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www.ifb.de/sbv
Seminare,die begeistern
SEMINARE 2019
Die verantwortungsvolleSchwerbehindertenvertretung Mit Sicherheit und Leichtigkeit
ganz einfach durchstarten!
Vom Gesetzgeber gewünscht: Schulung von Vertrauensperson UND SBV-Stellvertreter!
Ihr optimaler SBV-Einstieg: Seminar „Schwerbehindertenvertretung Teil I“ ab Seite 29
Lächeln inklusive
SBV
Wir
sche
nken
Ihnen ein Lächeln!
Mit Herzblut dabei
Sie sind wieder- oder frisch gewählter Schwerbehindertenvertreter? Ganz klar: Sie setzen sich mit Herzblut für Ihre Kolleginnen und Kollegen ein. Zusammen sind wir ein gutes Team: Sie bringen die Leidenschaft für diese Aufgabe mit und wir setzen all unsere Energien in Seminare, die Sie bei Ihrer SBV-Arbeit unterstützen und weiterbringen.
Sind Sie zum ersten Mal gewählt, haben Sie bestimmt selbst viele Fragen. Damit Sie Sicherheit gewinnen, legen wir Ihnen unsere Seminarreihe „Schwerbehindertenvertretung Teil I bis III“ ans Herz. So erhalten Sie einen optimalen Überblick über alle wichtigen Grundlagen, die Ihnen den Einstieg als Schwerbehindertenvertreter erleichtern. Zusätzlich bekommen Sie kostenlose Starterpakete mit praktischen Arbeitshilfen, die Ihnen eine echte Unterstützung sein werden.
Haben Sie schon viel Erfahrung als Schwerbehindertenvertreter? Dann profitieren Sie von unseren Spezialthemen. Diese sind — genau wie Ihre SBV-Arbeit — spannend und vielseitig. In diesem Programm finden Sie Seminare für jede Herausforderung. Was Sie auch konkret beschäftigt, wir stehen Ihnen immer gerne zur Seite.
Setzen Sie auf Weiterbildung und vertrauen Sie dabei auf uns! Wir machen Sie stark als Schwerbehindertenvertreter. So gelingt Ihnen, was Sie sich vornehmen.
Ihr SBV-Team
Conny + Corinna + Susanne
v. l. n. r.
Corinna SeefriedJuristin und ReferentinSeminarplanerin für die Schwerbehindertenvertretung
Susanne BukenbergerTeamassistenz SBV
Cornelia HuberJuristin und ReferentinSeminarplanerin für dieSchwerbehindertenvertretung
Auch SBV-Stellvertreter
haben jetzt einen
Schulungsanspruch!
› Siehe Seite 95
Schwerbehindertenvertreter sind …
› UNABHÄNGIG
› WICHTIGER DENN JE !
› VORRANGIG !
› BESTENS INFORMIERT !
› BEI JEDER SITZUNG DABEI !
› GUT VERTRETEN !
› GESCHÜTZT !
Warum? Das lesen Sie auf den folgenden Seiten!
SBVLä
ch
eln inklusive
UNABHÄNGIG! Als Schwerbehindertenvertreter sind Sie eine selbstständige Interessenvertretung im Betrieb* mit eigenen Rechten und Aufgaben. Sie üben Ihr Amt völlig unab hängig aus. Niemand darf Ihnen bei der SBV-Arbeit reinreden — auch nicht der Arbeit geber oder der Betriebsrat*!
ES IST VERBOTEN,
› die SBV bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu behindern. Unzulässig ist alles, was die Amtsausübung unmöglich macht oder auch nur erschwert.
› die SBV wegen ihres Amtes zu benachteiligen oder zu begünstigen. Als SBV dürfen Sie im Vergleich zu Kollegen weder besser noch schlechter gestellt werden. Das gilt auch für Ihre berufliche Entwicklung.
* Dies gilt auch für Dienststellen sowie Personalräte.
WICHTIGER DENN JE !
Als Schwerbehindertenvertreter sind Sie heute gefragter denn je. In unserer heutigen Gesellschaft gibt es vermehrt schwerbehinderte Menschen und auch psychische Belas-tungen und Erkrankungen kommen immer häufiger vor. Mit Ihrem speziellen Wissen nehmen Sie als SBV eine einzigartige Schnittstellenposition ein zwischen (schwer-)behinderten Kolleginnen und Kollegen, dem Arbeitgeber, dem Betriebsrat und den Behörden. Wofür genau sind Sie dabei zuständig? Die Aufgaben der SBV sind umfangreich und vielfältig. Dazu zählen z. B.
› Individuelle Hilfe und Beratung für (schwer-) behinderte Beschäftige
› Unterstützung bei Anträgen auf Feststellung einer Behinderung oder Gleichstellung
› Beteiligung bei Einstellungsverfahren
› Stellungnahmen zu Kündigungen
› Behinderungsgerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen
› Maßnahmen zur präventiven Gesundheits-förderung
› Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
› Verhandlung von Inklusionsvereinbarungen
› und vieles mehr!
VORRANGIG ! Was kommt zuerst? Ihre Tätigkeit als SBV hat grundsätz-lich Vorrang vor Ihren normalen beruflichen Aufgaben als Arbeitnehmer. Deshalb haben Sie auch Anspruch auf vorübergehende Arbeitsbefreiung, wenn und soweit Sie Zeit brauchen, um Ihre Amtsaufgaben als SBV zu erfüllen. Dabei muss Ihr Arbeitgeber Ihren Lohn ungemindert weiterzahlen.
Als SBV entscheiden Sie selbstSie brauchen Ihren Arbeitgeber nicht zu fragen, bevor Sie im Rahmen Ihres Amtes tätig werden. Sie entschei-den in jedem Einzelfall selbst, wann und für wie lange Sie Ihren SBV-Aufgaben nachkommen. Aber: Das geht natürlich nicht nach Lust und Laune.
Sie müssen gewissenhaft und unter vernünftiger Abwä-gung aller Umstände prüfen, ob die Arbeitsversäumnis erforderlich ist, um Ihr Amt ordnungsgemäß auszuführen.
ABMELDEPFLICHT!
Bevor Sie Ihren Arbeitsplatz verlassen, müssen Sie sich prinzipiell bei ihrem Vorgesetzten abmelden. Sie müssen auch die voraussichtliche Dauer und den Ort Ihrer Amts tätigkeit angeben, nicht jedoch die genaue Art der SBV-Arbeit!
BESTENS INFORMIERT !
GUT ZU WISSEN!
Die SBV muss zu allen sogenannten Monatsgesprächen zwi-
schen Betriebsrat und Arbeitgeber eingeladen werden, damit
sie kontinuierlich über das Geschehen im Betrieb informiert ist.
Recht auf InformationDer Arbeitgeber muss Sie als Schwerbehinderten ver-tretung in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe betreffen, unverzüglich und umfassend unterrichten. Und: Vor einer Entscheidung muss er Sie anhören. In Schwerbehindertenangelegenheiten haben Sie als SBV dadurch ein viel weit reichenderes Recht auf Information als der Betriebsrat.
Recht auf BildungAls Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen haben Sie Anspruch auf Fortbildung. Entsprechende Schulungen müssen Kenntnisse vermitteln, die für Ihre Amtstätigkeit erforderlich sind. Dasselbe gilt für den ersten SBV-Stellvertreter und in bestimmten Fällen auch für die weiteren Stellvertreter.
Mehr dazu unter › www.ifb.de/sbvschulungsanspruch
BESTENS INFORMIERT !
SBV
Läch
eln inklusive
BEI JEDER SITZUNG DABEI !
Als Schwerbehindertenvertreter dürfen Sie an allen Sitzun-gen des Betriebsrats und seiner Ausschüsse teilnehmen.
› Das Teilnahmerecht besteht unabhängig davon, welche Themen besprochen werden.
› Die SBV muss jeweils rechtzeitig unter Angabe der Tagesordnung geladen werden.
› Keine Teilnahmepflicht — die SBV kann an allen Sitzungen teilnehmen, muss es aber nicht.
Beraten, nicht abstimmen! Als SBV haben Sie in den Betriebsratssitzungen beratende Funktion. Sie haben das Recht, Ihren Standpunkt zu vertreten. Ein Stimmrecht steht Ihnen jedoch nicht zu — auch nicht, wenn es um Angelegenheiten schwer-behinderter Menschen geht.
Wenn Sie als Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen bei einer Sitzung verhindert sind, kann der SBV-Stellvertreter an Ihrer Stelle teilnehmen.
ABER VORSICHT! Sind Sie als Vertrauensperson zugleich Betriebsratsmit-glied? Dann üben Sie auf der Sitzung des Betriebsrates beide Ämter gleichzeitig aus. Ihr Stellvertreter darf daher nicht zur Sitzung des Betriebsrates eingeladen werden. Ihr Doppelamt ist kein Verhinderungsgrund.
Läch
eln inklusive
GUT VERTRETEN !
Neben der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen muss auch immer mindestens ein SBV-Stell-vertreter gewählt werden. In der Praxis hat sich die Wahl mehrerer Stellvertreter bewährt: So ist das SBV-Amt in jedem Fall lückenlos besetzt. Stellvertreter kom-men auf verschiedene Weise zum Zug:
Vertretung:Der erste Stellvertreter vertritt die Vertrauensperson in allen Angelegen heiten, wenn diese an der Amtsausübung verhindert ist. Eine Verhinderung liegt vor bei
› Abwesenheit (z. B. Urlaub),
› Wahrnehmung anderer Amtsaufgaben oder
› persönlicher Befangenheit.
Ist auch der erster Stellvertreter verhindert, kommt der Zweite zum Einsatz usw.
Heranziehung:Die Vertrauensperson kann nach Unterrichtung des Arbeitgebers
› ab i. d. R. mehr als 100 schwerbehinderten bzw. gleich-gestellten Beschäftigten im Betrieb den ersten Stellvertreter,
› ab i. d. R. mehr als 200 auch den zweiten Stellvertreter,
› ab i. d. R. mehr als 300 auch den dritten Stellvertreter, usw.
zu bestimmten SBV-Aufgaben heranziehen, um die Arbeit zu teilen.
Nachrücken:Wenn die Vertrauensperson vorzeitig aus dem Amt scheidet, so rückt der Stellvertreter für den Rest der laufenden Amtszeit nach.
GESCHÜTZT! Als Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen besitzen Sie den gleichen besonderen Kündigungsschutz wie ein Betriebsratsmitglied:
› Während Ihrer Amtszeit ist eine ordentliche Kündigung grundsätzlich unzulässig. Und auch vor einer außerordentlichen, fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund sind Sie besonders geschützt. Denn diese ist nur möglich, wenn der Betriebsrat vorher zugestimmt hat. Eine außerordentliche Kündigung ohne Zustimmung ist nichtig.
› Auch nach Beendigung der Amtszeit haben Sie einen Kündigungsschutz. Ein weiteres Jahr lang ist eine ordentliche Kündigung der Vertrauensperson grundsätzlich nicht erlaubt — eine außerordentliche dagegen schon. SBV-Stellvertreter stehen ebenfalls unter Schutz: Kommen sie zum Einsatz, haben sie in dieser Zeit denselben beson-deren Kündigungsschutz wie die amtierende Vertrauens-person. Der einjährige, nachwirkende Kündigungsschutz gegen ordentliche Kündigungen beginnt im Zeitpunkt der Beendigung des letzten Vertretungsfalles bzw. der letzten Heranziehung.
AUFGEPASST! Der besondere Kündigungsschutz bezieht sich nur auf eine arbeitgeberseitige Kündigung. Eine Beendigung des Arbeits-verhältnisses durch Ablauf einer Befristung oder durch Abschluss eines Aufhebungsvertrages wird davon nicht erfasst.
Der Web-Service für die Schwerbehindertenvertretung
ONLINE-PORTAL › Aktuelle Termine:
das gesamte SBVSeminarangebot auf einen Blick
› Netzwerk: Austausch mit Gleichgesinnten im SBVForum
› Ratgeber: SBVLexikon, Rechtsprechung, Bücher und Linktipps u. v. m.
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SBV-NEWSLETTERWir bieten Ihnen nützliches Wissen für Ihr Amt — kostenlos und unverbindlich.
› Jetzt abonnieren !
SBV-WissenFREI HAUS!
www.ifb.de/newsletter
Grundlagenwissen Das Fundament für gute SBV-Arbeit: Egal, ob Sie frisch gewählt sind oder ein Fresh-up in
Sachen Grundlagen brauchen, hier erwerben Sie das nötige Basiswissen für Ihre Aufgaben.
Aufbau- und SpezialwissenSie wollen wissen, wie Sie SBV-Schreiben rechtssicher und überzeugend formulieren?
Sie möchten Ihre Arbeit als SBV im Betrieb bekannt machen? Oder es geht Ihnen vor allem um die Unterstützung der Kollegen bei drohender Kündigung? Hier können Sie sich zu diesen
und vielen anderen Spezialthemen weiterbilden.
GesundheitsschutzVon der behinderungsgerechten und barrierefreien Arbeitsgestaltung über den
Umgang mit psychisch erkrankten Kollegen bis hin zur betrieblichen Wiedereingliederung: Hier finden Sie Seminare rund um das Kernthema Gesundheit.
Wichtige KommunikationsthemenFür Ihre Arbeit als SBV brauchen Sie nicht nur rechtliches Wissen.
Kommunikative Kenntnisse sind extrem wichtig. Hier lernen Sie, wie Sie Beratungsgespräche kompetent durchführen, mit Konfliktsituationen souverän umgehen und Ihren Arbeitgeber
von Ihren Anliegen überzeugen. Auch die Rhetorik kommt dabei nicht zu kurz.
Die Gesamt- und Konzern-SBVAls GSBV oder KSBV vertreten Sie Ihre behinderten Kolleginnen und Kollegen auf
Unternehmens- und Konzernebene. Welche Zuständigkeiten, Rechte und Pflichten haben Sie? Wie gestalten Sie die Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber und den Vertrauenspersonen
in den Betrieben? In unseren Seminaren erhalten Sie alle wichtigen Informationen und lernen, wie Sie auch auf überbetrieblicher Ebene souverän auftreten.
ServiceSie wollen mehr wissen über Ihren Schulungsanspruch, die ifb-Hotels oder Seminartermine?
Hier finden Sie praktische Übersichten, organisatorische Hinweise, Musterformulare und vieles mehr.
Ihr übersichtliches Register
für die schnelle Seminarsuche:
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Inhaltsverzeichnis
Grundlagenwissen
32 Schwerbehindertenvertretung Teil I
35 Schwerbehindertenvertretung Teil II
37 Schwerbehindertenvertretung Teil III
39 Schwerbehindertenvertretung Fresh-up
Aufbau- und Spezialwissen
42 NEU! Mit Strategie zum Ziel: Erfolg reiche SBV-Arbeit aktiv gestalten!
43 NEU! Datenschutz und Gleich-behandlung: Als SBV Benachteiligungen wirksam verhindern
45 Kündigung Schwerbehinderter: Volle SBV-Beteiligung zur Unterstützung der Kollegen
46 SBV-Schreiben rechtssicher und stichhaltig formulieren
47 Schwerbehindertenversammlung und betriebliche Öffentlichkeitsarbeit
48 Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht für die Schwerbehindertenvertretung
50 Schwerbehindertenrecht Aktuell
51 Feststellung einer (Schwer-) Behinderung und Gleichstellung
52 SBV-Aktionsplan: Inklusion im Betrieb umsetzen
53 NEU! Erfolgreich mit Unterstützung der SBV: Berufsausbildung behinderter Menschen
54 Inklusionsvereinbarungen praxis-gerecht gestalten
55 Externe Partner der SBV: Agentur für Arbeit, Rentenversicherung und Integrationsamt
56 Informieren leicht gemacht: Begleitseminar zur Fachmesse REHACARE
57 Die Schwerbehindertenvertretung im Wirtschaftsausschuss
Gesundheitsschutz
61 Neues Reha- und Teilhabe-Recht: Diese Änderungen muss jede SBV kennen!
62 Behinderungsgerechte und barrierefreie Arbeitsgestaltung: So funktioniert’s!
63 Meine Rolle als SBV im betrieblichen Gesundheitsmanagement
66 Eine starke SBV: Mit Resilienz das Amt stressresistent und gesund meistern!
67 Psychische Belastungen am Arbeitsplatz — neue Herausforderungen für die SBV!
68 Tabu-Thema psychische Erkrankungen: Das muss die SBV heute wissen!
69 SBV-Aufbauwissen: Praktischer Umgang mit psychisch erkrankten Kollegen
70 Mobbing macht krank! Als SBV aktiv gegensteuern
71 Langzeit- und Dauererkrankung und ihre Folgen
72 Betriebliches Eingliederungs -management Teil I — Die Grundlagen
74 Aufbauseminar: Betriebliches Eingliederungs -management Teil II
76 Aufbauseminar: Betriebliches Eingliederungs -management Teil III
77 Wiedereingliederung von Mitarbeitern mit psychischen Erkrankungen
78 Betriebliches Eingliederungsmanage-ment: Fresh-up für Praktiker
79 NEU! Betriebliches Eingliederungs-management: Qualifizierung zum BEM-Koordinator
Schwerbehinderten vertretung Teil I + II mit neuem Starterpaket!
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Bei Fragen rund um Ihr Seminar, wie z. B. zu un-serem Schulungsangebot und zu Ihrer Buchung. Oder wenn Sie Informationen über Ihr Hotel benötigen, Ihren Schulungsanspruch klären oder Näheres über den Ablauf des Seminars wissen möchten. Wir helfen Ihnen weiter und freuen uns über Ihren Anruf!
Sie erreichen uns
von Montag bis Donnerstag 8:00 Uhr – 17:00 Uhr
und am Freitag 8:00 – 16:00 Uhr.
› Tel.: 0 88 41 / 61 12-0
› E-Mail: [email protected]
Unsere Mitarbeiter sind für Sie da:
Kommunikation
82 Argumentieren und Verhandeln als Schwerbehindertenvertretung
83 Praktisches Rhetorik-Training für die SBV
84 So führen Sie als SBV vertrauensvolle Beratungsgespräche
85 Konstruktiver Umgang mit Konflikt-situationen in der SBV-Arbeit
Gesamt- und Konzern-SBV
88 Die Gesamt- und Konzern-SBV89 Praxis-Training für die Gesamt- und
Konzern-SBV: Souverän auftreten — professionell überzeugen
Unser Service für Sie
90 SBV-Inhouse
92 Checkliste: Ihr Weg zum Seminar
94 Ihr Recht auf Schulung
96 Seminarhotels
98 Kostenloses Postkarten-Set
99 Seminarübersicht nach Orten
107 Kalender/Schulferien
108 Organisatorische Hinweise, AGB und Datenschutz
111 Ihr persönlicher Bereich im Internet — www.mein-ifb.de
112 Formular Mitteilung an die Geschäftleitung
113 Formular Seminaranmeldung
114 Stichwortverzeichnis
IHR INFO- & SERVICETEAMSieglinde Gailer, Anja Erhard, Dominica Gilg, Nadja Schneider, Barbara Ketzer, Monika Fruth, Silvia Hebendanz, Barbara Neuner, Martina Hager
www.ifb.de/sbv
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Beim ifb macht Lernen Spaß. Unsere erfahrenen Referenten vermitteln Wissen leicht verständlich und praxisnah. Ganz nebenbei lernen Sie viele gleich gesinnte Teilnehmer kennen. Bei uns gehören Sie von Anfang an dazu.
Passt das ifb zu mir?
ifbSeminare sind TÜV‑zertifiziert. So garantieren wir Ihnen Weiterbildung auf höchstem Niveau.
Das ifb ist als privater Schulungsanbieter neutral und unabhängig. Seit der vorletzten SBVWahl im Herbst 2014 haben knapp 25.000 Teil nehmer unsere SBV Seminare besucht.
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„Für mich als Teilnehmer, der bis jetzt mit Gesetzen noch nicht so viel zu tun hatte, war das Seminar sehr umfangreich. Es war sehr interessant und es wurden mir viele Möglichkeiten aufgezeigt.“
Nur beim ifb können Sie aus knapp 40 Seminarthemen und rund 500 Terminen deutschlandweit speziell für die SBV wählen. Seit vielen Jahren sind wir immer am Zahn der Zeit und erweitern unser Angebot für Sie.
Teilnehmer im Juni 2017 in Stralsund
„Wir Referenten sind unter anderem erfahrene Richter oder Rechtsanwälte mit Spezialisierung auf Schwerbehinderten recht. So können wir unsere Seminarteilnehmer optimal schulen.“
Referent Oliver Schmidt-EicherFachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht
Das sagt unser
Seminarte i l nehmer :
Das sagt unser Referent :
Thomas B., stellvertretender Schwerbehindertenvertreter zum Seminar „Schwerbehinderten- vertretung Teil II“ 2017 in Garmisch-Partenkirchen
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SBV Teil I im Februar 2018 in Hamburg
Am Morgen . . .gut gelaunt in den Tag starten mit einem fröhlichen „Guten Morgen“ von unserer Seminarleitung.
Tagsüber . . .mitreißender Unterricht bei fachkundigen Referenten in kleiner Seminargruppe und lockerer Atmosphäre.
Mittendrin . . .die Gunst der Stunde für offene Diskussionen und eigene Fragen nutzen.
Ein typischer Tag im SBV‑Seminar …
SBV Teil II im September 2017 in Göhren auf Rügen SBV Aktuell im Mai 2018
in Düsseldorf
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… und hinter den Kulissen?SB
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Lä
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SBV-Seminare,
die begeistern …
Zum Abschied . . .lächeln für ein Gruppenfoto zur Erinnerung!
SBV Langzeit und Dauer erkrankungen im April 2018 in Gerlingen
SBV Vertrauensvolle Beratungs-
gespräche im Oktober 2017
in Dresden
Zwischendurch . . .von den Erfahrungen der Kolleginnen und Kollegen profitieren und mit einander praktikable Lösungen finden.
Am Abend . . .das Rahmenprogramm genießen und die Gelegenheit zum zwanglosen Austausch mit Gleichgesinnten ergreifen.
Cornelia HuberJuristin und ReferentinSeminarplanerin für die Schwerbehindertenvertretung
Corinna SeefriedJuristin und ReferentinSeminarplanerin für die Schwerbehinderten- vertretung
Mit über 13 Jahren geballter SBV-Erfahrung sind wir mit Herzblut an Ihrer Seite. Das Wichtigste für uns? Seminare zu gestalten, die wirklich passen und Ihre SBV-Arbeit voranbringen.
Was uns motiviert? Ein glückliches Lächeln in Ihrem Gesicht!
Susanne BukenbergerTeamassistenz SBV
www.ifb.de/sbv
Ein typischer Tag im SBV‑Seminar …
www.ifb.de/sbv
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SBV-Grundlagenwissen — Sicherheit gewinnen
Von Beginn an eine solide Basis schaffen.
SEMINARE32 Schwerbehindertenvertretung Teil I
35 Schwerbehindertenvertretung Teil II
37 Schwerbehindertenvertretung Teil III
39 Schwerbehindertenvertretung Fresh-up
Seminarorganisation und Anmeldung Sylvia Gimbel › [email protected]
Regina Wagner › [email protected]
Lena Obeser › [email protected]
› Tel.: 0 88 41 / 61 12-0
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Machen Sie sich bekannt!Zeigen Sie, wo Sie als SBV zu finden sind!
Schaffen Sie Aufmerksamkeit für Ihre SBV-Infos!
Nutzen Sie den SBV-Smiley, wo immer Sie Ihr Amt ausüben:
> in Ihrer SBV-Korrespondenz,
> auf Ihrer Visitenkarte,
> am Schwarzen Brett,
> an Ihrer Sprechstundentür
> und an vielen weiteren Orten!
Geben Sie Ihrem Amt ein Gesicht!
Max Mustermann
Funktion
Musterberuf
Musterfirma
Musterstraße 16 I 12345 Musterhausen
Tel. 0 12 13 / 12 12-120 I Fax 0 12 13 / 12 12-121
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Max Mustermann
Jetzt SBV-Smiley kostenlos herunterladen oder als Aufkleber bestellen unter:
› www.ifb.de/sbv-logo28
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Unsere Grundlagenreihe speziell für die Schwerbehindertenvertretung
Sie sind neu im Amt? Dann hilft Ihnen vor allem eins: das richtige Basiswissen für die erfolgreiche Interessenvertretung schwerbehinderter Menschen. Deshalb haben wir alle wichtigen Grundlagen in unserer dreiteiligen Seminarreihe perfekt aufeinander abgestimmt und in der optimalen Reihenfolge für Sie zusammengestellt:
Lernen Sie Ihre grundlegenden Rechte und Pflichten als Vertrauensperson und SBV-Stellvertreter kennen!
Seminar „Schwerbehindertenvertretung Teil I“mehr auf Seite 32
› Mit Starterpaket Teil 1 (siehe Seite 30)
Gewinnen Sie professionelle Rechts- und Beratungskompetenz für Ihre schwerbehinderten Kollegen!
Seminar „Schwerbehindertenvertretung Teil II“mehr auf Seite 35
› Mit Starterpaket Teil 2 (siehe Seite 34)
Erfahren Sie, wie Sie die vielfältigen Angebote und Leistungen zur Inklusion schwerbehinderter Menschen nutzen!
Seminar „Schwerbehindertenvertretung Teil III“mehr auf Seite 37
SEMINAR- WEGWEISER
Gute SBV-Arbeit
ist ohne Weiterbildung
nicht machbar!
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IHR KOSTENLOSES STARTERPAKETfür Schwerbehindertenvertretung Teil IWir rüsten Sie aus! Als Teilnehmer des Seminars bekommen Sie die Grundausstattung für Ihre Arbeit als SBV: wichtige Nachschlagewerke, Gesetzessammlung und Basiskommentar für die juristischen Grundlagen, Visitenkarten, Flyer und mehr für Ihre Öffentlichkeitsarbeit.
Ihre Arbeitshilfen zum Seminar!
1 Basiskommentar Schwer behinderten recht Optimal für Nicht-Juristen — einfach erklärt und praktisch kommentiert.
2 SBV-Paragrafenübersicht Die schnelle Hilfe in allen SBV-Angelegenheiten.
3 ifb-Gesetzes sammlung — speziell für Ihre SBV-Arbeit Alle Gesetze, die für Ihre SBV-Arbeit wichtig sind, auf einen Blick.
4 Tools für die Öffentlichkeitsarbeit Power-Point- Präsen tation für Versammlungen, SBV-Flyer-Vorlagen, Visitenkarten-Konfi gurator u.v.m.
5 ifb-Rucksack Immer alles griffbereit.5
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2
1
Unterstützung für Ihre
SBV-Öffentlichkeitsarbeit
www.ifb.de/ sbv-starterpaket
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31Gültig bis 31.12.2019, solange der Vorrat reicht. Smartphone nicht im Lieferumfang enthalten. *Auswahl erfolgt im gebuchten Seminar. Für Inhouse-Seminare ist das Moleskine Smart Writing Set enthalten.
Die perfekte Kombination aus analogem und digitalem Notizbuch.
Weitere Infos unter: www.ifb.de/moleskine
Der vielseitige Multimedia Begleiter mit praktischer Tastatur.
Weitere Infos unter: www.ifb.de/tablet
GUTSCHEIN für Fachliteratur von Grundlagen- bis Spezialwissen.
Weitere Infos unter: www.ifb-medien.de
mit Spezialrubrik für die SBV
Tablet mit Tastatur
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2
3
Ihr kostenloses Plus für die SBV-Arbeit! 1, 2 oder 3: Sie haben die Wahl* …
oder
oder
Im wert von 254 Euro
Im wert von
150 Euro
Im wert von
180 Euro
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Neu als SBV? Unkomplizierter Einstieg in die SBV-Arbeit!
Schwerbehindertenvertretung Teil I
Leicht verständlich und praxisnah: Hier legen Sie die perfekte Basis für einen erfolgreichen Start in Ihr neues Amt als Schwerbehindertenvertre-ter. Für wen bin ich genau zuständig? Welche persönlichen Rechte habe ich als Vertrauensperson oder SBV-Stellvertreter? Was sind meine Hauptaufgaben? In diesem Seminar dreht sich alles um die Fragen, die bei SBV-Einsteigern besonders im Blickpunkt stehen. Von der Organisa-tion Ihrer SBV-Arbeit über die wichtigsten Gesetze bis zu sofort umsetz-baren SBV-Tipps: Holen Sie sich genau das Grundwissen, das Sie als Schwerbehindertenvertreter von Anfang an brauchen!
INHALTESpeziell für SBV-Einsteiger: Gesetze sicher und praktisch anwenden
Zuständigkeit der SBV für (schwer-)behinderte Menschen › Wann liegt eine Behinderung vor?
› Wer ist schwerbehindert?
› Was heißt Gleichstellung?
Persönliche Rechte im SBV-Amt › Ausgangspunkt: Wahl und Amtszeit
› Was tun bei Behinderungen oder Benachteiligungen im Amt?
› Geheimhaltungspflicht: Worüber darf die SBV reden und mit wem?
› Der besondere Kündigungs- und Versetzungsschutz als Amtsträger
› Amt und Beruf vereinbaren: Arbeitsbefreiung für SBV-Aufgaben
› Der Schulungsanspruch der Schwerbehindertenvertretung
› Besonderheiten im Amt als SBV-Stellvertreter
SBV-Arbeit gut organisieren › Welche Ausstattung braucht die SBV und was zahlt der Arbeitgeber?
› Die Sprechstunde und weitere wichtige Termine der SBV
› Jährliche Pflichtveranstaltung: Die Schwerbehindertenversammlung
Interne und externe Ansprechpartner der SBV
Die SBV-Aufgaben im Überblick › Bei der Einstellung von schwerbehinderten Menschen mitwirken
› Informations- und Anhörungsrechte wahrnehmen
› Arbeitsplätze behinderungsgerecht gestalten
› Stellungnahme im Kündigungsverfahren abgeben
› Inklusionsvereinbarungen abschließen und Prävention fördern
So funktioniert die Zusammenarbeit mit dem Betriebs-/Personalrat
Tagesaktuelle Termine buchen und weitere Infos unter
www.ifb.de/151
Ihre Referenten sind Arbeits- und Sozialrichter, Fachanwälte für Arbeits- und Sozialrecht sowie Fachjuristen.
3,5 Tage, Mo 18:00 - Fr 12:00 Uhr
begrenzt auf 18 Teilnehmer
PREIS ab 990 € mit Kollegenrabatt** Mehr Infos: ifb.de/sbv-kollegenrabatt
1. Teilnehmer 1.090 € 2. Kollege - 100 € je 990 € zzgl. Hotel und MwSt.
Weitere Infos zu den anfallenden Hotel- kosten erhalten Sie unter ifb.de/sbv-hotel
SCHULUNGSANSPRUCH Die in diesem Seminar vermittelten Grund-kenntnisse sind für die Schwerbehinder-tenvertretung gemäß § 179 Abs. 4 SGB IX erforderlich. Gleiches gilt für ein Mitglied des Betriebsrats gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG (vgl. Seite 94). Passgenaue Argu-mente unter www.ifb.de/anspruch/151.
Teilnehmer im August 2018 in Heidelberg
Mit Starterpaketsiehe Seite 30
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Termine: Schwerbehindertenvertretung Teil I
2019MÄRZ Ort Sem.-Nr.
11.03. - 15.03. Bayreuth 45-109 A
11.03. - 15.03. Berlin 45-109 B
11.03. - 15.03. Dortmund 45-109 E
11.03. - 15.03. Hannover 45-109 G
11.03. - 15.03. Regensburg 45-109 i
18.03. - 22.03. Lüneburg 45-110 A
18.03. - 22.03. Mainz 45-110 C
18.03. - 22.03. München 45-110 D
25.03. - 29.03. Köln 45-111 A
25.03. - 29.03. Leipzig 45-111 C
25.03. - 29.03. Stuttgart 45-111 E
25.03. - 29.03. Timmend. Strand 45-111 G
APRIL Ort Sem.-Nr.
01.04. - 05.04. Dresden 45-112 A
01.04. - 05.04. Trier 45-112 C
01.04. - 05.04. Garmisch-P. 45-112 E
01.04. - 05.04. Hamburg 45-112 G
08.04. - 12.04. Berlin 45-113 A
08.04. - 12.04. Düsseldorf 45-113 D
08.04. - 12.04. Lübeck 45-113 F
08.04. - 12.04. Nürnberg 45-113 G
MAI Ort Sem.-Nr.
06.05. - 10.05. Bamberg 45-114 A
06.05. - 10.05. Hamburg 45-114 B
06.05. - 10.05. Heidelberg 45-114 E
06.05. - 10.05. Regensburg 45-114 G
06.05. - 10.05. Stralsund 45-114 H
13.05. - 17.05. Gerl./Stuttgart 45-115 A
13.05. - 17.05. Köln 45-115 C
13.05. - 17.05. Leipzig 45-115 E
13.05. - 17.05. Timmend. Strand 45-115 G
20.05. - 24.05. Berlin 45-116 A
20.05. - 24.05. Hamburg 45-116 D
20.05. - 24.05. Bremerhaven 45-116 E
20.05. - 24.05. Mainz 45-116 F
20.05. - 24.05. München 45-116 H
JUNI Ort Sem.-Nr.
03.06. - 07.06. Düsseldorf 45-117 A
03.06. - 07.06. Göhren auf Rügen 45-117 C
03.06. - 07.06. Lübeck 45-117 D
03.06. - 07.06. Nürnberg 45-117 F
24.06. - 28.06. Bad Dürkheim 45-118 A
24.06. - 28.06. Hamburg 45-118 B
24.06. - 28.06. Leipzig 45-118 D
JULI Ort Sem.-Nr.
01.07. - 05.07. Berlin 45-119 A
01.07. - 05.07. Würzburg 45-119 C
08.07. - 12.07. Trier 45-120 A
15.07. - 19.07. Bayreuth 45-121 A
15.07. - 19.07. Münster 45-121 B
22.07. - 26.07. Starnberger See** 45-122 A
22.07. - 26.07. Hamburg 45-122 B
29.07. - 02.08. Düsseldorf 45-123 A
29.07. - 02.08. Erfurt 45-123 B
AUGUST Ort Sem.-Nr.
05.08. - 09.08. Heidelberg 45-124 A
12.08. - 16.08. Lübeck 45-125 A
12.08. - 16.08. Travemünde/Ostsee 45-125 B
19.08. - 23.08. Stralsund 45-126 A
19.08. - 23.08. Stuttgart 45-126 B
SEPTEMBER Ort Sem.-Nr.
02.09. - 06.09. München 45-127 A
02.09. - 06.09. Timmend. Strand 45-127 B
09.09. - 13.09. Düsseldorf 45-128 A
09.09. - 13.09. Würzburg 45-128 C
16.09. - 20.09. Leipzig 45-129 A
23.09. - 27.09. Lüneburg 45-130 A
23.09. - 27.09. Mainz 45-130 C
OKTOBER Ort Sem.-Nr.
07.10. - 11.10. Bonn 45-131 A
07.10. - 11.10. Erfurt 45-131 B
14.10. - 18.10. Gerl./Stuttgart 45-132 A
14.10. - 18.10. Hamburg 45-132 C
14.10. - 18.10. Münster 45-132 E
21.10. - 25.10. Berlin 45-133 A
21.10. - 25.10. Starnberger See** 45-133 C
NOVEMBER Ort Sem.-Nr.
04.11. - 08.11. Hamburg 45-134 A
04.11. - 08.11. Trier 45-134 B
11.11. - 15.11. Bamberg 45-135 A
11.11. - 15.11. Leipzig 45-135 B
11.11. - 15.11. Lübeck 45-135 D
18.11. - 22.11. Garmisch-P. 45-136 A
25.11. - 29.11. Berlin 45-137 A
25.11. - 29.11. Bremen 45-137 B
25.11. - 29.11. Düsseldorf 45-137 C
DEZEMBER Ort Sem.-Nr.
02.12. - 06.12. Augsburg 45-138 A
02.12. - 06.12. Dresden 45-138 B
02.12. - 06.12. Frankfurt/Oberur. 45-138 D
09.12. - 13.12. Hamburg 45-139 A
09.12. - 13.12. Köln 45-139 C
16.12. - 20.12. Berlin 45-140 A
16.12. - 20.12. Lüneburg 45-140 B
16.12. - 20.12. München 45-140 C
** Feldafing am Starnberger See
Tagesaktuelle Termine buchen und weitere Infos unter
www.ifb.de/151
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IHR KOSTENLOSES STARTERPAKETfür Schwerbehindertenvertretung Teil IIIm Seminar „Schwerbehindertenvertretung Teil II“ gewinnen die Teilnehmer professionelle Rechts- und Beratungskompetenz für ihre (schwer-)behinderten Kollegen. Genau das wollen wir mit den Bestandteilen des dazu passgenau geschnürten Starterpakets optimal ergänzen.
www.ifb.de/ sbv-starterpaket
1 Kommentar zum SGB IX Arbeiten wie die Profis: der Beraterkommentar für die Praxis in der neuesten Auflage. Dieses umfassende Standard werk mit ausführlichen Erklärungen zu den Regelungen des SGB IX ist ein unentbehrliches Arbeitsmittel für jede SBV.
2 SBV-Kompakt-Lexikon Alle wichtigen Begriffe zur SBV-Tätigkeit kurz und verständlich auf den Punkt gebracht.
3 ifb-Gesetzes sammlung — speziell für Ihre SBV-Arbeit Alle Gesetze, die für Ihre SBV-Arbeit wichtig sind, auf einen Blick.
4 Ihre ausführlichen Seminar unterlagen
1
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4
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Gültigkeitszeitraum ab 01.11.2018 bis 31.12.2019, solange der Vorrat reicht.
Im wert von
148 Euro
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Das kann die SBV bewirken: Rechte kennen und durchsetzen!
Schwerbehindertenvertretung Teil II
In diesem Seminar stehen die Anliegen der (schwer-)behinderten Arbeit-nehmer voll und ganz im Mittelpunkt. Wie kommt es zu einer Feststellung einer Schwerbehinderung oder zu einer Gleichstellung? Ist jede Benach-teiligung verboten? Wann genau greift der besondere Kündigungsschutz? Vom Anspruch auf einen behindertengerechten Arbeitsplatz bis zum Zusatzurlaub: Hier lernen Sie, wie Sie erfolgreich für Ihre behinderten Kollegen eintreten und Einfluss auf personelle Einzelmaßnahmen nehmen. Bauen Sie Ihre Rechts- und Beratungskompetenz gezielt aus, damit Sie als Schwerbehindertenvertreter wirklich etwas bewegen können!
