30
© Manz Verlag Schulbuch RW Einführung in das Steuer- und Beihilfenrecht STEUER- UND BEIHILFENRECHT GLIEDERUNG 1. A.: Einführung - Einkommensteuer i.e.S - Lohnsteuer - Kapitalertragsteuer 3. A.: Körperschaftsteuer 2. A.: Einkommensteuer 4. A.: Umsatzsteuer 5. A.: Weitere Verkehrsteuer - Grunderwerbsteuer - Erbschafts- und Schenkungssteuer - Normverbrauchsabgabe - Versicherungssteuer - Kraftfahrzeugssteuer - Straßenmaut - Gesellschaftsteuer 6. A.: Sonstige Steuern - Kommunalsteuer - Dienstgeberbeitrag - Stempel- und Rechtsgebühren - Verbrauchsteuern (Übersicht) - Grundsteuer - Werbeabgabe - Landes- und Gemeindeabgaben (Übersicht) 7. A.: Bewertungsrecht 8. A.: Beihilfen des FLAG 9. A.: Abgabenverfahrensrecht 10. A.: Finanzstrafrecht

STEUER- UND BEIHILFENRECHT GLIEDERUNG

  • Upload
    emlyn

  • View
    46

  • Download
    0

Embed Size (px)

DESCRIPTION

STEUER- UND BEIHILFENRECHT GLIEDERUNG. 6. A.: Sonstige Steuern. 1. A.: Einführung. Kommunalsteuer Dienstgeberbeitrag Stempel- und Rechtsgebühren Verbrauchsteuern (Übersicht) Grundsteuer Werbeabgabe Landes- und Gemeindeabgaben (Übersicht). 2. A.: Einkommensteuer. - PowerPoint PPT Presentation

Citation preview

Page 1: STEUER- UND BEIHILFENRECHT GLIEDERUNG

© Manz Verlag Schulbuch

RWEinführung in das Steuer- und Beihilfenrecht

STEUER- UND BEIHILFENRECHTGLIEDERUNG

1. A.: Einführung

- Einkommensteuer i.e.S- Lohnsteuer- Kapitalertragsteuer

3. A.: Körperschaftsteuer

2. A.: Einkommensteuer

4. A.: Umsatzsteuer

5. A.: Weitere Verkehrsteuer- Grunderwerbsteuer- Erbschafts- und Schenkungssteuer- Normverbrauchsabgabe- Versicherungssteuer- Kraftfahrzeugssteuer- Straßenmaut- Gesellschaftsteuer

6. A.: Sonstige Steuern- Kommunalsteuer- Dienstgeberbeitrag- Stempel- und Rechtsgebühren- Verbrauchsteuern (Übersicht)- Grundsteuer- Werbeabgabe- Landes- und Gemeindeabgaben (Übersicht)

7. A.: Bewertungsrecht

8. A.: Beihilfen des FLAG

9. A.: Abgabenverfahrensrecht

10. A.: Finanzstrafrecht

Page 2: STEUER- UND BEIHILFENRECHT GLIEDERUNG

© Manz Verlag Schulbuch

RWEinführung in das Steuer- und Beihilfenrecht

GLIEDERUNG DER STEUERN

Nach dem Empfänger der Steuer- Ausschließliche Bundesabgaben- Gemeinschaftliche Bundesabgaben- Ausschließliche Landes(Gemeinde)Abgaben

Nach der Art der Einhebung- Direkte Steuern- Indirekte Steuern

Nach der Abhängigkeit von den persönlichen Verhältnissen- Personen (Subjekt) steuern- Sach (Real- oder Objekt) steuern

Nach der Veranlagung- Veranlagungssteuern- Selbstbemessungssteuern

Nach der wirtschaftlichen Anknüpfung- Ertragsteuern- Vermögensteuern- Verkehrsteuern- Verbrauchsteuern

Nach der Verbuchung- Betriebssteuern- Privatsteuern- Durchlaufsteuern- aktivierungspflichtige Steuern

Page 3: STEUER- UND BEIHILFENRECHT GLIEDERUNG

© Manz Verlag Schulbuch

RWEinführung in das Steuer- und Beihilfenrecht

WER IST EINKOMMENSTEUERPFLICHTIG?

