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STEUER- UND BEIHILFENRECHT GLIEDERUNG. 6. A.: Sonstige Steuern. 1. A.: Einführung. Kommunalsteuer Dienstgeberbeitrag Stempel- und Rechtsgebühren Verbrauchsteuern (Übersicht) Grundsteuer Werbeabgabe Landes- und Gemeindeabgaben (Übersicht). 2. A.: Einkommensteuer. - PowerPoint PPT Presentation
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© Manz Verlag Schulbuch
RWEinführung in das Steuer- und Beihilfenrecht
STEUER- UND BEIHILFENRECHTGLIEDERUNG
1. A.: Einführung
- Einkommensteuer i.e.S- Lohnsteuer- Kapitalertragsteuer
3. A.: Körperschaftsteuer
2. A.: Einkommensteuer
4. A.: Umsatzsteuer
5. A.: Weitere Verkehrsteuer- Grunderwerbsteuer- Erbschafts- und Schenkungssteuer- Normverbrauchsabgabe- Versicherungssteuer- Kraftfahrzeugssteuer- Straßenmaut- Gesellschaftsteuer
6. A.: Sonstige Steuern- Kommunalsteuer- Dienstgeberbeitrag- Stempel- und Rechtsgebühren- Verbrauchsteuern (Übersicht)- Grundsteuer- Werbeabgabe- Landes- und Gemeindeabgaben (Übersicht)
7. A.: Bewertungsrecht
8. A.: Beihilfen des FLAG
9. A.: Abgabenverfahrensrecht
10. A.: Finanzstrafrecht
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RWEinführung in das Steuer- und Beihilfenrecht
GLIEDERUNG DER STEUERN
Nach dem Empfänger der Steuer- Ausschließliche Bundesabgaben- Gemeinschaftliche Bundesabgaben- Ausschließliche Landes(Gemeinde)Abgaben
Nach der Art der Einhebung- Direkte Steuern- Indirekte Steuern
Nach der Abhängigkeit von den persönlichen Verhältnissen- Personen (Subjekt) steuern- Sach (Real- oder Objekt) steuern
Nach der Veranlagung- Veranlagungssteuern- Selbstbemessungssteuern
Nach der wirtschaftlichen Anknüpfung- Ertragsteuern- Vermögensteuern- Verkehrsteuern- Verbrauchsteuern
Nach der Verbuchung- Betriebssteuern- Privatsteuern- Durchlaufsteuern- aktivierungspflichtige Steuern
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RWEinführung in das Steuer- und Beihilfenrecht
WER IST EINKOMMENSTEUERPFLICHTIG?
Steuersubjekt
Juristische Personen
KSt
Natürliche Personen
selbständig unselbständig
ESt LSt
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BERECHNUNG DER EINKOMMENSTEUER
1. 2. 3. Einkünfte aus den4. Sieben Einkunftsarten5.6.7. Gesamtbetrag der Einkünfte - Sonderausgaben (§ 18) - Außergewöhnliche Belastungen (§§ 34 und 35)
Einkommen gem. § 2 Abs. 2 EStG = Bemessungsgrundlage, davon die Einkommensteuer laut Tarif (§ 33 Abs. 1) - Absetzbeträge
Steuer nach Abzug der Absetzbeträge + Steuer sonstige Bezüge (13. und 14. Bezug)
Einkommensteuer - Anrechenbare Lohnsteuer - Anrechenbare Kapitalertragsteuer
Festgesetzte Einkommensteuer - Vorauszahlungen Abgabennachforderung bzw. Abgabengutschrift
(unter Berücksichtigung eines Verlustausgleiches und
des Veranlagungsfreibetrages für Arbeitnehmer)
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7 EINKUNFTSARTEN
STEUERPFLICHTIG STEUERFREI
im Gesetz erschöpfend aufgezählt
1. Eink. aus Land- u. Forstwirtschaft2. Eink. aus selbständiger Arbeit3. Eink. aus Gewerbebetrieb4. Eink. aus nichtselbständiger Arbeit5. Eink. aus Kapitalvermögen6. Eink. aus Vermietung u. Verpachtung7. Sonstige Einkünfte
(im Gesetz erschöpfend aufgezählt!)
Steuerbare Einkünfte, die nicht steuerfrei sind, sind daher steuerpflichtig!
