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#Selbstregulierung. Was ist Selbstregulierung?. Verhaltensregeln / -kodex. § 2 Abs. 1 Nr. 5 UWG: - PowerPoint PPT Presentation
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Dr. Carlo Piltz, 2013 1
#Selbstregulierung
19.12.13
Dr. Carlo Piltz, 2013 2
Was ist Selbstregulierung?
• Verbindlichkeit• Durchsetzungsmechanismen
Mehr als Selbstverpflichtung
19.12.13
• Nicht allgemein gültig• Nicht durch die Legislative erlassen
Weniger als ein Gesetz
Dr. Carlo Piltz, 2013 3
Verhaltensregeln / -kodex
§ 2 Abs. 1 Nr. 5 UWG: „Vereinbarungen oder Vorschriften über das Verhalten von Unternehmern, zu welchem diese sich in Bezug auf Wirtschaftszweige oder einzelne geschäftliche Handlungen verpflichtet haben, ohne dass sich solche Verpflichtungen aus Gesetzes- oder Verwaltungsvorschriften ergeben“
19.12.13
Dr. Carlo Piltz, 2013 4
Regulierte Selbstregulierung
Staatlich vorgegebener Rahmen (Erfolgskontrolle)
Einrichtung eigener
Kontrollinstanz
Erarbeiten von Verhaltensregeln
Interne Überwachung
und Sanktionen
19.12.13
Dr. Carlo Piltz, 2013 5
Vorteile
Akzeptanz
Aktualität
Fachwissen
Sanktionen
19.12.13
Dr. Carlo Piltz, 2013 6
Selbstregulierung im Datenschutzrecht
• Datenschutz-Kodex für Geodatendienste (Street-View)• Verhaltenskodex für Betreiber von Social
Communities (FSM)
Beispiele (ohne offizielles Prüfverfahren)
19.12.13
• Notwendig: Prüfverfahren durch Aufsichtsbehörde
Gesetzlich vorgesehen (Art. 27 RL 46/95/EG; § 38a BDSG; Art. 38 DS-GVO)
Dr. Carlo Piltz, 2013 7
Selbstregulierung im Datenschutzrecht
• Startschuss 2011• Nationale & internationale Anbieter
Scheitern des Kodex für soziale Netzwerke (2013)
19.12.13
• Fehlende gesetzliche Regelungen• Reform des EU-Datenschutzrechts• Wunsch nach internationaler Verbindlichkeit
Offizielle Gründe des Scheiterns
Dr. Carlo Piltz, 2013 8
Derzeitige gesetzliche Vorgaben (§ 38a BDSG)
Vereinigung, Berufsverband etc.
Erarbeitet Verhaltensregeln
Legt Entwurf der Aufsichtsbehörde vor
Diese prüft und stimmt zu oder lehnt ab
Mitglieder verpflichten sich Verhaltensregeln anzuerkennen
19.12.13
Dr. Carlo Piltz, 2013 9
Mängel des gesetzlichen Rahmens
• Derzeit nur Vorlagemöglichkeit und Prüfberechtigung der Behörde festgeschrieben
Anerkennungsverfahren
19.12.13
• „Förderung der Durchführung von datenschutzrechtlichen Regelungen“; „zur ordnungsgemäßen Durchführung...beitragen“
Anerkennungsvoraussetzungen
• Rechtsfolgen positiver Prüfung für Unternehmen, Aufsichtsbehörde und NutzerInnen?
Anerkennungsfolgen
Dr. Carlo Piltz, 2013 10
Folgen für NutzerInnen
• Einfache Beschwerdemöglichkeit bei Kontrollinstanz
Verstoß gegen Kodex
19.12.13
• Außer Verbindlichkeit durch Einbeziehung in AGB
Grundsätzlich keine einklagbaren Rechte
• Im Rahmen des Kodex
Rechtssicherheit
Transparenz und Vertrauensgewinn
Dr. Carlo Piltz, 2013 11
Voraussetzungen erfolgreicher Selbstregulierung?
Gemeinsame Regeln
Das geht nicht...
Ich brauche...
Ich will...
19.12.13
Dr. Carlo Piltz, 2013 12
Voraussetzungen erfolgreicher Selbstregulierung? Contr
a Pro
Anreize
Flexibilität
Verbindlichkeit
Kein Mehrwert
Aufwand
19.12.13
Dr. Carlo Piltz, 2013 13
Zusammenfassung
• Was kommt? (Verabschiedung der DS-GVO mit detaillierteren Vorgaben)
19.12.13
• Selbstregulierung als flexiblere „Gesetzes-alternativen“
• Voraussetzungen müssen durch den Staat festgelegt werden
• Kosten-Nutzen-Rechnung beachten
Dr. Carlo Piltz, 2013 14
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
19.12.13
Dr. Carlo Piltz, 2013 15
Zum Nachlesen• Roßnagel, Handbuch Datenschutzrecht, S. 389 ff.• Abel, Umsetzung der Selbstregulierung: Probleme und Lösungen, RDV 2003,
11 • BITKOM, Verankerung von Selbstregulierung im Datenschutz in der EU
Datenschutz-Grundverordnung , http://www.bitkom.org/files/documents/BITKOM_und_SRIW_Stellungnahme_Selbstregulierung_DS-VO_final.pdf
• Piltz, Kodex zur Selbstregulierung für soziale Netzwerke gescheitert, http://www.telemedicus.info/article/2569-Kodex-zur-Selbstregulierung-fuer-soziale-Netzwerke-gescheitert.html
19.12.13