Das ifb-Plus! Mit dem eigens für dieses Seminar konzipierten Kommunikationstraining legen Sie die Basis, um Beratungsgespräche sicher und professionell zu führen.
INHALTEProfessionell beraten als SBV (1 Tag)
› Klare Standortbestimmung: Die eigene Rolle im Beratungsgespräch
› Das Ziel abstecken: Erwartungen des Ratsuchenden klären
› Zum Kern vordringen: Aktiv zuhören und die richtigen Fragen stellen
› Struktur bewahren: Leitfaden für gelungene Beratungsgespräche
Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und Gleichstellung
› Wie wird der Grad der Behinderung bestimmt?
› Entscheidend für die Erfolgsaussichten: Anträge richtig stellen
› Der Ablauf des Feststellungs- und des Gleichstellungsverfahrens
Besondere Rechte schwerbehinderter Arbeitnehmer
› Verbot einer Benachteiligung: Grundsatz und Ausnahmen
› Einklagbarer Anspruch auf einen behindertengerechten Arbeitsplatz
› Spezielles Recht Schwerbehinderter auf Beschäftigung in Teilzeit
› Mehrarbeit: Wann und wie kann diese abgelehnt werden?
› Zusatzurlaub (nur) für Schwerbehinderte
Beteiligung der SBV bei personellen Maßnahmen
› Besondere Pflichten des Arbeitgebers bei jeder Stellenbesetzung
› Einsichtsrecht der SBV in Bewerbungsunterlagen
› Teilnahmerecht an Vorstellungsgesprächen
› Beteiligung der SBV bei Versetzungen und Aufhebungsverträgen
› Besonderer Kündigungsschutz für Schwerbehinderte
Rechte einfordern und durchsetzen
› Entscheidungen auf Antrag der SBV aussetzen
› Das Bußgeldverfahren und der Gang zum Gericht
Tagesaktuelle Termine buchen und weitere Infos unter
www.ifb.de/152
Ihre Referenten sind Sozialrichter, Fachanwälte für Arbeits- und Sozialrecht, Fachjuristen sowie Kommunikationstrainer.
3,5 Tage, Mo 18:00 - Fr 12:00 Uhr
begrenzt auf 18 Teilnehmer
PREIS ab 1.190 € mit Kollegenrabatt** Mehr Infos: ifb.de/sbv-kollegenrabatt
1. Teilnehmer 1.290 € 2. Kollege - 100 € je 1.190 € zzgl. Hotel und MwSt.
Weitere Infos zu den anfallenden Hotel- kosten erhalten Sie unter ifb.de/sbv-hotel
SCHULUNGSANSPRUCH Die in diesem Seminar vermittelten Grund-kenntnisse sind für die Schwerbehinder-tenvertretung gemäß § 179 Abs. 4 SGB IX erforderlich. Gleiches gilt für ein Mitglied des Betriebsrats gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG (vgl. Seite 94). Passgenaue Argu-mente unter www.ifb.de/anspruch/152.
Das sagt ein Teilnehmer über das Seminar:„Der Kurs war eine gelungene Fortsetzung zum ersten Teil. Als SBV-Stellvertreter und Neuling waren die ausgewählten Beispiele sehr gut, um ein strukturiertes Vor-gehen zum Thema SB-Rechte und Arbeitsrechte zu erlernen. Die Diskussionen offenbarten 'Fettnäpfe' und Fallen, welche es zu vermeiden gilt.“Rainer H., Schwerbehindertenvertreter, zum Seminar 2018 in Heidelberg
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Mit Starterpaketsiehe Seite 34
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Termine: Schwerbehindertenvertretung Teil II
2019MÄRZ Ort Sem.-Nr.
11.03. - 15.03. Berlin 45-209 A
11.03. - 15.03. Koblenz 45-209 B
18.03. - 22.03. München 45-210 A
25.03. - 29.03. Hamburg 45-211 A
APRIL Ort Sem.-Nr.
01.04. - 05.04. Düsseldorf 45-212 A
01.04. - 05.04. Leipzig 45-212 B
08.04. - 12.04. Stuttgart 45-213 A
08.04. - 12.04. Timmend. Strand 45-213 C
MAI Ort Sem.-Nr.
06.05. - 10.05. Dresden 45-214 A
06.05. - 10.05. Fulda 45-214 B
06.05. - 10.05. Würzburg 45-214 C
13.05. - 17.05. Berlin 45-215 A
13.05. - 17.05. Düsseldorf 45-215 C
13.05. - 17.05. Lübeck 45-215 E
20.05. - 24.05. Erfurt 45-216 A
20.05. - 24.05. Lüneburg 45-216 B
20.05. - 24.05. München 45-216 D
JUNI Ort Sem.-Nr.
03.06. - 07.06. Hannover 45-217 A
03.06. - 07.06. Köln 45-217 B
03.06. - 07.06. Stralsund 45-217 C
03.06. - 07.06. Stuttgart 45-217 D
24.06. - 28.06. Bayreuth 45-218 A
24.06. - 28.06. Hamburg 45-218 B
24.06. - 28.06. Koblenz 45-218 C
24.06. - 28.06. Leipzig 45-218 D
JULI Ort Sem.-Nr.
01.07. - 05.07. Garmisch-P. 45-219 A
01.07. - 05.07. Timmend. Strand 45-219 B
08.07. - 12.07. Berlin 45-220 A
08.07. - 12.07. Dresden 45-220 B
08.07. - 12.07. Münster 45-220 C
15.07. - 19.07. Lübeck 45-221 C
22.07. - 26.07. Erfurt 45-222 A
29.07. - 02.08. Lüneburg 45-223 A
29.07. - 02.08. Ulm 45-223 B
AUGUST Ort Sem.-Nr.
05.08. - 09.08. Berlin 45-224 A
05.08. - 09.08. Düsseldorf 45-224 B
12.08. - 16.08. Frankfurt a. M. 45-225 A
19.08. - 23.08. München 45-226 A
26.08. - 30.08. Hamburg 45-227 A
26.08. - 30.08. Würzburg 45-227 C
SEPTEMBER Ort Sem.-Nr.
02.09. - 06.09. Göhren auf Rügen 45-228 A
09.09. - 13.09. Leipzig 45-229 A
09.09. - 13.09. Travemünde/Ostsee 45-229 B
16.09. - 20.09. Gerl./Stuttgart 45-230 A
23.09. - 27.09. Bremen 45-231 A
23.09. - 27.09. Köln 45-231 B
OKTOBER Ort Sem.-Nr.
07.10. - 11.10. Bamberg 45-232 A
14.10. - 18.10. Koblenz 45-233 A
21.10. - 25.10. Berlin 45-234 A
21.10. - 25.10. Hamburg 45-234 C
NOVEMBER Ort Sem.-Nr.
04.11. - 08.11. München 45-235 A
11.11. - 15.11. Leipzig 45-236 A
18.11. - 22.11. Dortmund 45-237 A
18.11. - 22.11. Lübeck 45-237 C
25.11. - 29.11. Hannover 45-238 A
DEZEMBER Ort Sem.-Nr.
02.12. - 06.12. Bonn 45-239 A
09.12. - 13.12. Dresden 45-240 A
09.12. - 13.12. Hamburg 45-240 C
09.12. - 13.12. Würzburg 45-240 E
16.12. - 20.12. Heidelberg 45-241 A
Tagesaktuelle Termine buchen und weitere Infos unter
www.ifb.de/152
Teilnehmer im Juni 2018 in Timmendorfer Strand
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Leistungen richtig nutzen: Beste Hilfe für Ihre behinderten Kollegen!
Schwerbehindertenvertretung Teil III
„Wo bekomme ich die beste Hilfe für meine Kollegen?“ Vom richtigen Ansprechpartner bis zur passgenauen Unterstützung im Einzelfall: In diesem Seminar dreht sich alles darum, wie Sie die optimale berufliche Förderung für (schwer-)behinderte Beschäftigte finden. Gewinnen Sie einen Überblick über das breite Angebot und die verschiedenen Behörden-zuständigkeiten. Erfahren Sie, welche speziellen Leistungen die Rehabili-tationsträger bieten. Lernen Sie, wie Sie die finanzielle und die fach liche Unterstützung des Integrationsamts richtig nutzen. Und: Holen Sie sich praktische Tipps, um die Eingliederung Schwerbehinderter im Betrieb mit einer Inklusionsvereinbarung zu fördern.
Das ifb-Plus! An dem genau auf Ihre SBV-Tätigkeit abgestimmten Kommunikationstag trainieren Sie, wie Sie sich auch in schwierigen Gesprächen behaupten.
INHALTEKompetenz für Gespräche mit internen und externen Partnern (1 Tag)
› Hilfreiche Tipps: Schwierige Gesprächssituationen souverän meistern
› Konstruktiv vorgehen: Störungen auf der Sach- und Beziehungsebene
› Ruhe bewahren: Angemessen auf persönliche Angriffe reagieren
› Konflikte vermeiden: Wirksame Gesprächstechniken trainieren
Voller Einsatz für die schwerbehinderten Beschäftigten: Prävention und Rehabilitation als Aufgabe von SBV und Arbeitgeber
Die Rehabilitationsträger: Aufgaben, Leistungen und Zuständigkeiten
› Wer sind die Rehabilitationsträger? Welche Unterstützung bieten sie?
› Überblick gewinnen: Leistungen speziell für behinderte Menschen
› Den richtigen Ansprechpartner finden: Wie gehe ich am besten vor?
Das Integrationsamt: Besondere Anlaufstelle für Schwerbehinderte
› Finanzielle Hilfe und Beratung für schwerbehinderte Beschäftigte
› Fachliche Unterstützung durch Integrationsfachdienste (IFD)
Konkrete Leistungen für behinderte Menschen im Arbeitsleben
› Mögliche Unterstützung zur behinderungsgerechten Gestaltung von Arbeitsumfeld und Arbeitsplatz
› Breites Spektrum an denkbarer Förderung: Von beruflichen Bildungs-maßnahmen bis hin zur Arbeitsassistenz
› Medizinische und psychologische Hilfen für Betroffene und finanzielle Leistungen an Arbeitgeber
Gestaltungsinstrument der SBV: Die Inklusionsvereinbarung
› Was kann eine Inklusionsvereinbarung tatsächlich bewirken?
› Mögliche Regelungsinhalte zum Wohl der behinderten Beschäftigten
› Wesentliche Schritte zur Erarbeitung einer Inklusionsvereinbarung
Tagesaktuelle Termine buchen und weitere Infos unter
www.ifb.de/530
Ihre Referenten sind Sozialrichter, Fachanwälte für Arbeits- und Sozialrecht, Fachjuristen sowie Kommunikationstrainer.
3,5 Tage, Mo 18:00 - Fr 12:00 Uhr
begrenzt auf 18 Teilnehmer
PREIS ab 1.190 € mit Kollegenrabatt** Mehr Infos: ifb.de/sbv-kollegenrabatt
1. Teilnehmer 1.290 € 2. Kollege - 100 € je 1.190 € zzgl. Hotel und MwSt.
Weitere Infos zu den anfallenden Hotel- kosten erhalten Sie unter ifb.de/sbv-hotel
SCHULUNGSANSPRUCH Die in diesem Seminar vermittelten Grund-kenntnisse sind für die Schwerbehinder-tenvertretung gemäß § 179 Abs. 4 SGB IX erforderlich. Gleiches gilt für ein Mitglied des Betriebsrats gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG (vgl. Seite 94). Passgenaue Argu-mente unter www.ifb.de/anspruch/530.
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Termine: Schwerbehindertenvertretung Teil III
2019MÄRZ Ort Sem.-Nr.
11.03. - 15.03. Potsdam 45-305 B
25.03. - 29.03. Hamburg 45-306 A
APRIL Ort Sem.-Nr.
01.04. - 05.04. Düsseldorf 45-307 A
08.04. - 12.04. Bamberg 45-308 A
08.04. - 12.04 Stuttgart 45-308 B
MAI Ort Sem.-Nr.
06.05. - 10.05. Lübeck 45-309 B
20.05. - 24.05. Leipzig 45-310 A
JUNI Ort Sem.-Nr.
03.06. - 07.06. Heidelberg 45-311 A
24.06. - 28.06. Würzburg 45-312 A
JULI Ort Sem.-Nr.
01.07. - 05.07. Lübeck 45-313 A
08.07. - 12.07. Stralsund 45-314 A
22.07. - 26.07. Münster 45-315 A
AUGUST Ort Sem.-Nr.
05.08. - 09.08. München 45-316 A
26.08. - 30.08. Hamburg 45-317 A
SEPTEMBER Ort Sem.-Nr.
02.09. - 06.09. Berlin 45-318 A
16.09. - 20.09. Koblenz 45-319 A
OKTOBER Ort Sem.-Nr.
07.10. - 11.10. Bayreuth 45-320 A
21.10. - 25.10. Dresden 45-321 A
NOVEMBER Ort Sem.-Nr.
04.11. - 08.11. Lübeck 45-322 A
11.11. - 15.11. Stuttgart 45-323 A
18.11. - 22.11. Köln 45-324 A
25.11. - 29.11. Lüneburg 45-325 A
DEZEMBER Ort Sem.-Nr.
02.12. - 06.12. Berlin 45-326 A
09.12. - 13.12. Koblenz 45-327 A
16.12. - 20.12. Nürnberg 45-328 A
Tagesaktuelle Termine buchen und weitere Infos unter
www.ifb.de/530
Seminarteilnehmer im Juni 2018 in Münster
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Top-informiert: Wissen auffrischen — Handlungskompetenz erweitern
Schwerbehindertenvertretung Fresh-up
„Wie war das noch mal genau?“ Selbst erfahrene Vertrauenspersonen haben nicht immer sofort die richtige Lösung parat. Deshalb ist regelmä-ßige Weiterbildung ein Muss. Dieses Fresh-up-Seminar hilft Ihnen, Ihr SBV-Wissen aufzufrischen und gezielt auszubauen. Hier bekommen Sie klare Antworten auf alle offenen Fragen. Nutzen Sie die Gelegenheit zum Gedanken- und Erfahrungsaustausch mit praxiserprobten Experten. Stärken Sie Ihre Fach- und Handlungskompetenz, damit Sie Ihre schwer-behinderten Kollegen in Zukunft noch besser vertreten können.
Speziell für erfahrene Schwerbehindertenvertreter, die ihr Wissen auffrischen und mehr Handlungssicherheit für ihre SBV-Arbeit gewinnen wollen.
INHALTEIhre persönlichen Rechte für eine funktionierende SBV-Arbeit
› Ungestört im Amt: Wie verhindern Sie Behinderungen und Benachteiligungen?
› Kündigungs- und Versetzungsschutz: Welche Sonderregelungen gelten für Sie?
› Arbeitsbefreiung als SBV: Wann tritt der Job hinter das Amt?
› Die Rolle der Stellvertreter: Wie viel Arbeitsteilung ist erlaubt?
Fresh-up rund um Ihre SBV-Amtsaufgaben
› Beteiligungsrechte bei Einstellungen umfassend wahrnehmen
› Informationsrechte wirklich nutzen
› Arbeitsplätze behinderungsgerecht gestalten
› Bei Kündigungen gekonnt Stellung nehmen
› Inklusionsvereinbarungen sinnvoll einsetzen
Update in Sachen Schwerbehinderung und Gleichstellung
› Erfolgsfaktoren im Feststellungs- und Gleichstellungsverfahren
› Diskriminierung heute: Was ist erlaubt und was verboten?
› Wichtige Rechte: Behindertengerechte Beschäftigung, Befreiung von Mehrarbeit und Zusatzurlaub
Verbesserte Zusammenarbeit mit externen Partnern der SBV
› Leistungsangebote der Rehabilitationsträger kennen und zielgerichtet ausschöpfen
› Das Integrationsamt und das Spektrum begleitender Hilfen im Arbeitsleben
Nachhaken erwünscht: Kompetente Antworten auf offene Fragen aus Ihrer täglichen SBV-Praxis
TERMINE
2019 Ort Sem.-Nr.
18.03. - 22.03. Gerl./Stuttgart 45-403 A
01.04. - 05.04. Bremen 45-404 A
13.05. - 17.05. Heidelberg 45-405 A
03.06. - 07.06. Göhren auf Rügen 45-406 A
24.06. - 28.06. München 45-407 A
22.07. - 26.07. Hamburg 45-408 A
12.08. - 16.08. Münster 45-409 A
02.09. - 06.09. Leipzig 45-410 A
16.09. - 20.09. Bayreuth 45-411 A
14.10. - 18.10. Lübeck 45-412 A
04.11. - 08.11. Bonn 45-413 A
25.11. - 29.11. Dresden 45-414 A
16.12. - 20.12. Nürnberg 45-415 A
Tagesaktuelle Termine buchen und weitere Infos unter
www.ifb.de/529
Ihre Referenten sind Fachanwälte für Arbeits- und Sozialrecht und Fachjuristen.
3,5 Tage, Mo 18:00 - Fr 12:00 Uhr
begrenzt auf 18 Teilnehmer
PREIS ab 1.190 € mit Kollegenrabatt** Mehr Infos: ifb.de/sbv-kollegenrabatt
1. Teilnehmer 1.290 € 2. Kollege - 100 € je 1.190 € zzgl. Hotel und MwSt.
Weitere Infos zu den anfallenden Hotel- kosten erhalten Sie unter ifb.de/sbv-hotel
SCHULUNGSANSPRUCH Die in diesem Seminar vermittelten Kennt-nisse sind für den oben genannten Perso-nenkreis gemäß § 179 Abs. 4 SGB IX erforderlich (vgl. Seite 94). Passgenaue Argu mente unter www.ifb.de/anspruch/529.
Speziell für erfahrene
Schwerbehinderten-
vertreter!
Teilnehmer im März 2018 in Koblenz
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www.ifb.de/sbv
Meine Aufgaben sind speziell – meine Seminare auch!
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Aufbau- und Spezialwissen für die SBV — rundum gut aufgestellt
Seminarorganisation und Anmeldung Sylvia Gimbel › [email protected]
Regina Wagner › [email protected]
Lena Obeser › [email protected]
› Tel.: 0 88 41 / 61 12-0
SEMINARE42 NEU! Mit Strategie zum Ziel:
Erfolgreiche SBV-Arbeit aktiv gestalten!43 NEU! Datenschutz und Gleich behandlung: Als
SBV Benachteiligungen wirksam verhindern 45 Kündigung Schwerbehinderter: Volle SBV-Be-
teiligung zur Unterstützung der Kollegen46 SBV-Schreiben rechtssicher und
stichhaltig formulieren47 Schwerbehindertenversammlung und
betriebliche Öffentlichkeitsarbeit48 Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht
für die Schwerbehindertenvertretung50 Schwerbehindertenrecht Aktuell
51 Feststellung einer (Schwer-)Behinderung und Gleichstellung
52 SBV-Aktionsplan: Inklusion im Betrieb umsetzen
53 NEU! Erfolgreich mit Unterstützung der SBV: Berufsausbildung behinderter Menschen
54 Inklusionsvereinbarungen praxisgerecht gestalten
55 Externe Partner der SBV: Agentur für Arbeit, Rentenversicherung und Integrationsamt
56 Informieren leicht gemacht: Begleitseminar zur Fachmesse REHACARE
57 Die Schwerbehindertenvertretung im Wirt-schaftsausschuss
41
42
Agieren statt reagieren — ist das Ihre Vorstellung von guter SBV-Arbeit? Wollen Sie aktiv etwas bewirken und Ihre Ziele erreichen? Dann sind Sie hier genau richtig! Wir zeigen Ihnen, wie Sie als SBV planvoll und strate-gisch klug vor(an)gehen. Gemeinsam analysieren wir richtungsweisende Einflussfaktoren auf Ihre SBV-Vorhaben. Wir finden heraus, wo Ihre kon-kreten Handlungsspielräume liegen und wie Sie diese effektiv nutzen. Und damit Ihre Strategie aufgeht, muss sie zu Ihnen passen: Im Seminar entdecken Sie Ihre persönlichen Stärken und lernen sie zu Ihrem Vorteil einzusetzen. Zusätzlich erhalten Sie hilfreiche Tipps für den Aufbau eines Netzwerks aus Verbündeten und lernen praktische Techniken zur opti-malen Selbstorganisation kennen.
Speziell für Schwerbehindertenvertreter, die bereits über ein breites rechtliches Grundlagenwissen verfügen (z. B. aus den Seminaren „SBV Teil I — III“) und nun ihre SBV-Arbeit aktiv strategisch und zielgerichtet anpacken wollen.
INHALTEStandortbestimmung: Wo stehe ich als SBV?
› Rollenklarheit: Papiertiger, Abwehrspieler oder Macher — wer will ich als SBV sein?
› Persönliche Potenziale: Was sind meine Stärken und wie kann ich sie für meine SBV-Tätigkeit nutzen?
Rahmenbedingungen: In welchem Umfeld agiere ich als SBV?
› Was sind aktuelle und künftige Themen bei uns im Betrieb?
› Was erwarten meine (schwer)behinderten Kollegen von meiner SBV-Arbeit?
› Wer sind meine Mitspieler und wer meine Gegenspieler?
Strategisch zum Ziel: Wo will ich als SBV hin und wie packe ich es an?
› Ziele definieren: Was will ich als SBV erreichen?
› Klug ausrichten: Bausteine strategischen Handelns kennen lernen
› Realitäts-Check: Handlungsspielräume ausloten und typische Fallstricke vermeiden
Handwerkszeug: Was hilft mir bei der praktischen Umsetzung?
› Netzwerken: Informationskanäle strategisch nutzen
› Überzeugen: Verbündete ins Boot holen und Koalitionen bilden
› Kräfte bündeln: Mit Betriebsrat & Co. konstruktiv zusammenarbeiten
› Selbstorganisation: Effiziente Arbeitsplanung und Arbeitstechniken
TERMINE
2019 Ort Sem.-Nr.
26.03. - 29.03. Berlin 50-481 A
07.05. - 10.05. München 50-482 A
17.09. - 20.09. Würzburg 50-483 A
19.11. - 22.11. Hamburg 50-484 A
Tagesaktuelle Termine buchen und weitere Infos unter
www.ifb.de/1180
Ihre Referenten sind Diplom- Psychologen, Coaches, Kommuni-kations- und Stärkentrainer.
2,5 Tage, Di 18:00 - Fr 12:00 Uhr
Ihr Vorteil: Kleingruppe mit max. 12 Teilnehmern
PREIS ab 990 € mit Kollegenrabatt** Mehr Infos: ifb.de/sbv-kollegenrabatt
1. Teilnehmer 1.090 € 2. Kollege - 100 € je 990 € zzgl. Hotel und MwSt.
Weitere Infos zu den anfallenden Hotel- kosten erhalten Sie unter ifb.de/sbv-hotel
SCHULUNGSANSPRUCH Der Besuch dieses Seminars ist gemäß § 179 Abs. 4 SGB IX für die Schwerbehin-dertenvertretung erforderlich, die das hier vermittelte Wissen für die Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigt und nicht über entsprechende Kenntnisse verfügt (vgl. Seite 94). Passgenaue Argumente unter www.ifb.de/anspruch/1180.
Mit ifb-Stärkenfokus
ifbSTÄRKEN
Fokus
› www.ifb.de/staerkenfokus.
Erfolg ist kein Zufall! Nutzen Sie Ihre Stärken und übernehmen Sie das Ruder!
Mit Strategie zum Ziel: Erfolgreiche SBV-Arbeit aktiv gestalten!
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Unerwartete Gesetze als Hilfsmittel für die SBV!
Datenschutz und Gleichbehandlung: Als SBV Benachteiligungen wirksam verhindern
Als SBV treten Sie jeden Tag für die Interessen Ihrer (schwer-) behinderten Kollegen ein. Denn Ihnen liegt am Herzen, die Gleichbehandlung aller Mit-arbeiter — ob mit oder ohne Behinderung — zu erreichen. Haben Sie dabei das Gefühl, noch nicht aus den Vollen zu schöpfen? Mithilfe dieses Semi-nares zeigen wir Ihnen gerne neue Wege auf. Dabei möglicherweise uner-wartet: die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist Ihnen ein hilf-reiches Werkzeug. Die neuen Vorschriften zum vertraulichen Umgang persönlicher Daten unterstützen die SBV, Ungleichbehandlungen vorzu-beugen. Zusätzlich können Sie mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungs-gesetz (AGG) im Rücken Benachteiligungen bestimmt entgegenwirken. Treten Sie mit diesem Mehr an Wissen noch bestärkter für Ihr Anliegen ein!
INHALTEDas AGG: Bedeutung für die Arbeit der SBV
› Ausgangssituation: Wie definiert das AGG den Behindertenbegriff?
› Unmittelbare und mittelbare Benachteiligung abgrenzen
› Als SBV optimale Hilfe bei Beschwerden leisten
› Gleicher Lohn und Arbeitgeberhaftung: Die Pflichten des Arbeitgebers nach dem AGG
Die DSGVO: Handlungsfelder der SBV
› Der neue Begriff der Datenverarbeitung
› Warum sind Einwilligungserklärungen für die SBV wichtiger denn je?
› Die Informationsrechte der SBV nach dem Datenschutzrecht
› Umfassender Schutz: Löschung und Berichtigung von Daten
› Ganz schön teuer: Sanktionen bei Missachtung des Datenschutzes
AGG und DSGVO: Achten Sie auf die Einhaltung in Ihrem Betrieb
› Bewerbungs- und Einstellungsverfahren: Welche Fragen des Arbeitgebers sind zulässig?
› BEM-Gespräche und -Akten auf ordnungsgemäße Durchführung prüfen
› Mögliche Auswirkungen der Gesetze für bestehende betriebliche Vereinbarungen
› Was gibt es bei Beendigungen von Beschäftigtenverhältnissen zu beachten?
Gewissenhafter Umgang: Datenschutz im SBV-Amt
› So gelingt der richtige Austausch von Daten zwischen SBV und Arbeitgeber, Betriebsrat oder Externen
› Einblicksrechte: Welche Daten dürfen auch Stellvertreter bzw. Bürokraft einsehen?
› Gestalten Sie die SBV-Organisationsabläufe und -Räume datenschutzkonform
Vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen SBV, Datenschutz-beauftragtem & Co.
TERMINE
2019 Ort Sem.-Nr.
02.04. - 05.04. Leipzig 45-752 A
21.05. - 24.05. München 45-753 A
23.07. - 26.07. Frankfurt a. M. 45-754 A
24.09. - 27.09. Lüneburg 45-755 A
19.11. - 22.11. Berlin 45-756 A
Tagesaktuelle Termine buchen und weitere Infos unter
www.ifb.de/1179
Ihre Referenten sind Fachanwälte für Arbeits- und Sozialrecht und Fachjuristen.
2,5 Tage, Di 18:00 - Fr 12:00 Uhr
begrenzt auf 18 Teilnehmer
PREIS ab 990 € mit Kollegenrabatt** Mehr Infos: ifb.de/sbv-kollegenrabatt
1. Teilnehmer 1.090 € 2. Kollege - 100 € je 990 € zzgl. Hotel und MwSt.
Weitere Infos zu den anfallenden Hotel- kosten erhalten Sie unter ifb.de/sbv-hotel
SCHULUNGSANSPRUCH Der Besuch dieses Seminars ist gemäß § 179 Abs. 4 SGB IX für die Schwerbehin-dertenvertretung erforderlich, die das hier vermittelte Wissen für die Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigt und nicht über entsprechende Kenntnisse verfügt (vgl. Seite 94). Passgenaue Argumente unter www.ifb.de/anspruch/1179.
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www.ifb.de/sbv-referenten
01 Urs Peter Janetz Fachanwalt für Arbeitsrecht
02 Andreas Alexa Rechtsanwalt
03 Gudula Völkel Fachanwältin für Arbeitsrecht und Sozialrecht
04 Oliver Schmidt-Eicher Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht
05 Mike Wiegmann Fachanwalt für Arbeitsrecht
06 Marvin Milleschewski Fachanwalt für Sozialrecht
07 Marcus Ulrich Dillmann Fachanwalt für Arbeitsrecht
08 Catharina Falbo-Özkul Rechtsanwältin
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EINE AUSWAHL UNSERER
REFERENTENDie Qualität eines Seminars
hängt maßgeblich von der Qualifikation der Referenten ab. Deshalb setzen wir beim ifb nur
erfahrene Fachleute ein, die Ihnen genau das Praxiswissen vermitteln, das Sie brauchen. Bei rechtlichen Themen sind
durchweg erfahrende Richter, Fachanwälte für Arbeits-
und Sozialrecht sowie Fach-juristen mit Freude und
Leidenschaft im Einsatz.
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Kündigung in Sicht? Alle Hebel in Bewegung setzen und richtig reagieren!
Kündigung Schwerbehinderter: Volle SBV- Beteiligung zur Unterstützung der Kollegen
Wenn einem schwerbehinderten Kollegen die Kündigung droht, sind Sie als SBV besonders gefordert. Jetzt gilt es alle Möglichkeiten Ihres neu gestärkten Beteiligungsrechts gegenüber dem Arbeitgeber zu nutzen — auch bei Kündigungen in der Probezeit. Dringende Fragen des Betroffenen müssen geklärt werden und Ihr Vorgehen braucht eine gute Abstimmung mit dem Betriebsrat. Dieses Seminar bereitet Sie genau darauf vor: Hier erfahren Sie die Voraussetzungen für eine wirksame Kündigung Schwerbehinderter. Sie lernen, wie das Kündigungsverfahren abläuft und welche Fristen Sie keinesfalls versäumen dürfen. Und vor allem: Sie üben, wie Sie SBVStellungnahmen gegenüber dem Arbeitgeber und dem Integrationsamt überzeugend formulieren.
INHALTEZwingende Vorstufen für wirksame Kündigungen
› Fehlverhalten korrekt abmahnen will gelernt sein: Rechtliche Anforderungen an eine echte Abmahnung und Informationsrecht der SBV
› Wurde alles getan, um eine krankheitsbedingte Kündigung abzuwenden? Ordnungsgemäßes BEM samt typischer Fehlerquellen
Elementares SBV-Wissen: Allgemeiner Kündigungsschutz
› Geltungsbereich: Wann ist das Kündigungsschutzgesetz anwendbar?
› Kündigung aus personenbedingten, verhaltensbedingten oder betriebsbedingten Gründen: Was sind die Voraussetzungen?
› Die Kündigungsarten: Ordentlich, fristlos, Änderungskündigung
› Wer, wie, bis wann? Formvorschriften, Erklärungs und Kündigungsfristen
› Kündigung wegen Schlecht oder Minderleistung: (Wie) geht das?
› Unkündbarkeit: (Wann) gibt es das?
› Anhörung des Betriebsrats vor jeder Kündigung: Reaktionsmöglichkeiten?
› Aufhebungsvertrag als Alternative? In jedem Fall ist Vorsicht geboten!
› Speziell: Personalabbau mit Interessenausgleich und Sozialplan
Besonderer Kündigungsschutz für schwerbehinderte Kollegen
› Ab wann greift der besondere Schutz? Was gilt es bei Anträgen auf Feststellung einer Schwerbehinderung und Gleichstellung zu beachten?
› Zustimmung des Integrationsamtes: Wie läuft dieses Verfahren genau ab? Was wird (nicht) geprüft?
Kernstück der SBV-Arbeit: Stellungnahmen zur Kündigung schreiben
› NEUE Rechtslage: Unwirksamkeit der Kündigung ohne ordnungsgemäße Beteiligung der SBV durch den Arbeitgeber
› Welche Informationen muss der Arbeitgeber der SBV vorlegen?
› Umso konkreter, umso besser: Gekonnt Stellung nehmen gegenüber dem Arbeitgeber und dem Integrationsamt
› Abgabefrist für SBVStellungnahmen? Auf Zeit spielen, bringt das etwas?
Was können Schwerbehinderte nach Erhalt einer Kündigung tun?
› Nachträgliche Mitteilung der Schwerbehinderung an den Arbeitgeber
› Rechtliche Schritte gegen die Zustimmung des Integrationsamtes
› Kündigungsschutzprozess: Wer die Klagefrist versäumt, hat verloren!
› Gibt es bei langjährigen Arbeitsverträgen immer eine Abfindung?
› Sozialrechtliche Folgen: Arbeitslosengeld und Sperrzeit
TERMINE
2019 Ort Sem.-Nr.
26.03. - 29.03. Berlin 45-581 A
25.06. - 28.06. Bremen 45-582 A
10.09. - 13.09. Augsburg 45-583 A
26.11. - 29.11. Münster 45-584 A
Tagesaktuelle Termine buchen und weitere Infos unter
www.ifb.de/1113
Ihre Referenten sind Arbeits und Sozialrichter, Fachanwälte für Arbeits und Sozialrecht sowie Fachjuristen.
2,5 Tage, Di 18:00 Fr 12:00 Uhr
begrenzt auf 18 Teilnehmer
PREIS ab 990 € mit Kollegenrabatt** Mehr Infos: ifb.de/sbvkollegenrabatt
1. Teilnehmer 1.090 € 2. Kollege 100 € je 990 € zzgl. Hotel und MwSt.
Weitere Infos zu den anfallenden Hotel kosten erhalten Sie unter ifb.de/sbv-hotel
SCHULUNGSANSPRUCH Der Besuch dieses Seminars ist gemäß § 179 Abs. 4 SGB IX für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich, die das hier vermittelte Wissen für die Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigt und nicht über entsprechende Kenntnisse verfügt (vgl. Seite 94). Passgenaue Argumente unter www.ifb.de/anspruch/1113.
Kündigungen ohne
SBV-Beteiligung
sind unwirksam!
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Direkt ans Ziel: SBV-Anliegen gekonnt aufs Papier bringen
SBV-Schreiben rechtssicher und stichhaltig formulieren
Ob Stellungnahmen, Anträge oder förmliche Mitteilungen: In diesem Seminar erfahren Sie, wie Sie SBV-Schreiben richtig und vor allem rechtssicher formulieren. Damit Sie in Zukunft alle wichtigen Inhalte gekonnt aufs Papier bekommen, steht das praktische Üben ganz im Vordergrund. Gemeinsam erstellen wir Mustervorlagen, die Sie sofort für Ihre SBV-Arbeit nutzen können. Sichern Sie sich die besten Tipps für einen unkomplizierten Schriftverkehr mit Ihrem Arbeitgeber und Behörden. Lernen Sie, wie Sie Ihre Anliegen klar auf den Punkt bringen, den richtigen Ton treffen und typische Stolperfallen umgehen.
Speziell für Teilnehmer, die über Grundkenntnisse im Schwerbehindertenrecht verfügen.
INHALTETreffend formuliert: SBV-Arbeit ist wichtig!
› Arbeitsbefreiung und Entgeltzahlung für die SBV-Arbeit verlangen
› Heranziehung von Stellvertretern mitteilen
› Freistellung der SBV geltend machen
Richtig aufs Papier bekommen: SBV-Arbeit darf etwas kosten!
› Ausstattung des SBV-Büros beantragen
› Schriftverkehr rund um den Schulungsbesuch
› Ordnungsgemäße Hinzuziehung eines Rechtsanwalts
In Schriftform auf den Punkt gebracht: SBV-Arbeit ist eigenständig!
› Unterrichtung und Anhörung beim Arbeitgeber einfordern
› Behinderungen der SBV-Arbeit unterbinden
› Entscheidungen aussetzen, Ordnungswidrigkeiten anzeigen
Schwarz auf weiß: SBV-Arbeit bei personellen Maßnahmen!
› Beteiligung im Einstellungsverfahren sichern
› Professionelle Stellungnahme zu Versetzungen und Kündigungen
Klare Worte finden: SBV-Arbeit hilft den Kollegen!
› Mehrarbeit fehlerfrei ablehnen
› Anspruch erheben auf einen behindertengerechten Arbeitsplatz
› Anfragen auf Kostenübernahme bei Behörden verfassen
› Stellungnahme der SBV zu Gleichstellungsanträgen
› Widersprüche rechtssicher formulieren
Stichhaltig argumentieren: Nützliche Tipps für den SBV-Schriftverkehr!
TERMINE
2019 Ort Sem.-Nr.
18.03. - 22.03. Düsseldorf 45-953 A
08.04. - 12.04. Bremen 45-954 A
20.05. - 24.05. Stuttgart 45-955 A
24.06. - 28.06. Frankfurt a. M. 45-956 A
01.07. - 05.07. Stralsund 45-957 A
15.07. - 19.07. Timmend. Strand 45-958 A
05.08. - 09.08. Würzburg 45-959 A
09.09. - 13.09. Berlin 45-960 A
23.09. - 27.09. Bonn 45-961 A
07.10. - 11.10. Garmisch-P. 45-962 A
04.11. - 08.11. Hamburg 45-963 A
25.11. - 29.11. Leipzig 45-964 A
09.12. - 13.12. Wiesbaden 45-965 A
Tagesaktuelle Termine buchen und weitere Infos unter
www.ifb.de/939
Ihre Referenten sind Fachanwälte für Arbeits- und Sozialrecht und Fachjuristen.
3,5 Tage, Mo 18:00 - Fr 12:00 Uhr
Ihr Vorteil: reduziert auf 14 Teilnehmer
PREIS ab 1.190 € mit Kollegenrabatt** Mehr Infos: ifb.de/sbv-kollegenrabatt
1. Teilnehmer 1.290 € 2. Kollege - 100 € je 1.190 € zzgl. Hotel und MwSt.
Weitere Infos zu den anfallenden Hotel- kosten erhalten Sie unter ifb.de/sbv-hotel
SCHULUNGSANSPRUCH Der Besuch dieses Seminars ist gemäß § 179 Abs. 4 SGB IX für die Schwerbehin-dertenvertretung erforderlich, die das hier vermittelte Wissen für die Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigt und nicht über entsprechende Kenntnisse verfügt (vgl. Seite 94). Passgenaue Argumente unter www.ifb.de/anspruch/939.
