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Zertifizierung Zerifizierung Spitzenausgleich 2014 Testierung und Nachweise für Energiemanagementsysteme Informationsveranstaltung der Industrie- und Handelskammer Neuss Donnerstag, 06. November 2014 Holger Hoffmann Leiter Fachbereich Umwelt und Klimaschutz 06. November 2014 Energiemanagementsysteme - SpaEfV – TÜV NORD CERT – H. Hoffmann 1

Spitzenausgleich 2014 Testierung und Nachweise für ......TÜV NORD CERT ist Führungsgesellschaft für Zertifizierungen TÜV NORD CERT prüft, auditiert und zertifiziert auf Basis

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Zertifizierung

Zerifizierung

Spitzenausgleich 2014

Testierung und Nachweise für Energiemanagementsysteme

Informationsveranstaltung der Industrie- und Handelskammer NeussDonnerstag, 06. November 2014

Holger Hoffmann

Leiter Fachbereich Umwelt und Klimaschutz

06. November 2014Energiemanagementsysteme - SpaEfV – TÜV NORD CERT – H. Hoffmann 1

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Inhalt

� Kurze Vorstellung

� Einführung Spitzenausgleich

� Einführung Energiemanagementsysteme

� SpaEfV- Übersicht der EnMS-Systeme im Kontext der SpaEfV- Begriffsbestimmungen- Erfahrungen aus den Prüfungen 2013 - Vorgehensweise und Prüfungsanforderungen 2014

� Energiemanagementsysteme nach DIN EN ISO 50001

� Energieaudits nach DIN EN 16247-1

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TÜV NORD GROUP

� Entstanden aus der Fusion der TÜV NORD VereineTÜV NORD (HH), TÜV Hannover-Sachsen Anhalt und RWTÜVsind wir heute einer der weltweit größten Technologie-Dienstleister

� Wir schützen Menschen, Technik, Umwelt und Sachgüter durch Beratung, Engineering, Qualifizierung, Prüfung & Zertifizierung

� Wir haben mit den Geschäftsfeldern Rohstoffe und Aerospace klare Alleinstellungsmerkmale

� Stammpersonal: rund 10.000 Mitarbeiter

� Umsatz 2013: > 1.0 Mrd. €

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TÜV NORD CERT GmbH

� TÜV NORD CERT ist Führungsgesellschaft für Zertifizierungen

� TÜV NORD CERT prüft, auditiert und zertifiziert auf Basis aller wesentlichen nationalen und internationalen Standards.

� Zertifizierungen seit: 1989 1989

� Mitarbeiter: 400 1.300

� Auditoren: 500 1.300

� Kunden: 12.000 17.000

� Umsatz (€): 56,5 Mio. € >120 Mio. €

� Managementsystem-Zertifikate: 13.500 21.000

� Produkt-Zertifikate: 22.000 30.000

� Akkreditierungen: >130 (national/international)

national international

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TÜV NORD CERT –Umwelt und Klimaschutz

Ca. 70 qualifizierte Auditoren, Gutachter und Spezialisten bieten:

� Zertifizierungen von (integrierten) Managementsystemen nachISO 9001, ISO 14001 und OHSAS 18001 und natürlich ISO 50001sowie nach FSC und PEFC (Holz, Papier und Zellstoffe) aber auchÖkostrom

� Verifizierungen- nach EMAS- von Zuteilungsanträgen und Emissionsberichten nach EU-ETS / TEHG- von CO2-Bilanzen nach ISO 14064 und CO2-Minderungsprojekten (CDM/JI)- von Nachhaltigkeitsberichten nach GRI oder AA1000AS - von nachhaltiger Biomasse (Energie) nach, EEG und ISCC / REDcert

� Gutachten, Lebenszyklusanalysen und Ökobilanzen z.B. nach ISO 14040

� TÜV NORD CERT engagiert sich im Umweltgutachterausschuss des BMU,im NAGUS-Arbeitsausschuss für EnMS des DIN und bei diversen Aus-schüssen des VDI.

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Einführung –Spitzenausgleich – Wer kann profitieren?

Gemäß Energie- und Stromsteuergesetz (vom 05.12.2012, gültig 01.01.2013)werden Steuerentlastungen für das produzierende Gewerbe gewährt:

1. Spitzenausgleich: Ausgleich der Belastung durch „Ökosteuern“, wenn die Anforderungen der „Verordnung über Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz im Zusammenhang mit der Entlastung von der Energie- und der Stromsteuer in Sonderfällen (Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung – SpaEfV)“ vom 31. Juli 2013 erfüllt werden.

2. Steuerbegünstigungen: Die Steuersätze für Strom und Heizstoffe können auf Antrag ermäßigt werden(auf Antrag, wenn Stromverbrauch oder Brennstoffverbrauch bestimmte Schwellenwerte überschreitet).

3. Steuerbefreiung für bestimmte energieintensive Prozesse und Verfahren (z.B. in der Glas-, Keramik-, Zement-, Kalk- und metallverarbeitenden Industrie)

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Unter welchen Bedingungen können die Unternehmen vom Spitzenausgleich profitieren?

Eine Steuerentlastung (Spitzenausgleich) wird gewährt, wenn das Unternehmen für das Antragsjahr nachweist, dass es:

� ein Energiemanagementsystem betrieben hat, das den Anforderungen der DIN EN ISO 50001 entspricht, oder

� eine registrierte Organisation nach Artikel 13 der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 (EMAS) ist.

Kleine und mittlere Unternehmen können anstelle eines Energie- oder Umweltmanagementsystems alternative Systeme (z.B. DIN EN 16247-1) zur Verbesserung der Energieeffizienz betreiben.

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Einführung – Spitzenausgleich –Entlastung der Industrie am Beispiel Strom

Die Ökosteuer besteht aus der Stromsteuer und einem Aufschlag zur Energiesteuer, die überwiegend als zusätzlicher Bundeszuschuss in die Rentenversicherung fließt.

BDEW

Zusammensetzungdes Strompreises

Entlastung vonder Umlage zur Förderung der Erneuerbaren Energien nach dem EEG ist ebenfalls an ein EnMS gekoppelt.

Strom- und Energiesteuer wird Unternehmen des produzie-renden Gewerbes nach dem Energie- und Stromsteuergesetz erlassen, um Energieeffizienz und Erneuerbare Energien zu fördern sowie internationale Wettbewerbsnachteile auszugleichen.

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Einführung –Stromsteuergesetz – Steuerbefreiungen (§9 StromStG)

Steuerbefreiungen für Unternehmen Produzierendes Gewerbe

§9b Abs. 1-3 (grundsätzliche Steuerentlastung): Steuerentlastung von 5,13 €/MWh ab Entlastungsbetrag von 250 € für Strom zu betrieblichen Zwecken, der nicht nach §9 Abs. 1 bereits befreit ist, auf Antrag des Unternehmens

§10 (Spitzenausgleich):Erstattung von bis zu 90% der Stromsteuer (unter Berücksichtigung von Rentenversicherungsbeiträgen) bei Überschreiten der Stromsteuer von 1.000 € im Kalenderjahr (abzüglich einer ggf. Entlastung nach §9b)

§9a (bestimmte Prozesse und Verfahren nach NACE und EnergieStRL):Steuerentlastung für Elektrolyse, Herstellung Glas und Glaswaren, Herstellung keramischer Erzeugnisse, Ziegeln, Zement oder Kalk, Metallerzeugung und –Bearbeitung und chemische Reduktionsverfahren.

