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Im Frauenkloster Humor Der Stundturm in Schäßburg Athenäum in Bukarest Siebenbürgen und die Moldauklöster - Geheimnisvolles Transsilvanien Bukarest - Predeal - Draculaschloss Törzburg - Sinaia - Azuga - Harman (Honigberg) - Brasov (Kronstadt) - Prejmer (Tartlau) - Roter See - Bicaz Klamm - Piatra Neamt - Moldauklöster - Sighisoara (Schäßburg) - Biertan (Birthälm) - Medias - Sibiu (Hermannstadt) - Bukarest 23.09. bis 30.09.2016 · Flug ab/an Köln-Bonn · ab 950,- p.P. im DZ Schloss Peles Historische Städte: Bukarest als „Paris des Ostens“, UNESCO-Weltkulturerbe Sighisoara (Schäßburg), ehemalige Kulturhauptstadt Sibiu (Hermannstadt), Brasov (Kronstadt) Berühmte Klöster und Burgen: Mönchskloster Neamt, Moldauklöster Voronet und Humor, Kirchenburg von Honigberg, Dracula-Schloss Törzburg, Kloster Sinaia, Renaissance-Schloss Peles Malerische Landschaften: Wildromantische Bicaz-Klamm, Roter See, waldreiche Nationalparks Umfangreiches Ausflugspaket bereits im Reisepreis enthalten Information & Buchung direkt beim Reiseveranstalter: GLOBALIS® Erlebnisreisen GmbH · Uferstraße 24 · 61137 Schöneck Telefon: 0 61 87 / 48 04-840 Montag - Freitag von 9 - 18 Uhr oder per E-Mail unter: [email protected] Bitte Stichwort „KSTA“ angeben!

Siebenbürgen und die Moldauklöster - Geheimnisvolles ... · Tag: Tag Piatra Neamt - Sighisoara - Biertan - Medias (ca. 260 km) Der heutige Tag steht ganz im Zeichen der Siebenbürger

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Im Frauenkloster HumorDer Stundturm in Schäßburg Athenäum in Bukarest

Siebenbürgen und die Moldauklöster - Geheimnisvolles TranssilvanienBukarest - Predeal - Draculaschloss Törzburg - Sinaia - Azuga - Harman (Honigberg) - Brasov (Kronstadt) - Prejmer (Tartlau) - Roter See - Bicaz Klamm - Piatra Neamt - Moldauklöster - Sighisoara (Schäßburg) - Biertan (Birthälm) - Medias - Sibiu (Hermannstadt) - Bukarest

23.09. bis 30.09.2016 · Flug ab/an Köln-Bonn · ab € 950,- p.P. im DZ

Schloss Peles

Historische Städte: Bukarest als „Paris des Ostens“, UNESCO-Weltkulturerbe Sighisoara (Schäßburg),

ehemalige Kulturhauptstadt Sibiu (Hermannstadt), Brasov (Kronstadt)

Berühmte Klöster und Burgen: Mönchskloster Neamt, Moldauklöster Voronet und Humor,

Kirchenburg von Honigberg, Dracula-Schloss Törzburg, Kloster Sinaia, Renaissance-Schloss Peles

Malerische Landschaften: Wildromantische Bicaz-Klamm, Roter See, waldreiche Nationalparks

Umfangreiches Ausflugspaket bereits im Reisepreis enthalten

Information & Buchung direkt beim Reiseveranstalter:

GLOBALIS® Erlebnisreisen GmbH · Uferstraße 24 · 61137 Schöneck

Telefon: 0 61 87 / 48 04-840 Montag - Freitag von 9 - 18 Uhr

oder per E-Mail unter: [email protected]

Bitte Stichwort „KSTA“ angeben!

Der Rathausplatz in Brasov

Berühmte Klöster und wehrhafte Kirchenburgen, historische Städte mit Welt-

kulturerbe-Status und einmalige Waldlandschaften warten im rumänischen

Siebenbürgen auf Sie! Das mystische Hochland im Karpatenbogen macht seinem

Namen mit unzähligen, gut erhaltenen Burgen und romantischen Schlössern alle

Ehre. Begeben Sie sich auf eine faszinierende Reise in die Vergangenheit und ent-

decken Sie die mittelalterlichen Dornröschenstädte mit ihren jahrhundertealten

Kirchen und Handelshäusern. Auf Ihrer Fahrt durch das geheimnisvolle Trans-

silvanien wandeln Sie auch auf den Spuren des Dracula-Mythos und genießen

abseits des Trubels die wunderschönen Landschaften der waldreichen National-

parks mit beeindruckenden Schluchten und roten Seen.

