Upload
adam-neumann
View
231
Download
7
Embed Size (px)
Citation preview
Sicherheitsunterweisung Biolabore gekürzt
Stefan Mader LL.B.
1
2
Pflichten der Studenten (gemäß § 15 des ASchG)
- Anwendung der geboten Schutzmassnahmen
- Entsprechende persönliche Schutzausrüstung (PSA) zu verwenden- AN dürfen sich nicht durch Alkohol, Arzneimittel oder Drogen in einen Zustand versetzten, in dem sie sich oder andere Personen gefährden können.
- Arbeitsmittel ordnungsgemäß zu benutzen
3
Pflichten der Stundenten (gemäß § 15 des ASchG)
- AN dürfen Schutzvorrichtungen nicht entfernen, außer Betrieb setzen, willkürlich verändern oder umstellen
- AN haben jeden Arbeitsunfall, jedes Ereignis, das beinahe zu einem Unfall geführt hätte, und jede von Ihnen festgestellte ernste und unmittelbare Gefahr für Sicherheit und Gesundheit unverzüglich den Vorgesetzten zu melden.
4
Allgemeine Laborsicherheit und Hygiene 1
Informieren Sie sich vor Beginn der Arbeit über Standort und
Gebrauch der Sicherheitseinrichtungen des Labors:
• Erste-Hilfe-Ausstattung,
• Fluchtwege, Telefon, Feuermelder, Feuerlöschmittel,
• Augen- und Notduschen,
• Aufsaugmaterialien für Chemikalien, Hauptschalter für Gas- und
Stromversorgung etc.
5
Allgemeine Laborsicherheit und Hygiene 2
Informieren Sie sich vor Beginn der Arbeit über die möglichen
Gefährdungen durch die verwendeten Chemikalien,
Mikroorganismen und Geräte.
Beachten Sie auch persönliche Zusatzrisiken wie Schwangerschaft
oder Allergien.
z.B. GESTIS Gefahrstoffdatenbank
6
Allgemeine Laborsicherheit und Hygiene 3
Schutzkleidung bestehend aus:
• zugeknöpftem Labormantel und
• rutschfesten, geschlossenen Schuhen,
sind im Labor immer zu tragen.
Der Labormantel ist vor Verlassen des Labors (auch bei nur kurzer
Arbeitsunterbrechung) auszuziehen.
7
Allgemeine Laborsicherheit und Hygiene 4
Für alle Arbeiten, bei denen es zu einem
Verspritzen oder sonstigem Freisetzen
von gefährlichen Stoffen oder
Splitterbildung kommen kann, müssen
geeignete Schutzhandschuhe,
Schutzbrillen mit Seitenschutz oder ein
Gesichtsschutz getragen werden.
8
Biologische Arbeiten
Arbeiten, bei denen der Mensch in Berührung mit
• Mikroorganismen, • Zellen, • oder Parasiten
kommen kann, bergen spezifische
Gesundheitsrisiken
9
Was sind biologische Arbeitsstoffe 1?
• Mikroorganismen (Viren, Bakterien, Mykoplasmen, Blaualgen),
• Zellen (insbesondere parasitische Protozoen, Hefen, Schimmelpilze, Algen, eukaryontische Zellen/Zellkulturen),
10
Was sind biologische Arbeitsstoffe 2 ?
• Endoparasiten (mehrzellige Parasiten, insbesondere Helminthen (Würmer)), gentechnisch veränderte Varianten dieser Organismen,
• Agenzien der transmissiblen, spongiformen Enzephalopathie,
Sofern sie beim Menschen eine Infektion oder eine übertragbare
Krankheit verursachen können.
11
Gesetzliche Regelwerke
• Regeln die Sicherheitsanforderungen und -maßnahmen beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen. • Verordnung biologische Arbeitsstoffe – VbA
• Gentechnikgesetz – GTG
• Verordnung über die Sicherheit bei Arbeiten mit gentech- nischen Organismen im geschlossenen Systemen - Systemverordnung
12
Risikogruppen 1 und 2
Entsprechend ihrem spezifischen Infektionsrisiko werden biologische Arbeitsstoffe in 4 Risikogruppen eingeteilt:
Risikogruppe 1:
• Die Verursachung einer Krankheit beim Menschen durch diese Stoffe ist unwahrscheinlich.
