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S IN GEN kommunal Amtsblatt der Stadt Singen Jahrgang 18 | Ausgabe 34 | 16. Oktober 2019 Der Denkmalschutz ist in Singen ein wichtiges Thema Denkmäler müssen geschützt, ge- pflegt, erforscht und angemessen in öffentlichen Planungen berücksich- tigt werden. So oder ähnlich lauten die Bestimmungen der 16 Denkmal- schutzgesetze in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland. Ziel ist es, Denkmäler als materielles Kulturerbe unserer Gesellschaft für heutige und zukünftige Generatio- nen zu erhalten und sinnvoll zu nut- zen. Der Vollzug der Denkmalschutz- gesetze obliegt in Singen der Unte- ren Denkmalschutzbehörde. Sie ist damit Adressat für Anfragen und An- träge, teilweise auch für Widersprü- che seitens der Besitzer. Bei Klagen vor Gericht sind sie dann auch die Beklagten. Untere Denkmalschutzbehörden ge- ben Informationen über denkmal- rechtliche und -pflegerische Grund- sätze täglich an Bürgerinnen und Bürger, Bauherren, Planende, politi- sche Gremien und Medien weiter. Als behördliche Vertreter eines prak- tischen Denkmalschutzes vermitteln sie zwischen den Belangen von Fachlichkeit, Wirtschaftlichkeit, Nut- zungsinteressen und den Interessen von Eigentümer/innen. Ausgangspunkte ihres Handelns sind die als Denkmal erkannten bzw. geschützten Objekte mit ihrem indi- viduellen Denkmalwert. Hier sind sie wiederum auf die Landesämter für Denkmalschutz angewiesen, denn diese stellen auf der Grundlage des Denkmalschutzgesetzes den Schutz- wert und damit auch die kulturhisto- rische Bedeutung eines Gebäudes fest. Doch wie komplex der Denkmal- schutz sein kann, zeigt sich an ei- nem Beispiel aus jüngster Zeit. In Singen wurde seitens der Stadtver- waltung ein Antrag auf Denkmal- schutz für ein Gebäude an der Schef- felstraße gestellt, in dem der renom- mierte Maler und Grafiker Curth Georg Becker 1904 geboren wurde. Tilo Brügel vom städtischen Fachbe- reich Bauen, der für den Denkmal- schutz zuständig ist und der sich mit den historischen Gebäuden in der Stadt auskennt, hatte bereits im Frühjahr dieses Jahres Kontakt mit dem Landesamt für Denkmalschutz in Freiburg – der zuständigen Stelle für die Frage, ob Gebäude die Eigen- schaft eines Kulturdenkmals haben. Schon im Frühjahr wurden dem Landesamt sämtliche wichtigen Un- terlagen zur Geschichte des Hauses und zur Biografie des für Singen be- deutsamen Künstlers zur Verfügung gestellt. Diese Unterlagen hatte die Stadt Singen dann im Sommer noch- mals ergänzt und erweitert, um zu- sätzliche Argumente für eine Unter- schutzstellung beizubringen. Obwohl nach Ansicht der Stadtver- waltung vieles für eine schutzwürdi- ge Stellung des Gebäudes sprach, wurde der Antrag negativ beschie- den. Das Landesamt in Stuttgart ließ mitteilen, dass „dem Gebäude keine Kulturdenkmaleigenschaft zukommt“, wie es in einem Schreiben der Be- hörde heißt. Und weiter: „Die Unter- lagen bestätigen die bereits … ge- nannten Veränderungen des 1898 errichteten Gebäudes im Bereich der stark purifizierten Fassade, aber auch der Grundrissdisposition. Wie … aufgeführt, reicht die Tatsache, dass der bedeutende Maler und Gra- phiker Curth Georg Becker hier ge- boren wurde, nicht aus, um eine Denkmalwürdigkeit aufgrund der stadt- bzw. heimatgeschichtlichen Bedeutung zu begründen. Hierfür sind der Künstler bzw. die Zeit- schicht des Künstlers im Inneren nicht mehr nachvollziehbar.“ Damit ist das Freiburger Landesamt für Denkmalpflege dem Singener Antrag nicht gefolgt. In diesem Haus (Scheffelstraße 12) wurde der Maler und Grafiker Curth Georg Becker am 26. Februar 1904 geboren. Offizieller Start für neue Fahrradstraßen in der Singener Nordstadt Die neuen Fahrradstraßen in der Singener Nordstadt werden offiziell am Freitag, 18. Oktober, um 16 Uhr eingeweiht – mit einer Fahrrad- Tour. Treffpunkt ist beim Hegau- Gymnasium in der August-Ruf-Stra- ße. Um 18 Uhr endet die Tour mit ei- nem Imbiss im Familienzentrum Im Iben. Oberbürgermeister Bernd Häusler lädt alle Interessierten herzlich dazu ein. Die Stadt Singen setzt aufs Rad als umweltfreundliches Verkehrsmit- tel. Nun sind auch die ersten Fahr- radstraßen entstanden. Sie stellen ein wichtiges Teilstück des lokalen Radverkehrsnetzes dar und sollen zur Verbesserung der Lebensquali- tät und der Sicherheit beitragen. Im Iben, zwischen Bruderhof- und Bee- thovenstraße, und in der Schiller- straße haben nun die Radelnden Vorfahrt. In den Fahrradstraßen ist das Ne- beneinanderfahren erlaubt und dort dürfen Radfahrer weder ge- fährdet noch behindert werden. Zur Steigerung der Verkehrssicherheit gilt in den neuen Fahrradstraßen generell Tempo 30. Der motorisierte Verkehr darf nur dann durch diese Straßen fahren, wenn er mit einem „Anlieger frei“- Schild gekennzeichnet ist. OB Häusler setzt sich für den Rad- verkehr ein: „Mehr Radfahrer be- deuten weniger Lärm, weniger Staus und bessere Luft für unsere Stadt. Davon profitieren alle Bürge- rinnen und Bürger“, betont er. Auf der Schiller- straße in der Singener Nord- stadt haben nun die Fahrradfah- rer Vorrang. Mit dem Auto darf man nur durch diese Straße fahren, wenn man Anlieger ist und ein entsprechendes Berechtigungs- schild hat. Am 17. und 18. Oktober: Kreisstraße 6124 zwischen Hausen und Schlatt halbseitig gesperrt Der Landkreis Konstanz saniert die Kreisstraße 6124 zwischen Hausen a. d. A. und Schlatt u. Kr.: Aufgrund der Fräs- und Asphaltbauarbeiten muss die Kreisstraße von Donnerstag, 17. Oktober, bis einschließlich Freitag, 18. Okt- ober, für den Verkehr halbseitig gesperrt werden. Hochkarätiger Hörgenuss in der Liebfrauenkirche Der Männerchor Singen musiziert am Sonntag, 10. November, unter der Leitung seines Chorleiters Sieg- fried Schmidgall gemeinsam mit dem Vokalensemble Gaienhofen, der Kantorei der Evangelischen Schule Schloss Gaienhofen, nam- haften Solisten und der Südwest- deutschen Philharmonie Konstanz. Konzertbeginn ist um 19 Uhr, in der Liebfrauenkirche Singen. Im ersten Teil wird (ohne den Män- nerchor) das „Requiem“ von Gabriel Fauré (1845-1924) aufgeführt, im zweiten Teil (mit dem Männerchor) das „Gloria“ von Karl Jenkins (*1944). Fauré machte sich im „Re- quiem“ nicht den ganzen Text der To- tenmesse zu eigen; er verzichtete auf Strafgericht und Höllenqualen. Damit gestaltete er durch die fried- volle Vision des Jenseits einen Trau- ergesang, der zutiefst berührt. Das „Gloria“, dem die Verkündigung der weihnachtlichen Botschaft zu- grunde liegt, wird bei Jenkins zu ei- nem vielschichtigen Werk, in dem er unterschiedliche Musiktraditionen aufgreift, z.B. epochenüberschrei- tend in mittelalterlichen Rhythmen, kulturübergreifend mit Einflüssen aus dem Mittleren Osten. Bereits am 9. November findet – auch um 19 Uhr eine Aufführung in der Kirche St. Meinrad Radolfzell statt. Mehr Informationen unter www.vokalensemble-gaienhofen.de Die Stadtverwaltung verbietet ab 1. Januar 2020 in neuen Pachtverträgen das Pflanzenschutzmit- tel Glyphosat sowie andere entsprechende Wirkstoffe. Stadt verbietet Glyphosat auf verpachteten Ackerflächen Die landwirtschaftlich genutzten Grundstücke der Stadt Singen sol- len gemäß neuer ökologischer und ökonomischer Rahmenbedingun- gen nachhaltiger genutzt werden. Daher wurde in der jüngsten Sit- zung des Gemeinderats eine Neu- fassung der Pachtverträge verab- schiedet. In den neuen Pachtverträgen, die ab dem 1. Januar nächsten Jahres wirksam werden, verbietet die Stadtverwaltung explizit das Pflan- zenschutzmittel Glyphosat sowie andere entsprechende Wirkstoffe. Außerdem werden die Landwirte verpflichtet, dort, wo es sinnvoll und machbar ist, Blühstreifen ent- lang der verpachteten Wiesen und Äcker auf eigene Kosten anzule- gen. Im Gegenzug verzichtet die Stadt in den nächsten zehn Jahren auf ei- ne Erhöhung der Pachtzinsen. Da- nach werde man dann neu prüfen, hieß es in der Beschlussfassung des Gemeinderats. Konzert mit Blasorchester der Stadt und Madrigalchor Alu Singen Der Madrigalchor Alu Singen und das Blasorchester der Stadt präsen- tieren am Sonntag, 17. November, um 19 Uhr in der Stadthalle Singen unter dem Titel „Blas – Chor – MU- SIK“ ein buntes Medley unter- schiedlichster Musikstücke für Blä- ser und Chor, teils speziell arran- giert für diesen Auftritt. So treffen sich zwei Kulturträger Singens mit ihren Dirigenten David Krause und Hartmut Kasper erstmals zu einem gemeinsamen Konzert. Beide Ensembles beschreiten hier Neuland. Sie haben ihr musikali- sches Spektrum erweitert und prä- sentieren nun Musik aus für sie neu- en musikalischen Richtungen. Der besondere Reiz liegt dabei in der Kombination des Klangs symphoni- scher Blasmusik mit dem Chor. Im ersten Teil des Konzertes werden bekannte Musikstücke aus dem weitestgehend als Klassiker zu be- zeichnenden Genre dargeboten. Da- zu gehören der „Triumph-Marsch“ aus der Oper „Aida“ von Giuseppe Verdi, „O süßer Mond“ aus der Oper „Die lustigen Weiber von Windsor“ von Otto Nicolai sowie mehrere Stü- cke aus der „Carmina Burana“ von Carl Orff, eigens für Blasorchester gesetzt. Im zweiten Teil erklingen verschiedene populäre Musikstücke aus dem Bereich Musical und Film- musik. So werden beispielsweise auch ein- zelne Stücke aus „Les Misérables“, aus dem Film „Moses, Prinz von Ägypten“ sowie Filmmusik von dem bekannten Komponisten Ennio Mor- ricone aufgeführt. Melodien des po- pulären Andrew Lloyd Webber dür- fen hier natürlich ebenfalls nicht fehlen. Für das Konzert werden noch erfah- rene Sänger(innen) gesucht. Beson- ders willkommen sind Männerstim- men. Geprobt wird dienstags von 20 - 22 Uhr im Gemeinschaftshaus der Alu Singen. Kontakt: [email protected]. Abonnenten der Stadthalle Singen erhalten bei ihrer Kartenbuchung ei- nen Rabatt bei der Tourist Informa- tion Singen. Vorverkauf: Kultur & Tourismus Singen, Tourist Information Stadthalle oder Marktpassage, Telefon 07731/85-262 oder -504, ticketing.stadthalle@ singen.de, bei Reservix- Vorverkaufsstellen und: www.stadthalle-singen.de i

