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Pressemitteilung vom 19.12.2011 12:22:12 [ID 627649 / Politik] Am 12. Dezember 2011 reichte die Marburger Polizeibeamtin Sabine R. beim Amtsgericht Marburg eine Unterlassungsklage gegen Robert Walter ein. Dieser würde angeblich in Internetveröffentlichungen unwahr die Behauptung verbreiten, dass die Polizeibeamtin Sabine R. ihm am 4.9.2010 mit Zwangssterilisation, Kastration und Mord gedroht hatte. Tatsächlich veröffentlicht Robert Walter seit Mai 2011 Blogbeiträge, in denen er unter anderem über die Drohungen der Polizeibeamtin Sabine R. vom 4.9.2010 berichtet. Seit Dezember 2007 ist Herr Walter wie viele andere Menschen in der BRD von Gang-Stalking und Bestrahlung mit elektronischen Waffen betroffen. Zahlreiche Strafanzeigen von ihm wie von anderen Opfern haben keine Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft zur Folge. Am 15.12.2011 bekam Herr Walter eine Ladung des Amtsgerichts Marburg zu einer mündlichen Verhandlung am 29. Dezember 2011, um 9 Uhr im Raum 152 zugestellt. Die Polizeibeamtin Sabine R. hat ein einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Herrn Walter angestrengt, um ihm verbieten zu lassen - bei Androhung von 250 000 Euro bzw. Ordnungshaft - über sie im Internet zu berichten. POKin Sabine R. hatte Herrn Walter am 4.9.2010 mit Zwangssterilisation, Kastration und Mord gedroht. Am 3.11.2010 wurde von einem Urologen mit einem Spermiogramm die Zeugungsunfähigkeit des Herrn Walter festgestellt. Die Polizeibeamtin Sabine R. nahm am 4.9.2010 Bezug auf zahlreiche Ereignisse aus dem Leben des Herrn Walter, sie wusste über intimste und persönlichste Erlebnisse von Herrn Walter Bescheid; bis zurück in seine Kindheit. Es ist dadurch und durch viele andere Informationen, über die er verfügt, für Herrn Walter evident, dass er sein ganzes Leben mit staatlichem Wissen observiert und manipuliert worden ist, vermutlich auch mit hochtechnologischem Mindcontrol. Herr Walter hatte in der Sache Strafanzeige erstattet gegen POKin Sabine R., Hubert P. und Tamara B. wegen Verdachts der schweren Körperverletzung bzw. Beihilfe zu derselben, Bildung einer terroristischen Vereinigung und zahlreicher anderer Straftaten. Bis hinauf zum Bundesverfassungsgericht sah der Staat keinen Anlass, zu ermitteln. Verfassungsbeschwerden von Herrn Walter wurden vom Bundesverfassungsgericht ohne Begründung abgeschmettert. Auch eine Petition an den deutschen Bundestag vom 20. Juli 2011, in der Herr Walter den Petitionsausschuss aufforderte, sich mit den Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der BRD auseinanderzusetzen, dürfte zum Handlungsbedarf auf Seiten der Täter geführt haben. Herrn Walter liegen bis zum heutigen Tag keine Informationen darüber vor, dass der mittlerweile zuständige Petitionsausschuss des Hessischen Landtags in der Sache tätig geworden wäre. Es ist dokumentiert, dass auf die Vernehmung von weiteren Zeugen, die die von den Polizeibeamten unwahr geschilderten Umstände der Ingewahrsamnahme des Herrn Walter am Marburger Zwangssterilisationsskandal: Polizeibeamtin Sabine R. reicht Unterlassungsklage gegen Folteropfer Robert Walter ein Raumduft aus echtem Lemongrass 100% natürlich 19.99 inkl. MWSt. Handmade in Switzerland Bis 4 Monate natürlicher Wohlfühlduft für Ihr Zuhause oder Ihren Spa-Bereich. 200ml Glasflakon mit 29cm langen Rattanstäbchen. Versandkosten 3.50 Ab 3 Flakons versandkostenfrei. News4Press Kiosk Lemongrass 200ml Flakon: Anzahl 0 Lavendel 200ml Flakon: Anzahl 0 Total Rechnungsbetrag inkl. Porto aktualisieren 0 Lieferadresse: Vorname: Name: Adresse: PLZ/Ort: Land: Deutschland Email: Bezahlung: Informationen zum Hersteller: Jeppesen Manufaktur Politik und Meinungen Portal in BETA. Original Text Meldungen / Pressemeldungen Like 0 Generated with www.html-to-pdf.net Page 1 / 2

Strahlenfolter - Robert Walter Seit 2012 in Der Psychiatrie - Marburger Zwangssterilisationsskandal

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Pressemitteilung vom 19.12.2011 12:22:12 [ID 627649 / Politik]

Am 12. Dezember 2011 reichte die Marburger Polizeibeamtin Sabine R. beim

Amtsgericht Marburg eine Unterlassungsklage gegen Robert Walter ein. Dieser

würde angeblich in Internetveröffentlichungen unwahr die Behauptung

verbreiten, dass die Polizeibeamtin Sabine R. ihm am 4.9.2010 mit

Zwangssterilisation, Kastration und Mord gedroht hatte.

