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Schulsprengel Terlan

Schulsprengel TerlanGrundlagen für die Arbeit im Klassenrat 43 ... von Projekttagen und von mehrtägigen Ausflügen 46 Kriterien zur Umsetzung der Pflichtquote mit Wahlmöglichkeiten

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Schulsprengel

T e r l a n

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TEIL A ...................................................................................................................................................................4 „DAS SIND WIR“ (MEHRJÄHRIGER TEIL) 5 SCHULSPRENGEL TERLAN 5

Schulisches Umfeld 5 Schulgebäude 6 Schüler/innenzahl 10 Schüler/innen mit ausländischer Staatsbürgerschaft 11 Schüler/innen mit besonderen Bildungsbedürfnissen 12 Leitbild des Schulsprengels Terlan 13

RECHTLICHE GRUNDLAGEN 15 Gesetzliche Grundlagen für den Dreijahresplan des Bildungsangebots 15 Schulreform 16 Rahmenrichtlinien 17 Schulcurriculum 18 Bildungs- und Erziehungsauftrag 19

PERSONAL 21 Schulführungskraft 21 Direktorstellvertreter/in 24 Schulstellenleiter/innen 25 Lehrpersonen 26 Koordinator/innen 28 Arbeitsgruppen 28 Fachgruppen 29 Care Team 29 Einheitliche Gewerkschaftsvertretung 30 KSL – Vertreter/innen 30 ASM – Vertreter/innen 30 Mitarbeiter/innen in der Verwaltung 31 Schulwarte/innen 31

ORGANISATION UND PLANUNG DES UNTERRICHTS 32 Schulkalender 32 Stundenplan im SSP Terlan 36 Kriterien für die Erstellung des Stundenplanes 37 Kriterien zur Klassenbildung 39 Stundentafeln im SSP Terlan 40 Unterrichtsplanung 41 Schulcurriculum 42 Grundlagen für die Arbeit im Klassenrat 43 Richtlinien zur Durchführung von unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen, von Projekttagen und von mehrtägigen Ausflügen 46 Kriterien zur Umsetzung der Pflichtquote mit Wahlmöglichkeiten 49 Kriterien zur Umsetzung des Wahlbereiches 51 Kriterien zur Anerkennung außerschulischer Bildungsangebote 53 Kriterien zur Zusammenarbeit Schule – Arbeitswelt 58

PÄDAGOGISCHE KONZEPTE 60 Stufenübergreifende Kontinuität 60 Frühförderung Deutsch 61 Frühförderung Mathematik 61 Nachhaltige Bildung 62 Gesundheitserziehung 62 Sprachen und Kommunikation 63 Kooperation mit Netzwerkpartnern 64 Kooperation mit dem Verein Sortengarten Südtirol 65 Grundsätze des integrativen Unterrichts 66 Inklusion am Schulsprengel Terlan 67 Arbeit mit Schüler/innen mit Migrationshintergrund 74

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Schulsprengel Terlan

Dreijahresplan des Bildungsangebots

2020 – 2022 Seite 3/164

Kriterien zur Umsetzung der Lernberatung 76 Kriterien zur Umsetzung der Dokumentation der Lernentwicklung 78 und der Kompetenzerweiterung der Schüler/innen 78 Kriterien und Modalitäten der Bewertung 79

QUALITÄTSENTWICKLUNG – UND –SICHERUNG DURCH EVALUATION 85 Lernstandserhebungen 91 INVALSI 92 Fortbildung 93 Überprüfung des Dreijahresplans des Bildungsangebots 99

GREMIEN 100 Klassenrat 100 Elternrat 100 Schulrat 101 Dienstbewertungskomitee 101 Schlichtungskommission 101 Aufgaben der delegierten Vorsitzenden der Klassenräte 102

REGELUNGEN 104 Wahlordnung der Mitbestimmungsgremien 104 Sicherheitsbestimmungen in der Schule 106 Räumungsordnung der Mittelschule Terlan 109 Umgang mit sensiblen Daten 110 Schüler/innencharta 111 Disziplinarordnung 117 Gemeinsame Schulordnung 121 Regelung der Grundschule Terlan 123 Regelung der Grundschule Andrian 126 Regelung der Grundschule Nals 129 Regelung der Grundschule Gargazon 132 Regelung der Grundschule Siebeneich 135 Regelung der Grundschule Vilpian 138 Regelung der Mittelschule Terlan 141 Benutzerordnung für den Computerraum und das Internet in der Mittelschule 144 Benutzerordnung für den Naturkunderaum der Mittelschule 146 Benutzerordnung des Technikraumes der Mittelschule 147 Benutzerordnung der Turnhalle Terlan 148

TEIL B ...............................................................................................................................................................149 „SO PLANEN UND ENTWICKELN WIR“ (DREIJÄHRIGER TEIL) 150

Ausgangslage - Externe Evaluation 150 Entwicklungsplan - Qualitätskonzept 153 Ressourcen 158 Gesamtkonzept Digitalisierung und Aktualisierung des Gerätebedarfs 159

TEIL C ...............................................................................................................................................................163 „SO HANDELN WIR“ (JÄHRLICHE ANPASSUNG) 164

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Dreijahresplan des Bildungsangebots

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Teil A

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Dreijahresplan des Bildungsangebots

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„Das sind wir“ (mehrjähriger Teil)

Schulsprengel Terlan

Schulisches Umfeld

Terlan

Siebeneich

Vilpian

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Dreijahresplan des Bildungsangebots

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Schulgebäude

Grundschule Terlan Mittelschule Terlan

Grundschule Siebeneich

Grundschule Vilpian

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Das Schulgebäude

Grundschule Andrian

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Das Schulgebäude

Grundschule Gargazon

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Das Schulgebäude

Grundschule Nals

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Dreijahresplan des Bildungsangebots

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Schüler/innenzahl

Gesamtübersicht der besuchenden Grundschüler/innen (Stand Dezember 2019)

Grundschule Terlan Andrian Nals Gargazon Siebeneich Vilpian Summe

w m Σ w m Σ w m Σ w m Σ w m Σ w m Σ w m Σ

1. Klasse A 6 6 12 5 5 10 10 14 24 9 12 21 10 3 13 11 6 17 55 55 110

1. Klasse B 4 9 13

2. Klasse A 6 8 14 6 7 13 12 7 19 7 4 11 5 12 17 4 5 9 45 51 96

2. Klasse B 5 8 13

3. Klasse A 8 11 19 5 9 14

6 8 14 6 8 14 10 2 12 11 2 13 56 59 115

3. Klasse B 6 11 17 4 8 12

4. Klasse 5 9 14 4 7 11 15 5 20 11 8 19 4 5 9 3 5 8 42 39 81

5. Klasse A 6 7 13 8 6 14 11 9 20 11 11 22 7 8 15 4 6 10 55 54 109

5. Klasse B 8 7 15

Summe 54 76 130 28 34 62 58 51 109 44 43 87 36 30 66 33 24 57 253 258 511

Gesamtübersicht der besuchenden Mittelschüler/innen (Stand Dezember 2019)

Mittelschule Anzahl SS Summe

w m Σ w m Σ

Klasse 1A 8 13 21

1. Kl. 30 48 79 Klasse 1B 7 12 19

Klasse 1C 7 11 19

Klasse 1D 8 12 20

Klasse 2A 12 12 24

2. Kl. 30 36 66 Klasse 2B 10 12 22

Klasse 2C 8 12 20

Klasse 3A 11 12 23 A-Zug 31 37 68

3. Kl. 32 35 67 Klasse 3B 10 12 22 B-Zug 27 36 63

Klasse 3C 11 11 22 C-Zug 26 34 61

D-Zug 8 12 20

Summe 92 119 212 212 92 119 212

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Dreijahresplan des Bildungsangebots

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Schüler/innen mit ausländischer Staatsbürgerschaft (Stand Dezember 2019)

Grundschule:

Staatsbürgerschaft

Anzahl Staat

Anzahl gesamt

Terlan

Deutschland 2

11

Pakistan 1

Bosnien Herzegowina 1

Kosovo 2

Albanien 1

Pakistan/Italien 1

Bangladesh 2

Chile/Italien 1

Andrian Deutschland 3

4 Polen 1

Nals

Ungarn 2

16

Pakistan 2

Albanien 2

Kosovo 1

Rumänien 1

Indien 4

Deutschland/Italien 1

Großbritannien/Italien 1

Tunesien/Italien 1

Polen 1

Gargazon

Kosovo 1

6

Kroatien 1

Dom. Republik 2

Polen 1

Österreich 1

Siebeneich

Dom. Republik 1

6

Rumänien 1

Slowakei 1

Italien/Polen 1

Albanien 2

Vilpian

Marokko 2

4 Albanien 1

Serbien 1

1. Klasse 8

2. Klasse 13

3. Klasse 10

4. Klasse 9

5. Klasse 8

Insgesamt 48

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Dreijahresplan des Bildungsangebots

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Mittelschule:

Wohnort Staatsbürgerschaft Klasse Anzahl Gesamt

Gargazon Kosovo 1A

8

Terlan Deutschland 1A

Terlan Kosovo 1B

Terlan Kosovo 1B

Terlan Bangladesh 1B

Terlan Chile/Italien 1C

Siebeneich Albanien 1D

Vilpian Bangladesh 1D

Terlan Bosnien Herz. 2A 2

Vilpian Serbien 2A

Terlan Bosnien Herz. 3A

5

Andrian Polen 3B

Siebeneich Albanien 3C

Gargazon Dom. Republik 3C

Gargazon Albanien 3C

Insgesamt 15

Schüler/innen mit besonderen Bildungsbedürfnissen (Stand Dezember 2019)

GS MS gesamt

FD-104/kB-104 12 5 17

kB-170 20 32 52

Bericht 3 2 5

Meldung 5 0 5

Ingesamt 40 39 79

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Dreijahresplan des Bildungsangebots

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Leitbild des Schulsprengels Terlan

1. Qualitätsbereich: Lehren und Lernen

Wir vermitteln Werte und Grundkenntnisse und helfen Fähigkeiten und Fertigkeiten zu entwickeln bzw. auszubauen

Die ganzheitliche Bildung der Kinder und Jugendlichen ist uns ein großes Anliegen Wir respektieren unterschiedliche Lernvoraussetzungen und Lerntypen Wir unterstützen schwächere und fördern begabte Schüler/innen Wir stärken Kompetenzen Wir verwenden eine kindgerechte Hochsprache im schriftlichen und mündlichen Bereich Wir fördern Pflichtbewusstsein und Eigeninitiative Wir werden in unterschiedlichen Situationen gefordert Wir fördern die Kreativität und setzen diese ein Wir nutzen die Lernangebote bestmöglich

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Dreijahresplan des Bildungsangebots

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Wir achten auf einen abwechslungsreichen Unterricht mit unterschiedlichen Lernformen und Lernmethoden

Wir nutzen Möglichkeiten fächerübergreifender Kooperation Wir schaffen anregende Lernlandschaften Wir schaffen Raum und Möglichkeiten für Bewegung, die gesundheitsfördernd ist Wir vermitteln einen achtsamen Umgang mit Natur und Umwelt

2. Qualitätsbereich: Lebensraum Klasse und Schule

Unsere Schule ermöglicht es eine Gemeinschaft zu erleben, in der Wert-schätzung und gutes Benehmen erklärte Erziehungsziele sind

Wir sind Vorbild in unserem Verhalten, Tun und Reden Wir gehen mit den anderen respektvoll um Wir nehmen die anderen in ihrer Eigenart wahr und versuchen sie zu verstehen Wir begegnen den anderen aufmerksam und helfen einander Wir halten uns an gemeinsam vereinbarte Regeln Wir setzen Grenzen und respektieren Grenzen Wir bemühen uns Konflikte friedlich zu lösen Wir fördern ein positives Arbeitsklima, in dem sich alle in ihrer Individualität angenommen

fühlen und sich ihren Möglichkeiten entsprechend entfalten können 3. Qualitätsbereich: Schulpartnerschaft und Außenbeziehungen

Wir legen Wert auf eine fruchtbringende Zusammenarbeit der Schule mit ih-rem Umfeld

Wir tragen Verantwortung in unserem Bereich Wir nehmen unsere Erziehungspartner und ihre Anliegen ernst und erwarten uns, ernst ge-

nommen zu werden Wir sehen die Schule auch in ihrer Wechselbeziehung mit ihrem Umfeld Wir gehen im Schulalltag auf das Umfeld ein Wir arbeiten mit verschiedenen Einrichtungen und Institutionen zusammen Wir pflegen Kontakte zu anderen Kulturen und Sprachen

4. Qualitätsbereich: Professionalität und Personalentwicklung Aus- und Weiterbildung sind uns ein großes Anliegen

Wir legen Wert auf Aus- und Weiterbildung Wir nutzen neue Medien Wir reagieren auf veränderte Bedürfnisse Wir sind flexibel und offen für Neues

5. Qualitätsbereich: Evaluation Wir evaluieren unsere Tätigkeit

Wir hinterfragen unsere Arbeit Wir lassen unsere Arbeit auch von anderen einschätzen

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Dreijahresplan des Bildungsangebots

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Rechtliche Grundlagen

Gesetzliche Grundlagen für den Dreijahresplan des Bildungsangebots

Der Dreijahresplan des Bildungsangebots, ist im LG Nr. 77/2016 „Änderungen zu Landesge-setz im Bereich Bildung“ gesetzlich verankert

1. Jede Schule erarbeitet unter Einbeziehung aller Mitglieder der Schulgemeinschaft den Dreijahresplan des Bildungsangebotes. Dieser ist das grundsätzliche Dokument der kulturellen Identität sowie der didaktischen und erzieherischen Ausrichtung der Schule und beinhaltet die curriculare, außercurriculare und organisatorische Pla-nung, welche die einzelnen Schulen im Rahmen ihrer Autonomie vornehmen.

2. Der Dreijahresplan stimmt mit den Bildungszielen des jeweiligen Schultyps und der jeweiligen Fachrichtung überein und spiegelt die Bedürfnisse des kulturellen, sozia-len und wirtschaftlichen Umfeldes wider. Der Dreijahresplan umfasst und berück-sichtigt die verschiedenen Unterrichtsverfahren und nutzt die entsprechenden Fä-higkeiten des Schulpersonals.

3. Die didaktischen, organisatorischen und projektbezogenen Bedürfnisse, die aus dem Dreijahresplan hervorgehen, gelten als eines der Kriterien für die Zuweisung der Personalressourcen laut Artikel 15.

4. Der Dreijahresplan enthält auch die Ziele und die Modalitäten der schulinternen Fortbildungstätigkeiten für das gesamte Personal der autonomen Schule.

5. Der Dreijahresplan berücksichtigt die Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und der kontinuierlichen Weiterentwicklung des Bildungsangebotes, die aus den Ergebnissen der internen und externen Evaluation hervorgehen.

6. Die Schulführungskraft gibt unter Einbeziehung aller Mitglieder der Schulgemein-schaft die Richtlinien für die Erstellung des Dreijahresplans vor. Das Lehrerkollegi-um erarbeitet auf dieser Grundlage den Dreijahresplan, der vom Schulrat bis Ende November des Schuljahres vor dem Dreijahresbezugszeitraum genehmigt wird. Der Plan tritt im darauffolgenden Schuljahr in Kraft und kann jährlich bis Ende Novem-ber angepasst werden.

7. Der Dreijahresplan wird auf der Website der Schule veröffentlicht und dort laufend aktualisiert. Die Dreijahrespläne der autonomen Schulen werden zudem auf der Website des jeweiligen Schulamtes veröffentlicht. Damit die Dreijahrespläne für die Schüler/innen und deren Familien leichter vergleichbar sind, erteilt das zuständige Schulamt den Schulen Hinweise zu ihrer Gliederung.

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Dreijahresplan des Bildungsangebots

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Schulreform

Gesetzliche Grundlagen

Staatsgesetz Nr. 59 vom 15.03.1997 (Bassanini - Gesetz) Landesgesetz Nr. 12 vom 29.06.2000, „Autonomie der Schulen“ Staatsgesetz Nr. 53 vom 28.03.2003, „Schulreform“ Beschluss der Landesregierung Nr. 429 vom 21.02.2005, „Erprobung der Schulreform im

Schuljahr 2005/06“ Beschluss der Landesregierung Nr. 1201 vom 16.04.2007, „Umsetzung der Schulreform in

den deutsch- und ladinischsprachigen Pflichtschulen“ Die Fähigkeit, sich Orientierungswissen anzueignen, Informationen gezielt auszuwählen und in be-deutungsvolles, praxisrelevantes Wissen und Handeln umzuwandeln, aber auch die Fähigkeit, mit der Vergänglichkeit von Wissen umzugehen, bilden in der heutigen Zeit die Grundlage von Bildung. Eine solide und anschlussfähige Ausbildung ist der beste Weg zur Sicherung der Zukunft unserer Schüler/innen. In einer Zeit, in der sich der soziale, technische und wirtschaftliche Wandel immer schneller vollzieht, geht es weniger um die Vermittlung von Fachwissen als viel mehr um die An-eignung von Kompetenzen, die Schüler/innen zu einem lebenslangen Lernen befähigen. Die Schulreform ist auf dem neuen Verständnis von Lehren und Lernen begründet, das auf die Per-son der Schüler/innen bezogen ist und zu einer stärkeren Individualisierung der Lernprozesse füh-ren soll. Die Gliederung der Unterrichtszeit in einen Kern-, Wahlpflicht- und Wahlbereich und die Lernbera-tung zielen darauf ab, die Lernbedingungen für die Schüler/innen zu optimieren und besser an ihre spezifischen Bedürfnisse und Voraussetzungen anzupassen. Dazu tragen auch die vom Staat erlassenen und vom Land angepassten Rahmenrichtlinien bei, die nicht mehr die Tätigkeit der Lehrpersonen mit Zielsetzungen und methodischen Hinweisen in den Vordergrund stellen, sondern die Kompetenzen, die sich Schüler/innen im Lauf der Jahre an einer Schulstufe aneignen sollen.

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Dreijahresplan des Bildungsangebots

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Rahmenrichtlinien

Wozu braucht es Rahmenrichtlinien? In den letzten Jahren haben sich in der Gesellschaft vielfältige Veränderungen ergeben, welche auch das Umfeld der Schüler/innen mit beeinflussen und prägen. Es ist Aufgabe der Schule, ihrem Bildungsauftrag entsprechend diesem Umstand Rechnung zu tra-gen, ihre Zielsetzungen unter Berücksichtigung der neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse zu über-denken und entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen. Die Rahmenrichtlinien sind darauf ausgerichtet, Kindern und Jugendlichen Kompetenzen im kogni-tiven, emotionalen und sozialen Bereich zu vermitteln und sie bestmöglich auf ihr zukünftiges Le-ben vorzubereiten. Große Bedeutung kommt der Vermittlung von Schlüsselqualifikationen wie Kommunikations- und Kooperationskompetenz, Kreativität und Flexibilität zu. Die Schüler/innen werden in ihrer Eigen-initiative beim Lernen und beim Planen von schulischen Aufgaben gefördert, sie werden angehal-ten, sich selbst Informationen zu beschaffen, eigenständig Problemlösungen zu finden und vernetzt zu denken. Dies schafft die notwendigen Voraussetzungen für das „lebenslange Lernen“. Die Rahmenrichtlinien der Unterstufe knüpfen an jenen des Kindergartens an und begleiten den Bildungsweg der Schüler/innen von der ersten Klasse der Grundschule bis zur dritten Klasse der Mittelschule. Auf Kontinuität wird großer Wert gelegt. Es ist Aufgabe der Schule dafür zu sorgen, dass die Bildungsangebote in den Fachgruppen in der curricularen Planung an die verbindlichen Vorgaben der Rahmenrichtlinien angepasst werden. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass den Schüler/innen in allen Schulen vergleichbare Bildungs-chancen garantiert werden.

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Dreijahresplan des Bildungsangebots

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Schulcurriculum Rechtliche Grundlagen

Landesgesetz vom 29. Juni 2000, Nr.12, Art.5 – Autonomie der Schulen Landesgesetz vom 16. Juli 2008, Nr. 5 – Allgemeine Bildungsziele und Ordnung von Kinder-

garten und Unterstufe Beschluss der Landesregierung Nr. 81 vom 19. Jänner 2009 – Rahmenrichtlinien des Landes

für die Festlegung der Curricula für die Grundschule und die Mittelschule an den autonomen deutschsprachigen Schulen in Südtirol

Was ist das Schulcurriculum? Der Schulsprengel entwickelt bei der Planung von Bildungstätigkeit und Bildungsangebot der Schule im Rahmen der didaktischen und organisatorischen Autonomie ein Konzept, in dem er die durch die Rahmenrichtlinien vorgegebenen Bildungs- und Kompetenzziele mit den örtlichen Bedürfnissen und Ressourcen zu vereinbaren sucht. Dies erfolgt in der curricularen Planung. Dabei werden die Kompetenzziele und entsprechenden Inhalte festgelegt, mögliche Methoden und Zeiträume der Umsetzung vorgeschlagen. Es werden Schwerpunkte gesetzt, Projekte und Angebote mit Wahlmöglichkeiten für die Schüler/innen und Schüler mitgedacht. In diesem Zusammenhang sind auch die Kriterien und Verfahren für die Beobachtung und Dokumentation der Lernentwicklung der Schüler/innen zu überarbeiten. Ein Umdenken ist auch bei der Leistungsbeurteilung von Schü-ler/innen erforderlich. „Das Schulcurriculum stellt das Bindeglied zwischen den Rahmenrichtlinien und der Unterrichtstä-tigkeit an der einzelnen Schule dar und schafft Transparenz für Schüler/innen und Schüler und deren Familien in Bezug auf Anforderungen und Erwartungen. Es weist horizontale und vertikale Bezüge auf und macht sichtbar, wie die einzelnen Fächer und Lernbereiche zusammenhängen, sich gegenseitig ergänzen, vernetzt sind und spiralförmig aufeinander aufbauen.“ (Handreichung zu den Rahmenrichtlinien für die Grund- und Mittelschule in Südtirol) Das Schulcurriculum ist für alle Lehrpersonen verbindlich und muss deshalb genügend didaktische Freiräume enthalten, um den unterschiedlichen Klassensituationen und den Lernvoraussetzungen der Schüler/innen gerecht werden zu können. Die Erfahrungen mit der Arbeit mit dem Schulcurriculum müssen in regelmäßigen Abständen von der Schule evaluiert werden. Wer erarbeitet das Schulcurriculum? Das Lehrerkollegium erarbeitet in Arbeits- und Fachgruppen das Schulcurriculum und passt es in regelmäßigen Abständen an neue Erkenntnisse und Veränderungen an. Verbindliche Grundlagen sind die Rahmenrichtlinien des Landes und die Kriterien des Schulrates. Ausgehend von bisher erarbeiteten und verwendeten Planungsgrundlagen, wie Stoffverteilungsplä-nen, werden diese an die vorgegebenen Rahmenrichtlinien angepasst. In den Fachgruppen werden für alle verbindlichen Inhaltsschwerpunkte festgelegt. (Auszug aus: Handreichung zu den Rahmenrichtlinien für die Grund- und Mittelschule in Südtirol, 2010)

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Bildungs- und Erziehungsauftrag

Allgemeine gesetzliche Grundlagen 1. Art. 3, 33 und 34 der italienischen Verfassung – Recht auf Bildung – Lehrfreiheit 2. Gesetz Nr. 1859/62 – Errichtung der Einheitsmittelschulen 3. Gesetz Nr. 517/77 – Einführung der Integration der Behinderten 4. L.G. Nr. 48/83, ergänzt durch das L.G. Nr. 6/2000 – Lehrplan, Stundentafel und Prüfungs-

ordnung der Mittelschulen 5. L.G. Nr.64/88 – Lehrplan für die Grundschulen 6. Gesetz Nr. 104/92 – Integration der Menschen mit Behinderung 7. L.G. Nr. 17/93 – Transparenz-Gesetz 8. Gesetz Nr. 537/93 und M.R. vom 21.07.1995 – Schule als Dienstleistungsbetrieb 9. L.G. Nr. 25/93 und DLH Nr. 22/96 – Schulordnung für die Grundschulen

10. L.G. Nr. 20/95 – Mitbestimmungsgremien der Schulen 11. Staatsgesetz Nr. 59 vom 15.03.1997 (Bassanini-Gesetz) 12. L.G. Nr. 12 vom 29.Juni 2000 - Autonomie der Schulen 13. Staatsgesetz Nr. 53 zur Schulreform vom 28.03.2003 14. Beschluss der Landesregierung Nr. 429 vom 21.02.2005 15. Beschluss der Landesregierung Nr. 1201 vom 16.04.2007

Bildungsauftrag der Grundschule Die Grundschule ist eine soziale Institution, die durch Erziehung und Unterricht grundlegend an der Persönlichkeitsentwicklung des Kindes mitwirkt und die Kulturtechniken vermittelt. Somit leistet sie einen wesentlichen Beitrag zur Chancengleichheit. Bildung darf sich dabei nicht allein auf den kognitiven Aspekt beziehen, sondern muss in ihrer ganzheitlichen Bedeutung gesehen werden. Bei der Vermittlung der Kulturtechniken geht die Grundschule vom Erfahrungshorizont des Kindes aus und berücksichtigt seine Interessen. Zur Umsetzung dieses Auftrages werden verschiedene Lernformen (Frontalunterricht, Stationen- und Freiarbeit, Partner- und Gruppenarbeit, offene Klassen….) eingesetzt. Schüler/innen mit dokumentierten Lern- und Entwicklungsrückständen haben Anrecht auf integrie-rende und differenzierende Maßnahmen. Schüler/innen mit Migrationshintergrund soll die Integration durch unterstützende Maßnahmen im Rahmen des Unterrichts erleichtert werden.

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Dreijahresplan des Bildungsangebots

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Bildungsauftrag der Mittelschule Im Sinne der Verfassung ist die Mittelschule eine „Schule für alle“. Die Schule unterstützt den Jugendlichen bei dem Ermitteln seiner Fähigkeiten und hilft ihm, seine Begabungen und Stärken weiterzuentwickeln. Die Mittelschule ist eine Sekundarschule im Pflichtbereich. Sie hilft, Interessen zu erkennen und Neigungen zu wecken und schafft so die Voraussetzungen, den Anforderungen der weiterführenden Schulen bzw. der Arbeitswelt gerecht zu werden. Dies erfolgt auch im Rahmen der Berufswahlori-entierung. Im Unterricht werden die individuellen Bedürfnisse der Schüler/innen und ihre Lernvoraussetzun-gen berücksichtigt. Alle Fächer haben den gleichen Stellenwert. Es wird eine gute Zusammenarbeit mit den Familien als Voraussetzung für erfolgreiches Lernen angestrebt. Schüler/innen mit dokumentierten Lern- und Entwicklungsrückständen haben Anrecht auf integrie-rende und differenzierende Maßnahmen. Schüler/innen mit Migrationshintergrund soll die Integration durch unterstützende Maßnahmen im Rahmen des Unterrichts erleichtert werden.

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Personal

Schulführungskraft

Kompetenzen der Schulführungskraft (SFK) (laut Art. 13 des LG Nr. 12/2000, unter Beachtung der Befugnisse der Kollegialorgane)

einheitliche Führung und gesetzliche Vertreterin nach innen und außen Beziehungen zu den Gewerkschaften Vorgesetzte des Personals, Arbeitszeiten weist die Dienstobliegenheiten zu Qualitätssicherung Beziehungen zum beruflichen Umfeld schulische Räumlichkeiten

(laut Art. 8 des LG Nr. 20/1995 zu den Mitbestimmungsgremien)

Die Schulführungskraft trifft Maßnahmen für die Verwaltung des Vermögens und über die Verwendung der Geldmittel.

Die Schulführungskraft führt den Beschluss des Schulrates durch. Der Schulführungskraft können Aufgaben des Schulrates delegiert werden, außer Haushalts-

voranschlag und Jahresabschlussrechnung. Die Schulführungskraft kann in Dringlichkeitsfallen auch Maßnahmen ohne Delegierung tref-

fen, welche in der nächsten Schulratssitzung ratifiziert werden müssen. (laut LG Nr. 77/2016 „Änderungen zu Landesgesetz im Bereich Bildung“)

Vorgabe Kriterien zur Erstellung des Dreijahresplanes konkret: Koordinierung der laufenden Aktualisierung des Dreijahrsplanes gemeinsam mit Di-

rektorstellvertreterin

Arbeitsbereiche SFK Schulgremien und Schulorganisation Allgemeine Führungs- und Leitungsaufgaben Vorsitz in Schulgremien mit Sitzungsleitung

Vorschlag Jahresterminplan und Jahrestätigkeitsplan gemeinsam mit Direktorstellvertrete-rin

Leitung Lehrerkollegium und Teilkollegien Schulrat (Vorbereitung in Zusammenarbeit mit der Schulsekretärin) Vorsitz, Planung, Einberufung Direktionsrat Vorsitz, Planung, Einberufung Schulstellenleitersitzungen Zusammenarbeit mit den Koordinatoren und Arbeitsgruppenleitern zur Umsetzung des Drei-

jahresplanes

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Dreijahresplan des Bildungsangebots

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Sichtung von Rundschreiben und Mitteilungen und Kommunikation Sichtung Post der eigenen Kompetenzbereiche Teilnahme an Sitzungen des Schulamtes, des Bezirkes, Tagungen Kommunikation mit den Ämtern der Bildungsdirektion und anderen Landesämtern Kommunikation zwischen den Gremien (nach innen) und außen Didaktisch-pädagogischer Bereich

Qualität und Qualitätssicherung des Unterrichts (Lernstandserhebun-gen/Unterrichtsbesuche…)

pädagogische Konzepte Schüler mit Schwierigkeiten – Zusammenarbeit mit Diensten Eltern-Schüler-Lehrergespräche Genehmigung Ausflüge/Lehrausgänge/Projekte/schulbegleitende Tätigkeiten

Personal Stellenpläne LP GS und MS in Zusammenarbeit mit der Direktorstellvertreterin bzw. SSTL Stellenpläne Mitarbeiter für Integration Stellenpläne Mitarbeiter Verwaltung Stellenpläne Mitarbeiter Reinigung/Schulwartinnen Aufnahme Personal und Arbeitsverträge Dienst- bzw. Stundenpläne, Zuteilung der Dienste Mitarbeitersitzungen/Dienstbesprechungen, Gespräche und Zielvereinbarungen Genehmigung Abwesenheiten, Fortbildungen, Außendienste Begleitung und Bewertung, Einstufung und Prämien aller Mitarbeiter (LP, MfI, Verwaltung, Reinigung) Allgemeine Organisation und Optimierung Abläufe

in Zusammenarbeit mit Direktorstellvertreterin und Sekretariat Formulare / Modulistik in Zusammenarbeit mit DV und Sekretariat

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Schulsprengel Terlan

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Haushalt und Finanzen Erstellung des Haushaltsvoranschlages und laufende Kontrolle zusammen mit der/dem Schulsekre-tär/in Absprachen und Genehmigungen:

Außendienste Außendienstabrechnungen Projekte und alle pädagogisch-didaktischen Tätigkeiten, die mit Ausgaben verbunden sind Überstunden

Zusammenarbeit mit dem schulischen Umfeld

Zusammenarbeit mit den Gemeinden und mit dem schulischen Umfeld – gemeinsam mit der Direktorstellvertreterin

Koordinierung bauliche Umgestaltung und Zusammenlegung der Verwaltung – in gemeinsa-mer Arbeit mit Gemeindeverwaltung und Direktorstellvertreterin

Arbeitsschutz/Arbeitssicherheit in Zusammenarbeit mit Verwaltung und Beauftragten und SSTL

Migration

Schüler/innen mit Migrationshintergrund: Beschaffung von zusätzlichen Ressourcen bei neu-en Schülern, Kontakte mit dem Sprachenzentrum, Absprachen / Planung mit Sprachleh-rern/innen und Mediatoren/innen in Zusammenarbeit mit den Klassenräten

IBP Abwesenheiten

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Schulsprengel Terlan

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Direktorstellvertreter/in

Die Schuldirektorstellvertreterin übernimmt im Besonderen die im Folgenden angeführten Aufga-

benbereiche, wobei sie sich kontinuierlich mit der Schulführungskraft abspricht:

Die Direktorstellvertreterin ist enge Mitarbeiterin der Schulführungskraft, der Lehrpersonen und des Verwaltungspersonals.

Die Aufgabenbereiche sind:

Mitglied im engeren Direktionsrat (Vorbereitung des Schuljahres und begleitende Betreuung

der Jahrestätigkeiten) Durchsicht der eingehenden Post der eigenen Kompetenzbereiche Integration/Inklusion: Zusammenarbeit mit dem Koordinator für Integration/Inklusion und

mit den Mitarbeitern für Integration, Kontakte mit den zuständigen Diensten, Koordination der Sitzungen, Überprüfen der Dokumentation, Beschaffung von zusätzlichen Ressourcen

Ansprechpartnerin Einschreibungen/Überstellungen GS und MS, Rücksprache mit der SFK bei Bedarf

Vorbereitung der Stellenpläne im Bereich GS in Zusammenarbeit mit der Verwaltung der GS Koordinierung der Erstellung des Fortbildungsplans Mitarbeit bei der laufenden Aktualisierung des Dreijahresplanes gemeinsam mit der SFK In Absprache mit den Schulstellenleiter/innen der Grundschulstellen: Planung der Termine

der Klassenratssitzungen und Bewertungskonferenzen der Schulstellen in Abstimmung mit dem Jahresterminplan im Bereich GS

Ausarbeitung eines Vorschlages für die Klassenbildungen in Zusammenarbeit mit der Schul-stellenleiterin und je einer Lehrperson der Klasse an der Mittelschule und bei Bedarf an den Grundschulstellen

Mitarbeit bei der Planung der Teilkollegien Mitarbeit bei der Planung der Sitzungen des Lehrerkollegiums Vertretung der Schulführungskraft bei Sitzungen (bei Abwesenheit bzw. Terminüberschnei-

dungen) Zusammenarbeit mit den Musikschulen des Institutes für Musikerziehung und dem Konserva-

torium gemeinsam mit der Schulführungskraft und der Verwaltung Zusammenarbeit mit den Gemeinden und mit dem schulischen Umfeld – gemeinsam mit der

SFK Koordinierung der baulichen Umgestaltung und der Zusammenlegung der Verwaltung Grund-

schulen und Mittelschule – in gemeinsamer Arbeit mit Gemeindeverwaltung und Schulfüh-rungskraft

Mensa Gemeinde Terlan Koordinierende Tätigkeit bei den Lernstandserhebungen (Grundschule/Mittelschule) Mithilfe bei der Implementierung neuer Programme in der Verwaltung Kontrolle der Abgabe der Register nach Unterrichtsende im Bereich der Grundschule

Bei Abwesenheit der Schulführungskraft:

Vertretung der Schulführungskraft in allen schulischen Belangen Treffen von dringlich anfallenden Entscheidungen in Eigenverantwortung

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Schulstellenleiter/innen Die Schulstellenleiterinnen des SSP Terlan treffen sich periodisch, um mit der Schulführungskraft, dem/der Direktorstellvertreter/in und der Schulsekretärin organisatorische, didaktische und finan-zielle Aspekte der einzelnen Schulstellen zu besprechen. Je nach Größe der Schulstelle und Vereinbarung an der Schulstelle übernehmen entweder eine oder zwei Schulstellenleiterinnen nach Absprache mit der Schulführungskraft die nachfolgenden Aufgaben:

sie sorgen für einen ordnungsgemäßen Schulbetrieb (vorbereitende Arbeiten vor Schulbe-ginn, Terminplanung, Bereitschaftsdienst, Sitzungen, Tätigkeiten der gesamten Schulstelle, Schlussbericht, Koordination der Abschlussarbeiten)

sie geben Informationen weiter und pflegen die Beziehungen zu Direktion, Sekretariat, Kol-legen/Kolleginnen, Eltern, Kontakte und Partnerschaft

sie sind zuständig für Finanzen und Verbrauchsmaterial (Schulstellenhaushalt, Verbrauchs-material, Lehrmittel, Schulbücher)

sie sind verantwortlich für die Räumlichkeiten und die Einrichtung (Zuteilung der Klassen-räume, Verwendung der Räumlichkeiten, Einrichtung, Sauberkeit).

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Lehrpersonen

Zugewiesene Stellenkontingente für Grund und Mittelschule. Schuljahr 2014/15

GS MS anderes gesamt

Schüler/innen 418,00 200,00 618

Klassen 29,00 11,00 40

Stellenkontingent 50,31 23,87 0,33 74,51

- davon Integrationsstellen 2,85 2,30 5,15

Schuljahr 2015/16

GS MS anderes gesamt

Schüler/innen 439,00 199,00 638,00

Klassen 32,00 11,00 43,00

Stellenkontingent 53,05 23,43 0,33 76,81

- davon Integrationsstellen 2,75 1,75 4,50

Schuljahr 2016/17

GS MS anderes gesamt

Schüler/innen 443,00 208,00 651,00

Klassen 32,00 12,00 44,00

Stellenkontingent 53,94 25,96 0,36 80,26

- davon Integrationsstellen 3,00 2,30 5,30

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Dreijahresplan des Bildungsangebots

2020 – 2022 Seite 27/164

Schuljahr 2017/18

GS MS anderes gesamt

Schüler/innen 470,00 209,00 679

Klassen 33,00 11,00 44

Stellenkontingent 56,31 24,02 0,36 80,69

- davon Integrationsstellen 3,35 2,03 5,38

Schuljahr 2018/19

GS MS anderes gesamt

Schüler/innen 490,00 200,00 690,00

Klassen 34,00 10,00 44,00

Stellenkontingent 59,37 22,68 0,36 82,41

- davon Integrationsstellen 4,43 2,55 6,98

Schuljahr 2019/20

GS MS anderes gesamt

Schüler/innen 510,00 213,00 723,00

Klassen 35,00 10,00 45,00

Stellenkontingent 60,10 23,16 0,36 83,62

- davon Integrationsstellen 3,93 2,82 6,75

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Koordinator/innen

Die Koordinatoren/Koordinatorinnen arbeiten schulstufenübergreifend. Sie bilden jeweils eine Arbeitsgruppe, in der pro Schulstelle ein bis zwei Lehrpersonen vertreten sind. Die Koordinatoren/Koordinatorinnen bilden zusammen mit der Schulführungskraft die Steuergruppe. Am SSP Terlan sind nachfolgende Koordinatoren/Koordinatorinnen tätig:

Evaluation und Qualitätsmanagement Schulentwicklung/Unterrichtsentwicklung Gesundheitserziehung Integration/Inklusion Migration Übertritt KG-GS-MS-OS

Arbeitsgruppen

Am SSP Terlan sind diverse Arbeitsgruppen tätig, die sich sowohl mit organisatorischen als auch mit didaktischen Belangen befassen und entweder intern an der jeweiligen Schulstel-le arbeiten oder schulstellen- bzw. schulstufenübergreifend tätig sind.

Amtsschriften (nur GS) Arbeitsschutz/Notfalleinsatzgruppe Bibliothek Bibliotheksrat BuS Care Team Computer und Ansprechpartner für KIT Feste feiern (nur MS) Homepage Kindergartenbeirat (nur GS) Lehrmittel (nur GS) SchiLF

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Fachgruppen

Grundschule:

Deutsch 1. – 2. Klasse Deutsch 3. – 5. Klasse GGN 1. – 2. Klasse GGN 3. – 5. Klasse KuTe 1. – 5. Klasse Musik 1. – 5. Klasse KIT 1. – 2. Klasse KIT 3. – 5. Klasse BuS 1. – 5. Klasse Italienisch Englisch

Mittelschule:

Religion Literarische Fächer Italienisch Englisch Mathematik/Naturwissenschaften Kunst Technik Musik BuS Inklusion

Care Team

Das Care Team setzt sich aus Mitgliedern der Schulgemeinschaft zusammen und koordiniert die entsprechenden Maßnahmen bei akuten Krisensituationen. Das Care Team erstellt einen Kriseninterventionsplan, der Sofortmaßnahmen, kurz- und langfristige Maßnahmen, wichtige Kontaktadressen, Anlaufstellen enthält und Wege des Informationsflusses (Kommunikation an Lehrpersonen, Schüler/innen, Eltern und Medien) aufzeigt.

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Einheitliche Gewerkschaftsvertretung Die EGV (Rappresentanza Sindacale Unitaria) ist das gewerkschaftliche Gremium, das aus 3 Lehr-personen, die vom Lehrpersonal der Schule gewählt werden, besteht. Die EGV beschäftigt sich nicht mit didaktischen Vorhaben, sondern kümmert sich um die Kriterien, nach welchen die Lehrpersonen der Schule von der Schulführungskraft eingesetzt werden, um das Dreijahresprogramm und die anderen Vorhaben des Lehrerkollegiums zu verwirklichen. Die Mitglieder der EGV werden aus Listen gewählt, die von den Gewerkschaften erstellt sind. Die Kandidaten sind Mitglieder einer Gewerkschaft und vertreten drei Jahre lang die Bedürfnisse der Lehrpersonen als Arbeitnehmer/innen. Sie fassen die eigenen Beschlüsse mit Stimmenmehrheit und die EGV handelt nach außen als ein-heitliches Subjekt.

KSL – Vertreter/innen Im Schulsprengel Terlan wird der Katholische Südtiroler Lehrerbund durch eine Lehrperson aus der Grundschule vertreten.

ASM – Vertreter/innen Im Schulsprengel Terlan wird der Arbeitskreis Südtiroler Mittel-,Ober- und Berufsschullehrer/innen durch eine Lehrperson aus der Mittelschule vertreten.