Reiseprogramm:

1. Tag: Deutschland - Bukarest - Predeal (ca. 150 km)Sie fliegen nach Bukarest und werden von Ihrer deutschsprachigen Reiseleitung am Flughafen begrüßt. Je nach Flugplan begin-nen Sie gleich mit einer Stadtrundfahrt in Bukarest oder Sie holen diese am Abreisetag nach. Wegen seiner eleganten Boulevards, den weitläufigen Plätzen, dem Triumphbo-

gen und seinen zahlreichen Denkmälern galt Bukarest eins als „Paris des Ostens“. Die Stadtmitte wartet mit einem eindrucks-vollen Architekturmix verschiedenster Bau-stile auf, der vom Klassizismus bis zur Plat-tenarchitektur des Kommunismus reicht. Mit dem Patriarchenpalast besichtigen Sie den Sitz des Oberhauptes der rumänisch-or-thodoxen Kirche, in der zugehörigen Kirche bewundern Sie prächtige Ikonen und Goldfi-guren. Bei einem weiteren Stopp entdecken Sie das mit 450.000 Quadratmetern nach dem Pentagon in Washington zweitgrößte Gebäude der Welt - den Parlamentspalast mit seiner umstrittenen Architektur. Mehr als 3000 Zimmer und über 60 Empfangs-säle beherbergt der monströse Palast. Ihre Rundfahrt führt an der Imitation des Pari-ser Arc de Triomphe und dem Konzertsaal des Rumänischen Athenäum vorbei hinaus aus der Stadt zum beeindruckenden Dorf-museum Museul Satului. Hier unternehmen Sie eine Zeitreise und können jahrhunderte-alte Bauernhäser, Kirchen und Mühlen aus allen Teilen des Landes besichtigen. Sie fah-

ren weiter in nördliche Richtung durch das Prahova-Tal nach Predeal, ein beliebtes Ski-gebiet und höchst gelegene Stadt des Landes.

2. Tag: Predeal - Bran - Sinaia - Azuga - Predeal (ca. 110 km)Heute lernen Sie das berühmte „Dracula-schloss“ Bran, die Törzburg kennen. Die Festung wurde im 14. Jahrhundert erbaut und war Teil des großen Schutzgürtels um die Stadt Brasov. In der Zeit nach dem Ersten Weltkrieg residierte sogar die rumänische Königin Maria hier. Die Beschreibung der Burg des Vampirs Graf Dracula im gleich-namigen Roman von Bram Stokers erinnert sehr stark an Schloss Bran, der Legende nach lebte sogar der „leibhaftige“ Dracula Fürst Vlad Tepez auf dem verwunschenen Schloss mitten in Transsilvanien. Später geht es nach Sinaia, wo Sie das Peles-Schloss besichtigen - die Sommerresidenz der könig-lichen Familie. 1866 kam der erste König aus dem Geschlecht der Hohenzollern nach Ru-mänien und er entschied sich in Sinaia, am Ufer des Peles Baches, ein Schloss im deut-schen Renaissance-Stil bauen zu lassen, als Erinnerung an die Heimat. Mit dem nahe gelegenen Kloster Sinaia erkunden Sie den Ursprung des gleichnamigen Ortes. Dieses Kloster wurde von orthodoxen Mönchen, die von der Sinai-Halbinsel kamen, gebaut. An-schließend Fahrt nach Azuga, wo Sie die kö-nigliche Sektkellerei besichtigen und Sie in den Genuss einer Sektverkostung kommen. Abends Rückankunft in Predeal.

3. Tag: Predeal - Harman - Brasov - Predeal (ca. 95 km)Ihr heutiger Tagesausflug führt Sie zunächst zur Kirchburg von Harman (Honigberg), eine der größten Kirchburgen Siebenbür-gens. Diese besonderen Kirchformen wur-den zum Schutz vor Räubern und Inva-soren angelegt und dienten nicht nur der Religionsausübung, sondern wurden auch als Rückzugs- und Verteidigungsbau ge-nutzt. Die Kirchburg von Honigberg stammt aus dem Jahre 1280 und ist von einer eige-nen Verteidigungsanlage umgeben, eine se-henswerte Besonderheit der Kirche sind die Vorratskammern unterhalb der Traufe im Mittelschiff. Von hier geht es weiter nach Brasov, auch Kronstadt genannt. Die heutige Großstadt wurde von Ritterbrüdern im 13. Jahrhundert gegründet und war über Jahr-hunderte das geistige und wirtschaftliche Zentrum der damals hier lebenden Sieben-bürger Sachsen. Das markante Wahrzeichen der Stadt ist die evangelische Schwarze Kir-che mit der größten Orgel des berühmten Baumeisters Carl August Buchholz (Innen-besichtigung). Sie spazieren durch die ge-mütliche Altstadt mit ihren spätmittelalter-lichen Bürgerhäusern und besichtigen den historischen Rathausplatz und die ortho-doxe Kathedrale mit ihrem byzantinischen Turm am zentralen Platz. Sehenswert sind auch die mittelalterlichen Stadtbefestigun-gen, darunter das Katharinentor aus dem 16.

Rumänien Schwarzes Meer

Ostkarpaten

• Bukarest

• Piatra Neamt• SighisoaraMedias •

• Sibiu• Predeal

Brasov •Azuga •

• Sinaia

Jahrhundert und die Weberbastei. Staunen Sie auch über die nur etwas mehr als einen Meter breite Schnur-Gasse. Lassen Sie den Tag bei einem festlichen Abendessen im Re-staurant in Brasov oder Umgebung ausklin-gen. Anschießend Rückfahrt nach Predeal.

4. Tag: Predeal - Prejmer - Roter See - Bicaz Klamm - Piatra Neamt (ca. 290 km)Morgens geht es über Prejmer (Tartlau) mit seiner Wehrkirche weiter durch den östli-chen Teil Siebenbürgens, das Szeklerland. Hier ist der größte Teil der Bevölkerung un-garischer Abstammung. Entlang des Lacu Rosu führt ihr Weg durch die Karpaten in die Region Moldau. Der Lacu Rosu - „Roter See“ bedeutend - verdankt seinen Namen ei-nem Erdrutsch vor fast 200 Jahren, bei dem ein mit Tannen bewachsener Steilhang in das kleine Gewässer rutschte. Die Tonerde lässt den See rötlich schimmern, noch heute ragen die Baumstämme nahezu mystisch aus dem Wasser. Eine schmale Passstraße führt durch die Bicaz-Klamm, im Volksmund auch Höllenschlund genannt - eine enge, wildro-mantische Schlucht durch die Ostkarpaten, von senkrecht emporragenden Felswänden umschlossen. Ankunft in Piatra Neamt.

