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Pressemitteilung vom 19.12.2011 12:22:12 [ID 627649 / Politik]
Am 12. Dezember 2011 reichte die Marburger Polizeibeamtin Sabine R. beim
Amtsgericht Marburg eine Unterlassungsklage gegen Robert Walter ein. Dieser
würde angeblich in Internetveröffentlichungen unwahr die Behauptung
verbreiten, dass die Polizeibeamtin Sabine R. ihm am 4.9.2010 mit
Zwangssterilisation, Kastration und Mord gedroht hatte.
Tatsächlich veröffentlicht Robert Walter seit Mai 2011 Blogbeiträge, in denen er unter anderem über
die Drohungen der Polizeibeamtin Sabine R. vom 4.9.2010 berichtet. Seit Dezember 2007 ist Herr
Walter wie viele andere Menschen in der BRD von Gang-Stalking und Bestrahlung mit
elektronischen Waffen betroffen. Zahlreiche Strafanzeigen von ihm wie von anderen Opfern haben
keine Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft zur Folge.
Am 15.12.2011 bekam Herr Walter eine Ladung des Amtsgerichts Marburg zu einer mündlichen
Verhandlung am 29. Dezember 2011, um 9 Uhr im Raum 152 zugestellt.
Die Polizeibeamtin Sabine R. hat ein einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Herrn Walter
angestrengt, um ihm verbieten zu lassen - bei Androhung von 250 000 Euro bzw. Ordnungshaft -
über sie im Internet zu berichten.
POKin Sabine R. hatte Herrn Walter am 4.9.2010 mit Zwangssterilisation, Kastration und Mord
gedroht. Am 3.11.2010 wurde von einem Urologen mit einem Spermiogramm die
Zeugungsunfähigkeit des Herrn Walter festgestellt.
Die Polizeibeamtin Sabine R. nahm am 4.9.2010 Bezug auf zahlreiche Ereignisse aus dem Leben
des Herrn Walter, sie wusste über intimste und persönlichste Erlebnisse von Herrn Walter
Bescheid; bis zurück in seine Kindheit.
Es ist dadurch und durch viele andere Informationen, über die er verfügt, für Herrn Walter evident,
dass er sein ganzes Leben mit staatlichem Wissen observiert und manipuliert worden ist,
vermutlich auch mit hochtechnologischem Mindcontrol.
Herr Walter hatte in der Sache Strafanzeige erstattet gegen POKin Sabine R., Hubert P. und
Tamara B. wegen Verdachts der schweren Körperverletzung bzw. Beihilfe zu derselben, Bildung
einer terroristischen Vereinigung und zahlreicher anderer Straftaten. Bis hinauf zum
Bundesverfassungsgericht sah der Staat keinen Anlass, zu ermitteln. Verfassungsbeschwerden von
Herrn Walter wurden vom Bundesverfassungsgericht ohne Begründung abgeschmettert.
Auch eine Petition an den deutschen Bundestag vom 20. Juli 2011, in der Herr Walter den
Petitionsausschuss aufforderte, sich mit den Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der BRD
auseinanderzusetzen, dürfte zum Handlungsbedarf auf Seiten der Täter geführt haben. Herrn
Walter liegen bis zum heutigen Tag keine Informationen darüber vor, dass der mittlerweile
zuständige Petitionsausschuss des Hessischen Landtags in der Sache tätig geworden wäre.
Es ist dokumentiert, dass auf die Vernehmung von weiteren Zeugen, die die von den
Polizeibeamten unwahr geschilderten Umstände der Ingewahrsamnahme des Herrn Walter am
Marburger Zwangssterilisationsskandal: Polizeibeamtin Sabine R. reicht Unterlassungsklage gegen Folteropfer Robert Walter ein
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4.9.2010 mitbekommen haben, verzichtet wurde. Umso mehr Zeugen, desto mehr widersprüchliche
Aussagen, mit denen die Wahrheit vertuscht werden müsste.
Dieser Fall dürfte einen Präzedenzfall darstellen. Es ist wohl einmalig in der Nachkriegsgeschichte
der BRD, dass einem Bürger in den Räumlichkeiten eines Polizeipräsidiums von einer Polizeibeamtin
ins Gesicht gesagt wird, dass er zwangssterilisiert worden sei und anschließend von einem
Urologen per Spermiogramm bestätigt bekommt, dass er zeugungsunfähig ist.
Es wird in dem von der Polizeibeamtin Sabine R. angestrengten Verfahren darum gehen, ob ein
Opfer von staatlicher Gewalt in der BRD über diese ihm angetane Gewalt öffentlich berichten darf
oder ob es ihm untersagt werden kann, was einer faktischen staatlichen Zensur gleichkäme.
Wie sich abzeichnet, wird Herr Walter beantragen, die Klage der Frau POKin Sabine R. abzuweisen
und auch hier bis in die letzte Instanz gehen.
9 C 1356/11 (84) bei dem Amtsgericht Marburg
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anti-eugenik-blog Robert Walter Ockershäuserstr. 82 35037 Marburg Tel:06421/350141 [email protected]
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