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Planken erstrahlen in neuem Glanz Mannheim. Während der zweijähri- gen Bauphase der Planken wurden neben der Gleisanlage und der Ver- sorgungsinfrastruktur ebenso das Pflaster sowie der Unterbau komplett erneuert, neues Mobiliar installiert und zudem die Haltestellen barriere- frei ausgebaut. Ziel war es, das be- sondere Flair und die Attraktivität der beliebten Einkaufs- und Flaniermeile weiter zu stärken und die Basis für ih- re weitere Entwicklung in den kom- menden Jahrzehnten zu legen. Die drei Bauherren Stadt Mannheim, Rhein-Neckar-Verkehr GmbH und MVV Energie AG investieren für die Zukunftsfähigkeit der Mannheimer Planken rund 30 Millionen Euro. „Mit der Neugestaltung steigern wir die Attraktivität unserer Stadt deutlich. Zudem steigern wir mit den zukunftsträchtigen Erneuerungen Mannheim als Einzelhandelsstand- ort“, so Bürgermeister Lothar Quast. Für die Steigerung der Attraktivität wurden auf dem rund 900 Meter lan- gen Abschnitt zwischen Wasserturm und Paradeplatz unter anderem rund 26.000 Quadratmeter Pflaster sowie der Unterbau komplett erneuert, 24 neue Lichtmasten gesetzt, ein neues Müllbehältersystem mit unterirdi- schen Müllboxen installiert und 27 neue Sitzbänke eingebaut. „Seit 1975 sind in den Planken deutliche Nut- zungserscheinungen aufgetreten. Mit der Neugestaltung haben wir die Plan- ken auf den neusten technischen Stand gebracht. Die sehr anspruchs- volle Aufgabe im Herzen der Stadt – mit all den aufgetretenen Herausfor- derungen – haben wir gemeinsam mit allen Beteiligten gemeistert und konn- ten wie geplant am Wochenende die neuen Planken feierlich eröffnen“, so Quast. Die Neugestaltung musste parallel zum Tagesbetrieb der Planken durch- geführt werden und sollte die Ge- schäfte, Anwohnerinnen und Anwoh- ner sowie öffentlichen Einrichtungen so wenig wie möglich beeinträchti- gen. Durch die geplante Baustellenlo- gistik sowie Baubereiche waren die Planken sowie die Geschäfte zu jeder Zeit erreichbar. Alle Parkhäuser wa- ren uneingeschränkt anfahrbar und mit den Stadtbahnen konnten in den ersten neun Monaten die Plankenköp- fe und danach wieder alle Haltestellen in den Planken erreicht werden. „Dass die Arbeiten trotz aller Vor- kehrungen eine Belastung für alle wa- ren, war nicht vermeidbar. Die teils massiven Arbeiten waren einschnei- dend in den gewohnten Alltag, dies ist unbestritten. Daher haben wir früh- zeitig ein Baustellenmanagement und Nach zweijähriger Bauphase ist die Einkaufsmeile so attraktiv wie nie zuvor somit eine Schnittstelle zwischen Bauherren, Baufirmen, Handel und Anrainer installiert. Zudem haben wir im ersten Jahr die Abläufe nach inten- sivem Austausch mit Vertretern des Handels angepasst, um die Situation für die Geschäftswelt, aber auch für die Anwohner zu verbessern. Dabei wurden die Baufelder sowie die Bau- zeiten überarbeitet und neu einge- teilt“, so Quast. Die direkte Kommunikation stand stets auf allen Ebenen an erster Stelle. „Der persönliche Kontakt zu den An- rainern, Bürgern und Besuchern der Planken war uns sehr wichtig. So ha- ben wir regelmäßig in Informations- veranstaltungen, über Newsletter und bei Presserundgängen informiert. Zu- dem hatten wir für die Bauzeit direkt in den Planken in O 2 ein Infobüro ein- gerichtet. Dort standen Mitarbeiter für Fragen und Anregungen zur Verfü- gung“, erläutert der Baudezernent. Im Zuge der Plankenerneuerung war auch die Erneuerung der Stadt- bahngleise sowie der Haltestellen zwischen Wasserturm und Parade- platz ein ganz entscheidender Bau- stein der Arbeiten. „Der Austausch von über 3.000 Metern Gleis nebst dem Bau einer neuen Fahrleitungsan- lage und dem barrierefreien Ausbau der Haltestellen in gut neun Monaten war für uns nicht nur aus baulicher Sicht ein enormer Kraftakt. Die Bau- zeit war für uns auch betrieblich über- aus anspruchsvoll. Schließlich sind die Planken eine der wichtigsten Ver- kehrsadern in der Mannheimer Innen- stadt. Das war für den Mannheimer ÖPNV quasi eine Operation am offe- nen Herzen“, berichtet Gunnar Straß- burger, Leiter des Bereichs Infrastruk- tur der rnv. „Für unsere Kunden steht am Ende der Maßnahme ein erhebli- cher Qualitätsgewinn“, so Straßbur- ger. Die MVV, zuständig für die Versor- gung mit Strom, Wasser, Fernwärme und Gas, hat seit Baubeginn im Früh- jahr 2017 mit ihrer Netzgesellschaft MVV Netze rund 6.800 Meter Strom- kabel verlegt und rund 1,5 Kilometer Rohre für Gas, Trinkwasser und Fern- wärme erneuert. Damit ist die unterir- dische Infrastruktur auf den Planken auf dem neuesten Stand. „Das Pro- jekt Planken war in den beiden ver- gangenen Jahren sicher der am bes- ten sichtbare Teil unserer Investitio- nen in die Netze, aber bei weitem nicht der einzige“, betonte Florian Pa- vel, Geschäftsführer MVV Netze. |ps Weitere Informationen: www.mannheim-planken.de 40 Tage kein Einweg Aktion. Komplett auf Plastik zu ver- zichten, ist schwer. Doch auch kleine Schritte zählen – etwa keine To-Go- Pappbecher zu nehmen und einen Mehrwegbecher zum Dauerbegleiter zu machen. Genau dazu ruft die Klima- schutzagentur Mannheim mit der Akti- on „#40TageohneEinweg“ im Rahmen von „Bleib deinem Becher treu!“ auf. Noch bis Samstag, 20. April, wird die „Bechertreue“ bei allen Partnern der Fastenaktion belohnt: Bei jedem Kauf eines Getränks zum Mitnehmen im Mehrwegbecher gibt es einen Treue- punkt. Wer zehn Punkte gesammelt hat, kann die Stempelkarte an die Kli- maschutzagentur schicken und so an einer Verlosung teilnehmen. Alle Teil- nahmebedingungen, eine Übersicht über die Partner sowie weitere Infos gibt es unter www.bleibdeinembecher- treu.de. |ps Wochenmärkte vor Karfreitag Mannheim. Aufgrund des Feiertages am Karfreitag besteht für die Bevölke- rung die Möglichkeit, sich bereits am kommenden Gründonnerstag, 18. April auf folgenden Wochenmärkten mit marktfrischen Produkten zu versorgen: Hauptmarkt (Marktplatz G 1), Bio- Markt (Kapuzinerplanken), Gartenstadt (Freyaplatz), Hauptbahnhof (Willy- Brandt-Platz), Neckarau (Marktplatz), Rheinau (Marktplatz), Sandhofen (Am Stich), Schwetzingerstadt (Seckenhei- mer/Otto-Beck-Straße), Seckenheim (Altes Rathaus) und Wallstadt (Am Rat- haus). Der Wochenmarkt in Feuden- heim findet bereits am Mittwoch, 17. April statt. Die Terminüberschneidun- gen bei einzelnen Wochenmärkten können dazu führen, dass nicht auf al- len Märkten das gewohnte Angebot in vollem Umfang zur Verfügung steht. Um Verständnis wird gebeten. |ps Marchivum für „Kids“ Mannheim. Das Marchivum lädt Kin- der im Alter von 9 bis 12 Jahren am Montag, 15. April, um 10 Uhr mit ihren Familien ein, sich auf Spurensuche hin- ter die Mauern des Bunkers zu bege- ben. Gemeinsam wird in die Geheim- nisse des Bunkers eingetaucht und ver- sucht herauszufinden, wie das Leben aus Sicht der Kinder in und um den Bunker damals war. Voranmeldung er- wünscht unter: elke.schneider@mar- chivum.de. Treffpunkt: Foyer im EG des Marchivum. |ps Stadtnachrichten Mannheim: Surrealistische Foto- grafie – Ausstellung von Gerhard Vormwald ab 13. April im Zephyr. Seite 3 Amtsblatt: Sport im Park – Neue- rungen in der Saison 2019. Seite 3 Mannheim: Spielzeit 2019/20 der Musikalischen Akademie mit vie- len Höhepunkten. Seite 7 Sport: „Mannheim wieder in die Erfolgsspur bringen“ – Tornados am Wochenende gegen Haar Dis- ciples. Interview mit Trainer Sa- scha Lutz. Seite 8 Diese Woche Das Thema Pflege im Blick Mannheim. Zum Vortrag „Wie man die Pflegezeit finanziell meis- tert “ hat der Ortsverband Mann- heim des Deutschen Hausfrauen- bundes Thomas Rohr vom Bera- tungsdienst Geld und Haushalt Ber- lin in den Toulonsaal der Sparkasse Rhein Neckar Nord in D2, 13 einge- laden. Vortragstermin ist Mittwoch, 17. April, Beginn 15 Uhr, der Eintritt ist frei. Wo kann man welche Unter- stützung in Anspruch nehmen? Welche finanziellen Belastungen können auf einen Zukommen? Wel- che Leistungen gibt es von der ge- setzlichen Pflegeversicherung? Der Referent wird in praktischen und anschaulichen Beispielen die Hand- lungsoptionen erläutern. |ps Mannheim Radmarkt auf dem Alten Messplatz Mannheim. Am Samstag, 13. April, findet von 10 bis 13 Uhr auf dem Al- ten Messplatz in der Mannheimer Neckarstadt der große Radmarkt statt. Auch Privatpersonen können hier ein gebrauchtes Rad verkaufen. Lediglich bei erfolgtem Verkauf zahlt der Verkäufer eine Provision. Eben- falls ab 10 Uhr bietet der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) eine Fahrrad-Codierung durch ehren- amtliche ADFC-Aktive an. Mitzu- bringen sind Personalausweis und Kaufbeleg mit Rahmennummer. Ist kein Kaufbeleg vorhanden, kann der Eigentümer des Fahrrades mit einer eidesstattlichen Erklärung die Co- dierung durchführen lassen. Weite- re Informationen gibt es unter Tele- fon: 0621 9766093 oder 0176 4727516. Mannheim „Das Geheimnis des Lebens ist es, den Lauf der Zeit zu genießen.“ Zitat James Hudson Taylor (1832 - 1905), britischer Missionar 50. Jahrgang 15. Woche 11. April 2019 Auflage 188.950 - Ausgabe H Die in den Farben der Stadt Mannheim geschmückte Plankenbahn rollt zur Eröffnungsfahrt ein. FOTO: GAIER Das Weinforum der Pfalz 13. +14. April 2019 in Speyer www.wein-am-dom.de Wein amDom

Seite suw-mah-1/haupt/mah hp01 haupt.01/A0/gaierc suw ... 15_0411.pdf · 9554351_190_19 Planken erstrahlen in neuem Glanz Mannheim. Während der zweijähri-gen Bauphase der Planken

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Planken erstrahlen in neuem Glanz

Mannheim. Während der zweijähri-gen Bauphase der Planken wurdenneben der Gleisanlage und der Ver-sorgungsinfrastruktur ebenso dasPflaster sowie der Unterbau kompletterneuert, neues Mobiliar installiertund zudem die Haltestellen barriere-frei ausgebaut. Ziel war es, das be-sondere Flair und die Attraktivität derbeliebten Einkaufs- und Flaniermeileweiter zu stärken und die Basis für ih-re weitere Entwicklung in den kom-menden Jahrzehnten zu legen. Diedrei Bauherren Stadt Mannheim,Rhein-Neckar-Verkehr GmbH undMVV Energie AG investieren für dieZukunftsfähigkeit der MannheimerPlanken rund 30 Millionen Euro.

