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2.200 - 3.000 Beginn Rückenschutz 100 - 400 Antrittsmaß 400 - 600 Lichte Weite 1.960 1.500 Rückenschutzbügel 2.000 2.200 - 2.500 Spaltmaß 60 75 500 - 700 Lichte Weite Einzelner Leiterzug 6.000 Einzelner Leiterzug 6.000 Gesamte Steighöhe > 10.000 Sprosse bis Wand > 200 2.000 Wandanker 280 1.100 1.000 Selbstschließende Durchgangssperre Gesamte Steighöhe 10.000 500 - 700 Lichte Weite 1.000 1.100 2.200 - 3.000 Beginn Rückenschutz 100 - 400 Antrittsmaß Spaltmaß 75 (Bei DIN 14122 60) 400 - 600 Lichte Weite Sprosse bis Wand > 200 1.500 Rückenschutzbügel 2.000 Wandanker Selbstschließende Durchgangssperre (entfällt bei DIN 14094) Steigleitern nach DIN EN ISO 14122-4 Ortsfeste Steigleitern an maschinellen Anlagen Einsatzbereiche: Ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen Planung und Benutzung: Steigleitern an maschinellen Anlagen erlauben den Zugang für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten, sowie Reparatur- und Reinigungsarbeiten. Dabei kann es sich auch um ein Gebäude als Teil einer maschinellen Anlage handeln. Wichtig- folgende Vorgaben sind zu beachten: Ab einer Gesamtsteighöhe von über 10 m ist die Steigleiteranlage mehrzügig auszuführen. Die Länge eines jeden einzelnen Leiterzugs darf 6 m nicht überschreiten. Die senkrechte Überschneidung von aufeinander folgenden Leiterzügen muss mindestens 1.960 mm betragen. Die Steighöhe einer einzügigen Steigleiter darf 10 m nicht überschreiten. Ab einer Steighöhe von 3 m ist ein Rückenschutz erforderlich. Der Handlauf muss mind. 1.100 mm über der Ausstiegsebene liegen. Der Rückenschutz muss mind. 1.000 mm über die Ausstiegsebene hinausragen. Der Wandankerabstand untereinander darf nicht größer als 2 m sein. Der Abstand von der Vorderkante der Sprosse bis zur Wand muss mindestens 200 mm betragen (bei Hindernissen 150 mm). Der Freiraum zwischen Sprosse und Wand muss in jedem Fall mind. 75 mm betragen (bei größerem Freiraum ist ein Ausstiegstritt zu verbauen). Der Ausstieg ist mit einer selbstschließenden Durchgangssperre zu sichern. Als Einrichtung zur Personensicherung an der Ausstiegsebene müssen beidseitig (i.d.R. Geländerelemente) über eine Länge von jeweils 1.500 mm vorhanden sein.

Steigleitern nach DIN EN ISO 14122-4 Ortsfeste Steigleitern ...Steigleitern nach DIN EN ISO 14122-4 Ortsfeste Steigleitern an maschinellen Anlagen. Einsatzbereiche: Ortsfeste Zugänge

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Page 1: Steigleitern nach DIN EN ISO 14122-4 Ortsfeste Steigleitern ...Steigleitern nach DIN EN ISO 14122-4 Ortsfeste Steigleitern an maschinellen Anlagen. Einsatzbereiche: Ortsfeste Zugänge

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SelbstschließendeDurchgangssperre(entfällt bei DIN 14094)

Steigleitern nach DIN EN ISO 14122-4 Ortsfeste Steigleitern an maschinellen AnlagenEinsatzbereiche: Ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen

Planung und Benutzung:Steigleitern an maschinellen Anlagen erlauben den Zugang für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten, sowie Reparatur- und Reinigungsarbeiten. Dabei kann es sich auch um ein Gebäude als Teil einer maschinellen Anlage handeln.

Wichtig- folgende Vorgaben sind zu beachten:

• Ab einer Gesamtsteighöhe von über 10 m ist die Steigleiteranlage mehrzügig auszuführen.

• Die Länge eines jeden einzelnen Leiterzugs darf 6 m nicht überschreiten.

• Die senkrechte Überschneidung von aufeinander folgenden Leiterzügen muss mindestens 1.960 mm betragen.

• Die Steighöhe einer einzügigen Steigleiter darf 10 m nicht überschreiten.

• Ab einer Steighöhe von 3 m ist ein Rückenschutz erforderlich.

• Der Handlauf muss mind. 1.100 mm über der Ausstiegsebene liegen.

• Der Rückenschutz muss mind. 1.000 mm über die Ausstiegsebene hinausragen.

• Der Wandankerabstand untereinander darf nicht größer als 2 m sein.

• Der Abstand von der Vorderkante der Sprosse bis zur Wand muss mindestens 200 mm betragen (bei Hindernissen 150 mm).

• Der Freiraum zwischen Sprosse und Wand muss in jedem Fall mind. 75 mm betragen (bei größerem Freiraum ist ein Ausstiegstritt zu verbauen).

• Der Ausstieg ist mit einer selbstschließenden Durchgangssperre zu sichern.

• Als Einrichtung zur Personensicherung an der Ausstiegsebene müssen beidseitig (i.d.R. Geländerelemente) über eine Länge von jeweils 1.500 mm vorhanden sein.