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Spielregeln für die Punktevergabe VV-ID melden Einwilligung zur Eintragung von Punkte Aufzeichnung von Anwesenheit (online) Aufzeichnung von Aufmerksamkeit (Bild) Passwort Zahlung der Seminargebühr Toni Zitzelsber Das Haftungsrisiko des Vermittlers

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Spielregeln für die Punktevergabe

VV-ID melden

Einwilligung zur Eintragung von Punkten

Aufzeichnung von Anwesenheit (online)

Aufzeichnung von Aufmerksamkeit (Bild)

Passwort

Zahlung der SeminargebührToni Zitzelsberger

Das Haftungsrisiko des Vermittlers

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Das Haftungsrisiko von Versicherungsvermittlern

Die eigene Registrierung

können Sie ruhig schlafen ?

Eine Information der Interessengemeinschaft selbständiger Versicherungskaufleute e.V. (Vertretervereinigung der ehemaligen Vereinten)

Das Haftungsrisiko des Vermittlers

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Themenübersicht:

Die Protokollierungspflichten des VermittlerRechtliche Grundlagen §11 VersVermV + § 61 VVGPraktische Hinweise

Konkrete HaftungsbeispieleAnsprücheRolle von AnwältenReicht eine Freistellungserklärung

Haftungsgrundlage des Kunden § 278 BGBVerbleibendes Risiko des Vermittlers

VersicherungsmöglichkeitenVorteile der Eigenregistrierung

Das Haftungsrisiko des Vermittlers

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Die Protokollierungspflicht des Vermittlers § 61 VVG

Der Vermittler trägt die Verantwortung für das Protokoll !

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Lt. Bafin Das Bafin verlangt ein Beratungsprotokoll in vier Stufen

Zunächst muss der Versicherungsnehmer vom Versicherer über seine Bedürfnisse, Wünsche und persönlichen Verhältnisse befragt werden.

Dies bildet die Grundlage für den dann in der zweiten Phase zu erteilenden Rat zum Abschluss eines Versicherungsvertrages.

In der dritten Phase müssen dem Versicherungsnehmer die Gründe für den ihm erteilten Rat mitgeteilt werden.

In der abschließenden Phase ist der gesamte Verlauf des Beratungsgesprächs in einem Beratungsprotokoll schriftlich zu fixieren und dem Versicherungsnehmer auszuhändigen.

Protokollierung ist auch während des Vertragsverhältnis notwendig !

Auch während der Dauer des Versicherungsverhältnisses ist ein Versicherer zur Beratung verpflichtet, soweit für diesen ein Anlass für eine Nachfrage und Beratung des Versicherungsnehmers erkennbar ist (vgl. § 6 Abs. 4 VVG). Insbesondere können sich derartige Beratungspflichten dann ergeben, wenn ein Versicherungsnehmer anzeigt, dass der Versicherungsfall eingetreten ist.

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Das freie Beratungsprotokoll als Chance !

Schreiben Sie Ihrem Kunden über welche Vertragsarten gesprochen wurde, und auch worüber nicht gesprochen wurde:

„ Für unser heutiges Gespräch bedanke ich mich und möchte für Sie die wesentlichen Punkte nochmals festhalten:

Anlass unseres Gespräches war die Anschaffung einer neuen Maschine in Ihrer Firma. Ihr Anliegen war es die Neuanschaffung in der Versicherungssumme zu berücksichtigen. Eine generelle Neubestimmung der Summe wurde nicht durchgeführt, da nach Ihrer Auskunft seit der letzten Neuordnung keine Anschaffungen erfolgten und die Summe richtig bestimmt war. Über die übrigen Betriebsversicherung, insbesondere der möglichen Absicherung für Maschinenbruch, haben wir nicht gesprochen „

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Das freie Beratungsprotokoll als Chance !

Schreiben Sie Ihrem Kunden was konkret vereinbart wurde, geben Sie Verantwortung, die Sie nicht übernehmen können, an den Kunden ab !

„ Wir haben vereinbart die bisherige Versicherungssumme von 2.000.000,- auf 2.200.000,- zu erhöhen. Bisher besteht für Ihren Betrieb eine Feuer- und Einbruchdiebstahlversicherung. Die Risiken Sturm, Leistungswasser- Elementar und Ertragsausfall sollen wie bisher unversichert bleiben.