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Schulsprengel Terlan

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Mitarbeiter/innen in der Verwaltung

Dem Schulsprengel Terlan stehen für die Verwaltungsarbeiten 1 Schulsekretärin und 5 Assistentin-nen zur Verfügung. Die Büroräumlichkeiten befinden sich im Mittelschulgebäude, Margarete-Maultasch-Platz 1.

Anzahl Wochenstunden

1 25

1 33

2 35

1 38

Schulwarte/innen

Grundschulen:

Grundschule Anzahl Wochenstunden

Terlan 1 28

Terlan 1 12

Andrian 1 25

Nals 1 30

Nals 1 19

Gargazon 1 26

Gargazon 1 24

Siebeneich 1 38

Siebeneich 1 2,5

Vilpian 1 28

Mittelschule:

Anzahl Wochenstunden

2 19

1 28

1 33

1 38

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Schulsprengel Terlan

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Organisation und Planung des Unterrichts

Schulkalender Der Schulkalender ist ab dem Schuljahr 2012/2013 durch den Beschluss der Landesregierung vom 23. Jänner 2012, Nr. 75, festgelegt. Durch das Landesgesetz vom 13. Juli 2012, Nr. 13 (Änderung von Landesgesetzen im Schulbereich) hat Artikel 7 Absatz 4 des Landesgesetzes vom 29. Juni 2000, Nr. 12, folgende Fassung erhalten: „Der Stundenplan des gesamten Curriculums wie auch jener der einzelnen Fächer und Tätigkeiten wird flexibel, auch im Rahmen einer mehrwöchigen Planung, eingeteilt. Aufrecht bleiben die Jah-resstundenkontingente der einzelnen obligatorischen Fächer und Tätigkeiten und die Verteilung der Unterrichtsstunden auf fünf Wochentage, außer die Landesregierung ermächtigt die Verteilung der Unterrichtsstunden auf sechs Wochentage.“

Schuljahr 2019/2020 1. Semester 05.09.2019 – 31.01.2020

2. Semester 01.02.2020 – 16.06.2020

Schulfreie Tage Alle Samstage, Sonn- und Feiertage

Allerheiligenferien 28.10.2019 – 03.11.2019

Weihnachtsferien 23.12.2019 – 06.01.2020

Winterferien 24.02.2020 – 01.03.2020

Osterferien 09.04.2020 – 14.04.2020

Tag der Arbeit 01.05.2020

Pfingstmontag 01.06.2020

Tag der Republik 02.06.2020

Verkürzter Unterricht

Erster Schultag 05.09.2019

Unsinniger Donnerstag 20.02.2020

Letzter Schultag 16.06.2020

Wochentage Mo Di Mi Do Fr Insgesamt Unterrichtstage 34 35 36 36 35 176

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Schulsprengel Terlan

Dreijahresplan des Bildungsangebots

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Schuljahr 2020/2021 1. Semester 07.09.2020 – 31.01.2021

2. Semester 01.02.2021 – 16.06.2021

Schulfreie Tage Alle Samstage, Sonn- und Feiertage

Allerheiligenferien 02.11.2020 – 08.11.2020

Maria Empfängnis 08.12.2020

Weihnachtsferien 24.12.2020 – 06.01.2021

Winterferien 15.02.2021 – 21.02.2021

Osterferien 01.04.2021 – 06.04.2021

Pfingstmontag 23.05.2021

Tag der Republik 02.06.2021

Verkürzter Unterricht

Erster Schultag 07.09.2020

Unsinniger Donnerstag 11.02.2021

Letzter Schultag 16.06.2021

Wochentage Mo Di Mi Do Fr Insgesamt Unterrichtstage 35 35 36 35 35 176

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Schulsprengel Terlan

Dreijahresplan des Bildungsangebots

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Schuljahr 2021/2022 1. Semester 06.09.2021 – 31.01.2022

2. Semester 01.02.2022 – 16.06.2022

Schulfreie Tage Alle Samstage, Sonn- und Feiertage

Allerheiligenferien 01.11.2022 – 07.11.2022

Maria Empfängnis 08.12.2021

Weihnachtsferien 24.12.2021 – 09.01.2022

Winterferien 28.02.2022 – 06.03.2022

Osterferien 14.04.2022 – 19.04.2022

Staatsfeiertag 25.04.2022

Tag der Republik 02.06.2022

Zusätzlicher freier Tag 03.06.2022

Pfingstmontag 06.06.2022

Verkürzter Unterricht

Erster Schultag 06.09.2021

Unsinniger Donnerstag 24.02.2021

Letzter Schultag 16.06.2022

Wochentage Mo Di Mi Do Fr Insgesamt Unterrichtstage 34 36 36 35 33 174

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Dreijahresplan des Bildungsangebots

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Schuljahr 2022/2023 1. Semester 05.09.2022 – 31.01.2023

2. Semester 01.02.2023 – 16.06.2023

Schulfreie Tage Alle Samstage, Sonn- und Feiertage

Allerheiligenferien 31.10.2022 – 06.11.2022

Maria Empfängnis 08.12.2022

Zusätzlicher freier Tag 09.12.2022

Weihnachtsferien 26.12.2022 – 08.01.2023

Winterferien 20.02.2023 – 26.02.2023

Osterferien 06.04.2023 – 11.04.2023

Staatsfeiertag 25.04.2023

Staatsfeiertag 01.05.2023

Pfingstmontag 29.05.2023

Tag der Republik 02.06.2023

Verkürzter Unterricht

Erster Schultag 05.09.2022

Unsinniger Donnerstag 16.02.2023

Letzter Schultag 16.06.2023

Wochentage Mo Di Mi Do Fr Insgesamt Unterrichtstage 34 35 37 35 34 175

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Dreijahresplan des Bildungsangebots

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Stundenplan im SSP Terlan Grundschule

Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag

Unterricht von 7:45 – 10:30 Uhr

3 UE

UE zu 55 min UE zu 55 min UE zu 55 min UE zu 55 min UE zu 55 min

20 min Pause *

Unterricht von 10:50 – 12:40 Uhr

2 UE

UE zu 55 min UE zu 55 min UE zu 55 min UE zu 55 min UE zu 55 min

14:00 – 15:00 Uhr UE zu 60 min UE zu 60 min

15:00 – 16:00 Uhr UE zu 60 min UE zu 60 min

Mittelschule

Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag

Unterricht von 7:40 – 10:10 Uhr

3 UE UE zu 50 min UE zu 50 min UE zu 50 min UE zu 50 min UE zu 50 min

20 min Pause

Unterricht von 10:30 – 13:00 Uhr

3 UE UE zu 50 min UE zu 50 min UE zu 50 min UE zu 50 min UE zu 50 min

Unterricht von 13:50 – 16:20 Uhr

3 UE

UE zu 50 min UE zu 50 min UE zu 50 min UE zu 50 min UE zu 50 min UE zu 50 min

Kernbereich PQW* Wahlfach

* Pflichtquote mit Wahlmöglichkeiten

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Dreijahresplan des Bildungsangebots

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Kriterien für die Erstellung des Stundenplanes

Grundschule

Fächerverteilung:

Die provisorische Fächerverteilung für das kommende Schuljahr erfolgt im Juni. Unter den Lehrpersonen einer Schulstelle wird eine annähernd gleiche Verteilung der Stun-

den des direkten Unterrichts (einschließlich Pflichtquote mit Wahlmöglichkeit und Wahl-fach) und der Teamstunden sowie eine annähernd gleiche Verteilung des Unterrichts am Vormittag und am Nachmittag angestrebt.

Die Lehrpersonen, die in Teilzeit arbeiten, leisten entsprechend ihrer Teilzeit direkten Un-terricht sowie Teamstunden.

Allgemeine Überlegungen: Die Stundenpläne an den einzelnen Grundschulstellen des SSP Terlan werden von den Lehr-

personen Anfang September selbst erstellt. Die fertigen Stundenpläne werden der Schulführungskraft unterbreitet und von ihr geneh-

migt. Vor Beginn der Arbeiten für die Erstellung der Stundenpläne wird der Plan für die Belegung

der Turnhalle vereinbart, wenn mehrere Schulen bzw. Kindergarten und Schule dieselbe Halle benutzen.

Didaktische Überlegungen: Bildung von Stundenblöcken, um zu häufigen Lehrer/innenwechsel zu vermeiden Verteilung der Fächer Deutsch und Mathematik in den 1. Klassen auf alle Wochentage Nach Möglichkeit ausgewogene Verteilung der musischen Fächer in der Woche

(Teilzeiten 30 / 50%)

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Dreijahresplan des Bildungsangebots

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Mittelschule Zusammensetzung der Stundenplangruppe und Durchführung der Arbeit

Der Gesamtstundenplan der Mittelschule Terlan wird von einer Arbeitsgruppe erstellt, die sich aus je einer/m Vertreter/in jedes Zuges zusammensetzt. Falls die Planungszeit vor Unterrichtsbeginn nicht ausreicht, kann mit der Stundenplanerstellung bereits Ende Juni begonnen werden.

Die Stundenplangruppe erarbeitet den Vorschlag. Der Stundenplan wird dem Lehrer/innenkollegium zur Einsichtnahme unterbreitet und

schließlich vom Direktor genehmigt. Didaktische Überlegungen

Der Stundenplan ist schülerzentriert und nach didaktischen Überlegungen angelegt: je eine Doppeleinheit möglichst vor der Pause für Deutsch, Italienisch und Mathematik für

längere schriftliche Arbeiten je eine Doppeleinheit für Wenig-Stunden-Fächer (KU-TE), in denen praktische Arbeiten und

Übungen durchgeführt werden nach Möglichkeit gleichmäßige Verteilung der Mehr-Stunden-Fächer auf die Woche sowie

auf die Stunden vor und nach der Pause und an den Montagnachmittagen Unterrichtsfächer mit nur einer Unterrichtseinheit pro Woche werden im Gesamtstunden-

plan nach Möglichkeit nicht in der letzten Unterrichtseinheit am Vormittag bzw. am Nach-mittag eingeplant

an jedem Schultag pro Klasse mindestens eine Einheit aus folgender Fächergruppe: Religion Musikerziehung Kunsterziehung Technische Erziehung Bewegung und Sport

Zusatzräume

Grund- und Mittelschule erstellen jährlich vor Erstellung des Stundenplanes den Plan für die Bele-gung der Turnhalle durch die beiden Schulstufen. Der Stundenplan von Lehrkräften, die viel/überwiegend in Zusatzräumen arbeiten, wird so gestal-tet, dass diese Räumlichkeiten optimal genutzt werden können. Stundenplanänderung im Laufe des Schuljahres

Eine Stundenplanänderung im Laufe eines Schuljahres ist nur möglich aus triftigen Gründen wenn die didaktischen Grundsätze im Wesentlichen nicht beeinträchtigt werden nach Rücksprache mit allen Betroffenen nach Genehmigung durch den Direktor

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Kriterien zur Klassenbildung Grundschule Die Einteilung der Schüler/innen erfolgt nach diesen Kriterien:

Ähnliche Schülerzahl nach Alphabet geordnet

Pädagogisch-didaktische Gründe:

Integrationslehrpersonen, Mitarbeiter/innen für Integration usw.

nach Möglichkeit Kinder mit Funktionsdiagnose in einer Klasse lassen

Eventuell berücksichtigt werden auch:

geografische Herkunft

leistungsheterogene Gruppen

Hinweise durch den Kindergarten

begründete Vorschläge der Eltern

Mittelschule Als Kriterien gelten in der folgenden Rangordnung:

Klassengröße (möglichst ausgewogen)

Schüler/innen mit Funktionsdiagnose/Funktionsbeschreibung (Züge wechseln sich ab)

Repetent/en/innen (wechseln in der Regel Zug, außer sie oder ihre Eltern wünschen dies ausdrücklich nicht) Wünsche innerhalb 5 Tagen nach der Verteilung der Bewertungsbögen

Geschwister (im selben Zug, wenn noch an der Schule)

Verhältnis Mädchen / Buben (möglichst ausgewogen)

Verhaltensauffällige Schüler/innen (auf alle Züge verteilt, laut Bewertungsbogen bzw. Zu-satzinformationen der Grundschule)

Geografische Herkunft (möglichst gleichmäßig verteilt, möglichst kein/e Schülerin aus ei-nem Dorf allein in einer Klasse)

Leistung (möglichst alle Leistungsgruppen auf alle Züge verteilt, laut Bewertungsbogen bzw. Zusatzinformationen der Grundschule)

Begründete Wünsche der Schüler/innen, der Eltern... schriftlich innerhalb Unterrichtsende des Vorjahres

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Stundentafeln im SSP Terlan

(Verpflichtende Grundquote)

Grundschule (UE zu 55 min)

1. Klasse 2. Klasse 3. Klasse 4. Klasse 5. Klasse

Religion 2 2 2 2 2

Deutsch 8 7 6 5 5

Italienisch 1 4 5 5 5

Englisch - - - 2 2

Geschichte 1 1 1 1 1

Erdkunde 1 1 1 1 1

Mathematik 7 6 6 5 5

Naturkunde 1 1 1 1 1

Kunst 1 1 1 1 1

Technik 1 1 1 1 1

Musik 1 1 1 1 1

BuS 3 2 2 2 2

PQW * 2 2 2 2

Summe 27 29 29 29 29

*3 UE zur Verfügung der Schule Mittelschule (UE zu 50 min)

1. Klasse 2. Klasse 3. Klasse

Religion 2 2 1

Deutsch 5 5 5

Italienisch 5 5 5

Englisch 3 2 3

Geschichte 2 2 3

Erdkunde 2 3 2

Mathematik 4 4 4

Naturwissenschaften 2 2 3

Kunst 2 2 1,5

Technik 2 2 1,5

Musik 2 2 2

Bewegung & Sport 2 2 2

PQW 2 2 2

Summe 35 35 35

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Unterrichtsplanung Die Unterrichtsplanung erfolgt laut Jahresterminkalender und Kollektivvertrag. Grundschule Während bis zur Einführung des Schulcurriculums noch jede Lehrperson zu Beginn des Schuljahres einen Fachjahresplan erstellte, wurde dieser nun durch das Schulcurriculum ersetzt. Es wurde in den Fachgruppen in Anlehnung an die Rahmenrichtlinien des Landes an die Bedürfnisse unseres Schulsprengels und der Schüler/innen angepasst. Zusätzlich zur Unterrichtsplanung findet pro Schuljahr je eine Sitzung zur Erstellung der Ausgangs-lage und der Verifizierung statt. Dafür gibt es einen eigenen vom Lehrerkollegium genehmigten Vordruck, der als Unterlage zur Besprechung jedes einzelnen Schülers dient. Während der Sitzung wird dieser Vordruck vom Klassenrat ausgefüllt. Am Ende der Sitzung wird ein kurzes Protokoll ver-fasst, welches im Planungsordner abgelegt wird. Die Formblätter der einzelnen Schüler werden in der Zeugnismappe aufbewahrt. Sowohl für die Erstellung der Ausgangslage als auch der Verifizierung sind je nach Klassengröße 30 bis 60 Minuten pro Klasse vorgesehen. Die Integrationslehrpersonen legen den auf die Lernvoraussetzungen des jeweiligen Integrations-schülers/ der Integrationsschülerin zugeschnittenen Individuellen Erziehungsplan vor. Mittelschule Der Jahresarbeitsplan des Klassenrates umfasst detaillierte Angaben zu folgenden Bereichen:

Klassensituation – Zusammensetzung und Struktur der Klasse Erziehungsziele zur Sozial- und Selbstkompetenz Gemeinsame Erziehungsziele und –maßnahmen Differenzierungs- und Fördermaßnahmen Besondere Vorhaben und Projekte

Bei der Erarbeitung des Jahresplanes kann auch auf den Abschnitt „Grundlagen für die Arbeit im Klassenrat“ im Schulprogramm verwiesen werden, wenn es sich um Bereiche handelt, die alle Klas-sen betreffen (Hausaufgaben, Lernzielkontrollen, Merkblätter, …). Als fächerübergreifende Lernziele gelten:

Verwendung der Schriftsprache und erlernen grundlegender Fachbegriffe in allen Fächern Erlernen grundlegender fachspezifischer Arbeitstechniken Aneignen grundlegender Fertigkeiten im Umgang mit neuen Medien Erziehung zu selbständigem Arbeiten Fähigkeit, sach- und themenbezogene Informationen zu sammeln und auszuwerten Erkennen des Wesentlichen Erkennen und Darlegen von einfachen Zusammenhängen

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Fähigkeit, sich eine eigene Meinung zu bilden und angemessen zu äußern Entwicklung der Kritikfähigkeit Teamfähigkeit Kooperationsfähigkeit Konfliktfähigkeit

Fachjahres- bzw. Stoffverteilungsplan Ab dem Schuljahr 2009/2010 wurde mit der Ausarbeitung des Schulcurriculums angepasst an die Rahmenrichtlinien des Landes begonnen, und zwar in den Bereichen, in denen bereits Hand-reichungen zur Verfügung standen (Religion, Englisch, Italienisch, Literarische Fächer, Musik-erziehung, KIT und daran angepasst Integration). Die Fachlehrkräfte verweisen auf das Schulcurriculum, was die Kompetenzziele der Schüler/innen anbelangt und ergänzen den Jahresarbeitsplan des Klassenrates, sofern sich Klassensituation, Lern- und Erziehungsziele und methodisch-didaktische Verfahren deutlich von den allgemeinen Ausfüh-rungen unterscheiden. Der Stoffverteilungsplan wird in den einzelnen Fachgruppen gemeinsam erarbeitet. Die Integrationslehrpersonen legen den auf die Lernvoraussetzungen des jeweiligen Integrations-schülers/ der Integrationsschülerin zugeschnittenen Individuellen Erziehungsplan vor. Bei den Klassenratssitzungen wird überprüft, inwieweit die Lernangebote und die dabei verwen-deten Lehrmethoden es den Schüler/innen ermöglicht haben, Fortschritte auf ihrem Lernweg zu erzielen. Eventuell werden dabei weitere Differenzierungsmaßnahmen beschlossen. Der Schlussbericht des Klassenrates für den Prüfungspräsidenten/ die Prüfungspräsidentin ist vom Gesetz vorgesehen und wird bei der Bewertungskonferenz im zweiten Halbjahr im Klassenrat vor-gelesen und genehmigt. Sollten in einer Abschlussklasse Integrationsschüler sein, wird für sie ein eigener Schlussbericht verfasst, in dem auf die Entwicklung während der Mittelschulzeit, auf die Differenzierung bei der Prüfung (Themenstellung, Hilfsmittel, Verlauf des Prüfungsgesprächs) und die Bewertungskriterien hingewiesen wird. Auch dieser Schlussbericht muss vom Klassenrat geneh-migt werden.

Schulcurriculum Siehe eigener Ordner

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Grundlagen für die Arbeit im Klassenrat 1. Erziehungsziele

Es gelten die allgemeinen Bildungs- und Erziehungsziele, die auch im Schulprogramm verankert sind. Der Klassenrat vereinbart, fächerübergreifend an der Verwirklichung folgender Erziehungsziele zu arbeiten:

Toleranz und Hilfsbereitschaft weiterentwickeln für eine gute Klassengemeinschaft lernen, sich selbst bei Bedarf zurückzunehmen und Grenzen sowie Regeln zu akzeptieren aufmerksam zuhören selbständig arbeiten eine positive Arbeits- und Lernhaltung unter Beweis stellen eine eigene Meinung bilden logisches Denkvermögen und Kritikfähigkeit entwickeln das Verantwortungsgefühl und Pflichtbewusstsein stärken den korrekten Gebrauch der Hochsprache in allen Unterrichtsfächern pflegen

Die Schüler/innen bemühen sich ihren individuellen Voraussetzungen entsprechend um die Um-setzung der Erziehungsziele.

2. Verbindliche Bewertungs- und Versetzungskriterien nach Selbst-, Fach- und Sozialkompe-

tenz Der Lernfortschritt der Schüler/innen wird unter Berücksichtigung ihrer Ausgangslage festge-legt. Aussagen zur Persönlichkeitsentwicklung werden auf Grund der systematischen Beobach-tungen und der vorgegebenen Kompetenzbereiche gemacht. Selbstkompetenz: Interesse und Motivation

Erledigung der Arbeitsaufträge und Fleiß Arbeitstechniken und Arbeitsmethoden Ordnung und Sauberkeit

Sozialkompetenz: Kontaktpflege

Zusammenarbeit Verantwortung Reagieren auf andere

Sachkompetenz: Begegnung mit Lerninhalten

Verarbeitung von Eindrücken Ausdruck Lernfortschritte

Bei der Entscheidung über Versetzung oder Nichtversetzung wird berücksichtigt:

Persönliche Fortschritte hinsichtlich der Ausgangslage in den drei Kompetenzen Erreichen der allgemein definierten Fachlernziele unter Berücksichtigung der individuellen

Fähigkeiten und des Erziehungsplanes des Klassenrates Allgemeiner Reifegrad (soweit erkennbar unter Berücksichtigung des sozialen Umfeldes) Einstellung zum schulischen Arbeiten und Leben Verhalten in der Klassengemeinschaft Alter der Schülerin bzw. des Schülers

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Für eine Klassenwiederholung wird entschieden:

Wenn die Schülerin oder der Schüler weder die allgemeinen noch die individuell festgesetz-ten Lern- und Teillernziele erreicht hat und

wenn ein besserer Schulerfolg sowie eine bessere Persönlichkeitsentwicklung zu erwarten sind,

wenn Bemühen und Mitarbeit fehlen, obwohl die entsprechenden Fähigkeiten vorhanden sind,

wenn angebotene Stütz- und Fördermaßnahmen nicht in Anspruch genommen und die dem Schüler oder der Schülerin und den Eltern angebotenen Ratschläge nicht ange-

nommen und umgesetzt wurden.

3. Hausaufgaben Hausaufgaben dienen der Wiederholung und Vertiefung der behandelten Lerninhalte. Sie för-dern das selbständige Arbeiten und umfassen sowohl schriftliche wie mündliche Übungen (Le-sen, Erarbeiten und Wiederholen des Lernstoffes, Sammeln von Material, Recherchen, …) Schriftliche Aufgaben werden regelmäßig gegeben und überprüft, im Allgemeinen in Form ei-ner gemeinsamen Besprechung und Korrektur in der Klasse. Schriftliche Lernzielkontrollen und mündliche Prüfungen sollen in der Grundschule im Klassen-buch, im Jahreskalender und in der Mittelschule im Klassenbuch oder auf einem Prüfungsplan vermerkt werden, um Häufungen zu vermeiden. Für die Grundschule: Den Eltern wird im Rahmen der ersten Elternversammlung zu Schulbeginn erklärt, dass das häusliche Reflektieren, Vertiefen und Wiederholen der Lerninhalte notwendig sind, um Lern-fortschritte zu erreichen und dem weiteren Unterricht folgen zu können. Damit die vereinbar-ten Grundsätze verbindlich bleiben, werden diese auch bei einer der ersten Planungssitzungen auf Schulstellenebene zu Schulbeginn den Lehrpersonen noch einmal nahegelegt. Für die Mittelschule: In der Mittelschule soll mehr Wert auf die mündliche Unterrichtsvorbereitung gelegt werden. Unangemeldete Tests und Prüfungen sind zu vermeiden, um allen Schülern die Möglichkeit zu geben, sich angemessen vorzubereiten. Der/Die Schüler/in hat das Recht, dass an Tagen unmittelbar nach Ferien, Sonn- und Feiertagen keine mündlichen und schriftlichen Leistungskontrollen stattfinden, außer sie werden zwischen den/Schüler/innen und Lehrpersonen im Voraus vereinbart. Hausaufgaben unterliegen dem Prinzip der Sinnhaftigkeit und sind, wie die Leistungskontrollen, über die Woche verteilt. Haus-aufgaben über Ferientage, Wochenenden und Feiertage dürfen nur aufgrund von Vereinbarun-gen zwischen Schülern/Schüler/innen und Lehrpersonen gegeben werden. (Beschluss Nr. 2523 vom 21.07.2003 - Schüler- und Schülerinnencharta)

4. Lernzielkontrollen In den Fächern Deutsch, Italienisch und Mathematik werden pro Semester zwei bis drei, in Eng-lisch zwei Schularbeiten geschrieben. In den übrigen Fächern werden Lernzielkontrollen durchgeführt. Sie werden möglichst bald bewertet und zurückgegeben, da die Bewertung sonst jeden erzieherischen Wert verliert. Auch mündliche Prüfungsgespräche werden eingebaut. Schularbeiten und Lernzielkontrollen (über größere Abschnitte des Lernstoffes) werden ange-kündigt und im Klassenregister eingetragen, um eine Häufung von Schularbeiten an einem Tag zu vermeiden. Nach Ferien werden grundsätzlich keine Tests angesetzt, außer in Ausnahmefällen nach Verein-barung mit den Schüler/innen.

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5. Merkblatt

Wenn Schüler immer wieder Aufgaben und Unterlagen vergessen, werden diese Versäumnisse im Merkblatt festgehalten. Auch problematisches Verhalten wird darin dokumentiert. Es obliegt dem jeweiligen Klassenrat zu entscheiden, wie Eltern rechtzeitig über das Lern- und Arbeitsverhalten ihrer Kinder informiert, ob in Form einer Mitteilung ins Merkheft oder einer Kopie des Merkblattes.

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Richtlinien zur Durchführung von unterrichtsbegleitenden Veranstaltun-gen, von Projekttagen und von mehrtägigen Ausflügen

Einschätzung – Wertschätzung

Gut geplante und organisierte Lehrausgänge und Lehrausflüge, sowie größere pädagogische Aus-gangsvorhaben werden als Ergänzung und Veranschaulichung des pädagogischen Angebotes der Schule von Schüler/innen und Schülern sowie von der Elternschaft sehr geschätzt; Lehrausgänge sollen zudem dazu beitragen, das Gemeinschaftsgefühl zu stärken bzw. zu verbessern. Ziele

Die Ziele der pädagogischen Unternehmungen sollen mit den im Schulcurriculum und den im Jah-resplan des Klassenrates (Mittelschule) festgelegten Lernzielen und mit den Unterrichtsinhalten in enger Verbindung stehen und in der Regel nach Möglichkeit geografisch für die niedrigeren Klassen im näheren Umfeld liegen und für höhere Klassen im entsprechend weiteren Umfeld festgelegt werden. Allgemeine Vorgabe und Anzahl

Lehrausgänge:

Mit jeder Klasse kann in jedem Unterrichtsmonat - im Jahresdurchschnitt gerechnet ein Lehraus-gang durchgeführt werden. Nach kollegialer Planung wird eine Woche vorher die Genehmigung der Schulführungskraft einge-holt und an die Kolleginnen und Kollegen wird eine angemessene Rückmeldung gegeben. Lehrausflüge:

Entsprechend dem Vorschlag des Lehrerkollegiums und dem Beschluss des Schulrates werden in der Regel bis zu drei Lehrausflüge je Klasse je Schuljahr durchgeführt (Herbstausflug, eventuell Win-terausflug und Lehrausflug im Frühling), ausgenommen sind größere pädagogische Ausgangsvorha-ben. Mehrtägige Ausflüge und Projekttage:

Mehrtägige Ausflüge können mit derselben Klasse einmal in den fünf Grundschuljahren und einmal in den drei Jahren der Mittelschule durchgeführt werden. Dauer – Ablauf

Lehrausgänge:

Ein Lehrausgang dauert in der Regel eine oder mehrere Unterrichtsstunden. Überschreitungen der Unterrichtszeit bei Lehrausgängen sind vereinzelt möglich.

Lehrausflüge:

Ein Lehrausflug kann etwa für die Dauer eines üblichen Schultages geplant werden und findet in der Regel während der Unterrichtszeit statt.

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Sowohl bei Lehrausgängen als bei Lehrausflügen werden die Eltern im Vorfeld über den genauen Ablauf informiert und sie müssen ihre Einwilligung dazu geben. Falls die Unterrichtszeit überschrit-ten wird, muss das Nachhausebringen der Schüler/innen im Vorfeld organisiert werden.

Die körperliche Belastbarkeit aller Schüler/innen ist angemessen zu berücksichtigen.

Nach dem Beschluss der Landesregierung Nr. 2867 vom 29.06.1998 dürfen für ganztägige Lehraus-flüge, Lehrausgänge und weitere pädagogische Unternehmungen außerhalb des Schulgebäudes pro Schuljahr insgesamt nicht mehr als neun Unterrichtstage verplant werden.

Unterrichtsbegleitende Veranstaltungen beginnen und enden in der Regel an der jeweiligen Schul-stelle. Für Schulen, welche nur sehr schlechte öffentliche Verkehrsverbindungen haben, kann der Treff- bzw. Endpunkt des Ausfluges in Ausnahmefällen nach Bewilligung der Schulführungskraft auch an einem anderen Ort angesetzt werden. Treffpunkt und Endpunkt muss dabei auf vor Unter-richtsbeginn bzw. nach Unterrichtsende angesetzt sein. Voraussetzung ist auch hierzu die schriftli-che Einwilligung der Schülereltern und die Organisation des Nachhausebringens der Schüler/innen. Mehrtägige Ausflüge, Projekttage:

Die obgenannten Vorhaben mit Übernachtung werden von der Schulführungskraft unter Berücksich-tigung dieser Richtlinien genehmigt, wenn Lehrkräfte bzw. hierauf auch die Gasteltern / Mitveran-stalter die Verantwortung dafür übernehmen und die Eltern ihre Einwilligung dafür geben.

Eltern bzw. Erziehungsberechtigte müssen mindestens einen Monat vor der geplanten Durchführung des Ausgangsvorhabens in geeigneter Form (schriftliche Mitteilung, Elternversammlung) über die Ziele, Inhalte und Kosten sowie über den Zeitrahmen informiert werden.

Teilnahme

An kollegial beschlossenen schulischen Ausflügen und Ausgängen nehmen grundsätzlich alle Schü-ler/innen einer Klasse teil, für die der Beschluss gefasst worden ist. Schüler/innen, die am Aus-gangsvorhaben begründet nicht teilnehmen können, haben das Recht und die Pflicht, den Unter-richt in einer anderen Klasse zu besuchen.

Begleitung

Bei unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen wird eine Klasse in der Regel von zwei Lehrpersonen des Klassenrates der Klasse begleitet, diese haben die Aufsichtspflicht.

Bei Lehrausgängen im näheren bzw. überschaubaren Bereich kann eine Klasse auch nur von einer Lehrperson begleitet werden, wenn sie für diese bestimmte Klasse und für dieses Ausgangsvorha-ben die Verantwortung übernimmt.

Eltern können auch als Begleitpersonen für unterrichtsbegleitende Veranstaltungen bzw. für Tätig-keiten zur Umsetzung der Schulreform (z.B.: Begleitung bei Schwimmkursen, Museumsbesuchen, Wanderungen...) herangezogen werden. Sie üben diese Tätigkeit freiwillig und kostenlos aus und werden darauf hingewiesen, dass sie während dieser Tätigkeit von Seiten der Schule weder haft-pflicht- noch unfallversichert sind und die Schule sich jeglicher Verantwortung entzieht.

Transportmittel

Für alle Formen unterrichtsbegleitender Veranstaltungen dürfen außer Fahrrädern keine Privat-fahrzeuge benützt werden.

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Kosten

Die Kosten sollen dem Grundsatz der Sparsamkeit und Angemessenheit sowie den Vorgaben der Schulverwaltung entsprechen und den Familien zumutbar sein.

In Ausnahmefällen kann die Schule auf Antrag einen Teil der Kosten / die Kosten für Minderbemit-telte übernehmen.

Familien in besonderer Situation (von Bedürftigkeit) können ein begründetes Ansuchen um einen Beitrag aus dem entsprechen Schulfonds an die Schulführungskraft richten, die vom Schulrat für eine eventuelle Beitragsvergabe delegiert worden ist. Sie entscheidet nach Prüfen der Gründe in allen eingereichten Ansuchen über die Vergabe eines Beitrages.

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Kriterien zur Umsetzung der Pflichtquote mit Wahlmöglichkeiten Die Pflichtquote mit Wahlmöglichkeiten (Wahlpflichtfächer) ist Teil des Lehrplanes und Pflicht für alle Schüler/innen ab der zweiten Klasse Grundschule. Die Pflichtquote mit Wahlmöglichkeiten dient der Vertiefung des curricularen Unterrichts, der Be-gabungsförderung und dem Aufholen von Lernrückständen sowie der Profilbildung der Schulstelle. Sie ermöglicht die Durchführung von besonderen Projekten und Lernkreisen. Besonderes Augenmerk bei der Ausschreibung von Angeboten wird auf jene Fächer gelegt, die im Kernunterricht gekürzt werden. Durchführung: Grundschule

Die Pflichtquote mit Wahlmöglichkeiten (Wahlpflichtfach) wurde an den Grundschulen des SSP Ter-lan um 20% gekürzt. Es werden daher anstatt der wie in den Rahmenrichtlinien vorgegebenen 68 Jahresstunden 54 Jahresstunden angeboten. 12 Stunden werden in Form von Projekttagen abgehal-ten. Die restlichen Stunden werden an den Donnerstagnachmittagen von Ende Oktober bis Ende April im Stundenplan verankert. Bei der Durchführung der Pflichtquote mit Wahlmöglichkeiten können die Klassenverbände aufge-löst und je nach Inhalt und Möglichkeit kleinere Gruppen gebildet werden. Das Angebot der Pflichtquote mit Wahlmöglichkeiten wird von den Lehrpersonen der jeweiligen Schulstelle erstellt und orientiert sich am Schulcurriculum des SSP Terlan. Es sollen dabei auch die individuellen Bedürfnisse der Kinder berücksichtigt werden. Angebote haben, nach Möglichkeit, die Dauer von mindestens sechs Stunden. Die Ausschreibung dazu erfolgt nach Genehmigung durch die Direktion. Die Lehrpersonen beraten oder lenken bei Notwendigkeit die Wahl der Schüler, bezogen auf die Lernbedürfnisse. Die Planung für den Zeitraum Oktober bis Jänner erfolgt im September, jene für Februar bis Schul-ende innerhalb Jänner. Alle Änderungen oder Verschiebungen, die sich nach der Anmeldung erge-ben, werden umgehend der Direktion mitgeteilt. Im Lauf eines Schuljahres sollten Schüler verschiedene Bereiche nutzen. Jede Schulstelle führt eine Mappe mit den Planungen, Genehmigungen, Listen der Teilnehmer und den Formblättern mit den Rückmeldungen/Bewertungen. Schüler, welche die Musikschule besuchen oder an einem akkreditierten Sportverein tätig sind und um Bildungsguthaben angesucht haben, sind nur an den Projekttagen und an den ersten vier Don-nerstagen mit Nachmittagsunterricht verpflichtet, die Pflichtquote mit Wahlmöglichkeit zu besu-chen.

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Grundsätzlich dürfen die Angebote nichts kosten, für Material, Eintritte oder Fahrtspesen kann jedoch ein Betrag eingehoben werden, der in der Ausschreibung angeführt werden muss. Im Bewertungsbogen fließt die Pflichtquote mit Wahlmöglichkeiten in die Bewertung der verbindli-chen Grundquote ein. Ausnahmen werden dann gemacht, wenn in der Pflichtquote mit Wahlmög-lichkeiten Inhalte durchgenommen werden, die mit dem Kernbereich nichts zu tun haben (z.B. Englisch in der 3. Klasse GS) und wenn Schüler/innen die Musikschule besuchen. Mittelschule

Wöchentlich werden 2 Stunden der Pflichtquote mit Wahlmöglichkeiten angeboten, welche im Stun-denplan (Donnerstag 7. und 8. Stunde) verankert sind. Die Mittelschule wird im Schuljahr 2017/2018 die beiden Stunden der Pflichtquote mit Wahlmög-lichkeiten Schwerpunkten zuordnen:

1. Klasse: Digitale Medien - Allgemeinbildender Bereich 2. Klasse: Sprachlich expressiver Bereich (Italienisch – Englisch) 3. Klasse: Mathematisch naturwissenschaftlich technologischer Bereich (Math./Nat. - Technik)

Dies bedeutet, dass alle Schüler/innen der Mittelschule in den drei Schuljahren die Möglichkeit erhalten, in diesen Bereichen und Fächern entweder für ein oder für zwei Semester (abhängig da-von, ob die Eltern um Anerkennung des Bildungsguthabens ansuchen oder nicht) zwei Einheiten mehr zu erhalten und diese gezielt zu nutzen. Bei der Durchführung der Pflichtquote mit Wahlmöglichkeiten können die Klassenverbände aufge-löst und je nach personellen Ressourcen kleinere Gruppen gebildet werden. Die Zuordnung der Schüler/innen für den 1. Block (Zeitraum Oktober – Jänner) erfolgt im Septem-ber, jene für den 2. Block (Februar/März – Ende Mai) innerhalb Jänner/Februar. Die Dauer der Angebote ist halbjährlich (1. Block 1. Semester / 2. Block 2. Semester). Die Planung für das 1. Semester erfolgt zu Beginn des Schuljahres, für das 2. Semester in den Mo-naten Dezember/Jänner (Formblatt zur Erstellung des Angebotes PQW/WF). Die Bewertung der Pflichtquote mit Wahlmöglichkeiten erfolgt im Bewertungsbogen. Schüler/innen, welche die Musikschule besuchen oder in einem akkreditierten Sportverein tätig sind und um Bildungsguthaben angesucht haben, sind nur im 1. Semester verpflichtet, die Pflicht-quote mit Wahlmöglichkeit zu besuchen.

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Kriterien zur Umsetzung des Wahlbereiches Der Wahlbereich ist Teil des Schulprogramms und orientiert sich an den Interessen der Schü-ler/innen und dient zur Erweiterung des Bildungsangebotes. Alle Schüler/innen und Schüler haben das Recht auf Wahlmöglichkeit. Alle Lehrpersonen der jewei-ligen Schulstellen sind gemeinsam dafür verantwortlich, dass Wahlmöglichkeiten gegeben werden. Durchführung: Grundschule

Die Angebote werden folgenden Bereichen zugeordnet:

Musisch/kreativer Bereich Sport und Bewegung Sprachen Naturwissenschaftlicher Bereich/Mathematik/Technik Förderunterricht Anderes

Für das Angebot im Wahlfach sind in der Regel die Lehrpersonen zuständig, es können aber auch Angebote in Zusammenarbeit mit Experten, Vereinen und Verbänden gemacht werden.

Die Übersicht der Angebote kann 2X im Schuljahr, aber auch ganzjährig erfolgen.

Die Lehrpersonen der Schulstelle erstellen ein überschaubares und angemessenes Angebot für das jeweilige Semester, definieren die Zeiträume, in denen die Angebote stattfinden und legen deren Inhalte fest. Die Übersicht der Angebote für das jeweilige Semester wird nach erfolgter Genehmi-gung den Schülereltern zur Kenntnis und zur Anmeldung gebracht. Eventuelle Änderungen und Ver-schiebungen werden umgehend in der Direktion gemeldet.

Die Anzahl der Teilnehmer hängt vom Inhalt des Angebotes ab und kann von den Lehrpersonen vor-gegeben werden. Die Teilnehmerzahl kann zwar beschränkt werden, es sollten aber alle Schüler die Möglichkeit haben, an einem Angebot teilzunehmen. Bei großer Nachfrage kann das Angebot erweitert werden.

Eltern und Experten können als Begleitpersonen oder als Mitarbeiter fungieren, sie werden schrift-lich als Experten angegeben (Formblatt: Einladung eines Experten, einer Expertin).

Kinder können Angebote in allen Bereichen nützen. Die Nutzung des Angebotes ist freiwillig. Nach der Anmeldung ist die Teilnahme für die Schüler verpflichtend. Abwesenheiten sind schriftlich zu entschuldigen.

In der Regel beginnen die Wahlangebote im Oktober und enden im Mai.

Die Bewertung über die erreichten Kompetenzen der Schüler/innen wird in das entsprechende Formblatt (=klassenweise Übersicht) eingetragen. Diese Übersicht wird in der Sammelmappe auf-bewahrt und am Ende des Schuljahres in das Lehrer/innenregister der Klassenlehrperson eingelegt.

Im Bewertungsbogen fließt der Wahlbereich in die Bewertung der verbindlichen Grundquote ein.

Die Schüler/innen reflektieren mit Hilfe der Lehrpersonen ihre Beteiligung an den Wahlfächern.

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Grundsätzlich dürfen die Angebote nichts kosten, für Material, Eintritte und Fahrtspesen kann je-doch ein Betrag eingehoben werden, der in der Ausschreibung angeführt werden muss.

Angebote, welche an den Schulstellen bereits Tradition haben oder für die Gemeinschaft wichtig sind, für das allgemeine Wahlangebot aber zu kurz sind, um bewertet werden zu können, werden dem Direktor schriftlich zur Kenntnis gebracht. Mittelschule

Wöchentlich wird 1 Stunde des Wahlbereiches angeboten, welche im Stundenplan (Donnerstag 9. Stunde) verankert ist. Dabei werden die Klassenverbände aufgelöst und Gruppen (klassenstufen-bezogen und / oder stufenübergreifend) gebildet.

Die Schüleranzahl richtet sich je nach Angebot (begrenzte Schülerzahl, dort wo unter Umständen eine persönliche Unterstützung erforderlich ist; Ressourcen geben Gruppengröße vor: z.B. PC-Raum).

Die Angebote werden den folgenden Bereichen zugeordnet:

Sprachlicher Bereich Naturwissenschaftlich / mathematischer Bereich Persönlichkeitsbildender – Sozialer Bereich Medialer Bereich Kreativer Bereich Sportlicher Bereich Allgemeinbildender Bereich Anderes

Die Dauer der Angebote ist halbjährlich (1. Block 1. Semester / 2. Block 2. Semester).

Die Ausschreibung der Angebote erfolgt nach Genehmigung durch die Direktion.