5. Tag: Tag Piatra Neamt - Kloster Agapia - Kloster Voronet - Kloster Humor - Piatra Neamt (ca. 250 km)Am Vormittag besuchen Sie das Mönchs-kloster von Neamt aus dem 14. Jahrhundert. Das Männerkloster beheimatet wertvolle Kunstschätze, wie die Ikone Mutter Gottes aus dem 7. Jahrhundert oder einen histori-schen Altar aus der benachbarten Festung. Die heutige Klosterkirche ließ Stefan der Große nach seinem Sieg über die Polen er-bauen. Im Anschluss geht es weiter zu den

berühmten Moldauklöstern, einer Gruppe von rumänisch-orthodoxen Klöstern, die im damaligen Fürstentum Moldau von Stefan dem Großen und seinen Nachfolgern errich-tet wurden. Die erste Station ist das Kloster Agapia mit seiner Sammlung historischer und künstlerischer Wertobjekte. Anschlie-ßend geht es zum Kloster Voronet, UNESCO-Weltkulturerbe mit einer beeindruckenden Darstellung der Geschichte des Jüngsten Ge-richts an der Westfassade des Gebäudes. We-gen der atemberaubenden Fresken wird die zugehörige Kirche des Heiligen Georg auch die Sixtinische Kapelle des Ostens genannt. Lassen Sie sich von den mittelalterlichen Malereien verzaubern und bewundern Sie die einmalige, farbenfrohe Gestaltung der Kirche im leuchtenden „Voronet-Blau“. Ihre letzte Station ist das rumänisch-orthodoxe Frauenkloster Humor mit der ersten bemal-ten Kirche des heutigen Rumäniens. Zu den bekanntesten Kunstwerken gehört ein Bild von Stephan dem Großen, auch die wertvol-le Ikonensammlung wird Sie beeindrucken. Abends Rückfahrt nach Piatra Neamt.

6. Tag: Tag Piatra Neamt - Sighisoara - Biertan - Medias (ca. 260 km)Der heutige Tag steht ganz im Zeichen der Siebenbürger Sachsen. Siebenbürgen ist auch bekannt, weil die Sachsen hier gewal-tige Kirchenburgen, richtige Wehranlagen, gebaut haben. Einige davon werden Sie in den nächsten Tagen näher kennenlernen. Zunächst Fahrt nach Sighisoara (Schäß-burg). Die Stadt an den Ufern der Großen Kokel beeindruckt mit einem der schönsten mittelalterlichen Ensembles in Europa, das historische Zentrum - die Burg - gehört seit 1999 zum UNESCO-Weltkulturerbe. Der 64 Meter hohe Stundturm aus dem 14. Jahr-hundert ist das Wahrzeichen der Stadt und

verbindet heute Ober- und Unterstadt mitei-nander. Eine fast vollständig erhaltene Ring-mauer mit mehreren Türmen umgibt die Altstadt mit ihren verwinkelten Gassen. Am Marktplatz entdecken Sie das mittelalterli-che Händlerhaus mit dem „Hirschgeweih“, neben dem auch die sehenswerte Klosterkir-che und das Venezianische Haus mit seinen gotischen Spitzbogenfenstern liegen. Nicht verpassen sollten Sie das „Dracula-Geburts-haus“ und die gedeckte Schülertreppe, ein hölzerner, überdachter Treppenaufgang mit über hundert Stufen, der von den Alt-stadtgassen auf den Schulberg unterhalb der Bergkirche führt. Weiter geht es nach Bier-tan (Birthälm), wo Sie die größte aller Wehr-kirchen besichtigen. Hier befand sich im 19. Jahrhundert auch die Residenz der evangeli-schen Bischöfe von Siebenbürgen. Ankunft in Medias.

7. Tag: Tag Medias - Sibiu - Kloster Cozia - Buka-rest (ca. 330 km)Gleich nach dem Frühstück besichtigen Sie die Margarethenkirche am Hauptmarkt von Medias. Die evangelische Kirche ist für ih-ren schiefen Trompeterturm bekannt und gehört zu den bedeutendsten, spätgotischen Sakralbauten Rumäniens. Durch eine nach-trägliche Erhöhung um drei Stockwerke im 16. Jahrhundert neigte sich der Turm und muss heute gestützt werden. Im Innenraum erwartet Sie eine Sammlung wertvoller, historischer Teppiche. Von hier reisen Sie weiter gen Westen nach Sibiu - auch Her-mannstadt genannt. Die Kulturhauptstadt Europas von 2007 wurde zu den Festivitä-ten großzügig renoviert. Das historische Zentrum wartet mit uralten Torbögen und verwinkelten Gassen auf, hier finden sich auch die mächtigsten Wehranlagen ganz Siebenbürgens. Schlendern Sie über den

Wandmalerei im Kloster Voronet Blick über Sibiu

Mittelalterliche Gasse in Schäßburg

Innerhalb der Kirchburg von Harman

Das „Dracula-Schloss“ BranLacu Rosu

Wichtige Hinweise/Reiseinfos:

Flugplan-, Hotel- und Programmänderun-

gen bleiben ausdrücklich vorbehalten,

ebenso wie eine Änderung der ursprüng-

lich vorgesehenen Fluggesellschaft. An-

und Abreisetag dienen ausschließlich der

Erbringung der vertraglichen Beförde-

rungsleistungen. Aus technischen oder

flugplanbedingten Gründen kann bei allen

Flügen eine Zwischenlandung erforderlich

sein.