Singen kommunal vom 16. Oktober 2019€¦ · Das „Gloria“, dem die Verkündigung der weihnachtlichen Botschaft zu-grunde liegt, wird bei Jenkins zu ei-nem vielschichtigen Werk,

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SINGENkommunal

Amtsblatt der Stadt Singen Jahrgang 18 | Ausgabe 34 | 16. Oktober 2019

Der Denkmalschutzist in Singen

ein wichtiges ThemaDenkmäler müssen geschützt, ge-pflegt, erforscht und angemessen inöffentlichen Planungen berücksich-tigt werden. So oder ähnlich lautendie Bestimmungen der 16 Denkmal-schutzgesetze in den Ländern derBundesrepublik Deutschland. Zielist es, Denkmäler als materiellesKulturerbe unserer Gesellschaft fürheutige und zukünftige Generatio-nen zu erhalten und sinnvoll zu nut-zen. Der Vollzug der Denkmalschutz-gesetze obliegt in Singen der Unte-ren Denkmalschutzbehörde. Sie istdamit Adressat für Anfragen und An-träge, teilweise auch für Widersprü-che seitens der Besitzer. Bei Klagenvor Gericht sind sie dann auch dieBeklagten.

Untere Denkmalschutzbehörden ge-ben Informationen über denkmal-rechtliche und -pflegerische Grund-sätze täglich an Bürgerinnen undBürger, Bauherren, Planende, politi-sche Gremien und Medien weiter.Als behördliche Vertreter eines prak-tischen Denkmalschutzes vermittelnsie zwischen den Belangen vonFachlichkeit, Wirtschaftlichkeit, Nut-zungsinteressen und den Interessenvon Eigentümer/innen.

Ausgangspunkte ihres Handelnssind die als Denkmal erkannten bzw.

geschützten Objekte mit ihrem indi-viduellen Denkmalwert. Hier sind siewiederum auf die Landesämter fürDenkmalschutz angewiesen, denndiese stellen auf der Grundlage desDenkmalschutzgesetzes den Schutz-wert und damit auch die kulturhisto-rische Bedeutung eines Gebäudesfest.

Doch wie komplex der Denkmal-schutz sein kann, zeigt sich an ei-nem Beispiel aus jüngster Zeit. InSingen wurde seitens der Stadtver-waltung ein Antrag auf Denkmal-schutz für ein GGebäude an der Schef-felstraße gestellt, in dem der renom-mierte Maler und Grafiker CCurth Georg Becker 1904 geboren wurde.

Tilo Brügel vom städtischen Fachbe-reich Bauen, der für den Denkmal-schutz zuständig ist und der sich mitden historischen Gebäuden in derStadt auskennt, hatte bereits imFrühjahr dieses Jahres Kontakt mitdem Landesamt für Denkmalschutzin Freiburg – der zuständigen Stellefür die Frage, ob Gebäude die Eigen-schaft eines Kulturdenkmals haben.

Schon im Frühjahr wurden demLandesamt sämtliche wichtigen Un-terlagen zur Geschichte des Hausesund zur Biografie des für Singen be-

deutsamen Künstlers zur Verfügunggestellt. Diese Unterlagen hatte dieStadt Singen dann im Sommer noch-mals ergänzt und erweitert, um zu-sätzliche Argumente für eine Unter-schutzstellung beizubringen.

Obwohl nach Ansicht der Stadtver-waltung vieles für eine schutzwürdi-ge Stellung des Gebäudes sprach,wurde der Antrag negativ beschie-den. Das Landesamt in Stuttgart ließmitteilen, dass „dem Gebäude keineKulturdenkmaleigenschaft zukommt“,wie es in einem Schreiben der Be-hörde heißt. Und weiter: „Die Unter-lagen bestätigen die bereits … ge-nannten Veränderungen des 1898errichteten Gebäudes im Bereich derstark purifizierten Fassade, aberauch der Grundrissdisposition. Wie… aufgeführt, reicht die Tatsache,dass der bedeutende Maler und Gra-phiker Curth Georg Becker hier ge-boren wurde, nicht aus, um eineDenkmalwürdigkeit aufgrund derstadt- bzw. heimatgeschichtlichenBedeutung zu begründen. Hierfürsind der Künstler bzw. die Zeit-schicht des Künstlers im Innerennicht mehr nachvollziehbar.“

Damit ist das Freiburger Landesamtfür Denkmalpflege dem SingenerAntrag nicht gefolgt.

In diesem Haus (Scheffelstraße 12) wurde der Maler und Grafiker Curth Georg Becker am 26. Februar1904 geboren.

Offizieller Start für neue Fahrradstraßenin der Singener Nordstadt

Die neuen Fahrradstraßen in derSingener Nordstadt werden offiziellam Freitag, 18. Oktober, um 16 Uhreingeweiht – mit einer Fahrrad-Tour. Treffpunkt ist beim Hegau-Gymnasium in der August-Ruf-Stra-ße. Um 18 Uhr endet die Tour mit ei-nem Imbiss im Familienzentrum ImIben. Oberbürgermeister BerndHäusler lädt alle Interessiertenherzlich dazu ein.

Die Stadt Singen setzt aufs Rad alsumweltfreundliches Verkehrsmit-tel. Nun sind auch die ersten Fahr-radstraßen entstanden. Sie stellenein wichtiges Teilstück des lokalenRadverkehrsnetzes dar und sollenzur Verbesserung der Lebensquali-tät und der Sicherheit beitragen. ImIben, zwischen Bruderhof- und Bee-thovenstraße, und in der Schiller-straße haben nun die RadelndenVorfahrt.

In den Fahrradstraßen ist das Ne-beneinanderfahren erlaubt unddort dürfen Radfahrer weder ge-fährdet noch behindert werden. Zur

Steigerung der Verkehrssicherheitgilt in den neuen Fahrradstraßengenerell Tempo 30.

Der motorisierte Verkehr darf nur

dann durch diese Straßen fahren,wenn er mit einem „Anlieger frei“-Schild gekennzeichnet ist.

OB Häusler setzt sich für den Rad-

verkehr ein: „Mehr Radfahrer be-deuten weniger Lärm, wenigerStaus und bessere Luft für unsereStadt. Davon profitieren alle Bürge-rinnen und Bürger“, betont er.

Auf der Schiller-straße in derSingener Nord-stadt haben nundie Fahrradfah-rer Vorrang. Mitdem Auto darfman nur durchdiese Straßefahren, wennman Anlieger istund ein entsprechendesBerechtigungs-schild hat.

