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Erneuerbare EnergieErneuerbare Energie

Steigendes Umweltbewusstsein, knapper werdende Rohstoffe sowie Steigendes Umweltbewusstsein, knapper werdende Rohstoffe sowie steigende Energiekosten machen die Nutzung erneuerbarer Energie steigende Energiekosten machen die Nutzung erneuerbarer Energie bei jedem Hausbau bei jedem Hausbau oder bei geplanten Sanierungen zum Thema.oder bei geplanten Sanierungen zum Thema.

Erneuerbaren Energien gehört die Zukunft:Erneuerbaren Energien gehört die Zukunft:

SonnenenergieSonnenenergie Photovoltaikanlagen (Solarstrom)Photovoltaikanlagen (Solarstrom)

WasserkraftWasserkraft

GeothermieGeothermie

DeponiegasDeponiegas

WindenergieWindenergie

BiomasseBiomasse

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PhotovoltaikanlagePhotovoltaikanlageMit Hilfe von Solarzellen wird Sonnenlicht in elektrischen Strom Mit Hilfe von Solarzellen wird Sonnenlicht in elektrischen Strom umgewandelt. Je nach Anlagengröße wird mehr Strom erzeugt, als für ein umgewandelt. Je nach Anlagengröße wird mehr Strom erzeugt, als für ein Eigenheim verbraucht wird. Die gewonnene Energie kann in das öffentliche Eigenheim verbraucht wird. Die gewonnene Energie kann in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden.Stromnetz eingespeist werden.

Für Anlagen, die nach dem 31.12.2008 in Betrieb genommen wurden bzw. Für Anlagen, die nach dem 31.12.2008 in Betrieb genommen wurden bzw. werden, gilt das Erneuerbare Energie Gesetz (EEG) 2009. Somit sind die werden, gilt das Erneuerbare Energie Gesetz (EEG) 2009. Somit sind die Netzbetreiber verpflichtet, den hieraus erzeugten Strom anzunehmen und Netzbetreiber verpflichtet, den hieraus erzeugten Strom anzunehmen und mindestens in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe zu vergüten.mindestens in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe zu vergüten.

Erneuerbare EnergieErneuerbare Energie

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404/11/23

Gesetzliche GrundlagenGesetzliche Grundlagen

das Erneuerbare Energie Gesetz (EEG) wurde im Jahr 2000 beschlossendas Erneuerbare Energie Gesetz (EEG) wurde im Jahr 2000 beschlossen

im Jahr 2004 überarbeitet und an das geltende EU-Recht angepasstim Jahr 2004 überarbeitet und an das geltende EU-Recht angepasst

umfassende Überarbeitung im Jahr 2009 mit dem Ziel erneuerbare Energie umfassende Überarbeitung im Jahr 2009 mit dem Ziel erneuerbare Energie in Deutschland bis zum Jahr 2020 auf 30 % zu erhöhenin Deutschland bis zum Jahr 2020 auf 30 % zu erhöhen

GesetzGesetz Anlagen, die in Betrieb genommen wurdenAnlagen, die in Betrieb genommen wurden

EEG 2000EEG 2000 bis zum 31.07.2004bis zum 31.07.2004

EEG 2004EEG 2004 ab dem 01.08.2004 bis 31.12.2008ab dem 01.08.2004 bis 31.12.2008

EEG 2009EEG 2009 ab dem 01.01.2009ab dem 01.01.2009

EEG 2010EEG 2010 ab dem 01.07.2010ab dem 01.07.2010

Erneuerbare EnergieErneuerbare Energie

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Vorteile der Photovoltaikanlage

unabhängig von Energieimporten wie Öl und Gas

staatliches Förderungsprogramm

Strom kann ins Netz eingespeist werden (Einspeisevergütung)

Kosten für die Anlage können steuerlich geltend gemacht werden

geringer Wartungsaufwand

klimafreundlich, umweltbewusst

Erneuerbare EnergieErneuerbare EnergiePhotovoltaikanlagePhotovoltaikanlage

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NetzeinspeisungNetzeinspeisung

Der erzeugte Strom wird nicht vom Anlagenbetreiber verbraucht, Der erzeugte Strom wird nicht vom Anlagenbetreiber verbraucht, sondern in das Netz des örtlichen Stromversorgers eingespeist und sondern in das Netz des örtlichen Stromversorgers eingespeist und vom Netzanbieter vergütet (Einspeisevergütung).vom Netzanbieter vergütet (Einspeisevergütung).