HIGHLIGHT: Alle Musterschreiben für Ihre SBV-Arbeit als Download
Das sagt ein Teilnehmer über das Seminar:„Dank unserer fachkompetenten Referentin, wurden Fallbesprechungen klar, bildlich und mit einem zügigen Resultat bearbeitet. Das Interesse an meinem Amt wurde mir noch bewusster. Wobei ich gerne auf weitere Fortbildungen beim ifb zurückgreifen werde.“David N., Schwerbehindertenvertreter, zum Seminar 2018 in Köln
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Gut gemacht: Aufmerksamkeit für die SBV-Arbeit gewinnen!
Schwerbehindertenversammlung und betriebliche Öffentlichkeitsarbeit
Mindestens einmal im Jahr steht ein Pflichttermin in Ihrem SBV-Kalender: Die Versammlung der schwerbehinderten Menschen. Sie als Schwer-behindertenvertreter sind für die Vorbereitung und Durchführung der Versammlung zuständig. Diese Aufgabe ist mit einer ganzen Reihe von Fragen verbunden: „Wen muss ich und wen darf ich einladen?“, „Was gehört auf die Tagesordnung?“ und vor allem „Wie sollte mein SBV-Tätig-keitsbericht aussehen?“. In diesem Seminar erhalten Sie die richtige Mischung aus Rechtswissen und praktischen Tipps, damit Ihre Schwer-behindertenversammlung rundum gelingt. Und: Sie lernen zahlreiche weitere Möglichkeiten für Ihre betriebliche Öffentlichkeitsarbeit kennen. Denn eines ist klar: Die SBV-Arbeit und die Belange der Schwerbehinder-ten im Betrieb brauchen Aufmerksamkeit!
INHALTERechtliche Rahmenbedingungen jeder Schwerbehindertenversammlung
› Wie oft und wann genau muss die Versammlung stattfinden?
› Wen muss ich einladen? Wer sind mögliche Gäste?
› Zeit- und Kostenaufwand der Teilnehmer: Was zahlt der Arbeitgeber?
Vorbereitung der Schwerbehindertenversammlung
› Die Einladung: Wann und wie wird sie korrekt erstellt?
› Die Tagesordnung: Was muss und was darf enthalten sein?
› Checkliste: Organisation und Absprachen mit Stellvertretern, Arbeitgeber, Betriebs- / Personalrat und Gastrednern
Durchführung der Schwerbehindertenversammlung
› Perfekter Ablauf: Von der Begrüßung bis zum Schlusssatz
› Im Mittelpunkt: Der Tätigkeitsbericht der SBV
› Pflichtprogramm: Berichterstattung durch den Arbeitgeber
› Leicht gemacht: Das Versammlungsprotokoll
Wirkung garantiert: Betriebliche Öffentlichkeitsarbeit
› Vielfältige Vorteile: Aufmerksamkeit wecken, ein positives Bild schaffen und gezielt informieren
› Elementar für neue Gesichter im SBV-Amt: Machen Sie sich bekannt!
› SBV-Versammlung und was noch? Welche Informationswege darf die SBV nutzen und wer trägt die Kosten?
› Praktische Umsetzung: Die passenden Medien einsetzen, ansprechend gestalten und richtig adressieren
TERMINE
2019 Ort Sem.-Nr.
07.05. - 10.05. Köln 45-801 A
02.07. - 05.07. Leipzig 45-802 A
27.08. - 30.08. Bremen 45-803 A
08.10. - 11.10. Nürnberg 45-804 A
12.11. - 15.11. Mainz 45-805 A
Tagesaktuelle Termine buchen und weitere Infos unter
www.ifb.de/451
Ihre Referenten sind Fachanwälte für Arbeits- und Sozialrecht und Fachjuristen.
2,5 Tage, Di 18:00 - Fr 12:00 Uhr
Ihr Vorteil: reduziert auf 16 Teilnehmer
PREIS ab 990 € mit Kollegenrabatt** Mehr Infos: ifb.de/sbv-kollegenrabatt
1. Teilnehmer 1.090 € 2. Kollege - 100 € je 990 € zzgl. Hotel und MwSt.
Weitere Infos zu den anfallenden Hotel- kosten erhalten Sie unter ifb.de/sbv-hotel
SCHULUNGSANSPRUCH Der Besuch dieses Seminars ist gemäß § 179 Abs. 4 SGB IX für die Schwerbehin-dertenvertretung erforderlich, die das hier vermittelte Wissen für die Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigt und nicht über entsprechende Kenntnisse verfügt (vgl. Seite 94). Passgenaue Argumente unter www.ifb.de/anspruch/451.
Öffentlichkeitsarbeit
ist nicht alles, aber
ohne Öffentlichkeits-
arbeit ist alles nichts.
Das sagt ein Teilnehmer über das Seminar:„Das Seminar hat mir notwendige Informationen vermittelt, die mich in die Lage versetzen, eine erfolgreiche Versammlung schwerbehinderter Menschen und ihnen gleichgestellte in meinem Betrieb durchzuführen. Weiter so!“Ingo T., Schwerbehindertenvertreter, zum Seminar 2018 in Berlin
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So stehen Sie auf einer Stufe mit Betriebsrat und Arbeitgeber!
Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht für die Schwerbehindertenvertretung
Um als Schwerbehindertenvertreter etwas zu erreichen, müssen Sie eng mit dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat zusammenarbeiten. Dazu brauchen Sie Grundkenntnisse im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht, die jenseits des reinen Schwerbehindertenrechts liegen. Hier erfahren Sie alles, was die SBV über die wesentlichen Pflichten des Arbeitgebers und die Mitbestimmung des Betriebsrats wissen muss — kompakt und leicht verständlich. Zudem zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihr Teilnahmerecht an BR-Sitzungen richtig nutzen. Denn: Je besser Sie die „betrieblichen Regeln“ kennen, desto leichter können Sie das „Spiel“ zugunsten Ihrer behinderten Kollegen beeinflussen.
Speziell für Schwerbehindertenvertreter aus der Privatwirtschaft, die grundlegendes Wissen in Sachen Betriebsverfassung und allgemeines Arbeitsrecht suchen.
INHALTEArbeitsrecht: Einfach erklärt
› Gesetze, Tarifverträge und mehr: Wo finde ich was?
› Was regelt das Betriebsverfassungsgesetz?
Unentbehrlich für die SBV: Gezielter Einblick in die BR-Arbeit › Die Aufgabenfelder jedes Betriebsrats
› BR-Handwerkszeug: Rechte auf Mitwirkung und Mitbestimmung
Beteiligungsrechte des Betriebsrats zur Unterstützung der SBV-Arbeit › In sozialen Angelegenheiten: Mitsprache bei Arbeitsbedingungen
› In personellen Angelegenheiten: Einfluss auf Personalmaßnahmen
› In wirtschaftlichen Angelegenheiten: Unterrichtung und Beteiligung bei unternehmerischen Entscheidungen
› BR-Rechte durchsetzen: Vor der Einigungsstelle und vor Gericht
Betriebsvereinbarungen (auch) zugunsten Schwerbehinderter › Was kann hier geregelt werden?
› Konkreter Vorteil: Direkte Rechtsansprüche für die Beschäftigten
Klarheit für die SBV: Zentrale Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis › Erste Schritte: Von der Stellenausschreibung bis zum Arbeitsvertrag
› Pflichten im Arbeitsleben: Das gilt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
› Arbeitszeit: Was ist erlaubt, was verboten?
Kündigung und Kündigungsschutz: Das muss jede SBV wissen! › Wann ist eine Kündigung wirksam?
› Kündigungsgründe: Personen-, verhaltens- oder betriebsbedingt
› Wer hat Kündigungsschutz und wie funktioniert der genau?
› Beteiligungsrechte des BR bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen
TERMINE
2019 Ort Sem.-Nr.
06.05. - 10.05. Düsseldorf 45-002 A
15.07. - 19.07. Gerl./Stuttgart 45-003 A
26.08. - 30.08. Berlin 45-004 A
21.10. - 25.10. Bremen 45-005 A
18.11. - 22.11. Mainz 45-006 A
16.12. - 20.12. Garmisch-P. 45-007 A
Tagesaktuelle Termine buchen und weitere Infos unter
www.ifb.de/531
Ihre Referenten sind Arbeits- und Sozialrichter, Fachanwälte für Arbeits- und Sozialrecht sowie Fachjuristen.
3,5 Tage, Mo 18:00 - Fr 12:00 Uhr
begrenzt auf 18 Teilnehmer
PREIS ab 1.190 € mit Kollegenrabatt** Mehr Infos: ifb.de/sbv-kollegenrabatt
1. Teilnehmer 1.290 € 2. Kollege - 100 € je 1.190 € zzgl. Hotel und MwSt.
Weitere Infos zu den anfallenden Hotel- kosten erhalten Sie unter ifb.de/sbv-hotel
SCHULUNGSANSPRUCH Der Besuch dieses Seminars ist gemäß § 179 Abs. 4 SGB IX für die Schwerbehin-dertenvertretung erforderlich, die das hier vermittelte Wissen für die Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigt und nicht über entsprechende Kenntnisse verfügt (vgl. Seite 94). Passgenaue Argumente unter www.ifb.de/anspruch/531.
Speziell für SBVs aus
der Privatwirtschaft –
damit Sie auf Augenhöhe
mit dem BR sind!
Das sagt ein Teilnehmer über das Seminar:„Im Seminar wurden Grundlagen des BetrVG und Arbeitsrechts vermittelt. Für mich war sehr interessant zu erfahren, welche Möglichkeiten BR und SBV gemeinsam haben. Wir haben im Seminar an Beispielen aus unserer Praxis diskutiert, was mir viele Anregungen für meine Arbeit als SBV gegeben hat.“Steven H., stellv. Schwerbehindertenvertreter, zum Seminar 2018 in München
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LIVE DABEI AM SOZIALGERICHT Verhandlungen erleben — Entscheidungen verstehen
In zwei SBV-Seminaren erleben Sie echte Praxisfälle — hautnah! Gemeinsam mit Ihrem Referenten besuchen Sie eine Verhandlung am Sozialgericht. Hier erleben Sie live, wie „Recht haben“ und „Recht bekommen“ tatsächlich funktionieren.
Schwerbehinderten- recht aktuell
Seminar auf Seite
50
SEMINARE MIT GERICHTSBESUCH
Drei gute Gründe für einen
Gerichtsbesuch
1∙Sie erleben, wie der Richter Klägern vor dem Sozialgericht
hilft, indem er den Sachverhalt von Amts
wegen aufklärt, und können Kollegen die Angst vor
einer gerichtlichen Auseinan-dersetzung nehmen.
2∙Sie erfahren, worin die Chancen und Risiken
verschiedener Verfahrenswege liegen, und sind
in der Lage, Ihre Kollegen vor falschen Schritten
zu schützen.
3∙ Sie erweitern Ihr Verständnis für die praktische Anwendung
der Gesetzestexte und erhalten mehr Sicherheit
für Ihre SBV-Arbeit.
Feststellung einer (Schwer-)Behinderung oder Gleichstellung
Seminar auf Seite
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Neue Urteile und ihre Auswirkungen auf die SBV-Praxis!
Schwerbehindertenrecht Aktuell
Jeden Tag verkünden Gerichte neue Entscheidungen im Schwerbehin-dertenrecht. Hier müssen Sie auf dem Laufenden sein. Nur so können Sie rechtliche Stolpersteine bei Ihrer Amtstätigkeit vermeiden. Doch welche Urteile sind wichtig? Dieses Seminar bietet Ihnen ein schnelles, umfas-sendes Update zu allen wesentlichen Rechtsprechungen der letzten Jahre. Natürlich erfahren Sie auch, wie sich die Entscheidungen konkret auf Ihre SBV-Arbeit auswirken. Und das Beste: Gemeinsam besuchen wir eine Sozialgerichtsverhandlung. Erleben Sie hautnah, wie „Recht haben“ und „Recht bekommen“ tatsächlich funktionieren!
Speziell für Teilnehmer, die gute Grundkenntnisse im Schwerbehindertenrecht haben, da hier Neuerungen und kein Einsteiger-Wissen vermittelt werden.
INHALTENeues zur Diskriminierung wegen Behinderung
› Mitteilung der Schwerbehinderteneigenschaft im Bewerbungsverfahren
› Elementare Arbeitgeberpflichten bei jeder Stellenbesetzung
› EuGH stärkt Rechte „nur“ Behinderter und chronisch Kranker
Wichtige Rechtsprechung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement
› Wie weit reicht die Mitbestimmung beim BEM?
› Aufklärungspflichten des Arbeitgebers
› Auswirkungen des BEM auf krankheitsbedingte Kündigungen
› Recht der SBV auf Informationen und Daten im BEM-Verfahren
Folgenreiche Entscheidungen zu den SBV-Rechten
› Richtige Beteiligung der SBV in Bewerbungsverfahren
› Informationsrecht der SBV bei Abmahnungen und Aufhebungsverträgen
› Aktuelle Entwicklungen zum SBV-Schulungsanspruch
Neue Urteile für die SBV-Beratungspraxis
› Aufhebung der Schwerbehinderteneigenschaft nach Heilungsbewährung
› Richtungsweisende Rechtsprechung rund um die Gleichstellung
› Typische Fehler beim Kündigungsschutz Schwerbehinderter
› Dauerbrenner: (Zusatz-)Urlaub bei langer Krankheit
Bitte beachten: Die Inhalte bieten einen ersten Überblick. Bei der endgültigen Auswahl berücksichtigen wir die bei Seminarbeginn aktuellsten Entscheidungen.
TERMINE
2019 Ort Sem.-Nr.
19.03. - 22.03. München 45-503 A
02.04. - 05.04. Berlin 45-504 B
09.04. - 12.04. Berlin 45-504 A
07.05. - 10.05. Lübeck 45-505 A
04.06. - 07.06. München 45-506 A
09.07. - 12.07. Düsseldorf 45-507 A
24.09. - 27.09. Berlin 45-508 A
22.10. - 25.10. Lübeck 45-509 A
19.11. - 22.11. Koblenz 45-510 A
10.12. - 13.12. Würzburg 45-511 A
Tagesaktuelle Termine buchen und weitere Infos unter
www.ifb.de/352
Ihre Referenten sind Sozialrichter, Fachanwälte für Arbeits- und Sozialrecht und Fachjuristen.
2,5 Tage, Di 18:00 - Fr 12:00 Uhr
begrenzt auf 18 Teilnehmer
PREIS ab 990 € mit Kollegenrabatt** Mehr Infos: ifb.de/sbv-kollegenrabatt
1. Teilnehmer 1.090 € 2. Kollege - 100 € je 990 € zzgl. Hotel und MwSt.
Weitere Infos zu den anfallenden Hotel- kosten erhalten Sie unter ifb.de/sbv-hotel
SCHULUNGSANSPRUCH Die in diesem Seminar vermittelten Kennt-nisse sind in gewissen zeitlichen Abstän-den gemäß § 179 Abs. 4 SGB IX erforder-lich (vgl. Seite 94). Passgenaue Argumente unter www.ifb.de/anspruch/352.
Teilnehmer im Mai 2018 in Düsseldorf
HIGHLIGHT: Live dabei am Sozialgericht!siehe Seite 49
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Ihre Beratung entscheidet über den Erfolg!
Feststellung einer (Schwer-)Behinderung und Gleichstellung
Die Unterstützung bei Anträgen auf Feststellung einer Behinderung oder Gleichstellung ist die Spezial- und Daueraufgabe jeder SBV. Hier sind Sie der einzige Ansprechpartner für alle Kollegen. Der Erfolg eines Antrags hängt stark von Ihrer Beratung ab. Doch jeder Fall ist anders! Dieses Seminar gibt Ihnen Antworten auf alle Fragen zur Antragstellung. Natür-lich lernen Sie auch, worauf es beim Ausfüllen der Behördenvordrucke ankommt. Das Highlight: Gemeinsam besuchen wir eine Verhandlung am Sozialgericht. Dort sehen Sie, dass der Rechtsweg gar nicht so steinig ist. Mit diesem Wissen können Sie Betroffene ermutigen, ihre Ansprüche notfalls auch gerichtlich einzufordern.
INHALTEAntworten für die SBV-Beratungspraxis
› Unterstützung der SBV bei Anträgen: Aufgaben und rechtliche Grenzen
› Vorteile einer anerkannten Schwerbehinderung oder Gleichstellung
› Ängste bei den Betroffenen abbauen
Feststellung einer (Schwer-)Behinderung
› Wann liegt eine Behinderung, wann eine Schwerbehinderung vor?
› Wie wird der Grad der Behinderung (GdB) und der Gesamt-GdB bestimmt?
› Beurteilungsmaßstab: Die „Versorgungsmedizinischen Grundsätze“
› Die Bedeutung ärztlicher Befundberichte und Gutachten
› Spezialfall: Heilungsbewährung
› Der korrekte Erstantrag auf Anerkennung einer (Schwer-)Behinderung
› Der Schwerbehindertenausweis: Ausstellung, Verlängerung, Einziehung und die Merkzeichen
› Verschlimmerungsantrag: Wann lohnt sich das?
Antrag auf Gleichstellung
› Was heißt Gleichstellung und wer kann gleichgestellt werden?
› Welchen Schutz bewirkt die Gleichstellung und wie lang?
› Korrekter Gleichstellungsantrag und Verfahrensablauf
› Befragung des Arbeitgebers und der SBV durch die Arbeitsagentur
Rechtsweg: Was tun bei Antragsablehnung?
› Wie muss ein wirksamer Widerspruch aussehen?
› Klage beim Sozialgericht: Wie hilft der Amtsermittlungsgrundsatz?
› Möglichkeit bei Fristversäumnis: Überprüfungsantrag
Überblick: Nachteilsausgleiche für schwerbehinderte Menschen
TERMINE
2019 Ort Sem.-Nr.
09.04. - 12.04. Würzburg 45-562 A
07.05. - 10.05. Berlin 45-563 A
25.06. - 28.06. Lübeck 45-564 A
02.07. - 05.07. Koblenz 45-565 A
03.09. - 06.09. München 45-566 A
22.10. - 25.10. Berlin 45-567 A
12.11. - 15.11. Lübeck 45-568 A
03.12. - 06.12. Düsseldorf 45-569 A
Tagesaktuelle Termine buchen und weitere Infos unter
www.ifb.de/361
Ihre Referenten sind Sozialrichter, Fachanwälte für Arbeits- und Sozialrecht und Fachjuristen.
2,5 Tage, Di 18:00 - Fr 12:00 Uhr
begrenzt auf 18 Teilnehmer
PREIS ab 990 € mit Kollegenrabatt** Mehr Infos: ifb.de/sbv-kollegenrabatt
1. Teilnehmer 1.090 € 2. Kollege - 100 € je 990 € zzgl. Hotel und MwSt.
Weitere Infos zu den anfallenden Hotel- kosten erhalten Sie unter ifb.de/sbv-hotel
SCHULUNGSANSPRUCH Der Besuch dieses Seminars ist gemäß § 179 Abs. 4 SGB IX für die Schwerbehin-dertenvertretung erforderlich, die das hier vermittelte Wissen für die Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigt und nicht über entsprechende Kenntnisse verfügt (vgl. Seite 94). Passgenaue Argumente unter www.ifb.de/anspruch/361.
Das sagt ein Teilnehmer über das Seminar:„Das Seminar und seine Inhalte waren sehr interessant. Die Referentin hat alles perfekt erklärt und ist auf jeden eingegangen. Das Wissen wir mir mein Amt auf jeden Fall leichter machen.“Uwe Z., Schwerbehindertenvertreter, zum Seminar 2018 in Koblenz
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senHIGHLIGHT:
Live dabei am Sozialgericht!siehe Seite 49
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Packen Sie die UN-Behindertenrechtskonvention an — jetzt!
SBV-Aktionsplan: Inklusion im Betrieb umsetzen
UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) und Inklusion: Diese zwei Begriffe gehören inzwischen zum Grundwortschatz für alle Schwerbehinderten-vertreter. Aber was genau steckt dahinter? Und: Wie wirkt sich das auf die SBV-Arbeit aus? Hier erfahren Sie, was es mit der BRK auf sich hat und was Inklusion in der Arbeitswelt wirklich bedeutet. Ob in der Kom-munikation, in den Gebäuden oder in den Köpfen von Führungskräften und Belegschaft: Lernen Sie, wie Sie Barrieren für behinderte Kollegen einreißen und echte Chancengleichheit schaffen. Holen Sie sich konkrete Praxis-Tipps, um die BRK-Ziele mit eigenen Aktionsplänen umzusetzen. Denn: Die Arbeitsbedingungen müssen an den Menschen angepasst werden — nicht umgekehrt!
Speziell für Teilnehmer aus mittleren und großen Betrieben, die die BRK dort aktiv umsetzen wollen.
INHALTERechtlicher Ausgangspunkt: Die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK)
› Was regelt die BRK?
› Ziel Inklusion: Was heißt das?
Die praktische Bedeutung für die SBV
› Die rechtlichen Auswirkungen der BRK auf die SBV-Arbeit
› Handlungsaufträge für die SBV
SBV-Aktionsplan: Inklusion im Betrieb
› Strukturenanalyse: Wo stehen wir und was muss verändert werden?
› Welches Inklusionsteam macht Sinn?
› Betriebliche Aktionspläne erarbeiten und erfolgreich umsetzen
› Das kann die SBV bewegen: Vorbildliche Beispiele aus der Praxis
Konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der BRK-Aufträge im Betrieb
› Vorurteile bei Führungskräften und Mitarbeitern beseitigen: Behinderte sind nicht leistungsschwach!
› Barrierefreie Infrastruktur schaffen: Vom Behindertenparkplatz bis zum Flucht- und Rettungsplan
› Personalplanung mit demografischem Weitblick: Berücksichtigung behinderter Menschen bei Stellenbesetzungen sicherstellen
› Gesundheitsbedingte Leistungseinschränkungen kompensieren: Arbeitsbedingungen auf (behinderte) Kollegen abstimmen
› Weiterbildung und Qualifizierung für alle öffnen — mit und ohne Behinderung
› Ob Gefährdungsanalyse oder BEM: Gesundheitsmanagement ausbauen und Prävention verbessern
› Bei Seh- oder Hörbeeinträchtigungen: Barrieren in der betrieblichen Kommunikation abbauen
Rund um die BRK-Ziele: Formulierungsmöglichkeiten für Betriebs- und Inklusionsvereinbarungen
TERMINE
2019 Ort Sem.-Nr.
18.03. - 22.03. Köln 45-781 A
26.08. - 30.08. Stuttgart 45-782 A
02.12. - 06.12. Bremen 45-783 A
Tagesaktuelle Termine buchen und weitere Infos unter
www.ifb.de/943
Ihre Referenten sind Fachanwälte für Arbeits- und Sozialrecht und Fachjuristen.
3,5 Tage, Mo 18:00 - Fr 12:00 Uhr
begrenzt auf 18 Teilnehmer
PREIS ab 1.190 € mit Kollegenrabatt** Mehr Infos: ifb.de/sbv-kollegenrabatt
1. Teilnehmer 1.290 € 2. Kollege - 100 € je 1.190 € zzgl. Hotel und MwSt.
Weitere Infos zu den anfallenden Hotel- kosten erhalten Sie unter ifb.de/sbv-hotel
SCHULUNGSANSPRUCH Der Besuch dieses Seminars ist gemäß § 179 Abs. 4 SGB IX für die Schwerbehin-dertenvertretung erforderlich, die das hier vermittelte Wissen für die Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigt und nicht über entsprechende Kenntnisse verfügt. Gleiches gilt für Mitglieder des Betriebs-rats gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG (vgl. Seite 94). Passgenaue Argumente unter www.ifb.de/anspruch/943.
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Türen öffnen für junge Menschen mit Handicap!
Erfolgreich mit Unterstützung der SBV: Berufsausbildung behinderter Menschen
Junge Menschen mit einer Behinderung stehen vor großen Hürden: Nach wie vor stellt der nahtlose Übergang von der Schule in die Berufsausbildung eher die Ausnahme dar. Gleiches gilt für die anschließende Übernahme in ein Arbeitsverhältnis. Unternehmen haben zu wenig Erfahrung im Umgang mit behinderten Azubis. Stellenausschreibungen, Bewerbungsverfahren und die Ausbildung selbst sind zu selten auf ihre individuellen Fähigkeiten ausgerichtet. Sie als Schwerbehindertenvertreter können das ändern! In diesem Seminar lernen Sie, wie Sie die Ausbildung für Behinderte in Ihrem Betrieb voranbringen und unterstützen können. Helfen Sie aktiv mit, damit auch junge Menschen mit Handicap in der Arbeitswelt Fuß fassen!
INHALTEBehinderten Menschen durch Ausbildung eine Chance geben
› Barrieren im Kopf abbauen: Gute Argumente für die Ausbildung behinderter Menschen
› Unsicherheiten beseitigen: Praktikum zur Erprobung und Eingliederungsqualifizierung
› Anreize für die Aufnahme behinderter Azubis: Von der Mehrfachanrechnung auf die Beschäftigungspflichtquote über finanzielle Unterstützung bis hin zu ausbildungsbegleitenden Hilfen
› Neue Wege gehen: Überbetriebliche Ausbildung und Kooperation zur Eingliederung schwerbehinderter Menschen
› Sich einbringen, aber wie? Beteiligungsrechte der SBV
Erfolgreichen Abschluss der Ausbildung sicherstellen
› Rechte behinderter Azubis kennen: Berufsbildungsgesetz und besondere Regelungen nach dem SGB IX
› Ausbildungsqualität erhöhen: Rolle des Ausbilders und Rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation für Ausbilder (ReZA)
› Hürden abbauen: Verlängerung der Ausbildungszeit, Prüfungsmodifikationen und erleichterungen für behinderte Azubis
Übernahme von behinderten Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis
› Stichhaltig argumentieren für die Übernahme behinderter Azubis
› Möglichkeiten der Einflussnahme als SBV im Einstellungsprozess
› Gut zu wissen: Übernahmeverpflichtungen kennen
› Förderleistungen zur Übernahme behinderter Azubis einsetzen
Kräfte bündeln: Zusammenarbeit der SBV mit JAV und Betriebsrat
› Rechte der Jugend und Auszubildendenvertretung gezielt zugunsten behinderter Azubis nutzen
› Handlungsspielraum des Betriebsrats zur Unterstützung einbinden
TERMINE
2019 Ort Sem.-Nr.
02.04. - 05.04. Dresden 45-831 A
10.09. - 13.09. Stuttgart 45-832 A
Tagesaktuelle Termine buchen und weitere Infos unter
www.ifb.de/984
Ihre Referenten sind Fachanwälte für Arbeits und Sozialrecht und Fachjuristen.
2,5 Tage, Di 18:00 Fr 12:00 Uhr
begrenzt auf 18 Teilnehmer
PREIS ab 890 € mit Kollegenrabatt** Mehr Infos: ifb.de/sbvkollegenrabatt
1. Teilnehmer 990 € 2. Kollege 100 € je 890 € zzgl. Hotel und MwSt.
Weitere Infos zu den anfallenden Hotel kosten erhalten Sie unter ifb.de/sbv-hotel
SCHULUNGSANSPRUCH Der Besuch dieses Seminars ist gemäß § 179 Abs. 4 SGB IX für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich, die das hier vermittelte Wissen für die Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigt und nicht über entsprechende Kenntnisse verfügt. Gleiches gilt für Mitglieder des Betriebsrats und Mitglieder der Jugend und Auszubildendenvertretung gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG in Verbindung mit § 65 Abs. 1 BetrVG. Passgenaue Argumente unter www.ifb.de/anspruch/984.
Auch für Betriebsräte
sowie Jugend- und
Auszubildendenvertreter
zu empfehlen!
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Ziele setzen und erreichen! Denn: Inklusion ist kein Zufall!
Inklusionsvereinbarungen praxisgerecht gestalten
Schwerbehinderte Menschen in den Betrieb eingliedern — darum geht es bei Ihrer Arbeit als Schwerbehindertenvertreter. Das hört sich gut an. Aber wie genau könnte und müsste dieses „Eingliedern“ in Ihrer Firma aussehen? Wie kann die Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen verbessert werden? Klar beantworten lässt sich das durch den Abschluss einer Inklusionsvereinbarung (früher: Integrationsverein-barung). Damit können Sie konkrete Ziele und Maßnahmen zur Inklusion Schwerbehinderter in Ihrem Betrieb mit dem Arbeitgeber vereinbaren. Erfahren Sie in diesem Seminar, was eine Inklusionsvereinbarung bewir-ken kann, welche Regelungen sinnvoll sind und wie Sie diese formulieren. Lernen Sie Schritt für Schritt, wie Sie Ihre eigene Inklusionsvereinbarung praxisgerecht gestalten — von der Idee bis zur erfolgreichen Umsetzung!
INHALTERechtlicher Charakter von Inklusionsvereinbarungen
› Sinn und Zweck: Was bringt eine Inklusionsvereinbarung?
› Beteiligte: Wer sitzt am Verhandlungstisch?
› Verbindlichkeit: Unterschied zu Betriebsvereinbarungen
› Durchsetzbarkeit: Muss der Arbeitgeber unterschreiben?
Kernstück: Wichtige und mögliche Regelungsinhalte
› Was muss und was kann eine Inklusionsvereinbarung enthalten?
› Inklusive Personalpolitik: Berücksichtigung Schwerbehinderter bei der Stellenbesetzung festschreiben
› Leistungs- und behinderungsgerechte Beschäftigung: Barrierefreie Arbeitsbedingungen vereinbaren
› Betriebliche Präventionsstrategien und Handlungsgrundlagen für Rehabilitationsmaßnahmen bestimmen
› Inklusionsteam: Zuständigkeiten und Zusammenarbeit regeln
Schritte zur Erarbeitung einer Inklusionsvereinbarung
› Schwachstellen aufdecken: Die Ist-Situation analysieren
› Ziele setzen, verhandeln und klar ausformulieren
› Verantwortlichkeiten klären: Wer macht was, bis wann, mit wem?
› Ergebniskontrolle und Berichtspflicht: Die Erreichung gesetzter Ziele überprüfen und dokumentieren
› Die Vereinbarung abschließen und bekannt geben
Einflussmöglichkeiten von Inklusionsvereinbarungen
› Personal- und Beschäftigungspolitik zielgerichtet und verbindlich zugunsten Schwerbehinderter ausrichten
› Betriebliche Kommunikation verbessern
Mustervereinbarungen und Praxis-Beispiele
TERMINE
2019 Ort Sem.-Nr.
14.05. - 17.05. Würzburg 45-701 A
03.09. - 06.09. Hamburg 45-702 A
26.11. - 29.11. Berlin 45-703 A
Tagesaktuelle Termine buchen und weitere Infos unter
www.ifb.de/286
Ihre Referenten sind Fachanwälte für Arbeits- und Sozialrecht und Fachjuristen.
2,5 Tage, Di 18:00 - Fr 12:00 Uhr
Ihr Vorteil: reduziert auf 16 Teilnehmer
PREIS ab 990 € mit Kollegenrabatt** Mehr Infos: ifb.de/sbv-kollegenrabatt
1. Teilnehmer 1.090 € 2. Kollege - 100 € je 990 € zzgl. Hotel und MwSt.
Weitere Infos zu den anfallenden Hotel- kosten erhalten Sie unter ifb.de/sbv-hotel
SCHULUNGSANSPRUCH Der Besuch dieses Seminars ist gemäß § 179 Abs. 4 SGB IX für die Schwerbehin-dertenvertretung erforderlich, die das hier vermittelte Wissen für die Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigt und nicht über entsprechende Kenntnisse verfügt (vgl. Seite 94). Passgenaue Argumente unter www.ifb.de/anspruch/286.
Das sagt ein Teilnehmer über das Seminar:„Das Seminar lebte von der brillanten fachlichen Kompetenz der Referentin, der praxisnahen Vorgehensweise und der lebendigen Gruppenarbeit. Einschließlich der intensiven Diskussionen. Der Seminarinhalt wurde anschaulich vermittelt. Ich gehe gestärkt mit neuem Wissen und sehr vielen Anregungen aus dem Seminar.“Uwe W., Schwerbehindertenvertreter, zum Seminar 2017 in München
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Ihr Blick hinter die Kulissen: Praxis-Wissen aus 1. Hand!
Externe Partner der SBV: Agentur für Arbeit, Rentenversicherung und Integrationsamt
Als SBV sind Sie nicht auf sich allein gestellt. Außerhalb des Betriebs gibt es viele Partner, die Unterstützung für schwerbehinderte Mitarbeiter bieten. Drei sind besonders wichtig: Die Agentur für Arbeit, die Deutsche Rentenversicherung und das Integrationsamt. Aber wie funktionieren diese Einrichtungen? Wie denken, arbeiten und entscheiden sie? In diesem Seminar bekommen Sie wertvolle Insider-Tipps — direkt aus der behördlichen Praxis. Erfahren Sie, nach welchen Maßstäben Leistungen vergeben werden. Bringen Sie die Bedürfnisse Ihrer Kollegen und die externen Angebote zusammen. Und: Werden Sie eine wichtige Schnitt-stelle zwischen Schwerbehinderten, Behörden und Arbeitgeber. Sorgen Sie dafür, dass Ihre behinderten Kollegen von allen Seiten die bestmögliche Förderung erhalten.
Das ifb-Plus! Damit Sie genau wissen, wie die Praxis tatsächlich aussieht, referieren in diesem Seminar Experten von der Agentur für Arbeit, der Deutschen Rentenversicherung und dem Integrationsamt.
INHALTEAufgaben und Leistungen der Agentur für Arbeit (1 Tag)
› Beratung für Arbeitgeber und Schwerbehinderte: Ausbildungs- und Arbeitsplätze finden und besetzen
› Arbeitgeberüberwachung: Einhaltung der Beschäftigungspflicht
› Pflichtplätze: Zulassung der (Mehrfach)Anrechnung Beschäftigter
› Gleichstellung: Voraussetzungen, Verfahren und Auswirkungen
› Leistungen an Arbeitgeber zur beruflichen Förderung behinderter Menschen: Zuschüsse, Arbeitshilfen, Probebeschäftigung
› Leistungen an behinderte Menschen zur Teilhabe am Arbeitsleben
› Überblick Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Höhe, Dauer, Sperrzeiten
Aufgaben und Leistungen der Deutschen Rentenversicherung (1 Tag)
› Beratung: Anlaufstellen, Renteninformation und -auskunft
› Grundsatz „Reha vor Rente": Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation
› Rente wegen Erwerbsminderung: Voraussetzungen, Abschläge, Dauer
› Besonderheit: Altersrente für schwerbehinderte Menschen
› Rentenberechnung: Entgeltpunkte und Rentenartfaktor
Aufgaben und Leistungen des Integrationsamts (1,5 Tage)
› Zuständigkeit: Die besondere Rolle der Integrationsämter
› Verfügbare Mittel: Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe
› Begleitende Hilfe im Arbeitsleben: Beratung und finanzielle Leistungen für schwerbehinderte Menschen und Arbeitgeber
› Förderfähig: Technische Arbeitshilfen, Arbeitsassistenz …
› Fachbeistand: Betreuung durch die Integrationsfachdienste (IFD)
› Mögliche Unterstützung bei Inklusionsvereinbarungen und beim betrieblichen Eingliederungsmanagement
› Durchführung des Verfahrens zum besonderen Kündigungsschutz
Die SBV als Schnittstelle zwischen Behörden und behinderten Menschen
TERMINE
2019 Ort Sem.-Nr.
08.04. - 12.04. Heidelberg 45-602 A
06.05. - 10.05. München 45-603 A
08.07. - 12.07. Hamburg 45-604 A
26.08. - 30.08. Berlin 45-605 A
21.10. - 25.10. Frankfurt a. M. 45-606 A
18.11. - 22.11. Nürnberg 45-607 A
09.12. - 13.12. Hannover 45-608 A
Tagesaktuelle Termine buchen und weitere Infos unter
www.ifb.de/528
Ihre Referenten sind Experten der Agentur für Arbeit, der Deutschen Rentenversicherung und des Integrationsamts.
3,5 Tage, Mo 18:00 - Fr 12:00 Uhr
begrenzt auf 18 Teilnehmer
PREIS ab 1.190 € mit Kollegenrabatt** Mehr Infos: ifb.de/sbv-kollegenrabatt
1. Teilnehmer 1.290 € 2. Kollege - 100 € je 1.190 € zzgl. Hotel und MwSt.
Weitere Infos zu den anfallenden Hotel- kosten erhalten Sie unter ifb.de/sbv-hotel
SCHULUNGSANSPRUCH Der Besuch dieses Seminars ist gemäß § 179 Abs. 4 SGB IX für die Schwerbehin-dertenvertretung erforderlich, die das hier vermittelte Wissen für die Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigt und nicht über entsprechende Kenntnisse verfügt (vgl. Seite 94). Passgenaue Argumente unter www.ifb.de/anspruch/528.
Profitieren Sie von
echten Insider-Tipps!
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Direkt vor Ort: Wissensvermittlung mal ganz anders!
Informieren leicht gemacht: Begleitseminar zur Fachmesse REHACARE
Über 800 Aussteller, unzählige Themenparks, Vorträge und Veranstal-tungen — die REHACARE ist die weltweit größte Fachmesse in Sachen Rehabilitation, Prävention, Inklusion und Pflege. Nirgendwo sonst können Sie sich umfassender über die neusten Entwicklungen für Menschen mit Behinderung informieren. Aber wie können Sie das riesige Angebot optimal nutzen? Wer zeigt Ihnen, was besonders interessant für die Schwerbehindertenvertretung ist? Von der individuellen Planung über den gemeinsamen Messebesuch bis zur gezielten Nachbereitung: Dieses Seminar hilft Ihnen, nichts Wichtiges zu verpassen und Ihr neues Wissen direkt nach der REHACARE erfolgreich in Ihrem Betrieb umzusetzen.
Das ifb-Plus! Wir besorgen Ihnen Karten für die REHACARE — das Eintrittsgeld ist natürlich im Seminarpreis enthalten!