„Mit der Neugestaltung steigernwir die Attraktivität unserer Stadtdeutlich. Zudem steigern wir mit denzukunftsträchtigen ErneuerungenMannheim als Einzelhandelsstand-ort“, so Bürgermeister Lothar Quast.Für die Steigerung der Attraktivitätwurden auf dem rund 900 Meter lan-gen Abschnitt zwischen Wasserturmund Paradeplatz unter anderem rund26.000 Quadratmeter Pflaster sowieder Unterbau komplett erneuert, 24neue Lichtmasten gesetzt, ein neuesMüllbehältersystem mit unterirdi-schen Müllboxen installiert und 27neue Sitzbänke eingebaut. „Seit 1975

sind in den Planken deutliche Nut-zungserscheinungen aufgetreten. Mitder Neugestaltung haben wir die Plan-ken auf den neusten technischenStand gebracht. Die sehr anspruchs-volle Aufgabe im Herzen der Stadt –mit all den aufgetretenen Herausfor-derungen – haben wir gemeinsam mitallen Beteiligten gemeistert und konn-ten wie geplant am Wochenende dieneuen Planken feierlich eröffnen“, soQuast.

Die Neugestaltung musste parallelzum Tagesbetrieb der Planken durch-geführt werden und sollte die Ge-schäfte, Anwohnerinnen und Anwoh-ner sowie öffentlichen Einrichtungenso wenig wie möglich beeinträchti-gen. Durch die geplante Baustellenlo-gistik sowie Baubereiche waren diePlanken sowie die Geschäfte zu jederZeit erreichbar. Alle Parkhäuser wa-ren uneingeschränkt anfahrbar undmit den Stadtbahnen konnten in denersten neun Monaten die Plankenköp-fe und danach wieder alle Haltestellenin den Planken erreicht werden.

„Dass die Arbeiten trotz aller Vor-kehrungen eine Belastung für alle wa-ren, war nicht vermeidbar. Die teilsmassiven Arbeiten waren einschnei-dend in den gewohnten Alltag, dies istunbestritten. Daher haben wir früh-zeitig ein Baustellenmanagement und

Nach zweijähriger Bauphase ist die Einkaufsmeile so attraktiv wie nie zuvorsomit eine Schnittstelle zwischenBauherren, Baufirmen, Handel undAnrainer installiert. Zudem haben wirim ersten Jahr die Abläufe nach inten-sivem Austausch mit Vertretern desHandels angepasst, um die Situationfür die Geschäftswelt, aber auch fürdie Anwohner zu verbessern. Dabeiwurden die Baufelder sowie die Bau-zeiten überarbeitet und neu einge-teilt“, so Quast.

Die direkte Kommunikation standstets auf allen Ebenen an erster Stelle.„Der persönliche Kontakt zu den An-rainern, Bürgern und Besuchern derPlanken war uns sehr wichtig. So ha-ben wir regelmäßig in Informations-veranstaltungen, über Newsletter undbei Presserundgängen informiert. Zu-dem hatten wir für die Bauzeit direktin den Planken in O 2 ein Infobüro ein-gerichtet. Dort standen Mitarbeiterfür Fragen und Anregungen zur Verfü-gung“, erläutert der Baudezernent.

Im Zuge der Plankenerneuerungwar auch die Erneuerung der Stadt-bahngleise sowie der Haltestellenzwischen Wasserturm und Parade-platz ein ganz entscheidender Bau-stein der Arbeiten. „Der Austauschvon über 3.000 Metern Gleis nebstdem Bau einer neuen Fahrleitungsan-lage und dem barrierefreien Ausbauder Haltestellen in gut neun Monaten

war für uns nicht nur aus baulicherSicht ein enormer Kraftakt. Die Bau-zeit war für uns auch betrieblich über-aus anspruchsvoll. Schließlich sinddie Planken eine der wichtigsten Ver-kehrsadern in der Mannheimer Innen-stadt. Das war für den MannheimerÖPNV quasi eine Operation am offe-nen Herzen“, berichtet Gunnar Straß-burger, Leiter des Bereichs Infrastruk-tur der rnv. „Für unsere Kunden stehtam Ende der Maßnahme ein erhebli-cher Qualitätsgewinn“, so Straßbur-ger.

Die MVV, zuständig für die Versor-gung mit Strom, Wasser, Fernwärmeund Gas, hat seit Baubeginn im Früh-jahr 2017 mit ihrer NetzgesellschaftMVV Netze rund 6.800 Meter Strom-kabel verlegt und rund 1,5 KilometerRohre für Gas, Trinkwasser und Fern-wärme erneuert. Damit ist die unterir-dische Infrastruktur auf den Plankenauf dem neuesten Stand. „Das Pro-jekt Planken war in den beiden ver-gangenen Jahren sicher der am bes-ten sichtbare Teil unserer Investitio-nen in die Netze, aber bei weitemnicht der einzige“, betonte Florian Pa-vel, Geschäftsführer MVV Netze. |ps

Weitere Informationen:

www.mannheim-planken.de

40 Tagekein Einweg

Aktion. Komplett auf Plastik zu ver-zichten, ist schwer. Doch auch kleineSchritte zählen – etwa keine To-Go-Pappbecher zu nehmen und einenMehrwegbecher zum Dauerbegleiterzu machen. Genau dazu ruft die Klima-schutzagentur Mannheim mit der Akti-on „#40TageohneEinweg“ im Rahmenvon „Bleib deinem Becher treu!“ auf.Noch bis Samstag, 20. April, wird die„Bechertreue“ bei allen Partnern derFastenaktion belohnt: Bei jedem Kaufeines Getränks zum Mitnehmen imMehrwegbecher gibt es einen Treue-punkt. Wer zehn Punkte gesammelthat, kann die Stempelkarte an die Kli-maschutzagentur schicken und so aneiner Verlosung teilnehmen. Alle Teil-nahmebedingungen, eine Übersichtüber die Partner sowie weitere Infosgibt es unter www.bleibdeinembecher-treu.de. |ps

Wochenmärktevor Karfreitag

Mannheim. Aufgrund des Feiertagesam Karfreitag besteht für die Bevölke-rung die Möglichkeit, sich bereits amkommenden Gründonnerstag, 18. Aprilauf folgenden Wochenmärkten mitmarktfrischen Produkten zu versorgen:Hauptmarkt (Marktplatz G 1), Bio-Markt (Kapuzinerplanken), Gartenstadt(Freyaplatz), Hauptbahnhof (Willy-Brandt-Platz), Neckarau (Marktplatz),Rheinau (Marktplatz), Sandhofen (AmStich), Schwetzingerstadt (Seckenhei-mer/Otto-Beck-Straße), Seckenheim(Altes Rathaus) und Wallstadt (Am Rat-haus). Der Wochenmarkt in Feuden-heim findet bereits am Mittwoch, 17.April statt. Die Terminüberschneidun-gen bei einzelnen Wochenmärktenkönnen dazu führen, dass nicht auf al-len Märkten das gewohnte Angebot invollem Umfang zur Verfügung steht.Um Verständnis wird gebeten. |ps

Marchivumfür „Kids“

Mannheim. Das Marchivum lädt Kin-der im Alter von 9 bis 12 Jahren amMontag, 15. April, um 10 Uhr mit ihrenFamilien ein, sich auf Spurensuche hin-ter die Mauern des Bunkers zu bege-ben. Gemeinsam wird in die Geheim-nisse des Bunkers eingetaucht und ver-sucht herauszufinden, wie das Lebenaus Sicht der Kinder in und um denBunker damals war. Voranmeldung er-wünscht unter: [email protected]. Treffpunkt: Foyer im EG desMarchivum. |ps

Stadtnachrichten

Mannheim: Surrealistische Foto-grafie – Ausstellung von GerhardVormwald ab 13. April im Zephyr.

Seite 3

Amtsblatt: Sport im Park – Neue-rungen in der Saison 2019.

Seite 3

Mannheim: Spielzeit 2019/20 derMusikalischen Akademie mit vie-len Höhepunkten.

Seite 7

Sport: „Mannheim wieder in dieErfolgsspur bringen“ – Tornadosam Wochenende gegen Haar Dis-ciples. Interview mit Trainer Sa-scha Lutz.

Seite 8

Diese Woche

Das ThemaPflege im Blick

Mannheim. Zum Vortrag „Wieman die Pflegezeit finanziell meis-tert “ hat der Ortsverband Mann-heim des Deutschen Hausfrauen-bundes Thomas Rohr vom Bera-tungsdienst Geld und Haushalt Ber-lin in den Toulonsaal der SparkasseRhein Neckar Nord in D2, 13 einge-laden. Vortragstermin ist Mittwoch,17. April, Beginn 15 Uhr, der Eintrittist frei. Wo kann man welche Unter-stützung in Anspruch nehmen?Welche finanziellen Belastungenkönnen auf einen Zukommen? Wel-che Leistungen gibt es von der ge-setzlichen Pflegeversicherung? DerReferent wird in praktischen undanschaulichen Beispielen die Hand-lungsoptionen erläutern. |ps

Mannheim

Radmarkt auf demAlten Messplatz

Mannheim. Am Samstag, 13. April,findet von 10 bis 13 Uhr auf dem Al-ten Messplatz in der MannheimerNeckarstadt der große Radmarktstatt. Auch Privatpersonen könnenhier ein gebrauchtes Rad verkaufen.Lediglich bei erfolgtem Verkauf zahltder Verkäufer eine Provision. Eben-falls ab 10 Uhr bietet der AllgemeineDeutsche Fahrrad-Club (ADFC) eineFahrrad-Codierung durch ehren-amtliche ADFC-Aktive an. Mitzu-bringen sind Personalausweis undKaufbeleg mit Rahmennummer. Istkein Kaufbeleg vorhanden, kann derEigentümer des Fahrrades mit einereidesstattlichen Erklärung die Co-dierung durchführen lassen. Weite-re Informationen gibt es unter Tele-fon: 0621 9766093 oder 01764727516.

