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SEPA-INFORMATION FÜR UNTERNEHMER SEPA-Lastschrift SEPA Direct Debit Core SEPA Direct Debit COR1 SEPA-Firmenlastschrift SEPA Direct Debit B2B www.volksbank.at Fassung Juni 2013 Österreichische Volksbanken-AG, Verbundorganisation, Kolingasse 14 16, 1090 Wien Alle Recherchen wurden sorgfältig durchgeführt, sind aber ohne Gewähr. Haftungsansprüche sind ausgeschlossen.

SEPA-Lastschrift - Volksbank Tirol AG · Die integrierte Prüfziffer ermöglicht es, die IBAN auf Richtigkeit zu überprüfen, noch bevor die Zahlung durchgeführt wird. Je nach nationaler

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SEPA-INFORMATION FÜR UNTERNEHMER

SEPA-Lastschrift SEPA Direct Debit Core

SEPA Direct Debit COR1

SEPA-Firmenlastschrift SEPA Direct Debit B2B

www.volksbank.at

Fassung Juni 2013

Österreichische Volksbanken-AG, Verbundorganisation, Kolingasse 14 – 16, 1090 Wien

Alle Recherchen wurden sorgfältig durchgeführt, sind aber ohne Gewähr. Haftungsansprüche sind ausgeschlossen.

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Beschreibung der neuen SEPA-Lastschriftverfahren 2

Allgemeines

Im Rahmen von SEPA (Single Euro Payments Area) wurde ein europaweit standardisiertes Einzugsverfahren entwickelt. Die SEPA-Lastschriftverfahren lösen mit 1.2.2014 die bisher geltenden nationalen Einzugsverfahren (Abbuchungs- und Einzugsermächtigungsverfahren) ab.

Durch die Standardisierung und dem einheitlichen Rechtsrahmen können mittels SEPA-Lastschriftverfahren Forderungen in Euro innerhalb von Österreich und auch grenzüberschreitend von einem in einem anderen EU-Land ansässigen Zahlungspflichtigen eingezogen werden.

Der Datenaustausch zwischen Kunde und Bank und zwischen den österreichischen Banken erfolgt mittels normierter XML-Nachrichten. Im Rahmen von SEPA müssen auch Firmen ihre SEPA-Prozesse und ihren Zahlungsverkehr auf die SEPA XML-Formate umstellen. Eine Beschreibung der SEPA XML-Formate finden Sie im Downloadbereich unter www.stuzza.at.

Kontokennung (Kontoidentifikator)

Die SEPA-Zahlungsverkehrsinstrumente (SEPA-Überweisung, SEPA-Lastschriftverfahren, etc.) sehen an Stelle von Konto und Bankleitzahl die europaweit einheitliche Darstellung in Form von IBAN und BIC verpflichtend vor.

Damit ist für Zahlungen innerhalb des Euro-Zahlungsraumes als einziger eindeutiger Kontoindentifikator die IBAN (Internationale Bankkontonummer) sowie der BIC (Business Identifier Code) erforderlich. Kontonummer und Bankleitzahl verlieren ab 1. Februar 2014 ihre Gültigkeit. Für Zahlungen innerhalb von Österreich ist die IBAN alleine ausreichend.

IBAN (International Bank Account Number)

Die IBAN ist die internationale Darstellung einer Bankverbindung (Kontonummer und Bankleitzahl). Beispiel einer österreichischen IBAN:

Die integrierte Prüfziffer ermöglicht es, die IBAN auf Richtigkeit zu überprüfen, noch bevor die Zahlung durchgeführt wird. Je nach nationaler Spezifikation kann die IBAN unterschiedlich lang sein, jedoch maximal 34 Stellen umfassen. Eine österreichische IBAN besteht immer aus 20 Stellen. Die IBAN finden Sie auf Ihrem Kontoauszug, auf der Bankomatkarte und im Volksbank Electronic Banking in der Umsatzübersicht.

BIC (Business Identifier Code)

Der BIC (SWIFT-Adresse) ist die weltweit gültige und eindeutige Kurzbezeichnung eines Kreditinstitutes. Sie umfasst 8 oder 11 Stellen, z.B. BIC einer österreichischen Bank:

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Beschreibung der neuen SEPA-Lastschriftverfahren 3

Für Zahlungen innerhalb von Österreich ist die Angabe der BIC nicht erforderlich. Bei grenzüberschreitenden Zahlungen innerhalb der EU muss noch bis 1.2.2016 zusätzlich zur IBAN auch der BIC angegeben werden. Den BIC Ihrer Bank finden Sie ebenfalls am Kontoauszug, der Bankomatkarte und der Umsatzübersicht in Ihrem Volksbank Electronic Banking.

IBAN-Konvertierungsservice

Im Volksbank Electronic Banking steht Ihnen ein kostenloses Konvertierungs-Service zur Verfügung, um Kontonummer/Bankleitzahl Ihrer in Empfängerdaten/Vorlagen gespeicherten inländischen Geschäftspartner auf IBAN/BIC umzuwandeln. Mit diesem Service erhalten Sie nach kurzer Zeit konvertierte und geprüfte Empfängerdaten direkt in Ihr Volksbank Electronic Banking retour.

