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Die große Unbekannte ?
Fallschirmsprung
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Die große Unbekannte ?
05.11.2012CC/FF-M
Fallschirmsprung – Bedeutung in der DFS
3
Der Fallschirmsport wird durch die DFS unterstützt, jedoch sind nicht alle Sprung-zonen frei von Beschränkungen.
Fallschirmsprung wird hingenommen, aber diewirtschaftliche Bedeutung ist nicht so klar, wie es bei anderen Sparten der AllgemeinenLuftfahrt ist.
Fallschirmsprung gilt als Sondernutzung des Luftraumes und wird,wie z.B. die Aktivierung einer Kunstflugbox, nachrangig zu IFR Flugverkehr gestellt.
05.11.2012CC/FF-M
Aktuell laufende Maßnahme
� Seit dem 19. September 2012 wird bundesweit eine Briefingunterlageeingesetzt, die explizit auf ATC Personal zugeschnitten ist. Bestandteil dieser Briefingunterlage ist neben der Einweisung in rechtliche und betriebliche Vorschriften, Rahmenbedingen und Abläufe auch ein Film, der einen Sprung aus FL140 bis zur Landung zeigt und somit den Lotsen hier erstmals einen Einblick in die Abläufe des Sprunges gibt.
� Diese Unterlagen werden nun auch an der Akademie der DFS genutzt.
� Dank an skydive-exit für die Unterstützung!
405.11.2012CC/FF-M
05.11.2012 5CC/FF-M
Themenübersicht
• Rechtliches
• Beantragung der Flugverkehrskontrollfreigabe
• Sprungzone
• Luftraum
• Transponderschaltung
• Freigaben
05.11.2012 6CC/FF-M
Allgemeine Regelungen und Verordnungen
• § 1 LuftVG (Luftfahrzeuge)
− Fallschirme sind Luftsportgeräte und deshalb Luftfahrzeuge
• § 25 LuftVG (Flugplatzzwang)
− Landen nur an genehmigten Flugplätzen, Ausnahmen werden durch den Beauftragten nach § 31c erteilt. (Deutscher Fallschirmsportverband e.V.)
• NfL I 110 / 11 (§ 16a Abs. 1 Nr. 5 LuftVO)
− Bekanntmachung der besonderen Voraussetzungen für die Erteilung von Flugverkehrskontrollfreigaben
• NfL I 59 / 07
− Voraussetzungen für die Erteilung einer Flugverkehrskontrollfreigabe zur Durchführung von Fallschirmabsprüngen im kontrollierten Luftraum
− Es gelten alle Regelungen und Verordnungen für VFR Flüge
705.11.2012CC/FF-M
Beantragung der Flugverkehrskontrollfreigabe (NfL I 59 / 07 )
Anträge, sind mit 8 Werktagen Vorlauf zu stellen :
• Das Gebiet ist größer als 2NM Radius um den Absetzpunkt im kontrollierten Luftraum und/oder
• Im Luftraum C unterhalb FL100 im Nahverkehrsbereich von Verkehrsflughäfen und/oder
• In einer aktiven Kontrollzone (Luftraum D) und/oder
• Im Luftraum D (nicht Kontrollzone) und/oder
• In aktiven Flugbeschränkungs- oder Gefahrengebieten und/oder
• in der Nacht im kontrollierten Luftraum und/oder
• weniger als 2NM von der Staatsgrenze der Bundesrepublik Deutschland entfernt und/oder
• der Beantragungszeitraum überschreitet 3 Tage
805.11.2012CC/FF-M
Beantragung der Flugverkehrskontrollfreigabe (NfL I 59 / 07 )
Alle anderen Sprungvorhaben sind
in der Regel mindestens 48
Stunden vorab per Telefax mittels
Formblatt bei der NOTAM-Zentrale
zu beantragen.
905.11.2012CC/FF-M
Beantragung der Flugverkehrskontrollfreigabe (NfL I 59 / 07 )
• Bei einer Nutzung von Sprungzonen außerhalb der veröffentlichten Zeiten muss die zusätzliche Aktivierung der Sprungzone entsprechend beantragt werden.
• Während der Zeiten militärischen Flugbetriebes ist eine geplante Nutzung so früh wie möglich, spätestens jedoch mit einem Vorlauf von mindestens 5 Stunden zu beantragen.
