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Sicherheitsbeleuchtungs-Anlagen nach DIN VDE V 0108-100-1 NEUE VORNORM Im Dezember 2018 erschien die Vornorm DIN VDE V 0108 Teil 100-1 »Sicherheitsbeleuchtungsanlagen – Teil 100-1: Vorschläge für ergänzende Festlegungen zu EN 50172:2004«. Bis vor kurzem durfte sie parallel zur bisherigen Vornorm VDE V 0108-100 angewandt werden, seit 1.12.2019 gilt nur noch die neue Vornorm. D ieser Fachbeitrag beschreibt die Anwen- dung der neuen Vornorm VDE V 0108- 100-1 und die Unterschiede zur bisherigen VDE 0108-100. Elektrotechnische Vorschriften Für die Errichtung von Sicherheitsbeleuch- tungs-Anlagen existieren als elektrotechnische Vorschriften u.a. die VDE 0108-100:2005-01 (EN 50172:2004) und die VDE V 0108-100- 1:2018-12. Von den beiden Vorschriften hat die VDE 0108-100 den Status einer Norm und die VDE V 0108-100-1 den Status einer Vor- norm. Als Norm ist die VDE 0108-100 auch eine anerkannte Regel der Technik. Die inhaltlichen Unterschiede zwischen der Norm VDE 0108-100 und der Vornorm VDE V 0108-100-1 beziehen sich auf Ände- rungen und Ergänzungen einzelner Begriffe und Forderungen in der Vornorm gegenüber der Norm. Diese Änderungen und Ergänzun- gen sollen dem europäischen Komitee bei der Überarbeitung der Begriffe und Forde- rungen der EN 50172 von dem deutschen Komitee vorgeschlagen werden. Die Vornorm VDE V 0108-100-1 ersetzt die bisherige Vornorm VDE V 0108-100. Zwi- schen dem 30.11.2018 und dem 1.12.2019 war eine alternative Anwendung beider Vor- normen möglich. Seit dem 1.12.2019 darf nur noch die VDE V 0108-100-1 angewendet werden. Anwendung der Norm und der Vornorm Grundsätzlich ist die Anwendung von Nor- men rechtlich unverbindlich. Rechtlich ver- bindlich wird die Anwendung von Normen nur als Teil eines Rechtsaktes, z.B. einem Gesetz oder einem Vertrag. In dem Rechtsakt kann die Anwendung einer Norm verlangt werden – direkt unter Nennung dieser Norm bzw. indirekt ohne Nennung dieser Norm, aber als Forderung nach Anwendung der gültigen Normen oder der allgemein aner- kannten Regeln der Technik. AUF EINEN BLICK NEUE VORNORM Die DKE empfiehlt die Anwendung der neuen Vornorm VDE V 0108-100-1 für Sicherheitsbeleuchtungs-Anlagen VEREINBARUNG ERFORDERLICH Da es sich um eine Vornorm handelt, gilt sie im konkreten Anwendungsfall nur, wenn sie vertraglich verein- bart wurde Quelle: Autor 52 de 1-2.2020

Sicherheitsbeleuchtungs-Anlagen nach DIN VDE V 0108-100 …...Die Kabel und Leitungen zwischen der Batterie bzw. einer anderen Versorgungs-quelle und dem Hauptverteiler der Sicher-heitsbeleuchtung

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Page 1: Sicherheitsbeleuchtungs-Anlagen nach DIN VDE V 0108-100 …...Die Kabel und Leitungen zwischen der Batterie bzw. einer anderen Versorgungs-quelle und dem Hauptverteiler der Sicher-heitsbeleuchtung

Sicherheitsbeleuchtungs-Anlagen nach DIN VDE V 0108-100-1NEUE VORNORM Im Dezember 2018 erschien die Vornorm DIN VDE V 0108 Teil 100-1 »Sicherheitsbeleuchtungsanlagen – Teil 100-1: Vorschläge für ergänzende Festlegungen zu EN 50172:2004«. Bis vor kurzem durfte sie parallel zur bisherigen Vornorm VDE V 0108-100 angewandt werden, seit 1.12.2019 gilt nur noch die neue Vornorm.

