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Studienleitfaden Eine Broschüre der Österreichischen HochschülerInnenschaft Stand: 1. September 2010

Studienleitfaden - Kunstuniversität Linz · leben beschäftigen. Solltest du dich also für einen „ausgefallenen“ Themenbereich interessieren, dann ist es auf jeden Fall sinnvoll,

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Studienleitfaden

Eine Broschüre der Österreichischen HochschülerInnenschaft

Stand: 1. September 2010

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Infos und mehr für Studierende

1. September 2010

Studienleitfaden

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1. VORWÖRTER 006

2. allgEmEInES 009

2.1. Entscheidung: matura – und dann? 0102.2. Die Österreichische Hochschülerinnen-

und Hochschülerschaft 0122.3. Rechtliche grundlagen 0152.4. Frauen an der Universität 017

3. aUSbIlDUngSmÖglIcHkEITEn 019

3.1. Universität 0203.2. Fachhochschule 0223.3. kolleg 0233.4. Pädagogische Hochschule 024

4. STUDIEnSTRUkTUR 025

4.1. bologna-Prozess 0264.2. Verschiedene Studienformen 028

5. aUFnaHmEbEDIngUngEn 031

5.1. aufnahmeverfahren an Fachhochschulen 0325.2. aufnahme an der Universität 0335.3. Zugangsbeschränkungen 0355.4. Studiengebühren 043

Inhalt

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Inhaltsverzeichnis

5.5. Fristen an der Universität 0445.6. Zulassung zum Studium 045

6. bERaTUng 047

6.1. Inskriptionsberatung – Erstsemestrigenberatung 0486.2. Erstsemestrigentutorium 0496.3. Studienvertretung 050

7. ORganISaTIOn: DIE WIcHTIgSTEn bEgRIFFE 053

8. SOZIalES 059

8.1. Förderungen und beihilfen 0608.2. Studieren und Wohnen 0658.3. Studieren und arbeiten 0668.4. Studieren mit kind 0688.5. Studieren im ausland 070

9. kOnTakTE 073

9.1. Universitäten, Universitätsvertretungen und ÖH-Sozialreferate 0749.2. Pädagogische Hochschulen und Studierendenvertretungen 0799.3. Fachhochschulen 0829.4. beratungseinrichtungen 086

10. ImPRESSUm 087

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auf dem Weg ins Studium gibt es viele Ent-scheidungen zu treffen. manche werden dein weiteres leben wahrscheinlich maßgeblich beeinflussen. Die Hochschule ist ein völlig neuer bereich und oft sehr undurchsichtig.

Daher stellt die Österreichische Hochschü-lerinnen- und Hochschülerschaft diesen Studienleitfaden zur Verfügung, um dir bei den ersten Schritten auf deinem Weg in die Hochschule ein wenig Orientierung zu geben. bevor du ein Studium beginnst, solltest du dich gut informieren. Wenn du dich für eine (oder mehrere) Studienrichtungen entschei-dest, spielen viele Faktoren eine Rolle. Im Studienleitfaden findest du jede menge Tipps zur Studienwahl und vor allem nützliche links, die dich zu weiteren Informationen führen. Wir bieten dir einen Überblick über Dinge, die in deinem bald startenden Studienalltag auf dich zukommen werden. außerdem natürlich alles, was du zur anmel-dung wissen musst – von den verschiedenen

Liebe Studentin, lieber Student!

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ausbildungsstätten (Pädagogische Hochschu-len, Fachhochschulen, Universitäten etc.), den verschiedenen Studienarten bis zu den wirklichen ersten Schritten der anmeldung. außerdem haben wir uns bemüht, einen nachhaltigen Wegweiser zu schaffen, der möglichst viele bereiche deines Studiums abdeckt. Wir hoffen also, dass dir dieser Stu-dienleitfaden auch noch länger nützlich sein wird. natürlich kannst du dich auch gerne mit individuellen anliegen an uns wenden.

Unsere beratungszeiten findest du online auf www.oeh.ac.at/studienberatung oder du schickst uns einfach ein e-mail an [email protected].

In diesem Sinne wünschen wir dir viel Spaß und Erfolg bei deinem Studium.

DeineStudien- und maturantInnenberatung

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So ein Studi-leben hat seine schönen Seiten – und ist trotzdem hart genug. Es gestaltet sich alles andere als einfach, den Durchblick bei gesetzen und Verord-nungen zu beihilfen oder deinen Rechten und möglichkeiten im Studium zu haben. mit dieser broschüre unterstützen wir dich dabei ebenso wie mit der beratung in den Referaten der ÖH bundesvertretung – per E-mail, Telefon oder Skype.

Die ÖH ist als deine Vertretung immer die erste anlaufstelle für all deine Fragen, Probleme, anliegen oder Ideen. Seit 1. Juli hat die ÖH eine neue Exekutive, die die nächsten beiden Jahre für dich arbeiten wird – ganz nach dem motto:

Politik, die wirkt. Service, das hilft.Für uns ist klar, dass Service einer der zentra-len aufgabenbereiche der ÖH ist. Die ÖH leis-tet für dich beratungsarbeit in allen Fragen, die dein Studierendendasein betreffen; sie

druckt Informations-broschüren, organisiert für dich z.b. den mensabon und die Studie-rendenversicherung, unterstützt dich bei rechtlichen Problemen und vieles mehr.

Für uns ist aber auch klar, dass Service allein nicht ausreicht, um die Studiensitu-ation an den Universitäten, den Fachhoch-schulen und Pädagogischen Hochschulen zu verbessern. Wir wollen der ÖH wieder ein politisches gesicht geben und die bildungs-politische Diskussion konstruktiv und kritisch mitgestalten.

