglements vom 13. Februar 2009, welches

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den „ chèque-service accueil ” einführt, wie auch jene, denen auf Bericht des Sozial- und Betreuungsdienstes, die finanziellen Mittel fehlen.

Übersteigt die Zahl der Anträge die der freien Plätze, werden die Familien in der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs ihres Antrags in eine Warteliste eingetragen und je nach verfügbaren Plätzen aufgenommen.

Einschreibungen, Änderungen sowie einzelne oder zusätzliche Einschreibungen können nur im Rahmen freier Plätze, sowie nach Vereinbarung der Verantwortlichen des Schulhorts angenommen werden. Jede Änderung muss schriftlich beantragt werden.

Einschreibungsformulare sowie alle anderen, zur Anmeldung benötigten Vordrucke sind im Schulhort Campus „ Atert ” sowie im Internet erhältlich.

Artikel 3 – Angebot und Öffnungszeiten

Laut groβherzoglichem Reglement vom 14. November 2013 betreffend die Zulassungsbestimmungen für Schulhorte, muss jeder Schulhort folgende Leistungen anbieten (Artikel 2):

1. Entspannung und Ruhe,

2. eine ausgewogene Verpflegung,

3. Rahmenveranstaltungen und kulturelle, musikalische, handwerkliche, künstlerische, motorische und sportliche Früherziehung,

4. Aktivitäten, welche die soziale, emotionelle, geistige, sprachliche und psychomotorische Entwicklung des Kindes fördern,

5. Aktivitäten, welche die Integration des Kindes in seinem sozialen und lokalem Umfeld fördern,

6. beaufsichtigtes Lernen, welches den Kindern ermöglicht ihre Hausaufgaben in einem ruhigen und überwachten Umfeld mit minimalem Beistand, eigenständig zu verrichten.

Während der Schulzeit ist der Schulhort wie folgt geöffnet:

Campus « Atert » Campus « Gemeng »

Campus « Gemeng »

Saal III

Empfang, am Morgen

7.00 - 8.15 Uhr Zyklus 1 Früherziehung --- ---

7.00 - 8.05 Uhr Zyken 1-4

Schulrestaurant und pädagogische Betreuung

11.45 - 14.00 Uhr Zyklus 1 Früherziehung

12.00 - 14.00 Uhr Zyklen 1.1, 1.2 et 2.1 Zyklen 2.2, 3.1 et 3.2 Zyklen 4.1 et 4.2

Pädagogische Betreuung und beaufsichtigtes Lernen

15.30 - 18.00 Uhr (MO/MI/FR)

Zyklus 1 Früherziehung

15.45 - 18.00 Uhr (MO/MI/FR)

Zyklen 1.1, 1.2 et 2.1 Zyklen 2.2, 3.1 et 3.2* Zyklen 4.1 et 4.2*

14.00 - 18.00 Uhr (DI/DO) Zyklen 1 Früherziehung, 1.1, 1.2 et 2.1 Zyklen 2.2, 3.1 et 3.2* Zyklen 4.1 et 4.2*

Aufsicht, am Abend

18.00 - 19.00 Uhr Zyklus 1 Früherziehung - 4 --- ---

* Es besteht die Möglichkeit die Kinder vor 17.45 Uhr am Campus „ Gemeng ” oder nach 18.00 Uhr am Campus „ Atert ” abzuholen.

Der Schulhort ist während folgenden Schulferien geöffnet, auβer an gesetzlich festgelegten Feiertagen:

Fastnacht

Ostern

Pfingsten

Pfingstdienstag

Sommerferien, auβer während der ersten Augusthälfte

Allerheiligen

Tag des Heiligen Nikolaus, wenn es sich um ein Werktag handelt

während der ersten Woche der Weihnachtsferien.

Während den Ferien ist der Schulhort ganztägig von 7.00 bis 19.00 Uhr geöffnet.

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Pädagogische Aktivitäten

Nach dem Mittagessen, an den Nachmittagen und während den Ferien bietet das Personal des Schulhorts den Kindern verschiedene Workshops an. Das Personal arbeitet ebenfalls pädagogische Projekte aus, an denen die Kinder teilnehmen können.

