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Soziale Absicherung und was diese Soziale Absicherung und was diese

kostetkostet

Von Mag. Karl Wechselberger

www.sva.or.at

E-mail: [email protected]

16.05.2014

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Wer ist versichert und welche Ausnahmen Wer ist versichert und welche Ausnahmen gibt es?gibt es?

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VersicherungspfliVersicherungspflichtcht

In der Kranken- und Pensionsversicherung In der Kranken- und Pensionsversicherung besteht Pflichtversicherung fürbesteht Pflichtversicherung für

Mitglieder der Wirtschaftskammer

Gesellschafter einer offenen Gesellschaft (OG) und persönlich haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (KG), sowie geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH, wenn die Gesellschaft Mitglied einer Wirtschaftskammer ist

„Neue Selbständige“

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Neue Selbständige:Neue Selbständige:

Tätigkeit Selbständige, die betrieblich erwerbstätig sind

Einkunftsart selbständige Arbeit oder Gewerbebetrieb

Einkommensgrenze € 6.453,36 (für ausschließlich Selbständige) € 4.743,72 (für nebenberuflich Selbständige)

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Ausnahmen von der Pflichtversicherung:Ausnahmen von der Pflichtversicherung:

Ruhen der Gewerbeberechtigung

„geringfügig“ tätige Gewerbetreibende bzw. „Kleingewerbetreibende“

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Geringfügige Gewerbetätigkeit = Geringfügige Gewerbetätigkeit = „Kleingewerbetreibender“„Kleingewerbetreibender“

Ausnahme in der PV & KV über Antrag

Umsatz € 30.000.00,-

innerhalb der letzten 60 Monate max. 12 Monate Pflichtvers. GSVGoder60. Lebensjahr vollendetoder57. Lebensjahr vollendet und obige Grenzen in den letzten 60 Kalendermonaten nicht überschritten

Nur für Versicherte mit

Gewerbeschein (gilt nicht für

Gesellschafter)!

Einkommen € 4.743,72

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Beitragshöhe und deren BerechnungBeitragshöhe und deren Berechnung

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Ein Plus für UnternehmerInnen

Die Beitragsermittlung

Beitragsgrundlage X Beitragssatz

= Beitrag

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2014

Krankenversicherung 7,65%

Pensionsversicherung 18,50%

Zukunftsvorsorge 1,53%

SUMMESUMME 27,68%27,68%

Unfallversicherung € 8,67 mtl.

Beitragssatz

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Die Beitragsgrundlage

Vorläufige Beitragsgrundlage

Nachbemessungwenn endgültiger Einkommensteuerbescheid

Endgültige Beitragsgrundlage

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Ein Plus für UnternehmerInnen

Die BeitragsgrundlageDie Beitragsgrundlage

BGRL

Höchst-BGRLmtl. € 5.285,-

Mindest-BGRLPensionsversicherung € 687,98Krankenversicherung € 704,99Selbständigenvorsorge € 704,99

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KV

1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr

PV

bis zum endgültigen EStBbis zum endgültigen EStB vorläufige BGRL

in den ersten 2 Jahrenin den ersten 2 Jahren fixe KV-BGRL

KV

KV

PV

KV PV PV

BEI GUTEN EINKÜNFTEN RÜCKLAGEN FÜR NACHZAHLUNGEN

SCHAFFEN!

Die BeitragsermittlungDie Beitragsermittlung

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Mindest- und HöchstbeiträgeMindest- und Höchstbeiträge

Kammermitglieder(Inhaber eines Gewerbeschein)

Mindestbeitragsgrundlage undMindestbeitrag

Höchstbeitragsgrundlage und Höchstbeitrag

monatlich (1.-3. Jahr PV +

KV)

monatlich(ab 4. Jahr

KV)

monatlich(ab 4. Jahr

in PV)monatlich jährlich

Beitragsgrundlage€ 537,78 € 704,99 € 687,98 € 5.285,00 € 63.420,00

Beitrag Krankenversicherung€ 41,14 € 53,93 € 404,31 € 4.851,72

Beitrag Pensionsversicherung€ 99,49 € 127,28 € 977,73 € 11.732,70

Beitrag Unternehmensvorsorge€ 8,23 € 10,79 € 80,86 € 970,32

Beiträge Gesamt in Euro€ 148,86 € 192,-- € 1.462,90 € 17.554,80

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Die Die BeitragseinhebungBeitragseinhebung

