Startseite...01.01 2010 eine Wohnflache von 50 m2 angemessen. Entgegen der ursprünglichen...
9
Startseite...01.01 2010 eine Wohnflache von 50 m2 angemessen. Entgegen der ursprünglichen Auffassung des Beklagten ist die Angemessenheit der Wohnfläche im Sinne des S 22 Abs. SGB