EINKÜNFTE
STEUERBAR NICHT STEUERBAR
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RWEinführung in das Steuer- und Beihilfenrecht
EINKUNFTSARTEN UND ERMITTLUNG DER EINKÜNFTE
betriebliche außerbetriebliche
GewinnÜberschuss der Einnahmen
über die Werbungskosten
Haupteinkunftsarten Nebeneinkunftsarten
E i n k u n f t s a r t e n
1 2 3 4 5 6 7
§ 21 § 22 § 23 § 25 § 27 § 28 § 29
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ERMITTLUNG DER EINKÜNFTE AUS DEN SIEBEN EINKUNFTSARTEN
Einkunftsarten
1.2.3.
Berechnung des Gewinnes
Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten
4.5.6.7.
Arten der Gewinnermittlung
1. Betriebsvermögensvergleich gemäß § 4/12. Betriebsvermögensvergleich gemäß § 5/13. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gemäß § 4/34. Nach Durchschnittssätzen gemäß § 17
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BASISPAUSCHALIERUNG
VORAUSSETZUNGEN
1. Keine Buchführung2. Bücher nicht freiwillig geführt3. Umsatz nicht mehr als € 220.000,–
BERECHNUNG DES GEWINNES ODER VERLUSTES
12 % bzw. 6 % des Umsatzes (ohne USt)Ausgaben für Waren- u. MaterialeinkäufeLöhne und LohnnebenkostenFremdlöhneBeiträge zur Pflichtversicherung in der gesetzlichenSozialversicherung des Unternehmers
Gewinn oder Verlust
Betriebseinnahmen
- Betriebsausgaben
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SONDERAUSGABEN
Art der Sonderausgaben
§ 18 Abs. 1
Z 1: Renten u. dauernde Lasten
Z 2: Versicherungsprämien
Z 3: a) - d) Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung
Z 4: Genusssch. u. junge Aktien
Z 5: Kirchenbeiträge
Z 6: Steuerberatungskosten
Z 7: Spenden
§ 18 Abs. 6 u. 7 Verlustabzug
unbeschränkt durch
einheitl.Höchstbetragbeschränkt
betragsmäßigbeschränkt Pauschbetrag
X
X X
X
X
X
X
X
X
X
X
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ABSETZBARKEIT DER TOPF – SONDERAUSGABEN(§ 18 Abs. 1 Z 2 – 4 EStG)
Prämien zu freiwilligen PersonenversicherungenAusgaben zur Wohnraumschaffung
oder WohnraumsanierungAusgaben für Genussscheine, junge Aktien und
Wohnbaubank-Anleihen
Absetzbar- ein Viertel der Ausgaben
- höchstens ein Viertel des zustehendenHöchstbetrages abhängig vom Gesamtbetrag der
Einkünfte
Gesamtbetrag der Einkünfte absetzbar
bis € 36.400,–
über € 36.400,– bis € 50.900,–
über € 50.900,–
ein Viertel
der Einschleifbetrag (B)
B =(50.900- Gesamtbetrag der Einkünfte). Sonderausgabenviertel
14.500
kein Betrag
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AUSSERGEWÖHNLICHE BELASTUNGEN
Die Belastung muss
- außergewöhnlich sein,- zwangsläufig erwachsen und- die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen
Beispiele:
1. Krankheitskosten2. Kosten für die Berufsausbildung außerhalb des Wohnortes3. Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden, wie Hochwasser-, Erdrutschschäden etc.4. Mehraufwendungen für Behinderungen
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BERECHNUNG DER EINKOMMENSTEUER BEMESSUNGSGRUNDLAGE
Einkommensteuer laut Tarif- AVAB (AEAB) € 364,–1)
- VAB € 291,–- ANAB € 54,–- PAB € 400,–2)
Steuer nach Abz. Der Absetzbetr.
Einkommen Einkommensteuer in Euro
über € 10.000,00 bis € 25.000,00
über € 25.000,00 bis € 51.000,00
über € 51.000,00
(Einkommen – 10.000) x 5.75015.000
(Einkommen – 25.000) x 11.33526.000
(Einkommen – 51.000) x 0,5 + 17.085
+ 5.750
1) Der AVAB beträgt jährlich ohne Kind € 364,–, bei einem Kind € 494,–, bei zwei Kindern € 669,– und erhöht sich für das dritte und für jedes weitere Kind um jeweils € 220,– jährlich.2) Der PAB vermindert sich gleichmäßig einschleifend zwischen zu versteuernden Pensionsbezügen von € 17.000,– und € 25.000,– auf Null.
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ABGABE EINER EST - ERKLÄRUNG
1. Bei Aufforderung durch das Finanzamt (Zusendung eines Vordruckes!);
2. wenn das Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften der Einkunftsarten 1 – 3 bestanden hat und der Gewinn auf Grund eines Betriebsvermögensvergleiches zu ermitteln war;
3. wenn das Einkommen mehr als € 10.000,– betragen hat; bei Pflichtveranlagung eines Arbeitnehmers, wenn das Einkommen mehr als € 10.900,– betragen hat.