Der Versicherungsschein zur Vertragsänderung sollte in den nächsten 3 Wochen bei Ihnen eintreffen. Bitte informieren Sie mich, wenn der Vertrag nicht rechtzeitig oder mit abweichendem Inhalt zugestellt wird, damit ich Sie ggf unterstützen kann.

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Vertragsart Gesprächsinhalt Ergebnis

Feuerinhaltsversichung Prüfung der Summe Nach Ihren Angaben noch aktuell

Betriebshaftpflicht Erweiterung auf Rückrufkosten, erweiterte Ökodeckung

Rückrufkosten werden nicht gewünscht. Wir erstellen Vorschlag zu Ökodeckung

Firmenrechtsschutz Erweiterung der bisherigen Deckung um Miet- und Straf-RS

Sie wünschen dazu kein Angebot

Zu weiteren Versicherungen erfolgte keine Beratung.

Das freie Beratungsprotokoll als Chance !

Nutzen Sie bei umfangreicheren Beratungen eine MatrixTo – do Liste

für die Agentur

Aufwand soll dem Vertrag

angemessen seinProtokoll für nicht abge-

schlossene Verträge und nicht

geführten Gespräche

Das Haftungsrisiko des Vermittlers

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Wer hilft Ihnen wenn Sie ein Anwalt so anschreibt nachdem Sie versucht haben eine Flotte abzuwerben und sich nach den ersten Prämienangeboten die Renta deutlich verschlechtert hat, der Versicherer also sein Angebot nicht einhält

Das Haftungsrisiko des Vermittlers

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Und wenn er dann auch noch die Klage mit folgender Forderung einreicht :

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Oder Sie konnten ein Risiko nicht unterbringen und haben es dem VN noch nicht gesagt

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* Erfüllen Sie die Beratungspflicht vor Abschluß ?

* Können Sie die umfassende Beratung während der Laufzeit gewährleisten ?

* Erfüllen Sie die Beratungspflicht während der Laufzeit ?

* Können Sie diese Dokumentation während der Nachhaftungszeit von 30 Jahren auch nachweisen ?

Das Haftungsrisiko des Vermittlers

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Freistellungserklärung der Allianz

Keine Zusage für Abwehrschutz !

1. wir stellen Sie von der Haftung gegenüber Dritten frei, wenn Sie selbst in Anspruch genommen werden, bzw. verzichten bei eigener Inanspruchnahme Ihnen gegenüber auf einen Regress, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

a) Sie haben als unser hauptberuflicher Versicherungsvertreter eine Pflichtverletzung begangen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Ihrer Vermittlung von Versicherungsprodukten der Allianz-Gruppe oder

- anderen Produkten, die Gegenstand Ihres Vermittlungsauftrages sind (z.B. Bausparverträge) steht.Hiervon wird auch die Vermittlung von Versicherungen für ausländische Allianz-Gesellschaften umfasst. Nicht erfasst werden dagegen z. B. die Vermittlung von Versicherungen im Rahmen des Ventilgeschäfts an Versicherungsgesellschaften, die nicht zur Allianz-Gruppe gehören, oder Ihre sonstigen Tätigkeiten.

b) Die Pflichtverletzung wurde von Ihnen selbst oder von einem Ihrer Angestellten begangen. Nicht erfasst sind Handlungen Ihrer selbständigen (Unter)-Vermittler.

c) Die Pflichtverletzung wurde fahrlässig begangen. Nicht erfasst wird vorsätzliches Handeln.

d) Sie zeigen uns unverzüglich an, wenn Ansprüche im Zusammenhang mit Ihrer Vermittlungstätigkeit für die Allianz Gesellschaften allein gegen Sie geltend gemacht werden, bevollmächtigen uns oder den betroffenen Allianz-Produktgeber zur Abwehr der Haftungsansprüche insbesondere auch zur Prozessführung und stellen uns die notwendigen Informationen zur Verfügung.