Steuersubjekt

Juristische Personen

KSt

Natürliche Personen

selbständig unselbständig

ESt LSt

Page 4: STEUER- UND BEIHILFENRECHT GLIEDERUNG

© Manz Verlag Schulbuch

RWEinführung in das Steuer- und Beihilfenrecht

BERECHNUNG DER EINKOMMENSTEUER

1. 2. 3. Einkünfte aus den4. Sieben Einkunftsarten5.6.7. Gesamtbetrag der Einkünfte - Sonderausgaben (§ 18) - Außergewöhnliche Belastungen (§§ 34 und 35)

Einkommen gem. § 2 Abs. 2 EStG = Bemessungsgrundlage, davon die Einkommensteuer laut Tarif (§ 33 Abs. 1) - Absetzbeträge

Steuer nach Abzug der Absetzbeträge + Steuer sonstige Bezüge (13. und 14. Bezug)

Einkommensteuer - Anrechenbare Lohnsteuer - Anrechenbare Kapitalertragsteuer

Festgesetzte Einkommensteuer - Vorauszahlungen Abgabennachforderung bzw. Abgabengutschrift

(unter Berücksichtigung eines Verlustausgleiches und

des Veranlagungsfreibetrages für Arbeitnehmer)

Page 5: STEUER- UND BEIHILFENRECHT GLIEDERUNG

© Manz Verlag Schulbuch

RWEinführung in das Steuer- und Beihilfenrecht

7 EINKUNFTSARTEN

STEUERPFLICHTIG STEUERFREI

im Gesetz erschöpfend aufgezählt

1. Eink. aus Land- u. Forstwirtschaft2. Eink. aus selbständiger Arbeit3. Eink. aus Gewerbebetrieb4. Eink. aus nichtselbständiger Arbeit5. Eink. aus Kapitalvermögen6. Eink. aus Vermietung u. Verpachtung7. Sonstige Einkünfte

(im Gesetz erschöpfend aufgezählt!)

Steuerbare Einkünfte, die nicht steuerfrei sind, sind daher steuerpflichtig!

EINKÜNFTE

STEUERBAR NICHT STEUERBAR

Page 6: STEUER- UND BEIHILFENRECHT GLIEDERUNG

© Manz Verlag Schulbuch

RWEinführung in das Steuer- und Beihilfenrecht

EINKUNFTSARTEN UND ERMITTLUNG DER EINKÜNFTE

betriebliche außerbetriebliche

GewinnÜberschuss der Einnahmen

über die Werbungskosten

Haupteinkunftsarten Nebeneinkunftsarten

E i n k u n f t s a r t e n

1 2 3 4 5 6 7

§ 21 § 22 § 23 § 25 § 27 § 28 § 29

Page 7: STEUER- UND BEIHILFENRECHT GLIEDERUNG

© Manz Verlag Schulbuch

RWEinführung in das Steuer- und Beihilfenrecht

ERMITTLUNG DER EINKÜNFTE AUS DEN SIEBEN EINKUNFTSARTEN

Einkunftsarten

1.2.3.

Berechnung des Gewinnes

Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten

4.5.6.7.

Arten der Gewinnermittlung

1. Betriebsvermögensvergleich gemäß § 4/12. Betriebsvermögensvergleich gemäß § 5/13. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gemäß § 4/34. Nach Durchschnittssätzen gemäß § 17

Page 8: STEUER- UND BEIHILFENRECHT GLIEDERUNG

© Manz Verlag Schulbuch

RWEinführung in das Steuer- und Beihilfenrecht

BASISPAUSCHALIERUNG

VORAUSSETZUNGEN

1. Keine Buchführung2. Bücher nicht freiwillig geführt3. Umsatz nicht mehr als € 220.000,–

BERECHNUNG DES GEWINNES ODER VERLUSTES

12 % bzw. 6 % des Umsatzes (ohne USt)Ausgaben für Waren- u. MaterialeinkäufeLöhne und LohnnebenkostenFremdlöhneBeiträge zur Pflichtversicherung in der gesetzlichenSozialversicherung des Unternehmers

