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Die Broschüre bietet umfassende Informationen über die Pflegegeldergänzungsleistung Persönliche Assistenz sowie alle Kontaktdaten zu Beratungsstellen.
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Selbstbestimmt Leben mit Persönlicher Assistenz
Pflegegeldergänzungsleistung
Stand: März 2015
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ImpressumHerausgeber: Fonds Soziales Wien, Guglgasse 7–9, 1030 Wien, Tel.: 05 05 379. Redaktion, Gestaltung: Fonds Soziales Wien, Unternehmenskommunikation. Fotos (wenn nicht anders angegeben): Fonds Soziales Wien Unternehmenskommunikation; Coverfoto: Herzlichen Dank an den „Club Behinderter und Ihrer Freunde in Frankfurt und Umgebung e.V.“ (cebeef) der das Foto zu Verfügung gestellt hat. Gedruckt auf ökolog. Druckpapier aus der Mustermappe »ÖkoKauf Wien«; Druck- und Satzfehler vorbehalten. Artikel-Nr.: 1186; 2. Auflage; Stand: März 2015
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Inhalt
Vorwort 4
Persönliche Assistenz 6
Pflegegeldergänzungsleistung für
Persönliche Assistenz 11
Antragstellung 17
Kontakt 24
Adressen 25
4
Vorwort
Liebe Wienerinnen,
liebe Wiener!
Chancengleichheit und Selbstbestim-
mung sind die Säulen der Wiener Stadt-
politik für Menschen mit Behinderung.
Ein Meilenstein wurde 2008 mit der Ein-
führung der Pfl egegeldergänzungsleistung für Persön-
liche Assistenz für Menschen mit Behinderung gesetzt.
Mit dieser fi nanziellen Direktleistung der Stadt Wien
können AssistentInnen beschäftigt werden, die in den
unterschiedlichsten Bereichen des täglichen Lebens
behilfl ich sind. Wichtig dabei: Der Mensch mit Behin-
derung bestimmt selbst über Art, Dauer und Zeitpunkt
des Unterstützungsbedarfs und kann so gleichberech-
tigt und selbstbestimmt am öffentlichen und sozialen
Leben teilnehmen.
Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass
diese innovative Leistung ein wichtiger Beitrag zu inklu-
siver Lebensführung ist und auch Maßstäbe für die
anderen Bundesländer gesetzt hat.
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Mag a Sonja Wehsely
Stadträtin für Gesundheit und Soziales
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Vorwort
Sehr geehrte Wienerinnen,
sehr geehrte Wiener!
Die Pflegegeldergänzungsleistung für
Persönliche Assistenz ist eines der zahl-
reichen Unterstützungsangebote der
Stadt Wien für Menschen mit Behinde-
rung. Die BezieherInnen dieser Leistung organisieren
sich selbstbestimmt die Unterstützung, die sie für ihren
Lebensentwurf benötigen, und werden dafür vom Fonds
Soziales Wien gefördert. Diese in Österreich einzigar-
tige Leistung ermöglicht Menschen mit Behinderung,
ihre Ziele konkret zu verfolgen und ihren Lebensraum
individuell zu gestalten. Dadurch verbessert sich nicht
nur ihre Lebensqualität, sondern auch die ihres fami-
liären und sozialen Umfelds.
Diese Broschüre informiert umfassend über diese Leis-
tung, die ein hohes Maß an Selbstverwaltungskompe-
tenz voraussetzt und viele Möglichkeiten zur Inklu-
sion bietet.
Peter Hacker
Geschäftsführer Fonds Soziales Wien
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Persönliche Assistenz
Neue Möglichkeiten und Wege
Persönliche Assistenz (PA) ermöglicht Menschen
mit Behinderung, ein selbstbestimmtes, selbststän-
diges und unabhängiges Leben zu führen.
Persönliche Assistenz bedeutet die Freiheit, selbst
bestimmen zu können, wie man wohnen will, wel-
chen Beruf man lernen und ausüben möchte, wohin
man gehen will, wann man aufstehen möchte, was man
essen möchte und von wem man Unterstützung bekom-
men will. Diese Unabhängigkeit von FreundInnen und
Familie bringt Entlastung für alle und schafft Raum
für neue Beziehungen und Perspektiven sowohl, im pri-
vaten Bereich als auch im Beruf.
