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Seminar Ellwangen 16.06.2010 Aktuelle Themen im Bereich der Sonderpädagogik ILEB Evalua tion Bildungsp läne Weiterentwick lung Sonderpädagog ik Arbeitsze it- regelunge n Inklus ion Qualifizi erung

Seminar Ellwangen 16.06.2010 Aktuelle Themen im Bereich der Sonderpädagogik ILEB Evaluatio n Bildungsplän e Weiterentwicklung Sonderpädagogik Weiterentwicklung

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Seminar Ellwangen 16.06.2010

Aktuelle Themen im Bereich der Sonderpädagogik

ILEBILEB

Evaluation

Evaluation

Bildungspläne

Bildungspläne

WeiterentwicklungSonderpädagogik

WeiterentwicklungSonderpädagogik

Arbeitszeit-regelungen

Arbeitszeit-regelungen

InklusionInklusion

Qualifizierung

Qualifizierung

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Seminar Ellwangen 16.06.2010

Aktuelle Themen im Bereich der Sonderpädagogik

ILEBILEB

Evaluation

Evaluation

Bildungspläne

Bildungspläne

WeiterentwicklungSonderpädagogik

WeiterentwicklungSonderpädagogik

Arbeitszeit-regelungen

Arbeitszeit-regelungen

InklusionInklusion

Qualifizierung

Qualifizierung

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Seminar Ellwangen 16.06.2010

Aktuelle Themen im Bereich der Sonderpädagogik

WeiterentwicklungSonderpädagogik

WeiterentwicklungSonderpädagogik

InklusionInklusion

Qualifizierung

Qualifizierung

Evaluation

EvaluationArbeitszeit-

regelungen

Arbeitszeit-regelungen

Bildungspläne

BildungspläneILEBILEB

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Aktuelle Themen im Bereich der Sonderpädagogik

WeiterentwicklungSonderpädagogik

WeiterentwicklungSonderpädagogik

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• Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Konvention)

• Internationale und nationale Inklusionsdebatte (damit verbunden unterschiedliche Ausprägung eines sonderpädagogischen Verständnisses)

• Bildungsberichterstattung des Landesinstituts für Schulentwicklung und des Statistischen Landesamts „Sonderpädagogische Förderung in Baden-Württemberg“

Weiterentwicklung der Sonderpädagogik in Baden-Weiterentwicklung der Sonderpädagogik in Baden-WürttembergWürttemberg

Hintergründe

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Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der bereits bestehende Menschenrechte für die Lebenssituation behinderter Menschen konkretisiert.

Wesentliche Inhalte (Auszug):

• Gleichberechtigung, Frauen, Kinder

• Bewusstseinsbildung (gesellschaftlich)

• Justiz, Folter, Erniedrigung

• Freizügigkeit, Wohnung, Familie, Mobilität

• Bildung (Art. 24)

• Gesundheit, Arbeit, Teilhabe

Weiterentwicklung der Sonderpädagogik in Baden-Weiterentwicklung der Sonderpädagogik in Baden-WürttembergWürttemberg

UN-Konvention

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UN – Konvention Artikel 24

Die UN-Konvention fordert den ungehinderten Zugang von Menschen mit Behinderungen zu allen Lebens- bereichen und damit auch zur BILDUNG

(98% der Menschen mit Behinderungen haben weltweit keinen

Zugang zur Bildung)

Weiterentwicklung der Sonderpädagogik in Baden-Weiterentwicklung der Sonderpädagogik in Baden-WürttembergWürttemberg

UN-Konvention

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Der Zugang zu BILDUNG darf nicht wegen einer Behinderung verwehrt werden. Der jeweils spezifische Unterstützungsbedarf ist zu berücksichtigen!

Sonderpädagogische Institutionen sind Teil des Bildungssystems und damit ein bedeutsamer Teil des Bildungsangebotes

(In der deutschen Arbeitsübersetzung werden fälschlicherweise Aussagen zur Schulorganisation gemacht – nicht aber in der verbindlichen englischen Originalversion)Bsp: primary education wird mit Grundschule übersetzt

oderinclusive education system wird mit integrativen

Bildungssystem übersetzt

Weiterentwicklung der Sonderpädagogik in Baden-Weiterentwicklung der Sonderpädagogik in Baden-WürttembergWürttemberg