Die Planung für das 1. Semester erfolgt zu Beginn des Schuljahres, für das 2. Semester in den Mo-naten Dezember/Jänner (Formblatt zur Erstellung des Angebotes WPF/WF).

Die Zuordnung der Schüler/innen für den 1. Block (Zeitraum Oktober – Jänner) erfolgt im Septem-ber, jene für den 2. Block (Februar/März – Ende Mai) innerhalb Jänner/Februar.

Die Angebote werden den Eltern zur Kenntnis gebracht und die Schüler/innen wählen ihre Ange-bote. An einem Donnerstagnachmittag werden die Klassenverbände aufgelöst und die Lernberater beraten die Kinder im Hinblick auf ihre Lernbedürfnisse. Daraufhin melden sich die Schüler/innen eigenständig bei den Lehrpersonen ihres gewählten Angebotes an.

Die Teilnahme am Wahlfach ist freiwillig. Nach der Anmeldung ist die Teilnahme für die Schü-ler/innen verpflichtend. Abwesenheiten sind schriftlich zu entschuldigen.

Die Angebote im Wahlbereich, die Anmeldescheine der Schüler/innen mit Unterschrift der Lern-berater/innen, die Erklärungen bezüglich des Wahlfaches in der 9. Stunde, die Zuordnungslisten der Teilnehmer/innen, werden im Sekretariat der Mittelschule aufbewahrt.

Die Bewertung des Wahlbereiches erfolgt im Bewertungsbogen.

Grundsätzlich dürfen die Angebote nichts kosten, für Eintritte und Fahrtspesen kann jedoch ein Betrag eingehoben werden.

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Kriterien zur Anerkennung außerschulischer Bildungsangebote

Grundgedanken Nachdem die schulische Förderung in den Bereichen Musik und Sport zeitlich begrenzt ist und viele Kinder/Jugendliche in ihrer Freizeit ein Musikinstrument erlernen und/ oder in einem Sportverein aktiv sind, wird eine Zusammenarbeit zwischen Schule, anerkannten Musikschulen und Musikkon-servatorien sowie akkreditierten Sportvereinen als sinnvoll erachtet. Außerdem ist es wichtig, die ganzheitliche Entwicklung des Kindes im Auge zu behalten. Wenn ein Kind sich im musischen bzw. sportlichen Bereich außerschulisch intensiv weiterbildet, so soll dies auch eine Berücksichtigung für die schulische Entwicklung haben und hier auch anerkannt werden. Die Zusammenarbeit zwischen Schule und externen Bildungsträgern erweitert den Wirkungskreis der Schule und bringt sie näher an das Lebensumfeld der Schüler/innen und Schüler heran. Laut dem sogenannten „Bildungsgesetz“ (Landesgesetz Nr. 1 vom 26. Jänner 2015) sind die Schulen der Unterstufe verpflichtet, den Schüler/innen und Schülern für die Bildungstätigkeiten an den Musikschulen anzuerkennen. Außerdem können die Schulen der Unterstufe laut Beschluss der Landesregierung Nr. 721 vom 16. Juni 2015 den Schüler/innen und Schülern die Bildungstätigkeit an akkreditierten Sportvereinen anerkennen. Dies hat zur Folge, dass die Schüler/innen und Schüler im Ausmaß von maximal 34 Stunden pro Schuljahr von der Pflichtquote mit Wahlmöglichkeiten befreit werden können. Voraussetzungen:

• Das außerschulische Bildungsangebot umfasst im Zeitraum vom 1. September bis 15. Juni die Mindestanzahl von 34 Stunden.

• Die Angebote werden regelmäßig besucht.

• Die außerschulischen Bildungsträger führen eine Anwesenheitsliste und übermitteln dem SSP Terlan die Bescheinigung über den regelmäßigen Besuch der anerkannten Tätigkeit.

• Die Träger sind verpflichtet, dem Schulsprengel Terlan den unregelmäßigen Besuch oder ei-ne Unterbrechung der Tätigkeit sofort zu melden.

• Bei Unregelmäßigkeiten kann die Freistellung allzeit widerrufen oder für das folgende Schuljahr abgelehnt werden.

• Durch die Anerkennung der außerschulischen Bildungsangebote entstehen dem Schulspren-gel Terlan oder der öffentlichen Hand keine zusätzlichen Kosten.

• Der Schulsprengel Terlan haftet in keiner Weise bei Unfällen beim Besuch der Angebote der außerschulischen Bildungsträger.

Qualitätskriterien der akkreditierten Sportvereine:

• Übereinstimmung der Bildungstätigkeit mit dem allgemeinen Bildungsauftrag der Unterstu-fe, den Rahmenrichtlinien des Landes und dem Schulprogramm des Schulsprengels Terlan.

• Organisierte, regelmäßige Tätigkeit mit genauer Zielsetzung

• Klarheit und Transparenz über den Bildungsträger hinsichtlich Rechtsstatus und Organisati-onsform

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• Transparenz über die Leiterinnen und Leiter der außerschulischen Bildungstätigkeiten und deren Qualifikation

• Mehrjährige Tätigkeit im entsprechenden Bildungsbereich

• Die Tätigkeit des Vereins ist nicht gewinnorientiert. Umsetzung: Grundschule Schüler/innen und Schüler, deren Eltern um Bildungsguthaben angesucht haben, werden demnach für 34 Stunden pro Schuljahr von der Pflichtquote mit Wahlmöglichkeiten befreit. Sie besuchen somit nur an den ersten vier Donnerstagnachmittagen die Angebote der Pflichtquote mit Wahlmöglichkeiten. Mittelschule Schüler/innen und Schüler, deren Eltern um Bildungsguthaben angesucht haben, besuchen nur im 1. Semester die Angebote in der Pflichtquote mit Wahlmöglichkeiten. Es besteht jedoch die Möglichkeit, das Wahlfach zu besuchen.

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Verzeichnis der akkreditierten Organisationen zwecks Anerkennung außerschulischer Bildungsangebote

Schuljahr 2019/20 eingereicht am Verein Präsident

1 27.05.2016 A.S. Merano Nuoto Taranto Walter

2 15.06.2016 AFC Obermais Schnitzer Hannes

3 25.05.2016 AFC Siebeneich - Fußball

Gruber Elmar

4 16.06.2016 AFC St. Pauls Vieider Andreas

5 19.05.2016 AFC Terlan - Ama-teurfußballclub

Elsler Karl

6 01.06.2016 Amateureishockeyclub Siebeneich

Unterholzer Martin

7 31.05.2016

Amateursportclub Al-gund / Raiffeisen: Fußball, Handball, Floorball, Badminton, Eisstockschießen, Kegeln Schach

Schermer Josef

8 27.05.2016 Amateursportverein Andrian

Reinalter Andreas

9 27.05.2016 Amateursportverein Volleyball Terlan

Jakomet Kurt

10 18.04.2018 Animativa - der Verein zur Förderung der Zir-kuskunst

Hartmann Florian

11 26.05.2016 ASC Terlan Raiffeisen Schi Alpin

Franz Alexander

12 25.09.2019 ASD Basket Rosa Bo-zen

Hugo di Blasi

13 31.05.2016 ASD/ASV Olympic Taekwondo Bolzano-Bozen

Huber Gerhard

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14 13.06.2016 Associazione sportiva dilettantistica Evento Danza

Bancaro Monica

15 27.05.2016 Associazione sportiva dilettantistica Volley-time ASD

Broggi Giuseppe

16 29.05.2017 ASV Balletschule Ara-besque

Filippi Irmtraud

17 09.05.2019 ASV Eppan Ski Spitaler Werner

18 25.05.2017 ASV Gargazon Fuß-ball, Floorball, Kunst-turnen, Ballspielschule

Greif Albert Philipp

19 18.04.2018 ASV Kletterhalle Rockarena

Sanin Andreas

20 18.05.2016 ASV Nals - Yoseikan Budo

Mair Christian

21 30.05.2016 ASV Taekwondo Ter-lan

Pardatscher Gabi

22 02.09.2019 ATV Tennis Terlan Thaler Hermann

23 21.09.2018 Bolzano on Ice Bocconi Paolo

24 02.10.2019 Centro Danza Angela Alvera

Angela Alverã

25 31.05.2016 FC Nals - Fußball Lintner Werner

26 27.09.2018 FC Wacker Innsbruck Katrakylakis Ioannis

27 29.05.2017 Fecht Club Bozen ASD

Rossa Fabio

28 05.03.2017 Fussball Club Südtirol GmbH

Baumgartner Walter

29 13.06.2016 Golf Club Eppan AS-GMBH

Gostner Josef

30 10.04.2017 HC Eppan Roi Team Riffesser Heinrich

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Schulsprengel Terlan

Dreijahresplan des Bildungsangebots

2020 – 2022 Seite 57/164

31 17.06.2019 Hockey Academy Bol-zano/Bozen ASD

Emeri Sara

32 20.03.2019 MURX Theater & Academy

Warasin Doris

33 25.09.2019 Musical School Bozen Werner Teutsch

34 28.02.2018 Reitzentrum Meran Nollet Monika

35 15.05.2019 Società Ginnastica ATESINA ASD

Bagamoro Miriam

36 24.05.2017 Sportclub Meran Ama-teursportverein

Georg Gasser

37 16.06.2016 SSV Bozen Gius Herbert

38 30.05.2016 Sunshine Racers ASV Nals

Pallweber Florian

39 25.05.2017

SV Lana Raika – Amateursportverein, Bahnengolf, Eisho-ckey, Eisstockschie-ßen, Fußball, Kegeln, Leichtathletik, Tennis, Tischtennis, Turnen, Volleyball, Yoseikan Budo

Flöss Paul

40 27.05.2016 TC Gemeinde Bozen Larcher Peter

41 31.05.2016 TSC Lana Tanzsport-club Lana

Bagamoro Miriam

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Dreijahresplan des Bildungsangebots

2020 – 2022 Seite 58/164

Kriterien zur Zusammenarbeit Schule – Arbeitswelt

Zielsetzungen der Zusammenarbeit Schule-Arbeitswelt:

1. Die Formen und Initiativen der Zusammenarbeit Schule-Arbeitswelt werden unter der Verant-wortung des Schulsprengels Terlan geplant, umgesetzt, überprüft und bewertet, um den Schü-ler/innen/Schülern, die Möglichkeit zu bieten, einen Teil ihrer schulischen Laufbahn in Form von Zusammenarbeit Schule-Arbeitswelt zu absolvieren.

2. Besondere Unterstützung und Begleitung wird Schüler/innen/Schülern mit Beeinträchtigung

oder Schüler/innen / Schülern in besonderen Situationen geboten, die an Initiativen und For-men der Zusammenarbeit Schule-Arbeitswelt teilnehmen.

3. Die Zusammenarbeit Schule-Arbeitswelt verfolgt insbesondere folgende Ziele:

a) den Schüler/innen/Schülern flexible Lernmöglichkeiten zu bieten, b) das in der Schule erworbene Wissen mit der Praxis zu verknüpfen, c) den Erwerb von Fach- und Berufskompetenzen zu fördern, d) die Berufs- und Studienorientierung der Schüler/innen/Schüler zu erleichtern, e) eine aktive Mitgestaltung der Jugendlichen am eigenen Bildungsprozess zu ermöglichen und f) das Bildungsangebot der Schule in Verbindung mit dem kulturellen, sozialen und ökonomi-

schen Umfeld zu erweitern. Formen der Zusammenarbeit

1. Die Initiativen und Formen der Zusammenarbeit Schule-Arbeitswelt sind Teil des Schulpro-gramms und somit dem Unterricht gleichgestellte Tätigkeiten und Projekte der Schulen. Sie sind Teil des personenbezogenen Lernplans der Schüler/innen / Schüler.

2. Die konkreten Initiativen der Zusammenarbeit werden vom SSP-Terlan gemeinsam mit den Be-trieben / Einrichtungen vereinbart. Dabei kann es sich unter anderem um Praktika, Einladung von Fachleuten in den Unterricht, Workshops, Betriebserkundungen und Betriebsbesichtigungen usw. handeln.

Praktika

1. Der SSP-Terlan schließt mit einzelnen Betrieben/Einrichtungen Vereinbarungen zur Durchfüh-rung von Praktika ab, die insbesondere folgende Element enthalten: Name der Schule, des Be-triebes/der Einrichtung und der Schülerin / des Schülers, Zeitraum und Zielsetzungen des Prak-tikums, konkreter Aufgabenbereich und Arbeitszeiten der Schülerin / des Schülers während des Praktikums sowie Formen der Erfassung der An- und Abwesenheiten.

2. Um eine bestmögliche Betreuung der Schüler/innen/Schüler während der Praktika zu gewähr-

leisten, wird im Rahmen der Vereinbarungen mit den Betrieben/Einrichtungen zudem je eine schulinterne Tutorin / ein schulinterner Tutor sowie eine Tutorin / ein Tutor des Betriebes/der Einrichtung mit folgenden Aufgaben namhaft gemacht:

Die schulinterne Tutorin / Der schulinterne Tutor wirkt als Bindeglied zwischen Schule und Betrieb/Einrichtung. Sie / Er berät und begleitet die Schülerin/den Schüler während des Praktikums, tritt in Kontakt mit der Tutorin/dem Tutor des Betriebes / der Einrichtung und

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Dreijahresplan des Bildungsangebots

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vereinbart mit dieser / diesem die Zielsetzungen des Praktikums. Während des Praktikums führt sie/er Gespräche mit der Schülerin/dem Schüler am Praktikumsplatz sowie mit der Tutorin / dem Tutor des Betriebes/der Einrichtung. Die schulinterne Tutorin / Der schulin-terne Tutor führt nach dem Praktikum eine Reflexion mit der Schülerin / dem Schüler durch und bespricht die Auswertung des Praktikums.

Die Tutorin / Der Tutor des Betriebes / der Einrichtung ist eine qualifizierte Fachkraft des Betriebes / der Einrichtung, die das Praktikumskonzept der Schule und die vorab vereinbar-ten Zielsetzungen des Praktikums kennt. Sie / Er ist die Ansprechperson der Schülerin / des Schülers während des Praktikums, begleitet die Schülerin / den Schüler bei ihren/seinen Er-fahrungen in der Arbeitswelt, sorgt für die Einbindung der Schülerin / des Schülers in das Arbeitsumfeld und arbeitet mit der schulinternen Tutorin / dem schulinternen Tutor für die Bewertung und Auswertung der Tätigkeiten der Schülerin / des Schülers im Betrieb / in der Einrichtung zusammen. Am Ende des Praktikums füllt sie / er zu diesem Zweck einen Rück-meldebogen aus.

3. Die Initiativen zur Zusammenarbeit Schule-Arbeitwelt sind Teil der schulischen Laufbahn der

Schüler/innen / Schüler und begründen kein Arbeitsverhältnis mit dem Betrieb / der Einrich-tung, in dem / der das Praktikum absolviert wird. Für die Dauer des Praktikums hat der Betrieb / die Einrichtung die Verantwortung und Aufsicht über die Schüler/innen und Schüler.

4. Die Schüler/innen / Schüler sind während der Praktika und anderen Initiativen im Bereich der

Zusammenarbeit Schule-Arbeitswelt durch die Schülerunfallversicherung des Landes versichert. Die vom Land für alle Schüler/innen / Schüler beim Nationalen Versicherungsinstitut für Ar-beitsunfälle (I.N.A.I.L.)abgeschlossene Pflichtunfallversicherung deckt weiters Unfälle der Schü-ler/innen / Schüler beim Umgang mit elektrischen Geräten, bei praktischen Übungen und bei Praktika ab. Im Falle eines Unfalls muss der Betrieb / die Einrichtung bei dem / der das Prakti-kum durchgeführt wird, umgehend die Schule benachrichtigen, damit die entsprechenden Mel-dungen an die Versicherungsgesellschaft der Schülerunfallversicherung des Landes bzw. an das Nationale Versicherungsinstitut für Arbeitsunfälle (I.N.A.I.L.) termingerecht erfolgen können.

5. Für die von den Schüler/innen / Schülern während des Praktikums verursachten Schäden an

Dritten übernimmt die Landesverwaltung die entsprechenden Lasten und behält sich das Recht vor, sich an der Schülerin / am Schüler selbst bzw. an deren / dessen Eltern schadlos zu halten.

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Pädagogische Konzepte

Stufenübergreifende Kontinuität Damit eine schulstufenübergreifende Kontinuität in der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schü-ler/innen gewährleistet ist, werden im Laufe eines Schuljahres im Schulsprengel Terlan für Lehr-personen, Schüler/innen und deren Eltern diverse schulstufenübergreifende Initiativen organisiert.

Übertritt Kindergarten - Grundschule

Schulstelle Initiativen Zeitraum

GS

Übertrittsgespräch: Pädagogische Fachkräfte KG –GS/ Lehrpersonen GS

Herbst

Erstklässler besuchen Kindergarten: Okt./Nov.

Einzuschulende Kinder besuchen 1. Klasse GS Mai

Übertrittsgespräch: Pädagogische Fachkräfte KG – Schulstellenleiter/innen

Frühjahr

Übertritt Grundschule - Mittelschule

Schulstelle Initiativen Zeitraum

GS - MS

Übertrittsgespräch: Integrationslehrpersonen

März/April

Übertrittsgespräch: Lehrpersonen GS – Lehrpersonen MS:

Oktober

Schnupperbesuch 5. Klasse GS in Mittelschule Dez./Jan.

Informationsabend für Eltern der Schüler/innen der 5. Klasse GS Dezember

Übermittlung Informationen Lehrpersonen GS für Klassenbildung MS Mai

Übertritt Mittelschule – weiterführende Schulen

Schulstelle Initiativen Zeitraum

MS

Zusammenarbeit mit der Berufsberatung Schuljahr

Anwesenheit Berufsberatung 1. Elternsprechtag Mittelschule November

Elternfortbildung Dezember

Berufsinformation LVH - HGV Februar

Berufsinformation hds Februar

Schulinformationsmesse weiterführende Schulen in der Mittelschule Februar

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Frühförderung Deutsch Die Fertigkeiten des Lesens, Schreibens und Rechnens sind Schlüsselkompetenzen für jede Art von Bildung. Inzwischen ist erwiesen, dass durch gezielte und frühzeitige didaktische Maßnahmen das Risiko von Lese-, Rechtschreib- oder Rechenschwierigkeiten verringert werden kann. Das Gesetz vom 8. Oktober 2010, Nr. 170 erkennt die Dyslexie (Lese- und Rechtschreibstörung), Dysorthografie (isolierte Rechtschreibstörung), Dysgrafie (Schreibstörung) und Dyskalkulie (Rechen-störung) als spezifische Lernstörungen an und verpflichtet das Bildungssystem, Maßnahmen festzu-legen, um die Kompetenzen in den betreffenden Lernbereichen regelmäßig zu beobachten und zu bewerten. Unabhängig von der Auswahl der Unterrichtsmethode sind alle Lehrpersonen besonders im An-fangsunterricht aufgefordert, regelmäßige Überprüfungen der Lernentwicklung bei Schülerinnen und Schülern vorzunehmen, um etwaige Risikosituationen zu erkennen und umgehend gezielte För-dermaßnahmen einzuleiten. Ziel ist es, die Problemstellungen möglichst früh zu erkennen um rechtzeitig mit der Förderung beginnen zu können und dem Kind eine kindgerechte Schullaufbahn zu ermöglichen.

Frühförderung Mathematik Die Lernstandserhebung LeMa hat das Ziel, den Lernstand, die Kompetenzen und mögliche Schwie-rigkeiten der Schülerinnen und Schüler der ersten Klassen im Mathematikunterricht frühzeitig zu erfassen. Sie dient als Grundlage für Maßnahmen der Differenzierung und Individualisierung des Unterrichts. Gezielte pädagogisch-didaktische Maßnahmen können geplant, durchgeführt und eva-luiert werden. Im Mittelpunkt der Lernstandserfassung steht der Prozess der Lösungsfindung und nicht das Ergeb-nis, sie erhebt also Denkweisen und Lösungsprozesse der Schülerinnen und Schüler. Die Lernstandserhebung wird im Laufe des Oktobers durchgeführt, sie erfolgt einzeln mit jeder Schülerin und jedem Schüler. Dabei kann im Gespräch auf die individuellen Bedürfnisse eingegan-gen werden. Nach der Auswertung bekommen die jeweiligen Fachlehrpersonen ein Feedback, da-bei wird auch auf mögliche Fördermaterialien hingewiesen. Bei Bedarf werden weitere Gespräche angeboten, um die Schülerinnen und Schüler bestmöglich zu fördern.

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Nachhaltige Bildung Ziel Nr. 4 der 17 Ziele nachhaltiger Entwicklung der Vereinten Nationen ist die « Hochwertige Bil-dung ». Wir verstehen Bildung als hochwertig, wenn sie gefestigt und transferierbar ist. Deshalb setzen wir es uns zum Ziel, ökologische und partizipative Grundideen im Unterrichtsalltag vorzule-ben. Das Verinnerlichen ökologischen Denkens soll zu nachhaltigen Entscheidungsfindungen der Schüler in den Bereichen Umwelt, soziales Leben, gesellschaftliche Teilhabe und Lebensgestaltung führen.

Gesundheitserziehung Bildung und Gesundheit sind eng miteinander verknüpft. Gute Gesundheit ermöglicht erfolgreiches Lernen, umfassende Bildung hingegen fördert wiederum einen gesunden Lebensstil. Das Netzwerk Gesundheitsfördernder Schulen Europas (SHE –Schools for Health in Europe Network) wurde 1991 als Gemeinschaftsprojekt der EU, des Europarates und der WHO-Europa gegründet und umspannt 43 Mitgliedsstaaten. Ziel ist die Verbesserung der Gesundheits-, Bildungs- und Beziehungsqualität in den Schulen. Auch unsere Schule möchte sich im Bereich der Gesundheitserziehung weiterentwickeln und hat sich dazu entschlossen, am Projekt „Gesundheitsfördernde Schule“ teilzunehmen. Ziel ist es, ein schulisches Umfeld zu schaffen, in der sich Kinder, Jugendliche und Erwachsene wohl fühlen, körperlich und psychisch gesund sind, mit Freude arbeiten und mitgestalten und in dem sie wichtige Lebenskompetenzen erwerben. Spezifische Ziele dieses Projektes sind:

Stärkung der Lebenskompetenzen von Kindern und Jugendlichen

Prävention von Abhängigkeiten, Verhindern/Hinauszögern von riskanten Verhaltensweisen

Unterstützung gesunder Essgewohnheiten und Förderung von Bewegung

soziale, affektive und sexuelle Erziehung

Verkehrserziehung

bewusster und verantwortungsvoller Umgang mit Smartphones und sozialen Medien

Diese Ziele sollen durch verschiedenste Maßnahmen und Initiativen angestrebt werden.

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Sprachen und Kommunikation Der globale Wandel hat eine große Veränderung gebracht. Der Anteil an Kindern unterschiedlichs-ter Herkunftsländer an unseren Schulen wächst stetig. Das Aufeinandertreffen heterogener Spra-chen, Religionen und Kulturen ist für alle Beteiligten Bereicherung und Herausforderung zugleich. Die Schule hat die Aufgabe, Kinder und Jugendliche sprachlich auf die Teilnahme am privaten und gesellschaftlichen Leben sowie auf Ausbildung und Beruf vorzubereiten. Da für ein erfolgreiches Lernen gesicherte Sprachenkenntnisse von großer Bedeutung sind, unter-stützen wir die Schüler*innen so gut als möglich im Erwerb der unterrichteten Sprachen. Das ge-meinsame Gespräch im Schulalltag fördert den mündlichen Gebrauch der Hochsprache. Wir achten auch im Fachunterricht darauf, dass sich die Schüler*innen in der Hochsprache unterhalten und sich korrekt ausdrücken. Dafür stehen unterstützend Ressourcen zur Verfügung:

Team- und Förderunterricht

Einsetzen von Sprachlehrpersonen

Zusammenarbeit mit Interkulturellen Mediator*innen

Sommersprachkurse für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund

Zusammenarbeit mit anderen Institutionen zum Erwerb der Sprachenkompetenzen der El-tern

Im Unterricht dienen verschiedene Methoden der Sprachförderung:

Anbieten von individuellen Lernwegen;

gezielte Wortschatzübungen;

gemeinsames Lesen, Büchervorstellungen, szenisches Darstellen von Texten…;

Projekte zur Sprachenförderung

kreativer Umgang mit Sprachen.

Austauschprojekte mit anderen Klassen oder Lerngruppen

Einladen von Experten in der Zweit- oder Fremdsprache

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Kooperation mit Netzwerkpartnern

• Jugenddienste

Die Jugenddienste begleiten die Schüler/innen in ihrer Entwicklung hin zum Erwachsenwerden. Kommunikation und regelmäßiger Austausch zwischen Schule und Jugenddienst dienen der gegen-seitigen Verstärkung und Unterstützung pädagogischer Ziele. Der Jugenddienst Mittleres Etschtal ist für den Schulsprengel Terlan ein wichtiger Bildungspartner, der es den Kindern und Jugendlichen im Einzugsgebiet ermöglicht, Lernen außerhalb des Unter-richts im geschützten Rahmen zu erfahren und dabei hilft, tragende Beziehungen aufzubauen. An den Grundschulen und an der Mittelschule werden regelmäßig gemeinsame Aktivitäten geplant und durchgeführt. Die Schule unterstützt die Angebote des JME in den Bereichen Offene und Kirch-liche Jugendarbeit, sie befürwortet die Sommerkurse und bietet auch die Möglichkeit der kostenlo-sen Nutzung der Räumlichkeiten. Wir zeigen uns für eine Zusammenarbeit mit dem JD Lana-Tisens offen.

• Sozial- und Sanitätsdienste

Die Zusammenarbeit mit den Sozial- und Sanitätsdiensten erweist sich als notwendig. Gemeinsamer Austausch und gegenseitige Unterstützung zur Erziehung von Kindern und Jugendlichen, die unter schwierigen Umständen aufwachsen, sind erklärtes Ziel der Netzwerkpartner. Die Schule zeigt sich offen für die Zusammenarbeit und bietet die Möglichkeit, die Dienste im Kol-legium bekannt zu machen. Die Kommunikation verläuft verstärkt über die Direktion.

• Kinder- und Jugendanwaltschaft des Landes

Die Zusammenarbeit und Interaktion mit der Kinder- und Jugendanwaltschaft des Landes reicht von der gegenseitigen Information bis hin zu konkreten Unterstützungsangeboten, wenn es um die Ein-haltung der Rechte Minderjähriger geht, welche zu Unterrichtszeiten den Lehrpersonen anvertraut sind.

• Schulsozialpädagogik

Das Kollegium des SSP Terlan erfährt die veränderten Lebensbedingungen der Kinder und Jugendli-chen als zunehmend herausfordernd. Die sprachliche, soziokulturelle und religiöse Heterogenität der Familien wirkt auf Klassen unterschiedlich stark ein. Sie bringt mitunter Dynamiken in die Lerngruppen, welche für die Lehrkräfte im Rahmen ihres Lehrauftrages und ihrer Ausbildung schwierig zu bewältigen sind. Das Lehrerkollegium zeigt sich offen für die Erweiterung des schulischen Angebotes um das Berufs-bild des/der Schulsozialpädagogen/Schulsozialpädagogin.

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• Private, öffentliche und halböffentliche Netzwerkpartner

Zur Umsetzung des Zieles der gesamtheitlichen Bildung der Schüler greift die Schule auf private, öffentliche, halböffentliche oder genossenschaftlich organisierte Netzwerkpartner zurück. Diese sind in ihren Bereichen Experten und tragen durch spezifische Fachkompetenzen dazu bei, dass Schülergruppen oder auch einzelne Schüler in ihrem Lernen und Wachsen bestärkt werden.

Kooperation mit dem Verein Sortengarten Südtirol zur Nutzung des „Apfellehrpfads Gargazon“

Die Schulgemeinschaft unterstützt ideell und fördert das Ziel der Erhaltung alter Apfelsorten im Mittleren Etschtal. Der von der Gemeinde Gargazon und dem Verein Sortengarten Südtirol angeleg-te Apfellehrpfad bietet sich als natürliche Lernlandschaft für die Grund- und Mittelschüler des Schulsprengels Terlan an. Die Nutzung des Grundstückes ermöglicht die Umsetzung vielseitiger Lernarrangements aus den unterschiedlichen Fachbereichen. Die pädagogisch-didaktischen Tätigkeiten zielen auf naturnahe Erfahrungen und auf die künstle-risch-technische sowie musisch-kreative Auseinandersetzung mit und in der Natur ab. Sie tragen den Charakter des Lernens vor Ort. Das Verständnis für die natürlichen Veränderungen im Jahreslauf und für einen sich schließenden Kreislauf von Werden und Vergehen erfahren die Schüler/innen durch unmittelbare Begegnungen. Das Arbeiten an und mit Naturmaterialien, die Schulung und Verfeinerung der grob- und feinmoto-rischen haptischen Fähigkeiten, die Schärfung der Sinneswahrnehmungen durch Beobachtungen, der achtsame Umgang mit Pflanzen und Tieren sind gleichsam Methode wie auch Ziel des erzieheri-schen Wirkens. Alle Schüler/innen des Schulsprengels Terlan haben die Möglichkeit, pädagogisch-didaktische Tä-tigkeiten im Rahmen des Kernunterrichts sowie bei Projekten und schulbegleitenden Tätigkeiten im Rahmen der der Schule vorbehaltenen Pflichtquote oder im Bereich der Wahlfächer durchzufüh-ren.

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Grundsätze des integrativen Unterrichts

Integrativer Unterricht stellt die Kind/die Jugendlichen in den Mittelpunkt und hat eine ganzheitliche Sichtweise des Menschen.

Er geht von den Stärken der Schüler/innen aus und nutzt die vorhandenen Ressourcen. Integrative Pädagogik unterstützt das entdeckende Lernen und berücksichtigt unterschiedli-

che Lerntypen Sie ist lebensnah und bietet Möglichkeiten, aktiv zu sein. Integrativer Unterricht bietet eine vielfältig anregende Lernumgebung mit vielen Lernange-

boten an.

Konsequenzen für den Unterricht

Es müssen vielseitige Unterrichtsformen (Frontalunterricht, Einzel-, Partner- und Gruppen-arbeit, Stationen- und Freiarbeit, offene Klassen, …) angeboten und Unterrichtssituationen geschaffen werden, die den unterschiedlichen Bedürfnissen der Schüler/innen gerecht wer-den.

Wichtig ist ein Lernklima in dem Klasse, in dem für alle Kinder/Jugendlichen klar ist, dass sie mit ihren unterschiedlichen Lernvoraussetzungen respektiert werden.

Lehrpersonen müssen eine grundsätzlich andere Einstellung zu Fehlern entwickeln. Fehler sind Helfer: Nicht etwas, was unbedingt vermieden werden muss, sondern ein notwendiger Bestandteil in jedem Lernprozess.

Lehrkräften muss klar werden, dass Lernprozesse nicht durch Lehrprozesse verursacht, ge-steuert oder kontrolliert werden.

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Inklusion am Schulsprengel Terlan Die Schule ist eine Stätte des Wissens, der Entwicklung und der Sozialisierung. Dabei werden mehr die inklusiven als die selektiven Aspekte hervorgehoben. Die Schüler/innen müssen als Ganzes, also unter dem biologischen, dem psychologischen und dem sozialen Gesichtspunkt gesehen werden. Jedes Kind kann dauerhaft oder zeitweise besondere Bil-dungsbedürfnisse aufweisen und die Schule muss darauf angemessen reagieren. Mit dem Gesetz 170 vom 8. Oktober 2010 werden die besonderen Bildungsbedürfnisse neu definiert und die Verantwortung wird zu einem großen Teil von den Lehrpersonen für Integration an die Klassenlehrpersonen abgegeben.

Definition besondere Bildungsbedürfnisse Die besonderen Bildungsbedürfnisse werden in drei Kategorien unterteilt:

Beeinträchtigung (Gesetz 104/1992)

Spezifische Entwicklungsstörungen: spezifische Lernstörungen, Defizite in der Sprache und den nonverbalen Fertigkeiten, Aufmerksamkeitsdefizite und Hyperaktivität; der Grenzbe-reich der intellektuellen Leistungsfähigkeit kann als Grenzfall zwischen Beeinträchtigung und spezifischer Störung angesehen werden. (Gesetz 170/2010)

Sozio-ökonomische, sprachliche und kulturelle Benachteiligung (Schüler/innen mit Migrationshintergrund, Gesetz 170/2010)

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Leitlinien für die Zuweisung von zusätzlichem Personal an die Schulen Quelle: Rundschreiben - Deutsche Bildungsdirektion Nr. 4/2018

Funktionsdiagnosen laut Gesetz Nr. 104/1992

Für Kinder, Schülerinnen und Schüler mit den unten angeführten Diagnosen wird eine Funktionsdi-agnose mit einer ausführlichen Beschreibung der Kompetenzen und Schwierigkeiten ausgestellt. Für jede Funktionsdiagnose wird eine gleiche Mindestanzahl von Integrationsstunden berechnet und den Schulen im Rahmen des funktionalen Plansolls zugewiesen. Die Zuweisung dieser Integrations-stunden an die Klassen, in denen Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigung integriert sind, erfolgt durch die Schulführungskraft. Dabei beachtet diese die von der Bildungsdirektion vorgege-benen allgemeinen, einheitlichen Kriterien, die im Schulprogramm verankerten Qualitätskriterien zur Förderung der Inklusion, den aus der Funktionsdiagnose ableitbaren Bedarf sowie die Komplexi-tät der jeweiligen Klassensituation. Bei jenen Funktionsdiagnosen, aus denen ein hoher Bedarf für rehabilitative und pflegerische Maß-nahmen und/oder ein großer Unterstützungsbedarf im Bereich der Selbstständigkeit und Partizipa-tion hervorgeht, können die Schulführungskräfte den Antrag um Stunden für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Integration stellen. Die eventuelle Zuweisung erfolgt durch eine eigene Arbeits-gruppe aufgrund der analytischen Beschreibungen des zuständigen Gesundheitsdienstes in den Funktionsdiagnosen und in den Funktionellen Entwicklungsprofilen.

Tabelle Funktionsdiagnosen (Gesetz Nr. 104/1992)

F70 Leichte Intelligenzminderung

F71 Mittelgradige Intelligenzminderung

F72 Schwere Intelligenzminderung

F73 Schwerste Intelligenzminderung

F84 Tiefgreifende Entwicklungsstörung

DSM-5 – 315.8 (F88)

Allgemeine Entwicklungsverzögerung (nur unter 5 Jahren anwendbar)

F20 - F29 Psychosen

F06 psychische Störungen aufgrund einer Schädigung oder Funktionsstörung des Gehirns oder einer körperlichen Krankheit

F07 Persönlichkeitsstörung und Verhaltensstörung aufgrund einer Schädigung oder Funktionsstörung des Gehirns

C00 - D48 Neubildungen (Tumore)

D50 - D89 Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe sowie bestimmte Störungen mit Be-teiligung des Immunsystems

E00 - E90 Endokrine Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten

G00 - G99 Krankheiten des Nervensystems

H00 - H59 Krankheiten des Auges und der Augenanhanggebilde

H60 - H95 Krankheiten des Hörens mit Hörverlust

I00 - I99 Krankheiten des Kreislaufsystems

J00 - J99 Krankheiten des Atmungssystems

K00 - K93 Krankheiten des Verdauungssystems

L00 - L99 Krankheiten der Haut und Unterhaut

M00 - M99 Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes

N00 - N99 Krankheiten des Urogenitalsystems

Q00 - Q99 Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten, Chromosomenanomalien

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Bei allen Funktionsdiagnosen beschreibt der Gesundheitsdienst die Kompetenzen und Schwierigkei-ten in den verschiedenen Bereichen. Im Bereich „Selbstständigkeit und Partizipation“ wird die feh-lende Selbstständigkeit ausführlich beschrieben und der entsprechende Grad der Einschränkung angegeben. Diese ausführliche Beschreibung und die Bewertung sind zusammen mit der Diagnose die Grundlage für die Zuweisung von Stunden für Mitarbeiter/innen. Die Diagnose der pharmakoresistenten Epilepsie muss jährlich erneuert werden und der Arzt/Ärztin macht Angaben über den Anfallsverlauf (Häufigkeit und Tageszeitpunkt) des letzten Jahres.

Klinische Befunde laut Gesetz Nr. 170/2010 und der darauffolgenden Bestimmungen Für Kinder, Schülerinnen und Schüler mit den unten angeführten Diagnosen wird ein klinischer Be-fund mit Beschreibung der Kompetenzen und Schwierigkeiten ausgestellt. Außer in den unten ange-führten Sonderfällen werden keine zusätzlichen personellen Ressourcen auf der Grundlage von ein-zelnen klinischen Befunden zugewiesen. Die Schule aktiviert spezifische Maßnahmen, so wie sie im Gesetz Nr. 170/2010, in den Richtlinien des Unterrichtsministers vom 27.12.2012 und im Ministerialrundschreiben vom 6. März 2013, Nr. 8 vorgesehen sind.

Tabelle Klinische Befunde (Gesetz Nr. 170/2010, Ministerialrichtlinien vom 27.12.2012)

F81 Umschriebene Entwicklungsstörung schulischer Fertigkeiten F81.0 Lese- und Rechtschreibstörung F81.1 isolierte Rechtschreibstörung F81.2 Rechenstörung F81.F81.3 kombinierte Störung schulischer Fertigkeiten

F90 ◆

F90.0 einfache Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörung F90.1 hyperkinetische Störung des Sozialverhaltens 314.01 Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung, vorwiegend hyperaktiv bzw. Mischtyp

314.00 Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung, vorwiegend unaufmerksamer Typ

V62.89 o Grenzbereich der intellektuellen Leistungsfähigkeit

F83 kombinierte umschriebene Entwicklungsstörung

F80 Umschriebene Entwicklungsstörung des Sprechens und der Sprache

F82 Umschriebene Entwicklungsstörung der motorischen Funktionen

F30 - 39 ◆ Affektive Störungen

F40 - 48 Neurotische, Belastungs- und somatoforme Störungen

F50 Essstörungen

F51 Nichtorganische Schlafstörungen

F54 Psychologische Faktoren und Verhaltensfaktoren bei nicht andernorts klassifizier-ten Krankheiten

F60 ◆ Spezifische Persönlichkeitsstörung

F91 ◆ Störungen des Sozialverhaltens

F92 ◆ Kombinierte Störung des Sozialverhaltens

F93 Emotionale Störung des Kindesalters

F94 Störungen sozialer Funktionen mit Beginn in der Kindheit und Jugend

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Sonderfälle:

Bei der Diagnose F90 mit einer Komorbidität mit anderen Pathologien können bei einer besonders schweren Ausprägung Maßnahmen laut Gesetz Nr. 104/1992 im schulischen Kontext gewährt wer-den.

o Im Grenzbereich der intellektuellen Fähigkeiten kann bei einer schweren funktionellen Beein-trächtigung Anrecht auf Maßnahmen laut Gesetz Nr. 104/1992 im schulischen Kontext gewährt werden.

Der Schweregrad der Beeinträchtigung wird durch die zuständigen Sanitätsdienste attestiert. Für jeden dieser Sonderfälle werden einige Integrationsstunden im funktionalen Plansoll zugewiesen, wobei nicht unterschieden wird, ob Maßnahmen laut Gesetz Nr. 104/1992 im schulischen Kontext gewährt wurden, oder nicht.

◆ Bei diesen Diagnosen stellt der dafür zuständige Gesundheitsdienst fest, ob eine schwere Beein-trächtigung im Sozialverhalten vorliegt. Diese Diagnosen haben die Gültigkeit von einem Jahr. Wird diese schwere Beeinträchtigung des Sozialverhaltens von der Fachambulanz ausgestellt oder wurde er nachweislich mit einbezogen, können dafür auf Antrag der Schulführungskräfte Stunden für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Integration zugewiesen werden.

In der ersten Grundschulzeit ist die Vorbeugung gegen Lernschwierigkeiten eines der wichtigsten Ziele. Ein Informationsaustausch zwischen Schule, Elternhaus und Kindergarten ist unerlässlich, weil nur so die Lehrpersonen das Umfeld der Schüler/innen genau kennenlernen und Methoden und Materialien auswählen sowie Zeit einteilen können, dass sie den Bedürfnissen aller Schüler/innen der Klassengemeinschaft gerecht werden. Falls Lehrpersonen eine Lernstörung vermuten, wird diese Beobachtung den Eltern mitgeteilt und empfohlen, sich an eine Fachstelle zu wenden. Für ein Ansuchen um Abklärung eines Schülers verwenden die Lehrpersonen das eigens dafür vorge-sehene Formular und es gelten folgende Termine:

Die Anträge werden laufend und nicht gebündelt an den psychologischen Dienst weitergelei-tet.

Überprüfung einer vermuteten Lese- Rechtschreibstörung frühestens Ende der 2. Klasse der Grundschule

Überprüfung einer vermuteten Rechenstörung frühestens ab der zweiten Hälfte der 3. Klas-se der Grundschule

Es werden nur jene Anfragen, die innerhalb Dezember an den psychologischen Dienst wei-tergeleitet werden, für die Zuweisung von Integrationslehrpersonen oder Mitarbeiter/innen für Integration für das darauf folgende Schuljahr berücksichtigt.