Keine Deckung für Beratung ohne Vertragoder für Schadenbearbeitung

Keine Deckung Ventilgeschäft

Keine Deckung für Untervermittler

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Sie haften bis zu 30 Jahre nach Beendigung Ihrer Tätigkeit • können Sie sich darauf verlassen, dass Ihr Vertragspartner die Erklärung unverändert fortführt ??• Können Sie eine Aufhebung der Vereinbarung durch rückwirkenden Versicherungsschutz heilen ??

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Fehlberatung =

Schadentag

Abschluß VHV

Versicherung

DeckungRückwärtsdeckung ?

KündigungFreistellungs-

erklärungBetriebsaufgabe

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Nennung des Passwortes

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Kunde mit Schadenersatzanspruch

Vertreter

Versicherer

Lager des Versicherers

§ 278 BGBErfüllungsgehilfe

Regresseingeschränkt

Eigenes Risiko

An

spru

ch

An

spru

ch

Was bedeutet die Freistellungserklärung - Der Haftungsanspruch des VN

Das Haftungsrisiko des Vermittlers

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Kunde mit Schadenersatzanspruch

Vertreter

Versicherer

Lager des Versicherers

§ 278 BGBErfüllungsgehilfe

Regresseingeschränkt

Eigenes Risiko

An

spru

ch

An

spru

ch

Haftungsübernahme

durch den Versicherer analog § 278 BGB

Regressverzicht

durch den Versicherer

Rechtliche Wirkung der Freistellungserklärung

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Kunde hat Zahlungserwartung

Vertreter

Versicherer

Lager des Versicherers

Anspruch

Eigenes Risiko

An

spru

ch

An

spru

chDer Versicherer• Bewertet die Rechtslage• Bewertet den Kunden • Bewertet die Agentur

Wie sieht die Praxis aus ?

Das Haftungsrisiko des Vermittlers

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Kunde hat Zahlungserwartung

Vertreter

Versicherer

Lager des Versicherers

Anspruch

Eigenes Risiko

An

spru

ch

An

spru

ch

Welche Rolle spielt der Vermögensschaden-Versicherer

Externer VHVVersichererAnspruch

Zahlung

Formuliert Haftungsgrundlage nach BGB

Der Versicherer• Bewertet die Rechtslage• Bewertet den Kunden • Bewertet die Agentur

Anspruch Volldeckung

• Zahlung von Ansprüchen außerhalb § 278 BGB

• Klärung der Rechtslage gegenüber dem Versicherer

• Bewertung des Versicherers dann 100 % nach Rechtslage

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Die gängigen Anbieter zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Rahmenvertrag VVA oder

Einzelvertrag

Rahmenvertrag nur für BVK-

Mitglieder

Rahmenvertrag für VVA -

Südwest

Rahmenvertrag über Mitgliedschaft ISV Vertretervereinigung selbständiger Versicherungskaufleute e.V. ehemals Vereinte

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Angebote der ISV über die ERGO

• EU- konformer Versicherungsschutz mit Deckungssumme 1,5 Mio

für §34f (1) 1,5 Mio• (300.000,- für Finanzdienstleistungen)

• Nebentätigkeiten umfangreich versichert

• Unterstützung durch den Verein im Schadensfall

• Beitrag 325,- € netto

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weiter Anbieter: BVK / HVR

nur in Verbindung mit Mitgliedschaft Beitrag ca

399,- netto Nur für VVA SW Beitrag aktuell 405,- €

(nur Subsidiärdeckung)

Das Haftungsrisiko des Vermittlers

Deckungsvergleich auf www.isv-treffpunkt.de

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ungebundener Vermittler gebundener Vermittler

Warum lohnt sich eine eigene Registrierung nach § 34 d ?

Eigene Registrierung des Vermittlers

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ungebundener Vermittler gebundener Vermittler

Eigene Registrierung des Vermittlers

• Haftungsfreistellung und Regressverzicht für Einfirmenvertreter gelten auch für ungebundene Vermittler

• Ventilgeschäft jeder Art unproblematisch, da eigene Erlaubnis und eigen Deckung

Das Haftungsrisiko

Echtes Ventilgeschäft

rechtlich möglich

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ungebundener Vermittler gebundener Vermittler

Eigene Registrierung des Vermittlers

Die Zuverlässigkeitsprüfung erfolgt durch die IHK bei Erlaubniserteilung und Registereintrag.