Bitte beachten Sie, dass nicht alle Banken in Österreich an diesem Service teilnehmen und somit nicht zu allen Empfängerdatensätzen ein konvertiertes Ergebnis ermittelt werden kann. Nach dem 31.1.2014 bzw. für alle Aufträge, die bereits vor diesem Termin mit einem Durchführungsdatum nach dem 31.1.2014 erfasst werden, sind IBAN/BIC (in Österreich nur IBAN) an Stelle von Kontonummer/Bankleitzahl verpflichtend anzugeben. Setzen Sie sich ggf. direkt mit Ihren Geschäftspartnern in Verbindung, um deren IBAN und die BIC deren Bank einzuholen.

Die Varianten der SEPA-Lastschriftverfahren

Folgende SEPA-Lastschriftverfahren stehen zur Verfügung:

SEPA-Lastschrift

– Für Österreich und grenzüberschreitend ....... SEPA Direct Debit Core

– Nur für Einzüge innerhalb von Österreich ...... SEPA Direct Debit COR1

SEPA-Firmenlastschrift

Für Österreich und grenzüberschreitend ....... SEPA Direct Debit B2B

SEPA Direct Debit Core/COR1 ähnelt dem derzeitigen österreichischen Einzugsermächtigungs-verfahren und wird erstrangig für Einzüge von Verbrauchern, jedoch auch für Einzüge von Geschäftskunden, verwendet. SEPA Direct Debit B2B (B2B = „business to business“) ist ausschließlich für Einzüge von Geschäftskunden vorgesehen.

Für beide SEPA-Verfahren gelten Regelungen, die eingehalten werden müssen, damit Einzüge als SEPA Direct Debit durchgeführt werden können.

Das SEPA Direct Debit COR1-Verfahren ist ein optionales Service mit einer verkürzten Einreichfrist von nur einem Geschäftstag vor Fälligkeit und ist nur für Einzüge innerhalb von Österreich möglich.

SEPA-Lastschrift vs. SEPA-Firmenlastschrift

Bei der Wahl des SEPA-Lastschriftverfahrens ist es sinnvoll, vorab Ihre Zahlungspflichtigen zu analysieren. Ziehen Sie Forderungen von Verbraucher ein, oder von Unternehmer? Ggf. wäre es auch möglich, beide Verfahren zu nutzen.

Haben Sie sich für ein Verfahren entschieden, so prüfen Sie, ob die Banken Ihrer Zahlungspflichtigen für das gewählte Einzugsverfahren erreichbar sind. Informationen zu erreichbaren Bezogenenbanken finden Sie unter www.europeanpaymentscouncil.eu.

In der nachfolgenden Tabelle finden Sie die wesentlichen Unterscheidungen zwischen der SEPA-Lastschrift und der SEPA-Firmenlastschrift im Überblick.

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Beschreibung der neuen SEPA-Lastschriftverfahren 4

SEPA-Lastschrift

SEPA Direct Debit Core/COR1

SEPA-Firmenlastschrift

SEPA Direct Debit B2B

Zahlungspflichtiger Für Einzüge von Verbraucher und Unternehmer.

Ausschließlich für Einzüge von Unternehmer.

Geltungsbereich Wenn die Bank nationale Einzugsverfahren für Verbraucher anbietet, dann besteht eine verpflichtende Teilnahme der Bank am Verfahren.

Teilnahme der Bank ist optional.

Fristen Erst- oder Einmallastschrift 5 Geschäftstage vor Fälligkeit.

Wiederkehrende Lastschriften 2 Geschäftstage vor Fälligkeit.

Lastschriften innerhalb von Österreich (COR1) 1 Geschäftstag vor Fälligkeit.

Generell 1 Geschäftstag vor Fälligkeit, gleichgültig ob grenzüberschreitend oder innerhalb von Österreich.

Rückgaberecht Mit einem gültigen Mandat 56 Kalendertage ohne Angabe von Gründen.

Ohne einem gültigen Mandat 13 Monate ab Belastungstag.

Einzug ist final und es besteht kein Rückgaberecht für den Zahlungspflichtigen.

Widerrufsfrist der Zahlungspflichtigen-Bank

5 Geschäftstage 2 Geschäftstage

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzung müssen erfüllt sein, damit Forderungen mittels SEPA-Lastschriftverfahren von Zahlungspflichtigen eingezogen werden können.

o Bank des Zahlungspflichtigen (Debtor-Bank) nimmt am SEPA-Lastschriftverfahren teil (in Österreich unterstützen alle Banken das SEPA-Lastschriftverfahren).

o Es muss eine entsprechende Vereinbarung zwischen dem Zahlungsempfänger (Creditor) und der Volksbank abgeschlossen werden.

o Die Identifikation des Lastschrifteinreichers (Zahlungsempfänger) erfolgt mittels Creditor-Identifikation (Creditor-ID).

o Zahlungspflichtiger ermächtigt den Zahlungsempfänger durch das Mandat, offene Forderungen von seinem Konto einzuziehen.

o Sofern keine andere Frist vereinbart wurde, muss der Zahlungspflichtige vom Zahlungsempfänger mind. 14 Kalendertage vor dem Einzug informiert werden.

o Bei der SEPA-Firmenlastschrift muss das Mandat (bzw. die Mandatsänderung) vor dem ersten Einzug bei der Bank des Zahlungspflichtigen vorliegen. Die Übermittlung des Mandates an die Bank erfolgt durch den Zahlungspflichtigen.