Um deinen Interessen gehör zu verschaffen, braucht es eine starke, durchsetzungsfähige ÖH. Wir wollen sie dazu machen.

Deine ÖH-bundesvertretungSigrid maurer, Thomas Wallerberger, mirijam müller

Liebe Kollegin, lieber Kollege!

V.l.n.r.: Sigrid, Thomas, mirijam

Vorwörter

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allgemeines2

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Die Zeit während und nach der matura stellt in den meisten Fällen eine der wichtigsten Entscheidungsphasen des lebens dar. Die möglichkeiten an ausbildungen im so genannten tertiären bereich – also nach der Reifeprüfung, Studienberechtigungs- oder berufsreifeprüfung – sind sehr vielfältig.

Es gibt 21 öffentliche Universitäten in Österreich, zusätzlich einige Pädagogische Hochschulen, kollegs und Fachhochschulen.

Faktoren für die Studienwahlan erster Stelle sollte dein Interes-se stehen, denn du wirst dich mit dem gewählten bereich nahezu dein ganzes leben beschäftigen. Solltest du dich also für einen „ausgefallenen“ Themenbereich inter essieren, dann ist es auf jeden Fall sinnvoll, dich in deinem Studium damit zu beschäftigen.

achte aber auch darauf, welche Fähigkeiten und neigungen du hast. So ist es vielleicht nicht die beste Idee, medizin zu studieren, wenn du kein blut sehen kannst.

Solltest du schon eine oder mehrere Studi-enrichtungen ins auge gefasst haben, sieh dir doch die betreffenden Studienpläne und Studieninhalte an. Oft kommt es vor, dass du dir unter deinem Traumstudium etwas ganz anderes vorstellst, als dann tatsächlich Realität ist. Hierfür kannst du dich auch an die entsprechenden Studienvertretungen oder an die ÖH-maturantInnenberatung ([email protected]) wenden.

Qual der WahlDie auswahl an Studienrichtungen ist enorm. Es empfiehlt sich sehr, auch über den Tellerrand zu schauen und nicht nur die „prominenten Studien“ – wie z. b. Jus, medizin, Psychologie – zu wählen. Hierbei

Entscheidung: matura – und dann?

2.1kapitel

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können dir die Infobroschüre „beruf & Stu-dium“ des bundesministeriums für Wissen-schaft und Forschung bzw. die links zu den Universitäten und Studienrichtungen auf der Homepage oeh.ac.at weiterhelfen.

Es ist selten ratsam, sich auf gut gemeinte Ratschläge von bekannten und Verwandten zu verlassen. aussagen wie „Da wirst du sowieso keinen Job bekommen!“ disqua-lifi zieren sich selbst, denn niemand kann wissen, wie der Jobmarkt in einigen Jahren aussehen wird.

Um dir einen groben Überblick über die Un-terschiede im tertiären bereich zu verschaf-fen, geben wir dir im kapitel „ausbildungs-möglichkeiten“ eine kurze beschreibung der einzelnen möglichkeiten.

Entscheidung matura – und dann?

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Die ÖH ist die gesetzliche Interessenvertre-tung von über 290.000 StudentInnen auf Fachhochschulen, Pädagogischen Hoch-schulen und Universitäten (Stand: 2008/09, Statistik austria). mit dem Studienbeginn an einer Hochschule bist du automatisch mitglied der ÖH, was dir den Zugang zu ei-nem vielfältigen und breiten Informations- und beratungsangebot sichert. natürlich umfasst die ÖH-arbeit aber noch viel mehr. neben dem Servicebereich steht die politi-sche auseinandersetzung, Diskussion und kritik von bildungs- und sozialpolitischen angelegenheiten im mittelpunkt unseres Engagements. Dabei ist es uns ein großes anliegen, auf allen Ebenen so transparent und offen wie möglich zu agieren. Schließ-lich gehört die ÖH uns allen und soll damit auch Raum für Partizipation und aktive mit-gestaltung geben. an den Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen finden die ÖH-Wahlen jährlich, an den Universitäten alle zwei Jahre statt.

Die ÖH gliedert sich in verschiedene Ebenen. Die höchste Ebene ist die Bundes-vertretung (BV). Diese besteht aktuell aus 85 mandatarInnen, die von den einzelnen Universitätsvertretungen in die bV ent-sendet werden. Seit der abschaffung der Direktwahl 2004 können die bundesvertre-tung und die Fakultätsvertretung nicht mehr direkt gewählt werden. Die bV vertritt die Studierenden nach außen, also gegenüber der Öffentlichkeit und dem Wissenschafts-ministerium. Sie steht für die politischen Interessen der Studierenden ein und berät Studierende (und maturantInnen) in allen Universitätsbelangen. Die bV ist sozusagen der „Dachverband“ aller Vertretungen.

Die nächste Ebene an den Universitäten ist die jeweilige Universitätsvertretung (UV), die sich um universitätsinterne angelegenhei-ten kümmert, Studierende in Universitätsgre-mien vertritt und bei universitätsspezifischen Problemen und Regelungen helfen kann.