Falls sich die Erziehungsberechtigten direkt an den für die Abklärung zuständigen Dienst wenden, sind die Verwendung der vorgeschriebenen Formulare und dieser Terminplan nicht bindend. Indikatoren für Lesen und Schreiben Wichtige Hinweise nach dem ersten Schuljahr:

Schwierigkeiten in der Assoziation Graphem-Phonem und/oder Phonem –Graphem Fehlendes Erreichen der Silbenkontrolle in der Lektüre und im Schreiben Ausgesprochene Langsamkeit beim Schreiben und beim Lesen Unfähigkeit Großbuchstaben/Druckschrift auf erkennbare Weise zu schreiben

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Indikatoren für Rechnen Wichtige Hinweise nach dem ersten Schuljahr:

Schwierigkeiten im simultanen Erkennen von kleinen Mengen Unfähigkeit, sich Mengen mental vorstellen zu können große Schwierigkeiten beim mündlichen Rechnen im Zehnerraum auch mit Anschauungsma-

terial Nicht jedes Kind mit diesen Indikatoren entwickelt eine Lernstörung, wenn man genau hinschaut und es entsprechend fördert. Die Lehrpersonen wenden folgende Maßnahmen, die das Gesetz 170 vorschreibt, an: 1. Gezielte Beobachtung für die Früherkennung und die Frühförderung 2. Individualisierter und auf die Person abgestimmter Unterricht

„Individualisiert“ heißt eine Maßnahme, die nicht auf die ganze Klasse, sondern auf Einzel-ne oder eine Kleingruppe ausgerichtet ist. „Auf die Person abgestimmt“ ist eine Maßnahme, die sich auf eine ganz bestimmt Person unter den Lernenden bezieht.

3. Ausgleichmaßnahmen und –mittel (Kompensationsmittel)

Sie sind didaktische und technische Hilfsmittel, die Lernenden mit spezifischen Lernstörun-gen Leistungen, die durch diese erschwert sind, erleichtern, ohne die Aufgabe in kognitiver Hinsicht zu erleichtern. Dazu gehören unter anderem:

Sprachsynthese Aufnahmegerät Taschenrechner Rechtschreibassistent am PC Tabellen und Formelsammlungen

Die Kompensationsmittel sollen sparsam und je nach Bedarf und Lernschwierigkeit ein-gesetzt werden.

4. Befreiungsmaßnahmen

Sie erlauben den Lernenden bestimmte Leistungen, welche wegen der Lernstörung beson-ders schwierig sind und nicht zum eigentlichen Lernen beitragen, nicht zu erbringen:

Verzicht auf lautes Vorlesen in der Klasse Reduzierung des Arbeitsumfanges Diktieren vermeiden, auf ein Minimum reduzieren Von Mitschriften während des Unterrichts entlasten (bzw. Aufnahmegerät verwenden) mehr Zeit geben (bis zu 30%) Befreiung der Bewertung der Rechtschreibung

Der Einsatz der Befreiungsmaßnahmen soll je nach Auswirkung der Lernstörung auf die verlangten Leistungen abgewogen werden, sodass der Lernweg der Betroffenen auf kei-nen Fall zieldifferent wird. Die Befreiungsmaßnahmen und Kompensationsmittel müssen in allen Fächern berück-sichtigt werden.

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5. Individueller Bildungsplan (IBP)

Sowohl bei einem klinischen Befund als auch bei einer Funktionsdiagnose erstellen die Lehr-personen einen individuellen Bildungsplan (IBP). Darin wird der individualisierte und auf die Person abgestimmte Lernweg festgehalten und er wird bei der Unterrichts- und Erziehungs-planung berücksichtigt. Der IBP wird vom Klassenrat beschlossen und von der Schulführungskraft oder einer von ihr beauftragten Person, den Lehrpersonen sowie der Familie unterzeichnet. Damit gewährleistet die Schule die individualisierten und auf die Person abgestimmten Maßnahmen. Auch für Schüler/innen mit Migrationshintergrund mit sehr geringen Sprachkenntnissen kann ein IBP erstellt werden.

6. Beim Erlernen von Sprachen haben Schüler/innen mit Lernstörungen folgende Möglich-

keiten: Mehr Wert auf die gesprochene Sprache als auf die geschriebene legen Verwendung von Hörbüchern, Rechtschreibassistent Digitales Wörterbuch Zusätzliche Zeit Verminderung des Arbeitsumfangs

7. Dokumentation der Lernentwicklung unter Berücksichtigung der einzelnen Fächer

Schüler/innen- und Schülerdaten Art der Lernstörung Individualisierung des Lernens (siehe Rahmenrichtlinien Unterstufe) Personalisierung des Lernens geplante Ausgleichsmaßnahmen vorgesehene Befreiungsmaßnahmen individuelle Bewertung

Wichtig sind die Bewertungskriterien für die Zusammenarbeit mit der Familie 8. Bewertung

Funktionsdiagnosen laut Gesetz 104 Im individuellen Bildungsplan (IBP) werden eigene Ziele festgesetzt, die der Schüler er-

reichen kann (zieldifferent). Die Bewertung bezieht sich auf das Erreichen dieser Ziele.

Klinische Befunde laut Gesetz 170 Die Ziele müssen auf jeden Fall in den gesamtstaatlichen curricularen Anweisungen ent-

halten sein (zielgleich). Vorrangig wird auf die Beherrschung der fachlichen Inhalte geachtet und die von der

Lernstörung betroffenen Aspekte werden ausgegrenzt.

9. Beziehungsebene Die Lehrpersonen werden dazu angehalten, das Selbstwertgefühl der Schüler/innen zu stär-ken. Deshalb sollen sie kleine Ziele erhalten, die sie auch sicher erreichen können. So ha-ben sie Erfolgserlebnisse, die sie stärken, sie erkennen ihre Leistungsfähigkeit und haben dann wiederum auch mehr Erfolg.

10. Abschlussprüfung der Mittelschule

Auch bei der Abschlussprüfung der Mittelschule werden die Unterrichtsmethoden und Be-wertungsformen so wie sie im individuellen Bildungsplan festgelegt sind, berücksichtigt. Dazu gehören:

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Funktionsdiagnosen laut Gesetz 104 (zieldifferenter IBP)

Anrecht auf differenzierte, auf den persönlichen Lernweg abgestimmte Prüfungsarbeiten

Klinische Befunde (zielgleicher IBP) Berücksichtigung der jeweiligen Unterrichtsmethoden und Bewertungsformen Längere Arbeitszeiten Einsatz geeigneter Kompensationsmittel Bewertungskriterien

Besondere Benachteiligung (z.B. mit Migrationshintergrund und sehr geringen Sprachkenntnissen)

Anrecht auf die im IBP angeführten individuellen Förder- und Ausgleichsmaßnahmen Einsatz der vorhandenen Ressourcen am Schulsprengel Terlan Die Schulführungskraft weist in Zusammenarbeit mit dem Koordinator/ der Koordinatorin für Inklu-sion die Ressourcen für Lehrerstunden für Inklusion zu. Dabei wird auf die Anzahl der Funktionsdiagnosen laut Gesetz 104 geachtet, aber auch andere be-sondere Bedürfnisse werden berücksichtigt. Somit können auch Schüler/innen mit spezifischen Lernstörungen, mit ADHS und mit Migrationshin-tergrund gezielt gefördert werden. Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen Die Lehrpersonen werden dazu angehalten, Fort- und Weiterbildungen im Bereich Inklusion zu be-suchen.

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Arbeit mit Schüler/innen mit Migrationshintergrund Immer mehr Familien aus dem Ausland haben ihren Wohnsitz im Einzugsbereich des Schulsprengels Terlan. Die Folge ist, dass zunehmend mehr ausländische Schüler/innen unsere Schulen besuchen. Diese Entwicklung stellt eine große gesellschaftliche Herausforderung dar. Ihr muss bei der Organi-sation und Planung der Unterrichts- und Erziehungstätigkeit verstärkt Rechnung getragen werden. Die Anwesenheit von Schüler/innen aus einem fremden Kulturraum kann aber auch eine Bereiche-rung für die Schulgemeinschaft sein. Ziel der Arbeit mit Schüler/innen mit Migrationshintergrund ist die Förderung ihrer schulischen und sozialen Integration. Dieser Prozess geschieht nicht von heute auf morgen, sondern erfolgt in klei-nen Schritten und ist ohne Zuweisung von zusätzlichen Ressourcen kaum zu bewältigen. Die Voraussetzung für die Eingliederung in die Klassengemeinschaft, die Interaktion mit Gleichalt-rigen und somit das Knüpfen von Freundschaften, nicht zuletzt aber für die Bewältigung der schuli-schen Herausforderungen ist die Beherrschung der Unterrichtssprache. Es ist ein großer Unterschied, ob Schüler/innen aus dem deutschsprachigen Ausland neu in die Klasse kommen, die zwar unterschiedliche Vorkenntnisse in den verschiedenen Fächern mitbrin-gen, vielleicht auch die italienische Sprache nicht beherrschen, im Übrigen aber kein Problem ha-ben, dem Unterricht zu folgen und ihn mitzugestalten. In diesen Fällen muss eine gezielte Förde-rung in den Bereichen erfolgen, wo die Lernrückstände gravierend sind oder wo Grundvorausset-zungen fehlen. Hierbei ist sicher auch das Elternhaus gefordert. Die Schule kann durch differenzierende Maßnahmen, wenn möglich durch Zuweisung von zusätzli-chen Ressourcen (Kopräsenz/bzw. Teamunterricht) dafür sorgen, dass die Schüler/innen den An-schluss an die Klasse finden. Anders und wesentlich komplexer sind die Herausforderungen an die Schule, wenn Schüler/innen aus einem fremden Kulturraum in die Klassengemeinschaft aufgenommen werden sollen. Da sie der Unterrichtssprachen nicht mächtig sind, sich in der fremden Umgebung zurechtfinden und örtliche Bräuche und Gepflogenheiten erst kennen lernen müssen, brauchen sie in den ersten Monaten be-sondere Unterstützung. In diesen Fällen kommt der Figur der Sprach- und Kulturmittler eine entscheidende Rolle zu. Sie bilden in einem ersten Moment eine sprachlich-kulturelle Brücke zwischen den Schüler/innen mit ihren Familien und der Schule, bieten Hilfestellung und geben erste Einblicke in die Kultur der ausländischen Kinder. In der Folge wäre eine Unterstützung der Lehrpersonen wünschenswert beim Festlegen des Lern-weges für die Schüler/innen (Erstellen der Ausgangslage und des Individuellen Bildungsplanes) und bei der Ausarbeitung von exemplarischen Unterrichtseinheiten, die den sprachlichen Fähigkeiten der Schüler/innen entsprechen. Dies ist aber angesichts der wenigen Stunden, die den Kultur-vermittlern zur Verfügung stehen, nur begrenzt machbar.

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Gesetzliche Grundlagen: Schüler/innen mit Migrationshintergrund haben das Recht auf Ausbildung und die Pflicht, die Schu-le zu besuchen (Gesetz Nr. 40/1998). Sie haben das Anrecht auf Unterstützung durch einen Sprach- und Kulturmittler. Bei der Abschlussprüfung gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Bewertungskriterien für Schüler/innen mit Migrationshintergrund (Beschluss des Lehrerkollegiums Nr. 10/2009): Schüler/innen mit Migrationshintergrund können zeitlich befristet, solange es didaktisch notwendig erscheint, auf der Grundlage eines angepassten Lehrplanes und differenzierter Bewertungskriterien bewertet werden, wobei auf deren Bewertungsbogen und Zeugnis keinerlei Hinweis erscheint.

Leitlinien der Arbeitsgruppe Migration Der Heterogenität unserer Lerngruppen Rechnung tragend, werden folgende Leitlinien der AG zur Umsetzung des inklusiven pädagogischen Gedankens in der Arbeit mit Schüler*innen mit Migrati-onshintergrund festgehalten:

Das Lehrerkollegium setzt die Arbeitsgruppe „Migration“ auf Schulebene mit mindestens ei-nem, bestenfalls mit zwei Koordinatoren/Koordinatorinnen (Grund- und Mittelschule) ein.

Die Arbeitsgruppe wird mit jeweils einer Lehrperson aus jeder Schulstelle und jeder Schul-stufe besetzt.

Der/die Koordinator/in ist Bindeglied zwischen der Schulführungskraft und den Lehrperso-nen und beruft Arbeitstreffen ein.

Die AG verfolgt aktuelle fachdidaktische und -methodische Entwicklungen und Tendenzen und trägt zum Aus- und Aufbau der Lehrerkompetenzen im Bereich der Sprachförderung u.a. durch den Besuch von Lehrgängen und Fachfortbildungen bei.

Die Mitglieder der Arbeitsgruppe agieren als Multiplikator/innen an den eigenen Schulstel-len, tragen das Fachwissen an die Schulstellen und berichten in den Planungssitzungen oder Teilkollegiumssitzungen von den Ergebnissen der Arbeitsgruppe.

Die Mitglieder der AG legen an den Schulstellen die Unterlagen der Arbeitsgruppe ab und bringen Vorschläge für die Schulbibliothek und die Lehrer/innenbibliothek.

Die Schulführungskraft erstellt ein Aufnahmeprotokoll für die Klassenzuweisung von Quer-einsteiger/innen.

Die Mitglieder der AG sind Ansprechpartner für die Lehrpersonen bei der Einführung neuer Schüler/innen in die Klassengemeinschaft (Handreichung).

Die Mitglieder der AG sind Ansprechpersonen bei der Erstellung des Individuellen Bildungs-plans.

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Kriterien zur Umsetzung der Lernberatung Ziel der Lernberatung ist es, den Schülern/innen eine individuelle und personenbezogene Lernbe-ratung zu bieten, die über eine Fachberatung hinausgeht. Jede/r Schüler/in erhält dabei die Mög-lichkeit über seine bisherige Lernentwicklung nachzudenken, sich neue Ziele zu setzen und mit der Lehrperson/den Lehrpersonen den weiteren Lernweg zu besprechen. Grundschule: Vorgangsweise: Die Lehrpersonen im Klassenrat vereinbaren die Anzahl der zu betreuenden Kinder aufgrund ihrer Stundenverpflichtung in der Klasse und schlagen diese der Schulführungskraft zur Beauftragung vor. Religions- und Italienischlehrpersonen übernehmen Lernberatung nur in Ausnahmefällen, In-tegrationslehrpersonen beraten Schüler/innen mit Diagnose. Die Lernberatung erfolgt mindesten einmal pro Semester, durch eine oder mehrere Lehrpersonen, wahlweise mit den Eltern. Die Gespräche zur Lernberatung finden nach individueller Vereinbarung entweder außerhalb der Unterrichtstätigkeit der jeweiligen Lehrpersonen (kann über den Stundenberg verrechnet werden), beim Sprechtag oder während des Unterrichtszeit (in Anwesenheit einer Teamlehrkraft) statt. Beratungsgespräche bei Sprechnachmittagen müssen zeitlich gut durchdacht und strukturiert sein, damit keine langen Wartezeiten für Eltern entstehen. Als Bestätigung der erfolgten Beratung mit der vereinbarten Zielsetzung gilt ein individuell gestal-tetes Kurzprotokoll, welches von der jeweiligen Lernberaterin / dem jeweiligen Lernberater bis Schulende verwaltet und im Schülerordner oder Klassenordner abgelegt wird. Eine Übersicht der geleitsteten Beratungsgespräche wird in der Direktion abgegeben. Mittelschule: Vorgangsweise: Lehrpersonen im Klassenrat vereinbaren die Anzahl der zu betreuenden Kinder aufgrund ihrer Stundenverpflichtung in der Klasse und schlagen diese der Schulführungskraft zur Beauftragung vor. Die Lernberatung erfolgt einmal pro Semester mit den Schüler/innen und / oder den Eltern. Inhalt der Lernberatung:

Schüler/innen werden bei der Auswahl der Pflichtquote mit Wahlmöglichkeiten- und Wahlange-bote beraten. Es werden Gespräche mit Schüler/innen und bei Bedarf auch mit Erziehungs-berechtigten über allgemeine Lernfortschritte und Lernschwierigkeiten geführt, Hilfe und Beratung angeboten.

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Die Lehrpersonen können für das Lernberatungsgespräch mit den Schüler/innen und den Eltern eine oder mehrere Möglichkeiten wählen:

Lernberatung findet zu Beginn des jeweiligen Semesters bei der Auswahl der Pflichtquote mit Wahlmöglichkeiten - und Wahlangebote statt. Je nach Bedarf wird in einer Fensterstunde oder während der Einzelsprechstunden dafür das entsprechende Zeitgefäß angeboten. (Die Beratung muss mit der jeweiligen Fachkraft abgesprochen werden, da der Schüler / die Schülerin aus dem Unterricht genommen wird.)

Für das Protokoll über das Lernberatungsgespräch und für die Einladung der Eltern zum Lernbera-tungsgespräch außerhalb des Elternsprechtages können die dafür ausgearbeiteten Vordrucke ver-wendet werden. Dieses wird von der jeweils beauftragten Lehrperson bis Schulende verwaltet und am Ende des Schuljahres im Protokollordner des Klassenrates abgelegt. Das Formblatt zur Erhebung der Lernberatung wird von den Lehrpersonen am Ende des Schuljahres im Protokollordner des Klassenrates abgelegt.

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Kriterien zur Umsetzung der Dokumentation der Lernentwicklung

und der Kompetenzerweiterung der Schüler/innen Ziel der Dokumentation der Lernentwicklung und Kompetenzerweiterung Ausgehend von der wissenschaftlich begründeten Annahme, dass Lernen ein eigenständiges, selbst-tätiges Handeln darstellt, sollen die Schüler/innen die Möglichkeit erhalten ihr Lernen anhand von geeigneten Instrumenten zu reflektieren. Aufgrund dieser Reflexionen können sie gemeinsam mit den Lehrpersonen weitere individuelle Maßnahmen für ihre weitere Lernentwicklung festsetzen. Vorgangsweise: Die Lernentwicklung und Kompetenzerweiterung muss durch geeignete Instrumente dokumentiert werden, welche die Beteiligung und Selbstreflexion der Schüler/innen garantieren. Instrumente zur Dokumentation der Lernentwicklung sind:

Selbsteinschätzungen zur Sozial-, Sach- und Selbstkompetenz Selbsteinschätzungen zu den einzelnen Fächern oder Lernbereichen Reflexionen zu Arbeiten, welche auch in den Schülerheften vorgenommen werden können Ausgangslage: „Beobachtungsblatt zur persönlichen, individuellen Lernentwicklung und der

Entwicklung des Arbeitsverhaltens der Schüler/innen“ Von den Fachgruppen in Anlehnung an das Schulcurriculum erarbeitete Beobachtungsraster

für das Lehrerregister Protokolle der Lernberatung (in der Grundschule)

Es steht den Lehrpersonen frei, in welcher Form sie mit den Schüler/innen die Dokumentation des Lernweges vornehmen.

Die Dokumentation muss für die Schüler/innen und Eltern transparent, einsehbar und nachvollzieh-bar sein.

Die Dokumente zur Lernentwicklung müssen mit Datum, bei Notwendigkeit auch mit der Unter-schrift versehen sein.

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Kriterien und Modalitäten der Bewertung 1. Gegenstand der Bewertungen:

die Lernprozesse und Leistungen der Schüler/innen in allen Fächern sowie in den fächer-übergreifenden Lernbereichen (= verbindliche Grundquote) laut Rahmenrichtlinien des Lan-des (im Folgenden „RRL“) und in den von der Schule angebotenen Kursen im Rahmen der der Schule vorbehaltenen Pflichtquote (im Folgenden „Pflichtquote mit Wahlmöglichkeit“) und des Wahlbereiches. In allen Klassen der Grundschule werden die Fächer Geschichte, Geographie und Naturkun-de im Fächerbündel GGN und die Fächer Kunst und Technik im Fächerbündel KuTe bewer-tet. In der Grundschule werden die beiden fächerübergreifenden Lernbereiche „Leben in der Gemeinschaft“ und „Kommunikations- und Informationstechnologien“ nicht getrennt be-wertet, sondern sie fließen in die synthetischen Urteile ein. In der Mittelschule wird eine eigene Bewertung für den Lernbereich „KIT“ gegeben. Die Bewertung des fächerübergrei-fenden Lernbereiches „LIG“ fließt in das synthetische Urteil des Faches ein. Zu Beginn eines jeden Schuljahres werden im Klassenrat die Modalitäten des Unterrichts der fächerübergrei-fenden Lernbereiche beschlossen.

die allgemeine Lernentwicklung der Schüler/innen das Verhalten der Schüler/innen

2. Form der Bewertungen:

A. Im Unterricht: Die Lernprozesse und Leistungen der Schüler/innen werden in allen Fächern, fächerüber-greifenden Lernbereichen, in der Pflichtquote mit Wahlmöglichkeiten - und im Wahlbereich wahlweise in beschreibender Form und/oder mit Ziffernnote bewertet. Bei der Bewertung in beschreibender Form ist die Zuordnung zu Ziffernnoten gewährleistet.

B. Bei der periodischen Bewertung (Halbjahresbewertung und Schlussbewertung): In der GS werden die Lernprozesse und Leistungen der Schüler/innen in den Fächern mit

Ziffernnote bewertet. In der MS werden die Lernprozesse und Leistungen der Schüler/innen in den Fächern, im fä-

cherübergreifenden Lernbereich KIT und in den einzelnen Kursen der Pflichtquote mit Wahlmöglichkeiten sowie des Wahlbereiches mit Ziffernnote bewertet.

Die allgemeine Lernentwicklung der Schüler/innen erfolgt in Form eines Rasters. In der 5. Klasse Grundschule und in der 3. Klasse Mittelschule wird die Bewertung der allgemei-nen Lernentwicklung durch eine eigene, vom Schulamt einheitlich für alle Schulen vorge-schriebene Bescheinigung über die erworbenen Kompetenzen ersetzt.

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3. Aspekte der Bewertung und Bewertungskriterien:

Die Bewertungen der Lernprozesse und Leistungen der Schüler/innen, ihrer allgemeinen Lernent-wicklung sowie ihres Verhaltens beziehen sich wesentlich auf die Gesamtpersönlichkeit der Schü-ler/innen, dennoch können grundlegend drei Aspekte unterschieden werden:

Die Sachkompetenz Die Selbstkompetenz Die Sozialkompetenz

Alle diese 3 Aspekte werden insgesamt beim Bewertungsprozess berücksichtigt und bilden die Grundlage für alle vom Lehrerkollegium beschlossenen Bewertungskriterien, die sich bezüglich Fä-cher, fächerübergreifende Lernbereiche, Wahlpflicht- sowie Wahlbereich, allgemeine Lernentwick-lung und Verhalten unterscheiden, und zwar entsprechend der Akzentuierung bzw. Gewichtung der angeführten Bewertungsaspekte bei den einzelnen Gegenständen der Bewertung.

Bewertungskriterien für die Fächer der verbindlichen Grundquote und der fächerüber-greifenden Lernbereiche gemäß Rahmenrichtlinien des Landes:

Erworbene fachliche Kompetenzen Erworbene Kenntnisse und Fertigkeiten Lernfortschritte Eigenständige Anwendung von Gelerntem Grad der Beherrschung der Arbeitstechniken Angemessenheit der Arbeitsweise Angemessenheit der Arbeitshaltung Fähigkeit im Team zu arbeiten

Bewertungskriterien für den Wahlpflicht- und Wahlbereich: Erworbene Kompetenzen und Fertigkeiten Grad der Anwendung des Gelernten Lernverhalten (Mitarbeit, Einsatzbereitschaft, Konzentration und Ausdauer) Zusammenarbeit mit den Anderen Einhalten der Regeln

Bewertungskriterien der allgemeinen Lernentwicklung: Auffassungsvermögen, Leistungsfähigkeit und Beobachtungsgabe Folgerichtiges Denken, Kritikfähigkeit und Bereitschaft zur Reflexion Kreativität und Eigeninitiative Lernfortschritte Mitarbeit und Einsatzbereitschaft Arbeitshaltung Arbeitsweise Individuelle Reife

Bewertungskriterien für das Verhalten: Einhaltung von Regeln und Vereinbarungen (Schulordnung) Achtung anderer Fairness Hilfsbereitschaft Konfliktfähigkeit Umgangsformen Sprachgebrauch Art des Umgangs mit Sachgegenständen

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4. Kriterien für Nichtversetzung sowie Nichtzulassung zur Abschlussprüfung der Mittelschule:

In der Grundschule erfolgt eine Nichtversetzung nur in begründeten Ausnahmefällen mit ein-stimmigem Beschluss des Klassenrates.

Die Schüler/innen werden nicht in die nächst höhere Klasse bzw. Schulstufe versetzt, falls: Die vorgeschriebenen Kompetenzziele in mehreren Fächern bzw. Lernbereichen eindeutig

nicht erreicht sind Die Arbeitsweise und Arbeitshaltung der jeweiligen Klasse nicht angemessen ist Der Reifegrad insgesamt für einen erfolgreichen Besuch der nächst höheren Klasse bzw.

Schulstufe als nicht ausreichend beurteilt wird

In der Mittelschule bedarf es zur Versetzung bzw. Zulassung zur Abschlussprüfung:

der Gültigkeit des Schuljahres (mindestens 75% des persönlichen Jahresstundenplans) einer positiven Bewertung in den einzelnen Fächern, fächerübergreifenden Lernbereichen

und Kursen des Wahlpflichtbereiches sowie im Verhalten. Ausgenommen sind das Fach Reli-gion und die Kurse des Wahlbereiches. Der Klassenrat kann allerdings begründet auch dann eine Versetzung bzw. Zulassung zur Ab-schlussprüfung beschließen, wenn Lerndefizite bestehen – diese Lerndefizite werden in der Bewertung der allgemeinen Lernentwicklung vermerkt – bzw. das Schuljahr ungültig ist. Bei seiner Entscheidung sollte der Klassenrat das persönliche Schülercurriculum berück-sichtigen.

Eine Nichtversetzung bzw. die Nichtzulassung zur Abschlussprüfung erfolgt auf Grund von Stimmenmehrheit im Klassenrat unter folgenden Bedingungen:

Die Schüler/innen werden in die nächst höhere Klasse nicht versetzt bzw. zur Abschluss-prüfung nicht zugelassen, falls:

Die vorgeschriebenen Kompetenzziele in mindestens einem Fach, einem fachübergreifenden Lernbereich bzw. mehreren Kursen des Wahlpflichtbereiches eindeutig nicht erreicht sind und

Die Arbeitsweise und Arbeitshaltung der jeweiligen Klassenstufe nicht angemessen ist und Der Reifegrad insgesamt für einen erfolgreichen Besuch der nächst höheren Klasse bzw. für

die Zulassung zur Abschlussprüfung als nicht ausreichend beurteilt wird oder

Das Verhalten negativ mit 5 bewertet wird oder

Der Klassenrat die Ungültigkeit des Schuljahres feststellt und beschließt.

Eine positive Bewertung der Angebote im Rahmen des Wahlbereichs und im Fach Religion sind für die Versetzung in die nächste Klasse und für die Zulassung zur staatlichen Ab-schlussprüfung der Unterstufe (= GS und MS) nicht erforderlich.

5. Kriterien für die außerordentliche Anerkennung der Gültigkeit eines Schuljahres in der Mit-

telschule:

Für Schüler/innen der Mittelschule, welche das Mindestausmaß von 75% des persönlichen Jah-resstundenplans nicht erreichen, kann der Klassenrat die Gültigkeit des Schuljahres unter fol-genden Bedingungen beschließen.

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Es gibt ausreichende Bewertungselemente und Die Abwesenheiten sind durch Krankheiten bedingt, die durch ein entsprechendes ärztliches

Zeugnis belegt sind Die Abwesenheiten sind aus schwerwiegenden familiären Gründen erfolgt (z.B. Todesfall in

der Familie, schwere Krankheit eines Elternteils) Die Abwesenheiten sind bedingt durch die Teilnahme an nationalen und internationalen kul-

turellen und/oder sportlichen Veranstaltungen und Wettkämpfen 6. Bewertungskriterien für Schüler/innen mit Funktionsdiagnose:

Schüler/innen mit Funktionsdiagnose werden auf der Grundlage ihres individuellen Erziehungs-planes und der in Entsprechung zu diesem Erziehungsplan beschlossenen differenzierten Be-wertungskriterien bewertet. Auf dem Bewertungsbogen und im Zeugnis erscheint kein Hinweis auf den individuellen Erziehungsplan und differenzierte Bewertungskriterien, die Vorlage zur Bescheinigung der erworbenen Kompetenzen kann allerdings angepasst werden.

7. Bewertungskriterien für Schüler/innen mit Migrationshintergrund:

Schüler/innen mit Migrationshintergrund können zeitlich befristet, solange es didaktisch not-wendig erscheint, auf der Grundlage eines angepassten Lehrplanes und differenzierter Bewer-tungskriterien bewertet werden, wobei auf deren Bewertungsbogen und Zeugnis keinerlei Hin-weis erscheint.

8. Kriterien für die Bewertung der Lernprozesse und Leistungen mit Ziffernnoten:

Bewertungsstufen

Die Bewertung der Lernerfolge in allen Fächern, fächerübergreifenden Lernbereichen und Tä-tigkeiten des persönlichen Jahresstundenplans der Schüler/innen und Schüler erfolgt während des gesamten Schuljahres in Ziffernoten (ausgeschrieben) und auch in beschreibender und fest-stellender Form (Beobachtungen usw.).

Die Bewertungsstufen lauten: „zehn“, „neun“, „acht“, „sieben“, „sechs“, „fünf“ für die Grundschule und „zehn“, „neun“, „acht“, „sieben“, „sechs“, „fünf“, „vier“ für die Mittelschule. Beschreibung der Bewertungsstufen: Zehn:

Der Schüler/Die Schülerin hat in allen Lernbereichen erweiterte Kompetenzen erreicht. Er/Sie beteiligt sich aktiv und mit eigenen Beiträgen am Unterricht und erarbeitet sich auch selbst-ständig neue Inhalte. Er/Sie ist imstande, Kompetenzen, Kenntnisse und Einsichten in anderen Zusammenhängen zielführend anzuwenden. Fachgerechte Arbeitsweisen und Techniken setzt er/sie situationsangemessen und gewandt ein. Neun:

Der Schüler/Die Schülerin hat in allen Lernbereichen die grundlegenden Kompetenzen erreicht und kennt die behandelten Inhalte. Er/Sie beherrscht die erarbeiteten Inhalte sicher und hat

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die Fähigkeit, Fertigkeiten und Wissen in anderen Bereichen gezielt zu nutzen. Fachgerechte Arbeitsweisen und Techniken beherrscht er/sie sicher. Acht:

Der Schüler/Die Schülerin hat die grundlegenden Kompetenzen gut erreicht. Er/Sie kennt die wesentlichen Inhalte. Er/Sie arbeitet meist selbständig und kann Fertigkeiten und Wissen auf nicht zu komplexe ähnliche Situationen übertragen. Grundlegende Arbeitsweisen und Techniken beherrscht er/sie. Sieben:

Der Schüler/Die Schülerin hat die grundlegenden Kompetenzen in zufriedenstellendem Ausmaß erreicht. Er/Sie kann auf einfache Inhalte zurückgreifen und sie wiedergeben. Fertigkeiten und Wissen kann er/sie auf unkomplizierte, ähnliche Situationen meist oder mit leichter Unterstüt-zung und Hilfe übertragen. Grundlegende Arbeitsweisen und Techniken beherrscht er/sie zu-friedenstellend. Sechs:

Der Schüler/Die Schülerin hat die grundlegenden Kompetenzen, wenn auch manchmal nur an-satzweise, erreicht. Er/Sie beherrscht einfache Inhalte, die er/sie teilweise wiedergeben, kaum aber auf andere Situationen übertragen kann. Er/ sie ist immer wieder auf Unterstützung und Hilfen angewiesen. Grundlegende Arbeitsweisen und Techniken beherrscht er/sie ausrei-chend. Fünf:

Der Schüler/Die Schülerin hat den Großteil der grundlegenden Kompetenzen trotz Unterstüt-zung und Hilfe von Seiten der Lehrpersonen nicht erreicht. Auf Inhalte kann er nur lückenhaft und mit großen Unsicherheiten zurückgreifen. Grundlegende Arbeitsweisen und Techniken feh-len noch teilweise oder ganz.

Nur für die Mittelschule

Vier:

Der Schüler/Die Schülerin hat die grundlegenden Kompetenzen trotz Unterstützung und Hilfe nicht erreicht. Auf Inhalte kann er/sie nicht zurückgreifen. Grundlegende Arbeitsweisen und Techniken fehlen.

9. Bewertung des Verhaltens:

Grundschule:

Sowohl die periodische als auch die Jahresbewertung des Verhaltens erfolgt laut RS des Schul-amtsleiters Nr. 47/2009 im Rahmen des Globalurteils (Die periodische Bewertung und die Jahres-bewertung der allgemeinen Lernentwicklung und des Verhaltens erfolgen in beschreibender Form).

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Mittelschule:

Sowohl die periodische als auch die Jahresbewertung des Verhaltens erfolgt laut RS des Schul-amtsleiters Nr. 47/2009 im Rahmen des Globalurteils (Die periodische Bewertung und die Jahres-bewertung der allgemeinen Lernentwicklung und des Verhaltens erfolgen in beschreibender Form).

10. Bewertungsunterlagen:

Klassenbuch Lehrerregister Register der Lernberater (Mittelschule) Register für die Pflichtquote mit Wahlmöglichkeiten- und Wahlbereich Unterlagen der Prüfungen und Lernkontrollen Planungsmappe/Protokollbuch

11. Hinweis über die besonderen Stärken der Schüler/innen zur Orientierung in Hinblick auf

Schul- bzw. Berufswahl in der Mittelschule:

Fähigkeiten und Neigungen liegen

im sprachlich-expressiven Bereich im kreativ-musischen Bereich im logisch (naturwissenschaftlich-mathematischen Bereich im sozialen und kommunikativen Bereich im praktisch/ handwerklichen Bereich im technischen Bereich im motorischen Bereich

12. Zusammensetzung des Klassenrates bei der periodischen – und Schlussbewertung:

Der gemäß Beschluss der Landesregierung Nr. 2485 vom 12.10.2009 jeweils zuständige Klassen-rat für die periodische - und Schlussbewertung der Schüler/innen wird nicht um die Lehrperso-nen bzw. Experten der von der Schule angebotenen Kurse in der Pflichtquote mit Wahlmöglich-keiten und Wahlbereich erweitert.

13. Wahl der Information der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten über die periodische Bewer-

tung der Schüler/innen im 1. Halbjahr sowie über den Orientierungshinweis:

Die periodische Bewertung der Schüler/innen im 1. Halbjahr sowie der Orientierungshinweis für die Schüler/innen der 3. Klasse Mittelschule werden den Eltern/Erziehungsberechtigten in ge-eigneter schriftlicher Form mitgeteilt.

14. Form des Bewertungsbogens:

Die Bewertungsbögen haben im SSP Terlan grundsätzlich jedes Jahr dieselbe Form.

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Qualitätsentwicklung – und –sicherung durch Evaluation Qualitätsentwicklung und -sicherung brauchen eine klare Zielorientierung, die beispielsweise in Leitbildern oder Leitsätzen und den daraus abgeleiteten Zielen und Maßnahmen einer Schule for-muliert sind. Die Evaluation ermöglicht es mittels geeigneter Verfahren und Instrumente bestimmte Aspekte schulischer Wirklichkeit zu untersuchen, zu beurteilen und weiterzuentwickeln. Dabei wird über-prüft, inwieweit die angestrebten Ziele erreicht wurden und die durchgeführten Maßnahmen er-folgreich waren. Gesetzestexte zu Evaluation im Bildungssystem

Landesgesetz vom 29. Juni 2000, Nr. 12 "Autonomie der Schulen"

Landesgesetz vom 24. September 2010, Nr. 11: Mit dem oben genannten wurde das Landesgesetz vom 16. Juli 2008, Nr. 5, das sogenannte Bildungsgesetz, um den Artikel 1/bis (Evaluation des Bildungssystems) ergänzt und regelt die Verpflichtung zur Evaluation in Kindergärten sowie in den Schulen der Unter- und Ober-stufe des Landes. Zudem verweist es auf die entsprechende Duchführungsverordnung über die Evaluation des Bildungsystems des Landes.

Dekret des Präsidenten der Republik Nr. 80 vom 28.03.2013: Es regelt umfassend die Evaluation im Bildungsbereich ("Regolamento sul sistema nazionale di valutazione in materia di istruzione e formazione") und legt die Zuständigkeiten des S.N.V. (Sistema nazionale di valutazione), des INVALSI (Istituto nazionale per la valutazione del sistema educativo di istruzione e di formazione) und des Inspektorates fest.

Im Art. 6, Absatz 3 ist die gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme an nationalen Lernstand-serhebungen verankert.

Am SSP Terlan wird eine Kultur der beständigen Selbstevaluation gepflegt:

Die Lehrpersonen tauschen sich über die Arbeitsqualität aus und pflegen das kollegiale Feedback.

Die Lehrpersonen holen sich Rückmeldungen von den Schüler/innen und Schülern. Die Schule bezieht die Eltern / Betriebe / Verbände in den Qualitätsentwicklungsprozess

ein. Die Schulführungskraft holt Feedbacks zur Qualität ihrer Arbeit ein. Die Schule führt klassen- und schulübergreifende Lernstandserhebungen durch.

Die Ergebnisse der internen Evaluation dienen

der gegenseitigen Bestärkung und Unterstützung, der kritischen Reflexion, der Ableitung von Maßnahmen, der Weiterentwicklung der Schulqualität.

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Dreijahresplan des Bildungsangebots

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Die nachfolgenden Personen / Personengruppen sind für die interne Evaluation zuständig:

a) Schulführungskraft:

Die Schulführungskraft initiiert, begleitet und unterstützt Evaluationsvorhaben. begründet die Notwendigkeit und den Nutzen von Evaluationen nach innen und au-

ßen. sorgt für einen reibungslosen, umfassenden Informationsfluss an das Leh-

rer/innenkollegium, Elternrat und Schulrat.

b) Arbeitsgruppe interne Evaluation:

Die Arbeitsgruppe interne Evaluation des SSP Terlan setzt sich aus der zuständigen Koordi-natorin für die interne Evaluation sowie aus ein bis zwei Lehrpersonen der jeweiligen Schul-

stellen (GS und MS) zusammen. Die Arbeitsgruppe interne Evaluation

legt den Schwerpunkt der internen Evaluation für das betreffende Schuljahr fest. erarbeitet den Fragebogen. erstellt den Zeitplan. wählt die Evaluationsinstrumente aus.

Kriterien für die interne Evaluation

Im Sinne von Durchführbarkeit, Transparenz, Ausgewogenheit, Regelmäßigkeit und Nachhaltigkeit beachtet die interne Evaluation folgende Kriterien:

transparente Kommunikation des Qualitätskonzeptes Sichtbarkeit eines Qualitätszirkels Vorhandensein eines / einer Qualitätsbeauftragten bzw. eines / einer Verantwortlichen für

die Evaluation bzw. einer Arbeitsgruppe für die Evaluation ausgewogener Bezug zu den Bereichen des Qualitätsrahmens regelmäßiger Einbezug aller Mitglieder der Schulgemeinschaft (Lehrpersonen, Eltern, Schü-

ler / Schüler/innen und evtl. weitere Personen, die für die jeweilige Schule bedeutsam sind)

Einsatz von geeigneten Evaluationsinstrumenten ausreichende Datengrundlage (Rücklaufquoten bei Fragebögen u. Ä.) Auseinandersetzung mit den Evaluationsergebnissen und Ableitung von Maßnahmen

(auch Lernstandserhebungen) Kommunikation der Maßnahmen nach innen und nach außen korrekter Umgang mit den Daten durch Wahrung der Anonymität

Qualitätsrahmen Die interne Evaluation des SSP Terlan orientiert sich am Qualitätsrahmen für die Schule in Südtirol, welcher im Dezember 2014 von der Landesregierung genehmigt wurde und auf den Komponenten des ersten Qualitätsrahmen für die deutsche Schule in Südtirol, den Qualitätsbereichen von IQES und den 4 Bereichen der Schulqualität des INVALSI aufbaut.

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Dreijahresplan des Bildungsangebots

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Bereiche des Qualitätsrahmens Der Qualitätsrahmen beschreibt in den zwei Bereichen Inputqualitäten und Prozessqualitäten jene Felder des schulischen Handelns, die maßgeblich das Gelingen von Schule, von Lernen und Lehren und kollegialem Miteinander prägen. Die Wirkungsqualitäten beschreiben die Lernergebnisse der Schülerinnen und Schüler, gemessen an ihrem Bildungserfolg, an den erworbenen Fachkompetenzen sowie an der Persönlichkeitsbildung.

