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1 „Gefährdungsbeurteilung in der Praxis“ Und immer wieder lockt … die Gefährdungsbeurteilung PROF. DR. BERND SCHEEL BG RCI NÜRNBERG Leiter des AK Gefährdungsbeurteilung Sicherheitsfachkräfte- Tagung 2016 Präventionszentren Berlin und Gera 1 -bewährte und aktuelle Praxishilfen der BGRCI „Gefährdungsbeurteilung in der Praxis“ Gefährdungsbeurteilung als zentrales Instrument im Arbeitsschutz Lästiges Übel oder Grund zum Feiern? Struktur der Angebote der BGRCI Arbeits- und Dokumentationshilfen der BGRCI vs. GDA-Leitlinie - Formblätter, GefDok light / GefDok 32, Baukästen - mitgeltende Unterlagen Neuheiten: GefDok KMU und Kompendium Maschinensicherheit 2 Und immer wieder lockt … die Gefährdungsbeurteilung -bewährte und aktuelle Praxishilfen der BGRCI Präsentation von praxisbewährten Arbeitshilfen der BGRCI Kooperationsstand BGRCI / Jedermann-Verlag Heidelberg

Sicherheitsfachkräfte- Tagung 2016 Und immer wieder lockt … die Gefährdungsbeurteilung · 2016-11-02 · Firma Papierfabrik Mustermann Stand: Betriebsteil Papierherstellung Seite:___

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1

„Gefährdungsbeurteilung in der Praxis“

Und immer wieder lockt … die Gefährdungsbeurteilung

PROF. DR. BERND SCHEEL

BG RCI NÜRNBERG

Leiter des AK Gefährdungsbeurteilung

Sicherheitsfachkräfte- Tagung 2016

Präventionszentren Berlin und Gera

1

-bewährte und aktuelle Praxishilfen der BGRCI

„Gefährdungsbeurteilung in der Praxis“

Gefährdungsbeurteilung als zentrales Instrument im Arbeitsschutz

Lästiges Übel oder Grund zum Feiern?

Struktur der Angebote der BGRCI

Arbeits- und Dokumentationshilfen der BGRCI vs. GDA-Leitlinie

- Formblätter, GefDok light / GefDok 32, Baukästen

- mitgeltende Unterlagen

Neuheiten: GefDok KMU und Kompendium Maschinensicherheit

2

Und immer wieder lockt … die Gefährdungsbeurteilung

-bewährte und aktuelle Praxishilfen der BGRCI

Präsentation von praxisbewährten Arbeitshilfen der BGRCI

Kooperationsstand BGRCI / Jedermann-Verlag Heidelberg

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„Gefährdungsbeurteilung in der Praxis“

Europäische Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz

( 89 / 391 / EWG)

• „Ermitteln von Gefahren …“

• „Evaluierung der Gefahren … / Dokumentation“

• „Schutzmaßnahmen und Schutzmittel …“

Arbeitsschutzgesetz vom 21.08.1996

§ 5 Durch Beurteilen der Gefährdung ermitteln,

welche Arbeitsschutzmaßnahmen erforderlich sind

§ 6 Dokumentationspflicht

verbindlich ab 21.08.1997

Gefährdungsbeurteilung

3

20 Jahre

Start 1994 AK Gefährdungsbeurteilung der BG Chemie

2015

Merkblätter A016 / A 017

CD Kompendium Arbeitsschutz mit GefDok light/GefDok32/Symbolbibliothek

Merkblätter mit Gefährdungskatalogen Formblätter/ Umsetzungshilfen/ Checklisten

www.gischem.de / www.exinfo.de Module der GDA

1996 Arbeitsschutzgesetz

Baukästen, LI-Checks

GefDok KMU DVD Kompendium Maschinensicherheit

2008 GDA-Leitlinie

2010 BGRCI-Fusion

2016 Jahre Gefährdungsbeurteilung

1989 Europäische Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz ( 89 / 391 / EWG

Meilensteine der Gefährdungsbeurteilung

20

„Gefährdungsbeurteilung in der Praxis“

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„Gefährdungsbeurteilung in der Praxis“

5

DGUV-Artikel 18.08.2016

20 Jahre Arbeitsschutzgesetz - 1996 eingeführte Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung prägend für den Arbeitsschutz