§9c (Industriegase):Noch nicht im Gesetz enthalten, da Genehmigung durch KOM noch aussteht. Soll Herstellung Edelgase, Wasserstoff, gasförmige anorganische Sauerstoffverbindungen der Nichtmetalle usw. entlasten, wenn Stromkosten > 50% der Herstellungskosten.

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Einführung –Energiesteuergesetz – Steuerbefreiungen

Steuerbefreiungen für Unternehmen Produzierendes Gewerbe

§54 Abs. 1-4 (grundsätzliche Steuerentlastung): Steuerentlastung ab Entlastungsbetrag von 250 € für Strom zu betrieblichen Zwecken, auf Antrag des Unternehmens

§55 (Spitzenausgleich):Erstattung von bis zu 90% der Energiesteuer (unter Berücksichtigung von Rentenversicherungsbeiträgen) nach §55 Abs. 3 abzüglich 750 € Selbstbehalt im Kalenderjahr auf Antrag des Unternehmens

§51 in Vbdg. Mit §2 Abs. 1 Nr. 9/10 und Abs. 3 Satz 1/4a:Steuerentlastung für Kohle, Petrolkoks und Energieerzeugnisse nach §2 Abs. 3 Satz 1 und 4a für bestimmte Prozesse und Verfahren (Glas, keramische Erzeugnisse, Ziegel, Zement, Kalk, Metallerzeugung, chemische Reduktionsverfahren, thermische Abfall- und Abluftbehandlung usw.).

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Einführung –Steuerentlastung – Beispiel Strom

Entlastung nach §9b StromStG (5,13 €/MWh): nur Antrag, kein gesonderter Nachweis!

maximaler Spitzenausgleich nach §10 StromStG (bis zu 90% der restlichen Steuerlast):

�Antrag

�Einführung EnMS/Energieaudits

�Nachweis EnEff im Gesamtsektor

Restbetrag

25%

67%

8%

Allgemeiner Steuersatz

20,50 €/MWh

Energiemanagement-system erforderlich!

Quelle: FutureCamp Climate GmbH

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Spitzenausgleich im Zusammenhang der Energieeffizienz im Gesamtsektor

25%

40%

35%

Allgemeiner Steuersatz

20,50 €/MWh

25%

54%

21%

Allgemeiner Steuersatz

20,50 €/MWh

25%

67%

8%

Allgemeiner Steuersatz

20,50 €/MWh

Erreichung des Zielwerts: 100%

���� 100% Spitzenausgleich

Erreichung des Zielwerts: 96%

���� 80% Spitzenausgleich

Erreichung des Zielwerts: 92%

���� 60% Spitzenausgleich

Entlastung nach §9b StromStG (5,13 €/MWh)

Spitzenausgleich nach §10 StromStG

Restbetrag (Eigenanteil!)

Quelle: FutureCamp Climate GmbH

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Reduktionspfad der Energieintensität (gesamtes ProdGew!)

Quelle: Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der deutschen Wirtschaft zur Steigerung der Energieeffizienz vom 01.08.2012

100%

60%

40%

20%

0%

80%

2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022

Referenzwert: Durchschnitt der Energieintensität des Produzierenden Gewerbes auf Basis des Gesamtenergieverbrauchs und des inflationsbereinigten Bruttoproduktionswerts (Durchschnitt Basisperiode 2007-2012)

Zielwert des gesamten Produzierenden Gewerbes

Reduktion der Energieintensität bezogen auf Referenzwert

Wird 2017 evaluiert und definiert!

-1,3% -2,6% -3,9% -5,25%

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Beispielrechnung Spitzenausgleich –Einflussfaktor Rentenversicherungsbeiträge

Stromverbrauch: 15.000 MWh

Vergütung nach §9b: 15.000 MWh * 5,13 €/MWh 76.950 €

Belastung Stromsteuer: 15.000 MWh * 15,37€/MWh 230.550 €

Zuzüglich Sockelbetrag nach §9b: 250 € 230.800 €

Abzüglich Selbstbehalt nach §10: 1.000 € 229.800 €

Abzüglich Einsparung RV: bspw. 30.000 € 199.800 €

Maximaler Spitzenausgleich nach §10: 90% 179.820 €*

* Sofern EnMS ab 2013 eingeführt und EnEff-Ziele der Bundesregierung erreicht werden.Quelle: FutureCamp Climate GmbH

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Einführung –Energiemanagementsysteme

� Managementsysteme stellen sicher, dass - definierte Unternehmensziele systematisch umgesetzt werden und - in jeder Phase steuerbar sind.

� Sie tragen wesentlich dazu bei, die Aufbau- und Ablauforganisation entsprech-end den Erwartungen von Markt, Kapitalgebern und Gesellschaft zu entwickeln und zu verbessern.

� Energiemanagement umfasst die Summe aller Maßnahmen, die geplant und durchgeführt werden, um bei geforderter Leistung einen minimalen Energie-einsatz sicherzustellen.

� Energiemanagementsysteme (EnMS) dienen der systematischen Erfassung der Energieströme und Verbräuche sowie zur Ableitung von Maßnahmen zurkontinuierlichen Verbesserung der energiebezogenen Leistung (Energieeffizienz).

� EnMS helfen ferner die gesetzliche Anforderungen und anderweitigeVerpflichtungen zu erfüllen.

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Einführung–Motive zum Einsatz von Energiemanagementsystemen

Steigende Energiepreise und zunehmender Druck seitens der Politik machen den Wettbewerbsfaktor Energieeffizienz immer wichtiger.

Unternehmen, die ein Energiemanagementsystem betreibenprofitieren daher in vielfältiger Weise:

� Betriebswirtschaftliche Vorteile- Steigerung der Energieeffizienz- Senkung des Gesamtenergieverbrauchs- Reduzierung des Verbrauchs von

Grund- und Zusatzstoffen- Erfüllung von Anforderungen zur

Erlangung von Steuervorteilen (SpaEfV) � Managementvorteile

- Systematische Gewinnung von Daten- Optimierung des Energieeinsatzes- Vorteile bei der Energiebeschaffung- Leichtere Erfüllung von gesetzlichen und

anderen Anforderungen (z.B. Kunden)� Imageverbesserung gegenüber

Investoren, Kunden und Arbeitsmarkt� Beitrag zum Umwelt und Klimaschutz

Trend:Research 2012

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SpaEfV – Übersicht der anerkanntenSysteme zur Verbesserung der Energieeffizienz

Nicht-KMU

EnMS

DIN EN ISO 50001

UMS

EMAS

alternatives System

Anlage 2 SpaEfVKapitel 4.4.3 a) & b)

KMU

EnMS

DIN EN ISO 50001

UMS

EMAS

Energieaudit

DIN EN 16247-1

alternatives System

Anlage 2 SpaEfV

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

< 250 Mitarbeiter und

≤ 50 Mio. € Umsatz /a oder

≤ 43 Mio. € Jahresbilanzsumme

nur2014nur

2014

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� Gesamtheit der „interagierenden Elemente“ zur Einführung einer Energiepolitik und strategischer Energieziele, sowie Prozesse und Verfahren zur Erreichung dieser strategischen Ziele (PDCA, KVP)

� „Managementsystem-Audit“

DIN EN ISO 50001

� Systematische Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes einer Anlage, Organisation, etc.