Dimension Bereiche Teilbereiche

Inputqualitäten

Kontext 1. Soziales Umfeld und Gesellschaft

2. Familien und Schüler/innen

Ressourcen 3. Personelle Verfügbarkeiten

4. Strukturelle und finanzielle Ausstattung

Prozessqualitäten

Lern – und Erfahrungsraum

5. Sach- und Fachkompetenzen

6. Überfachliche Kompetenzen und Bereiche

7. Individuelle Förderung und Inklusion

8. Beratung und Beurteilung

9. Lernformen, Lehrmethoden, Kommunikati-ons- / Informationstechnologien

10. Mehrsprachigkeit und kulturelle Vielfalt

11. Lernklima

Schulkultur und Schulklima

12. Zusammenarbeit in der Schule

13. Zusammenarbeit mit der Familie

14. Kooperation mit dem Umfeld der Schule

15. Beziehungen zur Öffentlichkeit

Schulführung

16. Führungsverständnis

17. Gestaltung des Bildungsauftrages

18. Personalführung

19. Verwaltung

Professionalisierung und Schulentwicklung

20. Schul- und Unterrichtsentwicklung

21. Qualitätsmanagement und Evaluation

22. Personalentwicklung und Fortbildung

Wirkungsqualitäten Fachliche, überfachliche und erzieherische Kompetenzen

23. Fachliche, überfachliche und erzieherische Wirkungen

24. Abschluss- und Anschlussqualitäten

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Überblick über die durchgeführten internen Evaluationen seit dem Schuljahr 2009/10

Schuljahr Schulstufe Thema Teilbereich Zielgruppe

jährlich MS Schlussberichte 11,4,14,19 Lehrpersonen

2009/10 GS, MS Fortbildung 22 Lehrpersonen

2010/11 GS Fünf-Tage-Woche/Sechs-Tage-Woche 13 Eltern

GS Fünf-Tage-Woche/Sechs-Tage-Woche 12 Lehrpersonen

MS Rückmeldung neue Lehrpersonen 12 Lehrpersonen

MS Mittelschulabgänger/innenbefragung 21 Schüler/innen

2011/12 GS Grundschulabgänger/innenbefragung 5 Schüler/innen

GS Fünf-Tage-Woche / Stundenplanmodell 13 Eltern

MS Ausstattung der Schule 4 Schüler/innen

MS Wohlbefinden der Schüler/innen 11 Schüler/innen

MS Ausstattung der Schule 4 Lehrpersonen

MS Rückmeldung neue Lehrpersonen 12 Lehrpersonen

2012/13 GS Grundschulabgänger/innenbefragung 5 Schüler/innen

2013/14 GS Grundschulabgänger/innenbefragung 5 Schüler/innen

2013/14 MS Mittelschulabgänger/innenbefragung 21 Schüler/innen

2014/15 GS Grundschulabgänger/innenbefragung 5 Schüler/innen

2014/15 GS, MS Inklusion 7 Lehrpersonen

2014/15 GS, MS Sport 13 Eltern

2015/16 GS, MS Förderung und Bewertung 7,8 Schüler/innen

2015/16 GS, MS Förderung und Bewertung 7,8 Eltern

2016/17 GS Pedibus 14 Eltern

2016/17 GS, MS Kommunikationskultur 11,15,18,19 Eltern

2016/17 GS Grundschulabgänger/innenbefragung 5 Schüler/innen

2017/18 GS Grundschulabgänger/innenbefragung 5 Schüler/innen

2017/18 MS Mittelschulabgänger/innenbefragung 21 Schüler/innen

2017/18 GS, MS Schüler/innenbefragung Hausaufgaben Schüler/innen

2017/18 GS, MS Elternbefragung Hausaufgaben 13,20 Eltern

2017/18 GS, MS Pädagogische Tag 20 Lehrer

2018/19 GS, MS Pädagogische Tag 20 Lehrer

2018/19 GS, MS Unterrichtsevaluation 20 Schüler

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Evaluationsinstrument Der Schulsprengel Terlan verwendet für die Durchführung der Befragungen mittels Fragebogen die Plattform «Iqes online». Hierbei handelt es sich um ein Instrument, bei dem die Anonymität gewährleistet ist und keine Rückschlüsse auf die Befragten möglich sind.

Überblick über die evaluierten Bereiche und Personengruppen

Schüle

r/in

nen

Elt

ern

Lehrp

ers

onen

Pro

zess

qualitä

ten

3. Personelle Verfügbarkeiten

0 0 0

4. Strukturelle und finanzielle Ausstattung 1 0 9

5. Sach- und Fachkompetenzen 4 0 0

6. Überfachliche Kompetenzen und Bereiche 0 0 0

7. Individuelle Förderung und Inklusion 1 1 1

8. Beratung und Beurteilung 1 1 0

9. Lernformen, Lehrmethoden, Kommunikations- / Informationstechnologien

0 0 0

10. Mehrsprachigkeit und kulturelle Vielfalt 0 0 0

11. Lernklima 1 1 11

12. Zusammenarbeit in der Schule 0 0 3

13. Zusammenarbeit mit der Familie 0 4 0

14. Kooperation mit dem Umfeld der Schule 0 1 7

15. Beziehungen zur Öffentlichkeit 0 1 0

16. Führungsverständnis 0 0 0

17. Gestaltung des Bildungsauftrages 0 0 0

18. Personalführung 0 1 0

19. Verwaltung 0 1 7

20. Schul- und Unterrichtsentwicklung 0 1 2

21. Qualitätsmanagement und Evaluation 2 1 0

22. Personalentwicklung und Fortbildung 0 0 1

10 11 39

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Externe Evaluation Im Abstand von in der Regel sechs Jahren

führt die Evaluationsstelle eine externe Evaluation an den Schulen durch sichtet die Evaluationsstelle zu Beginn des Evaluationsprozesses anhand der festgelegten

Kriterien die interne Evaluation der letzten Jahre (mindestens sechs) legt die Evaluationsstelle in der Folge im Austausch mit der Schulführungskraft (und von

dieser zusätzlich beauftragten Personen) das Ausmaß der externen Evaluation fest führt die Evaluationsstelle schließlich die externe Evaluation durch

In der Regel drei Jahre nach der externen Evaluation

holt die Evaluationsstelle mittels Fragebogen eine Einschätzung der Lehrpersonen zur internen Evaluation ein

sichtet die Evaluationsstelle an hand der festgelegten Kriterien die interne Evaluation seit der letzten externen Evaluation

gibt die Evaluationsstelle der Schulführungskraft (und den von dieser zusätzlich beauftragten Personen) eine Rückmeldung

Überblick über die durchgeführten externen Evaluationen

Schuljahr Schulbesuch Evaluatoren

2009/2010 Februar 10 Mara Fink, Bernhard Hölzl

2014/2015 24.02.2015 Udo Ortler, Klaus Niederstätter

2017/2018 20.11.2017 Rückmeldung zum Qualitätsmanagement Rosa Anna Ferdigg

Umgang mit den Ergebnissen der Evaluationen:

Die Evaluationsberichte werden bei den Sitzungen des Lehrerkollegiums vorgestellt und be-sprochen.

Jede Schulstelle erhält den eigenen Evaluationsbericht und bespricht diesen bei der Pla-nung.

Aufgrund des Evaluationsberichtes werden bei Notwendigkeit Ziele und Maßnahmen für die Schulentwicklung erarbeitet.

Nach zwei Jahren werden die erarbeiteten Ziele und Maßnahmen erneut evaluiert.

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Lernstandserhebungen

Am Schulsprengel werden seit dem Schuljahr 2009/10 jährlich Lernstandserhebungen verpflichtend durchgeführt. Bei den Tests geht es nicht darum, dass die Klasse so gut wie möglich abschneidet, sondern um das Feststellen, wo die Klasse steht. Die Lernstandserhebungen dienen dem Erkennen von Stärken und Schwächen der Schüler/innen und Schüler.

Überblick über die durchgeführten Lernstandserhebungen

Schuljahr Schulstufe Thema Fach/Fächer

2014/15

3. Kl. GS VerA 3 Deutsch, Mathematik

1. Kl. MS VerA 6 Deutsch

1. Kl. MS VerA 6 Italienisch

2015/16

3. Kl. GS VerA 3 Deutsch, Mathematik

1. Kl. MS VerA 6 Deutsch, Englisch

Mathematik,

2016/17 3. Kl. GS VerA 3 Deutsch, Mathematik

1. Kl. MS VerA 6 Deutsch, Englisch

2017/18

3. Kl. GS VerA 3 Deutsch

5. Kl. GS INVALSI Mathematik

1. Kl. MS VerA 6 Deutsch

2018/19

3. Kl. GS VerA 3 Deutsch

4. Kl. GS Universität Siena Italienisch

5. Kl. GS INVALSI Mathematik

1. Kl. MS VerA 6 Deutsch

2019/20

3. Kl. GS VerA 3 Deutsch

4. Kl. GS Universität Siena Italienisch

5. Kl. GS INVALSI Mathematik

1. Kl. MS VerA 6 Deutsch

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Umgang mit den Testergebnissen der Lernstandserhebungen Die Testergebnisse der einzelnen Klassen werden mit dem Landesdurchschnitt verglichen, wobei die korrigierten Testergebnisse zu beachten sind. Hier werden das Verhältnis Mädchen / Buben, der Anteil an Kindern deutscher, italienischer oder anderer Muttersprache und die Anzahl der Kinder mit Lernschwierigkeiten berücksichtigt. Auf keinen Fall sollen die Lernstandserhebungen ein Lehrerranking werden. Jede Lehrperson wird dazu angehalten, die Testergebnisse zu interpretieren, Stärken und Schwä-chen ihrer Klasse zu evaluieren und daraufhin die besonderen Leistungsfähigkeiten weiter zu för-dern und an eventuellen Mängeln zu arbeiten. Die Ergebnisse der Lernstandserhebungen haben keinen Einfluss auf die Bewertung der Schü-ler/innen und Schüler.

INVALSI Das INVALSI (Istituto Nazionale per la Valutazione del Sistema Educativo di Istruzione e di Formazi-one) ist auf nationaler Ebene die zuständige Institution für zentrale Lernstandserhebungen und den gesamtstaatlichen Teil der Mittelschul-Abschlussprüfungen. Aufgrund des Prüfungscharakters in der Mittelschule lag die Verantwortung bisher beim Inspektorat des deutschen Schulamtes. Mit dem Schuljahr 2016/17 ist die Organisation und Durchführung der Abschlussprüfungen der 3. Mittelschule Kompetenz der Evaluationsstelle. Neben der Übersetzung und Verteilung der in Rom erstellten Aufgaben ist die Evaluationsstelle für die gesamte administrative Abwicklung zuständig und gibt den Schulen Hilfestellung bei Fragen und Schwierigkeiten jeglicher Art. Umgang mit den Testergebnissen der gesamtstaatlichen Prüfungsarbeit

Präsentation des Ergebnisberichtes während eines Teilkollegiums der Mittelschule (Herbst) Besprechen der Testergebnisse in den Fachgruppen Deutsch, Englisch und Mathematik in

der Mittelschule Interpretation der Testergebnisse durch einzelne Lehrpersonen für Deutsch, Englisch und

Mathematik

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Schulsprengel Terlan

Dreijahresplan des Bildungsangebots

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Fortbildung

Um die Professionalität der Lehrpersonen zu erhöhen und die Qualität der Schulen unter dem Aspekt zunehmender Eigenverantwortung zu sichern und weiterzuentwickeln ist der regelmäßige Besuch von Fortbildungsveranstaltungen notwendig. Fortbildungen erweitern Wissen und Kompetenzen und bieten die Möglichkeit, auch einmal innezuhalten und das eigene pädagogische oder fachliche Wirken aus der Distanz zu be-trachten. Möglichkeiten zur Fortbildung bieten:

Fortbildungsveranstaltungen des Fortbildungsverbundes Bezirk Bozen und Umgebung Fortbildungsveranstaltungen aus dem Landesplan der Fortbildung

Angebote des Deutschen Schulamtes Angebote des Bereiches für Innovation und Beratung

Angebote des Katholischen Südtiroler Lehrerbundes

Angebote des Arbeitskreises Südtiroler Mittel-, Ober- und Berufsschulleh-rer/innen

Angebote des Amtes für audiovisuelle Medien Angebote des Amtes für Bibliothekswesen und Lesen

Fortbildungsveranstaltungen der Schulinternen Lehrerfortbildung – SchiLf

Die Arbeitsgruppe „Schulinterne Lehrerfortbildung - SchiLf“, die sich aus Vertreter/innen jeder Schulstelle zusammensetzt, erarbeitet für jedes Schuljahr ein schulinternes Fortbil-dungsangebot. Die Mitglieder holen Wünsche der Lehrpersonen ein, bringen diese bei der jährlichen Koor-dinierungssitzung vor und orientieren sich bei der Entscheidung für bestimmte Fortbil-dungsangebote an dem mehrjährigen Fortbildungskonzept. Die Planung der Fortbildungsveranstaltungen übernimmt die Koordinatorin für SchiLF in Zusammenarbeit mit einer Verwaltungsmitarbeiterin aus dem Sekretariat.

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Schulsprengel Terlan

Dreijahresplan des Bildungsangebots

2020 – 2022 Seite 94/164

Mehrjährig angelegte Schwerpunkte:

Bereich Sicherheitsmanagement

Schuljahr Datum Beschreibung der Veranstaltung Zielgruppe

2013/14 18.10.2013 Sicherheit am Arbeitsplatz LP GS und MS

2013/14 15.01.2014 Erste Hilfe Auffrischungskurs LP GS und MS

2014/15 14.01.2015 Erste Hilfe Auffrischungskurs LP GS und MS

2015/16 13.01.2016 Erste Hilfe Auffrischungskurs LP GS und MS

2016/17 18.01.2017 Erste Hilfe Auffrischungskurs LP GS und MS

2017/18 10.01.2018 Erste Hilfe bei Unfällen mit Kindern LP GS und MS

2018/19 09.01.2019 Erste Hilfe bei Unfällen mit Kindern LP GS und MS

2019/20 08.01.2020 Erste Hilfe bei Unfällen mit Kindern LP GS und MS

Bereich: Kommunikations- und Informationstechnologien

Schuljahr Datum Beschreibung der Veranstaltung Zielgruppe

2013/14 02.09.2013 Digitale Stundenplanerstellung LP GS

2013/14 04.10.2013 Umgang mit Outlook LP GS und MS

2014/15 14.11.2014 Umgang mit Webmail (Lasis) LP GS und MS

2014/15 3.12.2014 Arbeiten mit dem Smartboard LP GS und MS

2014/15 27.02.2015 06.03.2015

Einführung in Excel LP GS und MS

2015/16 02.12.2015 09.12.2015

Fit für KIT LP GS und MS

2016/17 30.11.2016 14.12.2016

Praktische Übungen am PC für Grund- und Mittelschüler/innen

LP GS und MS

2017/18 22.11.2017 29.11.2017

Medienmündikeit/-kompetenz LP GS und MS

2018/19 21.11.2018 28.11.2018

Fit für Kit LP GS und MS

2018/19 13.02.2019 Fotografie und Bildbearbeitung mit Schüler/innen

LP GS und MS

2019/20 27.11.2019 Einführung Digitales Register OMNIA LP MS

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Dreijahresplan des Bildungsangebots

2020 – 2022 Seite 95/164

Bereich: Bewegung und Sport

Schuljahr Datum Beschreibung der Veranstaltung Zielgruppe

2013/14 07.02.2014 Ideen für den Sportunterricht LP GS und MS

2014/15 10.10.2014 Ideen für den Sportunterricht LP GS und MS

2016/17 06.02.2017 Ball über die Schnur LP GS

2018/19 17.10.2018 Turnunterricht in der GS LP GS

2019/20 noch festzulegen Ball über die Schnur LP GS

Bereich: Krisenintervention – Care Team

Schuljahr Datum Beschreibung der Veranstaltung Zielgruppe

2013/14 19.03.2014 Umgang mit lebensbelast. Sit. LP GS und MS

2016/17

05.10.2016 19.10.2016 26.10.2016 11.01.2016

Care Team LP GS und MS

Bereich: Allgemeinbildung

Schuljahr Datum Beschreibung der Veranstaltung Zielgruppe

2013/14 22.11.2013 Fit in 5 Minuten LP GS und MS

2015/16 24.02.2016 Einführung in die Lerneinheit „Reise durch die Epochen“

LP GS und MS

2017/18 04.10.2017 Infonachmittag – Lernstandserhe-bung mit Luna

LP GS

2017/18 12.10.2017 13.10.2017

Upcycling durchs Jahr LP GS und MS

2017/18 Radfahrschule LP GS

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Dreijahresplan des Bildungsangebots

2020 – 2022 Seite 96/164

Pädagogischer Tag

Schuljahr Datum Beschreibung der Veranstaltung Zielgruppe

2016/17 26.10.2016

Herausfordernde Kinder im Schulalltag“ - Dr. Julia von Spinn - Dr. Roswitha Raifer

Deutsch als Zweitsprache / Fremdsprache“ - Dr. Debiasi Verena

LP GS und MS

2017/18 27.10.2017

„Kooperatives Lernen in Theorie und Pra-xis“

- Dr. Katharina Froner - Dr. Monika Schwingshackl

LP GS und MS

2018/19 15.03.2019 „Elterngespräche – Tipps und Erprobung“ „Die neue Generation Eltern“

- Wolfgang Kindler

LP GS und MS

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Schulsprengel Terlan

Dreijahresplan des Bildungsangebots

2020 – 2022 Seite 97/164

Elternfortbildung Die Fortbildung für die Schüler/inneneltern wird vom Elternrat geplant und die Schulfüh-rungskraft unterstützt den Elternrat bei der Organisation und Umsetzung der Elternfortbil-dung. Mehrjährig angelegte Schwerpunkte:

Thema: Einschulung

Schuljahr Datum Beschreibung der Veranstaltung Zielgruppe

2013/14 25.11.2013 Ist mein Kind schulreif? Eltern

Interessierte

2014/15 24.11.2014 Mein Kind kommt in die Schule Eltern

Interessierte

2015/16 24.11.2015 Mein Kind kommt in die Schule Eltern

Interessierte

2016/17 15.11.2016 Mein Kind kommt in die Schule Eltern

Interessierte

2017/18 15.11.2017 Mein Kind kommt in die Schule Eltern

Interessierte

2018/19 14.11.2018 Unser Kind kommt in die Schule Eltern

Interessierte

Thema: Schulalltag

Schuljahr Datum Beschreibung der Veranstaltung Zielgruppe

2013/14 21.10.2013 Wie begleite ich mein Kind bei den Hausaufgaben?

Eltern Interessierte

2014/15 24.11.2014 Was sagt die Handschrift unseres Kindes?

Eltern Interessierte

Thema: Schul- und Berufswahlorientierung

Schuljahr Datum Beschreibung der Veranstaltung Zielgruppe

2013/14 12.12.2013 Die Berufswahl meines Kindes Eltern

Interessierte

2014/15 20.01.2016 Die Berufswahl meines Kindes Eltern

Interessierte

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Dreijahresplan des Bildungsangebots

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Thema: Lebensalltag

Schuljahr Datum Beschreibung der Veranstaltung Zielgruppe

2013/14 12.02.2014 Wie begleite ich mein Kind / Ju-gendlichen in der Pubertät?

Eltern Interessierte

2014/15 20.01.2016 Alkohol- und Drogenprävention – Früherkennung beim eigenen Kind – auf was müssen Kinder achten?

Eltern Interessierte

2015/16 09.03.2016 Digital natives Eltern

Interessierte

2016/17 08.03.2017 Mobbing „Hinschauen und gemein-sam etwas dagegen tun“

Eltern Interessierte

2017/18 11.01.2018 Kerngesunde Jausensnacks und schmackhafte Pausenbrötchen

Eltern Interessierte

2017/18 14.03.2018 Pubertät – der ganz normale Wandel Eltern

Interessierte

2018/19 20.03.2019 Kinder brauchen Orientierung Eltern

Interessierte

Andere Themen

Schuljahr Datum Beschreibung der Veranstaltung Zielgruppe

2014/15 20.10.2014 Nur noch kurz die Welt retten – Buben zwischen Helden und Verlie-rer

Eltern Interessierte

2016/17 05.10.2016 Sicherer Schulweg für Klein und Groß

Eltern Interessierte

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Dreijahresplan des Bildungsangebots

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Überprüfung des Dreijahresplans des Bildungsangebots

Damit der Dreijahresplan evaluiert werden kann, wurde es nach folgenden Kriterien er-stellt:

Klare gemeinsame Zielsetzung

Bei Entscheidungen wird auf den Dreijahresplan Be-zug genommen

Der Inhalt ist bekannt Die Zielsetzungen werden gemeinsam formuliert Alle Beteiligten sind eingebunden

Wirksame Maßnahmen zur Um-setzung

Maßnahmen werden ergriffen Sie führen zum Erreichen der Ziele Geplante Vorhaben nehmen Bezug auf das Schul-

programm Nur Projekte, die im Dreijahresplan enthalten sind,

werden genehmigt und finanziert

Transparenz nach innen und außen

Die Inhalte sind allen bekannt Der Dreijahresplan ist öffentlich zugänglich Im Plenum werden Teilbereiche und Änderungen

immer wieder besprochen

Stimmiges internes Steuerungs-system

Die Zuständigkeiten sind geklärt Die Einhaltung der Zielsetzungen wird eingefordert Es gibt einen Leitfaden, der für alle Schulstellen im

Sprengel gilt

Wirksame Qualitätssicherung Die Evaluation ist im Dreijahresplan verankert

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Dreijahresplan des Bildungsangebots

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Gremien

Klassenrat Zusammensetzung: Lehrpersonen der einzelnen Klassen (von Rechts wegen vertreten)

Zwei Elternvertreter/innen

Vorsitz: Der Direktor oder eine beauftragte Lehrperson

Kompetenz: Beratung – Vorschläge – Information

Aufgaben: Der Klassenrat erarbeitet Vorschläge für die Erziehungs- und Unterrichtstä-tigkeit.

Er schlägt Fürsorgeinitiativen vor. Er vertieft den gegenseitigen Kontakt zwischen Lehrpersonen, Eltern und Schüler/innen.

Amtsdauer: Elternvertreter/innen 3 Jahre, sofern sie in derselben Schulstufe bleiben

Elternrat Zusammensetzung: Elternvertreter/innen in den Klassenräten

Elternvertreter/innen im Schulrat Der/die Delegierte im Landesbeirat der Eltern

Vorsitz: Der/die Vorsitzende wird von den Eltern gewählt.

Kompetenz: Beratende Funktion

Aufgaben: Der Elternrat entsendet eine/einen Delegierte/n in den LBE. Er erstellt ein Arbeitsprogramm zur Elternarbeit und Elternfortbildung und

leitet die Vorschläge an den Schulrat weiter. Er erarbeitet Vorschläge und Gutachten für die Planung und Organisation

des Schulbetriebes. Der Elternrat kann sich zu sonstigen Angelegenheiten äußern, die bei Schul-ratsitzungen auf der Tagesordnung stehen.

Amtsdauer: Der/die Vorsitzende 3 Jahre

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Dreijahresplan des Bildungsangebots

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Schulrat Zusammensetzung: Der Schulrat besteht aus 14 Mitgliedern: Direktor 6 Lehrervertreter/innen 6 Elternvertreter/innen

die Leiterin des Sekretariats (Kooptierung von max. 2 Personen [ohne Stimmrecht] möglich)

Vorsitz: Der Vorsitz steht einer/m von den Schulratsmitgliedern gewählten Eltern-vertreter/in zu.

Kompetenz: Gremium mit beschließender Funktion

Aufgaben: Der Schulrat ist verantwortlich für die Organisation und Planung des Schul-betriebes.

Er legt die Kriterien für die Ausarbeitung der internen Schulordnung und des Schulprogramms fest. Er verabschiedet das Schulprogramm mit eigenem Beschluss.

Er genehmigt den Organisationsplan für schulergänzende und unterrichts-begleitende Tätigkeiten, Projekte und besondere Initiativen.

Er genehmigt den Haushaltsvoranschlag und den Rechnungsabschluss.

Amtsdauer: 3 Jahre

Dienstbewertungskomitee Zusammensetzung: Drei Vertreter/innen des Lehrerkollegiums

Vorsitz: Der Direktor

Kompetenz: Bewertung der Lehrpersonen während der Probezeit und wenn eine Lehr-person darum ersucht

Amtsdauer: 3 Jahre

Schlichtungskommission Zusammensetzung: Zwei Vertreter/innen des Lehrerkollegiums Zwei Elternvertreter/innen

Vorsitz: Der Direktor

Kompetenz: Feststellen, ob ein Rekurs angenommen wird oder nicht

Amtsdauer: 3 Jahre

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Schulsprengel Terlan

Dreijahresplan des Bildungsangebots

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Aufgaben der delegierten Vorsitzenden der Klassenräte

(Klassenvorstände) Nach Einsichtnahme in das L.G. Nr. 20/1995 und im Sinne des L.G. Nr. 12/2000 haben die Vorsit-zenden der Klassenräte (Klassenvorstände) folgende Aufgaben: 1. Organisatorische Aufgaben:

Der Klassenvorstand

erteilt den Schüler/innen Auskünfte zur Schulordnung bzw. Klassenordnung und Schulorga-nisation sowie auch zu Sicherheitsfragen

koordiniert die Verteilung bzw. das Einsammeln der Schulbücher (Mittelschule) kontrolliert die Dokumente der Schüler/innen und deponiert sie an der zuständigen Stelle ist Ansprechpartner/in für die Schulstellenleiterin vereinbart mit den Schüler/innen die Klassendienste organisiert (im Team) den Herbstausflug und den Lehrausgang im Frühling überprüft Abwesenheiten der Schüler/innen und die diesbezüglichen Rechtfertigungen meldet längere und „besondere“ Abwesenheiten von Schüler/innen der Schulstellenleiterin

bzw. dem Direktor verteilt Mitteilungen der Schule an Schüler/innen und kontrolliert die Unterschrift der Er-

ziehungsberechtigten genehmigt kurze voraussehbare Abwesenheiten bei Arztbesuchen, familiären Gründen und

sportlichen Veranstaltungen (evtl. in Absprache mit dem Herrn Direktor)

2. Erzieherische Aufgaben: Der Klassenvorstand

ist zuständig für die Gestaltung des ersten und letzten Schultages ist Ansprechpartner/in für die Schüler/innen bei klasseninternen/schulinternen Fragen und

Problemen, bearbeitet und schlichtet nach Möglichkeit Konflikte zwischen den Schü-ler/innen

führt im Auftrag des Klassenrates Gespräche mit den Schüler/innen bereitet gemeinsam mit dem Klassenrat Neumeldungen von Schüler/innen an den Psycho-

logischen Dienst durch Gespräche mit den Erziehungsberechtigten, mit der Integrations-lehrperson und mit dem Klassenrat vor, verfasst einen ersten Berichtsentwurf und koordi-niert die abgestimmte Eingabefassung, nimmt darauf folgende Rückmeldungen zur Kenntnis

verteilt die Bewertungsbögen und bespricht eventuell für einzelne Schüler/innen deren In-halt

sammelt die Bewertungsbögen wieder ein (kann nach Absprache delegiert werden)

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Schulsprengel Terlan

Dreijahresplan des Bildungsangebots

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3. Gremienarbeit:

Der Klassenvorstand führt den Vorsitz bei den Klassenratssitzungen (in kleinen Schulen übernimmt dies die

Schulstellenleiterin) koordiniert als Erstverantwortliche/r

die Erstellung des Jahresarbeitsplanes des Klassenrates (Mittelschule) die Erarbeitung der Ausgangslagen der Schüler/innen das kollegiale Besprechen, Verfassen und Übertragen der Gesamtbewertungen der Schü-

ler/innen im 1. und 2. Halbjahr (in einigen Grundschulen übernehmen dies die Lernbera-ter/innen)

unterschreibt die Bewertungsbögen im Auftrag des Klassenrates gestaltet in Zusammenarbeit mit dem Klassenrat Elternnachmittage bzw. Elternabende und

bereitet erforderliche / mehrheitlich gewünschte Aussprachen mit Eltern vor sorgt für die Durchführung der Wahlen der Elternvertreter/innen nach Anweisung

Der Klassenvorstand wird von der Schulführungskraft per Dekret mit diesen Aufgaben betraut. Er wird bei der Durchführung der erzieherischen und organisatorischen Tätigkeit von Mitgliedern des Klassenrates unterstützt und kann an diese Arbeiten delegieren.

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Schulsprengel Terlan

Dreijahresplan des Bildungsangebots

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Regelungen

Wahlordnung der Mitbestimmungsgremien Grundsätzliche Überlegungen

Die in den verschiedenen Gremien zur Verfügung stehenden Sitze sollen nach Möglichkeit paritä-tisch vergeben werden. So soll gewährleistet werden, dass jedes Dorf bzw. jede Schulstelle eine/n Ansprechpartner/in in den verschiedenen Gremien hat. Hierzu sollen sich die Wahlberechtigten von Orten oder Schulstellen im Hinblick auf die Wahl absprechen. Wahl der Elternvertreter/innen in den Klassenrat

Alle Eltern bzw. Erziehungsberechtigten können zwei Elternvertreter/innen je Klasse wählen. Eltern mit mehreren Kindern in verschiedenen Klassen wählen Elternvertreter/innen in jeder Klas-se, in der sie Kinder haben. Die Wahl findet während der Elternversammlung statt. Alle anwesenden Eltern geben jeweils zwei Vorzugsstimmen ab. Die Elternvertreter/innen bleiben drei Schuljahre im Amt. Deshalb findet die Wahl der Eltern-vertreter/innen in allen ersten Klassen der Grund- und der Mittelschule sowie in den 4. Klassen der Grundschule und bei Bedarf statt. Einberufung der Elternversammlung:

Die Schulführungskraft beruft zu Beginn des Schuljahres für jede Klasse des Schulsprengels eine Elternversammlung ein.

Erstellung der Wählerverzeichnisse und Kandidatenlisten:

Die Wählerverzeichnisse entsprechen den Listen der Erziehungsberechtigten und dienen gleichzei-tig als Kandidatenlisten.

Das Wahlamt:

Bei der Elternversammlung werden zwei Stimmzähler/innen und ein/e Protokollführer/in ernannt. Ein/e Stimmzähler/in übernimmt gleichzeitig den Vorsitz des Wahlamtes. Wahl der/des Elternratsvorsitzenden

Der Elternrat wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden aus seinen Reihen, welche/r drei Schuljahre im Amt ist. Wahl der Elternvertreter/innen in den Schulrat

Die Wahl der Elternvertreter/innen in den Schulrat findet während der Sitzung des Elternrates statt. An dieser können auch Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten der im Schulsprengel eingeschriebe-nen Schüler/innen teilnehmen, die sich um einen Sitz im Schulrat bewerben. Jene Eltern, die zwar als Kandidat/innen für den Schulrat zur Verfügung stehen, aber nicht Elternvertreter/innen sind, geben eine schriftliche Erklärung darüber ab. Diese Eltern können gewählt werden, aber selbst nicht wählen. Jedes Elternteil kann zwei Vorzugsstimmen abgeben.

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Schulsprengel Terlan

Dreijahresplan des Bildungsangebots

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Als gewählt gelten die Elternvertreter/innen in der Reihenfolge mit den meisten Stimmen eines Or-tes bzw. Ortsteiles mit Schulstelle; hierbei achtet die Wahlkommission darauf, dass nach Berück-sichtigung der Schul-Zugehörigkeit bzw. des Wohnortes der gewählten Lehrervertreter/innen und nach Verfügbarkeit auf Elternseite möglichst jedes Dorf bzw. jeder Dorfteil mit eigener Schule des Schulsprengels im Rat vertreten ist. Die Wahlhandlungen sollten innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist abgeschlossen sein. Wahl der Vertreter/innen der Lehrpersonen in den Schulrat

Das Kollegium der Lehrpersonen wählt während seiner Sitzung sechs Vertreter/innen in den Schul-rat. Davon sind drei Lehrpersonen aus der Grundschule und drei aus der Mittelschule. Ein Sitz ist den Lehrpersonen der 2. Sprache Italienisch vorbehalten. Wahl der/des Vorsitzenden des Schulrates

Die Schulführungskraft beruft innerhalb von 40 Tagen nach Abschluss der Wahlen den Schulrat zur Konstituierenden Sitzung ein und übernimmt bei dieser ersten Sitzung bis zur erfolgten Wahl einer / eines Vorsitzenden die Sitzungsleitung. Bei dieser ersten Sitzung wird die/der Vorsitzende und deren/dessen Stellvertreter/in aus den Rei-hen der Elternvertreter/innen gewählt. Wahl der Vertreter/innen der Lehrpersonen in das Dienstbewertungskomitee

Aktives und passives Wahlrecht haben alle Lehrpersonen mit unbefristetem Arbeitsvertrag und jene mit befristetem Arbeitsvertrag für die Dauer von mindestens 180 Tagen, die am Wahltag an der Schule bedienstet sind. Laut Leg. D. 297/94, Art. 440, werden drei Vertreter/innen als effektive Mitglieder und drei Ersatzmitglieder gewählt. Die Wahl findet im Rahmen der Sitzung des Lehrer-kollegiums statt. Jede Lehrperson gibt zwei Vorzugsstimmen ab. Das Dienstbewertungskomitee bleibt drei Schul-jahre im Amt. Wahl der Schlichtungskommission

Die Wahl der Vertreter/innen der Lehrpersonen in die Schlichtungskommission erfolgt im Rahmen der Sitzung des Lehrerkollegiums. Zwei Vertreter/innen der Lehrpersonen (eine/r aus der Grundschule und eine/r aus der Mittelschule) als effektive Mitglieder und zwei Ersatzmitglieder (eine/r aus der Grundschule und eine/r aus der Mittelschule) werden in die Schlichtungskommission entsandt. Jede Lehrperson gibt zwei Vorzugsstimmen ab. Die Wahl der Elternvertreter/innen in die Schlichtungskommission erfolgt im Rahmen der Eltern-ratssitzung. Zwei Elternvertreter/innen als effektive Mitglieder und zwei Ersatzmitglieder (jeweils eine/r aus der Grundschule und eine/r aus der Mittelschule) werden in die Schlichtungskommission entsandt. Jeder Elternteil gibt zwei Vorzugsstimmen ab. Die Ersatzmitglieder nehmen das Amt in der Schlichtungskommission im Falle von Befangenheit (L.G. Nr. 17 vom 22.10.93, Art. 30, „Transparenzgesetz“) oder Abwesenheit der effektiven Mitglie-der wahr. Den Vorsitz der Schlichtungskommission hat ein/e Elternvertreter/in inne. Einwände

Wer ein rechtliches Interesse daran hat, kann gegen die Wahlergebnisse innerhalb von fünfzehn Tagen nach Veröffentlichung bei der Schulführungskraft Einwände geltend machen.

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Sicherheitsbestimmungen in der Schule Die Wahrung der persönlichen Unversehrtheit ist ein Anliegen, das für alle von Bedeutung ist. Der Gesetzgeber gibt den Rahmen für die Organisation der persönlichen Sicherheit am Arbeitsplatz vor und verpflichtet die Schulgemeinschaft, einen Mindeststandard an Regelungen zu erlassen (siehe Notfallplan). Jeder hat im Rahmen seiner Verantwortung seinen Beitrag zu leisten. Es liegt in der Verantwortungspflicht der Lehrpersonen, die Schüler/innen zu beaufsichtigen (Art. 2048 BGB) und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, dass Schüler/innen weder einen Schaden erlei-den noch anrichten. Wer untätig bleibt, wenn sich ein Kind in Gefahr begibt bzw. sich darin befin-det, macht sich schuldig. Im Konfliktfall muss der Verantwortungsträger beweisen, alles unter-nommen zu haben, um den Schaden zu vermeiden → Siehe Art. 2048 (zivilrechtliche Haftung von Erziehern, Lehrern und Lehrmeistern) sowie Art. 1176 BGB (Sorgfaltspflicht). Maßnahmen für die Sicherheit der Schüler

Die Schüler haben die Pflicht, die Schulordnung einzuhalten und die Weisungen der Lehrpersonen zu befolgen. Die Lehrpersonen haben die Pflicht:

sich über die Sicherheitsvorschriften (Schul- und Dienstordnung, Rundschreiben, Bestim-mungen zur Arbeitssicherheit, Räumungsordnung, Vereinbarungen auf Schulstellenebene zur Beaufsichtigung bei der Pause sowie bei Schulein- und –austritt usw.) im Sprengel bzw. an der Schulstelle genau zu informieren und sie einzuhalten,

im Unterricht Fragen der persönlichen Sicherheit zu behandeln (siehe Rahmenrichtlinien des Landes), die Kinder auf Gefahren aufmerksam zu machen und das Verantwortungsbe-wusstsein zu stärken,

Gefahrenquellen in der Klasse, im Schulhaus und auf dem Schulhof umgehend dem/den Mit-glied/ern der Notfalleinsatzgruppe/ den Sicherheitsbeauftragten der Schule oder dem Schulführungskraft zu melden,

anstehende Reparaturen, welche eine Gefahr darstellen oder die Gesundheit beeinträchti-gen sowie Heizungsausfälle und Schäden an den Lichtquellen zu melden,

die Klasse täglich öfters zu lüften, ansteckende Krankheiten oder Parasitenbefall in der Direktion zu melden, im Falle eines Schülerunfalls Erste-Hilfe-Maßnahmen zu ergreifen, bei schweren Verletzun-

gen den Rettungsdienst anzufordern (in der Mittelschule über das Sekretariat), die Erzie-hungsberechtigten zu verständigen und ihnen das Formular zur Unfallmeldung für den be-handelnden Arzt zu übergeben, die Direktion noch am selben Tag vom Unfall in Kenntnis zu setzen,

in Notsituationen, in denen die Räumung des Schulhauses erforderlich ist, die Räumungs-ordnung einzuhalten und die Weisungen des Sicherheitsbeauftragten, der Mitglieder der Notfalleinsatzgruppe zu befolgen,

Fensterbretter nach Möglichkeit frei zu belassen, damit die Fenster schnell und ungehindert geöffnet werden können.

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Schulsprengel Terlan

Dreijahresplan des Bildungsangebots

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Es ist verboten:

den Schülern Aufträge zu erteilen, bei denen sie sich in Gefahr begeben könnten (z. B. Be-dienen von gefährlichen Maschinen oder Geräten usw.),

im Unterricht gefährliche Werkzeuge (wie spitze Scheren, große Messer, Papierschneide-maschinen usw.) einzusetzen. Besonders gesundheitsschädliche und feuergefährliche Stoffe (wie manche Tintenkiller und Filzstifte, Lacke, Alkohol, Harthölzer, usw.) sollen möglichst vermieden werden.

auf Schränken Gegenstände und Materialien zu lagern, die durch Herabstürzen jemanden verletzen könnten,

an Beleuchtungskörpern Gegenstände zu befestigen Elektrogeräte, Kabel und Stecker zu verwenden, die nicht den Sicherheitsbestimmungen

entsprechen, im gesamten Schulareal zu rauchen.

Bestimmungen zum Arbeitsschutz

„Es gehört auch zu den Pflichten des Arbeitsgebers, die Arbeitnehmer vor Risiko und vor Gefahren zu warnen, Benehmen, die Gefahren verursachen könnten, zu verbieten, bestimmte erforderliche Benehmen zu Zwecken der Sicherheit vorzuschreiben, und Anweisungen über Unfallverhütung und Arbeitssicherheit zu liefern“. (Gesetzesvertretendes Dekret vom 14.08.1996, Nr. 493, Art.2) Aufgrund obiger Vorschrift gehen folgende Weisungen an die Lehrpersonen, die Bediensteten in der Verwaltung sowie das Reinigungspersonal.

Die Lehrpersonen haben die Pflicht, sich mit Besonnenheit und Umsicht am Arbeitsplatz zu verhalten, die Sicherheitsbestimmungen aufmerksam zu studieren und einzuhalten.

Sie sind auch verpflichtet, die Fortbildungsangebote zum Arbeitsschutz zu besuchen. An den Schulen dürfen keine Stoffe verwendet werden, die als „gefährlich“ eingestuft sind

(giftig, ätzend, leicht entflammbar). Die Hersteller führen auf ihren Produkten die entsprechenden Angaben an. Für Farben und

Lacke sind von den Firmen Sicherheitsdatenblätter anzufordern. Es ist verboten, Gasherde zu verwenden sowie Geräte mit Gaskartuschen oder solche, die

unter Vakuum oder Hochdruck stehen. Es dürfen nur Elektrogeräte, Verlängerungskabel und Stecker verwendet werden, die den

Sicherheitsvorschriften entsprechen. Schäden an Geräten sind umgehend in der Direktion zu melden.

Jeder hat die Pflicht, in das Benutzerhandbuch der technischen Geräte Einsicht zu nehmen und die Sicherheitsvorschriften einzuhalten, die vom Hersteller angeführt werden.

Der Sicherheitssprecher der Schule sorgt dafür, dass die Benutzerhandbücher an der Schule aufliegen und nicht verloren gehen.

Es ist verboten, an Elektrogeräten Veränderungen oder Reparaturen vorzunehmen. Bei der Wartung von Elektrogeräten, die vom Benutzer nicht direkt vorgenommen wird (z.B.

Austausch von Lampen in audiovisuellen Medien, Reinigen der Linsen, usw.), ist das ent-sprechende Gerät immer vom Stromnetz abzuschließen.

Die Heizwalze des Fotokopierers und die Lampen von Projektionsgeräten erhitzen sich stark, wenn sie in Funktion gesetzt sind. Es besteht Gefahr von Verbrennungen. Deshalb zuwarten, bis diese Objekte abgekühlt sind.

Es dürfen keine Stühle und Tische als Aufstiegshilfen verwendet werden. Bei der Benutzung von Leitern ist deren Standfestigkeit und Tragfähigkeit zu prüfen.

Um Stürze zu vermeiden, ist festes Schuhwerk zu tragen. Es ist verboten, Schutzvorrichtungen an Maschinen und Geräten zu entfernen.

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Es ist verboten, Sicherheitsschilder umzuhängen oder zu verdecken. Wer keine Antikörper gegen die typischen Kinderkrankheiten (Masern, Mumps, Röteln) auf-

weist, ist einem erhöhtem Risiko ausgesetzt. Eine Gegenimpfung wird empfohlen, wenn keine Gegenindikationen vorliegen.

Schwangere genießen erhöhten Schutz am Arbeitsplatz. Jene ohne Antikörper gegen Röteln gelten von Beginn der Schwangerschaft an als besonders gefährdet. Sie legen im eigenen In-teresse möglichst früh ein entsprechendes ärztliches Zeugnis vor, damit bei der Zuweisung der Dienste ihr Zustand berücksichtigt werden kann.

Wer bei einem Unfalle Erste Hilfe leistet, hat Schutzhandschuhe zu verwenden, wenn die Umstände es erfordern.

Lehrpersonen und Mitarbeiter/innen für Integration, die größeren körperlichen Anstrengun-gen ausgesetzt sind (Hebung von Lasten über 20 kg bzw. auch leichteren Lasten unter er-schwerten Bedingungen), melden dies in der Direktion, damit eine ärztliche Visite bean-tragt werden kann.

