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1 Sitzung des Gemeinderates am 11. Dezember 2017 TOP 1: Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung In der nichtöffentlichen Sitzung am 20. November 2017 hat sich der Gemeinderat mit folgenden Themen befasst und entsprechende Beschlüsse getroffen: • Verkauf eines Ladengeschäftes in der Schwetzinger Straße 16 • Verkauf eines Teilgrundstücks in der Schwetzinger Straße 19 • Verkauf eines Wochenendhausgrundstücks Am Kraichbach • Niederschlagung von Gewerbesteuerforderungen TOP 2: Wahl der Mitglieder der Ausschüsse des Gemeinderates Bürgermeister Jürgen Kappenstein erinnert daran, dass mit der Neufassung der Hauptsatzung am 23. Oktober 2017 folgende Ausschüsse des Gemeinderates festgelegt worden seien: 1. Finanz- und Verwaltungsausschuss: Vorsitzender und 11 weitere Mitglieder 2. Bau- und Umweltausschuss: Vorsitzender und 11 weitere Mitglieder 3 . Partnerschaftsausschuss: Vorsitzender und 9 weitere Mitglieder 4. Verkehrsausschuss: Vorsitzender und 7 weitere Mitglieder 5. Ständiger Umlegungsausschuss: Vorsitzender und 7 weitere Mitglieder (+ Vermessungssachverständiger und Bauverständiger der Baurechtsbehörde in beratender Funktion) Bei den Ausschüssen Ziffer 1 bis 4 handle es sich um beratende Ausschüsse. Lediglich der Ständige Umlegungsausschuss sei ein beschließender Ausschuss. Zudem sei außerhalb der Hauptsatzung ein Kindergartenausschuss gebildet worden, dessen Besetzung künftig wie folgt vorgenommen werden soll: 6. Kindergartenausschuss: Vorsitzender und 7 weitere Mitglieder Der Vorsitzende sämtlicher Ausschüsse sei kraft Gesetz der Bürgermeister. Die Gemeindeordnung gehe davon aus, dass über die personelle Zusammensetzung der

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Sitzung des Gemeinderates am 11. Dezember 2017

TOP 1: Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung

In der nichtöffentlichen Sitzung am 20. November 2017 hat sich der Gemeinderat mit

folgenden Themen befasst und entsprechende Beschlüsse getroffen:

• Verkauf eines Ladengeschäftes in der Schwetzinger Straße 16

• Verkauf eines Teilgrundstücks in der Schwetzinger Straße 19

• Verkauf eines Wochenendhausgrundstücks Am Kraichbach

• Niederschlagung von Gewerbesteuerforderungen

TOP 2: Wahl der Mitglieder der Ausschüsse des Gemeinderates

Bürgermeister Jürgen Kappenstein erinnert daran, dass mit der Neufassung der

Hauptsatzung am 23. Oktober 2017 folgende Ausschüsse des Gemeinderates

festgelegt worden seien:

1. Finanz- und Verwaltungsausschuss: Vorsitzender und 11 weitere Mitglieder

2. Bau- und Umweltausschuss: Vorsitzender und 11 weitere Mitglieder

3 . Partnerschaftsausschuss: Vorsitzender und 9 weitere Mitglieder

4. Verkehrsausschuss: Vorsitzender und 7 weitere Mitglieder

5. Ständiger Umlegungsausschuss: Vorsitzender und 7 weitere Mitglieder

(+ Vermessungssachverständiger und Bauverständiger der Baurechtsbehörde in

beratender Funktion)

Bei den Ausschüssen Ziffer 1 bis 4 handle es sich um beratende Ausschüsse.

Lediglich der Ständige Umlegungsausschuss sei ein beschließender Ausschuss.

Zudem sei außerhalb der Hauptsatzung ein Kindergartenausschuss gebildet worden,

dessen Besetzung künftig wie folgt vorgenommen werden soll:

6. Kindergartenausschuss: Vorsitzender und 7 weitere Mitglieder

Der Vorsitzende sämtlicher Ausschüsse sei kraft Gesetz der Bürgermeister. Die

Gemeindeordnung gehe davon aus, dass über die personelle Zusammensetzung der

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Ausschüsse in der Regel Einigung erzielt wird. In der Hauptsatzung sei geregelt,

dass für die weiteren Mitglieder der jeweiligen Ausschüsse die gleiche Anzahl von

Stellvertretern bestellt wird. Es werde vorgeschlagen, für jedes Ausschussmitglied

einen persönlichen Stellvertreter zu benennen.

Bereits im Vorfeld zur anstehenden Sitzung seien von den Ratsfraktionen und

politischen Gruppierungen Vorschläge zur personellen Besetzung der jeweiligen

Ausschüsse unterbreitet worden.

Die Besetzung der Ausschüsse sei wie folgt vorgesehen:

→ Finanz- und Verwaltungsausschuss der Gemeinde Ketsch

- Beratender Ausschuss -

Vorsitzender: Bürgermeister Kappenstein

Mitglieder:

Pers. Stellvertreter:

Franz, Thomas Jörger, Christian

Kapp, Michael Kapp, Tobias

Fuchs, Rainer Reister, Achim

Seitz, Michael Rapp, Ralf

Kemptner, Konrad Kochendörfer, Jens

Rist, Hans-Peter Badr, Tarek

Jungmann, Gerhard Rapp, Birgit

Mummert, Dieter

Läppchen, Annette

Martin, Günther

Weixler, Gerhard

Völker, Heino

Kohl, Karin

Müller, Frank

Moser, Helena

→Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Ketsch

- Beratender Ausschuss -

Vorsitzender: Bürgermeister Kappenstein

Mitglieder: Pers. Stellvertreter:

Kapp, Tobias Fuchs, Rainer

Rapp, Ralf Seitz, Michael

Reister, Achim Moser, Helena

Jörger, Christian Franz, Thomas

Kochendörfer, Jens Kemptner, Konrad

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Badr, Tarek Rapp, Birgit

Jungmann, Gerhard Rist, Hans-Peter

Müller, Frank

Kohl, Karin

Martin, Günther

Völker, Heino

Läppchen, Annette

Mummert, Dieter

Weixler, Gerhard Kapp, Michael

→ Partnerschaftsausschuss der Gemeinde Ketsch

- Beratender Ausschuss -

Vorsitzender: Bürgermeister Kappenstein

Mitglieder: Pers. Stellvertreter:

Seitz, Michael Rapp, Ralf

Fuchs, Rainer Jörger, Christian

Moser, Helena Kapp, Michael

Rist, Hans-Peter Badr, Tarek

Jungmann, Gerhard Rapp, Birgit

Völker, Heino

Kohl, Karin

Martin, Günther

Weixler, Gerhard

Mummert, Dieter

Läppchen, Annette

Kemptner, Konrad

Kochendörfer, Jens

→ Verkehrsausschuss der Gemeinde Ketsch

- Beratender Ausschuss -

Vorsitzender: Bürgermeister Kappenstein

Mitglieder: Pers. Stellvertreter:

Franz, Thomas

Kapp, Tobias

Kochendörfer, Jens

Rapp, Ralf

Seitz, Michael

Rist, Hans-Peter

Völker, Heino Müller, Frank

Kohl, Karin

Martin, Günther

Läppchen, Annette

Fuchs, Rainer

Weixler, Gerhard Kemptner, Konrad

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→ Kindergartenausschuss:

Vorsitzender: Bürgermeister Kappenstein

Mitglieder: Pers. Stellvertreter:

Seitz, Michael

Jörger, Christian

Rapp, Birgit

Müller, Frank

Moser, Helena

Fuchs, Rainer

Jungmann, Gerhard

Mummert, Dieter

Kohl, Karin

Martin, Günther

Weixler, Gerhard

Läppchen, Annette

Kochendörfer, Jens

Badr, Tarek

→ Ständiger Umlegungsausschuss der Gemeinde Ketsch

- Beschließender Ausschuss -

Vorsitzender: Bürgermeister Kappenstein

Mitglieder: Pers. Stellvertreter:

Franz, Thomas

Reister, Achim

Badr, Tarek

Mummert, Dieter

Jörger,Christian

Rapp, Ralf

Rist, Hans-Peter

Müller, Frank

Läppchen, Annette

Martin, Günther

Weixler, Gerhard

Kohl, Karin

Fuchs, Rainer

Kapp, Tobias

Vermessungssachverständiger:

nach Nennung

Bauverständiger der Gemeinde:

Mitglied: Rehberger, Marion Persönlicher Stellvertreter: Hans Keilbach

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Gemeinderat Günther Martin (Bündnis 90/Die Grünen) bringt sein Unverständnis

darüber zum Ausdruck, dass in den Ausschüssen jedes Mitglied einen Stellvertreter

benötigt.

Hauptamtsleiter Ulrich Knörzer erläutert, dass die Besetzung der Ausschüsse

parteiunabhängig und in der Hauptsatzung so festgelegt worden sei.

