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Carl Roth GmbH + Co KGSchoemperlenstr. 3-5D-76185 KarlsruheDeutschland Telefon: +49 (0) 721 - 56 06 0Telefax: +49 (0) 721 - 56 06 149e-Mail: [email protected]: www.carlroth.de
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und desUnternehmens1.1 Produktidentifikator
Bezeichnung des Stoffs Hygromycin B
Artikelnummer CP13
Registrierungsnummer (REACH) Keine Information verfügbar.
EG-Nummer 250-545-5
CAS-Nummer 31282-04-9
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, vondenen abgeraten wird
Identifizierte Verwendungen: Laborchemikalie
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Sachkundige Person, die für dasSicherheitsdatenblatt zuständig ist
: Abteilung Arbeitssicherheit
e-Mail (sachkundige Person) : [email protected]
1.4 Notrufnummer
Name Straße Postleitzahl/Ort Telefon Webseite
Giftzentrale München Ismaninger Str. 22 81675 München +49/(0)89 19240 http://www.toxinfo.med.tum.de/inhalt/gift-
notrufmuenchen
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Einstufung gem. GHS
Ab-schnitt
Gefahrenklasse Gefahrenklasse und -kategorie
Gefah-renhin-
weis
3.1O akute Toxizität (oral) (Acute Tox. 2) H300
3.1D akute Toxizität (dermal) (Acute Tox. 1) H310
3.1I akute Toxizität (inhalativ) (Acute Tox. 1) H330
3.3 schwere Augenschädigung/Augenreizung (Eye Dam. 1) H318
3.4R Sensibilisierung der Atemwege (Resp. Sens. 1) H334
Sicherheitsdatenblattgemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), geändert mit 2015/830/EU
Hygromycin B > 950 µg/mg, für die Biochemie
Artikelnummer: CP13Version: 1.0 de
Datum der Erstellung: 10.02.2017
Deutschland (de) Seite 1 / 14
Voller Wortlaut der Gefahrenhinweise und EU-Gefahrenhinweise in ABSCHNITT 16.
Signalwort: Gefahr
Einstufung gem. GHS
Ab-schnitt
Gefahrenklasse Gefahrenklasse und -kategorie
Gefah-renhin-
weis
3.4S Sensibilisierung der Haut (Skin Sens. 1) H317
Anmerkungen
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Signalwort Gefahr
Piktogramme
GefahrenhinweiseH300+H310+H330 Lebensgefahr bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen.H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.H318 Verursacht schwere Augenschäden.H334 Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden
verursachen.
Sicherheitshinweise
Sicherheitshinweise - PräventionP260 Staub nicht einatmen.P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
Sicherheitshinweise - ReaktionP305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: einige Minuten lang behutsam mit Wasser aus-
spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiterspülen.
P309 BEI Exposition oder Unwohlsein:.P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
Kennzeichnung von Verpackungen bei einem Inhalt von nicht mehr als 125 ml
Gefahrensymbol(e)
Sicherheitsdatenblattgemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), geändert mit 2015/830/EU
Hygromycin B > 950 µg/mg, für die Biochemie
Artikelnummer: CP13
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Es liegen keine zusätzlichen Angaben vor.
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Selbstschutz des Ersthelfers.
Sofort Arzt hinzuziehen. Bei Atembeschwerden oder Atemstillstand künstliche Beatmung einleiten.
Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser. Bei großflächigem Hautkontakt schwe-re Vergiftung möglich. Unbedingt Arzt hinzuziehen.
Bei Berührung mit den Augen sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fließendem Was-ser spülen und Augenarzt aufsuchen.
Sofort Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Sofort Arzt hinzuziehen.
Allergische Reaktionen, Asthmatische Beschwerden, Vergiftende Wirkung auf das zentrale Nervensy-stem, die Krämpfe, Atemnot und Bewusstlosigkeit verursachen kann, Gefahr ernster Augenschäden
H300+H310+H330 Lebensgefahr bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen.H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.H318 Verursacht schwere Augenschäden.H334 Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen.