� Ziel: Energieflüsse und EnEff-Potenziale identifizieren und dokumentieren

� „technisches“ Energieaudit

DIN EN 16247-1

� Erfassung und Analyse eingesetzter Energieträger und Energieverbrauchender Anlagen und Geräte

� Bewertung von Einsparpotenzialen

� „vereinfachte Energiebewertung “

Anlage 2 SpaEfV

SpaEfV – Gegenüberstellung der anerkanntenSysteme zur Verbesserung der Energieeffizienz

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Variante 1 „Regel-

verfahren“

Variante 2

„horizontaler Ansatz“

Variante 3

„vertikaler Ansatz“

KMU

Energieaudit nach DIN EN 16247-1 oder alternatives System

Testat über mindestens 60% des gesamten Energieverbrauchs

Testat über die Erfassung und Analyse eingesetzter

Energieträger und Energie verbrauchender Anlagen und

Geräte

„Nicht-KMU“

Zertifiziertes EnMSDIN EN ISO 50001 oder EMAS

Testat über mindestens 60% des gesamten Energieverbrauchs

Testat über die Erfassung und Analyse eingesetzter

Energieträger und Energie verbrauchender Anlagen und

Geräte

Nachweisführung Spitzenausgleich –Einführungsphase 2014

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

< 250 Mitarbeiter und

≤ 50 Mio. € Umsatz /a oder ≤ 43 Mio. € Jahresbilanzsumme

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Begriffsbestimmungen – SpaEfV –Energie, Energieverbrauch, Testat

� Unter Energie ist Elektrizität, Brennstoffe, Dampf, Wärme, Druckluft und vergleichbare Medien zu verstehen, unabhängig davon, ob ein Antrag auf Entlastung von der Strom- oder Energiesteuer gestellt wird.

� Energieverbrauch ist die Menge der eingesetzten Energie bzw. eines oder mehrerer Energieträger

� Gesamtenergieverbrauch ist die Menge der eingesetzten Energie im gesamten Unternehmen (schließt alle Unternehmensteile, Anlagen, Standorte, Prozesse und/oder Einrichtungen, d.h. auch Verkaufs-, Verwaltungs- und Lagerräume oder vergleichbare Räumlichkeiten ein).

� Testat ist als Oberbegriff zu verstehen, der u.a. Zertifikate nach DIN EN ISO 50001, Berichte zum Überwachungsaudit, sowie Eintragungs- oder Verlängerungsbescheide und Bestätigungen der EMAS-Registrierungsstelle umfasst. Ein oder mehrere vorstehend genannte Testate sind Grundlage für einen Nachweis nach Vordruck 1449.

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Begriffsbestimmungen – SpaEfV –Vorläufiger Abrechnungszeitraum

� Das Hauptzollamt (HZA) kann auf Antrag vorläufige Abrechnungszeiträume (Kalendermonat / Kalendervierteljahr / Kalenderhalbjahr) zulassen.

� Voraussetzung hierfür ist, dass der Nachweis 1449 für das Antragsjahr mit dem ersten Antrag bereits erbracht werden kann.

� Bis spätestens zum 31. Juli des folgenden Kalenderjahres muss ein zusam-menfassender Antrag für das Kalenderjahr beim HZA abgegeben werden.

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Nachweisführung „vertikaler Ansatz“ –Verpflichtungen der Betreiber

� Schriftliche Erklärung der Geschäftsführung, ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einzuführen und zu betreiben

� Benennung eines Energiebeauftragten

� Erfassung und Analyse eingesetzter Energieträger

� Erfassung und Analyse von Energie verbrauchenden Anlagen

� Beauftragung einer Konformitätsbewertungsstelle zur Prüfung und Testierung der Einhaltung der Anforderungen der SpaEfV (Dokumenten- und Vor-Ort-Prüfung)

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Page 23: Spitzenausgleich 2014 Testierung und Nachweise für ......TÜV NORD CERT ist Führungsgesellschaft für Zertifizierungen TÜV NORD CERT prüft, auditiert und zertifiziert auf Basis

Nachweisführung „vertikaler Ansatz“ –Anforderungen in der Einführungsphase

Verpflichtung zur Einführung und zum Betrieb eines EnMS / UMS / alt. Systems

Das Unternehmen hat mit der Einführungeines der o.g. Systeme begonnen.

Ernennung eines Energiebeauftragtenmit der Verantwortung für die Koordination der Systemeinführung (intern oder extern).

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Page 24: Spitzenausgleich 2014 Testierung und Nachweise für ......TÜV NORD CERT ist Führungsgesellschaft für Zertifizierungen TÜV NORD CERT prüft, auditiert und zertifiziert auf Basis

Auszug aus ISO 50001 zu Kap. 4.4.3 a/b

Quelle: ISO 50001

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Page 25: Spitzenausgleich 2014 Testierung und Nachweise für ......TÜV NORD CERT ist Führungsgesellschaft für Zertifizierungen TÜV NORD CERT prüft, auditiert und zertifiziert auf Basis

Bsp. Umsetzung ISO 50001 Kap. 4.4.3 a/b

Anlage

Zusammenfassung könnte über Auswahlfeld automatisiert werden!

Gesamtenergieverbrauch MWh/a Anteil in % Vorjahr Veränderung %Gasverbrauch 7.059 99% 7006 1%Stromverbrauch 86 1% 75 14%Summe 7.144 7081 1%

Energieverbrauch pro erzeugte Energie (Energieeffizienz)

MWh/MWh Anteil in % Vorjahr Veränderung %

Gasverbrauch 1,1828 99% 1,1970 -1%Stromverbrauch 0,0143 1% 0,0365 -61%Summe 1,1971 1,2098 -1%

Oder Verbrauchsentwicklung über die Jahre

BHKW

2013

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Page 26: Spitzenausgleich 2014 Testierung und Nachweise für ......TÜV NORD CERT ist Führungsgesellschaft für Zertifizierungen TÜV NORD CERT prüft, auditiert und zertifiziert auf Basis

Nachweisführung „vertikaler Ansatz“ –Erfassung aller Energieträger

� Erfassung und Analyse aller eingesetzter Energieträger,

• Unabhängig davon, ob ein Antrag auf Entlastung von der Strom- oder Energiesteuer gestellt wird.

• Absolute und prozentuale Einsatzmengen, gemessen in technischen und bewertet in monetären Einheiten (Dokumentation Anlage 2, Tabelle1).

• Vorlage von Energierechnungen (Zwölf-Monatiger Betrachtungszeitraum).

