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stellungnahme AHNU BP Schlossweg

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Page 1: stellungnahme AHNU BP Schlossweg

Stellungnahme AHNU zu BP „Schlossweg“ Seite1 von 5 13. April 2008

AHNU Arbeitskreis Heimat, Natur und Umwelt Bad Schönborn e. V.

Erwin Holzer, Kinzigring 14, 76669 Bad Schönborn, Tel: 07253-956397 Email: [email protected] Fax: 07253-802761 13.04.08

An die Gemeindeverwaltung Bad Schönborn Postfach 1262 76663 Bad Schönborn Betr.: BP „Am Schlossweg“ Bad Schönborn Stellungnahme Sehr geehrte Damen und Herren! Vielen Dank für die Unterlagen zu o.g BP, zu denen wir folgende Stellungnahme abgeben. Unsere Stellungnahme ist in Teilen deckungsgleich mit derer des LNV. Vorbemerkung: Der neue „Sport- und Freizeitpark“ zwischen den Ortsteilen soll durch den Verkauf der Grundstücke des alten (gemeindeeigenen) Fußballgeländes (BP „Am Schlossweg“) finanziert werden. Um genügend Baugrundstücke zu schaffen und auch die beteiligte DM Holding AG zu bedienen, mussten dort fast 2 ha ökologisch wertvolle Gebüsch- und Baumbestände in einem alten Quelleinzugsgebiet (Übergang Kraichgau/Kinzig-Murg-Rinne) geopfert, d.h. vollständig gerodet und planiert werden. Im Sinne des Natur- und Klimaschutzes hätte die sinnvolle Alternative gelautet: dieses Areal als Ausgleichsfläche zu sichern! Ausserdem hätte bei einer Bürgerversammlung die beiden Großprojekte der Bevölkerung vorgestellt werden sollen. Viele der sich jetzt ergebenden Probleme hätten man durch Informationsaustausch vermeiden können.

1) Verstoß gegen BauGB §2a Es fehlt der bei der Aufstellung von Bebauungsplänen im bisher nicht überbauten Bereich geführte Bedarfsnachweis. 2) Verstoß gegen § 3 BauGB

Vor der öffentlichen Auslegung der Bauleitpläne wurde das gesamte Areal gerodet!

Stellungnahmen, die sich inhaltlich zugunsten der (Teil-) Erhaltung bestehender Bäume und Hecken beziehen, werden dadurch bereits im Vorfeld, der nach der Auslegungsfrist erfolgenden Erörterung/Abwägung privater gegenüber öffentlicher Belange, negiert. Wir werten dies als Indiz Ihrer mangelnden Berücksichtigung elementarer Bürgerrechte in Bezug auf diese Bauleitplanung. Außerdem fehlt der Hinweis auf die Präklusionsregelung.

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Deshalb greift im Fall eines Normenkontrollverfahrens diese Regelung des § 47 Abs. 2 VwGO nicht. Nach unserer Auffassung müssen die Pläne und Unterlagen noch einmal mit vollständigem Text aus § 3 BauGB öffentlich ausgelegt werden.

3) Verstoß gegen § 42 BNatSchG

Tatsache ist, dass wir bereits am 27./28. Dezember 2007 Einwände gegen die Bebauungspläne bei Gemeinde, Landratsamt und RP vorgebracht haben.

Mit Schreiben vom 13.12.07 hat auch das Landratsamt Karlsruhe die Gemeindeverwaltung Bad Schönborn auf die Problematik der streng geschützten Arten im BP aufmerksam gemacht. Erschwerend kommt hinzu, dass die Gemeindeverwaltung Bad Schönborn spätestens seit dem Besprechungstermin zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung für die K 3575neu, im Rathaus Mingolsheim, am 29.03.07, über die rechtliche Problematik und Zuständigkeit des RP für die streng geschützten Arten Kenntnis erhielt!

Trotzdem wurden die Rodungs- und Planierarbeiten ohne Genehmigung des Regierungspräsidiums Karlsruhe ausgeführt!!! Siehe auch das Ihnen vorliegende Schreiben des RP vom 31.03.08. Gegen diesen Verstoß zu o.g. Paragraphen halten wir uns gerichtliche Schritte vor. Wir hoffen allerdings auf eine außergerichtliche Einigung, die im Detail mit den Behörden, privaten Naturschutz und Verursachern zu klären wäre. Zur Problematik der betroffenen Fledermausarten (Kleiner und Großer Abendsegler) möchten wir im Widerspruch zu den Aussagen des RP die wiederholte Aussage treffen:

- trotz Forderung im Fachgutachten kein Fledermausexperte zu Rate gezogen wurde

- die Baumfällungen statt im April/Mai (nach der Winterruhe) im Februar stattfanden

- der Naturschutzbeauftragte des Landkreises aufgrund der aufgestapelten Stämme nur einen Teilbereich untersuchen und begutachten konnte. Wir haben Aufnahmen, auf denen Stämme mit tiefen Höhlungen zu erkennen sind!