Je nach Fluggesellschaft und Flugdauer

werden Bordverpflegung und Getränke nur

gegen Bezahlung angeboten.

Einreisebestimmungen

Für die Einreise als deutscher EU-Staats-

bürger wird ein gültiger Personalausweis

oder Reisepass benötigt. Kinder benötigen

einen Kinderausweis der ab dem 10. Le-

bensjahr mit einem Lichtbild versehen sein

muss. Alle Ausweisdokumente müssen

zum Zeitpunkt der Ein- und Ausreise gül-

tig sein. Teilnehmer anderer Nationalitä-

ten erkundigen sich bitte bei den zuständi-

gen Botschaften über die für sie geltenden

Einreisebestimmungen.

Impfvorschriften: keine

Hotelkategorie: (unsere Eigenbewertung)

HHHH: Hotel der gehobenen Mittelklasse

mit komfortabler Ausstattung.

Flugsicherheitsgebühren, -steuern und Ke-

rosinzuschlag entsprechen dem Zeitpunkt

der Drucklegung. Wir behalten uns vor,

Erhöhungen bis zum Reiseantritt in Rech-

nung zu stellen.

Stand: 09/2015, Änderungen vorbehalten.

Es gelten die Reisebedingungen des Reiseveranstalters:

GLOBALIS Erlebnisreisen GmbH · 61137 Schöneck

Nach dem Pentagon in Washington zweitgrößtes Gebäude der Welt: der Parlamentspalast in Bukarest

Reisetermin:

vom 23.09.2016bis 30.09.2016

Flug ab/an:

Köln-Bonn

Eingeschlossene Leistungen:

● Flug mit Blue Air nach Bukarest und zurück

● Sämtliche Transfers im Zielgebiet lt. Programm

● Flugabhängige Steuern und Gebühren

● 7 x Übernachtung in ausgesuchten Hotels der

Kategorie HHHH

● 7 x Frühstück

● 5 x Abendessen im Hotel

● 2 x festliches Abendessen im Restaurant, davon

1 x mit Folklore

● Rundreise und Ausflüge inkl. Eintrittsgelder lt.

Programm:

● Stadtrundfahrt Bukarest

● Zeitreise in das Dorfmuseum Museul Satului

● Fahrt durch Transsilvanien

● Rundfahrt entlang der Moldauklöster

● Fahrt durch die Bicaz-Klamm zum Lacu Rosu

● Stadtbesichtigung Sighisoara (Schäßburg)

● Besichtigung der Margarethenkirche in Medias

● Stadtbesichtigung Sibiu (Hermannstadt)

● Ganztagesausflug nach Harman, Brasov

(Kronstadt) und Bran (Draculaschloss)

● Besichtigung des berüchtigten „Draculaschloss“

Bran

● Sektverkostung in der königlichen Sektkellerei

in Azuga

● Besichtigung Schloss Peles

● Besuch des Kloster Sinaia

● Besichtigung der Wehrkirche Prejmer

● Deutsch sprechende Reiseleitung

vor Ort

● Reiseliteratur

Reisepreis pro Person: € 950,-im Doppelzimmer, Einzelzimmerzuschlag: € 165,-

Mindestteilnehmerzahl: 25 Personen

Großen Ring mit seinen zahlreichen histo-rischen Handels- und Handwerkshäusern und entdecken Sie mit dem Brukenthalpa-last eines der wichtigsten Barock-Denkmäler Rumäniens. Sehenswert ist auch der Kleine Ring, ein schmucker Platz mit malerischen Häuserfassaden. Zu den Höhepunkten gehö-ren die zahlreichen Kirchen der Stadt: Die evangelische Stadtpfarrkirche ist mit ihrem 73 Meter hohen Turm das markanteste und höchste Gebäude von Sibiu, die St.Peter- und Paul-Kirche beeindruckt mit einem massi-vem Zwiebelturm. Am Nachmittag Fahrt über den Roten-Turm-Pass in die Walachei in Richtung Hauptstadt. Unterwegs Besuch des Klosters Cozia, eines der ältesten Rumä-niens. Ankunft in Bukarest und festliches Abendessen im Restaurant mit rumänischer Folklore.

8. Tag: Bukarest - Deutschland

Falls die Stadtrundfahrt Bukarest aufgrund des Flugplans nicht am Anreisetag stattfin-det, holen Sie diese heute vor Ihrem Rück-flug nach. Transfer zum Flughafen Bukarest und Rückflug nach Deutschland.

Rumänische Tracht

Name:

Vorname(n): (laut Ausweis)

Straße:

PLZ, Wohnort:

Telefon:

ggf. Tel. tagsüber:

E-Mail:

Geburtsdatum / -ort: / /

Ausweisart: o Reisepass o Personalausweis o Reisepass o Personalausweis

Nationalität:

Gewünschte Leistungen: o Doppelzimmer o Einzelzimmer, Zuschlag: 165,- € o Doppelzimmer o Einzelzimmer, Zuschlag: 165,- €

Reisepreis pro Person: 950,- € p.P. 950,- € p.P.

