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Steuerrecht

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Steuerrecht. Nach der Art der Erhebung. Direkte Steuern. Indirekte Steuern. Steuerschuldner/in = Steuerträger/in. Steuerschuldner/in  Steuerträger/in. Beispiel: Einkommensteuer. Einteilung der Steuern. Beispiel: Umsatzsteuer. Einteilung der Steuern. Nach dem Steuergegenstand. - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: Steuerrecht

Steuerrecht

Page 2: Steuerrecht

Einteilung der Steuern

Beispiel: Umsatzsteuer

Nach der Art der Erhebung

Direkte Steuern Indirekte Steuern

Steuerschuldner/in = Steuerträger/in

Steuerschuldner/in Steuerträger/in

Beispiel: Einkommensteuer

Page 3: Steuerrecht

Einteilung der Steuern

Nach dem Steuergegenstand

* Besitzsteuern

* Ertragssteuern

* Vermögenssteuern

* Verkehrssteuern

* Verbrauchssteuern

Page 4: Steuerrecht

Einteilung der Steuern

Nach der Ertragshoheit

* Bundesabgaben

* Landesabgaben

* Gemeinschaftliche Bundes- und Landesabgaben

* Gemeindeabgaben

Page 5: Steuerrecht

Einteilung der Steuern

Nach Personen- oder Sachsteuern

Personen-(Subjekt)steuern Sach-(Objekt)steuern

Höhe der Steuer hängt von der persönlichen Situation des Steuerpflichtigen ab.

Höhe der Steuer ist von objektbezogenen Merkmalen abhängig.

Page 6: Steuerrecht

Einteilung der Steuern

Nach Veranlagungs- oder Selbstbemessungssteuern

Veranlagungssteuern Selbstbemessungssteuern

Finanzamt legt Steuer fest.

Steuer muss selbst berechnet werden.

Page 7: Steuerrecht

EinkommensteuerErhebungsformen

Einkommens-steuer i. e. S.

Lohnsteuer

Kapitalertragssteuer

Page 8: Steuerrecht

EinkommensteuerDie sieben Einkunftsarten

1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

2. Einkünfte aus selbständiger Arbeit

3. Einkünfte aus Gewerbebetrieb

4. Einkünfte aus nicht-selbständiger Arbeit

5. Einkünfte aus Kapitalvermögen

6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

7. Sonstige Einkünfte gemäß § 29 EStG

1 - 3: Betriebliche Einkünfte

4 - 7: Außerbetriebliche Einkünfte

1 - 4: Haupt-einkunftsarten

5 - 7: Neben-einkunftsarten

Page 9: Steuerrecht

Einkommensteuer

Gewinnermittlungsarten

* Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG

* Betriebsvermögensvergleich nach § 5 Abs. 1 EStG

* Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG

* Pauschalierung nach § 17 EStG

Page 10: Steuerrecht

EinkommensteuerBerechnung der Einkommensteuer

Gesamtbetrag der Einkünfte aus den sieben Einkunftsarten

- Sonderausgaben

- außergewöhnliche Belastungen

= Einkommen nach § 2 Abs. 2 EStG

Ermittlung der Einkommensteuer unter Tarifanwendung

- Absetzbeträge

- einbehaltene Lohnsteuer

- einbehaltene Kapitalertragssteuer

- geleistete Vorauszahlungen

= Einkommensteuer-Zahllast oder Gutschrift

Page 11: Steuerrecht

Einkommensteuer

Steuertarif

für die ersten € 3.640 0 %für die weiteren € 3.630 21 %für die weiteren € 14.530 31%für die weiteren € 29.070 41%für alle weiteren Beträge 50%

Page 12: Steuerrecht

Einkommensteuer

Lohnsteuer

• Für Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit

• Die Lohnsteuer wird direkt vom Arbeitgeber im Abzugswege erhoben und an das Finanzamt abgeführt

Page 13: Steuerrecht

Einkommensteuer

Arbeitnehmerveranlagung

* Wenn der Arbeitnehmer im Kalenderjahr neben den Diensteinkünften noch andere Einkünfte von mehr als € 730,-- bezogen hat.

* Wenn der Dienstnehmer in mehreren Dienstverhältnissen gleichzeitig beschäftigt war.

* Wenn eine Veranlagung beantragt wurde.

Page 14: Steuerrecht

Einkommensteuer

Kapitalertragssteuer

- Gewinnanteile, Zinsen und sonstige Bezüge aus Aktien und GmbH-Anteilen

- Einkünfte des echten stillen Gesellschafters

- Zinserträge aus Bankguthaben

- Kapitalerträge aus festverzinslichen Wertpapieren (zB Anleihen)

Steuersatz: 25 %

Page 15: Steuerrecht

Einkommensteuer

Körperschaftssteuer

= Ertragssteuer der juristischen Personen

Steuersatz: 34 %