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SPIELEND SPAREN! SPARBUCH FÜR GEWINNER

Sparbuch fuer Gewinner

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DESCRIPTION

Die LottoX WinFonds bieten Ihnen bereits nach 12 Monaten Garantieleistungen im Wert von 840,- Euro. Das transparente Spar- und Treueprogramm ist in Deutschland einzigartig!

Text of Sparbuch fuer Gewinner

  • SPIELEND SPAREN!

    SPARBUCHFR GEWINNER

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    SPARBUCHFR GEWINNER

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    Inhaltsverzeichnis

    Ihre Garantieoption Seite 5

    Garantieverlauf und Garantiewerte Seite 6-7

    Es gibt viele gute Grnde fr WinFonds Seite 8

    So geht "gewinnen" heute Seite 9

    Mit WinFonds ins Glck Seite 10

    Wir sorgen fr mehr Rente Seite 11

    Wir zahlen bis zu 100% Ihrer Beitrge Seite 12-13

    Rabatt auf fast alles Seite 14

    WinFonds - Chancen mit Leidenschaft Seite 15

    Was andere sagen Seite 16

    Werden Sie Teil der LottoX-Community Seite 17

    Vertragsteil Seite 18-24

  • 5GarantieOption

    Die Forsal Trading Ltd. nachstehend der Treuhnder genannt garantiert dem

    Inhaber dieser Urkunde unter den folgenden angegebenen Bedingungen die Garantie-

    option.

    Der Treuhnder gewhrt nach seiner Wahl dem Inhaber dieser Urkunde fr die

    jeweilige Beteiligungsdauer gem der folgenden Beitragszeiten WAHLWEISE:

    1.) die doppelten Anteile;

    2.) die freie BeitragszeiT;

    3.) Erstattung des Differenzbetrages zwischen den bisher geleisteten Anteilspreisen

    und den durch die Beteiligung erzielten Gewinne;

    4.) er kann auch einen Reisegutschein in gleicher Hhe gewhren.

    Der Treuhnder hat das ausschlieliche Wahlrecht.

    Je nach Beteiligungsdauer wird folgende Garantieleistung - Wahlrecht - gewhrt:

    Beitragszeiten freie Anteile oder Beitragsfrei

    12 Monate 12 Monate 12 Monate

    24 Monate 24 Monate 24 Monate

    36 Monate 36 Monate 36 Monate

    48 Monate 48 Monate 48 Monate

    60 Monate 60 Monate 60 Monate

    Die Garantieleistung wird unter Erfllung folgender Voraussetzungen gewhrt:

    1.) Der Inhaber dieser Urkunde war lckenlos seit Beginn an den WinFonds beteiligt

    und hat durchgngig seine Anteilspreise entrichtet.

    2.) Der Inhaber der Urkunde hat einen schriftlichen Antrag auf Inanspruchnahme

    der Garantieoption und das Garantiesparbuch im Original eingereicht.

    3.) Die Garantieleistung ist erfllt, sobald der Urkundeninhaber seine Garantie-

    option erstmalig in Anspruch genommen hat. Eine mehrfache Inanspruchnahme ist

    insofern ausgeschlossen.

    Der schriftliche Antrag mit Garantieoption ist einzureichen bei:

    LottoTeam Support GmbH, Fllenbachstrasse 6, D-40474 Dsseldorf

    Zweck der vorstehenden Gesellschaft ist die Annahme, die Verwirklichung und die

    Abwicklung der Antrge der durch den Treuhnder gewhrten Garantieoption.

    4.) Ansonsten gelten die Bestimmungen der Vertrge

    Forsal Trading Ltd.

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    * gem. den Garantieoption-Bedingungen der Forsal Trading. Siehe Seite 5.

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    **Die BestPreis-Garantie bezieht sich auf die online buchbaren Angebote der Rubriken Pauschalreisen und Last Minute-Angebote und setzt zur Differenzerstattung ein Angebot mit identischer Leistung vom selben Veran- stalter voraus. Mageblich ist der in der Buchungsmaschine vom Veranstalter ausgewiesene und buchbare Preis. Kurzfristige Preissenkungen durch den Veranstalter nach der Buchung oder unrechtmig gewhrte, bzw. nicht fr jedermann zugngliche Rabatte bleiben von der Preisgarantie ausgeschlossen.

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    Was andere sagen

    Martina B., Hotelfachfrau, 29 J. aus HamburgEins wei ich genau: Wer nicht wagt, der nicht gewinnt. Ichwnsche mir hohe Chancen mit wenig Einsatz. Die WinFondsgeben mir so viele Gewinnmglichkeiten fr einen kleinenEinsatz. Hier habe ich das Gefhl, gut aufgehoben zu sein.

