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Seite 1 Baden-Württemberg Kompetenzzentrum Jugend + Berufliche Bildung Schule (BKTK) mit mindestens 5 Stunden Fachpraxis Gemeinsame schriftliche Abschlussprüfung (Prüfung zur Erlangung der Fachhochschulreife) Anrechnung von einem Jahr Ausbildungsver trag 1. Jahr Schule (BKTM) mit mindestens 5 Stunden Fachpraxis Betrieb mind. 4 Wo 2. Jahr 3. Jahr 3,5 Jahr Modell zur Verzahnung von Berufskolleg und dualer Ausbildung (mit Baden-Württembergischen Handwerkstag abgestimmt) Betrieb (ÜBA) Abschlussprüfung Teil 1 u. 2 Betrieb (ÜBA) Betrieb mind. 4 Wo

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Baden-Württemberg Kompetenzzentrum Jugend + Berufliche Bildung

Schule (BKTK) mit mindestens 5 Stunden Fachpraxis

Gemeinsame schriftliche Abschlussprüfung(Prüfung zur Erlangung der Fachhochschulreife)

Anrechnung von einem Jahr

Ausbildungsvertrag

1. JahrSchule (BKTM) mit mindestens 5 Stunden Fachpraxis

Betrieb

mind. 4 Wo

2. Jahr

3. Jahr

3,5 Jahr

Modell zur Verzahnung von Berufskolleg und dualer Ausbildung

(mit Baden-Württembergischen Handwerkstag abgestimmt)

Betrieb (ÜBA)

Abschlussprüfung Teil 1 u. 2

Betrieb (ÜBA)

Betrieb

mind. 4 Wo

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Handwerkskammern :• unterstreichen, dass sie dies nur als ergänzendes + gedeckeltes Modell 1 wollen.

• die Jugendlichen gehen in das 2 jährigen schulischen BK (gewerblich-Technisch)

• im BK machen sie mind. 4 Wochen Praktika in Betrieben

• die gemeinsame schriftliche Abschlussprüfung soll am Ende der 2jährigen Schulzeit geprüft werden

• danach würden die Jugendlichen einen Ausbildungsvertrag bekommen.

• In den verbleibenden 1,5 Jahren sollten sie nicht mehr in die Berufsschule gehen.

• ÜBA-Kurse sollten mindestens in der für diese Lehrjahre vorgesehen erfolgen.

• wollen dies dort durchführen, wo sich Innungen dafür bereit erklären.

• Vorgesehene Beruf sind:1.) Elektroniker/in (Versuche laufen in KA+RA)2.) Feinmechaniker/in 3.) Metallbauer/in

4.) Anlagenmechaniker/in HSK (Versuche laufen in FR) 5.) KFZ-Mechatroniker/in

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Vollzeitschulische Ausbildungsgänge-Probleme bei der Zulassung zur Kammerprüfung• Bypass wird geöffnet, der später evtl. nicht mehr geschlossen werden kann

• evtl. mangelnde Akzeptanz der Ausbildung der Betriebe

• oder Betriebe verzichten auf Ausbildung und holen sich ihre Leute von der Schule

• Duale Ausbildung wird in ihrer Existenz gefährdet

• Zunahme der Übergangsjugendarbeitslosigkeit-ähnlich wie in anderen Staaten

• Verstaatlichung der Berufsausbildung auf Kosten der Steuerzahler

• und wer zahlt eigentlich die Prüfungsgebühren

• deshalb (verbindliche) Anrechnung ja (z.B. 1 BFS) - Anerkennung nein!

• mehr Durchstiegsmöglichkeiten zu einer Hochschulausbildung

• flächendeckendes Angebot an dualen Berufskollegs oder die Fachhochschulreife im Rahmen von Zusatzqualifikationen.

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Arbeitslosenrate der Abgänger/innen der Arbeitslosenrate der Abgänger/innen der Sekundarstufe II (ISCED 3)Sekundarstufe II (ISCED 3)

Wenn verstärkt vollzeitschulische Bild-ungsgänge einführen, müssen wir mit Übergangsjugendarbeitslosigkeitsraten wie in anderen Ländern mit ähnlichen Systemen rechnen

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Ausbildung gegen Bezahlung:

-fehlt eine entsprechende Rechtsgrundlage bzw. -verordnung

-Auszubildenden muss laut §17 BBiG Ausbildungsvergütung bezahlt werden

- Ausbildung muss nach BBiG kostenfrei sein