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Städtebauliche Anforderungen an Gehwegoberflächen - Zielsetzung, barrierefreie Mobilität für Alle - Vielfalt der Gehweggestaltung im städtischen Raum 1/28

Städtebauliche Anforderungen an Gehwegoberflächen - … · 2017. 4. 14. · Regelwerke und Normen (Auswahl) Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV), Köln

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Städtebauliche Anforderungen an Gehwegoberflächen

- Zielsetzung, barrierefreie Mobilität für Alle -

Vielfalt der Gehweggestaltung im städtischen Raum1/28

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Abb. 1: Übersicht Entwurfselemente für den Fußgängerverkehr

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Regelwerke und Normen (Auswahl)

► Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV), Köln2002 ► EFA - Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen 2006 ► RASt 06 - Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen 2012 ► RStO - Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen2011 ► H BVA - Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen 2006 ► ZTV Pflaster-StB 06 - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien zur Herstellung von

Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen 2003 ► M FP - Merkblatt für Flächenbefestigungen mit Pflasterdecken u. Plattenbelägen, T.1, ungeb. Ausführung 2013 ► M FG - Merkblatt für Flächenbefestigungen mit Großformaten in ungebundener Ausführung 1997 ► Merkblatt über den Rutschwiderstand von Pflaster und Plattenbelägen für den Fußgängerverkehr

► Deutsches Institut für Normung e.V. (DIN), Berlin

1998-01 ► DIN 18024-1 - Barrierefreies Bauen Teil 1: Straßen, Wege, Plätze, öffentliche Verkehrs- und Grünanlagen sowie Spielplätze – Planungsgrundlagen

wird ersetzt durch die DIN 18040 Teil 3 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen –Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum (Veröffentlichung vsl. Ende 2014)

2009-12 ► DIN 32975 - Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung2010-08 ► DIN EN 1338 - Pflastersteine aus Beton - Anforderungen und Prüfverfahren, 2010-08 ► DIN EN 1339 - Platten aus Beton - Anforderungen und Prüfverfahren, 2011-10 ► DIN 32984 - Bodenindikatoren im öffentlichen Raum 2012-09 ► DIN 18318 - VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine

Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Verkehrswegebauarbeiten -Pflasterdecken und Plattenbeläge in ungebundener Ausführung, Einfassungen

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Fahrbahn/Gehweg Fahrbahn/RadwegFahrbahn/Parkstreifen

Fahrbahn/Gehweg Fahrbahn/RadwegFahrbahn/Parkstreifen

Gehweg/Grundstücke Gehweg/Grünfläche

Fahrbahn/Gehweg Fahrbahn/RadwegFahrbahn/Parkstreifen Radweg/Gehweg● Anwendung an Verkehrs-

straßen aller Art ● bieten Verkehrssicherheit

zwischen Kraftfahrzeug-und Fußgängerverkehr

● Einbauhöhe 6 bis 15 cm ● Bordabsenkungen sind im

Querungsbereich erforderlich

● Anwendung vorwiegendbei beengten Straßen

● als weiche Separationbei Fußgängerzonen, Wohngebietsstraßen

● Anwendung vorwiegendbei Erschließung- undWohngebietsstraßen

● Anwendung als Abgrenzung zwischenVerkehrsflächenund Straßengrün

● Einbauhöhe > 3 cm● Anwendung nicht

zwischen Rad- undGehweg

Elemente für den Längsverkehr

► RandeinfassungenBordsteine Muldenrinne Trennsteine Kantensteine

Material: Beton oder Naturstein4/28

Abb. 2 bis 4: Praxisbeispiele, Randeinfassungen trennen verschiedene Verkehrsbereiche

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● Betonstein (Platten, Pflaster)

► Oberflächenbeläge

● Naturstein (Platten, Pflaster)

Falsch!!!

● Asphalt (Bitumenbeton)

Notwendige Sicherheitsanforderungen: ● ebenflächig ● griffig ● fugenarm (engfugig) ● erschütterungsarm ● rutschhemmend ● blendfrei

Nicht so!!!

Sandstein Oberfläche: gesägt,gespalten

Muschelkalkstein-platten geschliffen Platten + rauem Pflaster

Nicht so!!!