Die Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft

2.2kapitel

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Jede UV bietet dir an deiner Uni ein angebot an Referaten, die dich in uni-spezifi schen Fragen beraten können. Darüber hinaus gibt es die Fakultätsvertretung (FV), die von der jeweiligen Universitätsvertretung eingerichtet werden kann. Die FV kümmert sich um Proble-me der Fakultät, bietet ebenfalls beratung an und organisiert oft Tutorien für Studierende, in denen ein breiter austausch möglich ist. Die kleinste Einheit schließlich stellt die Studien- bzw. Studienrichtungsvertretung (StV) dar. Diese ist gerade für Studienanfän-gerInnen sehr hilfreich, denn auf kleinster Ebene kann beratung natürlich besonders spe-zifi sch angeboten werden. Sie hat außerdem mitspracherecht, z. b. bei Änderungen von Studienplänen etc.

an jeder Fachhochschule (FH) bzw. an Fachhochschul-Studiengängen ist eine Fachhochschul-Studienvertretung an-gesiedelt, die sich aus den Vorsitzenden der einzelnen Studiengangsvertretungen

zusammensetzt. Ihre aufgabe ist es, die Interessen der Studierenden gegenüber der gesamten FH zu vertreten. außerdem nimmt der Vorsitz der FH-Vertretung an den öster-reichweiten FH-Vorsitzendenkonferenzen teil und hat Rede- und antragsrecht in der ÖH-bundesvertretungssitzung.

Sowohl beim Vorsitz der FH-Vertretung als auch bei der Entsendung der stimmbe-rechtigten mandatarInnen für die bundes-vertretung (bei FHs mit mehr als 1.000 Studierenden) besteht passives Wahlrecht für alle Studierenden der FH. Das bedeutet, dass alle Studierenden einer FH in diese Funktionen gewählt werden können.

an jedem Studiengang wird von allen Stu-dierenden des Studiengangs die Studien-gangsvertretung gewählt. Diese vertritt die Interessen der Studierenden ihres Studien-gangs insbesondere der Studiengangsleitung gegenüber.

bundesvertretung

Universitätsvertretungen Fachhochschulvertretungen Pädagogische Hochschulvertretungen

Fakultätsvertretungen Studiengangsvertretungen

Studienvertretungen Jahrgangsvertretungen Studiengangsvertretungen

Die Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft

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auf Jahrgangsebene vertritt die Jahrgangs-vertretung die studentischen anliegen ebenfalls gegenüber der Studiengangslei-tung, aber auch gegenüber den Vortragen-den/ lektorInnen sowie mitarbeiterInnen des Studiengangs. Die JahrgangsvertreterInnen sind meist deine erste anlaufstelle für deine anliegen und helfen dir bei der Entscheidung für deine weiteren Vorgehensweisen.

bei der Studiengangs- und Jahrgangsver-tretungswahl besteht aktives und passives Wahlrecht für alle Studierenden des betref-fenden Studiengangs und Jahrgangs.

Zusätzlich zur FH-, Studiengangs- und Jahrgangsvertretung kann jede Fach-hochschul-Studienvertretung weitere Vertretungseinrichtungen wie zum beispiel Standortvertretungen oder Gruppenver-tretungen sowie unterschiedliche Referate einrichten. Diese werden in einer eigenen Satzung definiert. Die Wahl findet jährlich am Ende des Sommersemesters statt (mit

ausnahme der mandatarInnen für die bun-desvertretung, die alle zwei Jahre entsendet werden).

an den 12 Fachhochschulen werden Studierende in das Fachhochschulkollegi-um entsandt, die dort in Vertretung aller Studierenden der FH neben VertreterInnen der lektorInnen und der ErhalterInnen stimmberechtigt sind. bei Fachhochschul-studiengängen haben Studierende noch immer kein mitbestimmungsrecht.

bei Pädagogischen Hochschulen (PH) vertritt dich in deinem Studiengang die Studien gangsvertretung, welche dir beson-ders zu beginn des Studiums gerne helfen wird. Die Interessen aller Studierenden einer PH werden von der Pädagogischen Hoch-schulvertretung wahrgenommen, welche auch bei der Erstellung der Studiengänge mitwirkt und dir beratung zum Thema Sti-pendien und dergleichen geben kann.

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Hochschülerinnen- und Hoch-schülerschaftsgesetz 1998 (HSG)Das Hochschülerinnen- und Hochschüler-schaftsgesetz regelt die Struktur, Organi-sationsweise und aufgaben der ÖH. Die ÖH arbeitet für dich bundesweit, an den Pädagogischen Hochschulen, Universitäten und Fachhochschulen. allerdings sind nur die HochschülerInnenschaften der PHs und der Universitäten im HSg geregelt. bei den FHs kommt diesbezüglich das Fachhochschul-Studiengesetz zum Tragen. Das aufgabenfeld der ÖH ist sehr weitgefächert, umschließt die Interessenvertretung aller StudentInnen, die aktive mitgestaltung am österreichischen bildungssystem, ein breites Service- und beratungsangebot und vieles mehr.

Das Universitätsgesetz 2002 (UG)Das Ug regelt die rechtlichen Rahmen-bedingungen der Universitäten. Es bein-haltet fundamentale Strukturen und die

grundzüge des Studienrechts sowie wichtige Personal- und Finanzangelegenheiten.

Die ÖH lehnt weite Teile dieses zuletzt im Juni 2009 geänderten gesetzes ab. Es bietet Studierenden unzureichend Schutz und mit-spracherechte. Hier einige unserer wichtigs-ten kritikpunkte an der letzten novelle:

massiv einschneidend in das Studieren-denleben wirken die weiter ausgebauten Zugangsbeschränkungen. Erstens wurde der ausbau der Studierendenzahl für medizin verzögert und die ausweitung von qualita-tiven Zugangsbedingungen auf praktisch alle Studienrichtungen möglich gemacht. Zweitens sind die Universitäten nur mehr dazu verpfl ichtet, einen einzigen offe-nen masterstudiengang anzubieten, alle anderen, so auch die PhD/Doktorats studien, können beschränkt werden. Extrem bedenk-lich ist zudem, dass den Universitäten völlig freie Hand bei der beschränkung der master-

Rechtliche grundlagen

2.3kapitel

Rechtliche grundlagen

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und Doktoratsstudien gegeben wird. nähere Informationen dazu findest du im kapitel Zugangsbeschränkungen.