Am 17. und 18. Oktober:

Kreisstraße 6124 zwischen Hausen und Schlatt halbseitig gesperrt

Der Landkreis Konstanz saniert die Kreisstraße 6124 zwischen Hausen a. d. A.und Schlatt u. Kr.: Aufgrund der Fräs- und Asphaltbauarbeiten muss dieKreisstraße vvon Donnerstag, 17. Oktober, bis einschließlich Freitag, 18. Okt-ober, für den Verkehr halbseitig gesperrt werden.

Hochkarätiger Hörgenussin der Liebfrauenkirche

Der Männerchor Singen musiziertam Sonntag, 10. November, unterder Leitung seines Chorleiters Sieg-fried Schmidgall gemeinsam mitdem Vokalensemble Gaienhofen,der Kantorei der EvangelischenSchule Schloss Gaienhofen, nam-haften Solisten und der Südwest-deutschen Philharmonie Konstanz.Konzertbeginn ist um 19 Uhr, in derLiebfrauenkirche Singen.

Im ersten Teil wird (ohne den Män-nerchor) das „Requiem“ von GabrielFauré (1845-1924) aufgeführt, imzweiten Teil (mit dem Männerchor)das „Gloria“ von Karl Jenkins(*1944). Fauré machte sich im „Re-quiem“ nicht den ganzen Text der To-tenmesse zu eigen; er verzichtete

auf Strafgericht und Höllenqualen.Damit gestaltete er durch die fried-volle Vision des Jenseits einen Trau-ergesang, der zutiefst berührt.

Das „Gloria“, dem die Verkündigungder weihnachtlichen Botschaft zu-grunde liegt, wird bei Jenkins zu ei-nem vielschichtigen Werk, in dem erunterschiedliche Musiktraditionenaufgreift, z.B. epochenüberschrei-tend in mittelalterlichen Rhythmen,kulturübergreifend mit Einflüssenaus dem Mittleren Osten.

Bereits am 9. November findet –auch um 19 Uhr – eine Aufführungin der Kirche St. Meinrad Radolfzellstatt. Mehr Informationen unterwww.vokalensemble-gaienhofen.de

Die Stadtverwaltung verbietet ab 1. Januar 2020 in neuen Pachtverträgen das Pflanzenschutzmit-tel Glyphosat sowie andere entsprechende Wirkstoffe.

Stadt verbietet Glyphosat auf verpachteten Ackerflächen

Die landwirtschaftlich genutztenGrundstücke der Stadt Singen sol-len gemäß neuer ökologischer undökonomischer Rahmenbedingun-gen nachhaltiger genutzt werden.

Daher wurde in der jüngsten Sit-zung des Gemeinderats eine Neu-fassung der Pachtverträge verab-schiedet.

In den neuen Pachtverträgen, dieab dem 1. Januar nächsten Jahreswirksam werden, verbietet dieStadtverwaltung explizit das Pflan-zenschutzmittel Glyphosat sowieandere entsprechende Wirkstoffe.

Außerdem werden die Landwirteverpflichtet, dort, wo es sinnvollund machbar ist, Blühstreifen ent-

lang der verpachteten Wiesen undÄcker auf eigene Kosten anzule-gen.

Im Gegenzug verzichtet die Stadtin den nächsten zehn Jahren auf ei-ne Erhöhung der Pachtzinsen. Da-nach werde man dann neu prüfen,hieß es in der Beschlussfassungdes Gemeinderats.

Konzert mit Blasorchester der Stadt und Madrigalchor Alu Singen

Der Madrigalchor Alu Singen unddas Blasorchester der Stadt präsen-tieren am Sonntag, 17. November,um 19 Uhr in der Stadthalle Singenunter dem Titel „Blas – Chor – MU-SIK“ ein buntes Medley unter-schiedlichster Musikstücke für Blä-ser und Chor, teils speziell arran-giert für diesen Auftritt. So treffensich zwei Kulturträger Singens mitihren Dirigenten David Krause undHartmut Kasper erstmals zu einemgemeinsamen Konzert.

Beide Ensembles beschreiten hierNeuland. Sie haben ihr musikali-sches Spektrum erweitert und prä-sentieren nun Musik aus für sie neu-en musikalischen Richtungen. Derbesondere Reiz liegt dabei in derKombination des Klangs symphoni-scher Blasmusik mit dem Chor.

Im ersten Teil des Konzertes werden

bekannte Musikstücke aus demweitestgehend als Klassiker zu be-zeichnenden Genre dargeboten. Da-zu gehören der „Triumph-Marsch“aus der Oper „Aida“ von GiuseppeVerdi, „O süßer Mond“ aus der Oper„Die lustigen Weiber von Windsor“von Otto Nicolai sowie mehrere Stü-cke aus der „Carmina Burana“ vonCarl Orff, eigens für Blasorchestergesetzt. Im zweiten Teil erklingenverschiedene populäre Musikstückeaus dem Bereich Musical und Film-musik.

So werden beispielsweise auch ein-zelne Stücke aus „Les Misérables“,aus dem Film „Moses, Prinz vonÄgypten“ sowie Filmmusik von dembekannten Komponisten Ennio Mor-ricone aufgeführt. Melodien des po-pulären Andrew Lloyd Webber dür-fen hier natürlich ebenfalls nichtfehlen.

Für das Konzert werden noch erfah-rene Sänger(innen) gesucht. Beson-ders willkommen sind Männerstim-men.

Geprobt wird dienstags von 20 - 22Uhr im Gemeinschaftshaus der AluSingen. Kontakt:[email protected].

Abonnenten der Stadthalle Singenerhalten bei ihrer Kartenbuchung ei-nen Rabatt bei der Tourist Informa-tion Singen.

Vorverkauf: Kultur & Tourismus Singen, Tourist Information Stadthalle oder Marktpassage, Telefon 07731/85-262 oder -504, [email protected], bei Reservix-Vorverkaufsstellen und:www.stadthalle-singen.de i

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SINGENkommunal

Amtsblatt der Stadt Singen 16. Oktober 2019 | Seite 3

ÖffentlicheBekanntmachung

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften

„Brand II“

Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Absatz 3 BauGB

(Öffentliche Auslegung)

Der Gemeinderat der Stadt Singenhat in öffentlicher Sitzung am 1.Oktober 2019 den Entwurf des Be-bauungsplans „Brand II“ gebilligtund die Verwaltung beauftragt, dieerneute Beteiligung der Öffentlich-keit gemäß § 4a Absatz 3 BauGBdurchzuführen.

PlangebietDas Plangebiet befindet sich Singe-ner Ortsteil Schlatt unter Krähen.Das Planungsgebiet liegt am süd-östlichen Ortsrand der Gemeindeund grenzt an das bestehende Ge-biet „Brand“ an. Die exakten Gren-zen des Plangebiets ergeben sichaus dem abgebildeten Übersichts-plan.

Ziel und Zweck der PlanungZiel und Zweck der Planung ist dieSchaffung von Baurecht für die Ent-wicklung von Wohngrundstücken

VerfahrenDie Aufstellung des Bebauungs-plans wird gemäß § 13b BauGB imbeschleunigten Verfahren durchge-führt. Der Bebauungsplan darf in

diesem Verfahren aufgestellt wer-den, da es sich bei dem Plangebietum eine Fläche handelt, die an ei-nem im Zusammenhang bebautenOrtsteil angrenzt. Die Planung dientder Nutzbarmachung von Flächenzum Zwecke der Wohnraumbe-schaffung. Die zulässige Grundflä-che im Sinne des § 19 Absatz 2BauNVO beträgt weniger als 10.000Quadratmeter. Durch den Bebau-

ungsplan wird keine Zulässigkeitvon Vorhaben begründet, die einerPflicht zur Durchführung einer Um-weltverträglichkeitsprüfung unter-liegen würden. Anhaltspunkte füreine Beeinträchtigung von Schutz-gütern im Sinne des § 1 Absatz 6Nummer 7 Buchstabe b BauGB be-stehen nicht.

Entsprechend der gesetzlichen Re-gelung wird daher von der Umwelt-prüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB,von dem Umweltbericht nach § 2aBauGB, von der Angabe nach § 3Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Ar-ten umweltbezogener Informatio-nen verfügbar sind, sowie von derzusammenfassenden Erklärungnach § 6 Absatz 5 Satz 3 BauGB und§ 10 Absatz 3 BauGB abgesehen.

Durchführung und einzusehende UnterlagenDie Beteiligung der Öffentlichkeitfindet vom 223. Oktober bis ein-schließlich 22. November 2019statt. In dieser Zeit liegt der Entwurfdes Bebauungsplans einschließlichder Begründung während der allge-meinen Dienststunden im Fachbe-reich Bauen, Abteilung Stadtpla-nung, Rathaus, 1. OG, Zimmer 103-

105 und 141-144, Hohgarten 2,78224 Singen (Hohentwiel), für je-dermann zur Einsichtnahme aus.

StellungnahmenStellungnahmen zum ausgelegtenBauleitplan können an vorgenann-ter Stelle schriftlich oder währendder Dienststunden auch mündlichzur Niederschrift vorgebracht wer-den.

HinweiseNicht innerhalb der Auslegungs-frist abgegebene Stellungnahmenkönnen bei der Beschlussfassungüber den Bauleitplan unberücksich-tigt bleiben, sofern die Gemeindederen Inhalt nicht kannte und nichthätte kennen müssen und deren In-halt für die Rechtmäßigkeit desBauleitplans nicht von Bedeutungist (§ 4a Absatz 6 BauGB).