MosaikpflasterPflaster mit großen Fugen

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Abb. 5 bis 8:Oberflächenmaterialien

Abb. 9 bis 13: Oberflächenmaterialien

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Abb. 14 und 15: Regelbreite Gehweg mit funktionsgebundenem Oberflächenbelag(Quelle: In Anlehnung an RASt 06, Bild 70 und H BVA Bild 13)

► Grundmaße für den Fußgängerverkehr

Der Gehweg gliedert sich in:● Sicherheitsraum (S)

- als Oberstreifen (Kleinpflaster)

● Verkehrsraum- hindernisfreier Gehweg

● Sicherheitstrennstreifen (Si)- als Unterstreifen(Großpflaster)

Randeinfassungen übernehmen:● Kantensteine

mind. 3 cm hoch(als innere Leitlinie)

● Bordsteinemind. 6 cm hoch(als äußere Leitlinie)

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Abb. 16 und 17: Notwendiges Breitenmaß für mobilitätseingeschränkte Menschen, einschließlich Raumbedarf für den Begegnungsverkehr(Quelle: direkt Nr. 54/2000 BMVBW bzw. Zusammenstellung in Anlehnung an RASt 06, Bild 20 und H BVA, Bild 7)

► Grundmaße für Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung

[Maße in Meter]

Grundanforderungenam Verkehrsraum:● Zugänglichkeit und

Nutzbarkeit für Alle- in der allgemeinüblichen Weise

- ohne besondereErschwernis

- ohne fremde Hilfe

Hinweis:Die nutzbare Gehwegbreite muss den Belangen des Begegnungsverkehrs der Fußgänger entsprechen.

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(vgl. Behindertengleichstellungsgesetz[BGG vom 27.04.2002])

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► Grundanforderungen an die Oberflächengestaltung

● Gliederung der Oberfläche durch Materialkombinationen ● Kontrastoptimierung zum nutzbarer Gehweg (Verkehrsraum)● taktil erfassbarer Belagswechsel● Leitelemente Randeinfassung (Bordstein/Kantenstein)● Leitelemente Hauswand, Mauer● Markierung von Hindernissen (hervorstehende Häuserstufen● Markierung vertikaler Einbauten (Verkehrsmasten, Poller, Briefkasten, etc.)● Leitelemente durch Bodenindikatoren (wenn erforderlich)

Abb. 18: Kontrastierende Gehweggliederung durch den Einbau unterschiedlicher Materialien für den Verkehrs- und Sicherheitsraum

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● Selbsterklärende Gestaltung des Gehbereiches für „ALLE“- Fußgänger gehen auf einem ebenen-

flächigen, rutschfesten Plattenbelag - Pflaster ist optisch und taktil erkennbar

● Optischer und tastbarer Belagwechsel zwischennutzbarem Gehweg (ältere Dame mit Rollator)zum Sicherheitstrennstreifen am Bordstein und Sicherheitsraum zu den Gebäuden- blinde und sehbehinderte Personen können sichdurch die seitlich eingefassten Mosaikpflaster-steine optisch und taktil orientieren

(Quelle: www.barrierefreie-mobilitaet.de)

Merseburg (Sachsen-Anhalt) Bad Langensalza (Thüringen)

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Abb. 19 bis 24: Praxisbeispiele für die Gliederung (Zonierung) von Gehwegoberflächen

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● Zonierung des Gehweges im Verkehrsraum und Seitenraum - hindernisfreier nutzbarer Gehweg für

Fußgänger - Aufenthaltsraum zum Verweilen- optische und tastbare innere Leitlinie für

Personen mit dem Langstock

● Hindernisfreie Laufachse für Fußgänger- optisch und taktil setzen sich die groß-

formatigen Granitplatten vom umfasstenMosaikpflaster ab

- Nutzung des Seitenraumes für Verkaufs-und Abstellflächen

Rheinsberg (Brandenburg) Neuruppin (Brandenburg)

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Zehdenick (Brandenburg) Wittenberg (Sachsen-Anhalt)

● Städtebauliche Anforderungen und Denkmalschutzharmonisieren mit den unterschiedlichen Oberflächen-belägen zu einer barrierefreien Gestaltung des Gehweges

● Berollbarkeit der Gehbahnmit optisch, taktiler Abgrenzungzu den seitlichen Pflasterstreifen- Verkehrsraum ist hindernisfrei

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Nicht so!!!Nicht so!!!