Zudem wurden die mitbestimmungsmög-lichkeiten von Studierenden an der Univer-sität weiter beschränkt. Durch die massive aufwertung des Universitätsrates, der sich aus universitätsfremden Personen zusammensetzt, wurden dem Senat (dem einzigen Entschei-dungsgremium, in dem auch Stu dierende vertreten sind) weiter kompetenzen entzogen.

Das Fachhochschul- Studiengesetz (FHStG)Das FHStg ist ein Rahmengesetz, das die akkreditierung (anerkennung) von FH- Studiengängen regelt. Somit bildet das gesetz die grundlage der Rechte und Pflichten der ErhalterInnen und Studieren-den von Fachhochschul-Studiengängen.

Darüber hinaus regelt das FHStg die Ein-richtung des Fachhochschulrates, der die zuständige behörde für die akkreditierung von FH-Studiengängen ist. Dieser erlässt Richtlinien zur anrechnung und Verordnun-

gen zur Evaluierung von FH-Studiengängen und FH-Institutionen, die für ErhalterInnen bindend sind. grundlage des Studiengangs bildet somit der akkreditierungsantrag, wo bedarf und akzeptanz am arbeitsmarkt, berufliche Tätigkeitsfelder, curriculum, Prüfungsordnung, didaktisches konzept, Zugangsvoraussetzungen u. v. m. geregelt ist. Die studienrelevanten Teile des antrags (z. b. curriculum und Prüfungsordnung) sind den Studierenden offenzulegen.

laut §14a FHStg sind ErhalterInnen darü-ber hinaus berechtigt, in den Fachrichtungen der bei ihnen akkreditierten Fachhochschul-Studiengänge auch lehrgänge zur Weiterbil-dung anzubieten. Diese kosten meist weit mehr als die „normalen“ Studiengebühren.

mit der letzten novelle des FHStg Ende 2007 wurde für die Integration der Fachhochschul-Studierenden in die bestehende Struktur der Österreichischen HochschülerInnenschaft gesorgt. Die Österreichische HochschülerIn-nenschaft setzt sich dafür ein, dass diese bestimmungen aus dem FHStg ins HSg über-nommen werden, sowie dafür, dass studien-rechtliche mindeststandards an Fachhoch-schulen gesetzlich verankert werden.

05 T

10 T15 T20 T25 T30 T35 T40 T

WS 2002 WS 2003 WS 2004 WS 2005 WS 2006 WS 2007 WS 2008

FH-Studierende, Frauen

FH-Studierende, Männer

FH-Studierende, Gesamt

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Frauen an der Universität

2.4kapitel

Frauen an der Universität

Männerdomäne Universitätauf gesamtuniversitärer Ebene lässt sich tendenziell feststellen dass der Frauen-anteil steigt, je niedriger die universitäre Ebene ist. So sind zwar weit über 50 % der Studierenden sowie auch der Erstsemestri-gen Frauen, die anzahl der assistentinnen (40,03%), der Dozentinnen (20,02%) und der Professorinnen (16,08%), geschweige denn der Senatorinnen, ist jedoch nach wie vor gering. bei den Fachhochschulen mit 15.400 Studentinnen von über 33.000 Stu-dierenden wiederum machen Frauen nicht einmal die Hälfte aus (Siehe grafi k links).

Dass diese Entwicklungen nicht zuletzt auf die aktuelle Universitätsgesetzgebung zurückzuführen sind, zeigt sich unter an-derem daran, dass durch die hierarchischen Umstrukturierungen des Ug 2002 in erster linie die männlich dominierte Universitäts-spitze das Sagen hat und mittelbau sowie Studierende kaum noch mitspracherecht

haben. Die autonomie der Universität droht daher für Frauen zunehmend in die tradi-tionelle abhängigkeit vom Willen anderer umzuschlagen.

StudienwahlSchon bei der antwort auf die Frage „Was soll ich studieren?“ zeigt sich, dass Frauen und männer oftmals unterschiedliche Entscheidungen treffen. Während Frauen beispielsweise an den Fachhochschulen in sozialen Studiengängen überdurchschnitt-lich stark vertreten sind, bleiben Frauen gerade in naturwissenschaftlichen und technischen Studienrichtungen sowohl an den Universitäten wie auch den Fachhoch-schulen deutlich unterrepräsentiert. Diese gelten immer noch als eher „untypische“ bereiche für Frauen. aus diesem grund gibt es unterschiedliche Programme, die Frauen stärker in diese Studienrichtungen integrie-ren sollen.

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Eines der bekanntesten ist „FIT – Frauen in die Technik“. Ziel ist es, maturantinnen zum Technikstudium zu motivieren, das berufsspektrum für mädchen in Richtung Technik zu erweitern, erfolgreiche Frauen in technischen berufen als „role models“ vorzustellen und Hemmschwellen und berührungsängste vor einer technischen oder naturwissenschaftlichen ausbildung abzubauen. auch auf der Homepage der Zeitschrift „koryphäe“ http://koryphaee.at gibt es Informationen zu naturwissenschaft und Technik von und für Frauen.