    Jochen G., Bauarbeiter, 39 J. aus DresdenIch mchte jederzeit einen berblick haben und wissen, wiees um meine Chancen steht. Der Service der WinFonds hatmich begeistert. Jetzt wei ich immer, wo ich stehe und kannmich ganz entspannt auf meine Gewinne freuen.

    Familie B. aus MnsterEin neues Auto, ein groes Haus und Familienurlaub. Seit-dem wir Kinder haben, kommen wir aus dem Wnschennicht mehr raus. WinFonds gibt uns die Chance, vielleichtTrume wahr werden zu lassen. Bei so vielen Gewinnmg-lichkeiten hat bestimmt jeder mal Glck.

    Heinz P., pensionierter Lehrer, 69 J. aus BerlinSchuster bleib bei deinen Leisten, das war einmal. Auch alsPensionr gehe ich heute neue Wege und lasse mich von derIdee der WinFonds begeistern. Gerade im Alter ist das gutzu gebrauchen.

    Nicole B., Azubi, 21 J. aus MnchenMit meiner Ausbildung zur Erzieherin lege ich einen Grund-stein fr meine Zukunft. Doch allein darauf will ich michnicht verlassen. Ich mchte mehr machen. Bei WinFondskann ich gewinnen und meine Chancen steigen sogar auto-matisch an!

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    VerwaltungsvertragIm nachstehenden Verwaltungsvertrag finden die beitretenden Gesellschafter (nachfolgend Mitglied/Mitgliedergenannt) Gewhrleistungsbestimmungen ( 9; 10) und Kndigungsbedingungen ( 12) sowie Bestimmungenzur Ausbung und den Rechtsfolgen ihres Widerrufsrechts (am Ende des Vertragstextes).

    Prambel Gegenstand der nachfolgenden Vereinbarungen ist die Regelung der Begrndung einer Vielzahl von Beteiligungenin Folge an nicht auf Dauer angelegten Gesellschaften brgerlichen Rechts (nachfolgend WinFonds genannt). Zweckdieser WinFonds ist die Gewinnerzielung gem 3 des Gesellschaftsvertrages.Die Mitglieder haben jeder fr sich der Lotto Team Fonds B.V. (nachfolgend Verwalter genannt) gegenber erklrt,sich an den WinFonds zu beteiligen und den Abschluss des nachstehenden Verwaltungsvertrages angeboten. DieGesellschaftsvertrge der WinFonds sind den Parteien bekannt und Grundlage dieses Verwaltungsvertrages. DieBestimmungen der Gesellschaftsvertrge, die unmittelbar die Rechtsbeziehungen zwischen Verwalter und Mit-glieder betreffen, sind Bestandteil dieses Verwaltungsvertrages.

    1 Zustandekommen Der Verwaltungsvertrag kommt durch die rechtzeitige Annahme durch den Verwalter zustande. Die Annahmeer-klrung erfolgt schriftlich, (fern-)mndlich oder in sonstiger Art und Weise. Die Mitglieder verzichten auf den Zugangder Annahmeerklrung des Verwalters; der Zugang dieser Erklrung ist also fr das Zustandekommen des Verwal-tungsvertrages nicht erforderlich. Der Verwalter kann die Annahme des Verwaltungsvertrages verweigern, wennbegrndete Zweifel bestehen, dass das Mitglied seinen Verpflichtungen, insbesondere seinen Zahlungsverpflich-tungen, erfllen wird.

    2 Gegenstand des Verwaltungsvertrages 1. Das Mitglied erwirbt vom Verwalter Anteile an einer im Rahmen des Erwerbsvorgangs nher bezeichneten Win-Fonds GbR. Er tritt dadurch als Mitglied in diese Gesellschaft ein. Die mit dem Eintritt verbundenen Kosten werdendem Mitglied nicht gesondert in Rechnung gestellt. Die Beteiligung erfolgt in unteilbaren Anteilen an den WinFonds.Der Preis eines Anteils betrgt 3,50 und kann nur zu 10 Anteilen oder einem Mehrfachen von 5 Anteilen ge-zeichnet werden, jedoch nicht mehr als 25 Anteile je Mitglied. Im Anteilspreis enthalten ist die Gesellschaftseinlagemit der Vergtung fr den geschftsbesorgenden Treuhnder sowie die Service-, Porto- und Bearbeitungsgebhren.Im Anteilspreis ist ebenfalls die Vergtung in Hhe von 0,30 fr den Verwalter enthalten.2. Der Verwalter ist berechtigt, sich zur Ausfhrung der ihm bertragenen Aufgaben geeigneter Erfllungsgehilfenzu bedienen. Dies gilt auch fr die im Rahmen des Zahlungsverkehrs mit der Gesellschaft bzw. den Mitgliedern zutreffenden Manahmen und die Ausbung der gesellschaftsvertraglichen Mitgliedschaftsrechte.3. Der Verwalter ist von dem Verbot der Selbstkontrahierung befreit und kann mit sich in eigenem Namen oder alsVertreter Dritter Rechtsgeschfte vornehmen. Insbesondere kann der Verwalter auch in eigenem Namen und freigene Rechnung handeln. Der Verwalter ist berechtigt, Untervollmachten zu erteilen.4. Der Verwalter vermittelt ausdrcklich keine Vertrge zwischen dem Mitglied und Dritten.