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Beschreibung der neuen SEPA-Lastschriftverfahren 5

Merkmale der SEPA-Lastschriftverfahren

Die SEPA Lastschriftverfahren verfügen über folgende Merkmale:

o Elektronische Anlieferung im SEPA XML-Datenformat (Spezifikation unter www.stuzza.at).

o IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Business Identifier Code) an Stelle von Kontonummer und Bankleitzahl; innerhalb von Österreich ist keine BIC erforderlich, grenzüberschreitend ist der BIC noch bis 31.1.2016 anzugeben.

o Währung ausschließlich in Euro.

o Lastschrifteinreicher (Zahlungsempfänger) benötigt eine Creditor-Identifikation (=eindeutige Kennung des Zahlungsempfängers; wird durch die Bank bei der OeNB beantragt).

o Einzug erfolgt an einem definierten Fälligkeitstag, womit dem Zahlungspflichtigen der exakte Tag der Kontobelastung bekannt ist und er für Kontodeckung sorgen kann.

o Für jeden Einzug muss der Zahlungsempfänger ein Mandat (=Lastschriftvereinbarung) vom Zahlungspflichtigen einholen und dafür eine eindeutige Mandatsreferenz (z.B. Polizzennummer) vergeben.

o Geregelte Rückgabefristen (bei gültigem Mandat 56 Kalendertage bzw. ohne gültigem Mandat 13 Monate bei SEPA-Lastschrift und kein Rückgaberecht bei SEPA-Firmenlastschrift).

Die Creditor-Identifikation (Creditor-ID)

Die Creditor-ID (Gläubiger- bzw. Zahlungsempfängerkennung) muss mit jeder SEPA-Lastschrift und jeder SEPA-Firmenlastschrift mitgegeben werden. Sie dient der eindeutigen Identifizierung des Creditors (Lastschriftseinreicher) und in Verbindung mit der Mandatsreferenznummer auch der Identifizierung des Mandats.

Die Creditor-ID kann zum Einzug im gesamten SEPA-Raum verwendet werden. Sie ändert sich bei einem Wechsel der Bankverbindung nicht.

In Österreich hat die Creditor ID immer eine Gesamtlänge von 18 Stellen. Sie besteht aus dem ISO-Ländercode (Stelle 1-2), einer Prüfziffer (Stelle 3-4), dem Business Area Code (Stelle 5-7) und einem nationalen Identifikationsmerkmal (Stelle 8-18). Der Business Area Code wird bei der Vergabe immer mit „ZZZ“ belegt und kann, da er in die Prüfziffernrechnung nicht mit einbezogen wird, vom Creditor zur Kennzeichnung verschiedener Geschäftsbereiche durch alphanumerische Zeichen ersetzt werden (z.B. durch „KFZ“ für KFZ-Versicherung oder „UNF“ für Unfall-Versicherung, etc.).

Der Creditor beantragt die Creditor-ID über seine Volksbank und die Volksbank fordert die Creditor-ID bei der Österreichischen Nationalbank (OeNB) an. Eine direkte Beantragung durch den Creditor bei der OeNB ist nicht möglich. Für die Creditor-ID wird seitens OeNB ein einmaliger geringer Kostenanteil berechnet. Über die genaue Höhe informiert Sie Ihr Bank-Berater gerne.

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Beschreibung der neuen SEPA-Lastschriftverfahren 6

Das SEPA-Mandat

Voraussetzung für den Einzug einer SEPA-Lastschrift oder SEPA-Firmenlastschrift ist ein gültiges Mandat. Das Mandat muss vom Zahlungspflichtigen unterschrieben sein und ist die Vereinbarung zwischen dem Zahlungsempfänger und dem Zahlungspflichtigen.

Das Aussehen des SEPA-Mandats kann vom Zahlungsempfänger frei gestaltet werden, jedoch muss es folgende Bestandteile beinhalten:

o Bezeichnung „SEPA-Lastschrift-Mandat“ oder „SEPA-Firmenlastschrift-Mandat“

o Mandatsreferenz (Angabe nicht verpflichtend, jedoch empfohlen)

o Art der Zahlung (einmalig oder wiederkehrend)

o Den für das jeweilige SEPA-Lastschriftverfahren definierten Textbaustein zur Ermächtigung und Belastungsanweisung

o Name des Zahlungspflichtigen (=Debtor)

o Adresse des Zahlungspflichtigen (Land, PLZ, Ort, Straße, Nr.)

o IBAN des Zahlungspflichtigen

o BIC der Bank des Zahlungspflichtigen

o Name des Zahlungsempfängers (=Creditor)

o Adresse des Zahlungsempfängers (Land, PLZ, Ort, Straße, Nr.)

o Creditor-ID des Zahlungsempfängers

o Ort, Datum und Unterschrift(en)

Das Mandat ist derzeit nur in beleghafter Form gültig und muss vom Zahlungsempfänger im Original aufbewahrt werden. Da bei Streitigkeiten die Nachweispflicht beim Zahlungsempfänger liegt, ist das Mandat auf Verlangen vom Zahlungsempfänger vorzulegen. Die Aufbewahrungsfrist beträgt mindestens 13 Monate nach Erlöschen des Mandats, davon unberührt ist die gesetzliche Aufbewahrungsfrist.