Es ergeht der einstimmige Beschluss:

Die durch Hauptsatzung bestimmten Ausschüsse des Gemeinderates sowie der

außerhalb der Hauptsatzung gebildete Kindergartenausschuss werden im Wege der

Einigung mit den aufgeführten Mitgliedern besetzt. Die jeweils genannten

Stellvertreter werden als persönliche Stellvertreter berufen.

TOP 3: Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2018

Bürgermeister Jürgen Kappenstein informiert darüber, dass über die geplanten

Einnahmen und Ausgaben für das kommende Jahr zu beraten und zu beschließen

sei, um damit die finanzielle Grundlage für die weitere Entwicklung der Gemeinde

festzulegen. Über die konkreten Zahlen sei im Vorfeld im Finanz- und

Verwaltungsausschuss sowie in der Klausurtagung sehr intensiv diskutiert worden.

Es liege ein Gesamthaushalt mit einem noch nie dagewesenen Volumen von 43,1

Millionen Euro vor - wobei auf den Verwaltungshaushalt 32,2 Millionen Euro und auf

den Vermögenshaushalt 10,9 Millionen Euro entfallen.

Bürgermeister Kappenstein geht sodann auf einige Zahlen näher ein und erläutert

diese. Auf der Einnahmenseite des Verwaltungshaushalts seien 22,4 Millionen Euro

an Steuern und Zuweisungen veranschlagt worden. Hierunter finde man zum

Beispiel die Grundsteuer mit 1,6 Millionen Euro, die Gewerbesteuer mit 7 Millionen

Euro, aber auch Anteile an der Einkommensteuer mit 7,9 Millionen Euro.

Weiterhin seien Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb in Höhe von 7,6 Millionen

Euro eingeplant. Darunter fallen die Gebühreneinnahmen von rund 1,3 Millionen

Euro, Mieten und Pachten von 1,6 Millionen Euro sowie Zuweisungen und

Zuschüsse vom Land mit geschätzten 1,8 Millionen Euro.

Auf der Ausgabenseite des Verwaltungshaushalts springen die Personalausgaben

ins Auge. Hier müsse mit einer Summe von 8,1 Millionen Euro gerechnet werden –

gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung, die sich im Wesentlichen aus den

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Tariferhöhungen im Beschäftigtenbereich und den Besoldungsanpassungen für

Beamte ergeben.

Der sächliche Betriebsaufwand werde mit insgesamt 10,1 Millionen Euro

veranschlagt. Darunter befinden sich 1,77 Millionen Euro für die Unterhaltung der

Einrichtungen, 1,2 Millionen Euro für deren Bewirtschaftung sowie Kalkulatorische

Kosten und Verrechnungskosten in Höhe von 4,1 Millionen Euro. Weiterhin werden

für Zuweisungen und Zuschüsse rund 4 Millionen Euro bereitgestellt.

Bei den sonstigen Finanzausgaben in Höhe von 9,9 Millionen Euro schlagen die

Finanzausgleichsumlage mit 3,8 Millionen Euro sowie die Kreisumlage mit 4,9

Millionen Euro zu Buche.

Nach diesen Zahlen sei der Haushalt ausgeglichen und es könne sogar ein kleiner

Überschuss von 4.000 Euro ausgewiesen werden. Dieser Überschuss werde sich

nach den Ergebnissen der November-Steuerschätzung 2017, die leider nicht mehr im

Haushaltsplan berücksichtigt werden konnte, wesentlich verbessern. Nach der

Steuerschätzung werden sich die Einnahmeerwartungen im Finanzausgleich um

700.000 Euro erhöhen. Damit befinde sich die Planung absolut im grünen Bereich.

Betrachtet man die Zahlen im Vermögenshaushalt, so sei ein Volumen von 10,9

Millionen Euro im investiven Bereich der Gemeinde festzustellen. Es seien hier durch

den Verkauf von gemeindeeigenen Bauplätzen 3,3 Millionen Euro an Einnahmen

geplant; ebenso könne mit investiven Zuweisungen und Zuschüssen von 240.000

Euro gerechnet werden. Mit einer Entnahme aus der Rücklage in Höhe von 7,3

Millionen Euro werde der Vermögenshaushalt letztlich ausgeglichen.

Auf der Ausgabenseite des Vermögenshaushalts seien Ausgaben für

Baumaßnahmen, insbesondere für den Straßenbau, in Höhe von 6,9 Millionen Euro

zu finden sowie Ausgaben für den Erwerb von Grundstücken in Höhe von 3 Millionen

Euro.

Abschließend kommt Bürgermeister Kappenstein auf die mittelfristige Finanzplanung

zu sprechen: Wenn die mittelfristige Finanzplanung auch mit großen Unsicherheiten

behaftet ist, so habe sie doch einige wichtige Funktionen. Bei größtmöglicher

Transparenz zeige diese Planung nämlich Entwicklungen und Trends auf. Dadurch

werde man frühzeitig auf mögliche Probleme hingewiesen. Durch diese ausreichende

Vorlaufzeit können Strukturen rechtzeitig verbessert und Wünsche auf ihre

Machbarkeit hin überprüft werden. Diese Planung sei somit ein wertvolles Hilfsmittel

für die Kontinuität und Verlässlichkeit der kommunalen Aufgabenerfüllung. Die

vorliegende Finanzplanung sei nach bestem Wissen und Gewissen erstellt worden.

Daraus ergebe sich, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde mittelfristig

gewährleistet ist.

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Nach den vorliegenden Zahlen werden in den Jahren 2017 bis 2021 Investitionen in

Höhe von rund 28,7 Millionen Euro getätigt. Diese können aufgrund der aktuell

vorliegenden Planung ohne die Aufnahme von Krediten finanziert werden. Ein

schöneres Weihnachtsgeschenk aus kommunalpolitischer Sicht sei kaum vorstellbar.

Gemeinderat Rainer Fuchs (CDU) hebt hervor, dass in Ketsch – aufgrund der guten

gesamtwirtschaftlichen Lage in Deutschland und den daraus resultierenden hohen

Steuereinnahmen – derzeit erhebliche Mehreinnahmen gegenüber den Planungen

zu verzeichnen seien. Die aktuelle Finanzlage der Gemeinde sei so gut wie schon

lange nicht mehr. Einen historischen Höchststand werde es beim Anteil an der

Einkommenssteuer mit geplanten 8 Millionen Euro geben. Auch die

Gewerbesteuereinnahmen werden im Jahr 2018 rekordverdächtige Höhen erreichen.

Die Weiterentwicklung des Gewerbegebiets Süd sei daher eine folgerichtige

Entscheidung gewesen. Die hohen Einnahmen durch Finanzzuweisungen von Bund

und Land seien der extrem guten Konjunktur und niedrigen Zinsen geschuldet.

Langfristig jedoch berge die hohe Staatsverschuldung Deutschlands von derzeit

mehr als 2,3 Billionen Euro natürlich erhebliche Risiken, beispielsweise wenn die

Zinsen wieder steigen. Das würde sich dann auch unmittelbar auf die kommunalen

Haushalte auswirken und diese belasten. Daher müsse die Weiterführung einer

sparsamen und vorausschauenden Haushaltsführung das erklärte Ziel bleiben.

Gemeinderat Fuchs macht deutlich, dass Ketsch für die Zukunft gut aufgestellt sei.

Aufgrund der großen Nachfrage nach Grundstücken im Neubaugebiet

„Fünfvierteläcker“ sei in den nächsten Jahren mit einem Einwohnerzuwachs zu

rechnen. Dies wirke sich positiv auf die Einnahmen aus Steuern und Zuweisungen

aus, stärke zudem das lokale Gewerbe und trage zur besseren Auslastung der

gemeindlichen Infrastrukturen bei. Entgegen aller Prognosen vermelden die beiden

Grundschulen zunehmende Schülerzahlen, womit auch der Bedarf an Hort- und

Kernzeitbetreuungsangebote steige. Allein für diese außerschulischen

Betreuungsangebote sei 2018 ein Zuschussbedarf in Höhe von 420.000 Euro

veranschlagt. Im Vermögensplan seien zudem 100.000 Euro für Baumaßnahmen zur

Erweiterung des Kernzeit-Betreuungsangebots vorgesehen.

Neben Kindergärten und Schulen gebe es weitere Einrichtungen, die teilweise

erhebliche Mittel verschlingen, die jedoch die hohe Attraktivität der Gemeinde

ausmachen: unter anderem die Badanlagen, die Bücherei, die Rheinhalle, der

Bruchfestplatz und die Grillhütte. Des Weiteren unterstütze die Gemeinde ihre

Vereine, die Räumlichkeiten und Infrastruktur weitgehend unentgeltlich nutzen und

über die Vereinsförderungsrichtlinien Zuschüsse erhalten.

