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< schau genau! > Informationsbroschüre zum Thema sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen im Internet s c h a u g e n a u w a s i m n e t z a b g e h t !

Stadt Zürich: Informationsbroschüre zur Kampagne schaugenau.ch

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<schau genau!>Informationsbroschüre zum Thema sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen im Internet

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InhaltsverzeichnisInternet und Chatrooms – die modernen Spielplätze unserer Kinder

Sexueller Missbrauch

Was sagt das Gesetz?

Wie kann ich mein Kind schützen?

Was tun, wenn Sie von einem Missbrauch oder einer Belästigung Ihres Kindes im Internet erfahren?

Verhaltensregeln für Kinder und Jugendliche

Glossar

Kontaktstellen

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«Als ich das letzte Mal im Chat war, hat mich ein Junge gefragt, ob ich Lust hätte, schnelles Sackgeld zu verdienen. Aus Neugierde habe ich mich gemeldet. Es ging um ein Treffen für ein Fotoshooting, an das ich dann aber nicht ging. Nun habe ich Angst, dass mich dieser Junge doch noch findet und mich zwingen kann. Ich habe ihm meinen Namen mitgeteilt und wo ich zur Schule gehe.» (Mädchen, 12 Jahre)

Internet und Chatrooms – die modernen Spielplätze unserer KinderFür Kinder und Jugendliche ist der Umgang mit den neuen Medien selbst-verständlich. Sie spielen Computer-Games, schicken sich Nachrichten via Handy und Instant Messenger* zu oder kommunizieren in Chatrooms* und Communities* miteinander. Laufend kommen neue Geräte auf den Markt, die der Unterhaltung dienen oder dank denen sich die Teenager untereinan-der austauschen können. Die Jugendlichen von heute kennen sich sehr gut aus mit diesen modernen Mitteln der Kommunikation. Das hilft ihnen im Alltag und später auch im Berufsleben. Im Grunde also eine gute Sache.

Doch die neuen Medien bergen auch Gefahren. Internet- oder Spielsucht, Belästigungen durch Pädokriminelle* oder Cyberbulling* sind nur einige Beispiele dafür. 80 Prozent der Kinder, die chatten, wurden im Netz bereits sexuell belästigt. Das geht von verbaler Anmache bis hin zu sexuellem Missbrauch. Die Betroffenen reden kaum mit ihren Müttern, Vätern oder anderen Vertrauenspersonen darüber. Sie schämen sich oder fühlen sich schuldig und befürchten, aufgrund der negativen Erfahrungen das Internet nicht mehr benutzen zu dürfen.

Eltern und Vertrauenspersonen sind leider oft ahnungslos. Sie kennen weder die Möglichkeiten noch die Gefahren, die die neuen Kommunikationsmittel bergen. Im Grunde lassen sie ihre Kinder auf einem Spielplatz spielen – ohne zu wissen, was dort abgeht.

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Doch gerade die Rolle von Eltern und Vertrauenspersonen ist entscheidend. Die vorliegende Broschüre informiert darüber, wie Eltern oder Vertrauens-personen Kinder und Jugendliche im Umgang mit den neuen Medien unter-stützen können. Sie zeigt auf, wie diese verantwortungsvoll genutzt werden sollten, wo Gefahren bestehen und wie man sich davor schützen kann.

Nehmen Sie Ihre Verantwortung für unsere Jugend wahr. Informieren Sie sich über die neuen Kommunikationsmittel. Interessieren Sie sich aktiv dafür, was Ihr Kind im Internet oder am Computer macht. Sprechen Sie mit ihm über mögliche Gefahren.

* Begriffserklärungen: siehe Glossar auf Seite 14

«Ich habe vor ein paar Wochen meine Handy-Nummer einem Chat-kontakt im Private Chat angegeben. Seither bekomme ich regelmässig perverse SMS-Nachrichten, obwohl ich bereits mehrmals geschrie-ben habe, dass ich keine solchen Nachrichten mehr erhalten möchte. Kann ich etwas dagegen unternehmen?» (Junge, 14 Jahre)

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Sexueller MissbrauchWas ist sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen?Als sexueller Missbrauch gelten alle sexuellen Handlungen mit einem Kind oder Teenager unter 16 Jahren.