Das Mandat kann vom Zahlungspflichtigen jederzeit schriftlich widerrufen werden und verliert automatisch bei 36 Monaten Nichtverwendung nach Fälligkeitsdatum des letzten Einzuges seine Gültigkeit.

Bei einer SEPA-Firmenlastschrift ist zu beachten, dass das Mandat direkt vom Zahlungspflichtigen nach Unterfertigung an seine Hausbank übermittelt werden muss. Um die verpflichtende Prüfung der Bank bei Belastung zu ermöglichen, muss das Mandat im System der Bank eingetragen werden. Ist am Fälligkeitstag kein Mandat eingetragen, wird der Einzug automatisch rückgeleitet. Der Zahlungsempfänger hat somit den Zahlungspflichtigen zu informieren, dass die Übermittlung des Mandats an die Hausbank des Zahlungspflichtigen unbedingt erforderlich ist, andernfalls es zu einer Nichteinlösung und Rückleitung der SEPA-Firmenlastschrift kommt.

Die Mandatsgestaltung

Das Mandat muss die oben genannten verpflichtenden Bestandteile beinhalten, das Aussehen kann jedoch vom Zahlungsempfänger frei gestaltet werden. Wird das Mandat im Rahmen eines Vertrages verwendet, so muss es vom Vertrag optisch getrennt und vom Zahlungspflichtigen separat unterschrieben werden.

Für die Verwendung in Österreich muss das Mandat zumindest in deutscher Sprache ausgestellt sein, bei grenzüberschreitenden SEPA-Lastschriften und SEPA-Firmenlastschriften ist die Ausstellung in der jeweiligen Landessprache erforderlich. Falls die verwendete Sprache für den Zahlungsempfänger nicht eindeutig ist, so ist das Mandat zusätzlich in englischer Sprache auszuführen. Die verpflichtenden Mandatstexte in den Sprachen der verschiedenen SEPA-Länder sind unter www.europeanpaymentscouncil.eu verfügbar.

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Beschreibung der neuen SEPA-Lastschriftverfahren 7

Mandatsvorlage für SEPA-Lastschrift und SEPA-Firmenlastschrift

Das Aussehen des SEPA-Lastschrift-Mandats und SEPA-Firmenlastschrift-Mandats kann vom Zahlungsempfänger frei gestaltet werden. Das Mandat muss die für das jeweilige Verfahren geltenden verpflichtenden Bestandteile und Formulierung enthalten und kann zusätzliche optionale Bestandteile umfassen.

Die Bestandteile des SEPA-Lastschrift/Firmenlastschrift-Mandats

verpflichtende Bestandteile Optionale Bestandteile

Titel „SEPA-Lastschrift-Mandat“ bzw. „SEPA-Firmenlastschrift-Mandat“

Mandatsreferenz

Art der Zahlung (Einmalig, Wiederkehrend) Zahlungspflichtiger-Kennung

Name des Zahlungspflichtigen Ursprünglicher Zahlungspflichtiger

Adresse des Zahlungspflichtigen (Land, PLZ, Ort, Straße, Hausnummer)

Ursprünglicher Zahlungspflichtiger-Kennung

IBAN des Zahlungspflichtigen Ursprünglicher Zahlungsempfänger

BIC der Bank des Zahlungspflichtigen Ursprünglicher Zahlungsempfänger-Kennung

Name des Zahlungsempfängers Vertragsnummer

Adresse des Zahlungsempfängers (Land, PLZ, Ort, Straße, Hausnummer)

Vertragsbeschreibung

Creditor-ID des Zahlungsempfängers

Ort, Datum der Unterschrift(en) und Unterschrift(en)

Zur Textierung des SEPA Core/COR1-Mandats ist am Formular folgende Textierung zu verwenden:

Ich ermächtige/Wir ermächtigen <Name Zahlungsempfänger>, Zahlungen von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein/weisen wir unsere Bank an, die von <Name Zahlungsempfänger> auf mein/unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

Hinweis: Ich kann/Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meiner/unserer Bank vereinbarten Bedingungen.

Zur Textierung des SEPA B2B-Mandats ist am Formular folgende Textierung zu verwenden:

Ich ermächtige/Wir ermächtigen <Name Zahlungsempfänger>, Zahlungen von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein/weisen wir unsere Bank an, die von <Name Zahlungsempfänger> auf mein/unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

Hinweis: Dieses Lastschriftmandat dient nur dem Einzug von Lastschriften, die auf Konten von Unternehmern gezogen sind. Ich bin/Wir sind nicht berechtigt, nach der erfolgten Einlösung eine Erstattung des belasteten Betrages zu verlangen. Ich bin/Wir sind berechtigt, meine/unsere Bank bis zum Fälligkeitstag anzuweisen, Lastschriften nicht einzulösen.

