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Seniorenpolitisches Gesamtkonzept für den Landkreis Fürth MODUS - Institut für angewandte Wirtschafts- und Sozialforschung Schillerplatz 6, 96047 Bamberg Tel.: (0951) 26772, Fax: (0951) 26864 Email: [email protected] Internet: http://www.modus-bamberg.de Teilbericht 4: Evaluation der Maßnahmenempfehlungen zur Weiterentwicklung der Seniorenhilfe im Landkreis Fürth

Seniorenpolitisches Gesamtkonzept - Landkreis Fürth · Um daraus ein von möglichst vielen Entscheidungsträgern aus dem Bereich der Seni-orenhilfe im Landkreis Fürth getragenes

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Seniorenpolitisches Gesamtkonzept für den Landkreis Fürth

MODUS - Institut für angewandte Wirtschafts- und Sozialforschung Schillerplatz 6, 96047 Bamberg Tel.: (0951) 26772, Fax: (0951) 26864 Email: [email protected] Internet: http://www.modus-bamberg.de

Teilbericht 4: Evaluation der Maßnahmenempfehlungen

zur Weiterentwicklung der Seniorenhilfe im Landkreis Fürth

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Auftraggeber: Landkreis Fürth Projektleitung:

Verfasser:

Frau Margot Körner (Koordinierungsstelle für Seniorenangelegenheiten) und Dipl.-Soz. Manfred Zehe Unter Mitarbeit von: Dipl. Ing. Cornelia Lumpe und Ute Köller M.A. Erscheinungsdatum: Juni 2016 Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde weitgehend auf eine Differenzierung der beiden Geschlechter verzichtet, ohne dass damit eine Diskriminierung von Frauen verbunden ist.

Dipl.-Pol. Edmund Görtler MODUS Sozialforschung

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MODUS: Seniorenpolitisches Gesamtkonzept für den Landkreis Fürth – Teilbericht 4: Evaluation der Maßnahmenempfehlungen I

INHALTSVERZEICHNIS Seite

1. Vorbemerkungen zur bisherigen Seniorenhilfeplanung im Landkreis Fürth ............ . 1

2. Evaluation der Maßnahmenempfehlungen des seniorenpolitisches Gesamtkonzeptes für den Landkreis Fürth ............................................................. 8

3. Auswertung der Evaluationsergebnisse zur Seniorenhilfe im Landkreis Fürth ....... 49

Verzeichnis der Tabellen Seite

Tab. 2.1: Evaluation der Maßnahmenempfehlungen für das Handlungsfeld „Integrierte Orts- und Entwicklungsplanung“ ...................................................... 10

Tab. 2.2: Evaluation der Maßnahmenempfehlungen für das Handlungsfeld „Wohnen zu Hause im Alter“ ............................................................................... 11

Tab. 2.3: Evaluation der Maßnahmenempfehlungen für das Handlungsfeld „Beratung und Information/Öffentlichkeitsarbeit“ ................................................. 16

Tab. 2.4: Evaluation der Maßnahmenempfehlungen für das Handlungsfeld „Gesellschaftliche Teilhabe“ ................................................................................ 18

Tab. 2:5 Evaluation der Maßnahmenempfehlungen für das Handlungsfeld „Präventive Angebote im Bereich Sport““ ............................................................ 27

Tab. 2.6: Evaluation der Maßnahmenempfehlungen für das Handlungsfeld „Präventive Angebote im Bereich Bildung“ ......................................................... 31

Tab. 2.7: Evaluation der Maßnahmenempfehlungen für das Handlungsfeld „Bürgerschaftliches Engagement“ ...................................................................... 34

Tab. 2.8: Evaluation der Maßnahmenempfehlungen für das Handlungsfeld „Ambulante Pflege“ ............................................................................................ 38

Tab. 2.9: Evaluation der Maßnahmenempfehlungen für das Handlungsfeld „Tagespflege“ ..................................................................................................... 39

Tab. 2.10: Evaluation der Maßnahmenempfehlungen für das Handlungsfeld „Kurzzeitpflege“ .................................................................................................. 41

Tab. 2.11: Evaluation der Maßnahmenempfehlungen für das Handlungsfeld „Vollstationäre Pflege“ ........................................................................................ 42

Tab. 2.12: Evaluation der Maßnahmenempfehlungen für das Handlungsfeld „Hilfen für gerontopsychiatrisch Erkrankte“ ........................................................ 43

Tab. 2.13: Evaluation der Maßnahmenempfehlungen für das Handlungsfeld „Unterstützung pflegender Angehöriger“ ........................................................... 44

Tab. 2.14: Evaluation der Maßnahmenempfehlungen für das Handlungsfeld „Kooperation und Vernetzung“ ........................................................................... 46

Tab. 2.15: Evaluation der Maßnahmenempfehlungen für das Handlungsfeld „Hospiz und Palliativversorgung“ .................................................................................. 48

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MODUS: Seniorenpolitisches Gesamtkonzept für den Landkreis Fürth – Teilbericht 3: Zusammenfassung und Empfehlungen II

Verzeichnis der Abbildungen Seite

Abb. 3.1: Evaluation aller Maßnahmenempfehlungen des seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes für den Landkreis Fürth ......................................................... 49

Abb. 3.2: Evaluation der Maßnahmenempfehlungen nach den einzelnen Handlungsfeldern des seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes ............................ 50

Abb. 3.3 Evaluation der Maßnahmenempfehlungen nach Zuständigkeit für die Umsetzung ............................................................................................... 51

Abb. 3.4 Evaluation der Maßnahmenempfehlungen nach Realisierungszeitraum für die Umsetzung ............................................................................................... 52

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MODUS: Seniorenpolitisches Gesamtkonzept für den Landkreis Fürth – Teilbericht 4: Evaluation der Maßnahmenempfehlungen 1

1. Vorbemerkungen zur bisherigen Seniorenhilfeplanung im Landkreis Fürth Im Bereich der Seniorenhilfeplanung hat sich der Landkreis Fürth in den Neunziger Jahren – wie fast alle anderen Landkreise und kreisfreien Städte in Bayern – zunächst auf die gesetzlich vorgeschriebene Bedarfsermittlung nach Art. 69 AGSG (früher: Art. 3 AGPflegeVG) beschränkt. Den verantwortlichen Entscheidungsträgern im Landkreis Fürth war jedoch – lange bevor es sich im entsprechenden Gesetz niedergeschlagen hat – schon bewusst, dass auch ein noch so qualifiziertes Gutachten zur Bedarfser-mittlung nicht dazu geeignet ist, einen Seniorenhilfeplan zu ersetzen. Schließlich kann sich ein Seniorenhilfeplan nicht nur auf eine Bedarfsermittlung im Bereich der Pflege beschränken, sondern muss wesentlich breiter angelegt sein, damit sich daraus eine Gesamtkonzeption für die künftige Ausgestaltung der Seniorenhilfe ableiten lässt. Es wurde deshalb beschlossen, sich verschiedene Seniorenhilfeplanungskonzeptionen vorstellen zu lassen. Ende des Jahres 1999 entschied sich der Landkreis Fürth dann schließlich für eine der vom MODUS-Institut Bamberg vorgelegten Konzeptionen. Um daraus ein von möglichst vielen Entscheidungsträgern aus dem Bereich der Seni-orenhilfe im Landkreis Fürth getragenes Konzept zur Versorgung und Betreuung der älteren Menschen entwickeln zu können, sah die Konzeption auch vor, einen aus Fachleuten aus dem Bereich der Seniorenhilfe bestehenden Arbeitskreis zu bilden, der den gesamten Prozess der Seniorenhilfeplanung begleitet. Im Laufe des Pla-nungsprozesses fanden dementsprechend vier „Fachtagungen“ mit einer Begleitgrup-pe statt, in der der Seniorenhilfeplan ausführlich diskutiert wurde, bevor er im Herbst des Jahres 2002 vom Kreistag des Landkreises Fürth beschlossen wurde. Ende des Jahres 2002 lag somit erstmals ein umfassender Überblick über die Versor-gungslandschaft im Bereich der Seniorenhilfe im Landkreis Fürth vor. Den verantwort-lichen Entscheidungsträgern im Landkreis Fürth war jedoch auch bewusst, dass eine effektive und langfristig angelegte Seniorenhilfeplanung sich nicht darin erschöpfen kann, im Abstand von mehreren Jahren bestimmte Pläne vorzulegen. Vielmehr muss auch die Fortschreibung des Seniorenhilfeplanes genauso ernsthaft betrieben werden wie die Erstellung. Die Seniorenhilfeplanung sollte dabei als kontinuierlicher Prozess verstanden werden, damit sie zu dem Ziel der sinnvollen Weiterentwicklung der Senio-renhilfe in effizienter Art und Weise beitragen kann. Dieses Verständnis einer moder-nen Sozialplanung machte sich der Landkreis Fürth zu eigen und entschloss sich – früher als andere Landkreise – zu einer kontinuierlichen Seniorenhilfeplanung. Dabei setzt der Landkreis einerseits auf die bewährte Zusammenarbeit mit dem MODUS-Institut Bamberg und andererseits auf die Träger der Einrichtungen und Dienste der Seniorenhilfe sowie andere wichtige Interessenvertreter der Senioren im Landkreis Fürth, die bereits bei der Erstellung des Seniorenhilfeplanes eingebunden waren.

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Im Rahmen der kontinuierlichen Seniorenhilfeplanung wurde deshalb der für die Er-stellung des Seniorenhilfeplanes gebildete Arbeitskreis reaktiviert und als "Planungs-gruppe Seniorenhilfe" in die Gremienstruktur des Landkreises eingebunden. Im Einzelnen übernahm die "Planungsgruppe Seniorenhilfe" im Rahmen der kontinu-ierlichen Seniorenhilfeplanung folgende Funktionen:

Festlegung der Schwerpunkte der Seniorenhilfeplanung Mitbestimmung bei den Planungsinhalten und der inhaltlichen Ausgestaltung von

Projekten Mitbestimmung bei der Budgetverwendung für die Seniorenhilfeplanung Einberufung von Projektgruppen (z.B. Projektgruppe „Pflegeplatzbörse“) Vorberatung der Berichte zur Seniorenhilfeplanung Formulierungen von Maßnahmenempfehlungen zur Weiterentwicklung der Senio-

renhilfe im Landkreis Die konstituierende Sitzung der "Planungsgruppe Seniorenhilfe" fand im Februar 2005 statt. Hier wurden vom MODUS-Institut Bamberg einerseits die Ergebnisse der Fort-schreibung der nach Art. 69 AGSG (früher: Art. 3 AGPflegeVG) vorgeschriebenen Be-darfsermittlung vorgestellt und andererseits über den weiteren Ablauf der kontinuierli-chen Seniorenhilfeplanung diskutiert. Unter anderem wurde im Ablaufplan für die Se-niorenhilfeplanung des Landkreises Fürth festgelegt, dass die nach Art. 69 AGSG (früher: Art. 3 AGPflegeVG) vorgeschriebene Bedarfsermittlung zukünftig im dreijähri-gen Turnus fortgeschrieben werden soll. Das eröffnete die Möglichkeit, in der dazwi-schen liegenden Zeitspanne über die „Pflicht“ hinaus auch etwas für die „Kür“ zu tun. Für das Jahr 2005 wurde zunächst die Programmierung einer „erweiterten Pflege-platzbörse“ festgelegt. Diese Informationsplattform soll in den folgenden Jahren auch auf andere Bereiche erweitert und zu einem umfassenden „EDV-gestützten Altenhilfe-Informations-System“ ausgebaut werden. Für die inhaltliche Festlegung, welche In-formationen letztendlich in das „Altenhilfe-Informations-System“ eingespeist werden, wurden jeweils Projektgruppen vorgesehen, um den Praxisbezug zu gewährleisten. Das grundsätzliche Ziel des „Altenhilfe-Informations-System (AHIS)“ für den Landkreis Fürth bestand darin, die Angebotstransparenz im Rahmen der Seniorenhilfe wesent-lich zu verbessern. Angestrebt wurde ein umfassendes und möglichst automatisiertes Programm, in das Einrichtungen und Dienste eigenverantwortlich Informationen und Angebote einstellen können. Die Internet-Lösung sollte insbesondere Ärzten, Kran-kenhäusern, Interessenvertretungen von Senioren, aber auch den Senioren selbst und deren Angehörigen einen umfassenden Überblick über alle Bereiche der Senio-renhilfe im Landkreis Fürth bieten.