P260 Staub nicht einatmen.P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhande-
ne Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
2.3 Sonstige Gefahren
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen3.1 Stoffe
Stoffname Hygromycin B
EG-Nummer 250-545-5
CAS-Nummer 31282-04-9
Summenformel C₂₀H₃₇N₃O₁₃
Molmasse 527,5 g/mol
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Anmerkungen
Nach Inhalation
Nach Kontakt mit der Haut
Nach Berührung mit den Augen
Nach Aufnahme durch Verschlucken
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
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keine
Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmenSprühwasser, Schaum, Trockenlöschpulver, Kohlendioxid (CO2)
Wasser im Vollstrahl
Brennbar.
Im Brandfall können entstehen: Stickoxide (NOx), Kohlenmonoxid (CO), Kohlendioxid (CO2)
Brandbekämpfung mit üblichen Vorsichtsmaßnahmen aus angemessener Entfernung.Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Chemikalienvollschutzanzug tragen.
Staub nicht einatmen. Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Verwendung geeigneterSchutzausrüstungen (einschließlich der in Abschnitt 8 des Sicherheitsdatenblatts genannten persönli-chen Schutzausrüstung) zur Verhinderung der Kontamination von Haut, Augen und persönlicher Klei-dung.
Das Eindringen in die Kanalisation oder in Oberflächen- und Grundwasser verhindern.
Abdecken der Kanalisationen.
Mechanisch aufnehmen. Vermeiden von Staubentwicklung.
In geeigneten Behältern zur Entsorgung bringen.
Gefährliche Verbrennungsprodukte: siehe Abschnitt 5. Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt8. Unverträgliche Materialien: siehe Abschnitt 10. Angaben zur Entsorgung: siehe Abschnitt 13.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Ungeeignete Löschmittel
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Gefährliche Verbrennungsprodukte
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Nicht für Notfälle geschultes Personal
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Hinweise wie verschüttete Materialien an der Ausbreitung gehindert werden können
Hinweise wie die Reinigung im Fall von Verschütten erfolgen kann
Weitere Angaben betreffend Verschütten und Freisetzung
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Sicherheitsdatenblattgemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), geändert mit 2015/830/EU
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Abzug verwenden (Labor). Exposition vermeiden. Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben.Verunreinigte Flächen gründlich reinigen.
Beseitigung von Staubablagerungen.
Bei der Arbeit nicht essen und trinken. Gründliche Hautreinigung sofort nach der Handhabung desProduktes.
Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen Ort aufbewahren.
Zusammenlagerungshinweise beachten.
Unter Verschluss aufbewahren.
Verwendung einer örtlichen und generellen Lüftung.
Empfohlene Lagerungstemperatur: 4 °C.
Es liegen keine Informationen vor.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
• Maßnahmen zur Verhinderung von Bränden sowie von Aerosol- und Staubbildung
Hinweise zur allgemeinen Hygiene am Arbeitsplatz
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Unverträgliche Stoffe oder Gemische
Beachtung von sonstigen Informationen
• Anforderungen an die Belüftung
• Spezielle Anforderungen an Lagerräume oder -behälter
7.3 Spezifische Endanwendungen
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/persönlicheSchutzausrüstungen8.1 Zu überwachende Parameter
Nationale Grenzwerte
Grenzwerte für die berufsbedingte Exposition (Arbeitsplatzgrenzwerte)
Land Arbeitsstoff Hinweis Identifika-tor
SMW[mg/m³]
KZW[mg/m³]
Quelle
DE Staub i AGW 10 20 TRGS 900
DE Staub r AGW 1,25 2,4 TRGS 900
Hinweisi Einatembare FraktionKZW Kurzzeitwert (Grenzwert für Kurzzeitexposition): Grenzwert der nicht überschritten werden soll, soweit nicht an-
ders angegeben, auf eine Dauer von 15 Minuten bezogenr Alveolengängige FraktionSMW Schichtmittelwert (Grenzwert für Langzeitexposition): Zeitlich gewichteter Mittelwert, gemessen oder berechnet
für einen Bezugszeitraum von acht Stunden
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Individuelle Schutzmaßnahmen (persönliche Schutzausrüstung)
Sicherheitsdatenblattgemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), geändert mit 2015/830/EU
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Schutzbrille mit Seitenschutz verwenden.