Ein Normenkontrollantrag nach §47 VwGO ist unzulässig, wenn derAntragsteller nur Einwendungenvorbringt, die er im Rahmen der öf-fentlichen Auslegung nicht oderverspätet geltend gemacht hat,aber hätte geltend machen können(§ 47 Absatz 2a VwGO).

Mit Hinblick auf den Datenschutzwird darauf hingewiesen, dass ein-gereichte Stellungnahmen grund-sätzlich anonymisiert an die Ge-meinderatsmitglieder übermitteltund über diese anonymisiert in öf-fentlichen Sitzungen des Gemein-derats oder des Ausschusses bera-ten und entschieden wird, soweitsich nicht aus der Art der Anregun-gen oder der Stellung nehmendenPerson etwas anderes ergibt.

Ergänzend zur öffentlichen Ausle-gung können die Unterlagen auf derWebsite der Stadt Singen (www.sin-gen.de) unter „Planen, Bauen, Mo-bilität, Umwelt/ Stadtplanung/ Bür-gerbeteiligung“ eingesehen wer-den.

Die der Planung zugrundeliegendenVorschriften (Gesetze, Verordnun-gen, Erlasse, Normungen) könnenbei der vorgenannten Stelle einge-sehen werden.

Singen, 16. Oktober 2019

gez. Bernd HäuslerOberbürgermeisterder Stadt Singen

Gelebte Städtepartnerschaft:

Singener Delegationreiste nach Pomezia

Oberbürgermeister Bernd Häusler und Bürgermeisterin UteSeifried reisten gemeinsam mit einer gemeinderätlichen De-legation und dem Partnerschaftsbeauftragten Singens, VitoGiudicepietro, nach Pomezia. Zum einen wurde der StadtPomezia mit dieser Reise nachträglich zum 80. Gründungs-tag gratuliert. Des Weiteren kann in diesem Jahr der 45. Ge-burtstag der Städtepartnerschaft Singen – Pomezia gefeiertwerden. OB Häusler überbrachte Adriano Zuccalà, dem Bür-germeister Pomezias (unser Bild), die Glückwünsche ausSingen und bekräftigte den Wunsch nach einer weiterhin le-bendigen Städtepartnerschaft mit zahlreichen Kontaktenund Austauschen.

„Die Färbe“: Premiere „Das Maß der Dinge“Mit dem Stück „das Maß der Dinge“startet das Theater „Die Färbe“ indie neue Spielzeit. – Premiere ist amheutigen Mittwoch, 16. Oktober, um20.30 Uhr in der Färbe.

„Das Maß der Dinge“ des US-ameri-kanischen Autors Neil LaBute han-delt von der Manipulierbarkeit zwi-schenmenschlicher Beziehungenund der Frage, ob die Liebe und per-sönliche Lebensentwürfe mehr einehübsche Illusion ist oder grausameWahrheiten sind …

Es spielen die Färbe-SchauspielerMilena Weber, Elmar F. Kühling undReyniel Ostermann sowie als neuesEnsemblemitglied Emma Steinke.Die 19 Jahre junge Berliner Schau-spiel-Absolventin hat Ende Augustihre Heimatstadt vorläufig verlas-

sen, um in Singen ihr erstes Engage-ment anzutreten (Ko-Regie CorneliaHentschel und Elmar F. Kühling;Bühnenskulptur und Plakat GeroHellmuth).

Alle weiteren Vorstellungen im Ok-tober und November finden wie ge-wohnt jeweils von Mittwoch bisSamstag um 20.30 Uhr statt. Bittebeachten: keine Aufführung am 17.Oktober!

Karten gibt es bei telefonischer Re-servierung unter 07731/64646 und62663, über die Homepage www.die-faerbe.de sowie an derAbendkasse ab 19.30 Uhr (Platzre-servierung wie immer nach Eingangder Kartenbestellung). Das Theater-restaurant ist vor den Vorstellungenab 18 Uhr geöffnet.

Stadtseniorenrat Singen

Vortrag zum Thema Demenz

Ein Vortrag zum Thema Demenz fin-det am Donnerstag, 17. Oktober, von14.30 - ca. 16.30 Uhr in den Räumendes Stadtseniorenrates in der Markt-passage statt. Der Eintritt ist frei. Al-le Interessierten sind herzlich einge-laden.

Referentin ist Gabriele Glocker vomstädtischen Seniorenbüro. Nachdem Vortrag schließt sich eine Fra-gestunde an.

AWO-Elternschule

Konzentrations- und Gedächtnistraining

Die AWO-Elternschule bietet einenKurs „Marburger Konzentrations-und Gedächtnistraining“ für Grund-schulkinder an: ab Mittwoch, 16.Oktober, 16.30 Uhr, im FamilienhausTaka Tuka Land (Schlachthausstraße32, Singen). Der Kurs beinhaltetsechs Gruppentreffen und einen El-ternabend nach Absprache. – Anmel-dung: Telefon 07731/[email protected]

HJW-Förderverein

„Dobbelt gmobbelt hebt besser“

Der Förderverein des Hegau-Jugend-werks (HJW) präsentiert am Freitag,25. Oktober, mit Hillu’s Herzdropfa.die schwäbische Comedy „Dobbeltgmobbelt“ in der HochrheinhalleGailingen. Karten gibt es im RathausGailingen im TIBS (Tourist-Info undBürgerservice), an der Zentrale imHegau-Jugendwerk in Gailingen undim Klinikum Singen. Der Reinerlöskommt dem Hegau-Jugendwerk zuGute.

Zwischen Iznang und Moos: Sperrung der L 192Der Landkreis Konstanz saniert dieFahrbahn der L 192 zwischen Iznangund Moos. Aufgrund der Fräs- undAsphaltbauarbeiten ist die Landes-straße ab sofort bis einschließlichFreitag, 25. Oktober, für den Verkehrvoll gesperrt. Die Umleitungsstreckehat man über Weiler und Bankholzen

ausgeschildert. Innerhalb der Orts-durchfahrt besteht im Bereich derUmleitungsstrecke beidseitiges Park-verbot. Zudem wird an der KreuzungK 6162/K 6160 in Weiler und an derKreuzung K 6160/L 193 in Bankhol-zen die Vorfahrtsregelung geändert.Der Radverkehr aus Richtung Iznang

wird vor Moos in Richtung Strand-bad geleitet. Aus Richtung Radolfzellwird der Radverkehr über das Indus-triegebiet Moos geführt. Die Zufahrtfür Kraftfahrzeuge zum Sportareal inMoos und zur Gaststätte Mooswaldist während der Baumaßnahmemöglich.

Thüga Energienetze und Gesundheitsverbund Landkreis Konstanz

Versorgungssicherheit für das Klinikum Singen

Das Hegau-Bodensee-Klinikum Sin-gen investiert laufend in die Sicher-heit seiner Stromversorgung. In Zu-sammenarbeit mit den Thüga Ener-gienetzen wurde die Fernüberwa-chung und Fernsteuerung der Mittel-spannungs-Schaltanlage kompletterneuert. In diesem Rahmen hatman die Notstromversorgung eben-falls aktualisiert und erweitert.

Im Auftrag des Hegau-Bodensee Kli-nikums (HBK) Singen haben die Thü-ga Energienetze die Fernüberwa-chung und Fernsteuerung der Strom-versorgung für das Klinikum moder-nisiert. Dabei wurden die Schutz-,Leit- und Fernwirktechnik der Schalt-anlage neu konzipiert, wodurch sieab sofort in vollem Umfang fernsteu-erbar ist.

Alle Messwerte und Anlageinforma-tionen gehen direkt an die Leitstelleder Thüga Energienetze in Singenund werden von dort aus überwacht.Im Bedarfsfall sind die Techniker inder Lage, notwendige Umschalt-maßnahmen sofort durchzuführen.

Das ausgeklügelte Konzept beinhal-tet Lösungen für eine maximaleStromversorgungssicherheit desKrankenhauses und eine Minimie-rung der Reaktionszeiten im Stö-rungsfall.

Projektleiter Dietmar Ehinger vonden Thüga Energienetzen erklärt esso: „Es ging darum, für das KlinikumSingen ein bedarfsgerechtes undwirtschaftliches technisches Kon-zept zu erarbeiten, das dieser wichti-gen Infrastruktur im Hegau rund umdie Uhr eine hohe Versorgungssi-cherheit und darüber hinaus auch ei-ne erweiterte Notstromversorgungbietet.“ Der Betrieb einer leistungs-fähigen Stromnetzinfrastruktur seiseit vielen Jahrzehnten eine derKernkompetenzen. „Die besondereHerausforderung bei diesem Projektwar allerdings, dass der Umbauwährend des laufenden Betriebeserfolgte und es keine Einschränkun-gen bei der Stromversorgung desKlinikums geben durfte“, betonte er.

Die Vorteile der neuen Technik erläu-

tert Peter Stalitza, Leiter der Abtei-lung Technik des Gesundheitsver-bunds Landkreis Konstanz: „Mit derModernisierung stehen uns jetzt in-telligente Komponenten für dieNetzüberwachung und -steuerungzur Verfügung, die den hohen Anfor-derungen an die zuverlässige Strom-versorgung eines modernen Kran-kenhauses gerecht werden.“ DasKlinikum Singen setzte auch beimThema Wartung auf die Kompetenzder Thüga Energienetze.