Mannheim

„Das Geheimnis des Lebens ist es,den Lauf der Zeit zu genießen.“

Zitat

James Hudson Taylor (1832 - 1905),britischer Missionar

50. Jahrgang15. Woche

11. April 2019Auflage 188.950 - Ausgabe H

Die in den Farben der Stadt Mannheim geschmückte Plankenbahn rollt zur Eröffnungsfahrt ein. FOTO: GAIER

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Seite 2 11. April 2019MANNHEIM

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Surrealistische Fotografie

Mannheim. Die Ausstellung „Ger-hard VORMWALD“ stellt als erste Aus-stellung seit seinem Tod den Künstlerin den Mittelpunkt. Gerhard Vormwald(1948-2016) zählt zu jener HandvollMannheimer Fotografen, deren Tunund Wirken international für Aufsehensorgte. Seine kommerziell erfolg-reichste Zeit hatte er zwischen denspäten 1970er Jahren in Mannheimund den beginnenden 1990ern in Pa-ris, also lange vor der Erfindung vonPhotoshop. In seinem Atelier in Parisersann Vormwald Apparaturen, mitdenen es ihm scheinbar gelang, dieGesetze der Physik zu überwinden. Erüberführte Menschheitsträume sovirtuos in Fotografien, dass seine küh-nen Entwürfe der Zukunft auf Covernin der ganzen Welt gedruckt wurdenund die Werber sich über neue, unge-ahnte Dimensionen freuten. Damals,in den 1980ern, war die Zukunft einVersprechen und Vormwald einer ih-rer Propagandisten.

Drei Jahre nach seinem Tod ist es ander Zeit, eine Neubewertung seinesWerks vorzunehmen. Die Ausstellung„Gerhard VORMWALD“ wird am Frei-tag, 12. April, um 19 Uhr im Florian-Waldeck-Saal eröffnet. Sie stellt einenungewöhnlichen Künstler vor, der alsakribischer Tüftler mit Freude Regelnund Naturgesetze in Frage stellte undjenseits des Mainstreams als Künst-ler und kommerzieller Fotograf Erfolg

hatte. Mit der Ausstellung, die abSamstag, 13. April, bis Sonntag, 30.Juni, in der Schatzkammer des Muse-ums Zeughaus gezeigt wird, stellt Ze-phyr – Raum für Fotografie die vielfäl-tigen Facetten seines künstlerischenWirkens vor.

Gerhard Vormwald wuchs am Ne-ckar auf und blieb der Region stetseng verbunden. Nach dem Besuch derWerkkunstschule (heute HochschuleMannheim) und späterer Assistenzwurde er Fotograf am Nationaltheaterbevor er sich mit eigenem Studio inMannheim selbständig machte. 1982

Ausstellung von Gerhard Vormwald ab 13. April im Zephyr

siedelte er nach Paris über und wurdezu einem der erfolgreichsten Werbe-fotografen der Zeit. In den 1990erJahren zog er sich von der Werbungzurück, verfolgte seine künstlerischenArbeiten jedoch mit Nachdruck wei-ter und hatte bis 2013 eine Professuran der Hochschule Düsseldorf inne.

Die Ausstellung beginnt mit einemintensiven Blick auf sein frühes foto-grafisches Schaffen und zeigt unterder Überschrift „Unterwegs“ reporta-geartige Fotografien, die er in Paris,Glasgow, London, New York, Lourdes,Italien oder der hiesigen Region auf-

genommen hatte. Hier zeigt sich seingroßes Interesse für das Leben dereinfachen Menschen und jener, dieam Rand der Gesellschaft stehen.Was immer Vormwald in die Händefiel, wurde von ihm benutzt, um etwasNeues und Besonderes daraus zu ge-stalten. Barbiepuppen, Kerzen, Kar-toffeln oder Messer gewannen in sei-nen Serien „Die Autonomie der Dinge“und „Schwarzlicht“ in aufwändigen fo-tografischen Inszenierungen ein Ei-genleben, wie es den Dingen sonst niegelingt. Hier zeigt sich Vormwaldsgeistige Nähe zum Surrealismus.

Die Varianz seiner künstlerischenund angewandten Bildproduktion undihre Geschwindigkeit machten es fürAußenstehende schwierig, Schritt zuhalten. In seinen herrlich schrägen Ar-chitekturphantasien „Concrete Illusi-ons“ führt er uns mit größter Freudeaufs visuelle Glatteis und wir müssenraten und folgern, was in diesen Bil-dern denn tatsächlich (also in derRealität) hingehört. Ein hoffnungslo-ses Unterfangen. In der Serie „BlindDate Essentials“ stellt er schließlichscheinbar beliebige Motive gegen-über und bietet Raum zur Interpretati-on. |ps

Weitere Informationen:

Umfassendes Begleitprogramm gibt es unterwww.zephyr-mannheim.de

Große Plankenfeier bei Frühlingswetter

Mannheim. Bei schönstem Frühlingswet-ter wurde am vergangenen Wochenendeein neues Kapitel in der Geschichte derPlanken aufgeschlagen. Zwischen Wasser-turm und Paradeplatz herrschte schon amSamstagvormittag Feierstimmung. Gut ge-launte Passanten winkten der KulTOUR-Tram zu, die festlich geschmückt und mu-sikalisch begleitet durch die Fußgängerzo-ne rollte. Drinnen gut gelaunte Festgäste,draußen Besucherinnen und Besucher, diedieses Ereignis nicht verpassen und sichselbst ein Bild von den rundum moderni-sierten Planken machen wollten.„Das ist ein besonderer Moment, Mann-heims Visitenkarte kann sich sehen las-sen“, brachte es Oberbürgermeister Dr.Peter Kurz auf den Punkt, als er auf derBühne vor P 7 die Festgäste begrüßte. Mitder Investition von rund dreißig MillionenEuro sei es gelungen, die Voraussetzungendafür zu schaffen, dass die Planken ihrePosition als bedeutendste Einkaufsmeileder Region dauerhaft und nachhaltig be-haupten werden. Doch an diesem Wochen-ende standen weniger die Festtagsredenvon Vertretern der Bauherren und desHandels im Vordergrund, vielmehr das um-fangreiche kulinarische und musikalischeProgramm, das die Innenstadt zwei Tage

Rund 300.000 Besucher strömten am Wochenende in die Mannheimer Innenstadt

lang pulsieren ließ – am Samstag sowie amverkaufsoffenen Sonntag, der mit einemökumenischen Gottesdienst eingeläutetwurde. Rund 300.000 Besucher kamen anden beiden Tagen in die Innenstadt.

„Wir freuen uns, dass so viele Besuche-rinnen und Besucher aus der ganzen Regi-on unserer Einladung gefolgt sind und mituns die neuen Planken feiern. Mannheimist als Einkaufs- und Erlebnisstadt noch at-traktiver geworden und bietet weiterhin ei-ne hohe Aufenthaltsqualität“, sagt KarmenStrahonja, Geschäftsführerin der Stadt-marketing Mannheim GmbH.

Die Neugestaltung der Planken war ei-nes der in letzter Zeit wichtigsten Stadt-entwicklungsprojekte in der MannheimerInnenstadt. Das Ergebnis, so die überein-stimmende Meinung der Festredner, kannsich sehen lassen. Möglich wurde diesdank einer gut funktionierenden Koopera-tion aller Beteiligten in den städtischenDezernaten, der Koordination zwischenden Bauherren Stadt Mannheim, MVV undrnv sowie der Werbegemeinschaft Mann-heim City und dem Stadtmarketing. Einumfangreiches Marketingkonzept und dieintensive Planung der Eröffnungsfeierlich-

keiten führten am Ende zu einer Erfolgsge-schichte.

Bevor das breite rote Band am Eingangder Planken durchschnitten wurde, dankteIHK-Präsident Manfred Schnabel allen Be-teiligten. „Der über zweijährige Umbau hatHändlern und Gastronomen einiges abge-fordert“, blickte er zurück. Der Kraftakt ha-be sich aber gelohnt: Die neue gute Auf-enthaltsqualität, die emotionale Einkaufs-atmosphäre und nicht zuletzt die Mi-schung von inhabergeführten Geschäftenmit Kettenläden machen heute denCharme der Shoppingmeile aus, so Schna-bel. Für Lutz Pauels, Vorsitzender der Wer-begemeinschaft Mannheim City, war derSamstag ein „Tag der Freude und der Er-leichterung.“

Mit Musik und Kulinarik an allen Ecken,in den Geschäften, auf den Plätzen wurdedas ganze Wochenende über gefeiert. Stel-zenläufer und Walking Acts, ein abwechs-lungsreiches Bühnenprogramm am Plan-kenkopf, auf den Kapuzinerplanken, aufdem Marktplatz, vor der Kurfürsten-Passa-ge und auf dem Münzplatz zwischen Q 6und Q 7 sorgten für lockere und fröhlicheStimmung. Nicht nur die Planken strahltenin neuem Glanz, auch in den Seitenstraßenund Passagen pulsierte das Leben.

„Menschen von hier nachToulon bringen und umgekehrt“

Mannheim. Es gibt kaum einDurchkommen, die Menschenfreuen sich über die vielen Pro-dukte aus dem Nachbarland. DerFranzösische Markt auf den Kapu-zinerplanken(noch bis kommen-den Samstag) freut sich großer Be-liebtheit. Natürlich ist auch hierdie langjährige Städtepartner-schaft zwischen Toulon undMannheim ein großes Thema. Seitsechs Jahrzehnten sind diese bei-den Metropolen miteinanderfreundschaftlich verbunden. Wo-chenblatt-Redakteur unterhieltsich mit Laurent Jerome, einemengen Mitarbeiter des Bürger-meisters von Toulon, der von Frei-tag bis vergangenen Sonntag dieGelegenheit hatte die Quadrat-estadt zu besuchen.