INHALTEBestens informiert: Vorbereitung des Messebesuchs
› Aktuell: Neuste Entwicklungen für behinderte Menschen
› Übersichtlich: Überblick über das umfassende Messeangebot
› Konkret: Vorbereitung anhand des Katalogs zur REHACARE
› Praktisch: Messe-Tipps von unseren Referenten
› Individuell: Planung Ihres Messebesuchs auf Basis der Teilnehmerwünsche
Gemeinsam vor Ort: Besuch der Fachmesse REHACARE
› Neuheiten und Praxis-Beispiele zur behindertengerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen
› Besuch ausgewählter Veranstaltungen und Foren
› Im Fokus: Themenpark „Behinderte Menschen und Beruf“
› Im Gespräch: Fachlicher Dialog mit ausgesuchten Ausstellern und Behindertenorganisationen
Effektiver Praxis-Transfer: Nachbereitung des Messebesuchs
› So geht’s: Umsetzung der neuen Erkenntnisse in die Praxis
› Gegenseitig profitieren: Erfahrungsaustausch und Diskussion
› Weiterführende Hilfe: Auswertung der Messekontakte
› Gut zu wissen: Klärung offener Fragen rund um Ihre SBV-Arbeit
TERMINE
2019 Ort Sem.-Nr.
16.09. - 20.09. Düsseldorf 45-901 A
Tagesaktuelle Termine buchen und weitere Infos unter
www.ifb.de/452
Ihre Referenten sind Fachanwälte für Arbeits- und Sozialrecht und Fachjuristen.
3,5 Tage, Mo 18:00 - Fr 12:00 Uhr
begrenzt auf 18 Teilnehmer
PREIS ab 1.190 € mit Kollegenrabatt** Mehr Infos: ifb.de/sbv-kollegenrabatt
1. Teilnehmer 1.290 € 2. Kollege - 100 € je 1.190 € zzgl. Hotel und MwSt.
Weitere Infos zu den anfallenden Hotel- kosten erhalten Sie unter ifb.de/sbv-hotel
SCHULUNGSANSPRUCH Der Besuch dieses Seminars ist gemäß § 179 Abs. 4 SGB IX für die Schwerbehin-dertenvertretung erforderlich, die das hier vermittelte Wissen für die Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigt und nicht über entsprechende Kenntnisse verfügt (vgl. Seite 94). Passgenaue Argumente unter www.ifb.de/anspruch/452.
Teilnehmer im September 2018 in Düsseldorf
HIGHLIGHT: Besuch der Fachmesse REHACARE
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Kompetent in jeder Hinsicht: Nutzen Sie Ihr Teilnahmerecht!
Die Schwerbehindertenvertretung im Wirtschaftsausschuss
Die SBV hat das Recht, bei Wirtschaftsausschuss-Sitzungen dabei zu sein. Das lohnt sich! Ob Finanzlage, neue Arbeitsmethoden oder Stellen-abbau: Ihre Teilnahme bringt Ihnen wichtige Informationen zu wirtschaft-lichen Themen, die auch die Interessen der Schwerbehinderten berühren. Dieses Seminar macht Sie rundum fit für WA-Sitzungen. Erfahren Sie, welche Schnittstellen es zwischen WA und SBV gibt. Lernen Sie, was Ihre Unternehmenszahlen verraten. Und holen Sie sich das nötige Wissen, damit betriebswirtschaftliche Entscheidungen keine unnötigen Nachteile für Ihre schwerbehinderten Kollegen bringen.
Speziell für Schwerbehindertenvertreter, die bei Wirtschaftsausschuss-Sitzungen dabei sein wollen. Ist der Wirtschaftsausschuss auf GBR-Ebene gebildet, steht das Teilnahmerecht der Gesamt-SBV zu.
INHALTEWas macht der Wirtschaftsausschuss (WA)?
› Aufgaben, Befugnisse und Zusammensetzung des WA
› Informationspflichten des Arbeitgebers gegenüber dem Wirtschaftsausschuss
› Zusammenarbeit zwischen Wirtschaftsausschuss, Arbeitgeber und Betriebsrat / Gesamtbetriebsrat
Teilnahme- und Beratungsrecht der SBV bei WA-Sitzungen
› Warum sollte die SBV ihr Teilnahmerecht unbedingt wahrnehmen?
› Wie können Informationen aus den WA-Sitzungen genutzt werden?
Wie geht es meinem Unternehmen?
› Die wirtschaftlichen Funktionsbereiche von Betrieb und Unternehmen
› Gewinn, Rendite, Wachstum, Liquidität: Was steckt hinter den Begriffen?
› Rationalisierung, Reorganisation und mehr: Welche Auswirkungen haben unternehmerische Entscheidungen auf die SBV-Arbeit?
› Buchhaltung und Controlling: Wie funktioniert das?
› Zahlungsunfähigkeit: Wann droht Insolvenz?
Was verrät der Jahresabschluss?
› Klare Analyse: Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
› EBIT, Liquidität, Rentabilität oder Produktivität: Was sagen Kennzahlen aus?
Praktische Übungen anhand Ihrer eigenen Unternehmenszahlen
TERMINE
2019 Ort Sem.-Nr.
20.05. - 24.05. Dresden 85-401 A
21.10. - 25.10. Hamburg 85-402 A
Tagesaktuelle Termine buchen und weitere Infos unter
www.ifb.de/916
Ihre Referenten sind Diplom- Wirtschaftsreferenten.
3,5 Tage, Mo 18:00 - Fr 12:00 Uhr
Ihr Vorteil: reduziert auf 16 Teilnehmer
PREIS 1.290 € zzgl. Hotel und MwSt.Weitere Infos zu den anfallenden Hotel- kosten erhalten Sie unter ifb.de/sbv-hotel
SCHULUNGSANSPRUCH Der Besuch dieses Seminars ist gemäß § 179 Abs. 4 SGB IX für die Schwerbehin-dertenvertretung erforderlich, die das hier vermittelte Wissen für die Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigt und nicht über entsprechende Kenntnisse verfügt (vgl. Seite 94). Passgenaue Argumente unter www.ifb.de/anspruch/916.
Keine betriebswirt-
schaftlichen
Vorkenntnisse nötig!
Rechtsprechung zu diesem Seminar:Aufgrund des Teilnahmerechts an WA-Sitzungen ist eine Schulung für die SBV erforderlich, die Basiswissen über die Funktion und Arbeitsweise eines Wirt-schaftsausschusses sowie Grundkenntnisse wirtschaftlicher Begriffe vermittelt.
Landesarbeitsgericht Köln vom 05.07.2001 — 6 TaBV 34/01, Landesarbeitsgericht Hamburg vom 12.11.1996 — 6 Sa 51/96
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www.ifb.de/sbv
Wie finde ich die richtigen Maßnahmen für mehr Lebensqualität am Arbeitsplatz?
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SEMINARE61 Neues Reha- und Teilhabe-Recht:
Diese Änderungen muss jede SBV kennen!62 Behinderungsgerechte und barrierefreie
Arbeitsgestaltung: So funktioniert’s!63 Meine Rolle als SBV im betrieblichen Gesund-
heitsmanagement66 Eine starke SBV: Mit Resilienz das Amt
stressresistent und gesund meistern!67 Psychische Belastungen am Arbeitsplatz —
neue Herausforderungen für die SBV!68 Tabu-Thema psychische Erkrankungen:
Das muss die SBV heute wissen!69 SBV-Aufbauwissen: Praktischer Umgang mit
psychisch erkrankten Kollegen70 Mobbing macht krank! Als SBV aktiv gegen-
steuern71 Langzeit- und Dauererkrankung und ihre Folgen
72 Betriebliches Eingliederungsmanagement Teil I — Die Grundlagen
74 Aufbauseminar: Betriebliches Eingliederungs-management Teil II
76 Aufbauseminar: Betriebliches Eingliederungs-management Teil III
77 Wiedereingliederung von Mitarbeitern mit psychischen Erkrankungen
78 Betriebliches Eingliederungsmanagement: Fresh-up für Praktiker
79 NEU! Betriebliches Eingliederungsmanage-ment: Qualifizierung zum BEM-Koordinator
Seminarorganisation und Anmeldung Sylvia Gimbel › [email protected]
Regina Wagner › [email protected]
Lena Obeser › [email protected]
› Tel.: 0 88 41 / 61 12-0
Als SBV Erkrankungen verhindern und Gesundheit fördern
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STICHTAG 1. JANUAR 2018: Sind Sie schon auf dem neuesten Stand?
Eines der wichtigsten Arbeitsmittel für jede Schwerbehindertenvertretung ist das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX). Zum 1. Januar 2018 trat es in einer neuen Fassung in Kraft.
Was sind für Sie die wichtigsten Änderungen?Im Rehabilitations- und Teilhaberecht gibt es neue Zuständigkeiten, Verfahrenswege und Leistungen. Erfahrene SBVler müssen ihr bisheriges Wissen auf den Stand der neuen Regelungen bringen, um die Kollegen bestmöglich zu unterstützen.
SEMINAR-TIPP: „Neues Reha- und Teilhabe-Recht: Diese Änderungen muss jede SBV kennen!“
Im Schwerbehindertenrecht gibt es neue Paragrafennummern. Früher im Teil 2 des SGB IX enthalten, ist das Schwerbehindertenrecht nun nach hinten „gerutscht“, in den Teil 3. So wurde z. B. aus dem alten § 96 SGB IX, der die Rechts stellung der SBV regelt, § 179 SGB IX.
TIPP: Unsere Übersicht mit allen alten und neuen Paragrafen- Nummern.
Diese Liste ist für Sie als SBV besonders nütz lich, weil ein Großteil der Fachliteratur und Rechtsprechungen vor 2018 veröffentlicht wurde und daher noch die alten Paragrafennummern zitiert. Mit unserer Gegenüberstellung können Sie diese auch in Zukunft richtig lesen und nutzen.
Übersicht einfach herunter-laden unter › www.ifb.de/bthg
Zum 01. Januar 2018 trat das SGB IX in einer neuen Fassung in Kraft. Das Schwer behindertenrecht ist jetzt
in Teil 3 des SGB IX geregelt. Früher befanden sich diese Vorschriften in Teil 2. Damit haben sich nun auch alle
Paragrafennummern geändert. In dieser Übersicht finden Sie alle neuen Positionen der alten Paragrafen. Für Sie als SBV ist das
besonders nützlich, weil ein Großteil der Fachliteratur für das SBV-Amt vor 2018 veröffentlicht wurde
und daher noch die alten Paragrafen nummern zitiert. Wir möchten Sie mit dieser Gegenüberstellung
dabei unterstützen, diese auch in Zukunft richtig lesen und nutzen zu können.
Früher SGB IXTeil 2
HeuteSGB IXTeil 3
Früher SGB IXTeil 2
HeuteSGB IXTeil 3
Früher SGB IXTeil 2
HeuteSGB IXTeil 3
Früher SGB IXTeil 2
HeuteSGB IXTeil 3
§ alt § neu § alt § neu § alt § neu § alt § neu
68 15193 176 118 201 143 226
69 15294 177 119 202 144 227
70 15395 178 120 203 145 228
71 15496 179 121 204 146 229
72 15597 180 122 205 147 230
73 15698 181 123 206 148 231
74 15799 182 124 207 149 232
75 158 100 183 125 208 150 233
76 159 101 184 126 209 151 234
77 160 102 185 127 210 152 235
78 161 103 186 128 211 153 236
79 162 104 187 129 212 154 237
80 163 105 188 130 213 155 237a+237b
81 164 106 189 131 214 156 238
82 165 107 190 132 215 157 239
83 166 108 191 133 216 158 240
84 167 109 192 134 217 159 241
85 168 110 193 135 218
86 169 111 194 136 219
87 170 112 195 137 220
88 171 113 196 138 221
89 172 114 197 139 222
90 173 115 198 140 223
91 174 116 199 141 224
92 175 117 200 142 225
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www.ifb.de/sbv
Hilfe für Ihre SBV-Arbeit Neue §-Nummern seit 01.01.2018
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Seit 2018 heißt es für Sie als SBV umdenken, neu orientieren und anders beraten als bisher. Das SGB IX wurde komplett „umgebaut“ — so sah es die zweite Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) vor. Das neue Reha- und Teilhaberecht bringt veränderte Zuständigkeitsregelungen, neuen Verfahrenswege und reformierte Leistungen. Mehr denn je brau-chen erkrankte Kollegen Ihre Unterstützung, um benötigte Hilfen von den Reha-Trägern zu erhalten. In diesem Seminar erfahren Sie, wie der neue Grundsatz „Leistungen wie aus einer Hand“ praktisch tatsächlich funktioniert. Sie lernen den Ablauf des künftigen Teilhabeplanverfahrens kennen und welche Rolle Ihnen dabei zukommt. Sicher ist: Ihre Kollegen verlassen sich auf Sie!
Speziell für erfahrene Schwerbehindertenvertreter, die ihr Wissen zum Teil I des SGB IX auf den neuen Gesetzesstand seit dem 01.01.2018 bringen wollen.
INHALTESeit 2018: Reform der Rehabilitation und Teilhabe
› Was bedeutet Rehabilitation eigentlich?
› Weiterentwicklung des Reha- und Teilhaberechts im SGB IX
› Der NEUE Behindertenbegriff und seine Auswirkungen auf die Praxis
Veränderte Grundsätze des Reha-Rechts nach dem Bundesteilhabegesetz
› NEU: „Nichts ohne uns über uns“ — Stärkung der Selbstbestimmung
› NEU: Leistungen „wie aus einer Hand“ — reicht ein Antrag für alles?
› Wer zahlt? NEUregelung der Leistungsverantwortung des Trägers
Änderung der Anlaufstellen: Wer unterstützt in Zukunft bei der Zuständigkeitsklärung und der Antragstellung?
› NEU: Abschaffung der gemeinsamen Servicestellen
› NEU: Ansprechstellen bei jedem Reha-Träger!?
› NEU: „Ergänzende unabhängige Beratungsstellen“ zur Orientierung
› Wo bekomme ich als SBV noch Hilfe? Netzwerke, regionale Anlaufstellen und Selbsthilfegruppen von A wie Autismus bis Z wie Zwangserkrankung
Welche Leistungen kann ich als SBV zukünftig mit Kollegen beantragen?
› Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
› Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben inkl. NEUEM Budget für Arbeit
› Unterhaltsichernde und ergänzende Leistungen
› NEU: Leistungen zur sozialen Teilhabe
› NEU: Leistungen zur Teilhabe an Bildung
Verfahrensänderung: Was ist bei der Antragstellung künftig zu beachten?
› Leistungsgrundsätze: Prävention vor Rehabilitation, Reha vor Rente
› NEU und für alle Reha-Träger verbindlich: Das Teilhabeplanverfahren und wie es in der Praxis abläuft
› NEU: Die Fallkonferenzen mit den Rehabilitationsträgern und wie sich die SBV darauf vorbereiten kann
TERMINE
2019 Ort Sem.-Nr.
02.04. - 05.04. München 45-912 A
25.06. - 28.06. Leipzig 45-913 A
23.07. - 26.07. Lübeck 45-914 A
10.09. - 13.09. Düsseldorf 45-915 A
22.10. - 25.10. Augsburg 45-916 A
03.12. - 06.12. Berlin 45-917 A
Tagesaktuelle Termine buchen und weitere Infos unter
www.ifb.de/1112
Ihre Referenten sind Arbeits- und Sozialrichter, Fachanwälte für Arbeits- und Sozialrecht sowie Fachjuristen.
2,5 Tage, Di 18:00 - Fr 12:00 Uhr
begrenzt auf 18 Teilnehmer
PREIS ab 890 € mit Kollegenrabatt** Mehr Infos: ifb.de/sbv-kollegenrabatt
1. Teilnehmer 990 € 2. Kollege - 100 € je 890 € zzgl. Hotel und MwSt.
Weitere Infos zu den anfallenden Hotel- kosten erhalten Sie unter ifb.de/sbv-hotel
SCHULUNGSANSPRUCH Der Besuch dieses Seminars ist gemäß § 179 Abs. 4 SGB IX für die Schwerbehin-dertenvertretung erforderlich, die das hier vermittelte Wissen für die Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigt und nicht über entsprechende Kenntnisse verfügt (vgl. Seite 94). Passgenaue Argumente unter www.ifb.de/anspruch/1112.
Wichtig:
Alle SBV-relevanten
Änderungen
ab 01.01.2018
Zweite Reformstufe des BTHG: Jetzt brauchen die Kollegen Sie zur Orientierung!
Neues Reha- und Teilhabe-Recht: Diese Änderungen muss jede SBV kennen!
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Was nicht passt, wird passend gemacht!
Behinderungsgerechte und barrierefreie Arbeitsgestaltung: So funktioniert’s!
Behinderte Menschen sind genauso leistungsfähig wie nicht behinderte. Entscheidend ist allein, dass diese Kollegen an einem für sie geeigneten Arbeitsplatz beschäftigt werden. Das erfordert eine behinderungsge-rechte Gestaltung der Arbeitsbedingungen — in jedem einzelnen Fall pas-send zur jeweiligen gesundheitlichen Beeinträchtigung! Individuelle Lösungen dieser Art zu finden, ist eine der Hauptaufgaben der Schwer-behindertenvertretung. Fragt sich nur: Was ist machbar? Welche Arbeitshilfen gibt es? Worauf besteht ein Anspruch? Wie geht man am besten vor und wer zahlt? In diesem Seminar lernen Sie die vielfältigen Möglichkeiten einer behinderungsgerechten Arbeitsgestaltung kennen: Von A wie Arbeitsassistenz bis Z wie Zughilfe.
Übrigens: Nicht nur behinderte Menschen profitieren von einer Anpas-sung der Arbeitsbedingungen an ihre Leistungsfähigkeit. Gleiches gilt für ältere Mitarbeiter. Deshalb eignet sich dieses Seminar auch für Betriebsräte!
INHALTEWann sind barrierefreie Arbeitsbedingungen erforderlich?
› Mögliche Auswirkungen verschiedener Behinderungs- und Krankheitsbilder auf die Arbeitsleistung
› Blickwinkel Inklusion: Was heißt behinderungsgerecht / barrierefrei?
› Handlungsgrundsatz: Prävention vor Rehabilitation vor Rente
› Rechtliche Wege: Weisungsrecht, Versetzung, Vertragsänderung
› Individuell: Anspruch auf einen behindertengerechten Arbeitsplatz
Behinderungsgerechte Arbeitsgestaltung: Wie packt man das an?
› Zielbestimmung: Arbeits- und gesundheitskonformer Arbeitsplatz
› Ausgangsanalyse: Vergleich von Tätigkeitsanforderungen einerseits und Arbeitsfähigkeiten des Betroffenen andererseits
› Fördermöglichkeiten: Technische und berufsbezogene Hilfsmittel, Mobilitätshilfen, Unterstützte Beschäftigung und sonstige Leistungen
Was ist machbar, wer hilft und wer zahlt?
› Welche Maßnahmen sind dem Arbeitgeber zumutbar, welche nicht?
› Finanzielle Hilfe und Beratung: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und begleitende Hilfen
› Fachliche Unterstützung: Beratungsstellen, Integrationsfachdienste und Netzwerke
Konkrete Beispiele aus der Praxis: Welche Arbeitshilfen gibt es?
› Arbeitshilfen zur Unterstützung der Körperhaltung (z. B. Stehhilfe), der Körperfortbewegung (z. B. Rampen und Aufzüge), der Körperteilbewegung (z. B. Greifhilfen) sowie der Information und Kommunikation (z. B. Bildschirm lesegeräte)
› Individuallösungen nötig? Spezielle Arbeitshilfen
› Geringere Arbeitsleistung? Der Minderleistungsausgleich
› Darf ich helfen? Die Arbeitsassistenz
TERMINE
2019 Ort Sem.-Nr.
25.03. - 29.03. Berlin 45-661 A
15.07. - 19.07. Hamburg 45-662 A
14.10. - 18.10. Würzburg 45-663 A
09.12. - 13.12. Münster 45-664 A
Tagesaktuelle Termine buchen und weitere Infos unter
www.ifb.de/982
Ihre Referenten sind Fachjuristen sowie Fachexperten für berufliche Integration und Rehabilitation.
3,5 Tage, Mo 18:00 - Fr 12:00 Uhr
begrenzt auf 18 Teilnehmer
PREIS ab 1.190 € mit Kollegenrabatt** Mehr Infos: ifb.de/sbv-kollegenrabatt
1. Teilnehmer 1.290 € 2. Kollege - 100 € je 1.190 € zzgl. Hotel und MwSt.
Weitere Infos zu den anfallenden Hotel- kosten erhalten Sie unter ifb.de/sbv-hotel
SCHULUNGSANSPRUCH Der Besuch dieses Seminars ist gemäß § 179 Abs. 4 SGB IX für die Schwerbehin-dertenvertretung erforderlich, die das hier vermittelte Wissen für die Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigt und nicht über entsprechende Kenntnisse verfügt. Gleiches gilt für Mitglieder des Betriebs-rats gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG (vgl. Seite 94). Passgenaue Argumente unter www.ifb.de/anspruch/982.
Auch für Betriebsräte
eine wichtige Aufgabe!
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Gesunde Arbeit ist kein Zufall, sondern eine Aufgabe — packen Sie’s an!
Meine Rolle als SBV im betrieblichen Gesundheitsmanagement
Gesundheit ist ein hohes Gut! Darin sind wir uns alle einig — Arbeitgeber eingeschlossen. Klar ist auch: Damit Arbeitnehmer langfristig gesund bleiben, muss etwas getan werden. Deshalb führen immer mehr Unter-nehmen ein betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) ein. Dabei geht es um nicht weniger als den Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit der gesamten Belegschaft. Auf dem Programm stehen: Gesundheit fördern sowie chronische Krankheiten und Behinderungen verhindern. Themen, bei denen die Schwerbehindertenvertretung nicht fehlen darf! Aber was beinhaltet das BGM? Wo genau kann die SBV etwas bewegen? Und: Wer kann Sie bei der Umsetzung Ihrer Ziele unterstützen? Dieses Seminar gibt Ihnen einen fundierten Einblick in die zentralen Inhalte und Hand-lungsfelder des BGM und zeigt Ihnen auf, welche Rolle Ihnen als SBV im BGM zusteht!
INHALTEAusgangspunkt: BGM — mehr als einzelne Gesundheitsmaßnahmen!
› Begriffsklärung: Was genau versteht man unter BGM?
› Im Zentrum: Gesundheit und Behinderungen zum Thema machen
› Was bringt’s? Nutzen für Beschäftigte und Arbeitgeber
› Qualitätsmerkmale: Wodurch zeichnet sich ein gutes BGM aus?
› Was habe ich als SBV damit zu tun?
Überblick gewinnen: Die drei grundlegenden Handlungsfelder im BGM
› Pflichtprogramm für jeden Arbeitgeber: Klassischer Arbeitsschutz
› Hilfe für erkrankte Kollegen: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
› Breiter Strauß an Möglichkeiten: Betriebliche Gesundheitsförderung
Das gehört dazu: Wichtige Instrumente des BGM
› Geeignete Strukturen schaffen: BGM-Steuerungskreis
› Gefährdungsbeurteilung umfassend und kontinuierlich einsetzen
› Gesundheitszirkel & Co: Erfahrungen der Belegschaft und Fachwissen von Experten an einen Tisch bringen
› Arbeitsschutzausschuss: Bewegt mehr als Schutz und Sicherheit!
› Betriebs- und Inklusionsvereinbarungen: Konstanten schaffen in Zeiten des personellen Wandels
Konkrete Schnittstellen: Wo das BGM zum SBV-Thema wird
› Gesundheit und Inklusion: Zwei Ziele mit vielen Gemeinsamkeiten!
› Achtsame Organisation und gesunde Führungskultur: Was heißt das?
› Stress, Mobbing und Burn-out: Nur gefühlt oder auch angegangen?
› Demografischer Wandel: Immer älter — immer kränker?
Ihre Rolle als SBV: Vom Einzelkämpfer zum BGM-Mitgestalter
› Wo stehe ich jetzt? Meine aktuelle Situation als SBV
› Wo will ich hin? Meine Ziele im Rahmen des BGM
› Wer spielt in meinem Team? Meine Bündnispartner
› Was kann ich bewegen? Meine Rechte im BGM
› Wie überzeuge ich? Meine Argumente als SBV
TERMINE
2019 Ort Sem.-Nr.
21.05. - 24.05. Hamburg 45-681 A
22.10. - 25.10. Würzburg 45-682 A
Tagesaktuelle Termine buchen und weitere Infos unter
www.ifb.de/983
Ihre Referenten sind Experten für betriebliches Gesundheits-management.
2,5 Tage, Di 18:00 - Fr 12:00 Uhr
begrenzt auf 18 Teilnehmer
PREIS ab 990 € mit Kollegenrabatt** Mehr Infos: ifb.de/sbv-kollegenrabatt
1. Teilnehmer 1.090 € 2. Kollege - 100 € je 990 € zzgl. Hotel und MwSt.
Weitere Infos zu den anfallenden Hotel- kosten erhalten Sie unter ifb.de/sbv-hotel
SCHULUNGSANSPRUCH Der Besuch dieses Seminars ist gemäß § 179 Abs. 4 SGB IX für die Schwerbehin-dertenvertretung erforderlich, die das hier vermittelte Wissen für die Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigt und nicht über entsprechende Kenntnisse verfügt (vgl. Seite 94). Passgenaue Argumente unter www.ifb.de/anspruch/983.
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SEMINAR- WEGWEISER
Psychische Belastungen und Erkrankungen
Psychische Belastungen und Erkrankungen sind weiterhin rasant auf dem Vormarsch. Diese Themen werden im Rahmen Ihrer Beratungs- und Betreuungsaufgaben als SBV immer wichtiger. Der Auftrag an Sie ist klar: Sehen Sie nicht weg, helfen Sie den betroffenen Kollegen!
Doch denken Sie dabei auch an sich selbst und Ihre Reserven — nur wenn Sie selbst stark bleiben, können Sie sich auch dauerhaft für andere einsetzen.
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Wie kann ich mich als SBV
vor Überlastung schützen?
Was kann ich tun, damit die Arbeit meine Kollegen nicht krank macht?
Antworten gibt das Seminar:
„Eine starke SBV: Mit Resilienz das Amt stressresistent und gesund meistern“mehr auf Seite 66
Antworten gibt das Seminar:
„Psychische Belastungen am Arbeitsplatz — neue Herausforderungen für die SBV!“mehr auf Seite 67
Antworten geben die Seminare:
„Tabuthema psychische Erkrankungen: Das muss die SBV heute wissen!“mehr auf Seite 68
und„SBV-Aufbauwissen: Praktischer Umgang mit psychisch erkrankten Kollegen“mehr auf Seite 69
Wie kann ich psychisch erkrankten Kollegen helfen?
SBV
Lächeln inklusiveWelches Psyche-Seminar ist wirklich das Richtige für mich?
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Gelassenheit üben, innere Stärke gewinnen
Eine starke SBV: Mit Resilienz das Amt stressresistent und gesund meistern!
Machen wir uns nichts vor: Das SBV-Amt ist wahrlich kein Zuckerschle-cken. Es gibt immer etwas zu tun: Der Berg an Aufgaben wächst stetig, für immer mehr schwierige Situationen gilt es Lösungen zu finden und die Tätigkeit erfordert zunehmend einen hohen Zeitaufwand. Kurzum: Stress ist an der Tagesordnung. Auf Dauer sind Überlastung und Erschöpfung greifbar nah. So kann und darf es nicht weiter gehen! Abhilfe schafft dieses Seminar. Hier lernen Sie, wie Sie persönliche Belastungen rechtzeitig erkennen und sich davor schützen. Holen Sie sich hilfreiche Tipps zur aktiven Stressbewältigung, um langfristig leis-tungsfähig und vor allem gesund zu bleiben!
INHALTEWas ist Stress eigentlich und wie wirkt er?
› Stress ist keine objektiv messbare Größe! Stress entsteht im Kopf!
› Symptome: Wie reagiert der Körper?
› Wie viel Stress ist gut für uns?
Typische Stressauslöser im SBV-Amt
› Besonders belastende Kombination: Hohes Engagement trifft auf herausfordernde Aufgaben
› Ressource Zeit: Zerreißprobe zwischen Job und Amt
› Helferfalle: Balance halten zwischen Mitgefühl und emotionalem Abstand
› Die SBV zwischen den Stühlen: Standpunkt des Arbeitgebers hier, Ziele des Betriebsrats dort, Anliegen und Erwartungen der Kollegen überall und Sie mittendrin
Wie gestresst sind Sie?
› Ihr aktueller Stresslevel: Signale erkennen und einordnen
› Woher kommt Ihr Stress? Persönliche Stressoren herausfinden
› Verschiedene Stresstypen: Den eigenen Antrieb, innere Beweggründe und Einstellungen verstehen
Damit Stress nicht zum Burn-out führt: Konkrete Entlastungshilfen
› Vorhandene Kompetenzen identifizieren und fördern
› Raus aus gewohnten Denkmustern: Wie aus Problemen Lösungen werden
› Eigene Bedürfnisse wahrnehmen und ihnen Raum verschaffen
› Klare Grenzen setzen für sich und andere
› Der Schlüssel zu mehr innerer Stärke: Die sieben Resilienz-Faktoren
Praktische Tipps und Übungen zur aktiven Stressprävention und -bewältigung
TERMINE
2019 Ort Sem.-Nr.
13.05. - 17.05. Berlin 45-541 A
16.09. - 20.09. Garmisch-P. 45-542 A
02.12. - 06.12. Heidelberg 45-543 A
Tagesaktuelle Termine buchen und weitere Infos unter
www.ifb.de/1058
Ihre Referenten sind Diplom- Psychologen und Coaches.
3,5 Tage, Mo 18:00 - Fr 12:00 Uhr
Ihr Vorteil: Kleingruppe mit max. 12 Teilnehmern
PREIS ab 1.090 € mit Kollegenrabatt** Mehr Infos: ifb.de/sbv-kollegenrabatt
1. Teilnehmer 1.190 € 2. Kollege - 100 € je 1.090 € zzgl. Hotel und MwSt.
Weitere Infos zu den anfallenden Hotel- kosten erhalten Sie unter ifb.de/sbv-hotel
SCHULUNGSANSPRUCH Der Besuch dieses Seminars ist gemäß § 179 Abs. 4 SGB IX für die Schwerbehin-dertenvertretung erforderlich, die das hier vermittelte Wissen für die Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigt und nicht über entsprechende Kenntnisse verfügt (vgl. Seite 94). Passgenaue Argumente unter www.ifb.de/anspruch/1058.
Ausbrennen bis zum
Burn-out: Vor allem
SBVler sind gefährdet!
SEMINAR- WEGWEISER
Welches Psyche-Seminar ist wirklich das Richtige für mich? Den Wegweiser finden Sie auf Seite 64/65
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Arbeit darf nicht krank machen: So kann die SBV helfen!
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz — neue Herausforderungen für die SBV!
Steigender Stress, mehr Zeitdruck, weniger Personal: Für die SBV sind die zunehmenden psychischen Belastungen gleich eine doppelte Herausfor-derung. Einerseits stehen am Ende oft lange Ausfallzeiten und ernsthafte Erkrankungen. Andererseits sind gerade schwerbehinderte Menschen verstärkt betroffen. Aber wie können Sie als Schwerbehindertenvertre-ter das Thema im Betrieb anpacken? Welche Möglichkeiten gibt es, um Ihre Kollegen vor Überlastung zu schützen? Die Antworten liefert Ihnen dieses Seminar!
Speziell für Schwerbehindertenvertreter, die sich grundlegendes Wissen zum Thema psychische Belastungen am Arbeitsplatz aneignen wollen.
INHALTEEntstehung: Ursachen von Belastungen am Arbeitsplatz im Überblick
› Steigende Anforderungen der Arbeitsaufgabe (z. B. Zeitdruck)
› Ungünstige Arbeitsumgebung (z. B. Lärm, Arbeitsplatzgestaltung)
› Betriebliche Arbeitsorganisation (z. B. unklare Kompetenzregelungen)
› Beeinträchtigende soziale Faktoren (z. B. schlechtes Betriebsklima)
› Einfluss individueller Leistungsvoraussetzungen (z. B. Gesundheit)
Folgen: Auswirkungen für die Betroffenen
› Typische Stressreaktionen und Erschöpfungsspirale
› Körperliche Erkrankungen (z. B. Herz-Kreislauf, Wirbelsäule)
› Häufige psychische Krankheitsbilder (z. B. Depression, Sucht)
› Eskalation: Mobbing und Burn-out
Bewältigung: Gefährdeten und erkrankten Kollegen helfen
› Situationsanalyse: Belastungen und betriebliche Ursachen ermitteln (z. B. Gefährdungsbeurteilung, Mitarbeiterbefragung)
› Handlungsmöglichkeiten: Arbeitsbedingungen verbessern
› Individuelle Schutzfaktoren: Was hält den Menschen gesund?
Stichhaltige Argumente für die SBV gegenüber Arbeitgebern
› Abwärtsbewegung: Sinkende Leistung und Arbeitsqualität
› Dauerzustand: Konflikte mit Vorgesetzten und Kollegen
› Zunahme: Fehlzeiten, Frühverrentungen und Fluktuation
Rolle der SBV und Umgang mit Betroffenen und Vorgesetzten
› Richtig Ausloten: (Negative) Emotionen und Einstellungen
› Zum Problemkern vordringen: Gut zuhören, fragen, wahrnehmen
› Mit Fingerspitzengefühl: Sensible Themen ansprechen
› Gewusst wie: Umgang mit sozialen und persönlichen Konflikten
› Eigene Überforderung als SBV: Grenzen erkennen und setzen
TERMINE
2019 Ort Sem.-Nr.
01.04. - 05.04. Augsburg 61-462 A
15.07. - 19.07. Hamburg 61-463 A
16.09. - 20.09. Leipzig 61-464 A
11.11. - 15.11. Köln 61-465 A
09.12. - 13.12. Bamberg 61-466 A
Tagesaktuelle Termine buchen und weitere Infos unter
www.ifb.de/809
Ihre Referenten sind Arbeitsschutz-experten, Diplom-Psychologen und Kommunikationstrainer.
3,5 Tage, Mo 18:00 - Fr 12:00 Uhr
Ihr Vorteil: reduziert auf 15 Teilnehmer
PREIS ab 1.190 € mit Kollegenrabatt** Mehr Infos: ifb.de/sbv-kollegenrabatt
1. Teilnehmer 1.290 € 2. Kollege - 100 € je 1.190 € zzgl. Hotel und MwSt.
Weitere Infos zu den anfallenden Hotel- kosten erhalten Sie unter ifb.de/sbv-hotel
SCHULUNGSANSPRUCH Der Besuch dieses Seminars ist gemäß § 179 Abs. 4 SGB IX für die Schwerbehin-dertenvertretung erforderlich, die das hier vermittelte Wissen für die Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigt und nicht über entsprechende Kenntnisse verfügt (vgl. Seite 94). Passgenaue Argumente unter www.ifb.de/anspruch/809.
Gerade schwerbehinderte
Kollegen sind oft
betroffen!
SEMINAR- WEGWEISER
Welches Psyche-Seminar ist wirklich das Richtige für mich? Den Wegweiser finden Sie auf Seite 64/65
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Berührungsängste abbauen und offen auf Betroffene zugehen!
Tabu-Thema psychische Erkrankungen: Das muss die SBV heute wissen!
Soll ich psychisch beeinträchtigte Kollegen anders behandeln als andere? Aufgrund der stetig steigenden Krankheitszahlen wird diese Frage für Schwerbehindertenvertreter immer wichtiger. Denn: Bei fehlender oder verspäteter Hilfe können psychische Störungen chronisch werden. Von den Ursachen über erste Alarmzeichen bis zu den Behandlungsmöglich-keiten: Dieses Seminar hilft Ihnen, typische Symptome zu erkennen und ohne Berührungsängste richtig auf Betroffene zuzugehen. Holen Sie das Thema psychische Erkrankungen aus der Tabu-Zone. Lernen Sie, wie Sie wirksame inner- oder außerbetriebliche Unterstützung für kranke Kollegen organisieren.
INHALTEWelche Krankheitsbilder treten auf und wie wirken sie sich aus?
› Die häufigsten psychischen Erkrankungen: Depression, manisch-depressive Störungen, Psychosen
› Von der Norm abweichende Persönlichkeitsbilder: Angststörungen und Phobien, Zwänge, Paranoia, narzisstische Auffälligkeiten
Wo liegen mögliche Ursachen?
› Erkrankung aufgrund von Erbanlagen, sozialem Umfeld oder biologischen Faktoren
› Belastungen wie Stress, Burn-out und Mobbing als Auslöser für psychische Störungen
Wie erkennt man psychische Erkrankungen?
› Unterscheidung von Krankheit und Verhaltensauffälligkeit: Wann gilt ein Mensch als psychisch krank?
› Alarmzeichen richtig deuten: Erkennbare Verhaltensmuster und typische psychische oder körperliche Symptome
Überblick über Therapiemöglichkeiten und Behandlungsformen
Echte Hilfestellung durch die SBV für psychisch kranke Kollegen
› Offen auf Betroffene zugehen und angemessen (re)agieren
› Krisenmanagement und Notfallplan für die SBV
Welche weiterführenden Unterstützungsmöglichkeiten gibt es?
› Innerbetriebliche Hilfe durch Betriebsrat, Betriebsarzt, Supervision
› Außerbetriebliche Unterstützung durch Psychologen, Beratungsstellen, Krankenkassen, Selbsthilfegruppen
TERMINE
2019 Ort Sem.-Nr.
08.04. - 12.04. Hamburg 61-482 A
08.07. - 12.07. Garmisch-P. 61-483 A
09.09. - 13.09. Bonn 61-484 A
04.11. - 08.11. Berlin 61-485 A
16.12. - 20.12. Bremen 61-486 A
Tagesaktuelle Termine buchen und weitere Infos unter
www.ifb.de/917
Ihre Referenten sind Diplom- Psychologen.
3,5 Tage, Mo 18:00 - Fr 12:00 Uhr
Ihr Vorteil: reduziert auf 15 Teilnehmer
PREIS ab 1.190 € mit Kollegenrabatt** Mehr Infos: ifb.de/sbv-kollegenrabatt
1. Teilnehmer 1.290 € 2. Kollege - 100 € je 1.190 € zzgl. Hotel und MwSt.
Weitere Infos zu den anfallenden Hotel- kosten erhalten Sie unter ifb.de/sbv-hotel
SCHULUNGSANSPRUCH Der Besuch dieses Seminars ist gemäß § 179 Abs. 4 SGB IX für die Schwerbehin-dertenvertretung erforderlich, die das hier vermittelte Wissen für die Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigt und nicht über entsprechende Kenntnisse verfügt (vgl. Seite 94). Passgenaue Argumente unter www.ifb.de/anspruch/917.
