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Sicherheitsunterweisu ng Biolabore gekürzt Stefan Mader LL.B. 1

Sicherheitsunterweisung Biolabore gekürzt Stefan Mader LL.B. 1

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Sicherheitsunterweisung Biolabore gekürzt

Stefan Mader LL.B.

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Pflichten der Studenten (gemäß § 15 des ASchG)

- Anwendung der geboten Schutzmassnahmen

- Entsprechende persönliche Schutzausrüstung (PSA) zu verwenden- AN dürfen sich nicht durch Alkohol, Arzneimittel oder Drogen in einen Zustand versetzten, in dem sie sich oder andere Personen gefährden können.

- Arbeitsmittel ordnungsgemäß zu benutzen

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Pflichten der Stundenten (gemäß § 15 des ASchG)

- AN dürfen Schutzvorrichtungen nicht entfernen, außer Betrieb setzen, willkürlich verändern oder umstellen

- AN haben jeden Arbeitsunfall, jedes Ereignis, das beinahe zu einem Unfall geführt hätte, und jede von Ihnen festgestellte ernste und unmittelbare Gefahr für Sicherheit und Gesundheit unverzüglich den Vorgesetzten zu melden.

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Allgemeine Laborsicherheit und Hygiene 1

Informieren Sie sich vor Beginn der Arbeit über Standort und

Gebrauch der Sicherheitseinrichtungen des Labors:

• Erste-Hilfe-Ausstattung,

• Fluchtwege, Telefon, Feuermelder, Feuerlöschmittel,

• Augen- und Notduschen,

• Aufsaugmaterialien für Chemikalien, Hauptschalter für Gas- und

Stromversorgung etc.

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Allgemeine Laborsicherheit und Hygiene 2

Informieren Sie sich vor Beginn der Arbeit über die möglichen

Gefährdungen durch die verwendeten Chemikalien,

Mikroorganismen und Geräte.

Beachten Sie auch persönliche Zusatzrisiken wie Schwangerschaft

oder Allergien.

z.B. GESTIS Gefahrstoffdatenbank

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Allgemeine Laborsicherheit und Hygiene 3

Schutzkleidung bestehend aus:

• zugeknöpftem Labormantel und

• rutschfesten, geschlossenen Schuhen,

sind im Labor immer zu tragen.

Der Labormantel ist vor Verlassen des Labors (auch bei nur kurzer

Arbeitsunterbrechung) auszuziehen.

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Allgemeine Laborsicherheit und Hygiene 4

Für alle Arbeiten, bei denen es zu einem

Verspritzen oder sonstigem Freisetzen

von gefährlichen Stoffen oder

Splitterbildung kommen kann, müssen

geeignete Schutzhandschuhe,

Schutzbrillen mit Seitenschutz oder ein

Gesichtsschutz getragen werden.

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Was sind biologische Arbeitsstoffe 2 ?

• Endoparasiten (mehrzellige Parasiten, insbesondere Helminthen (Würmer)), gentechnisch veränderte Varianten dieser Organismen,

• Agenzien der transmissiblen, spongiformen Enzephalopathie,

Sofern sie beim Menschen eine Infektion oder eine übertragbare

Krankheit verursachen können.

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Gesetzliche Regelwerke

• Regeln die Sicherheitsanforderungen und -maßnahmen beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen. • Verordnung biologische Arbeitsstoffe – VbA

• Gentechnikgesetz – GTG

• Verordnung über die Sicherheit bei Arbeiten mit gentech- nischen Organismen im geschlossenen Systemen - Systemverordnung

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Risikogruppen 1 und 2

Entsprechend ihrem spezifischen Infektionsrisiko werden biologische Arbeitsstoffe in 4 Risikogruppen eingeteilt:

Risikogruppe 1:

• Die Verursachung einer Krankheit beim Menschen durch diese Stoffe ist unwahrscheinlich.

Risikogruppe 2:

• Die Stoffe können beim Menschen eine Krankheit hervorrufen und eine Gefahr für Arbeitnehmer darstellen.

