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„Schwerpunktregion Freiburg“

Schwerpunktregion Freiburg. VN-Behindertenrechtskonvention Ministerratsbeschluss Mai 2010 Schulversuch als Vorbereitung der Änderung des Schulgesetzes

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„Schwerpunktregion Freiburg“

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• VN-Behindertenrechtskonvention

• Ministerratsbeschluss Mai 2010

• Schulversuch als Vorbereitung der Änderung des

Schulgesetzes ab 2013 • Ausbau inklusiver Bildungsangebote

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Datensammlung des regionalen Bildungsangebotes

Schulangebotsplanungen

Bildungswegekonferenzen

Ausbau des „Sonderpädagogischen Dienstes“ unter Effizienzgesichtspunkten

Ansprechpartnersystem

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Netzwerk Sonderschulen – Allgemeine Schulen

Ausbau der Arbeitsstellen Kooperation (ASKO)

Qualifizierung / Fortbildung der Lehrkräfte (u.a. Austauschforen)

Einstellungen und Haltungen verändern Professionelle Elternarbeit

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1. Wunsch der Eltern nach wohnortnäheren Bildungsangeboten

2. Anspruch auf erweiterte soziale Teilhabe

3. Interesse an mehr gemeinsamem Unterricht Berücksichtigung der Erkenntnisse der Sonderpädagogik

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Sonderpädagogische Diagnostik Gruppenbezogene Bildungsangebote Passgenaue Lösungen für den Einzelnen Lernortklärung und Berücksichtigung des

„Elterlichen Erziehungsplanes“ Fokus „zieldifferenter Unterricht“ Weiterentwicklung der Sonderschulen zu Sopäd.

Bildungs - /Beratungszentren

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Alle Schularten – ohne Ausnahme - werden in diesen

Gestaltungsprozess einbezogen

Schulpflicht besteht zum Besuch der Grundschule

und einer auf ihr aufbauenden Schule

Schulpflicht besteht zum Besuch der Berufsschule

Sie gilt für SuS mit Anspruch auf ein

sonderpädagogisches Bildungsangebot

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Feststellung des sopäd. Förderbedarfs auf Antrag der Eltern oder der Schule

Beteiligungspflicht auf Verlangen des SSA und Mitwirkung des Gesundheitsamtes

Ausnahmeregelungen für SuS mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot beim Besuch der Allgemeinbildenden Schule

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Sonderschulen > Anhörung der Schulkonferenz und Stellungnahme der Gesamtlehrerkonferenz (GLK)

Allgemeinbildende Schulen > vorerst nur Beratung in der GLK

Beteiligung der Gremien erstmalig vor der Anwendung der Regelungen

Zustimmende Beschlüsse vor der Einleitung der konkreten Maßnahme

Schulträger muss informiert werden Unterstützung / Beratung durch SoPädBBZ

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z.B. Notengebung und Versetzungsordnung Keine Anwendung der Notenbildungsverordnung Kein Aufnahmeverfahren nach der Grundschule Zeugnis der allgemeinbilden Schule – Vermerke... Konsequenzen für die Aus – und Fortbildung der

Lehrkräfte aller Schularten Wie muss zieldifferenter Unterricht geplant und

strukturiert werden? Modalitäten der Kostenverteilung Auswirkungen auf Schulträger und die Träger der

Jugend – und Behindertenhilfe

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Bildungsplan und Stundentafel bei inklusiven Bildungsangeboten (Ziele der Eltern/SoPädBBZ)

§ 90 – Erziehungs-/Ordnungsmaßnahmen Konferenzordnung – Teilnahme Lehrkräfte BBZ Lehrerzuweisung und Sachkostenbeiträge Schulen in freier Trägerschaft / Privatschulen / private Träger

(Zuschüsse) Unterricht von SuS ohne Anspruch auf sopäd. Förderung an

Sonderpädagogischen Bildungs – und Beratungszentren – „umgekehrte Inklusion“

Statistische Regelungen für SuS mit sopäd. Förderbedarf > Schüler der SoPädBBZ

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Nicht mehr die Eltern müssen beweisen, dass gemeinsamer Unterricht machbar ist; die Schulverwaltung muss schlüssig und nachvollziehbar zwingende Gründe geltend machen, wenn die Vorstellungen der Eltern über den Bildungsweg ihres Kindes nicht umgesetzt werden können.

Wahlrecht der Erziehungsberechtigten erfolgt auf der Grundlage der Vorschläge der Bildungswegekonferenz

Ziel ist das Einvernehmen aller Beteiligten

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Ansprechperson im RP Freiburg: RSDin Birthe Wannig

Ansprechperson im SSA Freiburg: SRin Claudia Bärwaldt SAD Manfred Voßler

Koordinierungsgruppe SSA:- Frau Barbara Friedemann (Sonderschulen)- Frau Angelika Schwär (Kita / Grundschulen)- Frau Christine Kempf (Haupt, Werkrealschulen und

Realschulen)- Frau Sabine Anger, Herr Jörg Weisert (Gym/ Berufl. Schulen)

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Dokumentation der Entwicklungsprozesse Schulangebotsplanung Bildungswegekonferenz Sonderpädagogische Diagnostik Professionalisierung der Beteiligten Umsetzung eines Kommunikationskonzeptes Kooperation Regierungspräsidien - SSÄ

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Teilhabe?Ja!!!