Prüfung nur bei begründetem Anlass.

Prüfung der Zuverlässigkeit

Muss sich

Überprüfung der

Zuverlassigkeit

gefallen lassen

Der Erlaubnisträger (Versicherer) ist berechtigt und verpflichtet die Zuverlässigkeit laufend zu prüfen, es gelten die Spielregeln des Erlaubnisträgers .

(z.B. Weiterbildung)

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ungebundener Vermittler gebundener Vermittler

Eigene Registrierung des Vermittlers

Wegen der eigenen Erlaubnis gibt es keine Probleme

Wegfall der Erlaubnis bei Ausscheiden

Um eine neue Erlaubnis zu erlangen ist der Vermittler auf die Austragung der bisherigen Registrierung angewiesen,

Versicherer hat keinen

Einfluss auf

Berufsausübung

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Eigene Registrierung des Vermittlers

Wegfall der Erlaubnis bei Ausscheiden

Auszug Versicherungstipp 2 / 2012

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ungebundener Vermittler gebundener Vermittler

Eigene Registrierung des Vermittlers

Eine spätere Erlaubniserteilung könnte an den Voraussetzungen scheitern ?

….er darf in den letzten 5 Jahren vor Antragstellung nicht einschlägig strafrechtlich verurteilt worden sein. Des Weiteren müssen seine finanziellen Verhältnisse geordnet sein, was in der Regel der Fall ist, wenn über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wurde und er nicht die eidesstattliche Versicherung bei dem für ihn zuständigen Amtsgericht - Vollstreckungsgericht - abgegeben hat. Er muss weiterhin nachweisen, über eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung verfügt.

Wegfall der Erlaubnis bei Ausscheiden

Bestehende Erlaubnis

macht Neuerteilung

überflüssig

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ungebundener Vermittler gebundener Vermittler

Selbstverständnis und öffentliche Wahrnehmung

• Ungebundene Vermittler dokumentieren nach außen Ihre Qualifikation und Reputation

• Einzige Voraussetzung ist die Haftungsübernahme des Versicherers

Unabhängigkeit in der

Außendarstellung

Eigene Registrierung des Vermittlers

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ungebundener Vermittler

Kosten für die Eigenregistrierung

• Kosten für die Erlaubnis, Führungszeugnis, Registerauszug ca. 200 € - 300 €

• Kosten für die eigene Registrierung ca 25 - 50 €

• laufender Beitrag Vermögensschadenhaftpflicht

Überschaubare Kosten

für Registrierung

Verbesserte

Rechtsposition !

Eigene Registrierung des Vermittlers

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Zusammenfassung :

• Denken Sie an Ihre Haftungsrisiko - Auch Ihre Erben haften !• Verlassen Sie sich nicht auf die Freistellungserklärung• Wählen Sie eine VH – Volldeckung ohne Einschränkung auf das

Ventilgeschäft und ohne Subsidiärklausel• Mit einer guten VH-Deckung ist die Eigenregistrierung kein großer

Aufwand mehr• Die eigene Registrierung macht Sie ein Stück unabhängiger !

Das Haftungsrisiko des Vermittlers

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Weitere Informationen auf www.isv-treffpunkt.de

Hier finden Sie auch den Weg zur Eigenregistrierung

beschrieben

Das Haftungsrisiko des Vermittlers

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Das Haftungsrisiko des Vermittlers

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !

•Unterlagen sind 10 Tage auf www.isv-treffpunkt.de abrufbar.

•Bitte schicken Sie uns bei erstmaliger Seminarteilnahme die „Einwilligung zur Eintragung von Punkten.

•Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr (14,- Mitglieder / 20,- € Gäste ) innerhalb von 10 Tagen.

IBAN DE12694500650151035104 BIC SOLADES1VSS

•Vermerken Sie auf der Überweisung Name, Seminardatum und Passwort. Bei verspäteter Überweisung erfolgt kein Punkteeintrag.

•Alle Info´s finden Sie auf unserer Homepage