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BERECHNUNG DER LOHNSTEUER
SONSTIGE BEZÜGE
Effektiv-Tarif-Tabelleoder Lohnsteuertabelle
LAUFENDE BEZÜGE
a) € 620,– steuerfreib) bis Sechstelgrenze mit festem Steuersatz (6 %)c) über Sechstelgrenze zum laufenden Bezug
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PFLICHTVERANLAGUNG VON ARBEITNEHMERN
1. Andere Einkünfte von mehr als € 730,–;
2. zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte;
3. Bezüge aus einer gesetzlichen Kranken- oder Unfallversorgung oder gemäß dem Heeresgebührengesetz oder aus dem Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds oder Rückzahlung von Pflichtbeiträgen;
4. in einem Freibetragsbescheid berücksichtigte besondere Verhältnisse nicht in der angegebenen Höhe zustehen;
5. ein AVAB oder AEAB berücksichtigt wurde, aber die Voraussetzungen nicht vorlagen.
6. Aufforderung durch das Finanzamt
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PFLICHTEN DES ARBEITGEBERS
1. Führung eines Lohnkontos für jeden Arbeitnehmer;
2. Einbehaltung der Lohnsteuer bei jeder Lohnzahlung;
3. Ausstellung eines Monatslohnzettels;
4. Abfuhr der Lohnsteuer;
5. Haftung für die Einbehaltung und die Abfuhr der Lohnsteuer;
6. Ausstellung eines Lohnzettels und Beitragsgrundlagennachweises: - für alle Arbeitnehmer bis Ende Februar d. n. J., - bei Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Arbeitgebers, - bei Beendigung des Dienstverhältnisses, - auf Antrag des Arbeitnehmers (für die ESt-Veranlagung).
7. Vorlage der Lohnkonten und sonstiger Unterlagen auf Verlangen der Prüfungsorgane.
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KAPITALERTRAGSTEUER
1. Gewinnanteile aus Aktien, GmbH-Anteilen etc.;
2. Einkünfte des echten stillen Gesellschafters;
3. Zinserträge aus Geldeinlagen bei Kreditinstituten sowie aus sonstigen Forderungen gegenüber Kreditinstituten;
4. Kapitalerträge aus öffentlich begebenen festverzinslichen Wertpapieren;
5. besondere Entgelte und Vorteile, die neben den genannten Erträgen dem Empfänger zufließen.
Steuerabzugspflichtige inländische Kapitalerträge sind:
Hinweis:Ausländische Kapitalerträge unterliegen dem Sondersteuersatz von 25 %,wodurch sie ebenfalls endbesteuert sind.
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ENDBESTEUERUNG DURCH KEST-ABZUG
Bei natürlichen Personen sind durch den KESt-Abzug (25 %) von nachstehenden Kapitalerträgen (gleichgültig welche Einkunftsart)
abgegolten: ESt ErbSt
- aus Geldeinlagen bei Banken und sonstige Forderungen gegenüber Banken X X
- aus öffentlich begebenen festverzinslichen X X Wertpapieren
- aus Aktien, GmbH-Anteilen, Genossenschafts-Anteilen X -- Genußscheinen, Partizipationsscheinen
Anmerkung: Die ErbSt ist nur bei Erwerb von Todes wegen (nicht bei Schenkungen!) und nur bei Privatvermögen abgegolten.
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FUNKTIONSWEISE DER UMSATZSTEUER
Einkauf € 20,– Wertzuwachs € 100,– € 120,– Verkauf
Umsatzsteuer € 24,– (20 % v. € 120,–)– Vorsteuer € 4,– (20 % v. € 20,–) Zahllast € 20,–
Einkauf € 80,– Wertzuw. € 40,– € 120,– Verkauf
Umsatzsteuer € 24,– (20 % v. € 120,–)– Vorsteuer € 16,– (20 % v. € 80,–) Zahllast € 8,–
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FUNKTIONSWEISE DER UMSATZSTEUER
€ 25,–A B C D
€ 62,50 € 75,– € 100,–
USt € 5,–– VSt € -,– Z. € 5,–
USt € 12,50– VSt € 5,– Z. € 7,50
USt € 15,–– VSt € 12,50 Z. € 2,50
USt € 20,–– VSt € 15,– Z. € 5,–
FA
€ 5,–
FA
€ 7,50
FA
€ 2,50
FA
€ 5,–
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WAS UNTERLIEGT DER UMSATZSTEUER?