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Als erstes „Modul“ dieses „Altenhilfe-Informationssystems“ wurde im Jahr 2005 eine „erweiterte Pflegeplatzbörse“ vorgestellt. Im Gegensatz zu den bisher im Internet be-findlichen „Pflegeplatzbörsen“ dient die „erweiterte Pflegeplatzbörse“ des Landkreises Fürth nicht nur dazu, einen Heim- bzw. Pflegeplatz für sich oder einen Angehörigen zu finden, sondern sie informiert darüber hinaus auch umfassend über das Angebot und die Leistungen der verschiedenen Einrichtungen. Zudem hat die „erweiterte Pflege-platzbörse“ des Landkreises Fürth nicht den Nachteil der meisten der bisherigen „Pflegeplatzbörsen“, die so angelegt sind, dass eine zentrale Stelle für die Aktualisie-rung der Zahlen verantwortlich ist und diese Informationen bei den einzelnen Einrich-tungen einholen muss, bevor sie im Internet veröffentlicht werden können. Hierdurch tritt in der Regel eine Verzögerung auf, so dass die Daten oftmals schon nicht mehr aktuell sind, wenn sie ins Internet gestellt werden. Die „erweiterte Pflegeplatzbörse“ des Landkreises Fürth wurde deshalb mit einer Datenbank und einer Administrations-oberfläche ausgestattet, wodurch die eigenständige Aktualisierung der Daten durch die Einrichtungen über ein Internet-Formular ermöglicht wird. Hierdurch wird den Ein-richtungen die Möglichkeit eröffnet, freie Plätze sofort selbstständig in das System einzupflegen. Damit gewährleistet werden kann, dass alle Einrichtungen ihre Daten regelmäßig aktualisieren, wurde ein automatischer Versand von Erinnerungs-E-Mails an die Heime nach einem festgelegten Zeitraum ohne Aktualisierung programmiert. Den Interessenten wird außerdem als Serviceleistung eine Reservierungsanfrage über ein Internet-Formular und eine automatische Benachrichtigung per E-Mail, sobald in dem gewünschten Heim ein freier Platz gemeldet wird, geboten. Über eine Administrationsoberfläche können die Einrichtungen und Dienste Detailin-formationen wie Kontaktdaten, Beschreibung zur Einrichtung und ein Bild einpflegen. Weiterhin kann das Platzangebot detailgenau hinterlegt und mit den aktuellen Daten befüllt werden. Die Kosten der Pflegestufen und Pensionssätze können über ein wei-teres Formular hinterlegt werden. Im Einzelnen sind in der „erweiterten Pflegeplatzbörse“ des Landkreises Fürth folgen-de Funktionen integriert:

• Darstellung der aktuellen Belegsituation der Einrichtungen als Übersichtstabelle und als dynamische Übersichtskarte

• Detailinformationen zu den Einrichtungen

• Eigenständige Aktualisierung der Daten durch die Einrichtungen und Dienste über ein Internet-Formular (Administrationsoberfläche)

• Automatischer Versand von Erinnerungs-E-Mails an die Heime nach einem festgelegten Zeitraum ohne Aktualisierung

• Möglichkeit der Reservierungsanfrage direkt über ein Internet-Formular

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• Automatische Benachrichtigung per E-Mail, sobald in dem gewünschten Heim ein freier Platz gemeldet wird

• Links zu den eigenen Internetauftritten der Einrichtungen und Dienste

• Kontaktmöglichkeit zu den Einrichtungen

• Für den Benutzer einfach, übersichtlich und verständlich gehaltene Bedienung Als zweites „Modul“ des „Altenhilfe-Informations-Systems“ (AHIS) wurde im Jahr 2006 der Bereich der ambulanten Pflege integriert. Ähnlich wie das bei den stationären Ein-richtungen mit der „Pflegeplatzbörse“ bereits seit Ende 2005 der Fall ist, bietet das Altenhilfe-Informations-System (AHIS) seit Ende 2006 auch einen detaillierten Über-blick über das Angebotsspektrum der einzelnen ambulanten Pflegedienste im Land-kreis Fürth. Dabei wurden alle genannten Funktionen der „Pflegeplatzbörse“ auch für die ambulanten Pflegedienste programmiert. Darüber hinaus steht den potentiellen Kunden der ambulanten Pflegedienste ein Kostenrechner zur Verfügung, mit dem sie sich aufgrund der Angaben der einzelnen Dienste selbstständig Kostenvoranschläge bei den verschiedenen Diensten erstellen können. Durch diese Funktion wird einer-seits bei potentiellen Kunden eine größtmögliche Transparenz über die Kosten der ambulanten Dienstleistungen und eine Vergleichsmöglichkeit zwischen den Anbietern hergestellt. Andererseits bringt die Funktion den ambulanten Diensten den Vorteil, dass die Zeit für die Erstellung von Kostenvoranschlägen minimiert wird. Ein weiterer Ausbau des Altenhilfe-Informations-Systems wurde im Jahr 2008 reali-siert, indem AHIS mit einem dritten Modul auf den Bereich der „offenen Seniorenhilfe“ ausgeweitet wurde. Wie die im Rahmen der Seniorenhilfeplanung durchgeführten Er-hebungen gezeigt haben, hat sich im Landkreis Fürth ein fast unüberschaubares An-gebot im Bereich der „offenen Seniorenhilfe“ entwickelt. Unter das Modul „offene Se-niorenhilfe“ wurden deshalb alle Einrichtungen, Maßnahmen, Angebote und Veran-staltungen zusammengefasst, die sich nicht auf die Erbringung professioneller Pfle-gehilfen beziehen, sondern den Bereichen der allgemeinen Beratung und anderen „offenen“ Hilfen sowie der Freizeitgestaltung zuzurechnen sind. Zu den Einrichtungen der „offenen Seniorenhilfe“ zählen somit Seniorenbegegnungsstätten, Seniorenclubs und verschiedene regelmäßig oder unregelmäßig angebotene Veranstaltungen für ältere Menschen. Weiterhin werden unter den Begriff „offene Seniorenhilfe“ auch Nachbarschaftshilfen, Besuchsdienste sowie Beratungs- und Informationsmöglichkei-ten gefasst.

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Um dabei – ähnlich wie in den anderen Modulen von AHIS – die Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen zu garantieren, wurde in jeder Gemeinde ein Verant-wortlicher benannt (sogenannter Gemeindeadministrator), der die vorhandenen Ange-bote und Veranstaltungen im Bereich der „offenen Seniorenhilfe“ immer auf dem ak-tuellen Stand halten sollte. Um den Gemeindeadministratoren ihre Aufgabe zu erleichtern, wurde der Ersteintrag aller Einrichtungen und aktuellen Veranstaltungen der „offenen Seniorenhilfe“ vom MODUS-Institut Bamberg vorgenommen. Weiterhin wurde von MODUS eine Schulung der Gemeindeadministratoren durchgeführt, um die fachgerechte Bedienung des drit-ten Moduls von AHIS zu gewährleisten. Diese Schulung wurde in den Folgejahren re-gelmäßig wiederholt, um neue Gemeindeadministratoren in das System einzuführen. Durch das dritte Modul von AHIS eröffnet sich für die Seniorinnen und Senioren im Landkreis Fürth somit erstmals die Möglichkeit, sich auch über die in den einzelnen Gemeinden bestehenden Angebote im Bereich der „offenen Seniorenhilfe“ umfassend zu informieren. Parallel zur Entwicklung des dritten Moduls von AHIS wurde gemäß des von der Pla-nungsgruppe beschlossenen Ablaufplanes die nach Art. 69 Abs. 1 AGSG (früher: Art. 3 AGPflegeVG) vorgeschriebene Bedarfsermittlung zum dritten Mal fortgeschrieben. Diese Fortschreibung konnte dann auch gleich als erster Teilbericht des „Seniorenpo-litischen Gesamtkonzeptes für den Landkreis Fürth“ angesehen werden. Zwischen-zeitlich wurden nämlich der frühere Art. 3 AGPflegeVG folgendermaßen in den Art. 69 AGSG integriert:

(1) Die nach den Art. 71, 72 und 73 zuständigen Aufgabenträger stellen im Benehmen mit den Gemeinden, den örtlichen und regionalen Arbeitsgemeinschaften der Pflegekassen, den überörtlichen Trägern der Sozialhilfe und den Trägern der Pflegeeinrichtungen den für ihren Bereich erforderlichen längerfristigen Bedarf an Pflegeeinrichtungen fest.

(2) Die Bedarfsermittlung ist Bestandteil eines integrativen, regionalen seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes, das nach dem Grundsatz‚ „ambulant vor stationär“ die Lebenswelt äl-terer Menschen mit den notwendigen Versorgungsstrukturen sowie neue Wohn- und Pflegeformen für ältere und pflegebedürftige Menschen im ambulanten Bereich umfasst.

Durch den Absatz 2 werden in Bayern somit erstmals die Landkreise und kreisfreien Städte verpflichtet, eine umfassende Seniorenhilfeplanung durchzuführen, die über eine reine Bedarfsermittlung im Bereich der Pflege hinausgeht und auch andere Be-reiche, wie z.B. die offene Seniorenhilfe, umfasst. Zur leichteren Umsetzung des gesetzlichen Auftrages wurden vom Bayerischen So-zialministerium Vorgaben für die Erstellung von „Seniorenpolitischen Gesamtkonzep-ten“ herausgegeben. Darin wurden zum einen die zu bearbeitenden Handlungsfelder

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beschrieben, die durch das seniorenpolitische Gesamtkonzept bearbeitet werden soll-ten, und andererseits die Methoden vorgestellt, die bei Bestandserhebung und Be-darfsermittlung zur Anwendung gebracht werden können. Eine der wichtigsten Metho-den besteht dabei in der Durchführung einer repräsentativen Seniorenbefragung, um die Bedürfnisse der Senioren bei der Erstellung des seniorenpolitischen Gesamtkon-zeptes gezielt berücksichtigen zu können. Aus diesem Grund wurde Anfang des Jahres 2009 vom MODUS-Institut Bamberg eine repräsentative Seniorenbefragung durchgeführt. Die Ergebnisse der Befragung wur-den anschließend als Teilbericht 2 des Seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes für den Landkreis Fürth vorgelegt und in einer Veranstaltung einem größeren Kreis von Ent-scheidungsträgern und anderen an der Seniorenhilfe im Landkreis Fürth Interessier-ten vorgestellt. Um die Ergebnisse der durchgeführten repräsentativen Seniorenbefragung zu vertie-fen und die vom MODUS-Institut Bamberg aus der Befragung abgeleiteten Maßnah-menempfehlungen zu ergänzen, wurde am 22.04.2010 ein eintägiger Workshop durchgeführt. Hier wurden die aus der Befragung abgeleiteten Maßnahmenempfeh-lungen den einzelnen Handlungsfeldern des seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes zugeordnet. Da es sich beim Seniorenpolitischen Gesamtkonzept allerdings auch um eine Fortschreibung des ursprünglichen Seniorenhilfeplanes des Landkreises Fürth handeln sollte, musste die ursprüngliche Konzeption des Seniorenhilfeplanes zusätz-lich auch noch hinsichtlich der Veröffentlichungen des Bayerisches Sozialministeriums zur Entwicklung eines „integrativen, regionalen Seniorenpolitischen Gesamtkonzep-tes“ überprüft werden. Da das Konzept des ersten Seniorenhilfeplanes für den Land-kreis Fürth jedoch bereits fast alle wesentlichen Aspekte umfasste, die in dem „Eck-punktepapier zur Entwicklung von Seniorenpolitischen Gesamtkonzepten für kreisfreie Städte und Landkreise“ zusammengefasst sind, musste das damalige Konzept nur in wenigen Punkten modifiziert werden. So musste insbesondere die „offene Senioren-hilfe“ stärker ausdifferenziert werden. Damit auch das neu zu erstellende Seniorenpolitische Gesamtkonzept von den wich-tigsten Akteuren im Bereich der Seniorenhilfe im Landkreis Fürth vollständig mitgetra-gen wird, wurde im durchgeführten Workshop beschlossen – wie bereits bei der Er-stellung des ersten Seniorenhilfeplanes im Jahr 2002 – auch diesmal wieder einen Arbeitskreis zur Begleitung des Planungsprozesses zu bilden. Dieser Arbeitskreis tag-te im Laufe des Planungsprozesses von Ende des Jahres 2010 bis Ende des Jahres 2012 insgesamt neunmal und konnte dadurch die vom MODUS-Institut Bamberg vor-gestellten Ergebnisse zu allen Handlungsfeldern ausführlich diskutieren.

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Auf dieser Basis konnten für alle dargestellten Handlungsfelder fundierte Maßnah-menempfehlungen abgeleitet werden, wobei stets darauf geachtet wurde, dass mög-lichst konkrete Maßnahmen empfohlen werden, die bei einer Fortschreibung auch entsprechend überprüft werden können. Im Einzelnen wurden bei der Formulierung der Maßnahmenempfehlungen deshalb folgende Kriterien berücksichtigt: • Ergebnisbezogenheit: Maßnahmenempfehlungen sollten auf der Grundlage von

objektiven Sachverhalten (z.B. repräsentativen Befragungen) formuliert werden.

• Verständlichkeit: Maßnahmenempfehlungen müssen für alle Beteiligten verständ-lich sein.

• Konkretheit: Maßnahmenempfehlungen müssen möglichst konkret sein (Mit wel-chem Mittel soll welches Ziel erreicht werden?).

• Verantwortlichkeit: Es muss klar formuliert sein, an welche Zielgruppe sich die Maßnahmenempfehlungen richten bzw. wer für die Umsetzung verantwortlich ist.

• Zeitraumbezogenheit: In welchem Zeitraum soll die Umsetzung der Maßnahmen erfolgen (Realisierungszeitraum)?

• Überprüfbarkeit: Maßnahmenempfehlungen müssen überprüfbar sein (Evaluation im Rahmen der Fortschreibung).

Zwar war es nur schwer möglich, bei der Formulierung von Maßnahmenempfehlungen alle genannten Kriterien gleichzeitig zu berücksichtigen, es wurde aber darauf geach-tet, dass zumindest möglichst viele der genannten Kriterien erfüllt sind. Allgemeingültige Empfehlungen, wie sie in vielen anderen seniorenpolitischen Ge-samtkonzepten zu finden sind, wurden größtenteils ausgeklammert, da die Erfahrung zeigt, dass lange Maßnahmenkataloge mit allgemeinen Empfehlungen meist nur we-nig zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Seniorenhilfe in einer Region beitra-gen können.

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2. Evaluation der Maßnahmenempfehlungen des seniorenpolitisches Gesamt-konzeptes für den Landkreis Fürth

Im Anschluss an die im Jahr 2015 durchgeführte fünfte Fortschreibung der Bedarfs-ermittlung, in deren Rahmen bereits das Handlungsfeld Pflege evaluiert werden konn-te, wurde mit der Evaluation der Maßnahmenempfehlungen zu den anderen Hand-lungsfeldern des seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes begonnen. Der Evaluation kam dabei zu Gute, dass bereits bei der Formulierung der Maßnah-menempfehlungen die oben genannten wissenschaftlichen Kriterien berücksichtigt wurden, durch die eine systematische Evaluation überhaupt erst ermöglicht wurde. Im Einzelnen wurde bei den für die Umsetzung der jeweiligen Maßnahmenempfehlung Verantwortlichen (Landratsamt, Gemeinden, Träger von Hilfseinrichtungen, etc.) nicht nur erhoben, ob und inwieweit die jeweiligen Empfehlungen umgesetzt wurden, son-dern auch in welcher Form die Umsetzung stattfand. Bei den Maßnahmenempfehlun-gen, die bisher noch nicht oder nur zum Teil umgesetzt sind, wurden zusätzlich die Gründe eruiert, die für die Nichtumsetzung verantwortlich sind und ebenfalls in folgen-der tabellarischen Übersicht dargelegt.

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Tab. 2.1: Evaluation der Maßnahmenempfehlungen für das Handlungsfeld „Integrierte Orts- und Entwicklungsplanung“

Ziele und Maßnah-men Zuständigkeit Realisierungs-

zeitraum Umsetzung

Nachweis/Begründung ja z.T. nein

Damit die Lücken im Radwegenetz ge-schlossen werden können, sollen die Kommunen im Rah-men einer Bürger-meisterdienstbe-sprechung darauf aufmerksam ge-macht werden, dass auch auf Gemeinde-ebene ein Konzept zum Bau der örtli-chen Radwege er-forderlich ist.