Rechtsquellen:

Gesetzesvertretendes Dekret 634/94, Art. 4, 5C Gesetzesvertretendes Dekret vom 14.08.1996, Nr. 493, Art. 2 Legislativgesetz 626/94 Ministerialdekret vom 10.03. 1998 Beschluss der Landesregierung vom 08.11.1999 Nr. 4884 Rundschreiben des Generaldirektors der Autonomen Provinz Bozen vom 10.12.1999

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Räumungsordnung der Mittelschule Terlan

Wer einen Notfall (Feuer, starker Gasgeruch, ...) feststellt, meldet dies schnellstens im

Sekretariat und macht folgende Angaben:

WO ist WAS passiert

(z.B. Im 1. Stock ist ein Brand ausgebrochen, es wurde Rauch bemerkt, es gibt verletzte oder ein-gesperrte Personen)

Das Sekretariat

sorgt dafür, dass das Alarmzeichen gegeben wird:

A U S L Ö S E N D E S F E U E R A R L A M S

verständigt nach Notwendigkeit die erforderlichen Einsatzkräfte

über die Notrufnummer Tel. Nr. 112

Die Schüler/innen unterbrechen jede Tätigkeit,

befolgen die Anweisungen der Lehrkraft und

verlassen klassenweise in geschlossener Reihe

auf dem kürzesten = angegebenen Fluchtweg möglichst zügig und ohne zu drängen das Schulgebäude in Richtung Sammelplatz. - Auf den Treppen rechts gehen!

R U H E B E W A H R E N

Die Lehrkraft

nimmt das Klassenbuch mit, kontrolliert, ob sich auch die Schüler/innen der Nebenklasse(n) auf den Weg machen,

begleitet ihre Klasse als geschlossene Gruppe zum Sammelplatz; dort kontrolliert sie, ob die Schüler/innen vollzählig anwesend sind, und gibt der Räumungsleitung hierüber unverzüglich Meldung.

Aufstellung auf dem Sammelplatz:

1A 2A 3A

1C 2C 3C

1B 2B 3B

1D 2D 3D

O

Turnhalle

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Umgang mit sensiblen Daten Im Umgang mit sensiblen Daten gilt mehr als anderweitig der Grundsatz

„So wenig wie möglich, so viel wie nötig“. Dies trifft in besonderem Maße auf Informationen aus Funktionsdiagnosen zu. Einerseits betreffen sie Bereiche, die mehr als andere in die Privatsphäre eines Menschen gehören, denken wir nur an Aussagen etwa zur Leistungsfähigkeit oder zu besonderen Defiziten eines Schü-lers/einer Schülerin. Andererseits ist es aber erforderlich, dass Lehrkräfte, die mit dem Kind arbeiten, über Stärken und Schwächen Bescheid wissen, damit sie frühzeitig mit einer geeigneten individuellen Unterstützung ansetzen und so seiner Persönlichkeit und seinen Bedürfnissen gerecht werden können. In diesem Zusammenhang wird folgendermaßen vorgegangen:

Die Originale der Funktionsdiagnosen werden im Sekretariat verwahrt. Die Integrationslehrkräfte und interessierte Lehrpersonen nehmen darin Einsicht, um erste

Informationen über die Schüler/innen zu erhalten. Die Funktionsdiagnose darf nicht kopiert werden. Für die effektive Planung bzw. Erstellung des Individuellen Erziehungsplans kann eine Kopie

des Funktionalen Entwicklungsprofils erstellt werden. Im Individuellen Erziehungsplan werden vorwiegend Beobachtungen seitens der Lehrkräfte

und die daraus folgenden Maßnahmen festgehalten. Aussagen aus der Funktionsdiagnose werden nicht übertragen, wohl aber kann auf das Original verwiesen werden.

Nach Abschluss der Planungsarbeiten wird die Ablichtung zurückgegeben und vernichtet.

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Schüler/innencharta Art. 1 Grundsätze

1. Die Schule ist eine Erziehungsgemeinschaft, in der die Schüler/innen Träger von Rechten und Pflichten sind. Diese gründen auf der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, den inter-nationalen Rechten des Kindes, der europäischen Menschenrechtskonvention, der italieni-schen Verfassung, dem Autonomiestatut, den staatlichen Gesetzen, den Landesgesetzen und der Schulgesetzgebung.

2. Rechte und Pflichten beziehen sich auf drei wesentliche Bereiche: Achtung der Person und der Umwelt, Qualität der Dienstleistung, Mitarbeit.

3. An der Wahrnehmung der in dieser Charta angeführten Rechte und Pflichten wirken die Schüler/innen ihrem Alter gemäß mit.

4. Sowohl das Schulprogramm als auch die interne Schulordnung orientieren sich an den Bestim-mungen und Grundsätzen der Schüler- und Schüler/innencharta.

5. Jeder/Jede Schüler/in wird über die Inhalte der internen Schulordnung der eigenen Schule sowie über die geltende Schüler- und Schüler/innencharta informiert und erhält jeweils ei-ne Kopie.

Art. 2 Achtung der Person und der Umwelt

1. Der/Die Schüler/in hat ein Recht auf Schutz und Förderung seiner/ihrer persönlichen, kul-turellen, ethnischen und religiösen Identität.

2. Der/Die Schüler/in hat das Recht auf eine Erziehung, die auf der Achtung all seiner/ihrer grundlegenden Rechte und Freiheiten von Seiten der Mitglieder der Schulgemeinschaft be-ruht. Diese Rechte und Freiheiten werden in der Schulgemeinschaft durch demokratisches und solidarisches Zusammenleben und korrekte Umgangsformen verwirklicht, wobei auch Verschiedenheit als Bereicherung zu sehen ist und zur Geltung kommen soll.

3. Der/Die Schüler/in hat das Anrecht auf Geheimhaltung der ihn/sie betreffenden personen-bezogenen Daten und persönlichen Umstände; die betreffenden Daten dürfen ausschließlich dann verwendet werden, wenn sie für die Bildungsmaßnahmen der Schule unerlässlich sind.

4. Der/Die Schüler/in hat das Recht auf eine gesunde, sichere, einladende Umgebung und ebensolche menschliche Gemeinschaft. Diese erleichtern das Lernen, die Begegnung und das Gespräch untereinander und tragen zu einer hohen Lebensqualität in der Schule bei.

5. Der/Die Schüler/in hat die Pflicht, die eigene und die Persönlichkeit aller anderen Mitglie-der der Schulgemeinschaft zu achten und anzuerkennen.

6. Der/Die Schüler/in hat die Pflicht, Schulgebäude und Einrichtung der Schule als persönli-ches Gut und als gemeinsames Eigentum schonend zu behandeln.

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7. Der/Die Schüler/in hat die Pflicht, aktiv mit den anderen Mitgliedern der Schulgemeinschaft in der Schule und während der schulbegleitenden Tätigkeiten zusammenzuarbeiten. Er/Sie hat die Pflicht, die Arbeit der Lehrpersonen, der Schuldirektors/Schuldirektorin, des Verwal-tungspersonals als Ausübung ihrer beruflichen Aufgaben und Pflichten zu respektieren.

8. Der/Die Schüler/in hat die Pflicht, organisatorische Vorschriften und Sicherheits-bestimmungen einzuhalten.

Art. 3 Qualität der Dienstleistung

1. Der/Die Schüler/in hat das Recht auf gute und effiziente Bildungsangebote, über die er/sie sowie die Eltern oder Erziehungsberechtigten informiert werden. Diese umfassen auch die er-zieherische und didaktische Kontinuität zwischen den Schulstufen und innerhalb der Stufen.

2. Der/Die Schüler/in hat das Recht auf eine Schule, die seinen/ihren individuellen Lern- und Bildungsbedürfnissen entspricht und die in Zeiteinteilung und Methoden seinem/ihrem Lern- und Lebensrhythmus gerecht wird. Den Schülern/Schüler/innen mit Behinderung und Lern-schwierigkeiten sowie jenen mit besonderen Begabungen wird spezielle Aufmerksamkeit ge-widmet.

3. Der/Die Schüler/in hat das Recht, sich alle Kenntnisse und Kompetenzen anzueignen, die für ihn/sie als mündige Menschen und Bürger sowie für die Ausübung seines/ihres Berufs nötig sind.

4. Der/Die Schüler/in hat das Recht auf ein Bildungsangebot, welches - auch unterstützt durch die neuesten Lernmittel und Technologien - den Lernprozess und das Lernenlernen im Hin-blick auf lebenslanges Lernen fördert. Zu diesem Zweck werden die Kontakte zum berufli-chen, sozialen und institutionellen Umfeld der Schule erleichtert.

5. Der/Die Schüler/in hat das Recht auf einen guten, zeitgemäßen und effizienten Unterricht, der auf sprachliche Korrektheit Wert legt und dessen Ziele, Inhalte und Methoden für Schü-ler/innen und Eltern nachvollziehbar sind.

6. Der/Die Schüler/in hat das Recht auf eine korrekte und transparente Bewertung, deren For-men, Kriterien und Abläufe klar definiert und Eltern sowie Schülern/Schüler/innen im Voraus bekannt gegeben werden. Die Bewertung stützt sich auf vielfältige Beobachtungselemente, ist zeitlich ausgewogen verteilt und berücksichtigt den individuellen Lernprozess des/der Schülers/Schülerin unter Einbeziehung der Selbstreflexion und der Selbsteinschätzung. Aus dieser Sicht müssen Bewertungen umgehend erfolgen und bekannt gegeben werden.

7. Eltern volljähriger Schüler/innen erhalten weiterhin die Mitteilungen der Schule, sofern sie nicht ausdrücklich darauf verzichten oder sofern der/die Schüler/in dies nicht schriftlich un-tersagt.

8. Der/Die Schüler/in hat das Recht, dass an Tagen unmittelbar nach Ferien, Sonn- und Feierta-gen keine mündlichen und schriftlichen Leistungskontrollen stattfinden, außer sie werden zwischen Schülern/Schüler/innen und Lehrpersonen im Voraus vereinbart. Hausaufgaben un-terliegen dem Prinzip der Sinnhaftigkeit und sind, wie die Leistungskontrollen, über die Wo-che verteilt. Hausaufgaben über Feiertage, Wochenenden und Ferientage dürfen nur aufgrund von Vereinbarungen zwischen Schülern/Schüler/innen und Lehrpersonen gegeben werden.

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9. Der/Die Schüler/in und die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten haben das Recht auf eine kla-re Information über die erzielten Lernfortschritte und allgemein über den Schulerfolg. Sie dürfen in die Prüfungsarbeiten und in den den/die Schüler/in betreffenden Teil des Registers Einsicht nehmen. Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten werden über die Lernfortschritte des/der Schülers/Schülerin durch Elternsprechtage und individuelle Sprechstunden regelmä-ßig informiert. Die interne Schulordnung legt fest, wie und wann der/die Schüler/in und sei-ne/ihre Eltern in der Zeit zwischen der Bewertung am Ende des ersten Semesters und der Mit-teilung Anfang Mai über die gefährdete Versetzung über die auffallend geringe Leistung und Mitarbeit informiert werden sollen. Sollte die Versetzung des/der Schülers/Schülerin gefähr-det sein, erfolgt eine diesbezügliche Mitteilung spätestens Anfang Mai.

10. Der/Die Schüler/in hat das Recht auf ergänzende und zusätzliche Bildungs- und Lernangebo-te.

11. Der/Die Schüler/in hat das Recht auf persönliche Hilfe, auch von Seiten eigener Dienststel-len, damit er/sie Orientierungshilfen für seine/ihre Entscheidungen bezüglich der schulischen und beruflichen Laufbahn sowie für ein Leben in der Gemeinschaft erhält.

12. Der/Die Schüler/in hat die Pflicht, zur Erreichung der individuellen und allgemeinen Bildungs-ziele im Rahmen seines/ihres Studienganges beizutragen, indem er/sie pünktlich und regel-mäßig den Unterricht und die schulischen Veranstaltungen besucht und mit Einsatz lernt.

13. Der/Die Schüler/in hat die Pflicht, sich Prüfungen und Bewertungen zu stellen.

14. Der/Die Schüler/in darf sich nicht ohne Erlaubnis des/der Schuldirektors/Schuldirektorin oder dessen/deren Beauftragten vom Schulgelände entfernen.

15. Die interne Schulordnung legt allgemeine Kriterien bezüglich der Teilnahme an öffentlichen Kundgebungen während der Unterrichtszeit fest, aufgrund derer der/die Schuldirektor/in die Teilnahme von Fall zu Fall nach Anhören des Schülerrates genehmigt.

16. Der/Die Schüler/in hat die Pflicht, im Falle einer Abwesenheit eine stichhaltige Begründung vorzulegen. Über Abwesenheiten, welche volljährige Schüler/innen selbst rechtfertigen, kann die Familie informiert werden, mit der die Schule weiterhin Kontakt pflegt.

Art. 4 Mitarbeit

1. Als Voraussetzung für eine sinnvolle Mitarbeit hat der/die Schüler/in das Recht, klar und um-fassend über den Schulbetrieb, die Bildungs- und Unterrichtsziele, die Lehrpläne, die Inhalte der einzelnen Fächer, die Unterrichtsmethoden, die Schulbücher und allgemein über die An-gebote, die ihn/sie betreffen, auf geeignete Art und Weise informiert zu werden.

2. Der/Die Schüler/in hat das Recht auf freie Äußerung seiner/ihrer persönlichen Meinung, die auch auf Schulebene durch geeignete Formen erhoben werden kann. Er/Sie hat das Recht, Vorschläge für das Schulprogramm, die Schulordnung und die Organisation der Dienstleistun-gen der Schule zu äußern.

3. Der/Die Schüler/in hat das Recht, Meinungsäußerungen persönlich oder in Vertretung anderer Schüler/innen vorzubringen, wenn er/sie dies in korrekter Form tut.

4. Der/Die Schüler/in hat das Recht, schrittweise und seinem/ihrem Alter angemessen immer größere Verantwortung bei der Planung und Organisation der Bildungsangebote zu überneh-men.

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5. Der/Die Schüler/in hat das Recht, sich mit anderen Mitschüler/innen zu versammeln und da-bei die Räume der Schule zu benutzen, um Themen von schulischem Interesse zu besprechen; dabei sind die Bestimmungen der jeweiligen Schulordnung einzuhalten.

6. Der/Die Schüler/in hat das Recht, die Verbindung mit der Schule aufrecht zu erhalten, die eventuell Initiativen für ehemalige Schüler/innen oder deren Vereinigungen anbietet.

7. Der/Die Schüler/in hat die Pflicht, sich in demokratischer Weise am Schulleben zu beteiligen, und sich dafür einzusetzen, dass Meinungs- und Gedankenfreiheit respektiert werden sowie jede Form von Gewalt und Vorurteil zurückgewiesen wird.

8. Der/Die Schüler/in hat die Pflicht, schulische Bestimmungen und Verordnungen sowie die von den zuständigen Gremien gefassten Entscheidungen und die Regeln des menschlichen Zu-sammenlebens zu beachten.

9. Der/Die Schüler/in hat die Pflicht, am demokratischen Leben der Schule mitzuwirken, indem er/sie sowohl persönliche Verantwortung, als auch jene, die mit der Vertretung in den ver-schiedenen Schulgremien verbunden ist, wahrnimmt.

10. Der/Die Schüler/in hat die Pflicht, Räume und Zeiten, welche ihm/ihr von der Schule für Ver-sammlungen zur Verfügung gestellt werden, in sinnvoller Weise zu nutzen.

Art. 5 Disziplinarmaßnahmen

1. Die Schulordnungen der einzelnen Schulen definieren die Verhaltensweisen, welche als Ver-stöße gegen die Disziplin gelten. Sie legen die dafür vorgesehenen erzieherischen Maßnahmen fest, definieren die für deren Verhängung zuständigen Organe und beschreiben die Vorgangs-weise bei der Umsetzung der Disziplinarmaßnahmen.

2. Der Schulrat genehmigt nach Anhören des Lehrerkollegiums, der Elternräte, sowie des Schü-ler/innenrates an der Oberschule die Disziplinarvergehen und -maßnahmen, die in die interne Schulordnung aufgenommen und allen Beteiligten bekannt gegeben werden.

3. Disziplinarmaßnahmen haben einen erzieherischen Zweck und zielen darauf ab, das Verant-wortungsbewusstsein zu stärken; sie sollen zum korrekten Verhalten innerhalb der Schulge-meinschaft zurückführen.

4. Die Verantwortung für Disziplinarverstöße ist immer persönlich.

5. Vor Verhängung von Disziplinarmaßnahmen muss der/die Betroffene Gelegenheit erhalten, seine/ihre Gründe darzulegen.

6. Unkorrektes Verhalten darf die Leistungsbeurteilung in den einzelnen Fächern und Fachberei-chen nicht beeinflussen.

7. Eine freie Meinungsäußerung, die korrekt vorgebracht wird und andere Personen nicht ver-letzt, darf in keinem Fall, weder direkt noch indirekt, bestraft werden.

8. Disziplinarmaßnahmen sind immer zeitlich begrenzt, stehen in ausgewogenem Verhältnis zum Verstoß und sind möglichst dem Prinzip der Wiedergutmachung verpflichtet. Sie berücksichti-gen die persönliche Lage des/der Schülers/Schülerin. Der/Die Schüler/in erhält nach Möglich-keit die Gelegenheit, die Disziplinarmaßnahme in Tätigkeiten zugunsten der Schulgemein-schaft umzuwandeln.

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Schulsprengel Terlan

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9. Ein eventueller Ausschluss aus der Schulgemeinschaft wird vom Klassenrat verhängt.

10. Der zeitweise Ausschluss eines/einer Schülers/Schülerin aus der Schulgemeinschaft kann nur in Fällen schwerer oder wiederholter Disziplinverstöße verhängt werden und zwar für höchs-tens fünfzehn Tage. In der Grundschule ist der Ausschluss aus der Schulgemeinschaft nur im Falle des nachfolgenden Absatzes 12 möglich.

11. Während der Zeit des Ausschlusses muss die Beziehung mit dem/der Schüler/in und sei-nen/ihren Eltern aufrecht erhalten werden, um seine/ihre Rückkehr in die Schulgemeinschaft vorzubereiten.

12. In allen Schulstufen kann der Ausschluss des/der Schülers/Schülerin aus der Schulgemein-schaft bei Straftaten verhängt werden oder wenn Gefahr für die Unversehrtheit von Personen besteht. In diesem Fall muss die Dauer des Ausschlusses nach der Schwere der Straftat oder danach, in welchem Maße die Gefahr weiter besteht, bemessen werden.

13. In Fällen, in denen die objektive Situation der Familie oder des/der Schülers/Schülerin die Rückkehr des/der Schülers/Schülerin in die Schulgemeinschaft nicht ratsam erscheinen lässt oder das Gericht oder die Sozialdienste davon abraten, kann sich der/die Schüler/in auch während des Jahres in eine andere Schule einschreiben.

14. Die Maßnahmen gegen Disziplinverstöße während der Prüfungszeiten werden von der Prü-fungskommission verhängt, und zwar auch gegen externe Kandidaten/innen.

Art. 6 Rekurse

1. Gegen sämtliche Disziplinarmaßnahmen können Schüler/innen oder bei minderjährigen Schü-lern/Schüler/innen deren Erziehungsberechtigte Rekurs bei einer schulinternen Schlichtungs-kommission einreichen, die von den einzelnen Schulen beziehungsweise den Schulsprengeln eingerichtet und geregelt wird.

2. Die Schlichtungskommission in den Grundschulsprengeln, den Schulsprengeln und in den Mit-telschulen besteht neben dem/der Schuldirektor/in aus mindestens zwei Elternvertre-tern/Elternvertreterinnen und mindestens zwei Lehrervertretern/Lehrervertreterinnen, wo-bei für jede Kategorie die Vertretung der verschiedenen Schulstufen gewährleistet sein muss. Die Schlichtungskommission in der Oberschule und in den Schulsprengeln, die auch eine Ober-schule einschließen, besteht neben dem/der Schuldirektor/in aus mindestens einem/einer El-ternvertreter/in, einem/einer Schülervertreter/in und zwei Lehrervertre-tern/Lehrervertreterinnen, wobei die Vertretung der verschiedenen Schulstufen gewährleis-tet sein muss. Den Vorsitz der Schlichtungskommissionen hat ein/eine Elternvertreter/in inne.

3. Für jedes effektive Mitglied ist ein Ersatzmitglied der entsprechenden Kategorie und Schulstu-fe zu wählen. Die Ersatzmitglieder nehmen das Amt in der Schlichtungskommission im Falle von Befangenheit oder Abwesenheit der effektiven Mitglieder wahr.

4. Neben den Fällen der Befangenheit, welche vom Artikel 30 des Landesgesetzes vom 22. Okto-ber 1993, Nr. 17 vorgesehen sind, gelten Lehrervertreter/innen als befangen, wenn sie dem Klassenrat der Klasse des/der Schülers/Schülerin angehören, den/die die Disziplinarmaßnah-me betrifft, während Schüler- und Elternvertreter/innen als befangen gelten, wenn sie der Klasse angehören oder Eltern eines/einer Schülers/Schülerin der Klasse sind, die der Rekurs betrifft.

5. Die Amtsdauer der Schlichtungskommission wird autonom vom Schulrat festgelegt; sie kann maximal drei Jahre betragen.

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2020 – 2022 Seite 116/164

6. Die Schlichtungskommission unternimmt einen verpflichtenden Schlichtungsversuch zwischen dem/der volljährigen Schüler/in bzw. dessen/deren Eltern einerseits und dem Klassenvor-stand bzw. der Lehrperson, welche die Maßnahme verhängt hat, andererseits. Bei einer Eini-gung der Parteien wird ein Protokoll verfasst, mit welchem das Verfahren endet. Bei Misslin-gen des Schlichtungsversuches entscheidet die Schlichtungskommission über den Rekurs.

7. Die Schlichtungskommission ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind. Der Beschluss wird mit Stimmenmehrheit der Anwesenden, die sich nicht der Stimme enthalten dürfen, gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des/der Vorsitzen-den.

8. Die Schlichtungskommissionen entscheiden auf Anfrage der Schüler/innen oder jedes/jeder Betroffenen auch über Streitfälle bezüglich Auslegung und Verletzungen der Schüler- und Schüler/innencharta an der Schule.

9. Der Vollzug der Disziplinarmaßnahmen bleibt bis zum Ablauf der jeweiligen Rekursfrist, die im Rahmen der internen Schulordnung festgelegt wird, bzw. im Falle einer Rekurseinbringung bis zur Entscheidung der Schlichtungskommission ausgesetzt.

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Disziplinarordnung

entsprechend Beschluss der Landesregierung Nr. 2523 vom 21.07.2003 – Schüler- und Schülerin-nencharta

Leitgedanken und Grundsätze Unsere Schule ist ein Ort der Begegnung und des Lernens. Um erfolgreiches Lernen und Zusammenleben zu ermöglichen, bedarf es bestimmter Haltungen und Einstellungen, denen sich alle Mitglieder der Schulgemeinschaft verpflichtet fühlen sollten: Die eigene und die Persönlichkeit anderer achten und anerkennen Dazu einige Beispiele:

miteinander höflich und freundlich umgehen auf andere eingehen und sie ernst nehmen die Meinungen anderer gelten lassen seine Fähigkeiten in der gemeinsamen Arbeit einsetzen und mit anderen zusammenarbeiten sich für die Erreichung der individuellen und allgemeinen Bildungsziele einsetzen sich in demokratischer Weise am Schulleben beteiligen Konflikte gewaltfrei lösen

Persönliches Eigentum und öffentliches Gut verantwortungsbewusst behandeln Dazu einige Beispiele:

Persönlichen Besitz verantwortungsbewusst einsetzen das Eigentum anderer respektieren Schulgebäude und Einrichtung der Schule schonend behandeln

Schüler und Schülerinnen sind zu einem höflichen, toleranten und rücksichtsvollen Sozialverhalten in der Klasse, in der Schule, im Schülerbus und bei unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen außer-halb der Schule verpflichtet. Grundlage für das Verhalten der Schüler und Schülerinnen bildet die Schulordnung, aber auch die allgemein in einer Gemeinschaft gültigen Verhaltensregeln. Als Lehrkräfte

wissen wir, dass wir stets als Vorbild wirken empfinden wir es als unsere Aufgabe und Pflicht, konsequent auf die Einhaltung aufgestell-

ter Regeln zu achten, bei offensichtlichem Fehlverhalten der Schüler und Schülerinnen zu intervenieren und angemessene pädagogische Maßnahmen zu setzen.

arbeiten wir daraufhin, dass die Schüler und Schülerinnen Fehlverhalten einsehen und ver-meiden

sind wir uns dessen bewusst, dass erzieherische Maßnahmen nur greifen, wenn auch die El-tern mit den Lehrern an einem Strang ziehen

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Möglichkeiten zur Konfliktvermeidung:

Klassenregeln werden mit den Schülern und Schülerinnen gemeinsam erstellt. Diese und die bei Nichteinhalten notwendigen Konsequenzen werden in der Klasse sichtbar angebracht. Die Bewältigung von Konfliktsituationen wird im Unterricht gelernt und geübt, Gewalt soll thematisiert werden.

Werden die schulischen Regeln des Zusammenlebens vom Schüler bzw. von der Schülerin nicht beachtet, so können Disziplinarmaßnahmen ergriffen werden. Sie haben immer eine erzieherische Zielsetzung, die das Verantwortungsgefühl des Schülers, der Schülerin stärkt.

Es ist Aufgabe der Lehrperson, des Klassenrates bzw. des Direktors im Einzelfall abzuwägen, welche Maßnahme erzieherisch als sinnvoll erscheint.

Grundsätzlich muss das Prinzip der Einsicht vorrangig vor dem Prinzip der Bestrafung sein. Die Schüler und Schülerinnen sollen erkennen, dass Regelverstöße notwendigerweise Konse-quenzen mit sich bringen.

Jeder Maßnahme muss eine Anhörung des betroffenen Schülers bzw. der Schülerin voraus-gehen.

Immer gilt, dass Disziplinarmaßnahmen

die Persönlichkeit des/der Einzelnen nicht verletzen sollen nur Einzelpersonen betreffen die Leistungsbewertung nicht beeinflussen zeitlich begrenzt sind

im ausgewogenen Verhältnis zum Verstoß und zur Anzahl der Übertretungen stehen.

Alle Eintragungen ins Klassenbuch werden den Eltern schriftlich mitgeteilt. Die Mitteilung erfolgt durch die Lehrperson, welche die Eintragung vornimmt. Eine Kopie

des Schreibens wird ins Protokollbuch des Klassenrates gelegt. Es ist nicht die Anzahl der Eintragungen maßgeblich für die Verhängung einer Disziplinar-

maßnahme, sondern die Art des Verstoßes. In der Regel tritt der Klassenrat nach der 3. Eintragung zusammen und beschließt weitere

Maßnahmen.

Leichte Verstöße (werden den Eltern nach Ermessen der Lehrpersonen schriftlich oder mündlich mitgeteilt)

Wiederholtes Vergessen von Haus-aufgaben, Unterschriften, Unterla-gen, Materialien, Turnbekleidung…

Nichteinhalten der Gesprächsregeln (Herausrufen...)

Maßnahmen

Jeder leichte Verstoß wird zuerst mündlich, dann auch schriftlich an-gemahnt

Eintragung ins Lehrerregister Bei mehrmaliger Wiederholung Ver-

merk im Klassenregister

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Werfen von Gegenständen (Briefe, Papierflieger, Tafeltücher, Krei-den…)

Eigenmächtiges Verlassen des Plat-zes, wiederholtes „Stuhlreiten“

Kaugummikauen, Essen während des Unterrichtes.

Trödeln beim Stundenwechsel, nach der Pause, …

Nichtbefolgen von Anweisungen Spielen oder Hantieren mit unter-

richtsfremden Gegenständen (Han-dy, Spielsachen…)

Verspätung bei Unterrichtsbeginn

Der/Die betreffende Schü-

ler/Schülerin bekommt eine Zusatz-aufgabe, welche den Eltern zur Un-terschrift vorgelegt werden kann Die betreffende Lehrperson entscheidet, in welcher Form der Gegenstand zu-rückerstattet wird. Handys werden über die Direktion den Eltern zu-rückgegeben

Abnehmen der Gegenstände. Die be-

treffende Lehrperson entscheidet, in welcher Form der Gegenstand zu-rückerstattet wird. Handys werden über die Direktion den Eltern zu-rückgegeben

Bei größerer und häufiger Ver-

spätung: unterschriebene Erklärung der Eltern.

Schwerwiegende Verstöße (werden den Eltern schriftlich mitge-teilt)

Beleidigung von Lehrpersonen durch freche, respektlose Bemerkungen

Verlachen und Verspotten von Mit-schülern oder Mitschülerinnen

Verletzung von Personen aus Un-achtsamkeit oder Gedankenlosigkeit

Mutwillige Beschädigung von frem-dem Eigentum (Einrichtungsgegen-stände, Schulbücher, Wörterbücher, Besitz von Mitschülern oder Mitschü-lerinnen, im Schülerbus,…)

Mutwillige Verschmutzung (Klasse, Bibliothek, Toilette usw.)

Maßnahmen

Eintragung ins Klassenregister Verständigung der Eltern Einladung der Eltern zur Sprechstun-

de

Bei materiellen Schäden: Schadener-

satz Verständigung der Eltern

Reinigung von Seiten der verursa-chenden Schüler/Schülerinnen

Verständigung der Eltern

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Sehr grobe Verstöße (werden den Eltern schriftlich über das Sekretariat mitgeteilt)

Jegliche Art von bewusster verbaler oder körperlicher Gewaltanwendung gegenüber Mitschülern und Lehrper-sonen, Mobbing

Diebstahl Gebrauch von gefährlichen Gegen-

ständen (Messer, Knallkörper.....) Schule schwänzen Fälschen von Unterschriften

Rauchen, Alkoholbesitz und –konsum sowie der Besitz und Konsum von Kautabak in der Schule oder wäh-rend der unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen

Drogen

regelwidriges Verhalten im Schüler-bus

Maßnahmen

Eintragung ins Klassenbuch Ausschluss vom Unterricht bzw. von

einer unterrichtsbegleitenden Ver-anstaltung. In der Regel erledigen die Schüler/innen an Ausflugstagen (z.B. Lehrausgänge, Maiausflug…) in der Schule Aufgaben, die ihnen vom Klassenrat erteilt worden sind.

In berechtigten Ausnahmefällen kann der Klassenrat beschließen, dass die Schüler/innen an normalen Schultagen bei Ausschluss zu Hause bleiben. Dabei erhalten die Schü-ler/innen Arbeitsaufträge, die von den Lehrpersonen kontrolliert wer-den.

Einladung der Eltern; evtl. Miteinbe-ziehung des Direktors und der zu-ständigen Behörden

Direktor und Eltern informieren.

Entzug des Fahrausweises

Weitere Maßnahmen, die der Klassenrat bzw. Lehrpersonen bei angeführten Regelverstößen ver-hängen können:

formale Entschuldigung bei den Betroffenen Aussprache mit einer oder mehreren Lehrpersonen Kurzreferate zu verschiedenen Themen (z.B. Schulgemeinschaft, Schulordnung) schriftliche Arbeiten, deren Inhalt Gedanken oder Überlegungen über den Regelverstoß sind Arbeitsaufträge außerhalb der Klassengemeinschaft ausführen Zeitweiliger Ausschluss von der Unterrichtsstunde (unter Wahrung der Aufsichtspflicht) Aussprache mit dem Direktor Ausschluss vom Besuch des Pausenhofes

Rekursmöglichkeit Gegen sämtliche Disziplinarmaßnahmen können die Erziehungsberechtigten Rekurs bei der Schlich-tungskommission der Schule einreichen. Bevor sich die Schlichtungskommission mit einem Konflikt befasst, sollen die Beteiligten das direk-te Gespräch suchen. Ein evtl. Rekurs (mit Angabe des Grundes, Datum und Unterschrift der Erziehungsberechtigten) kann innerhalb von 15 Werktagen nach Bekanntgabe der Disziplinarmaßnahmen an die Schulfüh-rungskraft gerichtet werden.

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Gemeinsame Schulordnung Unsere Schule ist eine Gemeinschaft, die auf gemeinsame Ziele im Lernen und im Miteinander-Umgehen hinarbeitet. Dies setzt voraus, dass alle Mitglieder einander respektieren. Jede/r Einzelne ist für das Gelingen dieses Vorhabens verantwortlich. Jede Gruppe braucht eine Ordnung, braucht Regeln für das Zusammenleben. Wenn wir uns alle bestmöglich an diese halten, kann unsere Schule ein Ort sein, an dem alle miteinander und voneinander lernen.

• Die Schule ist zum Lernen da. Daher soll jede/r Schüler/in gut mitarbeiten und sich aktiv an der Gestaltung von „Schule“ beteiligen. Sie/Er darf anderen Schüler/innen/Schülern, etwa durch Stören, keinesfalls die Möglichkeit zur Mitarbeit und zum Lernen nehmen.

• Ein freundlicher Gruß, ein „Bitte“ und ein „Danke“ gehören täglich zum guten Ton. Wo er-forderlich, erwarten wir uns ein Entschuldigen, auch mit einem guten Vorsatz.

• Ältere sollten für Jüngere und Starke für Schwächere Verantwortung zeigen.

• Meinungsverschiedenheiten müssen gewaltfrei beigelegt werden.

• Für Sauberkeit und Ordnung in der Schule ist jede/r mitverantwortlich. Für mutwillig ange-richtete Schäden müssen die Schüler/innen bzw. deren Eltern aufkommen.

• Es ist selbstverständlich, rechtzeitig in der Schule zu sein, aber nicht zu früh.

• Gegenstände, die nicht zum Unterricht gehören, dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden.

• Der Gebrauch von Handys und anderen elektronischen Geräten (I-Pad, I-Pod usw.) ist in der Schule grundsätzlich untersagt. Bei Missbrauch wird das Gerät abgenommen und bei Unter-richtsende wieder zurückgegeben. Die/Der Schüler/in schaltet davor das Gerät ab. Bei sehr groben Verstößen (mehrmaliges Läuten während des Unterrichts, Filmen des Unterrichts, …..) wird das Gerät in die Direktion gebracht und kann ausschließlich von den Eltern bei der Schuldirektorin/beim Schuldirektor abgeholt werden.

• Während des Unterrichts wird nicht gegessen; auf Gesundheit und Wohlbefinden ausgerich-tetes Trinken kann Schüler/innen/Schülern ermöglicht werden.

• Während der Schulzeit darf das Schulgelände nur mit Erlaubnis einer Lehrperson verlassen werden. Schulfremde Personen dürfen sich nur mit Erlaubnis im Schulgebäude aufhalten.

• Die Aufsichtslehrkräfte tragen während der Pause die Verantwortung. Alle Schüler/innen müssen daher ihren Anweisungen Folge leisten.

• Hausaufgaben dienen der Festigung des Lernstoffes; sie sind sorgfältig zu erledigen, sie werden regelmäßig gegeben und überprüft.

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• Wer sich ungerecht behandelt fühlt, kann sich an die Klassensprecher und / oder an die Lehrpersonen bzw. an den Klassenvorstand wenden.

• Disziplinarmaßnahmen werden angewandt, wenn ein/e Schüler/in jene Grenzen und Ein-schränkungen überschreitet, die ein förderliches Lernen und ein angenehmes Zusammenle-ben in der Gemeinschaft ermöglichen.

• Alle Lehrpersonen sind angehalten, gezielt und nachhaltig daran zu arbeiten, dass das Klas-senverhalten in der Weise entwickelt und gefestigt wird, dass ein zielführendes Lernen möglich wird.

• Wenn ein/e Schüler/in dem Unterricht ferngeblieben ist, gibt sie/er bei der Rückkehr in den Unterricht eine schriftliche Rechtfertigung der Eltern / Erziehungsberechtigungen ab.

• Gewünschtes Fernbleiben vom Unterricht kann nur eine Ausnahme darstellen. Voraussehba-re kurze Absenzen sind vorher bei der Klassenlehrperson bzw. beim Klassenvorstand zu be-antragen, Abwesenheiten ab drei Tagen bei der Schuldirektorin/dem Schuldirektor.

• Wenn ein Schüler länger als drei Tage dem Unterricht fernbleibt, meldet dies ein Elternteil der zuständigen Lehrperson.

• Bei Feuer- oder Notalarm sind die eingeübten Maßnahmen umzusetzen.

• Das Rauchen ist im gesamten Schulbereich verboten

• Kleidung und Körperpflege: Alle Schüler/innen achten darauf, dass sie mit angemessener Kleidung in die Schule kommen. Bei unpassender Kleidung – wie z. B. Hotpants, tiefes De-kolleté, bauchfreies Shirt oder verschmutzte Kleidung – werden die Schüler/innen zu einem Wechsel der Kleidung angehalten. Bei Bedarf werden die Schüler/innen bzw. auch deren El-tern/Erziehungsverantwortliche auch auf notwendige Körperpflege hingewiesen.

• Die Schüler/innen werden nach Eintritt in eine neue Schulstufe von der jeweiligen Klassen-lehrperson mit der Schulordnung und der Regelung der jeweiligen Schule sowie mit allfälli-gen Regelungen vertraut gemacht. Die Fachlehrpersonen übernehmen die Information der Schüler/innen zu den Regelungen der Spezialräume.

• Die Dokumentation der Information der Schüler/innen über jegliche Regelungen erfolgt in der Grundschule im Wochenplan der Lehrperson und an der Mittelschule im Klassenbuch, in analoger oder digitaler Form.

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Regelung der Grundschule Terlan Beim Schulhof der Grundschule Terlan handelt es sich um eine Zone für öffentliche Einrichtun-gen/öffentlich genutzte Fläche. Aufgrund dieser urbanistischen Zweckbestimmung ist sie jederzeit für die Öffentlichkeit zugänglich. Die lokale Eingrenzung der Fläche für die schulische Nutzung, innerhalb derer sich auch die Aufsichtspflicht der Lehrpersonen bewegt, wird grafisch festgehal-ten, siehe Anhang. Die temporale Abgrenzung wird im Folgenden mitberücksichtigt. Schulweg und Eintreffen im Schulhof

Die Schüler/innen kommen nach Möglichkeit zu Fuß zur Schule und benützen zum Überque-ren der Hauptstraße die Unterführung oder den Zebrastreifen.

Die Schüler/innen treffen pünktlich um 7:40 Uhr bzw. 13:55 Uhr im Schulhof ein. Unterrichtsbeginn

Die Schüler/innen stellen sich beim Läuten der Glocke um 7:40 Uhr bzw. 13:55 Uhr geord-net und klassenweise im Schulhof auf und gehen mit der Lehrperson, die laut Stundenplan mit dem Unterricht um 7:40 Uhr bzw. 13:55 Uhr beginnt, ruhig und langsam ins Schulhaus. Damit beginnt die Aufsichtspflicht der Lehrpersonen.

Die Schüler/innen verhalten sich auf dem Gang und im Stiegenhaus leise, sie laufen und drängeln nicht.

Stundenwechsel

Der Stundenwechsel erfolgt pünktlich. Die Schüler/innen bleiben im Klassenzimmer und verhalten sich ruhig.

Pause

Die Schüler/innen begeben sich klassenweise, begleitet von der Lehrperson, welche die Stunde vor der Pause hat in den Pausenhof.

Die Schüler/innen verlassen den Pausenhof nicht ohne Erlaubnis. Die Schüler/innen halten sich in den für die jeweiligen Spiele vorgesehenen Bereichen auf. Die Schüler/innen laufen nicht in der Ruhezone. Die Schüler/innen gehen friedlich miteinander um. Die von der Gemeinde im Pausenhof aufgestellten Spielgeräte (Schaukel, Balanciergerät)

dürfen von den Schülern/innen genützt werden. Die Schüler/innen entsorgen den eigenen Müll. Die Schüler/innen halten sich auch bei schlechtem Wetter im Pausenhof auf und brauchen

daher eine angemessene Kleidung. Beim Läuten stellen sich die Schüler/innen klassenweise im Schulhof auf und gehen mit der

Lehrperson, die die Stunde nach der Pause hat, geordnet und ruhig ins Klassenzimmer.

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Unterrichtsende

Bei Unterrichtsende um 12:40 Uhr bringt jede Lehrkraft ihre Klasse bis zur Schuleingangs-tür im Erdgeschoss und entlässt sie dort. Für Schüler*innen, deren Eltern die Ermächtigung zum Verlassen der Schule von Minderjährigen unter 14 Jahren nach Unterrichtsende (Art. 19-bis des GD Nr. 148/2017 ; Selbsterklärung laut Art. 46 und 47 des DPR Nr. 445/2000) erteilt haben, endet die Aufsichtspflicht der Lehrpersonen mit dem Verlassen des Schulgebäudes nach Ende des Unterrichts. Schüler*innen, deren Eltern die genannte Ermächtigung nicht abgegeben haben, werden von deren Eltern/Erziehungsverantwortlichen bzw. von einer von den Eltern/Erziehungsverantwortlichen er-mächtigten und an die Schule zu Schulbeginn mitgeteilten, erwachsenen Person abgeholt. Die er-wachsene Person gibt sich den Lehrpersonen zu erkennen. Schüler/innenmensa

Die Schüler/innen, die an der Schüler/innenmensa teilnehmen, treffen sich bei Unter-richtsende in der Ruhezone und stellen sich geordnet auf.

Die Schüler/innen gehen mit den Begleitpersonen in den dafür vorgesehenen Raum. Die Schüler/innen halten sich während des Essens an die vereinbarten Regeln. Nach dem Essen halten sich die Schüler/innen bis 13:55 Uhr im Schulhof auf. Dort werden

sie von den Begleitpersonen weiterhin beaufsichtigt. Für alle Schüler/innen, die sich im Schulhof aufhalten, gelten dieselben Regeln, die unter „Pause“ angeführt sind. Sie befolgen die Anweisungen der anwesenden Lehrpersonen.