Rechtsprechung zu diesem Seminar:Eine Schulung zum Umgang mit psychisch kranken Menschen ist für die Ver-trauensperson der Schwerbehindertenvertretung erforderlich im Sinne des § 96 Abs. 4 Satz 3 SGB IX ( jetzt § 179 SGB IX).
Landesarbeitsgericht Hessen vom 14.01.2010 — 9 TaBVGa 229/09
SEMINAR- WEGWEISER
Welches Psyche-Seminar ist wirklich das Richtige für mich? Den Wegweiser finden Sie auf Seite 64/65
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Rechtzeitig die Kurve kriegen, bevor die Lage eskaliert!
SBV-Aufbauwissen: Praktischer Umgang mit psychisch erkrankten Kollegen
Um psychisch erkrankten Kollegen aktiv zu helfen, reicht allein das Wissen zu den verschiedenen psychischen Krankheitsbildern nicht aus. Gefragt sind wirkliche Sensibilität und die Fähigkeit, sich in die Situation des Betroffenen einzufühlen. Nur mit diesen besonderen Kompetenzen errei-chen Sie erkrankte Mitarbeiter, so dass sie sich um die eigene Gesund- Werdung kümmern können. Den praktischen Umgang mit unterschiedli-chen psychischen Erkrankungen üben Sie in diesem Seminar. Sie lernen, welche Handlungsschritte notwendig sind und wie Sie Gespräche mit Betroffenen lösungsorientiert führen. Erfahren Sie, wie Sie auf Ihre eige-nen Grenzen achten und das betriebliche Umfeld im Einzelfall einbinden. Ihr besonderes Plus: Holen Sie sich Expertenrat zu Ihren offenen Fragen!
Vorkenntnisse erforderlich! Nur für Teilnehmer mit Vorkenntnissen entsprechend dem Seminar Tabu-Thema psychische Erkrankungen: Das muss die SBV heute wissen!
INHALTEWas brauchen psychisch Erkrankte? › Jeder Mensch und jede Erkrankung sind anders: Verständnis für individuelle Unterschiede
› Klarheit, Stabilität & Co.: Elementare Bedingungen für Betroffene
Aktivwerden als SBV: Hinsehen und Helfen — so geht’s! › Handlungsschritte für die SBV: Das H-I-L-F-E-Konzept
› Strukturierter Ablauf: Leitfaden für ein gelungenes Erstgespräch mit erkrankten Kollegen
› Verhaltensstörungen bei Betroffenen thematisieren: Auswirkungen des eigenen Tuns wahrnehmen und Verantwortung übernehmen
› Veränderungsbereitschaft wecken: Die Methode der motivierenden Gesprächsführung
› Emotionsmanagement: Umgang mit besonderen emotionalen Zuständen wie z. B. Angst oder Wut
Standortbestimmung als SBV: Wo stehe ich? Worauf muss ich achten? › Meine Rolle als SBV: Die eigene Haltung auf den Prüfstand stellen
› Achtsamkeit üben: Sich in Gesprächen mit Betroffenen gut abgrenzen
› Handlungsfähig bleiben: Langfristiger Umgang mit Stress und Druck
Was sage ich als SBV zu Führungskräften und Kollegen? › Wie beziehe ich Vorgesetzte mit ein ohne zu viel preis zu geben und das Vertrauen des Betroffenen zu verletzen?
› Wie kann ich das Verständnis der „gesunden“ Kollegen gewinnen?
Supervision: Fachliche Beleuchtung eigener Praxisfälle › Individuelles Feedback zu Ihren Erfahrungsberichten
› Hilfreiche Antworten auf Ihre eigenen Fragestellungen
TERMINE
2019 Ort Sem.-Nr.
18.03. - 22.03. Würzburg 61-491 A
24.06. - 28.06. Lüneburg 61-492 A
26.08. - 30.08. Münster 61-493 A
21.10. - 25.10. Starnberger See** 61-494 A
02.12. - 06.12. Leipzig 61-495 A
** Feldafing am Starnberger See
Tagesaktuelle Termine buchen und weitere Infos unter
www.ifb.de/954
Ihre Referenten sind Diplom- Psychologen.
3,5 Tage, Mo 18:00 - Fr 12:00 Uhr
Ihr Vorteil: reduziert auf 15 Teilnehmer
PREIS ab 1.190 € mit Kollegenrabatt** Mehr Infos: ifb.de/sbv-kollegenrabatt
1. Teilnehmer 1.290 € 2. Kollege - 100 € je 1.190 € zzgl. Hotel und MwSt.
Weitere Infos zu den anfallenden Hotel- kosten erhalten Sie unter ifb.de/sbv-hotel
SCHULUNGSANSPRUCH Der Besuch dieses Seminars ist gemäß § 179 Abs. 4 SGB IX für die Schwerbehin-dertenvertretung erforderlich, die das hier vermittelte Wissen für die Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigt und nicht über entsprechende Kenntnisse verfügt (vgl. Seite 94). Passgenaue Argumente unter www.ifb.de/anspruch/954.
SEMINAR- WEGWEISER
Welches Psyche-Seminar ist wirklich das Richtige für mich? Den Wegweiser finden Sie auf Seite 64/65
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Holen Sie schikanierte Kollegen aus der Schusslinie!
Mobbing macht krank! Als SBV aktiv gegensteuern
Schwerbehinderte Menschen sind einem deutlich höheren Mobbingrisiko ausgesetzt als andere. Durch ihre Behinderung unterscheiden sie sich von den Kollegen und werden deshalb häufiger zur Zielscheibe. Die Folgen sind gravierend, denn: Mobbing macht krank! Im schlimmsten Fall ist der einzige Ausweg die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Grund genug, als SBV aktiv zu werden und der Mobbingproblematik besondere Auf-merksamkeit zu schenken. Das gilt vor allem, weil Intrigen und Schikanen am Arbeitsplatz schleichend beginnen. Oft sind sie für Außenstehende kaum wahrnehmbar. Aber wann ist es Mobbing? Was sind die Ursachen und wie läuft es ab? Dieses Seminar beantwortet alle zentralen Fragen und zeigt Ihnen, wie Sie Mobbing wirksam entgegentreten. Klar ist: Jeder Mobbingfall ist einer zu viel!
Speziell für SBVler, die gezielt Handlungskompetenz für Mobbingfälle gewinnen wollen.
Das ifb-Plus! Gratis zum Seminar erhalten Sie den praktischen Ratgeber „Mobbing und psychische Gewalt“ von Dr. Axel Esser und Dr. Martin Wolmerath.
INHALTEWas genau ist Mobbing?
› Mobbing oder Konflikt — was macht den Unterschied?
› Psychoterror hat viele Gesichter: Typische Angriffspunkte und Mobbing-Handlungen
› Die vier Phasen des klassischen Mobbing-Verlaufs
Ursachen von Mobbing am Arbeitsplatz: Wer mobbt wen und warum?
› Gefährdungspotential: Gibt es die Mobbingopfer-Persönlichkeit?
› Täterprofil und persönliche Motive eines Mobbers
› Betriebliche Auslöser: Schlechte Arbeitsorganisation, autoritärer Führungsstil und fehlende Gesprächskultur
Auswirkungen: Mobbing macht krank und kostet!
› Psychische und psychosomatische Erkrankungen der Betroffenen
› Negative Effekte für die Belegschaft und das Betriebsklima
› Finanzielle Folgen: Jeder Mobbing-Fall ist teuer!
Handlungsmöglichkeiten der SBV: Mobbing wirksam bekämpfen
› Ist es wirklich Mobbing? Spezifische Anzeichen richtig deuten
› Betroffene kompetent beraten und stabilisieren
› Leugnen ist keine Lösung: Führungskräfte einbinden und in die Verantwortung nehmen
› So machen Sie Mobbing im Betrieb zum Thema: Maßnahmen zur Prävention und Früherkennung
Rechtliche Rahmenbedingungen zum Schutz vor Mobbing
TERMINE
2019 Ort Sem.-Nr.
02.07. - 05.07. Hamburg 52-401 A
03.12. - 06.12. Stuttgart 52-402 A
Tagesaktuelle Termine buchen und weitere Infos unter
www.ifb.de/153
Ihre Referenten sind erfahrene Mobbing- und Konfliktberater.
2,5 Tage, Di 18:00 - Fr 12:00 Uhr
Ihr Vorteil: reduziert auf 15 Teilnehmer
PREIS ab 990 € mit Kollegenrabatt** Mehr Infos: ifb.de/sbv-kollegenrabatt
1. Teilnehmer 1.090 € 2. Kollege - 100 € je 990 € zzgl. Hotel und MwSt.
Weitere Infos zu den anfallenden Hotel- kosten erhalten Sie unter ifb.de/sbv-hotel
SCHULUNGSANSPRUCH Der Besuch dieses Seminars ist gemäß § 179 Abs. 4 SGB IX für die Schwerbehin-dertenvertretung erforderlich, die das hier vermittelte Wissen für die Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigt und nicht über entsprechende Kenntnisse verfügt (vgl. Seite 94). Passgenaue Argumente unter www.ifb.de/anspruch/153.
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Dauererkrankung?! Das muss nicht das Aus sein!
Langzeit- und Dauererkrankung und ihre Folgen
Immer öfter leiden Arbeitnehmer an Langzeit- oder Dauererkrankungen. Besonders häufig trifft es Schwerbehinderte. In dieser schwierigen Situ-ation ist die Schwerbehindertenvertretung eine wichtige Anlaufstelle. Denn: Zur Sorge um die Gesundheit kommt auch noch die Angst um den Arbeitsplatz und die finanzielle Absicherung. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihren Kollegen am besten zur Seite stehen. Von der Entgeltfortzahlung bis zu den Leistungen der Sozialversicherungsträger: Lassen Sie sich zeigen, welche Unterstützung es für Langzeiterkrankte gibt. Lernen Sie wichtige Maßnahmen kennen, um Arbeitsplätze zu erhalten. Und: Holen Sie sich praktische Tipps, damit Sie als SBV bei krankheitsbedingten Kün-digungen schnell und richtig handeln können.
INHALTERechtzeitig handeln: Prävention als Aufgabe von SBV und Arbeitgeber › Dringender Hilfebedarf: Die „soziale Abwärtsrutsche“ bei Krankheit
› Leidensgerechter Arbeitsplatz: Anpassung an die Krankheitsfolgen
› Unerlässlich: Das Betriebliche Eingliederungsmanagement
› Ziele vereinbaren: Inklusionsvereinbarungen sinnvoll nutzen
Erste Absicherung: Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall › Ab wann, wie lange und in welcher Höhe besteht ein Anspruch?
› Wichtiger Sonderfall: Mehrere Krankheiten in Folge
› Mitteilungspflichten gegenüber dem Arbeitgeber: Krankmeldung und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ja — ärztliche Diagnose nein
Unterstützung durch die Sozialversicherungsträger: Gesetzliche Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung › Das Krankengeld: Beginn, Höhe und Leistungsdauer
› Anschlussheilbehandlung nach einem Krankenhausaufenthalt
› Stufenweise Wiedereingliederung Arbeitsunfähiger in den Betrieb
› Leistungen der Rentenversicherung samt Erwerbsminderungsrente
› Vorsicht! Umdeutung eines Reha-Antrags in einen Rentenantrag
› Übergangslösung: Arbeitslosengeld trotz bestehendem Arbeitsverhältnis wegen geminderter Leistungsfähigkeit
› Hilfen bei Berufskrankheit, Arbeits- und Wegeunfall
Im Fokus: Die krankheitsbedingte Kündigung › Anforderungen an eine wirksame Kündigung wegen Krankheit
› Besonderer Schutz Schwerbehinderter im Kündigungsfall
› Beteiligung der SBV: Unterrichtung, Anhörung, Stellungnahme
› Mögliche rechtliche Schritte gegen die Kündigung
TERMINE
2019 Ort Sem.-Nr.
09.04. - 12.04. Frankfurt a. M. 45-622 A
04.06. - 07.06. Nürnberg 45-623 A
09.07. - 12.07. Bremen 45-624 A
17.09. - 20.09. Berlin 45-625 A
12.11. - 15.11. Düsseldorf 45-626 A
10.12. - 13.12. München 45-627 A
Tagesaktuelle Termine buchen und weitere Infos unter
www.ifb.de/533
Ihre Referenten sind Fachanwälte für Arbeits- und Sozialrecht und Fachjuristen.
2,5 Tage, Di 18:00 - Fr 12:00 Uhr
begrenzt auf 18 Teilnehmer
PREIS ab 990 € mit Kollegenrabatt** Mehr Infos: ifb.de/sbv-kollegenrabatt
1. Teilnehmer 1.090 € 2. Kollege - 100 € je 990 € zzgl. Hotel und MwSt.
Weitere Infos zu den anfallenden Hotel- kosten erhalten Sie unter ifb.de/sbv-hotel
SCHULUNGSANSPRUCH Der Besuch dieses Seminars ist gemäß § 179 Abs. 4 SGB IX für die Schwerbehin-dertenvertretung erforderlich, die das hier vermittelte Wissen für die Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigt und nicht über entsprechende Kenntnisse verfügt. Gleiches gilt für Mitglieder des Betriebs-rats gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG (vgl. Seite 94). Passgenaue Argumente unter www.ifb.de/anspruch/533.
Teilnehmer im April 2018 in Gerlingen / Stuttgart
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Wichtig für BR und SBV — BEM richtig angehen
Betriebliches Eingliederungsmanagement Teil I — Die Grundlagen
BEM betrifft jeden Betriebsrat und jede Schwerbehindertenvertretung. Warum? Ist ein Beschäftigter innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen dauernd oder wiederholt krank, muss jeder Arbeitgeber ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchführen. Als Betriebsrat oder Schwerbehindertenvertreter sind Sie zu beteiligen. Was ist jetzt zu tun? Im Seminar lernen Sie Ihre Gestaltungsmöglichkeiten im BEM kennen. Sie erfahren, worauf es bei der Vorbereitung und Durchführung ankommt. Und ganz wichtig: Sie wissen, wie Sie mit den sensiblen Gesundheitsdaten von Anfang an richtig umgehen.
Dieses Seminar ist mit 20 Stunden zur Rezertifizierung von Certified Disability Management Professionals (CDMP) von der DGUV anerkannt.
INHALTEAusgangspunkt: Warum Betriebliches Eingliederungsmanagement?
› Rechtliche Grundlagen des BEM, § 167 SGB IX
› Ziele des BEM
› Kein BEM: Auswirkungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
› BEM und Kündigung
› Unterschied: Krankenrückkehrgespräch und BEMGespräch
› Nutzen des BEM für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Beteiligungsrechte von Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung
› Klärung, Unterrichtung, Überwachung: Rechte aus § 167 Abs. 2 SGB IX
› Erzwingbare Mitbestimmung: Rechte aus § 87 Abs. 1 BetrVG
› Rechte aus anderen Gesetzen (z. B. Arbeitsschutzgesetz)
› Mögliche Widerstände
Die Entwicklung eines BEM-Prozesses
› Überblick: Interventionskette
› Mögliche Rollen von Betriebsrat und SBV im BEM
› Das BEMTeam: Praktikable Zusammensetzung und Aufgaben
Oberste Priorität: Der Datenschutz im BEM
› Korrekter Umgang mit Gesundheitsdaten
› Haftung der Beteiligten
› Sicherstellung des Datenschutzes: Verantwortung und Handlungsoptionen des Betriebsrats
BEM Schritt für Schritt
› Korrekter Ablauf eines BEM
› Wer macht was?
› Notwendige Formulare
› Überblick: Externe und interne Kooperationspartner
› Überblick: Welche Maßnahmen gibt es?
› Wesentliche Eckpunkte einer BEMBetriebsvereinbarung
Exkurs: Überzeugungsarbeit Arbeitgeber, Gremium und Mitarbeiter
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Ihre Referenten sind Fachjuristen, Disability Manger, Experten für betriebliche Gesundheit.
3,5 Tage, Mo 18:00 Fr 12:00 Uhr
Ihr Vorteil: reduziert auf 16 Teilnehmer
PREIS ab 1.390 € mit Kollegenrabatt** Mehr Infos: ifb.de/sbvkollegenrabatt
1. Teilnehmer 1.490 € 2. Kollege 50 € 1.440 € weitere Kollegen 50 € je 1.390 € zzgl. Hotel und MwSt.
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SCHULUNGSANSPRUCH Der Besuch dieses Seminars ist gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG für die Betriebsräte erforderlich, die das hier vermittelte Wissen für die Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigen und nicht über entsprechende Kenntnisse verfügen. Gleiches gilt für die Schwerbehindertenvertretung gemäß § 179 Abs. 4 SGB IX. Passgenaue Argumente unter www.ifb.de/anspruch/512.
Aktuelle Neukonzeption
der Seminarinhalte!
HIGHLIGHT: Mit Poster zum kompletten BEM-Ablauf
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Termine: Betriebliches Eingliederungsmanagement Teil I — Die Grundlagen
2019MÄRZ Ort Sem.-Nr.
04.03. - 08.03. Bonn 44-109 A
11.03. - 15.03. Lübeck 44-110 A
11.03. - 15.03. Stuttgart 44-110 B
18.03. - 22.03. Bremen 44-111 A
18.03. - 22.03. Dresden 44-111 B
25.03. - 29.03. Berlin 44-112 A
25.03. - 29.03. Kühlungsborn 44-112 B
APRIL Ort Sem.-Nr.
01.04. - 05.04. Heidelberg/Leimen 44-113 A
MAI Ort Sem.-Nr.
06.05. - 10.05. Heringsd./Usedom 44-114 A
13.05. - 17.05. Lenggries 44-115 A
13.05. - 17.05. Hannover 44-115 B
20.05. - 24.05. Bochum 44-116 A
JUNI Ort Sem.-Nr.
03.06. - 07.06. Rostock 44-117 A
17.06. - 21.06. Nürnberg 44-118 A
24.06. - 28.06. Dortmund 44-119 A
JULI Ort Sem.-Nr.
01.07. - 05.07. Hamburg 44-120 A
08.07. - 12.07. Leipzig 44-121 A
15.07. - 19.07. Würzburg 44-122 A
29.07. - 02.08. Hamburg 44-123 A
AUGUST Ort Sem.-Nr.
05.08. - 09.08. München 44-124 A
19.08. - 23.08. Düsseldorf 44-125 A
26.08. - 30.08. Bad Kohlgrub*** 44-126 A
SEPTEMBER Ort Sem.-Nr.
09.09. - 13.09. Gerl./Stuttgart 44-127 A
23.09. - 27.09. Dresden 44-128 A
OKTOBER Ort Sem.-Nr.
07.10. - 11.10. Hannover 44-129 A
07.10. - 11.10. Nürnberg 44-129 B
14.10. - 18.10. Berlin 44-130 A
14.10. - 18.10. Timmend. Strand 44-130 B
21.10. - 25.10. Dresden 44-131 A
28.10. - 01.11. Starnberger See* 44-132 A
NOVEMBER Ort Sem.-Nr.
04.11. - 08.11. Leipzig 44-133 A
04.11. - 08.11. München 44-133 B
11.11. - 15.11. Bremen 44-134 A
18.11. - 22.11. Berlin 44-135 A
18.11. - 22.11. Dortmund 44-135 B
25.11. - 29.11. Hannover 44-136 A
25.11. - 29.11. Stuttgart 44-136 B
DEZEMBER Ort Sem.-Nr.
02.12. - 06.12. Hamburg 44-137 A
02.12. - 06.12. Köln 44-137 B
02.12. - 06.12. Stralsund 44-137 C
09.12. - 13.12. München 44-138 A
16.12. - 20.12. Frankfurt a. M. 44-139 A
* Bernried am Starnberger See *** Ammergauer Alpen
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www.ifb.de/512
Teilnehmer im Mai 2018 in Frankfurt
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Wissen vertiefen — Fehler vermeiden
Aufbauseminar: Betriebliches Eingliederungsmanagement Teil II
Sie haben unser Grundlagenseminar „BEM Teil I“ besucht. Dann wissen Sie bereits alles Wichtige zum Thema. Doch Theorie ist das eine — in der Praxis sieht es oft anders aus. Hier tauchen plötzliche Hürden und Herausforderungen auf, mit denen Sie zunächst nicht gerechnet haben. Jetzt geht es darum, Ihr bereits bestehendes BEM gezielt und rechtssi-cher zu optimieren. Da sind Sie in unserem Aufbauseminar genau richtig. Sie bekommen Methoden der Qualitätssicherung an die Hand und lernen vielfältige Möglichkeiten kennen, um Betroffenen konkrete Hilfestellung zur Wiedereingliederung zu bieten.
Dieses Seminar ist mit 20 Stunden zur Rezertifizierung von Certified Disability Manage-ment Professionals (CDMP) von der DGUV anerkannt.
Vorkenntnisse erforderlich! Nur für Teilnehmer mit Vorkenntnissen entsprechend dem Seminar Betriebliches Eingliederungsmanagement Teil I.
INHALTEErfahrungsaustausch und Standortbestimmung
› Erfolge und Hindernisse: Was bisher im Unternehmen geschah
› Update BEM I
› Aktuelle Rechtsprechung: Bedeutung für bestehende und kommende Prozesse
Best Practice
› Effektive BEM-Prozesse kennen und aufs eigene Unternehmen anwenden
› Fehler bei der Prozessentwicklung vermeiden
› Betriebsvereinbarungen auf dem Prüfstand
› Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung im BEM-Prozess
› Exkurs: Besonderheit psychische Gefährdungsbeurteilung
Maßnahmenentwicklung im BEM
› Verschiedene Analyseinstrumente kennen und anwenden
› Arbeits- oder personenbezogen: Maßnahmen gezielt erarbeiten
› Unterstützung hinzuziehen: Die richtigen Ansprechpartner finden (intern / extern)
› Wissen zu Leistungen und Trägern von Maßnahmen
› Exkurs: Die Rolle der Führungskraft: Fürsorgepflicht und Haftung
Qualitätssicherung des BEM
› Qualitätskriterien im BEM
› Evaluierung: Kennzahlen im BEM
› Der BEM-Prozess aus Sicht des Mitarbeiters
› Defizite erkennen — Prozesse optimieren
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Ihre Referenten sind Fachjuristen, Disability Manger, Experten für betriebliche Gesundheit.
3,5 Tage, Mo 18:00 - Fr 12:00 Uhr
Ihr Vorteil: reduziert auf 16 Teilnehmer
PREIS ab 1.390 € mit Kollegenrabatt** Mehr Infos: ifb.de/sbv-kollegenrabatt
1. Teilnehmer 1.490 € 2. Kollege - 50 € 1.440 € weitere Kollegen - 50 € je 1.390 € zzgl. Hotel und MwSt.
Weitere Infos zu den anfallenden Hotel- kosten erhalten Sie unter ifb.de/sbv-hotel
SCHULUNGSANSPRUCH Der Besuch dieses Seminars ist gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG für die Betriebsräte erforderlich, die das hier vermittelte Wissen für die Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigen und nicht über ent-sprechende Kenntnisse verfügen. Gleiches gilt für die Schwerbehindertenvertretung gemäß § 179 Abs. 4 SGB IX. Passgenaue Argumente unter www.ifb.de/anspruch/735.
Das sagt Ihr Referent:„BEM ist ein wesentliches Instrument zum Schutz vor krankheits-bedingten Kündigungen. Für den Erfolg ist ständiges Dazulernen unabdingbar und Maßnahmen müssen laufend hinterfragt werden. Wichtig dabei ist der Gedankenaustausch mit Kollegen aus anderen Firmen und die Kenntnis der neuesten Rechtsprechung.“Günter Friedrich, Rechtsanwalt und langjähriger BEM-Referent
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Termine: Aufbauseminar: Betriebliches Eingliederungsmanagement Teil II
2019MÄRZ Ort Sem.-Nr.
04.03. - 08.03. Köln 44-206 A
18.03. - 22.03. Augsburg 44-207 A
25.03. - 29.03. Berlin 44-208 A
APRIL Ort Sem.-Nr.
08.04. - 12.04. Hannover 44-209 B
MAI Ort Sem.-Nr.
06.05. - 10.05. Dresden 44-210 A
20.05. - 24.05. Bad Dürkheim 44-211 A
JUNI Ort Sem.-Nr.
03.06. - 07.06. Garmisch-P. 44-212 A
17.06. - 21.06. Düsseldorf 44-213 A
JULI Ort Sem.-Nr.
08.07. - 12.07. Bremen 44-214 A
22.07. - 26.07. Frankfurt a. M. 44-215 A
AUGUST Ort Sem.-Nr.
12.08. - 16.08. München 44-216 A
26.08. - 30.08. Köln 44-217 A
SEPTEMBER Ort Sem.-Nr.
02.09. - 06.09. Stuttgart 44-218 A
16.09. - 20.09. Lübeck 44-219 A
OKTOBER Ort Sem.-Nr.
14.10. - 18.10. Göhren auf Rügen 44-220 A
NOVEMBER Ort Sem.-Nr.
04.11. - 08.11. Hannover 44-221 A
11.11. - 15.11. Berlin 44-222 A
25.11. - 29.11. München 44-223 A
DEZEMBER Ort Sem.-Nr.
02.12. - 06.12. Düsseldorf 44-224 A
16.12. - 20.12. Rostock 44-225 A
Tagesaktuelle Termine buchen und weitere Infos unter
www.ifb.de/735
Teilnehmer im Februar 2018 in Düsseldorf
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Akzeptanz schaffen — Beratungsgespräche sicher führen
Aufbauseminar: Betriebliches Eingliederungsmanagement Teil III
Ihr Vorgesetzter und Ihr Arbeitgeber sind noch nicht von BEM überzeugt? Die Mitarbeiter haben noch kein Vertrauen in das Wiedereingliederungs-verfahren? Das Thema BEM ist im Betrieb noch nicht bekannt? Dann sind Sie hier genau richtig. In diesem Seminar lernen Sie zum einen die besten Strategien für eine vertrauensvolle Öffentlichkeitsarbeit im Betrieb kennen. Sie erfahren, wie Sie mir den richtigen Argumenten und Infor-mationen erfolgreiche Überzeugungsarbeit leisten. Zum anderen bauen Sie im zweiten Teil Ihre Beratungs- und Gesprächskompetenz in einem gezielten Praxistraining auf und aus. Wir machen Sie fit für Ihre Rolle als verantwortungsvoller Berater in allen BEM-Gesprächen.
Dieses Seminar ist mit 20 Stunden zur Rezertifizierung von Certified Disability Manage-ment Professionals (CDMP) von der DGUV anerkannt.
Vorkenntnisse erforderlich! Nur für Teilnehmer mit Vorkenntnissen entsprechend dem Seminar Betriebliches Eingliederungsmanagement Teil I.
Das ifb-Plus! Damit Sie aus der Schulung den optimalen Nutzen ziehen, bieten wir Ihnen an, uns vorab Ihr Material zur BEM-Öffentlichkeitsarbeit zuzusenden, um diese im Seminar einzubinden.
INHALTEGute BEM-Öffentlichkeitsarbeit
› Vertrauen schaffen: Mitarbeiter überzeugen und informieren
› Überzeugen: Führungskräfte für Ihr BEM gewinnen
› Welche Medien und Kommunikationskanäle bieten sich an?
› Gestaltungsideen für Flyer etc.
› Rechte und Pflichten: Was muss der Arbeitgeber tun — was kann der Betriebsrat machen
Gesprächssituationen im BEM
› Welche Gespräche im BEM gibt es?
› Rollenklarheit: Abgrenzung Interessenvertretung und Fallmanagement
› Vom äußeren Rahmen bis zum Inhalt: Optimale Vorbereitung des Gesprächs
Wie gute BEM-Gespräche gelingen
› Grundlagen der Kommunikation
› Überzeugungsgespräch, Info-und Erstgespräch
› Inhalte und Ziele des jeweiligen Gesprächs
Verantwortungsvolle Beratung
› Definition: Was ist Beratung?
› Grundeinstellung und –haltung des Beraters
› Eigenschaften und Grenzen verantwortungsvoller Beratung
› So schütze ich mich als Berater: Selbstfürsorge und Psychohygiene
Gezieltes Praxistraining
TERMINE
2019 Ort Sem.-Nr.
11.03. - 15.03. Nürnberg 44-303 A
01.04. - 05.04. Travemünde/Ostsee 44-304 A
01.04. - 05.04. Trier 44-304 B
13.05. - 17.05. Dresden 44-305 A
01.07. - 05.07. Frankfurt a. M. 44-306 A
15.07. - 19.07. München 44-307 A
29.07. - 02.08. Hamburg 44-308 A
09.09. - 13.09. Heidelberg/Leimen 44-309 A
07.10. - 11.10. Leipzig 44-310 A
18.11. - 22.11. Lüneburg 44-312 A
09.12. - 13.12. Frankfurt a. M. 44-313 A
Tagesaktuelle Termine buchen und weitere Infos unter
www.ifb.de/869
Ihre Referenten sind Disability- Manager, Kommunikationstrainer, Experten für betriebliche Gesund-heit.
3,5 Tage, Mo 18:00 - Fr 12:00 Uhr
Ihr Vorteil: reduziert auf 16 Teilnehmer
PREIS ab 1.390 € mit Kollegenrabatt** Mehr Infos: ifb.de/sbv-kollegenrabatt
1. Teilnehmer 1.490 € 2. Kollege - 50 € 1.440 € weitere Kollegen - 50 € je 1.390 € zzgl. Hotel und MwSt.
Weitere Infos zu den anfallenden Hotel- kosten erhalten Sie unter ifb.de/sbv-hotel
SCHULUNGSANSPRUCH Der Besuch dieses Seminars ist gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG für die Betriebsräte erforderlich, die das hier vermittelte Wissen für die Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigen und nicht über ent-sprechende Kenntnisse verfügen. Gleiches gilt für die Schwerbehindertenvertretung gemäß § 179 Abs. 4 SGB IX. Passgenaue Argumente unter www.ifb.de/anspruch/869.
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BEM Spezial!
Wiedereingliederung von Mitarbeitern mit psychischen Erkrankungen
Die Fälle psychischer Erkrankungen häufen sich — und sowohl Kollegen als auch Führungskräften fehlt häufig das Verständnis für diese Krank-heiten. Für Sie als Betriebsrat und/oder BEM-Beauftragten ist es umso wichtiger, psychisch erkrankte Kollegen richtig anzusprechen und Sie gezielt zu unterstützen. In diesem Seminar erfahren Sie, wie Sie diese besonderen Eingliederungsfälle erfolgreich begleiten. Neben den Ursachen und Folgen psychischer Erkrankungen lernen Sie den sensiblen Umgang mit psychisch belasteten Mitarbeitern kennen und bekommen praktische Tipps für mögliche Maßnahmen bei der Wiedereingliederung.
Dieses Seminar ist mit 14 Stunden zur Rezertifizierung von Certified Disability Manage-ment Professionals (CDMP) anerkannt.
Vorkenntnisse erforderlich! Nur für Teilnehmer mit Vorkenntnissen entsprechend dem Seminar Betriebliches Eingliederungsmanagement Teil I.
INHALTEEinführung: Psychische Erkrankungen
› Die häufigsten Krankheitsbilder im Überblick
› Ursachen psychischer Fehlbelastungen
› Auswirkungen am Arbeitsplatz
Besonderheiten im BEM
› Kurzer Rückblick: Der BEM-Prozess im Schnelldurchlauf
› Herausforderungen im BEM bei psychisch erkrankten Mitarbeitern
Klare Sache: Meine Rolle als Interessenvertreter
› Rechtliche Rahmenbedingungen
› Konkrete Handlungsmöglichkeiten
› Grenzen meiner Verantwortung und eigene Abgrenzung
Passgenaue Maßnahmenplanung
› Die Gefährdungsbeurteilung bei psychischen Belastungen
› Handlungsfelder erkennen
› Passgenaue Maßnahmen ableiten
Richtige Maßnahmendurchführung
› Betroffene richtig ansprechen
› Durchsetzung geeigneter Maßnahmen gegenüber dem Arbeitgeber
› Unterstützung holen — Reha-Träger und ihre Aufgaben
TERMINE
2019 Ort Sem.-Nr.
12.03. - 15.03. Garmisch-P. 44-402 A
09.04. - 12.04. Potsdam 44-403 A
14.05. - 17.05. Münster 44-404 A
02.07. - 05.07. Timmend. Strand 44-405 A
10.09. - 13.09. Starnberger See* 44-406 A
12.11. - 15.11. Traben-Trarbach 44-407 A
03.12. - 06.12. Dresden 44-408 A
* Bernried am Starnberger See
Tagesaktuelle Termine buchen und weitere Infos unter
www.ifb.de/915
Ihre Referenten sind Fachjuristen, Disability-Manager und Psychologen.
2,5 Tage, Di 18:00 - Fr 12:00 Uhr
Ihr Vorteil: reduziert auf 16 Teilnehmer
PREIS ab 990 € mit Kollegenrabatt** Mehr Infos: ifb.de/sbv-kollegenrabatt
1. Teilnehmer 1.090 € 2. Kollege - 50 € 1.040 € weitere Kollegen - 50 € je 990 € zzgl. Hotel und MwSt.
Weitere Infos zu den anfallenden Hotel- kosten erhalten Sie unter ifb.de/sbv-hotel
SCHULUNGSANSPRUCH Der Besuch dieses Seminars ist gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG für die Betriebsräte erforderlich, die das hier vermittelte Wissen für die Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigen und nicht über ent-sprechende Kenntnisse verfügen. Gleiches gilt für die Schwerbehindertenvertretung gemäß § 179 Abs. 4 SGB IX. Passgenaue Argumente unter www.ifb.de/anspruch/915.
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HIGHLIGHT: Mit Poster zum kompletten BEM-Ablauf
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Bringen Sie Ihr BEM-Wissen auf den neuesten Stand!
Betriebliches Eingliederungsmanagement: Fresh-up für Praktiker
Sind Sie noch fit im betrieblichen Eingliederungsmanagement? In diesem Seminar haben die Möglichkeit, sich intensiv mit AmtskollegInnen auszu-tauschen, neue Kraft und Ideen zu sammeln und so auch Bilanz zu ziehen, wie BEM in Ihrem Betrieb bisher angenommen wird. Dazu wiederholen Sie die wichtigsten BEM-Grundlagen und lernen die aktuelle Rechtspre-chung zum Thema kennen. So kehren Sie voller Tatkraft und mit neuen Ideen in Ihren Betrieb zurück — und lassen Ihren Elan zum Thema BEM wieder richtig aufblühen!
Dieses Seminar ist mit 14 Stunden zur Rezertifizierung von Certified Disability Manage-ment Professionals (CDMP) anerkannt.
Vorkenntnisse erforderlich! Nur für Teilnehmer mit Vorkenntnissen entsprechend der Seminare Betriebliches Eingliederungsmanagement Teil I, II und III.
INHALTEBetriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) im Überblick
› Das BEM-Verfahren im Schnelldurchlauf
› Die wichtigsten Definitionen im Überblick
› Erfahrungsaustausch: Hindernisse und Erfolgsfaktoren im BEM
Update: Die Beteiligungsrechte der Interessenvertretung im BEM
› Die Rechte aus § 167 (bisher § 84) Abs. 2 SGB IX
› Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 BetrVG
› Erfahrungsaustausch: Wie setze ich meine Beteiligungsrechte in der Praxis um?
Dauerbrenner: BEM und Kündigung
› Eingliederung statt Ausgliederung
› Arbeitsrechtliche Aspekte im BEM
› Erfahrungsaustausch: Wie können krankheitsbedingte Kündigungen vermieden werden?
Fresh-up zum Datenschutz
› Was darf in die Personalakte?
› Wie viel darf ich weitererzählen?
› Erfahrungsaustausch: Wo und wie lange sollten die Daten aufbewahrt werden?
Dran bleiben: Die Maßnahmenumsetzung in der Praxis
› Zusammenarbeit im Team
› Mitwirkungspflichten der beteiligten Akteure
› Durchsetzung gegenüber dem Arbeitgeber
› Praxistipps zur Maßnahmenplanung
› Erfahrungsaustausch: Welche Maßnahmen haben sich bewährt?
Nicht vergessen: Die Zusammenarbeit mit den Reha-und Kostenträgern
› Welche Unterstützung ist möglich?
› Teilhabeleistungen richtig beantragen
› Erfahrungsaustausch: Sind sie gut vernetzt?
Aktuell: Die neueste Rechtsprechung zum BEM
TERMINE
2019 Ort Sem.-Nr.
12.03. - 15.03. Hamburg 44-451 A
18.06. - 21.06. Köln 44-452 A
10.09. - 13.09. München 44-453 A
26.11. - 29.11. Leipzig 44-454 A
Tagesaktuelle Termine buchen und weitere Infos unter
www.ifb.de/1048
Ihre Referenten sind Fachjuristen und Disability-Manager.
2,5 Tage, Di 18:00 - Fr 12:00 Uhr
Ihr Vorteil: Kleingruppe mit max. 12 Teilnehmern
PREIS ab 1.090 € mit Kollegenrabatt** Mehr Infos: ifb.de/sbv-kollegenrabatt
1. Teilnehmer 1.190 € 2. Kollege - 50 € 1.140 € weitere Kollegen - 50 € je 1.090 € zzgl. Hotel und MwSt.
Weitere Infos zu den anfallenden Hotel- kosten erhalten Sie unter ifb.de/sbv-hotel
SCHULUNGSANSPRUCH Der Besuch dieses Seminars ist gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG für die Betriebsräte erforderlich, die das hier vermittelte Wissen für die Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigen und nicht über ent-sprechende Kenntnisse verfügen. Gleiches gilt für die Schwerbehindertenvertretung gemäß § 179 Abs. 4 SGB IX. Passgenaue Argumente unter www.ifb.de/anspruch/1048.
Für BEM-Praktiker!
HIGHLIGHT: Mit Poster zum kompletten BEM-Ablauf
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Sichern Sie sich diese berufliche und persönliche Zusatzqualifikation!