1. Die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt;
2. der Eigenverbrauch (des Unternehmers) im Inland (siehe Kapitel 4.3.7);
3. die Einfuhr von Gegenständen aus dem Drittlandsgebiet (d.i. das Gebiet außerhalb der EU) in das Inland. (Siehe dazu Punkt 4.3.8.)
UMSÄTZE
steuerbare Umsätze (§ 1) nichtsteuerbare Umsätze
steuerpflichtig steuerfrei (§ 6)
echt befreit unecht befreit
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BEMESSUNGSGRUNDLAGEfür
LIEFERUNGEN, SONSTIGE LEISTUNGEN UND DEN EIGENVERBRAUCH
1. Das Entgelt
2. Der Einkaufspreis bzw. der Selbstkostenpreis
3. Die auf die Leistungen entfallenden Kosten
4. Die nicht abzugsfähigen Ausgaben (Aufwendungen)
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SOLLBESTEUERUNG UND ISTBESTEUERUNG
SOLLBESTEUERUNG
zulässig bzw. zwingend
a) für die freien Berufeb) für Versorgungsunternehmen und Unternehmen der Abfallbeseitigungc) wenn Betrieb nicht buchführungspflichtig oder bei außerbetrieblichen Umsätzen von nicht mehr als € 110.000,–
ISTBESTEUERUNG
Bei a) und c) kann Antrag auf Sollbesteuerung gestellt werden!
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UMSATZSTEUER: STEUERSCHULD UND FÄLLIGKEIT
a) bei Sollbesteuerung
Lieferung
23. 1. 200623. 1. 200623. 1. 2006
Rechnungslegung
23. 1. 2006 6. 2. 200610. 4. 2006
Entstehung der Steuerschuld
Ende JännerEnde FebruarEnde Februar
Fälligkeitder Steuer
15. 3. 200618. 4. 20061)
18. 4. 2006
1) Der 15. April ist ein Samstag, die Fälligkeit verschiebt sich auf den nächsten Werktag (= 18. April)
b) bei Istbesteuerung
Lieferung
23. 1. 200623. 1. 200623. 1. 2006
Rechnungslegung
23. 1. 2006 6. 2. 2006 6. 2. 2006
Entstehung der Steuerschuld
Ende JännerEnde FebruarEnde Juli
Fälligkeitder Steuer
15. 3. 200618. 4. 200618. 9. 2006
Zahlungseingang
23. 1. 200614. 2. 2006 4. 7. 2006
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BINNENMARKTREGELUNG
Territoriale Abgrenzungen
- Gemeinschaftsgebiet- übriges Gemeinschaftsgebiet- Drittlandsgebiet- Ausland- Inland
BestimmungslandprinzipUrsprungslandprinzip
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INTERNATIONALER HANDELGEMEINSCHAFTSGEBIET DRITTLANDSGEBIET
EU-MITGLIED-STAATEN
DRITTLANDS-GEBIET
ÖSTERREICH
innergemeinsch.Erwerb
Einfuhr
Ausfuhr
innergemeinsch.Lieferung
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ABGABENBEHÖRDE
FINANZÄMTERBESONDERE
ORG. EINHEITENBUNDESMINISTE-RIUM F. Finanzen
Sachliche Zuständigkeit Örtliche Zuständigkeit
ALLGEMEINE FÄ
SOND. FINANZÄMTER
WOHNSITZFINANZAMT
BETRIEBSFINANZAMT
LAGEFINANZAMT
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SCHEMA EINER BRIEFLICHEN EINGABE
1
2
3
4
5
Name und Adresse des Steuerpflichtigen
Angabe der Steuernummer
1. Teil des Brieftextesz.B. - das Ansuchen
- den Antrag- die Anzeige- die Berufung
2. Teil des Brieftextes- die Begründung
3. Teil des Brieftextes- Hinweis auf Beweismaterial
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DIE OBLIEGENHEITEN DES ABGABENPFLICHTIGEN
1. Anzeigepflicht
2. Offenlegungs- und Wahrheitspflicht
3. Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht
4. Aufbewahrungspflicht
5. Erklärungspflicht
6. Hilfeleistungspflicht
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RECHTSMITTELVERFAHREN
A b g a b e n p f l i c h t i g e r
1. Berufung
2. Vorlage andie 2. Instanz (Vorlageantrag)
3. Beschwerde
Verwalt. (Verfass.)gerichtsh.
Finanzsenat (2. Inst.)
Finanzamt (1. Instanz)
Bescheid
Ber. V
orent.
Berufungsbescheid
Erkenntnis