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„Durch Persönliche Assistenz hat mein Leben wieder eine Zukunftsperspek-tive.“Assistenznehmerin
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Persönliche Assistenz
Das eigene Leben gestalten
Persönliche Assistenz ermöglicht es, den eigenen Lebens-
stil selbst zu bestimmen, zu entwickeln und zu leben.
Sie bedeutet die Chance, am öffentlichen und sozialen
Leben gleichberechtigt und selbstbestimmt teilzuneh-
men – so, wie es allen anderen auch möglich ist.
Eigene Vorstellungen, eigene Ziele, eigene Entscheidun-
gen und die eigene Gestaltung des Alltags werden zum
selbstverständlichen Bestandteil der eigenen Lebens-
planung.
Unterstützung im Tun, nicht im Sein
Die AssistentInnen unterstützen bei
• täglichen Handgriffen im Haushalt
• Körperpflege und Erhaltung der Gesundheit
• Kommunikation und Freizeit
• Mobilität.
Sie sind „geborgte” Arme und Beine.
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„Es macht einen Unterschied, ob ich mit meiner Freundin einen Malkurs besuche und ein Anhängsel bin, dem sie assistieren muss, oder ob wir den Malkurs unbe-schwert genießen können, weil eine Assistentin mir be-hilflich ist.“Assistenznehmerin
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Persönliche Assistenz
Von der Fremdbestimmung zur Selbstbestimmung
Kernpunkt der Persönlichen Assistenz ist, dass Men-
schen mit Behinderung über Art und Umfang ihres
Unterstützungsbedarfs selbst bestimmen. Die/Der Assis-
tenznehmerIn entscheidet nach den eigenen individuel-
len Bedürfnissen, wie, wann und von wem sie/er Unter-
stützung braucht oder will.
Das Modell der Persönlichen Assistenz wurde von der
„Selbstbestimmt-Leben-Bewegung” entwickelt, um orga-
nisatorischen Zwängen von Behinderteneinrichtungen
(z.B. Heimen) und Fremdbestimmung zu begegnen.
Die/Der AssistenznehmerIn leitet die AssistentInnen
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„Persönliche Assistenz bedeutet Freiheit – neuge-wonnene Freiheit, mein Leben so zu gestalten, wie ich will.“ Assistenznehmerin
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Persönliche Assistenz
nach den eigenen, speziellen Bedürfnissen an und gestal-
tet den Alltag nach den eigenen Vorstellungen. Persön-
liche Assistenz bedeutet, dass die Entscheidungskom-
petenz von Institutionen zu den Betroffenen übergeht.
Im Unterschied zu herkömmlichen Hilfsangeboten geht
die Initiative bei der Persönlichen Assistenz von den
Betroffenen aus. Sie nehmen die Organisation ihrer
Unterstützung selbst in die Hand.
Die Privatsphäre bleibt gewahrt. Die/Der AssistentIn
arbeitet für den betroffenen Menschen, nicht mit ihm.
Was ist Persönliche Assistenz nicht?
Persönliche Assistenz bedeutet NICHT Pflege und
Betreuung. Betreuung heißt, passiv Hilfe zu empfan-
gen und bringt Abhängigkeit mit sich. Zudem bedeutet
sie nicht, dass AssistentInnen nur als RaumpflegerIn-
nen, GärtnerInnen oder KöchInnen beschäftigt sind.
AssistentInnen führen unter Anleitung der Assistenz-
nehmerin/des Assistenznehmers jene Tätigkeiten durch,
die sie/er aufgrund der Behinderung nicht verrichten
kann. Persönliche Assistenz versetzt die Person mit
Behinderung in eine aktive Rolle, in der sie eine Wahl
hat und entscheiden kann.
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„Ich bestimme, was ich machen will, ich kann hingehen, wo ich will, ich brauche nicht zu warten und bin nicht mehr abhängig.“Assistenznehmerin
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Pfl egegeldergänzungsleistungfür Persönliche Assistenz
Persönliche Assistenz
Der Verein BIZEPS betreibt eine Beratungsstelle für
Menschen mit Behinderung und deren Angehörige in
Wien. Sie ist nach den Kriterien der Selbstbestimmt-
Leben-Bewegung organisiert und arbeitet nach deren
Wertvorstellungen.
