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Sri Lanka & Malediven Eindrucksvoll und Erholsam vom 14.02.-01.03.2015 bequem ab/bis Chemnitz Bequem ab/bis Chemnitz Reisebegleitung der ReiseFreiheit Vielfältiges Ausflugspaket inklusive Elefanten im Nationalpark Udawalawe Yala Nationalpark Entspannen auf den Malediven

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Sri Lanka & Malediven Eindrucksvoll und Erholsam

vom 14.02.-01.03.2015 bequem ab/bis Chemnitz

• Bequem ab/bis Chemnitz

• Reisebegleitung der ReiseFreiheit

• Vielfältiges Ausflugspaket inklusive

• Elefanten im Nationalpark Udawalawe

• Yala Nationalpark

• Entspannen auf den Malediven

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14.2.: Frankfurt - Colombo

Flug von Frankfurt nach Colombo.

15.2.: Flughafen Colombo - Strandhotel Negombo

Ankunft auf dem Flughafen Colombo und kurze Fahrt (ca. 25 Minuten) zum Strandhotel in Negombo. Frei-zeit und Übern. im Hotel Paradise Beach Hotel o. gleichwertig. (A)

16.2.: Höhlentempel von Dambulla – Sigiriya

Auf der Flucht vor tamilischen Trup-pen kam König Valagama Bahu im Jahre 104 v. Chr. vom 70 km ent-fernten Anuradhapura in die Höhlen von Dambulla. Als er Jahre später in die Hauptstadt zurückkehren konnte, hinterließ er einen grandiosen Tem-pelkomplex! Mit seinen fünf großen Höhlen, die mit zahlreichen Wand- und Deckenmalereien, Inschriften und Statuen verziert sind, gehört er zu den beeindruckendsten Höhlen-tempeln Sri Lankas. Am Nachmittag Weiterfahrt nach Sigiriya und Freizeit im Hotel Camelia Resort & Spa o. gleichwertig. 2 Übern. (F/A)

17.2.: Königsstadt Polonnaruwa – Felsenfestung -Sigiiya

Am Vormittag Fahrt nach Polonnaru-wa, wo Sie die Überreste der Tem-pel und Paläste aus dem 11./12./13. Jahrhundert im weitläufigen histori-schen Stadtgebiet des „Parakrama Samudra“ besichtigen. Besonders beeindruckend sind der Rundtempel Vatadage und der Felsenschrein Gal Vihara mit seinen vier, bis zu 13 Me-

tern hohen Buddha-Statuen. Am Nachmittag unternehmen Sie eine Exkursion zur Felsenfestung, dem „Löwenthron“ von Sigiriya (UNESCO-Weltkulturerbe). Hoch oben auf ei-nem gewaltigen Monolithen errichte-te König Kasyapa im 5. Jahrhundert seine Hauptstadt. Zur Anlage gehö-ren die am Fuße des Felsens gele-genen Königlichen Gärten, der Fel-sengarten und die Terrassengärten sowie die eigentliche Palastanlage auf dem Gipfel. Der Treppenweg dorthin führt vorbei an den Fresken der „Wolkenmädchen“, der Spiegel-mauer und an riesigen steinernen Löwenpfoten. Vom Gipfel aus bietet sich ein herrlicher Panoramablick über die weite Ebene, der für die Mühen des Aufstiegs belohnt. (F/A)

18.2.: Gewürze in Matale und Bud-dhas Zahn

Am Morgen Weiterfahrt nach Kandy. Geheimnisse der ceylonesischen Küche und der Ayurvedamedizin er-fahren Sie bei einem Besuch im Ge-würzgarten bei Matale. Anschlie-ßend Stadtbesichtigung in Kandy mit Besuch des größten buddhistischen Heiligtums des Landes, des „Zahn-tempels“, in dem ein Zahn Buddhas als Reliquie aufbewahrt und verehrt wird. Am Abend erleben Sie eine Aufführung von Kandy-Tänzen. Übern. im Hotel Topaz o. gleichwer-tig in Kandy. (F/A)