???: Sind Sie das erste Mal inMannheim? Gefällt Ihnen dieStadt?Laurent Jerome: Ja, ich das erste Malin Mannheim. Aber ich hatte leider we-nig Zeit mir die schönen Plätze genau-er anzuschauen. Ich habe bislang nureine kleine Stadtrundfahrt machenkönnen.

???: Wie kann man Toulon undMannheim vergleichen?Jerome: Dazu kenne ich Mannheimnoch zu wenig, aber beides sind Ha-fenstädte, das ist eine ganz wichtigeGemeinsamkeit. Auch die Stadtent-wicklung der einzelnen Stadtteile ist inToulon ein aktuelles Thema. Auch beiuns gibt es inzwischen viele Start-upZentren mit jungen Unternehmen.Mannheim besitzt eine große Univer-sität, an der Universität in Toulon lie-gen die Studienschwerpunkte bei denFächern Recht und Ingenieurwesen.Jetzt gibt es bald eine neue Hochschu-le für weitere 4000 Studenten. Hierhat man die Möglichkeit die FächerDesign, Wirtschaft & Handel sowieGesundheitswesen zu studieren.

???: Was unterscheidet die beidenStädte geografisch?Jerome: Toulon liegt im Süden Frank-reichs, wir haben oft schönes Wetter.Im Ernst, es ist so: Mannheim kannnoch wachsen. Toulon ist auf der ei-nen Seite eingeschränkt durch dasMeer und auf der anderen Seite durchdie Berge. Da ist nicht mehr sovielPlatz zum Expandieren.

???: Wie wichtig ist Städtepartner-schaft heute gerade in einer digita-len Welt?Jerome: Die sozialen Medien sindschon sehr wichtig, gerade unserejunge Generation nutzt diese sehr in-tensiv. Ich persönlich bevorzuge denpersönlichen Kontakt, mit den Verant-wortlichen anderer Städte zusam-menzukommen halte ich für sehrwichtig.

Laurent Jerome zu Gast in Mannheim

???: Wo sehen Sie die Schwer-punkte einer Städtepartnerschaft?Jerome: Menschen von hier nachToulon zu bringen und umgekehrt. Einintensiver Austausch in Sachen Kultur,Touristik und Wirtschaft.

???: Mit welchen anderen Städtenhat Toulon noch eine Städtepart-nerschaft?Jerome: Mit der italienischen StadtLa Spezia, mit Norfolk in den USA undmit Portsmouth in England.

???: Sie arbeiten im Team des Bür-germeisters von Toulon. Ist das ihrhauptsächlicher Beruf?Jerome: Nein, für diese Tätigkeit er-halte ich eine Aufwandsentschädi-gung. Ich bin Zahnarzt von Beruf. Icharbeite von morgens bis 16 Uhr fürden Bürgermeister und dann bis 20Uhr als Zahnarzt. Mein Tag ist gut aus-gefüllt.

???: Gibt es auch in Toulon einenfranzösischen Markt?Jerome: Wir haben vor 27 Jahren ei-nen Verein gegründet mit dem NamenBacchus, benannt nach dem römi-schen Gott des Weines. Dieser Vereinorganisiert einen riesigen Markt mit180 Ständen mit Wein und kulinari-schen Spezialitäten aus der Regionpräsentiert werden. Dieser Markt fin-det immer Ende März statt und gehtgenau drei Tage.

???: Sind Sie ein Freund der Politikvon Emmanuel Macron?Jerome: Seine Ideen sind gut, aberseine Art zu regieren ist weit weg vonden Menschen. Er hatte nie ein politi-sches Amt bevor er Staatspräsidentwurde. Er war nie an der Basis. Einerseiner ersten Amtshandlungen warsehr viel Arbeit zu streichen, da fehl-ten die Gelder dafür. Bis zu einem ge-wissen Grad habe ich Verständnis fürdie Gelbhemden, aber es ist auch sehrviel Gewalt im Spiel. Sie haben leiderkeine einheitliche Strategie. Das einzi-ge was sie vereint ist die gemeinsameWut auf Macrons Politik. Auch Toulonbleibt von diesen Demonstrationennicht verschont, fast jeden Samstaghaben wir eine. | pete

Affenhaus, 2013. FOTO: GERHARD VORMWALD

Zum Eröffnungswochenende kamen viele Gäste in die MannheimerInnenstadt und wurden von verschiedensten Künstlern unterhalten.

FOTO: BEN VAN SKYHAWK/STADTMARKETING MANNHEIM GMBH

Laurent Jerome. FOTO: ENGELHARDT

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Terminänderung wegen Ostern 2019Wegen der Feiertage am Freitag, 19. April, und am Montag, 22. April, ergebensich folgende Änderungen bei der Abfallentsorgung:

Restmüll / PapierFür Haushalte mit wöchentlicher Leerung:ursprünglich: Montag, 15. April neu: Samstag, 13. Aprilursprünglich: Dienstag, 16. April neu: Montag, 15. Aprilursprünglich: Mittwoch, 17. April neu: Dienstag, 16. Aprilursprünglich: Donnerstag, 18. April neu: Mittwoch, 17. Aprilursprünglich: Freitag, 19. April neu: Donnerstag, 18. Aprilursprünglich: Montag, 22. April neu: Dienstag, 23. Aprilursprünglich: Dienstag, 23. April neu: Mittwoch, 24. Aprilursprünglich: Mittwoch, 24. April neu: Donnerstag, 25. Aprilursprünglich: Donnerstag, 25. April neu: Freitag, 26. Aprilursprünglich: Freitag, 26. April neu: Samstag, 27. April

Stadtteile mit 14-täglicher Restmüllabfuhr:Bitte beachten: In Gebieten mit 14-täglicher Restmüllabfuhr wurde die Ver-schiebung bereits bei der Planung berücksichtigt. Dies gilt auch für die Leerungder Biotonne und der Wertstofftonne. Ein Blick in den Abfallkalender ist des-halb ratsam, um Abweichungen vom regulären Termin entnehmen zu können.Die Behälterstandplätze müssen – wie immer – ungehindert zugänglich sein.Sollten die oben genannten Termine aus unvorhergesehenen Gründen nichteingehalten werden können, wird der Abfall in den darauf folgenden Tagen ent-sorgt. Alle nicht genannten Abfuhrtage bleiben unverändert.

Öffnungszeiten der RecyclinghöfeDer ABG-Recyclinghof in der Max-Born-Str. 28 (Friesenheimer Insel) und derRecyclinghof Im Morchhof 37 sind am Samstag, 20. April, wie gewohnt von 8bis 16 Uhr geöffnet. |ps

ABFALLENTSORGUNG Sport im Park

„Sport im Park“ ist ein offenes, kos-tenloses und unverbindliches Bewe-gungsangebot des FachbereichsSport und Freizeit der Stadt Mann-heim. Im Rahmen der Veranstaltungs-reihe können die Bürgerinnen undBürger von Montag, 22. April, bisSonntag, 22. September, verschiede-ne Sportarten kennenlernen und denSommer aktiv erleben.

Auch in der fünften Saison gibt esdie bereits aus den letzten Jahren be-kannten und beliebten Abendangebo-te Zumba, Yoga, Body Fit, Qigong undRücken Fit, die montags bis freitagsjeweils von 19 bis 20 Uhr im UnterenLuisenpark stattfinden.

Für Montagvormittag wurde einneues Kursangebot für Senioren kon-zipiert. Unter dem Motto „Bewegenund Begegnen durch Sport im Park“sollen ältere Bürgerinnen und Bürgerzum Sport motiviert werden. Im Kurs„Senioren Fit“ kann auf jedem Fit-ness-Level mittrainiert werden. Durchdie einstündige Übungseinheit im Un-teren Luisenpark werden die Beweg-lichkeit und die Koordination verbes-sert. Gleichzeitig stehen das gemein-same Miteinander und der Austauschim Mittelpunkt.

Ebenfalls neu in dieser Saison istdas Angebot „Fit mit Baby“ im Wald-park Mannheim. Das einstündige An-gebot am Donnerstagvormittag bietetMüttern und Vätern die Möglichkeit,Sport zu machen und fit zu werden.

Der Kinderwagen wird als Trainings-gerät benutzt, sodass die Sportein-heit gemeinsam mit dem Nachwuchsabsolviert werden kann. Durch Pow-erwalking, Stretching und ein geziel-tes Rückentraining wird der Körper inForm gebracht. Für den Kurs „Fit mitBaby“ empfiehlt es sich, eine Matteoder alternativ ein Handtuch mitzu-bringen, da einige Übungen am Bodendurchgeführt werden.

Auch die Standorte der „Sport imPark“-Angebote werden stetig ausge-baut. Treffpunkte in dieser Saisonsind der Untere Luisenpark, der Be-wegungsparcours des Carl-Benz-Sta-dions sowie für Nordic Walking derKarlstern im Käfertaler Wald und für„Fit mit Baby“ der Waldpark Mann-

Neuerungen in der Saison 2019

heim. Diese Saison finden im Juni undJuli erstmals Übungseinheiten in derNeckarstadt auf der Aktionsfläche AL-TER und auf der Neckarwiese statt.

Neben den regelmäßigen Angebo-ten wird es in der fünften „Sport-im-Park“-Saison zudem wieder einigeSpecials geben. Diese bieten die Mög-lichkeit, neben dem wöchentlichenAngebot neue Sportarten kennenzu-lernen und direkt auszuprobieren. |ps

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Programm, den Ter-minen und Standorten gibt es beim FachbereichSport und Freizeit unter Telefon 293-4004 sowieauf der Webseite unter www.mann-heim.de/sportimpark

Messungen derGeschwindigkeit

Die Stadt Mannheim führt vom 15. bis18. April in folgenden Straßen mobileGeschwindigkeitskontrollen durch:

Auf dem Sand - Badenweilerstraße(Spielstraße) - Baumstraße - Bir-kenauer Straße - Brandenburger Stra-ße - Bäckerweg - Elisabeth-Blaustein-Straße - Flammländer Straße - Fred-Joachim-Schoeps-Straße - FreiburgerStraße - Ida-Dehmel-Ring - Johannis-berger Straße - Karolingerweg - Kol-marer Straße - Kornblumenstraße -Langlachweg - Pforzheimer Straße -Rastatter Straße - Rohrlachstraße -Sachsenstraße - Schlettstadter Stra-ße - Suebenheimer Allee - ThüringerStraße - Zähringer Straße

Kurzfristige Änderungen oder zu-sätzliche Messstellen sind aus aktu-ellem Anlass möglich. |ps

