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Streckenausschreibung und Vergaberecht Die Forderungen der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft Stand: 13.4.2015 Wir leben Gemeinschaft Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft

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Streckenausschreibung und VergaberechtDie Forderungen der Eisenbahn- und VerkehrsgewerkschaftStand: 13.4.2015

Wir leben GemeinschaftEisenbahn- undVerkehrsgewerkschaft

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Der SPNV ist eine Erfolgsgeschichte

Eisenbahn- undVerkehrsgewerkschaft Wir leben Gemeinschaft.

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Seit der Bahnreform wurde das Verkehrsangebot auf vielen Strecken verbessert:•die Fahrgastzahlen steigen. •manche Strecke wurde reaktiviert. •viele neue Ideen wurden umgesetzt.

Nicht alles ist gut. Doch endlich hat die Eisenbahn im Nahverkehr wieder eine Perspektive – auch abseits der Ballungsräume.

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Beschäftigte leisten gute Arbeit

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Dabei sind es die Eisenbahnerinnen und Eisenbahner, die dafür sorgen, dass der Betrieb läuft. Sie sind es, die am Tag, des abends, nachts, an Wochenenden und auch an den Feiertagen arbeiten. Für die Fahrgäste sind unsere Kolleginnen und Kollegen - die Eisenbahnerinnen und Eisenbahner – stets als Ansprechpartner da.Doch sie, die Triebfahrzeugführerinnen und Triebfahrzeugführer, das Zugbegleitpersonal, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Werkstätten oder in der Verwaltung – aber auch on vielen anderen Berufsgruppen – sind immer wieder gezwungen, mit den oft übertriebenen Sparmaßnahmen der Betreiber oder bei der Infrastruktur zurechtzukommen.Das müssen wir ändern.

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Die Farben wechseln – die Gleise bleiben

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Alle paar Jahre werden die Aufträge im SPNV neu vergeben, heute meist durch europaweite Ausschreibung. Oft kommt ein neues Unternehmen zum Zuge. Mit ihm kommen neue Fahrzeuge, neue Farben und neue Logos. Die Gleise, die Bahnhöfe und die Fahrgäste bleiben. Nur das Personal soll gehen!

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Und das Personal?

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Zwar werden manche Kolleginnen und Kollegen vom neuen Unternehmen übernommen, aber in der Regel zu schlechteren Bedingungen. Anrechte aus betrieblicher Altersvorsorge, langjähriger Betriebszugehörigkeit, Fahrvergünstigungen fallen weg, und manchmal verfallen auch Resturlaub und angesammelte Überstunden – nur wegen einer neuen Unternehmensbekleidung? Andere können vielleicht beim alten Arbeitgeber bleiben. Doch die müssen meist den Arbeitsort wechseln – mit längeren Anfahrtswegen, oft aber auch Umzug in ein anderes Bundesland. Wer „übrig bleibt“, meldet sich beim Jobcenter!

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Wer ist betroffen – und wie oft?

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Im SPNV arbeiten in Deutschland rund 50.000 Menschen. Auf jeden kommen mit Ehepartnern, Kindern oder auch anderen Angehörigen, die mitversorgt, oder auch gepflegt werden müssen, mindestens zwei bis drei weitere betroffene Menschen, insgesamt also bis zu 150.000 Personen. Ein solcher Betreiberwechsel ist kein einmaliges Ereignis. Die meisten Verkehrsverträge laufen zwischen fünf und 15 Jahren, manche sogar noch kürzer. Das bedeutet: Wer heute nach der Schule zur Eisenbahn geht, wird während seines Berufslebens drei, vier- oder fünfmal von Jobverlust, Einkommensverlust oder Umzug betroffen sein. Und zwar nicht durch Wirtschaftskrise oder Insolvenz des Arbeitgebers. Sondern ausschließlich durch politische Entscheidungen von Bund und Ländern bei der Vergabe und im Vergaberecht!

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Wer organisiert und bezahlt den SPNV?

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Seit 1996 ist die Gestaltung des Schienenpersonennahverkehrs Ländersache. Die Länder oder kommunale Zweckverbände entscheiden, welchem Unternehmen sie den Auftrag geben. Der Bund stellt dafür die notwendigen Finanzen als „Regionalisierungsmittel“ bereit. Fast alle „Wettbewerber“ der DB AG sind Tochterunternehmen ausländischer Staatsbahnen, gehören den Bundesländern oder Kommunen. Noch ein Grund mehr, warum nicht einzusehen ist, dass der Wettbewerb auf dem Rücken der Eisenbahnerinnen und Eisenbahner ausgetragen wird. Wie viel Geld der Bund künftig für den SPNV an die Länder überweist, wird in diesem Jahr neu festgelegt. Die Länder fordern die Aufstockung um rund 1,1 Mrd. € pro Jahr. Der Bund knausert noch. Die EVG unterstützt die Forderung der Länder, einschließlich der Festschreibung von Zweckbindung und jährlicher Dynamisierung bis 2030.