Freizeitaktivitäten

Die im Schulhort angemeldeten Kinder werden nachmittags (bis 18.00 Uhr) zu ihren verschiedenen Freizeitaktivitäten begleitet. Die Eltern müssen das eigens hierzu vorgesehene Formular ausfüllen, andernfalls werden die Kinder nicht begleitet. Jede Änderung muss schriftlich per Formular beantragt werden.

LASEP

Musikschule ArcA (Gruppenkurse und andere)

Sportklubs (Campus „ Atert ” und „ Gemeng ”: BBC Sparta, Dëschtennis Frënn Bartreng, FC Sporting Bartreng, Tennis Club Bartreng, Volley Bartreng)

Portugiesische Sprachschule

Andere Freizeitaktivitäten

Die Kinder dürfen, nur mit der ausdrücklichen Zustimmung der Eltern, sowie unter deren Verantwortung für weitere Freizeitaktivitäten (Einzelkurse) fehlen. Eine elterliche Erlaubnis mit Zeitplan der Aktivität muss hierfür ausgefüllt werden. Jede Änderung muss schriftlich mitgeteilt werden.

Aktivitäten in Zusammenarbeit mit der Gemeinde

Kindergemeinderat (Zyklus 4)

Teilnahme an verschiedenen Events: Wintermarkt, „ Fest Multiculti ”, „ Bartreng beweegt sech ” …

Sommerferien-Programm

Schulbusdienst

Aktivitäten in Zusammenarbeit mit dem Schulpersonal

Nachhilfeunterricht (unter der Leitung der Lehrer)

Kindergemeinderat (Zyklus 4)

Verkehrsprogramm

Betreuung von Kindern mit besonderen Bildungsbedürfnissen

Ausflüge und Klassenlager

Schulfest

« Schoulsportdag »

Darbietungen

Artikel 4 – Finanzielle Beteiligung

Die finanzielle Beteiligung der Eltern wird entsprechend dem groβherzoglichen Reglement vom 13. Februar 2009, welches den „ chèque-service accueil ” einführt, festgelegt.

Sämtliche Leistungen sind gebührenpflichtig. Die, bei der Einschreibung gewählten Zeitspannen werden wie, auf dem Einschreibungsformular angegeben, verrechnet. Jede angefange Stunde wird in Rechnung gestellt.

Während der Schulzeit, muss jedes Fehlen den Verantwortlichen des Schulhorts noch am selben Tag vor 10.00 Uhr, sei es per Telefon (26 312 717), sei es per Mail ([email protected]) gemeldet werden. Was den Empfang am Morgen betrifft, muss jede Abwesenheit am Vorabend mitgeteilt werden. Wurde das Personal nicht zuvor in Kenntnis gesetzt, werden die gewählten Leistungen in Rechnung gestellt (Stunden und Mahlzeiten).

Während den Schulferien werden, selbst bei Abwesenheit des Kindes, die zuvor gewählten Leistungen verrechnet; es sei denn ein ärtzliches Attest würde vorliegen.

Artikel 5 – Personal

Die Hauptaufgabe des leitenden Personals besteht in (Artikel 81):

1. der Erstellung einer organisatorischen Struktur,

2. dem Festlegen eines pädagogischen Konzepts,

3. der Betreuung und der Leitung des Personals,

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4. der Überprüfung der richtigen Umsetzung der in Artikel 21 aufgeführten Leistungen,

5. der Förderung der Beziehung zwischen dem Kind und dem Betreuungspersonal.

Die Aufgabe des Betreuungspersonals besteht in (Artikel 111):

1. der engen pädagogischen Betreuung der Kinder,

2. der Vorbereitung der Aktivitäten,

3. der Teilnahmen an internen Besprechungen und Beratungsgesprächen mit dem Schulpersonal,

4. dem Austausch mit den Eltern,

5. der Teilnahme an Weiterbildungskursen.

Mit Ausnahme des Erziehers grad., Leiter des Schulhorts, ist das Personal nach den Bestimmungen des groβherzoglichen Reglements vom 15. November 2001, betreffend die Entgeltung der Gemeindeangestellten eingestellt.

Artikel 6 – Auβerkraftsetzung

Das vorliegende Reglement ersetzt jenes vom 27. April 2011, welches am 11. Juni 2012 vom Gemeinderat angepasst wurde und tritt am 1. Mai 2017 in Kraft.

1 Groβherzogliches Reglement vom 14. November 2013 betreffend die Zulassungsbestimmungen für Schulhorte

* Freie Übersetzung: Sollten Unklarheiten bei der Auslegung des Artikels entstehen, bleibt der französische Text ausschlaggebend.