Betriebliches Eingliederungsmanagement: Qualifizierung zum BEM-Koordinator
Den Ablauf eines BEM-Verfahrens zu kennen ist das eine. Es optimal in der Praxis umzusetzen das andere. Sie haben unsere Seminare Betrieb-liches Eingliederungsmanagement Teil I-III besucht, werden/sind entweder Mitglied eines BEM-Teams bzw. möchten als Interessenvertretung die Kollegen mit sehr gutem Fachwissen unterstützen? Oder: Sie möchten jetzt Ihr BEM- Know-how in einer fundierten Fortbildung abrunden und durch eine besondere Qualifizierung dokumentieren? Dann sind Sie in diesem Seminar genau richtig. Hier erhalten Sie wichtige fachliche und kommunikative Zusatzkompetenzen für eine sachkundige Abwicklung des BEM. Tauchen Sie ein in die Tiefen des Fallmanagements und werden Sie zum optimalen Begleiter für erkrankte oder verunfallte Mitarbeiter.
Dieses Seminar ist mit 14 Stunden zur Rezertifizierung von Certified Disability Manage-ment Professionals (CDMP) anerkannt.
Vorkenntnisse erforderlich! Nur für Teilnehmer mit Vorkenntnissen entsprechend der Seminare Betriebliches Eingliederungsmanagement Teil I, II und III oder mit langjähriger Praxiserfahrung.
INHALTE(Aktuelles) aus Recht und Gesetz
› Das neue SGB IX und die Auswirkungen auf das BEM
› Das neue Bundesdatenschutzgesetz (DSGVO) — Bedeutung für den Datenschutz
› Aktuelle Rechtsprechung
› Arbeitsschutzgesetz und BEM — Maßnahmen sind freiwillig- Arbeitsschutz nicht
Fallmanagement in der Praxis
› Eigene Fälle diskutieren-analysieren-optimieren
› Konkrete Maßnahmenentwicklung anhand von Fallbeispielen
› Besondere Herausforderung: Wiedereingliederung bei psychischen Erkrankungen
› Alterns-und altersgerechtes Arbeiten ermöglichen
› Analysetools, Checklisten & Co. gezielt einsetzen
› Finanzierungsmöglichkeiten ausschöpfen
Netzwerkaufbau –und pflege rund um den BEM-Prozess
Gesprächsführung in der Praxis
› Vertiefung Kommunikationstechniken
› Fallgespräche souverän und zielgerichtet führen
› Umgang mit Widerständen und emotionalen Ausnahmesituationen
Erfolge im BEM messbar machen
› Evaluation als Basis für Prozessoptimierung
› Mit Kennzahlen überzeugen
› ROI — Kosten und Nutzen eines BEM
Prävention statt Rehabilitation
› Erkenntnisse aus dem BEM für weitere Handlungsfelder (Gesundförderung-/management) nutzen
› Das Präventionsgesetz: Überblick der Förderungsmöglichkeiten für Unternehmen
TERMINE
2019 Ort Sem.-Nr.
20.05. - 24.05. Koblenz 44-604 A
09.09. - 13.09. Hamburg 44-605 A
11.11. - 15.11. Düsseldorf 44-606 A
Tagesaktuelle Termine buchen und weitere Infos unter
www.ifb.de/1170
Ihre Referenten sind Disability- Manager und Kommunikations-trainer.
3,5 Tage, Mo 18:00 - Fr 12:00 Uhr
Ihr Vorteil: Kleingruppe mit max. 12 Teilnehmern
PREIS ab 1.490 € mit Kollegenrabatt** Mehr Infos: ifb.de/sbv-kollegenrabatt
1. Teilnehmer 1.590 € 2. Kollege - 50 € 1.540 € weitere Kollegen - 50 € je 1.490 € zzgl. Hotel und MwSt.
Weitere Infos zu den anfallenden Hotel- kosten erhalten Sie unter ifb.de/sbv-hotel
SCHULUNGSANSPRUCH Der Besuch dieses Seminars ist gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG für die Betriebsräte erforderlich, die das hier vermittelte Wissen für die Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigen und nicht über ent-sprechende Kenntnisse verfügen. Gleiches gilt für die Schwerbehindertenvertretung gemäß § 179 Abs. 4 SGB IX. Passgenaue Argumente unter www.ifb.de/anspruch/1170.
Mittels Simulation
Einschränkungen des
Alters live erleben!
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www.ifb.de/sbv Wichtige Kommunikationsthemen für die SBV
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Wichtige Kommunikationsthemen für die SBV
Als SBV Gehör finden, um wirklich etwas zu bewegen.
SEMINARE82 Argumentieren und Verhandeln als
Schwerbehindertenvertretung
83 Praktisches Rhetorik-Training für die SBV
84 So führen Sie als SBV vertrauensvolle Beratungsgespräche
85 Konstruktiver Umgang mit Konfliktsituationen in der SBV-Arbeit
Seminarorganisation und Anmeldung Sylvia Gimbel › [email protected]
Regina Wagner › [email protected]
Lena Obeser › [email protected]
› Tel.: 0 88 41 / 61 12-0
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So gewinnen Sie andere für die Belange der SBV!
Argumentieren und Verhandeln als Schwerbehindertenvertretung
Bei Gesprächen mit dem Arbeitgeber, dem Betriebsrat oder Ämtern muss die SBV echte Überzeugungsarbeit leisten. Aber wie gewinnen Sie andere für die Anliegen der schwerbehinderten Menschen? Und: Wie können Sie Widerstände überwinden und Ihre Interessen auch als Einzelkämpfer wahren? Konkrete Beispiele aus der Schwerbehindertenvertretung, erfahrene Referenten und wirkungsvolle Strategien: Unser Verhandlungstraining ist genau auf die SBV abgestimmt. Hier lernen Sie, wie Sie andere mit guten Argumenten und der richtigen Portion Durchsetzungskraft überzeugen.
INHALTEEffektiv verhandeln als Schwerbehindertenvertreter
› Rechtliche und emotionale Ausgangslage der SBV
› Verhandlungen strategisch vorbereiten
› Gemeinsamkeiten betonen — Gegensätze aufzeigen
› Unfaire Verhandlungstechniken abwehren
› Wirksame Fragetechniken nutzen
› Klare Aussagen des Gegenübers gewinnen
› Gut zu wissen: Was verraten Mimik und Gestik?
Argumentationstraining — maßgeschneidert für die SBV
› Argumentationen für die SBVArbeit überzeugend aufbauen
› Nachvollziehbar und schlüssig argumentieren
› Glaubwürdig auftreten und persönlich überzeugen als SBV
› Fakten sammeln, Sachkenntnis nutzen, gewinnend formulieren
› Verschiedene Perspektiven berücksichtigen und tragfähige Lösungen entwickeln
Diskussionen mit dem Arbeitgeber oder externen Partnern und Ämtern
› Aufbau einer vertrauensvollen Gesprächsbasis
› Den roten Faden behalten und Gespräche zielgerichtet führen
› Gut auf Widerstände und Abwehr reagieren
› Einwände zum eigenen Vorteil nutzen
› Treffsicher auf der Sachebene kontern
› Unnachgiebig in der Sache, aber fair im Ton bleiben
Was tun bei Störungen und Konflikten?
› Spannungen auf der Inhalts und Beziehungsebene meistern
› In Stresssituationen gelassen bleiben
› Persönliche Angriffe und Killerphrasen aushebeln
› Wirksame Selbstbehauptungstechniken für die SBV nutzen
TERMINE
2019 Ort Sem.-Nr.
01.04. - 05.04. Essen 50-452 A
20.05. - 24.05. Flensburg 50-453 A
01.07. - 05.07. Berlin 50-454 A
02.09. - 06.09. München 50-455 A
14.10. - 18.10. Hamburg 50-456 A
11.11. - 15.11. Dortmund 50-457 A
09.12. - 13.12. Dresden 50-458 A
Tagesaktuelle Termine buchen und weitere Infos unter
www.ifb.de/823
Ihre Referenten sind Kommunikations und Rhetoriktrainer.
3,5 Tage, Mo 18:00 Fr 12:00 Uhr
Ihr Vorteil: Kleingruppe mit max. 12 Teilnehmern
PREIS ab 1.290 € mit Kollegenrabatt** Mehr Infos: ifb.de/sbvkollegenrabatt
1. Teilnehmer 1.390 € 2. Kollege 100 € je 1.290 € zzgl. Hotel und MwSt.
Weitere Infos zu den anfallenden Hotel kosten erhalten Sie unter ifb.de/sbv-hotel
SCHULUNGSANSPRUCH Der Besuch dieses Seminars ist gemäß § 179 Abs. 4 SGB IX für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich, die das hier vermittelte Wissen für die Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigt und nicht über entsprechende Kenntnisse verfügt (vgl. Seite 94). Passgenaue Argumente unter www.ifb.de/anspruch/823.
Das sagt Ihr Referent:„Die Überzeugungsarbeit in der SBV ist anspruchsvoll: Auf der einen Seite gilt es, mit viel Empathie Vertrauen und Offenheit zu erzeugen. Andererseits müssen berechtigte Interessen glaubwürdig und selbstbewusst durchgesetzt werden. Beides ist machbar. Wie, lernen Sie im Seminar!“Alexander Wörlsinger, Kommunikationstrainer, Personalentwickler und Coach
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Souverän und schlagfertig: Aufmerksamkeit gewinnen für die SBV!
Praktisches Rhetorik-Training für die SBV
Oft findet die Arbeit der SBV nicht nur beim Arbeitgeber, sondern auch beim Betriebsrat und der Belegschaft viel zu wenig Beachtung. Mit unserem genau auf die Schwerbehindertenvertretung abgestimmten Rhetorik- Training können Sie das ändern. „Üben, üben, üben!“ Das ist das Geheimnis, wenn Sie andere locker und selbstbewusst für die Anlie-gen schwerbehinderter Menschen gewinnen wollen. Deshalb dreht sich hier alles um konkrete Fallbeispiele. Praxisnah lernen Sie, wie Sie typische Redesituationen aus dem SBV-Alltag wortgewandt, schlagfertig und souverän meistern.
Das ifb-Plus! Gratis zum Seminar — der praktische Rhetorik-Ratgeber von den ifb-Referenten Christa Jordan und Rolf Christiansen.
INHALTESouverän als Vertrauensperson: Selbstsicher für Schwerbehinderte eintreten
› Ruhe bewahren: Richtiger Umgang mit Nervosität und Lampenfieber
› Nie mehr sprachlos: Den berühmten Kloß im Hals überwinden
› Gewusst wie: Nervosität in positive Energie verwandeln
› So geht’s: Wechselwirkung von innerer und äußerer Haltung
› Ohne Worte: Körpersprache gezielt einsetzen
Speziell für die SBV: Grundlagen des freien Redens
› Bewusst reden — bewusst wirken
› Kontakt zu den Zuhörern aufbauen
› Kurze Statements auf den Punkt gebracht
Redebeiträge gekonnt vorbereiten
› Ausarbeitung von Stichwortkonzepten
› Aufbau und Struktur einer Kurzrede
› Den roten Faden behalten
› Argumente für die SBV-Arbeit wirkungsvoll darstellen
› Gemeinsamkeiten mit den Zuhörern hervorheben
Handwerkszeug für gute Vortrags- und Formulierungstechnik
› Aufbau eines Informationsbeitrags
› Gestaltung einer Überzeugungsrede
Praktisches Gesprächstraining mit konkreten Beispielen aus dem SBV-Alltag
› Jeder Teilnehmer bekommt ausführliches Feedback und hilfreiche Experten-Tipps!
TERMINE
2019 Ort Sem.-Nr.
11.03. - 15.03. München 51-501 A
03.06. - 07.06. Bad Dürkheim 51-502 A
16.09. - 20.09. Hamburg 51-503 A
25.11. - 29.11. Berlin 51-504 A
Tagesaktuelle Termine buchen und weitere Infos unter
www.ifb.de/238
Ihre Referenten sind Rhetorik- und Kommunikationstrainer.
3,5 Tage, Mo 18:00 - Fr 12:00 Uhr
Ihr Vorteil: Kleingruppe mit max. 12 Teilnehmern
PREIS ab 1.290 € mit Kollegenrabatt** Mehr Infos: ifb.de/sbv-kollegenrabatt
1. Teilnehmer 1.390 € 2. Kollege - 100 € je 1.290 € zzgl. Hotel und MwSt.
Weitere Infos zu den anfallenden Hotel- kosten erhalten Sie unter ifb.de/sbv-hotel
SCHULUNGSANSPRUCH Der Besuch dieses Seminars ist gemäß § 179 Abs. 4 SGB IX für die Schwerbehin-dertenvertretung erforderlich, die das hier vermittelte Wissen für die Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigt und nicht über entsprechende Kenntnisse verfügt (vgl. Seite 94). Passgenaue Argumente unter www.ifb.de/anspruch/238.
Vertreten Sie Ihre
Meinung selbstsicher
und überzeugend!
Teilnehmer im Februar 2018 in Berlin
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Hier ist Fingerspitzengefühl gefragt!
So führen Sie als SBV vertrauensvolle Beratungsgespräche
Was erwartet mich? Bin ich emotionalen Situationen gewachsen? Und: Wo muss ich Grenzen ziehen? Die Beratung schwerbehinderter Menschen ist eine große Herausforderung für die SBV. In diesem Praxis-Training lernen Sie, wie Sie Ihre Doppelrolle als Helfer und Ratgeber richtig aus-füllen. Von der Feststellung einer Schwerbehinderung bis zur Ablehnung von Leistungen: Mit typischen Fallbeispielen üben Sie, wie Sie Gespräche gekonnt aufbauen und richtig lenken. So können Sie auch schwierige Beratungen strukturiert, einfühlsam und ergebnisorientiert führen.
INHALTEDie Beratung als Schlüsselaufgabe der Schwerbehindertenvertretung
› Typische Beratungssituationen kennen und meistern
Die SBV in der Doppelrolle als Berater und Helfer
› Vorsicht vor der Helferfalle: Die richtige Mischung aus Nähe und Distanz
› Verantwortungsvolle Beratung: Eigenschaften und Grenzen
Die besten Beratungstechniken für die SBV
› Grundlagen der Kommunikation — speziell für die SBV
› Klientenzentrierte Gesprächsführung
› Effektiv Fragen formulieren
› Analyse des eigenen Gesprächsstils: Hilfreiche Tipps von unseren Referenten
Schwerbehinderte Kollegen professionell beraten
› Organisatorische und räumliche Rahmenbedingungen
› Aufbau eines vertrauensvollen Gesprächsklimas
› Die 4 Grundhaltungen des Beraters
› Der „rote Faden“ im Beratungsgespräch
› Den Beratungsrahmen abstecken
› Möglichkeiten zur Einbindung des Klienten in die Mitverantwortung
› Umgang mit schwierigen Gesprächssituationen
Wichtiges Hintergrundwissen: Die Probleme behinderter Menschen
› Der Behinderte in der öffentlichen Wahrnehmung
› Schwerbehinderung als psycho-soziale Belastung
TERMINE
2019 Ort Sem.-Nr.
25.03. - 29.03. Hamburg 50-401 A
17.06. - 21.06. Heidelberg 50-402 A
23.09. - 27.09. Düsseldorf 50-403 A
18.11. - 22.11. Dresden 50-404 A
Tagesaktuelle Termine buchen und weitere Infos unter
www.ifb.de/448
Ihre Referenten sind Kommunika-tions- und Rhetoriktrainer.
3,5 Tage, Mo 18:00 - Fr 12:00 Uhr
Ihr Vorteil: Kleingruppe mit max. 12 Teilnehmern
PREIS ab 1.290 € mit Kollegenrabatt** Mehr Infos: ifb.de/sbv-kollegenrabatt
1. Teilnehmer 1.390 € 2. Kollege - 100 € je 1.290 € zzgl. Hotel und MwSt.
Weitere Infos zu den anfallenden Hotel- kosten erhalten Sie unter ifb.de/sbv-hotel
SCHULUNGSANSPRUCH Der Besuch dieses Seminars ist gemäß § 179 Abs. 4 SGB IX für die Schwerbehin-dertenvertretung erforderlich, die das hier vermittelte Wissen für die Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigt und nicht über entsprechende Kenntnisse verfügt (vgl. Seite 94). Passgenaue Argumente unter www.ifb.de/anspruch/448.
Teilnehmer im August 2018 in Travemünde
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Brücken bauen statt baden gehen: Konflikte anpacken und lösen!
Konstruktiver Umgang mit Konfliktsituationen in der SBV-Arbeit
In Ihrem SBV-Amt werden Sie häufig mit verschiedensten Konfliktsituati-onen konfrontiert — sei es in der Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber, dem Betriebsrat, zwischen Kollegen oder innerhalb der Schwerbehinder-tenvertretung. Eines ist dabei immer gleich: Jeder Streit behindert die Arbeit, belastet das Betriebsklima und kostet Kraft und Nerven. Dagegen können Sie als Vertrauensperson etwas tun: Lernen Sie, wie Sie Konflikte frühzeitig erkennen, offen ansprechen und lösungsorientiert austragen. Erfahren Sie anhand typischer Gesprächssituationen aus Ihrer SBV- Arbeit, wie Kommunikation in Auseinandersetzungen wirkt und bei der Vermittlung gezielt einsetzbar ist. Werden Sie aktiv, damit Konfliktfälle fair verlaufen und nicht eskalieren!
INHALTEAugen auf als SBV: Konflikte am Arbeitsplatz
› Wann liegt ein Konflikt vor, wann nur eine Meinungsverschiedenheit?
› Konflikte im Berufsleben verstehen: Konfliktarten und ihre Ursachen
› Frühwarnsystem: Konfliktsignale erkennen und richtig einordnen
› Jeder reagiert anders: Strategien zur Bewältigung von Konflikten
› Was passiert, wenn’s passiert: Konflikt-Dynamik und Eskalation
› Sonderfall Mobbing: Kennzeichen, Verlauf und Folgen
› Betroffenheit Schwerbehinderter: Besonderheiten im Konfliktfall?
Analyse und Bewertung: Typische Konfliktsituationen im SBV-Alltag
› Schwerwiegend: Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber
› Alle gegen einen: Konflikt der SBV mit dem Betriebsrat
› Klimaschädlich: Spannungen im Kollegenkreis
› Unstimmig: Streit zwischen Vertrauensperson und Stellvertreter(n)
› Uneinig: Differenzen zwischen SBV und behinderten Kollegen
Richtig ansetzen: Konstruktives Konfliktmanagement als SBV
› Angemessener Umgang mit Konflikten: Was kann ich als SBV tun?
› Eigenes Verhalten hinterfragen: Welcher Konflikttyp bin ich?
› Win-Win: Strategien zur Konfliktbewältigung gezielt einsetzen
› Methoden zur Konfliktregelung kennen: Von der Konfliktmoderation bis zur Mediation
Praktische Handlungskompetenz für die SBV-Arbeit
› Fallbearbeitung häufiger Konfliktkonstellationen
› Ziel- und problemorientierte Vorbereitung von Konfliktgesprächen
› Praxis-Training: Konfliktgespräche lösungsorientiert führen
› Manipulative Psychospiele aufdecken und aushebeln
TERMINE
2019 Ort Sem.-Nr.
25.03. - 29.03. München 45-521 A
01.07. - 05.07. Berlin 45-522 A
23.09. - 27.09. Dortmund 45-523 A
18.11. - 22.11. Hamburg 45-524 A
Tagesaktuelle Termine buchen und weitere Infos unter
www.ifb.de/449
Ihre Referenten sind Kommunika-tionstrainer, Diplom-Psychologen und Konfliktberater.
3,5 Tage, Mo 18:00 - Fr 12:00 Uhr
Ihr Vorteil: reduziert auf 14 Teilnehmer
PREIS ab 1.190 € mit Kollegenrabatt** Mehr Infos: ifb.de/sbv-kollegenrabatt
1. Teilnehmer 1.290 € 2. Kollege - 100 € je 1.190 € zzgl. Hotel und MwSt.
Weitere Infos zu den anfallenden Hotel- kosten erhalten Sie unter ifb.de/sbv-hotel
SCHULUNGSANSPRUCH Der Besuch dieses Seminars ist gemäß § 179 Abs. 4 SGB IX für die Schwerbehin-dertenvertretung erforderlich, die das hier vermittelte Wissen für die Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigt und nicht über entsprechende Kenntnisse verfügt (vgl. Seite 94). Passgenaue Argumente unter www.ifb.de/anspruch/449.
Das sagt Ihre Referentin:„Konflikte gehören zu unserem Leben, weil Menschen unter-schiedliche Interessen und Bedürfnisse haben. Nicht das ‚Unter- den-Teppich-Kehren‘ und Harmonie sind hier gefragt, sondern Konflikte frühzeitig wahrzunehmen und lösungsorientiert aus-zutragen! Gerade für die SBV ist das eine notwendige Fähigkeit.“Brigitte Mehlau, Dipl.-Psychologin
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www.ifb.de/sbv Vertretung auf allen Ebenen: Die Gesamt- und Konzern-SBV
Souverän und überzeugend - auch auf überbetrieblicher Ebene.
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Vertretung auf allen Ebenen: Die Gesamt- und Konzern-SBV
SEMINARE88 Die Gesamt- und Konzern-SBV
89 Praxis-Training für die Gesamt- und Konzern-SBV: Souverän auftreten — professionell überzeugen
Seminarorganisation und Anmeldung Sylvia Gimbel › [email protected]
Regina Wagner › [email protected]
Lena Obeser › [email protected]
› Tel.: 0 88 41 / 61 12-0
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Stufenvertretung: Besonderheiten kennen — Sicherheit gewinnen!
Die Gesamt- und Konzern-SBV
Von der Wahl einer SBV-Stufenvertretung über die Rechte und Zuständig-keiten bis zu Versammlungen der örtlichen Vertrauenspersonen: Dieses Seminar macht Sie rundum fit für Ihre Arbeit als Gesamt- oder Konzern- SBV. Hier gibt es praktische Tipps für eine gute Zusammenarbeit mit allen wichtigen Schnittstellen und den örtlichen SBVs. Zudem bekommen Sie ein genau auf Ihr Amt abgestimmtes Kommunikations- und Schlag-fertigkeitstraining. So können Sie Ihren schwerbehinderten Kollegen auch auf oberster Unternehmens- und Konzernebene eine starke Stimme geben!
Speziell für Teilnehmer aus der Privatwirtschaft die sich genau über die Gesamt- oder Konzern-SBV informieren wollen und schon Grundlagenwissen zur Arbeit einer örtlichen SBV haben.
INHALTEPraxis-Training für die Gesamt- und Konzern-SBV: Spielregeln der Kommunikation auf Unternehmens- und Konzernebene (1 Tag)
› Selbstsicher auftreten und souverän wirken
› Seinen Standpunkt als Gesamt- oder Konzern-SBV klar vertreten
› Schlagfertig auf Angriffe und Provokationen reagieren
Besonderheiten zur Bildung einer Gesamt- oder Konzern-SBV
› Ausgangspunkt: Abgrenzung von Konzern, Unternehmen und Betrieb
› Spezielle Voraussetzungen für die Wahl von SBV-Stufenvertretungen
› Viele können gewählt werden, aber nur wenige dürfen wählen
› Besonderheiten bei den Wahlverfahren kennen und Fehler vermeiden
Rechte im Amt der Gesamt- und Konzern-SBV
› Freistellung zur Wahrnehmung von Amtsaufgaben
› Anspruch auf Unterstützung durch eine Bürokraft
› Informations- und Beteiligungsrechte gegenüber der Arbeitgeberseite
› Aufgabenteilung mit Stellvertretern: Wann ist das erlaubt?
Alles zu den Zuständigkeitsbereichen und den Aufgaben
› Grundsatz: Verantwortung für überbetriebliche Belange
› Spezialfall: Auffangzuständigkeit für Betriebe ohne örtliche SBV
› Regelungskompetenz für Rahmen-Inklusionsvereinbarungen
› Versammlungen der örtlichen Vertrauenspersonen und der Gesamtschwerbehindertenvertreter
Zusammenarbeit mit wichtigen Schnittstellen auf allen Ebenen
› Kräfte bündeln mit dem Gesamt- oder Konzernbetriebsrat
› Teilnahmerecht an Sitzungen des Wirtschaftsausschusses
› Teamarbeit mit den örtlichen Schwerbehindertenvertretungen
TERMINE
2019 Ort Sem.-Nr.
25.03. - 29.03. Düsseldorf 45-821 A
20.05. - 24.05. Stuttgart 45-822 A
15.07. - 19.07. Travemünde/Ostsee 45-823 A
12.08. - 16.08. Berlin 45-824 A
23.09. - 27.09. Frankfurt a. M. 45-825 A
04.11. - 08.11. München 45-826 A
16.12. - 20.12. Hamburg 45-827 A
Tagesaktuelle Termine buchen und weitere Infos unter
www.ifb.de/725
Ihre Referenten sind Fachanwälte für Arbeits- und Sozialrecht, Fach-juristen sowie Kommunikations-trainer.
3,5 Tage, Mo 18:00 - Fr 12:00 Uhr
Ihr Vorteil: reduziert auf 16 Teilnehmer
PREIS 1.290 € zzgl. Hotel und MwSt.Weitere Infos zu den anfallenden Hotel- kosten erhalten Sie unter ifb.de/sbv-hotel
SCHULUNGSANSPRUCH Der Besuch dieses Seminars ist gemäß § 180 Abs. 7 i.V.m § 179 Abs. 4 SGB IX für den oben genannten Personenkreis erfor-derlich (vgl. Seite 94). Passgenaue Argu-mente unter www.ifb.de/anspruch/725.
Speziell für
SBV-Stufenvertreter aus
der Privatwirtschaft!
Rechtsprechung zu diesem Seminar:Vertrauensleute, die Aufgaben als Gesamtschwerbehindertenvertreter und Kon-zernschwerbehindertenvertreter wahrnehmen sollen, müssen Kenntnisse über die Bildung der Gesamt- und Konzern-SBV gemäß § 180 (bis 2017: 97 SGB IX), ihre Zuständigkeit, Aufgaben und die Gremien haben, mit denen sie zusammenar-beiten. Die ifb-Schulung lässt sich ohne Zweifel diesem Themenbereich zuordnen.
Landesarbeitsgericht Düsseldorf vom 11.08.2009 — 17 Sa 430/09
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Als GSBV/KSBV sorgen Sie dafür, dass die Interessen der schwerbehin-derten Kollegen auch auf überbetrieblicher Ebene vertreten sind. Am erfolgreichsten sind Sie dabei, wenn sich GSBV und GBR gemeinsam für Ihre schwerbehinderten KollegInnen einsetzen. Wie schaffen Sie es, den GBR/KBR und alle weiteren Beteiligten für Ihre SBV-Arbeit zu gewinnen und so Unterstützung bei der Umsetzung notwendiger Maßnahmen zu erhalten? In diesem Praxis-Workshop lernen Sie, wie Ihre Überzeugungs-arbeit Erfolg hat. Wir üben wirksame Techniken zur Gesprächsführung und Nutzenargumentation, trainieren Ihre Selbstsicherheit und Souverä-nität in der freien Rede und erproben effektive Selbstbehauptungstech-niken. Durch neue, wirksame Verhaltensweisen, ein gestärktes Selbst-vertrauen und Ihre strahlende Überzeugungskraft gewinnen Sie mehr Akzeptanz im GBR/KBR und bei der Unternehmensleitung.
Speziell für GSBV / KSBV die auf überbetrieblicher Ebene souverän und selbstsicher überzeugen müssen!
INHALTESouveränität im großen Gremium
› Die passende Rolle wirkungsvoll einnehmen
› Sympathiefaktoren nutzen
› Sich selbstsicher und kompetent einbringen
› Stimmige Körpersprache einsetzten
› Einfach und lebendig sprechen
Informieren, Themen platzieren, Überzeugen
› Überzeugungsvortrag zuhörergerecht formulieren
› SBV-Themen gekonnt präsentieren
› Stichhaltige Gesprächsbeiträge formulieren
› Schlüssige Argumente aufbauen
› Gezielte Nutzenargumentation üben
Die besten Selbstbehauptungstechniken
› Angriffe und Provokationen gekonnt abwehren
› Treffsichere Formulierungen üben
› Wer fragt führt! Fragetechnik richtig einsetzen
› Einwände entkräften und zum eigenen Vorteil nutzen
Video-Feedback mit Experten-Tipps
TERMINE
2019 Ort Sem.-Nr.
06.05. - 10.05. Köln 50-471 A
01.07. - 05.07. Hamburg 50-472 A
09.09. - 13.09. Berlin 50-473 A
25.11. - 29.11. München 50-474 A
Tagesaktuelle Termine buchen und weitere Infos unter
www.ifb.de/1075
Ihre Referenten sind Kommunika-tions- und Rhetoriktrainer.
3,5 Tage, Mo 18:00 - Fr 12:00 Uhr
Ihr Vorteil: Kleingruppe mit max. 12 Teilnehmern
PREIS 1.290 € zzgl. Hotel und MwSt.Weitere Infos zu den anfallenden Hotel- kosten erhalten Sie unter ifb.de/sbv-hotel
SCHULUNGSANSPRUCH Der Besuch dieses Seminars ist gemäß § 180 Abs. 7 i.V.m § 179 Abs. 4 SGB IX für den oben genannten Personenkreis erfor-derlich (vgl. Seite 94). Passgenaue Argu-mente unter www.ifb.de/anspruch/1075.
Stufenvertretung: selbstsicher und akzeptiert auf der überbetrieblichen Ebene
Praxis-Training für die Gesamt- und Konzern-SBV: Souverän auftreten — professionell überzeugen
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Externes Seminar oder Inhouse-Semi-nar? Es gibt viele gute Gründe, die für ein Inhouse-Seminar sprechen können. Seminart-hema, Zeitraum und Schulungsort sowie die Anzahl der zu schulenden Personen spielen sicher eine Rolle. Aber auch die Kosten können einen entscheidenden Faktor darstellen.
Rufen Sie unsere Inhouse-Experten an. Gerne beraten wir Sie, welche Seminarform für Sie die richtige ist.
Miteinander zum Ziel:
Gemeinsam mit anderen SBVlern Ihres Unternehmens Wissen aufbauen, Themen angehen und Lösungen finden.
Maßgeschneidert:
Was? Wo? Wann? Wie lange? Ihre Bedürfnisse stehen voll und ganz im Mittelpunkt. Bei der Wahl der Schulungsthemen sind Sie völlig frei. Die Seminarinhalte werden genau auf Ihren Bedarf abgestimmt.
Ihre Inhouse- Seminare
SBV-Schulungen nach Maß
ifb-INHOUSE-SEMINARE
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SCHWERBEHINDERTEN- VERTRETUNG TEIL I
Speziell für SBV-Einsteiger: Gesetze sicher und praktisch anwenden
Zuständigkeit der SBV für (schwer-)behinderte Menschen
Persönliche Rechte im SBV-Amt
SBV-Arbeit gut organisieren
Interne und externe Ansprechpartner der SBV
Die SBV-Aufgaben im Überblick
So funktioniert die Zusammenarbeit mit dem Betriebs-/Personalrat
Ein Beispiel für Ihr Wunschseminar:
Einfach und schnell organisiert:
Vom Schulungskonzept über professionelle Fach referenten und Unterlagen bis hin zur Buchung eines Tagungshotels — auf uns können Sie sich rundum verlassen.
Noch eine Möglichkeit für Sie:
Ihre Inhouse-Schulung lässt sich optimal kombi-nieren mit der Versammlung der Vertrauenspersonen. Hierzu kann die Gesamt-SBV mindestens einmal im Kalen der jahr die SBVler aus allen Betrieben des Unternehmens einladen (§ 180 Abs. 8 SGB IX; bis 2017: § 97 Abs. 8 SGB IX).
www.ifb.de/inhouse
Caroline Knoop, Melanie Fux, Laura Irion, Stefanie Haseidl, Sandra Malek, Gerd Lange, Daniela Kauerz, Andrea Einsiedler, Franziska Troll
Wir erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Rufen Sie uns einfach an:
› Tel.: 0 88 41 / 61 12370
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Wunschseminar finden Die über 500 Termine für unsere SBV-Seminare in diesem Jahr passen beim besten Willen nicht in unser Programm. Deshalb finden Sie alle Termine zu Ihrem Wunschseminar auf unserer neuen Internetseite.
Tagesaktuelle Termine und weitere Infos unter
www.ifb.de/151
Tagesaktuelle Termine und weitere Infos unter
www.ifb.de/151
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Fertig!So finden Sie schnell und einfach den passenden
Termin am richtigen Ort.
und so geht’s:
WEG 1: Geben Sie den kompletten Link zum Seminar in Ihren Web-Browser ein.
WEG 2: Geben Sie nur den Seminarcode zum Seminar in das Suchfeld unter www.ifb.de ein.
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Über 500 Termine
und 48 Standorte
deutschlandweit
Reservieren Sie Ihr Seminar zum gewünschten Termin!Am Ampelsymbol in der Spalte „Informa tionen“ sehen Sie, ob Ihr Wunschtermin frei ist. Bei Grün oder Orange klicken Sie auf „weiter“ und
wählen anschließend das grüne Feld „Seminar reservieren“. Ihr Seminar liegt jetzt in Ihrem Warenkorb.
Überprüfen Sie die Erforderlichkeit der SchulungSie haben eine Aufgabe als SBV und Ihnen fehlen die hierfür notwendigen Kenntnisse. › mehr ab Seite 94
SBV-Entschluss zur Schulungsteilnahme fassenAchtung: Eine Zustimmung des Betriebs-/Personalrats ist für eine SBV-Schulung nicht notwendig!
2.
Tipp: Sie können Ihr Seminar auch gerne telefonisch oder per E-Mail reservieren oder uns die Seminaranmeldung schicken oder faxen: › 0 88 41 / 61 12-0 › [email protected]› schriftliche Vorlage: siehe Seite 113
Informieren Sie Ihren Arbeitgeber!Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber sobald wie möglich den SBV-Entschluss mit.
Buchen Sie Ihr reserviertes Seminar!Rufen Sie Ihren Warenkorb auf unserer Internet seite auf und buchen Sie das reservierte Seminar jetzt fest.
Seminarunterlagen erhaltenNach der Anmeldung erhalten Sie von uns eine Anmeldebestätigung und alle Unter lagen für Ihren Seminarbesuch. Die Abwicklung von Hotelbuchung bis Abrechnung mit Ihrem Arbeitgeber erledigen wir für Sie.
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Tipp: Nutzen Sie für den Entsende-beschluss unsere Vorlage „Mitteilung an die Geschäfts leitung“ auf der Seite 112 oder unter www.ifb.de/formulare.
Tipp: Die ifb-Schulungsberatung hilft Ihnen gerne. Falls Sie Argumente gegen die Einwendungen des Arbeitgebers benötigen, hilft Íhnen unser kompetentes SBV-Team gerne weiter.
www.ifb.de/sbv Serv
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Besteht in dem Betrieb ein Wirtschaftsausschuss, an dessen Sitzungen die Vertrauensperson teilnimmt, so ist auch der Erwerb von Basiswissen über den Wirtschaftsausschuss als erforderlich anzusehen (LAG Köln vom 05.07.2001 — 6 TaBV 34/01 zum Besuch des ifb-Seminars „Wirtschaftsausschuss Teil I“). Denn es kann nicht angenommen werden, dass der Gesetzgeber den Vertrauenspersonen einerseits ein Recht auf Teilnahme an den Sitzungen des Wirtschaftsausschusses einräumt, es andererseits aber nicht für erforderlich hält, dass diese sich grundlegende (wirtschaftliche) Kenntnisse verschaffen (LAG Hamburg vom 12.11.1996 — 6 Sa 51/96).
Wenn nur wenige Schwerbehinderte im Betrieb beschäftigt sind?Auch bei nur fünf schwerbehinderten Beschäftigten im Betrieb können sich Fragen im Zusammenhang mit SBV-Schulungs-themen ergeben. Die Betreuung einer nur geringen Anzahl von Schwerbehinderten steht also der Erforderlichkeit einer Schu-lung nicht ent gegen (AG Köln vom 25.11.2008 — 14 Ca 6811/07).
Wer entscheidet über die Erforderlichkeit?Ob der Besuch einer Schulungsveranstaltung erforderlich ist, entscheidet die Vertrauensperson selbst — nicht der Arbeitge-ber und nicht der Betriebsrat! Die Vertrauens person hat dabei einen eigenen Beurteilungsspielraum. Sie kann sich aber nicht nur nach ihren subjektiven Wünschen richten. Vielmehr muss sie sich auf den Standpunkt eines vernünf tigen, unbefangenen Beurteilers stellen, der die Interessen des Betriebs einerseits und die der Schwerbehindertenvertretung und der schwer-behinderten Kolleginnen und Kollegen andererseits gegenein-ander abwägt.
Was sagt das Gesetz?Die Schwerbehindertenvertretung hat ein Recht auf Teil nahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen. Dieses ist im Sozial gesetzbuch IX (SGB IX) in § 179 Abs. 4 Satz 3 geregelt. Demnach werden die Vertrauenspersonen für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts oder der Dienst-bezüge befreit, soweit dort Kenntnisse vermittelt werden, die für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung erforderlich sind.
Was heißt „erforderlich“?Ob und inwieweit eine Schulungsveranstaltung Kenntnisse vermittelt, die für die Arbeit der Schwerbehindertenver tretung erforderlich sind, ist im Einzelfall zu entscheiden. Zwei Voraus-setzungen müssen erfüllt sein:
Welches Wissen ist erforderlich?Zum erforderlichen Wissen der Schwer behindertenvertretung zählen jedenfalls:
› Kenntnisse über ihre eigenen Auf gaben, Rechte und Pflichten,
› Kenntnisse aus dem SGB IX zum Recht der schwerbehinderten Menschen und
› Kenntnisse zu den damit zusammen hängenden Rechtsgebieten.
Außerdem erforderlich sind Grundlagen kenntnisse des Arbeits- und Betriebsverfassungs- bzw. Personalvertretungs-rechts sowie Kenntnisse in betriebswirtschaftlichen, technischen und arbeitsmedizinischen Bereichen, die für die Betreuung und Eingliederung der schwerbehinderten Menschen notwendig sind.
› Die Vertrauensperson muss das in der Schulungs-veranstaltung vermittelte Wissen für die Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigen und
› sie verfügt selbst nicht über entsprechende Kenntnisse.
Schließlich ist eine Schulung für die Schwer-behindertenvertretung nicht nur dann erforderlich im Sinne des Gesetzes, wenn dort unmittelbar behindertenbezogene Themen vermittelt werden; sie muss lediglich einen konkreten Bezug zu den Aufgaben der Schwer behinderten vertretung aufweisen (LAG Hessen vom 12.10.2006 — 9 TaBV 57/06).