Risikogruppe 2:
• Die Stoffe können beim Menschen eine Krankheit hervorrufen und eine Gefahr für Arbeitnehmer darstellen.
• Eine Verbreitung des Stoffes in der Bevölkerung ist unwahrscheinlich.• Eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung ist möglich.
13
Risikogruppen 3 und 4
Risikogruppe 3:
• Die Stoffe können eine schwere Krankheit beim Menschen hervorrufen und eine ernste Gefahr für Arbeitnehmer darstellen.
• Die Gefahr einer Verbreitung in der Bevölkerung kann bestehen.• Eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung ist möglich.
Risikogruppe 4:
• Die Stoffe rufen eine schwere Krankheit beim Menschen hervor und stellen eine ernste Gefahr für Arbeitnehmer dar.
• Die Gefahr einer Verbreitung in der Bevölkerung kann groß sein.• Eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung ist normalerweise nicht möglich.
14
Aufnahmepfade
Aufnahme über den Mund:
• Essen, Trinken, Rauchen ohne vorherige Reinigung der Hände am Arbeitsplatz,
• kontaminierte Nahrungs- und Genussmittel
15
Aufnahmepfade
Aufnahme über die Atemwege: durch Bioaerosole (kleinste Tröpfchen, Nebel und Stäube, da z. B. eine erhöhte Staubentwicklung i. d. R. eine erhöhte
Keimzahl bedeutet).
16
Aufnahmepfade
Aufnahme über die Haut oder Schleimhäute durch: • Eindringen bei Verletzungen, • aufgeweichte Haut (Feuchtarbeiten),
• Spritzer in die Augen, • Biss- oder Stichverletzungen durch Tiere.
17
Übertragungswege und –Vektoren :
Aerogen (vektorielle Übertragung) : Staub: Träger von Pilz- und Bakteriensporen, Viren, Parasiteneiern, Toxinen, Allergenen; Verhältnis Keimzahl zu Partikelzahl = 1:1000 bis 1:5000.
Stäube entstehen bei: • chronisch schlechter Raumhygiene (Problem: Lagerung von Material auf Schränken und unter Tischen),
• undichten Fenstern und Türen (Unterdruckbelüftung!),
• mangelhafter Filterung der Zuluft,
18
Übertragungswege und –Vektoren : Aerogen (vektorielle Übertragung) :
Bio-Aerosole (Hauptinfektionsquelle; Partikelgröße 0,5 – 100µm; Übertragung von Tollwut durch Aerosole dokumentiert!) können akut bei der Arbeit entstehen:
• unsachgemäßes Pipettieren oder Umfüllen (Spritzer),
• Öffnen von Monovetten, Caps, Kulturflaschen,
• Betrieb von Wasserstrahlpumpen (ohne Filter),
• Verschütten,
19
Übertragungswege und –Vektoren : Aerogen (vektorielle Übertragung):
Bio-Aerosole können akut bei der Arbeit entstehen: • Ultraschall,
• Fehler beim Zentrifugieren, • Umfüllen in Müllsäcke (Risiko: Zwischendepots infektiöser Abfälle),
• Raumluftbefeuchtung durch Vernebelung von Wasser,
20
Übertragungswege und –Vektoren :
Schmierinfektion (direkter u. indirekter Kontakt) z. B. Kontamination mit:
• Zell- und Bakterienkulturen,
• Abwässer und Schlämme, • Körperflüssigkeiten (auch eingetrocknetes Blut kann infektiös sein!).
21
Übertragungswege und –Vektoren : Schmierinfektion (direkter u. indirekter Kontakt) z. B. Kontamination mit:
• Spritzer auf Schleimhäute (Auge, Mund) oder Hautwunden,
• häufig!: außen kontaminierte Transportgefäße.
22
Übertragungswege und –Vektoren : Unfälle (direkter Kontakt):
• Stiche,
• Schnitte,
• Verbrennungen.
23
Übertragungswege und –Vektoren : • Unwissenheit,
• Unkonzentration, • technisches Versagen erhöhen diese Risiken.
Beispiele: - Mundpipettieren, Essen, Trinken, Rauchen,
- Schnupfen, Arbeiten ohne Handschuh bzw.
- Kontamination allg. zugänglicher Gegenstände mit kontaminierten Handschuhen – Türklinke, Telefon.
24
Grundregeln guter mikrobiologischer Technik (GMT) Allgemeine Regeln: • Fenster und Türen der Arbeitsbereiche sollen währen der Arbeiten geschlossen sein.