19.2.: Von Kandy nach Nuwara Eli-ya

Die Fahrt von Kandy nach Nuwara Eliya führt Sie durch das malerische

Hochland mit seinen grünen Tee-plantagen. In Peradeniya haben Sie Zeit für einen Bummel entlang der prächtigen Palmenalleen durch den botanischen Garten, der mit über 4.000 Arten an Bäumen, Sträuchern und Pflanzen eine auch international anerkannte Sammlung bietet. An diesem Ort wurden 1824 auch die ersten Teesträucher der Insel ge-pflanzt. Danach besuchen Sie die prachtvoll ausgestatteten „West-lichen Tempel“ Gadaladeniya, Lan-katilaka und Embekke Devale. Über das Nationalgetränk Asiens erfahren Sie fast alle Geheimnisse beim Be-such einer Teefabrik. Bei Höhenla-gen von über 1.000 m ist das Klima angenehm kühl. In Nuwara Eliya, der einstigen Sommerzuflucht der briti-schen Kolonialherren, die auch „Klein England“ genannt wird, unter-nehmen Sie eine orientierende Stadtrundfahrt. Übern. im Hotel Araliya Green Hills o. gleichwertig in Nuwara Eliya. (F/A)

20.2.: Von „Klein England“ nach Bandarawela

Heute fahren Sie auf Panoramastra-ßen durch das zentrale Hochland Nuwara Eliyas nach Bandarawela. Unterwegs besichtigen Sie u.a. die

Auf dieser umfangreichen Rundreise entdecken Sie die Vielfalt Sri Lankas: Schätze einer jahrtausendalten Kultur, fantastische Bergwelten mit Schluch-

ten und Wasserfällen, genießen Sie den Blick auf die Teeplantagen bei einer Tasse Ceylon-Tee nach der Führung durch eine Teefabrik, fahren Sie auf atemberaubende Panora-mastraßen durch das zentrale Hochland, entdecken Sie die Tierwelt auf Safaris im Udawalawe-, und Yala-Nationalpark und lernen Sie imposante Stätten des UNESCO-Weltkulturerbes kennen.

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Bogoda Bridge, eine imposante Holzbrücke (ca. 50 Meter) aus dem 16. Jahrhundert, die zu einem Fel-sentempel aus dem 1. Jahrhundert v. Chr. führt. Nach der Fahrt berg-ab durch die gewaltige Schlucht von Ella und einem Stopp an den kaskadenartigen Wasserfällen von Rawena erwartet Sie bei Buduruw-agala ein mystischer und friedvoller Ort mit in Fels gehauenen riesigen Buddhastatuen. Nach der Zerstö-rung des Dipamkara Buddhas in Afghanistan sind diese Abbilder die letzten ihrer Art weltweit. Auf der anschließenden Panoramafahrt zum heutigen Übernachtungsort sehen Sie noch den Wasserfall von Diyaluma. Übern. im Hotel Orient o. gleichwertig in Bandarawela. (F/A)

21.2.: Safari im Udawalawe-Nationalpark

Am frühen Morgen Fahrt in den U-dawalawe-Nationalpark, der für sei-ne große Elefantenpopulation be-kannt ist. Im Park geht es dann in einem offenen Jeep zu einer Tier-beobachtung. Übern. im Hotel Grand Udawalawe o. gleichwer-tig am Rande des Udawalawe-Nationalparks. (F/A)

22.2.: Weiterfahrt in den Yala-Nationalpark

Am Nachmittag unternehmen Sie per Jeep eine Safari im Yala-Nationalpark. Der 1938 gegründete Yala-Park gehört zu den bekann-testen Nationalparks. Neben Ele-fanten finden in den verschiedenen Lebensräumen u.a. Krokodile, Wasserbüffel, Leoparden, ver-schiedene Vogelarten ihren Platz. Übern. im Hotel Cinnamon Wild o. gleichwertig. (F/A)