Geeignete Schutzhandschuhe tragen. Geeignet ist ein nach EN 374 geprüfter Chemikalienschutz-handschuh. Vor Gebrauch auf Dichtheit/Undurchlässigkeit überprüfen. Es wird empfohlen, die Chemi-kalienbeständigkeit der oben genannten Schutzhandschuhe für spezielle Anwendungen mit demHandschuhhersteller abzuklären.
NBR (Nitrilkautschuk)
0,3 mm
>480 Minuten (Permeationslevel: 6)
Erholungsphasen zur Regeneration der Haut einlegen. Vorbeugender Hautschutz(Schutzcremes/Salben) wird empfohlen.
Atemschutz ist erforderlich bei: Staubentwicklung. Partikelfiltergerät (EN 143). P3 (filtert mindestens99,95 % der Luftpartikel, Kennfarbe: Weiß). Die Tragezeitbegrenzungen nach GefStoffV in Verbindung mit den Regeln für den Einsatz von Atem-schutzgeräten (BGR 190) sind zu beachten.
Das Eindringen in die Kanalisation oder in Oberflächen- und Grundwasser verhindern.
Augen-/Gesichtsschutz
Hautschutz
• Handschutz
• Art des Materials
• Materialstärke
• Durchbruchszeit des Handschuhmaterials
• sonstige Schutzmaßnahmen
Atemschutz
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aussehen
Aggregatzustand fest (Pulver)
Farbe weißlich
Geruch geruchlos
Geruchsschwelle Es liegen keine Daten vor
Sonstige physikalische und chemische Kenngrößen
pH-Wert Keine Information verfügbar.
Schmelzpunkt/Gefrierpunkt 160 - 180 °C
Siedebeginn und Siedebereich Keine Information verfügbar.
Flammpunkt Keine Information verfügbar.
Verdampfungsgeschwindigkeit es liegen keine Daten vor
Entzündbarkeit (fest, gasförmig) Keine Informationen verfügbar
Sicherheitsdatenblattgemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), geändert mit 2015/830/EU
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Artikelnummer: CP13
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Es liegen keine zusätzlichen Angaben vor.
Staubexplosionsfähigkeit.
Das Material ist unter normalen Umgebungsbedingungen und unter den bei Lagerung und Handha-bung zu erwartenden Temperatur- und Druckbedingungen stabil.
Es sind keine gefährlichen Reaktionen bekannt
Es sind keine speziell zu vermeidenden Bedingungen bekannt.
Es liegen keine zusätzlichen Angaben vor.
Explosionsgrenzen
• untere Explosionsgrenze (UEG) keine Information verfügbar
• obere Explosionsgrenze (OEG) keine Information verfügbar
Explosionsgrenzen von Staub/Luft-Gemischen keine Informationen verfügbar
Dampfdruck Keine Information verfügbar.
Dichte Keine Information verfügbar.
Dampfdichte Keine Information verfügbar.
Relative Dichte Zu dieser Eigenschaft liegen keine Informationenvor.
Löslichkeit(en)
Wasserlöslichkeit löslich
Verteilungskoeffizient
n-Octanol/Wasser (log KOW) Keine Information verfügbar.
Selbstentzündungstemperatur Zu dieser Eigenschaft liegen keine Informationenvor.
Zersetzungstemperatur es liegen keine Daten vor
Viskosität nicht relevant (Feststoff)
Explosive Eigenschaften Ist nicht als explosiv einzustufen
Oxidierende Eigenschaften keine
9.2 Sonstige Angaben
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität10.1 Reaktivität
10.2 Chemische Stabilität
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
10.5 Unverträgliche Materialien
Sicherheitsdatenblattgemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), geändert mit 2015/830/EU
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Artikelnummer: CP13
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Gefährliche Verbrennungsprodukte: siehe Abschnitt 5.
Ist nicht als hautätzend/-reizend einzustufen.
Verursacht schwere Augenschäden.
Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. Kann all-ergische Hautreaktionen verursachen. Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. Sensibilisierungdurch Einatmen möglich.
Ist weder als keimzellmutagen (mutagen), karzinogen noch als reproduktionstoxisch einzustufen
Ist nicht als spezifisch zielorgantoxisch (einmalige Exposition) einzustufen.
Ist nicht als spezifisch zielorgantoxisch (wiederholte Exposition) einzustufen.
