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1 Seite Landesarbeitsgemeinschaft Arbeit Rheinland-Pfalz e.V., Jahrestagung in Mainz, 21.Novem ber 2007 „Bedeutung von Betreuungsstufen im Bereich des SGB II“ Jahrestagung der Landesgemeinschaft Arbeit Rheinland-Pfalz e.V. 21. November 2007, Mainz

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1SeiteLandesarbeitsgemeinschaft Arbeit Rheinland-Pfalz e.V., Jahrestagung in Mainz, 21.November 2007

„Bedeutung von Betreuungsstufen im Bereich des SGB II“

Jahrestagung der

Landesgemeinschaft Arbeit Rheinland-Pfalz e.V.

21. November 2007, Mainz

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rechtliche Grundlagen

Zielsystem SGB II:

- Vermeidung, Verringerung und Beendigung von Hilfebedürftigkeit (§ 1 SGB II)

vorrangig durch Eingliederung in Arbeit:

- gezielter Einsatz von Dienstleistung (§ 1 (1) Satz 4, (2), § 3 (1) in Verbindung mit § 4 SGB II)

- Geldleistung und Maßnahmen zur Eingliederung (§ 16 SGB II)

§ 54 S. 2 SGB II:

„Soweit einzelne Maßnahmen nicht unmittelbar zur Eingliederung in Arbeit führen, sind von der Bundesagentur für Arbeit andere Indikatoren zu entwickeln, die den Integrationsfortschritt der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in geeigneter Weise abbilden.“

Indikatoren = Abbildung durch Systematik der Betreuungsstufen

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Unterstützung des gesamten Integrationsprozesses(nicht nur die reine Vermittlung)

Feststellung der Betreuungsstufe eines Kunden im Rahmen des Beurteilungsermessens auf der Basis eines umfassenden Profilings

durch die Systematik der Betreuungsstufen> klare Kundenstrukturierung > realistisches Bild von der Integrationsnähe der Kunden> bessere Objektivierbarkeit des Beurteilungsermessens

Aufgabe der Betreuungsstufen

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effektive und effiziente Betreuung des Kunden > bessere Steuerbarkeit durch Betreuungsstufen

Überblick über den Wechsel von Betreuungsstufen: Feststellung und Bewertung der Integrationsfort- /rückschritte eines Kunden im Zeitablauf

Dokumentation erreichter Erfolge> nicht mehr ausschließliche Bemessung an Integration in Arbeit> Bemessung an Arbeit mit dem Kunden

Aufgabe der Betreuungsstufen

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Betreuungsstufen im Integrationsprozess

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Der Integrationsprozess – schematische Darstellung

Umsetzung des Integrationskonzepts

Anliegenklärung, Kundensteuerung und Erstberatung

ErstkontaktÜbernahme in Betreuung durch Integrationsfachkraft

Betreuung

Profiling / Standortbestimmung

Zieldefinition / Zwischenziele

Abbildung der Integrationsentwicklungüber Betreuungsstufen

Integrations-planung

IntegrationIntegration in Erwerbstätigkeit

ohne Beendigung der Hilfebedürftigkeit

Eingliederungs-vereinbarung

mit Beendigung der Hilfebedürftigkeit

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Individuelle „Voraussetzungen“ des Kunden

Anforderung der Erwerbstätigkeit mit der individuell höchsten Integrationswahrscheinlichkeit

Beurteilung der Differenz zwischen Voraussetzungen des Kunden („IST“) und den

Anforderungen („SOLL“/ „KÖNNTE“) als Grundlage für

die künftige Betreuung

Feststellung der individuellen Betreuungsstufe durch Integrationsfachkraft

▶ Indikatoren weisen auf den Grad der Abweichung zwischen Voraussetzungen und Anforderungen hin

▶Kriterienkatalog legt Indikatoren allgemeingültig fest

Integrationsnähe

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Integration ist die Eingliederung in Arbeit zur Verringerung, Beendigung oder Vermeidung von Hilfebedürftigkeit.

Ein Kunde im SGB II ist integriert, wenn er entweder

- unter Ausschöpfung seiner individuellen Möglichkeiten eine Tätigkeit ausübt und seine Hilfebedürftigkeit nicht beendet

oder

-durch Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen oder selbstständigen Erwerbstätigkeit seine Hilfebedürftigkeit nicht beendet

oder

-durch Eingliederung in Erwerbstätigkeit seine Hilfebedürftigkeit beendet.

Integration und Betreuung

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Integrationsplanung hat konkretes Ziel:

- Beendigung der Hilfebedürftigkeit durch Erwerbstätigkeit

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* Abbildungen von Integrationsfortschritten innerhalb dieser Betreuungsstufe sind derzeit nicht möglich.

Der Betreuungs- und Unterstützungsbedarf ist jedoch nicht generell abschätzbar.

Verringerung Betreuungs- und

Unterstützungsbedarf

Integriert unter

Beendigung der Hilfebe-dürftigkeit

Abbildung der Integrationsentwicklung

IFIntegrations-

fern:

Betreuungs-und Hilfebedarf

IGStabilisierungs-

bedarf

IKFörderungs-

bedarf

INIntegrations-

fähig:

bereit zur Integration

I Integriert, aber weiterhin hilfebedürftig *

Das System der Betreuungsstufen

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Feststellung der Betreuungsstufen

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Anlässe zur Überprüfung der Zuordnung zu einer Betreuungsstufe

Erstkontakt – Neukunde / „Rechtskreiswechsler“

seitens ARGE zu bestimmenden zeitlichen Abständen

integrationswirksame Veränderungen im persönlichen Umfeld des Kunden

(Nicht-)Erreichen von in der EinV vereinbarten Zwischenzielen, z.B. Abschluss einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme

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Bestimmung der Betreuungsstufe

Beurteilung an Hand von drei Schlüsselgruppen

- Qualifikation

- Motivation und Rahmenbedingungen

- Leistungsfähigkeit

innerhalb der Schlüsselgruppen: Beurteilung Ist-Zustand und Prognose Änderungsvermögen

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Prioritätsregeln: Feststellung der Betreuungsstufe für den Kunden

Gewichtung der Schlüsselgruppen

- Priorität 1 für die Schlüsselgruppe „Leistungsfähigkeit“- Gesamt-Betreuungsstufe kann nie integrationsnäher sein als in der

Schlüsselgruppe Leistungsfähigkeit festgestellt.

- Priorität 2 für die Schlüsselgruppe „Motivation und Rahmenbedingungen für die Integrationsarbeit“- Stehen die Einschränkungen dieser Schlüsselgruppe der Aufnahme einer

Erwerbstätigkeit entgegen, kann der Kunde keinesfalls integrationsnäher eingestuft werden als IG.

- Priorität 3 für die Schlüsselgruppe „Qualifikation“

- die Schlüsselgruppe Qualifikation kann eine Erwerbstätigkeit nicht grundsätzlich ausschließen

im Bereich der Qualifikation nur drei Dimensionen für die Feststellung der Merkmalsausprägung