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62 Gesetze und Verordnungen. Vollzug der K/ise-Verordnung. Verord~ung des Landwirtscha/tsministeriums Baclen- Wi~rttemberg vom 16. April 1953. -- (Ges.-Bl. /i~r Baden- Wi~rttemberg 1953, S. 33.) Die VO. entspricht der seiner Zeit vor der Bfldung des ,,Sfidweststautes" ergangenen VO. yore 19. April 1952 [diese Z. (Ges. u.VO.) 94/95, 72 (1952)]. 14'. Egger (Mannheim). Speisefette und C;le, 511iefernde Samen und Friichte. vgl. a. S. 61 unter Milch und Mileherzeugnisse. Baden-Wfirttemberg. Vollzug der Butter-Verordnung. Verordnung des Landwirtschaftsministeriums Baden- W i~rttemberg vom 16. April 1953. -- (Ges.-Bl. /i~r Badeu-W~trttemberg 1953, S. 32.) Nach Bildung des ,,Siidweststaates" werden die friiher fiir Wfirttemberg-Baden erlassenen Bestimmungen fibernommen [diese Z. (Ges. u.VO.) 94/95, 72 (1952)J. Erg/~nzend wird bestimmt, dab Kiihlhausbutter nur insoweit bearbeitet werden darf, als es sich um Kneten und Schnitzeln zum Zweeke einer Verbesserung der AusformungsmSglichkeit handelt. Die Bestimmungen des § 9, Abs. 3, Ziff. 2 der Butter-Verordnung werden dahin erliutert, dab bei Verwendung eingetragener Warenzeichen diese auf der Schmalseite der Packung ~nzu- bringen sind. Hinsiehtlich der Kontrollnummern wird vermerkt, dab diese nur Yon dem Betrieb verwendet werden diirfen, dem sie zugeteilt sind. Sie sind nieht fibertragbar. F. Egger (Mgnnheim) Getreide, Getreideerzeugnisse, Hiilsenfriichte u. dgl. Bundesrepublik Deutschland. Vitaminierung yon Teigwaren. _Rundschreiben de8 Bundesmini~teriums des Innern vom 2. Miirz 1953. -- (Nieht im Druck ver6ffentlicht.) Das Rundschreiben gibt ein Gutachten des Bundesgesundheitsamtes- MAx vo~ Pv.TT]~.. ~:OP~R-Institut, Abt. L Physiologic und Pharmakologie Berlin -- vom 16. Februar 1953 be- kannt, das zur Vitaminierung yon Teigwaren Stellung nimmt. Das Bundesgesundheitsamt /iui~ert sich wie naehstehend gekfirzt wiedergegeben: I. Die kiinstliche Anreicherung von Lebensmitteln mit Vitaminen ist keine ideale LSsung der Vitaminversorgung. Ungesunde Ern~hrungsgewohnheiten und unverniinftige Verbraucher- wiinsche, die auf einer bedauerlichen Entwicklung der Lebensmitteltechnik beruhen, sollten nicht durch kiinstliehe Zusi~tze zu Lebensmitteln begiinstigt werden, zumal wenn dabei Vollwertigkeit doch nicht erreicht wird. II. Beziiglich der Vitaminierung von Teigwaren sind wesentliche Voraussctzungen, die zu ihrer Rechtfertigung dienen kSnnten, nicht erfiillt., im Gegensatz zu anderen Lebensmitteln, bei denen sic in erheblichem Grade zutreffen (Margarine). III. Gegen die Vitaminierung yon Teigwaren bestehen folgende grunds/~tzliche Bedenken" TeJg- waren werden fast ausschlieBlich aus Mehlen hergestellt, die dureh den MahlprozeB die urspriinglich im Vollkorn vorhandenen Vitamine nicht mehr enthalten. Ein Mange] an Vitaminen des B-Kom- plexes ist trotzdem nicht zu erwarten, da diese anderweitig reichlich zu Gebot stehen. Preis- gfinstige Vitamin-B- Quellen stehen in den dunklen Brotsorten zur Verffigung. In der tt/~ufigkeit des Verzehrs treten zudem die Teigwaren zuriick. Die in USA geiibte Anreicherung der 3/][ehle mit Vitamin B ist unzul~nglich. Es besteht auch keine Notwendigkeit, die dortigen Verhiltnisse kritiklos uuf Deutschland zu iibertragen.

Speisefette und Öle, ölliefernde Samen und Früchte

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62 Gesetze und Verordnungen.

