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Sicherheitsbelehrung WS 2005/2006 Fachdidaktische Experimentierübungen Biotechnik/Sekundarstufe II/Lebenswelt Didaktik der Chemie M. Kohnen Sicherheitsbelehrung WS 2005/2006

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SicherheitsbelehrungWS 2005/2006

SicherheitsbelehrungWS 2005/2006

Fachdidaktische Experimentierübungen Biotechnik/Sekundarstufe II/LebensweltFachdidaktische Experimentierübungen Biotechnik/Sekundarstufe II/Lebenswelt

Didaktik der Chemie M. Kohnen Sicherheitsbelehrung WS 2005/2006

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(Schul-)Recht(Schul-)Recht• Gemeindeunfallversicherungsverband (GUV)

GUV-SI 8030 (bisher GUV 57.1.3.2): Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für Schülerinnen und Schüler

• Das SGB VII will freilich ebenso wenig wie die Regelung des Artikels 34 GG den Lehrer, der seine Dienstpflichten grob fahrlässig oder gar vorsätzlich verletzt, aus jeglicher finanzieller Verantwortung entlassen. Dies könnte zu einer Vernachlässigung der Aufsichtspflicht führen und würde damit nicht nur die Schüler erheblichen Gefahren aussetzen, sondern auch die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und damit letztlich den Steuerzahler in unvertretbarer Weise belasten. Deshalb kennen sowohl das SGB VII als auch das Beamtenrechtsrahmengesetz und die Beamtengesetze des Bundes und der Länder die Möglichkeit des Rückgriffs gegen die Schuldigen. (aus: GUV-SI 8047, Abs. 6.2)

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Umgang mit GefahrstoffenUmgang mit Gefahrstoffen• Gefahrstoffe: GefStoffV (23.12.2004)

• Sicherheit im naturwissenschaftlich-technischen Unterricht (SINTU,1999)

• Soester Liste (Sicherheits- und Umwelterziehung beim Umgang mit gefährlichen Stoffen) http://www.learn-line.nrw.de/angebote/gefahrstoffdb/

• Rheinischer Gemeindeunfallversicherungsverband http://www.rheinischer-guvv.de/sichere-schule/index.html

• Chemietreff der Bezirksregierung Düsseldorf http://www.brd.nrw.de/BezRegDdorf/hierarchie/lerntreffs/chemie/structure/home/homepage.php

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Was sind Gefahrstoffe?Was sind Gefahrstoffe?Gefahrstoffe sind Stoffe oder Zubereitungen, die

• sehr giftig,• giftig,• gesundheitsschädlich,• ätzend,• explosionsgefährlich,• leichtentzündlich,• entzündlich,• krebserzeugend,• fruchtschädigend oder• erbgutverändernd sind oder sonstige chronisch schädigende Eigenschaften besitzen.

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Sicherheit im PraktikumSicherheit im Praktikum• Kleidung Baumwollkittel (geschlossen, mindestens knielang) Feste, geschlossene Schuhe Lange, schwer entflammbare Hose Schutzbrille ggf. Haargummi Kleidung, die mit ätzenden, infektiösen oder toxischen Stoffen

verunreinigt oder getränkt wurde, muss sofort ausgezogen werden. Bei starker Verätzung ist die Notdusche zu benutzen.

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Sicherheit im PraktikumSicherheit im Praktikum• Arbeitsregeln Der Aufenthalt in Praktikumsräumen ist nur den

Praktikumsteilnehmern erlaubt Es darf nur unter Aufsicht experimentell gearbeitet werden Rauchen, Essen und Trinken im Labor ist verboten Taschen und Jacken außerhalb des Labors abstellen Nach allen chemischen Arbeiten sind die Hände zunächst mit

kaltem, dann mit warmen Wasser und Seife gründlich zu reinigen

Schwangerschaften sind der Praktikumsleitung zu melden.

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Sicherheit im PraktikumSicherheit im Praktikum• Umgang mit Chemikalien Benetzte Körperstellen sind sofort gründlich abzuwaschen, u.

U. ist die Notdusche zu benutzen. Für Chemikalien dürfen keine Behälter benutzt werden, die

üblicherweise zur Aufbewahrung von Nahrungsmitteln bestimmt sind.

Alle Behälter, auch Spritzflaschen und solche, in denen Chemikalien nur für kurze Zeit aufbewahrt werden sollen, müssen deutlich und dauerhaft mit dem Namen der Substanz, evtl. mit Formel und Gefahrensymbol entsprechend der Verordnung über gefährliche Arbeitsstoffe gekennzeichnet sein.

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Sicherheit im PraktikumSicherheit im Praktikum• Umgang mit Chemikalien Reagenzgläser mit heißen oder leicht verdampfbaren

Flüssigkeiten dürfen zum Durchmischen der Flüssigkeiten nicht mit Stopfen verschlossen werden.Zum Durchmischen vorsichtig mit einem Glasstab umrühren.

Beim Verdünnen konzentrierter Säuren ist Vorsicht geboten. Konzentrierte Säuren dürfen nur in einem dünnen Strahl unter Rühren in Wasser gegossen werden. Niemals umgekehrt verfahren!

Siedeverzüge sind zu vermeiden. Sie entstehen bei der plötzlichen Aufhebung einer Hemmung, unter der es möglich war, dass eine Flüssigkeit, ohne zu sieden, über den Siedepunkt erhitzt wurde. Es sind daher vor dem Erhitzen immer einige Siedesteine einzubringen

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Sicherheit im PraktikumSicherheit im Praktikum• Kennzeichnung von Chemikalien Gefahrensymbole

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Sicherheit im PraktikumSicherheit im Praktikum• Sicherheitseinrichtungen im Labor Augendusche Notdusche Feuerlöscher Löschdecke Löschsand Not-Aus Telefon (Notruf) Entsorgungsstellen Erste-Hilfe-Material Notausgänge

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AufgabeAufgabe Wie setzen Sie das Thema Sicherheit und die

Gefahrstoffverordnung in Ihrem Unterricht um?

Erstellen Sie in Ihrer Kleingruppe stichpunktartig ein kurzes Konzept für Ihre Schulform!

Setzen Sie sich zu neuen Gruppen (mit jeweils TN aus den alten Gruppen) zusammen und diskutieren Sie Ihre Konzepte!

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