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Amt für Liegenschaften und Wohnen 23-5 Städtisches Energiesparprogramm Änderung der Förderrichtlinien Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen 16.7.2010

Städtisches Energiesparprogramm Änderung der Förderrichtlinien

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Städtisches Energiesparprogramm Änderung der Förderrichtlinien. Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen 16.7.2010. 23-5. 2 Fördermöglichkeiten. Maßnahmenpakete Energiediagnose. Dach Fassade Fenster. Einzelmaßnahmen. Gesamtsanierung. bisher nach EnEV 2007 Standards - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: Städtisches Energiesparprogramm Änderung der Förderrichtlinien

Amt für Liegenschaften und Wohnen 1 23-5

Städtisches Energiesparprogramm

Änderung der Förderrichtlinien

Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen

16.7.2010

Page 2: Städtisches Energiesparprogramm Änderung der Förderrichtlinien

Amt für Liegenschaften und Wohnen 2

2 Fördermöglichkeiten

Gesamtsanierung

bisher nach EnEV 2007

Standards

zukünftig nach EnEV 2009

Maßnahmenpakete

Energiediagnose

Dach

Fassade

Fenster

Einzelmaßnahmen

23-5

Page 3: Städtisches Energiesparprogramm Änderung der Förderrichtlinien

Amt für Liegenschaften und Wohnen 3

Gesamt-sanierung

Zuschussaus max. 21.000

Euro/WE

Zuschüsse8 Euro/m2 unverändert

Einzelmaßnahmen

bisher

8 – 22 %

künftig

6 – 20 %

Ausnahme:

Fenster mit mindestens 3-Scheibenverglasung

Künftig: 20 Euro/m2

In 2009 gefördert560 Wohnungen (WE) 970

3.940 ø Zuschüsse Euro/WE 380

2,20 Fördermittel in Mio Euro 0,37 0,89 fache oder 11% besser als Neubaustandard

nach Sanierung EnEV 2007

23-5

Page 4: Städtisches Energiesparprogramm Änderung der Förderrichtlinien

Amt für Liegenschaften und Wohnen 4

Wesentliche Änderungen

Anpassung an die EnEV 2009

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Reduzierung der Zuschüsse

Begründung

• Neue EnEV 1.10.2009

• Erhöhung der Anforderungen

Gebäudehülle +15 %

Primärenergiebedarf +30 %

• Es werden nur Maßnahmen gefördert, die über gesetzliche Anforderungen (EnEV 2009) hinaus gehen

• 2010: 2,3 Mio Euro

+HR 0,2 Mio Euro

2,5 Mio Euro

• Reduzierung Regelförderung

von ø 3.940

von ø 3.640

• Ziel:1.600 Wohnungen jährlich

} Euro Zuschuss/ WE

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Amt für Liegenschaften und Wohnen 5 23-5

Auswirkung der Richtlinienänderung 2010 am Beispiel eines frei-stehenden, zu sanierenden Wohnhauses mit 4 Wohnungen, Baujahr 1960

FazitBei identischen Maßnahmen und Kosten verschlechtern sich die Bezugsgrößen der EnEV 2009 gegenüber der EnEV 2007. Die städtischen Zuschüsse reduzieren sich - wie das Beispiel zeigt - um 3.192 Euro. Wenn der Eigentümer mehr Förderung erhalten will, muss er auch das höhere Anforderungsniveau der EnEV 2009 voll realisieren, bekommt aber trotzdem 2 Prozentpunkte weniger Förderung als bisher.