Frauentutorien und -referateIm Rahmen des unabhängigen Tutorium-sprojektes der ÖH werden auch so genannte Thementutorien angeboten, zu denen auch Tutorien zählen, die sich mit geschlechter-verhältnissen an der Universität beschäfti-gen. Hier sind vor allem Frauentutorien zu nennen. Diese können sehr vielfältig sein – aktionistisch, gemütlich, diskursiv, was im-mer den beteiligten Frauen einfällt. Es gibt leider (noch) nicht an allen Universitäten Frauentutorien. Wer sich dafür interessiert, kann bei der jeweiligen Universitätsver-tretung nachfragen, ob ein ausbildungsse-minar (wo frau lernt, wie sie mit gruppen umgeht oder Ideen umsetzt) stattfindet und noch Plätze frei sind. Du kannst auch die Zentralkoordination kontaktieren und selbst ein ausbildungsseminar organisieren. Infos zum Tutoriumsprojekt gibt es unter: www.oeh.ac.at/tutpro.

Frauenräume und -vernetzung leider gibt es auch an den Universitäten nach wie vor sehr wenige Frauenräume. Dennoch könnt ihr bei der Studienver-tretung oder der Universitätsvertretung anfragen, ob sie euch Räume zur Verfügung stellen können. Es kann auch ein vorhande-ner Studienraum einfach für einen Tag im monat zum Frauenraum erklärt werden. Die Frauenreferate der jeweiligen Hochschüler-Innenschaft können dabei auch mit guten Tipps weiterhelfen.

In Wien (1090, berggasse 5/24) gibt es beispielsweise den UniFrauenOrt (UFO). Der UFO ist eine Wohnung, die für (studentische) Frauenprojekte zur Verfügung steht. Dort können kleinere Seminare abgehalten werden, auch Schreibwerkstätten und lesekreise finden regelmäßig im UFO statt. Solltet ihr den UFO nutzen wollen, schreibt einfach ein E-mail an [email protected] oder kontaktiert das Referat für feministische Politik der ÖH-bun-desvertretung ([email protected]).

außerdem gibt es noch eine Vielzahl ande-rer Projekte, in denen sich Frauen vernetzen können und Forschungen mit einem femi-nistischen blickwinkel mitgestalten können.

Eine menge nützlicher links zum Thema Frauen findest du unter: www.frauenweb.at.

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ausbildungsmöglichkeiten3

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Ein Studium an einer Universität un-terscheidet sich in vieler Hinsicht vom Schulsystem. Im allgemeinen wird auf der Uni mehr Selbstständigkeit erwartet und vorausgesetzt. Das bringt viele Vorteile und Herausforderungen, so etwa die möglichkeit, sich die Zeit selbstständig einzuteilen. auch Selbsteinschätzung spielt eine große Rolle. Wer sich gerne neue Herausforderungen schafft und diese meistert, wird sich sehr schnell auf einer Uni wohl fühlen.

auch inhaltlich gibt es tiefgreifende Unterschiede zum Schulwesen. Der begriff Universität kommt ursprünglich von „universitas“, was am ehesten mit „allum-fassendheit“ übersetzt werden kann. an der Uni ist der name immer noch Programm. Ein universitäres Studium bietet eine umfassen-de, allgemeine ausbildung. Die jeweiligen Studien werden zusammenhängend wahr-genommen und auch fächerübergreifend unterrichtet. Wichtig ist also, dass eine

Universität keine direkte berufsausbildung bietet, sondern breites, interdisziplinäres Wissen vermittelt. Wer sich beispielsweise für ein Jusstudium entscheidet, wird mit abschluss des Studiums erst mal JuristIn und kann sich daraufhin, je nach Interes-se, auf ein arbeitsfeld spezialisieren. Hier sind die möglichkeiten vielfältig, mögliche berufe sind etwa betriebsjuristIn, Rechtsbe-raterIn oder auch anwältIn oder RichterIn.

Diese möglichkeit der individuellen Spe-zialisierung und die damit verbundenen Freiheiten sind wichtige Eigenschaften der Universitäten und in keinem anderen bil-dungsweg in diesem ausmaß gegeben.

Ein weiteres wichtiges kennzeichen der Universität ist der bereich der Forschung. Forschung und lehre sind an Universitäten untrennbar miteinander verbunden. Dabei kann es natürlich vorkommen, dass lehren-de unterschiedliche meinungen vertreten,

Universität

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Universität

da sie zu verschiedenen Forschungsergeb-nissen gekommen sind oder sie verschieden interpretieren. als StudierendeR wird dir daher kritisches, analysierendes Denken bei-gebracht. links und Informationen zu den österreichischen Universitäten fi ndest du unter http://www.portal.ac.at/owa/portal.universitaeten.

Privatuniversitäten

In Österreich gibt es relativ wenige Pri-vatuniversitäten, genau genommen sind es zwölf (in Wien, linz, Salzburg, St. Pölten, Seekirchen und Hall). Sie unterscheiden sich von staatlichen Universitäten meistens vor allem durch die Einhebung horrender Studiengebühren, die in der Höhe von 2.000 bis 8.000 Euro pro Semester zu entrich-ten sind. Daraus ergibt sich jedoch nicht

zwangsläufi g eine bessere Finanzierung dieser Universitäten. Den Hauptteil der kosten trägt auch hier der Staat (länder, Förderungen, Zuschüsse, Stipendien etc.). Einen Überblick über alle Privatunis und ihre Studienrichtungen bekommst du unter www.akkreditierungsrat.at.

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Für FHs sind vor allem zwei Punkte charak-teristisch:

Einerseits gibt es an allen FHs aufnahme-verfahren, da jeder Studiengang immer nur ein fixes kontingent an Studienplätzen zu vergeben hat. Diese aufnahmeverfahren werden oft mehrstufig durchgeführt und beginnen bereits im Frühjahr jedes Jahres.anderseits sind FHs durch ein „verschul-tes“ Studiensystem gekennzeichnet. Durch zumeist fixe Stundenpläne und eine für die meisten lehrveranstaltungen geltende anwesenheitspflicht kann die vorgegebene Studiendauer kaum überschritten werden.

