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Social Media - Chancen und Risiken mag. iur. Maria Winkler Murten Seminar 2012

Social Media - Chancen und Risiken mag. iur. Maria Winkler Murten Seminar 2012

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Social Media-

Chancen und Risiken

mag. iur. Maria Winkler Murten Seminar 2012

Agenda Einleitung Social Media im Arbeitsverhältnis Nutzung von Social Media durch Behörden Aussagen über Behörden in Social Media Diskussion

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Was sind Social Media?

Social Media-Leitfaden EPA Social Media bezeichnet elektronische Medien, die es

Nutzerinnen und Nutzern ermöglichen, sich untereinander auszutauschen, Web-Inhalte zu teilen und mediale Inhalte gemeinsam zu gestalten.

Zu den Social Media gehören Netzwerke wie Facebook, Linkedin oder Xing genauso wie Websites, welche das Austauschen und Teilen von Inhalten wie Videos (z.B. Youtube), Wissen (z.B: Wikipedia) oder Informationen (z.B. Twitter) ermöglichen.

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Social Media – ein Thema nur für die Jugend? Twitter, Facebook & Co sind längst über den

Entertainmentbereich hinausgewachsen und tragen zur Informationsbeschaffung und Meinungsbildung bei. Social Media ist prädestiniert, eine zentrale Rolle bei der Meinungsbildung einzunehmen (Christian Scherg, Rufmord im Internet bedroht Unternehmen in digma – Zeitschrift für Datenrecht und Informationssicherheit 2011,

Seite 110). Immer mehr Menschen informieren sich über Social Media –

nicht nur die Jugend.

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Beispiel: www.byebyebillag.ch

Die Gebühren der SRG sollen halbiert werden - an der einen Monat dauernden Online-Umfrage nahmen rund 12000 Personen teil. Eine Volksinitiative ist in Vorbereitung.

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Die möglichen Folgen der raschen Kommunikation Äusserungen auf Facebook und Twitter führen zum Verlust des

politischen Amts und / oder der Stelle:

Quellen: http://www.tagesanzeiger.ch/panorama/vermischtes/FacebookBeitrag-kostet-SVPPolitiker-das-Amt/story/23190006http://www.tagesanzeiger.ch/panorama/vermischtes/FacebookBeitrag-kostet-SVPPolitiker-das-Amt/story/23190006

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Twittern im Gerichtssaal des Bundesgerichts Im Rahmen des „Logistep-Verfahrens“ wurde die Frage gestellt,

ob während der Verhandlung „Twittern“ erlaubt sei.

Quelle: http://nilsgueggi.com/

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Herausforderungen Social Media als Kommunikationsmittel und als

Informationsbeschaffungsmedium sollen ernst genommen werden. Die Kommunikation über Social Media findet in jedem Fall statt – ob man sich darum kümmert oder nicht.

Für Unternehmen und Behörden sind vor allem die folgenden Themen wichtig: Private Nutzung von Social Media durch Mitarbeitende (während und

ausserhalb der Arbeitszeit) Nutzung von Social Media durch Behörden

- als externes Kommunikationsmittel- zur Recherche / Information

Aussagen durch Dritte über Behörden in Social Media

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Agenda Einleitung Social Media im Arbeitsverhältnis Nutzung von Social Media durch Behörden Aussagen über Behörden in Social Media Diskussion

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Social Media im Arbeitsverhältnis Ist die private Nutzung von Social Media während der Arbeitszeit erlaubt? Ist es dem Arbeitgeber erlaubt, die Nutzung von Social Media zu überwachen? Können die Mitarbeitenden für private Äusserungen, die sie auf Social Media

machen zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie damit den Arbeitgeber schädigen?

Datenschutz, Datensicherheit, Geheimhaltung Personalrekrutierung via Xing oder Linkedin? Bewerberscreening via Facebook, Google, Xing, Linkedin, etc?