Gesamtpreis: € p.P. € p.P.

o Ich bin Inhaber einer Abocard und erhalte deshalb den Bonus von 3%. Meine Abocard-Nummer lautet:

Reiseanmeldung: Siebenbürgen und die Moldauklöster - Geheimnisvolles Transsilvanien 23.09.- 30.09.2016 · Flug ab/an Köln-Bonn

WICHTIG! Für die Ausstellung der Reisedokumente wie Tickets etc. müssen die folgenden Daten mit denen Ihrer Ausweis dokumente übereinstimmen, da wir sonst die verursachten Mehrkosten weiterbelasten müssen und es zu erheblichen Problemen bis hin zur Nichtbeförderung durch die Fluggesell-schaft kommen kann. Bitte sorgfältig und gut leserlich ausfüllen.

Zutreffendes bitte ankreuzen! 1. Reisegast 2. Reisegast

Die Zahlungen (Anzahlung sofort, Restbetrag 30 Tage vor Reisebeginn) leiste ich wie folgt (bitte nur eine Zahlungsmöglichkeit ankreuzen):o Überweisungo Bankeinzug: (SEPA-Lastschrift-Mandat; Gläubiger-Identifikationsnummer: DE76ZZZ00000731727): Ich ermächtige Globalis Erlebnisreisen GmbH, die fällige Anzah-

lung sowie den Restbetrag (30 Tage vor Reiseantritt) von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Die Mandatsreferenz wird im Rahmen der Abbuchung mitgeteilt. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Bankinstitut Kontoinhaber

BIC IBAN Unterschrift für Bankeinzug

Hiermit melde ich mich und, als deren Vertreter, die vorstehend genannten Reiseteilnehmer verbindlich an. Mit der Gültigkeit der Reisebedingungen bin ich - zugleich für alle Teilnehmer - einverstanden.

8Ort / Datum / 1. Unterschrift

Ich erkläre hiermit, für alle Verpflichtungen der von mir mitangemeldeten Reiseteilnehmer wie für meine eigenen einzustehen.

8Ort / Datum / 2. Unterschrift

Senden Sie die Anmeldung direkt an den Reiseveranstalter:

GLOBALIS® Erlebnisreisen GmbH · Uferstraße 24 · 61137 Schöneck

Telefon: 0 61 87 / 48 04-840 Montag - Freitag von 9 - 18 Uhroder per E-Mail unter: [email protected] Bitte Stichwort „KSTA“ angeben! 90870

ReisebedingungenSehr geehrter Reisender,zu einer optimalen Reisedurchführung tragen auchklare vertragliche Vereinbarungen bei, die wir mitIhnen in Form der nachfolgenden Bestimmungen tref-fen. Diese Reisebedingungen ergänzen die Vorschrif-ten der §§ 651 a bis m BGB über den Pauschalreise-vertrag und die Informationspflichten für Reiseveran-stalter und führen diese Vorschriften aus. Sie werden,soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen– nachstehend „Reisender“ – und uns, der FirmaGLOBALIS Erlebnisreisen, GmbH – nachstehend„GLOBALIS“ – zustande kommenden Reisevertrages.

1. Abschluss des Reisevertrages1.1 Mit der Reiseanmeldung (Buchung) – schriftlich,telefonisch, per E-Mail oder Internet – bietet der Rei-sende GLOBALIS den Abschluss eines Reisevertragesauf der Grundlage der Reiseausschreibung, allerergänzenden Informationen und dieser Reisebedin-gungen verbindlich an.1.2 Der Reisevertrag kommt mit der Buchungsbestäti-gung von GLOBALIS an den Reisenden bzw. den Ver-mittler der Gruppenreise zustande. Sie bedarf keinerbestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Ver-tragsschluss wird eine schriftliche Ausfertigung derBuchungsbestätigung übermittelt.1.3 Der anmeldende Reisende haftet für alle Verpflich-tungen von mitangemeldeten Reisenden aus dem Rei-severtrag, sofern er diese Verpflichtung durch aus-drückliche, gesonderte schriftliche Erklärung über-nommen hat.

2. Leistungsverpflichtung von GLOBALIS2.1 Die Leistungsverpflichtung von GLOBALIS ergibtsich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestä-tigung an den Reisenden bzw. an den Vermittler derGruppenreise – in Verbindung mit dem für den Zeit-punkt der Reise gültigen Prospekt bzw. der Reiseaus-schreibung unter Maßgabe sämtlicher darin enthalte-nen Hinweise und Erläuterungen.2.2 Leistungsträger (z.B. Hotels, Fluggesellschaften),Reisebüros und insbesondere der Vermittler der Grup-penreise und dessen Mitarbeiter oder Beauftragte sindvon GLOBALIS nicht bevollmächtigt, Zusicherungenzu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über dieReiseausschreibung von GLOBALIS oder dieBuchungsbestätigung bzw. die mit dem Vermittler derGruppenreise getroffenen Vereinbarungen hinausge-hen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestä-tigten Inhalt des Reise- oder Gruppenvertrages abän-dern.2.3 Orts- und Hotelprospekte, die nicht von GLOBA-LIS erstellt wurden, sind ohne ausdrückliche diesbe-zügliche Vereinbarung für GLOBALIS nicht verbind-lich.