    3 Ausfhrung des Verwaltungsvertrages und Einzahlung der Zeichnungssumme 1. Der Verwalter wird den ihm erteilten Auftrag fr das Mitglied erst erfllen, wenna.) der Beitritt des Mitgliedes in die WinFonds vollzogen ist;b.) die in der Prambel genannten Gesellschaftsvertrge der WinFonds in Kraft getreten sind;c.) die Durchfhrung der in den Gesellschaftsvertrgen genannten Mittelverwendung durch entsprechende Erkl-rung des geschftsbesorgenden Treuhnders sichergestellt erscheint;d.) ihm insgesamt so viele Verwaltungsauftrge erteilt worden sind, dass er die ihm in den Gesellschaftsvertrgenerteilte Ermchtigung zur Aufnahme weiterer Gesellschaftsanteile in der jeweils dort benannten vollen Hhe er-fllen kann, bzw. ihm jeweils verbindliche und unwiderrufliche Angebote auf Abschluss entsprechender Verwal-tungsvertrge vorliegen. Die Ausfhrung des Verwaltungsauftrages durch bernahme von Anteilen fr dasMitglied kann jedoch auch bereits dann erfolgen, wenn anders als durch die bernahme von Einlageverpflich-tungen durch das Mitglied die Anteilsbernahme sichergestellt erscheint.

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    2. Das Mitglied ist unmittelbar gegenber dem Verwalter verpflichtet, die zur Erfllung der auf seine Anteile ent-fallenden Einlageverpflichtung sowie die anderweitig anfallenden Entgelte gem. 2, Ziff. 1 einzuzahlen, unab-hngig von den fr die Erfllung der Einlageverpflichtung in den Gesellschaftsvertrgen aufgefhrten Fllig-keitsvoraussetzungen. Der Verwalter hat in den Gesellschaftsvertrgen die ihm aufgrund dieses Verwaltungsver-trages gegen jeden einzelnen Mitglied zustehenden Zahlungsansprche an die WinFonds in der Hhe abgetreten,die in den Gesellschaftsvertrgen vorgesehen ist. Die Einziehung der Zahlungsforderung erfolgt durch den Ver-walter. Der Verwalter informiert das Mitglied darber, dass der Betrag ohne schriftliche Einzugsermchtigung ein-gezogen werden soll. Das Mitglied erteilt dem Verwalter ausdrcklich oder durch schlssiges Handeln dieZustimmung, den flligen Betrag mittels Lastschrift einzuziehen. Aus Grnden der Rechtssicherheit gibt der Ver-walter dem Mitglied mit Erhalt der Unterlagen die Mglichkeit, die Einzugsermchtigung auch schriftlich zu be-sttigen. Bercksichtigt werden nur vollstndige und unwiderrufliche Gutschriften. Nicht bercksichtigt werdenetwaige Guthaben des Mitglieds aus Auszahlungs- oder Auseinandersetzungsansprchen gegen weitere Win-Fonds, an denen er in der Vergangenheit beteiligt war. Fr bestimmte Dienstleistungen, die in der Gebhrentabelledes Verwalters enthalten sind, berechnet der Verwalter Entgelte / Gebhren. Der Verwalter stellt dem Mitglied dieGebhrentabelle auf Anforderung zur Verfgung.3. Der Verwalter besttigt dem Mitglied die WinFonds, an denen das Mitglied beteiligt ist, sowie die Anzahl derAnteile. Die WinFonds informieren das Mitglied ber den Verwalter oder einen beauftragten Dritten ber das Ge-sellschaftsvermgen.4. Der Verwalter erteilt den Mitgliedern entsprechend dem Bericht der WinFonds Rechenschaft, insbesondere berdie Ergebnisse der Beteiligungen. Der Bericht kann durch Bericht der WinFonds ersetzt werden.5. Im Rahmen der Beteiligungen kann es jeweils zu Kleinstgewinnen zugunsten der Mitglieder kommen. Mitgliederund Verwalter kommen berein, dass im Interesse einer Minimierung des Verwaltungs- und Kostenaufwandes sol-che Kleinstgewinne bis zu einem Betrag von 50 Euro nicht sofort an die Mitglieder ausgekehrt werden. Das Mitgliederklrt sich einverstanden, dass die jeweils entstehenden Betrge fr die Dauer der Geltung des Verwaltungsver-trages, also auch eventuelle nachfolgende Beteiligungen des Mitgliedes, treuhnderisch beim von den WinFondsbestellten Treuhnder verwaltet und verwahrt werden, bis die entsprechenden Kleinstgewinne aufgrund etwaigerAkkumulation einen Betrag von mindestens 50 Euro erreicht haben. Das Mitglied befreit den Verwalter zunchstvon der Verpflichtung der Geltendmachung entsprechender Kleinstgewinne im Rahmen der Auseinandersetzung,sofern nicht das Mitglied diese schriftlich nach Beendigung seiner Beteiligung beim Verwalter geltend macht.