D ieser Fachbeitrag beschreibt die Anwen-dung der neuen Vornorm VDE V 0108-

100-1 und die Unterschiede zur bisherigen VDE 0108-100.

Elektrotechnische Vorschriften

Für die Errichtung von Sicherheitsbeleuch-tungs-Anlagen existieren als elektrotechnische Vorschriften u.a. die VDE 0108-100:2005-01 (EN 50172:2004) und die VDE V 0108-100-1:2018-12. Von den beiden Vorschriften hat

die VDE 0108-100 den Status einer Norm und die VDE V 0108-100-1 den Status einer Vor-norm. Als Norm ist die VDE 0108-100 auch eine anerkannte Regel der Technik.

Die inhaltlichen Unterschiede zwischen der Norm VDE 0108-100 und der Vornorm VDE V 0108-100-1 beziehen sich auf Ände-rungen und Ergänzungen einzelner Begriffe und Forderungen in der Vornorm gegenüber der Norm. Diese Änderungen und Ergänzun-gen sollen dem europäischen Komitee bei der Überarbeitung der Begriffe und Forde-

rungen der EN 50172 von dem deutschen Komitee vorgeschlagen werden.

Die Vornorm VDE V 0108-100-1 ersetzt die bisherige Vornorm VDE V 0108-100. Zwi-schen dem 30.11.2018 und dem 1.12.2019 war eine alternative Anwendung beider Vor-normen möglich. Seit dem 1.12.2019 darf nur noch die VDE V 0108-100-1 angewendet werden.

Anwendung der Norm und der Vornorm

Grundsätzlich ist die Anwendung von Nor-men rechtlich unverbindlich. Rechtlich ver-bindlich wird die Anwendung von Normen nur als Teil eines Rechtsaktes, z.B. einem Gesetz oder einem Vertrag. In dem Rechtsakt kann die Anwendung einer Norm verlangt werden – direkt unter Nennung dieser Norm bzw. indirekt ohne Nennung dieser Norm, aber als Forderung nach Anwendung der gültigen Normen oder der allgemein aner-kannten Regeln der Technik.

AUF EINEN BLICKNEUE VORNORM Die DKE empfiehlt die Anwendung der neuen Vornorm VDE V 0108-100-1 für Sicherheitsbeleuchtungs-Anlagen

VEREINBARUNG ERFORDERLICH Da es sich um eine Vornorm handelt, gilt sie im konkreten Anwendungsfall nur, wenn sie vertraglich verein-bart wurde

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Anmerkung: Die Basisfunktionen einer Sicherheitsbeleuchtung sind nun identisch in der elektrotechnischen VDE V 0108-100-1 und der lichttechnischen DIN EN 1838.

Überwachung der Netzversorgung der All-gemeinbeleuchtung Die Sicherheitsbeleuchtung muss bei einem totalen Ausfall der allgemeinen Netzversor-gung in einem Gebäude und auch bei einem partiellen Ausfall der Netzversorgung der All-gemeinbeleuchtung eines Bereiches in ei-nem Gebäude wirksam werden. Dazu ist die allgemeine Netzversorgung an dem Haupt-verteiler eines Gebäudes und gegebenen-falls die Netzversorgung einzelner Strom-kreise der Allgemeinbeleuchtung an dem Verteiler eines Bereiches in einem Gebäude zu überwachen.