UN-Konvention

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• Der Anspruch von Menschen mit Behinderungen auf einen lebenslangen Zugang zum Bildungswesen wird festgeschrieben

• Die UN-Konvention selbst schreibt kein konkretes Schulsystem – geschweige denn eine besondere Schulorganisation – vor

• In Absatz 3 des Artikels 24 werden sogar spezielle Bildungs- maßnahmen für Menschen mit Behinderungen gefordert

• Die Vertragsstaaten haben Gestaltungsfreiheit bei der Umsetzung der Vorgaben von Artikel 24 der UN-Konvention

• Der Bereich ‚Bildung‘ und dessen Organisation unterliegt ausschließlich der Zuständigkeit der Länder

• Die Entscheidung, wie die Vorgaben des Artikel 24 zu erfüllen sind, obliegt dem Landesgesetzgeber

Weiterentwicklung der Sonderpädagogik in Baden-Weiterentwicklung der Sonderpädagogik in Baden-WürttembergWürttemberg

UN-Konvention

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Weiterentwicklung der Sonderpädagogik in Baden-Weiterentwicklung der Sonderpädagogik in Baden-WürttembergWürttemberg

Bildungsberichterstattung

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Seminar Ellwangen 16.06.2010

An die Stelle derAn die Stelle der

Pflicht zum Besuch einer SonderschulePflicht zum Besuch einer Sonderschule

tritt zu Beginn des Schuljahres tritt zu Beginn des Schuljahres 2013/2014 2013/2014 einein

Anspruch auf ein sonderpädagogisches Anspruch auf ein sonderpädagogisches Beratungs-, Bildungs- und FörderangebotBeratungs-, Bildungs- und Förderangebot

Weiterentwicklung der Sonderpädagogik in Baden-Weiterentwicklung der Sonderpädagogik in Baden-WürttembergWürttemberg

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• SchulgesetzänderungSchulgesetzänderung: die Pflicht zum Besuch der : die Pflicht zum Besuch der Sonderschule geht in die Pflicht zum Besuch einer allgemein Sonderschule geht in die Pflicht zum Besuch einer allgemein bildenden Schule/ einer Berufsschule über und gilt für alle bildenden Schule/ einer Berufsschule über und gilt für alle Kinder in BW, unabhängig von ihrer Behinderung.Kinder in BW, unabhängig von ihrer Behinderung.

• Die Die PflichtPflicht zum Besuch einer Sonderschule wird ersetzt durch zum Besuch einer Sonderschule wird ersetzt durch das das RechtRecht auf sonderpädagogische Förderung. auf sonderpädagogische Förderung.

• Die Die sonderpädagogische Diagnostiksonderpädagogische Diagnostik ist Ausgangspunkt für ist Ausgangspunkt für die Begründung und Planung sonderpädagogischer die Begründung und Planung sonderpädagogischer Maßnahmen.Maßnahmen.

• Sonderpädagogische RessourcenSonderpädagogische Ressourcen können nur können nur bedarfsbezogen eingefordert und nicht nach Belieben bedarfsbezogen eingefordert und nicht nach Belieben beansprucht werden.beansprucht werden.

Weiterentwicklung der Sonderpädagogik in Baden-Weiterentwicklung der Sonderpädagogik in Baden-WürttembergWürttemberg

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• Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf sind primär in Verantwortung der allgemeinen Pädagogik

• Kinder und Jugendliche mit dem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot sind in der Verantwortung der allgemeinen Pädagogik mit Unterstützung der Sonderpädagogik (Sonderpädagogischer Dienst)

• Kinder und Jugendliche mit einem sehr weitreichenden Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot sind in der Verantwortung der Sonderpädagogik (hiermit ist keine Feststellung des Lernorts getroffen!)

Weiterentwicklung der Sonderpädagogik in Baden-Weiterentwicklung der Sonderpädagogik in Baden-WürttembergWürttemberg

Der Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot wird durch eine sonderpädagogische Diagnostik begründet und festgestellt:

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Weiterentwicklung der Sonderpädagogik in Baden-Weiterentwicklung der Sonderpädagogik in Baden-WürttembergWürttemberg

Ablauf

Der Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot wird durch eine sonderpädagogische Diagnostik begründet und festgestellt:

Besonderer Förderbedarf

Klärung des besonderen Förderbedarfs

Klärung der fachlichen und quantitativen Ressourcen

Qualitative DiagnostikBildungswegekonferenz

Bildungswegekonferenz

Vorschläge für möglicheLernorte

Eltern entscheiden auf der Grundlage der Alternativen

Kinder und Jugendliche aus der Frühförderung,Schule und beruflichem Bereich

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• ElternEltern sollen sich für die Inanspruchnahme eines sollen sich für die Inanspruchnahme eines sonderpädagogischen Bildungs- und Förderangebots in einem sonderpädagogischen Bildungs- und Förderangebots in einem Bildungs- und Beratungszentrum selber entscheiden können.Bildungs- und Beratungszentrum selber entscheiden können.