Anmerkung:
Grundsätzlich können Sprungzonen von verschiedenen Nutzern genutzt werden
Sprungvorhaben sind per NOTAM/AIP zu veröffentlichen
1005.11.2012CC/FF-M
Beantragung der Flugverkehrskontrollfreigabe (NfL I 59 / 07 )
Vereinfachte Beantragung bei Sprungzonen
• eine individuelle Beantragung entfällt
• Der Sprungbetrieb kann von dem zuständigen DFS-Geschäftsbereich unter Auflagen genehmigt werden
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• Die Nutzung einer Sprungzone kann aus flugsicherungsbetrieblichen Gründen im Einzelfall durch den zuständigen DFS-Geschäftsbereich Center eingeschränkt werden
• Die Sprungzone kann unter denselben Voraussetzungen aufgehoben werden
05.11.2012CC/FF-M
1205.11.2012CC/FF-M
Sprungzone
• In Abhängigkeit des Vorhabens, der Verkehrslage und -dichte, muss bei der Erteilung der Absetzfreigabe mit Auflagen, Verzögerungen und u.U. auch mit Ablehnung gerechnet werden.
• Zur Einrichtung einer Sprungzone genügt ein formloser Antrag
• Grundsätzlich können Sprungzonen von verschiedenen Nutzern genutzt werden.
Anmerkung:
Vor der ersten Nutzung nach besonderen Auflagen fragen!
1305.11.2012CC/FF-M
Sprungzone
• Die ständige und/oder regelmäßige Nutzung einer Sprungzone muss vom Antragsteller zwei Monate vor Jahresende nachgewiesen werden und wird von dem zuständigen DFS-Geschäftsbereich Center geprüft.
• Nicht dauerhaft genutzte Sprungzonen können aus der Veröffentlichung gestrichen werden.
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• Die Sprungzone ist kein Sperrgebiet
• Die Sprungvorhaben werden per NOTAM veröffentlicht
• VFR-Verkehr kann dennoch durch diese Gebiete fliegen
• Der Lotse entscheidet bei der Freigabe, ob der darunterliegende Verkehr die Freigabe zulässt.
05.11.2012CC/FF-M
05.11.2012
Luftraum
Luftraum E
Luftraum C
Sprungzone
15CC/FF-M
Transponder und Squawks
Beispiele für Special-Used-Codes:
SUC Anzeige auf dem Radar Art der Nutzergruppe
7000 V Zivile VFR-Flüge
0033 VM Militärische VFR-Flüge
0036 POL Flüge der Polizei
0020 RESCU Rettungsflüge
3701/3702
3703/3704
VFS/VFW
VFM/VFN
VFR-Flug bei FIS Langen
3707 CR Flights crossing airspace C EDDF
6103 RAFIS Militärische VFR-Flüge und FIS-Unterstützung
0025 PJE Fallschirmsprung
05.11.201216
CC/FF-M
Besondere Freigaben
• Gestaffelte Absetzvorgänge(beim gleichen Flug wird aus verschiedenen Höhen abgesetzt)
• Höhenauslösungbeabsichtigt: längere Flugzeit des Springers vor dem Absprung angebenunbeabsichtigt: der Pilot der Absetzmaschine informiert die Flugsicherung, soweit erkannt.
05.11.201217
CC/FF-M
Generelle Verfahren für den Piloten
• Empfehlung: Vor Beginn Anmeldung beim Center
• Transponder Gruppencode Mode A 0025 und Mode C
• Rufen Sie grundsätzlich die zuständige FIS-Frequenz bzw. nach Absprache die erforderliche Radarfrequenz
• Vor Einflug in C oder D Luftraum Freigabe einholen
• Absetzfreigabe einholen(evtl. Absprache treffen, wenn der Springer länger als 3 Minuten im kontrollierten Luftraum bleibt)"DROPPING APPROVED/ABSETZEN GENEHMIGT"
• Melden Sie, wenn der letzte Springer abgesetzt ist"LAST JUMPER OUT/LETZTER SPRINGER ABGESETZT"
• Evtl. Sinkflugfreigabe und Verlassen der Frequenz beantragen
1805.11.2012CC/FF-M
Was erwarten wir vom Piloten
Sprechfunk
• Verwenden Sie die veröffentlichten Sprechgruppen
• Wenn möglich funken Sie in Englisch auf den IFR Frequenzen
• Bleiben Sie hörbereit
Anweisungen
• Setzen Sie die Anweisungen bitte sofort um und
• Halten Sie diese genau ein (Staffelung)
• Können Sie etwas nicht durchführen, melden Sie das dem Lotsen
1905.11.2012CC/FF-M
SPZ Marl
2005.11.2012CC/FF-M
SPZ Marl
2105.11.2012CC/FF-M
PJE Grefrath
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FL120
05.11.2012CC/FF-M
PJE Grefrath
2305.11.2012CC/FF-M
SPZ Mainbullau
2405.11.2012CC/FF-M
SPZ Eggenfelden
2505.11.2012CC/FF-M
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Danke für Ihre Aufmerksamkeit
Nun zu den Fragen!!!!!
