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J. ,. Vorschriften, Kommentare und Zusammenstellungen zllr Stand- und Funktionssicherheit von Bauwerken, zur bauwirtschaftlichen Kontrolle sowie zur Arbeitsweise der StBA o 1981 Nr.6 Seite Inhalt @ Weisung 23/81 des Leiters der Staatlichen 8auaufsicht vom 20. Mai 1981 zur Qualitätsbewertung von Dachkassettenplatten 41 Vorschrift 62/81 42 Einfluß benachbarte r Flächenfundamente 42 Vorschrift 106/81 von 8eton in 8atterieformen 44 Vorschrift 110/81 Anwendungsbedingungen für mehrteilige, längenverstellbare Schalungsträger Informationsblatt 45 Gruppe B 7 Baudynamik Nr. 1, 3. Ergänzung o Kommentare 46 Drigert, I<.-A.; I <olibacz, W. Erläuterungen zur TGL 32274/05, /07, Ausg. 12.76 - Lastannahmen für Bauwerke Antworten auf Fragen; Auslegungen (6. Fortsetzung) .' Hinweise Berichtigung Ministerrat der DDR Ministerium für Bauwesen Staatliche Bauaufsicht . Weisung 23/81 vom 20. Mai 1981 Weisung zur Qualitätsbewertung von Dach- kasse:Henplatten Es wird angewiesen, bis Eintritt der Verbindlichkeit des Änderungsblattes zu TGL 21856/02, Ausgabe 11.79, anstelle der in TGL 21856/02, Seite 3,enthaltenen Fußnotea nachstehende geänderte Textfassung zur Qualitätsbewertung von Dachkassettenplatten anzuwen.den : - pfettenlose Verbunddach dürfen nur lität A e t werden 47 48 Werte an einer Plattenecke nicht eingehalten, so ist dieses Dübelgrundblech auf dem ' Plattenspiegel mit einem Farbpunkt zu kenn- zeichnen. Diese Platte entspricht , noch der Qualität A und - ist für das pfettenlose Ver- bund dach einsetzbar. Werden die zulässigen Maßabweichungen bei zwei oder mehr Dübelgrundblechen nicht einge- halten, darf die Dachkassettenplatte für das pfettenlose Verbunddach werden. Diese Platte ist für KOhs- truktionen mit Betonbindern zu Darüber hinausgehende Forderungen sind ver- traglich zu vereinbaren (z. B. Verschweißen aller Dübelgrundbleche). Der Leiter Dipl.-Ing. Schütze DER DDR ,. BAUINFORMATION StBA 5(19.81)16 41

stba-23-81-0952-weisung-qualitaetsbewertung ... · halten, darf die Dachkassettenplatte für das pfettenlose Verbunddach nicht_ ~usgeliefert werden. Diese Platte ist für KOhs-truktionen

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J. ,.

Vorschriften, Kommentare und Zusammenstellungen zllr Stand- und Funktionssicherheit von Bauwerken, zur bauwirtschaftlichen Kontrolle sowie zur Arbeitsweise der StBA

o 1981 Nr.6

Seite Inhalt @ Weisung 23/81

des Leiters der Staatlichen 8auaufsicht vom 20. Mai 1981 zur Qualitätsbewertung von Dachkassettenplatten

41

• Vorschrift 62/81 42 Einfluß benachbarte r Flächenfundamente

42 • Vorschrift 106/81 Wärmebehan~g von 8eton in 8atterieformen

44 • Vorschrift 110/81 Anwendungsbedingungen für mehrteilige, längenverstellbare Schalungsträger

Informationsblatt 45

Gruppe B 7 Baudynamik Nr. 1, 3. Ergänzung

o Kommentare 46 • Drigert, I<.-A.; I<olibacz, W.

Erläuterungen zur TGL 32274/05, /07, Ausg. 12.76 -Lastannahmen für Bauwerke Antworten auf Fragen; Auslegungen (6. Fortsetzung)

. ' Hinweise

• Berichtigung

Ministerrat der DDR Ministerium für Bauwesen Staatliche Bauaufsicht

.Weisung

23/81 vom 20. Mai 1981

Weisung zur Qualitätsbewertung von Dach­kasse:Henplatten

Es wird angewiesen, bis zu~ Eintritt der Verbindlichkeit des Änderungsblattes zu TGL 21856/02, Ausgabe 11.79, anstelle der in TGL 21856/02, Seite 3,enthaltenen Fußnotea nachstehende geänderte Textfassung zur Qualitätsbewertung von Dachkassettenplatten anzuwen.den :

-pfettenlose Verbunddach dürfen nur lität A e t werden

47

48

Werte an einer Plattenecke nicht eingehalten, so ist dieses Dübelgrundblech auf dem ' Plattenspiegel mit einem Farbpunkt zu kenn­zeichnen. Diese Platte entspricht, noch der Qualität A und - ist für das pfettenlose Ver­bund dach einsetzbar.

Werden die zulässigen Maßabweichungen bei zwei oder mehr Dübelgrundblechen nicht einge­halten, darf die Dachkassettenplatte für das pfettenlose Verbunddach nicht _ ~usgeliefert werden. Diese Platte ist für KOhs-truktionen mit Betonbindern zu verwenden~

Darüber hinausgehende Forderungen sind ver­traglich zu vereinbaren (z. B. Verschweißen aller Dübelgrundbleche).