In der Praxis bedeutet dies, dass in Berei-chen eines Gebäudes mit Sicherheitsleuch-ten in Bereitschaftsschaltung die Netzversor-

Für den Fachplaner und Fachunterneh-mer sowie den Betreiber interessante Inhal-te sind im Folgenden zusammengefasst. Zum einfacheren Verständnis werden teil-weise bestehende Forderungen und geän-derte oder ergänzte Forderungen im Zu-sammenhang aufgeführt. Dabei sind beste-hende Forderungen in Standard-Schriftart und geänderte oder ergänzte Forderungen in fett-kursiver Schriftart dargestellt. Zu-sätzliche Informationen geben Hinweise für die Praxis.

Ergänzungen zu den Funktionen einer Sicherheitsbeleuchtung

Die Basisfunktionen einer Sicherheitsbeleuch-tung sind: • Beleuchtung oder Durchleuchtung von Rettungszeichen

• Beleuchtung der Rettungswege • Beleuchtung von Bereichen mit besonderer Panikgefährdung

• Beleuchtung von Erste-Hilfe-Einrichtun-gen, Brandmelde-Einrichtungen, Brand-bekämpfungs-Einrichtungen sowie

• Beleuchtung von Bereichen und Einrich-tungen für Menschen mit Behinderungen

• Beleuchtung von Bereichen mit besonde-rer Personengefährdung

• Ermöglichen von RettungsmaßnahmenAuf die letzte Forderung Ermöglichen von Rettungsmaßnahmen sei besonders hinge-wiesen. Diese wird bei der Errichtung einer Sicherheitsbeleuchtung oft vergessen.

Zusätzlich sind Normen im Werksvertrags-recht nach BGB § 633 Absatz 2, Satz 2 (Ver-mutungswirkung) bzw. nach VOB/B § 13 Absatz 1, Satz 2 auch die Basis für die Bewertung einer mangelfreien Beschaffen-heit.

Beides gilt für Normen, aber nicht für Vornormen. Bei einer Vornorm handelt es sich nicht um eine gültige Norm oder eine allgemein anerkannte Regel der Technik. Deswegen muss die Anwendung der Vor-norm VDE 0108-100-1 konkret vertraglich vereinbart werden – zwischen dem Auftrag-geber, wie Bauherr oder Besitzer, und dem Auftragnehmer, wie Fachplaner und Fach-unternehmer.

Die DKE (Deutsche Kommission für Elek-trotechnik, Elektronik und Informationstech-nik im DIN und VDE) empfiehlt die Anwen-dung der Vornorm VDE 0108-100-1.

Unterschiede zwischen VDE V 0108-100-1 und VDE 0108-100

Die Unterschiede zwischen der Norm und der Vornorm beziehen sich auf einzelne Begriffe und verschiedene Forderungen. Einige dieser Änderungen und Ergänzun-gen sind auch nur Anpassungen an die lichttechnische Norm DIN EN 1838 und die elektrotechnische Norm VDE 0100-560. Des Weiteren wird in einigen Ab-schnitten auf die zusätzliche Anwendung der DIN EN 1838 und VDE 0100-560 ver-wiesen.

Bild 1: Sicherheitsleuchte mit Einzelbatterie-versorgung

Quelle: Beghelli Präz

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Im Netzbetrieb müssen Rettungszeichen die lichttechnischen Anforderungen nach DIN 4844-1 erfüllen (Bild 2).

Dazu müssen beleuchtete Rettungszei-chen (Schild) mit einer Beleuchtungsstärke von ≥ 50 lx bzw. durchleuchtete Rettungs-zeichen (Leuchte) die weiße Fläche mit ei-ner mittleren Lichtstärke von ≥ 500 cd/m2 sowie einem Leuchtdichtekontrast zwi-schen der grünen und weißen Fläche ≥ 1:5 und ≤ 1:15 und einem Leuchtdichtekont-rast in der grünen und weißen Fläche ≤ 0,2 beleuchten.