Anlage 2, Tabelle 1 der SpaEfV:

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Nachweisführung „vertikaler Ansatz –Überblick der inhaltlichen Anforderungen

2. Erfassung und Analyse von Energie verbrauchenden Anlagen und Geräten

3. Bewertung der Einsparpotenziale

1. Erfassung und Analyse eingesetzter Energieträger

20132013

20142014

20152015

+

+

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Nachweisführung „horizontaler Ansatz“

� In der Einführungsphase (2013 - 2014) werden auch Testate über EnMS anerkannt, die noch nicht das gesamte Unternehmen abdecken.

� Im Antragsjahr 2014 müssen mindestens 60 % des Energieverbrauchs des gesamten Unternehmens über das EnMS abgedeckt werden (in 2015 100%).

� Kleine und mittlere Unternehmen können den horizontalen Ansatz auch auf die alternativen Systeme anwenden.

� Den ausstellenden Konformitätsbewertungsstellen müssen die erforderlichen Dokumente bis spätestens 31. Dezember des Antragsjahres zur Verfügung gestellt werden.

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Erfahrungen aus den Prüfungen 2013

� Es haben deutlich weniger Unternehmen den Spitzenausgleich wahrgenommen als erwartet (ca. 10.000 von 20.000).

� Alles in allem ist das erste Jahr der Einführungsphase gut gelaufen;auch Dank vielzähliger kompetenter Berater.

� Nur bei ganz wenigen Unternehmen haben die Nachweise (z.B. Tabelle mit den Energieverbräuchen) nicht ausgereicht oder sind nicht rechtzeitig zum 31.12. eingereicht worden.(Hier konnte leider kein Pardon gewährt werden!)

� Bei wenigen Einzelfällen mussten/konnten noch Unterlagen bzw. Korrekturen nachgereicht werden.

� Die Prüfer der TÜV NORD CERT waren z.T. noch bist Ostern (Ende April)mit der (Nach-)Prüfung und den Testaten beschäftigt,deshalb wurden die Ressourcen für 2014 ausgebaut.

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Vorgehensweise und Prüfungsanforderungen 2014

Präzisierte Regeln durch das BMWi vom 31.03.2014 und durch die

Deutsche-Akkreditierungsstelle DAkkS-Regel 71 SD 6 046 vom 17.06.2014

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SpaEfV – Relevante Zeitpunkte/Zeiträume –Ausstellung des Nachweises (Antragsformular 1449)

� Der Konformitätsbewertungsstelle müssen die erforderlichen Dokumente/ Unterlagen nach SpaEfV bis spätestens 31. Dezember des betreffenden Antragsjahres zur Verfügung vorliegen!(Die Prüfung der Unterlagen durch die Konformitätsbewertungsstelle selbst muss nicht bis zum 31.12. des betreffenden Antragsjahres abgeschlossen sein.)

� Vor-Ort-Prüfungen müssen ebenfalls bis spätestens 31. Dezember des betreffenden Antragsjahres vollständig durchgeführt worden sein.

� Testate (ISO 50001, EMAS III), müssen ebenfalls bis spätestens 31. Dezember des betreffenden Antragsjahres ausgestellt worden sein.

� Bei bereits in der Einführungsphase vorliegenden gültigen EnMS/UMS-Testate, die den Energieverbrauch des Unternehmens vollständig abdecken gilt (i.V.m. einem frühestens zwölf Monate vor Beginn des Antragsjahres ausgestellten Überwachungsbericht), dass der Nachweis (Formular 1449) auch noch nach Ablauf des Antragsjahres ausgestellt werden kann.

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SpaEfV – Relevante Zeitpunkte/ZeiträumeErfassung und Analyse eingesetzter Energieträger

Regelverfahren (ab 2015):

� Die Daten müssen sich auf einen Zeitraum von zwölf Monaten beziehen, der frühestens zwölf Monate vor Beginn des Antragsjahres anfängt.

� Die Daten eines Zwölf-Monats-Zeitraums dürfen für die Nachweisführung im Regelverfahren grundsätzlich nur für jeweils ein Antragsjahr zugrunde gelegt werden.

� Für alternative Systeme gilt, dass die Anforderungen nach Anlage 1 oder Anlage 2 frühestens zwölf Monate vor Beginn des Antragsjahres erfüllt sein dürfen.

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SpaEfV – Relevante Zeitpunkte/ZeiträumeErfassung und Analyse eingesetzter Energieträger

Ausnahmeregelungen im Rahmen der Einführungsphase (bis 2015):

� Die ermittelten Daten eines Zwölf-Monats-Zeitraums, die bereits im vorhergehenden Antragsjahr verwendet worden sind, bezogen auf die letzten sechs Monate dieses Zwölf-Monats-Zeitraums dürfen erneut zugrunde gelegt werden, wenn insgesamt gewährleistet ist, dass die Daten frühestens zwölf Monate vor Beginn des Antragsjahres vorgelegen haben.

� In diesem Fall ist im zweiten Antragsjahr eine teilweise Doppelverwertung der Daten (bis max. zur Hälfte des Zwölf-Monats-Zeitraums) zulässig.

� Die Unternehmen müssen jedoch ab dem Regelverfahren (§ 4 SpaEfV) zur Nachweisführung aus Vergleichsgründen immer den gleichen Zeitraum wählen.

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SpaEfV – Hinweise zur Anwendung

� Die Nachweisführung kann in der Einführungsphase (?) bei Unternehmen mit mehreren Standorten auf der Grundlage von stichprobenartigen Überprüfungen durch Anwendung der Regel IAF MD1 erfolgen (√x-Regelung)!(Einzelheiten zum Stichprobenverfahren werden von den zuständigen Stellen konkretisiert.).

� Gewährung von Abschlagszahlungen und Berücksichtigung in Vorauszahlungsbescheiden: Sofern ein Unternehmen über ein Testat verfügt (deckt Gesamtenergieverbrauch ab und ist nicht älter als zwölf Monate), ist die Ausstellung eines Nachweises für das Antragsjahr 2014 zulässig, auch wenn eine Vor-Ort-Prüfung noch nicht stattgefunden hat, diese jedoch im Antragsjahr geplant ist.

� Mischsysteme sind zulässig. Damit erfüllt ein Unternehmen die Anforderungen an die Nachweisführung im Regelverfahren nach § 4 SpaEfV auch dann, wenn es für verschiedene Anlagen und / oder Standorte über unterschiedliche Testate verfügt (d. h. mehrere Testate nach DIN EN ISO 50001, EMAS oder Testate sowohl nach DIN EN ISO 50001 als auch EMAS), sofern die vorliegenden Testate insgesamt das Unternehmen vollständig abdecken.

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SpaEfV – Hinweise zur Anwendung

� Nachweisführung nur für das jeweilige Antragsjahr: Unternehmen (auch KMU) können für jedes Antragsjahr neu entscheiden, welchen Nachweis sie über die Einführung bzw. Betrieb eines EMS, UMS oder alternativen System (nur KMU) führen und den Spitzenausgleich beantragen wollen. Entscheidend ist, dass die tatsächlichen Anforderungen für die Ausstellung eines Nachweises vollständig für das betreffende Antragsjahr erfüllt sind und gegenüber einer Konformitätsbewertungsstelle nachgewiesen werden.