Doch wo beginnt der sexuelle Missbrauch tatsächlich?Sexueller Missbrauch im Internet oder anderen Medien kann verschiedene Formen annehmen. Manchmal werden Kinder und Jugendliche «lediglich» verbal belästigt, eingeschüchtert, beschimpft oder ausgefragt. Sie können aber auch unaufgefordert pornografische Bilder zugeschickt bekommen oder dazu animiert werden, sich sexuell zu befriedigen. Noch heikler wird es, wenn die Teenager zu Treffen überredet werden. Täter nutzen dabei die Gutgläubigkeit und Hilflosigkeit der Kinder schamlos aus und zwingen sie im schlimmsten Fall zu sexuellen Handlungen.

Sehr oft wird lediglich bei physischen Übergriffen von sexuellem Missbrauch gesprochen. Tatsache ist jedoch, dass bereits verbale Belästigungen bei Kindern zu Schwierigkeiten führen können. Sie fühlen sich verunsichert, wis-sen nicht wie reagieren oder geben sich gar selber die Schuld, weil sie ja schliesslich im Internet waren – und dies vielleicht sogar ohne die Erlaubnis ihrer Eltern. Oder weil sie anfänglich das Ganze noch spannend fanden und mitgemacht haben.

«Ich bin im Chat schon als Hure, Nutte, Schlampe, Bitch beschimpft und auch schon zum Cybersex aufgefordert worden.» (Mädchen, 13 Jahre)

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Jemanden lächerlich machen, beleidi-gen, (sexuell) belästigen, anzügliche Bemerkungen machen, abfällige oder sexistische Witze reissen, beleidigende Worte schreiben, zu Treffen mit eindeu-tiger oder versteckter sexueller Ab-sicht überreden, Zeichnungen anfertigen oder Fotos so verändern, dass sie je-manden demütigen, jemandem Angst einjagen, zu sexuellen Handlungen auffordern oder nötigen, jemanden be-drängen, blöde Sprüche machen, je-manden terrorisieren, abwerten, ernied-rigen, schlecht machen. All dies sind Erniedrigungen, Demütigungen oder sexuelle Belästigungen.

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Was sagt das Gesetz?Sexueller Missbrauch ist strafbar. Das Schweizerische Strafgesetzbuch verbietet sexuelle Handlungen mit Kindern sowie die Veröffentlichung oder das Abspeichern von kinderporno-grafischen Bildern oder Ähnlichem. Auch verbale sexuelle Belästigung und Exhibitionismus können auf Antrag bestraft werden. Somit wird klar: Sexu-eller Ausbeutung ist man nicht machtlos ausgeliefert. Wichtig ist, dass man die Tat möglichst frühzeitig erkennt und richtig handelt.

Können sich Jugendliche strafbar machen?Ja, Jugendliche machen sich strafbar, zum Beispiel wenn sie verbotenes pornografisches Material verschicken (siehe Art. 197 StGB).

Art. 187 StGBGefährdung der Entwicklung von Unmündigen. Sexuelle Handlungen mit KindernWer mit einem Kind unter 16 Jahren eine sexuelle Handlung vornimmt, es zu einer solchen Handlung verleitet oder es in eine sexuelle Handlung einbezieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft. Die Handlung ist nicht strafbar, wenn der Altersunterschied zwischen den Beteiligten nicht mehr als drei Jahre beträgt.