Vollzug der K/ise-Verordnung. Verord~ung des Landwirtscha/tsministeriums Baclen- Wi~rttemberg vom 16. Apri l 1953. - -

(Ges.-Bl. /i~r Baden- Wi~rttemberg 1953, S. 33.)

Die VO. entspricht der seiner Zeit vor der Bfldung des ,,Sfidweststautes" ergangenen VO. yore 19. April 1952 [diese Z. (Ges. u.VO.) 94/95, 72 (1952)]. 14'. Egger (Mannheim).

Speisefette und C;le, 511iefernde Samen und Friichte. vgl. a. S. 61 unter Milch und Mileherzeugnisse.

Baden-Wfirttemberg.

Vollzug der Butter-Verordnung. Verordnung des Landwirtschaftsministeriums Baden- W i~rttemberg vom 16. Apri l 1953. - -

(Ges.-Bl. /i~r Badeu-W~trttemberg 1953, S. 32.)

Nach Bildung des ,,Siidweststaates" werden die friiher fiir Wfirttemberg-Baden erlassenen Bestimmungen fibernommen [diese Z. (Ges. u.VO.) 94/95, 72 (1952)J. Erg/~nzend wird bestimmt, dab Kiihlhausbutter nur insoweit bearbeitet werden darf, als es sich um Kneten und Schnitzeln zum Zweeke einer Verbesserung der AusformungsmSglichkeit handelt.

Die Bestimmungen des § 9, Abs. 3, Ziff. 2 der Butter-Verordnung werden dahin erliutert , dab bei Verwendung eingetragener Warenzeichen diese auf der Schmalseite der Packung ~nzu- bringen sind.

Hinsiehtlich der Kontrollnummern wird vermerkt, dab diese nur Yon dem Betrieb verwendet werden diirfen, dem sie zugeteilt sind. Sie sind nieht fibertragbar. F. Egger (Mgnnheim)

Getreide, Getreideerzeugnisse, Hiilsenfriichte u. dgl. Bundesrepublik Deutschland.

Vitaminierung yon Teigwaren. _Rundschreiben de8 Bundesmini~teriums des Innern vom 2. Miirz 1953. - -

(Nieht im Druck ver6ffentlicht.)

Das Rundschreiben gibt ein Gutachten des Bundesgesundhei t samtes- MAx vo~ Pv.TT]~.. ~:OP~R-Institut, Abt. L Physiologic und Pharmakologie Berlin - - vom 16. Februar 1953 be- kannt, das zur Vitaminierung yon Teigwaren Stellung nimmt. Das Bundesgesundheitsamt /iui~ert sich wie naehstehend gekfirzt wiedergegeben:

I. Die kiinstliche Anreicherung von Lebensmitteln mit Vitaminen ist keine ideale LSsung der

Vitaminversorgung. Ungesunde Ern~hrungsgewohnheiten und unverniinftige Verbraucher- wiinsche, die auf einer bedauerlichen Entwicklung der Lebensmitteltechnik beruhen, sollten nicht durch kiinstliehe Zusi~tze zu Lebensmitteln begiinstigt werden, zumal wenn dabei Vollwertigkeit doch nicht erreicht wird.

I I . Beziiglich der Vitaminierung von Teigwaren sind wesentliche Voraussctzungen, die zu ihrer

Rechtfertigung dienen kSnnten, nicht erfiillt., im Gegensatz zu anderen Lebensmitteln, bei denen sic in erheblichem Grade zutreffen (Margarine).

III. Gegen die Vitaminierung yon Teigwaren bestehen folgende grunds/~tzliche Bedenken" TeJg-

waren werden fast ausschlieBlich aus Mehlen hergestellt, die dureh den MahlprozeB die urspriinglich im Vollkorn vorhandenen Vitamine nicht mehr enthalten. Ein Mange] an Vitaminen des B-Kom- plexes ist trotzdem nicht zu erwarten, da diese anderweitig reichlich zu Gebot stehen. Preis- gfinstige Vitamin-B- Quellen stehen in den dunklen Brotsorten zur Verffigung. In der tt/~ufigkeit des Verzehrs treten zudem die Teigwaren zuriick. Die in USA geiibte Anreicherung der 3/][ehle mit Vitamin B ist unzul~nglich. Es besteht auch keine Notwendigkeit, die dortigen Verhiltnisse kritiklos uuf Deutschland zu iibertragen.