Ist nicht als aspirationsgefährlich einzustufen.
Übelkeit, Magen-Darm-Beschwerden, Erbrechen, vergiftende Wirkung auf das zentrale Nervensy-stem, die Krämpfe, Atemnot und Bewusstlosigkeit verursachen kann
Verursacht schwere Augenschäden, Gefahr der Erblindung
Kopfschmerzen, Inhalationsallergen, asthmatische Beschwerden, Atemnot
reizende Wirkungen, Hautallergen, Gefahr der Hautresorption
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität
Expositionsweg Endpunkt Wert Spezies Quelle
oral LD50 13 mg/kg Ratte Lit.
inhalativ: Staub/Nebel LC50 0,002 mg/l/4h Ratte TOXNET
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
Schwere Augenschädigung/Augenreizung
Sensibilisierung der Atemwege oder der Haut
Zusammenfassung der Bewertung der CMR-Eigenschaften
• Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
• Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
Aspirationsgefahr
Symptome im Zusammenhang mit den physikalischen, chemischen und toxikologischenEigenschaften
• Bei Verschlucken
• Bei Kontakt mit den Augen
• Bei Einatmen
• Bei Berührung mit der Haut
Sicherheitsdatenblattgemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), geändert mit 2015/830/EU
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Symptome können auch erst viele Stunden nach der Exposition auftreten
gemäß 1272/2008/EG: Ist nicht als gewässergefährdend einzustufen.
Theoretischer Sauerstoffbedarf mit Nitrifikation: 1,405 mg/mg Theoretischer Sauerstoffbedarf: 1,243 mg/mg Theoretisches Kohlendioxid: 1,668 mg/mg
Es sind keine Daten verfügbar.
Es sind keine Daten verfügbar.
Es sind keine Daten verfügbar.
Schwach wassergefährdend. (VwVwS)
Dieses Produkt und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen. Inhalt/Behälter in Über-einstimmung mit den lokalen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften der Entsorgung zu-führen.
Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
Es handelt sich um einen gefährlichen Abfall; es dürfen nur zugelassene Verpackungen (z.B. gemäßADR) verwendet werden.
Die Zuordnung der Abfallschlüsselnummern/Abfallbezeichnungen ist entsprechend EAKV branchen-und prozessspezifisch durchzuführen.
Abfall ist so zu trennen, dass er von den kommunalen oder nationalen Abfallentsorgungseinrichtun-gen getrennt behandelt werden kann. Bitte beachten Sie die einschlägigen nationalen oder regiona-len Bestimmungen.
Sonstige Angaben
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben12.1 Toxizität
12.2 Prozess der Abbaubarkeit
12.3 Bioakkumulationspotenzial
12.4 Mobilität im Boden
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
12.6 Andere schädliche Wirkungen
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Für die Entsorgung über Abwasser relevante Angaben
Abfallbehandlung von Behältern/Verpackungen
13.2 Einschlägige Rechtsvorschriften über Abfall
13.3 Anmerkungen
Sicherheitsdatenblattgemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), geändert mit 2015/830/EU
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Artikelnummer: CP13
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Die Vorschriften für gefährliche Güter (ADR) sind auch innerhalb des Betriebsgeländes zu beachten.
Die Fracht wird nicht als Massengut befördert.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport14.1 UN-Nummer 3462
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung TOXINE, GEWONNEN AUS LEBENDEN ORGANIS-MEN, FEST, N.A.G.
Gefährliche Bestandteile Hygromycin B
14.3 Transportgefahrenklassen
Klasse 6.1 (giftige Stoffe)
14.4 Verpackungsgruppe I (Stoff mit hoher Gefahr)
14.5 Umweltgefahren keine (nicht umweltgefährdend gemäß den Gefahrgutvor-schriften)
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code
14.8 Angaben nach den einzelnen UN-Modellvorschriften
• Beförderung gefährlicher Güter auf Straße, Schiene oder Binnenwasserstraßen(ADR/RID/ADN)
UN-Nummer 3462
Offizielle Benennung für die Beförderung TOXINE, GEWONNEN AUS LEBENDEN ORGANIS-MEN, FEST, N.A.G.