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Social Media Policy (Leitfaden EPA) Die private Nutzung soll auf ein Minimum beschränkt werden. Private Äusserungen in Social Media dürfen den Arbeitgeber nicht

schädigen. Es dürfen keine Aussagen im Namen des Arbeitgebers gemacht

werden. Mitarbeitende müssen immer klar stellen, dass sie ihre private Meinung äussern und nicht die des Arbeitgebers.

Mitarbeitende dürfen niemals ihre geschäftliche E-Mail-Adresse angeben oder das Bundeslogo verwenden.

Meldet sich ein Dritter wegen einer Auskunft, die den Arbeitgeber betrifft, so ist der Dritte an die Kommunikationsstelle der Verwaltungseinheit zu verweisen.

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Social Media Policy (Leitfaden EPA) Nur Bilder und Texte veröffentlichen, die man auch jederzeit

Kollegen oder Vorgesetzten zeigen würde. Social Media sind öffentlicher als ein Tram oder Stammtisch. Das Internet vergisst nie.

Für jedes soziale Netzwerk ein eigenes, sicheres Passwort verwenden – und niemals dasselbe wie im Büro.

Nutzerkreise mit Zugang zu persönlichen Informationen einschränken.

Datenschutzeinstellungen anpassen.

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Überwachung Die Frage der Überwachung der Nutzung von Social Media

während der Arbeitszeit ist im Rahmen der Überwachung der Internet- und E-Mail-Nutzung zu regeln.

Ist eine Überwachung geplant, dann müssen die Mitarbeitenden vorgängig darüber informiert werden.

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Personalrekrutierung

Social Media bieten zum Beispiel die Möglichkeit gezielt Personal zu akquirieren den Arbeitgeber (Altersstruktur, Karriere-Level, etc.) und

Ansprechpartner (Sprachkenntnisse, etc.) vorzustellen den Arbeitgeber mit Suchbegriffen in Verbindung zu bringen Nachrichten an Mitglieder zu senden (z.B. Stellenanzeigen) Vernetzung der eigenen Mitarbeiter vorzunehmen Austausch / Wissenstransfer zu Fachthemen

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Bewerberscreening Dürfen in Facebook, Twitter, via Google, auf Xing, Linkedin, etc.

Informationen über den Bewerber gesucht werden? Der Arbeitgeber darf die Daten der Mitarbeitenden nur bearbeiten,

soweit sie deren Eignung für das Arbeitsverhältnis betreffen oder zur Durchführung des Arbeitsvertrages erforderlich sind (Art. 328b OR).

Gemäss der zurzeit vorherrschenden Lehrmeinung dienen Xing und Linkedin gerade dem Zweck, die beruflichen Chancen zu verbessern und entsprechende Kontakte herzustellen.

Dies gilt nicht für Facebook-Profile! In der Praxis werden sich aber Personen, die das Unternehmen nach

Aussen repräsentieren, wohl auch gefallen lassen müssen, dass sie mit negativen Äusserungen konfrontiert werden, die sie auf Social Media publiziert haben.

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Nutzung von Social Media durch Behörden Behörden können Social Media zur externen

Kommunikationszwecken oder zu Recherche- und Informationszwecken verwenden

Die Nutzung von Social Media durch Behörden birgt Chancen und Risiken

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Chancen (1/2) Schnelle Information und Distribution von Information Erreichen von jüngeren Generationen bzw. Personen, die sich

nicht mehr über Tageszeitungen informieren „Push“ und „Pull“-Kommunikation, Dialogmöglichkeiten, schnelles

Feedback zu aktuellen Vorhaben Kommunikationskanal mit niedriger „Amtlichkeitsschwelle“ Verwaltungshandeln kann „anfassbar“ werden Teil der E-Government Entwicklung Wissens- und Informationssharing

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Chancen (2/2) Agenda-Setting Positives Image und Reputation Marketing- und PR-Instrument Mobilisierungspotential Positionierung als „moderner“ Arbeitgeber Meist „kostenlos“

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Beispiel: Kanton Aargau (Facebook)

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Beispiel: Kanton Aargau (Xing, Twitter)