- Herr Dutschmann ist kein zertifizierter Fledermausexperte.

Der Kleine Abendsegler (Nyctalus leisleri) ist zwar relativ weit verbreitet, aber meist nur mit wenigen Individuen an einer örtlichen Population beteiligt. Gerade bei solchen artspezifischen Kleinpopulationen werden durch unverantwortliche Beeinträchtigungen lokale Vorkommen vernichtet.

Es besteht noch folgender Handlungsbedarf (für „Sportpark“ wie auch „Am Schlossweg“) Schlossweg/Fledermäuse: - Konkretisierung des Maßnahmenkonzepts im Grünordnungsplan / Verbindliche Festsetzung der Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen - Bewertung des möglichen Verlusts eines Winterquartier des Kl. Abendseglers fehlt - Hinzuziehung eines Fledermausexperten bei der Fällung wäre notwendig gewesen Schlossweg/Zauneidechsen: - Konkretisierung des Maßnahmen im Grünordnungsplan notwendig - schnellstmögliche Schaffung von Ersatzhabitaten Sport-/Freizeitpark/Fledermäuse: - Konkretisierung des Maßnahmen im Grünordnungsplan notwendig Sport-/Freizeitpark/Mäuse: - im Rahmen der Eingriffs-/Ausgleichregelung zu berücksichtigen - falls Tiere getötet wurden, erfolgte dies ohne erforderliche Genehmigung Sport-/Freizeitpark/Zauneidechse:

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- Konkretisierung des Maßnahmen im Grünordnungsplan notwendig - schnellstmögliche Schaffung von Ersatzhabitaten - falls Tiere getötet wurden, erfolgte dies ohne erforderliche Genehmigung Sport-/Freizeitpark/Vögel: - es müssen umgehend Nistmöglichkeiten geschaffen werden - Konkretisierung des Maßnahmen im Grünordnungsplan notwendig - Zerstörung der Brutstätten erfolgte ohne erforderliche Genehmigung. 4) Zum Grünordnungsplan/Festsetzungen für den B-Plan a) Maßnahmen V1-V3 sind verbindlich in den rechtskräftigen Bebauungsplan zu übernehmen. b) Interne Ausgleichmaßnahmen: - Maßnahmen A4 und A5 sind begrüßungswert und verbindlich in den rechtskräftigen Bebauungsplan zu übernehmen. - Maßnahme A6 ist zu modifizieren!. Der Gewässerrandstreifen ist zu begrüßen und verbindlich in den rechtskräftig werdenden Bebauungsplan zu übernehmen. Die Bepflanzung von Bäumen ist mit der Naturschutzbehörde im Detail abzusprechen. Das Gewässer stellt ein wertvolles Libellen-Biotop dar, das bei starker Beschattung seine hohe naturschutzfachliche Bedeutung für diese Spezies verliert! Siehe hierzu auch Punkt 8. - Die Flächen mit Pflanzbindung (§9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB), Hochstämme, auch in privaten Hausgärten ist zu begrüßen und mit der Verpflichtung der Nachprüfung alle 5 Jahre festzusetzen. 5) Regenwasser/ Rückhaltung Über die Entsorgung überschüssigen Regenwassers sind keine Angaben vorhanden. Das vorhandene RÜB ist bei Starkregen schon jetzt überlastet. Bei solchen Ereignissen gelangen seit vielen Jahren ungeklärte Abwässer in den Bruhraingraben! Eine Ableitung von Regenwasser in die südlich gelegenen Nass- und Seggenwiesen (und von dort in den Bruhraingraben sickernd) sollte geprüft werden. Ebenso die Anlage von Tümpeln (Problem = Nähe zur Storchenzuchtstation!) 6) Defizite bei den planexternen Kompensationsmaßnahmen Mi 9264 ist ein Baumbestand einer Gärtnerei und keine Ausgleichsfläche! Mi 9266 (Riedwasen) ist bereits eine Ausgleichsfläche für den Bau des Radwegs rechts der B3 Richtung Wiesloch im Jahre 2002 und kein Ausgleich für diesen BP! Mi 9110 (Schnürn) ist Teil der staatlich subventionierten Biotopvernetzung und ist deshalb ebenfalls nicht als Ausgleich anzuerkennen! Mi 7910 (Kohlplatte) ist eine normale Ackerfläche, direkt nördlich der B3, am nördlichen Ortsausgang von Mingolsheim. Sie ist als „Nasswiese“ konzeptioniert. Diese Wertung ist aufgrund der Bodengegebenheiten falsch. Die Wertpunkte deshalb niedriger anzusetzen. Mi 7926 (Kolbenäcker) wird akzeptiert. Alle Kompensationsflächen sind weit entfernt vom BP „Am Schlossweg“. Unter Punkt 6.2.2 GOP unten werden zur Kompensation des Schutzgutes Boden der Erwerb von Flächen mit bodenschutzrelevanten Maßnahmen am Landgraben nördlich und südlich der L 555 empfohlen. Wir merken dazu an, dass dieser Bereich innerhalb der geplanten Umgehungstrasse K 3575 (in der Planfeststellung) liegt. U.a. ist geplant, dass beim Bau der Straße der Landgraben verlegt wird. Die vorgeschlagene Kompensationsmaßnahme ist damit sinnfrei und eine Alternative zu finden.

