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1 Höhenkirchen-Siegertsbrunn , 02.03.12 Staatliche Förderung im Sportstättenbau unserer Vereine Referent: Markus Ott Referat Sportstättenbau / Staatsmittel beim Bayerischen Landes-Sportverband e.V.

Staatliche Förderung im Sportstättenbau unserer Vereine · 1 Höhenkirchen-Siegertsbrunn , 02.03.12 Staatliche Förderung im Sportstättenbau unserer Vereine Referent: Markus Ott

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Höhenkirchen-Siegertsbrunn , 02.03.12

Staatliche Förderung im Sportstättenbau unserer Vereine

Referent: Markus Ott Referat Sportstättenbau / Staatsmittel beim Bayerischen Landes-Sportverband e.V.

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Der Bayerische Landes-Sportverband e.V. ist ein beliehener Unternehmer des

Freistaates Bayern.

Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel

und nach Maßgabe der vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus erlassenen Sportförderrichtlinien.

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Was wird nicht gefördert ?

Freizeitsportanlagen/Bolzplätze Kommunale Sportanlagen

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Was wird nicht gefördert ?

Freibäder, Badeseen,... Bootsanlegestellen

Luftsport

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Alpine Skisportanlagen Ausnahmen:

• Sprungschanzen

• Bob- und Rennrodel- kunsteisbahnen

Was wird nicht gefördert ?

Langlaufloipen

Eishallen und Stockbahnen

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Weitere Förderausschlussgründe

• Überwiegend kommerziell genutzte Sportstätten

• Maßnahmen mit einem geringeren zuwendungsfähigen Aufwand als € 5.000,--

• Kommunale Maßnahmen

• Subsidiarität – mehr Eigenmittel als Bedarf

• Vorzeitiger Maßnahmenbeginn

• Fachlich schlechte oder unwirtschaftliche Planung

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Fördervoraussetzungen für Investitionsmaßnahmen

• Allgemeine Fördervoraussetzungen

• Bauherreneigenschaft

• Bedürftigkeit des Vereins

• Wirtschaftliches Handeln des Vereins

• Finanzierbarkeit der Maßnahme

• Nachgewiesener sportlicher Bedarf

• Zukunftsfähigkeit der Maßnahme

• Mind. 10% Eigenbeteiligung

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Eigentums-/ und Nutzungsverhältnisse:

• Eigentum • Erbbaurecht mind. 25 Jahre • Pachtvertrag (25 Jahre – unkündbar) • Hausherreneigenschaft • Nach Baufertigstellung

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Baumaßnahmen/ Bestandserweiterung Outdoor:

Förderfähig sind z.B.:

• Rasenspielfelder

• Trainingsbeleuchtungen (DIN EN 12193)

• Beachanlagen

• Leichtathletikanlagen

• Reitplätze

• Tennisplätze

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Förderfähig sind z.B.:

• Sporthallen

• Sanitärbereiche

• Kraft- und Gymnastikräume

• Schwimmhallen

• Reithallen

• Tennishallen

Baumaßnahmen/ Bestandserweiterung Indoor:

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Sanierungen/ Bestandssicherung

Outdoor

Indoor

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• Grundlegende Überholung, baulicher und fachlicher Stand eines Neubaus, nicht bei mangelndem Bauunterhalt !

• Abbruch und Neuerrichtung ist wirtschaftlicher, sportfachlich sinnvoller !

Bestandsicherung

Generalsanierungen / Ersatzbau :

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Bestandsicherung

Sanierungen / Umbau :

Gefördert wird aus

• energetischen Gründen z.B. Wärmedämmung, Heizsysteme, Wasserversorgung

• sicherheitstechnischen Gründen z.B. Verletzungsgefahr bei unebener Spielfläche

• Gründen der Substanzerhaltung z.B. Fassade /Dach, keine Schönheits-reparaturen oder Bauunterhalt

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Aus energetischer bzw. klimatischer Sicht z.B.:

• Heizungsanlagen

• Warmwasser über Solar

• Mauertrockenlegung

• Wärmedämmung

Bestandsicherung

Sanierungen / Umbau :

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Aus umwelttechnischer Sicht z.B.:

• Brunnen / Tiefbrunnen

• Zisterne

• Lärmschutz (unter besonderen Bedingungen)

• Trainingsbeleuchtungen

Bestandsicherung

Sanierungen / Umbau :

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Photovoltaikanlagen

Spezialfall Photovoltaikanlagen

• wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb = nicht förderfähig.