SCHULUNGSANSPRUCH
Erforderlichkeit von Seminaren für die SchwerbehindertenvertretungGerade die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen bedürfen einer besonders sorgfältigen Schulung auf allen Gebieten, auf denen sie Kenntnisse zur Ausübung ihres Amtes benötigen, da sie eine besonders schutzwürdige Arbeitnehmergruppe vertreten und dabei weit gehend auf sich gestellt sind (LAG Berlin vom 19.05.1988 — 4 Sa 14/88).
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Wie oft und wie lange dürfen Vertrauenspersonen Schulungen besuchen?Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass die Zahl der Seminar-besuche für die Schwerbehindertenvertretung pro Jahr be-grenzt sei. Das stimmt nicht! Wie oft der Vertrauens person ein Schulungs besuch gestattet ist, hat der Gesetzgeber nicht vor-gegeben. Gleiches gilt für die Dauer einer einzelnen Schulung. Entscheidend ist allein, welches Wissen gebraucht wird, um die anstehenden Aufgaben sachgerecht erfüllen zu können. So benötigen vor allem Amtseinsteiger gerade zu Beginn ihrer ersten Wahlperiode regel mäßig mehrere Schulungen, um sich das wichtigste Grundlagenwissen anzueignen.
Wer trägt die Kosten?Der Arbeitgeber hat die aus der Tätigkeit der Schwerbehin-der ten vertretung entstehenden Kosten zu tragen (§ 179 Abs. 8 Satz 1 SGB IX). Hierzu gehört auch die Teilnahme an erfor-derlichen Seminaren. Daher hat der Arbeitgeber neben der Arbeitsbefreiung unter Entgeltfortzahlung auch grundsätzlich alle weiteren Kosten zu tragen, die sich durch die Teilnahme an solchen Schulungen ergeben (wie Seminar gebühren, Ver-pflegung und Übernachtung sowie Reise kosten).
Und ein Mitglied des Betriebsrats?Schulungen über Kenntnisse auf dem Gebiet des Schwer-behindertenrechts sind grundsätzlich auch für ein Mitglied eines jeden Betriebsratsgremiums erforderlich im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG, sogar wenn eine Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen gleichzeitig BR-Mitglied ist (Hess. VGH vom 15.11.1989 — HPV TL 2960/87). Denn die Förderung der Eingliederung Schwer behinderter gehört auch zu den Aufgaben des Betriebsrats — unabhängig davon, ob im Betrieb eine SBV gewählt ist oder nicht (vgl. § 80 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG). Voraussetzung dafür ist nur, dass überhaupt im Betrieb schwerbehinderte Menschen beschäftigt sind.
STELLVERTRETER AUFGEPASST!
Der erste Stellvertreter kann unter den gleichen Voraussetzungen wie die Vertrauens-person an Fortbildungen teil nehmen gemäß § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX. Das heißt, auch der erste Stellvertreter hat einen Anspruch auf Schulungen, soweit dort Kenntnisse vermittelt werden, die für seine SBV-Arbeit erforderlich sind. Die früheren Einschränkungen, dass der erste Stell vertreter nur bei ständiger Heranziehung, häufiger Vertretung der Ver trauensperson auf längere Zeit oder ab-sehbarem Nach rücken in das Amt einen Anspruch auf Fort bildung hat, wurden aufgehoben.
Auch die weiteren Stellvertreter haben gemäß § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX einen eigenen gesetzlichen Schulungs anspruch, wenn sie zur Wahr nehmung von SBV-Aufgaben herange-zogen werden. Die Voraussetzungen für eine solche Heranziehung sind im Gesetz genau geregelt (§ 178 Abs. 1 Satz 4—6). So kann der 2. Stellvertreter zu SBV-Aufgaben herange-zogen werden, wenn im Betrieb i. d. R. mehr als 200 schwerbehinderte bzw. gleichgestellte Menschen beschäftigt sind; der 3. Stellvertreter ab 300 usw.
Der Arbeitgeber trägt auch bei den Stell vertretern die Kosten der Schulungs-teilnahme (§ 179 Abs. 8 Satz 2 SGB IX).
Noch Fragen zum
Schulungsanspruch?
Wir helfen gerne! Cornelia Huber/Juristin und Referentin Corinna Seefried/Juristin und Referentin Seminarplanerinnen für die Schwerbehindertenvertretung
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Sie erreichen uns Mo. - Do.: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Fr.: 9:00 - 12:00 Uhr
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Bad Kohlgrub in den Ammergauer Alpen
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Bernried am Starnberger See
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SchwerbehindertenversammlungSeite 47 | ifb.de/45127.08. - 30.08.2019 | Seminar 45-803 A
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Langzeit- und DauererkrankungSeite 71 | ifb.de/53309.07. - 12.07.2019 | Seminar 45-624 A
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BremerhavenSBV Teil I
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DortmundSBV Teil I
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SBV Teil IISeite 35 | ifb.de/15218.11. - 22.11.2019 | Seminar 45-237 A
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SBV-VerhandelnSeite 82 | ifb.de/82311.11. - 15.11.2019 | Seminar 50-457 A
SBV-KonfliktmanagementSeite 85 | ifb.de/44923.09. - 27.09.2019 | Seminar 45-523 A
DresdenSBV Teil I
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SBV Teil IISeite 35 | ifb.de/15206.05. - 10.05.2019 | Seminar 45-214 A 08.07. - 12.07.2019 | Seminar 45-220 B 09.12. - 13.12.2019 | Seminar 45-240 A
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SBV Aktuelle RechtsprechungSeite 50 | ifb.de/35209.07. - 12.07.2019 | Seminar 45-507 A
Schwerbehinderung und GleichstellungSeite 51 | ifb.de/36103.12. - 06.12.2019 | Seminar 45-569 A
Fachmesse REHACARESeite 56 | ifb.de/45216.09. - 20.09.2019 | Seminar 45-901 A
SBV-ReharechtSeite 61 | ifb.de/111210.09. - 13.09.2019 | Seminar 45-915 A
Langzeit- und DauererkrankungSeite 71 | ifb.de/53312.11. - 15.11.2019 | Seminar 45-626 A
BEM Teil I Seite 72 | ifb.de/51219.08. - 23.08.2019 | Seminar 44-125 A
BEM Teil II Seite 74 | ifb.de/73517.06. - 21.06.2019 | Seminar 44-213 A 02.12. - 06.12.2019 | Seminar 44-224 A
BEM ZertifizierungSeite 79 | ifb.de/117011.11. - 15.11.2019 | Seminar 44-606 A
SBV-BeratungsgesprächSeite 84 | ifb.de/44823.09. - 27.09.2019 | Seminar 50-403 A
Gesamt-/Konzern-SBVSeite 88 | ifb.de/72525.03. - 29.03.2019 | Seminar 45-821 A
ErfurtSBV Teil I
Seite 32 | ifb.de/15129.07. - 02.08.2019 | Seminar 45-123 B 07.10. - 11.10.2019 | Seminar 45-131 B
SBV Teil IISeite 35 | ifb.de/15220.05. - 24.05.2019 | Seminar 45-216 A 22.07. - 26.07.2019 | Seminar 45-222 A
EssenSBV-Verhandeln
Seite 82 | ifb.de/82301.04. - 05.04.2019 | Seminar 50-452 A
Feldafing am Starnberger See
SBV Teil ISeite 32 | ifb.de/15122.07. - 26.07.2019 | Seminar 45-122 A 21.10. - 25.10.2019 | Seminar 45-133 C
Aufbau SBV Psychische ErkrankungenSeite 69 | ifb.de/95421.10. - 25.10.2019 | Seminar 61-494 A
FlensburgSBV-Verhandeln
Seite 82 | ifb.de/82320.05. - 24.05.2019 | Seminar 50-453 A
Frankfurt am MainSBV Teil II
Seite 35 | ifb.de/15212.08. - 16.08.2019 | Seminar 45-225 A
SBV — Datenschutz und AGGSeite 43 | ifb.de/117923.07. - 26.07.2019 | Seminar 45-754 A
SBV-SchreibenSeite 46 | ifb.de/93924.06. - 28.06.2019 | Seminar 45-956 A
Externe Partner der SBVSeite 55 | ifb.de/52821.10. - 25.10.2019 | Seminar 45-606 A
Langzeit- und DauererkrankungSeite 71 | ifb.de/53309.04. - 12.04.2019 | Seminar 45-622 A
BEM Teil I Seite 72 | ifb.de/51216.12. - 20.12.2019 | Seminar 44-139 A
BEM Teil II Seite 74 | ifb.de/73522.07. - 26.07.2019 | Seminar 44-215 A
BEM Teil III Seite 76 | ifb.de/86901.07. - 05.07.2019 | Seminar 44-306 A 09.12. - 13.12.2019 | Seminar 44-313 A
Gesamt-/Konzern-SBVSeite 88 | ifb.de/72523.09. - 27.09.2019 | Seminar 45-825 A
Frankfurt / OberurselSBV Teil I
Seite 32 | ifb.de/15102.12. - 06.12.2019 | Seminar 45-138 D
FuldaSBV Teil II
Seite 35 | ifb.de/15206.05. - 10.05.2019 | Seminar 45-214 B
Serv
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Garmisch-PartenkirchenSBV Teil I
Seite 32 | ifb.de/15101.04. - 05.04.2019 | Seminar 45-112 E 18.11. - 22.11.2019 | Seminar 45-136 A
SBV Teil IISeite 35 | ifb.de/15201.07. - 05.07.2019 | Seminar 45-219 A
SBV-SchreibenSeite 46 | ifb.de/93907.10. - 11.10.2019 | Seminar 45-962 A
SBV Arbeitsrecht und BetrVGSeite 48 | ifb.de/53116.12. - 20.12.2019 | Seminar 45-007 A
SBV-StressmanagementSeite 66 | ifb.de/105816.09. - 20.09.2019 | Seminar 45-542 A
SBV Psychische ErkrankungenSeite 68 | ifb.de/91708.07. - 12.07.2019 | Seminar 61-483 A
BEM Teil II Seite 74 | ifb.de/73503.06. - 07.06.2019 | Seminar 44-212 A
BEM nach psychischen ErkrankungenSeite 77 | ifb.de/91512.03. - 15.03.2019 | Seminar 44-402 A
Gerlingen bei Stuttgart
SBV Teil ISeite 32 | ifb.de/15113.05. - 17.05.2019 | Seminar 45-115 A 14.10. - 18.10.2019 | Seminar 45-132 A
SBV Teil IISeite 35 | ifb.de/15216.09. - 20.09.2019 | Seminar 45-230 A
SBV Fresh-upSeite 39 | ifb.de/52918.03. - 22.03.2019 | Seminar 45-403 A
SBV Arbeitsrecht und BetrVGSeite 48 | ifb.de/53115.07. - 19.07.2019 | Seminar 45-003 A
BEM Teil I Seite 72 | ifb.de/51209.09. - 13.09.2019 | Seminar 44-127 A
Göhren auf Rügen
SBV Teil ISeite 32 | ifb.de/15103.06. - 07.06.2019 | Seminar 45-117 C
SBV Teil IISeite 35 | ifb.de/15202.09. - 06.09.2019 | Seminar 45-228 A
SBV Fresh-upSeite 39 | ifb.de/52903.06. - 07.06.2019 | Seminar 45-406 A
BEM Teil II Seite 74 | ifb.de/73514.10. - 18.10.2019 | Seminar 44-220 A
HamburgSBV Teil I
Seite 32 | ifb.de/15101.04. - 05.04.2019 | Seminar 45-112 G 06.05. - 10.05.2019 | Seminar 45-114 B 20.05. - 24.05.2019 | Seminar 45-116 D 24.06. - 28.06.2019 | Seminar 45-118 B 22.07. - 26.07.2019 | Seminar 45-122 B 14.10. - 18.10.2019 | Seminar 45-132 C 04.11. - 08.11.2019 | Seminar 45-134 A 09.12. - 13.12.2019 | Seminar 45-139 A
SBV Teil IISeite 35 | ifb.de/15225.03. - 29.03.2019 | Seminar 45-211 A 24.06. - 28.06.2019 | Seminar 45-218 B 26.08. - 30.08.2019 | Seminar 45-227 A 21.10. - 25.10.2019 | Seminar 45-234 C 09.12. - 13.12.2019 | Seminar 45-240 C
SBV Teil IIISeite 37 | ifb.de/53025.03. - 29.03.2019 | Seminar 45-306 A 26.08. - 30.08.2019 | Seminar 45-317 A
SBV Fresh-upSeite 39 | ifb.de/52922.07. - 26.07.2019 | Seminar 45-408 A
SBV-StrategieSeite 42 | ifb.de/118019.11. - 22.11.2019 | Seminar 50-484 A
SBV-SchreibenSeite 46 | ifb.de/93904.11. - 08.11.2019 | Seminar 45-963 A
InklusionsvereinbarungSeite 54 | ifb.de/28603.09. - 06.09.2019 | Seminar 45-702 A
Externe Partner der SBVSeite 55 | ifb.de/52808.07. - 12.07.2019 | Seminar 45-604 A
SBV im WirtschaftsausschussSeite 57 | ifb.de/91621.10. - 25.10.2019 | Seminar 85-402 A
SBV-ArbeitsgestaltungSeite 62 | ifb.de/98215.07. - 19.07.2019 | Seminar 45-662 A
SBV-GesundheitsmanagementSeite 63 | ifb.de/98321.05. - 24.05.2019 | Seminar 45-681 A
SBV Psychische ErkrankungenSeite 67 | ifb.de/80915.07. - 19.07.2019 | Seminar 61-463 A
SBV Psychische ErkrankungenSeite 68 | ifb.de/91708.04. - 12.04.2019 | Seminar 61-482 A
SBV-MobbingSeite 70 | ifb.de/15302.07. - 05.07.2019 | Seminar 52-401 A
BEM Teil I Seite 72 | ifb.de/51201.07. - 05.07.2019 | Seminar 44-120 A 29.07. - 02.08.2019 | Seminar 44-123 A 02.12. - 06.12.2019 | Seminar 44-137 A
BEM Teil III Seite 76 | ifb.de/86929.07. - 02.08.2019 | Seminar 44-308 A
BEM Fresh-upSeite 78 | ifb.de/104812.03. - 15.03.2019 | Seminar 44-451 A
BEM ZertifizierungSeite 79 | ifb.de/117009.09. - 13.09.2019 | Seminar 44-605 A
SBV-VerhandelnSeite 82 | ifb.de/82314.10. - 18.10.2019 | Seminar 50-456 A
SBV-RhetorikSeite 83 | ifb.de/23816.09. - 20.09.2019 | Seminar 51-503 A
SBV-BeratungsgesprächSeite 84 | ifb.de/44825.03. - 29.03.2019 | Seminar 50-401 A
SBV-KonfliktmanagementSeite 85 | ifb.de/44918.11. - 22.11.2019 | Seminar 45-524 A
Gesamt-/Konzern-SBVSeite 88 | ifb.de/72516.12. - 20.12.2019 | Seminar 45-827 A Seite 89 | ifb.de/107501.07. - 05.07.2019 | Seminar 50-472 A
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HannoverSBV Teil I
Seite 32 | ifb.de/15111.03. - 15.03.2019 | Seminar 45-109 G
SBV Teil IISeite 35 | ifb.de/15203.06. - 07.06.2019 | Seminar 45-217 A 25.11. - 29.11.2019 | Seminar 45-238 A
Externe Partner der SBVSeite 55 | ifb.de/52809.12. - 13.12.2019 | Seminar 45-608 A
BEM Teil I Seite 72 | ifb.de/51213.05. - 17.05.2019 | Seminar 44-115 B 07.10. - 11.10.2019 | Seminar 44-129 A 25.11. - 29.11.2019 | Seminar 44-136 A
BEM Teil II Seite 74 | ifb.de/73508.04. - 12.04.2019 | Seminar 44-209 B 04.11. - 08.11.2019 | Seminar 44-221 A
HeidelbergSBV Teil I
Seite 32 | ifb.de/15106.05. - 10.05.2019 | Seminar 45-114 E 05.08. - 09.08.2019 | Seminar 45-124 A
SBV Teil IISeite 35 | ifb.de/15216.12. - 20.12.2019 | Seminar 45-241 A
SBV Teil IIISeite 37 | ifb.de/53003.06. - 07.06.2019 | Seminar 45-311 A
SBV Fresh-upSeite 39 | ifb.de/52913.05. - 17.05.2019 | Seminar 45-405 A
Externe Partner der SBVSeite 55 | ifb.de/52808.04. - 12.04.2019 | Seminar 45-602 A
SBV-StressmanagementSeite 66 | ifb.de/105802.12. - 06.12.2019 | Seminar 45-543 A
SBV-BeratungsgesprächSeite 84 | ifb.de/44817.06. - 21.06.2019 | Seminar 50-402 A
BEM Teil I Seite 72 | ifb.de/51201.04. - 05.04.2019 | Seminar 44-113 A
BEM Teil III Seite 76 | ifb.de/86909.09. - 13.09.2019 | Seminar 44-309 A
Heringsdorf auf Usedom
BEM Teil I Seite 72 | ifb.de/51206.05. - 10.05.2019 | Seminar 44-114 A
KoblenzSBV Teil II
Seite 35 | ifb.de/15211.03. - 15.03.2019 | Seminar 45-209 B 24.06. - 28.06.2019 | Seminar 45-218 C 14.10. - 18.10.2019 | Seminar 45-233 A
SBV Teil IIISeite 37 | ifb.de/53016.09. - 20.09.2019 | Seminar 45-319 A 09.12. - 13.12.2019 | Seminar 45-327 A
SBV Aktuelle RechtsprechungSeite 50 | ifb.de/35219.11. - 22.11.2019 | Seminar 45-510 A
Schwerbehinderung und GleichstellungSeite 51 | ifb.de/36102.07. - 05.07.2019 | Seminar 45-565 A
BEM ZertifizierungSeite 79 | ifb.de/117020.05. - 24.05.2019 | Seminar 44-604 A
KölnSBV Teil I
Seite 32 | ifb.de/15125.03. - 29.03.2019 | Seminar 45-111 A 13.05. - 17.05.2019 | Seminar 45-115 C 09.12. - 13.12.2019 | Seminar 45-139 C
SBV Teil IISeite 35 | ifb.de/15203.06. - 07.06.2019 | Seminar 45-217 B 23.09. - 27.09.2019 | Seminar 45-231 B
SBV Teil IIISeite 37 | ifb.de/53018.11. - 22.11.2019 | Seminar 45-324 A
SchwerbehindertenversammlungSeite 47 | ifb.de/45107.05. - 10.05.2019 | Seminar 45-801 A
UN-KonventionSeite 52 | ifb.de/94318.03. - 22.03.2019 | Seminar 45-781 A
SBV Psychische ErkrankungenSeite 67 | ifb.de/80911.11. - 15.11.2019 | Seminar 61-465 A
BEM Teil I Seite 72 | ifb.de/51202.12. - 06.12.2019 | Seminar 44-137 B
BEM Teil II Seite 74 | ifb.de/73504.03. - 08.03.2019 | Seminar 44-206 A 26.08. - 30.08.2019 | Seminar 44-217 A
BEM Fresh-upSeite 78 | ifb.de/104818.06. - 21.06.2019 | Seminar 44-452 A
Seite 89 | ifb.de/107506.05. - 10.05.2019 | Seminar 50-471 A
Kühlungsborn an der Ostsee
BEM Teil I Seite 72 | ifb.de/51225.03. - 29.03.2019 | Seminar 44-112 B
LeipzigSBV Teil I
Seite 32 | ifb.de/15125.03. - 29.03.2019 | Seminar 45-111 C 13.05. - 17.05.2019 | Seminar 45-115 E 24.06. - 28.06.2019 | Seminar 45-118 D 16.09. - 20.09.2019 | Seminar 45-129 A 11.11. - 15.11.2019 | Seminar 45-135 B
SBV Teil IISeite 35 | ifb.de/15201.04. - 05.04.2019 | Seminar 45-212 B 24.06. - 28.06.2019 | Seminar 45-218 D 09.09. - 13.09.2019 | Seminar 45-229 A 11.11. - 15.11.2019 | Seminar 45-236 A
SBV Teil IIISeite 37 | ifb.de/53020.05. - 24.05.2019 | Seminar 45-310 A
SBV Fresh-upSeite 39 | ifb.de/52902.09. - 06.09.2019 | Seminar 45-410 A
SBV — Datenschutz und AGGSeite 43 | ifb.de/117902.04. - 05.04.2019 | Seminar 45-752 A Se
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SBV-SchreibenSeite 46 | ifb.de/93925.11. - 29.11.2019 | Seminar 45-964 A
SchwerbehindertenversammlungSeite 47 | ifb.de/45102.07. - 05.07.2019 | Seminar 45-802 A
SBV-ReharechtSeite 61 | ifb.de/111225.06. - 28.06.2019 | Seminar 45-913 A
SBV Psychische ErkrankungenSeite 67 | ifb.de/80916.09. - 20.09.2019 | Seminar 61-464 A
Aufbau SBV Psychische ErkrankungenSeite 69 | ifb.de/95402.12. - 06.12.2019 | Seminar 61-495 A
BEM Teil I Seite 72 | ifb.de/51208.07. - 12.07.2019 | Seminar 44-121 A 04.11. - 08.11.2019 | Seminar 44-133 A
BEM Teil III Seite 76 | ifb.de/86907.10. - 11.10.2019 | Seminar 44-310 A
BEM Fresh-upSeite 78 | ifb.de/104826.11. - 29.11.2019 | Seminar 44-454 A
LenggriesBEM Teil I
Seite 72 | ifb.de/51213.05. - 17.05.2019 | Seminar 44-115 A
LübeckSBV Teil I
Seite 32 | ifb.de/15108.04. - 12.04.2019 | Seminar 45-113 F 03.06. - 07.06.2019 | Seminar 45-117 D 12.08. - 16.08.2019 | Seminar 45-125 A 11.11. - 15.11.2019 | Seminar 45-135 D
SBV Teil IISeite 35 | ifb.de/15213.05. - 17.05.2019 | Seminar 45-215 E 15.07. - 19.07.2019 | Seminar 45-221 C 18.11. - 22.11.2019 | Seminar 45-237 C
SBV Teil IIISeite 37 | ifb.de/53006.05. - 10.05.2019 | Seminar 45-309 B01.07. - 05.07.2019 | Seminar 45-313 A 04.11. - 08.11.2019 | Seminar 45-322 A
SBV Fresh-upSeite 39 | ifb.de/52914.10. - 18.10.2019 | Seminar 45-412 A
SBV Aktuelle RechtsprechungSeite 50 | ifb.de/35207.05. - 10.05.2019 | Seminar 45-505 A 22.10. - 25.10.2019 | Seminar 45-509 A
Schwerbehinderung und GleichstellungSeite 51 | ifb.de/36125.06. - 28.06.2019 | Seminar 45-564 A 12.11. - 15.11.2019 | Seminar 45-568 A
SBV-ReharechtSeite 61 | ifb.de/111223.07. - 26.07.2019 | Seminar 45-914 A
BEM Teil I Seite 72 | ifb.de/51211.03. - 15.03.2019 | Seminar 44-110 A
BEM Teil II Seite 74 | ifb.de/73516.09. - 20.09.2019 | Seminar 44-219 A
LüneburgSBV Teil I
Seite 32 | ifb.de/15118.03. - 22.03.2019 | Seminar 45-110 A 23.09. - 27.09.2019 | Seminar 45-130 A 16.12. - 20.12.2019 | Seminar 45-140 B
SBV Teil IISeite 35 | ifb.de/15220.05. - 24.05.2019 | Seminar 45-216 B 29.07. - 02.08.2019 | Seminar 45-223 A
SBV Teil IIISeite 37 | ifb.de/53025.11. - 29.11.2019 | Seminar 45-325 A
SBV — Datenschutz und AGGSeite 43 | ifb.de/117924.09. - 27.09.2019 | Seminar 45-755 A
Aufbau SBV Psychische ErkrankungenSeite 69 | ifb.de/95424.06. - 28.06.2019 | Seminar 61-492 A
BEM Teil III Seite 76 | ifb.de/86918.11. - 22.11.2019 | Seminar 44-312 A
MainzSBV Teil I
Seite 32 | ifb.de/15118.03. - 22.03.2019 | Seminar 45-110 C 20.05. - 24.05.2019 | Seminar 45-116 F 23.09. - 27.09.2019 | Seminar 45-130 C
SchwerbehindertenversammlungSeite 47 | ifb.de/45112.11. - 15.11.2019 | Seminar 45-805 A
SBV Arbeitsrecht und BetrVGSeite 48 | ifb.de/53118.11. - 22.11.2019 | Seminar 45-006 A
MünchenSBV Teil I
Seite 32 | ifb.de/15118.03. - 22.03.2019 | Seminar 45-110 D 20.05. - 24.05.2019 | Seminar 45-116 H 02.09. - 06.09.2019 | Seminar 45-127 A 16.12. - 20.12.2019 | Seminar 45-140 C
SBV Teil IISeite 35 | ifb.de/15218.03. - 22.03.2019 | Seminar 45-210 A 20.05. - 24.05.2019 | Seminar 45-216 D 19.08. - 23.08.2019 | Seminar 45-226 A 04.11. - 08.11.2019 | Seminar 45-235 A
SBV Teil IIISeite 37 | ifb.de/53005.08. - 09.08.2019 | Seminar 45-316 A
SBV Fresh-upSeite 39 | ifb.de/52924.06. - 28.06.2019 | Seminar 45-407 A
SBV-StrategieSeite 42 | ifb.de/118007.05. - 10.05.2019 | Seminar 50-482 A
SBV — Datenschutz und AGGSeite 43 | ifb.de/117921.05. - 24.05.2019 | Seminar 45-753 A
SBV Aktuelle RechtsprechungSeite 50 | ifb.de/35219.03. - 22.03.2019 | Seminar 45-503 A 04.06. - 07.06.2019 | Seminar 45-506 A
Schwerbehinderung und GleichstellungSeite 51 | ifb.de/36103.09. - 06.09.2019 | Seminar 45-566 A
Externe Partner der SBVSeite 55 | ifb.de/52806.05. - 10.05.2019 | Seminar 45-603 A
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SBV-ReharechtSeite 61 | ifb.de/111202.04. - 05.04.2019 | Seminar 45-912 A
Langzeit- und DauererkrankungSeite 71 | ifb.de/53310.12. - 13.12.2019 | Seminar 45-627 A
BEM Teil I Seite 72 | ifb.de/51205.08. - 09.08.2019 | Seminar 44-124 A 04.11. - 08.11.2019 | Seminar 44-133 B 09.12. - 13.12.2019 | Seminar 44-138 A
BEM Teil II Seite 74 | ifb.de/73512.08. - 16.08.2019 | Seminar 44-216 A 25.11. - 29.11.2019 | Seminar 44-223 A
BEM Teil III Seite 76 | ifb.de/86915.07. - 19.07.2019 | Seminar 44-307 A
BEM Fresh-upSeite 78 | ifb.de/104810.09. - 13.09.2019 | Seminar 44-453 A
SBV-VerhandelnSeite 82 | ifb.de/82302.09. - 06.09.2019 | Seminar 50-455 A
SBV-RhetorikSeite 83 | ifb.de/23811.03. - 15.03.2019 | Seminar 51-501 A
SBV-KonfliktmanagementSeite 85 | ifb.de/44925.03. - 29.03.2019 | Seminar 45-521 A
Gesamt-/Konzern-SBVSeite 88 | ifb.de/72504.11. - 08.11.2019 | Seminar 45-826 A Seite 89 | ifb.de/107525.11. - 29.11.2019 | Seminar 50-474 A
MünsterSBV Teil I
Seite 32 | ifb.de/15115.07. - 19.07.2019 | Seminar 45-121 B 14.10. - 18.10.2019 | Seminar 45-132 E
SBV Teil IISeite 35 | ifb.de/15208.07. - 12.07.2019 | Seminar 45-220 C
SBV Teil IIISeite 37 | ifb.de/53022.07. - 26.07.2019 | Seminar 45-315 A
SBV Fresh-upSeite 39 | ifb.de/52912.08. - 16.08.2019 | Seminar 45-409 A
SBV-KündigungsschutzSeite 45 | ifb.de/111326.11. - 29.11.2019 | Seminar 45-584 A
SBV-ArbeitsgestaltungSeite 62 | ifb.de/98209.12. - 13.12.2019 | Seminar 45-664 A
Aufbau SBV Psychische ErkrankungenSeite 69 | ifb.de/95426.08. - 30.08.2019 | Seminar 61-493 A
BEM nach psychischen ErkrankungenSeite 77 | ifb.de/91514.05. - 17.05.2019 | Seminar 44-404 A
NürnbergSBV Teil I
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SBV Teil IIISeite 37 | ifb.de/53016.12. - 20.12.2019 | Seminar 45-328 A
SBV Fresh-upSeite 39 | ifb.de/52916.12. - 20.12.2019 | Seminar 45-415 A
SchwerbehindertenversammlungSeite 47 | ifb.de/45108.10. - 11.10.2019 | Seminar 45-804 A
Externe Partner der SBVSeite 55 | ifb.de/52818.11. - 22.11.2019 | Seminar 45-607 A
Langzeit- und DauererkrankungSeite 71 | ifb.de/53304.06. - 07.06.2019 | Seminar 45-623 A
BEM Teil I Seite 72 | ifb.de/51217.06. - 21.06.2019 | Seminar 44-118 A 07.10. - 11.10.2019 | Seminar 44-129 B
BEM Teil III Seite 76 | ifb.de/86911.03. - 15.03.2019 | Seminar 44-303 A
Potsdam-BabelsbergSBV Teil III
Seite 37 | ifb.de/53011.03. - 15.03.2019 | Seminar 45-308 B
BEM nach psychischen ErkrankungenSeite 77 | ifb.de/91509.04. - 12.04.2019 | Seminar 44-403 A
RegensburgSBV Teil I
Seite 32 | ifb.de/15111.03. - 15.03.2019 | Seminar 45-109 i 06.05. - 10.05.2019 | Seminar 45-114 G
RostockBEM Teil I
Seite 72 | ifb.de/51203.06. - 07.06.2019 | Seminar 44-117 A
BEM Teil II Seite 74 | ifb.de/73516.12. - 20.12.2019 | Seminar 44-225 A
StralsundSBV Teil I
Seite 32 | ifb.de/15106.05. - 10.05.2019 | Seminar 45-114 H 19.08. - 23.08.2019 | Seminar 45-126 A
SBV Teil IISeite 35 | ifb.de/15203.06. - 07.06.2019 | Seminar 45-217 C
SBV Teil IIISeite 37 | ifb.de/53008.07. - 12.07.2019 | Seminar 45-314 A
SBV-SchreibenSeite 46 | ifb.de/93901.07. - 05.07.2019 | Seminar 45-957 A
BEM Teil I Seite 72 | ifb.de/51202.12. - 06.12.2019 | Seminar 44-137 C
StuttgartSBV Teil I
Seite 32 | ifb.de/15125.03. - 29.03.2019 | Seminar 45-111 E 19.08. - 23.08.2019 | Seminar 45-126 B
SBV Teil IISeite 35 | ifb.de/15208.04. - 12.04.2019 | Seminar 45-213 A 03.06. - 07.06.2019 | Seminar 45-217 D
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SBV Teil IIISeite 37 | ifb.de/53008.04. - 12.04.2019 | Seminar 45-308 B 11.11. - 15.11.2019 | Seminar 45-323 A
SBV-SchreibenSeite 46 | ifb.de/93920.05. - 24.05.2019 | Seminar 45-955 A
UN-KonventionSeite 52 | ifb.de/94326.08. - 30.08.2019 | Seminar 45-782 A
SBV-BerufsausbildungSeite 53 | ifb.de/98410.09. - 13.09.2019 | Seminar 45-832 A
SBV-MobbingSeite 70 | ifb.de/15303.12. - 06.12.2019 | Seminar 52-402 A
BEM Teil I Seite 72 | ifb.de/51211.03. - 15.03.2019 | Seminar 44-110 B 25.11. - 29.11.2019 | Seminar 44-136 B
BEM Teil II Seite 74 | ifb.de/73502.09. - 06.09.2019 | Seminar 44-218 A
Gesamt-/Konzern-SBVSeite 88 | ifb.de/72520.05. - 24.05.2019 | Seminar 45-822 A
Timmendorfer StrandSBV Teil I
Seite 32 | ifb.de/15125.03. - 29.03.2019 | Seminar 45-111 G 13.05. - 17.05.2019 | Seminar 45-115 G 02.09. - 06.09.2019 | Seminar 45-127 B
SBV Teil IISeite 35 | ifb.de/15208.04. - 12.04.2019 | Seminar 45-213 C 01.07. - 05.07.2019 | Seminar 45-219 B
SBV-SchreibenSeite 46 | ifb.de/93915.07. - 19.07.2019 | Seminar 45-958 A
BEM Teil I Seite 72 | ifb.de/51214.10. - 18.10.2019 | Seminar 44-130 B
BEM nach psychischen ErkrankungenSeite 77 | ifb.de/91502.07. - 05.07.2019 | Seminar 44-405 A
Traben-Trarbach an der Mosel
BEM nach psychischen ErkrankungenSeite 77 | ifb.de/91512.11. - 15.11.2019 | Seminar 44-407 A
Travemünde an der Ostsee
SBV Teil ISeite 32 | ifb.de/15112.08. - 16.08.2019 | Seminar 45-125 B
SBV Teil IISeite 35 | ifb.de/15209.09. - 13.09.2019 | Seminar 45-229 B
BEM Teil III Seite 76 | ifb.de/86901.04. - 05.04.2019 | Seminar 44-304 A
Gesamt-/Konzern-SBVSeite 88 | ifb.de/72515.07. - 19.07.2019 | Seminar 45-823 A
TrierSBV Teil I
Seite 32 | ifb.de/15101.04. - 05.04.2019 | Seminar 45-112 C 08.07. - 12.07.2019 | Seminar 45-120 A 04.11. - 08.11.2019 | Seminar 45-134 B
BEM Teil III Seite 76 | ifb.de/86901.04. - 05.04.2019 | Seminar 44-304 B
UlmSBV Teil II
Seite 35 | ifb.de/15229.07. - 02.08.2019 | Seminar 45-223 B
WiesbadenSBV-Schreiben
Seite 46 | ifb.de/93909.12. - 13.12.2019 | Seminar 45-965 A
WürzburgSBV Teil I
Seite 32 | ifb.de/15101.07. - 05.07.2019 | Seminar 45-119 C 09.09. - 13.09.2019 | Seminar 45-128 C
SBV Teil IISeite 35 | ifb.de/15206.05. - 10.05.2019 | Seminar 45-214 C 26.08. - 30.08.2019 | Seminar 45-227 C 09.12. - 13.12.2019 | Seminar 45-240 E
SBV Teil IIISeite 37 | ifb.de/53024.06. - 28.06.2019 | Seminar 45-312 A
SBV-StrategieSeite 42 | ifb.de/118017.09. - 20.09.2019 | Seminar 50-483 A
SBV-SchreibenSeite 46 | ifb.de/93905.08. - 09.08.2019 | Seminar 45-959 A
SBV Aktuelle RechtsprechungSeite 50 | ifb.de/35210.12. - 13.12.2019 | Seminar 45-511 A
Schwerbehinderung und GleichstellungSeite 51 | ifb.de/36109.04. - 12.04.2019 | Seminar 45-562 A
InklusionsvereinbarungSeite 54 | ifb.de/28614.05. - 17.05.2019 | Seminar 45-701 A
SBV-ArbeitsgestaltungSeite 62 | ifb.de/98214.10. - 18.10.2019 | Seminar 45-663 A
SBV-GesundheitsmanagementSeite 63 | ifb.de/98322.10. - 25.10.2019 | Seminar 45-682 A
Aufbau SBV Psychische ErkrankungenSeite 69 | ifb.de/95418.03. - 22.03.2019 | Seminar 61-491 A
BEM Teil I Seite 72 | ifb.de/51215.07. - 19.07.2019 | Seminar 44-122 A
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Schulferien 2019Ostern Pfingsten Sommer Herbst Weihnachten
Baden-Württemberg 15.04. – 27.04. 11.06. – 21.06. 29.07. – 10.09. 28.10. – 30.10. 23.12. – 04.01.
Bayern 15.04. – 27.04. 11.06. – 21.06. 29.07. – 09.09. 28.10. – 31.10. / 20.11. 23.12. – 04.01.
Berlin 15.04. – 26.04. 31.05. / 11.06. 20.06. – 02.08. 04.10. / 07.10. – 19.10. 23.12. – 04.01.
Brandenburg 15.04. – 26.04. – 20.06. – 03.08. 04.10. – 18.10. 23.12. – 03.01.
Bremen 06.04. – 23.04. 31.05. / 11.06. 04.07. – 14.08. 04.10. – 18.10. 21.12. – 06.01.
Hamburg 04.03. – 15.03. 13.05. – 17.05. / 31.05. 27.06. – 07.08. 04.10. – 18.10. / 01.11. 20.12. – 03.01.
Hessen 14.04. – 27.04. – 01.07. – 09.08. 30.09. – 12.10. 23.12. – 11.01.
Mecklenburg-Vorpom. 15.04. – 24.04. 31.05. / 07.06. – 11.06. 01.07. – 10.08. 04.10. / 07.10. – 12.10. / 01.11. 23.12. – 04.01.
Niedersachsen 08.04. – 23.04. 31.05. / 11.06. 04.07. – 14.08. 04.10. – 18.10. 23.12. – 06.01.
Nordrhein-Westfalen 15.04. – 27.04. 11.06. 15.07. – 27.08. 14.10. – 26.10. 23.12. – 06.01.
Rheinland-Pfalz 23.04. – 30.04. – 01.07. – 09.08. 30.09. – 11.10. 23.12. – 06.01.
Saarland 17.04. – 26.04. – 01.07. – 09.08. 07.10. – 18.10. 23.12. – 03.01.
Sachsen 19.04. – 26.04. 31.05. 08.07. – 16.08. 14.10. – 25.10. 21.12. – 03.01.
Sachsen-Anhalt 18.04. – 30.04. 31.05. – 01.06. 04.07. – 14.08. 04.10. – 11.10. / 01.11. 23.12. – 04.01.