Vermerke im Beförderungspapier UN3462, TOXINE, GEWONNEN AUS LEBENDENORGANISMEN, FEST, N.A.G., (Hygromycin B), 6.1,I, (C/E)
Klasse 6.1
Klassifizierungscode T2
Verpackungsgruppe I
Gefahrzettel 6.1
Sondervorschriften (SV) 210, 274, 802(ADN)
Freigestellte Mengen (EQ) E5
Begrenzte Mengen (LQ) 0
Beförderungskategorie (BK) 1
Tunnelbeschränkungscode (TBC) C/E
Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr 66
Sicherheitsdatenblattgemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), geändert mit 2015/830/EU
Hygromycin B > 950 µg/mg, für die Biochemie
Artikelnummer: CP13
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• Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (IMDG)
UN-Nummer 3462
Offizielle Benennung für die Beförderung TOXINS, EXTRACTED FROM LIVING SOURCES, SO-LID, N.O.S.
Angaben im Beförderungsdokument (shipper'sdeclaration)
UN3462, TOXINE, GEWONNEN AUS LEBENDENORGANISMEN, FEST, N.A.G., (Hygromycin B), 6.1, I
Klasse 6.1
Verpackungsgruppe I
Gefahrzettel 6.1
Sondervorschriften (SV) 210, 274
Freigestellte Mengen (EQ) E5
Begrenzte Mengen (LQ) 0
EmS F-A, S-A
Staukategorie (stowage category) B
• Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO-IATA/DGR)
UN-Nummer 3462
Offizielle Benennung für die Beförderung Toxine, gewonnen aus lebenden Organismen,fest, n.a.g.
Angaben im Beförderungsdokument (shipper'sdeclaration)
UN3462, Toxine, gewonnen aus lebenden Orga-nismen, fest, n.a.g., (Hygromycin B), 6.1, I
Klasse 6.1
Verpackungsgruppe I
6.1
Sondervorschriften (SV) A3, A43, 274
Freigestellte Mengen (EQ) E5
Sicherheitsdatenblattgemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), geändert mit 2015/830/EU
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Artikelnummer: CP13
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Nicht gelistet.
Nicht gelistet.
Nicht gelistet.
nicht gelistet
nicht gelistet
nicht gelistet
nicht gelistet
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für
den Stoff oder das Gemisch
Einschlägige Bestimmungen der Europäischen Union (EU)
• Verordnung 649/2012/EU über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien (PIC)
• Verordnung 1005/2009/EG über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen (ODS)
• Verordnung 850/2004/EG über persistente organische Schadstoffe (POP)
• Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (REACH, Anhang XIV)
• Seveso Richtlinie
2012/18/EU (Seveso III)
Nr. Gefährlicher Stoff/Gefahrenkategorien Mengenschwelle (in Tonnen) für die An-wendung in Betrieben der unteren und
oberen Klasse
Anm.
H1 akut toxisch (Kat. 1) 5 20 40)
Hinweis40) Gefahrenkategorie 1, alle Expositionswege
Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe inElektro- und Elektronikgeräten (RoHS) - Anhang II
Verordnung 166/2006/EG über die Schaffung eines Europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregisters (PRTR)
Richtlinie 2000/60/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen derGemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (WRR)
Nationale Vorschriften (Deutschland)
• Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS )
Wassergefährdungsklasse (WGK): 1 (schwach wassergefährdend) - Einstufung nach Anhang 3/Anhang 4 (VwVwS)
• Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (Deutschland)
Num-mer
Stoffgruppe Klasse Konz. Massen-strom
Massenkon-zentration
Hinweis
5.2.5 organische Stoffe Klasse I 100 Gew.-%
0,1 kg/h 20 mg/m³ 3)
Hinweis3) Der Massenstrom 0,50 kg/h oder die Massenkonzentration 50 mg/m³ darf, jeweils angegeben als Gesamtkohlen-
stoff, insgesamt nicht überschritten werden (ausgenommen staubförmige organische Stoffe)
Sicherheitsdatenblattgemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), geändert mit 2015/830/EU
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Artikelnummer: CP13
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Beschäftigungsbeschränkungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (94/33/EG) beachten.Beschäftigungsbeschränkungen nach der Mutterschutzrichtlinienverordnung (92/85/EWG) für wer-dende oder stillende Mütter beachten. Die nationalen Rechtsvorschriften sind zusätzlich zu beachten!Technische Regeln für Gefahrstoffe.