• durch die Errichtung einer Photovoltaikanlagen veranlassten Baumaßnahmen wie z.B. statische Ertüchtigung der Dachkonstruktion oder Veränderungen an der Dachhaut, werden ebenfalls als nicht förderfähig bewertet.

• Die Errichtung ist beim BLSV anzuzeigen. • Der Verein ist darauf hinzuweisen, dass damit unter Umständen ein Verlust

auf zusätzliche Einnahmen verbunden sein kann (Frage der Subsidiarität und welche Folgen daraus gezogen werden).

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Prüfen/Analyse z.B. Betriebskosten

Umweltverträglichkeit

...

Planen Konzepterstellung Sportbetrieb

Langfristige Substanzerhaltung

Neubaumaßnahmen

...

Umsetzen Finanzierung

Kostenschätzung

Fremdvergabe

Eigene Arbeitsleistung

Versicherung

...

Arbeitsschritte zur Verwirklichung einer Vereinsbaumaßnahme

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Arbeitsprozess Prüfung/Analyse

z.B. Bausubstanz:

Ergebnis in diesem Beispiel: Holzbalken mit Zapfenloch - stark geschädigte Holzsubstanz im Bereich 15cm bis 24cm, extrem stark geschädigter Zapfen (8cm – 14cm).

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Bayerisches Statistisches Landesamt:

http://www.

statistik.bayern.de

Arbeitsprozess Prüfung/Analyse

z.B. Bevölkerungsentwicklung:

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Aufteilung des Sportverhaltens

33%

57%

5% 4% 1%

Unregelm.Freizeitsp.

Regelm. Freizeitsp.

Wettkampfsp.

Leistungsp.

Hochleistungssp.

Arbeitsprozess Prüfung/Analyse

Beispiel:

Wer bewegt sich wie und wie oft ? Bevölkerungsbefragung Fachliteratur Dachverband ...

z.B. Sportverhalten: Mögliche Fragestellungen • Bevölkerungsveränderungen • Gesundheitsentwicklung • Welche Personengruppe • Für welchen Zeitraum • Intention beim Sporttreiben • Welche Ansprüche werden gestellt ?

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Wie und in welchem Zeitraum ist die Maßnahme umsetzbar ?

Kurzfristig 1-3 Jahre

Mittelfristig 3-7 Jahre

Langfristig < 7 Jahre

Arbeitsprozess Konzeptentwicklung:

Einfluss

Einfluss

Arbeitsprozess Planung/Konzept

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Maßnahmen, die vor der Freigabe durch das Referat Sportstättenbau begonnen

wurden, können nicht in die Förderung einbezogen werden!

Vorzeitiger Baubeginn:

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Vorzeitiger Baubeginn:

Zusätzlicher Nachweis des Zwischenfinanzierungsplan:

• Zwischenfinanzierungsnachweise - woher ?

• Bestätigung des Vereinsvorstandes darüber, dass und wie die Zwischenfinanzierungslasten vom Verein aufgebracht werden können - wie ?

• Erklärung zum vorzeitigen Baubeginn – kein Rechtsanspruch !

• Zeitbedarf beachten – rechtzeitige Antragstellung !

Eine Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn ist möglich !

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Bei Förderung über 25.000 € aus der öffentlichen Hand- sind bei der Vergabe von Aufträgen die VOL/VOB sowie weitere Bestimmungen gemäß Allgem. Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (vgl. ANBest-P) zu beachten.

Vergabe von Aufträgen:

Bei Großprojekten - Überschreitung der EU Schwellenwerte - sind auch die Vorgaben des EU Vergaberechts (auch bzgl. der VOF) zu beachten.

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www.blsv.de

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Beratung beim BLSV

Kontakt: Benedikt Wallner E-Mail: [email protected] Tel.: 089/15702-466 Gerne stehen wir Ihnen nach Vereinbarung für einen Gesprächstermin im Haus des Sports zur

Verfügung.

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Gerne stehen wir für Fragen nach den Vorträgen Sportstättenbau zur

Verfügung