ZEITLUPE, ein Projekt von Ninlil, ist die erste Peer-
Beratungsstelle von und für Frauen mit Behinderung
in Wien. Die doppelte Peerebene „Frau Sein“ und „Frau
mit einer Behinderung Sein“ macht ZEITLUPE zu einem
Ort, wo sich Frauen mit Behinderung von Frauen mit
Behinderung informieren und beraten lassen können.
Die Kontaktdaten der Beratungsstellen fi nden Sie auf
Seite 26.
Tipp
Die Beratungsstelle BIZEPS stellt Ihnen gerne auf Anfrage ihren Ratgeber „Selbstbestimmt Leben mit Persönlicher Assistenz” zur Verfügung. Der Ratgeber ist kostenlos, bei Versand werden € 6,- Bearbeitungsgebühr verrechnet.
Bestellen Sie weitere Broschüren zum Thema Leben mit Behinderung kostenlos beim FSW-Broschüren-Service unter 01/24 5 24, täglich von 8:00–20:00 Uhr, auch an Sonn- und Feiertagen.
Pfl egegeldergänzungsleistungfür Persönliche Assistenz
Persönliche Assistenz
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Pflegegeldergänzungsleistungfür Persönliche Assistenz
Die Leistung
Die Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assis-
tenz (= PGE für PA) ist eine monatliche finanzielle Direkt-
leistung an Menschen mit schwerer Körperbehinderung,
mit der Persönliche Assistenz organisiert und beauftragt
werden kann. Dadurch soll ein bestmögliches Ausmaß
an Selbstbestimmung und individueller Lebensgestal-
tung ermöglicht werden.
Die Höhe der finanziellen Leistung ist abhängig von der
Pflegegeldstufe und vom tatsächlichen Assistenzbedarf
in den Bereichen
• basic needs (Grundbedürfnisse)
• Haushalt
• Erhaltung der Gesundheit
• gesellschaftliches Leben
Voraussetzungen
Um die Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche
Assistenz beziehen zu können, müssen bestimmte Vor-
aussetzungen erfüllt werden. Sie sind v. a. in der „Spe-
zifischen Förderrichtlinie zur Pflegegeldergänzungs-
leistung für Persönliche Assistenz für Menschen mit
Behinderung“ angeführt.
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Pflegegeldergänzungsleistungfür Persönliche Assistenz
Details dazu können Sie im Kapitel „Antragstellung” auf
Seite 18 nachlesen.
Anforderungen
Folgende Anforderungen werden an die Leistungsbe-
zieherin/den Leistungsbezieher gestellt:
Sie müssen bereit sein
• Verantwortung für sich und die AssistentInnen zu
übernehmen
• die Entwicklung neuer Lebenskonzepte zu bejahen
• die Herausforderungen, die Veränderung mit sich
bringt, anzunehmen
• die für die Abwicklung der Leistung erforderlichen
Kompetenzen zu erlernen, zu leben und einzuhalten
• die Bestimmungen der Verrechnungsmodalitäten ver-
antwortungsbewusst und korrekt einzuhalten
• Rechte und Pflichten als ArbeitgeberIn und den damit
verbundenen zeitlichen Aufwand anzuerkennen
Hinweis
Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen – FAQs – und die Spezifische Förderrichtlinie zur Pflegegeldergänzungsleis-tung für Persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderung finden Sie auf unserer Homepage: www.behinderung.fsw.at
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Pflegegeldergänzungsleistungfür Persönliche Assistenz
Selbstverwaltungskompetenz
Eine wichtige Voraussetzung, um die Pflegegeldergän-
zungsleistung für Persönliche Assistenz in Anspruch
nehmen zu können, ist Selbstverwaltungskompetenz.