Darüber hinaus gelten an FHs sehr unter-schiedliche Regelungen zu Prüfungsord-nung, anrechnungen und anderen studien-relevanten Vorgaben, die im so genannten privatrechtlichen ausbildungsvertrag geregelt werden. Dieser ausbildungsvertrag wird zu beginn des Studiums zwischen

ErhalterInnen und Studierenden abgeschlos-sen und ist basis für die meisten Rechte und Pflichten beider Seiten.

Studiengebühren können, müssen aber nicht eingehoben werden. Derzeit werden im bur-genland, in Oberösterreich, in Vorarlberg, an der FH JOannEUm in der Steiermark und vom bundesministerium für landesvertei-digung keine Studiengebühren eingehoben. Wer an einer FH und an einer Uni studieren will, muss die Studiengebühren gegebenen-falls leider zweimal zahlen.

Zurzeit gibt es etwa 300 zugelassene Fachhochschul-Studiengänge an 20 FHs in allen neun bundesländern. Die Studien-gänge werden sowohl Vollzeit als auch in immer größerer anzahl berufsbegleitend angeboten.

Einen Überblick über alle Fachhochschulen und ihre Studiengänge sowie genauere

3.2kapitel

Fachhochschule (FH)

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kolleg

Informationen dazu fi ndest du unter www.fhr.ac.at.

neben den FH-spezifi schen Inhalten, die vom Referat für Fachhochschul- ange-legenheiten bearbeitet werden, können FH-Studierende natürlich auch alle Service-einrichtungen der ÖH in anspruch nehmen. Darunter fallen beispielsweise die Sozial- und Rechtsberatung, die Schuldenberatung sowie die Wohn- und mietrechtsberatung.

Uni oder FH? Ein Überblick:

Universität Fachhochschulewissenschaftliche berufsvorbildung praxisnahe berufsausbildungeher theoretisch, breiteres Wissen weniger Theorie, oft spezialisierthohe Selbstorganisation, fi xer Stundenplan,oft längere Studiendauer vorgegebene Studiendauermeist höhere Studierendenzahl kleine Jahrgangsgruppen

Ähnlich wie Fachhochschulen sind auch kollegs einer strikten zeitlichen Strukturierung unterworfen. Da sie in der Regel um einiges kürzer dauern als Studien an der Universität, bieten sie nach der matura zwar die möglichkeit zu einem möglichst raschen Einstieg ins berufsleben, schließen jedoch nicht mit einem akademischen grad und der damit verbundenen möglichkeit zur postgradu-alen Weiterbildung ab.

kolleg

3.3kapitel

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Die Pädagogischen Hochschulen bilden lehre-rinnen und lehrer für den Pflichtschulbereich aus, dieser umfasst Volks-, Sonder- und Haupt-schulen. Ebenso bieten einzelne Pädagogische Hochschulen das Studium für den Erwerb des Religionslehramtes unterschiedlicher konfessi-onen an. grundsätzliche Voraussetzung für das Studium an einer Pädagogischen Hochschule sind fundierte kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift und außerdem die Universitätsreife (matura). Spezifischere In-formationen für einzelne lehrämter könnt ihr den Homepages der einzelnen Pädagogischen Hochschulen entnehmen.

generell dauert die ausbildung 6 Semester mit zusätzlich einem Toleranzsemester und wird mit dem akademischen grad „bachelor of Education“ (b.Ed.) abgeschlossen. Das Studium beinhaltet eine umfassende ausbildung in den Didaktiken und Humanwissenschaften. Es ist sehr praxisorientiert ausgerichtet und durch den dichten „Stundenplan“ auch sehr zeitintensiv.

Um ein Studium an einer Pädagogischen Hochschule zu beginnen, gibt es vorweg eine Eignungsberatung, die bei der Ent-scheidungsfindung helfen soll, ob der beruf der Pädagogin bzw. des Pädagogen auch der richtige Weg ist. Weiters erhält man in der Studieneingangsphase einen ersten konkreten Einblick in das Studium und das zukünftige lehrerInnendasein.

Über die einzelnen Vorlesungen, Seminare und Übungen sowie über die anwesenheit und die einzelnen Prüfungen und anforderungen, die von Standort zu Standort variabel sind, erfährst du auf den einzelnen Homepages der Pädagogischen Hochschulen genaueres. bei Fragen steht dir das Referat für pädagogische angelegenheiten jederzeit gerne zur Verfü-gung. neben bildungspolitischen Inhalten stehen den Studierenden einer PH natürlich auch alle Serviceeinrichtungen der ÖH zur Verfügung. Darunter fallen beispielsweise die Sozial- und Rechtsberatung sowie die Wohn- und mietrechtsberatung.

Pädagogische Hochschule (PH)

3.4kapitel

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Studienstruktur4

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Was meint der bologna- Prozess eigentlich?

Der bologna-Prozess nahm seinen anfang in der 1998 beschlossenen Sorbonne-Erklärung, die bei weitem nicht von ganz Europa, sondern bloß von Frankreich, Ita-lien, großbritannien und Deutschland unter-zeichnet wurde. Das erklärte Ziel war damals wie heute die so genannte „Harmonisierung der Hochschulbereiche“ kurz darauf, im Juni 1999, wurde auf der ministerInnenkonferenz in bologna die gleichnamige Erklärung von allen bildungsministerInnen aus insgesamt 29 europäischen Staaten unterzeichnet. nun schon konkreter formuliert, soll bis 2010 durch die Umsetzung der bologna-Ziele ein gemeinsamer europäischer Hochschulraum geschaffen werden.

