Upload
adelio
View
34
Download
0
Embed Size (px)
DESCRIPTION
Grundsätze nach dem SGB VIII. SGB VIII/KJHG § 1 Kinder und Jugendhilfegesetz. Elternverantwortung/Abs. 2 Garantierter Vorrang zur Erz. Pflege und Erziehung Nach eigenen Vorstellungen Eine Abwehrfunktion gegen Eingriffe. Zielrichtung der Jugendhilfe/Abs. 3 - PowerPoint PPT Presentation
Citation preview
SGB VIII/KJHG§ 1
Kinder und Jugendhilfegesetz
Rechte u. Pflichten/Abs. 2 S. 1
Ein Recht im Interesse der j. Menschen
Lebens- u. Wertvorstellungen d. E.
- außer Schulbesuch
Recht auf Erziehung/Abs. 1kein subj.-öffentl. Rechtsanspruch
Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG/§ 1 Abs. 1 S. 1
Erz. ist nicht primär Ausdruck d. JHilfe
Zielrichtung der Jugendhilfe/Abs. 3Individuell u. sozialen
EntwicklungBeraten und unterstützenvor Gefahren zu schützen
Einfluss nehmen auf gesamtgesellschaftliche
Bedingungen
Elternverantwortung/Abs. 2
Garantierter Vorrang zur Erz. Pflege und Erziehung
Nach eigenen VorstellungenEine Abwehrfunktion gegen
EingriffeEltern und Staat/Abs. 1Generalklausel
LeitnormFür alle Erziehungsträger
Staatl. Wächteramt/Abs. 2 S. 2
Eltern die sich der Verantw. entziehen
Rechtsanspruch f. d. j. Menschen
Soziale(Kriminal)prävention primäre u. sekundäre Prävention Lebensweltorientiertes Handeln
Alltagsorientierung i. d. institutionellen
Settings und Methoden Integrative Orientierung
Partizipation und Freiwilligkeit
Grundsätze nach dem SGB VIII
1
Grundsätzliche Überlegungen zu den Aufgaben
Präventionsarbeit im Jugendbereich
Kooperation
InhalteInhalte
• Prävention (Gewalt - Sucht - JKriminalität)
• Förderung der sozialen Entwicklung der Jugend
• Förderung von Maßnahmen zur Stärkung der seelischen Gesundheit
• Ansprechpartner sein für junge Menschen und Familie
• Institutionen mit gemeinsamen Zielen
• Öffnen aber auch Abgrenzen
Koordination• Nutzung der verschieden Ressourcen
• Zuarbeiten• Transparenz nach außen
Vernetzung• Forum
• Info- und Referentenbörse
Ressourcen• Fachlich• personell• strukturell• materiell
2
Struktur: Verein + VorstandStruktur: Verein + Vorstand
M i t g l i e d e r
Privatpersonen Vertreter von Institutionen / Firmen
Mitgliederversammlung = ArbeitskreisMitgliederversammlung = Arbeitskreis
VorstandVorstand
• 1. Vorsitzende/n• 2. Vorsitzende/n• Schriftführer/in• Kassenwart/in• max. 3 Beisitzer/innen
wäh
lt Ad-hoc-Gruppen aus Experten
SKIN-Modell
Beirat
schlägt vorbildet
Rollenverständnis des Mitgliedes
3
Der BeiratDer Beirat
Mitglieder• werden berufen
• Personen aus dem öffentl. Leben
• Verwaltung• Finanzen• Schule• Kirchen• Politik• Freie Träger
Struktur• 8 - 10 Personen
• Beratung des Vorstands
• Teilnahme an Vorstandssitzungen möglich
Au
fgab
eAustausch von Informationen
nach oben
nach unten
Vernetzung
• Institutionen
• PersonenAustausch
4