    4 Abtretungen und Stimmrechtsberlassung Der Verwalter nimmt die Rechte des Mitglieds in den jeweiligen Mitgliederversammlungen und bei schriftlichenBeschlussfassungen wahr. Er bt sein Stimmrecht unter Bercksichtigung der Weisungen und der Interessen desMitglieds sowie unter Beachtung seiner Treuepflicht gegenber den anderen Mitgliedern aus.

    5 Verwaltung Der Verwalter hat das zu verwaltende Vermgen getrennt von seinem sonstigen Vermgen zu halten und zu ver-walten. Gleiches gilt fr Vermgen, das der Verwalter whrend der Vertragsdurchfhrung zu Gunsten der WinFondsempfngt, soweit es nicht vom geschftsbesorgenden Treuhnder oder geschftsfhrenden Gesellschafter selbstverwaltet wird. Der Verwalter kann nicht verpflichtet werden, das Vermgen zinsgnstig anzulegen. Der Verwalterwird alles, was er in Ausfhrung dieses Verwaltungsvertrages erlangt hat, an die Mitglieder herausgeben, soweitdiesen dies nach dem Verwaltungsvertrag zusteht.

    6 Mitgliederregister, Datenschutz 1. Der Verwalter fhrt ber smtliche Mitglieder ein Register, in dem Name, Anschrift und Zahl der bernommenenAnteile sowie die jeweiligen WinFonds eingetragen sind. Das Mitglied ist verpflichtet, unverzglich alle nderungender im Register eingetragenen Angaben dem Verwalter mitzuteilen.2. Das Mitglied hat grundstzlich keinen Anspruch darauf, dass ihm der Verwalter Angaben ber die brigen Mit-glieder macht. 3. Das Mitglied nimmt zustimmend davon Kenntnis, dass im Rahmen der Beteiligungen personenbezogene Datenin Datenverarbeitungsanlagen gespeichert werden knnen. Er ist damit einverstanden, dass die in die Projektrea-lisation eingeschalteten Personen und Unternehmen diese Daten erhalten sowie ber die Verhltnisse der Win-

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    Fonds informiert werden. Weiterhin erklrt er sich mit der Weiterleitung der bezglich seiner Beteiligung gefhrtenKorrespondenz an diese Personen und Unternehmen einverstanden.

    7 Vergtung Der Verwalter erhlt fr die bernahme der Verwaltung eine Vergtung gem. 2, Ziff. 1 dieses Verwaltungsvertrages.

    8 Verfgung ber die Beteiligung Verfgungen des Mitgliedes ber die Rechte aus diesem Vertrag sind nach Magabe der gesetzlichen Vorschriftenzulssig. Sie sind gegenber den WinFonds und dem Verwalter jedoch nur wirksam, wenn das Mitglied den Ver-walter ber die Verfgung schriftlich in Kenntnis gesetzt hat.

    9 Freistellung des Verwalters Der Verwalter soll nicht verantwortlich sein fr EDV-bedingte Fehler, Verwaltung oder Geschftsfhrung der Win-Fonds oder fr den Inhalt der Vertrge. Der Verwalter gibt keinerlei Garantie und Gewhrleistung in Bezug auf dieGltigkeit der Rechtstitel an den Bezugs- und Berechtigungsscheinen.