Einspeisevergütung Einspeisevergütung

Vergütung hängt von der Größe und Art der Photovoltaikanlage ab. Vergütung hängt von der Größe und Art der Photovoltaikanlage ab. je kleiner die Anlage, umso höher die Vergütung für eine Kilowattstundeje kleiner die Anlage, umso höher die Vergütung für eine Kilowattstunde Anlagen an bestehenden Gebäuden erhalten eine höhere Vergütung als Anlagen an bestehenden Gebäuden erhalten eine höhere Vergütung als

FreiflächenanlagenFreiflächenanlagen

Die Einspeisevergütung, die bei Inbetriebnahme gilt, ist für die Die Einspeisevergütung, die bei Inbetriebnahme gilt, ist für die nächsten nächsten 20 Jahre garantiert20 Jahre garantiert

604/11/23

Erneuerbare EnergieErneuerbare Energie

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EinspeisevergütungEinspeisevergütung

* Quelle: www.erneuerbare-energien.de (Stand November 2011)* Quelle: www.erneuerbare-energien.de (Stand November 2011)

NetzeinspeisungNetzeinspeisung Installierte AnlagenleistungInstallierte Anlagenleistung

InbetriebnahmeInbetriebnahme bis 30 KWPbis 30 KWP bis 100 KWPbis 100 KWP bis 1000 KWPbis 1000 KWP über 1000 KWPüber 1000 KWP

ab 01.07.2010ab 01.07.2010Sonderkürzung 13 %Sonderkürzung 13 %

34,05 Cent/KWh34,05 Cent/KWh 32,89 Cent/KWh32,89 Cent/KWh 30,65 Cent/KWh30,65 Cent/KWh 25,55 Cent/KWh25,55 Cent/KWh

ab 01.10.2010ab 01.10.2010Sonderkürzung um 3 %Sonderkürzung um 3 %

33,03 Cent/KWh33,03 Cent/KWh 31,41 Cent/KWh31,41 Cent/KWh 29,73 Cent/KWh29,73 Cent/KWh 24,79 Cent/KWh24,79 Cent/KWh

ab 01.01.2011ab 01.01.2011Degression von 13 %Degression von 13 %

28,74 Cent/KWh28,74 Cent/KWh 27,33 Cent/KWh27,33 Cent/KWh 25,86 Cent/KWh25,86 Cent/KWh 21,56 Cent/KWh21,56 Cent/KWh

ab 01.01.2012ab 01.01.2012**Degression von 15%Degression von 15%

24,43 Cent/KWh24,43 Cent/KWh 23,23 Cent/KWh23,23 Cent/KWh 21,98 Cent/KWh21,98 Cent/KWh 18,33 Cent/KWh18,33 Cent/KWh

Erneuerbare EnergieErneuerbare Energie

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EigenverbrauchEigenverbrauch

Durch die Änderung des EEG lohnt es sich auch den Strom aus Durch die Änderung des EEG lohnt es sich auch den Strom aus der Photovoltaikanlage selbst zu nutzen.der Photovoltaikanlage selbst zu nutzen.– Voraussetzung der Begünstigung bei EigenverbrauchVoraussetzung der Begünstigung bei Eigenverbrauch

die Anlage muss sich an oder auf einem Gebäude die Anlage muss sich an oder auf einem Gebäude befindenbefinden

die Leistung darf maximal 500 KW betragendie Leistung darf maximal 500 KW betragen die Anlage verfügt über einen Netzanschlussdie Anlage verfügt über einen Netzanschluss