05.11.2012CC/FF-M
Fragen???
Back Up
2705.11.2012CC/FF-M
Technik
28
• 86 Lotsenarbeitsplätze auf einer Fläche von 1.700 m²
• Fünf Gestellräume
• Zwei Betriebssysteme (für die Betriebsteile
Frankfurt und Düsseldorf)
• Drei SSÜ-Arbeitsplätze zur technischen
Betriebsdurchführung NL Mitte
• Service Management Zentrale (zentrale
bundesweite Überwachung der Technik)
05.11.2012CC/FF-M
Sektorisierung Niederlassung Mitte (Langen)
• 9 Einsatzberechtigungsgruppen (EBGen)
• 46 Sektoren,
• 6 Feeder
• 4 Sonderarbeitsplätze
• 4 FIS-Arbeitsplätze
• 43 Supervisor (FVK/FDB)
• 448 Flugverkehrslotsen
• 83 FDB + FIS-Spez.
• 66 OJT Radar
• 18 OJT FDB
29
EBG 04
EBG 10
EBG03
EBG 02
EBG 05
EGB 08
EBG 01
EBG 06
EBG 07
05.11.2012CC/FF-M
Sektorisierung Niederlassung Mitte (Langen)
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Am 21. Dezember 2006 wurde aus den früheren FIRs Frankfurt und Düsseldorfdie FIR Langen.
05.11.2012CC/FF-M
DFS-Geschäftsbereich Center
• DFS-Geschäftsbereich Center I Kontrollzentrale Langen
Tel.: 06103 707-6287Fax: 06103 707-6205eMail: [email protected]ür den Bereich Langen FIR
• DFS-Geschäftsbereich Center I Kontrollzentrale Bremen
Tel.: 0421 5372-156Fax: 0421 5372-159eMail: [email protected]ür den Bereich Bremen FIR
• DFS- Geschäftsbereich Center I Kontrollzentrale München
Tel.: 089 9780-308Fax: 089 9780-396eMail: [email protected]ür den Bereich München FIR
3105.11.2012CC/FF-M
EBG 01: ARR 05
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A05 GND - FL175
B05N FL105 - FL155
B05S FL105 - FL155
C05N FL105 - FL175
C05S FL105 - FL175
E05 GND – FL155
F05 GND – FL75
G05 GND – FL155
H05 GND – FL95
05.11.2012CC/FF-M
Zuständigkeitsbereiche
3305.11.2012CC/FF-M
EBG 01: ARR 23
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A23 FL105 - FL175
B23N GND - FL155
B23S GND - FL155
C23N GND - FL175
C23S FL65 - FL175
05.11.2012CC/FF-M
EBG 01: DEP Nord
3505.11.2012CC/FF-M
EBG 01: DEP Süd
3605.11.2012CC/FF-M
DFS Standorte
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Struktur
Die DFS GmbH unterhält neben der Platz-
kontrolle in den Towern der 16 Internationalen
Verkehrsflüghäfen in Deutschland vier
Kontrollzentralen (Center).
Darüber hinaus ist sie in der Eurocontrol-
Zentrale in Maastricht vertreten.
In Bremen, Langen und München
kontrollieren die Lotsen An- und Abflüge bzw.
den unteren Luftraum (bis ca. 7500 m).
Der Flugverkehr im oberen Luftraum
(ab ca. 7500 m) wird in Karlsruhe, München
und Maastricht kontrolliert.
Kontrollzentralen
Tower
05.11.2012CC/FF-M
Allgemeine Regelungen und Verordnungen
• § 1 LuftVG (Luftfahrzeuge)
• Fallschirme sind Luftsportgeräte und deshalb Luftfahrzeuge
• § 25 LuftVG (Flugplatzzwang)
Landen nur an genehmigten Flugplätzen, Ausnahmen werden durch den Beauftragten nach § 31c erteilt. (Deutscher Fallschirmsportverband e.V.)
Anmerkung:
Es gelten alle Regelungen und Verordnungen für VFR Flüge
3805.11.2012CC/FF-M
NfLs zu Fallschirmspringen
• NfL I 110 / 11 (§ 16a Abs. 1 Nr. 5 LuftVO)Bekanntmachung der besonderen Voraussetzungen für die Erteilung von Flugverkehrskontrollfreigaben
• NfL I 59 / 07Voraussetzungen für die Erteilung einer Flugverkehrskontrollfreigabe zur Durchführung von Fallschirmabsprüngen im kontrollierten Luftraum
3905.11.2012CC/FF-M