• In den Arbeitsräumen darf nicht getrunken, gegessen oder geraucht werden. Nahrungsmittel dürfen im Arbeitsbereich nicht aufbewahrt werden.
• Laborkittel oder andere Schutzkleidung müssen im Arbeitsbereich getragen werden.
25
Grundregeln guter mikrobiologischer Technik (GMT) Allgemeine Regeln: • Mundpipettieren ist untersagt, Pipettierhilfen sind zu benutzen.
• Spritzen und Kanülen sollen nur, wenn unbedingt nötig, benutzt werden.
• Bei allen Manipulationen muss darauf geachtet werden, dass Aerosolbildung, soweit möglich, vermieden wird.
26
Grundregeln guter mikrobiologischer Technik (GMT) Allgemeine Regeln: • Nach Beendigung der Arbeit und vor Verlassen des Arbeitsbereiches müssen die Hände sorgfältig gewaschen,
gegebenenfalls desinfiziert und rückgefettet werden.
• Arbeitsbereiche sollen aufgeräumt und sauber gehalten werden. Auf den Arbeitstischen sollen nur die tatsächlich benötigten Geräte und Materialien stehen. Vorräte sollen nur in dafür bereitgestellten Bereichen oder Schränken gelagert werden.
27
Grundregeln guter mikrobiologischer Technik (GMT) Allgemeine Regeln: • In der Mikrobiologie, Virologie oder Zellbiologie unerfahrene Mitarbeiter müssen besonders umfassend unterrichtet, sorgfältig angeleitet und überwacht werden.
• Ungeziefer muss, wenn nötig, regelmäßig bekämpft werden.
28
• sehr giftig• giftig• gesundheitsschädlich
(mindergiftig)• ätzend• reizend• krebserzeugend• erbgutverändernd• sensibilisierend• fortpflanzungsgefährdend• fibrogen• radioaktiv• biologisch inert
Gesundheitsgefährdende Arbeitsstoffe
Explosionsgefährliche Arbeitsstoffe
Brandgefährliche Arbeitsstoffe
• brandfördernd• hochentzündlich• leicht entzündlich• entzündlich
Biologische Arbeitsstoffe• Gruppe 2• Gruppe 3• Gruppe 4
29
Das GHS-System- Ziele
l Weltweit einheitliche Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen
l Handelserleichterungen im globalen Warenverkehr
l Weitere Verbesserung von Arbeitssicherheit, Gesundheits-, Umwelt- und Verbraucherschutz sowie Transportsicherheit
l Harmonisierung mit dem Transport-recht für gefährliche Güter
30
Gefahrenpiktogramme
GHS03Flamme über einem KreisBsp. Oxidierende Feststoffe
GHS04GasflascheGase unter Druck
GHS02FlammeBsp. EntzündbareFlüssigkeiten
GHS01Explodierende BombeBsp. Explosive Stoffe
31
GHS06 Totenkopf mit gekreuzten KnochenBsp. • Akute Toxizität,
Kat. 1 - 3
GHS08GesundheitsgefahrBsp. • Karzinogenität,
Kat. 1A/B, 2• Aspirationsgefahr
GHS07 Ausrufezeichen Bsp.• Akute Toxizität, Kat. 4• Hautreizend, Kat. 2
GHS05Ätzwirkung Bsp.• Hautätzend, Kat. 1 • Korrosiv gegenüber
Metallen, Kat. 1
GHS09Umwelt• Gewässergefährdend
Gefahrenpiktogramme
32
Neuerungen auf einen Blick
neue Piktogramme
bisher 15 Gefährlichkeitsmerkmale
Neues Symbol für u. a.CMR-Stoffe und atemwegs-sensibilisierende Stoffe
Umstufungen, z. B. mehr giftige Stoffe
zukünftig 28 Gefahrenklassen
Verändertes Konzept zur Einstufung von Gemischen
neue Kriterien zur Einstufung
Totenkopf nur für akut giftige Stoffe
33
Neuerungen auf einen Blick
R-Sätze
Gefährlichkeitsmerkmale
H-Sätze hazard statementsGefahrenhinweise
S-Sätze P-Sätzeprecautionary statementsSicherheitshinweise
SignalwörterPiktogramme werden mit zwei möglichen Signalwörtern ergänzt: „Gefahr“ oder „Achtung“
Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien
--------------
Ende