Mit der Neugestaltung des Marktplatzes werde 2018 begonnen. Hierfür seien 1,5

Millionen Euro vorgesehen. Dieses Projekt habe, wie kein anderes zuvor,

Diskussionen über Art und Umgang einer Bürgerbeteiligung hervorgerufen. Eine

solche Bürgerbeteiligung dürfe aber nicht das Privileg der Starken und Lauten sein,

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sondern müsse Beteiligungsmöglichkeiten für alle bieten. Zugleich haben die Bürger

einen Anspruch darauf, dass die gewählten Vertreter am Gemeinwohl orientierte,

nachhaltige Entscheidungen treffen. Allein die Beachtung von Bürgeranfragen könne

nicht bedeuten, dass allen Anliegen tatsächlich Rechnung getragen werden kann.

Auch wenn die Einnahmen derzeit sprudeln, werde es nicht möglich sein, alle Ideen

und Wünsche umzusetzen. Hier gelte es, sich an Machbarem zu orientieren,

Prioritäten zu setzen und Entscheidungen zu treffen, die langfristig für alle Ketscher

von Vorteil sind.

Gemeinderat Hans-Peter Rist (SPD) führt aus, dass alle Zeichen aus Politik und

Wirtschaft ein weiteres Wachstum und damit verbundene Mehreinnahmen auch im

kommenden Jahr erwarten lassen. So sei die Notwendigkeit einer Entnahme aus den

Rücklagen von mehr als 7,3 Millionen Euro auf den ersten Blick vielleicht

überraschend. Wer aber die Haushaltsplanungen der vergangenen Jahre verfolgt

hat, wisse, dass die Gemeinde in ihren Finanzplanungen bis 2021 genau im Soll

liegt.

Gemeinderat Rist nennt sodann einige Zahlen aus den Einzelplänen. Unter anderem

führt er den Zuschussbedarf für die Neurottschule an, der im Jahr 2017 625.000 Euro

betragen hat und im Jahr 2018 – durch die Erweiterung zur Gemeinschaftsschule –

auf 710.000 Euro ansteigen wird. Für die Realschule sei mit 300.000 Euro derselbe

Zuschussbedarf wie im vergangenen Jahr eingeplant. Gemeinderat Rist fragt, ob bei

den Anmeldungen der Ketscher Schüler bereits eine Tendenz in Richtung

Realschule oder Gemeinschaftsschule zu erkennen sei. Hauptamtsleiter Knörzer

antwortet, dass hierzu keine Informationen vorliegen.

Gemeinderat Rist kommt auf den Zuschussbedarf für die Kulturpflege zu sprechen.

Der größte Zuschussbedarf mit 289.300 Euro falle hier auf die Gemeindebücherei.

Allerdings liege dieser nur 5 Euro über dem des Jahres 2016. Gerade auch im

Hinblick auf die Lesekompetenz habe die Bücherei einen hohen Stellenwert und es

sei allen Schülern und Eltern zu empfehlen, das umfassende Angebot und die

kenntnisreiche Beratung der Mitarbeiterinnen zu nutzen.

Bezüglich der im Haushalt eingestellten 100.000 Euro für Baumaßnahmen in der

„alla hopp!“-Anlage möchte Gemeinderat Rist wissen, ob hierbei auch Maßnahmen

geplant seien, die die Beschwerden der Anwohner berücksichtigen. Bürgermeister

Kappenstein unterstreicht, dass dies teilweise der Fall sei.

Im Hinblick auf den Zuschussbedarf in Höhe von 340.000 Euro für die Rheinhalle

bittet Gemeinderat Rist, gemeinsam mit Bürgern und Vereinen ein nachhaltiges

Konzept zu erarbeiten. In der Wohnlage Gutenbergstraße 37, 39 und 41 werde nicht

– wie in den vergangenen Jahren – ein Zuschuss in sechsstelliger Höhe eingefordert,

sondern erstmals ein Überschuss von 4.000 Euro in die Gemeindekasse gebracht.

Gemeinderat Rist fragt, wie dies möglich sei. Kämmerer Gerd Pfister erläutert, dass

die Gemeinde aktuell für das Objekt noch Miete bezahle. Da die Gemeinde Mitte des

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Jahres 2018 die Wohnanlage zurückkaufen werde, werden die Mietzahlungen nur

die Hälfte betragen. Dadurch entstehe der Überschuss.

Gemeinderat Dieter Mummert (FWV) findet es sehr positiv, dass der Haushaltsplan

auf Reserven zurückgreift, die aufgrund des sparsamen Wirtschaftens auch

vorhanden sind. Bisher sei die Gemeinde im Kernhaushalt schuldenfrei. Aufgrund der

guten Finanzlage sei aktuell davon auszugehen, dass keine neuen Kredite benötigt

werden. Aus dem Haushaltsplan gehe hervor, dass die Rücklagen Ende 2018

5.664.000 Euro betragen werden. Bis zum Jahr 2021 werden sie stetig abnehmen,

denn die Rücklagen werden benötigt für: die Neugestaltung der Schwetzinger Straße

und des Marktplatzes, Straßenbaumaßnahmen, Umgestaltung der Neurottschule in

eine Gemeinschaftsschule, Brandschutz an der Neurottschule, Neubau einer Mensa,

Planungskosten für einen neuen Kindergarten sowie Planungskosten für die

Auslagerung der Hort- und Kernzeitbetreuung an der Alten Schule. Dies alles seien

gewaltige Aufgaben, die in den nächsten Jahren bewältigt werden sollen und

trotzdem werde 2021 voraussichtlich noch 1 Million Euro im Finanzhaushalt vorrätig

sein. Alles dies sei nur möglich, weil die Verwaltung vorausschauend plant, investiert

und alle ihr zustehenden Landes- und Förderzuschüsse abruft. Für den Zeitraum bis

2021 sei die Leistungsfähigkeit der Gemeinde gewährleistet.

Gemeinderätin Annette Läppchen (Unabhängige Grüne) merkt an, dass der

Haushaltsplan wieder deutlich zeige, wie sich die Kosten in den verschiedenen

Bereichen in der Gemeinde entwickelt haben. Hierzu gehören zum Beispiel die

Bereiche Verwaltung, Unterhaltung der zahlreichen Einrichtungen im Sozial- und

Bildungsbereich und die Instandhaltung der Infrastruktur im Straßen- und

Versorgungssektor. Hier seien im Zuge der Neugestaltung der Schwetzinger Straße

auch die kostspielige Erneuerung des maroden Wasser- und Abwassernetzes zu

erwähnen, aber auch die Umbauten an den Schulen. Hinzu kommen weitere

Ausgaben für den Ausbau der Gemeinschaftsschule mit Mensa und den Neubau

eines Kindergartens. Alles dies erfordere hohe Investitionen zur Sicherung der

Zukunftsfähigkeit der Gemeinde. Für Einsparungen gebe es hier keinen Spielraum.

Deshalb müsse man die jetzige gute Konjunkturlage für solche Investitionen nutzen

und hoffen, dass sich die Einnahmen weiterhin so gut entwickeln wie bisher. Wenn

es hingegen um weitere zusätzliche Investitionen geht, müsse man strenge Kriterien

anlegen, denn die Gemeinde könne nicht alle Wünsche erfüllen. Stattdessen sei eine

Priorisierung aller Maßnahmen erforderlich.

Gemeinderätin Läppchen fragt, warum auf der Einnahmenseite die Erstattungen vom

Land für Ausgaben des Verwaltungshaushaltes fast doppelt so hoch waren als in der

Version vom Oktober angegeben. Auch der Ansatz für die Erstattungen von

kommunalen Sonderrechnungen sei deutlich höher ausgefallen als in der Version

vom Oktober. Kämmerer Pfister erklärt, dass bei der Version im Oktober noch nicht

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alle Berechnungen eingeplant gewesen seien und dass bei den kommunalen

Sonderrechnungen die Erstattungen aus dem Eigenbetrieb noch nicht berücksichtigt

worden waren.

Bei der Straßenbeleuchtung möchte Gemeinderätin Läppchen wissen, warum die

Stromkosten durch die erfolgte Umstellung auf LED-Licht nicht maßgeblich gesunken

seien. Im Jahr 2016 haben die Stromkosten 103.486 Euro betragen und für 2018

seien 150.000 Euro angesetzt. Kämmerer Pfister antwortet, dass dem Ergebnis 2016

noch nicht alle Abrechnungen zugrunde lagen. Die angesetzten 150.000 Euro

werden auf jeden Fall ausreichend sein.

Bezüglich der Fragen, warum sich für den Friedhof die Unterhaltung der Grundstücke

mehr als verdoppelt hat und warum die Kosten für die Unterhaltung gemeindeeigener

Grundstücke extrem gestiegen sind, sichert Kämmerer Pfister eine

Zusammenstellung der Details zu.