� Nachweisführung bei Umzug im Antragsjahr: Insofern ein Unternehmen für das gesamte Antragsjahr den Spitzenausgleich geltend macht, müssen die eingesetzten Energieträger bzw. der Energieverbrauch des Unternehmens entsprechend der allgemeinen Vorgaben (12-Monats-Zeitraum, der frühestens zwölf Monate vor Anfang des Antragsjahres beginnt) vom Nachweis nach Vordruck 1449 erfasst werden. Sofern und soweit das Unternehmen nur für den Zeitraum nach dem Umzug Daten über die eingesetzten Energieträger bzw. den Energieverbrauch zur Verfügung hat, ist dies bei der Ausstellung des Nachweises entsprechend zu vermerken. Eine Steuerentlastung kann dann nur ab diesem Zeitpunkt in Anspruch genommen werden.

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SpaEfV – Hinweise zur Anwendung –Unternehmensneugründungen

� Nachweisführung über ein EnMS, UMS oder AS im Jahr eins der Neugründung entsprechend den Anforderungen in Vordruck 1449A. Neu gegründete Unternehmen können damit erstmals ab dem Antragsjahr 2014 die erleichterten Anforderungen für das Antragsjahr 2013 im Rahmen der Nachweisführung in Anspruch nehmen.

� Daten ab Beginn der erstmaligen Betriebsaufnahme bis zum Ende des Antragsjahres für die Erfassung (und ggfs. Analyse) eingesetzter Energieträger und des Energieverbrauchs sind heranzuziehen.

� Im Jahr eins der Neugründung werden auch Nachweise anerkannt, die lediglich Daten für die Erfassung eingesetzter Energieträger und des Energieverbrauchs bis zum 15. Dezember des Antragsjahres umfassen. In den Jahren, die dem Jahr eins der Neugründung nachfolgen, ist ein vollständiger Zwölf-Monats-Zeitraums zur Erfassung des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs erforderlich. Allerdings kann sich der Zwölf-Monats-Zeitraum im Jahr zwei der Neugründung teilweise mit dem Zwölf-Monats-Zeitraum im Jahr eins überschneiden.

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Nachweisführung für EnMS oder alternative Systeme –Wesentlichkeitskriterium

Zur Bestimmung der Energierelevanz sind die Anforderungen der DIN EN ISO 50001 und die darin enthaltenen Wesentlichkeitskriterien (Kapitel 4.4.3 b) heranzuziehen; dies gilt entsprechend bei der Erfassung und Analyse von Energie verbrauchenden Anlagen und Geräten bei Anwendung von Anlage 2, Tabelle 2 der SpaEfV.

� Analyse des wesentlichen Energieeinsatzes ist kein statischer Zustand im Unternehmen, sondern ist im Rahmen des Management-Reviews zur kontinuierlichen Verbesserung der Energieeffizienz weiter zu entwickeln. Sillstand im System, führt zum Verlust der Zertifizierung/Testierung!

� Neben Messungen sind auch Abschätzungen für die Erfassung der wesentlichen Energieverbräuche zulässig � Nachweis, dass Gesamtenergieverbrauch zuverlässig erfasst und den Bereichen mit wesentlichen und unwesentlichen Energieverbräuchen zugeordnet wurde.

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Nachweisführung für EnMS oder alternative Systeme –Erfassung des wesentlichen Energieeinsatzes

� Beschreibung der Art und Weise, wie eine Analyse der wesentlichen Energieverbraucher erfolgt

� Im Rahmen einer Analyse des wesentlichen Energieeinsatzes können

• Messwerte (EVU-Messung, mobile o. kontinuierliche Messung, automatische Datenerfassung),

• theoretische Ansätze/Abschätzung (inkl. einer qualitativen theoretischen Auseinandersetzung mit den Prozessen, Verfahren, Anlagen zur Ermittlung der auf den Energieeinsatz relevanten Einflussfaktoren) und

• eine beliebige Kombination davon verwendet werden.

verwendet werden (Anforderungen an die Messung von Energieverbräuchen, deren Angemessenheit, Erstellung von Messkonzepten → Kap. 4.6.1 der 50001 „Überwachung, Messung, Analyse“).

� Ermittlung der relevanten Variabeln, die den wesentlichen Energieeinsatz beeinflussen; einfache Auflistung gemessener Verbräuche ist unzureichend!

� bewährte Vorgehensweise; z.B. im Sinne Anlage 2 Nr. SpaEfV

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Nachweisführung für EnMS oder alternative Systeme –Erfassung des wesentlichen Energieeinsatzes

� Nicht kontinuierlich gemessene Verbraucher (z.B. Pumpen, Drucklufterzeugung, Ventilatoren, Antriebsmotoren, Wärme- und Kälteerzeugung, Beleuchtung, Bürogeräte): Ermittlung kann anhand nachvollziehbarere Hochrechnungen erfolgen (Betriebs- und Lastkennzahlen), ggf. unter Einbeziehung zeitweise installierter Messeinrichtungen (z.B. Stromzangen, Wärmezähler) erfolgen.

� Auf Basis der vorhandenen Verbrauchsdaten erfolgt finale Abschätzung des Energieverbrauches der wesentlichen Verbraucher

� Abgleich mit den EVU-Zähler

� Entwicklung eines dauerhaften und fundierten Messkonzeptes nach Ermittlung der wesentlichen Energieverbraucher

� Energierelevanz liegt vor, wenn der Energieverbrauch des Standortes bzw. Unternehmensteils bei > 5% des Gesamtenergieverbrauchs liegt und gewährleistet ist, dass ab Regelverfahren mindestens 95% des Gesamtenergieverbrauches des Unternehmens erfasst werden (BMWi 31.03.14).

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Nachweisführung „vertikaler AnsatzAnlage 2“ – Verpflichtungen der Betreiber

� Erfassung und Analyse von Energie verbrauchenden Anlagen (Tabelle 2 SpaEfV)

• Im Rahmen einer angemessenen und umfassenden Beurteilung der energetischen Situation des Betriebes, sind Energiedaten von energieverbrauchenden Anlagen und Geräten zu ermitteln und gemäß Tabelle 2 der Anlage zu dokumentieren (Vorlage von Messprotokollen der den Tab. 2 zugrundeliegenden Messungen)

• Einzelne Erfassung der Leistungs- und Verbrauchsdaten sowohl der Produktionsanlagen als auch der Nebenanlagen (z.B. Heizung, Klima, Drucklufterzeugung) und ggf. weiter unterteilt (z.B. Motoren, Pumpen, Lüfter).

• Mehrere Verbraucher, die nach Funktion und ihrem Energieverbrauch gleichartig und von untergeordneter Bedeutung für das Unternehmen sind, können zusammengefasst werden (z.B. Fahrzeuge/Stapler, Bürogeräte, Beleuchtungsanlagen.

• Große Verbrauchsanteile müssen gemessen, kleine können geschätzt werden.