Peter Fischer, der Sprecher der Ge-schäftsführung des Gesundheitsver-bunds Landkreis Konstanz, zu demdas HBK seit 2012 gehört, ist mitdem Erreichten in hohem Maße zu-frieden. „Eine zuverlässige Strom-versorgung ist für uns die Basis fürunsere tägliche Arbeit. Der Umbauwährend des laufenden Betriebswurde erfolgreich gemeistert“, so Fi-scher. Durch die Zusammenarbeitmit der Thüga habe man von hoherFachkompetenz, persönlichen An-sprechpartnern vor Ort und kurzenWegen profitieren können.

„WissensWert“-Vortragmit BurgenforscherDr. Michael Losse

Eine spannende Reise bei „Wis-sensWert“: In seinem Vortrag amDienstag, 19. November, um 20 Uhr

in der Stadt-halle Singenreferiert Dr.Michale Los-se zu Pilgernund Reisen-den als Ver-mittler imBurgen- undFestungsbaudes 15./16.Jahrhun-derts.

1486 oder 1487 unternahm derKonstanzer Patrizier Konrad Grü-nemberg eine Pilgerreise nach Je-

rusalem. Die meisten Pilger jenerZeit reisten per Schiff ab Venedig.Eine Station war die vom Johanni-ter-Ritterorden beherrschte InselRhódos, deren Hauptstadt wegenhäufiger türkischer Angriffe aufÄgäis-Inseln zu einer der stärkstenFestungen Europas ausgebaut wur-de. Hochrangige Reisende führtenRitter über die Mauern der Fes-tung, viele schrieben darüber nachihrer Rückkehr und vermittelten soKenntnisse über neueste Entwick-lungen im Festungsbau.

Auch Grünemberg und SchweizerReisende hinterließen entspre-chende Reiseberichte. So wundertes nicht, dass von italienischenund französischen Ingenieuren derJohanniter gefundene Neuerungenbald in Mitteleuropa, auch im He-

gau und am Bodensee, umgesetztwurden.

Der Historiker, Kunsthistoriker,Burgen- und Festungsforscher Dr.Michael Losse, der seit 20 Jahrenim Hegau, auf Rhódos und den Do-dekanes-Inseln forscht, schildert inseinem Vortrag diesen spätmittel-alterlichen Innovationstransfer. DerForscher ist Mitglied der wissen-schaftlichen Beiräte des Europäi-schen Burgeninstituts und des He-gau-Geschichtsvereins sowie deut-scher Vertreter im Europa NostraScientific Council.

Vorverkauf: Kultur & Tourismus Singen, Tourist Information Stadthalleoder Marktpassage, Telefon 07731/85-262 oder -504, [email protected], bei Reservix-Vorverkaufsstellen, www.stadthalle-singen.de

Ablesung der Wasserzähler

Ab Mitte Oktober beginnt die Was-serzählerablesung. Die StadtwerkeSingen haben die Firma Malek mitdieser Aufgabe betraut. Jeder derMitarbeiter führt einen Dienstaus-weis mit sich, den er auf Verlangenvorzeigt. Wer dennoch Bedenkenhat, kann zu den Geschäftszeiten beiden Stadtwerken anrufen: 07731/85-415 oder 85-401.

Über 8.300 Zähler sind im gesamtenStadtgebiet zu erfassen. Kundenkönnen die Ableser unterstützen, in-dem sie einen schnellen Zugang zuden Wasserzählern ermöglichen.Sollten die Mitarbeiter niemandenantreffen, werden die jeweiligenKunden eine blaue Ablesekarte inihrem Briefkasten vorfinden. Mitdieser hat man die Möglichkeit, denWasserzähler selbst abzulesen unddie Karte entweder bei den Stadt-werken vorbeizubringen, den Zäh-lerstand zu den Öffnungszeiten tele-fonisch durchzugeben oder die Kar-te zu faxen. Auch eine Übermittlungdes Zählerstandes über das Internetist möglich. Weiter Informationengibt es auf der Ablesekarte.

Amt für Soziale Leistungen im DAS 2

Das Amt für Soziale Leistungen imDAS 2 ist am Mittwoch, 23. Oktober,von 8.30 - 12 Uhr wegen einer inter-nen Veranstaltung geschlossen. DieSprechzeiten sowie die telefonischeErreichbarkeit beginnen dann wie-der um 14 Uhr.

Herbstferienmit dem JuNo

„Action pur“ heißt es beim Kinder-und Jugendtreff Nordstadt (JuNo) inden Herbstferien:

☺ In den Europapark geht es amMontag, 28. Oktober – für Jugendli-che ab zwölf Jahre.

☺ Der Erlebnispark „TTripsdrill“ stehtam Mittwoch, 30. Oktober, auf demProgramm – für Kinder von sechs biszwölf Jahren.

Achtung: Die Plätze sind begrenzt;eine rasche Anmeldung ist empfeh-lenswert.

Nähere Infos und Anmeldungen imJuNo (Fichtestraße 46, Singen) oderwww.kinder-jugend-singen.de

„KlangRaum Kapelle“:

Konzert in derKlinikkapelle

In der Konzertreihe „KlangRaumKa-pelle“, die anlässlich der Einwei-hung der „neuen“ Singener Klinik-kapelle im vergangenen Jahr starte-te, findet am Sonntag, 20. Oktober,um 17 Uhr ein Konzert mit dem Vo-kalensemble Gottmadingen statt.

Wolfram Lucke als Leiter des Ensem-bles legt Wert auf eine abwechs-lungsreiche, breit gefächerte Pro-grammgestaltung. In der Klinikka-pelle des Singener Krankenhausesbringt das Ensemble Werke vonBach, Horvath, Schütz, Rheinberger,Mendelssohn-Batholdy und TaizéGesänge zu Gehör.

Der Eintritt ist frei, um Spenden zuGunsten der Restfinanzierung derSanierung der Klinikkapelle wird ge-beten.

Page 3: Singen kommunal vom 16. Oktober 2019€¦ · Das „Gloria“, dem die Verkündigung der weihnachtlichen Botschaft zu-grunde liegt, wird bei Jenkins zu ei-nem vielschichtigen Werk,

SINGENkommunal

Amtsblatt der Stadt Singen 16. Oktober 2019 | Seite 2

Amtliches und Fraktionen

Aus den Fraktionen

Bündnis 90/Die Grünen Städtische Acker- und Wiesenflächen sollen bald frei von Glyphosat sein und Blühstreifen erhaltenDie Grünen hatten im Mai 2018 be-antragt, die Verpachtung der städti-

schen Äcker undWiesenflächen anAuflagen zu knüp-fen, um einen wirk-

samen Beitrag zur Verbesserung derBiodiversität zu leisten. Neben ei-nem Verbot von Glyphosat und ent-sprechenden Wirkstoffen sollen vorallem Blühstreifen und ökologische-res Wirtschaften den Zustand ver-bessern. Dem hat der Gemeinderat jetztgrundsätzlich zugestimmt. Die Auf-lagen sollen im Detail mit den Land-wirten, dem Landschaftserhaltungs-verband und Umweltverbänden fest-gelegt werden. Im Gegenzug ver-zichtet die Stadt auch weiterhin aufeine Erhöhung der Pacht. Die Grünen sind zuversichtlich, dasses dadurch zu einer Verbesserungder Biodiversität im StadtgebietSingen kommt. Nichtsdestotrotzsind auch in naher Zukunft weitereMaßnahmen zur Verbesserung not-wendig.

Eberhard Röhm, Dr. Isabelle Büren-Brauch, Regina Henke, Sabine Danassis, Karin Leyhe-Schröpfer, Dr. Dietrich Bubeck

Öffentliche Sitzungdes Gemeinderates

am Dienstag, 22. Oktober, um 16 Uhr im Rathaus, Hohgarten 2, Ratssaal

Tagesordnung:

1. Bürgerfragestunde

2. Bekanntgabe der in den nichtöf-fentlichen Sitzungen der Gremiengefassten Beschlüsse

3. Bericht der Stabsstelle Rech-nungsprüfung über die örtlichePrüfung des Jahresabschlussesder Stadt Singen für das Haus-haltsjahr 2018

4. Feststellung des Jahresab-schlusses 2018 der Stadt Singen

5. Bericht des Wirtschaftsprüfersüber den Jahresabschluss derStadtwerke Singen zum 31. De-zember 2018

6. Bericht der Stabsstelle Rech-nungsprüfung über die örtlichePrüfung des Jahresabschlussesder Stadtwerke Singen für dasWirtschaftsjahr 2018

7. Beschlussfassung über die Fest-stellung des Jahresabschlusses,den Ergebnisverwendungsvor-schlag und die Entlastung der Be-triebsleitung der Stadtwerke Sin-gen für das Jahr 2018

8. Jahresabschluss 2018 der vhsLandkreis Konstanz e.V.

9. Erlass einer neuen Satzung derStadt Singen (Hohentwiel) überdie Erhebung von Parkgebühren inSingen (Parkgebührensatzung-ParkGebS) aufgrund einer Erhö-hung der Parkgebühren

10. Tarifreduzierung und Einfüh-

rung neuer Produkte im Stadtbus-verkehr Singen zum 1. April 2020

11. Bereitstellung von Eigenmittelnim Rahmen des Bundespro-gramms „Demokratie leben!“ fürdie Förderperiode 2020 bis 2024

12. Überarbeitung der Sportförder-richtlinien der Stadt Singen

13. Schulentwicklung an verschie-denen Singener Schulen

14. Fortführung der stationärenGeschwindigkeitsmessung – Neu-ausschreibung des Betriebs sta-tionärer Messanlagen.

15. Offenhalten von Verkaufsstel-len in der Stadt Singen an jährlichzwei Sonntagen in den Jahren2020 bis 2024 aus Anlass der Ver-anstaltungen Singen Classics,Leistungsschau IG Singen Süd undMartinimarkt (Verkaufsoffene Sonn-tage)

16. Spenden und Zuwendungen

17. Dringende Vergaben

18. Mitteilungen

18.1 2. Finanzbericht für das Jahr2019 an den Gemeinderat derStadt Singen

18.2 Beantwortung des Antragsder Fraktion Bündnis 90/die Grü-nen – Versiegelung von Freiflächen

18.3 Beantwortung von Anfragenund Anträgen des Gemeinderates

19. Anfragen und Anregungen

Alle Interessierten sind herzlich zudieser Sitzung eingeladen. Ände-rungen bitte dem Aushang im Rat-haus entnehmen.