• Ein Ein WahlrechtWahlrecht besteht nur zwischen den von der Bildungskonferenz besteht nur zwischen den von der Bildungskonferenz vorgeschlagenen Alternativenvorgeschlagenen Alternativen..

• Juristische Fragen und Vorschläge für pragmatische Juristische Fragen und Vorschläge für pragmatische Verfahrensabläufe werden derzeit durch den Expertenrat und Verfahrensabläufe werden derzeit durch den Expertenrat und Fachgruppen bearbeitet.Fachgruppen bearbeitet.

Weiterentwicklung der Sonderpädagogik in Baden-Weiterentwicklung der Sonderpädagogik in Baden-WürttembergWürttemberg

Die Entscheidung der Lernortfrage durch das Staatliche Schulamt Die Entscheidung der Lernortfrage durch das Staatliche Schulamt wird zu einem von den Beteiligten gemeinsam verantworteten wird zu einem von den Beteiligten gemeinsam verantworteten Klärungsprozess erweitert:Klärungsprozess erweitert:

Einrichtung von BildungswegekonferenzenEinrichtung von Bildungswegekonferenzenauf der Ebene der Staatlichen Schulämter zur Klärung des sonder-auf der Ebene der Staatlichen Schulämter zur Klärung des sonder-pädagogischen Bildungsanspruchs und zur Planung von sonder-pädagogischen Bildungsanspruchs und zur Planung von sonder-pädagogischen Bildungsmaßnahmen.pädagogischen Bildungsmaßnahmen.

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Seminar Ellwangen 16.06.2010

• Aufbau von Bildungswegekonferenzen im SSA Göppingen:Aufbau von Bildungswegekonferenzen im SSA Göppingen:

Sicherung von Ressourcen im Rahmen von SP-Stunden (26)Sicherung von Ressourcen im Rahmen von SP-Stunden (26)

- Qualitätsentwicklung (FB)- Qualitätsentwicklung (FB)

- Neutralität und Objektivität - Neutralität und Objektivität

- Regionalität- Regionalität

Weiterentwicklung der Sonderpädagogik in Baden-Weiterentwicklung der Sonderpädagogik in Baden-WürttembergWürttemberg

Konkretisierung SSA-GP

Einrichtung von BildungswegekonferenzenEinrichtung von Bildungswegekonferenzen

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Weiterentwicklung der Sonderpädagogik in Baden-Weiterentwicklung der Sonderpädagogik in Baden-WürttembergWürttemberg

Die Sonderpädagogik entwickelt das Konzept der individuellen Lern- Die Sonderpädagogik entwickelt das Konzept der individuellen Lern- und Entwicklungsbegleitung (und Entwicklungsbegleitung (ILEBILEB) weiter zu einem Planungs-, ) weiter zu einem Planungs-, Arbeits- und Steuerungsinstrument für den Arbeits- und Steuerungsinstrument für den EinzelfallEinzelfall und erarbeitet und erarbeitet ein ein

Konzept der SchulangebotsplanungKonzept der Schulangebotsplanung

Eigene, regionalspezifische Schwerpunktsetzungen sind erwünscht. Eigene, regionalspezifische Schwerpunktsetzungen sind erwünscht. Diese erfolgen auf der Grundlage vorhandener Diese erfolgen auf der Grundlage vorhandener

RegionalerRegionaler BildungsangeboteBildungsangebote

Eine Bedarfs- und Angebotsanalyse hat zu erfolgen.Eine Bedarfs- und Angebotsanalyse hat zu erfolgen.