17. „ CHÈQUE-SERVICE ACCUEIL ”

Sehr geehrte Eltern,

Der „ Chèque-Service Accueil ” wurde vom Ministerium für Familie und Integration eingeführt, um den Eltern die Vereinbarung ihrer familiären, beruflichen und gesellschaftlichen Verpflichtungen zu vereinfachen.

Die Karte ist kostenfrei, 12 Monaten gültig, erneuerbar und kann ganzjährig beantragt werden.

Sie gewährleistet jedoch keinen freien Platz und ersetzt auch nicht die Einschreibung Ihres Kindes in die verschiedenen Betreuungsdienste oder Kinderhorte.

Bei weiteren Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Schulhorts montags von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr, auβer während der Schulferien und an schulfreien Tagen, zur Verfügung.

Einen individuellen Termin können Sie auch gerne über Telefon 26 312 717 oder per E-Mail [email protected] anfragen.

Weitere Einzelheiten erhalten Sie ebenfalls unter der Nummer 8002-1112 oder im Internet unter www.cheque-service.lu.

VOM KIND ZU ERFÜLLENDEN BEDINGUNGEN

- in Luxemburg wohnen

- zwischen 0 und 12 Jahre alt sein, und/oder

- die Grundschule besuchen

NOTWENDIGE UNTERLAGEN

jeweils eines der drei folgenden Dokumente:

- der letzte Steuerbescheid

- die 3 letzten monatlichen Lohnabrechnungen mit dem Nachweis eventueller Steuerbefreiung

- jeder anderer Nachweis, welcher über das aktuelle Einkommen informiert (CE, Namsa, …)

Wird keines der drei Dokumente vorgelegt, werden die maximalen Gebühren verrechnet.

sowie

- die Nummer der Sozialversicherung des Kindes

- die, von der nationalen Kasse für Familienleistungen ausgestellte Bescheinigung, welche über die Geburtenfolge der Kinder informiert

und eventuell

- die Bankverbindung, im Falle eines Dauerauftrags

Ehegemeinschaften und eheähnliche Verhältnisse wie Partnerschaftserklärungen werden gleich behandelt.

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18. KOMMISSION „ MAISON RELAIS ”

MITGLIEDER

- Herr Frank Demuyser Präsident

- Frau Nancy Roden Sekretärin

- Herr Henri Reding beratender Experte

- Herr Daniel Ferrari Präsident des Schulausschusses

- Frau Joëlle Rippinger Leiterin des Schulhorts

- Herr Jerry Sonntag Wirtschaftsingenieur

- Frau Françine Moro-Oliveira Costa Vertreterin der Mitarbeiter des Schulhorts

- Herr Antoine Meneveau Vertreter der lokalen Elternvereinigung

- Monsieur Jean-Pierre Faber Mitglied der Elternvertreter

AUFGABEN

Auszug aus dem Beschlussverzeichnis des Gemeinderats der Gemeinde Bartringen vom 22. November 2004:

- die Qualität der Speisen im Schulrestaurant überwachen

KONTAKTAUFNAHME

Kommission „ Maison Relais ”

Herr Frank Demuyser, Präsident

Postfach 28, L-8005 Bartringen

[email protected]

19. SOMMERPROGRAMM

Sehr geehrte Eltern,

Genaue Einzelheiten über die im Schulhort stattfindenden Aktivitäten, erhalten Sie in einer Sonderausgabe des Gemeindeamtsblatts.

Hier nur ein kurzer Überblick.

SOMMERFERIEN-PROGRAMM 2018

- vom 16. bis zum 27. Juli 2018, für alle Grundschüler, welche während dem Schuljahr 2017/2018, die Zyklen 1 bis 4 in Bartringen besucht haben

JUGEND-PROGRAMM 2018

- vom 16. bis zum 27. Juli 2018, für alle Jugendlichen, welche während dem Schuljahr 2017/2018 die siebte, sechste oder fünfte Klasse des klassischen oder die siebte, achte oder neunte Klasse des technischen Sekundarunterrichts besucht haben

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20. WEITERE KOMMUNALE ANGEBOTE

NACHHILFESTUNDEN

Eine Liste mit den Namen und Adressen von Personen, die Nachhilfeunterricht in verschiedenen Fächern der Grundschule und/oder der Sekundarschule geben, liegt am Eingang der Gemeinde bereit.