Am 21. August wird das Arbeitsschutzgesetz 20 Jahre alt. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hin. Das Arbeitsschutzgesetz schuf erstmals ein einheitliches Arbeitsschutzrecht,

das für nahezu alle Tätigkeitsbereiche und Beschäftigten in Deutschland gilt. Unter anderem verpflichtete das Gesetz Arbeitgeber dazu, die Gefährdungen in ihrem Betrieb zu beurteilen,

Gegenmaßnahmen zu ergreifen und in einer Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren. Diese vorausschauende Herangehensweise prägt seither in Deutschland den Schutz von Sicherheit und

Gesundheit bei der Arbeit.

"Wie kaum eine andere Maßnahme hat dieses Gesetz einen Mentalitätswandel in Sachen Arbeitsschutz befördert", erklärt der stv. Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen

Unfallversicherung (DGUV) Dr.Walter Eichendorf. "Früher hatte der Arbeitsschutz den Ruf einer bürokratischen Last. Doch je mehr sich die Betriebe damit auseinandergesetzt haben, welche

Gefahren durch die Arbeit entstehen können, umso mehr wurde ihnen klar, welches Potenzial für Produktivität und Arbeitszufriedenheit darin liegt."

Konkret verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz die Arbeitgeber, die Gefährdungen zu beschreiben, die mit den Arbeitsabläufen in seinem Betrieb verbunden sind. Chemikalien, Krankheitserreger,

Gefahrstoffe, Lärm, Stress - die Belastungen können vielfältig sein. Sind die Gefährdungen dokumentiert, können anschließend die Maßnahmen festgehalten werden, die die Beschäftigten vor

diesen Belastungen schützen oder die Belastung zumindest minimieren.

"Die vergangenen 20 Jahre haben gezeigt, dass die Gefährdungsbeurteilung flexibel und anpassungsfähig und damit bestens geeignet ist, um auf die Besonderheiten und die Veränderungen der

Betriebe einzugehen", so Eichendorf. Dieser Ansatz sei nach wie vor hochmodern und biete auch mit Blick auf die gesunde Gestaltung der digitalen Arbeitswelt viel Potenzial: "Im nächsten Schritt

wird es darum gehen,den vorausschauenden Arbeitsschutz zu einer echten Präventionskultur weiterzuentwickeln."

Wie genau eine Gefährdungsbeurteilung angelegt sein soll, führt das Gesetz nicht aus. Die gesetzliche Unfallversicherung hat deshalb zahlreiche, branchenspezifische Handlungshilfen und Online-

Tools entwickelt. Darüber hinaus beraten auch die Aufsichtspersonen der Berufsgenossenschaften die Betriebe bei dieser Aufgabe.

"Was wir in der Praxis feststellen, ist, dass viele Betriebe den Arbeitsschutz ernst nehmen und Gefährdungen bei der Arbeit thematisieren – was aber häufig vergessen wird, ist das Ergebnis der

Gefährdungsbeurteilung, die festgelegten Maßnahmen und das Ergebnis ihrer Überprüfung auch zu dokumentieren."

Dieser Dokumentationspflicht nicht nachzukommen, könne bei einem Unfall zum Problem werden. "Nur mit einer schriftlichen Dokumentation kann man als Arbeitgeber bei einem Unfall nachweisen,

dass man alles Notwendige zum Schutz seiner Beschäftigten getan hat. Ich kann daher nur dringend dazu raten, das Thema ernst zu nehmen."

Wie genau eine Gefährdungsbeurteilung angelegt sein soll, führt das Gesetz nicht aus.

Die gesetzliche Unfallversicherung hat deshalb zahlreiche, branchenspezifische

Handlungshilfen und Online-Tools entwickelt.

Darüber hinaus beraten auch die Aufsichtspersonen der Berufsgenossenschaften

die Betriebe bei dieser Aufgabe.

„In der Praxis wurde festgestellt, dass viele Betriebe den Arbeitsschutz ernst nehmen

und Gefährdungen bei der Arbeit thematisieren !

Was aber häufig vergessen wird, ist das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung,

die festgelegten Maßnahmen und das Ergebnis ihrer Überprüfung zu dokumentieren."