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Risiken Mangelnde Einheitlichkeit der Kommunikation Erhöht Risiko für „Empörungswellen“ Störung institutioneller Prozesse Ressourcenbedarf Produktivitätsverlust Datenschutz, Geheimnisschutz Datensicherheit Verbindung mit Werbung

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Empfehlung des EDÖB an Behörden Aufklärung der Benutzer über Gefahren von Social Media Möglichkeit pseudonymisierter Benutzung Überprüfung der Datenbearbeitungsmethoden der Social Media

Provider (inkl. Anregung von Korrekturen) sowie Aufklärung der User über Zwecke der Datenbearbeitung, Weitergabe von Daten und Auskunfts- bzw. Berichtigungsrecht

Social Media Provider sollten verpflichtet werden, Datenlecks bekannt zu geben

Schulen sollten Social Media (partiell) zulassen, damit die Nutzung nicht unkontrolliert vonstatten geht und die Lehrer, Schüler und Eltern aufgeklärt werden (Datenschutzunterricht)

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Social Media für Gerichte?

Nutzung zur externen Kommunikation (Aufmerksamkeitsökonomie)

Nutzung für Recruiting (Bsp. Xing)

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Beispiel Superior Court of Fulton

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Kommunikation mit Social Media Werden Social Media wie Blogs, Wikis, Soziale Netzwerke

(Facebook, YouTube, LinkedIn, etc.) für die Kommunikation eingesetzt, dann sind grundsätzlich die selben rechtlichen Rahmenbedingungen einzuhalten wie bei der „klassischen“ Kommunikation.

Die Geschwindigkeit, mit der kommuniziert wird, die hohe Interaktion und die globale und ständige Erreichbarkeit dieser Medien schaffen allerdings Risiken, die zusätzlich beachtet werden müssen.

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Regeln zur Kommunikation über Social Media Gleiche Kommunikationsprinzipien wie bei Telefonaten, Briefen,

Fax, E-Mails (- aber bedenken, dass immer global sichtbar) Verwendung einer korrekten Sprache, respektvoll, ehrlich und

höflich (Leitfaden EPA) Der Persönlichkeitsschutz, z.B. von abgebildeten Personen, ist

zu berücksichtigen (Leitfaden EPA) Es sollen niemals geheime, vertrauliche oder interne

Informationen sowie Personendaten auf Social Media preisgegeben werden (Leitfaden EPA)

Es dürfen nur Texte, Bilder, Grafiken, etc. verwendet werden, an denen man die Nutzungsrechte eingeholt hat!

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Agenda Einleitung Social Media im Arbeitsverhältnis Nutzung von Social Media durch Behörden Aussagen über Behörden in Social Media Diskussion

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Aussagen über Behörden in Social Media Aussagen über Behörden in Social Media können positiv oder

negativ sein Die Verwendung von Social Media durch Dritte ist mit Chancen

und Risiken verbunden Auch die Dritten sind an die gelten gesetzlichen Bestimmungen

sowie die Vorgaben der Social Media Provider gebunden

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Chancen Schnelle Verbreitung von positiver Information Schnelles Feedback Mobilisierungspotential

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Risiken: Empörungswelle

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Umgang mit Risiken Reaktions- und Eskalationsprozedere vorbereiten

Wie lässt sich negative bzw. falsche Information in Social Media unterdrücken?

Problem: Das Internet vergisst nie!

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Zusammenfassung

Social Media haben die Kommunikationswelt verändert dienen immer mehr Menschen der Informationsbeschaffung haben Einfluss auf die demokratische Entscheidungsbildung.

Der Umgang mit Social Media im Unternehmen sollte geregelt werden, da die rasche Form der Kommunikation und die globale Erreichbarkeit erhebliche Risiken darstellen.

Der geplante Einsatz von Social Media birgt Chancen, die genutzt werden sollten.

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Agenda Einleitung Social Media im Arbeitsverhältnis Nutzung von Social Media durch Behörden Aussagen über Behörden in Social Media Diskussion

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Fragen?

mag. iur. Maria Winkler

IT & Law Consulting GmbHGrafenaustrasse 5

6300 Zug

Telefon: +41 41 711 74 [email protected]

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