Der Leiter Dipl.-Ing. Schütze

~~': ! _~ AKADEMIE DER DDR ,. BAUINFORMATION

StBA 5(19.81)16 41

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Miflisterrat der DD~ Vorschrift

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Verbindli,ch ab: 01. 06.1981 Gültig bis: 31. 12.1982

Flächenfundamente Tragkraft Vorschrift

. . Einfluß benachbarter Flächenfundamente

Ausgearbeitet: Ministerium für .B! uwesen Staatliche Bauaufsicht 1026 Berlin Scharrenstraße 2/3

Bestätigt: Berlin, den 20. Mai 1981

Der Leiter Dipl.-Ing. Schütze

Durch diese Vorichrif~ wird der Standard TGL 11464/02 "Erdstatische Berechnungsver­fahren; Tragkraft von Fundamenten", Ausgabe Oktober 1972. verändert und ergänzt. Mit dieser Vorschrift werden theoretische und praxisgesicherte Berechnungsansätze zur Gewährleistung der Standsicherheit von Flächenfundamenten gegen überschreitung, der zulässigen Tragkn.ft vorgegeben, aie boei der überarbeitung der TGL 11464/02 berück­sichtigt werden.

1. Der Formbeiwert sq nach TGL 11464/02, Abschn. 4.6. (GI. 7 b) ist ungültig und wird ersetzt durch

Ei sq = 1 + 1.8 = . sin~ L

2. Die tragkrafterhöhende Wirkung aus benach­barten Fundamenten kann nach den Erläute­rungen zur TGL 11464/02 (zu Abschn. 4.2.) Heft 46 der Schriftenr~ih~n der 8aufor­schung, Reihe ' Ingenieur- und Tiefbau -erfolgen.

3. Bei Fundamenten mit einem Achsabstand der wirksamen Fundament fläche al< ~ 2,3' Ei ist neben dem Tragkraf~n.chweis des Einzelfun­daments der Nachweis der Gruppe über ein idealisiertes Einzelfundament zu führen. Die Abmessungen des idealisierten Einzel­fundaments entsprechen den Umrissen der Gruppe~ Der kleinste Wert der Tragkraft­ermittlung ist maßgebend.

4. Die summarischen Sicherheits faktoren (n s ) nach ' TGL 11464/02, Abschn. 5.2., können unter Berücksichtigung der Last­kombinationen ' nach TGL 32274/01 differen­ziert nach Tab. 1 angesetzt werden.

Tabelle 1 Summarische Sicherheitsfakt6ren ns

Lagerunged1chte ' ..,t locker mltteldlcht dicht nlchtblndlger Erdetoffe 10 < 0,33 0 , 3 3 < 1 0 < 0.67 10 ~ O .67

(Io)

Konsistenz bindiger halbfest pla8tlsch Erdstoffs (Ie) bio feet

I e " 1.00 I e < 1.00

L8stkomblnatlon I 1.80 1 . 90 2.00 2 ,10

L .. 8.stkomblnatlon 11 ' 1.65 01 . 75 1 . 80 1.90

L8st.k~mblnatlon 111 ' 1.50 1 . 60 1. 6 5 1.75

42 StBAS(19Si) '6

Bei der Lastkombination I sind alle ständigen Lasten sowie diejenigen lang­fristigen und eine kurzfris~ige Last zu kombinieren, die für den Tragkraft­

·. na,chweis '· den u'ngüns't igst en , Wert ergeben ; ;" , " . ,' . : ). '. ' .

, , ,,,, ' Die 'Lastkombination 'o 11 ist aus alleh ständigen Lasten sowie denjenigen lang­fristigen und kurzfristigen Lasten zu bilden, die für den Tragkraftnachweis den ungünstigsten Wert ergeben. Dazu gehören auch Montagezustände,technolo­gische Zwischenbauzustände, kurzfristige Zustände. z. B. teilweise Freischachtun­gen.

- Die Lastkombination 111 ist aus allen ständigen ~asten sowie denjenigen lang­fristigen und kurzfristigen Lasten und , einer ' Sond~rlast zu bilden, die für den Tragkraftnachweis den ungünstigsten Wert ergeben. Dieser Nachweis ist nur zu fQhren, wenn in anderen vorschriften keine entgegenstehenden Festiegungen dazu getroffen worden sirrd~

Ministerrat der DDR Ministerium für Bauwesen Staatliche Bauaufsicht

Vorschrift

106/81

Verbindlich ab: 1. Juli 1981 Gültig: bis zur Erarbeitung der getroffenen Festlegungen in TGL33413/01 und /03

Betonschnellerhärtung Wärmebehandlung von Beton Batterieformen Vorschrift '

Wärmebehandlung von Beton in Batterie­formen

Ausgearbeitet:

Bestätigt:

Vorbemerkung

Bauakademi~ der DDR Institut für Technologie und Mechanisierung 1125 Berlin Plauener Straße

Berlin. den 23. April 1981

Der Leiter Dipl.-Ing. Schütze

Grundlage für die Wärmebehandlung von Beton bildet die TGL 33413/01,/02,/03. Mit der nachfolgenden Vorschrift 106/81 werden für Batterieformen Präzisierungen und Ergänzungen der TGL 33413/01 und /03 vorgenommen, auf deren Grundlage der zulässige Energiever­brauch für Batterieformen gesenkt wurde.

1. Geltungsbereich Die Vorschrift gilt für alle Batterieformen ', die mit Heizschottwänden zur beiderseitigen Beheizung von Betonbauteilen ausgerüstet sind. '

2. Präzisierungen und Ergänzungen 2~1. TGL 33413/01, Abschn. 2.5.2., Durch-

wärmen Der Beton darf aus Gründen der Energie- und Materialökonomie während der Durchwärmzeit die zulässigen Höchsttemperaturen nach Tab. 1 nicht übe rsch rei ten.

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