• Eine Verbreitung des Stoffes in der Bevölkerung ist unwahrscheinlich.• Eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung ist möglich.

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Risikogruppen 3 und 4

Risikogruppe 3:

• Die Stoffe können eine schwere Krankheit beim Menschen hervorrufen und eine ernste Gefahr für Arbeitnehmer darstellen.

• Die Gefahr einer Verbreitung in der Bevölkerung kann bestehen.• Eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung ist möglich.

Risikogruppe 4:

• Die Stoffe rufen eine schwere Krankheit beim Menschen hervor und stellen eine ernste Gefahr für Arbeitnehmer dar.

• Die Gefahr einer Verbreitung in der Bevölkerung kann groß sein.• Eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung ist normalerweise nicht möglich.

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Aufnahmepfade

  Aufnahme über die Atemwege: durch Bioaerosole (kleinste Tröpfchen, Nebel und Stäube, da z. B. eine erhöhte Staubentwicklung i. d. R. eine erhöhte

Keimzahl bedeutet).

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Aufnahmepfade

  Aufnahme über die Haut oder Schleimhäute durch:    • Eindringen bei Verletzungen, • aufgeweichte Haut (Feuchtarbeiten),

• Spritzer in die Augen, • Biss- oder Stichverletzungen durch Tiere.

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Übertragungswege und –Vektoren :

  Aerogen (vektorielle Übertragung) : Staub: Träger von Pilz- und Bakteriensporen, Viren, Parasiteneiern, Toxinen, Allergenen; Verhältnis Keimzahl zu Partikelzahl = 1:1000 bis 1:5000.

Stäube entstehen bei: •   chronisch schlechter Raumhygiene (Problem: Lagerung von Material auf Schränken und unter Tischen),

• undichten Fenstern und Türen (Unterdruckbelüftung!),

• mangelhafter Filterung der Zuluft,

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Übertragungswege und –Vektoren : Aerogen (vektorielle Übertragung) :

Bio-Aerosole (Hauptinfektionsquelle; Partikelgröße 0,5 – 100µm; Übertragung von Tollwut durch Aerosole dokumentiert!) können akut bei der Arbeit entstehen:

• unsachgemäßes Pipettieren oder Umfüllen (Spritzer),

•    Öffnen von Monovetten, Caps, Kulturflaschen,

• Betrieb von Wasserstrahlpumpen (ohne Filter),

• Verschütten,

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Übertragungswege und –Vektoren : Aerogen (vektorielle Übertragung):

Bio-Aerosole können akut bei der Arbeit entstehen: •   Ultraschall,

• Fehler beim Zentrifugieren,         • Umfüllen in Müllsäcke (Risiko: Zwischendepots infektiöser Abfälle),

•   Raumluftbefeuchtung durch Vernebelung von Wasser,

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Übertragungswege und –Vektoren :

Schmierinfektion (direkter u. indirekter Kontakt) z. B. Kontamination mit:

•    Zell- und Bakterienkulturen,

• Abwässer und Schlämme,         • Körperflüssigkeiten (auch eingetrocknetes Blut kann infektiös sein!).

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Übertragungswege und –Vektoren : Schmierinfektion (direkter u. indirekter Kontakt) z. B. Kontamination mit:

•    Spritzer auf Schleimhäute (Auge, Mund) oder Hautwunden,

• häufig!: außen kontaminierte Transportgefäße.

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Übertragungswege und –Vektoren : • Unwissenheit,

• Unkonzentration, • technisches Versagen erhöhen diese Risiken.

Beispiele: - Mundpipettieren, Essen, Trinken, Rauchen,

- Schnupfen, Arbeiten ohne Handschuh bzw.

- Kontamination allg. zugänglicher Gegenstände mit kontaminierten Handschuhen – Türklinke, Telefon.

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Grundregeln guter mikrobiologischer Technik (GMT) Allgemeine Regeln: • Fenster und Türen der Arbeitsbereiche sollen währen der Arbeiten geschlossen sein.