804/11/23

Erneuerbare EnergieErneuerbare Energie

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Vergütungssatz für den EigenverbrauchVergütungssatz für den Eigenverbrauch– Der Vergütungssatz für den Eigenverbrauch errechnet sich aus der Der Vergütungssatz für den Eigenverbrauch errechnet sich aus der

für die jeweilige Anlage geltenden Vergütung für die für die jeweilige Anlage geltenden Vergütung für die Netzeinspeisung. Davon wird immer ein fester Betrag abgezogenNetzeinspeisung. Davon wird immer ein fester Betrag abgezogen

Abzug bis 30% Eigenverbrauch: 16,38 Cent/KWhAbzug bis 30% Eigenverbrauch: 16,38 Cent/KWh Abzug ab 30% Eigenverbrauch: 12,00 Cent/KWhAbzug ab 30% Eigenverbrauch: 12,00 Cent/KWh

904/11/23

EigenverbrauchEigenverbrauch Installierte AnlagenleistungInstallierte Anlagenleistung

InbetriebnahmeInbetriebnahme bis 30 KWPbis 30 KWP bis 100 KWPbis 100 KWP

bis 30 %bis 30 % ab 30 %ab 30 % bis 30 %bis 30 % ab 30 %ab 30 %

ab 01.10.2010ab 01.10.2010 16,65 Cent/KWh16,65 Cent/KWh 21,03 21,03 Cent/KWhCent/KWh

15,04 15,04 Cent/KWhCent/KWh

19,42 19,42 Cent/KWhCent/KWh

ab 01.01.2011ab 01.01.2011 12,36 Cent/KWh12,36 Cent/KWh 16,74 16,74 Cent/KWhCent/KWh

10,95 10,95 Cent/KWhCent/KWh

15,33 15,33 Cent/KWhCent/KWh

Ab 01.01.2012*Ab 01.01.2012* 8,05 Cent/KWh8,05 Cent/KWh 12,43 12,43 Cent/KWhCent/KWh

6,85 6,85 Cent/KWhCent/KWh

11,23 11,23 Cent/KWhCent/KWh

Erneuerbare EnergieErneuerbare Energie

* Stand November 2011

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Beispiel: Beispiel:

Vom Anlagenbetreiber wird der erzeugte Strom selbst Vom Anlagenbetreiber wird der erzeugte Strom selbst verbraucht (es wird kein Strom aus dem Netz bezogen).verbraucht (es wird kein Strom aus dem Netz bezogen).

1004/11/23

Der Betreiber hat eine Anlage bis zu 30 KW Der Betreiber hat eine Anlage bis zu 30 KW die zum 01.01.2012 in Betrieb genommen die zum 01.01.2012 in Betrieb genommen

wirdwird

Verbrauch Verbrauch weniger als 30 weniger als 30

%%

Verbrauch für den Verbrauch für den Anteil mehr als 30 Anteil mehr als 30

%%

Vergütungssatz für Eigenverbrauch (netto) Vergütungssatz für Eigenverbrauch (netto) pro KWhpro KWh

8,05 Cent8,05 Cent 12,43 Cent12,43 Cent

nicht bezahlter Haushaltsstrom (netto) pro nicht bezahlter Haushaltsstrom (netto) pro KWhKWh

20,00 Cent20,00 Cent 20,00 Cent20,00 Cent

Summe (netto) pro KWhSumme (netto) pro KWh 28,05 Cent28,05 Cent 32,43 Cent32,43 Cent

Vergütung bei Netzeinspeisung (netto) pro Vergütung bei Netzeinspeisung (netto) pro KWhKWh

24,43 Cent24,43 Cent 24,43 Cent24,43 Cent

Vorteil bei Eigenverbrauch (netto) pro Vorteil bei Eigenverbrauch (netto) pro KWhKWh

03,62 Cent03,62 Cent 08,00 Cent08,00 Cent

Erneuerbare EnergieErneuerbare Energie

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Wird der erzeugte Strom ins öffentliche Netz eingespeist und vom Wird der erzeugte Strom ins öffentliche Netz eingespeist und vom Netzbetreiber vergütet, handelt es sich hierbei um gewerbliche Netzbetreiber vergütet, handelt es sich hierbei um gewerbliche Einnahmen und der Anlagenbetreiber gilt somit als Unternehmer. Einnahmen und der Anlagenbetreiber gilt somit als Unternehmer.