Landkreis Fürth kurzfristig ja

Das Thema Radwege ist sowohl im Landkreis als auch den Kommunen „angekommen“. Der Landkreis Fürth ist seit 17.02.2012 Gründungsmitglied in der Arbeitsgemeinschaft fahr-radfreundliche Kommunen in Bayern e.V. (AGFK Bayern). Die AGFK Bayern ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Land-kreisen, Städten und Kommunen, die zum Ziel hat, die Nahmo-bilität und den Radverkehr im Sinne des Umweltschutzes zu fördern. Die Regionalmanagerin Frau Bacik wurde zur Radweg-beauftragten ernannt und ist in dieser Eigenschaft mit den Bür-germeistern laufend in Kontakt. Der Landkreis Fürth will sich zum fahrradfreundlichen Landkreis zertifizieren lassen. Ziel ist u.a. eine ständige Verbesserung der Radwege.

Gemeinden (ins-besondere in Wilhermsdorf,

Roßtal und Langenzenn)

mittelfristig

z.T. Langenzenn: Mittelfristig wird ein Radweg von Langenzenn (Kirchfembach) nach Puschendorf umgesetzt. Längerfristig sind weitere Radwege geplant, evtl. über ILEK-Programm.

ja Roßtal: Die Lücke Roßtal-Clarsbach ist geschlossen. Es wird geprüft, ob an der innerorts verlaufenden Bundesstraße ein Fahrradstreifen abmarkiert werden kann.

z.T.

Wilhermsdorf: Ein Ausbau des Radwegnetzes in Richtung Lan-genzenn wurde vom staatlichen Bauamt abgelehnt. Mittelfristig ist ein nicht geteerter Radweg entlang der Staatsstraße in Rich-tungen Eschenbach/Markt Erlbach angedacht.

ja In Cadolzburg wurden die Radwege in der Gemeinde ausge-baut.

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Tab. 2.1: Evaluation der Maßnahmenempfehlungen für das Handlungsfeld „Integrierte Orts- und Entwicklungsplanung“

Ziele und Maßnahmen Zuständigkeit Realisierungs-zeitraum

Umsetzung Nachweis/Begründung

ja z.T. nein

Da die Senioren in Obermichelbach, Seukendorf und Tuchenbach sehr häufig die Erreichbarkeit der Apo-theken kritisierten, sollten diese ihre Werbung für den Lieferservice ver-stärken.

Apotheken in Obermichel-

bach, Seuken-dorf und

Tuchenbach.

kurzfristig

ja Obermichelbach:

Im März 2015 wurde eine neue Apotheke im Rewe-Markt eröffnet.

ja

Seukendorf:

Über den Apothekerverband wurde gebeten, die Werbung für den Lieferservice zu verstär-ken.

ja

Tuchenbach:

Über den Apothekerverband wurde gebeten, die Werbung für den Lieferservice zu verstär-ken.

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Tab. 2.2: Evaluation der Maßnahmenempfehlungen für das Handlungsfeld „Wohnen zu Hause im Alter“

Ziele und Maßnahmen Zuständig-keit

Realisierungs-zeitraum

Umsetzung Nachweis/Begründung

ja z.T. nein

Um zu erreichen, dass die Bauherren / Bauträger zukünftig häufiger barrierefrei bauen, soll das Landratsamt einen aus-sagekräftigen und nicht zu umfangrei-chen Flyer zum Thema „Barrierefreies Bauen“ entwickeln. Dazu soll der Be-hindertenbeauftragte des Landkreises einen ersten Entwurf liefern. Dieser Entwurf soll dann im Rahmen der Bür-germeister-Dienstbesprechung den Landkreisbürgermeistern vorgestellt werden. Nachdem die Anregungen der Bürgermeister eingearbeitet sind, soll der Flyer folgendermaßen verbreitet werden: Die Landkreiskommunen erhalten

eine bestimmte Anzahl von Flyern zur Verteilung an Bau-Interessenten.

Außerdem soll der Flyer ins Internet auf eine neu zu gestaltende Seite „Wohnraumanpassungsberatung“ und auf die Seite der Bauabteilung (Bauverwaltung – Häufig gestellte Fragen zum Thema „Bauen“) ein-gestellt werden.

Behinderten-beauftragter in Zusammenar-

beit mit der Koordinations-

stelle für Seniorenange-

legenheiten und dem Büro des Landrats

mittelfristig

ja

Vom Regionalmanagement wurde der Flyer der Obersten Baubehörde zum Thema „Barrierefreies Bauen“ auf die Landkreis-Homepage eingestellt.

Es wurde darüber hinaus der Flyer „Schönes Zu-hause auch im Alter“ mit einer Checkliste in der mittlerweile 2. Auflage gedruckt, im Landkreis ver-teilt und auf die Landkreis-Homepage eingestellt.

ja

Der Flyer der Wohnraumberatung „Schönes Wohnen auch im Alter“ wurde sowohl an die Ge-meinden als auch an Seniorenvertretungen, Seni-orenclubs, ambulante Pflegedienste und weitere Interessierte verteilt.

ja Im Internet wurde eine neu gestaltete Seite „Wohnraumberatung“ erstellt, und der Flyer dort veröffentlicht.

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Tab. 2.2: Evaluation der Maßnahmenempfehlungen für das Handlungsfeld „Wohnen zu Hause im Alter“

Ziele und Maßnahmen Zuständigkeit Realisierungs-zeitraum

Umsetzung Nachweis/Begründung

ja z.T. nein

Das Regionalmanagement führt im Rahmen seines Handlungsfeldes 1 „Demographischer Wandel/Familie und ältere Bürger/Soziale Angelegenheiten“ ein Projekt „Wohnraumanpassungsbe-rater für Senioren“ durch.

Regionalma-nagement im

Einvernehmen mit der Koordi-nationsstelle für Senioren-angelegenhei-

ten

kurzfristig ja

Es wurde ein Projekt „Wohnraumanpassungsbe-rater für Senioren“ durchgeführt.

Seit Februar 2016 gibt es „Gartenberater für Se-nioren“, die bei der Umgestaltung des Gartens kostenlos beratend tätig werden. Das Projekt wird von den Gartenbauvereinen, dem Gartenfachbe-rater des Landkreises und der Koordinationsstelle durchgeführt.

Unterprojekt A: Sobald das Projekt „Gewinnung von Wohnraumanpas-sungsberatern“ etabliert ist, soll der in der Projektskizze genannte Personen-kreis von den Beratern im Rahmen von Vortragsveranstaltungen für das Thema sensibilisiert werden.

Regionalma-nagement mit den künftigen Wohnrauman-passungsbera-

tern

mittelfristig ja

Das Regionalmanagement hat die Wohnraumbe-ratung bei der AG Senioren und in interessierten Kommunen vorgestellt. Einzelne Wohnraumbera-ter informieren sowohl in „ihren“ Heimatgemein-den als auch in Nachbarkommunen zum Thema. 2015 wurde mit einer Ausstellung im Landratsamt Zirndorf und anschließender Wanderausstellung in fast allen Landkreis-Kommunen das Thema Wohnraumberatung in den Fokus gerückt. Bei den 2 Seniorenmessen war die Wohnraumbera-tung mit eigenem Beratungsstand vertreten.

Unterprojekt B: Der Flyer der Wohn-raumberatung (siehe oben) sollte auch bei den jährlichen Energietagen des Landkreises ausgelegt werden.

Regionalma-nagement kurzfristig ja

Das für die Wohnraumberatung zuständige Regi-onalmanagement hat mit dem für den Energietag zuständigen Mitarbeiter fest vereinbart, dass der Flyer der Wohnraumberatung und weitere Infor-mationen zum barrierefreien Bauen bei den zu-künftigen Energietagen zuverlässig ausgelegt werden.

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MODUS: Seniorenpolitisches Gesamtkonzept für den Landkreis Fürth – Teilbericht 4: Evaluation der Maßnahmenempfehlungen 13

Tab. 2.2: Evaluation der Maßnahmenempfehlungen für das Handlungsfeld „Wohnen zu Hause im Alter“

Ziele und Maßnahmen Zuständig-keit

Realisierungs-zeitraum

Umsetzung Nachweis/Begründung

ja z.T. nein

Unterprojekt C: Sobald vom Regionalma-nagement geeignete Wohnraumanpas-sungsberater gefunden sind, soll den Volkshochschulen angeboten werden, mit diesen Personen entsprechende Veran-staltungen abzuhalten. Außerdem sollen die künftigen Berater auch in den Ge-meinden bei Senioren-Veranstaltungen Vorträge zum Thema Wohnraumanpas-sung abhalten.

Regionalma-nagement mit

künftigen Wohnrauman-passungsbera-

tern und der Koordinations-stelle/AG Seni-

oren

kurzfristig z.T.

Es gibt mittlerweile fast in jeder Gemeinde Wohn-raumanpassungsberater.

Die Wohnraumberatung erfolgt auf Anfrage. Das Regionalmanagement koordiniert die Anfragen aus Kommunen, Seniorenvertretungen etc.

In Wilhermsdorf wird die Wohnraumberatung wö-chentlich im Mitteilungsblatt angeboten.

Für die Landkreishomepage soll eine Sei-te „Wohnraumanpassungsberatung“ ein-gerichtet werden, auf der neben einem Infotext, dem Flyer (siehe oben) sowie der Adressen der Wohnraumanpas-sungsberater (siehe oben) auch eine Check-Liste eingestellt wird. Darauf soll anschließend im Landkreismagazin, im Rahmen der AG-Senioren-Treffen und in der Bürgermeister-Dienstbesprechung hingewiesen werden. Bürger, die nicht über einen Internet-Zugang verfügen, sollen das Info-Material bei ihrer örtlichen Seniorenvertretung in Papierform abholen bzw. bei der Koordinationsstelle anfor-dern können.

Koordinations-stelle für Senio-renangelegen-heiten in Zu-

sammenarbeit mit dem Behin-dertenbeauf-tragten und

dem Regional-management

sowie dem Bü-ro des Landrats

kurzfristig (nach Akquirie-rung der Wohn-

raumanpas-sungsberater)

ja

Der veröffentlichte Flyer zum Thema Wohnraumbe-ratung enthält eine Checkliste. Die Flyer liegen in den Dienststellen Fürth und Zirndorf aus und wer-den auf Anforderung auch versandt.

Die Adressen der WR-Berater sollen nicht öffent-lich gemacht werden. Die Vermittlung soll aus-schließlich über das Regionalmanagement erfol-gen.

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MODUS: Seniorenpolitisches Gesamtkonzept für den Landkreis Fürth – Teilbericht 4: Evaluation der Maßnahmenempfehlungen 14

Tab. 2.2: Evaluation der Maßnahmenempfehlungen für das Handlungsfeld „Wohnen zu Hause im Alter“

Ziele und Maßnahmen Zuständig-keit

Realisierungs-zeitraum

Umsetzung Nachweis/Begründung

ja z.T. nein

Im Landkreismagazin sind zukünftig re-gelmäßig Artikel zum Thema Wohn-raumanpassung zu veröffentlichen. Es soll so zur Plattform für die künftigen Wohnraumanpassungsberater werden. Außerdem soll im Landkreismagazin auch regelmäßig auf die Internet-Seite „Wohn-raumanpassungsberatung“ hingewiesen werden.

Redaktion des Landkreisma-gazins in Zu-

sammenarbeit mit den Wohn-

raumanpas-sungsberatern und der Koor-dinationsstelle für Senioren-angelegenhei-

ten.

kurzfristig ja

Es erscheinen Artikel (zuletzt 06.2016 Altersge-recht sanieren). Auf die Termine der Wohnraumbe-rater im Landratsamt wird regelmäßig hingewiesen (LKM Nr. 24.2015, 2, 4 6.2016),

In der nächsten Ausgabe des „Ratgebers für Senioren im Landkreis Fürth“ soll dem Thema „Wohnraumanpassung“ ein ge-sondertes Kapitel mit ausführlichen In-formationen und Adressenteil gewidmet werden.

Koordinations-stelle für Senio-renangelegen-

heiten des Landratsamtes

kurzfristig ja Im Seniorenratgeber wird seit der Ausgabe 2013/2014 auf die Wohnraumberatung in einem gesonderten Kapitel eingegangen.

Die Sparkasse soll in den regelmäßig stattfindenden Gesprächen mit dem Sprecher-Gremium der AG Senioren und der Koordinationsstelle über die verschie-denen Maßnahmen informiert werden, um sich bei Interesse einbringen zu können (Wohnraumanpassungs-/ Energietag etc.).

Koordinations-stelle für Senio-renangelegen-heiten zusam-men mit dem

Sprecher-Gremium der AG Senioren

kurzfristig ja Die Sparkasse nahm als zahlender Aussteller an den beiden Seniorenmessen teil. Die Gespräche mit der Sparkasse finden ca. 1x pro Jahr statt.

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MODUS: Seniorenpolitisches Gesamtkonzept für den Landkreis Fürth – Teilbericht 4: Evaluation der Maßnahmenempfehlungen 15

Tab. 2.2: Evaluation der Maßnahmenempfehlungen für das Handlungsfeld „Wohnen zu Hause im Alter“

Ziele und Maßnahmen Zuständigkeit Realisierungs-zeitraum

Umsetzung Nachweis/Begründung

ja z.T. nein

Das Regionalmanagement soll regelmä-ßig recherchieren, inwieweit Projekte aus dem Bereich „Demographischer Wandel/ Senioren“ durch öffentliche Mittel (EU, Bund, Freistaat) gefördert werden können und ggf. Vorschläge dazu ausarbeiten.

Regional-management / Koordinations-

stelle für Senioren-

angelegen-heiten

kontinuierlich ja

Die Koordinationsstelle informiert die Seniorenvertre-tungen und andere Interessenten regelmäßig per E-Mail über Ausschreibungen von Stiftungen, Bund, Freistaat und anderen Organisationen. So wurde z.B. im Jahr 2015 das ehrenamtliche Betreuungsan-gebot von „Pflege Direkt“ Großhabersdorf von den Rotariern mit einem Preisgeld bedacht.

Damit weitere WBGs ihren Wohnungsbe-stand im Landkreis „seniorengerecht“ ge-stalten, soll eine Info-Veranstaltung mit Landkreisbürgermeistern, zuständigen Bauamts-Mitarbeitern, kommunalen und privaten Wohnungsbauträgern durchge-führt werden. Dabei soll der Behinderten-beauftragte des Landkreises mit dem des Freistaats und der Kreishandwerkerschaft über den Bedarf seniorengerechter / bar-rierefreier Wohnungen informieren.

Behindertenbe-auftragter in

Zusammenar-beit mit Regio-

nalmanage-ment, Kreis-handwerker-schaft, Büro des Landrats

kurzfristig z.T.