Gemeinderat Günther Martin (Bündnis 90/Die Grünen) findet es erfreulich, dass die

Gemeinde schuldenfrei geblieben ist. Dies habe er nicht erwartet. Gemeinderat

Martin kritisiert am Haushaltsplan, dass mit 10.000 Euro zu wenig Geld für den

Umwelt- und Naturschutz ausgewiesen werde. Für die Instandsetzung der Radwege

beispielsweise sollte mehr Geld ausgegeben werden. Auch wäre es beim Anlegen

der Versickerungsflächen im Neubaugebiet „Fünfvierteläcker“ gut gewesen, wenn

Tunnel angelegt worden wären, damit die Amphiben wandern können.

Als weitere Anregung nennt Gemeinderat Martin den Lärmschutz am „alla hopp!“-

Park: Der hinter den Häusern entlang führende Weg sollte beleuchtet werden.

Bürgermeister Kappenstein unterstreicht, dass dies nicht erforderlich sei, da in

diesem Bereich andere beleuchtete Wege zur Verfügung stehen.

Gemeinderat Martin möchte wissen, warum es bei kulturellen Veranstaltungen

Pauschalbeträge für den Bauhof gibt. Bürgermeister Kappenstein erklärt, dass sich

die Bauhof-Mitarbeiter beispielsweise um die Bestuhlung kümmern und dass hierfür

Arbeitsstunden anfallen. Als Planansatz für die interne Verrechnung werden

Pauschalbeträge veranschlagt. Erst bei der Jahresrechnung können die konkreten

Zahlen ermittelt werden.

Gemeinderat Martin fragt, warum für die Neugestaltung der Schwetzinger Straße nur

500.000 Euro eingeplant wurden und welche Maßnahmen in der Enderlestraße

vorgesehen seien. Bürgermeister Kappenstein antwortet, dass für die Neugestaltung

der Schwetzinger Straße in den Vorjahren bereits Mittel eingestellt worden seien, die

noch nicht aufgebraucht sind. In der Enderlestraße müsse teilweise die

Straßendecke saniert werden.

Gemeinderat Martin möchte wissen, warum für die Mannheimer Straße und die

Brühler Straße 1,2 Millionen Euro für Anschlüsse an das Neubaugebiet

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„Fünfvierteläcker“ angesetzt wurden und ob diese Ausgaben nicht von den

Anwohnern des Neubaugebiets mit den Erschließungskosten bezahlt werden

müssten. Bürgermeister Kappenstein macht deutlich, dass die Mannheimer Straße

und die Brühler Straße nicht im Erschließungsgebiet liegen und die Anschlüsse auch

ohne Neubaugebiet hätten saniert werden müssen.

Gemeinderat Gerhard Weixler (parteilos) führt aus, dass der Haushalt 2018 im

Vergleich zu 2017 um 2 Millionen Euro höher angesetzt sei und ein Volumen von

knapp 43,1 Millionen Euro aufweise. Bei den Steuereinnahmen gebe es vor allem bei

der Gewerbesteuer und Hundesteuer sowie beim Anteil Umsatzsteuer einen

deutlichen Anstieg zu verzeichnen. Aktuell sprudeln die Steuereinnahmen auf allen

Ebenen. Es werde überall mit Mehreinnahmen gegenüber den Planungen gerechnet.

Insofern bestehe derzeit kein Grund zu sorge. Dennoch sollte die Gemeinde Ketsch

weiterhin finanzwirtschaftlich solide arbeiten, um sich einen Gestaltungsspielraum für

die Zukunft zu bewahren. Die Pro-Kopf-Verschuldung im kameralen Haushalt werde

im Jahr 2018 von 46,04 Euro auf 40,29 Euro sinken. Dies sei im Rhein-Neckar-Kreis

eine Spitzenstellung. Die Rücklagen der Gemeinde haben sich – entgegen aller

Unkenrufen – wieder positiv verändert, so dass die Gemeinde die wichtigen

Investitionen der nächsten Jahre mit eigenen Mitteln stemmen kann. Im Zeitraum bis

2021 sei die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde gewährleistet.

Alle Fraktionen sprechen Kämmerer Gerd Pfister und seinen Mitarbeitern ihren Dank

aus.

Es ergeht – bei einer Enthaltung von Gemeinderat Günther Martin (Bündnis 90/Die

Grünen) – der mehrheitliche Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung 2018 und genehmigt den

Haushaltsplan 2018 mit sämtlichen Anlagen gemäß der Vorlage der Verwaltung.

TOP 4: Wirtschaftsplan des Wasserversorgungsbetriebes 2018

Bürgermeister Kappenstein teilt mit, dass der Erfolgsplan mit einem Gesamtbetrag

der Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 1.011.200 Euro abschließe. Im

Vermögensplan seien Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 350.000 Euro

vorgesehen.

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Kämmerer Pfister erinnert daran, dass der Entwurf des Wirtschaftsplanes mit Erfolgs-

und Vermögensplan des Wasserversorgungsbetriebes in der Finanz- und

Verwaltungsausschusssitzung am 13. November 2017 vorberaten wurde.

Beim Wasserversorgungsbetrieb plane man für das Jahr 2018 Umsatzerlöse in Höhe

von 1.001.000 Euro. Hierbei sei der Wasserpreis von 1,15 Euro pro Kubikmeter

sowie ein Wasserabsatz von rund 750.000 Kubikmeter zugrunde gelegt worden.

Insgesamt werden Erträge in Höhe von 1.0011.200 Euro erwartet.

Auf der Aufwandseite gehe man von einem Materialaufwand in Höhe von 366.500

Euro, Aufwendungen für die Unterhaltung des Netzes und Wasserzähleraustausch in

Höhe von 253.200 Euro sowie sonstige betriebliche Aufwendungen in Höhe von

234.700 Euro aus. Insgesamt werden Aufwendungen in Höhe von 1.011.200 Euro

erwartet. Unter dem Strich dürfte sich ein Gewinn in Höhe von 47.000 Euro ergeben.

Im Vermögensplan werden Investitionen in Höhe von insgesamt 230.000 Euro für

neue Leitungen vorgesehen. Im Einzelnen seien dies die Schwetzinger Straße mit

200.000 Euro sowie das Gewerbegebiet Süd mit 30.000 Euro. Für

unvorhergesehene Maßnahmen werden 50.000 Euro eingeplant. Die Finanzierung

erfolge über eine geplante Kreditaufnahme in Höhe von 228.500 Euro. Insgesamt sei

die finanzielle Lage des Wasserversorgungsbetriebes weiterhin geordnet.

Gemeinderat Michael Kapp (CDU) begrüßt es, dass der Haushaltsplan ausgeglichen

ist. Dies sei notwendig, damit die Aufwendungen von den Gebühren gedeckt werden.

Der Planansatz der Umsatzerlöse sei leicht nach oben angepasst worden. Die

Ansätze der Unterhaltungskosten der Versorgungsleitungen seien in gleichem Maße

angepasst worden.

Gemeinderat Gerhard Jungmann (SPD) bringt seine Freude darüber zum Ausdruck,

dass der Wasserversorgungsbetrieb auf gesunden Beinen stehe. Die Erhöhung des

Wasserpreises Anfang 2017 habe seinen Teil dazu beigetragen. In den nächsten

Jahren anstehende Reparatur- und Sanierungsarbeiten von Versorgungsleitungen

könnten aber durchaus zu weiteren Gebührensteigerungen führen.

Gemeinderat Dieter Mummert (FWV) merkt an, dass der Wasserversorgungsbetrieb

der Gemeinde Ketsch das Trinkwasser vom Zweckverband Wasserversorgung

Kurpfalz und von der MVV beziehe. Beim Wasserverkauf an die Tarifabnehmer

werden Einnahmen in Höhe von 980.000 Euro erwartet.

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Gemeinderätin Annette Läppchen (Unabhängige Grüne) findet es ebenfalls gut, dass

der Wirtschaftsplan ausgeglichen ist. Das Wichtigste für die Bürger sei, dass

mittelfristig mit keiner Gebührenerhöhung gerechnet werden muss.

Gemeinderat Günther Martin (Bündnis 90/Die Grünen) und Gemeinderat Gerhard

Weixler (parteilos) stimmen dem Wirtschaftsplan des Wasserversorgungsbetriebes

2018 zu.

Es ergeht der einstimmige Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt den Wirtschaftsplan des Wassersversorgungsbetriebes

der Gemeinde Ketsch für das Wirtschaftsjahr 2018 gemäß der Vorlage der

Verwaltung.

TOP 5: Wirtschaftsplan des Abwasserbetriebes

Bürgermeister Kappenstein informiert darüber, dass der Erfolgsplan einen

Gesamtbetrag der Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 2.235.700 Euro aufweise.

Der Vermögensplan umfasse Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 1.002.200

Euro.

Kämmerer Pfister erläutert, dass man beim Abwasserbetrieb für das Jahr 2018

Umsatzerlöse in Höhe von 1.634.000 Euro plane. Hierbei entfalle auf das

Schmutzwasser voraussichtlich ein Anteil von 1.204.200 Euro und auf das

Niederschlagswasser 430.000 Euro. Zusammen mit weiteren Erlösen ergebe sich

eine Gesamtsumme im Erfolgsplan von 2.235.700 Euro.

