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80032 Keine Erhebung der Praxisgebühr, da die Befreiung von allen Zuzahlungen nachgewiesen worden ist (Bescheinigung nach § 62 Abs. 1 SGB V oder vollständige Befreiung von allen Zuzahlungen nach § 65a Abs. 2 SGB V) 80033 Keine Erhebung der Praxisgebühr, da eine Quittung über die bereits gezahlte Praxisgebühr aufgrund einer - Erstinanspruchnahme eines Psychologischen Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, - Erstinanspruchnahme eines Leistungserbringers im Rahmen der ambulanten Behandlung in einem Krankenhaus oder - Inanspruchnahme eines Vertreters nach § 18 Abs. 7 BMV-Ä bzw. § 21 Abs.7 EKV vorgelegt und entwertet wurde 80033N Keine Erhebung der Praxisgebühr, da Wiederholungskontakt im Notfalldienst. Eine Quittung (Muster 99a) über die bereits gezahlte Praxisgebühr aufgrund einer Erstinanspruchnahme im Notfall oder im organisierten Notfalldienst wurde vorgelegt und entwertet. 80040 Keine Erhebung der Praxisgebühr, - da Kassenwechsel des Patienten im laufenden Quartal - da Widerruf der Kostenerstattung gemäß § 13 SGB V durch den Patienten im laufenden Quartal (Nachweis der Krankenkasse hat vorgelegen) - da Vertretung in der Schwangerenvorsoge - da die Befreiung von der Praxisgebühr, jedoch nicht von allen anderen Zuzahlungen, nachgewiesen worden ist 80044 Patient hat nach schriftlicher Zahlungsaufforderung bisher die Praxisgebühr nicht geleistet, gesetzte Frist ist abgelaufen 80045 Patient hat nach schriftlicher Zahlungsaufforderung bisher die Praxisgebühr nicht geleistet, gesetzte Frist ist nicht abgelaufen 80046 Portokosten für eine schriftliche Zahlungsaufforderung 80047 Zahlungsaufforderung nicht zustellbar 80050 80110 Ordinationskomplex für Versicherte bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 80111 Ordinationskomplex für Versicherte ab Beginn des 6. Bis zum vollendeten 59. Lebensjahr 80112 Ordinationskomplex für Versicherte ab Beginn des 60. Lebensjahres 80230 Sonderabrechnungsnummern zusätzlich zum EBM 2000plus Zusatznummern zur Praxisgebühr Kennzeichnung von Telefonkosten, die entstehen, wenn der behandelnde Arzt mit dem Krankenhaus zu einer erforderlichen stationären Behandlung Rücksprache nehmen muss ( 7.3 der Allgemeinen Bestimmungen des EBM) Kennzeichnung poststationär erbrachter oder relevanter Leistungen im Rahmen des Modellversuchs "Verlagerungseffekte im Zusammenhang mit der DRG-Einführung " des Zl in ausgewählten Modellregionen (Kennzeichnung Verlagerungseffekte) Ordinationskomplexe bei Gemeinschaftspraxen und medizinischen Versorgungszentren Seite 1 von 4

Sonderabrechnungsnummern zusätzlich zum EBM … · Sonderabrechnungsnummern zusätzlich zum EBM 2000plus 89420 Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Hib (DtaP-Hib) 89430 Tetanus, Diphtherie,

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80032Keine Erhebung der Praxisgebühr, da die Befreiung von allen Zuzahlungen nachgewiesen worden ist (Bescheinigung nach § 62 Abs. 1 SGB V oder vollständige Befreiung von allen Zuzahlungen nach § 65a Abs. 2 SGB V)

80033 Keine Erhebung der Praxisgebühr, da eine Quittung über die bereits gezahlte Praxisgebühr aufgrund einer - Erstinanspruchnahme eines Psychologischen Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, - Erstinanspruchnahme eines Leistungserbringers im Rahmen der ambulanten Behandlung in einem Krankenhausoder - Inanspruchnahme eines Vertreters nach § 18 Abs. 7 BMV-Ä bzw. § 21 Abs.7 EKVvorgelegt und entwertet wurde

80033N

Keine Erhebung der Praxisgebühr, da Wiederholungskontakt im Notfalldienst.Eine Quittung (Muster 99a) über die bereits gezahlte Praxisgebühr aufgrund einer Erstinanspruchnahme im Notfall oder im organisierten Notfalldienst wurde vorgelegt und entwertet.

80040 Keine Erhebung der Praxisgebühr, - da Kassenwechsel des Patienten im laufenden Quartal - da Widerruf der Kostenerstattung gemäß § 13 SGB V durch den Patienten im laufenden Quartal (Nachweis der Krankenkasse hat vorgelegen) - da Vertretung in der Schwangerenvorsoge - da die Befreiung von der Praxisgebühr, jedoch nicht von allen anderen Zuzahlungen, nachgewiesen worden ist

80044 Patient hat nach schriftlicher Zahlungsaufforderung bisher die Praxisgebühr nicht geleistet, gesetzte Frist ist abgelaufen

80045 Patient hat nach schriftlicher Zahlungsaufforderung bisher die Praxisgebühr nicht geleistet, gesetzte Frist ist nicht abgelaufen

80046 Portokosten für eine schriftliche Zahlungsaufforderung80047 Zahlungsaufforderung nicht zustellbar

80050

80110 Ordinationskomplex für Versicherte bis zum vollendeten 5. Lebensjahr80111 Ordinationskomplex für Versicherte ab Beginn des 6. Bis zum vollendeten 59.

Lebensjahr80112 Ordinationskomplex für Versicherte ab Beginn des 60. Lebensjahres

80230

Sonderabrechnungsnummern zusätzlich zum EBM 2000plus

Zusatznummern zur Praxisgebühr

Kennzeichnung von Telefonkosten, die entstehen, wenn der behandelnde Arzt mit dem Krankenhaus zu einer erforderlichen stationären Behandlung Rücksprache nehmen muss ( 7.3 der Allgemeinen Bestimmungen des EBM)

Kennzeichnung poststationär erbrachter oder relevanter Leistungen im Rahmen des Modellversuchs "Verlagerungseffekte im Zusammenhang mit der DRG-Einführung" des Zl in ausgewählten Modellregionen (Kennzeichnung Verlagerungseffekte)

Ordinationskomplexe bei Gemeinschaftspraxen und medizinischen Versorgungszentren

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Sonderabrechnungsnummern zusätzlich zum EBM 2000plus

86502 Onkologische Behandlung einer Hämoblastose gemäß § 3 Abs. 1 bis 3 der Onkologie-Vereinbarung, je Behandlungsfall

86503 Onkologische Behandlung solider Tumoren gemäß § 3 Abs. 1 bis 3 der Onkologie-Vereinbarung, je Behandlungsfall

86504Spezifische intrakavitäre (Intravesikal, intrapleural, intraabdominal, intrathekal) zytostatische Tumortherapie gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4.4 der Onkologie-Vereinbarung, je Behandlungsfall

86505 Intravasale (intravenös, intraarteriell) zytostatische Chemotherapie gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4.1 bzw. 4.2 der Onkologie-Vereinbarung, je Behandlungsfall

87777

88895

89020 Diphtherie89030 Hepatitis B89040 Influenza89050 Pertussis89060 Polio89070 Masern89080 Mumps89090 Röteln89100 Windpocken89110 Tetanus89120 Meningokokken89130 FSME89140 Haemophilius influenza b-Infektion89150 Pneumokokken-Infektion89160 Hepatitis A

89210 Diphtherie, Tetanus89220 Masern, Mumps89230 Hib, Hepatitis B89240 Tetanus, Diphtherie89310 MMR89320 Diphth+A58erie, Hib, Tetanus (DT-Hib)89330 Diphtherie, Pertussis, Tetanus (DTaP)89340 Tetanus, Diphterie, IPV (Td-IPV)89350 Tetanus, Diphtherie, Pertussis (TdaP)89410 Diphtherie, Tetanus, Pertussis,IPV (DtaP-IPV)

Mehrfachimpfung

Einfachimpfungen

Kennzeichnung von Labor-Auftragsuntersuchungen (Vordruck Muster 10) bei Knappschaftsfällen

Abrechnungsnummern nach der Onkologie-Vereinbarung

Kostenerstattung für den besonderen Aufwand über besondere Maßnahmen der sozialpsychiatrischen von Kinder und Jugendlichen (Sozialpsychiatrie-Vereinbarung)

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Sonderabrechnungsnummern zusätzlich zum EBM 2000plus

89420 Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Hib (DtaP-Hib)

89430 Tetanus, Diphtherie, Pertussis, IPV (TdaP-IPV)89510 Diphtherie, Tetanus, Pertussis, IPV, Hib (DtaP-IPV-Hib)89610 Diphth+A58erie, Tetanus, Pertussis, IPV, Hib, Hep.B (DtaP-IPV-Hib-Hep.B)

Wegepauschalen97234 Pauschale für Besuche nach Nr. 01410 im Kernbereich bis zu 2 km Radius

97235 Pauschale für Besuche nach Nr. 01410 im Randbereich bei mehr als 2 km bis zu 5 km Radius

97236 Pauschale für Besuche nach Nr. 01410 im Fernbereich bei mehr als 5 km Radius

97237 Pauschale für Besuche nach Nr. 01411 oder 01412 im Kernbereich bis zu 2 km Radius

97238 Pauschale für Besuche nach Nr. 01411 oder 01412 im Randbereich bei mehr als 2 km bis zu 5km Radius

97239 Pauschale für Besuche nach Nr. 01411 oder 01412 im Fernbereich bei mehr als 5 km Radius

97160

Pauschale für einen Besuch nach Nr. 01410 in einem Bereich jenseits des Radius von 10 km ausschließlich als erster Besuch nach ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, nur neben einer Leistung nach Abschnitt 31.4 EBM