Altrheinfähre Sand-hofen in Betrieb

Der Fährbetrieb der Altrheinfähre istseit 6. April wieder aufgenommen.Gefahren wird täglich einschließlichsonn- und feiertags von 10 bis 20 Uhr,Montag bleibt auch in dieser SaisonRuhetag. Kein Fährbetrieb ist in derMittagszeit zwischen 13 und 14 Uhr.Die Fähre legt wie gewohnt ab Frie-senheimer Insel/Restaurant Dehuszu jeder vollen Stunde und ab Sand-hofen zu jeder halben Stunde ab.Letzter Tag des Fährbetriebs 2019 istam Sonntag, 29. September, da der30. September auf einen Montag undsomit Ruhetag fällt. |ps

Dr. Freundlieb lädtzum Gespräch

Mit ihrem Format „BürgermeisterinDr. Ulrike Freundlieb im Gespräch –Bildung, Jugend und Gesundheit imStadtteil“ nimmt sich Bürgermeiste-rin Dr. Ulrike Freundlieb der Fragender Bürgerinnen und Bürger in per-sönlichen Gesprächen vor Ort in denQuartieren an. Das kommende Ge-spräch findet am Montag, 29. April,zwischen 17 und 19 Uhr, im Kinder-haus Friedrich Ebert, SchwalbacherStr. 64, statt. Für die Sprechstundewird um Anmeldung per Mail an [email protected] oder tele-fonisch unter 293 9331 gebeten. DasGesprächsangebot findet regelmäßigin wechselnden Stadtteilen statt. |ps

KZ-GedenkstätteSandhofen geöffnet

Die KZ-Gedenkstätte Sandhofen imUntergeschoss der Gustav-Wieder-kehr-Schule dokumentiert die Ge-schichte des KZ-Außenlagers als Teildes nationalsozialistischen KZ-Sys-tems. Sie informiert über den War-schauer Aufstand und erinnert an dieOpfer des KZ Sandhofen. Am Sonn-tag, 14. April, ist sie zwischen 14 und17 Uhr geöffnet. Ab 14.30 Uhr findeteine Führung statt. Der Eintritt ist frei.|ps

STADT IM BLICK

Herausgeber: Stadt MannheimChefredaktion: Christina Grasnick (V.i.S.d.P.)Die Fraktionen und Gruppierungen übernehmen die inhaltliche Verant-wortung für ihre Beiträge.Verlag: SÜWE Vertriebs- und Dienstleistungsgesellschaft mbH & Co. KGRedaktion: Christian Gaier,E-Mail: [email protected]: Druck- und Versanddienstleistungen Südwest GmbH, 67071LudwigshafenVerteilung: PVG Ludwigshafen; [email protected] oder Tel. 0621 127920. Das AMTSBLATT MANNHEIM er-scheint wöchentlich mittwochs/donnerstags außer an Feiertagen. DasAMTSBLATT MANNHEIM wird kostenlos an alle erreichbaren Mannhei-mer Haushalte verteilt. Sofern eine Zustellung des Amtsblattes auf-grund von unvorhersehbaren Störungen nicht erfolgt sein sollte, kanndas jeweils aktuelle Amtsblatt im Rathaus in E 5 und bei den einzelnenBürgerservices der Stadt Mannheim abgeholt werden. Die Adressen derBürgerservices können erfragt werden unter der Rufnummer 115.

IMPRESSUM AMTSBLATT

Informationenzur anstehenden Wahl

Die Vorbereitungen für die Europa-und Gemeindewahl am 26. Mai sind imvollen Gange. Am 14. April wird dasWählerverzeichnis für die kommen-den Wahlen erstellt. Für die Europa-wahl werden wahlberechtigte Deut-sche und die EU-Bürgerinnen und -Bürger, die bei den vergangenen EU-Wahlen bereits einen Antrag gestellthaben, automatisch eingetragen. Fürdie Gemeinderatswahl werden Deut-sche und EU-Bürgerinnen und -Bürger,die am Wahltag mindestens 16 Jahrealt sind und seit mindestens 26. Feb-ruar in Mannheim mit Hauptwohnunggemeldet sind, auch automatisch ein-getragen.

Briefkastenrichtig beschriften

Den ins Wählerverzeichnis eingetra-genen Wahlberechtigten werden bisspätestens 5. Mai die Wahlbenach-richtigungen an die Wohnungsan-schrift zugestellt. Die Bürgerinnen undBürger werden gebeten, darauf zuachten, dass ihr Briefkasten richtig be-schriftet ist und dass alle für die Woh-nung gemeldeten Familiennamen auf-geführt sind, damit die Briefe sie aucherreichen. Auf der Rückseite der Wahl-benachrichtigung findet sich ein Brief-wahlantrag für diejenigen, die amWahltag nicht ins Wahllokal gehen

können. Wer bis 5. Mai keine Wahlbe-nachrichtigung bekommen hat, solltedies dann sofort beim Wahlbüro (Sam-melnummer 293-9566) überprüfenlassen, weil sonst die Gefahr besteht,dass er nicht wählen darf.

Stimmzettelblockkommt extra

Die Wahlberechtigten für die Gemein-deratswahl erhalten neben der Wahl-benachrichtigung auch den Stimmzet-telblock zur Gemeinderatswahl, dennder Stimmzettel kann zu Hause schonvorbereitet und am 26. Mai ins Wahllo-kal mitgebracht werden. Dies erleich-tert und beschleunigt die Stimmabga-be. Der Stimmzettelblock wird etwasspäter zugestellt, nicht zusammen mitder Wahlbenachrichtigung.

Wahlbüro öffnet am 25. AprilDamit alle Fragen rund um die Wahleinfach und schnell geklärt werdenkönnen, wird beim Fachbereich De-mokratie und Strategie der StadtMannheim, Rathaus E 5, im Sitzungs-raum 58a wieder das Wahlbüro einge-richtet. Es ist ab 25. April bis zum 24.Mai geöffnet.

Öffnungszeitendes Wahlbüros:

25. April bis 17. Mai: montags bis frei-

Europa- und Gemeinderatswahl am 26. Maitags 8 bis 16 Uhr, donnerstags bis 20Uhr; 20. bis 24. Mai: montags bis frei-tags 8 bis 18 Uhr, donnerstags bis 20Uhr; 11. und 18. Mai: samstags 9 bis13 Uhr. Für alle Fragen zur Wahl stehendie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterdes Wahlbüros unter dem Telefonsam-melanschluss 293-9566 zur Verfü-gung.

Neu in Mannheim:Wahl-App

Die Stadt Mannheim bietet eine neueWahl-App an. Diese App erinnert analle wichtigen Wahltermine, damit dieBürgerinnen und Bürger bei allen Wah-len nichts mehr verpassen. Auf demWahlen-Maimarkstand der StadtMannheim wird auch dazu informiert.

Neue WahlgebäudeMit dem neuen, schnell wachsendenStadtteil Franklin wurde auch ein neu-es Wahllokal nötig, damit die Anwoh-nerinnen und Anwohner Franklins ihreStimmen in ihrem Stadtteil abgebenkönnen. Das neue Wahllokal befindetsich im ZEITSTROMHAUS in der Birke-nauer Straße. Veränderung bei demWahlgebäude gab es auch im Jung-busch – jetzt wird in der Jungbuschhal-le plus X in der Werftstraße 10 ge-wählt. Bisher war das Wahllokal in derJungbuschschule.

Anpassung an den Klimawandel

Der Baumbestand auf den zehnMannheimer Friedhöfen hat unter dergroßen Hitze und Trockenheit im ver-gangenen Sommer trotz zusätzlicherBewässerungsmaßnahmen sehr ge-litten. Vor diesem Hintergrund wur-den in den letzten Wochen 100 zu-sätzliche Jungbäume auf den Friedhö-fen gepflanzt. Darunter unter ande-rem die Arten Kaiserlinde, Spitz-ahorn, Hopfenbuche oder Esskasta-nie.

Nicht nur für die Friedhöfe sind die100 Laubbäume eine Bereicherung:Die Pflanzungen sorgen für einestadtweite Klimaverbesserung. Dennbereits als Jungbaum spart beispiels-weise eine Buche circa 40 bis 80 Kilo-gramm Kohlenstoffdioxid im Jahr ein,mit fortschreitender Lebensdauersind es nach rund 40 Jahren 6000 bis8000 Kilogramm pro Jahr. Mit ihremgroßen Bestand von rund 10.000Bäumen sind die Friedhöfe eine wich-tige grüne Lunge in Mannheim undleisten einen wertvollen Beitrag zu ei-nem gesunden Stadtklima. „Die öko-logische Funktion unserer Friedhöfefür die Stadt kann nicht genug her-

100 neue Bäume für die Mannheimer Friedhöfe

ausgestellt werden, daher ist es unseine Herzensangelegenheit, hier füreinen stabilen und gesunden Baum-bestand zu sorgen“, erklärte Bürger-meisterin Felicitas Kubala am Mitt-woch, als der letzte Baum feierlich aufdem Hauptfriedhof gepflanzt wurde.

Finanziell unterstützt wurde dasProjekt von der KlimaschutzagenturMannheim. „Die neu gepflanzten Bäu-me finden ihren Platz auf den Friedhö-fen über die ganze Stadt verteilt undstehen so symbolisch für die wichtigeRolle von Stadtgrün als Beitrag zurKlimafolgenanpassung in den Quar-tieren“, so Agnes Schönfelder, Ge-schäftsführerin der Klimaschutz-agentur Mannheim.

Die Umsetzung des Projekts habendie Friedhöfe Mannheim vorgenom-men, die seit 1996 eigenständig fürihren Baumbestand Sorge tragen.„Die Neupflanzungen sind nach demextremen Sommer ein wichtiger Bei-trag zur Erhaltung und Erweiterungunseres Baumbestands, auf den wirsehr stolz sind“, freute sich AndreasAdam, Leiter der Friedhöfe Mann-heim. |ps

Reisedokumente prüfen

Vor einem Urlaub wird oft ein wichti-ges Detail übersehen: gültige Reisedo-kumente. Der Fachbereich Bürger-dienste empfiehlt daher, frühzeitig dieAblauftermine von Personalausweis,Reisepass und Kinder-Reisepass zuprüfen.

Ein neuer Reisepass oder Personal-ausweis kann circa vier Wochen nachder Antragstellung abgeholt werden.Für Kurzentschlossene gibt es gegenAufpreis einen so genannten „Ex-press-Pass“, der innerhalb von fünfWerktagen abholbereit ist. Es bestehtauch die Möglichkeit, einen vorläufi-gen Reisepass mit verkürzter Gültig-keitsdauer zu beantragen. Dieser kannnur dann ausgestellt werden, wennselbst ein Expresspass nachweislichnicht mehr rechtzeitig zur Reise da wä-re. Aber Vorsicht: Nicht jedes Reise-land akzeptiert den „Vorläufigen“. FürKinder gibt es den Kinder-Reisepass,der sofort ausgestellt werden kann,wenn ein geeignetes Bild, die Auswei-se beider Eltern und eine von beidenEltern unterzeichnete Einverständnis-erklärung vorliegen (abrufbar unterwww.mannheim.de). Allerdings wird

„Express-Pass“ für Kurzentschlosseneauch der Kinder-Reisepass nicht in je-dem Reiseland akzeptiert. Zur Bean-tragung aller Ausweisdokumente wirdjeweils ein aktuelles, biometrischesPassbild benötigt.