„Gefährdungsbeurteilung in der Praxis“

6

Stand der Gefährdungsbeurteilung in Betrieben (Umfrage DGUV 2010)

Stand der Gefährdungsbeurteilung in KMU (DGUV-Fachgespräch Gefährdungsbeurteilung Dresden September 2015)

durchgeführt und dokumentiert:

~ 50 %

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„Gefährdungsbeurteilung in der Praxis“

Handlungshilfen zur Gefährdungsbeurteilung

- Portal Gefährdungsbeurteilung www.gefährdungsbeurteilung.de

Partner: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA)

Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA)

Basiswissen Handlungshilfen Expertenwissen Service

www.dguv.de/d/pages/arbeit/praev/urteil.htm

über 500 Kataloge

aus den verschiedenen Branchen

- DGUV-Handlungshilfen

7

Kombinationsmöglichkeiten der Arbeitshilfen

Dachprodukt

A 016

Dachprodukt

A 016

A 017

A 017

Baukästen

e.checks

Merkblätter

….

oder

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„Gefährdungsbeurteilung in der Praxis“

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„Gefährdungsbeurteilung in der Praxis“

Basis- Arbeitshilfen der BG RCI

Merkblatt A 016 /A016e

Gefährdungsbeurteilung - 7 Schritte zum Ziel

Merkblatt A 017/A017e

Gefährdungsbeurteilung, Gefährdungskatalog

Dokumentations- Ordner

„Gefährdungsbeurteilung- Arbeitshilfen“

mit Formblättern

- Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie -

Leitlinie 07 / 2008

Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation

9

Arbeitsblätter zur Gefährdungsbeurteilung A 016 - www.bgci.de/downloadcenter

„Gefährdungsbeurteilung in der Praxis“

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Arbeitsblätter zur Gefährdungsbeurteilung A 016 - www.bgci.de/downloadcenter

„Gefährdungsbeurteilung in der Praxis“

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Übersicht

Gefährdungs- und Belastungsfaktoren Merkblatt A 017

1. Grundlegende Organisatorische Faktoren

2. Gefährdung durch Arbeitsplatzgestaltung

3. Gefährdung durch das Nichtbeachten ergonomischer Erkenntnisse

4. Mechanische Gefährdung

5. Elektrische Gefährdung

6. Gefährdung durch Stoffe

7. Gefährdung durch Brände und Explosionen

8. Biologische Gefährdung

9. Gefährdung durch spezielle physikalische Einwirkungen

10. Psychische Belastungsfaktoren

11. Sonstige Gefährdungs- und Belastungsfaktoren

„Gefährdungsbeurteilung in der Praxis“

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Arbeitsblätter zur Gefährdungsbeurteilung A 016 - www.bgci.de/downloadcenter

„Gefährdungsbeurteilung in der Praxis“

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Wahrscheinlichkeit des Wirksamwerdens der Gefährdung

Sehr gering

Gering

Mittel

Hoch

Mögliche

Schadensschwere Leichte

Verletzungen

oder

Erkrankungen

Mittelschwere

Verletzungen

oder

Erkrankungen

Schwere

Verletzungen

oder

Erkrankungen

Möglicher

Tod,

Katastrophe

Risiko

gering

signifikant

hoch

Risiko Beschreibung

Risiko akzeptabel

Reduzierung des Risikos notwendig

Risikoreduzierung dringend (unverzüglich) erforderlich

Beurteilung des Risikos s. Merkblatt A 016

„Gefährdungsbeurteilung in der Praxis“

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„Gefährdungsbeurteilung in der Praxis“

Basis- Arbeitshilfen der BG RCI

DVD „Kompendium Arbeitsschutz“

drei Softwarepakete zur Gefährdungsbeurteilung

- GefDok light (Excel-und Word-Dokumentvorlagen)

downloads/a: ~20.000, 9.000 DVD/a

- GefDok KMU (Datenbankversion für kleine und

mittelständige Unternehmen sowie für einzelne

Arbeitsbereiche in Großbetrieben)

downloads: ~. 18.000 seit Juni 2015

- GefDok 32 (Komplexe Software)