3. Anzahlung und Restzahlung3.1 Mit Vertragsschluss und nach Aushändigung einesSicherungsscheines gemäß § 651k Abs. 3 BGB ist eineAnzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis ange-rechnet wird. Sie beträgt, soweit im Einzelfall nichtsanderes vereinbart ist, 20 % des Reisepreises, mindes -tens € 50,- pro Person.3.2 Die Restzahlung ist, soweit der Sicherungsscheinausgehändigt wurde und falls im Einzelfall nichtsanderes vereinbart ist, 30 Tage vor Reisebeginn fällig,wenn feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den inZiffer 7.2 genannten Gründen abgesagt werden kann.3.3 Die Reiseunterlagen erhält der Reisende nachvollständiger Bezahlung des Reisepreises direkt oderüber den Vermittler der Gruppenreise ausgehändigt.3.4 Bei Buchungen kürzer als 30 Tage vor Reisebe-ginn ist der gesamte Reisepreis nach Aushändigungdes Sicherungsscheines sofort zahlungsfällig.3.5 Leistet der Kunde die Anzahlung bzw. die Rest-zahlung nicht innerhalb der vereinbarten Fälligkeits-zeitpunkte, so ist GLOBALIS berechtigt, nach Mah-nung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutre-ten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Zif-fer 8. dieser Bedingungen zu belasten.3.6 Soweit der Sicherungsschein übergeben ist, keinvertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrechtdes Kunden besteht und GLOBALIS zur Erbringungder Reiseleistungen bereit und in der Lage ist, bestehtohne vollständige Bezahlung des Reisepreises keinAnspruch des Reisenden auf Inanspruchnahme derReiseleistungen.3.7 Der/die gesetzlich vorgeschriebene(n) Sicherungs-schein(e) können bei Gruppenreisen dem Vermittlerder Gruppenreise als Vertreter des Reisenden zur Ver-wahrung für diesen übergeben werden.

4. Umbuchung, Ersatzteilnehmer4.1 Werden auf Wunsch des Kunden nach derBuchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Rei-setermins, des Reiseziels, der Unterkunft, der Verpfle-gungsart, der Beförderungsart, des Abflug- oder Ziel-flughafens vorgenommen (Umbuchung) so erhebtGLOBALIS, ohne dass ein Rechtsanspruch auf Vor-nahme einer Umbuchung besteht, bis 30 Tage vor Rei-sebeginn eine Umbuchungsgebühr von € 15,- je Ände-rungsvorgang. Umbuchungswünsche, die nach Ablaufdieser Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchfüh-rung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vomReisevertrag zu den vorstehenden Bedingungen undgleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.4.2 Bei einem Wechsel in der Person des Reisenden istGLOBALIS, soweit sie einem solchen Wechsel nichtdeshalb widerspricht, weil der neue Reisende denbesonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder sei-ner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördli-che Anordnungen entgegenstehen, berechtigt, den

Ersatz der durch den Eintritt des Ersatzteilnehmers inden Reisevertrag entstehenden Mehrkosten und eineKostenpauschale für den Aufwand von € 15,- pro Per-son zu berechnen.

5. PreisänderungenGLOBALIS behält sich vor, den im Reisevertrag ver-einbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförde-rungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistun-gen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einerÄnderung der für die betreffende Reise geltendenWechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern.5.1. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertra-ges bestehenden Beförderungskosten, insbesonderedie Treibstoffkosten, so kann GLOBALIS den Reise-preis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnungerhöhen:Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kannGLOBALIS vom Reisenden den Erhöhungsbetrag ver-langen.In anderen Fällen werden die vom Beförderungs -unternehmen pro Beförderungsmittel geforderten,zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl derSitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittelsgeteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag fürden Einzelplatz kann GLOBALIS vom Reisenden ver-langen.5.2. Werden die bei Abschluss des Reisevertragesbestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafenge-bühren gegenüber GLOBALIS erhöht, so kann derReisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betragheraufgesetzt werden.5.3. Bei einer Änderung der Wechselkurse nachAbschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis indem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reisedadurch für GLOBALIS verteuert hat.5.4. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischenVertragsschluss und dem vereinbarten Reiseterminmehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung füh-renden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht ein-getreten und bei Vertragsschluss für GLOBALIS nichtvorhersehbar waren.5.5. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Rei-sepreises hat GLOBALIS den Reisenden unverzüglichzu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vorReiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungenvon mehr als 5 % ist der Reisende berechtigt, ohneGebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder dieTeilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reisezu verlangen, wenn GLOBALIS in der Lage ist, einesolche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden ausseinem Angebot anzubieten.

6. Nicht in Anspruch genommene LeistungenNimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolgevorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder ausanderen, nicht von GLOBALIS zu vertretenden Grün-den nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch desReisenden auf anteilige Rückerstattung. GLOBALISbezahlt an den Reisenden jedoch ersparte Aufwen-dungen zurück, sobald und soweit sie von den einzel-nen Leistungsträgern tatsächlich an GLOBALISzurückerstattet worden sind.