Art.197 StGB1. Wer pornografische Schriften, Ton- oder Bildaufnahmen, Abbildungen, andere Gegenstände solcher Art oder pornogra-fische Vorführungen einer Person unter 16 Jahren anbietet, zeigt, überlässt, zugänglich macht oder durch Radio oder Fernsehen verbreitet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

2. Wer Gegenstände oder Vorführungen im Sinne von Ziffer 1 öffentlich ausstellt oder zeigt oder sie sonst jemandem unaufgefor-dert anbietet, wird mit Busse bestraft.Wer die Besucher von Ausstellungen oder Vorführungen in geschlossenen Räumen im Voraus auf deren pornografischen Charakter hinweist, bleibt straflos.

3. Wer Gegenstände oder Vorführungen im Sinne von Ziffer 1, die sexuelle Hand-lungen mit Kindern oder mit Tieren, menschlichen Ausscheidungen oder Ge-walttätigkeiten zum Inhalt haben, herstellt, einführt, lagert, in Verkehr bringt, anpreist, ausstellt, anbietet, zeigt, überlässt oder zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Die Gegenstände werden eingezogen.

3bis. Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft (2), wer Gegenstände oder Vorführungen im Sinne von Ziffer 1, die sexuelle Handlungen mit Kindern oder Tieren oder sexuelle Hand-lungen mit Gewalttätigkeiten zum Inhalt haben, erwirbt, sich über elektronische Mittel oder sonst wie beschafft oder be-sitzt. Die Gegenstände werden eingezogen.

Art. 198 StGBÜbertretungen gegen die sexuelle Integrität.Sexuelle BelästigungenWer vor jemandem, der dies nicht erwartet, eine sexuelle Handlung vornimmt und da-durch Ärgernis erregt, wer jemanden tät-lich oder in grober Weise durch Worte sexu-ell belästigt, wird, auf Antrag, mit Busse bestraft.

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Wie kann ich mein Kind schützen?Die Ermittlungen der Kinderschutzgruppe der Stadtpolizei Zürich zeigen, dass Kinder und Jugendliche, die in einem Chatroom für unter 15-Jährige kommunizieren, im Durchschnitt nach 2,6 Minuten sexuell angemacht werden. Oft trauen sich die Teenager nicht, über negative Erfahrungen im Netz zu sprechen. Ermutigen Sie Ihr Kind, sich mit Ihnen auszutauschen.

Zeigen Sie InteresseNehmen Sie an den Aktivitäten Ihres Kindes teil. Lassen Sie sich erklären, wie der Chat oder der Instant Messenger funktionieren, mit wem man dort spricht und weshalb dies so faszinierend ist.

Legen Sie gemeinsam Chaträume festDefinieren Sie gemeinsam mit Ihrem Kind, welche Chatrooms interessant und altersgerecht sind. Vereinbaren Sie mit Ihrem Kind, dass es sich nur in diesen Chatrooms aufhalten darf.

Legen Sie Verhaltensregeln festSprechen Sie mit Ihrem Kind über die Gefahren im Internet. Erklären Sie ihm, was es beachten muss und wie es sich bei Problemen verhalten soll (mehr dazu auf Seite 13).

Sprechen Sie über negative ErfahrungenKinder und Jugendliche nehmen vieles sehr persönlich und können sich noch nicht gut abgrenzen. Sie reagieren auf Belästigungen oder Beleidigun-gen im Netz verstört, verängstigt oder sind überfordert. Auch anzügliches oder pornografisches Material löst Verwirrung, Ekel und Schuldgefühle aus. Dies sind normale Abwehr- und Schutzreaktionen. Nehmen Sie solche Er-lebnisse Ihres Kindes ernst. Sprechen Sie mit ihm vorsichtig und ruhig und geben Sie ihm in keinem Fall die Schuld.

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Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser!Prüfen Sie von Zeit zu Zeit, auf welchen Websites sich Ihr Kind bewegt. Kontrollieren Sie die Chaträume, in denen sich Ihr Kind aufhalten möchte. Beobachten Sie, ob der Chat moderiert ist (beaufsichtigt wird) und wie Belästigungen im Chatroom sanktioniert werden. Etwas Einarbeitungszeit ist nötig, lohnt sich jedoch! Es gibt auch verschiedene technische Mög-lichkeiten, um den Computer für Ihr Kind sicherer zu machen. Nutzen Sie zum Beispiel sogenannte Filtersoftware oder einen Inhaltsratgeber, um sich vor unerwünschten Webinhalten zu schützen.