• Entscheidung für kontinuierliche oder temporäre Messungen erfolgt an Hand von Prioritätensetzung aufgrund des Verbrauchs einzelner Anlagen, Beeinflussbarkeit, Datenunsicherheit oder durch ökonomische Interessen.

• Plausibilitätsprüfung erfolgreich, wenn der Nachweis einer korrekten Summenbildung der Einzelverbräuche auf den nächst höheren Referenzwert (Messwert von Energiemesseinrichtungen) erbracht werden kann.

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Nachweisführung für EnMS oder alternative Systeme –Einsatz von EnMS-Auditoren und Fachexperten

� Vorort-Überprüfung von Alternativen Systemen können von Fachexperten durchgeführt werden (es gelten die Anforderungen gemäß der DAkkS 71 SD 6 022 hinsichtlich der spezifischen Berufserfahrungen und Berufspraxis / Arbeitserfahrungen zzgl. einer Einweisung in die SpaEfV-Prozesse der Zertifizierstelle). Bericht des Fachexperten muss durch zugelassenen EnMS-Auditor überprüft werden.

� Vorort-Audits für EnMS DIN EN ISO 50001 müssen durch zugelassene EnMS-Auditoren erfolgen. Ausnahme 2014: Einsatz von Auditoren, deren Auditerfahrung noch nicht vollumfänglich abgeschlossen ist, jedoch mind. 2 SpaEfV-Audits (50001 oder AS) mit insgesamt 3 Tagen vor Ort umfassen!

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SpaEfV – Prüfungsablauf und -anforderungen für die (Vor-Ort-)Prüfungen 2014

� Anfrage und Angebot der Konformitätsbewertungsstelle (in Abhängigkeit des gewählten Nachweisverfahrens / EnMS, Komplexität und Anzahl der Standorte)

� Beauftragung der Konformitätsbewertungsstelle (beauftragt Auditor / Experte)� Terminabstimmung zwischen Kunde und Auditor / Experte� Abfrage / Zusendung der erforderlichen Nachweisunterlagen (digital)� Vorprüfung und Dokumentation der Nachweisunterlagen

(Vollständigkeit, Plausibilität etc.) ggfs. Nachforderung / Korrekturen� Kunde erhält Auditplan (ggfs. Stichprobe)� Vor-Ort-Prüfung (Audit) (Überprüfung der praktischen Anwendung des Systems

zur Verbesserung der Energieeffizienz und der Erfüllung der Anforderungen sowie Verifizierung der Vor-Ort-Gegebenheiten mit den eingereichten Unterlagen)- Eröffnungsgespräch (GF / EnMS-Beauftragter), Teilnehmerliste- Befragung EnMS-Beauftragter / ausgewählte Mitarbeiter- Einsichtnahme Dokumente, Aufzeichnungen, Messprotokolle, Rechnungen etc. - Begehung relevanter Bereiche und Messstellen- Abschlussbesprechung (positive/negative Ergebnisse, Korrekturmaßnahmen)

� Ggfs. Korrekturmanagement, Nachsendungen� Dokumentation, Zusendung des Nachweises 1449 und Rechnung

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Anforderungen an Energiemanagementsysteme nach DIN EN ISO 50001

06. November 2014Energiemanagementsysteme - SpaEfV – TÜV NORD CERT – H. Hoffmann 43

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Anforderungen an Energiemanagementsysteme nach DIN EN ISO 50001 – Geltungsbereich und Energiepolitik

Geltungsbereich (Kap. 4.5.4)

Das Unternehmen muss den Anwendungsbereich und die Grenzen des EnMS festgelegen.

Energiepolitik (Kap. 4.3)

Die Energiepolitik muss u.a. enthalten:

� die Verpflichtung zur Erreichung einer Verbesserung der energiebezogenen Leistung

� die Verpflichtung zur Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen

� Die Energiepolitik muss angemessen sein.

Tipp:

Die o.g. Verpflichtungen sollten in der Formulierung der Energiepolitik deutlich zum Ausdruck kommen.

Tipp:

Die o.g. Verpflichtungen sollten in der Formulierung der Energiepolitik deutlich zum Ausdruck kommen.

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Anforderungen – DIN EN ISO 50001 –Beauftragter des Managements (Kap. 4.2.2)

� Das Top-Management muss einen EnM-Beauftragten benennen, um sicherzustellen, dass das EnMS eingeführt, verwirklicht, aufrecht erhalten und kontinuierlich verbessert wird.

� Der EnMB muss über entsprechende Fähigkeiten und Kompetenzenverfügen, u.a. bezüglich

� Bewertung energietechnischer Fragen

� Durchführung interner Audits

Tipp:

- Auf die richtige Stellung des EnMB im Organigramm und eine klare Beschreibung der Verantwortlichkeiten und Befugnisse des EnMB sollte geachtet werden.

Tipp:

- Auf die richtige Stellung des EnMB im Organigramm und eine klare Beschreibung der Verantwortlichkeiten und Befugnisse des EnMB sollte geachtet werden.

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Anforderungen – DIN EN ISO 50001 –Energetische Bewertung (Kap. 4.4.3)

� Das Unternehmen muss eine energetische Bewertung entwickeln, die verwendete Methodik sowie Kriterien dokumentieren und eine Aussage zum „bisherigem, aktuellen und erwarteten Energieeinsatz“ treffen.

� Das Unternehmen muss den Energieeinsatz auf Basis von Messungen und anderen Daten analysieren.

Tipp:

1.Hilfestellung können die Tabellen 1 bis 3 des BAFA-Merkblattes II.A.1 geben (eingesetzte Energieträger, Energie verbrauchende Anlagen, Potentiale)

2.Weitere Hinweise können interne / externe Benchmarks und der Vergleich mit bester verfügbarer Technik (BVT) geben

Tipp:

1.Hilfestellung können die Tabellen 1 bis 3 des BAFA-Merkblattes II.A.1 geben (eingesetzte Energieträger, Energie verbrauchende Anlagen, Potentiale)

2.Weitere Hinweise können interne / externe Benchmarks und der Vergleich mit bester verfügbarer Technik (BVT) geben

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Anforderungen – DIN EN ISO 50001 –Energetische Bewertung (Kap. 4.4.3a)

Energieeinsatz und Energieverbrauch

� Ermittlung der derzeitigen Energiequellen

� Bewertung des Energieeinsatzes(z.B. Beleuchtung; Heizung;

Kühlung; Transport; Prozesse; Produktionslinien) und

� des Energieverbrauchs [MWh/a]

� Sankey-Diagramme

� Tortendiagramme

� Prozessübersichten

� Vergleich mit den Vorjahren

Tipp:

Das Datum, zu dem die energetische Ausgangsbasis erstmals definiert wurde, sollte dokumentiert werden (ggf. auch das Datum der Revision).

Tipp:

Das Datum, zu dem die energetische Ausgangsbasis erstmals definiert wurde, sollte dokumentiert werden (ggf. auch das Datum der Revision).