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Zusammenfassend müssen wir feststellen, dass die Kompensationsmaßnahmen

a) falsch bewertet, bzw. nicht ausführbar sind b) keine spezifischen Aussagen vorhanden sind, für welche (streng geschützten) Arten

die Maßnahmen einen sinnvollen Ausgleich darstellen sollen. Wir fordern deshalb die Überprüfung unserer Angaben und die Festsetzung neuer Kompensationsflächen. 7) Quellenschutz Im Bereich des Übergangs Kraichgau/Kinzig-Murg-Rinne, bei den Kleingärten/Hühnerställen, befindet sich mindestens eine ganzjährig schüttende Quelle, die in den Plänen und im Umweltbericht keine Erwähnung findet (Anwesen Six?). Zum Schutz des Quellbiotops sind nach §32 des Landes-Naturschutzgesetzes ”alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung oder erheblichen Beeinträchtigung führen können.” Wir beantragen deshalb die Unterschutzstellung und Sicherung der Quelle. 8) Zum Bruhraingraben Der Bruhraingraben ist aus naturschutzfachlicher Sicht ein sehr wertvolles Gewässer. Der AHNU hat bereits im Jahre 1990-1992 Pflanzen- und Tierwelt sowie die Gewässergüte dokumentiert und vorgestellt. Dies war einer der Gründe für die Verleihung des Kreisumweltschutzpreises 1992 (Wasser schafft Leben). Der Graben ist vom Saprobien-Index her das ökologisch wertvollste Gewässer auf der Gemarkung. Der Graben trocknet allerdings in den letzten Sommern teilweise aus. Hilfe wäre dringend angebracht: Verbesserung des Wasserzulaufs, Teilweise vorsichtige Ausbaggerungen von Süden her. Eine Quelle befindet sich nahe des Grabens genau an der Gemarkungsgrenze La-Mi (historische Grenzziehung?) Die aus tieferen Schichten, ganzjährig schüttende Rochusquelle, die unterhalb der Kapelle ihren Ursprung nimmt und im Garten der Bäckerei Holzer endet, wird seit dem Neubau des Schlosswegs (Ende 50er Jahre?) in die Kanalisation geleitet. Früher füllte das kleine Fließgewässer mit den anderen Quellen in diesem Bereich einen Graben bis zum Bruhraingraben. Ob es ein Wunschtraum bleibt, dass der Verlauf des Grabens und „Rochuswassers“ wieder hergestellt wird? 9) Energetische Gesichtspunkte Die Nutzung erneuerbarer Energien sowie deren sparsame und effiziente Nutzung suchen wir im BP vergeblich. Wesentliche Umsetzungsarbeit bei den Bestrebungen um rationelle Energieverwendung muss auf der kommunalen Ebene geleistet werden. Hier wird über Erfolg oder Misserfolg ernsthafter Einsparbemühungen entschieden! Für moderne Bauleitplanung gilt deshalb: -Verschattungsfreie Gebäudeanordnung garantieren (passive Solargewinne) -Dachflächen mit Südorientierung bevorzugen (aktive Solarenergienutzung) -Kompakte Bauform: Doppel-, Reihen- und Geschoßwohnungsbau sparen viel Energie. Bei Ost-West-Zeilen sinkt der Verbrauch um 10% gegenüber Nord-Süd-Zeilen Mit freundlichen Grüßen

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