Tatsächlich veröffentlicht Robert Walter seit Mai 2011 Blogbeiträge, in denen er unter anderem über

die Drohungen der Polizeibeamtin Sabine R. vom 4.9.2010 berichtet. Seit Dezember 2007 ist Herr

Walter wie viele andere Menschen in der BRD von Gang-Stalking und Bestrahlung mit

elektronischen Waffen betroffen. Zahlreiche Strafanzeigen von ihm wie von anderen Opfern haben

keine Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft zur Folge.

Am 15.12.2011 bekam Herr Walter eine Ladung des Amtsgerichts Marburg zu einer mündlichen

Verhandlung am 29. Dezember 2011, um 9 Uhr im Raum 152 zugestellt.

Die Polizeibeamtin Sabine R. hat ein einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Herrn Walter

angestrengt, um ihm verbieten zu lassen - bei Androhung von 250 000 Euro bzw. Ordnungshaft -

über sie im Internet zu berichten.

POKin Sabine R. hatte Herrn Walter am 4.9.2010 mit Zwangssterilisation, Kastration und Mord

gedroht. Am 3.11.2010 wurde von einem Urologen mit einem Spermiogramm die

Zeugungsunfähigkeit des Herrn Walter festgestellt.

Die Polizeibeamtin Sabine R. nahm am 4.9.2010 Bezug auf zahlreiche Ereignisse aus dem Leben

des Herrn Walter, sie wusste über intimste und persönlichste Erlebnisse von Herrn Walter

Bescheid; bis zurück in seine Kindheit.

Es ist dadurch und durch viele andere Informationen, über die er verfügt, für Herrn Walter evident,

dass er sein ganzes Leben mit staatlichem Wissen observiert und manipuliert worden ist,

vermutlich auch mit hochtechnologischem Mindcontrol.

Herr Walter hatte in der Sache Strafanzeige erstattet gegen POKin Sabine R., Hubert P. und

Tamara B. wegen Verdachts der schweren Körperverletzung bzw. Beihilfe zu derselben, Bildung

einer terroristischen Vereinigung und zahlreicher anderer Straftaten. Bis hinauf zum

Bundesverfassungsgericht sah der Staat keinen Anlass, zu ermitteln. Verfassungsbeschwerden von

Herrn Walter wurden vom Bundesverfassungsgericht ohne Begründung abgeschmettert.

Auch eine Petition an den deutschen Bundestag vom 20. Juli 2011, in der Herr Walter den

Petitionsausschuss aufforderte, sich mit den Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der BRD

auseinanderzusetzen, dürfte zum Handlungsbedarf auf Seiten der Täter geführt haben. Herrn

Walter liegen bis zum heutigen Tag keine Informationen darüber vor, dass der mittlerweile

zuständige Petitionsausschuss des Hessischen Landtags in der Sache tätig geworden wäre.

Es ist dokumentiert, dass auf die Vernehmung von weiteren Zeugen, die die von den

Polizeibeamten unwahr geschilderten Umstände der Ingewahrsamnahme des Herrn Walter am

Marburger Zwangssterilisationsskandal: Polizeibeamtin Sabine R. reicht Unterlassungsklage gegen Folteropfer Robert Walter ein

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4.9.2010 mitbekommen haben, verzichtet wurde. Umso mehr Zeugen, desto mehr widersprüchliche

Aussagen, mit denen die Wahrheit vertuscht werden müsste.

Dieser Fall dürfte einen Präzedenzfall darstellen. Es ist wohl einmalig in der Nachkriegsgeschichte

der BRD, dass einem Bürger in den Räumlichkeiten eines Polizeipräsidiums von einer Polizeibeamtin

ins Gesicht gesagt wird, dass er zwangssterilisiert worden sei und anschließend von einem

Urologen per Spermiogramm bestätigt bekommt, dass er zeugungsunfähig ist.

Es wird in dem von der Polizeibeamtin Sabine R. angestrengten Verfahren darum gehen, ob ein

Opfer von staatlicher Gewalt in der BRD über diese ihm angetane Gewalt öffentlich berichten darf

oder ob es ihm untersagt werden kann, was einer faktischen staatlichen Zensur gleichkäme.

Wie sich abzeichnet, wird Herr Walter beantragen, die Klage der Frau POKin Sabine R. abzuweisen

und auch hier bis in die letzte Instanz gehen.

9 C 1356/11 (84) bei dem Amtsgericht Marburg

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