Vorschreibung

Anfang 2. Monats im Quartal

Fälligkeit

Ende 2. Monats im Quartal

Zahlungsfrist 18 Tage

Verzugszinsen

ab 19. Tag der Fälligkeit

Mahnung

Exekutio

n

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KrankenversicherungKrankenversicherung

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Wahlmöglichkeit zwischen drei Wahlmöglichkeit zwischen drei Leistungspaketen: Leistungspaketen:

1. Sachleistung1. Sachleistung

2. volle Geldleistung und 2. volle Geldleistung und

3. Geldleistung für Spital-3. Geldleistung für Spital-SonderklasseSonderklasse

Krankenversicherung

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Sachleistungsberechtigung

Sachleistungsberechigte: durch e-card zunächst keine Barauslagen

ABER: Bei den meisten Leistungen ist ein Selbstbehalt von 20% (u.U.10%) vorgesehen, der nachträglich von der SVA vorgeschrieben wird.

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Geldleistungsberechtigte: zunächst Arzthonorare selbst bezahlen anschließend zur Vergütung einreichenSie erhalten Kostenersatz nach einem eigenen Vergütungstarif (auch bei Spitalsonderklasse), der höher ist als bei Sachleistungsberechtigten.

Dies ist ein Vorteil bei Wahlärzten und bei Dies ist ein Vorteil bei Wahlärzten und bei Aufenthalten in der Sonderklasse.Aufenthalten in der Sonderklasse.

Volle Geldleistungs-berechtigung

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Geldleistung für Spital-Sonderklasse

Diese Art der Leistungserbringung verbindet die Vorteile der Sach- und vollen Geldleistung:

Beim (Vertrags-)Arztbesuch werden die Leistungen mittels e-card direkt abgerechnet – keine Privathonorarnote!

Beim Aufenthalt in der Spital-Sonderklasse erhält man die höhere Vergütung – wie der volle Geldleister.

Ein Vergleich der Prämienunterschiede bei der Privatversicherung ist anzuraten.

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Wann bin ich wie Wann bin ich wie eingestuft?eingestuft?

1. – 3. Jahr der selbständigen Erwerbstätigkeit: Sachleistungsberechtigt.Sachleistungsberechtigt.

Ab dem 4. Jahr : abhängig von den Einkünften des

drittvorangegangenen Kalenderjahrs.drittvorangegangenen Kalenderjahrs.

Überschreitet die Beitragsgrundlage 2014 den Betrag von € € 63.419,9963.419,99 – erreicht man also den Höchstbeitrag – wird man zum vollen Geldleistungsberechtigtenvollen Geldleistungsberechtigten.

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WahlmöglichkeiWahlmöglichkeiten ten

Der Sachleistungsberechtigte kann

mit einem Beitrag von € 75,97€ 75,97 pro Monat die Geldleistungsberechtigung für die Spital-Sonderklasse wählen

mit einem Beitrag von € 94,94€ 94,94 pro Monat die volle Geldleistungsberechtigung wählen.

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Voraussetzungen

Persönliche Arbeitsleistung für Aufrechterhaltung des Betriebes notwendig (Angabe durch Versicherten auf Krankmeldung)

Betriebsgröße:Es dürfen entweder keine oder durchschnittlich weniger als 25 DienstnehmerInnen beschäftigt sein.

Unterstützungsleistung bei lang andauernder Krankheit

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VoraussetzungenVoraussetzungen

Eintritt des VF der Arbeitsunfähigkeit in Folge Krankheit

Beginn der Arbeitsunfähigkeit ist ärztlicherseits festzustellen (Krankmeldung)

Bei Anstaltspflege (auch Kur, Rehab, Erholung) ersetzt die Aufenthaltsbestätigung die Krankmeldung

Unterstützungsleistung bei lang andauernder Krankheit

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Höhe€ 28,40 (Wert 2014) pro Tag der Arbeitsunfähigkeit (AU)

ZeitraumAnspruch ab 43. Tag der AU für die Dauer der Erkrankung, max. für 20 Wochen

Fortsetzungserkrankungwenn 20 Wochen nicht ausgeschöpft und innerhalb von 26 Wochen neuerlich AU entsteht

Neuer Anspruch26 Wochen nach Ende der 20. Leistungswoche (für ein und dieselbe Erkrankung)

Unterstützungsleistung bei lang andauernder Krankheit

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Abschluss einer freiwilligen Zusatzversicherung

Antrag vor dem 60.Lj.