~ 5.000 Installationen, 10.000 Nutzer

Vorschriften und Regelwerke aller Branchen

über 1800 Publikationen im Volltext recherchierbar

Symbolbibliothek Professional, ca. 700 Symbole

Kompendium Arbeitsschutz 05/2016

Vorschriften und Regelwerke

Symbolbibliothek

Gefährdungsbeurteilungs-Software

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Nutzbar für alle Gewerbezweige

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„Gefährdungsbeurteilung in der Praxis“

n: ~. 18.000 downloads seit Juni 2015

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„Gefährdungsbeurteilung in der Praxis“

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Dokumentation analog zu A 016 / A017, optional mit Restrisikobewertung

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„Gefährdungsbeurteilung in der Praxis“

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Baukästen Gefährdungsbeurteilung für KMU

„Gefährdungsbeurteilung in der Praxis“ 19

n: ~. 5.000

„Gefährdungsbeurteilung in der Praxis“

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Messungen

an Bespannungen

laufender Papiermaschinen

T 060

DGUV Information 213-014

Firma Papierfabrik Mustermann Stand:

Betriebsteil Papierherstellung

Seite:___

von ___

Arbeitsbereich Papiermaschine (PM)

Tätigkeit Bespannungsmessungen mit

handgeführten Geräten

Gefährdungsbeurteilung – Dokumentation

1

Nr.

2

Mögliche

Gefährdungen/Belastunge

n

3

Risiko

4

Schutzziele/Maß­nahmen

5

Realisierung

6

Wirksamkeit

gering mittel hoch bis

wann wer

wirk­sa

m/Da­t

um

wer

2.1 Arbeitsräume

Unzureichender

Bewegungsraum am

Arbeitsplatz, in der Nähe

bewegter Maschinenteile

Messpunkte im Vorfeld der

Messung festlegen

2.3

Sturz auf der Ebene,

Ausrutschen, Stolpern,

Umknicken, Fehltreten

Gefährdung durch

Anstoßen, Umknicken,

Abstürzen, Stolpern,

insbesondere bei

Tragen geeigneter persönlicher

Schutzausrüstungen (PSA) wie

z. B. Sicherheitsschuhe

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„Gefährdungsbeurteilung in der Praxis“

Ergänzender kurzer Sicherheitscheck

für Wartung, Montage, Instandhaltung

Ergänzender kurzer Sicherheitscheck

für Wartung, Montage, Instandhaltung

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Arbeitshilfen Maschinensicherheit

T 008

Maschinen

Sicherheitskonzepte

und

Schutzeinrichtungen

Checklisten der T 008- Reihe

T 008-1

Prüfung vor

Erstinbetriebnahme

T 008-2

Wiederkehrende

Prüfung

T 008-3

Elektrische

Ausrüstung

T 008-4

Hydraulische

Ausrüstung

T 008-5

Pneumatische

Ausrüstung

T 008-0

Maschinen Bau, Beschaffung

und Bereitstellung

T 008-1A

Prüfung

Maschinenaltbestand

„Gefährdungsbeurteilung in der Praxis“

24

Nachrüstung von Maschinen

› Eine Nachrüstverpflichtung besteht erst nach einem angemessenen

Zeitraum. Wichtige Hinweise finden sich im BGH-Urteil vom 02.03.2010 –

VI ZR 223/09

› Eine Nachrüstung auf den Stand der Technik ist nur dann nicht erforderlich,

wenn die Verhältnismäßigkeit zwischen Aufwand und präventivem Nutzen

der Maßnahmen nicht gegeben ist. Eine solche Bewertung kann nur auf den

jeweiligen Einzelfall bezogen erfolgen.

› Bis zur Umsetzung der Maßnahmen sind andere geeignete, ggf.

organisatorische Maßnahmen zu treffen.

Ein genereller Bestandsschutz für Maschinen besteht nicht!