Auf der Aufwandseite rechne man mit einer Betriebskostenumlage für die Kläranlage

in Höhe von 1.000.000 Euro, Abschreibungen in Höhe von 371.000 Euro sowie

Zinsaufwendungen von 314.000 Euro. Für zu beziehende Leistungen, insbesondere

die Kanalunterhaltung, werden 250.000 Euro veranschlagt.

Insgesamt werden Aufwendungen in Höhe von 2.235.700 Euro geplant.

Im Vermögensplan werden Investitionen in Höhe von insgesamt 700.000 Euro für

neue Abwasserleitungen vorgesehen. Im Einzelnen seien dies die Schwetzinger

Straße mit 600.000 Euro sowie im Gewerbegebiet Süd 100.000 Euro. Zur

Finanzierung der Investitionen seien Kreditaufnahmen in Höhe von 526.000 Euro

eingeplant.

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Insgesamt sei die finanzielle Lage des Betriebes auch weiterhin geordnet.

Gemeinderat Michael Kapp (CDU) sieht für 2018 bei den Gebühren keinen

Erhöhungsbedarf. 2018 werde mit einem leichten Überschuss gerechnet. Der

Kostenanteil für die Straßenentwässerung betrage voraussichtlich 314.000 Euro und

werde den Gebührenzahlern gutgeschrieben.

Gemeinderat Gerhard Jungmann (SPD) merkt an, dass der Abwasserbetrieb – trotz

vieler Sanierungsarbeiten am Kanalsystem – finanziell gut aufgestellt sei. Da es aber

im Untergrund weitere schlummernde Probleme gibt, könnte sich in naher Zukunft

bei der Preisgestaltung etwas ändern. Auch könnte sich beim

Abwasserzweckverband der Beitrag der Gemeinde erhöhen, da auch hier erhebliche

Sanierungen getätigt wurden und weitere in Planung sind, zum Beispiel der Bau

einer vierten Reinigungsstufe. Diese Kosten sollten – wenn die Beiträge und

Zuschüsse nicht mehr ausreichen – über weitere Kredite finanziert werden.

Gemeinderat Dieter Mummert (FWV) erläutert, dass sich – bei einer Einwohnerzahl

von 12.558 Personen – eine momentane Pro-Kopf-Verschuldung von 307,07 Euro

ergebe. Der Schuldenstand des Abwasserbetriebes werde zum Jahresende 2018

3.856.242 Euro betragen. Für die mittelfristige Finanzplanung bis 2021 werden rund

5,3 Millionen Euro in das Kanalnetz investiert werden müssen.

Gemeinderätin Annette Läppchen (Unabhängige Grüne), Gemeinderat Günther

Martin (Bündnis 90/Die Grünen) und Gemeinderat Gerhard Weixler (parteilos)

stimmen dem Wirtschaftsplan des Abwasserbetriebes 2018 zu.

Es ergeht der einstimmige Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt den Wirtschaftsplan des Abwasserbetriebes der

Gemeinde Ketsch für das Wirtschaftsjahr 2018 gemäß der Vorlage der Verwaltung.

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TOP 6: Antrag der Fraktion Unabhängige Grüne Ketsch zur Einleitung einer

Überprüfung zur Realisierung einer neuen Anbindung der Gemeinde Ketsch an

die L 599/B 36 im Zusammenhang mit dem bevorstehenden Ausbau der BAB

A6

Der Antrag der Unabhängigen Grünen Ketsch wird in seiner Begründung wie folgt

konkretisiert:

1. Aufstellung eines Lage- und Trassenplanes

2. Abschätzende Kostenaufstellung anhand dieser Pläne

3. Anfragen bei den Verkehrsministerien von Land und Bund über zu erwartende

Investitionszuschüsse

4. Herbeiführung einer Entscheidung durch Beschlussvorlage im Gemeinderat mit

„Ja“ oder „Nein“ für die geplante Anbindung der Gemeinde Ketsch an die L 599 / B

36.

Bauamtsleiter Hans Keilbach erinnert daran, dass eine Südanbindung schon einmal

Gegenstand der Beratung gewesen und beim Regierungspräsidium Karlsruhe

angefragt worden sei. Das seinerzeitige Antwortschreiben sei den Gemeinderäten

fraktionsweise zur Information zur Verfügung gestellt worden. Grundsätzlich bestehe

die Bereitschaft dieser Behörde, dem Wunsch nach einem zusätzlichen Anschluss

der Gemeinde im Süden nachzukommen und diesen in die weiterführenden

Planungen einzubeziehen. Es werde jedoch deutlich auf die Kostentragungspflichten

des Antragstellers und damit der Gemeinde hingewiesen. Außerdem werde eine

richtlinienkonforme Umsetzungsmöglichkeit vorausgesetzt. Die Überprüfung, ob eine

neue Anbindung realisiert werden kann, sei laut Regierungspräsidium jedoch erst

anhand von detaillierten Angaben über die Linienführung und die Lage des neuen

Knotenpunktes möglich.

Dementsprechend werde im Antrag der Unabhängigen Grünen Ketsch die Erstellung

von Lage- und Trassenplänen und eine abschätzende Kostenaufstellung auf dieser

Grundlage gefordert. Da diese Planungen als belastbare Grundlage auch der

Klärung von eventuellen Zuschüssen dienen sollen, sei hierfür die Unterstützung

einschlägiger Fachplaner notwendig und zu beauftragen.

Damit das Anliegen der Unabhängigen Grünen Ketsch zu einem beschlussfähigen

Abschluss gebracht werden kann, werde die Verwaltung ein Honorarangebot für die

Ausführung der notwendigen Planungen mit Beratung über Varianten und

Kostenschätzung eines einschlägigen Büros für Verkehrsplanungen einholen und –

soweit notwendig – einen entsprechenden Vergabebeschluss vorlegen. Wegen der

Ortskenntnis und der vorhandenen, aktuellen Verkehrserhebungen und Zahlen wäre

ein Angebot des Büros Koehler & Leutwein aus Karlsruhe angebracht. Des Weiteren

wäre auch eine Vorberatung in der nächsten Sitzung des Bau- und

Umweltausschusses dienlich.

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Gemeinderätin Karin Kohl (Unabhängige Grüne) findet es gut, dass das

Regierungspräsidium dem Projekt nicht ablehnend gegenüber steht, auch wenn

Bedingungen erfüllt werden müssen. Dem Antrag der Grünen werde mit dem

Beschlussvorschlag Rechnung getragen, denn eine Kostenaufstellung werde

erarbeitet, Investitionszuschüsse werden erfragt und nach einer Beratung im Bau-

und Umweltausschuss könne ein Beschuss in öffentlicher Gemeinderatssitzung

erfolgen.

Gemeinderat Ralf Rapp (CDU) hat Bedenken, ob mit einer neuen Anbindung der

Kosten-Nutzungsfaktor erreicht werden kann. Es sei fraglich, ob sich die

Verkehrslage tatsächlich entspannen würde. Daher sei es richtig, zunächst einmal

weitere Informationen zu erhalten und darüber zu beraten.

Gemeinderat Tarek Badr (SPD) macht ebenfalls auf die Kostenfrage aufmerksam

und befürchtet, dass es aufgrund dieser neuen Verbindung zu einer Erhöhung des

Lkw-Zielverkehrs kommen könnte. Hier stelle sich die Frage, ob man überhaupt eine

beschlussfähige Vorlage erbringen kann.

Gemeinderat Heino Völker (FWV) findet die Beauftragung einer Fachfirma ins Blaue

hinein problematisch. Es fehle eine Skizzierung, wie man sich die Anbindung

vorstelle und welche konkreten Vorteile man sich davon verspricht. Die Antragsteller

hätten sich im Vorfeld Gedanken darüber machen müssen, welche Verkehrsströme

in Ketsch an welchen Stellen aufgelöst werden sollen. Bei der Realisierung einer

neuen Anbindung seien zudem hohe Planungs- und Umsetzungskosten zu erwarten.

Gemeinderat Günther Martin (Bündnis 90/Die Grünen) sieht den Zweck des Antrags

darin, dass das Gewerbegebiet Ost erschlossen werden soll, ohne die Wohngebiete

zu belasten. Es sei wichtig, für das Gewerbegebiet Ost eine kosteneffiziente und

umweltverträgliche Lösung zu finden, deshalb unterstütze er den Antrag. Die

Verlängerung des Oftersheimer Heuwegs sei keine Ausfallstraße und werde dennoch

von vielen Fahrzeugen und Lkw genutzt, so dass sich Fahrradfahrer bedroht fühlen.

Bürgermeister Kappenstein hebt hervor, dass die Verlängerung des Oftersheimer

Heuwegs nur für Fahrzeuge bis zu 12 Tonnen geeignet sei. Es stehe nicht in

Überlegung, diesen Weg für die Erschließung des Gewerbegebiets Ost zu nutzen.