Gewinn oder Verlust

Betriebseinnahmen

- Betriebsausgaben

Page 9: STEUER- UND BEIHILFENRECHT GLIEDERUNG

© Manz Verlag Schulbuch

RWEinführung in das Steuer- und Beihilfenrecht

SONDERAUSGABEN

Art der Sonderausgaben

§ 18 Abs. 1

Z 1: Renten u. dauernde Lasten

Z 2: Versicherungsprämien

Z 3: a) - d) Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung

Z 4: Genusssch. u. junge Aktien

Z 5: Kirchenbeiträge

Z 6: Steuerberatungskosten

Z 7: Spenden

§ 18 Abs. 6 u. 7 Verlustabzug

unbeschränkt durch

einheitl.Höchstbetragbeschränkt

betragsmäßigbeschränkt Pauschbetrag

X

X X

X

X

X

X

X

X

X

X

Page 10: STEUER- UND BEIHILFENRECHT GLIEDERUNG

© Manz Verlag Schulbuch

RWEinführung in das Steuer- und Beihilfenrecht

ABSETZBARKEIT DER TOPF – SONDERAUSGABEN(§ 18 Abs. 1 Z 2 – 4 EStG)

Prämien zu freiwilligen PersonenversicherungenAusgaben zur Wohnraumschaffung

oder WohnraumsanierungAusgaben für Genussscheine, junge Aktien und

Wohnbaubank-Anleihen

Absetzbar- ein Viertel der Ausgaben

- höchstens ein Viertel des zustehendenHöchstbetrages abhängig vom Gesamtbetrag der

Einkünfte

Gesamtbetrag der Einkünfte absetzbar

bis € 36.400,–

über € 36.400,– bis € 50.900,–

über € 50.900,–

ein Viertel

der Einschleifbetrag (B)

B =(50.900- Gesamtbetrag der Einkünfte). Sonderausgabenviertel

14.500

kein Betrag

Page 11: STEUER- UND BEIHILFENRECHT GLIEDERUNG

© Manz Verlag Schulbuch

RWEinführung in das Steuer- und Beihilfenrecht

AUSSERGEWÖHNLICHE BELASTUNGEN

Die Belastung muss

- außergewöhnlich sein,- zwangsläufig erwachsen und- die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen

Beispiele:

1. Krankheitskosten2. Kosten für die Berufsausbildung außerhalb des Wohnortes3. Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden, wie Hochwasser-, Erdrutschschäden etc.4. Mehraufwendungen für Behinderungen

Page 12: STEUER- UND BEIHILFENRECHT GLIEDERUNG

© Manz Verlag Schulbuch

RWEinführung in das Steuer- und Beihilfenrecht

BERECHNUNG DER EINKOMMENSTEUER BEMESSUNGSGRUNDLAGE

Einkommensteuer laut Tarif- AVAB (AEAB) € 364,–1)

- VAB € 291,–- ANAB € 54,–- PAB € 400,–2)

Steuer nach Abz. Der Absetzbetr.

Einkommen Einkommensteuer in Euro

über € 10.000,00 bis € 25.000,00

über € 25.000,00 bis € 51.000,00

über € 51.000,00

(Einkommen – 10.000) x 5.75015.000

(Einkommen – 25.000) x 11.33526.000

(Einkommen – 51.000) x 0,5 + 17.085

+ 5.750

1) Der AVAB beträgt jährlich ohne Kind € 364,–, bei einem Kind € 494,–, bei zwei Kindern € 669,– und erhöht sich für das dritte und für jedes weitere Kind um jeweils € 220,– jährlich.2) Der PAB vermindert sich gleichmäßig einschleifend zwischen zu versteuernden Pensionsbezügen von € 17.000,– und € 25.000,– auf Null.