Sie beinhaltet:
Personal- und Organisationskompetenz
• Akquisition, Einschulung, Anleitung und Koordina-
tion der AssistentInnen
• Kenntnis und Einhaltung der ArbeitgeberInnenpflich-
ten gegenüber ArbeitnehmerInnen, insbesondere Ar-
beits- und Steuerrecht
• Besitz bzw. rasche Aneignung von Kompetenzen zur
Personalführung, vor allem Delegations- und Konflikt-
lösungskompetenz, Dienstplanerstellung und Perso-
naladministration
Finanzkompetenz
• Erstellen und Legen eines regelmäßigen Verwendungs-
nachweises, um die zweckgebundene Verwendung der
Fördermittel zu belegen
• Regeln der Finanzagenden mit AssistentInnen, Bank
und Fonds Soziales Wien
• kontinuierlicher Überblick über die zur Verfügung
stehenden Fördermittel
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Pflegegeldergänzungsleistungfür Persönliche Assistenz
• Beauftragung von und Austausch mit Steuerberatung
• Keine Vertretungsnotwendigkeit durch andere Perso-
nen in Entscheidungssituationen
Organisationsformen
Persönliche Assistenz kann in verschiedenen Formen
organisiert sein:
ArbeitgeberInnen-Modell (= AG-Modell) Die Person mit Behinderung wird selbst zur/zum Ar-
beitgeberIn im umfassenden Sinn. Sie übernimmt die
Verantwortung für alle arbeitsrechtlichen und organi-
satorischen Angelegenheiten und beschäftigt die Assis-
tentInnen über freie Dienstverträge oder fixe Anstel-
lungen direkt bei sich.
PA-DienstleisterInnen bzw. AssistenzorganisationenBei diesem Modell beziehen die AssistenznehmerInnen
ihre AssistentInnen über eine Assistenzorganisation. Sie
kaufen die Dienstleistung PA dort ein und sind somit
KundInnen dieser Organisationen. Die PA-Dienstleis-
tungsorganisation ist Arbeitgeberin der AssistentIn-
nen und übernimmt die formalen Angelegenheiten des
Dienstverhältnisses und bei Bedarf auch weitere Auf-
gaben, z.B. Unterstützung bei der Personalsuche, Bera-
tung, Weiterbildung etc.
16
Pfl egegeldergänzungsleistungfür Persönliche Assistenz
Im Raum Wien bieten aktuell vier PA-DienstleisterIn-
nen im engeren Sinn Assistenzdienste an, die vom FSW
akzeptiert werden: die WAG Assistenzgenossenschaft,
die Persönliche Assistenzvermittlung (PAV), unbehin-
dert.net und Visitas – Kontaktdaten siehe Seiten 27–28.
Mischformen zwischen AG-Modell und PA-Dienstleistern Manche AssistenznehmerInnen kombinieren beide
Organisationsmodelle. Sie beschäftigen einen Teil ihrer
AssistentInnen im ArbeitgeberInnen-Modell und kau-
fen zugleich Assistenzdienstleistungen über eine Assis-
tenzorganisation zu.
Verwendungsnachweis
Sie müssen regelmäßig nachweisen, dass Sie die Geldmittel widmungsgemäß verwenden. Dazu erhalten Sie ein Nachweis-formular, sobald Sie die Leistung beziehen.
Hinweis
Die Förderung im Rahmen der Pfl egegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz stellt eine freiwillige Leistung des Fonds Soziales Wien dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Antragstellung
Pfl egegeldergänzungsleistungfür Persönliche Assistenz
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Antragstellung
Wer kann einen Antrag stellen?
Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein, um
Anspruch auf die Pflegegeldergänzungsleistung für Per-
sönliche Assistenz zu haben:
• Volljährigkeit bis zur Erreichung des gesetzlichen Pen-
sionsalters
• Körperbehinderung, Pflegegeld Stufen 3 bis 7
• Selbstverwaltungskompetenz
• keine Sachwalterin/kein Sachwalter
• Leben in einem Privathaushalt
• keine Förderung gleichartiger oder ähnlicher Leis-
tungen, wie z.B. Vollbetreutes Wohnen, Tagesstruk-
tur, 24-Stunden-Betreuung, ambulante/extramurale
Pflege und Betreuung (mit Ausnahme der Kranken-
pflege durch Angehörige des gehobenen Dienstes für
Gesundheits- und Krankenpflege)
• Hauptwohnsitz in Wien (seit mindestens sechs Monaten)
• Österreichische Staatsbürgerschaft oder durch das
EWR-Abkommen Begünstigte oder Gleichstellung
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Antragstellung
Wie stellen Sie einen Antrag?
Der Antrag besteht aus dem Antragsformular „Antrag
auf Förderung von Leistungen der Behindertenhilfe“
und dem Formular „Selbsteinschätzung Persönliche
Assistenz“.
Diese beiden Formulare finden Sie im Internet unter
http://behinderung.fsw.at. Sie können sie auch beim
FSW-KundInnentelefon unter 01/24 5 24 (täglich von 8:00
bis 20:00 Uhr, auch an Sonn- und Feiertagen) anfordern.