Gemeinderat Gerhard Weixler (parteilos) stimmt dem Beschlussvorschlag zu.

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Es ergeht – bei einer Enthaltung von Gemeinderat Heino Völker (FWV) – der

mehrheitliche Beschluss:

Nach der Erhebung weiterer, entscheidungserheblicher Belange werden die

Beratungen an den zuständigen Bau- und Umweltausschuss verwiesen.

TOP 7: Bebauungsplan „Bruchrain; 2. Abschnitt“, Auslegungsbeschluss

Das Anwesen Hockenheimer Straße 110 stellt den verbliebenen Rest einer früheren

gewerblichen Nutzung am südlichen Ortsrand von Ketsch, westlich der

Hockenheimer Straße, dar. Es handelt sich um das ursprünglich vom Eigentümer des

Gewerbebetriebs genutzte Wohnhaus mit seinem umgebenden, parkartigen Garten.

Für dieses Anwesen bestehen Umnutzungsabsichten. Der überwiegende Teil des

Anwesens befindet sich im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB.

Am 15. Mai 2017 wurde in der Gemeinderatssitzung der Aufstellungsbeschluss für

den Bebauungsplan „Bruchrain, 2. Abschnitt“ sowie die dazugehörige

Veränderungssperre gefasst. Für das Plangebiet waren grundlegend

unterschiedliche Entwicklungsmöglichkeiten denkbar. Diese wurden mehrfach im

Bau- und Umweltausschuss diskutiert. Nach Abwägung der privaten und öffentlichen

Belange wurde entschieden, dass keine Neustrukturierung des Areals mit

Ausdehnung der Bebauung über den heute bereits zulässigen Rahmen hinaus

ermöglicht werden soll. Dies beinhaltet die Sicherung der parkartigen Gartenanlage

sowie eine Weiterentwicklung der Bebaubarkeit des Grundstücks in dem nach § 34

BauGB gegebenen Rahmen. Daher sprachen sich die Gemeinderatsmitglieder in der

letzten Bauausschusssitzung für den vorliegenden Bebauungsplanentwurf aus.

Planerische Zielsetzung ist somit insbesondere die Schaffung einer

planungsrechtlichen Grundlage gemäß § 13 BauGB für eine mit den umgebenden

Nutzungen verträglichen Bebauung des Areals. Ansonsten wären grundlegende

Konflikte im Hinblick auf die schutzwürdigen Belange der südlich angrenzenden

Nutzungen – Einzelhandel und Schützenverein – und/oder mit der nördlich

angrenzenden Wohnbebauung zu erwarten.

Die Voraussetzungen für das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB sind erfüllt.

Nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches ist durch den Gemeinderat die

öffentliche Auslegung, die einen Monat beträgt, zu beschließen. Über die dabei

eingehenden Anregungen oder Bedenken fasst der Gemeinderat in öffentlicher

Sitzung Beschluss.

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Gemeinderat Tobias Kapp (CDU) macht deutlich, dass der jetzige Entwurf drei

Aspekte in Einklang bringe: den Schutz von Umwelt und Natur durch die Sicherung

der parkartigen Gartenanlage, den Schutz der Nachbarn durch die Sicherung der

Lärm- und Emissionsschwellenwerte sowie den Schutz des Eigentümers durch das

Beibehalten von Entwicklungspotenzial.

Gemeinderat Gerhard Jungmann (SPD) befürwortet, dass durch den Bebauungsplan

die rechtliche Grundlage darüber geschaffen werde, welcher Teil des Anwesens

bebaut werden darf. Es sei wichtig, dass der parkartige Garten erhalten bleibt.

Gemeinderat Frank Müller (FWV) sagt, dass der Bebauungsplan soweit gereift sei,

dass alle Belange berücksichtigt wurden. Die Bürger sollten nun Gebrauch von der

Möglichkeit einer Öffentlichkeitsbeteiligung machen.

Auch Gemeinderätin Karin Kohl (Unabhängige Grüne) ruft die Bürger dazu auf, ihre

Anregungen und Bedenken einzubringen.

Gemeinderat Günther Martin (Bündnis 90/Die Grünen) erinnert daran, dass im

artenschutzrechtlichen Gutachten, das im Vorfeld der Baumaßnahme für den

Einzelhandelsverbundstandort erstellt wurde, auf den Bestand von Fledermäusen

hingewiesen wurde.

Gemeinderat Gerhard Weixler (parteilos) stimmt dem Auslegungsbeschluss zu.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

Der Bebauungsplanentwurf mit örtlichen Bauvorschriften „Bruchrain, 2. Abschnitt“

wird gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 3, Absatz 2 BauGB

auf die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen,

öffentlich ausgelegt. Zeitpunkt und Ort werden vorher rechtzeitig ortsüblich bekannt

gegeben.

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TOP 8: Bebauungsplan „Fünfvierteläcker; 1. Änderung“,

Aufstellungsbeschluss

Die Gemeinderäte Gerhard Jungmann (SPD), Konrad Kemptner (SPD), Dieter

Mummert (FWV) und Helena Moser (CDU) erklären sich für befangen und nehmen

im Zuschauerraum Platz.

Im Bebauungsplan „Fünfvierteläcker“ wurden im südwestlichen Bereich der

Neubaufläche insgesamt vier Baufelder für Reihenhausgruppen mit je vier

Teilgrundstücken vorgesehen. Im Rahmen der Bodenordnung wurde die in der

ursprünglichen städtebaulichen Konzeption dargestellte Lösung für die Garagen- und

Stellplatzflächen der Reihenmittelhäuser nicht übernommen, so dass nun ein

Nachweis der notwendigen Stellplätze bei den Reihenmittelhäusern nur durch eine

vollständige Nutzung der Vorgartenzone möglich wäre. Da dies städtebaulich nicht

beabsichtigt war, ist nun geplant, anstelle eines Reihenendhauses eine Garagen-

beziehungsweise Stellplatzanlage zu errichten, auf der der bauordnungsrechtliche

Stellplatzbedarf der Reihenmittelhäuser nachgewiesen werden kann.

Die Garagen- beziehungsweise Stellplatzanlage widerspricht jedoch den

Festsetzungen des rechtsgültigen Bebauungsplanes „Fünfvierteläcker“, da dort

Garagen und Stellplätze mit ihren Zufahrten nur zwischen der

Straßenbegrenzungslinie und der Hinterkante der überbaubaren Grundstücksfläche

sowie in den seitlichen Abstandsflächen zulässig sind.

Die Garagen- beziehungsweise Stellplatzanlage kann nicht durch eine Befreiung von

den Festsetzungen des Bebauungsplans genehmigt werden, da die Grundzüge der

Planung berührt sind. Daher wird zur planungsrechtlichen Absicherung des

Vorhabens eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich.

Der Bebauungsplan verfolgt das Ziel der Verbesserung der Bebauungsmöglichkeiten

für bereits planungsrechtlich ausgewiesene Baugrundstücke. Die

Bebauungsplanänderung wird daher im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a

BauGB durchgeführt. Die Voraussetzungen des § 13a BauGB sind erfüllt, weil

- die nach dem Bebauungsplan zulässige Grundfläche im Sinne des § 19, Absatz 2

BauNVO weniger als 20.000 Quadratmeter beträgt

- der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur

Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, weder begründet

noch vorbereitet

- keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1, Absatz 6, Nr. 7,

Buchstabe b genannten Schutzgüter (FFH- und Vogelschutzgebiete) bestehen

- keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass bei der Planung Pflichten zur

Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50,

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Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind.

Den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend, wird auf die Erstellung eines

Umweltberichtes und die Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung verzichtet.

Gemeinderat Tobias Kapp (CDU) bringt seine Freude über die rege Bautätigkeit im

Neubaugebiet „Fünfvierteläcker“ zum Ausdruck und kommt sodann auf die

Stellplatzsituation zu sprechen. Die Umwidmung eines Grundstücks in eine Garagen-

und Stellplatzfläche könne das Stellplatzproblem für die Reihenmittelhäuser lösen

und gleichzeitig den Hausbesitzern die Möglichkeit lassen, einen Vorgarten

anzulegen und diesen nicht als Parkfläche nutzen zu müssen.

Gemeinderat Kapp fragt, wo der Planungsfehler gelegen habe. Bauamtsleiter

Keilbach erläutert, dass das städtebauliche Konzept in der Umlegung nicht

vollständig umgesetzt worden sei.

Gemeinderat Jens Kochendörfer (SPD) stimmt dem Vorschlag zu und möchte

wissen, ob noch weitere ähnliche Situationen bekannt seien. Bürgermeister

Kappenstein antwortet, dass es nur die Reihenmittelhäuser betreffe.

Gemeinderat Kochendörfer weist darauf hin, dass die Hausnummern gut sichtbar

angebracht werden sollten, damit es durch die Garagen nicht zu Unklarheiten bei der

Nummerierung kommt.