• In den Arbeitsräumen darf nicht getrunken, gegessen oder geraucht werden. Nahrungsmittel dürfen im Arbeitsbereich nicht aufbewahrt werden.

  •   Laborkittel oder andere Schutzkleidung müssen im Arbeitsbereich getragen werden.      

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Grundregeln guter mikrobiologischer Technik (GMT) Allgemeine Regeln: • Nach Beendigung der Arbeit und vor Verlassen des Arbeitsbereiches müssen die Hände sorgfältig gewaschen,

gegebenenfalls desinfiziert und rückgefettet werden.

• Arbeitsbereiche sollen aufgeräumt und sauber gehalten werden. Auf den Arbeitstischen sollen nur die tatsächlich benötigten Geräte und Materialien stehen. Vorräte sollen nur in dafür bereitgestellten Bereichen oder Schränken gelagert werden.

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Grundregeln guter mikrobiologischer Technik (GMT) Allgemeine Regeln: • In der Mikrobiologie, Virologie oder Zellbiologie unerfahrene Mitarbeiter müssen besonders umfassend unterrichtet, sorgfältig angeleitet und überwacht werden.

• Ungeziefer muss, wenn nötig, regelmäßig bekämpft werden.

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• sehr giftig• giftig• gesundheitsschädlich

(mindergiftig)• ätzend• reizend• krebserzeugend• erbgutverändernd• sensibilisierend• fortpflanzungsgefährdend• fibrogen• radioaktiv• biologisch inert

Gesundheitsgefährdende Arbeitsstoffe

Explosionsgefährliche Arbeitsstoffe

Brandgefährliche Arbeitsstoffe

• brandfördernd• hochentzündlich• leicht entzündlich• entzündlich

Biologische Arbeitsstoffe• Gruppe 2• Gruppe 3• Gruppe 4

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Das GHS-System- Ziele

l Weltweit einheitliche Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen

l Handelserleichterungen im globalen Warenverkehr

l Weitere Verbesserung von Arbeitssicherheit, Gesundheits-, Umwelt- und Verbraucherschutz sowie Transportsicherheit

l Harmonisierung mit dem Transport-recht für gefährliche Güter

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Gefahrenpiktogramme

GHS03Flamme über einem KreisBsp. Oxidierende Feststoffe

GHS04GasflascheGase unter Druck

GHS02FlammeBsp. EntzündbareFlüssigkeiten

GHS01Explodierende BombeBsp. Explosive Stoffe

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GHS06 Totenkopf mit gekreuzten KnochenBsp. • Akute Toxizität,

Kat. 1 - 3

GHS08GesundheitsgefahrBsp. • Karzinogenität,

Kat. 1A/B, 2• Aspirationsgefahr

GHS07 Ausrufezeichen Bsp.• Akute Toxizität, Kat. 4• Hautreizend, Kat. 2

GHS05Ätzwirkung Bsp.• Hautätzend, Kat. 1 • Korrosiv gegenüber

Metallen, Kat. 1

GHS09Umwelt• Gewässergefährdend

Gefahrenpiktogramme

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Neuerungen auf einen Blick

neue Piktogramme

bisher 15 Gefährlichkeitsmerkmale

Neues Symbol für u. a.CMR-Stoffe und atemwegs-sensibilisierende Stoffe

Umstufungen, z. B. mehr giftige Stoffe

zukünftig 28 Gefahrenklassen

Verändertes Konzept zur Einstufung von Gemischen

neue Kriterien zur Einstufung

Totenkopf nur für akut giftige Stoffe

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Neuerungen auf einen Blick

R-Sätze

Gefährlichkeitsmerkmale

H-Sätze hazard statementsGefahrenhinweise

S-Sätze P-Sätzeprecautionary statementsSicherheitshinweise

SignalwörterPiktogramme werden mit zwei möglichen Signalwörtern ergänzt: „Gefahr“ oder „Achtung“

Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien

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