    10 Haftung des Verwalters 1. Der Verwalter handelt mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. 2. Schadenersatzansprche gegen den Verwalter bestehen nur, soweit das Mitglied nicht auf andere Weise Ersatzerlangen konnte. Er wird jedoch nach Magabe der einschlgigen gesetzlichen Bestimmungen schadlos gehaltenbzw. gestellt.3. Der Verwalter bernimmt keine Haftung fr den Eintritt der vom Mitglied mit seinen Beteiligungen gegebenenfallsangestrebten steuer- und/oder wirtschaftlichen Folgen. Ebenso kann der Verwalter keine Haftung fr die Bonittder Vertragspartner der WinFonds oder dafr bernehmen, dass die Vertragspartner der WinFonds die eingegan-genen vertraglichen Pflichten ordnungsgem erfllen. Unter anderem kann der Verwalter nicht fr die Erfolge dervon den WinFonds gettigten Geschfte, deren Gewinnfhigkeit sowie den Erfolg der WinFonds oder fr den Eintrittder vom Mitglied oder der WinFonds verfolgten sonstigen wirtschaftlichen Ziele haften.4. Der Verwalter soll nicht damit befasst sein, Erkundigungen einzuziehen oder sich in irgendeiner Weise ber-zeugung zu verschaffen hinsichtlich der Wahl der Personen oder Firmen oder des dabei verfolgten Verfahrens oderwie die dabei getroffenen Entscheidungen zustande gekommen sind.5. Fr den Fall, dass die Beteiligungen aufgrund gesetzlicher Vorschriften und/oder aus sonstigen Grnden, dieweder der Verwalter noch die Mitglieder zu vertreten haben, undurchfhrbar und/oder die Investitionen von be-auftragten Personen oder Firmen fr nicht rechtens erachtet wurden, besteht fr das Mitglied und/oder fr dieWinFonds kein Gewinnanspruch. 6. Der Verwalter soll durch Abschlieen und Einhalten dieses Vertrages keinerlei Schuldverhltnis, Haftung oderVerpflichtung gegenber einer natrlichen oder juristischen Person/en eingehen mit Ausnahme der Mitgliederder WinFonds. Keine Person/en ist/sind berechtigt, den Verwalter aufzufordern, ber das Vermgen oder ber dieBeteiligungsrechte zu verfgen oder sie zu bertragen.

    11 Erbfolge Stirbt das Mitglied, so wird dieser Verwaltungsvertrag zunchst mit dessen Erben und/oder Vermchtnisnehmernfortgesetzt. Die Erbfolge ist durch Vorlage eines Erbscheines oder einer beglaubigten Abschrift des Testamentser-ffnungsprotokolls mit beglaubigter Testamentsabschrift nachzuweisen. Mehrere Erben haben einen gemeinsa-men Bevollmchtigten zu bestimmen, der die Rechte der Erben einheitlich wahrzunehmen hat. Der Verwalter hataber das Recht, das Treuhandverhltnis ohne Beachtung einer Kndigungsfrist aufzukndigen.

    12 Dauer des Verwaltungsvertrages, Kndigung 1. Der Verwaltungsvertrag wird fr die Zeit der Beteiligungen des Mitglieds im jeweiligen WinFonds und etwaigenFolgebeteiligungen geschlossen. Der Verwaltungsvertrag kann vor Erreichung des der Beauftragung zugrunde lie-genden Zwecks von beiden Seiten nur aus wichtigem Grund gekndigt werden. Die Mglichkeiten zur Kndigungnach Magabe der Gesellschaftsvertrge oder dieses Vertrages bleiben unberhrt. 2. Das Vertragsverhltnis wird mindestens fr drei Monate abgeschlossen, es sei denn, es ist eine lngere Ver-

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    tragslaufzeit vereinbart. Der Verwaltungsvertrag verlngert sich automatisch jeweils um einen Monat, wenn ernicht fristgem gekndigt wird. Der Verwaltungsvertrag kann unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen ge-kndigt werden.3. Die Kndigung des Verwaltungsvertrages hat schriftlich zu erfolgen. Bereits eingegangene Beteiligungen sindseitens des Mitgliedes zu erfllen. Die Rechtsfolgen der Beendigung des Verwaltungsvertrages ergeben sich ins-besondere aus den Bestimmungen der Gesellschaftsvertrge.4. Im Falle der Auflsung sind die jeweiligen WinFonds durch die geschftsfhrende Gesellschafterin abzuwickelnund das Vermgen zu verwerten.

    13 Schlussbestimmungen 1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Verwaltungsvertrages unwirksam sein oder werden, wird hierdurch dieGltigkeit des Verwaltungsvertrages im brigen nicht berhrt. 2. Mndliche oder sonstige Nebenabreden sind nicht getroffen. Sollten sie vorher getroffen worden sein, so werdendiese mit Abschluss aufgehoben.3. Erfllungsort fr alle Verpflichtungen ist der Sitz des Verwalters.4. Mitteilungen an die Mitglieder werden an die letzte vom Mitglieder bermittelte Anschrift bersandt.