Gemeinderat Frank Müller (FWV) hebt hervor, dass es sich um ein Versäumnis in der

Planungsphase handle. Die nun vorgeschlagene Änderung sei zwar nicht schön,

aber notwendig.

Gemeinderätin Annette Läppchen (Unabhängige Grüne) findet es nicht gut, große

zusammenhängende Flächen aus Parkplatzgründen zu versiegeln und regt an zu

überprüfen, ob das verbleibende restliche Eckgrundstück einer Familie zum Kauf

angeboten werden könnte.

Gemeinderat Günther Martin (Bündnis 90/Die Grünen) unterstreicht, dass er

überrascht gewesen sei, wie gut das Baugebiet bisher angenommen wird. Für die

geplanten Garagen könne überlegt werden, die Dachflächen zu begrünen.

Gemeinderat Gerhard Weixler (parteilos) stimmt dem Aufstellungsbeschluss zu.

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Es ergeht – bei zwei Gegenstimmen von den Gemeinderätinnen der Unabhängigen

Grünen, Annette Läppchen und Karin Kohl – der mehrheitliche Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Ketsch beschließt die Aufstellung des

Bebauungsplans „Fünfvierteläcker; 1. Änderung“ gemäß § 2, Absatz 1 in Verbindung

mit § 13a Baugesetzbuch (BauGB). Das Planungsgebiet liegt im Norden der

Gemeinde Ketsch im Neubaugebiet „Fünfvierteläcker“, östlich der Brühler

Landstraße, südlich der Verbindungsspange zwischen der Brühler Landstraße und

der Straße Altrheinbogen.

Der vorgesehene Geltungsbereich wird begrenzt:

- im Norden: durch die südlichen Grenzen des Flurstücks 6886 (Straße

Altrheinbogen) und deren geradlinige Verlängerung nach Osten über die Straße

Altrheinbogen

- im Westen: durch die östlichen Grenze des Flurstücks 6990

- im Süden: durch die nördliche Grenze des Flurstücks 6869 und deren geradlinige

Verlängerung nach Osten über die Straße Altrheinbogen

- im Osten: durch die westlichen Grenzen der Flurstücke 6968 und 6970.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 6867, 6868 und

6886 (Straße Altrheinbogen, teilweise).

Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan, der Bestandteil

dieses Beschlusses ist.

TOP 9: Unterhaltung Kolpingstraße 47; Auftrag zur Erneuerung der

Hauptwasserleitung

Das gemeindeeigene Mehrfamilienwohnhaus in der Kolpingstraße 47 wurde im Jahre

1962 errichtet. Die Wasserhauptversorgungsleitung stammt noch aus dieser Zeit und

ist deutlich in die Jahre gekommen. Eine Erneuerung dieser Steigleitungen steht

aufgrund sich häufender Undichtigkeiten an. Betroffen ist die Versorgungsleitung

vom Keller bis zum 3. Obergeschoss.

Für die notwendigen Installationsarbeiten wurde eine beschränkte Ausschreibung

durchgeführt. Von den 4 angeschriebenen Fachfirmen gaben 2 Bieter ein Angebot

ab. Die Prüfung und Wertung der eingegangenen Angebote durch das Bauamt

ergab, dass das von der Firma Keller Sanitär Heizung GmbH vorgelegte Angebot als

günstigstes Angebot bewertet wird. Die Firma Keller hat in der Vergangenheit schon

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des Öfteren Sanitär- und auch Heizungsarbeiten im Auftrag der Gemeinde

ordnungsgemäß und zuverlässig ausgeführt. Auch ist anzumerken, dass die

vorgelegten Einheitspreise als angemessen und auskömmlich zu bezeichnen sind.

Gemeinderat Michael Seitz (CDU) unterstreicht, dass auch kleinere

Unterhaltungsmaßnahmen wichtig seien. Die Erneuerung der Steigleitungen sei

notwendig, um einem Renovierungsstau vorzubeugen.

Gemeinderat Konrad Kemptner (SPD) sieht ebenfalls die Dringlichkeit einer

Erneuerung der Hauptwasserleitung gegeben.

Gemeinderat Heino Völker (FWV) möchte wissen, ob stichprobenartig untersucht

worden sei, wie es mit den weiteren Leitungen aussieht. Bürgermeister Kappenstein

erklärt, dass zunächst die Steigleitungen erneuert werden müssen. Mit weiteren

notwendigen Arbeiten sei zu rechnen, die dann sukzessive durchgeführt werden.

Gemeinderätin Karin Kohl (Unabhängige Grüne) und Gemeinderat Gerhard Weixler

(parteilos) haben keinen Zweifel daran, dass die alte Hauptwasserleitung erneuert

werden muss.

Gemeinderat Günther Martin (Bündnis 90/Die Grünen) fragt, ob die Versicherung für

eine solche Maßnahme zahle. Bauamtsleiter Keilbach macht deutlich, dass eine

Versicherung erst dann zahle, wenn ein Schaden entstanden ist.

Alle Fraktionen bringen ihre Freude darüber zum Ausdruck, dass eine Ketscher

Firma als günstigster Bieter den Auftrag erhält.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

Im Rahmen der Unterhaltung des gemeindeeigenen Mehrfamilienwohnhauses in der

Kolpingstraße 47 wird der Auftrag für die Erneuerung der Wasserhauptleitung

(Steigleitung) an die Firma Keller Sanitär Heizung GmbH aus Ketsch zu deren

Angebotspreis in Höhe von 46.950,57 Euro inklusive Mehrwertsteuer erteilt.

Auftragsgrundlage ist die VOB.

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TOP 10: Berichte des Bürgermeisters

1. Weihnachtsmarkt

Bürgermeister Kappenstein teilt mit, dass am 1. Adventswochenende auf dem

Marktplatz der Weihnachtsmarkt stattgefunden habe und spricht dem Handwerker-

und Gewerbeverein unter dem Vorsitz von Gemeinderat Rainer Fuchs seinen

herzlichen Dank für die Organisation und Durchführung dieser besonderen

Veranstaltung aus.

2. Bebauung des Anwesens am Friedhofsweg

Bürgermeister Kappenstein erinnert daran, dass in den letzten Sitzungen des

Gemeinderates Zweifel an der planmäßigen Bebauung des Anwesens am

Friedhofsweg geäußert worden seien. Nach erfolgter Prüfung durch das Bauamt

könne ausdrücklich gesagt werden, dass die Garagen, Carports und der Stellplatz

entlang der Friedhofsmauer so errichtet sind wie es im Vorhaben- und

Erschließungsplan dargestellt ist. Diese Darstellung entspreche auch den

Festsetzungen des Bebauungsplans und der Bauvorlagen. Direkt vor der Sankt-

Anna-Kapelle sei, wie vorgesehen und ausgeführt, nur ein Stellplatz angelegt.

3. Finanzprüfung der Jahre 2010 bis 2015 für die Eigenbetriebe

Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung

Bürgermeister Kappenstein kommt auf die Allgemeine Finanzprüfung der Jahre 2010

bis 2015 für die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung zu

sprechen und liest das Schreiben des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis vor. Darin

wird deutlich gemacht, dass Bürgermeister Kappenstein zu den Bemerkungen des

Prüfungsberichts vom 13. Juli 2017 in einem Schreiben vom 8. November 2017

Stellung genommen habe. Auf der Grundlage dieser Stellungnahme seien die

wesentlichen Prüfungsanstände erledigt oder können nach den Zusagen der

Gemeindeverwaltung als erledigt gelten. Im Einvernehmen mit der

Gemeindeprüfungsanstalt werde nach § 114, Absatz 5, Satz 2 Gemeindeordnung

(GemO) die Bestätigung erteilt, dass die im Prüfungsbericht vom 13. Juli 2017

festgestellten wesentlichen Anstände erledigt sind. Das Prüfungsverfahren werde

hiermit abgeschlossen.

4. Drahtkörbe für Igel

Bürgermeister Kappenstein informiert darüber, dass – nach Anregung in der letzten

Gemeinderatssitzung – zwischenzeitlich Igelkörbe aufgestellt worden seien, die den

stacheligen Vierbeinern eine bessere Überwinterungsmöglichkeit bieten sollen.

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TOP 11: Anfragen der Gemeinderäte

1. Friedhofsweg

Gemeinderätin Läppchen (Bündnis 90/Die Grünen) kommt auf die Umsetzung der

planungsrechtlichen Festsetzungen der Bauvorhaben im Friedhofsweg zu sprechen

und fragt, ob die vorgesehene Bäume noch gepflanzt werden.

Bürgermeister Kappenstein sagt, dass dies noch erfolgen wird.

2. Verstopfte Gullys

Gemeinderat Jens Kochendörfer (SPD) macht darauf aufmerksam, dass in der

Brühler Straße, zwischen der II. und III. Rheinstraße, bei zwei Gullys das Wasser

nicht ablaufe.

