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Stadt Mönchengladbach Mönchengladbach, 15.07.2019 An die Mitglieder des Wahlausschusses Kommunalwahl 2020 der Stadt Mönchengladbach Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit lade ich Sie zur Sitzung des Wahlausschusses Kommunalwahl 2020 am Mittwoch, 24. Juli 2019 - 17:00 Uhr, in das Rathaus Abtei, Zimmer 37, Rathausplatz 1, 41061 Mönchengladbach ein. Die beigefügte Tagesordnung wurde nach Benehmen mit dem Oberbürgermeister fest setzt. Die Beratungsvorlagen sind beigefügt. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Stadtdirektor und Technischer Beigeordneter Dr. Gregor Bonin

Sitzungsunterlagen Wahlausschuss Kommunalwahl 2020 1 IX · 2 Beim erstgenannten Punkt ist zu berücksichtigen, dass durch die am 24.04.2019 in Kraft getretene Änderung des Kommunalwahlgesetzes,

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Stadt Mönchengladbach

Mönchengladbach, 15.07.2019 An die Mitglieder des Wahlausschusses Kommunalwahl 2020 der Stadt Mönchengladbach Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit lade ich Sie zur Sitzung des Wahlausschusses Kommunalwahl 2020 am

Mittwoch, 24. Juli 2019 - 17:00 Uhr,

in das Rathaus Abtei, Zimmer 37, Rathausplatz 1, 41061 Mönchengladbach ein.

Die beigefügte Tagesordnung wurde nach Benehmen mit dem Oberbürgermeister festge-

setzt. Die Beratungsvorlagen sind beigefügt.

Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Stadtdirektor und Technischer Beigeordneter Dr. Gregor Bonin

Öffentliche Tagesordnungspunkte 1 Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke anlässlich der Kommunalwahl

2020 4012/IX

Der Oberbürgermeister Mönchengladbach, 17.07.2019 FB 31 Bürgerservice Beratungsvorlage

Vorlagen-Nr. 4012/IX

öffentlich X

nichtöffentlich Beratungsfolge: Wahlausschuss Kommunalwahl 2020 24.07.2019 TOP: Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke anlässlich der Kommunalwahl 2020 Beschlussentwurf: Der Wahlausschuss teilt das Wahlgebiet zur Kommunalwahl 2020 in die in der Anlage 2 kar-tografisch dargestellten 33 Wahlbezirke ein. Finanzwirksamkeit: Das Sitzungsgeld beträgt ca. 150 € Auswirkung auf die Kinder- und Familienfreundlichkeit: Keine Begründung: Nach § 4 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) teilt der Wahlausschuss das Wahlgebiet (Stadt Mönchengladbach) in so viele Wahlbezirke ein, wie Vertreter gemäß § 3 Abs. 2 KWahlG in Wahlbezirken zu wählen sind. Der Wahlbezirk ist die wahlrechtlich selbständige räumliche Einheit, in deren Bereich jeweils eine Person (Direktbewerber) für den Rat direkt gewählt wird. Für Gemeinden mit einer Bevölkerungszahl von 250.000 bis 400.000 Einwohnern, beträgt die Zahl der zu wählenden Vertreter 66, davon 33 in Wahlbezirken. Demzufolge ist das Wahlgebiet der Stadt Mönchengladbach in 33 Wahlbezirke einzuteilen. Die Grundsätze für die Einteilung der Wahlbezirke ergeben sich aus § 4 Abs. 2 KWahlG:

1. Zur Einhaltung einer möglichst gleichen Einwohnerzahl in allen Wahlbezirken darf im jeweiligen Wahlbezirk die Abweichung von der durchschnittlichen Einwohnerzahl im Wahlgebiet nicht mehr als 25 vom Hundert, nach oben oder unten betragen.

2. Wahrung des räumlichen Zusammenhanges. 3. Einhaltung der Einteilung der vorhandenen vier Stadtbezirke.

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Beim erstgenannten Punkt ist zu berücksichtigen, dass durch die am 24.04.2019 in Kraft getretene Änderung des Kommunalwahlgesetzes, das Berechnungsverfahren zur Einteilung der Wahlbezirke geändert wurde. Mit dieser Gesetzesänderung wurde neu festgelegt, dass bei der Ermittlung der Einwohnerzahl für das Wahlgebiet unberücksichtigt bleibt, wer nicht Deutscher ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt. Bisher mussten alle Einwohner - unabhängig von der Staatsangehörigkeit - für das Berechnungsverfahren berücksichtigt werden. Die Ermittlung der Einwohnerzahl erfolgt nach § 78 Kommunalwahlordnung (KWahlO). Hier-zu ist eine Gesetzesänderung angekündigt, dass der Landesbetrieb für Information und Technik NRW (IT.NRW) den Kommunen zu einem Stichtag die neue Berechnungsgrundlage bereitstellt. Da dies im Vorfeld der Kommunalwahl 2020 von IT.NRW nicht umzusetzen ist, ist beabsichtigt, im Rahmen einer Übergangsregelung, einmalig die Einwohnerzahl zum Stichtag 30.04.2019 gemäß dem kommunalen Melderegister als Berechnungsgrundlage zu verwenden. Dies wurde in einem Ministerialerlass vom 12.04.2019 angekündigt; mit einer formalen rechtlichen Umsetzung ist jedoch nicht vor Herbst 2019 zu rechnen. Im Hinblick auf die Einteilung des Wahlgebietes und die sich erst daran anschließende Mög-lichkeit der Kandidatenaufstellung, wurde mit der Landeswahlleitung Rücksprache gehalten. Der stellvertretende Landeswahlleiter, Herr Tiedtke, bestätigte, dass der vorgenannte Erlass darauf abzielt, dass die Kommunen bereits vor der formalen Änderung der Kommunalwahl-ordnung - auf Basis der geplanten Regelung - mit der Einteilung der Kommunalwahlbezirke beginnen können. Auf Basis der vorgenannten Vorgaben wurde folgende Prüfung durchgeführt:

1. Die Abweichungen der Bevölkerungszahlen der bisherigen 33 Wahlbezirke über-schreiten in keinem Fall die Toleranzgrenze von 25 vom Hundert (siehe Anlage 1). Von daher besteht kein Handlungsbedarf, die bisherige Einteilung der Wahlbezirke zu verändern.

2. Durch die bisherige Einteilung der 33 Wahlbezirke werden die räumlichen Zusam-

menhänge gewahrt.

3. Die bisherigen Wahlbezirksgrenzen überschneiden in keinem Fall Stadtbezirksgren-zen.

Im Ergebnis kann das Wahlgebiet der Stadt Mönchengladbach - wie bisher - in die in der Anlage 2 kartografisch dargestellte Einteilung erfolgen. In Vertretung Stadtdirektor und Technischer Beigeordneter Dr. Gregor Bonin Anlagen: Anlage 1 Anlage 2

Anlage 1 Einteilung der Kommunalwahlbezirke gem. § 4 Abs. 2 KWahlG

Stadt Mönchengladbach Einwohner (Stand 30.04.2019): 244.446 Durchschnittliche Einwohnerzahl der 33 Wahlbezirke: 7.407

Stadtbezirk Nord Kommunalwahlbezirk Einwohner Abweichung

Absolut Prozentual 4 Hardt 7.621 + 214 + 2,89 5 Venn 8.784 + 1.377 + 18,59 6 Bunter Garten/Windberg-Nord/Großheide 8.832 + 1.425 + 19,24 7 Windberg-Süd/Waldhausen 7.638 + 231 + 3,12 8 Speick/Westend/Altstadt-Süd 8.102 + 695 + 9,38 9 Hermges/Dahl/Ohler 7.374 - 33 - 0,45 10 City 6.029 - 1.378 - 18,60 11 Eicken-Süd/KFH 7.029 - 378 - 5,10 12 Eicken-Nord 8.337 + 930 + 12,56

Stadtbezirk West Kommunalwahlbezirk Einwohner Abweichung

Absolut Prozentual 1 Rheindahlen-Ortskern 7.335 - 72 - 0,97 2 Rheindahlen-Land 8.981 + 1.574 + 21,25 3 Holt 8.915 + 1.508 + 20,36 32 Wickrath-Ortskern 8.923 + 1.516 + 20,47 33 Wickrath-Land 7.478 + 71 + 0,96

Stadtbezirk Ost Kommunalwahlbezirk Einwohner Abweichung

Absolut Prozentual 13 Hardterbroich/Grünviertel 6.249 - 1.158 - 15,63 14 Pesch 5.607 - 1.800 - 24,30 15 Lürrip 8.430 + 1.023 + 13,81 16 Uedding/Nierssiedlung 5.804 - 1.603 - 21,64 17 Neuwerk 6.269 - 1.138 - 15,36 18 Bettrath-Hoven 7.560 + 153 + 2,07 30 Giesenkirchen-Nord 6.895 - 512 - 6,91 31 Giesenkirchen-Süd 7.910 + 503 + 6,79

Stadtbezirk Süd Kommunalwahlbezirk Einwohner Abweichung

Absolut Prozentual 19 Pongs/Hockstein 6.744 - 663 - 8,95 20 Morr/Schmölderpark 7.196 - 211 - 2,85 21 Hohenberg/Lermenches/Grenzlandstadion 8.152 + 745 + 10,06 22 Amtsgericht/Innenstadt 6.894 - 513 - 6,93 23 Dorfbroich/Hövel 8.139 + 732 + 9,88 24 Stadthalle/Heyden/Geistenbeck-Nord 8.038 + 631 + 8,52 25 Bonnenbroich/Geneicken 7.422 + 15 + 0,20 26 Dohr/Mülfort/Römerbrunnen 6.837 - 570 - 7,70 27 Reststrauch/Kohr/Bell/Geistenbeck-Süd 5.924 - 1.483 - 20,02 28 Kamphausener Höhe/

Schlee/Sasserath/Mongshof 7.348 - 59 - 0,80 29 Wetschewell/Güdderath/Burgbongert 5.650 - 1.757 - 23,72