--Öffentliche

Bekanntmachungder Vereinbarten

Verwaltungsgemeinschaft Singen, Rielasingen-Worblingen,

Steißlingen und Volkertshausen

15. Änderung des Flächennutzungsplans 2020

– Gewerbliche Baufläche/Fläche für Gemeinbedarf, Singen

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB

Der Gemeinsame Ausschuss derVereinbarten Verwaltungsgemein-schaft Singen, Rielasingen-Worb-lingen, Steißlingen und Volkerts-hausen hat in seiner öffentlichenSitzung am 23. Mai 2019 die Betei-ligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Absatz 2 BauGB und die Beteili-gung der Behörden und sonstigerTräger gemäß § 4 Absatz 2 BauGBder 15. Änderung des Flächennut-zungsplans 2020 – GewerblicheBauflächen/Fläche für Gemeinbe-darf, Singen beschlossen.

PlangebietDas von der Änderung des Flä-chennutzungsplans betroffene Ge-biet „Gewerbliche Baufläche /Flä-che für Gemeinbedarf“ liegt süd-lich der Schaffhauser Straße imWesten der Stadt Singen mit einerGröße von ca. 1,13 Hektar. Die ge-naue Lage des betroffenen Ge-biets kann aus dem beigefügtenÜbersichtsplan entnommen wer-den.

Ziel und Zweck der PlanungMit der Änderung des Flächennut-zungsplans sollen die planungs-rechtlichen Voraussetzungen fürdie Erweiterung der GewerblichenBaufläche/Fläche für Gemeinbe-darf in Gemeinde Singen geschaf-fen werden.

Durchführung und einzusehende UnterlagenDie Beteiligung der Öffentlichkeitfindet vom 228. Oktober bis ein-schließlich 29. November 2019statt (Auslegungsfrist).

In dieser Zeit liegt der Entwurf der15. Änderung des Flächennut-zungsplans 2020 mit der Begrün-dung einschließlich Umweltbe-richt/Steckbrief, faunistisches Gut-achten, schalltechnische Untersu-chung und den vorliegenden um-weltbezogenen Stellungnahmenbei den folgenden Stellen öffent-lich aus:

– Rathaus der SStadt Singen, Fach-bereich Bauen, Abteilung Stadt-planung, Hohgarten. 2, 1. OG, Flur,Zimmer 103-105, 141-144, 78224Singen

– Rathaus der GGemeinde Rielasin-gen-Worblingen, Bürgermeister-amt, Lessingstraße 2, 1. OG, Flur,Zimmer 28, 78239 Rielasingen-Worblingen

– Rathaus der GGemeinde Steißlin-gen, Bürgermeisteramt, Schulstra-ße 19, Altbau, EG, Flur, Zimmer 03,78256 Steißlingen

– Rathaus der GGemeinde Volkerts-hausen, Bürgermeisteramt, Haupt-straße 27, Zimmer 5, 78269 Vol-kertshausen

Während der genannten Ausle-gungsfrist können Stellungnah-men zu dem Bauleitplan an vorge-nannter Stelle vorgebracht wer-den. Bei Bedarf wird die Planungauch erörtert. Es wird darauf hin-gewiesen, dass nicht fristgerechtabgegebene Stellungnahmen beider Beschlussfassung über die 15.Änderung des Flächennutzungs-plans unberücksichtigt bleibenkönnen.

Zum Entwurf der 15. Änderung desFlächennutzungsplans ist folgen-de umweltbezogene Informationverfügbar:

Steckbrief mit Untersuchungen zuden Schutzgütern Mensch (Ge-sundheit, Wohnen, Erholung, Frei-zeit, Bevölkerung), Pflanzen, Tiere,Biodiversität, Fläche, Boden, Grund-wasser, Oberflächenwasser, Re-tention, Klima, Luft, Landschaft,Ortsbild, Kultur- und Sachgüter;Wirkungen auf Gebiete von ge-meinschaftlicher Bedeutung (Na-tura 2000), Wechselbeziehungzwischen den Schutzgütern.

Artenschutzrechtliche Prüfung mitder Einschätzung der Eingriffe inFauna, Biotope und Biotopver-bund.

Schalltechnische Untersuchung

mit Aspekten der Geräuscheinwir-kungen von außen auf das Plange-biet, Geräuschwirkungen vom Plan-gebiet auf die Umgebung, Ge-räuschauswirkungen vom Plange-biet auf sich selbst (Verkehr/Nut-zer).

Des Weiteren liegen weitere Stel-lungnahmen hinsichtlich den loka-len geologischen Untergrundver-hältnissen, des Wasserschutzge-biets, der Plausibilitätsprüfungder Bauflächenbedarfsnachweisevor.

HinweiseIm Zusammenhang mit dem Da-tenschutz wird ausdrücklich dar-auf hingewiesen, dass ein Bauleit-planverfahren ein öffentliches Ver-fahren ist und daher alle dazu ein-gehenden Stellungnahmen in öf-fentlichen Sitzungen (Fachaus-schüsse und Gemeinderat) bera-ten und entschieden werden, so-fern sich nicht aus der Art der Ein-wände oder der betroffenen Perso-nen ausdrückliche oder offensicht-liche Einschränkungen ergeben.Die Stellungnahmen werden grund-sätzlich anonym behandelt.

Ergänzend zur öffentliche Ausle-gung kann der Bauleitplan mit al-len zugehörigen Unterlagen aufder Website der Stadt Singen(www.singen.de) unter „Planen,Bauen, Mobilität, Umwelt/ Stadt-planung/ Bürgerbeteiligung“ ein-gesehen werden.

Die der Planung zugrundeliegen-den Vorschriften (Gesetze, Verord-nungen, Erlasse, Normungen) kön-nen bei den vorgenannten Stelleneingesehen werden.

Singen, 16. Oktober 2019

gez. Bernd HäuslerVorsitzender des GemeinsamenAusschusses der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft

ÖffentlicheBekanntmachung

der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen,

Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen

14. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 –

Wohnbaufläche Singen-Überlingen a.R.

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGBDer Gemeinsame Ausschuss derVereinbarten Verwaltungsgemein-schaft Singen, Rielasingen-Worb-lingen, Steißlingen und Volkerts-hausen hat in seiner öffentlichenSitzung am 23. Mai 2019 die Beteili-gung der Öffentlichkeit gemäß § 3Absatz 2 BauGB und die Beteili-gung der Behörden und sonstigerTräger gemäß § 4 Absatz 2 BauGBder 14. Änderung des Flächennut-zungsplans 2020 – WohnbauflächeSingen-Überlingen a.R. beschlos-sen.

PlangebietDas von der Änderung des Flächen-nutzungsplans betroffene Gebiet„Wohnbaufläche Singen – Überlin-gen a.R.“ liegt am nordöstlichenOrtsrand von Überlingen am Riedmit einer Größe von ca. 0,47 Hektar.Die genaue Lage des betroffenenGebiets kann aus dem beigefügtenÜbersichtsplan entnommen wer-den.

Ziel und Zweck der PlanungMit der Änderung des Flächennut-zungsplans sollen die planungs-rechtlichen Voraussetzungen fürdie Erweiterung der WohnbauflächeSingen-Überlingen a.R geschaffenwerden.

Durchführung und einzusehende Unterlagen

Die Beteiligung der Öffentlichkeitfindet vom 228. Oktober bis ein-schließlich 29. November 2019statt (Auslegungsfrist).

In dieser Zeit liegt der Entwurf der14. Änderung des Flächennutzungs-plans 2020 mit der Begründung,Umweltbericht/Steckbrief und denvorliegenden umweltbezogenenStellungnamen bei folgenden Stel-len öffentlich aus:

– Rathaus der SStadt Singen, Fach-bereich Bauen, Abteilung Stadtpla-nung, Hohgarten. 2, 1. OG, Flur,Zimmer 103-105, 141-144, 78224Singen

– Rathaus der GGemeinde Rielasin-gen-Worblingen, Bürgermeister-amt, Lessingstraße 2, 1. OG, Flur,Zimmer 28, 78239 Rielasingen-Worblingen

– Rathaus der GGemeinde Steißlin-gen, Bürgermeisteramt, Schulstra-ße 19, Altbau, EG, Flur, Zimmer 03,78256 Steißlingen

– Rathaus der GGemeinde Volkerts-hausen, Bürgermeisteramt, Haupt-straße 27, Zimmer 5, 78269 Vol-kertshausen

Während der genannten Ausle-gungsfrist können Stellungnahmenzu dem Bauleitplan an vorgenann-ter Stelle vorgebracht werden. BeiBedarf wird die Planung auch erör-tert. Es wird darauf hingewiesen,dass nicht fristgerecht abgegebeneStellungnahmen bei der Beschluss-fassung über die 14. Änderung desFlächennutzungsplans unberück-sichtigt bleiben können.