LUXEMBURGISCHKURSE FÜR KINDER

Es werden Luxemburgischkurse für Kinder angeboten.

Genaue Auskünfte erhält man bei Frau Joëlle Flammang, Telefon: 26 312 450, Email: [email protected].

KINDERBETREUUNG

Eine Liste mit den Namen und Adressen von Personen, die Kinder stundenweise betreuen, liegt am Eingang der Gemeinde bereit.

FERIENJOBS FÜR STUDENTEN

im Auβendienst der Gemeinde

- Jobangebot für Studenten während der Oster-, Pfingst- und Sommerferien

Einzelheiten über Zeiträume, Einstellungsbedingungen, sowie das entsprechende Einschreibeformular werden im Gemeindeamtsblatt veröffentlicht.

im Rahmen des Sommerferien-Programms

- Jobangebot für Studenten als Betreuer beim Sommerferien-Programm

Weitere Auskünfte erhält man bei Frau Joëlle Rippinger, Telefon: 26 312 717, E-Mail: [email protected].

KOSTENLOSES BUSANGEBOT „ LATE-NIGHT-BUS ”

- ein Bus-Angebot der Gemeiden Strassen und Bartringen welches freitags und samstags die Stadtviertel „ Kirchberg “, „ Aldringen “ und „ Hollerich “ bedient.

Während der „ Schueberfouer ” wird eine zusätzliche Haltestelle vom 23. August 2017 bis zum 11. September 2017 angefahren.

BUSANGEBOT „ NIGHT-RIDER ”

- gewährleistet einen individuellen Abhol- und Zubringerdienst

Das Abonnement kann an der Kasse der Gemeinde beantragt werden, Telefon: 26 312 352/354.

Weitere Informationen findet man auch unter www.nightrider.lu.

KOSTENLOSES BUSANGEBOT „ BuS ”

- Kleinbus-Pendeldienst zwischen den Gemeinden Bartringen und Strassen, sowie zum Schwimmbad „ Les Thermes ” in Strassen.

Der Fahrplan ist am Schalter der Gemeinde erhältlich oder kann unter www.bertrange.lu abgerufen werden.

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21. ZUSCHÜSSE

FÖRDERZULAGE FÜR SCHÜLER DES SEKUNDARUNTERRICHTS

Klassischer und technischer Sekundarunterricht

Voraussetzungen

- bestandene 7., 6. oder 5. Klasse des klassischen Sekundarunterrichts: 75 Euro

- bestandene 7., 8. oder 9. Klasse des technischen Sekundarunterrichts: 75 Euro

- bestandene 4., 3. oder 2. Klasse des klassischen Sekundarunterrichts: 100 Euro

- bestandene 10., 11. oder 12. Klasse des technischen Sekundarunterrichts: 100 Euro

- bestandenes Abschlussexamen des klassischen oder technischen Sekundarunterrichts,

CCM, CATP oder ähnliches: 120 Euro

- die Klasse nicht wiederholt haben

zu erfüllende Bedingungen

- das entsprechende Formular ausfüllen und mit der Kopie der Zeugnisse im Bürgeramt, bei Herrn Mike Lopes Dias, bis spätestens zum 31. August 2017, abgeben

offizielle Grundlage

- vom Gemeinderat am 26. Februar 2010 verabschiedetes Reglement, betreffend die Beihilfen für Schüler des Sekundarunterrichts, der Hochschul- und Fachhochschulen

FÖRDERZULAGE FÜR STUDENTEN Hochschul- und Fachhochschulstudien

Voraussetzung

- bestandenes Studienjahr 250 Euro

zu erfüllende Bedingungen

- das entsprechende Formular ausfüllen und mit der Kopie des Belegs des bestandenen Studienjahrs oder der Einschreibung für das kommende Studienjahr im Bürgeramt, bei Herrn Mike Lopes Dias, bis spätestens zum 15. November 2017, abgeben

offizielle Grundlage

- vom Gemeinderat am 26. Februar 2010 verabschiedetes Reglement, betreffend die Beihilfen für Schüler des Sekundarunterrichts, der Hochschul- und Fachhochschulen