23.2.: Fahrt nach Negombo via Galle und Colombo

Am Vormittag fahren Sie die Küste entlang nach Galle. In der alten Hafenstadt Galle mit dem Fort (UNESCO-Weltkulturerbe) erwartet Sie bei einem Spaziergang eine in-teressante Reise in die Zeit der Portugiesen und Holländer. Weiter-fahrt auf der neuen Schnellstraße nach Colombo und anschließend Stadtrundfahrt in der Hauptstadt Sri Lankas am Nachmittag. Während der Fahrt durch die Stadt sehen Sie u.a. den Platz der Unabhängig-keit, den Victoriapark, das alte Par-

lamentsgebäude, den Hindu-Tempel Muthumariamman Kovil und die holländische Kirche aus dem Jahre 1749. Übern. im Strand-hotel Goldi Sands oder gleichwertig in Negombo. (F/A)

24.2.: Negombo - Malediven

Transfer zum Flughafen Colombo und Weiterreise auf die Malediven. Nach Ankunft in Male Transfer per Speedboot zu Ihrem Resort im Nord- Ari Atoll. (F/M/A)

All Inklusive : Frühstück, Mittag, Abendessen, Softdrinks, Bier, Hauswein im Hauptrestaurant zum Mittag– und Abendessen, sowie an der Bar von 08.00 bis 24.00 Uhr. Ausgewählte Spirituosen und Cocktails. Kaffee/Tee, Sandwiches

Entspannen, baden und schnor-cheln. Malediven vom 24.—28.2. Es ist extrem schwierig, auf den Maledi-ven ein vernünftiges Preis- / Leistungs-verhältnis zu finden. Etwas mehr Kom-fort erhöht den Preis gleich um mehrere hundert Euro. Mit unserer Badeinsel Velidhu Beach Resort im Nord-Ari Atoll haben wir eine gute Adresse für einen wunderschönen Aufenthalt im Inselpa-radies gefunden - ideal um unsere Gruppenreise perfekt ausklingen zu las-sen.

Eine gut geführte, vielseitige Insel mit guter Küche und wunderschönem Strand.

Die Insel ist rund und ca. 300m x 220m groß. Das nur 25m entfernte Hausriff bietet eine große Vielfalt an Fisch-schwärmen und daher auch ideale Be-dingungen für Schnorchler.

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Eingeschlossene Leistungen:

• Langstreckenflug mit Sri Lankan Airlines von Frank-furt nach Colombo und von Malé über Colombo zurück in Economy-Klasse

• Flug mit Sri Lankan Airlines nach Malé in der Eco-nomy-Klasse

• Alle deutschen Flughafensteuern und Sicherheits-gebühren

• 9 Übernachtungen während der Rundreise mit Halbpension

• 4 Übernachtungen im Badehotel auf den Malediven mit All Inklusive

• Transfers in landestypischen klimatisierten Reise-bussen während der Rundreise

• Speedboottransfer auf den Malediven

• sämtliche Eintrittsgelder für alle angegebenen Be-sichtigungen

• qualifizierte Deutsch sprechende Reiseleitung vor Ort (außer beim Badeaufenthalt)

• ausführliche und informative Reiseunterlagen Nicht eingeschlossene Leistungen:

• Mittagessen und Getränke beim Abendessen wäh-rend der Rundreise

• Trinkgelder

• Ausgaben persönlicher Art,

• optionale Ausflüge

Mindestteilnehmer : 15 Personen Maximalteilnehmer: 35 Personen

Ihre ReiseFreiheit-Vorteile:

• Reisebegleitung der ReiseFreiheit

• Jeepsafari im Udawalawe NP

• Jeepsafari im Yala NP

• Zahntempel in Kandy

• Kulturelle Darbietung in Kandy

• Eintrittsgelder & Nationalparkgebühren

• Felsenfestung Sigiriya

• Höhlentempel Dambulla

• Tempel Embekke

• Besuch der Teefabrik

• Citytour in Colombo • 1 Reiseführer pro Buchung

Preise pro Person in Euro:

DZ/ Strandbungalow: 3.164,-

Aufpreis DZ/ Wasserbungalow: + 256,-

Aufpreis EZ / Strandbungalow: + 647,-

Aufpreis EZ / Wasserbungalow: + 1.155,-

Buszubringer Chemnitz-Frankfurt-Chemnitz (MTZ 8 Pers.)

119,-

Stand 04.07.14 KL

24.-28.2. Velidhu Beach Resort **** (AI)

Diese Tage gestalten Sie nach Ihren eigenen Wünschen. Ver-schiede Ausflugsmöglichkeiten werden vor Ort angeboten.