Zum Entwurf der 14. Änderung desFlächennutzungsplans ist folgendeumweltbezogene Information ver-fügbar:Steckbrief mit Untersuchungen zuden Schutzgütern Mensch (Ge-sundheit, Wohnen, Erholung, Frei-

zeit, Bevölkerung), Pflanzen, Tiere,Biodiversität, Fläche, Boden, Grund-wasser, Oberflächenwasser, Reten-

tion, Klima, Luft, Landschaft, Orts-bild, Kultur- und Sachgüter; Wir-kungen auf Gebiete von gemein-

schaftlicher Bedeutung (Natura2000), Wechselbeziehung zwischenden Schutzgütern.

Bewertung des derzeitigen Umwelt-zustandes, Bewertung des Eingriffs-umfangs der vorgesehenen Planung,Bewertung möglicher Planungsalter-nativen, Maßnahmen zur Vermei-dung von Beeinträchtigungen.

Des Weiteren liegen weitere Stel-lungnahmen hinsichtlich den loka-len geologischen Untergrundver-hältnissen, des Wasserschutzge-biets, der Plausibilitätsprüfung derBauflächenbedarfsnachweise vor.

HinweiseIm Zusammenhang mit dem Daten-schutz wird ausdrücklich daraufhingewiesen, dass ein Bauleitplan-verfahren ein öffentliches Verfahrenist und daher alle dazu eingehen-den Stellungnahmen in öffentli-chen Sitzungen (Fachausschüsseund Gemeinderat) beraten und ent-schieden werden, sofern sich nichtaus der Art der Einwände oder derbetroffenen Personen ausdrückli-che oder offensichtliche Einschrän-kungen ergeben. Die Stellungnah-men werden grundsätzlich anonymbehandelt.

Ergänzend zur öffentliche Ausle-gung kann der Bauleitplan mit allenzugehörigen Unterlagen auf derWebsite der Stadt Singen(www.singen.de) unter „Planen,Bauen, Mobilität, Umwelt/ Stadt-planung/ Bürgerbeteiligung“ ein-gesehen werden.

Die der Planung zugrundeliegen-den Vorschriften (Gesetze, Verord-nungen, Erlasse, Normungen) kön-nen bei den vorgenannten Stelleneingesehen werden.

Singen, 16. Oktober 2019gez. Bernd HäuslerVorsitzender des GemeinsamenAusschusses der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft

Öffentliche Zustellung eines Schriftstücks(§ 51 Absatz 1 OWiG,

§ 11 LVwZG, § 1 Bekanntmachungssatzung

der Stadt Singen)

Aktenzeichen: 5.7778.370256.3

Hiermit wird bekannt gegeben, dassdie Stadt Singen am 24. September2019 unter dem o.g. Aktenzeichenein Schriftstück gegen Herrn

Constantin Iorga geb. 08.03.1986 inValenii de Muntepzuletzt wohnhaft: Bochumer Straße87 in 45663 Recklinghausen

angefertigt hat. Das Schriftstück

kann bei der Abteilung Sicherheitund Ordnung der StadtverwaltungSingen, Hohgarten 2, 78224 Singen,Zimmer 215, während der allgemei-nen Sprechzeiten (Montag bis Frei-tag 8.30 - 12 Uhr, Montag, Dienstag,Donnerstag 14 - 16 Uhr, Mittwoch 14- 17 Uhr) eingesehen werden.

Das Schriftstück wird hiermit öffent-lich zugestellt. Das Schriftstück giltals zugestellt zwei Wochen nachdem Tag der Bekanntmachung. Abdiesem Zeitpunkt läuft die Rechts-mittelfirst von zwei Wochen, nachAblauf dieser Frist wird das Schrift-stück rechtskräftig.

Singen, 9. Oktober 2019

gez. A. Schuler-Schmidtke

Öffentliche Bekanntmachung

KirchlichesGottesdienste im Hegau-KlinikumSamstag, 19. Oktober, 9.30 Uhr: EucharistiefeierSonntag, 20. Oktober, 10 Uhr:Offener Himmel, Jubiläums-gottesdienst 10 Jahre Pro-jekt „Zeit schenken“ (Mu-sik: Manuela und AndreasDreher)

Dienstag, 22. Oktober, 14.30 Uhr:Mittagsgebet mit KrankensegenSamstag, 26. Oktober, 9.30 Uhr: EucharistiefeierGottesdienste in AutobahnkapelleSonntag, 20. Oktober, 11 Uhr: Ökumenischer Gottesdienst (evan-gelischer Pfarrer Hans-Rudolf Bek)Sonntag, 27. Oktober, 11 Uhr: Inklusiver Mit-Mach-Gottesdienst(Martina Kaiser und Ulrike Klopfer;musikalische Gestaltung: „Um Him-mels Willen“ Singen)BonhoefferzentrumFreitag, 25. Oktober, 19 Uhr: Taizé-Andacht (Beethovenstraße 50)Citypastoral Stadtoasein der August-Ruf-Straße 12a (überBlumen Mauch): Donnerstag undFreitag, von 12 - 17 Uhr.

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WOCHENBLATT SINGEN

Der Singener »Hausberg« aus Tuttlin-ger Sicht: Anmerkungen von Kreisarchivar i.R. Wolfgang Kramer am Montag, 4. November, in der Stadthalle.

1849 kam der Hohentwiel zur Stadt Tuttlingen. 1969 ging er bekanntlich an Singen über. Im 50. Jubiläumsjahr dieser Einge-meindung wird der profunde Twiel-Kenner über das beson-dere Verhältnis von Hohentwiel und Württemberg referieren.

Hohentwielstraßen gibt es in Stuttgart, Böblingen, Reutlin-gen oder Tuttlingen, doch nicht in Karlsruhe, Freiburg und erst recht nicht in Konstanz. 400 Jahre nach Ausbruch des Krie-ges ist der Burgenzerstörer, Plünderer und Brandschatzer Konrad Widerholt im württem-bergischen Landesteil immer noch der Held Württembergs im 30-jährigen Krieg und wird dort als Wohltäter verehrt. Das

Dorf Singen ist, historisch gese-hen, dagegen nur wenige kurze Wegstrecken gemeinsam mit dem Hohentwiel gegangen – und trotzdem wird er als Singe-ner »Hausberg« bezeichnet.All dies sind Diskrepanzen, auf die der Referent Wolfgang Kra-mer – 25 Jahre Kreisarchivar in Konstanz und 15 Jahre eben-solcher im württembergischen Tuttlingen – aufmerksam macht. Er versucht in seinem

»WissensWert«-Vortrag »Der Hohentwiel und die Württem-berger« am Montag, 4. Novem-ber, um 20 Uhr in der Stadthal-le Singen die Gründe für das besondere Verhältnis der Würt-temberger zu ihrer ehemaligen Landesfestung Hohentwiel fernab im Hegau aufzuzeigen.Karten gibt es im Vorverkauf bei der Tourist Information Sin-gen und unter www.stadthalle-singen.de. Pressemeldung

Der Hohentwiel und die Württemberger

Die heutigen Ruinen des Hohentwiels, die vom Land Baden-Württemberg mit viel Aufwand erhalten werden, zeigen bis heute die intensive Bebauung auf dem Vulkankegel auf. swb-Bild: Archiv/He

Der ehemalige Kreisarchivar Wolfgang Kramer.

swb-Bild: of/Archiv

SINGENkommunal

Amtsblatt der Stadt Singen 9. Oktober 2019 | Seite 4

Ortschaftsrat tagtMittwoch, 16. Oktober, 20 Uhr: Eineöffentliche Ortschaftsratssitzung fin-det heute im Rathaus statt (Tages-ordnung: Bekanntmachungstafel amRathaus und auf der Beurener Home-page).

Mitmachen beimObstbäume pflanzen

Alle Helfer, – egal ob jung oder alt –treffen sich am Samstag, 26. Okto-ber, auf dem Parkplatz beim CURA-NA. Zwei Walnussbäume und 20Streupost-Bäume werden gepflanzt.Schaufel, Schubkarre, wetterfesteKleidung – und schon kann es losge-hen …

AbfallFreitag, 18. Oktober: Grünschnittab-fuhr Dienstag, 22. Oktober: Blaue TonneDonnerstag, 24. Oktober: GelberSack

St. BartholomäuskircheDonnerstag, 17. Oktober, 7.50 Uhr:

SchülergottesdienstFreitag, 18. Oktober, 19 Uhr:RosenkranzSonntag, 20. Oktober, 10.30 Uhr:Wortgottesdient mit Kommunion18 Uhr: RosenkranzDienstag, 22. Oktober, 9.30 Uhr:Rosenkranz in der St. Wendelinska-pelle10 Uhr: Hl. Messe in der St. Wende-linskapelle

Krankenkommunion durch PfarrerRuf am Donnerstag, 17. Oktober, um16 Uhr im „Haus zum Feierabend“.