● Negativbeispiel- ein dunkelgrauer eintöniger Verkehrsraum am Rande der Innenstadt- kaum erkennbare Abgrenzung zwischen Fahrbahn und Gehweg- wildes Parken auf dem Gehweg, dadurch Einengung des Gehweges- keine kontrastierende Kennzeichnung der vertikalen Einbauten (Pfosten vom Verkehrsschild)- hervorstehende Gebäudestufen sind eine Sturzgefahr für ankommende Fußgänger

Positiv: Die Pflasterflächen lassen sich mit dem Rollstuhl erschütterungsarm befahren.

Umbau Florengasse, Fulda 2013

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Abb. 25 und 26: Praxisbeispiel, Oberflächengestaltung mit fehlender planerischer Kreativität

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● Negativbeispiel- monotone Oberfläche, keine optische und

taktile Kontrastierung - schmale Muldenrinnen sind für Personen mitrollennutzenden Hilfmitteln schwer überwindbar

● Positiv: Die Plattenfläche lässt sich mit dem Rollstuhl erschütterungsarm befahren.

Nicht so!!! Sondern so!!!

Umbau Fußgängerzone, Göttingen 2012 Innerstädtische Seitenstraße, Göttingen

● Muldenrinne als Leitlinie- geeignete Funktionalität durch optischenund taktilen Kontrast der Muldenrinnebesonders für blinde und sehbeh. Menschen

- rutschhemmender, erschütterungsarmer Pflasterbelag

Problematik: Überquerung schmale Beton-Muldenrinnein Reutlingen

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Abb. 27 und 28: Praxisbeispiel einer Stadt mit unterschiedlichen Oberflächenmerkmalen

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► Grundmaße am Geh- und Radweg

Abb. 29 und 30: Grundmaße für den Raumbedarf beim Gehweg in Verbindung mit einem Radweg(Quelle: In Anlehnung an RASt 06, Bild 19 und Bild 74)

Gehwege müssen sich von niveaugleich angrenzenden veränderten Funktions-bereichen optisch und taktil unterscheiden, z. B. durch einen veränderten Bodenbelag mit einem Begrenzungsstreifen(vgl. DIN 32984 bzw. RASt 06 undH BVA).

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● niveaugleiche Führung zwischen Gehweg und Radweg● Festlegung Breitenbedarf des Radweges unter Einbeziehung von Spezialfahrrädern● dauerhafte farbliche Unterscheidung zwischen Radweg und Gehweg● optische und taktile Trennung Gehweg/Radweg durch einen Begrenzungsstreifen● optische und taktile Leitelemente (Bodenindikatoren) an (nicht über) Radwegquerungen● kontrastierende Markierung vertikaler Einbauten (Verkehrsmasten, Poller)

RA

DW

EG

TRENN

STEIN

GEH

WEG

Foto: W. Gläser, Celle

Abb. 31 und 32: Optisch und taktil erfassbare Trennung zwischen Geh-und Radweg durch weiße Betontrennsteine mit großflächigen Noppen in Kugelsegmentform(Quelle: W. Mühr, Handbuch „Im Detail –Taktiles Leitsystem im Verkehrsraum“, Entwurf Nov. 2013)

Hinweis:Bodenindikatoren nach DIN 32984 dürfen nicht als Trennsteine eingesetzt werden!

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► Grundanforderungen an die Gestaltung Gehweg/Radweg

Gehweg Radweg

taktiler und visuellerBegrenzungsstreifen

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● Funktionsgebundener Seitenraumfür Radverkehr und Fußgängerverkehr- die groben Natursteine (Katzenkopfpflaster)aus örtlicher Umgebung ergeben eine optischtaktile Trennung zwischen dem Rad- und Gehweg zu den ebenen Plattenflächen

Rheinsberg (Brandenburg) Eberswalde (Brandenburg)

● Farblich abgesetzter Radweg zum Gehweg- gleiche Oberflächenstruktur der

Betonplatten - Trennstreifen zur Fahrbahn besteht aus

Granitpflaster - Rad- und Gehwegtrennung durch optisch,

taktile Naturstein-Kleinpflaster 16/28

Abb. 33: Praxisbeispiel, Geh-/Radweg an einer Erschließungsstraße

Abb. 34: Praxisbeispiel, Geh-/Radweg an einer Haupt-verkehrsstraße

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Blinde und sehbehinderte Menschen haben bei gleicher Pflasteroberfläche keine Chance auf dem Gehweg zu bleiben. Gefährliche Situation bei ankom-menden Radfahrern! Das rote Pflaster ist nur für den Radverkehr relevant.

Nachträglich abmarkierter Radweg ist kein Trenn-streifen gem. RASt 06 u. DIN 32984.