28.2. Heimreise

Transfer vom Flughafen und Rückflug über Colombo nach Frank-furt

01.3. Ankunft

Am Morgen erreichen wir Frankfurt.

Einreisebes�mmungen/ Impfungen

Sri Lanka: Für Deutsche besteht in Sri Lanka Pass- und Vi-sumpflicht. Die Einholung eines gebührenpflichtigen Visums kann vorab als „Electronic Travel Authorization“ (ETA) im Online Verfahren unter www.eta.gov.lk beantragt werden (ca 30USD) Eine Beantragung per Post bei der Botschaft ist ebenfalls mög-lich.

Malediven: Für Deutsche besteht für die Einreise Pass- und Visumzwang. Touristenvisa bis zu 30 Tagen werden bei der Einreise in die Malediven erteilt.

Die Reisedokumente müssen sechs Monate über das Reiseen-de hinaus gültig sein. Zu Fragen über empfohlene Impfungen wenden Sie sich bitte an einen Arzt. Alle Angaben ohne Gewähr.

Badeaufenthalt Malediven

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Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und dem Reise-veranstalter EAST ASIA TOURS GmbH (nachfolgend abgekürzt EAT genannt) zu Stande kommenden Reisevertrages. Sie er-gänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4 - 11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus.Alle Personen bezogenen Daten, die der Kunde EAT zur Ab-wicklung der Reise zur Verfügung stellt, unterliegen den Vor-schriften des Bundesdatenschutzgesetzes und werden von EAT ausschließlich zur Abwicklung der Reise und zur Kunden-betreuung verwendet.

1. Anmeldung und Reisebestätigung

1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde EAT den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergän-zenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden vorliegen.

1.2 Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von EAT nicht bevoll-mächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Rei-severtrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leis-tungen von EAT hinausgehen oder im Widerspruch zur Rei-seausschreibung stehen.

1.3 Orts- und Hotelprospekte, Internetausschreibungen, die nicht von EAT herausgegeben werden, sind für EAT und ihre Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch aus-drückliche Vereinbarung mit dem Reisenden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von EAT gemacht wurden.

1.4 Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfol-gen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt EAT den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Ein-gangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrags dar.

1.5 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitrei-senden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.6 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklä-rung der EAT zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird EAT dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist EAT nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.

1.7 Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung der EAT vom In-halt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseve-ranstalters vor, an das EAT für die Dauer von zehn Tagen ge-bunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungs-frist EAT die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzah-lung oder Restzahlung erklärt.

2. Bezahlung

2.1 EAT und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reise-preis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem Kunden der Sicherungsschein übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Siche-rungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 15 % des Reise-preises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 20 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern keine anderen Fristen vereinbart worden sind, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 8 genannten Grund ab-gesagt werden kann. Bei Buchung über einen Reisevermittler (z.B. Reisebüros) er-folgen alle Zahlungen an den Reisevermittler. Weitere Zah-lungsaufforderungen durch EAT erfolgen nicht. Die Zahlungs-abwicklung zwischen Reisevermittler und EAT erfolgt gemäß Agenturvertrag.

2.2 Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis pro Kun-den e 75,– nicht, so dürfen Zahlungen auf den Reisepreis auch

ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt wer-den.

2.3 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist EAT berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Rei-severtrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.2 Satz 2 bis 5.5 zu belasten.

3. Leistungsänderungen

3.1 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen aus dem verein-barten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von EAT nicht wider Treu und Glau-ben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Än-derungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

3.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

3.3 EAT ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Lei-stungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Än-derungsgrund zu informieren.

3.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Rei-seleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reise-vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn EAT in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüg-lich nach der Erklärung der EAT über die Änderung der Reise-leistung oder die Absage der Reise dieser gegenüber geltend zu machen.