Ergänzungen zu der Ausführung der Kabel und Leitungen

Folgende Forderung gilt für den Erdschluss- und Kurzschlussschutz von Kabeln und Lei-tungen zwischen Ersatz-Versorgungsquelle und Hauptverteiler der Sicherheitsbeleuch-tung:

Die Kabel und Leitungen zwischen der Batterie bzw. einer anderen Versorgungs-quelle und dem Hauptverteiler der Sicher-heitsbeleuchtung müssen erd- und kurz-schlusssicher ausgeführt oder gegen einen Kurzschluss geschützt sein.

Kurzschlussschutz von KreisenAlle Kreise der Sicherheitsbeleuchtung müssen durch Verwendung richtig dimen-sionierter Leitungen und Schutzeinrichtun-gen im Falle eines kleinstmöglichen Kurz-schlusses an beliebiger Stelle des Kreises innerhalb ≤ 5 s selektiv abschalten.

Führung von Stromkreisen in einem Kabel oder einer LeitungIn einem Kabel oder einer Leitung dürfen nur ein Hauptkreis und ein zugehöriger Hilfskreis zusammen geführt werden.

Ergänzung zu der Verwendung von Steuerungseinrichtungen

Für die Beeinflussung der Sicherheitsbe-leuchtung durch eine Steuerungseinrichtung wird gefordert:

Die Funktion der Sicherheitsbeleuchtung darf nicht durch Störungen sowie Änderun-gen in einer Steuerungseinrichtung beein-flusst werden. Im Falle einer Störung in einem Leuchtenkreis der Allgemeinbeleuch-tung in einem Bereich müssen die Sicher-

Alle drei Forderungen sind bei fehlenden Forderungen in geltenden Vorschriften anzu-wenden. Das gilt u.a. für die Errichtung einer Sicherheitsbeleuchtung in weiteren Sonder-bauten nach den Bauordnungen, wie Tages-einrichtungen oder Heimen für besondere Personengruppen, auf der Basis eines Brand-schutzgutachtens.

Betriebsdauer der Sicherheitsbeleuchtungen in baulichen Einrichtungen mit 24-h-BetriebDie Betriebsdauer muss ohne zeitabhängige Steuerung der Sicherheitsbeleuchtung über die Taster der Allgemeinbeleuchtung 24 h bzw. mit zeitabhängiger Steuerung der Sicherheitsbeleuchtung über die Taster der Allgemeinbeleuchtung 3 h betragen.

Diese Forderung gilt für Gaststätten, Be-herbergungsstätten, Heime und Hochhäuser.

Betriebsart der Sicherheitsbeleuchtung von Stufen in betrieblich verdunkelten Bereichen oder Räumen von baulichen EinrichtungenIn betrieblich verdunkelten Bereichen oder Räumen müssen Stufen auch im Netzbe-trieb beleuchtet werden.

Diese Forderung ist u. a. für Versamm-lungsstätten anzuwenden.

Ergänzungen zu der Beleuch-tung der Rettungszeichen

Für die Beleuchtung der Rettungszeichen im Netzbetrieb gilt:

gung der Stromkreise der Allgemeinbeleuch-tung dieses Bereiches hinter deren Siche-rung zu überwachen ist.

Anmerkung: Bei gleichmäßiger Aufteilung der Allgemeinbeleuchtung in einem Bereich auf drei Stromkreise reicht die Überwachung der Netzversorgung der Allgemeinbeleuch-tung nur eines Stromkreises aus.

Versorgung der Sicherheitsbeleuchtung Bei Vorhandensein der Netzversorgung am Verteiler der Sicherheitsbeleuchtung muss diese aus dem Netz versorgt werden.

In der Praxis bedeutet dieses, dass in Be-reichen eines Gebäudes mit Sicherheits-leuchten in Bereitschaftsschaltung bei einem Ausfall der Netzversorgung einzelner Stromkreise der Allgemeinbeleuchtung dieses Bereiches die Sicherheitsleuchten in Dauerschaltung aus der allgemeinen Netz-versorgung des Gebäudes versorgt werden müssen.