EinkommensteuerEinkommensteuer der Anlagenbetreiber muss in seiner Einkommensteuererklärung der Anlagenbetreiber muss in seiner Einkommensteuererklärung

eine Gewinnermittlung durchführeneine Gewinnermittlung durchführen

UmsatzsteuerUmsatzsteuer werden mehr als 50 % des erzeugten Stroms eingespeist, ist der werden mehr als 50 % des erzeugten Stroms eingespeist, ist der

Anlagenbetreiber umsatzsteuerpflichtigAnlagenbetreiber umsatzsteuerpflichtig

GewerbesteuerGewerbesteuer Gewerbesteuer entsteht, wenn der Gewinn aus der gewerblichen Gewerbesteuer entsteht, wenn der Gewinn aus der gewerblichen

Tätigkeit mehr als 24.500 Euro pro Jahr beträgtTätigkeit mehr als 24.500 Euro pro Jahr beträgt

1104/11/23

Steuerrechtliche Behandlung von Steuerrechtliche Behandlung von PhotovoltaikanlagenPhotovoltaikanlagen

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lineare Abschreibunglineare Abschreibungjährlich 5 % über 20 Jahre jährlich 5 % über 20 Jahre Bemessungsgrundlage Anschaffungs- und Herstellungskosten Bemessungsgrundlage Anschaffungs- und Herstellungskosten

– SonderabschreibungSonderabschreibungim Jahr der Anschaffung/Herstellung oder in den darauffolgenden im Jahr der Anschaffung/Herstellung oder in den darauffolgenden

vier Jahren insgesamt 20 % der Anschaffungskosten zusätzlich der vier Jahren insgesamt 20 % der Anschaffungskosten zusätzlich der linearen Abschreibunglinearen Abschreibung

Voraussetzung: Es wird nicht mehr als 10% des Stroms für private Voraussetzung: Es wird nicht mehr als 10% des Stroms für private Zwecke verwendetZwecke verwendet

– InvestitionsabzugsbetragInvestitionsabzugsbetragMöglichkeit bis zu 40 % einer geplanten zukünftigen Anschaffung Möglichkeit bis zu 40 % einer geplanten zukünftigen Anschaffung

gewinnmindernd abzusetzen (soweit die Voraussetzungen zur Bildung gewinnmindernd abzusetzen (soweit die Voraussetzungen zur Bildung eines Investitionsabzugsbetrag erfüllt sind)eines Investitionsabzugsbetrag erfüllt sind)

Die Degressive Abschreibung kann für Investitionen ab 2011 nicht mehr beansprucht werden.Die Degressive Abschreibung kann für Investitionen ab 2011 nicht mehr beansprucht werden.

1204/11/23

Steuerrechtliche Steuerrechtliche AbschreibungsmöglichkeitenAbschreibungsmöglichkeiten

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Der Betrieb einer Photovoltaikanlage unterliegt der UmsatzsteuerDer Betrieb einer Photovoltaikanlage unterliegt der Umsatzsteuer

Anders als bei der Einkommensteuer kann eine Person bei der Umsatzsteuer Anders als bei der Einkommensteuer kann eine Person bei der Umsatzsteuer nur einmal Unternehmer seinnur einmal Unternehmer sein

alle Umsätze aus der Photovoltaikanlage und aus anderen alle Umsätze aus der Photovoltaikanlage und aus anderen „selbständigen“ Tätigkeiten werden in einer Umsatzsteuer-Voranmeldung „selbständigen“ Tätigkeiten werden in einer Umsatzsteuer-Voranmeldung bzw. Umsatzsteuerjahreserklärung zusammengefasstbzw. Umsatzsteuerjahreserklärung zusammengefasst