HackstockessenFeuerwehr, Jugendfeuerwehr undFörderverein laden zum Hackstock-essen am Freitag, 18. Oktober, ab17.30 Uhr in die CURANA ein (auchStraßenverkauf ). Neben Hackstockund Bauernbratwürsten gibt esSchlachtplatte.

SeniorennachmittagHerzliche Einladung zum monatli-chen Nachmittag der Seniorengrup-pe am Donnerstag, 31. Oktober, um15 Uhr im Gasthaus „Adler“.

Gehwege freihaltenGebüsch und Äste, die in Gehwegeoder Straßen hineinragen bzw. Ver-kehrszeichen verdecken, sind vomBesitzer zurückzuschneiden.

AbfalltermineDonnerstag, 17. Oktober: Biomüll Freitag, 18. Oktober: GrünschnittDienstag, 22. Oktober: Gelber SackMittwoch, 23. Oktober: Restmüll

FundsachenEin Damenfahrrad und zwei Schlüs-selbunde wurden gefunden; zu er-fragen bei der Verwaltungsstelle.

BlutspendeaktionDonnerstag, 31. Oktober, 15.30 -19.30 Uhr: Blutspendeaktion in derAachtalhalle

FußballFreitag, 18. Oktober, 18 Uhr: SV Boh-

lingen E – DJK Singen E3Samstag, 19. Oktober, 12.30 Uhr: SGHilzingen C – SG Überlingen a.R. C15 Uhr: SG Überlingen a.R. C2 – SGGailingen C16 Uhr: SC Bankholzen-Moos I – SVBohlingen ISonntag, 20. Oktober, 12.30 Uhr: JFVSingen D3 – SV Bohlingen D12.30 Uhr: SG Bohlingen B – SG Ra-dolfzell B215 Uhr: FC Singen II – SV Bohlingen II

TischtennisFreitag, 18. Oktober, 20 Uhr: TUSStetten I – SV Bohlingen IVSamstag, 19. Oktober, 16 Uhr: SVBohlingen II – TTC Mühlhausen III19 Uhr: SV Bohlingen I – TV Gaienho-fen I19 Uhr: SV Bohlingen III – TTC Sto-ckach -Zizenhausen II

VolleyballSamstag, 19. Oktober, 14 Uhr: TVNeustadt I – SV Bohlingen Herren I

OrtschaftssitzungEine öffentliche Ortschaftsratssit-zung findet am morgigen Donners-tag, 17. Oktober, um 20 Uhr im Rat-haus statt (Tagesordnung: Infotafelam Rathaus).

FundsacheEine blaue Strandmuschel wurde vordem Rathaus gefunden; abzuholenbei der Ortsverwaltung zu den Öff-nungszeiten.

MülltermineFreitag, 18. Oktober: GrünschnittDienstag, 22. Oktober: Restmüll undAltpapierMittwoch, 23. Oktober: Biomüll

Gottesdienst Sonntag, 20. Oktober: 10.30 Uhr:Hl. Messe

Schlepperfreunde Die Schlepperfreunde öffnen dieMoste jeden Samstag bis voraus-sichtlich 19. Oktober. Wer möchte,kann seinen Most sogar pasteurisie-

ren, bitte vorab rechtzeitig anmel-den: Telefon 0176/771 221 63.

LandfrauenhockDer Landfrauen-Bezirk Konstanzlädt zu einem gemütlichen Abendam Donnerstag, 17. Oktober, um19.30 Uhr im Laurentius-Stüble inHilzingen ein. Anmeldung: Telefon07736/1257 oder 07736/98933.

BürgercaféDonnerstag, 17. Oktober, 14 Uhr:Kaffeenachmittag mit musikalischerUnterhaltung

Haus- und GartenarbeitenAus aktuellem Anlass wird daraufhingewiesen, dass Haus- und Gar-tenarbeiten, die Lärm verursachen,nur von Montag bis Samstag von 8 -12.30 Uhr sowie von 13.30 - 20 Uhrzulässig sind; selbstverständlichnicht an Sonn- und Feiertagen!

AbfalltermineFreitag, 18. Oktober, ab 7 Uhr: Grün-schnittabfuhr

Samstag, 19. Oktober, ab 8 Uhr:Schrottsammlung durch die Feuer-wehr-Jugend

Fußball JugendSamstag, 19. Oktober, 10 Uhr: SVHausen E – SV Mühlhausen

AktiveSamstag, 19. Oktober, 14 Uhr: SVHausen II – PTSV Schlatt16 Uhr: SV Hausen I – Italiana Singen18 Uhr: SG Hausen Damen – SGOwingen (in Volkertshausen)

Feuerwehrprobe Montag, 21. Oktober, 19.30 Uhr: Ge-meinsame Probe mit der Abteilungs-wehr Schlatt in Schlatt

Sportverein: FischessenDer Sportverein lädt zum beliebtenFischessen am Freitag, 18. Oktober,um 18 Uhr in die Eichenhalle ein. UmVoranmeldung bei Robert Joos, Tele-fon 42265, wird gebeten.

SportheimNeuer Pächter des Sportheims inder Eichenhalle ist Daniel Anello.Öffnungszeiten: Dienstag bis Don-nerstag jeweils ab 18 Uhr sowie zuden Heimspielen der Aktiven.

Ortschaftsrat tagtDonnerstag, 24. Oktober, 20 Uhr: Öf-fentliche Ortschaftsratssitzung imRathaus (Tagesordnung: Infotafelam Rathaus undschlatt-unter-kraehen.de).

Ortsvorsteher Ortsvorsteher-Sprechstunden imRathaus: – Montag, 21. Oktober, 18 - 19 Uhr,

und nach Vereinbarung.

MülltermineFreitag, 18. Oktober: Grünschnittab-fuhr Mittwoch, 23. Oktober: Blaue TonneFreitag, 25. Oktober: Gelber Sack

AbfalltermineFreitag, 18. Oktober, ab 6 Uhr: Grün-schnitt Dienstag, 22. Oktober: Gelber Sack

Feuerwehr: Jahreshauptprobe Die Jahreshauptprobe der Feuer-wehr findet am Samstag, 19. Okto-ber, statt. Treffpunkt: 16 Uhr am Feu-erwehrhaus, wo die Einsatzannah-me besprochen wird. Anschließendgeht man gemeinsam zum Übungs-objekt. Auch die Jugendfeuerwehrstellt ihr Können unter Beweis.

Beurenan der Aach

Bohlingen

Friedingen Hausenan der Aach

Schlattunter Krähen

Überlingenam Ried

WichtigeTelefonnummern

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• Feuerwehr/Rettungsdienst:� 112

• Polizei: � 110• Polizeirevier Singen:

� 07731/888-0• Krankentransport: � 19222• Zahnärztlicher

Bereitschaftsdienst: � 0180/3 222 555-25

• Ärztlicher Bereitschaftsdienst:� 01805/192923507

• Kinderärztlicher Notfalldienst:� 0180/6077312

• Augenärztlicher Notfalldienst:� 0180/6075312

HNO-Notfalldienst:� 0180/6077211

• Hegau-Bodensee-Klinikum, Virchowstraße 10, Singen:

� 07731/890

IMPRESSUMAmtsblatt Singen

Herausgebervon SINGEN kommunal:Stadtverwaltung Singen (Htwl.),Hohgarten 2, 78224 Singen.Redaktion:Lilian Gramlich (verantwortlich)Telefon 85-107, Telefax 85-103E-Mail: [email protected]

Neue Gärten für das „Grenzenlose Garten-Rendezvous 2020“Das „Grenzenlose Garten-Rendez-vous“ hat sich mittlerweile als be-liebtes und erfolgreiches Angebotam westlichen Bodensee etabliert.Auch 2019 lockte es wieder zahlrei-che Gäste und Einheimische in diegrünen Perlen der Region. Der Regio Konstanz-Bodensee-He-gau e.V. möchte im Jahr 2020 wie-der öffentliche und private Garten-besitzer sowie Gartenbaubetriebeim Landkreis Konstanz, am thur-gauischen Untersee und im Kanton

Schaffhausen einladen, ihre „Gär-ten“ für Garteninteressierte zu öff-nen. Dies kann an einem oder meh-reren Tagen, an einem oder mehre-ren Wochenenden oder das ganzeJahr über sein. Auch können Veran-staltungen wie Kunst und Kultur imGarten, kulinarische Genüsse imGarten, Kochen mit Kräutern, mu-sikalisch-literarische Angebote oderFachvorträge integriert werden.Die Gärten des Grenzenlosen Gar-ten-Rendezvous werden in einer

Broschüre sowie im Internet vorge-stellt und sind automatisch auchTeil des Netzwerkes der Bodensee-gärten.Gartenbesitzer, die sich beteiligenmöchten, können sich bis zum 22.Oktober 2019 anmelden bei: RegioKonstanz-Bodensee-Hegau e.V.,Obere Laube 71, 78462 Konstanz,Telefon 07531/13 30 40, [email protected] oder inden örtlichen Tourismusbüros

Melanie Wintermantel (Krankenschwester aus Villingen)hat unsere Sonderzeichnungsmöglichkeit* genutzt und

www.voba-sbh.de/mitgliedschaft

„ Wäre ich nicht schon Mitglied – 2019 würde ich es werden.“

* Die Sonderzeichnungsmöglichkeit

Kombination mit dem Abschluss