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Analyse des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs die Bereiche mit wesentlichem Energieeinsatz

� Ermittlung der Bereiche des wesentlichen Energieeinsatzes

� Ermittlung von Einflussgrößen

� Bestimmung der „energiebezogenen Leistung“(Energieeffizienz; Energieeinsatz, Energieverbrauch)

Anforderungen – DIN EN ISO 50001 –Energetische Bewertung (Kap. 4.4.3b)

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Anforderungen – DIN EN ISO 50001 –Energieleistungskennzahlen – EnPIs (Kap. 4.4.5)

� EnPIs müssen angemessen sein,d.h. die wichtigen Einflussfaktoren auf den Energieverbrauch müssen bekannt sein und berücksichtigt werden.

� Die „Methode“, wie die EnPIs definiert sind, muss beschrieben sein.

Tipp:

Anfangs sollten eher mehr als zu wenig Kennzahlen erhoben werden, um die „geeigneten“ zu identifizieren:

Bsp.: [Stromverbrauch/kg Produkt], [Gasverbrauch/kg Produkt], [kWh/m3

Druckluft], Auslastung (Nenn-, Teillast, Leerlauf, Schichtbetrieb), Temperatur, Druck, Feuchte, Sommer-/Winterbetrieb, etc.

Weitere Hinweise können Branchenbenchmarks (ggfs. interne) geben.

Tipp:

Anfangs sollten eher mehr als zu wenig Kennzahlen erhoben werden, um die „geeigneten“ zu identifizieren:

Bsp.: [Stromverbrauch/kg Produkt], [Gasverbrauch/kg Produkt], [kWh/m3

Druckluft], Auslastung (Nenn-, Teillast, Leerlauf, Schichtbetrieb), Temperatur, Druck, Feuchte, Sommer-/Winterbetrieb, etc.

Weitere Hinweise können Branchenbenchmarks (ggfs. interne) geben.

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Anforderungen – DIN EN ISO 50001 –Strategische & operative E-Ziele & Aktionspläne (Kap. 4.4.6)

� strategische und operative Energieziele für die relevanten Prozesse und Anlagen

� Aktionspläne mit Prioritäten, Terminen und Verantwortlichkeiten

� Gegenstand von internem Audit und Management-Review (Zielerreichung)

Tipp:

Ziele sollten „SMART“ sein:

Spezifisch

Messbar

Angemessen

Realistisch

Terminiert

Eine „Potentiale / Beeinflussbarkeit-Matrix“ kann bei der Priorisierung der Ziele helfen.

Tipp:

Ziele sollten „SMART“ sein:

Spezifisch

Messbar

Angemessen

Realistisch

Terminiert

Eine „Potentiale / Beeinflussbarkeit-Matrix“ kann bei der Priorisierung der Ziele helfen.

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Anforderungen – DIN EN ISO 50001 –Dokumentation (Kap. 4.5.4)

Die EnMS-Dokumentation muss u.a. enthalten:

� Geltungsbereich / Grenzen des EnMS

� Energiepolitik

� strategische und operative Energieziele

� Aktionspläne

� Weitere Dokumente (Rechtskataster, Organigramme, etc.)

Tipp:

Die exakte Beschreibung des Geltungsbereichs ist bei Antragstellung gem. §41 EEG besonders wichtig, denn der Geltungsbereich muss alle Standorte des antragstellenden Unternehmens (z.B. der GmbH) umfassen.

Tipp:

Die exakte Beschreibung des Geltungsbereichs ist bei Antragstellung gem. §41 EEG besonders wichtig, denn der Geltungsbereich muss alle Standorte des antragstellenden Unternehmens (z.B. der GmbH) umfassen.

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Beschaffung von Energiedienstleistungen, Produkten, Einrichtungen und Energie (Kap. 4.5.7)

� Berücksichtigung der geplanten oder erwarteten Nutzungsdauer („Lebenszykluskosten“) bei energierelevanten Produkten, Einrichtungen und Dienstleistungen

� Auch bei der Beschaffung von Energie sollte eine Verbesserung der energiebezogenen Leistung angestrebt werden (vgl. Kap. A.5.7)

Tipp:

Außer den Beschaffungskosten sind auch die Kosten für den Energieverbrauch über die Nutzungsdauer zu bewerten(gilt für Instandhaltung und Neuinvestitionen).

Ein kostenloses Kalkulationstool stellt z.B. der ZVEI zur Verfügung.

Tipp:

Außer den Beschaffungskosten sind auch die Kosten für den Energieverbrauch über die Nutzungsdauer zu bewerten(gilt für Instandhaltung und Neuinvestitionen).

Ein kostenloses Kalkulationstool stellt z.B. der ZVEI zur Verfügung.

06. November 2014Energiemanagementsysteme - SpaEfV – TÜV NORD CERT – H. Hoffmann 52

Page 53: Spitzenausgleich 2014 Testierung und Nachweise für ......TÜV NORD CERT ist Führungsgesellschaft für Zertifizierungen TÜV NORD CERT prüft, auditiert und zertifiziert auf Basis

Vorbereitung auf die Zertifizierung –PDCA-Zyklus

Plan (Planung):

� energetische Bewertung

� Bildung Energiekennzahlen

� Energieziele

� Aktionspläne

Do (Einführung/Umsetzung):

� Einführung der Aktionspläne

Check (Überprüfung):

� Überwachung

� Messung

� Dokumentation

Act (Verbesserung):

Maßnahmen zur kontinu-ierlichen Verbesserung

a) der energiebezogenen Leistung und

b) des EnMS

Tipp:

Machen Sie sich mit dem PDCA-Zyklus vertraut.

Tipp:

Machen Sie sich mit dem PDCA-Zyklus vertraut.

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Page 54: Spitzenausgleich 2014 Testierung und Nachweise für ......TÜV NORD CERT ist Führungsgesellschaft für Zertifizierungen TÜV NORD CERT prüft, auditiert und zertifiziert auf Basis

Vorbereitung auf die Zertifizierung (ISO 50001)

Erfassung der eingesetzten Energieträger

Identifikation der relevanten Energieverbraucher

Aufbau einer Energie-Datenerfassung

Bewertung des Energieverbrauchs

Ziele formulieren & Aktionspläne erstellen

Aufbau des EnMS Geltungsbereich des EnMS festlegen

Energiemanagement-Beauftragten benennen

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Vorbereitung auf die Zertifizierung (ISO 50001)

Kontinuierliche Verbesserung (KVP) einleiten

Interne Überprüfung Internes Audit durchführen

Managementreview durchführen

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Ablauf der Zertifizierung

Stufe 1 Audit Prüfung der Zertifizierungsbereitschaft

� Prüfung der EnMS-Systemdokumentation

� Begehung des Standortes

� Prüfung des Geltungsbereiches

� Befragung von Mitarbeitern

� Prüfung des internen Audits / Management Reviews

� Erstellung eines Auditberichts (Stufe 1)

Tipp:

Das interne Audit und das Management Review sollten i.d.R. bereits vor dem Stufe 1 Audit durchgeführt werden; spätestens aber vor dem Stufe 2 Audit.

Tipp:

Das interne Audit und das Management Review sollten i.d.R. bereits vor dem Stufe 1 Audit durchgeführt werden; spätestens aber vor dem Stufe 2 Audit.