    Etwaige Beanstandungen knnen wie folgt vorgebracht werden:

    Fr Deutschland Postbevollmchtigte: LottoTeam Support GmbHFllenbachstr. 6D-40474 Dsseldorf

    sowie direkt bei:LottoTeam Fonds B. V.Spoorstraat 42-52NL 5911 KJ VenloTelefon: (00 31) 077 - 3 21 00 43E-Mail: [email protected] durch den Geschftsfhrer Franciscus Klijn

    WIDERRUFSBELEHRUNG, WIDERRUFSRECHTDas Mitglied kann seine Vertragserklrung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Grnden in Textform(z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Ver-tragsschluss und auch nicht vor Erfllung der Informationspflichten des Verwalters gem. 312 c Abs. 2 BGB inVerbindung mit 1 Abs. 1, 2 u. 4 BGB - in InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist gengt die rechtzeitige Absendungdes Widerrufs.Der Widerruf ist zu richten an:LottoTeam Fonds B.V.c/o LottoTeam Support GmbHFllenbachstr. 6D-40474 Dsseldorf

    WiderrufsfolgenIm Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurckzugewhren und ggf. ge-zogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann das Mitglied dem Verwalter die empfangene Leistung ganzoder teilweise nicht oder nur im verschlechterten Zustand zurck gewhren, muss das Mitglied dem Verwalter

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    insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen mssen innerhalb von 30 Tagenerfllt werden. Die Frist beginnt fr das Mitglied mit der Absendung seiner Widerrufserklrung, fr den Verwaltermit deren Empfang.

    Besondere Hinweise im Falle einer Vertragsanbahnung im Fernabsatz:Das Widerrufsrecht des Mitglieds erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrcklichen Wunschdes Mitglieds vollstndig erfllt ist, bevor das Mitglied sein Widerrufsrecht ausgebt hat.

    Stand: 04.12.2009

    GESELLSCHAFTSVERTRAG DER WINFONDS GBR

    PRAMBELEs ist beabsichtigt, in Folge eine Vielzahl nicht auf Dauer angelegter WinFonds Gesellschaften brgerlichen Rechtszu grnden, deren Gesellschaftszweck die Gewinnerzielung gem 3 des Gesellschaftsvertrages ist. Die Win-Fonds sollen in der Bezeichnung eine Seriennummer fhren. Die WinFonds werden jeweils von drei Grndungs-mitgliedern gegrndet.

    1 Grndungsort, Rechtsform, Name, Sitz1. Die WinFonds werden am Sitz der LottoTeam Support GmbH, Fllenbachstr. 6, D-40474 Dsseldorf, gegrndet.2. Die WinFonds sind Gesellschaften brgerlichen Rechts, insofern gilt fr die Auslegung dieses Vertrages ausschlie-lich das deutsche Recht.7. Die Gesellschaften fhren die Bezeichnung: "WinFonds Nummer xx.xxxx GbR" bis "WinFonds Nummer yy.yyyy GbR"4. Der Sitz der WinFonds ist mit Aufnahme der Geschftsttigkeit der Sitz der geschftsfhrenden Gesellschafterin.

    2 Dauer der Gesellschaft Die Dauer der WinFonds ist auf einen Monat angelegt. Der Gesellschaftszweck gilt dann als erreicht. Die WinFondswerden beendet und mit Liquidation aufgelst.

    3 Gegenstand des Unternehmens1.) Gegenstand der WinFonds ist die Erzielung von Ertrgen durch die Beschaffung, das Halten, das Verwalten unddie Realisierung von Rechten aus bereits bestehenden Zertifikaten, Partizipations-, Bezugs- und Berechtigungs-scheinen und/oder aus sonstigen Inhaberpapieren. Programmgem solche, die eine Berechtigung an entgeltli-chen und unentgeltlichen Ausspielungen, Lotterien, Wetten, Unterhaltung- und Gewinnspielen vereinbaren, auchunter Einbeziehung staatlich konzessionierter Glcksspielangebote aller Art. Beteiligungen und Geschftsttig-keiten, fr die eine behrdliche Genehmigungspflicht besteht, sind vom Gegenstand des Unternehmens aus-drcklich ausgenommen.2.) Soweit aufgrund eines Rechts die unmittelbare oder mittelbare Beschaffung nicht erfolgt, bleibt ein Ausgleichdurch Einbeziehung adquater Dienstleistungen Dritter oder Abwicklung der Beteiligung vorbehalten. 3.) Die WinFonds erbringt alle erforderlichen Dienstleistungen zur optimalen Unterhaltung sowie Gestaltung derFreizeit. Bezweckt wird u.a. die umfangreiche Vorteilserlangung, insbesondere - aber nicht ausschlielich - im tou-ristischen Bereich. 4.) Die WinFonds knnen sich an Unternehmen mit gleichem oder hnlichem Unternehmensgegenstand beteiligenund/oder solche Unternehmen grnden und/oder zum Zwecke der Durchfhrung ihrer Geschftsttigkeit Einlagenals atypisch stiller Gesellschafter vereinbaren. 5.) Die WinFonds sind zu allen Rechtsgeschften und Rechtshandlungen berechtigt, die geeignet erscheinen, denGesellschaftszweck unmittelbar und mittelbar zu frdern. Die WinFonds knnen die zur Erreichung ihres Zweckeserforderlichen Geschfte selbst oder durch einen bevollmchtigten Dritten vornehmen lassen. 6.) Ausgeschlossen sind Geschfte im Sinne des 34c GewO und Finanzdienstleistungen im Sinne des Kreditwe-sengesetzes.