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Beschreibung der neuen SEPA-Lastschriftverfahren 8

Abb. SEPA-Lastschrift-Mandat (Core/COR1)

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Beschreibung der neuen SEPA-Lastschriftverfahren 9

Abb. SEPA-Firmenlastschrift-Mandat (B2B)

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Beschreibung der neuen SEPA-Lastschriftverfahren 10

Die Mandatsreferenz

Als Mandatsreferenz stehen dem Zahlungsempfänger bis zu 35 alphanumerische Stellen zur Verfügung. Sonderzeichen und Umlaute sind nicht erlaubt. Die Mandatsreferenz ist frei wählbar und kennzeichnet das Mandat eindeutig, z.B. durch eine Kundennummer, eine Vertragsnummer oder eine Polizzennummer, etc. Es wird empfohlen, zu jedem Basisvertrag ein eigenes Mandat auszustellen.

Die Lastschriftkennzeichnung (Sequenztyp)

SEPA-Lastschriften und SEPA-Firmenlastschriften sind bei Beauftragung im XML-Meldungselement nach der Art der Verwendung (ein-, erst-, letztmalig oder wiederkehrender Einzug) zu kennzeichnen.

Art der Lastschrift Beschreibung Status

Einmalige Lastschrift Einmaliger Einzug, keine weiteren Einzüge OOFF

Erst-Lastschrift Erster Einzug von mehreren Einzügen FRST

Wiederkehrende Lastschrift Folge-Einzug nach Erst-Einzug (Einzüge nach dem Erst-Einzug)

RCUR

Letztmalige Lastschrift Letzter Einzug, es kommen keine weiteren Einzüge FNAL

Migration bestehender Mandate auf SEPA-Lastschrift

Bei Umstieg auf SEPA-Lastschrift (Core/COR1) ist bei bestehenden Mandaten keine Neuausstellung notwendig. Bestehende Abbuchungsaufträge und Einzugsermächtigungen können übernommen werden.

Es wird empfohlen, den Zahlungspflichtigen vor der ersten SEPA-Lastschrift schriftlich über den Umstieg auf das neue Verfahren zu informieren und dabei auch die Creditor-ID des Lastschrifteinreichers und die Mandatsreferenz bekannt zu geben. Diese Information an den Zahlungspflichtigen kann auch im Rahmen der Prenotification (Vorabankündigung des ersten Einzuges, z.B. mittels Rechnung) erfolgen.

Migration bestehender Mandate auf SEPA-Firmenlastschrift

Bei Umstieg auf SEPA-Firmenlastschrift (B2B) können bestehende Abbuchungsaufträge und Einzugsermächtigungen nicht übernommen werden. Im Rahmen der SEPA-Firmenlastschrift müssen auch bei bestehenden Vereinbarungen neue Mandate abgeschlossen werden.

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Beschreibung der neuen SEPA-Lastschriftverfahren 11

Abb. Musterbrief Mandatsmigration

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Beschreibung der neuen SEPA-Lastschriftverfahren 12

Prenotification (Vorabankündigung)

Sofern keine kürzere Frist vereinbart wurde, muss der Zahlungspflichtige mindestens 14 Kalendertage vor Fälligkeit einer SEPA-Lastschrift oder SEPA-Firmenlastschrift über den bevorstehenden Einzug informiert werden. Diese Vorabankündigung soll dem Zahlungspflichtigen Zeit geben, damit er für die notwendige Deckung auf seinem Konto sorgen kann.

Die Information kann im Rahmen eines Vertrages oder einer Rechnung erfolgen. Sie muss Creditor-ID, Betrag, Fälligkeitsdatum und Mandatsreferenz beinhalten. Bei gleichbleibenden Einzügen (gleichbleibender Betrag/Termin/Intervall) ist eine einmalige Vorabankündigung ausreichend. Bei Zeitangaben, z.B. „am 1. des Monats“, muss die Vorabankündigung einen Zusatz enthalten, dass, wenn dieser Tag ein Samstag, Sonntag oder Feiertag ist, der nächstmögliche Geschäftstag als Fälligkeitstag gilt.

Änderung von Mandatsdaten

Ändern sich Mandatsdaten, so ist kein neues Mandat auszustellen. Änderungen sind schriftlich an den Zahlungspflichtigen bzw. vom Zahlungspflichtigen an den Zahlungsempfänger (z.B. wenn sich die Bankverbindung des Zahlungspflichtigen ändert) zu melden. Die Informationen sind vom Zahlungsempfänger beim Originalmandat aufzubewahren.

Geänderte Mandatsdaten sind beim ersten Einzug auch elektronisch anzuliefern. Bei Änderung der Bank des Zahlungspflichtigen ist die Kennung als „erstmalige SEPA Lastschrift“ erforderlich. Dabei sind die für eine Erst-Lastschrift geltenden längeren Vorlaufzeiten zu berücksichtigen (bei COR1 keine längeren Fristen).

Änderungen zu SEPA-Firmenlastschrift-Mandaten müssen durch den Zahlungspflichtigen an die Bank des Zahlungspflichtigen übermittelt werden.

Darstellung Ablauf einer SEPA-Lastschrift (Core)

D-14 Kalendertage

Empfohlener Termin für Mandats-unterzeichnung

Prenotification: Wenn nicht anders vereinbart, Benachrichtigung durch den Empfänger an den Zahlungspflichtigen

Rückgabeverf

ahre

n

vor

Fälli

gke

it

D-5 Geschäftstage Späteste Übermittlung an die Bank des Zahlungspflichtigen bei Einmal- und Erst-Lastschriften („Cut-Off“-Zeiten beachten!)

