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Sterne in Österreich Seit 01.01.2010 ist vieles neu!

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Sterne in Österreich

Seit 01.01.2010 ist vieles neu!

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Neuerungen

• Seit 2010 ist die österr. Hotelklassifizierung Teil der „Hotelstars Union“ in Europa

• Gründungsmitglieder 2010: Deutschland, Niederlande, Österreich, Schweden, Schweiz, Tschechische Republik, UngarnBeitritte seither: Estland, Lettland, Littauen, Luxemburg, Malta, Belgien, Dänemark, Griechenland

• Österr. Klassifizierung entspricht den Hortec-Prinzipien („Hotels, Restaurants und Cafés in Europa“– Ziel: Vereinheitlichung der Klassifizierungen in Europa)

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• Neuer Kriterienkatalog• Zwischenstufen „Superior“ in allen Kategorien für

deutliches „MEHR“ an Dienstleistung• Mystery Testing für

3***s, 4****s/5***** und 5*****s-Hotels• 1-4-Sterne: Fachgruppe Hotellerie (WKÖ)• 5 Sterne: Fachverband Hotellerie

Neuerungen

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HOTREC Prinzipien • Ziel: genaue und sorgfältige Information für Gäste• Veröffentlichung der Kriterien mind. in Englisch und in

Landessprache• Transparente Information über Klassifizierungssystem• Grundvoraussetzung ist Einhaltung gesetzlicher Vorschriften• Sauberkeit und ordnungsgemäßer Zustand in allen

Kategorien zu gewährleisten• Qualitätsmanagement in Klassifizierung integriert (mit

systematischem Beschwerdemanagement)• RB, Buchungs- und Bewertungsportale sind eingeladen, die

offizielle Klassifizierung zu nutzen (aktuelle Daten werden zur Verfügung gestellt)

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HOTREC Prinzipien

• 1-5 Sterne (an Markterfordernisse angepasst, regelmäßige Evaluation), im Vordergrund stehen Ausstattung und Dienstleistungsangebot

• Sternevergabe erst nach der Kontrolle (regelmäßige Kontrollen vor Ort)

• Dem Betrieb ist die Begründung für die Sternevergabe mitzuteilen (er hat Widerspruchsmöglichkeit)

• Ermessensspielraum bei der Anwendung der Kriterien• Ergebnisse aus Untersuchungen über Gästeerwartungen

sind an alle Mitglieder weiterzuleiten• Ausarbeitung der Klassifizierung in enger Zusammen-

arbeit mit Beherbergungsgewerbe

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Kosten

• Freiwilligkeit der Klassifizierung• Grundsätzlich kostenfrei• Bearbeitungsgebühren:

3***s, 4****s € 200,--5*****, 5*****s € 1.140,--

• Zusätzlich sind die Kosten für das Mystery-Guesting vom Betrieb selbst zu tragen

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Die KategorienSiehe www.hotelsterne.at

Das KlassifizierungsverfahrenSiehe www.hotelsterne.at

Der KriterienkatalogSiehe www.hotelsterne.at

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Die Kategorien

• Einstern Einfache Ausstattung. Sehr preisbewusste Gästeschicht, die vor allem die Nächtigungsleistung sucht.

• Zweistern Zweckmäßige Ausstattung mit Komfort, preisbewusste Gästeschicht, die ne-ben der reinen Nächtigung auch ein eingeschränktes Angebot (TV, Getränke etc.) sucht.

• Dreistern Gehobene und einheitliche Ausstattung mit wohnlichem Charakter. Gästeschicht mit Ansprüchen über die reine Nächtigungsleistung und bescheidenen Komfort hinaus. Gehobenes Dienstleistungsangebot.

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Die Kategorien

• Vierstern Erstklassige Ausstattung, d.h. großzügige Raumflächen mit qualitativ hoch-wertiger, zeitgemäßer Ausstattung, guter Schallschutz. Vor allem in der Fe-rienhotellerie oft umfangreiches betriebliches Angebot (Wellness, Sport, Gastronomie, Seminareinrichtungen) sowie hohes Dienstleistungsniveau.

• FünfsternExklusive, luxuriöse Ausstattung, d.h. edle, hochwertige und elegante Materialien mit durchgängiger Gestaltung. Architektur, Ausstattung, Ambiente, Dienstleistungs-angebot wie auch Gästeschicht der internationalen Luxushotellerie.

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Der Kriterienkatalog

• Mischsystem aus – Mindestkriterien – Mindestpunkten je Kategorie– Zusatzpunkten

• Allgemeine Beurteilungskriterien:Gesamteindruck, Qualität der Dienstleistung, äußeres Erscheinungsbild, hoteleigene Freizeit- und Zusatz-einrichtungen, Zufriedenheit der Gäste (Umgang mit Gästebeschwerden)

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Das Klassifizierungsverfahren

• Antrag des Betriebes mit Selbsteinstufung (Kriterienkatalog)

• Überprüfung durch unabhängige Kommission (alle 2-5 Jahre):1-4****s Landeskommission 5***** + 5*****s 5-Sternekommission

• Laufende Selbstkontrolle• Mystery-Guesting für Superior ab 3***s und für

5***** verpflichtend

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Das Klassifizierungsverfahren

• Einsprüche gegen negativen Bescheid:innerhalb von 4 Wochen nach Zustellung schriftlich inkl. Begründung

• Einspruch hat aufschiebende Wirkung• Neuerliche Prüfung durch Regionalkommission bzw.

Überprüfungskommission• Bei Beeinspruchung eines negativen Mystery-Guestings

neuerliches Mystery Guesting bzw. Sachverstän-digengutachten

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Mystery-Guesting

Pressekonferenz Fachverband HotellerieWirtschaftskammer Österreich

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Testkriterien

Website

Telefon

E-Mail

Anreise

Öffentliche Anlagen

Rezeption

Zimmer

Housekeeping

Restaurant

Etagenservice

Services

Frühstück

Bar-Service

Freizeit

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© Gastlichkeit & Co – Weiterbildungs- und Betriebsberatungsges.m.b.H.

www.gastlichkeit.at G ast lichkeit & C oG ast lichkeit & C o… für Ihren (g)astronomischen Erfolg!

Auswertung

Software & Programmierung

Betriebliche Auswertung

(Einzelbericht)

Gesamtauswertung u.

Ergebnisbericht

Sonderleistung

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Benchmark (Gesamtauswertung, bundeslandspezifisch) 50 65 80 95

Webauftritt

E-Mail und Post

Telefonische Anfrage

Anreise und Aussenanlage

Check-In

Zimmer

Houskeeping

Kinder

Restaurant

Frühstück

Zimmerservice

Bar

öffentlicher Bereich

Freizeit

Services (Beschwerde)

Check-Out

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Hotel Suvretta House Minimalstandard*