Beschränken Sie den MedienkonsumInternet, Chat oder Gamen sind verschiedene Formen von Medienkonsum. Treffen Sie Vereinbarungen mit Ihrem Kind, wie lange es chatten oder surfen darf. Chat- oder Game-Freunde dürfen die Freunde im realen Leben nicht ersetzen. Achten Sie darauf, dass sich Ihr Kind nicht in der virtuellen Welt ver-liert. Dazu beitragen können klar geregelte Zeiten für den Internetgebrauch. Auch sollten Computer oder Spielkonsolen mit Internetanschluss nicht im Kinderzimmer stehen.

Melden Sie VerstösseWas im realen Leben verboten ist, ist auch im Internet strafbar. Belästigun-gen ist man also nicht einfach machtlos ausgeliefert. Bei anstössigen In-halten, zum Beispiel im Chat, empfiehlt es sich, den Provider oder Web-master zu informieren. Websites mit verbotenem pornografischem Inhalt, Gewalt- oder Hassseiten sowie bösartige E-Mails können der nationalen Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (KOBIK, www.kobik.ch) oder jeder lokalen Polizeistelle gemeldet werden.

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Was tun, wenn Sie von einem Missbrauch oder einer Belästigung Ihres Kindes im Internet erfahren?Für Eltern ist es eine sehr schwierige Situation, wenn sie erfahren, dass ihr Kind belästigt oder missbraucht wurde. Doch gerade in solchen Situationen gilt es, ruhig und überlegt zu handeln, damit Ihr Kind nicht noch mehr ver-unsichert wird und sich verschliesst.

– Sagen Sie Ihrem Kind, dass Sie ihm glauben.– Sagen Sie ihm, dass es richtig gehandelt hat, indem es mit Ihnen darüber gesprochen hat.– Geben Sie ihm die Sicherheit, dass es Ihnen vertrauen kann.– Fragen Sie Ihr Kind nach dem genauen Datum und der Uhrzeit des Vorfalls.– Notieren Sie sich den Namen des Chatrooms, des Channels bzw. der Site, auf denen der Vorfall stattgefunden hat oder drucken Sie die Site als Printscreen aus.– Auch der Nickname oder weitere Daten (E-Mail-Adresse, Telefonnummer usw.) des Belästigers sind wichtig.– Speichern Sie auf keinen Fall pornografische Bilder oder ähnliches Beweismaterial auf Ihrem Computer. Sie machen sich dadurch selber strafbar.– Holen Sie sich fachliche Beratung (siehe Seite 15) und informieren Sie die Polizei:

Stadtpolizei Zürich Kinderschutz/Koordination Opferhilfegesetz (OHG) Tel: 044 411 64 82

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Verhaltensregeln für Kinder und Jugendliche

– Ich weiss, dass Chatbekanntschaften nicht immer die sind, für die sie sich ausgeben.

– Meinen Namen, meine Adresse oder meine Telefonnummer verrate ich niemandem im Chat.

– Fotos von mir verschicke ich nicht an Leute, die ich im Chat kennen- gelernt habe.

– Personen, die ich im Chat kennengelernt habe, treffe ich nicht.

– Auf belästigende Fragen antworte ich nicht.

– Wenn etwas Unangenehmes im Chat passiert oder wenn ich zu einem Treffen aufgefordert werde, spreche ich mit meiner Mutter, meinem Vater oder einer anderen Vertrauensperson darüber.