  • 4 Gesellschafter, Gesellschaftskapital, Einlageverpflichtung1. Gesellschafter sinda.) FreeLotto Team B. V., NL 5911 Venlo, Spoorstraat 42-52 -als Grndungsmitglied und geschftsfhrende Gesell-schafterin-b.) Gambling Capital Invest GbR, Eupen / Belgien -als Grndungsmitglied-c.) LottoTeam Fonds B. V., NL 5911 Venlo, Spoorstraat 42-52 -als Grndungsmitglied- 2. Das Gesellschaftskapital wird gebildet aus insgesamt 3.600 Anteilen zu je EUR 3,50/Anteil. 3. Die Grndungsmitglieder halten zunchst je 10 Anteile. 4. Die LottoTeam Fonds B.V. bernimmt weitere 3.570 Anteile, die zur Veruerung an Dritte (nachfolgend Mitgliedergenannt) bestimmt sind. Insofern ist es der LottoTeam Fonds B.V. entgegen 719 Abs. 1 Satz 1 des BrgerlichenGesetzbuches ausdrcklich und ausnahmsweise gestattet, ber ihren Anteil am Gesellschaftsvermgen zu verfgen.Diese Befreiung vom gesetzlichen Verfgungsverbot gilt nur hinsichtlich der LottoTeam Fonds B.V. und nur fr dieAufnahme von Mitgliedern in die Gesellschaft als mittelbar beteiligte Gesellschafter.5. Die Gesellschafter sind entsprechend ihrer Einlage am Gesellschaftsvermgen beteiligt. Die Stimmrechte ent-sprechen der Beteiligung. Je ein Anteil gewhrt eine Stimme.

    5 Investitions- und FinanzierungsplanDie von der WinFonds vorgesehene Mittelverwendung und deren Finanzierung ist nach Magabe des Gesellschafts-vertrages durchzufhren. Die FreeLotto Team ist nur aufgrund eines Gesellschafterbeschlusses berechtigt, vondem vorgesehenen Mittelverwendungs- und Finanzierungsplan abzuweichen oder wenn die Mittelverwendunggem. 3 in manchen Staaten gesetzlichen Beschrnkungen unterworfen ist und unter Umstnden sogar verbotensein kann. Die Geschftsfhrung haftet insbesondere fr Nachteile -welcher Art auch immer- die den WinFondsaufgrund der Missachtung einschlgiger Verbote in manchen Staaten entstehen mgen.

    6 Gesellschafterkonten1. Fr die Grndungsmitglieder sowie die Mitglieder werden jeweils Kapitalkonten fr die gezeichneten Anteileund Verrechnungskonten gefhrt. Getrennt von den Einlagen der Grndungsmitglieder werden die Anteile der Mit-glieder auf einem gesonderten Kapitalkonto erfasst. 2. Die Salden auf den Konten der Mitglieder sind unverzinslich. Es besteht keine Nachschussverpflichtung.

    7 Geschftsfhrung und Vertretung1. Zur Geschftsfhrung und Vertretung wird die FreeLotto Team B.V. bestellt. Die Geschftsfhrungsbefugnis er-streckt sich auf die Vornahme aller Geschfte, die zum blichen Betrieb der WinFonds gehren. 2. Die bertragung von Geschftsfhrungsaufgaben auf Dritte ist zulssig. 3. Die FreeLotto Team ist von den Beschrnkungen des 181 BGB befreit. 4. Die FreeLotto Team fhrt die Geschfte mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. 5. Die Gambling Capital Invest GbR ist berechtigt, Ansprche im Namen und fr Rechnung der Gesellschaft geltendzu machen, wenn und soweit diese Ansprche nicht binnen angemessener Frist von der FreeLotto Team B.V. geltendgemacht werden (Notgeschftsfhrung). 6. Schadenersatzansprche der brigen Gesellschafter/Mitglieder gegen die FreeLotto Team B.V. aus dem Gesell-schaftsverhltnis bestehen lediglich bei grob fahrlssiger oder vorstzlicher Pflichtverletzung.7. Es gelten die Bestimmungen der separat zwischen den WinFonds und der FreeLotto Team geschlossenen Ge-schftsfhrungsvereinbarung.

    8 Beschlussfassung 1. Die Gesellschafter fassen Beschlsse ausschlielich in Gesellschafterversammlungen. 2. Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfhig, wenn smtliche Grndungsmitglieder (gem. 4, Ziff. 1 a-c)ordnungsgem geladen wurden. 3. Die Beschlsse bedrfen der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit nicht in diesem Vertragoder durch das Gesetz etwas anderes bestimmt ist. Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen;bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.