Page 13: STEUER- UND BEIHILFENRECHT GLIEDERUNG

© Manz Verlag Schulbuch

RWEinführung in das Steuer- und Beihilfenrecht

ABGABE EINER EST - ERKLÄRUNG

1. Bei Aufforderung durch das Finanzamt (Zusendung eines Vordruckes!);

2. wenn das Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften der Einkunftsarten 1 – 3 bestanden hat und der Gewinn auf Grund eines Betriebsvermögensvergleiches zu ermitteln war;

3. wenn das Einkommen mehr als € 10.000,– betragen hat; bei Pflichtveranlagung eines Arbeitnehmers, wenn das Einkommen mehr als € 10.900,– betragen hat.

Page 14: STEUER- UND BEIHILFENRECHT GLIEDERUNG

© Manz Verlag Schulbuch

RWEinführung in das Steuer- und Beihilfenrecht

BERECHNUNG DER LOHNSTEUER

SONSTIGE BEZÜGE

Effektiv-Tarif-Tabelleoder Lohnsteuertabelle

LAUFENDE BEZÜGE

a) € 620,– steuerfreib) bis Sechstelgrenze mit festem Steuersatz (6 %)c) über Sechstelgrenze zum laufenden Bezug

Page 15: STEUER- UND BEIHILFENRECHT GLIEDERUNG

© Manz Verlag Schulbuch

RWEinführung in das Steuer- und Beihilfenrecht

PFLICHTVERANLAGUNG VON ARBEITNEHMERN

1. Andere Einkünfte von mehr als € 730,–;

2. zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte;

3. Bezüge aus einer gesetzlichen Kranken- oder Unfallversorgung oder gemäß dem Heeresgebührengesetz oder aus dem Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds oder Rückzahlung von Pflichtbeiträgen;

4. in einem Freibetragsbescheid berücksichtigte besondere Verhältnisse nicht in der angegebenen Höhe zustehen;

5. ein AVAB oder AEAB berücksichtigt wurde, aber die Voraussetzungen nicht vorlagen.

6. Aufforderung durch das Finanzamt

Page 16: STEUER- UND BEIHILFENRECHT GLIEDERUNG

© Manz Verlag Schulbuch

RWEinführung in das Steuer- und Beihilfenrecht

PFLICHTEN DES ARBEITGEBERS

1. Führung eines Lohnkontos für jeden Arbeitnehmer;

2. Einbehaltung der Lohnsteuer bei jeder Lohnzahlung;

3. Ausstellung eines Monatslohnzettels;

4. Abfuhr der Lohnsteuer;

5. Haftung für die Einbehaltung und die Abfuhr der Lohnsteuer;

6. Ausstellung eines Lohnzettels und Beitragsgrundlagennachweises: - für alle Arbeitnehmer bis Ende Februar d. n. J., - bei Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Arbeitgebers, - bei Beendigung des Dienstverhältnisses, - auf Antrag des Arbeitnehmers (für die ESt-Veranlagung).

7. Vorlage der Lohnkonten und sonstiger Unterlagen auf Verlangen der Prüfungsorgane.

Page 17: STEUER- UND BEIHILFENRECHT GLIEDERUNG

© Manz Verlag Schulbuch

RWEinführung in das Steuer- und Beihilfenrecht

KAPITALERTRAGSTEUER

1. Gewinnanteile aus Aktien, GmbH-Anteilen etc.;

2. Einkünfte des echten stillen Gesellschafters;

3. Zinserträge aus Geldeinlagen bei Kreditinstituten sowie aus sonstigen Forderungen gegenüber Kreditinstituten;

4. Kapitalerträge aus öffentlich begebenen festverzinslichen Wertpapieren;

5. besondere Entgelte und Vorteile, die neben den genannten Erträgen dem Empfänger zufließen.

Steuerabzugspflichtige inländische Kapitalerträge sind:

Hinweis:Ausländische Kapitalerträge unterliegen dem Sondersteuersatz von 25 %,wodurch sie ebenfalls endbesteuert sind.

Page 18: STEUER- UND BEIHILFENRECHT GLIEDERUNG

© Manz Verlag Schulbuch

RWEinführung in das Steuer- und Beihilfenrecht

ENDBESTEUERUNG DURCH KEST-ABZUG

Bei natürlichen Personen sind durch den KESt-Abzug (25 %) von nachstehenden Kapitalerträgen (gleichgültig welche Einkunftsart)

abgegolten: ESt ErbSt

- aus Geldeinlagen bei Banken und sonstige Forderungen gegenüber Banken X X

- aus öffentlich begebenen festverzinslichen X X Wertpapieren

- aus Aktien, GmbH-Anteilen, Genossenschafts-Anteilen X -- Genußscheinen, Partizipationsscheinen

Anmerkung: Die ErbSt ist nur bei Erwerb von Todes wegen (nicht bei Schenkungen!) und nur bei Privatvermögen abgegolten.