«Vor ein paar Wochen habe ich mit einem Jungen gechattet, der angeblich 18 Jahre alt war. Er fragte mich, ob ich schon einen Busen hätte. Als ich ihm sagte, dass ich darauf nicht antworten möchte, fragte er mich, ob ich schon Schamhaare hätte. Da schrieb ich, dass er mich in Ruhe lassen solle. Darauf beschimpfte er mich als Nutte. Das hat mich getroffen.» (Mädchen, 15 Jahre)

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GlossarChat/ChatroomDer Begriff kommt aus dem Englischen (to chat = plaudern). Darunter versteht man eine Website oder ein Programm, das die Möglichkeit bietet, sich mit an-deren online zu unterhalten. Kinder und Jugendliche chatten sehr gern. Im Chat können sie andere treffen, ungestört plaudern, neue Freunde finden und flir-ten. Beliebte Chatrooms sind:www.schoolnet.ch oder www.habbo.ch

ChatiquetteBenimmregeln, die beim Chatten eingehalten werden sollten. Zum Beispiel keine Beleidigungen.

ChatspracheIm Chat werden häufig Akronyme, Ab-kürzungen oder Smileys verwendet. Bekannte Beispiele sind:cs Cybersex (Austausch von erotischen Fantasien im Chat)cu See you! (Tschüss, bis bald)*ggg* giggeling (kichern)hdl hab dich lieb*lol* laughing out loud (laut lachen)*rofl* rolling on floor laughing (vor Lachen am Boden liegen)ts Telefonsex:-) fröhlich, glücklich;-) zwinkernd:-p streckt die Zunge raus:x küssen

CommunityEine virtuelle Gemeinschaft von Internet-nutzern, die ähnliche Interessen haben und sich austauschen wollen.

CyberbullingDarunter versteht man das Blossstellen von Personen im Internet mithilfe von entwürdigenden Bildern.

Instant MessengerSoftware zur privaten Kommunikation in Echtzeit via Internet. Kontakte werden in eine Freundesliste eingetragen. Beispiel «msn» oder «icq».

Moderator/Mentor/Navigator/ Operator/Scout/Superuser/WizardDiese Begriffe stehen für Personen, die die Chatrooms kontrollieren. Sie sind für einen ungestörten Ablauf im Chat zu-ständig. Sie sanktionieren Fehlverhalten und kümmern sich um Probleme im Chat. Im Extremfall können sie auch Chatter aus einem Chatroom ausschliessen.

NicknameSpitzname, den man sich bei der Anmeldung zu einem Chat geben muss. Jeder Nickname kann nur einmal pro Chat vergeben werden.

PädokriminelleDarunter versteht man Erwachsene, die strafbare, sexuelle Handlungen an Kindern vornehmen.

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KontaktstellenWeitere Informationen zu diesem Thema und zur laufenden Kampagne finden Sie unter: www.schaugenau.ch

Stadtpolizei ZürichKinderschutz/Koordination Opferhilfegesetz (OHG)Zeughausstrasse 318004 ZürichTel: 044 411 64 82www.stadtpolizei.ch

Stadt ZürichSuchtpräventionsstelleRöntgenstrasse 448005 ZürichTel: 044 444 50 44Fax 044 444 50 [email protected]/suchtpraevention

CASTAGNABeratungs- und Informationsstelle für sexuell ausgebeutete Kinder, weibliche Jugendliche und in der Kindheit ausgebeutete FrauenUniversitätsstrasse 868006 ZürichTel: 044 360 90 [email protected]

LimitaFachstelle zur Prävention sexueller Ausbeutung von Mädchen und JungenBertastrasse 358003 ZürichTel: 044 450 85 20www.limita-zh.ch

KOBIKKoordinationsstelle zur Bekämpfung von Internetkriminalitätwww.kobik.ch

Kinderschutz Schweizwww.kinderschutz.chTel: 031 398 10 10

ImpressumHerausgeberin: Stadt Zürich; Konzeption, Redaktion und Gestaltung: the PR Factory; Druck: GeoPrint-Shop

QuellenangabenSämtliche Angaben zu Studien und Statistiken kommen von der Stadtpolizei oder der Sucht-präventionsstelle der Stadt Zürich.

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