Bitte füllen Sie das Antragsformular und die Selbst-
einschätzung Persönliche Assistenz vollständig und
leserlich aus. Unter „Beantragung der Leistung“ geben
Sie bitte „Pflegegeldergänzungsleistung für Persönli-
che Assistenz“ an. Vergessen Sie nicht, den Antrag zu
unterschreiben.
Reichen Sie den Antrag zusammen mit allen notwendi-
gen Unterlagen (siehe Seite 23) per Post, Fax oder per-
sönlich beim Beratungszentrum Behindertenhilfe des
Fonds Soziales Wien (Kontaktdaten siehe Seite 24) ein.
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Antragstellung
Selbsteinschätzung Persönliche Assistenz
Die „Selbsteinschätzung“ dient als Grundlage, um Ihren
Unterstützungsbedarf zu erheben. Das Formular ist
unbedingt gemeinsam mit dem Antrag auf Pflegegeld-
ergänzungsleistung für Persönliche Assistenz an das
Beratungszentrum Behindertenhilfe zu schicken (per
E-Mail, Post oder Fax), wenn er fehlt, kann der Antrag
nicht bearbeitet werden.
Beratung und Begutachtung
Nachdem Ihr Antrag eingelangt ist, lädt Sie das Bera-
tungszentrum Behindertenhilfe zu einem Begutach-
tungstermin ein. Bei diesem Termin wird gemeinsam
mit Ihnen und dem Team des Fonds Soziales Wien Ihre
ganz persönliche Lebenssituation besprochen und ein-
geschätzt, ob Sie die für die PGE erforderlichen Kom-
petenzen mitbringen. Dabei werden auch ärztliche
Befunde herangezogen. Im Rahmen dieser Gespräche
wird gemeinsam geklärt, ob die PGE für PA die passende
Leistung für Sie darstellt und wie hoch Ihr Unterstüt-
zungsbedarf ist.
Bei Bedarf helfen Ihnen die MitarbeiterInnen der Peer-Bera-tungseinrichtungen BIZEPS, WAG und ZEITLUPE gerne beim Ausfüllen des Selbsteinschätzungsformulares (Kontaktdaten siehe Seiten 26–28).
21
Antragstellung
Der Fonds Soziales Wien legt daraufhin die zu bewil-
ligenden Assistenzstunden fest. Aus dem bewilligten
Stundenausmaß ergibt sich nach Abzug des Pflegegel-
des und eines Selbstbehaltes bei etwaigen Einkommen
die Höhe der Pflegegeldergänzungsleistung.
Wie geht es weiter?
Wenn alle Voraussetzungen gegeben sind, stellt das
Beratungszentrum Behindertenhilfe eine Bewilligung
für die Pflegegeldergänzungsleistung aus. Gemeinsam
mit dieser Bewilligung erhalten Sie eine „Einverständ-
niserklärung“, in der Sie den Bestimmungen der „Spe-
zifischen Förderrichtlinie zur Pflegegeldergänzungs-
leistung für Persönliche Assistenz“ zustimmen. Diese
Erklärung ist unterschrieben an den Fonds Soziales
Wien zu retournieren. Die Spezifische Förderrichtli-
nie erhalten Sie gemeinsam mit der Bewilligung. Das
Bewilligungsschreiben informiert Sie über die Anzahl
der Stunden, die Höhe der Förderung sowie über die
weitere Vorgehensweise.
22
Antragstellung
Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz (PAA) soll Men-
schen mit schwerer Behinderung den Zugang zum sowie
den Verbleib im Erwerbsleben ermöglichen. Assistenz-
nehmerInnen erhalten jene personale Unterstützung,
die erforderlich ist, um eine berufliche Tätigkeit aus-
zuüben oder eine Ausbildung zu absolvieren.
Bei Erwerbstätigkeit muss verpflichtend ein Antrag auf
Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz (PAA) beim Sozi-
alministeriumservice gestellt werden.
Der Bezug bzw. die Zuerkennung von PAA-Stunden ist
an den FSW zu melden.
Hinweis
Der Fonds Soziales Wien fördert Assistenz im Alltag. Für „Per-sönliche Assistenz am Arbeitsplatz” (oder den Weg dorthin) wenden Sie sich bitte an das Sozialministeriumservice, Lan-desstelle Wien, Babenbergerstraße 5, 1010 Wien, Tel.: 05 99 88.