Wichtig: Man sollte sich vorab überdie Einreisebedingungen des Urlaubs-ziels informieren. Aktuelle Informatio-nen für alle Länder stellt das Auswärti-ge Amt unter www.auswaertiges-amt.de bereit. Doch nicht nur für denGrenzübertritt sind gültige Ausweisevonnöten. Für Deutsche besteht eineAusweispflicht ab dem vollendeten 16.Lebensjahr. Wer gegen diese Pflichtverstößt, also weder einen gültigenPersonalausweis noch einen gültigenReisepass besitzt, handelt ordnungs-widrig und kann mit einem Bußgeldvon bis zu 3000 Euro belegt werden.

Für die Beantragung von Auswei-sen, Reisepässen und Kinder-Reise-pässen stehen die Bürgerservices aninsgesamt 15 Standorten zur Verfü-gung. Eine vorherige Terminvereinba-rung unter www.mannheim.de/ter-minreservierung oder telefonisch un-ter der Behördennummer 115 wirdempfohlen. |ps

Geänderte Öffnungszeiten derStadtbibliotheken in den Osterferien

Die Osterferien stehen kurz bevorund damit gelten in der Stadtbiblio-thek und ihren Zweigstellen einge-schränkte Öffnungszeiten. Die Zent-ralbibliothek im Stadthaus N 1 sowiedie Kinder- und Jugendbibliothek imDalberghaus, N 3, 4, bleiben amSamstag vor Ostern, 20. April, ge-schlossen.

– Zweigstelle Feudenheim: vom

Zentral- sowie Kinder- und Jugendbibliothek am 20. April geschlossen15. bis zum 18. April geschlossen

– Zweigstellen Friedrichsfeld,Neckarstadt-West, Sandhofen, Schö-nau und Seckenheim: vom 23. biszum 26. April geschlossen

– Zweigstelle Vogelstang: am 15.,17., 18., 24. und 25. April Ferienöff-nungszeiten von 12 bis 16 Uhr. Am26. April wie üblich von 10 bis 13 Uhrgeöffnet.

– Zweigstelle Herzogenried: vom15. bis zum 26. April geschlossen

– Mobile Bibliothek: vom 16. biszum 26. April werden die Haltestellenin den Stadtteilen nicht bedient.

– In der Musikbibliothek sowie inden Zweigstellen Käfertal, Neckarauund Rheinau gelten während der ge-samten Osterferien die üblichen Öff-nungszeiten. |ps

11. April 2019 - Ausgabe Nr. 57 E-Mail: [email protected] - Telefon: 0621 293 2911 - www.mannheim.de

Neu bei Sport im Park: „Fit mit Baby“. FOTO: STADT MANNHEIM

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Seite 4 11. April 2019

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ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Flurbereinigung Ilvesheim (L 597)Rhein-Neckar-Kreis

Wahlsatzung-Entwurf -

derTeilnehmergemeinschaft der FlurbereinigungIlvesheim (L 597)

über dasVerfahren derWahl desVorstands(§ 18 Abs. 3 FlurbG und § 2 AGFlurbG).

beschlossen von derTeilnehmerversammlung am07. Mai 2019

§ 1 Sitzverteilung§ 2 Wahl§ 3 Wahlausschuss§ 4 Wahlberechtigung§ 5 Wählbarkeit§ 6 Ungültige Stimmzettel§ 7 Zuordnung der Stellvertreter§ 8 Nachrücken§ 9 Abberufung desVorstands§ 10 Abstimmung imVorstand

§ 1 Sitzverteilung(1) Auf Grund der Festsetzung der Flurbereinigungsbehörde besteht derVorstand derTeilnehmer-

gemeinschaft aus fünfMitgliedern. Für jedesVorstandsmitglied ist ein Stellvertreter zu wählen.(2) Je einMitglied desVorstandes und ein Stellvertreter ist aus demKreis derjenigen zuwählen, die

nicht Beteiligte im Sinne von § 10 FlurbG sind (§ 2 AGFlurbG). Mitglieder des Gemeinderateseiner Flurbereinigungsgemeinde sind keine „Nichtbeteiligten“.

(3) Von den zu wählendenMitgliedern und Stellvertretern müssenmindestens je- 1 Mitglied und 1 Stellvertreter für die Gemeinde Ilvesheim,- 1 Mitglied und 1 Stellvertreter für die Gemeinde Edingen-Neckarhausen und- 1 Mitglied und 1 Stellvertreter für die Stadt Mannheimgewählt werden, sofern entsprechende Bewerbungen vorliegen.Maßgebend für die Zuordnung zu einer der Gemeinden ist derWohnsitz oder, wenn der Bewer-ber in keiner dieserGemeindeneinenWohnsitz hat, derGrundbesitz.Hat er in keinemodermeh-reren dieser Gemeinden Grundbesitz, so muss in derVersammlung öffentlich angegeben wer-den, für welche Gemeinde er sich bewirbt.

§ 2Wahl(1) Gewählt wird durchAbgabe vonStimmzetteln in einemWahlgang gemeinsam fürVorstandsmit-

glieder und Stellvertreter.(2) Gewählt als Mitglied desVorstands ist,

a. wer aus demKreis der Nichtbeteiligten die meisten Stimmen erhält;b. wer unter den aus der Gemeinde Ilvesheim bzw. aus der Gemeinde Edingen-Neckarhau-sen bzw. aus der Stadt Mannheim kommenden Bewerbern die meisten Stimmen erhält;c. wer danach die meisten Stimmen erhält;d. Falls aus den Gemeinden keine geeigneten Bewerbungen vorliegen, sind die Bewerbergewählt, welche die nächstbesten Ergebnisse erzielen. Dies gilt, bis alle freienVorstandssitzebesetzt sind.e. Bei Stimmengleichheit entscheidet das vomWahlleiter zu ziehende Los.

(3) Aus demKreis der verbleibenden Bewerber sind als Stellvertreter gewählt, die analog den Zif-fern a bis e des Abs. 2 die meisten Stimmen erhalten haben.

(4) Die verbleibenden Bewerber sind als Ersatzperson gewählt. Die Reihenfolge ergibt sich analogden Ziffern a bis e des Abs. 2.

§ 3WahlausschussZur Stimmenauszählung wird aufVorschlag desWahlleiters einWahlausschuss bestellt. Dieser sollaus mindestens drei Personen bestehen. Sie dürfen nicht zugleich Bewerber für denVorstand sein.Der Ausschuss zieht bei Bedarf Helfer zumAuszählen der Stimmen bei.

§ 4Wahlberechtigung(1) Wahlberechtigt sind alleTeilnehmer im Sinne von § 10 Nr. 1 FlurbG. Soweit sie das 18. Lebens-

jahr noch nicht vollendet haben oder nicht voll geschäftsfähig sind, steht dasWahlrecht ihrengesetzlichenVertretern zu. Die juristischen Personen werden durch die in den Gesetzen vorge-sehenen Organe vertreten. Die Kontrolle derWahlberechtigung obliegt der Selbstkontrolle derWahlberechtigten, die von der Flurbereinigungsbehörde unterstützt wird.

(2) JederWahlberechtigte trägt sich in eineAnwesenheitsliste ein.Mit seinerUnterschrift versicherter, dass er alsTeilnehmer oder als Bevollmächtigter einesTeilnehmers wahlberechtigt ist undihm kein Miteigentümer dasWahlrecht streitig macht.

(3) JederWähler darf für alle Sitze wählen. Er kann aber für jedenVorstandssitz und jedenStellvertreter nur jeweils eine Stimme abgeben, also insgesamt zehnStimmen. Die Abgabe vonwe-niger Stimmen ist zulässig.(4) JederWähler darf nur einen Stimmzettel abgeben. Dies gilt auch, wenn derTeilnehmer

sowohl als Eigentümer wie als Miteigentümer am Flurneuordnungsverfahren beteiligt ist. Nur einenStimmzettel darf auch abgeben, wer selbst Teilnehmer ist und zugleich einen oder mehrere andereTeilnehmer vertritt. Bruchteils- und Gesamthandgemeinschaften (z.B. Erbengemeinschaften oderEheleute inGütergemeinschaft) haben nach demGesetz jeweils nur eineStimmegemeinschaftlich.Wer sowohl als Alleineigentümer als auch als Miteigentümer (Bruchteils- oder Gesamthandeigen-tum)Teilnehmer ist, gilt alsWähler für seinAlleineigentum; daher darf dannauch seinMiteigentümerwählen.(5) Wer als Miteigentümer (Bruchteils- oder Gesamthandeigentum) das gemeinsameWahlrecht

ausüben will, darf dies, sofern kein anderer Miteigentümer sich alsWähler beimWahlleiter mel-det. Meldet sich ein andererMiteigentümer, kann die Eigentumsgemeinschaft nur dannwählen,wenn sie sich auf eine gemeinsame Stimmabgabe oder einen gemeinsamenVertreter einigt.

§ 5Wählbarkeit(1) Wählbar ist jede volljährige und in ihrer Geschäftsfähigkeit unbeschränkte Person, gemäß den

Einschränkungen nach § 1 dieser Satzung.(2) Wahlvorschlägemüssen spätestens am 4.Tag vor derWahl beim Amt für Flurneuordnung ein-

gereicht werden. DieWahlberechtigten können aber in ihre Stimmzettel weitere Bewerber ein-tragen und diese gültig wählen.

§ 6 Ungültige StimmzettelUngültig sind Stimmzettel, diea. Zusätze enthalten, die die Kennzeichnung unklar machen. Die Entscheidung trifft derWahlaus-

schussmit Stimmenmehrheit.b. demselben Bewerber mehrere Stimmen geben;c. mehr als 10 Stimmen enthalten.

§ 7 Zuordnung der Stellvertreter(1) JederVorstand hat einen persönlichen Stellvertreter. Dieser wird ihm nach der sich gemäß § 2

ergebenden Reihenfolge zugeordnet.(2) DasnichtbeteiligteVorstandsmitgliedmit denmeistenStimmenwirddurcheinennichtbeteiligten

Stellvertreter vertreten.