Bürgermeister Kappenstein dankt für den Hinweis.

3. Rückschnitt von Kastanienbäumen

Gemeinderat Kochendörfer fragt nochmals nach, ob es machbar sei, dass die

Kastanienbäume entlang der Friedhofsmauer zurückgeschnitten werden.

Bürgermeister Kappenstein erläutert, dass man mit dem Baumsachverständigen

gesprochen und dieser sich lediglich für einen vorsichtigen Rückschnitt

ausgesprochen habe, da die Kastanien sehr empfindlich seien.

4. Vorfahrtsschilder am neuen Kreisel in der Schwetzinger Straße

Gemeinderätin Karin Kohl (Unabhängige Grüne) möchte wissen, warum am neuen

Kreisel in der Schwetzinger Straße Vorfahrtsschilder aufgestellt wurden, obwohl die

Vorfahrt in einem Kreisel generell geregelt sei.

Bürgermeister Kappenstein antwortet, dass die Beschilderung vom Rhein-Neckar-

Kreis angeordnet worden sei.

5. Baubeginn im Gewerbegebiet Süd

Gemeinderat Frank Müller (FWV) fragt, ab wann ortsansässige Betriebe, die ein

Grundstück im Gewerbegebiet Süd kaufen möchten, mit einem Baubeginn rechnen

können.

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Bürgermeister Kappenstein verweist auf noch zu klärende Detailfragen, wobei ein

baldiger Baubeginn in Aussicht stehen sollte.

6. Anpflanzen von Bäumen in der Brühler Straße und am Hohwiesensee

Gemeinderat Günther Martin (Bündnis 90/Die Grünen) sagt, dass Bündnis 90/Die

Grünen gerne Bäume in der Brühler Straße und am Hohwiesensee pflanzen möchte.

Bürgermeister Kappenstein antwortet, dass diese Anfrage an den

Umweltbeauftragten, Herrn Stang, weitergeleitet werde. Gemeinderat Martin sichert

eine Kontaktaufnahme mit Herrn Stang zu.

7. Hohes Gras im neuen Kreisel an der Schwetzinger Straße

Gemeinderat Martin berichtet, dass er von Bürgern darauf aufmerksam gemacht

wurde, dass die Sicht durch das hohe Gras am neuen Kreisel in der Schwetzinger

Straße sehr eingeschränkt sei. Insbesondere wenn man von der Gartenstraße in

Richtung Marktplatz laufen möchte, könne man die Schwetzinger Straße kaum

einsehen, was vor allem für Kinder gefährlich sei.

Bürgermeister Kappenstein dankt für den Hinweis.

8. Hinweisschild auf Anlieferung für Lkw

Gemeinderat Martin bezieht sich auf den Vorwegweiser der Firma Aldi zwischen der

Talhauskreuzung und der Abfahrt Oftersheimer Heuweg. Er erfragt die Möglichkeit,

die Hinweisbeschilderung etwas größer direkt an der Abfahrt Oftersheimer Heuweg

anzubringen.

Bürgermeister Kappenstein macht deutlich, dass man diesen Vorschlag gemeinsam

mit der Firma Aldi besprechen müsse.

9. Laubentsorgung am Badestrand Hohwiese

Gemeinderat Martin möchte wissen, warum das Laub am Badestrand Hohwiese nicht

von der hierfür zuständigen Fremdfirma, sondern von Mitarbeitern des Bauhofs

entsorgt worden sei.

Bürgermeister Kappenstein sagt, dass er hierzu Informationen einholen werde.

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10. Einführung des Ratsinformationssystems und der Bürger-App

Gemeinderat Tarek Badr (SPD) bittet um einen Zwischenstand bezüglich der

Einführung eines Ratsinformationssystems und der Bürger-App von Nussbaum-

Medien.

Hauptamtsleiter Ulrich Knörzer berichtet, dass die Daten bezüglich des

Ratsinformationssystems bereits eingepflegt wurden und dass zurzeit die Schulung

der Mitarbeiter erfolge. Anfang nächsten Jahres sei dann auch eine Schulung für die

Gemeinderäte vorgesehen. Die Bürger-App von Nussbaum-Medien werde Mitte

Januar probegeschaltet und voraussichtlich im Laufe des Februars für alle verfügbar

sein.

TOP 12: Anfragen der Sitzungsbesucher

1. Zebrastreifen in der Hockenheimer Straße

Herr Eppel möchte wissen, ob es möglich sei, an der Kreuzung Hockenheimer

Straße/Gutenbergstraße einen Zebrastreifen anzubringen, da dort insbesondere

Kinder, die von den Badeanlagen kommen, die Straße überqueren.

Bürgermeister Kappenstein verneint bedauernd und erklärt, dass dies aufgrund der

dortigen 30er-Zone an den rechtlichen Hürden scheitere. Jene Zebrastreifen, die

bereits vor Einführung einer 30er-Zone vorhanden waren, dürfen jedoch als Bestand

erhalten bleiben.

2. Erschwerte Durchfahrt für die Kehrmaschine

Herr Eppel macht darauf aufmerksam, dass parkende Autos immer wieder für eine

erschwerte Durchfahrt der Kehrmaschine sorgen, weil Anwohner die Termine nicht

beachten.

Bürgermeister Kappenstein unterstreicht, dass die gesamten Jahrestermine für die

Kehrmaschine in der ersten Amtsblatt-Ausgabe im Januar veröffentlicht werden und

das ganze Jahr über auf der Ketscher Homepage nachzuschlagen sind.

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3. Thermografische Untersuchung der AVR

Herr Munk fragt, ob sich die Gemeinde Ketsch finanziell an der thermografischen

Untersuchung der AVR beteiligt.

Bürgermeister Kappenstein antwortet, dass eine Beteiligung ab nächsten Spätherbst

angedacht sei.

4. Dank für Ehrung

Herr Scholz bedankt sich für die Gemeinde-Ehrung, die ihm für seine 50-jährige

Zugehörigkeit bei der Freiwilligen Feuerwehr Ketsch zuteil wurde.

5. Schwerlastverkehr auf der Brücke in Verlängerung des Oftersheimer

Heuwegs

Frau Scherr findet den Antrag der Unabhängigen Grünen zur Überprüfung einer

möglichen Anbindung an die L 599 / B 36 sehr gut und berichtet, dass die Brücke in

Verlängerung des Oftersheimer Heuwegs oftmals auch vom Schwerlastverkehr als

Zulieferungsstrecke für das Gewerbegebiet Ost genutzt werde.

6. Ausführliche Stellungnahmen

Frau Scherr möchte wissen, warum bei den Stellungnahmen der Fraktionen zum

Haushaltsplan immer wieder dieselben Zahlen genannt werden, die bereits vom

Bürgermeister vorgetragen wurden.

Bürgermeister Kappenstein macht deutlich, dass die Fraktionen das Recht haben, zu

jedem Tagesordnungspunkt ihre Stellungnahmen abzugeben.

7. Baumschnitt auf dem Parkplatz an der Turnhalle Schwetzinger Straße

Frau Schütz erkundigt sich, warum die Platanen auf dem Parkplatz an der Turnhalle

in der Schwetzinger Straße so extrem geschnitten worden seien.

Bürgermeister Kappenstein erläutert, dass die Platanen gefällt werden müssen,

bevor mit der geplanten Umgestaltung des Platzes begonnen wird.

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TOP 13: Ehrung von Bürgerinnen und Bürgern für häufigen Besuch von

Gemeinderatssitzungen

Bürgermeister Kappenstein informiert, dass es im Jahr 2017 – ohne der aktuellen

Sitzung – neun öffentliche Gemeinderatssitzungen gegeben habe.

Die häufigsten Besucher mit Teilnahme an allen neun Sitzungen waren die Eheleute

Behrens, Herr Christian Eberle, Herr Herbert Hüpsel, Herr Kurt Mitsch, Herr Horst

Munk, Herr Manfred Nastainczyk, Frau Anita Pohl und Herr Werner Scholz. Achtmal

nahmen Herr Willi Dörr, Herr Hermann Eberle, Herr Heinz Eppel, Herr Hansdieter

Gehres, Frau Waltraud Oberhardt-Karg, Frau Christel Ritter sowie Herr Burghard

Seifert und siebenmal nahmen Herr Kurt Allgeier und Frau Manuela Fuchs teil.

Bürgermeister Kappenstein freut sich über das rege Interesse an der Arbeit des

Gemeinderates und am Gemeindegeschehen, dankt den treuen Sitzungsbesuchern,

auch im Namen des Gemeinderates, und überreicht ihnen – verbunden mit dem

Wunsch, auch im kommenden Jahr ein so lebhaftes Interesse zu erfahren – als

kleine Aufmerksamkeit ein Präsent.

Zum Abschluss der letzten Gemeinderatssitzung des Jahres wünscht Bürgermeister

Kappenstein den Sitzungsbesuchern ein schönes Weihnachtsfest und einen guten

Start ins Jahr 2018.