In der Bürgermeister-Dienstbesprechung im Dezem-ber 2015 informierte die Koordinatorin für Senioren-angelegenheiten die Landkreisbürgermeister über die Notwendigkeit, ausreichend geeigneten Wohn-raum (barrierearm bis barrierefrei) für Senioren zu planen.

Es soll regelmäßig bei Ausstellungen/ Aktionswochen über seniorengerechtes Wohnen informiert werden. Von einer dauerhaft eingerichteten Musterwohnung wird abgesehen, da die Technik insbe-sondere im Bereich „AAL“ rasch fort-schreitet. Bei einer Dauerausstellung wä-ren Aktualisierungen sehr aufwändig.

Regionalma-nagement in

Zusammenar-beit mit dem

Behindertenbe-auftragten

kurzfristig ja

Bei den Seniorenmessen 2013 und 2015 informierten die Wohnraumberatung und weitere Aussteller (Sani-tätshaus, Senioren-Laden) zum Thema. 2014 konzi-pierte Regionalmanagement und Koordinationsstelle die Wanderausstellung „Schönes Zuhause auch im Alter“. Die Ausstellung wurde im Foyer des Landrats-amts Zirndorf mit einer seniorengerechten „Muster-wohnung“ - begleitet von Fachvorträgen - gezeigt. Die Landkreiskommunen übernahmen die Ausstel-lung und erstellten ein individuelles Begleitprogramm.

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MODUS: Seniorenpolitisches Gesamtkonzept für den Landkreis Fürth – Teilbericht 4: Evaluation der Maßnahmenempfehlungen 16

Tab. 2.3: Evaluation der Maßnahmenempfehlungen für das Handlungsfeld „Beratung und Information/Öffentlichkeitsarbeit“

Ziele und Maßnahmen Zuständig-keit

Realisierungs-zeitraum

Umsetzung Nachweis/Begründung

ja z.T. nein

Durch die Einrichtung bzw. Erweiterung der Außensprechstunden der vorhan-denen Beratungsstellen sollten auch in den kleineren und dezentral gelegenen Gemeinden Beratungsmöglichkeiten geschaffen werden.

Vorhandene Beratungs-

stellen mittelfristig z.T.

Langenzenn: Einrichtung von Sprechtagen: BRK jeden 1. Di. im Monat, AOK jeden Dienstag, Renten-beratung 2x monatlich. Außerdem plant die Diakoniestation Veitsbronn in ihrer Außen-stelle Langenzenn Pflegeberatung anzubie-ten.

Großhabersdorf: Vom privaten Pflegedienst Pflege Direkt wurde die „Fachstelle für pfle-gende Angehörige“ eingerichtet, die land-kreisweit beratend tätig ist.

Vom BRK wurden bisher keine weiteren Außensprechstunden eingerichtet, da lt. Aussagen des BRK (Frau Werling) zu wenig Interesse besteht.

Wie bereits in einigen Gemeinden prak-tiziert, sollte durch regelmäßige Schu-lungen der Seniorenvertreter als Admi-nistratoren für die Internetplattform AHIS ein aktueller, vollständiger Auftritt in al-len Gemeinden gewährleistet werden.

Koordinati-onsstelle für Seniorenan-

gelegenheiten

kontinuierlich ja

Im Jahr 2013 wurden 2 Workshops mit je-weils 6 Teilnehmern angeboten.

Der nächste Workshop ist für den Herbst 2016 geplant und wird von den AG-Senioren-Vertretern sehr begrüßt.

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MODUS: Seniorenpolitisches Gesamtkonzept für den Landkreis Fürth – Teilbericht 4: Evaluation der Maßnahmenempfehlungen 17

Tab. 2.3: Evaluation der Maßnahmenempfehlungen für das Handlungsfeld „Beratung und Information/Öffentlichkeitsarbeit“

Ziele und Maßnahmen Zuständigkeit Realisierungs-zeitraum

Umsetzung Nachweis/Begründung

ja z.T. nein

Aufgrund der unterdurchschnittlichen Bewertung der Senioren zu den Themen „Beratung“ und „Mitbestim-mung„ sollten die vorhandenen Seni-orenbeauftragten in Seukendorf und Tuchenbach ihren Tätigkeitsbereich kurzfristig auf die „Seniorenberatung“ ausweiten.

Mittelfristig sollte auch in diesen Ge-meinden ein Seniorenbeirat gegrün-det werden, der diese Aufgabe durch die Abhaltung von regelmäßigen Sprechstunden übernimmt.

Gemeinden Seukendorf und Tuchen-

bach

kurz- bis mittelfristig

z.T.

Seukendorf:

Die Seniorenbeauftragte hat keine festen Sprechstunden, steht aber bei Anfragen den Seniorinnen und Senioren gerne zur Verfü-gung. Die Gründung eines Seniorenbeirats wurde bisher nicht realisiert, da es zu wenig Interessenten gibt.

z.T.

Tuchenbach: In der Gemeinde hat sich ein ehrenamtliches Seniorenteam gegründet, das unterschiedliche Veranstaltungen organisiert, aber auch Nach-barschaftshilfe vermittelt und unterstützt. Hier-für stehen den Senioren eigene Räumlichkeiten zur Verfügung. Die Gründung eines Senioren-beirats wurde bisher nicht realisiert.

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MODUS: Seniorenpolitisches Gesamtkonzept für den Landkreis Fürth – Teilbericht 4: Evaluation der Maßnahmenempfehlungen 18

Tab. 2.4: Evaluation der Maßnahmenempfehlungen für das Handlungsfeld „Gesellschaftliche Teilhabe“

Ziele und Maßnahmen Zuständigkeit Realisierungs-zeitraum

Umsetzung Nachweis/Begründung

ja z.T. nein

Steigerung des Bekanntheitsgrades der bestehenden Seniorentreffen in den einzelnen Gemeinden

Anbieter von Seniorenveranstal-tungen in den ein-zelnen Gemeinden

kurzfristig ja

Ammerndorf: Die Termine werden im Veranstaltungs-kalender des Marktes Ammerndorf, im Lokalanzeiger und auf der Senioren-Seite der Homepage des Mark-tes veröffentlicht.

Cadolzburg: Einrichtung einer Senioren-Info-Box bei den amtlichen Mitteilungen der Gemeinde mit Informa-tionen über Beratungsstellen, Seniorenveranstaltungen und Begegnungsstätten.

Großhabersdorf: Veröffentlichung der Termine im Mitteilungsblatt der Gemeinde Großhabersdorf.

Langenzenn: Informationsseite für Seniorenrat im Mit-teilungsblatt und Bewerbung von Angeboten im Bür-gerhaus sowie FN und FLZ.

Oberasbach: Neuauflage des Seniorenwegweisers; Infoblatt der Quartiersmanagerin. Termine in der FN.

Obermichelbach: Fester Platz im monatlichen Mittei-lungsplatz zu die Angebote für Senioren und den FN.

Puschendorf: Im Mitteilungsblatt wird auf die Veran-staltungen des Seniorenrats verwiesen und dazu ein-geladen. Die Veranstaltungen der Vereine und Grup-pen werden über den gemeindlichen Terminkalender für alle bekannt gemacht.

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MODUS: Seniorenpolitisches Gesamtkonzept für den Landkreis Fürth – Teilbericht 4: Evaluation der Maßnahmenempfehlungen 19

Tab. 2.4: Evaluation der Maßnahmenempfehlungen für das Handlungsfeld „Gesellschaftliche Teilhabe“

Ziele und Maßnahmen Zuständigkeit Realisierungs-zeitraum

Umsetzung Nachweis/Begründung

ja z.T. nein

Steigerung des Bekanntheitsgrades der bestehenden Seniorentreffen in den einzelnen Gemeinden

Anbieter von Seniorenveranstal-tungen in den ein-zelnen Gemeinden

kurzfristig ja

Roßtal: Veranstaltungskalender des Marktes; Se-niorenseite des Amtsblatts (nicht regelmäßig).

Seukendorf: Veranstaltungskalender und Lokalan-zeiger.

Stein: Seniorenveranstaltungskalender existiert bereits seit über 15 Jahren.

Tuchenbach: Ehrenamtliches Seniorenteam stellt eigenen Veranstaltungskalender zusammen, au-ßerdem stehen die Termine in den FN.

Veitsbronn: Veranstaltungen werden im „Veits-bronner Gemeindeblatt“ veröffentlicht.

Wilhermsdorf: Veranstaltungen für Senioren, die vom Seniorenbeirat, Vereinen und Kirchen angebo-ten werden, werden im Mitteilungsblatt veröffentli-che, welches kostenlos an alle Haushalte verteilt wird. Außerdem stehen die Termine in FN und FLZ.

Zirndorf: Entsprechende Angebote werden im Lo-kalanzeiger, in „Mein Zirndorf“, im Landkreismaga-zin (nicht alle), den FN und im Internet veröffent-licht.

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MODUS: Seniorenpolitisches Gesamtkonzept für den Landkreis Fürth – Teilbericht 4: Evaluation der Maßnahmenempfehlungen 20

Tab. 2.4: Evaluation der Maßnahmenempfehlungen für das Handlungsfeld „Gesellschaftliche Teilhabe“

Ziele und Maßnahmen Zuständigkeit Realisierungs-zeitraum

Umsetzung Nachweis/Begründung

ja z.T. nein

Schaffung von attraktiveren Angeboten für jüngere Seni-oren in den Seniorenclubs und Seniorenkreisen.

Anbieter von Se-niorenclubs und Seniorenkreisen in den einzelnen

Gemeinden

kurzfristig z.T.

Cadolzburg: - wöchentlicher Seniorentreff - Einrichtung einer Bocciagruppe - monatliche Kinofahrten

Großhabersdorf: Der Seniorenbeirat bietet keine eigenen Ver-anstaltungen an. Die übrigen Akteure passen schrittweise ihre Angebote an (mehr Fahrten).

Langenzenn: Der Seniorenrat Langenzenn besteht z.T. aus noch berufstätigen Damen und Herren. Das Angebot ist ent-sprechend auch auf jüngere Senioren zugeschnitten (Internet-kurse, Swin-Golf, Wandern, Kegeln, Boccia, Radtouren)

Oberasbach: Der Stadtseniorenrat hat keine eigenen Veranstal-tungen. Die Angebote der übrigen Akteure haben sich z.T. an-gepasst. So werden Fahrten und Infonachmittage zur senioren-relevanten Themen angeboten.

Obermichelbach: 2012 wurde ein Dorfgemeinschaftshaus für Senioren eröffnet, in dem es mehrere Angebote wöchentlich, monatlich und in größeren unregelmäßigen Abständen gibt.

Puschendorf: Attraktive Angebote für jüngere Senioren: - Nordic Walking - regelmäßige Seniorenwanderungen - Spielnachmittage - Smoveykurse

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MODUS: Seniorenpolitisches Gesamtkonzept für den Landkreis Fürth – Teilbericht 4: Evaluation der Maßnahmenempfehlungen 21

Tab. 2.4: Evaluation der Maßnahmenempfehlungen für das Handlungsfeld „Gesellschaftliche Teilhabe“

Ziele und Maßnahmen Zuständigkeit Realisierungs-zeitraum

Umsetzung Nachweis/Begründung

ja z.T. nein

Schaffung von attraktiveren An-geboten für jüngere Senioren in den Seniorenclubs und Senio-renkreisen.

Anbieter von Se-niorenclubs und Seniorenkreisen in den einzelnen

Gemeinden

kurzfristig z.T.

Seukendorf: Hier werden jetzt auch Kinofahrten angeboten.

Stein: Der SBR bietet auch Veranstaltungen für Jüngere an (Brain-Walking, Literaturkreis).

Tuchenbach: Ehrenamtliches Seniorenteam organisiert wiederkehrende Veranstaltungen im seniorensportlichen und gesellschaftlichen Bereich. Es finden Vorträge statt und es wird ein unterhaltsames Kulturprogramm angeboten.

Veitsbronn: Das „Haus der Diakonie“ hat auch Angebote für jüngere Senioren.

Wilhermsdorf: Der Seniorenbeirat hat auch Angebote für Jüngere (Nordic Walking, Wandern, Radeln, Kegeln, Fach-vorträge, Besuch von interessanten Ausstellungen).

Zirndorf: Die Stadt Zirndorf wird vorschlagen, in den ent-sprechenden Angebotsveröffentlichungen eine spezielle Liste für jüngere Senioren zu erstellen, um die Attraktivität zu steigern.

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MODUS: Seniorenpolitisches Gesamtkonzept für den Landkreis Fürth – Teilbericht 4: Evaluation der Maßnahmenempfehlungen 22

Tab. 2.4: Evaluation der Maßnahmenempfehlungen für das Handlungsfeld „Gesellschaftliche Teilhabe“

Ziele und Maßnahmen Zuständigkeit Realisierungs-zeitraum

Umsetzung Nachweis/Begründung

ja z.T. nein

Organisation von Fahr- und Begleitdiensten zum Be-such von Seniorenveran-staltungen in den einzelnen Gemeinden.

Anbieter von Senio-renveranstaltungen

in den einzelnen Gemeinden

kurzfristig z.T.

Cadolzburg: Ausbau des Fahr- und Bringdienstes des SBR

Großhabersdorf: Die „Alltagsbegleiter“ übernehmen auch Fahr- und Begleitdienste.

Langenzenn: Mit dem „Bübla“ = Bürgerbus Langenzenn wer-den für 1 € Fahrten (6 Linien) in Langenzenn und in Außenor-ten durchgeführt.

Oberasbach: Dem Stadtseniorenrat sind keine Begleitdienste bekannt.

Puschendorf: Privat-Initiativen bzw. Organisation von Fahr-gemeinschaften durch den Seniorenrat.

Seukendorf: Es gibt einen Senioren-Kino-Bus.

Veitsbronn: Es gibt einen Senioren-Kino-Bus. Ein Bürgerbus ähnlich Langenzenn ist geplant.

Wilhermsdorf: Die Vorbereitungen von Gemeinde und Seni-orenbeirat laufen auf einen Start des „Bürgerbus“ in Wilher-msdorf zum Anfang Mai. Geplant sind flexibel abrufbare Fahr-ten Mo – Fr von 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr im Gemeindegebiet von Wilhermsdorf. Der Fahrdienst wird eh-renamtlich geleistet. Ein Begleitdienst zu Veranstaltun-gen/Ärzten ist damit nicht verbunden.

Zirndorf: Über das Einsetzen von Shuttlebus-sen/Fahrgemeinschaften bei Seniorenveranstaltungen wird nachgedacht.