Weitere Informationen: BekBS 1114

„Gefährdungsbeurteilung in der Praxis“

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Kompendium Maschinensicherheit der BG RCI

• 120 Vorschriften und Regelwerke

• 50 Normen-Kurzinformationen

• 50 Arbeitshilfen

(GB, ppt‘s, SKG‘s, BA‘s, …)

• Komplette Merkblattreihe T 008

• Häufig gestellte Fragen (FAQs)

• Seminarangebote

• (in Vorbereitung Maschinen- Info‘s)

= Thema „Maschinensicherheit“

übersichtlich und voll recherchierbar aufbereitet

25

„Gefährdungsbeurteilung in der Praxis“

Seite 26 Achema 26015

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Sicheres Arbeiten in Laboratorien

Grundlagen und Handlungshilfen

DGUV Information 213-850

Stand: März 2015

Working Safely in Laboratories

Basic Principles and Guidelines

DGUV Information 213-851 (previous

BGI/GUV-I 850-0e)

Edition: March 2014

Sicheres Arbeiten in der pharmazeutischen Industrie

DGUV Information 213-083 (bisher BGI 5151)

Stand: Januar 2012

Sicheres Arbeiten beim Herstellen von

Beschichtungsstoffen

DGUV Information 213-094 (bisher BGI/GUV-I 5152)

Stand: Oktober 2010

„Gefährdungsbeurteilung in der Praxis“

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„Gefährdungsbeurteilung in der Praxis“

28

Unterweisung

Gefährdungsorientierte Handlungshilfe

Unfallbeispiele aus der Praxis

Foliensätze aufgearbeiteter Arbeitsunfälle

als Unterweisungshilfe auf CD-ROM

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„Gefährdungsbeurteilung in der Praxis“

29

Merkblätter aus der T-Reihe mit Gefährdungskatalog

-Auszug-

Gefährdungsbeurteilung im Labor

Bildschirmarbeitsplätze

mit 3-seitiger Checkliste CHL02

Sicheres Betreiben von Spritzgießmaschinen

Außendienst

A 020

BGI 803

Stand: September 2013

Arbeitshilfen zur Gefährdungsbeurteilung

„Gefährdungsbeurteilung in der Praxis“

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„Gefährdungsbeurteilung in der Praxis“

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Gefährdungs- und Belastungsfaktoren

10. Psychische Belastungsfaktoren

10.1 Über- / Unterforderung

10.2 Verantwortung / Handlungsspielraum

10.3 Sozialbedingungen

10.4 Arbeitszeitregelungen

10.5 Alkohol- und Drogenmissbrauch

Hinweis auf den GDA-Leitfaden im Anhang 5:des Merkblatts A017

„Psychische Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung“

mit fünf Merkmalsbereichen

s.a. www.gda-psyche.de

„Gefährdungsbeurteilung in der Praxis“

32

Methoden zur Erfassung psychischer Belastungen

„niederschwelliger“ Einstieg

mit einfachem, anonymen Fragebogen

z.B. Faktoren des Merkblatts A 017

Checkliste der UKB, Bayer.GAA, BGETEM

moderierte Besprechungen/Workshop-Verfahren

z. B. DGUV-Ideentreffen, KVP,

anonyme Mitarbeiterbefragung mit Fragebogen

(z. B. COPSOQ, SALSA, Impuls-Stern)

Beobachtung und Beurteilung der Arbeitsbedingungen

z. B. durch geschulte interne Kräfte oder externe Experten

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0%

10%

20%

30%

40%

50%

60%

70%

80%

90%

100%

Frage 1.1

Frage 1.2

Frage 1.3

Frage 1.4

Frage 1.5

Frage 1.6

Auswertung Prüfliste Psychische Belastungen der UKB -Auszug 1. Arbeitstätigkeit Teil 1 eher ja/nein

1.1: selbstständige Arbeit 12/3

1.2: abwechslungsreiche Tätigkeit 15/0

1.3: wechselnde Körperhaltung /ausreichende Bewegung 14/1

1.4: ausreichende Information zum Arbeitsbereich 12/3

1.5: Qualifikation entspricht der Tätigkeit 14/1

1.6: Tätigkeit frei von erhöhter Verletzungs- oder Erkrankungsgefahr 6/8

„Gefährdungsbeurteilung in der Praxis“

33

„Gefährdungsbeurteilung in der Praxis“

34

Gefährdungsbeurteilung

- das zentrale Instrument im Arbeitsschutz

- Ein (der) Erfolgsfaktor VISION ZERO

Zero Accidents:

It‘s not about numbers,

it‘s about people. 0 !