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Ablauf der Zertifizierung

Stufe 2 Audit Prüfung der Erfüllung aller Normanforderungen

� Prüfung der EnMS-Systemdokumentation

� Begehung des Standortes

� Auditierung der (energie-) relevanten Abteilungen

� Prüfung der praktischen Umsetzung von Verfahrensanweisungen, etc.

� Erstellung eines Auditberichts (Stufe 2)

Tipp:

Zum Zeitpunkt des Stufe 2 Audits müssen Normanforderungen, wie die Formulierung von Energiezielen und Aktionsplänen bereits erfüllt sein.

Achtung! Die Einführung eines EnMS an sich ist kein „Ziel“ im Sinne des EnMS (sondern „Voraussetzung“ für die Zertifizierung).

Tipp:

Zum Zeitpunkt des Stufe 2 Audits müssen Normanforderungen, wie die Formulierung von Energiezielen und Aktionsplänen bereits erfüllt sein.

Achtung! Die Einführung eines EnMS an sich ist kein „Ziel“ im Sinne des EnMS (sondern „Voraussetzung“ für die Zertifizierung).

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Page 58: Spitzenausgleich 2014 Testierung und Nachweise für ......TÜV NORD CERT ist Führungsgesellschaft für Zertifizierungen TÜV NORD CERT prüft, auditiert und zertifiziert auf Basis

Nützliche Informationen zur Vorbereitung auf die Zertifizierung (ISO 50001)

BMU / UBA Leitfadenhttp://www.umweltdaten.de/pu

blikationen/fpdf-l/3959.pdf

EMAS „Energy Efficiency Toolkit“http://ec.europa.eu/environm

ent/emas

mod.EEMhttp://www.modeem.de

06. November 2014Energiemanagementsysteme - SpaEfV – TÜV NORD CERT – H. Hoffmann 58

Page 59: Spitzenausgleich 2014 Testierung und Nachweise für ......TÜV NORD CERT ist Führungsgesellschaft für Zertifizierungen TÜV NORD CERT prüft, auditiert und zertifiziert auf Basis

Status Quo –ISO 50001 Zertifikate in Deutschland

0

500

1000

1500

2000

2500

3000

3500

4 12 21 39 72 131 180311

427 455 474604

776 827

1208

1394

19092222

2671

29173099

32403357

3441

R. Peglau

ca. 460 (14%) durch TÜV NORD

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Anforderungen an Energieaudits nach DIN EN 16247-1

DIN EN 16247-1

DIN ENISO 50001

DIN EN 16247-1

� systematische Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes einer Anlage, Organisation, etc.

� Ziel: Energieflüsse Energieeffizienz-Potenziale identifizieren und dokumentieren

���� „technisches“ Energieaudit

DIN EN ISO 50001

� Gesamtheit der „interagierenden

Elemente“ zur Einführung einer Energiepolitik und strategischer Energieziele, sowie Prozesse und Verfahren zur Erreichung dieser strategischen Ziele (PDCA / KVP)

���� Managementsystem-Audit

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Anforderungen der DIN EN 16247-1

� Anwendungsbereich: Anlagen, Organisationen, etc.

� Nachweis der Kompetenz des (Energie-) Auditors gefordert (nicht konkretisiert)

� Vertraulichkeit, Objektivität und Unabhängigkeit des Auditors gefordert

� Auftakt-Besprechung

� Datenerfassung

� Energie verbrauchende Anlagen, Prozesse und Einrichtungen

� Energieverbrauch und Anpassungsfaktoren (Energiefaktoren)

� Ortsbegehungen

� Evaluierung des Energieeinsatzes

� Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz aufzeigen

� Analyse Der Energieauditor muss die bestehende Situation hinsichtlich der energiebezogenen Leistung des auditierten Objekts feststellen:

� Energieverbrauch / Energieflüsse / Energiebilanz

� Beziehung zwischen Energieverbrauch und Anpassungsfaktoren

� Energieleistungskennzahlen (EnPI)

� Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz

06. November 2014Energiemanagementsysteme - SpaEfV – TÜV NORD CERT – H. Hoffmann 61

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Anforderungen der DIN EN 16247-1

� Bericht

� Zusammenfassung der relevanten Messungen

� Beschaffenheit und Qualität der Daten

� Gründe für die Messungen

� Ggf. Probleme bei der Datenerfassung

� Rangfolge der Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz

� Vorschlag für ein Umsetzungsprogramm

� …

� Abschlussbesprechung

Fazit: Energieaudits gem. DIN EN 16247-1 sind geeignet für:

� die systematische Bewertung von Energieeinsparpotentialen und

� die Vorbereitung auf eine Zertifizierung gem. DIN EN ISO 50001

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Energieaudit nach DIN EN 16247-1 –Ablauf des Energieauditprozesses

Einleitender Kontakt Auftakt-besprechung Datenerfassung

Vor-Ort-PrüfungEnergiebericht Energieanalyse

Abschluss-besprechung

Erfolgreiches Energieaudit

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Referentenentwurf zur Überarbeitung der SpaEfV vom 10.09.2014 – wesentliche Kritikpunkte

� § 4 Regelverfahren – Für das Regelverfahren ist die Anwendung von Multi-Site-Verfahren (Stichprobenverfahren) nicht aufgeführt!

� § 4 Abs. 3 – Beschränkung der Nachweisführung nur für die energierelevanten Standorte, etc. – 95 % Regel nur auf alternative Systeme anwendbar (diese Regel ist aber gemäß dem BMWI-Schrieben vom 31.03.2014 auf ISO 50001, EMAS und alternative Systeme anwendbar).

� § 5 Abs. 1 Nr. 3 bb) ccc) – 95 % Regel in der Einführungsphase 2014 (Verschärfung für 2014 und Widerspruch zum Schreiben des BMWi vom 31.03.2014)

Nach BMWi-Schreiben gilt:

• 2014: energierelevante Standorte = alle Standorte mit > 5 % Anteil am Gesamtenergieverbrauches

• 2015: energierelevante Standorte = alle Standorte, die insgesamt 95 % des Gesamtenergieverbrauches abdecken.

� § 5 Abs. 7 – Nachweisführung Zwölf-Monats-Zeitraum (unnötige Fixierung des Erfassungszeitraumes)

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Eckdaten – SpaEfV

> 20.000 betroffene Unternehmen; ca. 10.000 haben bislang teilgenommen

ca. 3.000 Berater (> 100 im TÜV NORD Beraternetzwerk)

ca. 37 Konformitätsbewertungsstellen

TN CERT hat ca. 50 EnMS Auditoren und ca. 25 Fachexperten

Anfragenper Mail an:[email protected] direkt über das Internet:www.tuev-nord.de/forms/spa-efv (Online-Angebotsanfrage)http://SPA-EFV.dehttp://Spitzenausgleich-EFV.de

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Vielen Dank

für Ihre Aufmerksamkeit.

Holger HoffmannLeiter Fachbereich Umwelt und KlimaschutzTÜV NORD CERT GmbH Langemarckstraße 2045141 Essen

Telefon: +49 (201) 825-2213E-Mail: [email protected]@tuev-nord.dewww.tuev-nord-cert.com

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