Pilot-Schulämter: Mannheim und Pilot-Schulämter: Mannheim und GöppingenGöppingen

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Seminar Ellwangen 16.06.2010

Zum Begriff

„Individuelle Lern- und Entwicklungsbegleitung“ meint die an den individuellen Bedürfnissen und Potenzialen von Schülerinnen und Schülern ausgerichtete professionelle Steuerung des Zusammenspiels von (sonderpädagogischer) Diagnostik, kooperativer Förderplanung, individuellem Bildungsangebot, Leistungsfeststellung und der kontinuierlichen Dokumentation dieses Prozesses.

Fachkonzept ILEB (1)

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Seminar Ellwangen 16.06.2010

 

Dokumentation

Diagnostik

Kooperative Förderplanung

Individuelles Bildungsangebot

Leistungs-feststellung

Dokumentation

DokumentationDokumentation

Fachkonzept ILEB (2)

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BildungspolitischeEinlösung

ILEB ist ein verbindlicher Auftrag und Grundlage der Sonderpädagogik (in Baden-Württemberg). ILEB schließt alle Fachrichtungen und Disziplinen ein.

Weiterentwicklungvon Schule und

Unterricht

ILEB ist ein Prozess des systematischen Sammelns, Auswertens und Interpretierens von Daten mit dem Ziel, daraus Konsequenzen für die Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität von Schule und Unterricht abzuleiten

Organisation,Planung ...

ILEB ist ein Konzept, das sich nicht an Institutionen orientiert. Organisation und Planung orientiert sich am individuellen Bildungsan-spruch von Menschen.

Konkrete individuelleBildungsangebote

ILEB konkretisiert sich in schulischen und außerschulischen Lernumgebungen und lehnt sich an kompetenzorientierte Modelle an.

Fachkonzept ILEB (3)

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Bildungsplan FöS (S. 11)

Fachkonzept ILEB (4)

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Bildungsplan SfG (S. 10)

Fachkonzept ILEB (5)

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F FF

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Spr

Spr Spr

Spr Spr

Hör

Hör

K

K

K

Regionale sonderpädagogische Bildungsangebote im SSA-GP

Kr

Kr

Kr

Kr

Schule fürGeistigbehinderte

Förderschule

Schule fürErziehungshilfe

Schule fürSprachbehinderte

Schule fürKranke

Schule fürHörgeschädigte

Schule fürKörperbehinderte

E

Bl

Bl

Schule fürBlinde

K

K

E

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Seminar Ellwangen 16.06.2010

Die Schulartbezeichnung Sonderschule wird auf dem Hintergrund der jetzt schon erweiterten Aufgabenstellungen und eines erweiterten Bildungsangebotes in Richtung

Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum für...Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum für...

verändert

Das BBZ erhält die hierfür erforderliche Personal- und Sachausstattung und Das BBZ erhält die hierfür erforderliche Personal- und Sachausstattung und verantwortet deren Einsatz - an allgemeinen Schulen und im sonderpädago-verantwortet deren Einsatz - an allgemeinen Schulen und im sonderpädago-gischen Zentrum - in engem Zusammenwirken mit dem Staatlichen Schulamt.gischen Zentrum - in engem Zusammenwirken mit dem Staatlichen Schulamt.

Weiterentwicklung der Sonderpädagogik in Baden-Weiterentwicklung der Sonderpädagogik in Baden-WürttembergWürttemberg

Die Sonderpädagogik fördert Kinder und Jugendliche grundsätzlich vorüber-gehend – d.h. der Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot muss immer wieder neu beraten werden

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Seminar Ellwangen 16.06.2010

Weiterentwicklung der Sonderpädagogik in Baden-Weiterentwicklung der Sonderpädagogik in Baden-WürttembergWürttemberg

Leitgedanken 5

Es ist geplant, dass die Belange von Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf, Behinderungen und chronischen Erkrankungen durch

Ansprechpartner/innenAnsprechpartner/innen in allen allgemeinen Schulen in allen allgemeinen Schulen

vertreten werden.

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Seminar Ellwangen 16.06.2010

Notwendig wird eine Notwendig wird eine DokumentationDokumentation von Leistungen für junge von Leistungen für junge Menschen mit besonderem Förderbedarf und Behinderung im Menschen mit besonderem Förderbedarf und Behinderung im

Bereich Bildung in Form von einemBereich Bildung in Form von einem

BildungsmonitoringBildungsmonitoring

auf der Ebene der Staatlichen Schulämter.auf der Ebene der Staatlichen Schulämter.

