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Sehr geehrte Damen und Herren, der Herbst steht vor der Tür und damit neigt sich auch das Wirtschaftsjahr 2012 für viele Betriebe dem Ende zu. Der Jahreswechsel ist traditionell der Zeitpunkt, an dem neue Steuerregeln in Kraft treten. Brandneu ist die elektroni- sche Bilanz – kurz E-Bilanz – zwar nicht, doch für das ausgehende Steuerjahr 2012 entfaltet sie erstmals ihre Wirkung. Damit auch Sie im Vorfeld informiert sind und nicht überrascht werden von den neuen Regelungen, haben wir Ihnen in dieser Sonderausgabe der Update alles Wissenswerte rund um das Thema E-Bilanz zusammengestellt. Informieren Sie sich, • was die E-Bilanz ist, • was für Sie als Unternehmen zu tun ist und • welche Stichtage Sie zu beachten haben, wenn Sie auf die E-Bilanz umsteigen. Wer hilft? Wenn Sie Fragen haben oder Ihnen noch etwas unklar ist, unterstützt Sie selbstverständlich Ihr SoftENGINE Partner oder Sie gehen online: www.softengine.de/ebilanz Herzlichst, Ihr Matthias Neumer Geschäftsführer SoftENGINE Die Zeitschrift für Freunde und Anwender der BüroWARE® und der WEBWARE Sonder-UPDATE „E-Bilanz“

Sonder-UPDATE "E-Bilanz"

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Alles zum Thema E-Bilanz

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Page 1: Sonder-UPDATE "E-Bilanz"

Sehr geehrte Damen und Herren,der Herbst steht vor der Tür und damit neigt sich auch das Wirtschaftsjahr 2012 für viele Betriebe dem Ende zu.

Der Jahreswechsel ist traditionell der Zeitpunkt, an dem neue Steuerregeln in Kraft treten. Brandneu ist die elektroni-sche Bilanz – kurz E-Bilanz – zwar nicht, doch für das ausgehende Steuerjahr 2012 entfaltet sie erstmals ihre Wirkung.

Damit auch Sie im Vorfeld informiert sind und nicht überrascht werden von den neuen Regelungen, haben wir

Ihnen in dieser Sonderausgabe der Update alles Wissenswerte rund um das Thema E-Bilanz zusammengestellt.

Informieren Sie sich, •wasdieE-Bilanzist,•was für Sie als Unternehmen zutunistund

•welcheStichtageSiezubeachtenhaben,wennSieaufdieE-Bilanzumsteigen.

Wer hilft? Wenn Sie Fragen haben oder Ihnen noch etwas unklar ist,

unterstützt Sie selbstverständlich Ihr SoftENGINE Partner oder Sie gehen online: www.softengine.de/ebilanz

Herzlichst, Ihr

Matthias NeumerGeschäftsführer

SoftENGINEDie Zeitschrift für Freunde und Anwender der BüroWARE® und der WEBWARE

Sonder-UPDATE „E-Bilanz“

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Fakten und Infos

Fakten und Infos zur E-Bilanz

SoftENGINE UPDATE 4.2012 Seite 2

SeitJahrenwirdüberProundKontraderE-Bilanzdiskutiert.Faktist–siekommt.BeivielenUnternehmenherrschtgroße Unklarheit darüber, welcheAuswirkungen die E-Bilanz für das eigene Unternehmen hat. Im Folgenden solldargestelltwerden,mitwelchenAuswirkungenzurechnenist.

Zunächst kurz zu den GrundlagenderE-Bilanz

Bereits mit dem Steuerbürokratieab-baugesetz vom 20.12.2008 wurde der § 5b EStG eingeführt. Dieser Paragraph regelt die elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn-und-Verlust-Rechnungen an die Finanzämter.

Die Übermittlung selbst wird oft als E-Bilanz bezeichnet. Die Auswirkungen der E-Bilanz betreffen jedoch nicht die Übertragung, sondern die neuen Vorschriften, wie die Bilanz zu struktu-rieren ist.

Die Details der E-Bilanz wie beispiels-weise persönlicher und sachlicher An-wendungsbereich, Übermittlungsformat und Taxonomie werden im BMF-Schrei-ben vom 28.09.2011 geregelt.

Betrachten wir die Vorschriften genauer.

WermusseineE-Bilanzabgeben?

Steuerpflichtige, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG, § 5 EStG oder § 5a

EStG ermitteln, sind zur Übermittlung ihrer Bilanz und ihrer Gewinn-und-Ver-lust-Rechnung durch Datenfernübertra-gung verpflichtet.

Das sind:• Land- und Forstwirte,• Gewerbetreibende und• Selbständige, soweit diese ihren Ge-

winn nicht nach der Einnahmenüber-schussrechnung ermitteln.

Dabei spielt es keine Rolle, ob die Erstellung nach handels- oder steuer-rechtlichen Vorschriften verpflichtend ist oder freiwillig erfolgt. Vereinfacht gesagt, wer bisher eine Bilanz erstellt hat, muss auch zukünftig eine Bilanz erstellen und diese elektronisch über-tragen oder übertragen lassen.

Diese Verpflichtung besteht unabhän-gig von der Rechtsform und der Grö-ßenklasse des Unternehmens.

Was muss in elektronischer Formabgegebenwerden?Auch hier herrscht viel Unklarheit. Wenn von E-Bilanz gesprochen wird, ist im Regelfall nicht nur die Bilanz

selbst, sondern auch alle damit in Zu-sammenhang stehenden Bestandteile gemeint.

Das sind: • Bilanz• Gewinn-und-Verlust-Rechnung• Ergebnisverwendung• Kapitalkontenentwicklung (für Perso-

nengesellschaften/Mitunternehmer-schaften)

• steuerliche Gewinnermittlung• steuerliche Modifikationen (insbeson-

dere Umgliederung/Überleitungsrech-nung)

• Detailinformationen zu Positionen (Kontensalden zu einer Position)

Zusätzlich zu den aufgeführten Positi-onen können weitere Angaben freiwillig übermittelt werden. Diese freiwilligen Angaben sind folgende:

• Haftungsverhältnisse• Eigenkapitalspiegel• Kapitalflussrechnung• Anhang• Anlagespiegel • Lagebericht

Neue Kontenrahmen/Taxonomie in BüroWARE 5.52

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SoftENGINE UPDATE 4.2012 Seite 3

Die Pflicht zur Übermittlung betrifft nicht nur die Bilanzen zum Jahresabschluss, sondern auch alle folgenden Bilanzen:

• Eröffnungsbilanzen sowie Sonder- und Ergänzungsbilanzen

• Aufgabebilanzen in Fällen der Be-triebsaufgabe und der Betriebsveräu-ßerung

• Bilanzen, die bei Wechsel der Ge-winnermittlungsart oder in Umwand-lungsfällen aufgestellt werden

• Zwischenbilanzen bei Gesellschafter-wechsel

• Liquidationsbilanzen nach § 11 KStG

Im Zusammenhang mit der E-Bilanz wird auch häufig der Begriff „Taxono-mie“ gebraucht. Es stellt sich die Frage, was Taxonomie eigentlich ist.

Im bereits erwähnten BMF-Schreiben vom 28.09.2011 ist auch die Taxono-mie mit enthalten. Unter Taxonomie versteht man das Datenschema für die Jahresabschlussdaten. Es handelt sich um die Definition verschiedener Positionen einer Bilanz oder einer Ge-winn-und-Verlust-Rechnung und deren Zuordnung entsprechend ihrer Bezie-hungen. Nähere Informationen erhalten Sie auf: www.softengine.de/ebilanz

AbwannistdieE-Bilanzanzuwenden?Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2011 beginnen, kann und für Wirt-schaftsjahre, die nach dem 31.12.2012 beginnen, muss elektronisch übertra-gen werden. Es muss also erstmalig im Jahr 2014 für das Jahr 2013 übermittelt werden. Bei abweichenden Wirtschafts-jahren muss das Jahr 2013/2014 erst-malig übermittelt werden.

WelcheAuswirkungenergebensichnunfürdieUnternehmen?Die festgelegten Gliederungen und einzelnen Bestandteile der Bilanz wer-den in einigen Positionen detaillierter sein als bisher, andere Positionen, die aus unternehmerischen Gründen sehr detailliert gebucht wurden, müssen zusammengefasst werden. Es ist also in jedem Fall mit Aufwendungen zu rechnen, die weniger die Übertragung selbst als vielmehr die Organisation der Finanzbuchhaltung betreffen.

So gibt es beispielsweise neue Konten-rahmen, die sich je nach Gesellschafts-

form unterscheiden. Eine Übersicht fin-den Sie auf www.softengine.de/ebilanz.

Da die Finanzverwaltung detailliertere Informationen fordert, sind neue Kon-ten einzurichten und diese auch ent-sprechend zu buchen. Bei der Übermitt-lung werden sogenannte Mussfelder und Auffangpositionen unterschieden. In den Taxonomien als Mussfelder bezeichnete Felder müssen zwingend gefüllt sein.

Gibt es keine Entsprechung in der be-trieblichen Buchhaltung, muss „NIL“ („Not In List“) übertragen werden - also die Kennzeichnung, dass diese Positi-on in der Bilanz nicht vorhanden oder gefüllt ist.

Für manche „Mussfelder“ ist ein unmit-telbarer Kontennachweis erwünscht. Jedem dieser besonders gekennzeich-neten „Mussfelder“ sind einem oder mehreren Konten des Fibu-Kontenrah-mens zuzuordnen.

Das bedeutet, dass zusätzlich Auszüge aus der Summen-/Saldenliste der in diese Position einfließenden Konten mitgeliefert werden sollen. Anzugeben sind nach dem BMF-Schreiben Konto-nummer, Kontobezeichnung und Saldo zum Stichtag.