Betriebsbereitschaft der Sicherheits-beleuchtungIn Betriebsruhezeiten ist durch Deaktivie-rung der Betriebsbereitschaft der Sicher-heitsbeleuchtung ein Umschalten von Netz- auf Batteriebetrieb bei einem Ausfall der allgemeinen Netzversorgung eines Gebäu-des und somit ein Entladen der Batterie zu vermeiden.

Diese Funktion ist bei einer Einzelbatterie-Versorgung (Bild 1) nur durch eine zentrale Überwachungs- und Steuerungseinrichtung zu realisieren.

Umschaltdauer, Betriebsdauer und Betriebs-art einer SicherheitsbeleuchtungDie Umschaltdauer, Betriebsdauer und Be-triebsart wird für die unterschiedlichen baulichen Einrichtungen festgelegt.

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Bild 2: Im Netzbetrieb müssen Rettungs-zeichen die lichttechnischen Anforderungen nach DIN 4844-1 erfüllen

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❮ Bild 3: Zentralbatteriesysteme zur Sicherheitsstromversorgung

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Durchführung von zyklischen PrüfungenDer Hersteller/Errichter muss in der Be-triebsanleitung auf die zyklischen Prüfun-gen hinweisen.

Tägliche PrüfungenEine Sichtprüfung der geforderten Meldeein-richtungen (Einzelbatterie- und Zentralbatte-

Anmerkung: Eine ähnliche Forderung fin-det sich auch in der VDE 0100-560.

Ergänzung zur Kennzeichnung

Für die Kennzeichnung von Leuchten und Dosen/Kästen gilt:

Leuchten und Dosen/Kästen zur Verbin-dung und Abzweigung von Leitungen müs-sen rot oder grün gekennzeichnet werden, bei Leuchten mit Angabe der Leuchten-, Stromkreis- und Verteilernummer.

Anmerkung: Eine ähnliche Forderung fin-det sich auch in der VDE 0100-560.

Änderung zur Dokumentation

Für die Dokumentation durch Anleitungen, Zeichnungen und Listen gilt:

Die Dokumentation muss die Forderun-gen nach DIN VDE 0100-560 erfüllen.

Änderungen und Ergänzungen zur Prüfung und Wartung

Das Prüfungs-Personal muss folgende Quali-fikation nachweisen:

Die Prüfung muss von einer Person mit Kenntnissen der Prüfungs-Vorschriften durch-geführt werden.

Durchführung einer Erstprüfung • Prüfung der Sicherheitsbeleuchtung nach VDE 0100-600

• Prüfung der Funktion der Sicherheitsbe-leuchtung

• Messung der lichttechnischen Werte der Sicherheitsbeleuchtung nach DIN EN 1838

Diese ergänzenden Forderungen führen bei dem Errichter zu einem erheblichen Mehrauf-wand.

heitsleuchten in diesem Bereich die ge-forderte Beleuchtungsstärke haben.

Diese Forderung gilt insbesondere für kombinierte Allgemein- und Sicherheits-leuchten, welche über eine Zentralbatterie-Anlage (Bild 3) versorgt und mit weiteren Leuchten der Allgemeinbeleuchtung über eine Beleuchtungssteuerung geschaltet und gedimmt werden. In diesem Fall könnten bei einem Ausfall der Netzversorgung oder einer Störung der Leuchten oder der Steuerungs-einrichtung die kombinierten Allgemein- und Sicherheitsleuchten ausgeschaltet oder ge-dimmt und eine Beleuchtung mit der erfor-derlichen Beleuchtungsstärke nicht mehr sichergestellt sein.

Zusätzlich ist das Verhalten der kombi-nierten Allgemein- und Sicherheitsleuchten bei einem partiellen Ausfall der Netzversor-gung der Allgemeinbeleuchtung eines Be-reiches in einem Gebäude zu bewerten. Deshalb müssen Fachplaner oder Fachun-ternehmer eine Bewertung der funktionalen Sicherheit nach VDE 0803-4 durchführen.