7. Rücktritt und Kündigung durch GLOBALIS7.1 GLOBALIS kann den Vertrag nach Reisebeginnkündigen, wenn der Reisende die Durchführung desVertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltigstört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswid-rig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertragesgerechtfertigt ist. Kündigt GLOBALIS, so behält sieden Anspruch auf den Gesamtpreis; GLOBALIS musssich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowiediejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus eineranderweitigen Verwendung der Reiseleistung erlangt,einschließlich der ihr eventuell von den Leis -tungsträgern gutgeschriebenen Beträge. Die örtlichenBevollmächtigten von GLOBALIS (Agentur, Reiselei-tung) sind in diesen Fällen bevollmächtigt, die Rechtevon GLOBALIS wahrzunehmen.7.2 GLOBALIS kann bei Nichterreichen einer in derkonkreten Reiseausschreibung genannten oder mitdem Vermittler der Gruppenreise vereinbarten Min -destteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestim-mungen vom Reisevertrag zurücktreten:a) GLOBALIS ist verpflichtet, dem Reisenden oderdem Vermittler der Gruppenreise als dessen Vertretergegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklä-ren, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nicht -erreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchge-führt wird.b) Ein Rücktritt von GLOBALIS später als 30 Tagevor Reisebeginn ist nicht zulässig.c) Der Reisende kann bei einer Absage die Teilnahmean einer mindestens gleichwertigen anderen Reiseverlangen, wenn GLOBALIS in der Lage ist, eine sol-che Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden ausihrem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diesesRecht unverzüglich nach der Erklärung über dieAbsage der Reise gegenüber GLOBALIS geltend zumachen.

8. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung8.1 Der Reisende kann bis Reisebeginn jederzeitdurch Erklärung gegenüber GLOBALIS, die schrift-lich erfolgen soll, vom Reisevertrag zurücktreten.Maßgeblich ist, auch bei Rücktrittserklärungen desReisenden gegenüber dem Vermittler der Gruppenrei-se, der Eingang bei GLOBALIS.8.2 In jedem Fall des Rücktritts durch den Reisendenstehen GLOBALIS unter Berücksichtigung gewöhn-lich ersparter Aufwendungen und die gewöhnlich

mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistun-gen folgende pauschale Entschädigungen vom Reise-preis pro Person zu:Bei Flugreisen mit Charter-, Linien- oder Sondertari-fen, Ferienwohnungen und -häusern:a) bis 30 Tage vor Reisebeginn 20 %b) vom 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 25 %c) vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 35 %d) vom 14. bis 07. Tag vor Reisebeginn 50 %e) vom 06. bis 01. Tag vor Reisebeginn 60 % des Rei-sepreisesf) Bei Rücktritt am Tage des Reiseantritts oder beiNichtantritt 80 %Bei Schiffsreisen:a) bis 30 Tage vor Reisebeginn 20 %b) vom 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 35 %c) vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 50 %d) vom 14. bis 01. Tag vor Reisebeginn 75 %e) Ein Rücktritt am Tage des Reiseantritts ist ausge-schlossen und verpflichtet, wie der Nichtantritt, zurvollen Bezahlung des Reisepreises.8.3 Für Gruppenreisen können abweichende Bedin-gungen gelten, soweit diese im Einzelfall mit dem Rei-senden oder, in dessen Vertretung mit dem Vermittlerder Gruppenreise, wirksam vereinbart wurden.8.4 Dem Reisenden ist es gestattet, GLOBALIS nach-zuweisen, dass ihr tatsächlich keine oder wesentlichgeringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpau-schale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reisen-de nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenenKosten verpflichtet.8.5 GLOBALIS behält sich vor, im Einzelfall einehöhere Entschädigung, entsprechend ihr entstande-ner, dem Reisenden gegenüber konkret zu beziffern-der und zu belegender Kosten zu berechnen.8.6 Soweit im Reisepreis keine Reiserücktrittskosten-versicherung eingeschlossen ist (siehe hierzu die Leis -tungen in der Reiseausschreibung), empfehlen wirdem Reisenden, eine solche Versicherung abzuschlie-ßen. Wir empfehlen dem Reisenden außerdem eineÜberprüfung des Krankenversicherungsschutzes fürdas betreffende Reiseland und gegebenenfalls auchden Abschluss einer solchen Versicherung.

9. Obliegenheiten und Kündigung des Reisenden9.1 Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Ver-pflichtung zur Mängelanzeige ist bei Reisen mit GLO-BALIS dahingehend konkretisiert, dass der Reisendeverpflichtet ist, auftretende Mängel unverzüglich derörtlichen Reiseleitung oder der örtlichen Agentur vonGLOBALIS anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.9.2 Ist von GLOBALIS keine örtliche Reiseleitung ein-gesetzt und nach den vertraglichen Vereinbarungenauch nicht geschuldet (Siehe hierzu auch die Reise-ausschreibung !), so ist der Reisende verpflichtet,GLOBALIS direkt unter der nachfolgend bezeichne-ten Adresse, Telefon- und Faxnummer, unverzüglichNachricht über die Beanstandungen zu geben und umAbhilfe zu ersuchen.9.3 Reiseleiter sind nicht berechtigt oder bevollmäch-tigt, vor, während oder nach der Reise Beanstandun-gen bzw. Zahlungsansprüche des Reisenden namensGLOBALIS anzuerkennen.9.4 Ansprüche des Reisenden entfallen nur dannnicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rügeunverschuldet unterbleibt.9.5 Bei Reisegepäck sind Verlust und Beschädigungenunverzüglich den Beförderungsunternehmen anzuzei-gen. Dies gilt insbesondere bei Verlust von Flugge-päck. Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstel-lung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet. OhneAnzeige besteht Gefahr eines Anspruchsver lustes.9.6 Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheb-lich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertragkündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolgeeines solchen Mangels aus wichtigem, GLOBALISerkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündi-gung ist erst zulässig, wenn GLOBALIS bzw. seineBeauftragten (Reiseleitung, örtliche Agentur) eineihnen vom Reisenden bestimmte angemessene Fristhaben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten.Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn dieAbhilfe unmöglich ist oder von GLOBALIS oder ihrenBeauftragten verweigert wird oder wenn die sofortigeKündigung des Vertrages durch ein besonderes Inter-esse des Reisenden gerechtfertigt wird.9.7 Der Kunde ist verpflichtet, Ansprüche wegennicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistun-gen innerhalb eines Monats nach der vertraglich vor-gesehenen Beendigung der Reise geltend zu machen.Die Geltendmachung kann fristwahrend nur nachReiseende und nur gegenüber GLOBALIS unter derunten angegebenen Anschrift erfolgen und sollteschriftlich eingereicht werden. Ansprüche des Kun-den im Falle einer Fristversäumnis entfallen nur dannnicht, wenn die Frist unverschuldet versäumt wurde.

10. Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsbe-stimmungen10.1 GLOBALIS informiert mit der Reiseausschrei-bung bzw. den Reiseinformationen über die obigenBestimmungen, die für das jeweilige Reiseland gültigsind. Diese Informationen gelten für deutsche Staats-bürger, bei denen keine besonderen Verhältnisse gege-ben sind. In der Person des Reisenden begründete per-sönliche Verhältnisse (z.B. Doppelstaatsbürgerschaft,Staatenlosigkeit, frühere Eintragungen im Pass,Flüchtlingsausweis usw.) können dabei nicht berück-sichtigt werden, soweit sie GLOBALIS nicht aus-drücklich vom Reisenden mitgeteilt worden sind.10.2 GLOBALIS wird den Kunden über wichtige

Änderungen dieser Allgemeinen Vorschriften vorAntritt der Reise informieren.10.3 Soweit GLOBALIS seiner Hinweispflicht ent-sprechend der vorstehenden Bestimmungen nach-kommt, ist der Reisende zur Einhaltung dieserBestimmungen selbst verpflichtet.

11. Haftung11.1 Die vertragliche Haftung von GLOBALIS fürSchäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haf-tung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertrag-licher Pflichten) ist auf den dreifachen Reisepreisbeschränkt, soweit a) ein Schaden des Reisenden von GLOBALIS wedervorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oderb) GLOBALIS für einen dem Reisenden entstehendenSchaden allein wegen eines Verschuldens eines Leis -tungsträgers verantwortlich ist.11.2 GLOBALIS haftet nicht für Leistungsstörungen,Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mitLeistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermit-telt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen,Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistun-gen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- undZielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschrei-bung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich undunter Angabe des vermittelten Vertragspartners alsFremdleistungen so gekennzeichnet werden, dass siefür den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Rei-seleistungen von GLOBALIS sind. GLOBALIS haftetjedoch a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kun-den vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reisezum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderun-gen während der Reise und die Unterbringung wäh-rend der Reise beinhalten,b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kundendie Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Orga-nisationspflichten von GLOBALIS ursächlich gewor-den ist.

12. Verjährung, Abtretungsverbot12.1 Ansprüche des Reiseteilnehmers gegenüberGLOBALIS, gleich aus welchem Rechtsgrund – jedochmit Ausnahme der Ansprüche des Reisenden ausunerlaubter Handlung – verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum.Schweben zwischen dem Reisenden und GLOBALISVerhandlungen über geltend gemachte Ansprücheoder die den Anspruch begründenden Umstände, soist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oderGLOBALIS die Fortsetzung der Verhandlungen ver-weigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist voneinem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Endeder Hemmung ein.12.2 Eine Abtretung jeder Ansprüche des Reisendenaus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechts-grund, an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlos-sen. Ebenso ist ausgeschlossen deren gerichtliche Gel-tendmachung im eigenen Namen.

13. Rechtswahl und Gerichtsstand13.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältniszwischen dem Kunden und GLOBALIS findet aus -schließlich deutsches Recht Anwendung.13.2 Soweit bei Klagen des Kunden gegen GLOBALISim Ausland für die Haftung von GLOBALIS demGrunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird,findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hin-sichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen desKunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.13.3 Der Kunde kann GLOBALIS nur an deren Sitzverklagen.13.4 Für Klagen von GLOBALIS gegen den Kundenist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagengegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertra-ges, die Kaufleute, juristische Personen des öffentli-chen oder privaten Rechts oder Personen sind, dieihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort imAusland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnli-cher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebungnicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz vonGLOBALIS vereinbart.13.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nichtabdingbaren Bestimmungen internationaler Abkom-men, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kundenund GLOBALIS anzuwenden sind, etwas andereszugunsten des Kunden ergibt oderb) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwend-bare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitglied-staat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kun-den günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmun-gen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlichgeschützt. Schöneck, Oktober 2005

Reiseveranstalter:Firma: GLOBALIS Erlebnisreisen GmbHAnschrift: Telefon: Telefax:

Uferstraße 24, D-61137 Schöneck 06187 / 4804-84006187 / 4804-335

Geschäftsführer: Hartmut PielHandelsregister: Amtsgericht Hanau, HRB 3089