§ 8 Nachrücken(1) Scheidet einVorstandsmitglied aus demVorstand derTeilnehmergemeinschaft aus, so rückt an

seine Stelle der Stellvertreter entsprechend § 2.(2) Für den in denVorstand eintretenden oder sonst ausscheidenden Stellvertreter rückt jeweils die

Ersatzperson entsprechend § 2 nach.(3) Ist derVorstand nicht mehr ergänzbar, weil keine Stellvertreter mehr vorhanden sind, so hat die

Teilnehmerversammlung die erforderliche Nachwahl spätestens dann vorzunehmen, wenn derVorstand nicht mehr beschlussfähig ist (§ 26 Abs. 2 FlurbG).

§ 9 Abberufung desVorstandsDieVersammlung derTeilnehmer kannMitglieder derVorstandes oder Stellvertreter dadurch abbe-rufen, dass sie an deren Stelle mit der Mehrheit der anwesendenTeilnehmer neueMitglieder oderStellvertreter wählt. In derVersammlungmussmindestens dieHälfte derTeilnehmer anwesend sein(§ 23 Abs. 1 FlurbG)

§ 10 Abstimmung imVorstandDerVorstand fasst seine Beschlüssemit der Mehrheit der anwesendenMitglieder (§ 26 Abs. 2FlurbG). Stimmenthaltung hat dieselbeWirkung wie eine Gegenstimme.

VorstehendeSatzungwurde vonderTeilnehmerversammlungbeschlossenundwird hiermit vonderFlurbereinigungsbehörde genehmigt.DerVorstandsvorsitzende, das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises, Amt für Flurneuordnung -untereFlurbereinigungsbehörde - unddasLandesamt fürGeoinformation undLandentwicklungBa-den-Württemberg - obereFlurbereinigungsbehörde - erhalten jeeinealsAusfertigunggekennzeich-nete Reinschrift.Ilvesheim, den 07. Mai 2019Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis- Amt für Flurneuordnung -

Öffentliche BekanntmachungWahl desVorstands derTeilnehmergemeinschaftder Flurbereinigung Ilvesheim (L 597)

Mit dem Flurbereinigungsbeschluss vom 03.09.2018 ist dieTeilnehmergemeinschaft der Flurberei-nigung Ilvesheim (L 597) entstanden. ZurTeilnehmergemeinschaft gehören alle Eigentümer undErbbauberechtigten der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke. DieTeilnehmerge-meinschaft wählt einenVorstand. Dieser vertritt die gemeinschaftlichen Interessen derTeilnehmer-gemeinschaft. Der ehrenamtlich wirkendeVorstand ist von der Flurbereinigungsbehörde insbeson-dere über den Fortschritt der Flurbereinigungsarbeiten laufend zu unterrichten, zu wichtigen ge-meinschaftlichen Angelegenheiten zu hören und zur Mitarbeit heranzuziehen.

1. Die Grundstückseigentümer und die Erbbauberechtigten im Flurneuordnungsgebiet -Teilnehmer - sowie sonstige Interessierte werden zurWahl desVorstands

auf Dienstag, den 07. Mai 2019in die Mehrzweckhalle von Ilvesheim, Mühlenweg 71, 68549 Ilvesheim, 18.00 Uhreingeladen.

2. Die Zahl derVorstandsmitgliederwird hiermit gemäߧ21Abs. 1FlurbGauf 5 festge-setzt.Für jedesMitglied ist gemäß § 21 Abs. 5 FlurbG ein Stellvertreter zu wählen. Nach § 2des bad.-württ. Ausführungsgesetzes zum FlurbG (AGFlurbG) mussmindes-tens 1Mitglied desVorstands und 1 Stellvertreter aus demKreis derjenigen gewählt werden,die am Flurneuordnungsverfahren nicht beteiligt sind.

3. DerVorstand führt die Geschäfte derTeilnehmergemeinschaft. Er soll dasVertrauen derTeilnehmer besitzen. Es liegt daher im Interesse aller Teilnehmer, sich an derWahl zubeteiligen.

4. Wahlberechtigt sind dieTeilnehmer (§§ 21 Abs. 3, 10 Nr. 1 FlurbG).Wenn sie das18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder nicht voll geschäftsfähig sind, steht dasWahlrecht den gesetzlichenVertretern zu. Bevollmächtigte haben sich durch schriftlicheVollmacht auszuweisen.

5. Jeder imWahltermin anwesendeTeilnehmer hat insgesamt jeweils nur je 1 Stimme fürjedes zu wählendeVorstandsmitglied und jeden Stellvertreter, selbst wenn er alsEigentümer und zugleich als Miteigentümer am Flurneuordnungsverfahren beteiligt ist.Nur eine Stimme hat auch der Bevollmächtigte, auch wenn er selbst zugleichTeilnehmerist oder mehrereTeilnehmer vertritt. Bruchteilgemeinschaften (Miteigentümer) und

Gesamthandgemeinschaften (z.B. Erbengemeinschaften) haben jeweils nur 1 Stimmegemeinschaftlich.

6. Wählbar ist jederVolljährige, auch wenn er nicht Teilnehmer am Flurneuordnungsverfah-ren ist.Wahlvorschläge können bis zum 4.Tag vor derWahl beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis - Amt für Flurneuordnung - eingereicht werden. Es sind aber auchPersonenwählbar,die nicht auf einemWahlvorschlag stehen. Ein Satzungsentwurf gemäß den gesetzlichenVorgabenwird ab demZeitpunkt dieser Bekanntgabe imRathaus in Ilvesheim zur Einsichtausgelegt.Zusätzlich kann diese Bekanntmachungmit Satzungsentwurf auf der Internetseite desLandesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o.g.Verfahren (www.lgl-bw.de/3286) eingesehen werden.DieWahlsatzung wird direkt vor derWahl am 07.05.2019 von den anwesendenTeilnehmern beschlossen.

Sinsheim, den 28.03.2019

gez. Neubert, Amtsleiter

Landratsamt Rhein-Neckar-KreisAmt für FlurneuordnungMuthstraße 4, 74889 SinsheimE-Mail: [email protected]: 07261 / 9466 – 5400

Öffentliche BekanntmachungDer Bebauungsplan Nr. 71.51 “Sullivan“ in Mannheim-Käfertal und die zugehörige Satzungüber örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) in dessen Geltungsbe-reich treten in Kraft.DerGemeinderat hat am09.04.2019 denBebauungsplanNr. 71.51 “Sullivan“ inMannheim-Käfertalund die zugehörige Satzung über örtliche Bauvorschriften in dessenGeltungsbereich beschlossen.Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 71.51 ist in der nachfolgenden Skizze dargestellt:

Nach § 10Abs. 3 BauGB tritt der Bebauungsplanmit dieser öffentlichenBekanntmachung inKraft.Unbeachtlich werden gemäß § 215 Abs. 1 BauGB:1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtlicheVerletzung der dort bezeichneten

Verfahrens- und Formvorschriften,2. eine unter Berücksichtigung des § 214Abs. 2 beachtlicheVerletzung derVorschriften über

dasVerhältnis des Bebauungs-plans und des Flächennutzungsplansund

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtlicheMängel des Abwägungs-vorgangs,wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüberder Stadt Mannheim unter Darlegung des dieVerletzung begründenden Sachverhalts geltend ge-macht worden sind.Sollte der Bebauungsplan unterVerletzung vonVerfahrens- oder Formvorschriften der Gemeinde-ordnung (GemO) oder anderer auf der GemO beruhenderVerfahrens- oder Formvorschriften zu-stande gekommen sein, gilt er ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zuStande gekommen. Dies gilt nicht, wenn1. dieVorschriften über dieÖffentlichkeit der Sitzung oder die Bekanntmachung der Satzung

verletzt worden sind;2. der Oberbürgermeister demBeschluss nach § 43 GemOwegenGesetzwidrigkeit

widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der im vorstehenden Satz genannten Frist dieRechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder dieVerletzung derVerfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Stadt Mannheim unter Bezeichnung desSachverhaltes, der dieVerletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eineVerletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz1 genannten Frist jedermann dieseVerletzung geltendmachen (§ 4 Abs. 4 GemO).Auf dieVorschriften des § 44Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGBüber die fristgemäßeGeltend-machung etwaiger Entschädigungs-ansprüche und deren Erlöschen wird hingewiesen. Die Ent-schädigungsansprüche sind gegenüber der Stadt Mannheim geltend zumachen.Der Bebauungsplanmit der Begründung und einer zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10Abs. 4BauGBsowie dieSatzungüber die örtlichenBauvorschriften in dessenGeltungsbereich kön-nen beimBeratungszentrumBauen undUmwelt,VerwaltungsgebäudeCollinistraße 1 (Collini-Cen-ter), Erdgeschoss,montags bismittwochs von8.00Uhr bis 12.30Uhr unddonnerstags von8.00Uhrbis 17.00 Uhr eingesehen werden.Mannheim, 11.04.2019Stadt MannheimFachbereich Baurecht, Bauverwaltung und Denkmalschutz

Kultur ein Schwerpunkt

Stadtrat Dr. Jens J. Kirsch ist am 5.April 80 Jahre alt geworden. Er wur-de als ältestes von drei Kindern inHannover geboren. Nach dem Studi-um der Medizin und Betriebswirt-schaft in Erlangen, Kiel, Hamburg,Wien, Berlin, Heidelberg und Mann-heim mit Staatsexamen und Promo-tion an der Universität Heidelbergkam er 1970 nach Mannheim, um alswissenschaftlicher Marketingleiterbei Boehringer Mannheim zu arbei-ten.

In Mannheim und London bildeteer sich zum Facharzt für Chirurgiemit dem besonderen Schwerpunkt„Enddarm-Erkrankungen“ weiter.1980 machte er sich mit vier Part-nern selbstständig und gründete das„End- und Dickdarm-Zentrum“, daser 2012 abgab.

80. Geburtstag von Stadtrat Jens J. KirschDer Vater von fünf Kindern ist seit

1979 Mitglied des CDU-Kreisver-bands Mannheim und mit Unterbre-chungen seit 1991 Mitglied desKreisvorstands. Ab 1984 war Kirschzehn Jahre lang im Bezirksbeirat Ost-stadt/Schwetzingerstadt. Seit 1994ist er Mitglied des Gemeinderats undverfolgt die politischen Schwer-punkte Krankenhaus- und Gesund-heitswesen, Kultur sowie Freie Beru-fe, gehört dem Kulturausschuss so-wie dem Integrationsausschuss an.

2012 gründete er mit seiner Fami-lie die Stiftung „Sammlung Kirsch“,die sich dem Kunsthandwerker undMaler des Jugendstils HansChristiansen widmet. Zusammenmit Dr. Adelheid Weiss initiierte erfür die Kunsthalle die Aktion „Bildpa-ten“. |ps

Die Welt des Gaston Paris

Mit der aktuellen Sonderausstellung„Die unersättliche Kamera“ heben dieReiss-Engelhorn-Museen einen ver-schollenen Schatz der Fotografie-Ge-schichte. Erstmals widmet sich eineSchau dem facettenreichen Werk desFotografen Gaston Paris. DiesenMeister seines Fachs stellt KuratorProf. Claude W. Sui am Mittwoch, 17.April, im Rahmen der Reihe „Cultureafter Work“ vor. Los geht es ab 18 Uhr.