Page 19: STEUER- UND BEIHILFENRECHT GLIEDERUNG

© Manz Verlag Schulbuch

RWEinführung in das Steuer- und Beihilfenrecht

FUNKTIONSWEISE DER UMSATZSTEUER

Einkauf € 20,– Wertzuwachs € 100,– € 120,– Verkauf

Umsatzsteuer € 24,– (20 % v. € 120,–)– Vorsteuer € 4,– (20 % v. € 20,–) Zahllast € 20,–

Einkauf € 80,– Wertzuw. € 40,– € 120,– Verkauf

Umsatzsteuer € 24,– (20 % v. € 120,–)– Vorsteuer € 16,– (20 % v. € 80,–) Zahllast € 8,–

Page 20: STEUER- UND BEIHILFENRECHT GLIEDERUNG

© Manz Verlag Schulbuch

RWEinführung in das Steuer- und Beihilfenrecht

FUNKTIONSWEISE DER UMSATZSTEUER

€ 25,–A B C D

€ 62,50 € 75,– € 100,–

USt € 5,–– VSt € -,– Z. € 5,–

USt € 12,50– VSt € 5,– Z. € 7,50

USt € 15,–– VSt € 12,50 Z. € 2,50

USt € 20,–– VSt € 15,– Z. € 5,–

FA

€ 5,–

FA

€ 7,50

FA

€ 2,50

FA

€ 5,–

Page 21: STEUER- UND BEIHILFENRECHT GLIEDERUNG

© Manz Verlag Schulbuch

RWEinführung in das Steuer- und Beihilfenrecht

WAS UNTERLIEGT DER UMSATZSTEUER?

1. Die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt;

2. der Eigenverbrauch (des Unternehmers) im Inland (siehe Kapitel 4.3.7);

3. die Einfuhr von Gegenständen aus dem Drittlandsgebiet (d.i. das Gebiet außerhalb der EU) in das Inland. (Siehe dazu Punkt 4.3.8.)

UMSÄTZE

steuerbare Umsätze (§ 1) nichtsteuerbare Umsätze

steuerpflichtig steuerfrei (§ 6)

echt befreit unecht befreit

Page 22: STEUER- UND BEIHILFENRECHT GLIEDERUNG

© Manz Verlag Schulbuch

RWEinführung in das Steuer- und Beihilfenrecht

BEMESSUNGSGRUNDLAGEfür

LIEFERUNGEN, SONSTIGE LEISTUNGEN UND DEN EIGENVERBRAUCH

1. Das Entgelt

2. Der Einkaufspreis bzw. der Selbstkostenpreis

3. Die auf die Leistungen entfallenden Kosten

4. Die nicht abzugsfähigen Ausgaben (Aufwendungen)

Page 23: STEUER- UND BEIHILFENRECHT GLIEDERUNG

© Manz Verlag Schulbuch

RWEinführung in das Steuer- und Beihilfenrecht

SOLLBESTEUERUNG UND ISTBESTEUERUNG

SOLLBESTEUERUNG

zulässig bzw. zwingend

a) für die freien Berufeb) für Versorgungsunternehmen und Unternehmen der Abfallbeseitigungc) wenn Betrieb nicht buchführungspflichtig oder bei außerbetrieblichen Umsätzen von nicht mehr als € 110.000,–

ISTBESTEUERUNG

Bei a) und c) kann Antrag auf Sollbesteuerung gestellt werden!