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MODUS: Seniorenpolitisches Gesamtkonzept für den Landkreis Fürth – Teilbericht 4: Evaluation der Maßnahmenempfehlungen 23

Tab. 2.4: Evaluation der Maßnahmenempfehlungen für das Handlungsfeld „Gesellschaftliche Teilhabe“

Ziele und Maßnahmen Zuständigkeit Realisierungs-zeitraum

Umsetzung Nachweis/Begründung

ja z.T. nein

Auch mittlere und kleine Ge-meinden sollten einen guten Mix von Ausflügen und Fahrten im Angebot haben und diese ent-sprechend bewerben, insbeson-dere in Seukendorf, Obermichel-bach, Tuchenbach und Wilher-msdorf.

Anbieter von Se-niorenveranstal-tungen in den

Gemeinden, ins-besondere in Seukendorf,

Obermichelbach, Tuchenbach und

Wilhermsdorf.

kurzfristig

ja

Obermichelbach: 2012 wurde ein Dorfgemeinschaftshaus für Seni-oren eröffnet, in dem es mehrere Angebote wö-chentlich, monatlich und in größeren unregelmä-ßigen Abständen gibt.

ja

Seukendorf: Das Angebot für Senioren wurde verbessert; z.B. durch die Einführung eines Senioren-Kino-Busses.

ja

Tuchenbach: Ehrenamtliches Seniorenteam organisiert wieder-kehrende Veranstaltungen im seniorensportlichen und gesellschaftlichen Bereich. Es finden Vorträ-ge statt und es wird ein unterhaltsames Kultur-programm angeboten.

ja

Wilhermsdorf: Der Seniorenbeirat, Vereine sowie Kirchen bieten eine Vielzahl an Aktivitäten an. Diese reichen von gemeinsamen Nachmittagen über Sportkurse hin zu kulturellen Veranstaltungen. Im Ange-botsspektrum Bildung werden Fachvorträge, Ausstellungen und Betriebsbesichtigungen ange-boten. Kirchen, Vereine u. der Seniorenbeirat füh-ren Tages- und Halbtagesausflüge durch.

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MODUS: Seniorenpolitisches Gesamtkonzept für den Landkreis Fürth – Teilbericht 4: Evaluation der Maßnahmenempfehlungen 24

Tab. 2.4: Evaluation der Maßnahmenempfehlungen für das Handlungsfeld „Gesellschaftliche Teilhabe“

Ziele und Maßnahmen Zuständigkeit Realisierungs-zeitraum

Umsetzung Nachweis/Begründung

ja z.T. nein

Durchführung einer Senioren-messe, um die Angebote der Akteure im Bereich Seniorenar-beit besser bekannt zu machen.

Landratsamt in Zu-sammenarbeit mit der AG Senioren

(Sprecher-Gremium)

kurzfristig ja Es wurden bereits zwei Seniorenmessen (2013, 2015) durchgeführt. Die 3. ist für 2017 geplant.

Steigerung der überörtlichen Bekanntgabe von Veranstal-tungen für Senioren, beispiels-weise durch Bekanntmachung der Termine auch in den Amts-blättern der Nachbarkommu-nen.

Anbieter von Senio-renveranstaltungen in Zusammenarbeit mit den Kommunen und den Senioren-

vertretern

kurzfristig ja

Für den ganzen Landkreis gilt: Die Seniorenvertreter senden ihre überörtlichen Veranstaltungsangebote direkt an die Koordinationsstelle für Seniorenangelegenheiten. Von dort werden diese in den allgemeinen VA-Kalender einge-tragen und per Rund-Mail an alle Seniorenvertretungen nochmals extra beworben. Diese Praxis hat sich sehr gut bewährt. Außerdem melden die Mehrzahl der Seniorenver-tretungen ihre Termine den Fürther Nachrichten (FN).

Obermichelbach: Größere Veranstaltungen werden in den Nachbargemeinden bekannt gemacht über die örtlichen Seniorenvertretungen und in den FN.

Puschendorf: Das monatlich erscheinende Mitteilungsblatt wird an die Verwaltungen der Nachbarkommunen versandt.

Tuchenbach: Termine stehen in den FN.

Wilhermsdorf: Die Veranstaltungen des Seniorenbeirats werden regelmäßig in zwei regionalen Tageszeitungen (Fürther Nachrichten und Fränkische Landeszeitung) veröf-fentlicht.

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MODUS: Seniorenpolitisches Gesamtkonzept für den Landkreis Fürth – Teilbericht 4: Evaluation der Maßnahmenempfehlungen 25

Tab. 2.4: Evaluation der Maßnahmenempfehlungen für das Handlungsfeld „Gesellschaftliche Teilhabe“

Ziele und Maßnahmen Zuständigkeit Realisierungs-zeitraum

Umsetzung Nachweis/Begründung

ja z.T. nein

Bildung von "Runden Ti-schen" aller Akteure der örtlichen Seniorenarbeit, um die Angebote für Se-nioren in den einzelnen Gemeinden abzustim-men, zu erweitern und stärker bekannt zu ma-chen (Beispiele: Langen-zenn und Roßtal).

Seniorenvertre-tungen in Zu-sammenarbeit mit den Kom-

munen

mittelfristig z.T.

Cadolzburg: Umsetzung der Maßnahmen wird in Zusammenarbeit mit Bürgermeister, SBR und einer Beraterin diskutiert und begleitet.

Großhabersdorf: Maßnahme umgesetzt

Langenzenn: Umsetzung der Maßnahmen wird von dem Bürger-meister, der Verwaltung und den politischen Gremien begleitet.

Oberasbach: Ein Arbeitskreis (Vertreter der Stadtverwaltung, Senio-reneinrichtungen, interessierte Bürger), die Stadtverwaltung, politi-sche Gremien sowie der Bürgermeister begleiten die Umsetzung der Maßnahmen.

Puschendorf: Terminabstimmung in großer Runde der Akteure 1x pro Jahr.

Roßtal: Runder Tisch „Älter werden in Roßtal“.

Seukendorf: Umsetzung der Maßnahmen wird von dem Bürger-meister, der Verwaltung und den politischen Gremien begleitet.

Stein: „Runder Tisch Senioren“ existiert bereits seit über 15 Jahren. Umsetzung der Maßnahmen wird von der Sozialreferentin und dem „Steuerungskreis SPGK“ begleitet.

Wilhermsdorf: Die erste Gesprächsrunde zur Bildung eines „Run-den Tischs Senioren“ fand erstmals im April 2016 statt.

Zirndorf: Die Stadt Zirndorf möchte ein- bis zweimal im Jahr einen „runden Tisch“ einberufen.

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MODUS: Seniorenpolitisches Gesamtkonzept für den Landkreis Fürth – Teilbericht 4: Evaluation der Maßnahmenempfehlungen 26

Tab. 2.4: Evaluation der Maßnahmenempfehlungen für das Handlungsfeld „Gesellschaftliche Teilhabe“

Ziele und Maßnahmen Zuständigkeit Realisierungs-zeitraum

Umsetzung Nachweis/Begründung

ja z.T. nein

In Anbetracht der Größe der Stadt Stein sollten die bereits genutzten Räume des Anwesens Alexanderstr. 6 in Richtung „Seniorenbegegnungsstät-te“ weiterentwickelt werden.

Anbieter von Seniorenver-anstaltungen in der Stadt

Stein

mittelfristig z.T. Derzeit (2016) laufen die Planungen zum Um-bau des Gebäudes einschließlich der Moderni-sierung der sanitären Einrichtungen.

Der BürgerInfoTreff (BIT) in der Stadt Oberasbach sollte zu einer Senioren-begegnungsstätte mit hauptamtlichem Ansprechpartner ausgebaut werden.

Anbieter von Seniorenver-anstaltungen in der Stadt Oberasbach

mittelfristig z.T.

Seit Mitte 2015 „entwickelt und gestaltet“ die Quartiersmanagerin Frau Schwarz „Lebens-räume für Menschen 60+“. Träger ist das Dia-konische Werk, finanziell gefördert wird die Stelle zunächst für drei Jahre von der „Fern-sehlotterie“. Frau Schwarz vernetzt die Angebo-te für Senioren in der Stadt Oberasbach und ist Ansprechpartnerin für ratsuchende Senioren. Sie hat feste Sprechstunden im BIT und in der Diakoniestation Oberasbach.

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MODUS: Seniorenpolitisches Gesamtkonzept für den Landkreis Fürth – Teilbericht 4: Evaluation der Maßnahmenempfehlungen 27

Tab. 2.5: Evaluation der Maßnahmenempfehlungen für das Handlungsfeld „Präventive Angebote im Bereich Sport“

Ziele und Maßnahmen Zuständig-keit

Realisierungs-zeitraum

Umsetzung Nachweis/Begründung

ja z.T. nein

Alle Gemeinden sollten in ih-ren Publikationsorganen, wie den Amtsblättern oder den Internetseiten, regelmäßig auf das bestehende Senioren-sportangebot und die genera-tionsübergreifenden Sportan-gebote hinweisen.

Gemeinde-verwaltungen kontinuierlich ja

Ammerndorf: Mitteilungsblatt der Gemeinde

Cadolzburg: Mitteilungsblatt der Gemeinde

Großhabersdorf: Mitteilungsblatt der Gemeinde

Langenzenn: Vorhandene Angebote werden besser publiziert. Es gibt 2 Seiten im Amtsblatt + FN.

Oberasbach: Infobrief der Quartiersmanagerin, Lokalblättchen

Obermichelbach: Alle Angebote für Senioren haben einen festen Platz im monatlichen Mitteilungsblatt + FN.

Puschendorf: Alle Veranstaltungen sind über den gemeindli-chen Terminkalender für alle bekannt.

Roßtal: Mitteilungsblatt der Gemeinde

Seukendorf: Lokalanzeiger/Gemeindeblatt

Stein: Alle Angebote werden im Senioren-Veranstaltungskalender bekannt gegeben.

Tuchenbach: Amtsblatt + FN

Veitsbronn: Amtsblatt

Wilhermsdorf: Amtsblatt + FN

Zirndorf: Das vorhandene Sportangebot und generationsüber-greifende Sportangebote werden im Amtsblatt/Lokalanzeiger, FN und im Internet regelmäßig bekannt gegeben.

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Tab. 2.5: Evaluation der Maßnahmenempfehlungen für das Handlungsfeld „Präventive Angebote im Bereich Sport“

Ziele und Maßnahmen Zuständigkeit Realisierungs-zeitraum

Umsetzung Nachweis/Begründung

ja z.T. nein

Allgemein sollten von den Anbietern verstärkt Anreize zur Erhöhung der Nutzung der vorhandenen Angebote erfolgen, z.B. durch Schnupperkurse für Nichtmitglieder.

Sportvereine und Anbieter von Senioren-veranstaltun-gen in den Gemeinden

mittelfristig z.T.

Puschendorf: Schnupperkurse werden z.B. vom örtlichen Sportverein Puschendorf angeboten. Bei vie-len Gruppen ist keine Mitgliedschaft erforder-lich.

In größeren Gemeinden sollte die Ein-richtung von Bewegungsparks (nach dem Vorbild der Städte Zirndorf und Stein oder der Gemeinde Veitsbronn) geschaffen werden.

Größere Ge-meinden mittelfristig z.T.

Langenzenn: Einrichtung eines Senioren-Bewegungsparkes in der Försterallee.

Bei der Umgestaltung von Kinderspiel-plätzen sollten die Gemeindeverwaltun-gen regelmäßig prüfen, inwieweit diese in Richtung von Mehrgenerationen-spielplätzen weiterentwickelt werden können.

Kommunale Vertreter der

einzelnen Gemeinden

mittel- bis langfristig z.T.

Obermichelbach: Mittelfristig ist der Bau ei-nes Generationenspielplatzes geplant, ein Standort ist bereits ins Auge gefasst.

Puschendorf: Die Nutzung für Senioren wird in Zukunft bei der Gestaltung mit beraten und wird als attraktive Verbesserung angesehen.

Veitsbronn: Senioren-Bewegungs-Platz ein-gerichtet

Zirndorf: Fitnessparcours nicht nur für Senio-ren eingerichtet. Keine weiteren Planungen bekannt.

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Tab. 2.5: Evaluation der Maßnahmenempfehlungen für das Handlungsfeld „Präventive Angebote im Bereich Sport“

Ziele und Maßnahmen Zuständigkeit Realisierungs-zeitraum

Umsetzung Nachweis/Begründung

ja z.T. nein

In Anbetracht der Ergebnisse der Seniorenbefragung sollte in den Gemeinden Cadolzburg, Langen-zenn, Roßtal und Stein eine Erhö-hung des Nutzungsgrades der vor-handenen Angebote erreicht wer-den, z.B. durch die Veröffentlichung in den Publikationsorganen der Gemeinden, durch Aushang an den Infotafeln der Gemeinden, durch Auslegen der Angebote in Arztpra-xen und durch verstärkte Informati-on bei der Seniorenmesse.

Gemeinden und Anbieter von

Seniorensport-veranstaltungen in den Gemein-

den

- Cadolzburg, - Langenzenn,

- Roßtal, - Stein

kurzfristig

ja

Cadolzburg: Einrichtung einer Senioren-Info-Box bei den amtlichen Mitteilungen der Ge-meinde mit Informationen über alle Veranstal-tungen und Angebote.

ja

Langenzenn: Vorhandene Angebote werden besser publiziert durch 2 Seiten im amtl. Mittei-lungsblatt und durch extra gestaltete Flyer und Plakate + FN.

ja

Roßtal: Mitteilungsblatt des Marktes Roßtal

ja Stein: Senioren-VA-Kalender, Homepage der Stadt Stein

In Anbetracht der Ergebnisse der Seniorenbefragung sollte der Nut-zungsgrad der vorhandenen Ange-bote in der Gemeinde Seukendorf durch verstärkte Öffentlichkeitsar-beit erhöht werden und ggf. eine Erweiterung der Angebotspalette stattfinden.

Sportvereine und Anbieter von Senioren-sportveranstal-tungen in der

Gemeinde Seu-kendorf

kurzfristig ja Seukendorf: Lokalanzeiger/Gemeindeblatt

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MODUS: Seniorenpolitisches Gesamtkonzept für den Landkreis Fürth – Teilbericht 4: Evaluation der Maßnahmenempfehlungen 30

Tab. 2.5: Evaluation der Maßnahmenempfehlungen für das Handlungsfeld „Präventive Angebote im Bereich Sport“

Ziele und Maßnahmen Zuständigkeit Realisierungs-zeitraum

Umsetzung Nachweis/Begründung

ja z.T. nein

In Anbetracht der Ergeb-nisse der Seniorenbefra-gung sollte der Bekannt-heitsgrad der vorhande-nen Angebote in den Gemeinden Obermichel-bach, Tuchenbach und Wilhermsdorf durch ver-stärkte Öffentlichkeitsar-beit erhöht werden und ggf. ein Ausbau des Sportangebotes stattfin-den.