Umsätze als „Kleinunternehmer“ steuerfrei zu lassen ist abhängig davon, Umsätze als „Kleinunternehmer“ steuerfrei zu lassen ist abhängig davon,

ob der Grenzwert von 17.500 Euro im vorangegangen Kalenderjahr ob der Grenzwert von 17.500 Euro im vorangegangen Kalenderjahr überschritten wurde und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro überschritten wurde und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigtvoraussichtlich nicht übersteigt

VorsteuerabzugVorsteuerabzug die auf den Kauf einer Photovoltaikanlage zu entrichtende Umsatzsteuer die auf den Kauf einer Photovoltaikanlage zu entrichtende Umsatzsteuer

kann als Vorsteuer geltend gemacht werdenkann als Vorsteuer geltend gemacht werden ändert sich das Nutzungsverhältnis gegenüber dem Jahr, in dem der ändert sich das Nutzungsverhältnis gegenüber dem Jahr, in dem der

Vorsteuerabzug erstmalig beansprucht wurde, ist laut § 15a UStG eine Vorsteuerabzug erstmalig beansprucht wurde, ist laut § 15a UStG eine Korrektur erforderlichKorrektur erforderlich

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Besonderheiten bei der UmsatzsteuerBesonderheiten bei der Umsatzsteuer

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VorsteuerabzugVorsteuerabzug

Beispiel:Beispiel:

1404/11/23

Ermittlung der AnschaffungskostenErmittlung der Anschaffungskosten

Anschaffungskosten bruttoAnschaffungskosten brutto 119.000 Euro119.000 Euro

- in Rechnung gestellte Vorsteuer- in Rechnung gestellte Vorsteuer 19.000 Euro19.000 Euro

= Anschaffungskosten netto= Anschaffungskosten netto 100.000 Euro100.000 Euro

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Beispiel: Beispiel:

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20112011

zu versteuerndes Einkommenzu versteuerndes Einkommen 100.000 Euro100.000 Euro

Solaranlage in Planung, Solaranlage in Planung, NettoanschaffungspreisNettoanschaffungspreis

100.000 Euro100.000 Euro

davon 40 % Investitionsabzugsbetragdavon 40 % Investitionsabzugsbetrag 40.000 Euro40.000 Euro

tatsächlich zu versteuerndes Einkommentatsächlich zu versteuerndes Einkommen 60.000 Euro60.000 Euro

20122012

Bemessungsgrundlage für lineare Bemessungsgrundlage für lineare Abschreibung von 5 %Abschreibung von 5 %

60.000 Euro60.000 Euro

AfAAfA 3.000 Euro3.000 Euro

Sonder-AfA 20 % von 60.000Sonder-AfA 20 % von 60.000 12.000 Euro12.000 Euro

Abschreibung gesamtAbschreibung gesamt 15.000 Euro15.000 Euro

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können bis zu 40 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten gewinn-mindernd ansetzen, sofern diese die Anschaffung neuer oder gebrauchter beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens planen.

Investitionsabzugsbetrag optimalInvestitionsabzugsbetrag optimalausgenutztausgenutzt

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Ermittlung der EinkünfteErmittlung der EinkünfteBeispiel: Ermittlung der Einkünfte (Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb) Beispiel: Ermittlung der Einkünfte (Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb) durch Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und -ausgaben:durch Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und -ausgaben:

1604/11/23

a) Betriebseinnahmen:a) Betriebseinnahmen:

Zahlungen des Netzbetreibers (netto)Zahlungen des Netzbetreibers (netto)

+ vereinnahmte Umsatzsteuer+ vereinnahmte Umsatzsteuer

+ vom Finanzamt erstattete und verrechnete Umsatzsteuer+ vom Finanzamt erstattete und verrechnete Umsatzsteuer

= Summe Betriebseinnahmen= Summe Betriebseinnahmen

b) Betriebsausgaben:b) Betriebsausgaben:

Absetzungen für AbnutzungAbsetzungen für Abnutzung

+ gezahlte Vorsteuerbeträge+ gezahlte Vorsteuerbeträge

+ an das Finanzamt gezahlte ggf. verrechnete Umsatzsteuer+ an das Finanzamt gezahlte ggf. verrechnete Umsatzsteuer

+ Schuldzinsen+ Schuldzinsen

+ sonstige Betriebsausgaben (Instandhaltungskosten, + sonstige Betriebsausgaben (Instandhaltungskosten, Versicherung …)Versicherung …)

= Summe Betriebsausgaben= Summe Betriebsausgaben

c) Gewinn:c) Gewinn:

Summe Summe BetriebseinnahmenBetriebseinnahmen

- Summe - Summe BetriebsausgabenBetriebsausgaben

= Gewinn/Verlust= Gewinn/Verlust

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Photovoltaik auf Betriebsgebäuden – Sonderregelung bei Photovoltaik auf Betriebsgebäuden – Sonderregelung bei NetzeinspeisungNetzeinspeisung

solche Solaranlagen gelten als eigenes Wirtschaftsgut solche Solaranlagen gelten als eigenes Wirtschaftsgut und müssen vom Gebäude unabhängig abgeschrieben und müssen vom Gebäude unabhängig abgeschrieben werdenwerden

bei Einspeisevergütung handelt es sich um Einnahmen bei Einspeisevergütung handelt es sich um Einnahmen aus Gewerbebetrieb, unabhängig von der Tätigkeit eines aus Gewerbebetrieb, unabhängig von der Tätigkeit eines UnternehmensUnternehmens

Zusammenstellung der Umsätze müssen für die Zusammenstellung der Umsätze müssen für die Solaranlage separat Solaranlage separat erstellt werdenerstellt werden

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Erneuerbare EnergieErneuerbare Energie

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FörderprogrammeFörderprogramme

gegenwärtig fördert die KfW Photovoltaikanlagen mit ihrem gegenwärtig fördert die KfW Photovoltaikanlagen mit ihrem Programm „Erneuerbare Energien – Standard“ durch Programm „Erneuerbare Energien – Standard“ durch langfristige zinsgünstige Darlehen mit tilgungsfreien langfristige zinsgünstige Darlehen mit tilgungsfreien AnlaufjahrenAnlaufjahren

steuerliche Förderung bei energetischer Sanierung für steuerliche Förderung bei energetischer Sanierung für Vermieter und Besitzer eigengenutzter Häuser oder Vermieter und Besitzer eigengenutzter Häuser oder EigentumswohnungenEigentumswohnungen

1804/11/23

Erneuerbare EnergieErneuerbare Energie

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Wir prüfen für Sie, ob sich die Investition in eine Photovoltaik-Wir prüfen für Sie, ob sich die Investition in eine Photovoltaik-Anlage an Ihrem Gebäude lohnt. Anlage an Ihrem Gebäude lohnt.

1904/11/23

Erneuerbare EnergieErneuerbare Energie

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Unsere Leistung für SieUnsere Leistung für Sie

Unterstützung bei Finanz- und InvestitionsentscheidungenUnterstützung bei Finanz- und Investitionsentscheidungen

Erstellung der Einkommensteuererklärung inkl. der AnlagenErstellung der Einkommensteuererklärung inkl. der AnlagenEÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung)EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung)Anlage G (Einkünfte aus Gewebebetrieb bzw. Anlage G (Einkünfte aus Gewebebetrieb bzw.

selbständiger Tätigkeit)selbständiger Tätigkeit)

monatliche bzw. vierteljährliche monatliche bzw. vierteljährliche UmsatzsteuervoranmeldungUmsatzsteuervoranmeldung

Erstellung der UmsatzsteuerjahreserklärungErstellung der Umsatzsteuerjahreserklärung