Hinweis:Radwege sind stets optisch und taktil in deutlich wahrnehm-barer Form von den Gehwegen niveaugleich abzugrenzen.Die Trennung Rad- und Gehweg durch eine Markierung ist nicht ausreichend! (Quelle: RASt 06, Abschn. 6.1.7.5)

Umbau Petersberger Straße, Fulda 2011

Kurfürstenstraße, Fulda

Nach Jahren verliert das Pflaster seine rote Farbgebung. Die verkehrliche Trennung zwischen Rad- und Gehweg ist nicht mehr zu erkennen.

Nicht so!!!Nicht so!!! Nicht so!!!

Dessau (Sachsen-Anhalt)(Quelle: www.sachsen-anhalt.de/)

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Abb. 35 bis 37: Negativbeispielevon Geh- und Radwegen

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► Gehwegüberfahrten

● Querneigung an nutzbaren Gehwegbreiten sollte nicht mehr als 2 % betragen, um die permanente Abdrift von Rollstühlen und Rollatoren zu vermeiden.(Quelle: E DIN 18040-3 2013-5)

● Abschrägung des Seitenraumes an der Grundstückszufahrt ist im Sicherheitstrennstreifenvorzusehen.

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Abb. 38: Beispielskizze einer Bordabsenkung mit einheitlicher Querneigung im Gehweg(Quelle: In Anlehnung an RASt 06, S. 120)

Elemente für den Querverkehr

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Aufpflasterung einer Einmündung als Gehwegüberfahrt einer bevorrechtigten Straße

Gleichbleibender Verlauf der Querneigung im Gehweg, auch an der Grundstückzufahrt zum Anwohner-Parkplatz

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Abb. 39 und 40: Praxisbeispiele von Gehwegüberfahrten

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► Fußgänger-Überquerungsstellen:

Abb. 41: Gesicherte Querungsstelle an einer Lichtsignalanlagemit 3 cm Bordhöhe

◙ Gesicherte Überquerungsstellen● Querungen mit Lichtsignalanlagen (LSA)● Querungen am Fußgängerüberweg (FGÜ)

(VZ 350 StVO)

Bauweisen:- gemeinsame Überquerungsstelle (einheitliche Bordhöhe von 3 cm)

- getrennte Überquerungsstelle(differenzierte Bordhöhen)

◙ Ungesicherte Überquerungsstellen● Querungen ohne LSA und FGÜBauweisen:- gemeinsame Überquerungsstelle (einheitliche Bordhöhe von 3 cm)

- getrennte Überquerungsstelle(differenzierte Bordhöhen)

Abb. 42: Ungesicherte Querungsstelle mit 3 cm Bordhöhe20/28

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Hinweis:Bodenindikatoren müssen von ebenen und fugenarmen bzw. engfugigen Bodenbelägen umgeben sein, damit der erforderliche taktile Kontrast sichergestellt wird. Der vorgegebene visuelleLeuchtdichtekontrast von K > 0,4 ist unbedingt zu gewährleisten. Fehlen diese Voraussetzungen, dann sind Begleitstreifen/-flächen erforderlich. (Quelle: DIN 32975; DIN 32984, Abschn. 5.3.1)

Bodenindikatoren für Menschen mit Seheinschränkungen:● Blinde und sehbehinderte

Menschen nutzen für ihre Wegefindung taktile, visuelleund akustischen Informationen

● Bodenindikatoren dienen zum Leiten, Orientieren,Informieren und Warnen,sie sind an Querungsstellenunverzichtbar

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Abb. 43: Ansicht gemeinsame Querungsstelle mit Lichtsignalanlage(Quelle: Vereinfachte Darstellung aus Handbuch Barrierefrei im Verkehrsraum – LEITdetailsfür Planung und Bauausführung, Ausg. 2012)

► Bodenindikatoren an Querungsstellen nach DIN 32984 (2011-10)

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Anforderungen an Randeinfassungen: ● Auffinden der Querungsstelle durch taktile, optische und akustische Elemente● überrollbare Bordabsenkung für Personen mit rollenden Fortbewegungsmitteln● tastbare Bordkanten zur Sicherheit für blinde und sehbehinderte Menschen● abgesenkte Borde sind optisch kontrastierend zu kennzeichnen(Quelle: DIN 32975, Abschn. 4.9.2; RASt 06, Abschn. 6.1.8.1)