D-2 Geschäftstage Späteste Übermittlung an Bank des Zahlungspflichtigen bei wiederkehren Lastschriften („Cut-Off“-Zeiten beachten!)

„Due Date“

Fälligkeitstag

Belastung Zahlungspflichtiger*

Valuta Gutschrift für Einreicher

*Wenn Due Date bei Debtor-Bank ein Geschäftstag ist!

Rückgabeverf

ahre

n

nach F

älli

gke

it

D+5 Geschäftstage Mögliche Rückbelastung durch die Bank des Zahlungspflichtigen

D+8 Wochen Mögliche Rückgabe ohne Angabe von Gründen durch den Zahlungspflichtigen

D+13 Monate

Mögliche Rückgabe durch den Zahlungspflichtigen wenn kein Mandat vorhanden ist (nicht autorisierter Einzug)

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Beschreibung der neuen SEPA-Lastschriftverfahren 13

Darstellung Ablauf einer SEPA-Firmenlastschrift (B2B)

D-14 Kalendertage

Empfohlener Termin für Mandats-unterzeichnung

Prenotification: Wenn nicht anders vereinbart, Benachrichtigung durch den Empfänger an den Zahlungspflichtigen

Rückgabeverf

ahre

n

vor

Fälli

gke

it

D-1 Geschäftstag

Späteste Übermittlung an die Bank des Zahlungspflichtigen bei Einmal- und Erst-Lastschriften („Cut-Off“-Zeiten beachten!)

„Due Date“

Fälligkeitstag

Belastung Zahlungspflichtiger*

Valuta Gutschrift für Einreicher

*Wenn Due Date bei Debtor-Bank ein Geschäftstag ist!

Rückgabe-

verf

ahre

n

nach F

älli

gke

it

D+2 Geschäftstage Mögliche Rückbelastung durch die Bank des Zahlungspflichtigen

Rückgabe von SEPA-Lastschriften

Rückgabe einer SEPA-Lastschrift …

… VOR Fälligkeit … NACH Fälligkeit

Durch die Debtor-Bank (Bank des Zahlungspflichtigen), weil der Einzug nicht verarbeitungsfähig ist, z.B. Konto gelöscht oder Formatfehler, etc.

Durch den Debtor (Zahlungspflichtiger), z.B. bei Kundeneinspruch.

Bei „Core/COR1“ innerhalb von 56 Kalendertagen und ohne bzw. bei ungültigem Mandat innerhalb von 13 Monaten.

Durch den Zahlungspflichtigen, z.B. Mandat gelöscht.

Durch die Debtor-Bank (Bank des Zahlungspflichtigen), z.B. bei Rückleitung wegen Nichteinlösung oder nicht vorhandener IBAN.

Bei „Core/COR1“ 5 Geschäftstage nach Fälligkeit, bei „B2B“ 2 Geschäftstage.

Durch den Zahlungsempfänger, z.B. bei einem irrtümlichen Einzug.

Auftrag durch Creditor (Zahlungsempfänger) zum Storno nach Durchführung, z.B. bei Doppeleinzug.

Der Debtor (Zahlungspflichtige) hat bei der SEPA-Firmenlastschrift (B2B) bei einem gültigen Mandat keine Rückgabemöglichkeit. Ist kein gültiges Mandat vorhanden, so muss die Zahlungspflichtigen-Bank den Einzug mit Rückleitungsgrund „kein Mandat vorhanden“ rückleiten.

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Beschreibung der neuen SEPA-Lastschriftverfahren 14

SEPA-Lastschriftverfahren im Volksbank Electronic Banking

Um SEPA-Lastschrift oder/und SEPA-Firmenlastschrift im Volksbank Electronic Banking als Lastschrifteinreicher (Creditor) zu nutzen, ist eine entsprechende Vereinbarung mit der Volksbank notwendig.

Mit Abschluss der Vereinbarung wird der bzw. werden die mit der Volksbank vereinbarten Electronic Banking-Verfüger und Konten mit den Berechtigungen für das mit der Bank vereinbarte SEPA-Lastschriftverfahren (SEPA-Lastschrift oder/und SEPA-Firmenlastschrift) ausgestattet.

Zusätzlich muss die Creditor-ID des Lastschrifteinreichers im Banksystem eingetragen sein. Die Creditor-ID wird im Volksbank Electronic Banking bei Auswahl eines SEPA-Lastschriftverfahrens dargestellt, bzw. sind mehrere Creditor-IDs im Banksystem gespeichert, wo wird im Volksbank Electronic Banking eine Auswahl angeboten.

Der Lastschrifteinreicher (Creditor) beantragt die Creditor-ID über seine Volksbank und die Volksbank fordert die Creditor-ID bei der Österreichischen Nationalbank (OeNB) an. Eine direkte Beantragung durch den Creditor bei der OeNB ist nicht möglich. Für die Creditor-ID wird seitens OeNB ein einmaliger geringer Kostenanteil berechnet. Über die genaue Höhe informiert Sie Ihre Bank-Berater gerne.