Erstellung der GewerbesteuererklärungErstellung der Gewerbesteuererklärung

2004/11/23

Erneuerbare EnergieErneuerbare Energie

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Wir beobachten für Sie das aktuell laufende Recht und informieren Wir beobachten für Sie das aktuell laufende Recht und informieren Sie regelmäßig über NeuerungenSie regelmäßig über Neuerungen

BFH: Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit der Installation einer BFH: Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit der Installation einer PhotovoltaikanlagePhotovoltaikanlage

BFH, Pressemitteilung Nr. 90/11 vom 09.11.2011 zu den Urteilen XI R 29/09, BFH, Pressemitteilung Nr. 90/11 vom 09.11.2011 zu den Urteilen XI R 29/09, XI R 21/10 und XI R 29/10 vom 19.07.2011XI R 21/10 und XI R 29/10 vom 19.07.2011

Steuerliche Anreize für energetische Wohngebäudesanierung Steuerliche Anreize für energetische Wohngebäudesanierung Bundesregierung, Pressemitteilung vom 26.10.2011, Bundesrat, Bundesregierung, Pressemitteilung vom 26.10.2011, Bundesrat, Pressemitteilung vom 08.11.2011Pressemitteilung vom 08.11.2011

Koalition setzt energetische Gebäudesanierung mit Änderungen Koalition setzt energetische Gebäudesanierung mit Änderungen durch Deutscher Bundestag, Pressemitteilung vom 29.06.2011 durch Deutscher Bundestag, Pressemitteilung vom 29.06.2011 (LEXinform (LEXinform Dok.-Nr. 0436627)Dok.-Nr. 0436627)

Förderung der energetischen Gebäudesanierung wird begrüßt Förderung der energetischen Gebäudesanierung wird begrüßt Deutscher Bundestag, Pressemitteilung vom 27.06.2011 (LEXinform Deutscher Bundestag, Pressemitteilung vom 27.06.2011 (LEXinform Dok.-Nr. 0436606)Dok.-Nr. 0436606)

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Erneuerbare EnergieErneuerbare Energie

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Informationen für Sie zum MitnehmenInformationen für Sie zum Mitnehmen

Mandanten-Info Mandanten-Info „Photovoltaik oder Blockheizkraftwerk – lohnende „Photovoltaik oder Blockheizkraftwerk – lohnende Investitionen?Investitionen?

TRIALOG Ausgabe 02/2011TRIALOG Ausgabe 02/2011

2204/11/23

Mandanten-Info

Photovoltaik oder Blockheizkraftwerk –

lohnende Investitionen?

Fehlt noch Titelblatt

Erneuerbare EnergieErneuerbare Energie

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2304/11/23

Haben Sie Fragen? Haben Sie Fragen?

Meine Team und ich stehen Ihnen Meine Team und ich stehen Ihnen

gerne zur Verfügung.gerne zur Verfügung.

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Aktuelle Urteile – Informationen Aktuelle Urteile – Informationen LEXinform-DokumenteLEXinform-Dokumente

Photovoltaikanlage – Lexikon des Steuerrechts, Dok.-Nr. 0631127Photovoltaikanlage – Lexikon des Steuerrechts, Dok.-Nr. 0631127Photovoltaikanlage, Anschaffung – Lexikon Rechnungswesen, Photovoltaikanlage, Anschaffung – Lexikon Rechnungswesen,

Dok.-Nr. 5301634Dok.-Nr. 5301634Photovoltaikanlage, Abschreibung – Lexikon Rechnungswesen, Photovoltaikanlage, Abschreibung – Lexikon Rechnungswesen,

Dok.-Nr. 5305251Dok.-Nr. 5305251Unternehmereigenschaft und Besteuerung beim Betrieb von Anlagen zur Unternehmereigenschaft und Besteuerung beim Betrieb von Anlagen zur

Erzeugung von Strom (Photovoltaikanlagen), Dok.-Nr. 5233328, Erzeugung von Strom (Photovoltaikanlagen), Dok.-Nr. 5233328, Dok.-Nr. 2616985Dok.-Nr. 2616985

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Erneuerbare EnergieErneuerbare Energie