4. Preisänderungen und Bearbeitungsentgelt

4.1 Die nachträgliche Erhöhung des Reisepreises gemäß der Vorschrift des § 651a IV BGB wird vereinbart. Eine Er-höhung des Reisepreises ist spätestens 21 Tage vor Reise-antritt letztmalig zulässig. Bei einer Änderung des Wech-selkurses nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Kosten der Reise dadurch für EAT erhöht haben. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages beste-henden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffko-sten, so kann EAT den Reisepreis insoweit erhöhen, als die Erhöhung auf den Sitzplatz bezogen ist. EAT kann insoweit den Erhöhungsbetrag verlangen. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben, wie Hafen- oder Flug-hafengebühren gegenüber EAT erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechend anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. Die Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsab-schluss und dem vereinbarten Reisebeginn mehr als vier Mo-nate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsab-schluss für EAT nicht vorhersehbar waren. Im übrigen gelten die Rechte des § 651a V BGB.

4.2 Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 Prozent kommen die Bestimmungen aus Punkt 3.4 zur Anwendung.

4.3 BearbeitungsentgeltWerden nur Landarrangements ohne Langstreckenflüge nach/von Asien gebucht und unterschreitet der Gesamtwert der Bu-chung EUR 300,– erhebt EAT ein aufwandsbezogenes Bearbei-tungsentgelt, mindestens jedoch EUR 25,– pro Buchung.

5. Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn / Stornokosten

5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber EAT unter der nach-folgend angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfoh-len, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

5.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Rei-se nicht an, so verliert EAT den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann EAT, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu ver-treten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemes-sene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Rei-sevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.

5.3 EAT hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaf-felt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Auf-wendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwen-dungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:

-

Bei Hotelbuchungen ohne weiteres Arrangement betragen die Stornokosten mindestens EUR 25,– pro Person und pro bestä-tigter Leistungscodierung/Einzelleistung zuzüglich aller Kosten, die EAT seitens der Leistungsträger berechnet werden.Bei Schiffspauschalreisen/Kreuzfahrten sowie bei ausgewähl-ten Hotels und Landarrangements gelten abweichende, im Preisteil/Katalog ausgewiesene oder dem Kunden schriftlich kenntlich gemachte Stornobedingungen.Bei Flugbuchungen (Linienflug) ohne weiteres Arrangement beträgt die Bearbeitungsgebühr für Stornierungen von aus-gestellten Flugscheinen EUR 50,– pro Flugschein zuzüglich der anfallenden Stornogebühren der Fluggesellschaften, die sich nach den Bestimmungen der einzelnen Fluggesellschaf-ten richten.

5.4 Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, EAT nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesent-lich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr gefor-derte Pauschale.

5.5 EAT behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist EAT verpflichtet, die geforderte Entschädi-gung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiselei-stungen konkret zu beziffern und zu belegen.

6. Umbuchungen und Wechsel des Reiseteilnehmers

6.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Än-derungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungs-art (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann EAT ein Um-buchungsentgelt pro Kunden erheben. Dieses beträgt EUR 75,– für Umbuchungen bis 40 Tage vor Reiseantritt, sofern der Um-buchungswunsch überhaupt realisierbar ist.

6.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der o.g. Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung über-haupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag ge-mäß Ziffer 5.2 bis 5.5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Um-buchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

6.3 Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 b BGB ei-nen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Aufgrund der Verkehrsbestimmungen für Linienflüge, auf die EAT keinen Einfluss hat, kann bei einem Wechsel des Reise-teilnehmers nicht gewährleistet werden, dass Linienflüge für Dritte (Ersatzteilnehmer) zu gleichen Konditionen vermittelt werden können. EAT kann einen Dritten (Ersatzteilnehmer) ablehnen, wenn die-ser besonderen Erfordernissen der Reise nicht genügt oder deutsche oder ausländische gesetzliche Bestimmungen ent-gegenstehen.Für einen Wechsel des Reiseteilnehmers kann EAT ein auf-wandsbezogenes Bearbeitungsentgelt erheben.

7. Nicht in Anspruch genommene LeistungenNimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungs-gemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. EAT wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungs-träger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstat-

Allgemeine Reisebedingungen der EAST ASIA TOURS GmbH

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tung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegen-stehen.

8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilneh-merzahlEAT kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn EAT a) in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilneh-merzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat undb) in der Reisebestätigung auf diese Angaben hingewiesen hat. Ein Rücktritt ist spätestens am 21. Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindest-teilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat EAT unverzüg-lich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

9. Kündigung aus verhaltensbedingten GründenEAT kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündi-gen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung des Rei-severanstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejeni-gen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung er-langt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutge-brachten Beträge.