Anmerkung: Die gleiche Forderung findet sich auch in der VDE 0100-560.

Ergänzung zur Meldung

Die Meldung des Betriebsstatus der Sicher-heitsbeleuchtung muss wie folgt gewährleis-tet sein:

Die Betriebsbereitschaft und Betriebsart sowie eine Störung der Sicherheitsbeleuch-tung muss während der Betriebszeiten an einer zentralen Stelle gemeldet werden. Dieses gilt auch für Einzelbatterie-Versor-gungen.

Diese Funktion ist bei einer Einzelbatterie-Versorgung nur durch eine zentrale Überwa-chungs- und Steuerungseinrichtung zu reali-sieren.

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Bild 4: Verbindungsdosen für Sicherheitsbe-leuchtungs-Anlagen sind in rot auszuführen

ÄNDERUNGEN IN DER DIN EN 1838:2019-11Im November 2019 erschien die neue Fassung der DIN EN 1838. Im Wesentlichen betreffen die Änderungen verschiedene Korrekturen bei der Übersetzung sowie bei der Formulie-rung einzelner Begriffe. Von inhaltlicher Bedeutung für den Fachplaner und Fachunter-nehmer sind nur folgende Punkte:

• Beleuchtung von Bereichen mit besonderer Panikgefährdung: Bei der zu beleuchtenden Bezugsfläche wurde der Begriff »Kernbereich« zu Abgrenzung gegenüber dem Begriff »Randbereich« ergänzt. Dieser Kernbereich ist wie bisher mit 0,5 lx zu beleuchten.

• Ersatzbeleuchtung: Die Forderung einer Anwendung der DIN EN 1838 bei einer Ersatzbeleuchtung »zur Nutzung als Not-beleuchtung« wurde in »zur Nutzung als Sicherheitsbeleuchtung« geändert.

• Messung der Leuchtdichte von Rettungs-zeichen: Das Verfahren zur Messung der absoluten Leuchtdichten und der relativen Leuchtdichteverhältnisse wurde ergänzt um Hinweise zur Messung des Leuchtdichte-verhältnisse zwischen der grünen Sicher-heitsfarbe und der weißen Kontrastfarbe. Die Forderung einer »Messung der Leucht-dichte in einer Distanz von 15 mm von der Trennlinie der beiden Farben« ist in »Messung der Leuchtdichte auf beiden Seiten in einer Distanz von 15 mm von der Trennlinie der beiden Farben« geändert worden. Zusätzlich wurde der Begriff »Länge der schmalen Seite« durch »Länge der kurzen Seite« ersetzt.

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Bild 5: Kennzeichnung von Sicherheitsleuchten

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zuwenden. Dieses gilt für die Errichtung sowie die Prüfung durch externe Unter-nehmen.

• Ohne eine vertragliche Vereinbarung kann ein Sachverständiger die Erfüllung von Forderungen aus der VDE V 0108-100-1 nicht verlangen.

• Die Abschaltung der Betriebsbereitschaft außerhalb der Betriebszeiten erfordert bei einer Einzelbatterie-Versorgung eine zent-rale Überwachungs- und Steuerungsein-richtung. Eine nachträgliche Herstellung dieser kann extrem kostenintensiv werden.

• Die zentrale Meldung von Betriebsbereit-schaft, Betriebsart und Sammelstörung erfordert bei einer Einzelbatterie-Versor-gung eine zentrale Überwachungs- und Steuerungseinrichtung. Eine nachträgliche Herstellung dieser kann extrem kostenin-tensiv werden.

• Alle Leuchten sowie Dosen / Kästen zur Verbindung und Abzweigung von Leitun-gen sind rot (Bild 4) oder grün und die Leuchten zusätzlich mit Verteilernummer, Stromkreisnummer und Leuchtennummer zu kennzeichnen (Bild 5). Eine nachträg-liche Herstellung dieser kann in Bezug auf die Personalkosten und ggf. Hilfsmittel-kosten sehr kostenintensiv werden.