Sportvereine und Anbieter von Se-niorensportveran-staltungen in den

Gemeinden: - Obermichelbach,

- Tuchenbach - Wilhermsdorf

kurzfristig

ja

Obermichelbach: Alle Angebote für Senioren haben einen festen Platz im monatlichen Mitteilungsblatt und in den FN. Die Volks-hochschule bietet Präventivkurse an, ebenso der Sport-verein. Es gibt „Karate für Senioren“ und eine Wander-gruppe, die sich monatlich trifft. Zweimal im Monat wird gekegelt und zweimal in der Woche gewalkt.

ja

Tuchenbach: Es hat sich ein ehrenamtliches Seniorenteam gegründet, das wiederkehrende Veranstaltungen im seniorensportli-chen Bereich anbietet.

Die Angebote werden im Veranstaltungskalender und den FN publiziert.

ja

Wilhermsdorf: Der Seniorenbeirat, Vereine und Kirchen bieten eine Vielzahl von Veranstaltungen an, darunter auch Sport-kurse, wie Kegeln, Gymnastik, Nordic Walking, Wande-rungen, Fahrradtouren.

Die Veranstaltungen werden im Mitteilungsblatt veröffent-licht, welches kostenlos an alle Haushalte verteilt wird. Neben den Sportangeboten des Seniorenbeirats hat auch die VHS ihr Angebot ausgebaut: Seniorensport, Wassergymnastik, Ganzkörpertraining.

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MODUS: Seniorenpolitisches Gesamtkonzept für den Landkreis Fürth – Teilbericht 4: Evaluation der Maßnahmenempfehlungen 31

Tab. 2.6: Evaluation der Maßnahmenempfehlungen für das Handlungsfeld „Präventive Angebote im Bereich Bildung“

Ziele und Maßnahmen Zuständigkeit Realisierungs-zeitraum

Umsetzung Nachweis/Begründung

ja z.T. nein

Allgemein ist eine Erhöhung des Nutzungsgrades der vor-handenen Bildungsveranstal-tungen anzustreben, z.B. durch Organisation von gemeinsamen Bildungsveranstaltungen über die Gemeindegrenzen hinaus.

Anbieter von Seniorenveran-

staltungen in den einzelnen Gemeinden

kurzfristig z.T.

Ammerndorf: Der Seniorenbeirat organisiert sei-ne Veranstaltungen gemeinsam mit weiteren Akt-euren der Seniorenhilfe.

Cadolzburg: Der Seniorenbeirat bietet Informati-onsveranstaltungen an, z.B. zum Thema Hospiz und Palliativversorgung.

Obermichelbach: Im 2012 fertiggestellten Dorf-gemeinschaftshaus werden vom Seniorenrat re-gelmäßig Angebote organisiert.

Puschendorf: Vom Seniorenrat werden PC-Kurse, Mobiltelefonkurse u.ä. abgehalten. Dane-ben gibt es interessante Vorträge, z.B. über SE-PA oder über Rauchmelder in Wohnungen.

Tuchenbach: Das ehrenamtliche Seniorenteam organisiert regelmäßig Veranstaltungen und Vor-träge, z.B. über Patientenverfügung und Betreu-ungsvollmacht. Es wird auch ein unterhaltsames Kulturprogramm angeboten. Hierfür stehen den Senioren eigene Räumlichkeiten zur Verfügung. Für größere Veranstaltungen kann das Bürger-haus genutzt werden.

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MODUS: Seniorenpolitisches Gesamtkonzept für den Landkreis Fürth – Teilbericht 4: Evaluation der Maßnahmenempfehlungen 32

Tab. 2.6: Evaluation der Maßnahmenempfehlungen für das Handlungsfeld „Präventive Angebote im Bereich Bildung“

Ziele und Maßnahmen Zuständigkeit Realisierungs-zeitraum

Umsetzung Nachweis/Begründung

ja z.T. nein

Aufgrund der Ergebnisse der Se-niorenbefragung ist davon auszu-gehen, dass durch eine Organisa-tion von Fahr- und Begleitdiensten zu den Bildungsveranstaltungen eine Erhöhung des Nutzungsgra-des der vorhandenen Bildungsver-anstaltungen erreicht werden kann.

Anbieter von Seniorenveran-

staltungen in den einzelnen Gemeinden

kurzfristig z.T.

Cadolzburg: Der Fahr- und Bringdienst des Se-niorenbeirats ist ausgebaut.

Großhabersdorf: Die Gemeinde Großhabers-dorf hat einen Fahrdienst eingerichtet.

Oberasbach: Dem Stadtseniorenrat ist kein Be-gleitdienst bekannt.

Puschendorf: Zu den Veranstaltungen, die vom Seniorenrat organisiert werden, gibt es einen Fahrdienst, der auch angenommen wird.

Veitsbronn: Es gibt einen Senioren-Kino-Bus. Der kostenlose „Anruf-Bürger-Bus“ soll ab Herbst 2016 starten.

Aufgrund der unterdurchschnittli-chen Bewertung in der Senioren-befragung sollte in Wilhermsdorf eine Erweiterung des Angebots-spektrums im Bereich Bildung über die stattfindenden Computerkurse hinaus organisiert werden.

Anbieter von Seniorenveran-staltungen, ins-besondere die VHS in Wilher-

msdorf

kurzfristig ja

In Wilhermsdorf werden Fachvorträge (z.B. Be-wegung für die grauen Zellen, Depression im Alter), Ausstellungen (Selbstbestimmt Wohnen auch im Alter) und auch Betriebsbesichtigungen angeboten. Die VHS bietet speziell für Senioren die Themen Englisch für den Urlaub, Mietrecht, Gesundheit, Erbrecht, Patientenverfügung an.

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MODUS: Seniorenpolitisches Gesamtkonzept für den Landkreis Fürth – Teilbericht 4: Evaluation der Maßnahmenempfehlungen 33

Tab. 2.6: Evaluation der Maßnahmenempfehlungen für das Handlungsfeld „Präventive Angebote im Bereich Bildung“

Ziele und Maßnahmen Zuständig-keit

Realisierungs-zeitraum

Umsetzung Nachweis/Begründung

ja z.T. nein

Da in Seukendorf bisher noch keine Bildungsveranstaltungen stattfinden, was sich auch in der sehr stark unter-durchschnittlichen Bewertung in der Seniorenbefragung ausdrückt, sollten zukünftig entweder in der Gemeinde selbst einige Bildungsveranstaltungen angeboten werden oder Fahr- und wenn nötig Begleitdienste organisiert werden, damit die Senioren in Seuken-dorf vermehrt auf die Bildungsangebo-te der VHS Cadolzburg und Veitsbronn zurückgreifen können.

Anbieter von Seniorenver-anstaltungen

in der Ge-meinde Seu-

kendorf

kurzfristig z.T.

In Seukendorf läuft derzeit (2016) ein voll be-legter Englischkurs der VHS Veitsbronn für Senioren.

Zum Besuch anderer VHS-Kurse in Veits-bronn können die ÖPNV-Verbindungen ge-nutzt werden, weshalb ein Fahrdienst speziell für VHS-Kurse nicht geplant ist.

Für die Zukunft plant die Gemeinde den Um-bau des „Gemeindehauses“, das von der Gemeinde und der evangelischen Kirche in Zukunft gemeinsam genutzt werden soll. Die Fertigstellung ist bis 2018/19 geplant. Dort will die Seniorenbeauftragte weitere Bil-dungsangebote für Senioren ansiedeln.

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MODUS: Seniorenpolitisches Gesamtkonzept für den Landkreis Fürth – Teilbericht 4: Evaluation der Maßnahmenempfehlungen 34

Tab. 2.7: Evaluation der Maßnahmenempfehlungen für das Handlungsfeld „Bürgerschaftliches Engagement“

Ziele und Maßnahmen Zuständig-keit

Realisierungs-zeitraum

Umsetzung Nachweis/Begründung

ja z.T. nein

Allgemein sollte eine stärkere Förde-rung der ehrenamtlich Tätigen erfolgen, z.B. durch verstärkte fachliche Betreu-ung und Beratung sowie Unterstützung von Fortbildungsmaßnahmen. Als erste Maßnahme hierzu soll im Landkreis Fürth die „Ehrenamtscard“ eingeführt werden. Weiterhin soll eine Liste mit Fortbildungsmöglichkeiten für Ehren-amtliche erstellt werden, und es soll überprüft werden, ob die Fortbildungs-maßnahmen über die Landkreis-Stiftung gefördert werden können.

Landratsamt Fürth:

Koordinati-onsstelle für Seniorenan-gelegenhei-

ten, Büro des Landrates

kurzfristig ja

Die Ehrenamtskarte wurde eingeführt. Seit 2014 werden jährlich altersübergreifende „Eh-renamtsabende“ durchgeführt. Informationen über externe Fortbildungsmög-lichkeiten werden den Seniorenvertretern re-gelmäßig von der Koordinationsstelle zugelei-tet. Seit 2013 organisiert die Koordinationsstelle pro Jahr einen Studientag für Seniorenvertre-tungen, die der Landkreis komplett finanziert. Die Kosten können von der Landkreisstiftung aktuell nicht übernommen werden.

Um eine Verbesserung der Vermittlung und Organisation der ehrenamtlichen Tätigkeiten im Landkreis Fürth zu errei-chen, soll das Regionalmanagement die Freiwilligen-Agenturen (dazu zählen auch alle Nachbarschaftshilfen) in Ko-operation mit dem Mehrgenerationen-haus Ammerndorf vernetzen. Es soll eine Kontaktstelle geschaffen werden, die zum einen als Ansprechpartner für die Anbieter von ehrenamtlichen Leis-tungen und zum anderen auch als An-laufstelle für die Nachfrage-Seite dient.

Landkreis Fürth:

Regionalma-nagement

kurzfristig ja

Das Mehrgenerationenhaus in Ammerndorf existiert nicht mehr. Die Nachbarschaftshil-fen/Freiwilligenagenturen werden im Regional-management betreut. Die Vernetzung erfolgt dort.

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MODUS: Seniorenpolitisches Gesamtkonzept für den Landkreis Fürth – Teilbericht 4: Evaluation der Maßnahmenempfehlungen 35

Tab. 2.7: Evaluation der Maßnahmenempfehlungen für das Handlungsfeld „Bürgerschaftliches Engagement“

Ziele und Maßnahmen Zuständigkeit Realisierungs-zeitraum

Umsetzung Nachweis/Begründung

ja z.T. nein

Allgemein sollte eine stärkere Integra-tion von jüngeren Senioren in die eh-renamtliche Seniorenarbeit erfolgen. Hierzu sollten die vorhandenen Ange-bote für jüngeren Senioren regelmä-ßig im Landkreismagazin vorgestellt werden.

Seniorenbe-auftragte in

den Gemein-den,

Koordinati-

onsstelle für Senioren-

angelegen-heiten

kurzfristig z.T.

Cadolzburg: Es findet schrittweise eine Ver-jüngung statt.

Großhabersdorf: Es rücken jüngere Senioren-vertreter nach.

Langenzenn: Der Seniorenrat besteht z.T. aus noch Berufstätigen, ist also schon stark ver-jüngt.

Oberasbach: Es finden in diesem Jahr Neu-wahlen mit der Aussicht auf jüngere Mitglieder des Stadtseniorenrats statt.

Obermichelbach: Die derzeit gewählten Mit-glieder sind jüngeren Alters.

Puschendorf: Die Mitglieder des Seniorenra-tes sind überwiegend „Jung-Senioren“ und ach-ten somit darauf, dass die Angebote auch für diese Zielgruppe interessant sind.

Roßtal: Die Seniorenreferentin ist das jüngste AG-Senioren-Mitglied (50+).

Seukendorf: Die Seniorenreferentin der Ge-meinde gehört zur älteren Generation.

Stein: Der Vorsitzende und die Mitglieder des SBR sind „Jungsenioren“.

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MODUS: Seniorenpolitisches Gesamtkonzept für den Landkreis Fürth – Teilbericht 4: Evaluation der Maßnahmenempfehlungen 36

Tab. 2.7: Evaluation der Maßnahmenempfehlungen für das Handlungsfeld „Bürgerschaftliches Engagement“

Ziele und Maßnahmen Zuständig-keit

Realisierungs-zeitraum

Umsetzung Nachweis/Begründung

ja z.T. nein

Allgemein sollte eine stärkere Integrati-on von jüngeren Senioren in die ehren-amtliche Seniorenarbeit erfolgen. Hierzu sollten die vorhandenen Ange-bote für jüngeren Senioren regelmäßig im Landkreismagazin vorgestellt wer-den.

Seniorenbe-auftragte in

den Ge-meinden,

Koordinati-onsstelle für Seniorenan-

ge-legenheiten

kurzfristig z.T.

Tuchenbach: Das Team um die Seniorenbe-auftragte besteht aus jüngeren und älteren Menschen.

Veitsbronn: Hier wird 2016 ein neuer Senio-renrat gewählt.

Wilhermsdorf: Die Mitglieder des Seniorenbei-rats sind eher jüngere Senioren.

Zirndorf: Der Seniorenbeirat besteht aus Da-men und Herren verschiedener Altersstufen. Es rücken aktuell jüngere Senioren nach.

Aufgrund der Ergebnisse der Senioren-befragung sollten die nachbarschaftli-chen Hilfen in der Gemeinde Wilher-msdorf ausgebaut werden.

Vorhandene Träger im

Bereich der Seniorenhilfe

in der Ge-meinde Wil-hermsdorf

kurzfristig ja .

Wilhermsdorf: Der Arbeitskreis „bürgerschaftliches Engage-ment“ verschaffte sich einen Überblick über ak-tuellen Handlungsbedarf im Bereich nachbar-schaftlicher Hilfe und arbeitet an der Verbesse-rung der Mobilität. Auch ein Einkaufsservice wird angeboten, außerdem Unterstützung bei Behördengängen und dem Ausfüllen von For-mularen.