FINANZIELLE HILFE FÜR BEDÜRFTIGE SCHÜLER DES KLASSISCHEN UND TECHNISCHEN SEKUNDARUNTERRICHTS

- zusätzlicher Zuschuss der Gemeinde von 50 % der Unterstützung, welche vom Sozialdienst des Ministeriums für nationale Erziehung und Berufsausbildung ausgezahlt wurde

zu erfüllende Bedingungen

- eine Kopie des Schreibens, welches die staatliche Hilfe belegt, im Bürgeramt, bei Herrn Mike Lopes Dias, abgeben

offizielle Grundlage

- vom Gemeinderat am 26. Februar 2010 verabschiedetes Reglement, betreffend die Beihilfen für Schüler des Sekundarunterrichts, der Hochschul- und Fachhochschulen

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FINANZIELLE BETEILIGUNG DER GEMEINDE AN DEN KOSTEN FÜR S.O.S. L.R.S.-KURSE

- 20 % Rückerstattung der entstandenen Kosten, ohne aber die Summe von 500 € pro Schüler und Schuljahr zu übersteigen

zu erfüllende Bedingungen

- einen schriftlichen Antrag an den Schöffenrat stellen und eine Kopie der verrechneten Beratungen in der Schulabteilung, bei Frau Nancy Roden, abgeben

offizielle Grundlage

- vom Gemeinderat am 20. März 2003 verabschiedetes Reglement, betreffend die Beteiligung der Gemeinde an entstandenen Kosten für Spezialkurse, welche sich an Schüler mit Lese- und Rechtschreibeschwäche richten

22. SCHULFERIEN UND SCHULFREIE TAGE

SCHULFERIEN

Auszug aus dem groβherzoglichen Reglement vom 14. Juli 2015, welches die Schulferien und schulfreien Tage für die Schuljahre 2015/2016, 2016/2017 et 2017/2018 festlegt

Allerheiligen Samstag 28. Oktober 2017 Sonntag 5. November 2017

Weihnachten Samstag 16. Dezember 2017 Montag 1. Januar 2018

Fastnacht Samstag 10. Februar 2018 Sonntag 18. Februar 2018

Ostern Samstag 31. März 2018 Sonntag 15. April 2018

Pfingsten Samstag 19. Mai 2018 Sonntag 27. Mai 2018

Sommerferien Samstag 14. Juli 2018 Sonntag 16. September 2018

SCHULFREIE TAGE

Auszug aus dem groβherzoglichen Reglement vom 14. Juli 2015, welches die Schulferien und schulfreien Tage für die Schuljahre 2015/2016, 2016/2017 et 2017/2018 festlegt

Tag der Arbeit Dienstag 1. Mai 2018

Christi Himmelfahrt Donnerstag 10. Mai 2018

Nationalfeiertag Samstag 23. Juni 2018

WEITERE SCHULFREIE TAGE

Tag des Heiligen Nikolaus Mittwoch 6. Dezember 2017

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23. NÜTZLICHE ADRESSEN

A

„ ARCA ”, Musikschule

17 rue Atert, L-8051 Bartringen

Telefon: 26 312 941

C

CENTRE MÉDICO-SCOLAIRE ET SOCIAL „ BURECK ” - SOZIALE DIENSTSTELLE

1 rue de la Fontaine, L-8058 Bartringen

Telefone: 26 312 721 (Bereitschaftsdienst, jeden Montag von 13.30 bis 14.30 Uhr)

26 11 37 22/23/24 (auβerhalb der Sprechstunden)

Fax: 26 11 37 37

„ COMMISSION D’INCLUSION SCOLAIRE (C.I.S.) ”

17a route de Longwy, L-8080 Bartringen

Telefon: 26 44 62 23

Fax: 26 44 62 51

D

„ DUERFHAUS ”

2 rue de la Fontaine, L-8058 Bartringen

Telefon: 26 312 720

E

BARTRINGER ELTERNVEREINIGUNG (A.P.E.C.B.)