Page 24: STEUER- UND BEIHILFENRECHT GLIEDERUNG

© Manz Verlag Schulbuch

RWEinführung in das Steuer- und Beihilfenrecht

UMSATZSTEUER: STEUERSCHULD UND FÄLLIGKEIT

a) bei Sollbesteuerung

Lieferung

23. 1. 200623. 1. 200623. 1. 2006

Rechnungslegung

23. 1. 2006 6. 2. 200610. 4. 2006

Entstehung der Steuerschuld

Ende JännerEnde FebruarEnde Februar

Fälligkeitder Steuer

15. 3. 200618. 4. 20061)

18. 4. 2006

1) Der 15. April ist ein Samstag, die Fälligkeit verschiebt sich auf den nächsten Werktag (= 18. April)

b) bei Istbesteuerung

Lieferung

23. 1. 200623. 1. 200623. 1. 2006

Rechnungslegung

23. 1. 2006 6. 2. 2006 6. 2. 2006

Entstehung der Steuerschuld

Ende JännerEnde FebruarEnde Juli

Fälligkeitder Steuer

15. 3. 200618. 4. 200618. 9. 2006

Zahlungseingang

23. 1. 200614. 2. 2006 4. 7. 2006

Page 25: STEUER- UND BEIHILFENRECHT GLIEDERUNG

© Manz Verlag Schulbuch

RWEinführung in das Steuer- und Beihilfenrecht

BINNENMARKTREGELUNG

Territoriale Abgrenzungen

- Gemeinschaftsgebiet- übriges Gemeinschaftsgebiet- Drittlandsgebiet- Ausland- Inland

BestimmungslandprinzipUrsprungslandprinzip

Page 26: STEUER- UND BEIHILFENRECHT GLIEDERUNG

© Manz Verlag Schulbuch

RWEinführung in das Steuer- und Beihilfenrecht

INTERNATIONALER HANDELGEMEINSCHAFTSGEBIET DRITTLANDSGEBIET

EU-MITGLIED-STAATEN

DRITTLANDS-GEBIET

ÖSTERREICH

innergemeinsch.Erwerb

Einfuhr

Ausfuhr

innergemeinsch.Lieferung

Page 27: STEUER- UND BEIHILFENRECHT GLIEDERUNG

© Manz Verlag Schulbuch

RWEinführung in das Steuer- und Beihilfenrecht

ABGABENBEHÖRDE

FINANZÄMTERBESONDERE

ORG. EINHEITENBUNDESMINISTE-RIUM F. Finanzen

Sachliche Zuständigkeit Örtliche Zuständigkeit

ALLGEMEINE FÄ

SOND. FINANZÄMTER

WOHNSITZFINANZAMT

BETRIEBSFINANZAMT

LAGEFINANZAMT

Page 28: STEUER- UND BEIHILFENRECHT GLIEDERUNG

© Manz Verlag Schulbuch

RWEinführung in das Steuer- und Beihilfenrecht

SCHEMA EINER BRIEFLICHEN EINGABE

1

2

3

4

5

Name und Adresse des Steuerpflichtigen

Angabe der Steuernummer

1. Teil des Brieftextesz.B. - das Ansuchen

- den Antrag- die Anzeige- die Berufung

2. Teil des Brieftextes- die Begründung

3. Teil des Brieftextes- Hinweis auf Beweismaterial

Page 29: STEUER- UND BEIHILFENRECHT GLIEDERUNG

© Manz Verlag Schulbuch

RWEinführung in das Steuer- und Beihilfenrecht

DIE OBLIEGENHEITEN DES ABGABENPFLICHTIGEN

1. Anzeigepflicht

2. Offenlegungs- und Wahrheitspflicht

3. Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht

4. Aufbewahrungspflicht

5. Erklärungspflicht

6. Hilfeleistungspflicht

Page 30: STEUER- UND BEIHILFENRECHT GLIEDERUNG

© Manz Verlag Schulbuch

RWEinführung in das Steuer- und Beihilfenrecht

RECHTSMITTELVERFAHREN

A b g a b e n p f l i c h t i g e r

1. Berufung

2. Vorlage andie 2. Instanz (Vorlageantrag)

3. Beschwerde

Verwalt. (Verfass.)gerichtsh.

Finanzsenat (2. Inst.)

Finanzamt (1. Instanz)

Bescheid

Ber. V

orent.

Berufungsbescheid

Erkenntnis