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Abb. 44: Ansicht getrennte Querungsstelle mit Lichtsignalanlage(Quelle: Vereinfachte Darstellung aus Handbuch Barrierefrei im Verkehrsraum – LEITdetailsfür Planung und Bauausführung, Ausg. 2012)

Anforderungenan berollbarer Rampe:● Nullabsenkung an der

kreuzungszugewandtenSeite anordnen(DIN 32984, Abschn. 5.3.3)

● Vorlagerung eines Sperr-feldes mit Rippenstruktur am Rampenbord

● Lage der Rippen parallel zum RampenbordBreite: Bereich der Absenkung + Übergang Tiefe: 90 cm (mind. 60 cm)

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2010

2012

2012

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Abb. 45 bis 48: Praxisbeispiele von gesicherten Querungsstellen mit Bodenindikatoren

2008

Querung nach DIN 32984

fehlender Bordsteinkontrast

Querung nach DIN 32984

fehlender Bordsteinkontrast

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2012

Hinweis:An ungesicherten Querungs-stellen darf beim Ertasten der Bodenindikatoren mit dem Langstock keine taktile Verbindung zwischen dem Aufmerksamkeitsfeld (AMF) mit Noppenstruktur und dem Richtungsfeld (RF) mit Rippenstruktur bestehen.

Abb. 51 und 52: Praxisbeispiel einer ungesicherten Querungsstelle im Bewegungsablaufmit minimalen Abstand der Bodenindikatoren

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Abb. 49 und 50: Ungesicherte Querungsstelle mit Kennzeichnung der Bodenindikatoren

(Quelle: www.barrierefreie-mobilitaet.de)

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► Bushaltestellen nach DIN 32984 (2011-10)

Nicht so!!! Sondern so!!!

Anforderungen an Bodenindikatoren:● Auffindestreifen (AF) mit Rippenstruktur

Breite: 90 cm (mind. 60 cm)● Leitstreifen (LS) mit Rippenstruktur verläuft

parallel zum Bord Breite: 30 cm, Abstand: mind. 60 cm,

● Einstiegsfeld (EF) mit Rippenstruktur verläuft parallel zum BordBreite:120 cm (mind. 90 cm), Tiefe: 90 cm

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Abb. 53: Ansicht Bushaltestelle mit Bodenindikatoren

Abb. 55: Beispiel für stark frequentierte Bushaltestelle am Fahrbahnrand (mit Leitstreifen)

Abb. 54: Praxisbeispiele von Bushaltestellen am Fahrbahnrand mit Leitstreifen

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● für 10% der Bevölkerung unentbehrlich● für 30 - 40% der Bevölkerung notwendig● für 100% der Bevölkerung komfortabel

Quelle: Grundlagenuntersuchung des Bundeswirtschaftsministeriums„Barrierefreier Tourismus für Alle“ in Deutschland“, 09-2008, S. 11 (vgl.10/30/100%-Regel“, BMWi 2003, S. 13)

Barrierefreie Mobilität für Alle ist:

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Barrierefreie Mobilität für Alle bedeutet:

● verkehrstechnische Funktionalität● praktikable Lösungen ● ansprechende Gestaltung● kostengünstiger Bauaufwand● Ausgewogenheit für alle Menschen

Abb. 57: Umfang menschlicher Mobilität an Barrierefreiheit

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Literatur für Planung und Bauausführung von barrierefreien Verkehrsanlagen

Herausgeber und Vertrieb:Ingenieurbüro -Barrierefreies Planen und Bauen FuldaE-Mail:w.muehr@barrierefreie-

mobilitaet.deWEB:www.barrierefreie-mobilitaet.de

Das Handbuch mit 144 Seiten vertieft praxisbezogen die Gestaltung von barrierefreien Verkehrsanlagen nach DIN-Normen und Regelwerken der FGSV mit vielen Detail-zeichnungen.

In Vorbereitung:Diese Broschüre mit über 130 Seiten in DIN A4-Querformat erweitert den fachlichen Inhalt des Handbuches im Bezug der Verlegung von Bodenindikatoren. Schwerpunkt sind grafische Detailzeichnungen mit komplexen Lösungsbeispielen in der Anwendung von Noppen- und Rippenstrukturen im gesamten öffentlichen Verkehrsraum.

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Vielen Dank für Ihr Interesse und bleiben Sie weiterhin neugierig!

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Wendelin Mühr Dipl.-Ing. (FH)„Barrierefreie Mobilität = Straßenraum für Alle”