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MODUS: Seniorenpolitisches Gesamtkonzept für den Landkreis Fürth – Teilbericht 4: Evaluation der Maßnahmenempfehlungen 37

Tab. 2.7: Evaluation der Maßnahmenempfehlungen für das Handlungsfeld „Bürgerschaftliches Engagement“

Ziele und Maßnahmen Zuständig-keit

Realisierungs-zeitraum

Umsetzung Nachweis/Begründung

ja z.T. nein

In den Gemeinden Obermichelbach und Seukendorf sollte eine bessere Bekanntmachung der vorhandenen nachbarschaftlichen Hilfen und eine Spezifizierung der Angebote auf die Bedürfnisse der älteren Menschen er-folgen.

Vorhandene Träger im

Bereich der Seniorenhilfe

in den Ge-meinden

Obermichel-bach und

Seukendorf

kurzfristig

ja

Obermichelbach: Die Nachbarschaftshilfe wird von einem Steue-rungskreis unterstützt und betreibt Öffentlich-keitsarbeit. Eine Teilzeitkraft betreut die Nach-barschaftshilfe.

ja

Seukendorf: Die Nachbarschaftshilfe „Wir für alle – die akti-ve Gemeinde“ wird von einer Mitarbeiterin der Gemeinde Seukendorf betreut.

Als Reaktion auf das in der Senioren-befragung geäußerte Bedürfnis sollten in der Gemeinde Puschendorf (eventu-ell gemeindeübergreifende) nachbar-schaftliche Hilfen organisiert werden.

Seniorenbe-auftragte

und vorhan-dene Träger der Senio-renhilfe in

der Gemein-de Puschen-

dorf

mittelfristig z.T.

Puschendorf: Zusammen mit dem Seniorenrat wird im Mo-ment über die Umsetzung einer Nachbar-schaftshilfe beraten.

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MODUS: Seniorenpolitisches Gesamtkonzept für den Landkreis Fürth – Teilbericht 4: Evaluation der Maßnahmenempfehlungen 38

Tab. 2.8: Evaluation der Maßnahmenempfehlungen für das Handlungsfeld „Ambulante Pflege“

Empfehlungen zur quantitativen Weiterentwicklung der ambulanten Pflege

Ziele und Maßnahmen VR Nord VR Süd Realisierungs-zeitraum

Umsetzung Nachweis/Begründung

ja z.T. nein

Ausbau auf 102,6 bis 177,5 Pflegekräfte

32,9 – 57,4 69,7 – 120,1 bis Ende 2020 ja

In der VR Nord wurden die Pflegekräfte von En-de 2010 mit 39,9 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) bis Ende 2014 auf 53,4 VZÄ gesteigert.

In der VR Süd wird die ambulante Pflegekapazi-tät in naher Zukunft ebenfalls gesteigert, da die AWO Fürth-Land beabsichtigt, in Zirndorf einen ambulanten Pflegedienst einzurichten, der den gesamten südlichen Landkreis versorgen soll.

Empfehlungen zur qualitativen Weiterentwicklung der ambulanten Pflege

Ziele und Maßnahmen Zuständig-keit

Realisierungs-zeitraum

Umsetzung Nachweis/Begründung

ja z.T. nein

Verstärkte Schulung und Fortbildung der MitarbeiterInnen der ambulanten Pflegedienste in Richtung der geron-topsychiatrischen Betreuung.

Träger der ambulanten Pflegediens-

te

kurzfristig und

kontinuierlich ja

Die Beschäftigten mit gerontopsychiatrischer Zu-satzausbildung sind in den ambulanten Diensten von 11 auf 12 Beschäftigte angestiegen.

Um die ambulanten Pflegedienste weiter zu unterstützen, sollte mittelfris-tig eine Überprüfung des Landkreiszu-schusses und ggf. eine entsprechen-de Anpassung durchgeführt werden.

Landkreis Fürth

mittelfristig ja Der Landkreisausschuss für die ambulanten Dienste wurde überprüft. Eine Anpassung ist aktuell nicht erforderlich.

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MODUS: Seniorenpolitisches Gesamtkonzept für den Landkreis Fürth – Teilbericht 4: Evaluation der Maßnahmenempfehlungen 39

Tab. 2.9: Evaluation der Maßnahmenempfehlungen für das Handlungsfeld „Tagespflege“

Empfehlungen zur quantitativen Weiterentwicklung der Tagespflege

Ziele und Maßnahmen VR Nord VR Süd Realisierungs-zeitraum

Umsetzung Nachweis/Begründung

ja z.T. nein

Ausbau auf 20 bis 71 Tagespflegeplätze

6 – 23 14 – 48 bis Ende 2020 ja

VR Nord: Steigerung der Tagespflegeplätze von 17 (En-de 2010) auf 25 (Ende 2014)

VR Süd: Steigerung der Tagespflegeplätze von 20 (En-de 2010) auf 25 (Ende 2014). Auch zukünftig ist in der VR Süd ein Ausbau der Tagespflege-plätze zu erwarten, da in Stein eine weitere Ta-gespflegeeinrichtung geplant ist (siehe unten).

Empfehlungen zur qualitativen Weiterentwicklung der Tagespflege

Ziele und Maßnahmen Zuständigkeit Realisierungs-

zeitraum Umsetzung

Nachweis/Begründung ja z.T. nein

Ergänzung des Angebotes durch den weiteren Ausbau nieder-schwelliger Tagesbetreuungsan-gebote.

Träger der vor-handenen ambu-

lanten Pflege-dienste

kurz- bis mittelfristig

ja

Zusätzlich zu den bereits bestehenden sieben Betreuungsgruppen wurde von der Diakonie-station St. Rochus in Zirndorf eine zusätzliche Demenzgruppe eingerichtet.

Page 44: Seniorenpolitisches Gesamtkonzept - Landkreis Fürth · Um daraus ein von möglichst vielen Entscheidungsträgern aus dem Bereich der Seni-orenhilfe im Landkreis Fürth getragenes

MODUS: Seniorenpolitisches Gesamtkonzept für den Landkreis Fürth – Teilbericht 4: Evaluation der Maßnahmenempfehlungen 40

Tab. 2.9: Evaluation der Maßnahmenempfehlungen für das Handlungsfeld „Tagespflege“

Empfehlungen zur qualitativen Weiterentwicklung der Tagespflege

Ziele und Maßnahmen Zuständigkeit Realisierungs-

zeitraum Umsetzung

Nachweis/Begründung ja z.T. nein

Ergänzung des Angebotes durch eine an einen großen ambulanten Dienst angegliederte Tagespflege-einrichtung im Süden des Land-kreises Fürth.

Große Anbieter im Bereich der

ambulanten Pfle-ge im Süden des

Landkreises Fürth (z.B. Dia-konie, Caritas-

verband)

mittelfristig ja

Die Arbeiterwohlfahrt plant in Stein in Anbin-dung an den geplanten Pflegedienst in den Jahren 2017/2018 eine Tagespflege einrichten.

Außerdem plant der evangelische Gemeinde- und Wohlfahrtsverein noch im Jahr 2016 in Cadolzburg eine Tagespflegeeinrichtung mit 14 Plätzen, die aufgrund ihres Standortes eben-falls Teile des südlichen Landkreises mitver-sorgen könnte.

Unterstützung der potenziellen Träger von Tagespflegeeinrichtun-gen bei der Suche nach geeigne-ten Räumlichkeiten in den Ge-meinden.

Bürgermeister der Städte und Gemeinden im

Landkreis

kontinuierlich ja

Die Bürgermeister begrüßen die Ansiedelung von weiteren Pflegeeinrichtungen in ihren Ge-meinden und sind daher bei Bedarf auch bereit, Träger von Tagespflegeeinrichtungen bei der Suche nach geeigneten Räumlichkeiten zu un-terstützen.

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MODUS: Seniorenpolitisches Gesamtkonzept für den Landkreis Fürth – Teilbericht 4: Evaluation der Maßnahmenempfehlungen 41

Tab. 2.10: Evaluation der Maßnahmenempfehlungen für das Handlungsfeld „Kurzzeitpflege“

Empfehlungen zur quantitativen Weiterentwicklung der Kurzzeitpflege

Ziele und Maßnahmen VR Nord VR Süd Realisierungs-zeitraum

Umsetzung Nachweis/Begründung

ja z.T. nein

Ausbau auf 34 bis 52 Kurzzeitpflegeplätze

11 – 17 23 – 35 bis Ende 2020 ja

VR Nord: Steigerung der KZP von 18 (Ende 2010) auf 23 (Ende 2014)

VR Süd: Steigerung der KZP von 30 (Ende 2010) auf 39 (Ende 2014)

Empfehlungen zur qualitativen Weiterentwicklung der Kurzzeitpflege

Ziele und Maßnahmen Zuständigkeit Realisierungs-zeitraum

Umsetzung Nachweis/Begründung

ja z.T. nein

Ausbau der ganzjährigen Kurzzeit-pflegeplätze, insbesondere im Süden des Landkreises Fürth.

Anbieter von Kurzzeitpflege-

plätzen im Landkreis Fürth

mittelfristig nein Die ganzjährigen KZP sind von 20 (Ende 2010) auf nur noch 6 KZP (Ende 2014) gesunken (in der VR Süd von 11 auf 3 KZP).

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MODUS: Seniorenpolitisches Gesamtkonzept für den Landkreis Fürth – Teilbericht 4: Evaluation der Maßnahmenempfehlungen 42

Tab. 2.11: Evaluation der Maßnahmenempfehlungen für das Handlungsfeld „Vollstationäre Pflege“

Empfehlungen zur quantitativen Weiterentwicklung der stationären Pflege

Ziele und Maßnahmen VR Nord VR Süd Realisierungs-zeitraum

Umsetzung Nachweis/Begründung

ja z.T. nein

Ausbau auf 1444 bis 1832 Pflegeplätze

453 – 580 991 – 1252 bis Ende 2020 z.T. In der VR Süd wurden die Pflegeplätze von 916 (Ende 2010) auf 982 (Ende 2014) erhöht.

Empfehlungen zur qualitativen Weiterentwicklung der stationären Pflege

Ziele und Maßnahmen Zuständigkeit Realisierungs-zeitraum

Umsetzung Nachweis/Begründung

ja z.T. nein

Intensivere Fortbildung der Mitarbei-terInnen in den Bereichen Geron-topsychiatrie, Geriatrie und Sterbebe-gleitung.

Träger der vorhandenen stationären

Einrichtungen

kurz- bis mittelfristig

z.T. Das pädagogische Personal wurde von 4,0 Vollzeitäquivalenten (Ende 2010) auf 6,6 VZÄ (Ende 2014) erhöht.

Page 47: Seniorenpolitisches Gesamtkonzept - Landkreis Fürth · Um daraus ein von möglichst vielen Entscheidungsträgern aus dem Bereich der Seni-orenhilfe im Landkreis Fürth getragenes

MODUS: Seniorenpolitisches Gesamtkonzept für den Landkreis Fürth – Teilbericht 4: Evaluation der Maßnahmenempfehlungen 43

Tab. 2.12: Evaluation der Maßnahmenempfehlungen für das Handlungsfeld „Hilfen für gerontopsychiatrisch Erkrankte“

Empfehlungen zur quantitativen Weiterentwicklung

Ziele und Maßnahmen Realisierungs-zeitraum

Umsetzung Nachweis/Begründung

ja z.T. nein

Ausbau auf 79 bis 170 „beschützende Plätze“ bis Ende 2020

Die Zahl der beschützenden Plätze lag sowohl Ende 2010 als auch Ende 2014 bei 70 Plätzen. Eine Beurteilung, inwieweit die-se mittelfristige Maßnahme umgesetzt ist, kann also frühestens nach der nächsten Bedarfsermittlung im Jahr 2017 erfolgen.

Empfehlungen zur qualitativen Weiterentwicklung

Ziele und Maßnahmen Zuständigkeit Realisierungs-zeitraum

Umsetzung Nachweis/Begründung

ja z.T. nein

Ausbau von weiteren nieder-schwelligen Betreuungsangebo-ten für gerontopsychiatrisch er-krankte Menschen.

Wohlfahrts-verbände so-wie andere

freie und pri-vate Träger

kurzfristig ja

Zusätzlich zu den 2012 bereits bestehenden sieben Betreu-ungsgruppen wurde von der Diakoniestation St. Rochus in Zirn-dorf eine zusätzliche Demenzgruppe eingerichtet und seit Juni 2015 bietet die Diakonie Veitsbronn in Langenzenn 1x pro Wo-che eine Nachmittagsgruppe für an Demenz Erkrankte an.

Intensivierung der Informations- und Beratungstätigkeit im Be-reich der gerontopsychiatrischen Betreuung.

Wohlfahrts-verbände so-wie andere

freie und pri-vate Träger

kurzfristig und

kontinuierlich ja

Zusätzlich zu den im Jahr 2012 bereits bestehenden Angeboten hat insbesondere der Sozialpsychiatrischer Dienst Fürth (SPDI Fürth) seine Angebote im Bereich der gerontopsychiatrischen Betreuung deutlich ausgeweitet. So fanden zahlreiche Außen-sprechstunden in Cadolzburg, Langenzenn, Roßtal und Stein statt. Insgesamt wurden im Jahr 2015 von der SPDI im Land-kreis Fürth 244 Klienten betreut.

Als Zusatzangebot für demenz-kranke Menschen sollten weitere ambulant betreute Wohnge-meinschaften aufgebaut werden.

Wohlfahrts-verbände so-wie andere

freie und pri-vate Träger

mittelfristig z.T.

Über die bereits bestehenden ambulant betreuten Wohnge-meinschaften in Langenzenn, Oberasbach und Wilhermsdorf hinaus sind bereits weitere WGs angedacht. So liegen von der AWO bereits entsprechende Planungen für Stein vor und auch in Seukendorf gibt es bereits konkrete Überlegungen.

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MODUS: Seniorenpolitisches Gesamtkonzept für den Landkreis Fürth – Teilbericht 4: Evaluation der Maßnahmenempfehlungen 44

Tab. 2.13: Evaluation der Maßnahmenempfehlungen für das Handlungsfeld „Unterstützung pflegender Angehöriger“

Ziele und Maßnahmen Zuständigkeit Realisierungs-zeitraum

Umsetzung Nachweis/Begründung

ja z.T. nein

Da die Fachstellen für pflegende Ange-hörige ihren Sitz alle in der Stadt Fürth haben, aber auch für den Landkreis zu-ständig sind, sollten sie ihre Werbemaß-nahmen in den Landkreis-Medien, v.a. im Landkreismagazin, verstärken. Dabei sollte besonders darauf hingewiesen werden, dass die Beraterinnen (nach te-lefonischer Vereinbarung) auch Hausbe-suche im Landkreis durchführen.