Stoff ist in folgenden nationalen Verzeichnissen gelistet:
Für diesen Stoff wurde keine Stoffsicherheitsbeurteilung durchgeführt.
• Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern (TRGS 510) (Deutschland)
Lagerklasse (LGK): 6.1 A (brennbare, akut toxische Kat. 1 und 2 / sehr giftige Gefahrstoffe)
Regelungen der Versicherungsträger
Nationale Verzeichnisse
- EINECS/ELINCS/NLP (Europa)15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
ABSCHNITT 16: Sonstige AngabenAbkürzungen und Akronyme
Abk. Beschreibungen der verwendeten Abkürzungen
ADN Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par voies de navigationintérieures (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Bin-nenwasserstraßen)
ADR Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route (EuropäischesÜbereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße)
AGW Arbeitsplatzgrenzwert
CAS Chemical Abstracts Service (Datenbank von chemischen Verbindungen und deren eindeutigem Schlüssel,der CAS Registry Number)
CLP Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (Classification, Label-ling and Packaging) von Stoffen und Gemischen
CMR Carcinogenic, Mutagenic or toxicic for Reproduction (krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflan-zungsgefährdend)
DGR Dangerous Goods Regulations (Gefahrgutvorschriften) Regelwerk für den Transport gefährlicher Güter, sie-he IATA/DGR
EINECS European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances (europäisches Verzeichnis der auf demMarkt vorhandenen chemischen Stoffe)
ELINCS European List of Notified Chemical Substances (europäische Liste der angemeldeten chemischen Stoffe)
EmS Emergency Schedule (Notfall Zeitplan)
GHS "Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals" "Global harmonisiertes Systemzur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien", das die Vereinten Nationen entwickelt haben
IATA International Air Transport Association (Internationale Flug-Transport-Vereinigung)
IATA/DGR Dangerous Goods Regulations (DGR) for the air transport (IATA) (Regelwerk für den Transport gefährlicherGüter im Luftverkehr)
ICAO International Civil Aviation Organization (internationale Zivilluftfahrt-Organisation)
IMDG International Maritime Dangerous Goods Code (internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Gü-ter mit Seeschiffen)
KZW Kurzzeitwert
LGK Lagerklasse gemäß TRGS 510, Deutschland
MARPOL Internationales Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (Abk. von "MarinePollutant")
Sicherheitsdatenblattgemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), geändert mit 2015/830/EU
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Artikelnummer: CP13
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Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Erkenntnis-sen bei Drucklegung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mitdem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport undEntsorgung geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das Produkt mitanderen Materialien vermengt, vermischt oder verarbeitet wird, oder einer Bearbeitung unterzogenwird, können die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich et-was anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte neue Material übertragen werden.
Abk. Beschreibungen der verwendeten Abkürzungen
NLP No-Longer Polymer (nicht-länger-Polymer)
PBT Persistent, Bioakkumulierbar und Toxisch
REACH Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals (Registrierung, Bewertung, Zulassungund Beschränkung chemischer Stoffe)
RID Règlement concernant le transport International ferroviaire des marchandises Dangereuses (Ordnung fürdie internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter)
SMW Schichtmittelwert
TRGS Technische Regeln für GefahrStoffe (Deutschland)
TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900)
vPvB very Persistent and very Bioaccumulative (sehr persistent und sehr bioakkumulierbar)
VwVwS Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS )
Wichtige Literatur und Datenquellen- Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), geändert mit 2015/830/EU- Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP, EU-GHS)
Liste der einschlägigen Sätze (Code und Wortlaut wie in Kapitel 2 und 3 angegeben)
Code Text
H300 Lebensgefahr bei Verschlucken
H310 Lebensgefahr bei Hautkontakt
H317 kann allergische Hautreaktionen verursachen
H318 verursacht schwere Augenschäden
H330 Lebensgefahr bei Einatmen
H334 kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen
Haftungsausschluss
Sicherheitsdatenblattgemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), geändert mit 2015/830/EU
Hygromycin B > 950 µg/mg, für die Biochemie
Artikelnummer: CP13
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