Folgende Volksbank Electronic Banking-Produkte unterstützen die SEPA-Lastschriftverfahren:

o Volksbank Internet-Banking o Volksbank Office Banking

Für die Erfassung von SEPA-Lastschriften und SEPA-Firmenlastschriften wird im jeweiligen Volksbank Electronic Banking-Produkt der selbe Aufbau der Auftragserfassungsmaske verwendet. Für beide Auftragsarten gelten jedoch unterschiedliche Vorlaufzeiten in Bezug auf den Durchführungstermin, was bei der Auftragserfassung entsprechend geprüft wird.

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Beschreibung der neuen SEPA-Lastschriftverfahren 15

SEPA Glossar

Abweichender Zahlungsempfänger

Letztbegünstigter einer Zahlung, der nicht zwangsläufig Inhaber des Zahlungsempfängerkontos ist.

Abweichender Zahlungspflichtiger

Eigentlicher Schuldner gegenüber dem Zahlungsempfänger, der nicht zwangsläufig Inhaber des Kontos des Zahlungspflichtigen ist.

Avisierung des Einzugs

Vor der Übermittlung des Einzugs an die Bank des Zahlungsempfängers benachrichtigt der Zahlungsempfänger den Zahlungspflichtigen über die Summe und das gewünschte Fälligkeitsdatum. Avisierung kann mit oder als Teil von Dokumenten (z.B. Rechnung) oder unabhängig davon verschickt werden.

Bank des Zahlungsempfängers

Creditor-Bank; Eine Bank, bei der das Konto des Zahlungsempfängers (Creditor) unterhalten wird.

Bank des Zahlungspflichtigen

Debtor-Bank; Eine Bank, bei der das Konto des Zahlungspflichtigen (Debtor) unterhalten wird.

BIC

Ein BIC (Business Identifier Code) ist ein 8- oder 11-stelliger ISO-Code und dient der eindeutigen Identifizierung einer Bank.

Creditor

Der Creditor ist der Einreicher von SEPA-Lastschriften und/oder SEPA-Firmenlastschriften und der Empfänger der Zahlung.

Creditor-Identifier (CID)

Die Creditor-CID ist ein 18-stelliger alphanumerischer Schlüssel und identifiziert den Einreicher von SEPA-Lastschriften und SEPA-Firmenlastschriften. Sie wird über das Kreditinstitut des Creditors beantragt und in Österreich von der Österreichischen Nationalbank (OeNB) vergeben.

Debtor

Der Debtor ist der Zahlungspflichtige der Lastschrift, von dessen Konto der Betrag abgebucht wird.

Due Date

Das Due Date ist das zwischen Creditor und Debtor vereinbarte Fälligkeitsdatum. Damit ist dem Debtor das exakte Datum der Kontobelastung bekannt (Kontodeckung).

EPC

Der European Payments Council (EPC), ein Zusammenschluss von Banken und Bankenverbänden aus ganz Europa, ist der Eigner der SEPA-Verfahren und definiert die Regeln.

Fälligkeitsdatum

Ein TARGET-Tag, an dem das Konto des Zahlungspflichtigen (Debtor) durch seine Bank belastet werden soll.

Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor-ID)

Eine europaweit einheitlich aufgebaute und standardisierte Nummer, die den Zahlungsempfänger eindeutig identifiziert und ihm erlaubt, eine SEPA-Lastschrift kontounabhängig einzuziehen.

IBAN

IBAN steht für „International Bank Account Number“ und ist die international standardisierte Darstellung einer Kontonummer.

Mandat (SEPA-Lastschriftmandat/SEPA-Firmenlastschriftmandat)

Der Debtor erteilt dem Creditor ein SEPA-Lastschrift-mandat bzw. ein SEPA-Firmenlastschriftmandat, damit dieser Forderungen von seinem Konto einziehen darf. Das Mandat unterliegt strengen Formvorschriften und muss bestimmte Bestandteile, z.B. Creditor-ID, Mandatsreferenz, usw., enthalten, um das Mandat europaweit eindeutig identifizieren zu können.

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Beschreibung der neuen SEPA-Lastschriftverfahren 16

Mandatsreferenz

Diese Referenz identifiziert für einen Zahlungsempfänger jedes für ihn unterschriebene Mandat eines Zahlungspflichtigen. Diese Nummer muss für jedes Mandat zusammen mit der Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor-ID) des Zahlungsempfängers eindeutig sein.

pacs

Steht für „Payments Clearing and Settlement“ und bezeichnet XML-Meldungen im Interbankverkehr gemäß den Definitionen des ISO 20022-Standards.

pain

Steht für „Payments Initiation“ und bezeichnet eine XML-Meldung im Verkehr Kunde-Bank gemäß den Definitionen des ISO 20022-Standards.

R-Transaktion

Als „R-Transaktionen“ werden Lastschriftrückweisungen und Lastschriftsrückgaben bezeichnet.

Request for Refund

„Refunds“ (Rückvergütungen) sind Forderungen des Zahlungspflichtigen (Debtor) um Rückerstattung einer Lastschrift. Diese Forderung muss innerhalb von 8 Wochen nach Buchung an die Bank des Zahlungspflichtigen geleitet werden, die wiederum den Betrag von der Bank des Zahlungsempfängers (Creditor) mittels „R-Transaktion“ zurückfordert.

Refusal

Ein „Refusal“ (Ablehnung) ist eine vom Zahlungspflichtigen ausgelöste Forderung an seine Bank, den Lastschrifteinzug vor der Verrechnung nicht zu begleichen. Die Ablehnung hat zur Folge, dass die Bank des Zahlungspflichtigen den entsprechenden Einzug zurückweist.