23
Antragstellung
Bitte reichen Sie alle Unterlagen in Kopie ein.
Notwendige Unterlagen
Allgemeine UnterlagenSelbsteinschätzung GeburtsurkundeStaatsbürgerschaftsnachweis oder
amtlicher LichtbildausweisNachweis der VertretungsbefugnisÄrztliche und/oder psychologische GutachtenHeiratsurkunde bei aufrechter EheScheidungsbeschlussSterbeurkunde der Ehepartnerin/des EhepartnersFamilienbeihilfeNachweis über den rechtmäßigen AufenthaltBestätigung der bewilligten Stunden für „Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz (PAA)“ vom Sozialministerium-service
Einkommensnachweisez.B.: Lohnzettel, Unterhaltsberechtigung/Unterhaltsver-pflichtung usw. (nur bei allfälligen Eigenleistungen/Selbst-behalten)
24
Kontakt
Fonds Soziales WienBeratungszentrum Behindertenhilfe1030 Wien, Guglgasse 7–9 01/24 5 24
05 05 379 99 – 66 650
www.fsw.at
ÖffnungszeitenMo–Fr 8:00–15:00 Uhr und Do 8:00–17:30 Uhr
Telefonische Erreichbarkeittäglich von 8:00–20:00 Uhrauch an Sonn- und Feiertagen
Für ein ausführliches Beratungsgespräch vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin.
Guglgasse
Pa
rag
on
stra
ße
Döblerhofstraße
Ros
a-Fi
sche
r-G
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U3, Gasometer
72A, Gasometer
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Adressen
Kontakt
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BIZEPS – Zentrum für Selbstbestimmtes Leben
ZEITLUPE – Peer-Beratung für Frauen mit Behinderung(ein Bereich von Ninlil)
1020 Wien, Schönngasse 15–17/4Tel.: 01/523 89 21Fax: 01/523 89 21 – 20 E-Mail: [email protected] Internet: www.bizeps.at
Telefonische Erreichbarkeit: Mo–Do 10:00–15:00 UhrFr 10:00–13:00 UhrBeratung nur nach Voranmeldung
1110 Wien, Hauffgasse 3–5Tel.: 01/236 17 79 E-Mail: [email protected] Internet: www.ninlil.at/zeitlupe
Beratungszeiten: Mo, Mi 10:00–13:00 UhrDi, Do 13:00–16:00 UhrFür persönliche Beratung vereinbaren Sie bitte einen Termin.
Adressen„Betroffene beraten Betroffene“
Frauen-Peer-Beratung
Peer-Beratungsstelle
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Adressen„Betroffene beraten Betroffene“
WAG Assistenzgenossenschaft
PAV Persönliche Assistenzvermittlung Gem.GmbH
1030 Wien, Modecenterstraße 14/A/EGTel.: 01/798 53 55Fax: 01/798 53 55 – 21E-Mail: [email protected] Internet: www.wag.or.at
Beratungszeiten: Mo–Mi 10:00–15:00 UhrDo 10:00–18:00 UhrFr 10:00–14:00 UhrFür persönliche Beratung vereinbaren Sie bitte einen Termin.
1210, Trillergasse 8/4. Stock/T.13Tel.: 0699/181 30 244E-Mail: [email protected] Internet: www.pav-persoenliche-assistenz.com
Beratungszeiten: Beratung nach telefonischer Terminvereinbarung
Peer-Beratung und PA-Dienstleister
PA-Dienstleister
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Adressen„Betroffene beraten Betroffene“
Visitas
unbehindert.net
1140, Spallartgasse 10A/3. StockTel.: 01/79580 – 8400Fax.: 01/79580 – 8410E-Mail: [email protected] Internet: www.wrk.at/visitas
Beratungszeiten: Mo–Do 8:00–16:00 UhrFr 8:00–14:00 Uhr
1050, Wien, Diehlgasse 42/6Tel.: 0680/141 80 16E-Mail: [email protected] Internet: unbehindert.net
Beratungszeiten: Mo–Fr 10:00–15:00 UhrBeratung nach telefonischer Vereinbarung
PA-Dienstleister
PA-Dienstleister
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Notizen
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Notizen
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NotizenNotizen
Wir sind da, um für Sie da zu sein.
Kostenlose Information
Pfl ege &Betreuung
Leben mitBehinderung
www.fsw.at