Weiterentwicklung der Sonderpädagogik in Baden-Weiterentwicklung der Sonderpädagogik in Baden-WürttembergWürttemberg

Leitgedanken 6

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Seminar Ellwangen 16.06.2010

Beteiligung der ZivilgesellschaftBeteiligung der Zivilgesellschaft

Weiterentwicklung der Sonderpädagogik in Baden-Weiterentwicklung der Sonderpädagogik in Baden-WürttembergWürttemberg

Kontinuierliche Beteiligung der Zivilgesellschaft auf Kontinuierliche Beteiligung der Zivilgesellschaft auf allen Ebenen der Schulverwaltungallen Ebenen der Schulverwaltung

Aktivität und Teilhabe im Sinne der ICF

Einbezug der Betroffenen

Barrierefreiheit

Öffentlichkeit, Schulträger, ...., ....

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Weiterentwicklung der Sonderpädagogik in Baden-Weiterentwicklung der Sonderpädagogik in Baden-WürttembergWürttemberg

Zusammenfassung (Empfehlungen des Expertenrates v. 18.2.2010)Zusammenfassung (Empfehlungen des Expertenrates v. 18.2.2010)

- Entwicklung passgenauerEntwicklung passgenauer, auf den Einzelfall bezogene , auf den Einzelfall bezogene LösungenLösungen und und keine Patentlösungen keine Patentlösungen

- Unterschiedliche Wege (Unterschiedliche Wege (zieldifferentzieldifferent) bei ) bei gemeinsamen Unterricht (zielgleich) (zielgleich) sind möglich. Recht auf ein sind möglich. Recht auf ein individuelles Bildungsangebotindividuelles Bildungsangebot (Bildungsplan, (Bildungsplan, Notengebung, Versetzungsordnung, Schülerbeförderung,...) unabhängig vom Notengebung, Versetzungsordnung, Schülerbeförderung,...) unabhängig vom gewählten Lernort. gewählten Lernort.

- WegfallWegfall der der PflichtPflicht zum Besuch der Sonderschule zum Besuch der Sonderschule

- Einrichtung von Einrichtung von Bildungswegekonferenzen (Experten, Eltern, Behinderten- (Experten, Eltern, Behinderten- und Jugendhilfe,...) mit dem Ziel der Klärung einzelfallbezogener und Jugendhilfe,...) mit dem Ziel der Klärung einzelfallbezogener Schulangebote. Schulangebote.

- Qualifiziertes ElternwahlrechtQualifiziertes Elternwahlrecht aus den Angeboten der Bildungswegekonferenz. aus den Angeboten der Bildungswegekonferenz. Die Schulverwaltung übernimmt die Entscheidung der Eltern. Ausnahme: nicht Die Schulverwaltung übernimmt die Entscheidung der Eltern. Ausnahme: nicht realisierbare Lösungen. realisierbare Lösungen.

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Weiterentwicklung der Sonderpädagogik in Baden-Weiterentwicklung der Sonderpädagogik in Baden-WürttembergWürttemberg

- Sonderschulen entwickeln sich zu Sonderschulen entwickeln sich zu sonderpädagogischen Bildung- undsonderpädagogischen Bildung- und Beratungszentren Beratungszentren mit teilweiser Verlagerung an allgemeine Schulen weiter. mit teilweiser Verlagerung an allgemeine Schulen weiter. Änderung der Schulart- und Schultypenbezeichnungen. Änderung der Schulart- und Schultypenbezeichnungen.

- Aufbau eines Aufbau eines AnsprechpartnersystemsAnsprechpartnersystems in den allgemeinen Schulen. in den allgemeinen Schulen.

- Erprobung der Vorschläge des Expertenrates der Vorschläge des Expertenrates vorvor einer Schulgesetzänderung einer Schulgesetzänderung bis bis 2013

- Fortschreibung der Fortschreibung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung in der Lehrer- ausbildung aller Schularten in Bezug auf eine Bewusstseinsbildung im in Bezug auf eine Bewusstseinsbildung im Hinblick auf das Anliegen der Inklusion. Hinblick auf das Anliegen der Inklusion.

- Empfelungen des Expertenrats abrufbar unter:Empfelungen des Expertenrats abrufbar unter: www.kultusportal-bw.de/servlet/PB/show/1263897/

Zusammenfassung (Empfehlungen des Expertenrates v. 18.2.2010)Zusammenfassung (Empfehlungen des Expertenrates v. 18.2.2010)

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit