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NACHLASS

SOS-Kinderdörfer weltweit: Nachlass

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Nachlässe und Testamente zu Gunsten der SOS-Kinderdörfer

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Page 1: SOS-Kinderdörfer weltweit: Nachlass

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INHALT

04 In die Zukunft wirken

05 Brauche ich ein Testament?

06 Wie errichte ich ein Testament oder einen Erbvertrag?

07 Kann ich mein Testa-ment später ändern?

08 Wo bewahre ich mein Testament auf?

08 Was schreibe ich in die letztwillige Verfügung?

10 Gespräch mit Herrn Schefuß

12 Wer kümmert sich um meine letzten Wünsche und um die Abwicklung?

14 Vollmacht auf den Todesfall

14 Kann ich bestimmen, wie mein Nachlass verwendet wird?

15 AnsprechpartnerKontakt

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SOS-Kinderdörfer weltweit, testa-mentarisch bedenken.

Damit können Sie dazu beitragen,dass Kinder und Jugendliche einZuhause in einer Umgebung er-fahren, die Wärme und Schutzbietet, mit Menschen, die Kinderund Jugendliche auf ihrem Weg ineine gesicherte Zukunft begleiten.

Viele Menschen denken darübernach, wie sie das in ihrem LebenErarbeitete für die Zukunft erhaltenund gezielt in gute Hände weiter-geben können.

Wenn Sie über Ihr Leben hinausGutes bewirken wollen, können Siedies tun, indem Sie den Hermann-Gmeiner-Fonds Deutschland e.V.,

Beispiel für die gesetzliche Erbfolge

Petra Schmidt ist verheiratet. Sie hat keineKinder, ihre Eltern sind verstorben, ihrBruder auch. Er hatte aber einen Sohn,Petras Neffen Paul. Außerdem hat sie nochzwei Schwestern.Wenn Petra Schmidt nun ohne Testamentstirbt, wird Ihr Ehemann zusammen mitden zwei Schwestern und dem Neffen Paulerben. Alle zusammen bilden eine soge-nannte Erbengemeinschaft. In einer Er-bengemeinschaft müssen alle Beteiligtengemeinsam entscheiden. Hätte Frau Schmidt weder Verwandte nocheinen Ehegatten, würde der Staat erben.

(Wofür) Brauche ich ein Testament?

Wenn Sie kein Testament verfassthaben, tritt die sogenannte gesetz-liche Erbfolge ein. Der Gesetzgebergeht davon aus, dass es Ihr Wunschist, Ihren Angehörigen Ihr Vermögenzu hinterlassen. Konkret heißt das:Es erben zuerst Ihre Kinder, IhreEltern, Geschwister, Großelternund weitere entfernte Verwandte.Wichtig ist, dass der Ehegatte mitden Verwandten gleichgestellt ist,er muss sich also das Erbe bei-spielsweise mit den Geschwisternteilen. Hat jemand keine Verwandten undist auch nicht verheiratet, über-nimmt der Staat den „erblosenNachlass“.

Wenn Sie also selbst bestimmenmöchten, wen Sie mit IhremNachlass bedenken wollen,dann müssen Sie ein Testamenterrichten

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In die Zukunft wirken

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liches Testament können Sie beimAmtsgericht hinterlegen.

Das gemeinschaftliche TestamentAls Ehepaar haben Sie die Möglich-keit, ein handschriftliches Testa-ment gemeinsam zu errichten. Esmuss dann von einem Ehegatteneigenhändig geschrieben und vonbeiden unterschrieben werden.Empfehlenswert ist es, wenn Siein das Testament schreiben, ob derlänger lebende Ehegatte das Testa-ment nach dem Tod des erstenEhegatten ändern darf.

Der ErbvertragFalls Sie ein Testament gemeinsammit jemandem verfassen möchten,der nicht Ihr Ehegatte ist, müssenSie dieses in Form eines Erbver-trages errichten. Einen Erbvertragkönnen Sie allerdings nicht hand-schriftlich verfassen. Er muss voreinem Notar erstellt werden.

Wie errichte ich ein Testament oder einen Erbvertrag?

Sie haben mehrere Möglich-keiten, ein gültiges Testamentzu verfassen

Das notarielle TestamentSie verfassen Ihr Testament voreinem Notar Ihrer Wahl. Vor derBeurkundung berät Sie der Notarausführlich über den Inhalt und die rechtlichen Folgen. Auf IhrenWunsch gibt der Notar das Testa-ment in die amtliche Verwahrung,also hinterlegt es beim Amtsgericht.Somit können Sie sicher sein, dassIhr Testament rechtlich einwand-frei ist und nicht verloren geht.

Das handschriftliche TestamentDas gesamte Testament muss eigenhändig von Ihnen verfasstsein, also von Ihnen mit der Handgeschrieben (nicht mit Computeroder Schreibmaschine!). Es mussaußerdem Ort, Datum und IhreUnterschrift mit Vor- und Zunamenenthalten. Auch Ihr handschrift-

Ist bereits ein Ehegatte verstorben,kommt es darauf an, ob die Ehe-gatten in ihrem Testament verein-bart haben, dass der Überlebendedas Testament ändern darf.Bei einer Scheidung der Ehegattenwird das gemeinschaftliche Testa-ment in der Regel automatisch unwirksam.

Den Erbvertrag können Sie nurbeim Notar ändern oder aufheben,in vielen Fällen muss der Vertrags-partner der Änderung / Aufhebungzustimmen.

Kann ich mein Testamentspäter ändern?

Ein Einzeltestament (notariellund handschriftlich) können Siejederzeit durch ein neues Testa-ment ändern. Dabei kann das notarielle Testament auch durchein handschriftliches Testamentgeändert werden und umgekehrt.

Beim gemeinschaftlichen Testa-ment ist zu unterscheiden:Gemeinsam können Sie es jeder-zeit ändern. Falls ein Ehegatte alleine das gemeinschaftliche Testament ändern möchte, musser zum Notar gehen.

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Was schreibe ich in die letztwillige Verfügung (Erbschaft oder Ver-mächtnis)?

Den Inhalt Ihrer letztwilligen Verfügung können Sie grund-sätzlich frei bestimmen

Es sollte jedoch klar daraus her-vorgehen, wen Sie zum Erben bestimmen (und zu welchem Teil)und wen Sie mit einem Vermächt-nis bedenken.Der Unterschied zwischen Erb-schaft und Vermächtnis ist der,dass ein Erbe alles erbt, was demVerstorbenen gehört hat – sowohldas gesamte Vermögen, als auchalle evtl. Schulden (Gesamtrechts-nachfolge). Ein Vermächtnisnehmer hingegenerhält eine einzelne Sache, z. B.einen bestimmten Geldbetrag, ein Schmuckstück, ein Haus, etc.Der Erbe ist verpflichtet, das Ver-mächtnis zu erfüllen.

Wo bewahre ich mein Testament auf?

Es empfiehlt sich, das Testa-ment beim Amtsgericht IhresWohnsitzes zu hinterlegen

So können Sie sicher sein, dass esim Todesfall gefunden und eröffnetwird. Wenn Sie dies nicht möchten,sollten Sie eine Person Ihres Ver-trauens darüber informieren, woSie Ihr Testament verwahrt haben.Ist der Hermann-Gmeiner-FondsDeutschland e.V., SOS-Kinderdörferweltweit, als Erbe oder Miterbe be-dacht, können Sie das Testamentauch bei uns hinterlegen. In diesemFall ist es wichtig, dass wir im FalleIhres Todes umgehend informiertwerden. Dafür können Sie in IhreGeldbörse oder zu Ihrem Ausweiseine kleine Karte mit folgendemText legen:

Beispiel:Im Falle meines Todes ist umgehend derHermann-Gmeiner-Fonds Deutschland e.V.,SOS-Kinderdörfer weltweit, Ridlerstraße 55,80339 München zu informieren. Telefon-nummer: 0800 50 30 300 (gebührenfrei).

am Nachlass, den sogenanntenPflichtteil. Pflichtteilsberechtigt sindder Ehegatte, Kinder, ggf. Enkelund, wenn keine Kinder oder Enkelvorhanden sind, die Eltern desErblassers. Geschwistern stehtdagegen kein Pflichtteil zu.

Pflichtteil

Das Gesetz regelt, dass bestimmtenahe Angehörige auf jeden Fall am Nachlassvermögen beteiligtwerden. Sollten diese Angehörigennicht bereits im Testament berück-sichtigt sein als Erbe oder mit einemVermächtnis, bekommen sie einengesetzlich zu berechnenden Anteil

Beispiel für Erbschaft

Testament

Wir, die Eheleute Hans und Maria Müller, setzen uns hiermit gegenseitig zu alleinigen Erben ein. Schlusserbe des Längstlebenden von uns oder unser beiderseitiger Erbe im Fall unseres gleichzeitigen Ablebens ist der Hermann-Gmeiner-FondsDeutschland e.V., SOS-Kinderdörfer weltweit, Ridlerstraße 55, 80339 München.Dem Längstlebenden von uns bleibt es vorbehalten (oder: bleibt es nicht vorbehalten), eine andere Schlusserbeneinsetzung vorzunehmen.

München, am 5.12.2009 München, am 5.12.2009

Hans Müller Maria Müller

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Beispiel für Vermächtnis

Testament

Hiermit setze ich, Hans Maier, meinen Neffen Klaus Maier zu meinem alleinigen Erben ein. Meinen Erben beschwere ich mit folgendem Vermächtnis:Der Hermann-Gmeiner-Fonds Deutschland e.V., SOS-Kinderdörfer weltweit, Ridlerstraße 55, 80339 München, erhält 5.000,– Euro.

München, am 5.12.2009

Hans Maier

Hat sich Ihr Leben seit Ihrem Engage-ment für die SOS-Kinderdörfer welt-weit verändert?Unser Entschluss gibt mir ein gutes Ge-fühl. Ich möchte etwas Positives für dieZukunft hinterlassen. Etwas, das anderendienlich / förderlich ist. Mein Erbe für die SOS-Kinderdörfer weltweit in Israel ermöglicht mir das.

Meine Frau sagte: „Ich will nicht mit allenMitteln versuchen, leibliche Kinder zu be-kommen, denn dann mach ich mir hinter-her Vorwürfe, falls das Kind nicht gesundist. Ich brauche kein eigenes Kind, ichkann auch andere Kinder lieben!“ Und das hat sie Zeit ihres Lebens getan.

Was möchten Sie mit Ihrem Testamentbewirken?Unser Wunsch ist es, einen Beitrag zu leisten für den Frieden zwischen Palästi-nensern und Israelis. Die SOS-Kinderdörferleisten hier schon gute Arbeit. Es wäreschön, eine SOS-Einrichtung aufzubauenund zu unterstützen, in der palästinensischeund israelische Kinder gemeinsam auf-wachsen können. Es liegt mir sehr daran,dass dort wieder Frieden herrscht. Dahersetzen wir unser Vermögen dort ein, wo esgebraucht wird und wo es Sinn macht –auch über den Tod hinaus!

Was sagt Ihre Familie zu Ihrem Entschluss?Meine Schwester hat nichts dagegen, dasssie kein Erbe bekommt. Im Gegenteil: Sie befürwortet den Entschluss, die SOS-Kinderdörfer weltweit zu unterstützen.Meine Frau und ich haben uns zusammendafür entschieden, und seit dem Tod meinerFrau hat sich daran natürlich nichts geändert.

storbene Frau und ich haben uns bewusstfür die SOS-Kinderdörfer weltweit ent-schieden. Eine vertrauenswürdigere Organisation fanden wir nicht. Wir haben uns gemeinsam dazu ent-schlossen, unser Erbe an die SOS-Kinder-dörfer weltweit zu geben, weil wir keineeigenen Kinder bekommen konnten.

Gespräch mit Herrn Wolfgang Schefuß

Herr Schefuß hat sich zusammen mit seiner verstorbenen Frau Charlotte entschieden, den SOS-Kinderdörfernweltweit ihr Erbe zu hinterlassen.

Lieber Herr Schefuß, warum haben Siesich für die SOS-Kinderdörfer weltweitentschieden?Die SOS-Kinderdörfer weltweit geben Kindern ein Zuhause mit einer Mutter, die wirklich weiß, wie man Kinder erzieht. Kinder bekommen hier eine Ausbildungund so eine bessere Zukunft. Meine ver-

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institut abschließen. Selbstver-ständlich übernehmen wir als Erbe dann auch die Kosten für die Beerdigung und Grabpflege.

Die letzte Ruhestätte

Seit dem Altertum ist die letzteRuhestätte ein Zeichen des Re-spekts und ein Ort des Geden-kens an die Verstorbenen. So unterschiedlich die Menschensind, so unterschiedlich sind ihreVorstellungen und Wünsche fürdie eigene letzte Ruhestätte. Wir werden Ihre Wünsche hierzuso gut wie möglich erfüllen.

Erdgrab oder Urnengrab mit Grabstein

Die klassische Ruhestätte in unserer Zeit, zu finden auf allenunseren Friedhöfen. Sollten Sieein solches Grab wünschen, kümmern wir uns selbstverständ-lich um eine angemessene Grab-pflege für die Dauer der Liegezeit.

Wer kümmert sich ummeine letzten Wünscheund um die Abwicklung?

Wir kümmern uns darum. Wenn der Hermann-Gmeiner-Fonds Deutschland e.V., SOS-Kinderdörfer weltweit, alsErbe oder zumindest als Miterbeeingesetzt ist, kümmern sich unsere fachkundigen Mitarbeiterum alle Angelegenheiten, von derBestattung und Grabpflege bis hin zur Wohnungsauflösung.

Damit wir auf Ihre Wünsche fürIhre Beerdigung oder für IhreGrabpflege individuell eingehenkönnen, vermerken Sie dieseam Besten in einem gesonder-ten Schriftstück (nicht im Testa-ment!)

Dieses können Sie einer PersonIhres Vertrauens oder auch unszusammen mit Ihrem Testamentüberlassen. Als Alternative dazukönnen Sie auch einen Vorsorge-vertrag bei einem Beerdigungs-

treffende bereits zu Lebzeiten aus-drücklich schriftlich erklärt, dasser eine Seebestattung wünscht.

Die grüne Wiese

Manche Menschen wünschen sichein anonymes Grab. Viele Friedhöfebieten dafür eine grüne Wiese an,einen Urnenhain oder eine ähnlichegemeinschaftliche Anlage, wo dieBeisetzung der Urne ohne indivi-duelle Kennzeichnung erfolgt. Aufmanchen Friedhöfen ist auf einergrünen Wiese auch eine Erdbe-stattung möglich.

Und wenn wir nicht wissen, was Sie wünschen?

Wenn wir als Erben für die Bestat-tung sorgen, halten wir uns selbst-verständlich an die Wünsche undVorstellungen des Verstorbenen.Wenn wir jedoch keine Kenntnisseüber spezielle Wünsche haben,wählen wir die klassische Erd-oder Feuerbestattung mit Grab-stein sowie eine einfache, aberangemessene Grabpflege für dieDauer der Liegezeit.

Für Naturliebhaber – der Friedwald

Eine alternative Bestattungsformist die Beisetzung in einem Fried-wald. Die Urne wird hier direkt anden Wurzeln eines Baums beige-setzt, der in einem als Friedwaldausgewiesenen, naturbelassenenWald steht. Ein Namensschild amBaum macht auf die Grabstätteaufmerksam. Wer eine anonymeBestattung möchte, kann aberauch auf dieses Schild verzichten.Für den Grabschmuck sorgt dieNatur selbst, wechselnd mit denJahreszeiten. Friedwälder gibt esfast überall in Deutschland.

Nicht nur für Seeleute – die Seebestattung

Eine weitere alternative Bestat-tungsform ist die Bestattung aufhoher See. Dabei wird die Urne inbestimmten Gebieten fern ab derSchifffahrtsrouten im Meer ver-senkt. Da für eine Seebestattungeine Ausnahmegenehmigung beimOrdnungsamt eingeholt werdenmuss, ist es wichtig, dass der Be-

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Muss der Hermann-Gmeiner-Fonds Deutschland e.V., SOS-Kinderdörfer weltweit,Erbschaftsteuer zahlen?

Als vom Finanzamt anerkanntergemeinnütziger Verein ist der Hermann-Gmeiner-FondsDeutschland e.V., SOS-Kinderdör-fer weltweit, von der Erbschaft-steuer befreit. Jede testamentarische Zuwen-dung kommt also ungeschmälertden SOS-Kinderdorf-Einrichtungenzugute.

Haben Sie noch weitereFragen?

Gerne beantworten wir Ihre Fragenbei einem persönlichen Gespräch.Natürlich aber auch schriftlich odertelefonisch – ganz wie Sie möchten.Wir freuen uns auf ein Gesprächmit Ihnen!

Brigitte SchiffnerTel.: 089 / 1 79 14-270 [email protected]

SOS-Kinderdörfer weltweit Hermann-Gmeiner-Fonds Deutschland e.V.

Ridlerstr. 55 80339 München

Internet: www.sos-kinderdoerfer.de

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Julia NückerTel.: 089 / 1 79 [email protected]

Kann ich bestimmen, wie mein Nachlass verwendet wird?

Ja, Sie können sagen, wofür IhrNachlass verwendet werden soll.Wenn Sie z. B. möchten, dass Ihr Erbe einem afrikanischen SOS-Kinderdorf zugute kommt,dann geschieht das auch. Oderwenn Sie lieber ein SOS-Kinder-dorf-Projekt in Russland unter-stützen wollen, dann können Siesich darauf verlassen, dass IhreMittel nachvollziehbar genau dortankommen, wo Sie das wünschen.Schreiben Sie einfach in Ihr Testa-ment, welches Land oder welchesProjekt wir unterstützen sollen.Wenn Sie keine speziellen Wün-sche haben, werden wir das Gelddort verwenden, wo es gerade gebraucht wird.

Vollmacht auf den Todesfall

Wenn wir den Nachlass abwickelnsollen, empfiehlt es sich uns eineeinfache Vollmacht auf den Todes-fall auszustellen, da zwischen Todestag und der Eröffnung desTestamentes häufig bis zu 6 Wo-chen vergehen können.

Beispiel für eine Vollmacht auf den Todesfall

Im Falle meines Todes bevollmächtige ichden Hermann-Gmeiner-Fonds Deutsch-land e.V., SOS-Kinderdörfer weltweit,meine Bestattung zu regeln, meine Woh-nung zu kündigen und den Nachlass zu sichern.

München, am 5.12.2009Hans Maier