Krankengeld• ab dem 4. Tag bis max. 26 Wochen • 6 Monate Wartezeit (ausgenommen Arbeitsunfall)• Krankengeld 60 % der täglichen Beitragsgrundlage

Kosten2,5% der Beitragsgrundlage monatlich

Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit

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Monatliche Beitragsgrundlage

Euro

Zusatzbeitragmonatlich in €

Krankengeld täglich in €

1.143,07* 28,58 28,40

2.500,-- 62,50 50,--

4.500,-- 112,50 90,--

5.285,-- 132,13 105,70

*monatliche Mindestbeitragsgrundlage

Arbeitsunfähigkeit wegenKrankheit

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Ein Plus für UnternehmerInnen

UnternehmervorsorgeUnternehmervorsorge

seit 2008seit 2008

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Keine zusätzlichen Kosten durch Beitragssatzsenkung in der Krankenversicherung

Zweite Pension

Steuerbegünstigung

Vorteile für Unternehmer

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Verpflichtend: • Gewerbetreibende• Gewerbegesellschafter• „Neue Selbständigen“

Optionsmöglichkeit:• Bauern• Freiberufler (z.B. Wirtschaftstreuhänder,

Ärzte, Apotheker)

Unternehmervorsorge - Gültigkeit

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hebt Beiträge ein – Weiterleitung an Unternehmervorsorgekasse

Hat sich ein Unternehmer bei seinen Angestellten für ein Institut entschieden, so ist dieses auch für ihn verpflichtend.

Erfolgt innerhalb von sechs Monaten keine Auswahl, wird der Unternehmer einer Kasse zugeteilt.

Unternehmervorsorge – Ablauf

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Beitrag zur Selbständigenvorsorge = Betriebsausgabe

Veranlagung = steuerfrei (keine KESt)

Auszahlung als Einmalbetrag = steuerbegünstigt mit 6% bzw. als Rente steuerfrei

Unternehmervorsorge - Begünstigungen

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Ein Plus für UnternehmerInnen

Unfallversicherung

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Unfallversicherung

Die Einhebung der Beiträge (€ 8,67 monatlich) erfolgt durch die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, die diese Beiträge an die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) weiterleitet.

Für die Leistungserbringung ist die AUVA zuständig. Alle Anträge und Meldungen können selbstverständlich auch bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft eingebracht werden.

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Unfallversicherung

Die Unfallversicherung erbringt Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.

Arbeitsunfälle sind Unfälle, die sich im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der die Versicherung begründenden Tätigkeit ereignen (auch Unfälle, die sich auf dem Weg von und zur Betriebsstätte ereignen - nicht aber Freizeitunfälle!).

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Renten aus der Renten aus der UnfallversicherungUnfallversicherung

• fixe Bemessungsgrundlage • durch eine freiwillige Höherversicherung kann die

Bemessungsgrundlage erhöht werden:

Pflichtversicherung

Höherversicherung Stufe I (freiwillig)

Höherversicherung Stufe II (freiwillig)

Beitragshöhe pro Jahr € 104,04mtl. € 8,67

Zusätzlich€ 103,95

Zusätzlich€ 156,15

Bemessungsgrundlage € 19.042,98 € 31.140,81 € 37.279,03

Erwerbsminderung Rente Rente Rente

100% € 1.360,21 € 2.224,34 € 2.662,79

50% € 544,09 € 889,74 € 1.065,12

20% € 181,36 € 296,58 € 355,04

Hinterbliebenenrente € 272,05 € 444,87 € 532,56

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Arbeitslosenversicherung Arbeitslosenversicherung für Selbständigefür Selbständige

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Nicht verpflichtend, sondern freiwillig

Alte Anwartschaften werden berücksichtigt

ArbeitslosenversicherungArbeitslosenversicherung

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P e n s i o n s r e c h t

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Warum ist (laufend) eine Warum ist (laufend) eine Pensionsreform notwendig?Pensionsreform notwendig?

Veränderung des Verhältnisses Ausbildung – Arbeit – Pension

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• Alterspension (60/65)

• Vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer (56,5+/61,5+)

Hacklerregelung (62M, ab 57F)

• Korridorpension (62)

• Schwerarbeitspension (60)

• Erwerbsunfähigkeitspension (kein Mindestalter!)

• Hinterbliebenenpensionen

Welche Pensionen gibt es?

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