Dazu gehört unter anderem die Einführung der nun dreigliedrigen Studienstruktur

(bakkalaureat, master, PhD) ebenso wie die Umsetzung des European credit Transfer System (EcTS)-modells und die Förderung größtmöglicher mobilität von StudentInnen, ProfessorInnen, WissenschaftlerInnen und Verwaltungspersonal. Durch weitere konfe-renzen in zweijährigem Rhythmus soll die Implementierung der bologna-Ziele sicher-gestellt und regelmäßig evaluiert werden.

kritik

Die zugegeben sehr ambitionierten Ziele müssen aber im Hinblick auf einige Fakto-ren entsprechend kritisch bewertet werden. Dabei muss einer/einem unter anderem die fehlende mitbestimmung von studentischer Seite bei der Initiierung des bologna-Prozesses bewusst sein. Zudem beruht der bologna-Prozess nicht auf gesetzen, als

bologna-Prozess

4.1kapitel

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Überblick und kritik

grundlage dienen lediglich die Erklärungen der zweijährig stattfi ndenden konferenzen. alle beteiligten länder müssen regelmäßig entsprechende Fortschrittsberichte vorle-gen, die bei nicht-Einhaltung von Zielen scharfer kritik ausgesetzt sind. außerdem ist zu bedenken, dass der bologna-Prozess in den letzten Jahren immer mehr von der lissabon-Strategie, den wirtschaftlichen Strategien der Europäischen Union, über-lagert wurde. Damit wurde das Interesse an besserer bildung für lernende und lehrende immer mehr in den Hintergrund gedrängt und stattdessen die Forderung nach stärkerer Effi zienz und verwertbarem „Humankapital“ immer lauter. Studierende sollen möglichst schnell und kostengünstig für den arbeitsmarkt ausgebildet und damit verwertbar gemacht werden. Studienrichtun-gen, die nicht in entsprechendem ausmaß vom arbeitsmarkt „nachgefragt“ werden, gelten damit schnell als unnütz bzw. gänz-lich unnötig.

Rückblick

Heute, zehn Jahre später, kann nicht mehr geleugnet werden, dass die damals formulier-ten Ziele nicht erreicht werden konnten. Durch die immer enger gefassten Studienpläne wurde es in den letzten Jahren kaum leichter, sondern eher schwieriger, die Hochschule zu wechseln und/oder ein auslandssemester mit dem eige-nen Studium zu vereinbaren. außerdem sind in den meisten Fällen extreme Zeitverzögerungen und damit einhergehende höhere fi nanzielle belastungen die Folge. Von der wirtschaftlichen akzeptanz der dreigliedrigen Studienstruktur kann auch keine Rede sein, diese scheint ganz im gegenteil verschwindend gering. Dies lässt vermuten, dass das bachelorstudium rein zur Studienzeitverkürzung einer breiten masse bei-tragen soll. alle darauf aufbauenden, höheren Studien sollen einer „erlesenen“ auswahl von StudentInnen vorbehalten sein, um die bildung einer klaren Elite zu stärken und auszubauen.

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bachelorstudium (auch bakkalaureat)mindestdauer: 6 Semester

Voraussetzung, um ein bachelorstudium zu beginnen, ist in den meisten Fällen die matura, Studienberechtigungsprüfung oder eine berufsreifeprüfung. Für einige Studi-enrichtungen gibt es seit 2005 zusätzliche Zugangsbeschränkungen. Welche Studien-richtungen betroffen sind und mit welchen Zugangsbeschränkungen du zu rechnen hast, findest du im nächsten kapitel dieser broschüre.

Eigentlich müssen bachelorstudien einen einheitlichen aufwand von 180 EcTS-Punkten (30 pro Semester) aufweisen. Es gibt aber ein paar wenige bachelorstudien, die einen höheren aufwand haben, so z. b. auf der montanuni leoben, wo das ba-chelorstudium 7 Semester dauert und 210 EcTS-Punkte hat.

masterstudiummindestdauer: 4 Semester

Voraussetzung, um ein master- oder auch magisterstudium zu beginnen, ist ein abge-schlossenes bachelorstudium. bachelor- und masterstudium gemeinsam entsprechen ein wenig mehr als einem gesamten Diplom-studium. Durch die Teilung der bisherigen Diplomstudien in ein bachelorstudium und ein darauf aufbauendes master-/magis-terstudium kannst du zwar deine Studien-schwerpunkte detaillierter setzen, allerdings hast du dabei nicht mehr so viele Wahl-freiheiten wie im alten System. außerdem ist zu befürchten, dass in Zukunft auch für die magisterstudien strenge Zugangsbe-schränkungen eingeführt werden. Dem-entsprechend könnte es in Zukunft nicht mehr selbstverständlich sein, mit einem abgeschlossenen bachelor automatisch zum masterstudium berechtigt zu sein.

Verschiedene Studienformen

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Verschiedene Studienformen

Diplomstudiummindestdauer: 8-10 Semester (je nach Studienrichtung)

Diplomstudien haben 2 oder 3 Studienab-schnitte. Sofern die Studienrichtung bereits auf bachelorstudien umgestellt wurde, kann dieses Diplomstudium nur innerhalb festgelegter Fristen beendet, jedoch nicht neu begonnen werden. Falls du dich für eine Studienrichtung interessierst, die noch als Diplomstudium angeboten wird, solltest du dich auf jeden Fall informieren, ob und wann du mit der Einführung des bachelors rechnen kannst. Deine Studienvertretung ist hier die wichtigste ansprechstelle. Sofern du vom Diplom- in ein bachelorstudium der-selben Studienrichtung wechselst, hat dies keinen Einfl uss auf deine beihilfen.