Postfach 78, L-8005 Bartringen

ELTERNVERTRETER

E-Mail: [email protected]

(siehe auch Rubrik 11)

„ ÉQUIPE MULTIPROFESSIONNELLE ”

Frau Sabine ANGELSEN, Koordinatorin

17a route de Longwy, L-8080 Bartringen

Telefon: 26 44 44 – 1 Internet: www.ediff.lu

Fax: 26 44 44 - 50 E-Mail: [email protected]

F

Frau Joëlle FLAMMANG, Kulturbeauftragte, zuständig für Musikunterricht und Kurse für Erwachsene

Postfach 28, L-8005 Bartringen

Telefon: 26 312 340 Internet: www.bertrange.lu

Fax: 26 312 757 E-Mail: [email protected]

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G

GEMEINDE BARTRINGEN – Schulabteilung

Postfach 28, L-8005 Bartringen

Telefon: 26 312 323 Internet: www.bertrange.lu

Fax: 26 312 555 E-Mail: [email protected]

Herr Georges GLOESENER, Präsident der Schulkommission

Postfach 28, L-8005 Bartringen

E-Mail: [email protected]

Frau Marie-Paule GREISCH, Direktorin

17a route de Longwy, L-8080 Bartringen

Telefon: 26 44 62 50

Fax: 26 44 62 51

K

KINDERHORT „ KANNERVILLA CARLO HEMMER ” - LUXEMBURGISCHES ROTES KREUZ

10 cité Henri Dunant, L-8095 Bartringen

Telefon: 27 55 68 10

Fax: 27 55 68 01

KULTURZENTRUM „ ATERT ”

13 rue Atert, L-8051 Bartringen

Telefon: 26 312 500

Fax: 26 312 501

M

MINISTERIUM FÜR NATIONALE ERZIEHUNG, KINDER UND JUGEND (M.E.N.J.E.)

29 rue Aldringen, L-2926 Luxemburg

Telefon: 2478 5151 Internet: www.men.lu

Fax: 2478 5113 E-Mail: [email protected]

R

Frau Joëlle RIPPINGER, Erzieherin grad., zuständige Leiterin des Schulhorts

4 Campus „ Atert ”, L-8051 Bartringen,

Telefon: 26 312 717 Sekretariat

Telefon: 26 312 719 Schulhort, Campus „ Atert ”

Telefon: 26 312 713 Schulhort, Campus „ Gemeng ”

Fax: 26 312 723 E-Mail: [email protected]

S

SCHULE BARTRINGEN

Postfach 28, L-8005 Bartringen

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sowie folgende Gebäude:

„ Butzenhaus ”, Zyklus 1 Früherziehung

Frau Martine SCHROEDER, „ coordinatrice de cycle ”

1 Campus „ Atert ”, L-8051 Bartringen

Telefon: 26 312 705 Internet: www.ecoles-bertrange.lu

Fax: 26 312 756

„ Prince Sébastien ”, Zyklus 1

Frau Nadia LAMBERT, „ coordinatrice de cycle ”

2 Campus „ Atert ”, L-8051 Bartringen

Telefon: 26 312 707 Internet: www.ecoles-bertrange.lu

Fax: 26 312 752

„ Beiestack ”, Zyklus 2

Frau Elisabeth RECHT, „ coordinatrice de cycle ”

5 Campus „ Atert ”, L-8051 Bartringen

Telefon: 26 312 709 Internet: www.ecoles-bertrange.lu

Fax: 26 312 753

„ beim Schlass ”, Zyklus 3

Frau Simone WEBER-NEUENS, „ coordinatrice de cycle ”

9 beim Schlass, L-8058 Bartringen

Telefon: 26 312 701 Internet: www.ecoles-bertrange.lu

Fax: 26 312 750

„ beim Schlass ”, Zylus 4

Frau Julie HUBERTY, „ coordinatrice de cycle ”

9 beim Schlass, L-8058 Bartringen

Telefon: 26 312 703 Internet: www.ecoles-bertrange.lu

Fax: 26 312 751

SCHULHORT BARTRINGEN

Campus „ Atert ”

4 Campus „ Atert ”, L-8051 Bartringen

Telefon: 26 312 717

Fax: 26 312 723 E-Mail: [email protected]

Campus „ Gemeng ”

4 beim Schlass, L-8058 Bartringen

Telefon: 26 312 713

Fax: 26 312 723 E-Mail: [email protected]

SCHULRESTAURANT Campus „ Atert ”

4 Campus „ Atert ”, L-8051 Bartringen

Telefon: 26 312 719

Fax: 26 312 723 E-Mail: [email protected]

SCHULRESTAURANT Campus „ Gemeng ”

4 beim Schlass, L-8058 Bartringen,

Telefon: 26 312 713

Fax: 26 312 723 E-Mail: [email protected]

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SPORTHALLE „ BEI DER GEMENG ”

Telefon: 26 312 504

SCHWIMMBAD „ LES THERMES ”

rue des Thermes, L-8018 Strassen

Telefon: 27 03 00 27 Internet: www.lesthermes.net

Fax: 27 03 00 28 E-Mail: [email protected]

Z

ZENTRUM FÜR PSYCHOLOGIE UND SCHULORIENTIERUNG (C.P.O.S.)