Die Eltern sind gebeten ihre Kinder rechtzeitig, aber nicht zu früh in die Schule zu schicken. Die Anzahl der Aufsichtspersonen richtet sich in der Mittagspause am Dienstagnachmittag nach der Anzahl der für die Mensa eingeschriebenen Kinder.

Bei schlechter Witterung gelten die vereinbarten Regeln der Schulstelle. Es ist nicht erlaubt, gekaufte Getränke und Nahrungsmittel nach der Mittagspause in das

Schulgebäude zu bringen.

Fahrschüleraufsicht Vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsende werden die Fahrschüler/innen bei Bedarf von einer Lehrperson (siehe Stundenplan) beaufsichtigt.

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Schulhof Grundschule Terlan

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Regelung der Grundschule Andrian Beim Schulhof der Grundschule Andrian handelt es sich um eine Zone für öffentliche Einrichtun-gen/öffentlich genutzte Fläche. Aufgrund dieser urbanistischen Zweckbestimmung ist sie jederzeit für die Öffentlichkeit zugänglich. Die lokale Eingrenzung der Fläche für die schulische Nutzung, innerhalb derer sich auch die Aufsichtspflicht der Lehrpersonen bewegt, wird grafisch festgehal-ten, siehe Anhang. Die temporale Abgrenzung wird im Folgenden mitberücksichtigt. Schulweg und Eintreffen im Schulhof

Die Schüler/innen der Grundschule Andrian kommen großteils zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Schule. Sie begeben sich vor Unterrichtsbeginn in den Schulhof. Um 07:40 Uhr kündigt die Schulglocke den Beginn des Schultags an. Jene Lehrpersonen, welche laut Stundenplan um 07:45 Uhr in einer Klasse mit dem Direktunterricht beginnen, begeben sich um 07:40 Uhr in den Schulhof (Beginn der Aufsichtspflicht), holen dort die nach Klassen getrennt in einer Reihe aufgestellten Schüler*innen ab und begleiten diese in die entsprechenden Klassenräu-me. Stundenwechsel

Die Lehrer/innen beenden ihre Unterrichtseinheit nach 55 bzw. 60 Minuten pünktlich, um, wenn vorgesehen, einen zügigen Stunden– bzw. Klassenwechsel zu gewährleisten und damit auch die bestmögliche Aufsicht. Jedes Stundenende wird akustisch untermauert. Pause

Um 10:30 Uhr klingelt es zur Pause und jeweils eine Lehrperson (sie ist im Aufsichtsplan der Schul-stelle festgelegt), begibt sich unverzüglich in den Schulhof, um dort die Schüler*innen der 4. und 5. Klasse, welche sich eigenverantwortlich dorthin begeben, zwischenzeitlich zu erwarten bzw. zu beaufsichtigen. Die Kinder der 1., 2. und 3. Klasse gelangen ab 10:30 Uhr unter Aufsicht jener Lehrperson, die in der Stunde vor Pausenbeginn dort Unterricht hält, in den Hof. Ab diesem Zeit-punkt befinden sich alle zur Pausenaufsicht eingeteilten Lehrkräfte und alle Kinder im Schulhof. Um 10:50 Uhr (Pausenende) stellen sich die Kinder klassenweise auf und die Lehrkräfte, welche nach der Pause in den jeweiligen Klassen unterrichten, begleiten sie ins Gebäude bzw. in die Klas-senräume. Unsere Pausenhofregeln

1. Wir verlassen den Pausenhof nicht unerlaubt. 2. Wir spielen Fußball und Völkerball – im Wechsel - nur im Fußballfeld. 3. In der Ruhezone laufen wir nicht. 4. Wir sitzen nicht auf der Umzäunung des Schulhofes und halten uns nicht auf der Freitreppe,

welche zum Pausenhof führt, auf. 5. Bei Regenwetter sind nur ruhige Spiele möglich.

Es verlassen nur jene Kinder die Ruhezone, welche entsprechend ausgerüstet sind (Regen-schirm, Regenjacke mit Kapuze, wasserfestes Schuhwerk).

6. Wir gehen sorgsam mit den Pausenhofspielen um und geben diese verlässlich in die Kiste zu-rück. Die Schüler*innen der 5. Klasse kontrollieren am Ende der Pause, ob Spielgeräte im Schulhof liegengeblieben sind.

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Dreijahresplan des Bildungsangebots

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7. Wir verzehren unsere Jause während der zwanzigminütigen Pause und nicht nach Pausenen-de.

8. Wir benutzen das WC im Untergeschoss mit Erlaubnis der Lehrpersonen, die zur Aufsicht eingeteilt sind.

Sollte es die Wettersituation erfordern (Starkregen, Sturm), verbleiben die Schüler*innen in ihren Klassen. Die Aufsicht übernehmen jene Lehrpersonen, die vor der Pause Unterricht in der jeweili-gen Klasse haben.

Unterrichtsende

Bei Unterrichtsende um 12:40 Uhr bringt jede Lehrkraft ihre Klasse bis zur Schuleingangstür im Erdgeschoss (Ausgang zur Wehrburgstr.) und entlässt sie dort. Für Schüler/innen, deren Eltern die Ermächtigung zum Verlassen der Schule von Minderjährigen unter 14 Jahren nach Unterrichtsende (Art. 19-bis des GD Nr. 148/2017 ; Selbsterklärung laut Art. 46 und 47 des DPR Nr. 445/2000) erteilt haben, endet die Aufsichtspflicht der Lehrpersonen mit dem Verlassen des Schulgebäudes nach Ende des Unterrichts. Schüler/innen, deren Eltern die genannte Ermächtigung nicht abgegeben haben, werden von deren Eltern/Erziehungsverantwortlichen bzw. von einer von den Eltern/Erziehungsverantwortlichen er-mächtigten und an die Schule zu Schulbeginn mitgeteilten, erwachsenen Person abgeholt. Die er-wachsene Person gibt sich den Lehrpersonen zu erkennen. Nachmittagsunterricht

Die Schüler/innen treffen für den Nachmittagsunterricht pünktlich für 13:55 Uhr und nicht zu früh im Schulhof ein. Dienstags, an welchen für die 1. – 5. Klasse von 14:00 – 16:00 Uhr Unterricht stattfindet und don-nerstags, an welchen für die 2. – 5. Klasse von 14:00 – 16:00 Uhr die Pflichtquote für Wahlmöglich-keiten stattfindet, werden die Kinder um 13:55 Uhr von der mit der Aufsichtspflicht und dem an-schließenden Unterricht betrauten Lehrperson im Schulhof abgeholt und in den für ihren Unterricht zugeteilten Klassenraum begleitet. Um 16:00 Uhr werden die Schüler/innen im Normalfall wiederum unter Aufsicht an der Schulein-gangstür (Ausgang zur Wehrburgstr.) entlassen. An Nachmittagen mit Wahlfachunterricht werden die gemeldeten Kinder zur - in der Ausschreibung festgesetzten Zeit – im Schulhof von der Lehrkraft abgeholt. Nach Ende des Angebotes entlässt sie die Schüler/innen an der Schuleingangstür (Ausgang zur Wehrburgstr.). Schülerausspeisung

Die Schülerausspeisung wird derzeit von der Gemeinde Andrian in Zusammenarbeit mit der Sozial-genossenschaft „Die Kinderfreunde Südtirol“ organisiert. Der Mittagstisch wird dienstags und donnerstags angeboten. An diesen Tagen werden die gemelde-ten Schüler/innen von den von den Kinderfreunden beauftragten Betreuerinnen vor dem Schulge-bäude oder im Eingangsbereich der Schule abgeholt und zur Stiftung „Silbernagl“ begleitet, in de-ren Räumlichkeiten im Erdgeschoss die Schulausspeisung untergebracht ist. Das Essen wird von der Köchin des Kindergartens zubereitet und im Vorfeld in entsprechenden Behältern von den Betreue-rinnen in die Mensaräume gebracht. An den Tagen, an denen am Nachmittag Unterricht stattfindet, werden die Kinder von den Betreu-ungspersonen zur Schule begleitet und dort bis 13.55 Uhr beaufsichtigt, an den anderen Tagen werden sie laut Vereinbarung (Elternhaus – Kinderfreunde) nach Hause entlassen.

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Schulsprengel Terlan

Dreijahresplan des Bildungsangebots

2020 – 2022 Seite 128/164

Der Informationsaustausch zwischen Grundschule Andrian und „Die Kinderfreunde Südtirol“ muss gewährleistet sein. Die Schüler/innen, welche nicht den Mittagstisch besuchen, werden mit Unterrichtsbeginn - ab 13:55 Uhr – von den zuständigen Lehrpersonen beaufsichtigt.

Schulhof Grundschule Andrian

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Schulsprengel Terlan

Dreijahresplan des Bildungsangebots

2020 – 2022 Seite 129/164

Regelung der Grundschule Nals Unsere Schule ist eine Gemeinschaft, die auf gemeinsame Ziele im Lernen und im Miteinander-Umgehen hinarbeitet. Dies setzt voraus, dass alle Mitglieder einander respektieren. Jede/r Einzel-ne trägt zum Gelingen dieses Vorhabens bei.

Ein freundlicher Gruß, ein „Bitte“ und ein „Danke“ gehören täglich zum guten Ton.

Meinungsverschiedenheiten müssen gewaltfrei beigelegt werden.

Für Sauberkeit und Ordnung in der Schule ist jede/r mitverantwortlich. Schulweg und Eintreffen im Schulhof

Beim Schulhof der Grundschule Nals handelt es sich um eine Zone für öffentliche Einrichtun-gen/öffentlich genutzte Fläche. Aufgrund dieser urbanistischen Zweckbestimmung ist sie jederzeit für die Öffentlichkeit zugänglich. Die lokale Eingrenzung der Fläche für die schulische Nutzung, innerhalb derer sich auch die Aufsichtspflicht der Lehrpersonen bewegt, wird grafisch festgehal-ten, siehe Anhang. Die temporale Abgrenzung wird im Folgenden mitberücksichtigt.

Die Eltern sind gebeten, ihre Kinder rechtzeitig, aber nicht zu früh in die Schule zu schicken. Ihren Schulweg sollten sie nach Möglichkeit zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurücklegen. Den Eltern obliegt die Verantwortung, ihre Kinder auf Gefahren im Verkehr aufmerksam zu machen und sie zu ver-antwortungsvollen Verkehrsteilnehmern zu erziehen. Werden Kinder mit dem Fahrzeug zur Schule gebracht, muss die Einfahrt zum Schulgelände freigehalten werden. Unterrichtsbeginn

Um 07.40 Uhr bzw. um 13.55 Uhr übernehmen alle Lehrpersonen, die in der ersten Stunde Direkt-unterricht leisten, die Aufsicht über die Schüler/innen am Eingangsbereich der Schule. Die Kinder werden von den Lehrpersonen in die Klassenräume begleitet. Bei einer unvorhergesehenen Absenz einer Lehrperson sind unverzüglich die Schulleiterin zu ver-ständigen und der Bereitschaftsdienst zu organisieren. Stundenwechsel

Der Unterricht soll bei Stundenwechsel etwas vorher beendet werden, damit die Schüler/innen sich erholen können. Die Stundenwechsel müssen pünktlich erfolgen. Lehrer/innen, die in der folgen-den Stunde Teamunterricht oder keinen Unterricht haben, bleiben so lange in der Klasse, bis der/die diensthabende Kollege/Kollegin eintrifft. Beim Verlassen der Klasse vergewissert sich die Lehrperson, wenn möglich, ob in der nachfolgenden Unterrichtsstunde die Aufsicht gewährleistet ist. Pause

Die Pause dauert von 10.30 Uhr bis 10.50 Uhr. Die Aufsicht übernehmen die Lehrpersonen, die laut Stundenplan für die Pausenaufsicht eingeteilt sind. Die Schüler/innen werden von den Aufsichts-personen in den Pausenhof begleitet. Kein Kind darf unbeaufsichtigt in den Klassen zurückbleiben. Die Aufsichtspersonen sind gemeinsam für alle Schüler/innen verantwortlich. Während der Pause darf kein Kind den Schulbereich verlassen. In dringlichen Fällen können die Schüler das WC im Schulgebäude nutzen. Nach der Pause gehen die Kinder geschlossen in die Klassen zurück. Sie wer

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Schulsprengel Terlan

Dreijahresplan des Bildungsangebots

2020 – 2022 Seite 130/164

den von der Lehrperson begleitet, die den anschließenden Direktunterricht in der Klasse leistet. Bei schlechtem Wetter verbringen die Schüler unter Aufsicht einer Lehrperson die Pause in der Klasse (siehe Aufsichtsplan Regenpause). Die Schüler/innen dürfen die Spielgeräte auf dem Schulhof und die Spiele der Pausenhofkiste nut-zen. Es ist den Schülern/innen untersagt sich über die Mauer vor dem Eingang der Turnhalle und dem Geländer vor dem öffentlichen WC zu beugen, auf die Mauer bzw. das Geländer hinaufzuklettern oder sich hinauf zu setzen. Die Grünanlagen sollten geschont werden. Wildes Umherlaufen, Raufen und Werfen von Gegen-ständen wie auch von Schneebällen ist aus Sicherheitsgründen untersagt.

Nach Unterrichtsschluss

Nach Unterrichtsschluss um 12.40 Uhr bzw. 16.00 Uhr werden die Schüler/innen von jener Lehrper-son, die in der letzten Stunde Direktunterricht hat, vor der Eingangstür entlassen. Die Aufsichts-pflicht der Lehrpersonen endet, sobald die Kinder das Schulhaus verlassen haben oder den Erzie-hungsberechtigten übergeben worden sind. Für Schüler*innen, deren Eltern die Ermächtigung zum Verlassen der Schule von Minderjährigen unter 14 Jahren nach Unterrichtsende (Art. 19-bis des GD Nr. 148/2017 ; Selbsterklärung laut Art. 46 und 47 des DPR Nr. 445/2000) erteilt haben, endet die Aufsichtspflicht der Lehrpersonen mit dem Verlassen des Schulgebäudes nach Ende des Unterrichts. Schüler*innen, deren Eltern die genannte Ermächtigung nicht abgegeben haben, werden von deren Eltern/Erziehungsverantwortlichen bzw. von einer von den Eltern/Erziehungsverantwortlichen er-mächtigten und an die Schule zu Schulbeginn mitgeteilten, erwachsenen Person abgeholt. Die er-wachsene Person gibt sich den Lehrpersonen zu erkennen. Schülerausspeisung

An den Schultagen mit Nachmittagsunterricht wird eine Schulausspeisung angeboten. Die Organisa-tion obliegt der Gemeinde. Die Beaufsichtigung der Schüler erfolgt am Dienstag durch Lehrpersonen und am Donnerstag teil-weise durch Lehrpersonen, teilweise durch von der Gemeinde beauftragte Personen (siehe Auf-sichtsplan). Die Anzahl der Aufsichtspersonen richtet sich nach der Schülerzahl. Die Schüler/innen werden angehalten sich an vereinbarte Regeln zu halten. Während der Mittagspause werden Schüler/innen, die sich vor Unterrichtsbeginn auf dem Schulge-lände aufhalten, nicht beaufsichtigt. Fahrschüleraufsicht

Vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsende werden die Fahrschüler/innen bei Bedarf von ei-ner Lehrperson (siehe Stundenplan) beaufsichtigt.

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Dreijahresplan des Bildungsangebots

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Dreijahresplan des Bildungsangebots

2020 – 2022 Seite 132/164

Regelung der Grundschule Gargazon

(benannt nach „Berthold Chrello“) Beim Schulhof der Grundschule Gargazon handelt es sich um eine Zone für öffentliche Einrichtun-gen/öffentlich genutzte Fläche. Aufgrund dieser urbanistischen Zweckbestimmung ist sie jederzeit für die Öffentlichkeit zugänglich. Die lokale Eingrenzung der Fläche für die schulische Nutzung, innerhalb derer sich auch die Aufsichtspflicht der Lehrpersonen bewegt, wird grafisch festgehal-ten, siehe Anhang. Die temporale Abgrenzung wird im Folgenden mitberücksichtigt. Schulweg, Eintreffen im Schulhof, Unterrichtsbeginn

Die Eltern sind gebeten ihre Kinder rechtzeitig, aber nicht zu früh in die Schule zu schicken. Um mit dem Unterricht pünktlich um 7:45 bzw. 14:00 Uhr beginnen zu können, ist es unerlässlich, dass die Schüler/innen spätestens um 7: 40 bzw.13:55 im Schulhof eingetroffen sind. Dort sammeln sich die Schüler/innen klassenweise. Fünf Minuten vor Unterrichtsbeginn (7:40 bzw. 13:55) übernehmen jene Lehrpersonen, die laut Stundenplan in einer Klasse mit dem Direktunterricht beginnen, die Aufsicht über die Schü-ler/innen und begleiten diese nach Klassen geordnet in den Schulraum. Die Schüler/innen sollten möglichst nicht mit dem Auto zum Schulgebäude gefahren werden. Die Schule übernimmt für die im Schulhof abgestellten Fahrräder keine Haftung. Die Schüler/innen sind auf dem Schulweg unfallmäßig versichert. Stundenwechsel

Der Stundenwechsel soll pünktlich erfolgen. Der Unterricht sollte bei Stundenwechsel etwas vorher beendet werden, damit nötige Aufräumarbeiten, Toilettengänge durchgeführt werden können. Lehrpersonen, die in der nachfolgenden Stunde Teamunterricht oder keinen Unterricht haben, bleiben so lange in der Klasse, bis der diensthabende Kollege/die diensthabende Kollegin eintrifft. Beim Verlassen der Klassen versichern sich die Lehrpersonen, ob in der darauffolgenden Unter-richtsstunde die Aufsicht gewährleistet ist. Pause

Wir verbringen die Pausen im Allgemeinen auf dem Sonnenspielplatz hinter dem Kindergarten. Die Schüler/innen werden klassenweise in den Pausenhof begleitet. Jene Lehrpersonen, welche zur Aufsichtspflicht ihrem Stundenplan gemäß verpflichtet sind, sind auch für die Begleitung der Schüler/innen in den Pausenhof zugeteilt und übernehmen die Verant-wortung über alle Schüler/innen im Hof. Während der Pause darf kein Kind den Pausenhof verlassen. Die von der Gemeinde aufgestellten Spielgeräte dürfen genutzt werden. Bei sehr schlechter Witterung halten sich die Schüler/innen im überdachten Eingangsbereich des Schulhauses auf. In jedem dieser Aufenthaltsbereiche werden sie von einer Lehrperson beaufsichtigt. Es gilt im Allgemeinen das Motto: „Es gibt kein schlechtes Wetter, sondern nur schlechte Klei-dung“. Schüler/innen benötigen daher stets angemessene Kleidung. Während der Pausen auf dem Pausenhof benutzen die Schüler/innen die öffentlichen Toiletten des Spielplatzes. Nach den Pausen kehren die Kinder geschlossen, klassenweise in den Klassenraum zurück und wer-den von der diensthabenden Lehrperson der darauffolgenden Stunde begleitet. Kein Schüler/keine Schülerin darf unbeaufsichtigt in der Klasse zurückbleiben.

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2020 – 2022 Seite 133/164

Nur bei schwerwiegenden Gründen und vom Arzt bescheinigter Notwendigkeit ist ein Aufenthalt im Schulgebäude möglich. In diesem Falle wird eine Aufsicht organisiert. Die Schüler/innen gehen mit den Spielgeräten sorgsam um, der Pausenhof wird sauber gehalten, Bäume und Sträucher im Hof werden schonend behandelt. Nach Unterrichtsende

Beim Verlassen des Schulgebäudes beaufsichtigen jene Lehrpersonen die Schüler/innen, die in der letzten Stunde Dienst leisten. Die Aufsichtspflicht der Lehrpersonen endet, sobald die Kinder das Schulgebäude verlassen haben oder dem Erziehungsverantwortlichen bzw. einer von den Eltern/ Erziehungsverantwortlichen ermächtigten und an die Schule zu Schulbeginn mitgeteilte, erwachse-ne Person übergeben wurden. Die Schüler/innen verlassen klassenweise gesammelt und ruhig das Schulgebäude. Das Laufen in den Gängen ist untersagt. Der Unterricht endet um 12.40 Uhr. Für Schüler/innen, deren Eltern die Ermächtigung zum Verlassen der Schule von Minderjährigen unter 14 Jahren nach Unterrichtsende (Art. 19-bis des GD Nr. 148/2017 ; Selbsterklärung laut Art. 46 und 47 des DPR Nr. 445/2000) erteilt haben, endet die Aufsichtspflicht der Lehrpersonen mit dem Verlassen des Schulgebäudes nach Ende des Unterrichts. Schüler/innen, deren Eltern die genannte Ermächtigung nicht abgegeben haben, werden von deren Eltern/Erziehungsverantwortlichen bzw. von einer von den Eltern/Erziehungsverantwortlichen er-mächtigten und an die Schule zu Schulbeginn mitgeteilten, erwachsenen Person abgeholt. Die er-wachsene Person gibt sich den Lehrpersonen zu erkennen. Schulausspeisung/ Mittagsaufsicht

An den Schulen mit Nachmittagsaufsicht wird eine Schulausspeisung angeboten, deren Organisation der Gemeinde obliegt. Die Beaufsichtigung der Schüler/innen während der Ausspeisung und anschließend bis Unterrichts-beginn erfolgt dienstags durch die Lehrpersonen, donnerstags durch das von der Gemeinde beauf-tragte Personal. Die jeweils beauftragten Lehrpersonen übernehmen die Mittagsaufsicht nur für jene Schüler/innen, die die Mensa besuchen. Die Anzahl der Aufsichtspersonen richtet sich nach der Anzahl der für die Mensa gemeldeten Schü-ler. Nach dem Essen halten sich die Schüler/innen im Pausenhof (Sonnenspielplatz) auf, bei schlechter Witterung in der Aula. Die Eltern sind gebeten, die Kinder rechtzeitig, aber nicht zu früh in die Schule zu schicken. Sam-melstelle für den gemeinsamen Essensgang ist der Schulhof. Um 13:55 Uhr werden die Schüler/innen vom diensthabenden Personal zurück zum Schulgebäude begleitet. Während dem Mittagessen werden die Schüler/innen dazu angehalten, die vereinbarten Regeln einzuhalten.

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Schulsprengel Terlan

Dreijahresplan des Bildungsangebots

2020 – 2022 Seite 134/164

Schulhof Grundschule Gargazon

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Schulsprengel Terlan

Dreijahresplan des Bildungsangebots

2020 – 2022 Seite 135/164

Regelung der Grundschule Siebeneich

Schulweg und Unterrichtsbeginn

Beim Schulhof der Grundschule Siebeneich handelt es sich um eine Zone für öffentliche Einrichtun-gen/öffentlich genutzte Fläche. Aufgrund dieser urbanistischen Zweckbestimmung ist sie jederzeit für die Öffentlichkeit zugänglich. Die lokale Eingrenzung der Fläche für die schulische Nutzung, innerhalb derer sich auch die Aufsichtspflicht der Lehrpersonen bewegt, wird grafisch festgehal-ten, siehe Anhang. Die temporale Abgrenzung wird im Folgenden mitberücksichtigt.

Die Schüler/innen stellen sich pünktlich um 7:40 Uhr am Vormittag bzw. um 13:55 Uhr am

Nachmittag im Schulhof an und werden dort von einer Lehrperson abgeholt. Sie gehen selbständig und geordnet in die Klasse, wo sie von der Lehrperson der ersten Un-

terrichtsstunde empfangen werden. Die Schüler/innen verhalten sich auf dem Gang und im Stiegenhaus leise, sie laufen und

drängeln nicht. Die Aufsicht übernehmen die Lehrpersonen, welche die Aufsichtspflicht im Stundenplan

eingetragen haben. Bei einer unvorhergesehenen Absenz einer Lehrperson ist unverzüglich der/die Schullei-

ter/in oder eine Lehrperson zu verständigen und der Bereitschaftsdienst ist zu organisieren. Wenn möglich kommen die Schüler/innen zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit dem Roller in

die Schule. Sie benutzen die Unterführung vor dem Schulhaus.

Schulhaus und Unterricht

Die Schüler/innen verhalten sich im Schulhaus ruhig und rücksichtsvoll. Sie klopfen an, bevor sie einen anderen Raum betreten. Sie pflegen freundliche Umgangsformen und achten dabei besonders auf das Grüßen. Die Schüler/innen achten auf angemessene Kleidung und Körperpflege. Die Schüler/innen gehen verantwortungsvoll mit Schulmaterialien und Einrichtungs-

gegenständen um. Verloren gegangene Bücher müssen ersetzt werden. Unterrichtsfremde Gegenstände dürfen die Schüler/innen in der Schule nicht benutzen.

Pause

Um 10:30 Uhr beginnt die Pause. Die Schüler/innen werden von der Lehrperson, die die vorherige Stunde gehalten hat in den

Pausenhof gebracht. Dort übernehmen jene Lehrpersonen die Aufsicht, die im Aufsichtsplan der Schule eingetragen sind.

Die Schüler/innen tragen Konflikte gewaltfrei aus. Die Garderoben werden in Ordnung gehalten (Schuhe unter die Bank stellen, Jacken auf den

Haken hängen) Die Schüler/innen dürfen während der Pause den Schulhof nicht verlassen. Bei Regenwetter gehen die Schüler/innen trotzdem in den Pausenhof. Sie brauchen daher

eine angemessene Kleidung. Bei Starkregen und Sturm verbleiben die Schüler/innen in ihren Klassen.

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Schulsprengel Terlan

Dreijahresplan des Bildungsangebots

2020 – 2022 Seite 136/164

Die Aufsicht übernehmen die Lehrpersonen, die die Pausenaufsicht haben mit 2 wei-

teren, von der Schulleitung ernannten Lehrpersonen. Die Schüler/innen halten den Schulhof sauber. Sie gehen sorgsam mit den Pausenhofspielen

um und geben diese verlässlich in die Kiste zurück. Während der Pause benutzen die Schüler/innen die Toiletten im Erdgeschoss mit der Er-

laubnis der Lehrpersonen. Die Schüler/innen gehen schonend mit den Bäumen und Sträuchern im Schulhof um. Die von

der Gemeinde aufgestellten Spielgeräte im Pausenhof dürfen von den Schülern in der be-aufsichtigten Zeit genutzt werden.

Auf die Grenzmauer zur Kirche dürfen sich die Schüler/innen nicht setzen. Nach der Pause um 10:50 Uhr stellen sich die Schüler/innen wieder geordnet an und gehen

selbständig in die jeweilige Klasse.

Aufsicht und Stundenwechsel

Der Stundenwechsel erfolgt pünktlich. Die Schüler/innen bleiben im Klassenzimmer und verhalten sich ruhig.

Schülerausspeisung

Die Anzahl der Aufsichtspersonen richtet sich nach den gemeldeten Schülern/innen. Die Mensaaufsicht beginnt um 12:40 Uhr und endet um 13:55 Uhr. Die Kinder stellen sich geordnet an und gehen mit den Begleitpersonen, die im Mensaplan

eingetragen sind, in den für die Mensa vorgesehenen Raum, der sich im Schulhaus befindet. Die Kinder halten Ordnung während der Verteilung des Essens. Es wird auf eine ruhige Atmosphäre geachtet. Die Kinder räumen ihre Tische ab. Die Zeit zwischen Ende des Essens und Unterrichtsbeginn wird im Schulhof verbracht. Die Eltern sind gebeten, die Kinder rechtzeitig, aber nicht zu früh in die Schule zu schicken.

Schulende Bei Unterrichtsende um 12:40 Uhr bringt jede Lehrkraft ihre Klasse bis zur Schuleingangstür im Erdgeschoss und entlässt sie dort. Für Schüler/innen, deren Eltern die Ermächtigung zum Verlassen der Schule von Minderjäh-rigen unter 14 Jahren nach Unterrichtsende (Art. 19-bis des GD Nr. 148/2017 ; Selbsterklä-rung laut Art. 46 und 47 des DPR Nr. 445/2000) erteilt haben, endet die Aufsichtspflicht der Lehrpersonen mit dem Verlassen des Schulgebäudes nach Ende des Unterrichts. Schüler/innen, deren Eltern die genannte Ermächtigung nicht abgegeben haben, werden von deren Eltern/Erziehungsverantwortlichen bzw. von einer von deren El-tern/Erziehungsverantwortlichen ermächtigten und an die Schule zu Schulbeginn mitgeteil-ten, erwachsenen Person abgeholt. Die erwachsene Person gibt sich den Lehrpersonen zu erkennen.

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Schulsprengel Terlan

Dreijahresplan des Bildungsangebots

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Schulhof Grundschule Siebeneich

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Schulsprengel Terlan

Dreijahresplan des Bildungsangebots

2020 – 2022 Seite 138/164

Regelung der Grundschule Vilpian

Beim Schulhof der Grundschule Vilpian handelt es sich um eine Zone für öffentliche Einrichtun-gen/öffentlich genutzte Fläche. Aufgrund dieser urbanistischen Zweckbestimmung ist sie jederzeit für die Öffentlichkeit zugänglich. Die lokale Eingrenzung der Fläche für die schulische Nutzung, innerhalb derer sich auch die Aufsichtspflicht der Lehrpersonen bewegt, wird grafisch festgehal-ten, siehe Anhang. Die temporale Abgrenzung wird im Folgenden mitberücksichtigt.

Schulweg und Eintreffen im Schulhof

Den Eltern obliegt die Die Eltern sind gebeten, ihre Kinder rechtzeitig, aber nicht zu früh in die Schule zu schicken. große Verantwortung, ihre Kinder auf Gefahren im Verkehr auf-merksam zu machen und sie zu verantwortungsvollen Verkehrsteilnehmer*innen zu erzie-hen.

Unterrichtsbeginn Um mit dem Unterricht pünktlich um 7:45 bzw. 14:00 Uhr beginnen zu können, ist es uner-

lässlich, dass die Schüler und die Schüler*innen spätestens um 7:40 bzw. um 13:55 Uhr im Schulhof eingetroffen sind.

Dort sammeln sich die Schüler/innen klassenweise. Fünf Minuten vor Unterrichtsbeginn übernehmen jene Lehrpersonen die Aufsicht über die

Schüler und Schüler/innen, welche die Aufsichtspflicht im Stundenplan eingetragen haben, und begleiten diese nach Klassen geordnet in die Schulräume.

Die Schüler/innen sollten möglichst nicht mit dem Auto bis zum Schulgebäude gefahren werden.

Die Schule übernimmt für die im Schulhof abgestellten Räder keine Haftung.

Abwesenheiten

Bei einer unvorhergesehenen Absenz einer Lehrperson ist unverzüglich der/die Schulstellen-leiter/in oder eine andere Lehrperson zu verständigen und der Bereitschaftsdienst ist zu or-ganisieren.

Stundenwechsel

Der Stundenwechsel muss pünktlich erfolgen. Die Schüler/innen bleiben im Klassenraum und verhalten sich ruhig.

Pause Die Schüler/innen halten sich während der Pause nur auf dem Schulhof auf, bei schlechtem

Wetter nach Anweisung der Lehrpersonen in den Klassen bzw. im Schulhof oder in der Bibli-othek. Kein Kind darf unbeaufsichtigt in den Klassenräumen zurückbleiben.

Die Schüler/innen werden von den Lehrpersonen in den Schulhof begleitet, die vor der Pau-se Unterricht haben.

Jene Lehrpersonen, welche die Aufsichtspflicht im Stundenplan eingetragen haben, sind für die Schüler/innen der jeweiligen Klasse verantwortlich. Sie treffen pünktlich um 10:30 Uhr im Schulhof ein.

Während der Pause darf kein Kind den Schulhof verlassen. Beim Läuten der Glocke, nach der Pause um 10:50 Uhr, sammeln sich die Kinder klassen-

weise und werden von der Lehrperson, welche mit der Unterrichtsstunde nach der Pause beauftragt ist, abgeholt und geschlossen in ihren Klassenraum begleitet.

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Schulsprengel Terlan

Dreijahresplan des Bildungsangebots

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Die Aufsichtslehrkräfte tragen während der Pause die Verantwortung. Alle Schüler/innen

müssen daher ihren Anweisungen Folge leisten. Die Schüler/innen gehen friedlich miteinander um. Die Schüler/innen entsorgen ihren eigenen Müll.

Unterrichtsende

Für Schüler/innen, deren Eltern die Ermächtigung zum Verlassen der Schule von Minderjäh-rigen unter 14 Jahren nach Unterrichtsende ( Art. 19-bis des GD Nr. 148/2017; Selbsterklä-rung laut Art. 46 und 47 des DPR Nr. 445/2000 erteilt haben, endet die Aufsichtspflicht der Lehrpersonen mit dem Verlassen des Schulgebäudes nach Ende des Unterrichts.

Schüler/innen, deren Eltern die genannte Ermächtigung nicht abgegeben haben, werden von deren Eltern/Erziehungsverantwortlichen bzw. von einer von den Eltern/ Erziehungs-verantwortlichen ermächtigten und an die Schule zu Schulbeginn mitgeteilten, erwachsenen Person abgeholt. Die erwachsene Person gibt sich den Lehrpersonen zu erkennen.

Gefahrenstellen

Im Rahmen der alljährlichen Verkehrserziehung werden die Schüler/innen auf die Gefahren auf dem Schulweg und in besonderer Weise auf der Schulstraße (Brauereistraße) hingewie-sen und zur Achtsamkeit für sich und andere erzogen.

Es ist den Schüler/innen nicht erlaubt, sich im Schulhof auf Zäune, Mauern und andere er-höhte Abgrenzungen zu setzen oder darauf zu balancieren.

Schüler/innenausspeisung und Mittagsaufsicht

Am Dienstag vor dem Nachmittagsunterricht wird die Schüler/innenausspeisung angeboten, deren Organisation der Gemeinde obliegt.

Die Beaufsichtigung der Schüler/innen während der Ausspeisung und anschließend bis Un-terrichtsbeginn erfolgt durch die beauftragten Lehrpersonen. Diese übernehmen die Ver-antwortung bei der Mittagsaufsicht nur für jene Schüler, die die Mensa besuchen.

Während des Essens werden die Schüler/innen angehalten, sich an die mit den Aufsichtsper-sonen vereinbarten Regeln zu halten.

Die Sammelstelle für die Kinder, die die Mensa besuchen, befindet sich auf dem Schulhof neben dem Haupteingang des Schulgebäudes. Dort sammeln sich die Schüler/innen um 12:40 Uhr und begeben sich mit den Lehrpersonen ins gegenüberliegende Gebäude.

Die verbleibende Zeit nach dem Essen bis Unterrichtsbeginn verbringen die Schüler/innen im Schulhof.

Um 13:55 Uhr werden sie vom diensthabenden Personal ins Schulgebäude geführt. Die Beaufsichtigung der Schüler/innen vor dem Nachmittagsunterricht am Donnerstag wäh-

rend der Ausspeisung und anschließend bis Unterrichtsbeginn erfolgt durch eine von der Gemeinde beauftragte Person.

Abwesenheiten

Wenn ein/e Schüler/in dem Unterricht ferngeblieben ist, gibt sie/er bei der Rückkehr in den Unterricht eine schriftliche Rechtfertigung der Eltern/Erziehungsberechtigungen ab.

Gewünschtes Fernbleiben vom Unterricht kann nur eine Ausnahme darstellen. Voraussehba-re, kurze Absenzen sind vorher bei der Klassenlehrperson bzw. beim Klassenvorstand zu be-antragen, Abwesenheiten ab drei Tagen bei der Schuldirektorin/dem Schuldirektor.

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Schulsprengel Terlan

Dreijahresplan des Bildungsangebots

2020 – 2022 Seite 140/164

Besuch der Wahlfächer/Aufsicht Die Anmeldung für ein Wahlfach ist freiwillig Schüler*innen, die sich für ein Wahlfach entschieden haben, verpflichten sich diese regel-

mäßig zu besuchen. Abwesenheiten vom WF müssen von den Eltern/Erziehungsverantwortlichen schriftlich ent-

schuldigt werden. Die Lehrperson, die das Wahlfach anbietet, findet sich fünf Minuten vor Beginn der Aktivität

im Schulhof bzw. am vorher vereinbarten und den Eltern/Erziehungsverantwortlichen mit-geteilten Treffpunkt ein.

Benutzung der Spielgeräte

Den Schüler/innen stehen während der Pause verschiedene kleine Spielgeräte sowie zwei Schaukeln im Schulhof zur Verfügung. Diese müssen am Ende der Pause ordnungsgemäß auf-geräumt werden.

Die Schüler/innen der 5. Klasse kontrollieren am Ende der Pause, ob Spielgeräte im Hof lie-gengeblieben sind.

Schulhof Grundschule Vilpian

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Schulsprengel Terlan

Dreijahresplan des Bildungsangebots

2020 – 2022 Seite 141/164

Regelung der Mittelschule Terlan Beim Schulhof der Mittelschule Terlan handelt es sich um eine Zone für öffentliche Einrichtun-gen/öffentlich genutzte Fläche. Aufgrund dieser urbanistischen Zweckbestimmung ist sie jederzeit für die Öffentlichkeit zugänglich. Die lokale Eingrenzung der Fläche für die schulische Nutzung, innerhalb derer sich auch die Aufsichtspflicht der Lehrpersonen bewegt, wird grafisch festgehal-ten, siehe Anhang. Die temporale Abgrenzung wird im Folgenden mitberücksichtigt. Unterrichtsbeginn

Alle Schüler/innen betreten um 7:35 Uhr nach dem ersten Läuten das Schulhaus. Damit be-ginnt die Aufsichtspflicht der Lehrpersonen.

Die Fahrschüler/innen, die mit einem frühen Bus eintreffen, haben in den Wintermonaten, wenn es sehr kalt ist, die Möglichkeit, sich ab 7:20 Uhr im Parterre der Mittelschule aufzu-halten. Wer den Anordnungen der Aufsichtspersonen nicht Folge leistet, wird von dieser Be-günstigung ausgeschlossen.

Falls Schüler/innen bei Unterrichtsbeginn ohne Lehrkraft sind, meldet dies einer der Klas-sen-sprecher im Sekretariat.

Stundenwechsel

Die Schüler/innen dürfen bei Stundenwechsel einzeln austreten, wenn es die Lehrkraft, die für die Aufsicht verantwortlich ist, erlaubt.

Pause

Bei guter Witterung begeben sich die Schüler/innen klassenweise zügig in den Pausenhof, wo sie von den Lehrkräften beaufsichtigt werden.

Wenn die Witterung es erlaubt, dürfen Schülergruppen mit Softbällen spielen, die ihnen von der Schule zur Verfügung gestellt werden.

Die Grünanlagen sollten geschont werden. Wildes Umherlaufen, Raufen und Werfen von Ge-gen-ständen wie auch von Schneebällen ist aus Sicherheitsgründen untersagt. Ebenso ist jegliches Zünden bzw. Werfen von Knallkörpern streng verboten.

Nach Unterrichtsende

Kurz vor dem Läuten haben die Schüler/innen Zeit, die Schultasche zu packen und sich die Schuhe anzuziehen.

Die Schüler/innen verlassen das Schulgebäude in Begleitung der Lehrkräfte bis zur Eingangs-tür des Schulgebäudes.

Um sich keiner Gefahr auszusetzen, sollen die Schüler/innen in Terlan nicht die Straße überqueren, sondern die Unterführung benutzen.

Außerdem ist das Stoßen und Drängeln am Straßenrand / an der Bushaltestelle / am Bahn-steig zu vermeiden. Das Sitzen auf der Überdachung der Unterführung ist verboten.

Für Schüler/innen, deren Eltern die Ermächtigung zum Verlassen der Schule von Minderjäh-rigen unter 14 Jahren nach Unterrichtsende (Art. 19-bis des GD Nr. 148/2017; Selbsterklä-rung laut Art. 46 und 47 des DPR Nr. 445/2000) erteilt haben, endet die Aufsichtspflicht der Lehrpersonen mit dem Verlassen des Schulgebäudes nach Ende des Unterrichts.

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Schulsprengel Terlan

Dreijahresplan des Bildungsangebots

2020 – 2022 Seite 142/164

Schüler/innen, deren Eltern/Erziehungsverantwortliche die genannte Ermächtigung nicht

abgegeben haben, werden von deren Eltern/Erziehungsverantwortlichen bzw. von einer von den Eltern/Erziehungsverantwortlichen ermächtigten und an die Schule zu Schulbeginn mit geteilten, erwachsenen Person abgeholt. Die erwachsene Person gibt sich den Lehrpersonen zu erkennen.

Schülerbeförderung

Die Fahrschüler/innen werden aufgefordert, sich sowohl Mitschülern als auch Erwachsenen gegenüber rücksichtsvoll und höflich zu verhalten.

Wer sich trotz Ermahnung wiederholt unangemessen benimmt, dem wird der Fahrausweis auf Zeit oder endgültig abgenommen. Wer im Bus Schaden anrichtet, muss dafür aufkom-men.

Unter Anwendung des Art. 19-bis des GD Nr. 148/2017; Selbsterklärung laut Art. 46 und 47 des DPR Nr. 445/2000 wird - zum Zwecke der Erziehung der Mittelschüler zur Selbstverant-wortung im Straßenverkehr - die Aufsichtspflicht der Lehrpersonen für Fahrschüler/innen mit dem Betreten und Verlassen des Schulgebäudes vor Unterrichtsbeginn und nach Unter-richtsende wirksam.