• Die Prüfung ist für den Errichter und Be-treiber durch die Messung der lichttechni-schen Werte wesentlich aufwendiger.

Literatur

[1] VDE 0108-100: Sicherheitsbeleuch-tungsanlagen, 2005-08

[2] VDE V 0108-100-1: Sicherheitsbeleuch-tungsanlagen, 2018-12

[3] VDE V 0108-100: Sicherheitsbeleuch-tungsanlagen, 2010-08

[4] VDE 0100-560: Errichten von Nieder-spannungsanlagen – Teil 5-56: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – Einrichtungen für Sicherheitszwecke, 2013-10

[5] DIN EN 1838: Notbeleuchtungen, 2019-11[6] de Jahrbuch 2020: Lichttechnik, Hüthig

Verlag, Andrea Alpers (Herausgeberin)[7] www.din.de/de/ueber-normen-und-stan-

dards/normen-und-recht

rie-Versorgung) muss täglich durchgeführt werden.

Wöchentliche PrüfungenManuelle oder automatische Prüfung der Funktion der Sicherheitsbeleuchtung (Ver-sorgung und Leuchten) durch Umschalten auf Batterieversorgung (Einzelbatterie- und Zentralbatterie-Versorgung).

Monatliche Prüfungen • Manuelle oder automatische Prüfung der Funktion der Leuchten durch Umschalten auf Batterie- oder Sicherheitsversorgung für eine Mindestdauer (Einzelbatterie- und Zentralbatterie-Versorgung)

• Manuelle oder automatische Prüfung aller Meldeeinrichtungen (Einzelbatterie- und Zentralbatterie-Versorgung)

• Manuelle oder automatische Prüfung aller Überwachungseinrichtungen (Zentralbat-terie-Versorgung)

Die Sichtprüfung aller Leuchten auf Vorhan-densein und Verschmutzung ist laut der neuen Vornorm nicht mehr erforderlich. Diese geänderte Forderung führt beim Be-treiber zu geringeren Prüfungskosten.

Jährliche Prüfungen • Manuelle oder automatische Prüfung der Funktion der Leuchten durch Umschalten auf Batterie- oder Sicherheitsversorgung für die Betriebsdauer (Einzelbatterie- und Zentralbatterie-Versorgung)

• Manuelle oder automatische Prüfung aller Meldeeinrichtungen (Einzelbatterie- und Zentralbatterie-Versorgung)

• Manuelle oder automatische Prüfung der La-deeinrichtung. (Zentralbatterie-Versorgung)

• Manuelle Prüfung der Batterien nach DIN EN 50272-2 (alt) bzw. DIN EN IEC 62485-2 (neu) (Zentralbatterie-Versorgung)

3-Jährliche Prüfungen • Messung der Beleuchtungsstärken der Si-cherheitsbeleuchtungen nach DIN EN 1838.

Diese ergänzende Forderung führt bei dem Betreiber zu größeren Prüfungskosten.

Anmerkung: Bei der Erstprüfung sind alle lichttechnischen Werte, Leuchtdichten und Be-leuchtungsstärken zu messen, bei der 3-Jahres-Prüfung nur die Beleuchtungsstärken.

Fazit für die Praxis

Für die Praxis ist bei der Anwendung der VDE V 0108-100-1 zu beachten: • Die VDE V 0108-100-1 ist nur bei einer konkreten vertraglichen Vereinbarung an-

AUTORRainer LitzkiBeratender Marketing-Ingenieur, Augsburg

Die Themen unter anderem:• Grundlagen, Planung und

Projektierung, • Abgrenzung SAA/ENS, • Zuständigkeiten und

Verantwortliche, • Leitungsverlegung, • DIN VDE 0833-4 als nationale

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