Die Fotografien von Gaston Paris(1903-1964) nehmen Betrachterin-nen und Betrachter mit auf eine Reiseins Paris der 1930er Jahre – vomschillernden Nachtleben bis zumElend der Vorstädte, von den Starsder Chanson-Szene bis zu den Akro-baten im Zirkus, von Zuchthäusern biszu modernen Stahlarchitekturen. ImGespräch mit Moderator Norman

„Culture after Work“ entführt in die 1930er Jahre

Schäfer beleuchtet Sui, was daskünstlerische Schaffen von GastonParis ausmacht. Im Vordergrund stehtunter anderem die Fotografie desNeuen Sehens, der Poetische Realis-mus und die humane Fotografie. Da-bei wird nicht nur Gaston Paris behan-

delt, sondern auch eine ganze Reihean weltbekannten Zeitgenossen, dieebenfalls für das legendäre Magazin„VU“ tätig waren, darunter Man Ray,Brassaï, Robert Capa oder HenriCartier-Bresson.

Das Museum Zeughaus C5 ist an

diesem Abend bis 20 Uhr geöffnet.Der Talk beginnt um 18.15 Uhr und ei-ne kurze Themenführung um 18.45Uhr. Parallel ist der Einzelbesuch desHauses auch ohne Teilnahme an „Cul-ture after Work“ möglich.

Den Arbeitstag entspannt mit ei-nem anregenden Museumsbesuchausklingen lassen, können Besuche-rinnen und Besucher in der Veranstal-tungsreihe „Culture after Work – Kul-turgenuss am Feierabend“. Einmal imMonat gewähren Ausstellungsexper-tinnen und -experten exklusive Einbli-cke hinter die Kulissen der Museums-arbeit und beleuchten breitgefächer-te Themen. |ps

Weitere Informationen:

www.rem-mannheim.de.

Die Foto-Ausstellung „Die unersättliche Kamera“ entführt ins schil-lernde Paris der 1930er Jahre. FOTO: MARIA SCHUMANN

Page 5: Seite suw-mah-1/haupt/mah hp01 haupt.01/A0/gaierc suw ... 15_0411.pdf · 9554351_190_19 Planken erstrahlen in neuem Glanz Mannheim. Während der zweijähri-gen Bauphase der Planken

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Öffentliche BekanntmachungDer Bebauungsplan Nr. 71.5.1 “Gebiet zwischen der Rüdesheimer Straße, der Neustadter-Straße, derWachenheimer Straße sowie der Straße amAubuckel“ inMannheim-Käfertal wirdaufgestellt.Der Ausschuss für Umwelt undTechnik hat am 12.09.2017 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr.71.5.1 “Gebiet zwischen der Rüdesheimer Straße, der Neustadter-Straße, derWachenheimer Stra-ße sowie der Straße amAubuckel“ beschlossen.Eine Durchführung des Aufstellungsverfahrens im vereinfachtenVerfahren gemäß § 13 oder im be-schleunigtenVerfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) bleibt vorbehalten. Ebenso bleibt einesichaus städtebaulichenErfordernissenergebendeAnpassungdesGeltungsbereichs vorbehalten.Der Bebauungsplan Nr. 71.5.1 “Gebiet zwischen der Rüdesheimer Straße, der Neustadter-Straße,derWachenheimer Straße sowie der Straße amAubuckel“ ersetzt nach seinem Inkrafttreten in sei-nemGeltungsbereich die Baufluchtenpläne Nr. 71.5 F vom 18.05.1952 sowie Nr. 32 F vom19.08.1923.Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplanes 71.5.1 ist in der nachfolgenden Skizze darge-stellt:

Ziel und Zweck der Planung ist die städtebauliche Ordnung des Gebietes zur dauerhaften Siche-rung seiner differenzierten Gewerbestruktur sowie der Ausschluss vonVergnügungsstätten undBordellen bzw. bordellartigen Betrieben.Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch(BauGB):Die Planunterlagen können vom 23.04.2019 bis einschl. 07.05.2019 im Beratungszentrum BauenundUmwelt, imErdgeschossdesVerwaltungsgebäudesCollini-Center,Collinistraße1,montagsbismittwochs von 8.00Uhr bis 16.00Uhr, donnerstags von 8.00Uhr bis 17.00Uhr und freitags von 8.00Uhr bis 12.00 Uhr eingesehen werden.ZusätzlichwirddieMöglichkeit zurEinsichtnahmederPlanungsunterlagen imobengenann-ten Zeitraum beim Bürgerdienst Käfertal, Wormser Straße 1, Montag und Donnerstag von8.00 – 16.00 Uhr, Dienstag von 15.00 – 18.00 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8.00 – 12.00 Uhr

gegeben.EtwaigeAnregungenzurPlanungkönnenwährenddesAuslegungszeitraumesschriftlichoder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Mannheim unter oben genannter Adresse abgegebenwerden.Die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Planunterlagen ist auch unter folgendem Link im Internetmöglich:https://www.mannheim.de/bauleitplanung

Mannheim, den 11.04.2019Stadt MannheimFachbereich Baurecht, Bauverwaltung und Denkmalschutz

Öffentliche BekanntmachungDer Bebauungsplan Nr. 71.52 “Funari“ in Mannheim-Käfertal und die zugehörige Satzungüber örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) in dessen Geltungsbe-reich treten in Kraft.Der Gemeinderat hat am 09.04.2019 den Bebauungsplan Nr. 71.52 “Funari“ in Mannheim-Käfertalund die zugehörige Satzung über örtliche Bauvorschriften in dessenGeltungsbereich beschlossen.Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 71.52 ist in der nachfolgenden Skizze dargestellt:

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Nach § 10Abs. 3 BauGB tritt der Bebauungsplanmit dieser öffentlichenBekanntmachung inKraft.Unbeachtlich werden gemäß § 215 Abs. 1 BauGB:1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtlicheVerletzung der dort bezeichneten

Verfahrens- und Formvorschriften,2. eine unter Berücksichtigung des § 214Abs. 2 beachtlicheVerletzung derVorschriften über

dasVerhältnis des Bebauungs-plans und des Flächennutzungsplansund

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtlicheMängel des Abwägungs-vorgangs,wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüberder Stadt Mannheim unter Darlegung des dieVerletzung begründenden Sachverhalts geltend ge-macht worden sind.Sollte der Bebauungsplan unterVerletzung vonVerfahrens- oder Formvorschriften der Gemeinde-ordnung (GemO) oder anderer auf der GemO beruhenderVerfahrens- oder Formvorschriften zu-stande gekommen sein, gilt er ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zuStande gekommen. Dies gilt nicht, wenn1. dieVorschriften über dieÖffentlichkeit der Sitzung oder die Bekanntmachung der Satzung

verletzt worden sind;2. der Oberbürgermeister demBeschluss nach § 43 GemOwegenGesetzwidrigkeit

widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der im vorstehenden Satz genannten Frist dieRechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder dieVerletzung derVerfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Stadt Mannheim unter Bezeichnung desSachverhaltes, der dieVerletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eineVerletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz1 genannten Frist jedermann dieseVerletzung geltendmachen (§ 4 Abs. 4 GemO).Auf dieVorschriften des § 44Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGBüber die fristgemäßeGeltend-machung etwaiger Entschädigungs-ansprüche und deren Erlöschen wird hingewiesen. Die Ent-schädigungsansprüche sind gegenüber der Stadt Mannheim geltend zumachen.Der Bebauungsplanmit der Begründung und einer zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10Abs. 4BauGBsowie dieSatzungüber die örtlichenBauvorschriften in dessenGeltungsbereich kön-nen beimBeratungszentrumBauen undUmwelt,VerwaltungsgebäudeCollinistraße 1 (Collini-Cen-ter), Erdgeschoss,montags bismittwochs von8.00Uhr bis 12.30Uhr unddonnerstags von8.00Uhrbis 17.00 Uhr eingesehen werden.Mannheim, 11.04.2019Stadt MannheimFachbereich Baurecht, Bauverwaltung und Denkmalschutz

Öffentliche Ausschreibung nachVOB,Teil AJohanna-Geissmar-Gymnasium–UmbauundSanierungGebäude10Verwaltung,Mensa,Bi-bliothek

Die Stadt Mannheim vertreten durch die BBS Bau- und Betriebsservice GmbH schreibt im RahmendesUmbauund der Sanierung desGebäude 10Verwaltung,Mensa , Bibliothek amJohanna-Geiss-mar-Gymnasium in 68307Mannheim, LötzenerWeg 2 - 4, die Ausführung der Bauleistungen aus.Hierbei handelt es sich um:

Titel 16.1 – SchlosserarbeitenTitel 16.2 – StahlinnentürenTitel 50.1 – Elektroarbeiten

Den vollständigenVeröffentlichungstext entnehmen Sie bitte unserer Homepage www.bbs-mann-heim.de. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an BBS Bau- und Betriebsservice GmbH,Telefon0621/3096-789Mannheim, 11.04.2019

Öffentliche Ausschreibung nachVOB,Teil AEugen-Neter-Schule – Erneuerung der Lüftungsanlage, SchwimmhalleDie Stadt Mannheim vertreten durch die BBS Bau- und Betriebsservice GmbH schreibt im Rahmender Erneuerung der Lüftungsanlage, Schwimmhalle an der Eugen-Neter-Schule in 68307Mann-heim, er FrankfurterWeg 30, die Ausführung der Bauleistungen aus. Hierbei handelt es sich um:Titel 08 -TrockenbauarbeitenDen vollständigenVeröffentlichungstext entnehmen Sie bitte unserer Homepage www.bbs-mann-heim.de. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an BBS Bau- und Betriebsservice GmbH,Telefon0621/3096-789Mannheim, 11.04.2019

Offenlage des externen Notfallplans der Fa. RabenTrans European GmbHDer Entwurf des externen Notfallplans wird gem. § 8a Landeskatastrophenschutzgesetz Baden-Württemberg für die Dauer von einemMonat öffentlich ausgelegt. Die Auslegung erfolgt in der Zeitvom 2. bis 31. Mai 2019 vonMontag bis Freitag jeweils von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00Uhr in der HauptfeuerwacheMannheim, Gert-Magnus-Platz 1, 68163Mannheim, Raum 3.069.Während dieser Zeit können auch Anregungen zur Planung vorgebracht werden.

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