97161

Pauschale für einen Besuch nach Nr. 01411 oder 01412 in einem Bereich jenseits des Radius von 10 km ausschließlich als erster Besuch nach ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, nur neben einer Leistung nach Abschnitt 31.4 EBM

97200 Kostenersatz bei Vorhalten eines vom Belegarzt zu vergütenden ärztlichen Bereitschaftsdienstes

Beispiele: aus der alten Nr. 9191 wird die Nr. 99191aus der alten Nr. 9210 wird die Nr. 99210usw.

Beispiele: aus der alten Nr. 9600 wird die Nr. 99600aus der alten Nr. 9720 wird die Nr. 99720aus der alten Nr. 9920 wird die Nr. 99920usw.

Die neuen Abrechnungsnummern beginnen mit einer 9, danach folgt die bisherige Abrechnungsnummer.

Die neuen Abrechnungsnummern beginnen mit einer 9, danach folgt die bisherige Abrechnungsnummer.

Die neuen Abrechnungsnummern beginnen mit einer 9, danach folgt die bisherige Abrechnungsnummer.

BKK - Strukturvertrag ambulantes Operieren

DMP-Diabetes und DMP-Brustkrebs

Diabetiker - Schulungen (BKK, EK und AOK)

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Sonderabrechnungsnummern zusätzlich zum EBM 2000plus

Beispiele: aus der alten Nr. 1104A wird die Nr. 91104Aaus der alten Nr. 1353B wird die Nr. 91353Busw.

99009 Ernährungsberatung AOK Hamburg99010 wiederholte Ernährungsberatung AOK Hamburg99012 Kostenzuschlag kontinuierliche Rheumatherapie

99020 Feststellung der Verbleibfähigkeit im Rahmen des organisierten Notfalldienstes für die ZAB

99880 Anlegen oder Wechseln eines Kathetersystem durch ärztlich delegierte Pflegekräfte

99881 Einbringen von Arzneimittel durch delegierte Pflegekräfte nach Nr. 9988099421 Zuschlag für die Behandlung psychosomatisch erkrankter Patienten99045 Umweltmedizin Anamnese99046 Umweltmedizin Verlaufsdokumentation99047 Umweltmedizin Basis-Labor99053 Zuschlag für besondere Versorgung HIV-Patienten99988 Kennzeichnet Leistungen für die künstliche Befruchtung

99811, 99811A-Z, 99812, 99812A-Z

Sachkostenzusätze, die erforderlich sind, wenn an einem Behandlungstag ausschließlich Sachkosten oder Sachkosten ohne Bezug zu einer Gebührennummer abgerechnet werden sollen.

99506 Kennzeichnung des Überweisungsscheins aus dem fachärztlichen Dienst der Notfallpraxen

X:

Kennzeichnung von Gebührenordnungspositionen, die in einem direkten Zusammenhang mit der Durchführung einer Künstlichen Befruchtung stehen oder Voraussetzung für die Durchführung einer Künstlichen Befruchtung sind. Die abzurechnenden EBM -Positionen werden weiterhin mit einem X gekennzeichnet. Der Gebührenwert entspricht jeweils 50 % des Gebührenwertes der nicht mit "X" gekennzeichneten ursprünglichen Gebührenordnungsposition.

M: Kennzeichnung von Früherkennungsuntersuchungen auf kolorektales Karzinom beim Mann. Die abzurechnenden EBM -Positionen werden weiterhin mit einem M gekennzeichnet.

S: Kennzeichnung des postoperative Behandlungskomplexes des Abschnitts 31.4 bei Erbringung nach kurativ-stationärem (belegärztlichem) Behandlungsfall.

F:

Kennzeichnung der Dialysesachkosten/Feriendialyse. Wird im Rahmen einer Feriendialyse während des Ferienaufenthaltes am Ferienort nur eine Hämodialyse abgerechnet, sind die Nrn. 40800 ff. mit einem F zu kennzeichnen. In diesem Fall sind nur 40 % der Höhe der Pauschalerstattung berechnungsfähig.

B: Kennzeichnung der Leistungen, die gemäß § 14 Abs. 5 der Psychotherapievereinbarung im Falle der Einbeziehung einer Bezugsperson mit einem "B" zu kennzeichnen sind.

Kennzeichnungen für besondere Gebührenordnungspositionen (unverändert)

Sonstige spezielle Abrechnungsnummern

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