Wenn Sie Ihre FinanzbuchhaltungandieTaxonomieanpassen, werden die meisten Ihrer Konten den entspre-chenden Mussfeldern entsprechen. Konten, die nicht den Mussfeldern entsprechen, fließen in sogenannte Auffangpositionen.

Die Finanzverwaltung will nach eigener Aussage Eingriffe in das Buchungsver-halten der Unternehmen vermeiden. Deshalb enthält die Taxonomie eben-diese Auffangpositionen. In die Auffang-positionen fließen Werte der Konten ein, die nicht den Feldern der Taxonomie

zugeordnet werden können. Es ist zu vermuten, dass sich die Anzahl der Auf-fangpositionen in den nächsten Jahren verringert.

Außerdem wird befürchtet, dass er-höhte Nachfragen der Finanzbuchhal-tung erfolgen, wenn zu viele Auffangpo-sitionen genutzt werden.

Treffen Sie also eine Grundsatzent-scheidung.Passen Sie Ihren Kontenrahmen und Ihr Buchungsverhalten an die Taxono-mie an oder wollen Sie nur Mindestan-forderungen erfüllen, indem Sie nur wenige Mussfelder, dafür aber viele Auffangpositionen elektronisch über-tragen?

Mögliche Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz sollten bei der Entscheidung, ob man sich für die E-Bilanz auf eine Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung oder für die Übermittlung einer eigenständigen Steuerbilanz entscheidet, einbezogen werden.

Sollte man sich gegen das Festhalten an der Einheitsbilanz und für das mög-liche Steuergestaltungspotenzial im Rahmen einer unabhängigen Steuerbi-lanzierung entscheiden wollen, könnte die Lösung mit Blick auf eine möglichst effiziente Handhabung der E-Bilanz in der Einführung einer integrierten Steu-erbuchführung liegen.

BüroWARE unterstützt bei der Vor-bereitungderE-BilanzIn der BüroWARE Version 5.52 sind bereits die neuen Kontenrahmen als Referenzkontenrahmen enthalten. Da-mit ist es Ihnen möglich, neue Konten konform zur Taxonomie anzulegen und für bestehende Konten die Eigenschaf-ten und deren Einordnung in die Taxo-nomie zu überprüfen und zu ändern.

BüroWARE unterstützt bei der Vorbereitung der E-Bilanz

BüroWARE & E-Bilanz

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SoftENGINE UPDATE 4.2012 Seite 4

Dadurch erreichen Sie eine hohe Übereinstimmung Ihrer Konten mit der Taxonomie. Ihre Umsätze und Salden können Sie mithilfe des BüroWARE DATEV-Exports an Ihren Steuerbera-ter übermitteln. Dieser kann dann Ihre Daten weiterverarbeiten, ggf. noch Um-buchungen aus steuerlicher Sicht vor-nehmen und nach Erstellung der Bilanz diese elektronisch an die Finanzbehör-den übertragen.

Alternativ können Sie die Daten über die Schnittstelle „Infobridge E-Bilanz“ direkt an ein E-Bilanz-Tool übergeben. Im Tool „E-Bilanz für BüroWARE“ wer-den die Daten inklusive der mit überge-benen Taxonomie dargestellt, können umgebucht, ausgewertet und an die Finanzbehörden übertragen werden.

Dabei ist „E-Bilanz für BüroWARE“ nicht nur für die Übertragung der Bilanz nutzbar, sondern leistet noch eine Viel-zahl anderer Dienste. So ist die Über-tragung der Bilanz für die Veröffentli-chung ein wichtiger Punkt. Besonders interessant ist jedoch die Möglichkeit, mithilfe dieses Tools eine Vielzahl von Auswertungen erstellen und dru-cken zu können, die in dieser Form in BüroWARE nicht vorhanden sind.

Assistent zur Übergabe der Daten an das Tool „E-Bilanz für BüroWARE“

Falls Sie BüroWARE Versionen ab Ver-sion 5.3, aber kleiner als 5.52 einsetzen, ist die Möglichkeit der Datenübergabe an „E-Bilanz für BüroWARE“ ebenfalls möglich. Die Taxonomie ist in diesen BüroWARE Versionen noch nicht ver-

fügbar. Trotzdem können Sie Ihre Um-sätze und Salden übertragen.

Im Tool „E-Bilanz für BüroWARE“ kön-nen Sie nach der Übertragung die Zu-ordnung der Steuerbilanzkonten zur

Gliederung der Taxonomie vornehmen. Das ist dann lediglich eine (einmalige) Fleißaufgabe, die Sie nach Fertigstel-lung immer wieder nutzen können.

„E-Bilanz für BüroWARE“ mit übergebenen Konten und Salden

Zuordnung der Konten zur Taxonomie im Tool „E-Bilanz für BüroWARE“