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Das bisherige Vergaberecht

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Bei der Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge müssen nach § 613a BGB in bestimmten Fällen die Beschäftigten vom neuen Anbieter zu den gleichen Bedingungen übernommen werden. Im SPNV gilt das aber nur in ganz wenigen Fällen, nämlich wenn der neue Betreiber auch die Fahrzeuge und Werkstatteinrichtungen vom Vorgänger übernimmt.

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Novellierung geplant

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Zur Zeit (Frühjahr 2015) arbeitet die Bundesregierung an einer Novelle des Vergaberechtes. Ende Juni will das Bundeskabinett darüber beschließen und dann den Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen. Federführend ist das Bundeswirtschaftsministerium mit dem SPD-Minister Sigmar Gabriel an der Spitze. Wir fordern, dass es bei dieser Novelle positive Veränderungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gibt und endlich auch die besondere Situation der Eisenbahnerinnen und Eisenbahner berücksichtigt wird!

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Mehr Zuverlässigkeit für die Fahrgäste

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Die Fahrgäste erwarten zu Recht, dass beim neuen Betreiber der Betrieb vom ersten Tag an zuverlässig läuft. Oft klappt das nicht. Und manchmal liegt das an der Personalpolitik des neuen Verkehrsunternehmens. Das jüngste Negativbeispiel ist das Netz von „vlexx“ in Rheinland-Pfalz, wo das Unternehmen erst Monate nach dem Fahrplanwechsel genügend kundiges Personal für den fahrplanmäßigen Betrieb einsetzen kann. Die Betriebsübernahme steht meist ein oder mehrere Jahre vorher fest. Viele Eisenbahnerinnen und Eisenbahner bewerben sich schon lange vor dem Übergabetermin zu anderen Unternehmen – völlig zu Recht, wenn es keine Übernahmegarantie gibt, Einkommensverluste drohen und sich ein Umzug sowieso nicht vermeiden lässt. Somit drohen Personalmangel und Zugausfälle bereits vor dem entscheidenden Fahrplanwechsel! Auch deshalb sind verbindliche Regeln zum Personalübergang wichtig - für die Fahrgäste und für das System Eisenbahn.

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Was sagt die EU?

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Entscheidend für das Vergaberecht im SPNV ist die EU-Verordnung 1370/2007. In Artikel 4 Abs. 5 wird ausdrücklich vorgesehen, dass die zuständigen Behörden die Übernahme des Personals des Vorgängerunternehmens zur Pflicht machen können.

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Beispiele aus dem Ausland

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In Dänemark, den Niederlanden und in Großbritannien ist gesetzlich vorgeschrieben, dass beim Betreiberwechsel das bisherige Personal vom neuen Eisenbahnunternehmen übernommen werden muss. Auch wenn sich der Zuschnitt des Liniennetzes ändert, greifen diese Regelungen, denn es gibt gesetzliche Kriterien dafür, welche Beschäftigten in einem solchen Fall vorrangig übernommen werden müssen. Die notwendigen Informationen werden den Bietern vorab zur Verfügung gestellt, und der Personalübergang klappt meist reibungslos. Allerdings zeigen die Erfahrungen im Ausland auch, dass Löhne, Arbeitsbedingungen und Arbeitsplatzgarantie nicht nur für kurze Zeit, sondern möglichst für die Dauer des gesamten Verkehrsvertrages gesichert sein müssen.

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Unsere Forderungen als EVG

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• Gesetzliche Verpflichtung zur Übernahme aller bisher Beschäftigten durch den neuen Betreiber zu den bisherigen Bedingungen!

• Keine Nachteile bei betrieblicher Altersvorsorge und der Anrechnung zum Beispiel von Zeiten der Betriebszugehörigkeit!

• Garantie des bisherigen Gehalts, auch wenn der neue Betreiber für bestimmte Qualifikationsanteile keinen Bedarf sieht (etwa Zugbegleitpersonal mit/ohne eisenbahnbetriebliche Aufgaben)!

• Klare gesetzliche Regeln zur Auswahl des Personals, wenn Netzzuschnitte des alten und des neuen Betreibers nicht übereinstimmen! 

• Gesetzliche Garantie der bisherigen Gehaltsansprüche und Arbeitsbedingungen für die gesamte Dauer des neuen Verkehrsvertrages!

Nur so bleibt der Eisenbahnerberuf auf Dauer attraktiv!

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Unsere Forderungen als EVG

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Für alle künftigen Vergabeverfahren muss gelten: Alle Eisenbahnerinnen und Eisenbahner, die bisher auf den neu vergebenen Linien beschäftigt waren, müssen vom neuen Betreiber ohne Verluste bei Einkommen, Arbeitszeit und sonstigen Ansprüchen übernommen werden!