58 boulevard Grande-Duchesse Charlotte, L-1330 Luxemburg

Telefon: 24 77 59 10 Internet: www.cpos.lu

Fax: 45 45 44 E-Mail: [email protected]

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24. PLAN VON BARTRINGEN

1 Gemeinde 17 Sporthalle „ bei der Gemeng ”

2 Kirche 18 Haus „ Schauwenburg ”

3 Friedhof 19 „ Les Résidences du Domaine Schwall ”

4 Postamt 20 „ Les Parcs du Troisième Âge ”

5 Apotheke, Polizeidienststelle 21 „ Duerfhaus ”

6 Gebäude „ bei der Gemeng ” 22 Musikschule „ Arca ”

7 Gebäude „ beim Schlass ” 23 BHKW

8 Gebäude „ Butzenhaus ” 24 Gebäude „ bei der Péitruss ”, Spielplatz

9 Gebäude „ Prince Sébastien ” 26 „ Ponts et Chaussées ”, CITA, Autobahn-Polizei

10 Gebäude „ Beiestack ” 28 Kindertagesstätte „ Kannervilla C. Hemmer ”

12 CFL-Bahnhof 29 Zentrum Jean-Paul II

13 Recycling-Park 31 Gemeindelager

14 Fuβballplatz 32 Centre médico-social – Soziale Dienststelle

15 Tennisplätze 33 Mehrzweckgebäude „ beim Schlass ”

16 Sport- und Kuturzentrum „ Atert ”

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SIE HABEN DIE GRUNDSCHULE ABGESCHLOSSEN UND GEHEN NUN INS GYMNASIUM …

Klasse von Frau Diane Didling

Klasse von Frau Claudine Wagener

VIEL ERFOLG !

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EINSCHREIBUNSFORMULAR FÜR DEN BUSDIENST 2017/2018

Ich, Unterzeichnete(r) ____________________________________________________ , Vater / Mutter / Vormund, (Name und Vorname) (Nichtzutreffendes bitte streichen)

melde mein/meine Kind(er) zum Busdienst an.

1. ____________________________________________________ ______________________________ (Name und Vorname des Kindes) (in 2017/2018 besuchter Zyklus)

2. ____________________________________________________ ______________________________ (Name und Vorname des Kindes) (in 2017/2018 besuchter Zyklus)

3. ____________________________________________________ ______________________________ (Name und Vorname des Kindes) (in 2017/2018 besuchter Zyklus)

4. ____________________________________________________ ______________________________ (Name und Vorname des Kindes) (in 2017/2018 besuchter Zyklus)

Strecke 1 „ Tossenberg ”

Strecke 2 „ Helfent ” (bitte entsprechendes Kästchen anhaken)

Mein(e) Kind(er) fährt/fahren mit dem Bus zur Schule: ja nein

Wenn ja, geben Sie bitte die Haltestelle an, an der es/sie in den Bus steigt/steigen: ____________________________ (Bezeichnung der Haltestelle)

Es/sie nimmt/nehmen den Bus um nach Hause zu fahren: ja nein

Es/sie steigt/steigen an folgender Haltestelle aus: _____________________________________________________ (Bezeichnung der Haltestelle)

und wird/werden an der Haltestelle abgeholt: ja nein, es/sie geht/gehen alleine nach Hause

Wenn ja, geben Sie bitte die Person(en) an, welche Ihr(e) Kind(er) abholt:

Herr/Frau ________________________________ oder Herr/Frau ______________________________________ (Name und Vorname) (Name und Vorname)

_______________________________ ______________________________________ (Telefonnummer) (Telefonnummer)

Ich habe die, unter der Rubrik 8 angeführten Bestimmungen zum Schulbusdienst gelesen und erkläre mich damit einverstanden.

Bartringen, am _________________________________________

____________________________________________________ (Unterschrift)

Bitte vor dem 8. September 2017 in der Schulabteilung abgeben.

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