Benutzung der Spielgeräte:

Die von der Gemeinde für die öffentliche Nutzung bereitgestellten Spielgeräte, welche sich innerhalb des definierten Areals befinden, dürfen von den Schülern während der zu beauf-sichtigenden Zeiten nicht benutzt werden.

Es ist den Schüler/innen nicht erlaubt, sich im Schulhof auf Zäune, Mauern und andere er-höhte Abgrenzungen zu setzen oder darauf zu balancieren.

Schülerausspeisung und Mittagsaufsicht

An den Schultagen mit Nachmittagsunterricht (montags und donnerstags) wird die Schüler-ausspeisung von der Gemeinde Terlan angeboten.

Schüler/innen, welche zur Schülerausspeisung angemeldet sind, werden von Lehrpersonen der sechsten Stunde in den Raiffeisensaal begleitet.

Die Schüler/innen werden angehalten, sich während des Essens an die vereinbarten Regeln zu halten.

Während der gesamten Mittagspause werden alle angemeldeten Schüler/innen im Raiffei-sensaal und im Pausenhof von Lehrpersonen beaufsichtigt.

Schüler/innen, welche die Aufgabenhilfe am Nachmittag besuchen, werden von einer Lehr-person beaufsichtigt. Sie können nach Absprache mit der Lehrperson das Mittagessen in der Mehrzweckklasse einnehmen.

Schüler/innen, die ihr Mittagessen nicht in der von der Gemeinde geführten Mensa, sondern in privaten Betrieben in der örtlichen Umgebung einnehmen, sind angehalten, sich nach dem Essen in das definierte Schulareal zu begeben. Die Anzahl der Aufsichtspersonen rich-tet sich nach der Anzahl der für die Mensa gemeldeten Schüler/innen. Sobald sie sich auf dem Schulgelände befinden, unterliegen sie der Aufsicht der Lehrpersonen und müssen sich an die allgemeinen Verhaltensregeln der Schulordnung und speziell an die Regelung der Mit-telschule halten.

Nach der Mittagspause ist es nicht erlaubt, gekaufte Getränke und andere Nahrungsmittel in das Schulgebäude zu bringen.

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Schulsprengel Terlan

Dreijahresplan des Bildungsangebots

2020 – 2022 Seite 143/164

Lernzielkontrollen und Bewertung

Bewertet werden ausschließlich Inhalte und Arbeitsverfahren, die vorher durchgenommen und eingeübt worden sind.

Schularbeiten über einen umfangreicheren Abschnitt des Lernstoffes sollen mindestens eine Woche vorher angesagt und ins Klassenbuch eingetragen werden, um so eine Häufung von Schularbeiten an einem Tag zu vermeiden.

Sie werden im Merkheft eingetragen. Sollte sich abzeichnen, dass eine Versetzung gefährdet sein könnte, werden die Erziehungs-

berechtigten laut Schülercharta frühzeitig schriftlich über den Lernrückstand oder das prob-lematische Arbeitsverhalten informiert und zu einer zusätzlichen Aussprache eingeladen, in der die nötigen Maßnahmen besprochen werden.

Schulhof Mittelschule Terlan

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Schulsprengel Terlan

Dreijahresplan des Bildungsangebots

2020 – 2022 Seite 144/164

Benutzerordnung für den Computerraum und das Internet in der Mittelschule

Der Computerraum ist Eigentum der Schule und steht der Lerngemeinschaft, aber auch externen Kursteilnehmer/innen zur Verfügung. Die optimale Nutzung kann nur dann garantiert werden, wenn alle Benutzer/innen die Geräte rücksichtsvoll behandeln und im Raum Ordnung halten. Regeln für Lehrkräfte und Kursleiter

Die Nutzung des Computerraums mit einer Klasse muss im dafür vorgesehenen Plan vorge-

merkt werden.

Die Lehrperson ist für einen korrekten Unterrichtsverlauf verantwortlich.

Sticks und CDs, die von zu Hause mitgebracht werden, müssen vor dem Gebrauch auf Viren

überprüft werden.

Dateien anderer Klassen/Kurse dürfen nicht verändert oder gelöscht werden.

Arbeiten von Schüler/innen müssen vor dem Ausdrucken von den Lehrpersonen kontrolliert

werden, um eine Verschwendung von Papier und Toner zu vermeiden.

Sollten diese zur Neige gehen, muss dies der /dem Verantwortlichen der Systemverwaltung

rechtzeitig gemeldet werden.

Die Lehrperson/der Kursleiter kontrolliert vor dem Verlassen des Raumes, ob alle Arbeits-

stationen und Drucker ausgeschaltet sind.

Eventuell aufgetretene Probleme müssen sofort der/dem Verantwortlichen gemeldet wer-

den (schriftlich über das Formular zur Problemmeldung).

Regeln für die Schüler/innen

Im Computerraum ist den Anweisungen der Lehrperson Folge zu leisten. Zu Beginn der

Stunde unterschreiben die Schüler/innen in den Leitz-Mappen, die an jedem Arbeitsplatz

aufliegen.

Die Anmeldung ist nur unter dem eigenen Benutzernamen gestattet.

Am Ende der Stunde muss die Abmeldung ordnungsgemäß erfolgen.

Persönliche Dateien werden im eigenen Verzeichnis abgelegt.

Lehrpersonen und Systemverwalter nehmen sich das Recht heraus, auch in diese persönli-

chen Dokumente Einsicht zu nehmen und sie am Ende des Schuljahres zu löschen.

Schüler/innen und Kursteilnehmer/innen dürfen Speichergeräte (Sticks, CDs) auf keinen Fall

ohne eine Viruskontrolle verwenden.

Benutzer/innen ist es strengstens untersagt, System- und Internet-Einstellungen zu verän-

dern.

Arbeiten werden erst nach einer Kontrolle durch die Lehrperson ausgedruckt.

Vor dem Verlassen des Raumes ist der Arbeitsplatz sauber und ordnungsgemäß zu hinterlas-

sen.

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Schulsprengel Terlan

Dreijahresplan des Bildungsangebots

2020 – 2022 Seite 145/164

Hinweise zum Gebrauch des Internets

Die Schule kann keine Auswahl für die im Internet bereitgestellten Informationen treffen

und ist deshalb in keiner Weise für den Inhalt verantwortlich.

Illegale Informationen dürfen weder heruntergeladen noch verbreitet oder gespeichert

werden.

Das Internet darf nicht zur Verletzung der Persönlichkeit anderer verwendet werden.

Autoren- und Publikationsrechte müssen respektiert werden.

Es muss allen Benutzer/innen klar sein, dass alle über Internet verschickten Informationen

unmittelbar oder mittelbar mit der Schule in Verbindung gebracht werden. Aus diesem

Grund ist es verboten, den Internetzugang der Schule zur Verbreitung von Informationen zu

missbrauchen, die dem Ansehen der Schule schaden können.

Downloads dürfen nur mit Erlaubnis durchgeführt werden.

Bei der Einschreibung geben die Eltern der Schüler/innen ihre Zustimmung zur Veröffentli-

chung von Daten und Bildern ihres Kindes im Rahmen von Projekten und schulbegleitenden

Vorhaben.

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Schulsprengel Terlan

Dreijahresplan des Bildungsangebots

2020 – 2022 Seite 146/164

Benutzerordnung für den Naturkunderaum der Mittelschule

1. Die Schüler/innen dürfen nur in Begleitung der Lehrpersonen den Naturkunderaum betre-ten.

2. Der Umgang mit Stromversorgungsgeräten, Gasbrenner und Chemikalien muss den Schü-lern/innen genau erklärt und gegebenenfalls eingeübt werden. Die Schüler/innen müssen die Anleitungen genau befolgen.

3. Bei Experimenten, die mit einem entsprechenden Risiko verbunden sind (z.B. Funken), müs-sen die Schüler/innen einen angemessenen Abstand halten. Die Lehrkraft soll eine Schutz-brille tragen.

4. Nach Benutzung der Stromquellen am Pult muss die Stromversorgung mit dem roten Knopf unterbrochen werden.

5. Die den Schülern/innen ausgehändigten Geräte müssen eingesammelt und kontrolliert wer-den.

6. Nach Arbeiten mit Chemikalien müssen die Gefäße gründlich gespült und die Hände mit Sei-fe gewaschen werden. Schmutzige Gefäße und Geräte werden neben dem Waschbecken ab-gestellt und vom Schulwart/ von der Schulwartin gründlich gereinigt.

7. Alle Geräte müssen nach Beendigung der Unterrichtsstunde – wenn es die Zeit erlaubt – wieder in die Kästen gestellt werden. Auf jeden Fall müssen Behälter mit ätzenden Stoffen sofort in den Schrank gestellt werden.

8. Säuren und Laugen werden in einem eigenen Fach im Schrank aufbewahrt. Behälter mit Chemikalien müssen mit einer Etikette versehen sein.

9. Auf dem Pult im Nebenraum ist die Löschdecke sofort griffbereit.

10. Wegen der Entstehung von lästigen Gerüchen ist öfters eine Lüftung notwendig. Das Schlie-ßen der Fenster darf nicht vergessen werden.

11. Nach Benutzung der Räume muss unbedingt abgeschlossen werden.

12. Im Naturkunde- und Nebenraum darf kein Benzin aufbewahrt werden.

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Schulsprengel Terlan

Dreijahresplan des Bildungsangebots

2020 – 2022 Seite 147/164

Benutzerordnung des Technikraumes der Mittelschule

1. Der Technikraum muss immer abgesperrt sein und darf von den Schüler/innen nur in Anwesenheit der Fachlehrkraft betreten werden.

2. Jacken, Mäntel und Schultaschen müssen auf den Garderoben vor den Klassen abge-legt werden und haben im Technikraum nichts verloren.

3. Im Technikraum darf nur in zweckmäßiger Kleidung gearbeitet werden. Die Kleidung sollte so sein, dass man nirgends hängen bleiben kann, und lange Haare müssen auf dem Rücken zusammengebunden werden.

4. Werkzeuge und Maschinen dürfen nur von Schülern verwendet werden, die einge-lernt wurden. Es dürfen nur Werkzeuge und Maschinen benutzt werden, die keine Mängel aufweisen und deren Verwendung muss sachgemäß erfolgen.

5. Elektrisch betriebene Maschinen, wie z.B. die Dekupiersäge, die Schleifmaschine oder die Standbohrmaschine dürfen nur von der Lehrkraft oder unter deren Beaufsichtigung betätigt werden. Eine Maschine darf niemals von mehreren Schülern gleichzeitig bedient werden.

6. Bei der Verwendung der oben genannten Maschinen ist die persönliche Schutzausrüstung (Schutzbrille und Gehörschutz) zu verwenden.

7. Die Tischkreissäge und die Schneidemaschine im Nebenraum werden nur von der Lehrkraft betätigt. Der Nebenraum darf nur mit Erlaubnis der Lehrkraft von den Schülern betreten werden.

8. Schäden an Werkzeugen oder Personen müssen unverzüglich der Lehrperson gemel-det werden, die dann die weiteren notwendigen Schritte einleiten wird.

9. Am Ende der Stunde werden Werkzeuge in die entsprechenden Halter eingeordnet bzw. in die dafür vorgesehenen Werkzeugschränke zurückgeräumt, und der Technik-raum muss von den Schülern sauber und ordentlich hinterlassen werden.

10. Halbfertige Werkstücke sollen nach Unterrichtsende in die dazu vorgesehenen per-sönlichen Aufbewahrungsboxen abgelegt werden.

Alle Kolleg/innen sind für die Einhaltung der Benutzerordnung, die im Technikraum aus-hängt, verantwortlich.

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Schulsprengel Terlan

Dreijahresplan des Bildungsangebots

2020 – 2022 Seite 148/164

Benutzerordnung der Turnhalle Terlan

1. Das Betreten der Halle ist nur mit sauberen Turnschuhen (weiße Sohlen – „non mar-king“) gestattet.

2. Geräte dürfen nur auf Anweisung von Lehrkräften benutzt werden.

3. Die Trennwand wird nur von beauftragten Personen betätigt. Dies gilt auch für das Herab- und Hinauflassen der Basketball-Körbe.

4. Eventuelle Schäden müssen sofort gemeldet werden.

5. Sollte sich ein Schüler/eine Schülerin verletzen, ist die anwesende Lehrkraft umge-hend zu informieren.

6. An der Westwand ist ein „Erste-Hilfe-Koffer“ angebracht.

7. Es wird empfohlen, keine Wertgegenstände in den Umkleideräumen aufzubewahren. Für einen eventuellen Verlust kann die Schule nicht haftbar gemacht werden.

8. Liegengelassen Turnkleidung wird vom Hallenwart im Umkleideraum der Lehrkraft hinterlegt.

9. Umkleideräume und Tribüne sollen sauber hinterlassen werden.

10. Die äußeren Eingangstüren der Turnhalle sollen stets geschlossen werden.

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Schulsprengel Terlan

Dreijahresplan des Bildungsangebots

2020 – 2022 Seite 149/164

Teil B

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Schulsprengel Terlan

Dreijahresplan des Bildungsangebots

2020 – 2022 Seite 150/164

„So planen und entwickeln wir“ (dreijähriger Teil) Das dreijährige Qualitätskonzept des Schulsprengels Terlan beinhaltet die Vorgaben, Maßnahmen und Instrumente, die dazu beitragen, die Qualität der Schulorganisation, des Unterrichts und des Lernens zu sichern und zu entwickeln. Das Qualitätskonzept ermöglicht es, die Umsetzung der Qualitätsarbeit in den einzelnen Schulstel-len in einem Gesamtzusammenhang zu sehen und allen am Schulleben beteiligten Personen die erforderliche Sicherheit zu geben, den richtigen Weg eingeschlagen zu haben.

Ausgangslage - Externe Evaluation Die externe Evaluation wurde zuletzt am 24. Februar 2015 – Schuljahr 2014/2015 - von Dr. Udo Ortler und Dr. Klaus Niederstätter durchgeführt. Im Rückmeldebericht an den SSP Terlan wurde festgestellt, dass

sich sowohl Schülerinnen und Schüler als auch Lehrpersonen sehr wohl fühlen. die Schule gute Beziehungen zwischen Lehrenden und Lernenden aufbaut. die Unterrichtsinhalte von Sach- und Fachkompetenzen auf einer bewussten Auswahl beru-

hen. Aufgrund der Unterrichtsbeobachtungen während des Schulbesuches wurde folgendes festgehalten: (…) „Im Unterricht kommt Anschauungsmaterial zum Einsatz und Rituale unterstützen den Ablauf. Verschiedene, mitunter spielerische Methoden sowie musikalisch-darstellerische Aktivitäten berei-chern den Unterricht und sorgen für Aufmerksamkeit und Abwechslung. Die zeitlich angemessenen Übungsphasen festigen das Gelernte, Aufgaben am Computer ergänzen den Unterricht. Die Lehrpersonen leiten und lenken den Unterricht durch klare Anweisungen, die Schüler/innen arbeiten aktiv mit und erledigen Arbeitsaufträge meist selbstständig und konzentriert. Integrati-onslehrkräfte kümmern sich dabei um die Belange der Schüler/innen mit Unterstützungsbedarf. Offene, individualisierte oder interessen- und neigungsgelenkte Stunden oder Abschnitte sind nicht zu beobachten. Dadurch ist auch die Heterogenität des Bildungsangebotes gering.“ (…)

„Die Schule baut auf gute Beziehungen zwischen Lernenden und Lehrenden und die Unter-richtsinhalte zur Vermittlung von Sach- und Fachkompetenzen beruhen auf einer bewussten Auswahl. Im Bereich der Überfachlichen Kompetenzen könnte eine Schwerpunktsetzung im offenen, kreativen, nach Interessen und Neigungen organisiertes Lernen, eventuell auch über Fach- und Klassengrenzen hinweg, angedacht werden. Dies würde Raum für Selbsteinschätzung und Reflexion der Lernenden eröffnen und helfen, Selbstvertrauen aufzubauen.

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Schulsprengel Terlan

Dreijahresplan des Bildungsangebots

2020 – 2022 Seite 151/164

Den Schülern wird mit Rat und Tat zur Seite gestanden, Leistungsgruppen sorgen für Individua-lisierung. Die Wahlangebote fördern unter anderem die Personalisierung der Lernwege.(..) Lernformen/Lehrmethoden sowie der Einsatz von Medien stehen im Zusammenhang mit dem Unterricht. Weniger frontale Unterrichtssituationen könnten vermutlich die Schüleraktivierung und Über-nahme von Verantwortung durch die Lernenden positiv beeinflussen und auf Lehrerseite Frei-räume für individuelle Beratung und Beobachtung schaffen.“ Im Zuge der externen Evaluation wurden auch die Schüler/innen des Schulsprengels Terlan zum Unterricht befragt und gaben zu den nachfolgenden Aussagen die unten angeführten Rückmeldun-gen: Grundschule: 1 - Der Unterricht ist abwechslungsreich

1 trifft nicht zu 2 trifft eher nicht zu 3 trifft eher zu 4 trifft sehr zu

2% 3% 44% 52%

2 – Manchmal arbeiten wir an mehreren Fächern an einem gemeinsamen Thema

1 trifft nicht zu 2 trifft eher nicht zu 3 trifft eher zu 4 trifft sehr zu

18% 23% 33% 26%

12 – Wir arbeiten oft in Gruppen

1 trifft nicht zu 2 trifft eher nicht zu 3 trifft eher zu 4 trifft sehr zu

1% 14% 59% 27%

Anzahl der versandten Fragebögen Rücklaufquote der Fragebögen

241 224 = 92,9%

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Schulsprengel Terlan

Dreijahresplan des Bildungsangebots

2020 – 2022 Seite 152/164

Mittelschule 12 – Unsere Lehrpersonen gestalten den Unterricht abwechslungsreich

1 trifft nicht zu 2 trifft eher nicht zu 3 trifft eher zu 4 trifft sehr zu

19% 29% 40% 12%

2 – Im Unterricht werden regelmäßig digitale Medien (PC, Beamer, Internet, etc) zur Vermitt-lung/Erarbeitung von Inhalten verwendet.

1 trifft nicht zu 2 trifft eher nicht zu 3 trifft eher zu 4 trifft sehr zu

5% 29% 39% 26%

21 – Eine Zusammenarbeit in Fächern (Fächerübergreifender Unterricht, Projekte, etc.) findet statt

1 trifft nicht zu 2 trifft eher nicht zu 3 trifft eher zu 4 trifft sehr zu

12% 27% 43% 17%

Anzahl der versandten Fragebögen Rücklaufquote der Fragebögen

195 181 = 92,8%

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Schulsprengel Terlan

Dreijahresplan des Bildungsangebots

2020 – 2022 Seite 153/164

Entwicklungsplan - Qualitätskonzept Der Entwicklungsplan – das Qualitätskonzept - wird ab dem Schuljahr 2017/2018 in einem Dreijah-reszeitraum bis 2020 schrittweise umgesetzt. Der Schulsprengel Terlan hat sich im Schuljahr 2016/2017 darauf geeinigt, in den kommenden drei Jahren verstärkt an den nachfolgenden Punkten aus dem Leitbild des SSP Terlan zu arbeiten: 1. Qualitätsbereich: Lehren und Lernen

Wir vermitteln Werte und Grundkenntnisse und helfen Fähigkeiten und Fertigkeiten zu entwickeln bzw. auszubauen 1. Wir achten auf einen abwechslungsreichen Unterricht mit unterschiedli-

chen Lernformen und Lernmethoden 2. Wir nutzen Möglichkeiten fächerübergreifender Kooperation

Zielsetzungen für den Qualitätsbereich Lehren und Lernen im Dreijahreszeitraum bis 2020 1. Wir achten auf einen abwechslungsreichen Unterricht mit unterschiedlichen Lernformen und

Lernmethoden Kein Lehrer soll in das langweilige Einerlei verfallen, Woche für Woche dieselbe Art Unterricht zu halten. Werden unterschiedliche Lernaktivitäten durchgeführt, verstehen die Lernenden in der Regel den Inhalt besser und prägen ihn sich besser ein. Mit Bedacht ausgewählte Methoden können einen Grundsatz verdeutlichen und ihn interessanter und einprägsamer machen. Bei der Unterrichtsvorbereitung ist daher darauf zu achten, dass unterschiedliche Lehrmethoden angewendet werden und der Unterricht insgesamt abwechslungsreich gestaltet wird. Kinder sind von Natur aus wissbegierig und brauchen unterschiedliche Lernaktivitäten – normalerweise zwi-schen fünf und sieben pro Unterricht. Auch Jugendliche mögen Abwechslung. 2. Wir nutzen Möglichkeiten fächerübergreifender Kooperation Kooperatives Lernen ist eine besondere Form des gemeinsamen Lernens: So übernimmt jeder Schüler durch gezielte kooperative Maßnahmen die Verantwortung für alle. Die Gruppen sind nicht homogen, sondern bewusst heterogen. Teambildende Maßnahmen helfen, eine Gruppenidentität herzustellen. Auch ist kein selbst ernann-ter Schüler Chef der Gruppe. Die Aufgaben werden in der Gruppe durch die Übernahme verschiedener Rollen verteilt. Soziale Fähigkeiten werden in jeder Arbeitsphase des Kooperativen Lernens durch die gemeinsame Aufgabe systematisch erlernt und praktiziert. Am Ende jeder Arbeitsphase wird sowohl der Inhalt des Lernstoffes als auch der Gruppenprozess während der Arbeit reflektiert und bewertet. Lernen wird nicht nur als Wissensaneignung betrachtet, sondern auch als sozialer Prozess, in dem man im Schulterschluss mit seinen Teammitgliedern kognitive und soziale Kompetenzen erwirbt.

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Schulsprengel Terlan

Dreijahresplan des Bildungsangebots

2020 – 2022 Seite 154/164

Das gemeinsame Lernen mit Gleichaltrigen in strukturierten Kleingruppensituationen führt zu kon-struktiven und positiven Lernsituationen. Bei der Gruppen- oder Partnerarbeit lernen die Schüler intensiv und im „Schutz“ ihres Teams. Die kooperativen Methoden schaffen Situationen, in denen sich die Schüler gegenseitig Lerninhalte vermitteln und sich beim Lernen unterstützen. Dieses „Lernen durch Lehren“ ist nach wissenschaftlichen Erkenntnissen sowohl für die leistungs-schwächeren, als auch für die leistungsstärkeren Schüler nachhaltiger und effektiver.

Maßnahmen - abwechslungsreicher Unterricht mit unterschiedlichen Lernformen und Lernmethoden Die Lehrpersonen setzen in ihrem Unterricht folgende verschiedenen Lernformen und Lernmetho-den ein:

Partnerarbeit Lernpatenschaften Arbeit an Stationen Arbeitspläne – Tagespläne, Wochenpläne Werkstattunterricht Individualisierte Lernangebote Bewegtes Lernen Offenes Lernen Arbeit in Kleingruppen Arbeit am Computer Projektarbeit Freiarbeit Kompetenzorientierter Unterricht Klassen- und schulstufenübergreifender Unterricht Fächerübergreifender Unterricht Expertenunterricht Lehrausgänge und Lehrausflüge Lernen in der Natur, Waldschule Handlungsorientierter Unterricht Rollenspiele Frontalunterricht

Maßnahmen – Fächerübergreifende Kooperation Die Möglichkeiten fächerübergreifender Kooperation werden im Unterricht so genutzt:

Verschiedene Projekte Lehrausgänge und Lehrausflüge Feste, Aufführungen Pflichtquote mit Wahlmöglichkeit Wahlfach

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Schulsprengel Terlan

Dreijahresplan des Bildungsangebots

2020 – 2022 Seite 155/164

In folgenden Fächern wird fächerübergreifend kooperiert:

Deutsch – Geschichte, Geografie, Naturkunde Mathematik – Geschichte, Geografie, Naturkunde Geschichte – Religion Musik – Kunst und Technik Bewegung und Sport – Musik Geschichte, Geografie, Naturkunde – Kunst und Technik Italienisch – Deutsch Italienisch – Geschichte, Geografie, Naturkunde

Maßnahmen zur Qualitätssicherung durch Schulinterne Lehrerfortbildung: Der Unterricht und die Anforderungen an Lehrer/innen sind komplexer geworden. Eine kontinuierliche Fortbildung der Lehrpersonen ist daher notwendig. Der Schulsprengel Terlan wird die mehrjährig angelegten Schwerpunkte in der schulinternen Lehrerfortbildung fortsetzen:

Sicherheitsmanagement Kommunikations- und Informationstechnologien Bewegung und Sport Krisenintervention – Care Team Allgemeinbildung

In den kommenden drei Schuljahren wird bei der Organisation der schulinternen Lehrerfortbildung auch darauf geachtet, dass die schulinterne Lehrerfortbildung eines der nachfolgenden Themen zum Inhalt hat:

Lernen von fächerübergreifenden Modellen Kompetenzorientierter Unterricht Eigenverantwortliches Lernen Klassenmanagement

Als weitere Möglichkeit dient der Pädagogische Tag, der für alle Lehrpersonen des Schulsprengels Terlan verpflichtend ist.

Maßnahmen zur Qualitätssicherung durch Fachgruppensitzung:

Jährliche Überprüfung der Zielsetzungen durch Reflexion in den einzelnen Schulstellen bei den Planungssitzungen den Sitzungen der Klassenräte den Fachgruppen

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Schulsprengel Terlan

Dreijahresplan des Bildungsangebots

2020 – 2022 Seite 156/164

Maßnahmen zur Qualitätssicherung durch Evaluation:

Inhalte – Schwerpunkte der internen Evaluation Wir evaluieren unsere Arbeit jährlich und beziehen dabei Eltern, Schüler/innen und Lehrpersonen mit ein. Siehe dazu: Überblick über evaluierten Bereiche und Personengruppen, Seite 79, Teil A Diese erstellte Übersicht lässt erkennen, dass die nachfolgenden Bereiche in den vergangenen Schuljahren bisher noch nicht evaluiert wurden.

Überblick über die fehlenden Bereiche - Personengruppen

Schüle

r/in

nen

Elt

ern

Lehrp

ers

onen

Pro

zess

qualitä

ten

3. Personelle Verfügbarkeiten

0 0 0

6. Überfachliche Kompetenzen und Bereiche 0 0 0

9. Lernformen, Lehrmethoden, Kommunikations- / Informationstechnologien

0 0 0

10. Mehrsprachigkeit und kulturelle Vielfalt 0 0 0

16. Führungsverständnis 0 0 0

17. Gestaltung des Bildungsauftrages 0 0 0

20. Schul- und Unterrichtsentwicklung 0 0 0

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Schulsprengel Terlan

Dreijahresplan des Bildungsangebots

2020 – 2022 Seite 157/164

Aufgrund dieser erarbeiteten Übersicht, beschließt das Lehrerkollegium des SSP Terlan in dem Dreijahreszeitraum 2017 – 2020 die nachfolgenden Bereiche und Personengruppen zu evaluieren:

Geplante Schwerpunkte der internen Evaluation für die Schuljahre 2017/2018 - 2018/2019 - 2019/2020

Schüle

r/in

nen

Elt

ern

Lehrp

ers

onen

Pro

zess

qualitä

ten

3. Personelle Verfügbarkeiten

6. Überfachliche Kompetenzen und Bereiche

9. Lernformen, Lehrmethoden, Kommunikations- / Informationstechnologien

10. Mehrsprachigkeit und kulturelle Vielfalt

16. Führungsverständnis

17. Gestaltung des Bildungsauftrages

20. Schul- und Unterrichtsentwicklung

Externe Evaluation Der Externen Evaluation wird durch die Teilnahme an den Lernstandserhebungen, welche von der Evaluationsstelle für die deutsche Schule organisiert werden, Rechnung getragen:

Übersicht geplante Lernstandserhebungen für die Schuljahre 2017/2018 - 2018/2019 - 2019/2020

Schulstufe Thema Fach/Fächer

3. Kl. GS Vera 3 Deutsch, Mathematik

1. Kl. MS Vera 6 Deutsch, Mathematik

3. Kl. MS INVALSI Deutsch, Mathematik

Die letzte externe Evaluation fand im Schuljahr 2014/2015 statt. Drei Jahre nach der letzten externen Evaluation wird von der Evaluationsstelle die interne Evalua-tion gesichtet; nach drei weiteren Jahren wird eine Evaluation nach dem Modell der „partizipati-ven Evaluation“ durchgeführt.

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Schulsprengel Terlan

Dreijahresplan des Bildungsangebots

2020 – 2022 Seite 158/164

Ressourcen Personelle Ressourcen Der Schulsprengel Terlan ersucht um Zuweisung der Lehrpersonen laut Kriterien des Schulamtes. Die Anzahl ergibt sich aus der Anzahl der Schüler/innen und der Anzahl der Klassen. Siehe dazu:

Kriterien des Beschlusses der Landesregierung Nr. 407 vom 08.04.2014. Vorschau der Schüler/innenzahlen für die Schuljahre 2017/18 - 2018/19 - 2019/20,

Seite 11, Teil A Zugewiesene Stellenkontingente für Grund und Mittelschule

Seite 25, Teil A Finanzielle Ressourcen

Bezahlung der Referenten für die schulinterne Fortbildung (jährliche Ausgaben von ca. 2.500 € für schulinterne Lehrerfortbildung und Elternfortbildung)

Ankauf von Materialien, die einen abwechslungsreichen Unterricht / fächerübergreifende Kooperation ermöglichen (jährliche Ausgaben für Didaktikbücher, Lehrmaterial von ca. 10 000 €).

Fachliche Ressourcen

Externe Fachleute werden bei Bedarf hinzugezogen. Die geplanten Maßnahmen aus der internen und externen Evaluation werden für die Weiter-

entwicklung einbezogen. Zeitliche Ressourcen

Plenarsitzung des gesamten Lehrerkollegiums Teilplenarsitzung der Grundschulen Teilplenarsitzung der Mittelschule Planungssitzungen in den Grundschulen Fachgruppensitzungen Schulstellenleiterinnensitzungen Steuergruppe Arbeitsgruppe Dreijahresplan des Bildungsangebots Hospitationen Individuelle Fortbildung der Lehrpersonen

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Dreijahresplan des Bildungsangebots

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Gesamtkonzept Digitalisierung und Aktualisierung des Gerätebedarfs Rechtliche Grundlagen

Mitteilungen Deutsche Bildungsdirektion

• 04.09.2018 – Zuschuss für den Ankauf von EDV-Geräten (Werner Sporer)

• 30.10.2018 – Ressourcen für die Beschaffung von IT-Ausstattung (Werner Sporer) Didaktisch-pädagogischer Bereich

Bezug Rahmenrichtlinien der Unterstufe (LG Nr. 81 vom 19.01. 2009) Fächerübergreifende Lernbereiche - Kommunikations- und Informationstechnologie: Um sich in einer von den Technologien geprägten Welt zurechtzufinden und als Voraussetzung für lebenslanges Lernen ist es notwendig, dass sich alle Schülerinnen und Schüler die grundlegende Fähigkeit aneignen, mit digitalen Technologien umzugehen und diese sinnvoll und verantwortungs-voll nutzen. Ziel ist die Förderung der Schülerinnen und Schüler auf ihrem Weg zu kommunikations- und koope-rationsfähigen, kritischen Nutzerinnen und Nutzern sowie Gestalterinnen und Gestaltern von Medi-en. Der Einsatz digitaler Medien zur Gestaltung, zur Informationsbeschaffung und zum Lernen soll im Rahmen des gesamten Unterrichts alltäglich und selbstverständlich werden, insbesondere im Sinne des Umgangs mit Informationen und mit Wissen, um das eigene Lernen zu unterstützen und die Kreativität zu fördern. Entsprechende Fertigkeiten und Fähigkeiten werden in das gesamte Curriculum integriert. Den Fokus bilden dabei technische, kulturelle, soziale und reflexive Kompetenzen. Die Lernenden sprechen über ihre Erfahrungen beim Einsatz von kommunikations- und informati-onstechnologischen Mitteln im Unterricht und thematisieren Auswirkungen, die ihren unmittelba-ren Erlebnisbereich und den Alltag betreffen. In der Auseinandersetzung mit den Folgen der Nutzung von Kommunikations- und Informations-technologien bauen sie eine reflektierte Haltung zur Technologie auf. Die Lernenden entwickeln ein Verständnis für die Funktionsweise und die zugrundeliegende Logik der verwendeten kommunikations- und informationstechnologischen Mittel. Schülerinnen und Schüler nutzen verschiedene Medien, um mit anderen zusammenzuarbeiten, sich auszutauschen und um Informationen und Ideen zielgruppengerecht zu kommunizieren. Die Lehrpersonen gestalten Bildungs- und Unterrichtstätigkeiten mit dem Ziel, Schülerinnen und Schülern vielfältige Möglichkeiten zu bieten, die Lernziele zu erreichen und persönliche Kompeten-zen aufzubauen. Didaktische Materialien (Schulbücher, Fachzeitungen…) und Lernsoftware in den unterschiedlichen Fachbereichen, sowohl inländische als auch ausländische, werden für die Unter- und Oberstufe ständig weiterentwickelt und sind auf dem Markt zusehends vertreten. Sie bieten Möglichkeiten des konzeptionellen Lernens und der gezielten Selektion vonseiten der Lehrpersonen. Übungsteile und Lösungsteile können überlappend und vergleichend genutzt werden. Teilweise ersetzen sie bereits die analogen Übungsbücher. (z. B. BiBox Verlag Westermann) In den Sprachenfächern bieten digitale Medien im Unterricht die Möglichkeit situationsbezogenes Lernen mit auditiven und optischen Reizen zu unterstützen (filmische Szenen in der Zweit- und Fremdsprache) ….

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Schulsprengel Terlan

Dreijahresplan des Bildungsangebots

2020 – 2022 Seite 160/164

Präsentationen zu recherchierten Themen zur Schulung der Mündlichkeit können verstärkt in den Unterricht eingebaut werden und bereiten Schüler für die Anforderungen auf dem aktuellen und zukünftigen Arbeitsmarkt vor. Schulen können online-Zeitschriften abonnieren und im Unterricht aktuelles Material verwenden (Unterricht Geschichte/politische Bildung/Naturkunde …). Online-Materialien wie Kurzvideos veranschaulichen den Unterricht und können über eine altersge-rechte Bild- und Animationssprache Prozesse und Abläufe authentisch nachstellen. (Lernvideos zu Abläufen in der Atmosphäre, chemische Reaktionen …) Sie schulen die räumlich-zeitliche Vorstel-lungskraft der Schüler … Lehrfilme, die vom Amt für audiovisuelle Medien bereitgestellt werden, können über den Internet-zugang mit geringem Zeitaufwand gestreamt werden und es entfallen dadurch Verwaltungs- und Anfahrtswege und somit Kosten. Software zur Frühförderung (Luna) wird digital zur Verfügung gestellt. Die Lernstandserhebungen (INVALSI, VerA…) werden seit dem Schuljahr 2017/18 in der Mittel-schule in digitaler Form abgewickelt. Eine angemessene Vorbereitung trägt zur Vergleichbarkeit bei, die Programme müssen den Standards entsprechen, um die entsprechende Software bedienen zu können. Verwaltungstechnischer Bereich Das Bildungsressort stellt mit Herbst 2018 den autonomen Schulen ein digitales Register (OMNIA) in deutscher Sprache kostenfrei zur Verfügung. Um mittel- und langfristig in der Verwaltung Kosten einzusparen und ein rationelleres Arbeiten in Unterricht und Verwaltung zu ermöglichen, stellt die Bereitstellung der Hardware eine notwendige Voraussetzung dar. Die geplante Umstellung/Aktualisierung der Programme auf Windows 10 in den kommenden Jahren in den öffentlichen Schulen ist auf den derzeit zur Verfügung stehenden Geräten aus Gründen der Kompatibilität und Kapazität nicht möglich. Die Aufrüstung externer RAM-Speicher stellt dabei aus Kosten-Nutzen-Gründen keine nachhaltige Alternative dar. Bereich Fortbildungen Um den Herausforderungen des Prozesses der Digitalisierung zeitgemäß zu begegnen, wurden am SSP Terlan in den vergangenen Jahren laufend Lehrerfortbildungen angeboten:

Schuljahr Datum Beschreibung der Veranstaltung

2013/14 02.09.2013 Digitale Stundenplanerstellung

2013/14 04.10.2013 Umgang mit Outlook

2014/15 14.11.2014 Umgang mit Webmail (Lasis)

2014/15 3.12.2014 Arbeiten mit dem Smartboard

2014/15 27.02.2015 06.03.2015

Einführung in Excel

2015/16 02.12.2015 09.12.2015

Fit für KIT

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Schulsprengel Terlan

Dreijahresplan des Bildungsangebots

2020 – 2022 Seite 161/164

2016/17 30.11.2016 14.12.2016

Praktische Übungen am PC für Grund- und Mittelschüler/innen

2017/18 22.11.2016 29.11.2017

Medienmündig-keit/Medienkompetenz

Im Schuljahr 2018/19 finden folgende Schulinterne Lehrerfortbildungen zur Vertiefung der Kompe-tenzen statt:

2018/19 21.11.2018 28.11.2018

Fit für KIT

2018/19 13.02.2019 Fotografie und Bildbearbeitung mit Schüler/innen

Für die Folgejahre plant das Kollegium des Sprengels Fortbildungen im Bereich der Digitalen Ver-waltung: Schuljahr 2019/20:

voraussichtlich 2 Schulungen zur Anwendung des digitalen Registers OMNIA an der Mittel-

schule Terlan

Schuljahren 2019/20/21:

voraussichtlich 2 Schulungen zur Anwendung des digitalen Registers OMNIA an den Grund-

schulen Gargazon/Nals/Vilpian/Andrian

Zu Fragen der Pädagogik und Didaktik wird angedacht: Schuljahr 2019/20:

Pädagogischer Tag zum Thema „Medienkompetenz im Unterricht in der Unterstufe“

Schuljahr 2020/21: Implementierung des digitalen Registers an den Grundschulstellen Garga-

zon/Nals/Vilpian/Andrian und weitere Schulungen an den Grundschulstellen

Schuljahre 2021-23: Implementierung des digitalen Registers an den Grundschulstellen Siebeneich und Terlan

und weitere Schulungen an den Grundschulstellen

Bedarf Um die Zielsetzungen unter Punkt 1.1 und 1.2 zu erreichen, ist die Aufrüstung des IT-Geräteparks notwendig. Neben veralteten Geräten finden sich auch Situationen, die eine zu geringe Anzahl an mobilen oder fixen Geräten aufweisen, um zielführend mit Klassen arbeiten zu können. Der Schulsprengel Terlan hat den Bedarf erhoben.

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Schulsprengel Terlan

Dreijahresplan des Bildungsangebots

2020 – 2022 Seite 162/164

Finanzierungsplan Im Haushalt des Schulsprengels stehen im Haushaltsjahr 2018 die Summe von 19.276,00 € auf dem Konto 1.1.2.2.02.07.99.999 N.a.b. (=nicht anders bestimmte) Hardware zur Verfügung. Diese sind für den Ankauf von 20 PCs an der Mittelschule vorgesehen.

Der Schulsprengel sucht mit vorliegendem Schreiben um den höchstmöglichen Finanzierungsbeitrag zur Anschaffung der Hardware, wie in der Anlage 2 angegeben, an. Prioritär zu behandeln sind die Mittelschule Terlan und die Grundschule Gargazon. Geplanter Ablauf Zusammenführung Verwaltung des Sprengels

Im Sommer 19 wird die Verwaltung der Grundschulen und der Mittelschule im Gebäude der Mittelschule zusammengeführt. Im Zuge dieser Umbauarbeiten verlegt die Gemeinde Terlan die Glasfaserkabel zu allen noch ausstehenden Klassenzimmern.

Mittelschule Terlan

Innerhalb Juli/August 2019 stellt die Gemeinde Terlan die Anschlüsse der Geräte an der Mittelschule bereit.

Grundschule Gargazon

Im Zuge der energetischen Sanierung der Grundschule im Sommer 2018 sind die Vorausset-zungen zur Installation der PC-Stationen mit Beamer und Leinwand in allen Klassen geschaf-fen worden. Die Verkabelung für die Versorgung mit Breitbandinternet steht bereit, die Ge-räte können installiert und benutzt werden. Die genannten Schulstellen könnten im Schuljahr 2019/20 bei entsprechender Finanzierung mit dem digitalen Register und Windows 10 starten.

Grundschule Nals Die Voraussetzungen, sprich Breitbandinternet über Glasfaserkabel, sind bereits gegeben.

Das Glasfaserkabel ist bis zum Gebäude verlegt. Die Gemeinde ist bereit, im Schulgebäude die derzeitigen Kupferkabel baldmöglichst durch Glasfaserkabel zu ersetzen.

Grundschule Vilpian Die Voraussetzungen, sprich Breitbandinternet, sind bereits gegeben. Das Glasfaserkabel ist

eingezogen, aber noch nicht aktiv.

Grundschule Andrian Die Zuleitung zum Grundschulgebäude ist gegeben. Die Gemeinde hat sich zum Ziel gesetzt,

das Glasfaserkabel innerhalb der ersten Hälfte des Jahres 2019 einzurichten.

Grundschule Terlan Die Versorgung mit Breitbandinternet ist noch nicht ausreichend gegeben. Diese Schulstelle

wird in den nächsten Jahren mit Verkabelung versehen.

Grundschule Siebeneich Die Versorgung mit Breitbandinternet ist noch nicht ausreichend gegeben. Diese Schulstelle

wird in den nächsten Jahren mit Verkabelung versehen.

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Schulsprengel Terlan

Dreijahresplan des Bildungsangebots

2020 – 2022 Seite 163/164

Teil C

Schuljahr 2019/2020

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Schulsprengel Terlan

Dreijahresplan des Bildungsangebots

2020 – 2022 Seite 164/164

„So handeln wir“ (jährliche Anpassung) Schuljahr 2019/2020

Siehe Anlage