Reject

Die Bank des Zahlungspflichtigen kann den „Reject“ (Rückweisung) eines Einzugs vor der Verrechnung aus technischen Gründen veranlassen oder weil es aus anderweitigen Gründen nicht in der Lage ist, den Einzug anzunehmen („R-Transaktion“).

Request for Cancellation

Forderung seitens der Bank des Zahlungsempfängers um Annullierung (Stornierung) eines Lastschrifteinzuges vor der Verrechnung.

Return

Ein Return (Rückgabe) wird von der Bank des Zahlungspflichtigen veranlasst, sofern der Einzug nach der Verrechnung von der regulären Abwicklung abweicht (z.B. Konto geschlossen, mangelnde Deckung, kein SEPA Konto, Kontoinhaber verstorben).

Reversal

Ein Reversal (Rücküberweisung) kann vom Zahlungsempfänger bis spätestens zwei Bankwerktage nach Verrechnung der Lastschrift ausgelöst werden.

Revocation

Der Zahlungsempfänger hat die Möglichkeit, den Lastschrifteinzug vor der Akzeptanz des Zahlungsauftrages durch die Bank des Zahlungsempfängers zurückzurufen (Rückruf).

SCT „SEPA Credit Transfer“ = SEPA-Überweisung

SDD „SEPA Direct Debit“ = SEPA-Lastschrift oder SEPA-Firmenlastschrift

SECA

„Single Euro Cash Area“ = einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum

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Beschreibung der neuen SEPA-Lastschriftverfahren 17

SEPA

„Single Euro Payments Area“ (einheitlicher Euro-Zahlungsraum). SEPA ist das Gebiet der EU/EWR-Länder und der Schweiz sowie Monaco, in dem Bürger, Unternehmen und andere Wirtschaftsakteure Zahlungen in Euro tätigen und entgegennehmen können, unabhängig davon, ob diese innerhalb der Landesgrenzen oder über diese hinaus abgewickelt werden, und zwar zu gleichen Bedingungen, mit gleichen Rechten und Verpflichtungen.

SEPA-B2B-Lastschriftverfahren (SEPA-Firmenlastschrift)

Das SEPA-B2B-Lastschriftverfahren ist das Zahlungsverfahren für die Abwicklung von Lastschriften in Euro im SEPA-Raum ausschließlich für Firmenkunden als Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtige.

SEPA-Core-Lastschriftverfahren (SEPA-Lastschrift)

Das SEPA-Core-Lastschriftverfahren ist das Zahlungsverfahren für die Abwicklung von Lastschriften in Euro im SEPA-Raum, dass alle Bankkunden nutzen können.

SEPA-Lastschrift-Mandat

Das Mandat dient der Ermächtigung seitens des Zahlungspflichtigen gegenüber dem Zahlungsempfänger, ihm die Initiierung von Einzügen zulasten seines angegebenen Kontos einzuräumen. Der Zahlungspflichtige ermächtigt damit seine Bank stillschweigend und im Einklang mit den Bestimmungen des Regelwerks (Rulebook), solche Einzüge abzuwickeln.

SEPA, Single Euro (pean) Payments Area

Einheitlicher Euro (europäischer) Zahlungsverkehrsraum.

SEPA Mitgliedsstaaten Mitgliedsstaaten der EU und des EWR sowie die Schweiz und Monaco.

Sequenztyp

Ein XML-Meldungselement, das die zugrunde liegende Transaktionssequenz entweder als ein-, erst-, letztmalig oder als wiederkehrend identifiziert.

STUZZA

„Studiengesellschaft für Zusammenarbeit im Zahlungsverkehr“. Plattform der österreichischen Kreditinstitute, koordiniert u.a. die technische SEPA-Migration in Österreich.

TARGET-Tag

Bankarbeitstag, an dem das TARGET2-System (Zahlungssystem des Eurosystems = EZB und nationale Zentralbanken der EU) in Betrieb ist. Nicht-TARGET-Tage sind Samstage und Sonntage sowie Neujahrstag, Karfreitag und Ostermontag, 1. Mai, 25./26. Dezember.

Verbraucher

Zahlungsempfänger oder Zahlungspflichtiger, der keine Bank und kein Unternehmen ist.

XML „eXtensible Markup Language“ = ein strukturiertes Datenformat.

ZaDiG

„ZahlungsDiensteGesetz“ = Rechtsbestimmungen für den Zahlungsverkehr in Österreich.

Zahlungsempfänger Eine Einzelperson oder Gesellschaft, die eine Lastschrift auslöst.

Zahlungsempfängerreferenz

Eine vom Zahlungsempfänger vergebene, eindeutige Information zur Lastschrift.

Zahlungspflichtiger

Eine Einzelperson oder Gesellschaft, dessen Konto mit einer Lastschrift belastet wird.

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Beschreibung der neuen SEPA-Lastschriftverfahren 18

Notizen

VERTRAUEN VERBINDET.

Um die Wünsche und Träume unserer Kunden zu beflügeln, vertrauen wir als unabhängiger Finanzpartner auf die Grundwerte Regionalität, Flexibilität und Freiheit.