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    9 Gesellschafterversammlung 1. Eine Gesellschafterversammlung findet statt, wenn Gesellschafter, die zusammen mindestens 30% der Anteilehalten, dies verlangen bzw. FreeLotto Team die Einberufung einer Gesellschafterversammlung im Interesse derWinFonds fr notwendig hlt. 2. Die Einberufung einer Gesellschafterversammlung erfolgt schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung unterWahrung einer Frist von 14 Tagen, beginnend mit der Absendung an den Gesellschafter. 3. Die Gesellschafterversammlung wird von der FreeLotto Team geleitet. Sie ist berechtigt, einen Vertreter mit derLeitung zu beauftragen. 4. Die FreeLotto Team und die Mitglieder knnen sich in der Gesellschafterversammlung nur durch eine schriftlichbevollmchtigte Person vertreten lassen, Mitglieder nur durch solche Personen, die die LottoTeam Fonds B.V. beiberlassung des Stimmrechts im Verwaltungsvertrag zulsst. 5. Die FreeLotto Team ist berechtigt, im Interesse der WinFonds auch andere Personen an der Gesellschafterver-sammlung teilnehmen zu lassen, wenn sie deren Erscheinen fr erforderlich oder zweckmig hlt.

    10 Treuhnder1. Die Grndungsmitglieder bestellen gemeinsam im Namen der WinFonds einen Treuhnder, der 4. im Namen und fr Rechnung der WinFonds Vertrge mit Anbietern von Zertifikaten, Partizipations-, Bezugs- undBerechtigungscheinen und/oder sonstigen Inhaberpapieren sowie anderen Leistungstrgern bzw. anderweitigeGeschfte gem 3.1 abschliet; 5. die jeweiligen Vertrge und/oder Zertifikate, Partizipations-, Bezugs- und Berechtigungsscheine/ Inhaberpapiereu.a. sowie Geschftsdokumente in Verwahrung nimmt; 6. Gewinne gegenber den Leistungstrgern geltend macht; 7. die angefallenen Gewinne entsprechend den Anteilen an die Grndungsmitglieder und die Mitglieder auskehrt. 2. Es gelten die Bestimmungen des Treuhandvertrages.

    11 Ausscheiden von Gesellschaftern, Auflsung, Liquidation und Auseinandersetzung, Kndigung1. Bei Kndigung oder Ausschluss sowie bei Ausscheiden aus sonstigen Grnden eines Grndungsmitgliedsund/oder Mitglieds wird die WinFonds nicht aufgelst, sondern nach Ausscheiden des/der Betroffenen bis zuihrer vertragsgemen Beendigung fortgesetzt. 2. Die FreeLotto Team bernimmt die Auseinandersetzung der Grndungsmitglieder und der Mitglieder nach Ma-gabe der gesetzlichen Vorschriften sowie der nachfolgenden Bestimmungen. Die FreeLotto Team ist berechtigt,diese Aufgabe durch den bestellten Treuhnder ausfhren zu lassen. Die FreeLotto Team erstellt unverzglichnach Auflsung eine Auseinandersetzungsbilanz ber den Bestand des Vermgens des WinFonds. Sie unterrichtetdie Grndungsmitglieder und die Mitglieder ber den Vermgensbestand und verteilt den etwaigen berschussentsprechend den Gesellschaftsanteilen. Eine bersandte Auseinandersetzungsbilanz gilt mit Ablauf von 14 Tagennach deren Zugang als genehmigt. Die FreeLotto Team ist berechtigt, sich zur Durchfhrung ihrer Aufgaben auchDritter zu bedienen. 3. Die Mitglieder verzichten whrend der Dauer der WinFonds auf ihr Recht zur ordentlichen Kndigung.

    12 Salvatorische Klausel, Erfllungsort, Gerichtsstand1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gltigkeit die-ses Vertrages im brigen nicht berhrt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt die gesetzliche Rege-lung. 2. Entsprechendes gilt, wenn sich bei Durchfhrung des Vertrages eine ergnzungsbedrftige Lcke ergeben sollte.3. Erfllungsort und Gerichtsstand fr smtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag sowie ber das Zustandekommen dieses Vertrages ist der Sitz der WinFonds.

    Stand: 04.12.2009

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    Notizen Notizen Notizen Notizen Notizen

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    Notizen Notizen Notizen Notizen Notizen

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  • LottoTeam Fonds B.V.

    c/o LottoTeam Support GmbHFllenbachstr. 6 D-40474 [email protected] www.lottoX.eu Tel.: 0180/5 26 26 86*

    Fax: 0211/ 58 63 16 16

    * Der Anruf kostet 14 ct/min aus dem deutschen Festnetz. Mobilfunkhchstpreis 42 ct/min.