10. Mitwirkungspflichten des Kunden

10.1 MängelanzeigeWird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kun-de Abhilfe verlangen. Der Kunde ist aber verpflichtet, EAT einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unter-lässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkenn-bar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Rei-semängel dem Reiseveranstalter an dessen Sitz zur Kenntnis zu gegeben. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. des Reiseveranstalters wird der Kunde in der Leistungsbeschrei-bung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.

10.2 Fristsetzung vor KündigungWill ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615 c BGB bezeichneten Art nach § 615 e BGB oder aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund we-gen Unzumutbarkeit kündigen, hat er EAT zuvor eine angemes-sene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von EAT verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein beson-deres, dem Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kun-den gerechtfertigt wird.

10.3 Gepäckverlust und GepäckverspätungSchäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen emp-fiehlt EAT dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Scha-densanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzei-gen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstat-ten. Im übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehl-leitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung von EAT anzuzeigen.

10.4 ReiseunterlagenDer Kunde hat EAT zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen nicht rechtzeitig erhält.

10.5 SchadensminderungspflichtDer Kunde hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhin-dern und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesonde-re hat er den Reiseveranstalter auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.

11. Beschränkung der Haftung

11.1 Die vertragliche Haftung von EAT für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis be-schränkt,a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oderb) soweit EAT für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers ver-antwortlich ist.

11.2 Die deliktische Haftung von EAT für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchst-summe gilt jeweils je Kunden und Reise. Möglicherweise darü-ber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reise-gepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

11.3 EAT haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beför-derungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschrei-bung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen der EAT sind. EAT haftet jedoch a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschrie-benen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Ver-letzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflich-ten der EAT ursächlich geworden ist.

12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

12.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem ver-traglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise gel-tend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber EAT unter der nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzö-gerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 10.3. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung, zu melden.

12.2 Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und EAT Verhandlungen über den An-spruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder EAT die Fortset-zung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühe-stens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

13. Informationspflichten über die Identität des ausführen-den LuftfahrtunternehmensDie EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet EAT, den Kunden über die Identität der ausführenden Flugge-sellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu er-bringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist EAT verpflichtet, dem Kunden die Fluggesell-schaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrschein-lich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald EAT weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss sie den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausfüh-rende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss EAT den Kunden über den Wechsel informieren. EAT muss unver-züglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustel-len, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird.Die „Black List“ ist u.a. auf folgender Internetseite abrufbar:

http://ec.europa.eu/transport/air-ban

14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

14.1 EAT wird Staatsangehörige eines Staates der Europä-ischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvor-schriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Ände-rungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird da-von ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaats-angehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.

14.2 Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erfor-derliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devi-senvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn EAT schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

14.3 EAT haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zu-gang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Ver-tretung, wenn der Kunde EAT mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass EAT eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

15. RechtswahlAuf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und EAT fin-det ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kun-den gegen EAT im Ausland für die Haftung von EAT dem Grun-de nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüg-lich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deut-sches Recht Anwendung.

16. Gerichtsstand

16.1 Der Kunde kann die EAT nur an deren Sitz verklagen.

16.2 Für Klagen der EAT gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Ver-tragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Per-sonen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Auf-enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der EAT vereinbart.

16.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reise-vertrag zwischen dem Kunden und EAT anzuwenden sind, et-was anderes zugunsten des Kunden ergibt oderb) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nach-folgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

17. Hinweis zur Kündigung wegen höherer GewaltZur Kündigung des Reisevertrages wird auf die gesetzliche Re-gelung im BGB verwiesen, die wie folgt lautet: „§ 651j: (1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen. (2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekün-digt, so finden die Vorschriften des § 651e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbe-förderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im üb-rigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.“

Veranstalter und Sitz der Gesellschaft: EAST ASIA TOURS GmbHAlexanderstraße 110178 Berlin

Geschäftsführer:

Dr. Bernd JordanDr. Uwe Kowalzick

Allgemeine Reisebedingungen der EAST ASIA TOURS GmbH