Fachstellen für pfle-gende Angehörige, Koordinationsstelle für Seniorenangele-

genheiten in Zu-sammenarbeit mit dem für das Land-kreismagazin zu-

ständige Sachgebiet 1 im Landratsamt

kurzfristig ja

Die Koordinationsstelle leitet die An-gebote der Caritas und des Diakoni-schen Werks regelmäßig zur Veröf-fentlichung an das Landkreismagazin weiter.

Außerdem gibt es direkt im Landkreis die Fachstelle für pflegende Angehöri-ge, angesiedelt beim privaten Pflege-dienst „Ihre Pflege“.

Ausbau von Gesprächskreisen für pfle-gende Angehörige im Landkreis Fürth.

Fachstellen für pfle-gende Angehörige in Zusammenarbeit mit den Akteuren, die in der Seniorenhilfe in den betreffenden

Gemeinden bereits aktiv sind

kurz- bis mittelfristig z.T.

Zusätzlich zu den im Jahr 2012 bereits bestehenden Angeboten wurde im Landkreis Fürth eine weitere Fachstel-le für pflegende Angehörige durch den privaten Pflegedienst „Pflege Direkt“ in Großhabersdorf eingerichtet, in dem neben der häuslichen Betreuung von demenzerkrankten Menschen zur Ent-lastung der Angehörigen (Zammhelfa) und der Unterstützung durch Tagesbe-treuung (Zammkumma) auch ein wö-chentlicher Gesprächskreis stattfindet.

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MODUS: Seniorenpolitisches Gesamtkonzept für den Landkreis Fürth – Teilbericht 4: Evaluation der Maßnahmenempfehlungen 45

Tab. 2.13: Evaluation der Maßnahmenempfehlungen für das Handlungsfeld „Unterstützung pflegender Angehöriger“

Ziele und Maßnahmen Zuständigkeit Realisie-rungs-

zeitraum

Umsetzung Nachweis/Begründung

ja z.T. nein

Verstärkte Schulung von Helfern zur Unterstützung der pflegenden Angehörigen im Landkreis Fürth (Ausschöpfung der beim ZBFS (Zentrum Bayern Familie und So-ziales) zur Verfügung stehenden Fördermöglichkeiten).

Fachstellen für pflegende Ange-hörige in Zusam-menarbeit mit den Akteuren, die in

der Seniorenhilfe in den betreffen-den Gemeinden bereits aktiv sind

kurz- bis mittelfristig

ja

Die Caritas Fürth organisiert Schulungen zur Betreuung von an Demenz erkrankten Men-schen. Caritas, Diakonisches Werk und „Pflege Direkt“ unterstützen pflegende Angehörige au-ßerdem mit niedrigschwelligen Betreuungsan-geboten.

Langfristige Sicherstellung eines bedarfsgerechten Beratungsange-botes für pflegende Angehörige (auch nach möglichem Auslaufen der staatlichen Förderung der Fachstellen für pflegende Angehö-rige durch den Freistaat Bayern).

Landkreis Fürth in Zusammenarbeit

mit den Wohl-fahrtsverbänden und den kreisan-gehörigen Ge-

meinden

mittelfristig ja

Zusätzlich zu den im Jahr 2012 bereits beste-henden Angeboten für pflegende Angehörige hat der private Pflegedienst „Pflege Direkt“ in Großhabersdorf eine Fachstelle für pflegende Angehörige eingerichtet. Diese wird gefördert und kann von pflegenden Angehörigen aus dem gesamten Landkreis in Anspruch genom-men werden.

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MODUS: Seniorenpolitisches Gesamtkonzept für den Landkreis Fürth – Teilbericht 4: Evaluation der Maßnahmenempfehlungen 46

Tab. 2.14: Evaluation der Maßnahmenempfehlungen für das Handlungsfeld „Kooperation und Vernetzung“

Ziele und Maßnahmen Zuständig-keit

Realisierungs-zeitraum

Umsetzung Nachweis/Begründung

ja z.T. nein

Die Landkreis-Kommunen, die in der Verwaltung noch keinen festen Ansprech-partner für Seniorenange-legenheiten benannt haben, sollten dies kurzfristig nachholen.

Landkreis-Kommunen kurzfristig ja

Ammerndorf: 1. Bürgermeister

Cadolzburg: Mitarbeiterin der Marktverwaltung

Großhabersdorf: Gemeindemitarbeiterin

Langenzenn: Geschäftsleiter der Stadt

Oberasbach: Mitarbeiterin der Stadtverwaltung

Obermichelbach: Mitarbeiterin der VG

Puschendorf: 1. Bürgermeister

Roßtal: Verwaltungsmitarbeiterin

Seukendorf: Mitarbeiterin der VG

Stein: 1. Bürgermeister

Tuchenbach: Mitarbeiterin der VG

Veitsbronn: Mitarbeiterin der VG

Wilhermsdorf: Es wurde in der Gemeindeverwaltung eine neue Stelle geschaffen für die Koordination der Maßnahmen zur Verbesserung der Mobilität. Diese steht auch als Ansprechpartner zur Verfügung.

Zirndorf: In Zirndorf gibt es bereits einen Seniorenbeirat und somit feste Ansprechpartner für Seniorenangele-genheiten.

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MODUS: Seniorenpolitisches Gesamtkonzept für den Landkreis Fürth – Teilbericht 4: Evaluation der Maßnahmenempfehlungen 47

Tab. 2.14: Evaluation der Maßnahmenempfehlungen für das Handlungsfeld „Kooperation und Vernetzung“

Ziele und Maßnahmen Zuständigkeit Realisierungs-zeitraum

Umsetzung Nachweis/Begründung

ja z.T. nein

Zur Verbesserung der Kooperation und Vernetzung auf Gemeindeebe-ne sollten mittelfristig auch in Seu-kendorf und Tuchenbach Senioren-beiräte geschaffen werden.

Gemeinden - Seukendorf, - Tuchenbach

mittelfristig

nein

Seukendorf: Bisher fand trotz Anregung des Sprecher-Gremiums noch keine Gründung eines Senio-renbeirates statt, da in der Bevölkerung derzeit kein Interesse besteht.

z.T.

Tuchenbach: Es hat sich ein ehrenamtliches Seniorenteam gegründet. Die Wahl einer Seniorenvertretung wird aktuell nicht erwogen.

In größeren Gemeinden sollten "Runde Tische" mit allen Akteuren der örtlichen Seniorenarbeit gebildet werden, um die Angebote für Senio-ren abzustimmen, zu erweitern und stärker bekannt zu machen (Beispie-le: Langenzenn und Roßtal).

Seniorenvertre-tungen in Zu-sammenarbeit mit den Kom-munen

mittelfristig ja

Oberasbach: Vollversammlung des Stadtseniorenrats (= alle Akteure der Seniorenarbeit in Oberasbach)

Stein: Runder Tisch für Senioren existiert bereits seit über 15 Jahren.

Zirndorf: Im Seniorenbeirat sind bereits alle Akteure der örtlichen Seniorenarbeit vertreten. Die Vollver-sammlung findet jährlich statt.

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MODUS: Seniorenpolitisches Gesamtkonzept für den Landkreis Fürth – Teilbericht 4: Evaluation der Maßnahmenempfehlungen 48

Tab. 2.15: Evaluation der Maßnahmenempfehlungen für das Handlungsfeld „Hospiz und Palliativversorgung“

Ziele und Maßnahmen Zuständig-keit

Realisie-rungs-

zeitraum

Umsetzung Nachweis/Begründung

ja z.T. nein

Implementierung von Hospizbegleitung in den im Landkreis Fürth bestehenden stationären Einrichtungen durch quali-fiziertes Fachpersonal, das über eine Palliative-Care-Ausbildung oder zu-mindest über eine qualifizierte Hospiz-schulung verfügt.

Bestehende stationäre Ein-richtungen in Zusammenar-beit mit den

Hospizverein Fürth e.V.

kurzfristig ja

Im Jahr 2016 ging das „Hospiz- und Palliativ-versorgungsnetzwerk“ für die Region Fürth an den Start. Es wurde eine Netzwerkmoderatorin eingestellt, die u.a. die Weiterbildungen für Ärz-te, Pflegende und Menschen, die in der Ster-bebegleitung tätig sind, koordiniert. Das Netz-werk selbst will einen Beitrag zur Weiterent-wicklung einer bedarfsgerechten Versorgungs-struktur für schwerstkranke und sterbende Menschen in Stadt und Landkreis Fürth liefern.

Einrichtung eines stationären Hospizes im Landkreis Fürth.

Hospizverein Fürth e.V.

mittel- bis langfristig

z.T. Im Hospizverein Fürth e.V. laufen bereits kon-krete Planungen zur Einrichtung eines stationä-ren Hospizes.

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MODUS: Seniorenpolitisches Gesamtkonzept für den Landkreis Fürth – Teilbericht 4: Evaluation der Maßnahmenempfehlungen 49

3. Auswertung der Evaluationsergebnisse zur Seniorenhilfe im Landkreis Fürth Wie die tabellarischen Übersichten zeigen, wurden im Landkreis Fürth die meisten Maßnahmenempfehlungen des seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes bereits voll-ständig oder zumindest zum Teil umgesetzt. Zur genauen Beurteilung des Umset-zungsprozesses wurde zunächst folgende Gesamtauswertung vorgenommen. Abb. 3.1. Evaluation aller Maßnahmenempfehlungen des seniorenpolitischen

Gesamtkonzeptes für den Landkreis Fürth

Wie die Abbildung zeigt, konnten in den letzten drei Jahren mit einem Anteilswert von über 67% mehr als zwei Drittel der Maßnahmenempfehlungen des seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes bereits „vollständig umgesetzt“ werden. Dazu kommt noch ein An-teil von rund 30% der Fälle, in denen die jeweiligen Empfehlungen zumindest „zum Teil umgesetzt“ werden konnten. So verbleibt ein Rest von nur etwa 2% an Maßnah-menempfehlungen, die bisher „nicht umgesetzt“ werden konnten. Um bei den Maßnahmenempfehlungen, die bisher nicht oder nur zum Teil umgesetzt sind, die Gründe für die Nichtumsetzung eruieren zu können, wurden weitere Auswer-tungen der Evaluationsdaten vorgenommen. Dabei standen folgende Fragen im Mit-telpunkt der Analysen:

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• Wurden die Maßnahmenempfehlungen in allen Handlungsfeldern gleichermaßen umgesetzt oder unterscheiden sich die einzelnen Handlungsfelder hinsichtlich der Umsetzungsquote?

• Gibt es signifikante Unterschiede der Umsetzungsquote bei den für die Umset-zung der jeweiligen Maßnahmenempfehlung Verantwortlichen (Landratsamt, Ge-meinden, Träger von Hilfseinrichtungen, etc.)?

• Unterscheiden sich die Umsetzungsquoten je nach den angegebenen Realisie-rungszeiträumen (kurzfristig, mittelfristig, langfristig)?

Die folgende Abbildung zeigt zunächst die Umsetzungsquote differenziert nach den einzelnen Handlungsfeldern des seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes für den Land-kreis Fürth. Abb. 3.2. Evaluation der Maßnahmenempfehlungen nach den einzelnen Hand-

lungsfeldern des seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes

Die differenziertere Betrachtung der Maßnahmen nach einzelnen Handlungsfeldern zeigt, dass es in allen Handlungsfeldern noch Maßnahmen gibt, die bisher nur zum Teil und in Einzelfällen (noch) nicht umgesetzt sind. Die beiden noch nicht umgesetz-ten Maßnahmen gehören zu den Handlungsfeldern „Pflege und Betreuung“ und „Ko-operation und Vernetzung“.

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Was die „nur zum Teil“ umgesetzten Maßnahmen betrifft, entfallen mit einer Zahl von sechs Maßnahmen die meisten auf das Handlungsfeld „Präventive Angebote“ und auch im Handlungsfeld „Gesellschaftliche Teilhabe“ sind derzeit fünf Maßnahmen bis-her nur zum Teil umgesetzt. In den übrigen Handlungsfeldern gibt es jeweils ein bis drei Maßnahmen, die nur zum Teil umgesetzt sind. In der nachfolgenden Abbildung wird die Umsetzung der Maßnahmenempfehlungen nach Zuständigkeiten differenziert.

Abb. 3.3. Evaluation der Maßnahmenempfehlungen nach Zuständigkeit für die Umsetzung

Die Abbildung zeigt, dass das Landratsamt mit einem Anteilswert von fast 91% die meisten Maßnahmenempfehlungen bereits vollständig umgesetzt hat. Lediglich zwei Maßnahmenempfehlungen sind bis nur zum Teil umgesetzt. Die Gemeinden haben mit einem Anteilswert von fast 54% mehr als die Hälfte der Maßnahmenempfehlungen bereits vollständig umgesetzt. Eine Maßnahmenempfeh-lung ist noch nicht und der Rest von über 42% ist teilweise umgesetzt. Die Maßnahmenempfehlungen, die in den Zuständigkeitsbereich der Träger fallen, sind mit einem Anteilswert von 65% zu fast zwei Drittel umgesetzt. Eine Maßnahme ist bisher noch nicht und der Rest ist zum Teil umgesetzt.

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Die an sonstige Stellen gerichteten Maßnahmenempfehlungen sind ebenfalls zu fast zwei Drittel umgesetzt. Das restliche Drittel der Maßnahmenempfehlungen ist aller-dings auch hier bereits zum Teil umgesetzt. Da es im Konzept auch mittelfristige Maßnahmen gibt, die nach dem bisherig vergan-genen Evaluationszeitraum noch gar nicht umgesetzt werden müssen bzw. können, ist anzunehmen, dass die noch nicht umgesetzten Empfehlungen vor allem diese Maß-nahmen betreffen. Deshalb wurde abschließend eine entsprechende Auswertung der Umsetzungsquoten nach Realisierungszeitraum durchgeführt. Abb. 3.4. Evaluation der Maßnahmenempfehlungen nach Realisierungszeit-

raum für die Umsetzung

Wie die Abbildung zeigt, war bei den beiden noch nicht umgesetzten Maßnahmen-empfehlungen eine mittelfristige Umsetzung geplant, so dass aufgrund des dreijähri-gen Evaluationszeitraums für die Umsetzung noch etwas Zeit verbleibt, da eine mittel-fristige Umsetzung definitionsgemäß bis zu fünf Jahren dauern kann. Insgesamt sind von den kurzfristig umsetzbaren Maßnahmenempfehlungen im Land-kreis Fürth fast 84% bereits vollständig umgesetzt, während nur rund 16% bisher le-diglich teilweise umgesetzt sind, was nach einem Evaluationszeitraum von drei Jahren ein überaus positives Ergebnis darstellt.