Schleswig-Holstein 04.04. – 18.04. 31.05. 01.07. – 10.08. 04.10. – 18.10. 23.12. – 06.01.
Thüringen 15.04. – 27.04. 31.05. 08.07. – 17.08. 07.10. – 19.10. 21.12. – 03.01.
Kalender 2019Januar Woche 1 2 3 4 5
Montag 7 14 21 28
Dienstag 1 8 15 22 29
Mittwoch 2 9 16 23 30
Donnerstag 3 10 17 24 31
Freitag 4 11 18 25
Samstag 5 12 19 26
Sonntag 6 13 20 27
Februar Woche 5 6 7 8 9
Montag 4 11 18 25
Dienstag 5 12 19 26
Mittwoch 6 13 20 27
Donnerstag 7 14 21 28
Freitag 1 8 15 22
Samstag 2 9 16 23
Sonntag 3 10 17 24
März Woche 9 10 11 12 13
Montag 4 11 18 25
Dienstag 5 12 19 26
Mittwoch 6 13 20 27
Donnerstag 7 14 21 28
Freitag 1 8 15 22 29
Samstag 2 9 16 23 30
Sonntag 3 10 17 24 31
April Woche 14 15 16 17 18
Montag 1 8 15 22 29
Dienstag 2 9 16 23 30
Mittwoch 3 10 17 24
Donnerstag 4 11 18 25
Freitag 5 12 19 26
Samstag 6 13 20 27
Sonntag 7 14 21 28
Mai Woche 18 19 20 21 22
Montag 6 13 20 27
Dienstag 7 14 21 28
Mittwoch 1 8 15 22 29
Donnerstag 2 9 16 23 30Freitag 3 10 17 24 31
Samstag 4 11 18 25
Sonntag 5 12 19 26
Juni Woche 22 23 24 25 26
Montag 3 10 17 24
Dienstag 4 11 18 25
Mittwoch 5 12 19 26
Donnerstag 6 13 20 27
Freitag 7 14 21 28
Samstag 1 8 15 22 29
Sonntag 2 9 16 23 30
Juli Woche 27 28 29 30 31
Montag 1 8 15 22 29
Dienstag 2 9 16 23 30
Mittwoch 3 10 17 24 31
Donnerstag 4 11 18 25
Freitag 5 12 19 26
Samstag 6 13 20 27
Sonntag 7 14 21 28
August Woche 31 32 33 34 35
Montag 5 12 19 26
Dienstag 6 13 20 27
Mittwoch 7 14 21 28
Donnerstag 1 8 15 22 29
Freitag 2 9 16 23 30
Samstag 3 10 17 24 31
Sonntag 4 11 18 25
September Woche 35 36 37 38 39
Montag 2 9 16 23 30
Dienstag 3 10 17 24
Mittwoch 4 11 18 25
Donnerstag 5 12 19 26
Freitag 6 13 20 27
Samstag 7 14 21 28
Sonntag 1 8 15 22 29
Oktober Woche 40 41 42 43 44
Montag 7 14 21 28
Dienstag 1 8 15 22 29
Mittwoch 2 9 16 23 30
Donnerstag 3 10 17 24 31
Freitag 4 11 18 25
Samstag 5 12 19 26
Sonntag 6 13 20 27
November Woche 44 45 46 47 48
Montag 4 11 18 25
Dienstag 5 12 19 26
Mittwoch 6 13 20 27
Donnerstag 7 14 21 28
Freitag 1 8 15 22 29
Samstag 2 9 16 23 30
Sonntag 3 10 17 24
Dezember Woche 48 49 50 51 52 01
Montag 2 9 16 23 30
Dienstag 3 10 17 24 31
Mittwoch 4 11 18 25Donnerstag 5 12 19 26Freitag 6 13 20 27
Samstag 7 14 21 28
Sonntag 1 8 15 22 29
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Organisatorische Hinweise
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Veranstaltungen der ifb KG
Erfahrungsgemäß sind viele Seminare sehr schnell ausgebucht. Deshalb empfehlen wir Ihnen eine frühzeitige Anmeldung.Wir bieten Ihnen hierzu folgenden Service an: Sobald Sie sich für ein Seminar entschieden haben, rufen Sie uns unter 0 88 41 / 61 12-0 an und lassen Sie sich einen Seminarplatz reservieren. Ihren Platz halten wir in der Regel 14 Tage für Sie frei, längstens jedoch bis 8 Tage vor Seminar beginn. Bitte senden Sie uns innerhalb dieser Zeit Ihre schriftliche Anmeldung:
u per Telefax: 0 88 41 / 61 12-151 u über das Internet: www.ifb.de u per E-Mail: [email protected]
Für eine schnelle und unkomplizierte Anmeldung bitten wir Sie, stets Ihre Kunden-nummer bereitzuhalten.Nicht im Seminarpreis inbegriffen sind Unterkunft und Verpflegung. Diese Leistungen fallen unter die Voll- bzw. Halbpensionspauschale des Tagungs hotels. Falls gewünscht, organisieren wir für die Teilnehmer die Zimmerreservierung im Tagungshotel. Wählen Sie dazu bitte die entsprechenden Optionen auf dem Anmelde-formular aus. Ein Vertragsverhältnis kommt dabei ausschließlich zwischen dem Hotel und dem Teilnehmer zustande. Sollten Sie nicht im Tagungs hotel übernach-ten, berechnet das Hotel dennoch
mindestens eine „Tagungs pauschale“ bestehend aus Tagungs- und Pausengeträn-ken, Snacks sowie Mittag- oder Abendessen. Die regelmäßigen Amtsperioden stellen nicht nur für Sie, sondern auch für uns als Seminar-anbieter einen Neustart dar, der mit vielen Innovationen verbunden ist. Insbesondere zu diesen Phasen kann es daher zu Änderungen an den Seminar inhalten, den Starter paketen, dem Preis und weiteren Rahmenbedingungen kommen.
Wir erbringen unsere Leistungen auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäfts-bedingungen (AGB). Sämtliche Angebote sind ausschließlich für Kunden aus Handel, Industrie und Gewerbe bestimmt.
1. ANMELDUNGEine Anmeldung zu unseren Veranstaltungen erfolgt online oder schriftlich über das Anmeldeformular. Falls Sie einen anderen Weg wählen, wie zum Beispiel E-Mail, geben Sie bitte unbedingt den Namen des Teilneh-mers, der Firma, die vollständigen Kontakt-daten sowie den Verpflegungswunsch an. Alle Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Eine verbindliche Buchung kommt erst zustande, wenn der Teilnehmer von uns eine schriftliche Anmeldebestätigung erhält. Rechtzeitig vor Seminarbeginn erhalten Sie alle weiteren Informationen zum gebuchten Seminar.
2. UNTERKUNFT / HOTELBUCHUNGAuf Ihren Wunsch hin nehmen wir für Sie die Buchung einer Unterkunft mit oder ohne zusätzliche Verpflegungsleistungen (Halb- oder Vollpensionspauschale) im Seminarhotel vor. Dies sollte schon bei der Anmeldung angegeben werden. Wenn Sie nicht im Tagungshotel übernachten, fällt mindestens eine Tagungspauschale an, die Tagungs- und Pausengetränke, Snacks sowie Mittag- oder Abendessen beinhaltet. Wir bestätigen Ihnen dies individuell in der Anmeldebestätigung. Das Vertragsverhältnis über die Leistungen des Hotels kommt nur zwischen dem Teilnehmer und dem Hotel, nicht aber mit der ifb KG zustande. Alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag über die Leistungen des Hotels sind ausschließlich diesem gegenüber geltend zu machen. Einwendungen aus diesem Verhältnis können nicht im Rahmen der Vertrags- und Rechnungsabwicklung mit uns, der ifb KG, geltend gemacht werden. Sollten Sie nachträglich Änderungen hin-sichtlich Ihrer Unterkunft oder Verpflegungs-leistung wünschen, ist dies immer der ifb KG mitzuteilen.
3. RÜCKTRITT / STORNIERUNG / UMBUCHUNGa) Rücktritt, Stornierung oder Umbuchung
durch den Teilnehmer Wenn Sie bereits verbindlich zu einem Seminar angemeldet sind, aber nicht teilnehmen können, stehen Ihnen umfang-reiche Möglichkeiten zur Verfügung:
› Benennung eines VertretersBis unmittelbar vor Beginn der Veran-staltung können Sie für sich einen Ver-treter benennen. Dafür entstehen Ihnen keine weiteren Kosten.
› Umbuchung auf anderen TerminWenn Sie auf einen anderen Termin umbuchen möchten, entstehen Ihnen dafür bis 8 Tage vor Seminarbeginn keine zusätzlichen Kosten. Im Falle einer Umbuchung, die weniger als 8 Tage vor Seminarbeginn auf Ihre Veranlassung erfolgt, sind wir berechtigt, uns dadurch entstandene Kosten geltend zu machen.
› Rücktritt vom VertragBis 8 Tage vor Seminarbeginn können Sie vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss immer schriftlich erfolgen. Erfolgt der Rücktritt weniger als 8 Tage vor Seminarbeginn oder erscheint der Teilnehmer nicht, ohne abgesagt zu haben, sind wir berechtigt, die volle Seminar-gebühr in Rechnung zu stellen.
› Stornokosten durch das Hotel Wir weisen Sie darauf hin, dass bei Rücktritt, Stornierung oder Umbuchung bereits ab 3 Wochen vor Seminarbeginn Stornokosten von Seiten des Hotels entstehen können. Auf diese haben wir keinen Einfluss, wir werden jedoch immer versuchen, diese für Sie als unseren Teilnehmer abzuwenden oder zumindest möglichst gering zu halten. Die Geltend-machung dieser Kosten gegenüber dem Teilnehmer erfolgt durch die ifb KG.
b) Absage einer Veranstaltung durch die ifb KG Wir behalten uns vor, das Seminar oder einzelne Buchungen bei Vorliegen wichtiger Gründe zu stornieren. Zu diesen Gründen gehören eine zu geringe Teilnehmerzahl oder andere Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, wie die Erkrankung des
Referenten oder höhere Gewalt. Bereits entrichtete Zahlungen werden dann zurück-erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen die ifb KG sind dagegen ausge-schlossen, außer im Falle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit.
4. ZAHLUNG / FÄLLIGKEITDie Rechnungsstellung erfolgt mit Ende des Seminars direkt an Ihr Unternehmen. Unsere Seminarpreise verstehen sich pro Teilnehmer rein „netto“, das bedeutet ohne die jeweils gültige gesetzliche Mehrwert-steuer sowie ohne Kosten für Reise- und Hotelleistungen (das sind vor allem Über-nachtung und Verpflegungspauschalen sowie weitere Nebenkosten). Es gelten die Seminar-preise, die zum Zeitpunkt des Vertrags-schlusses auf der Website der ifb KG angegeben sind, es sei denn, es wird aus-drücklich auf Preisänderungen hingewiesen. Neben der Abrechnung der Seminarpreise übernimmt die ifb KG auch die Abwicklung der Hotelkosten mit dem Arbeitgeber (Über nachtung und Verpflegungspauschalen ohne weitere Nebenleistungen). Die aktuellen Hotelpreise (Übernachtungskosten, Verpflegungs- und Tagungspauschalen) finden Sie ebenfalls im Internet unter › www.ifb.de/hotel. Preisabweichungen behalten wir uns vor. Der Rechnungsbetrag ist sofort und ohne Abzug fällig.
5. ÄNDERUNGSVORBEHALTWir behalten uns vor, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderun-gen oder Abweichungen vor oder während des Seminars vorzunehmen, soweit diese den Gesamtcharakter des Seminars bzw. den Nutzen für den Teilnehmer nicht wesentlich ändern. Ursprünglich vorgesehene Referen-ten oder Seminarleiter dürfen im Bedarfsfall, zum Beispiel bei Erkrankung, durch andere Personen, die gleich qualifiziert sind, ersetzt werden.Im Fall einer notwendigen Änderung des Seminarorts durch die ifb KG steht dem Teilnehmer ein Sonderkündigungsrecht zu. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Das Sonderkündigungsrecht gilt nicht im Fall der Änderung des Seminarhotels, sofern die Veranstaltung weiterhin am selben Ort oder
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in einer für den Teilnehmer zumutbaren Nähe stattfindet.
6. SEMINARUNTERLAGENGrundsätzlich erhält jeder Teilnehmer im Rahmen einer Veranstaltung Schulungs-unterlagen. Diese sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt. Eine Haftung bzw. Gewährleistung für inhaltliche Aktuali-tät, Vollständigkeit und Korrektheit der Schu-lungsunterlagen ist jedoch ausgeschlossen.
7. E-LEARNING-ANGEBOTEJeder Teilnehmer unserer eLearning-Ange-bote wie Webinar oder WBT („web based training“) erhält von uns individuelle Daten, die den Zugang zum Angebot online
ermög lichen. Nur damit ist eine Teilnahme möglich. Die Nutzung des gebuchten Ange-bots ist auf diesen Teilnehmer und auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt. Die Nut-zungsdauer hängt vom gebuchten Angebot ab und kann bei der ifb KG erfragt werden. Eine Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte ist nicht gestattet.
8. UNFÄLLE / HAFTUNGDie Teilnahme am Seminar erfolgt auf eigene Gefahr. Während der Seminarzeit besteht für die Teilnehmer grundsätzlich Versicherungs-schutz im Rahmen der gesetzlichen Unfall-versicherung über den Arbeitgeber. Dieser Schutz besteht nicht während des
freiwilligen Rahmenprogramms bzw. in der seminarfreien Zeit.Im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet die ifb KG für sich, für ihre gesetzlichen Vertreter und Erfül-lungsgehilfen bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit, für alle sonstigen Schäden jedoch nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitergehende Haftungs- und Schadens-ersatzansprüche sind ausgeschlossen.
9. GERICHTSSTANDDer allgemeine Gerichtsstand richtet sich nach dem Sitz der ifb KG. Dieser liegt in 82418 Seehausen am Staffelsee.
STAND: Juni 2018
1. WILLKOMMEN BEIM ifbifb und Datenschutz — unabhängig davon, ob Sie Seminarteilnehmer, Interessent oder Besucher unserer Website sind: Wir respek-tieren Ihre Privatsphäre in vollem Umfang und ergreifen alle gesetzlich erforderlichen Maßnahmen, um diese zu schützen. Mithilfe unserer Datenschutz erklärung möchten wir Ihnen verständlich und nachvollziehbar mitteilen, welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen erheben und was wir damit machen. Sie erhalten außerdem alle Informa-tionen über die Ihnen zustehenden Rechte. Natürlich teilen wir Ihnen auch mit, an wen Sie sich bei Fragen wenden können.
2. WER IST DIE ifb KG?Die ifb Institut zur Fortbildung von Betriebs-räten KG ist ein Seminarveranstalter mit Sitz in Seehausen am Staffelsee. Zur ifb KG gehört die Versandbuchhandlung ifb-medien.Verantwortliche Stelle ist die
ifb KG Prof.-Becker-Weg 16 82418 Seehausen a. Staffelsee Telefon: + 49 (0) 88 41 / 61 12-0 Telefax: + 49 (0) 88 41 / 61 12-151 E-Mail: [email protected]
Wenn Sie Fragen zum Thema „Datenschutz bei der ifb KG“ haben, wenden Sie sich bitte an unseren betrieblichen Datenschutzbeauf-tragten. Sie erreichen ihn unter
ifb KG Datenschutzbeauftragter Prof.-Becker-Weg 16 82418 Seehausen a. Staffelsee Telefon: + 49 (0) 88 41 / 61 12-0 E-Mail: [email protected]
3. WAS BEDEUTET DATENVER ARBEITUNG?Unter Datenverarbeitung versteht man das Erheben, Speichern, Nutzen, Verwenden oder Löschen personenbezogener Daten. Grund-sätzlich sind das alle Informationen, mit denen sich eine natürliche Person identifi-zieren lässt.
4. AN WEN RICHTET SICH DIESE DATENSCHUTZERKLÄRUNG?Diese Datenschutzerklärung betrifft die personenbezogenen Daten von— Seminarteilnehmern, Kunden und Interes-
senten der ifb KG,— allen anderen natürlichen Personen, die
unsere Website besuchen, unsere App verwenden, sich registrieren lassen,
Onlinedienste nutzen oder auf andere Art und Weise in Kontakt mit der ifb KG stehen.
5. WELCHE IHRER PERSONEN-BEZOGENEN DATEN ERHEBEN WIR UND WANN TUN WIR DAS?Wir erheben personenbezogene Daten, wenn Sie mit uns als Teilnehmer, Interessent oder Besucher unserer Website in Kontakt treten. Das betrifft hauptsächlich die Fälle, in denen Sie sich für unsere Seminare interessieren, einen Katalog per Post bestellen, eine Buchung vornehmen, Formulare online ausfüllen, sich für einen Dienst online registrieren oder nutzen, Bestellungen aufgeben oder sich per Telefon, Brief, Fax, E-Mail oder über ein Kontaktformular auf unserer Website an uns wenden. Das alles geschieht unabhängig davon, ob Sie sich mit uns schon in einer Geschäftsbeziehung befinden oder nicht.Wir verarbeiten folgende personenbezogene Daten:› Persönliche Angaben, die Ihrer Identifika-
tion dienen:Dazu gehören Ihr Vorname und Nachname, Name und Adresse Ihres Betriebs, Ihre Funktion in der betrieblichen Interessen-vertretung, E-Mail-Adresse, Telefon-nummer sowie bei Bestellungen über ifb-medien optional Ihre Kontoverbindung.
› Daten über unsere Geschäftsbeziehung mit Ihnen:Dies betrifft vor allem die Seminare, die Sie bei uns bereits gebucht haben, sowie Bücher und Medien, die Sie bei unserer Versandbuchhandlung ifb-medien bestellt haben. Die Datenerhebung erfolgt hier entweder im Rahmen des Vertragsschlus-ses oder im Rahmen der Durchführung eines Seminars. Letzteres gilt vor allem für Fotos, die die Seminarleiter im Rahmen der Seminare auf der Veranstaltung machen. Dabei steht stets der Charakter der Veranstaltung im Vordergrund („Seminarimpressionen“) und nicht der einzelne Seminarteilnehmer.
› Daten über Ihr Online-Verhalten sowie Ihre online vorgenommenen EinstellungenDarunter fallen IP-Adressen, Daten zu Ihren Besuchen auf unserer Website oder unserer App (zum Beispiel Zeit und Dauer, aufgerufene Seiten, verwendete Browser), sogenannte Cookies, Einstellungen im Kunden portal „mein ifb“, Texte und Nachrichten im Forum auf betriebsrat.de
sowie die Abonnements unserer Newslet-ter.
› Angaben zu Interessen und WünschenDies betrifft Ihre Interessen und Wünsche, die Sie uns mitteilen bzw. über die Sie uns informieren.
› Besondere Kategorien personenbezogener DatenAls sensible Daten speichern wir aus-schließlich Ihre Angaben zu gesundheitli-chen Einschränkungen, wenn diese Auswirkungen auf Ihren Seminarbesuch haben. Darunter fallen zum Beispiel der Bedarf eines behindertengerechten Zimmers im Hotel, bestimmte Ernährung sowie weitere krankheitsbedingte Einschränkungen, hinsichtlich derer wir bei Kenntnis Ihren Seminarbesuch für Sie besser und angenehmer gestalten können.
6. WOFÜR NUTZEN WIR IHRE DATEN UND AUF WELCHER RECHTSGRUND-LAGE GESCHIEHT DAS?Hauptzwecke der Datenverarbeitung sind die Durchführung unserer Schulungen und Seminare, die Zurverfügungstellung unseres Onlineangebots, die Kommunikation mit Teilnehmern, Kunden und Interessenten, Maßnahmen der IT-Sicherheit sowie Marke-ting- und Werbemaßnahmen. Ihre Daten nutzen wir dabei aufgrund folgender Rechtsgrundlagen: Einwilligung, Erfüllung vertraglicher Pflichten sowie berechtigtes Interesse nach erfolgter Interessenabwägung (siehe Art. 6, 7 und 9 der DSGVO). › Datenverarbeitung aufgrund Ihrer
Einwilligung, Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buch-stabe a) DSGVOEine Datenverarbeitung ist rechtmäßig, wenn wir dafür von Ihnen eine Einwilligung hinsichtlich bestimmter Zwecke erhalten haben. Diese Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen, egal wann Sie sie uns erteilt haben. Die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung bleibt bis zum Widerruf unberührt.
› Datenverarbeitung zur Erfüllung vertrag-licher Pflichten, Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buch-stabe b) DSGVOWir verarbeiten Ihre Daten außerdem, damit wir den Vertrag mit Ihnen erfüllen können. Das gilt auch für den Zeitraum vor Vertragsabschluss, wenn Sie eine Seminar anmeldung an uns abschicken. Um mit Ihnen in Kontakt treten zu können, benötigen wir Ihre Daten wie Name,
Datenschutzerklärung der ifb KG
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Adresse, Betrieb, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
› Datenverarbeitung aufgrund berechtig-tem Interesse, Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buch-stabe f) DSGVOAls Seminarveranstalter möchten wir Ihre Bedürfnisse hinsichtlich Ihres persönli-chen Schulungsbedarfs so gut wie möglich erfüllen. Dafür nutzen wir Daten aus unserer Kundenbeziehung mit Ihnen. Ziel ist es, Ihnen optimale Empfehlungen zu geben, die möglichst genau auf Sie und auf Ihre betriebliche Situation abgestimmt sind. Darin liegen auch unsere berechtig-ten Interessen. Dabei verarbeiten wir Ihre Daten immer nur im Einklang mit dem geltenden Recht. Wir richten uns dabei nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe f) DSGVO. Konkret geht es hier um Marketingzwecke:
— Analyse der Ergebnisse von Marketing-aktivitäten, um deren Relevanz zu messen
— Analyse von Informationen, die beim Besuch einer Website entstehen
— Analyse des möglichen Bedarfs unserer Seminare und Dienstleistungen
— Analyse Ihrer persönlichen Daten, um geeignete Zielgruppen für das Marketing zusammenzustellen
— Analyse Ihrer Interessen auf der Grund-lage Ihres Verhaltens im Onlinebereich
— Bildung von Scoringwerten, deren Modelle auf mathematisch und statistisch aner-kannten Verfahren beruhen
Per Post oder per E-Mail erhalten Sie von uns direkte Werbung, die wir möglichst individuell auf Ihre vermutlichen Bedürfnisse hin für Sie zusammengestellt haben. Auch derart perso-nalisierter Werbung können Sie selbstver-ständlich jederzeit widersprechen. In jedem Fall genügt immer eine einfache E-Mail an eine der unter Ziffer 2 erwähnten Adressen. Darüber hinaus verwenden wir Seminarfotos („Seminarimpressionen“), um diese in „mein ifb“ (siehe hierzu auch weiter unten die Ziffer 10 der Datenschutzerklärung) sowie für Werbezwecke in Katalogen und im Internet zu veröffentlichen sowie für eine persönliche Foto-Postkarte nach dem Semi-nar. Hierin liegen auch unsere berechtigten Interessen nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buch-stabe f) DSGVO. Näheres hierzu erfahren Sie von der Seminarleitung zu Beginn des Seminars.Sie haben jederzeit das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, der Datenverarbeitung zu wider-sprechen. In jedem Fall genügt immer eine einfache E-Mail an eine der unter Ziffer 2 der Datenschutzerklärung erwähnten Adressen.
7. WER BEKOMMT IHRE DATEN?› Innerhalb der ifb KG erhalten nur diejeni-
gen Personen und Stellen Zugriff auf Ihre Daten, die diese zur Erfüllung der vertrag-lichen oder gesetzlichen Pflichten bzw. zur Wahrung unserer berechtigten Interessen benötigen.
› An Stellen außerhalb der ifb KG werden Ihre Daten nur dann weitergegeben, wenn Sie eingewilligt haben bzw. wenn wir damit unseren vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten nachkommen.
— Um unseren vertraglichen Pflichten nachzukommen, arbeiten wir auch mit dritten Dienstleistern zusammen. Dazu gehören unsere Seminarleitungen, unsere Referenten sowie die Schulungshotels. Diese können für Zwecke der
Seminardurchführung Ihre personenbezo-genen Daten erhalten. Soweit dies gesetzlich erforderlich ist, werden hier entsprechende Verträge zur Auftragsver-arbeitung auf Grundlage von Art. 28 DSGVO geschlossen. Wir achten darauf, dass diese entsprechende Garantien dafür bieten, dass geeignete technisch-organi-satorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass eine Datenverarbeitung im Einklang mit dem Datenschutzrecht erfolgt und der Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet ist. Dabei achten wir darauf, dass in Rahmen-verträgen mit Dritten Klauseln enthalten sind, die unsere Vertragspartner zur besonderen Sorgfalt und zur Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Vorschriften verpflichten, damit auch hier der Schutz der Rechte der betroffenen Personen gewährleistet ist.
— Niemals verkaufen wir Ihre persönlichen Daten an Dritte.
— Ein Transfer von Daten in Drittländer außerhalb der EU oder des EWR findet grundsätzlich nicht statt. Sollte das ausnahmsweise doch einmal der Fall sein, lassen wir die Daten ausschließlich unter den strengen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. Die Verarbeitung erfolgt dann nur auf Grund-lage besonderer Garantien (etwa „Privacy Shield“ für die USA) oder unter Einhaltung von sog. Standardvertragsklauseln.
8. WELCHE RECHTE HABEN SIE?Im folgenden Abschnitt informieren wir Sie über Rechte, die Ihnen nach dem Daten-schutzrecht gemäß DSGVO und BDSG hinsichtlich Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zustehen. › Recht auf Auskunft, Information und
BerichtigungSie haben das Recht, von uns eine Bestäti-gung darüber zu verlangen, ob wir personenbezogene Daten verarbeiten, die Sie betreffen. Wenn das der Fall ist, können Sie ein Auskunfts- und Informati-onsrecht geltend machen, dessen genauer Inhalt sich nach Art. 15 DSGVO bemisst. Sollten Ihre Daten unrichtig oder unvoll-ständig sein, können Sie eine Berichtigung oder Vervollständigung verlangen. Sofern wir Ihre Daten an Dritte weitergegeben haben, informieren wir auch diese Dritten über Ihre Berichtigung.
› Recht auf LöschungSie haben das Recht, die unverzügliche Löschung Ihrer Daten zu verlangen. Dieses besteht in den folgenden Fällen:
— Ihre personenbezogenen Daten werden für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht länger benötigt
— Sie haben Ihre Einwilligung widerrufen und auch an einer anderen Rechtsgrundlage für eine Verarbeitung fehlt es
— Sie widersprechen der Datenverarbeitung und gleichzeitig liegen keine überwiegen-den, schutzwürdigen Gründe dafür vor
— Ihre Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet
— Ihre Daten müssen gelöscht werden, um gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.
› Recht auf Einschränkung der VerarbeitungAus einem der folgenden Gründe können Sie auch die Einschränkung der Datenver-arbeitung verlangen:
— Wenn die Richtigkeit Ihrer personenbezo-genen Daten von Ihnen bestritten wird, und zwar für eine Dauer, die es uns ermöglichte, die Richtigkeit zu überprüfen.
— Wenn die Verarbeitung unrechtmäßig war und Sie statt der Löschung die Einschrän-kung der Nutzung verlangen
— Wenn wir Ihre Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht mehr benötigen, Sie diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung gegen Rechtsansprüche brauchen
— Wenn Sie gegen die Verarbeitung Wider-spruch eingelegt haben, solange noch nicht feststeht, ob Ihre Interessen überwiegen.
› Recht auf DatenübertragbarkeitSie haben das Recht, personenbezogene Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem übertragbaren Format zu erhalten.
› Recht auf WiderspruchWenn wir Ihre Daten aufgrund berechtig-ter Interessen verarbeiten, haben Sie jederzeit das Recht, dieser Verarbeitung zu wiedersprechen. Dies gilt auch für Fälle der Direktwerbung.
› Recht auf WiderrufWenn wir Ihre Daten aufgrund Ihrer Einwilligungserklärung verarbeiten, haben Sie jederzeit das Recht, eine solche mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßig-keit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
› Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichts-behördeWenn Sie der Ansicht sind, dass wir Ihre personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeiten, haben Sie das Recht, sich bei einer datenschutzrechtlichen Aufsichtsbe-hörde Ihrer Wahl zu beschweren.
9. WIE LANGE SPEICHERN WIR IHRE DATEN?Wir speichern Ihre Daten nur so lange, wie wir sie für die jeweiligen Zwecke der Verar-beitung benötigen. Sind die Daten für die Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten nicht mehr erforderlich, werden diese regelmäßig gelöscht, es sei denn, eine Aufbewahrung zum Beispiel aufgrund steuerrechtlicher Pflichten ist notwendig.
Auf unserer Website können Sie unter › www.ifb.de/ifb-datenschutz diese Datenschutzerklärung in ihrer aktuellsten Fassung abrufen. Dort werden Sie außerdem über die Besonderheiten des Datenschutzes auf den Internetseiten und bei Onlinediensten der ifb KG informiert. Diese Informationen sind hier nicht abgedruckt!
STAND: November 2018
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EINFACH. KOSTENLOS. PERSÖNLICH UND BEQUEM.
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Mitteilung an die Geschäftsleitung
An dieGeschäftsleitung
Information über den Besuch einer Schulung gemäß § 179 Abs. 4 SGB IX (bis 2017: § 96 Abs. 4 SGB IX)
Die Schwerbehindertenvertretung hat am den Entschluss gefasst,
die Vertrauensperson schwerbehinderter Menschen / das stellvertretende Mitglied der Schwerbehindertenvertretung
Frau / Herrn
auf eine Schulungsveranstaltung des Instituts zur Fortbildung von Betriebsräten (ifb) mit dem Thema:
gemäß § 179 Abs. 4 SGB IX (bis 2017: § 96 Abs. 4 SGB IX) zu entsenden.
Die Veranstaltung findet vom bis in statt.
Die in dem oben genannten Seminar vermittelten Kenntnisse sind für eine sach- und fachgerechte Arbeit der Schwerbehinderten-vertretung gemäß § 179 Abs. 4 SGB IX (bis 2017: § 96 Abs. 4 SGB IX) erforderlich. Die betrieblichen Notwendigkeiten hinsichtlich der zeitlichen Lage der Schulungs veranstaltung wurden berücksichtigt. Sollte ich innerhalb der nächsten zwei Wochen nichts von Ihnen hören, gehe ich davon aus, dass der Seminarteilnahme aus Ihrer Sicht nichts entgegensteht.
Ort, Datum Unterschrift der Vertrauensperson
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Seminaranmeldungper Fax: 0 88 41 / 61 12-151 E-Mail: [email protected] Internet: www.ifb.de
Institut zur Fortbildung von Betriebsräten KG Prof.-Becker-Weg 16 82418 Seehausen am Staffelsee
Mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen der ifb KG — unter www.ifb.de/agb — erkläre ich mich einverstanden. Die Buchung erfolgt zu den in der Anmeldebestätigung genannten Preisen.
Ort, Datum Unterschrift Firmenstempel (mit Anschrift)
Ihre Angaben werden von der ifb KG zu Zwecken der Seminarabwicklung und des Marketings verarbeitet. Rechtsgrundlage sind die Erfüllung eines Vertrags sowie die Wahrung berech-tigter Interessen. Verantwortliche Stelle ist die ifb KG, Prof.-Becker-Weg 16, 82418 Seehausen. Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter [email protected]. Sie haben umfangreiche Rechte hinsichtlich Ihrer personenbezogenen Daten. Mehr unter www.ifb.de/ifb-datenschutz. Informationen dazu senden wir Ihnen auf Wunsch gerne auch per Post zu.
Seminarteilnehmer/in
Name, Vorname (bitte in Blockschrift)
Firma
Firma (2. Zeile)
Straße
PLZ / Ort
ifb-Kunden-Nr.
Telefon
Persönliche Telefon-Nr./Durchwahl
Mobil
Bestellnummer (falls benötigt)
Seminar
Seminarthema
Seminarort
Seminarnummer Seminardatum
Hotelbuchung
Die Hotelleistungen sind nicht im Seminarpreis enthalten. Falls Sie nicht übernachten, berechnen wir mind. die Tagungspauschale inkl. Halb pension. Die Kosten für die gewählten Hotelleistungen rechnen wir direkt mit Ihrem Arbeitgeber ab. Hotel-Extras bezahlen Sie bitte direkt vor Ort im Hotel.
Mit Übernachtung: Vollpension (Frühstück / Mittag- und Abendessen)
Halbpension (Frühstück / Mittag- oder Abendessen)
Als Tagesgast: Vollpension (Mittag- und Abendessen)
Halbpension (Mittag- oder Abendessen)
Ihre Wünsche ans Hotel: Rollstuhlgerechtes Zimmer (soweit vorhanden)
Vegetarisches Essen
Lebensmittel-Unverträglichkeiten
Sonstiges
Ja, ich möchte neue Kataloge automatisch per Post erhalten, bitte senden Sie zu meinen Händen Katalog(e).
Nein, bitte senden Sie mir keine Kataloge mehr.
Ihre Funktion (bitte ankreuzen): Vertrauensperson der
schwerbehinderten Menschen
Stellvertretendes Mitglied der SBV
Gesamtschwerbehindertenvertretung
Konzernschwerbehindertenvertretung
Bezirksschwerbehindertenvertretung
Hauptschwerbehindertenvertretung
Bürokraft der SBV
Betriebsratsmitglied
Personalratsmitglied
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Ihren Platz unter
Telefon: 0 88 41 / 61 12 - 0
AAgentur für Arbeit 55
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) 43
Arbeitsplatzgestaltung 37, 56, 62
Arbeitsrecht 35, 48
Arbeitsschutz 63
Arbeitsunfähigkeit 71, 72
Argumentieren 82
Auffrischungsseminare 39, 50
Aufgaben der SBV 32
Auszubildende 53
BBarrierefreiheit 52, 62
Behörden 55
Benachteiligung 32, 35, 43
Beratungsgespräche 35, 84
Betriebliches Eingliederungs- management (BEM) 72 ff.
Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) 63
Betriebsratssitzung 32, 48
Betriebsverfassungsrecht 48
Bundesteilhabegesetz (BTHG) 61
DDatenschutz 43
Diskriminierung 35, 43, 70
EEinstellung 35
Entgeltfortzahlung 71
FFeststellung der Schwerbehinderteneigenschaft 35, 51
Fresh-up-Seminare 39
GGerichtsbesuch 49
Gesamt-SBV 88, 89
Gesundheitsmanagement 63
Gleichstellung 35, 51, 55
Grundlagenseminare 32, 35, 37
IInklusion 52, 62
Inklusionsvereinbarung 37, 54
Integrationsamt 37, 55
KKommunikationstraining 35, 37, 82 ff., 89
Konfliktmanagement 70, 85
Konzern-SBV 88, 89
Krankheit 68, 71, 72
Kündigung 45, 35, 71
L Leistungen für Schwerbehinderte 37, 61, 62
MMessebesuch 56
Mobbing 70
OÖffentlichkeitsarbeit 47
Organisation der SBV-Arbeit 32
PPersonalratssitzung 32
Personelle Angelegenheiten 35
Psychische Belastungen 64, 66, 67
Psychische Erkrankungen 64, 68, 69
RRechte der SBV 32
Rechte schwerbehinderter Arbeitnehmer 35
Rechtsprechung 50
Reden 83
REHACARE 56
Reha-Recht 37, 61
Rentenversicherung 55
Resilienz 66
Rhetorik 83
SSchriftverkehr 46
Schulungsanspruch 94
Sozialgericht 49, 50, 51
Stellvertreter 32
Strategie 42
UUN-Behindertenrechtskonvention 52
VVerhandlungsführung 82
Versammlung 47
WWirtschaftsausschuss 57
ZZusammenarbeit zwischen BR und SBV 32, 48
Stichwortverzeichnis
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Unsere Mitarbeiter sind für Sie da: Bei Fragen rund um Ihr Seminar, wie z. B. zu unserem Schulungsangebot und zu Ihrer Buchung. Oder wenn Sie Informationen über Ihr Hotel benötigen, Ihren Schulungsanspruch klären oder Näheres über den Ablauf des Seminars wissen möchten. Wir helfen Ihnen weiter und freuen uns über Ihren Anruf!
Sie erreichen uns
von Montag bis Donnerstag 8:00 Uhr – 17:00 Uhr
und am Freitag 8:00 – 16:00 Uhr.
› Tel.: 0 88 41 / 61 12-0
› E-Mail: [email protected] www.ifb.de
Bei unseren Seminaren stehen Sie im Mittelpunkt!
IHR INFO- & SERVICETEAMSieglinde Gailer, Anja Erhard, Dominica Gilg, Nadja Schneider, Barbara Ketzer, Monika Fruth, Silvia Hebendanz, Barbara Neuner, Martina Hager
www.ifb.de/sbv
Herausgeber:
Institut zur Fortbildung von Betriebsräten KG Prof.-Becker-Weg 16 82418 Seehausen am Staffelsee
Tel. 0 88 41 / 61 12-0 Fax 0 88 41 / 61 12-151 E-Mail: [email protected]
Internet: www.ifb.de www.ifb.de/ifb-datenschutz www.facebook.com/ifbKG
Geschäftszeiten: Mo - Do: 8:00 - 17:00 Uhr Fr: 8:00 - 16:00 Uhr
Verantwortlich: Hans Schneider
Redaktion: Cornelia Huber, Corinna Seefried, Susanne Bukenberger, Nicola Brower, Claudia Lohmar, Christian Tremmel, Andrea Wloka
Konzept & Gestaltung Kochan & Partner GmbH
Fotos: ifb KG; Detaillierte Bildnachweise siehe Seite 106 920_18
Hinweis: Die verwendete maskuline bzw. feminine Sprachform dient der leichteren Lesbarkeit und meint immer auch das jeweils andere Geschlecht.
Stand: Dezember 2018
Alle Rechte vorbehalten. Die Informationen in die-sem Programm wurden mit größter Sorgfalt auf-bereitet, dennoch können Fehler nicht vollständig ausgeschlossen werden. Das Institut zur Fortbil-dung von Betriebsräten KG übernimmt keine ju-ristische Verantwortung oder irgendeine Haftung für eventuell verbliebene Fehler und deren Folgen.
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DANKE
SCHÖN SBV
HERZLICHE
GRÜSSEI
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