Doktoratsstudium

nach dem abschluss als master besteht die möglichkeit eines Doktoratsstudiums, so wie es früher nach abschluss des Diplom-studiums war.

lehramt

Prinzipiell gibt es mehrere möglichkeiten, sich zur lehrerin bzw. zum lehrer ausbilden zu lassen. Einerseits bieten die Pädagogi-schen Hochschulen die ausbildung zum/zur Volks- Haupt-, Sonder-, berufsschullehrerIn, andererseits kann an zahlreichen Unis die ausbildung zum/zur lehrerIn in höheren Schulen absolviert werden. Wenn du dich für letzteres entschieden hast, solltest du beachten, dass die meisten lehramtsstudien kombinationspfl ichtig sind.

Individuelles Studium

Das individuelle Studium bietet dir die möglichkeit, einen eigenen Studienplan – mit lehrveranstaltungen verschiedenster Studienrichtungen und Universitäten – zu entwickeln. Im Qualifi kationsprofi l musst du beschreiben, welche anforderungen des arbeitsmarktes dein Studium erfüllt. Damit es nicht allzu einfach wird, muss der fertig gestellte Studienplan samt Qualifi kations-profi l von der zuständigen Stelle an der Uni-versität (z. b. Referat für Studienzulassung, Studiendekanat) genehmigt werden.

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aufnahmebedingungen5

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Die zu vergebenden Studienplätze an Fach-hochschulen sind begrenzt, weshalb alle FHs aufnahmeverfahren abhalten. Diese können an den jeweiligen Fachhochschulen ganz unterschiedlich aussehen. meist gibt es ein persönliches gespräch oder einen schrift-lichen Test. Es kann aber auch sein, dass du bei einem Rollenspiel mitmachen, eine Präsentation halten musst oder Ähnliches.

Die aufnahmeverfahren werden oft mehrstu-fig durchgeführt und beginnen bereits im Frühjahr jedes Jahres. Denke daher rechtzei-tig an deine anmeldung.

Informationen zu den verschiedenen aus-wahlverfahren bekommst du direkt bei der jeweiligen FH.

aufnahmeverfahren an Fachhochschulen

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aufnahme an der Universität

In Österreich gibt es nach wie vor in den meis-ten Fächern den freien Zugang zum Studium. Das bedeutet, dass jeder und jede das Recht hat, mit abgelegter matura jedes beliebige Fach zu studieren. Seit 2005 sind einige Fächer von Zugangsbeschränkungen betroffen. aber auch davor war in manchen Fächern bereits eine „Eignungsprüfung“ nötig.

Eignungsprüfungen

Vor allem bei künstlerischen Studien, aber auch bei Sportwissenschaft und an der Pä-dagogischen Hochschule wird vor der Zulas-sung deine „Eignung“ geprüft. Das heißt, du musst zum beispiel bei kunststudien Werke von dir vorlegen, um die aufnahme insStudium zu schaffen. beim Studium der Sportwissenschaft musst du bestimmte sportliche Tätigkeiten in vorgegebenen

Zeiten und Höhen schaffen, um so deine körperliche Eignung unter beweis zu stellen.

Zusatz- und Ergänzungs -prüfungen

Ergänzungsprüfungen sind Prüfungen, die auch nach beginn des Studiums innerhalb einer bestimmten Frist (im 1. abschnitt) abgelegt werden können. berühmtes beispiel: latein für medizin bzw. Rechts-wissenschaften.

Zusatzprüfungen, wie z. b. biologie für das medizinstudium, Darstellende geometrie für architektur etc. müssen oft schon vor beginn des Studiums absolviert werden.auch hier gibt es allerdings Fristen, die es einzuhalten gilt. Ob du für ein Fach eine

aufnahme an der Universität

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dieser Prüfungen brauchst, hängt ganz von deinem vorangegangenen bildungsweg ab.

Beispiel Latein

Für einige Studien ist eine abgeschlos-sene lateinprüfung Voraussetzung. Wenn du allerdings in der Schule ausreichend latein gehabt hast, musst du in latein keine Zusatzprüfung mehr machen. Hattest du allerdings kein latein in der Schule und interessierst dich für eine Studienrichtung, bei der latein Voraussetzung ist, kannst du dein Studium dennoch beginnen.

Du hast dann die möglichkeit, die erforderliche Prüfung während des Studiums nachzuholen.

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Zugangsbeschränkungen

Zugangsbeschränkungen sind leider mitt-lerweile ein großes Hindernis für viele, das Wunschstudium beginnen zu können. als Zugangsbeschränkungen werden Regelun-gen und Voraussetzungen verstanden, die der/die Einzelne erfüllen muss um sein/ihr Studium überhaupt beginnen zu können. Diese können von aufnahmetests, bewer-bungsgesprächen, notendurchschnitt bis über knock-Out Prüfungen in der Studie-neingangsphase u.v.m. reichen. bis 2005 war es in Österreich möglich (ausnahme: künstlerische Studien und Sportwissen-schaft), mit einer matura bzw. Studienbe-rechtigungs- oder berufsreifeprüfung jedes gewünschte Studium zu beginnen. Derzeit sind im besonderen sechs Studienrichtun-gen von zusätzlichen Zugangsbarrieren betroffen.

Seit der novelle des Universitätsgesetzes im letzten Herbst wurde die möglichkeit von Zugangsbeschränkungen gesetzlich legi-

timiert. Von nun an können Hochschulen für praktisch jedes masterstudium gewisse Voraussetzungen festlegen. Zudem wurde die gesetzliche möglichkeit eingeräumt für alle PhD- bzw. Doktoratsstudien Zugangsbe-schränkungen einzuführen. Darüber hinaus wird gerade über die rechtliche neugestal-tung der Studieneinführungs- und Orientie-rungsphase beraten. Diese soll den Hoch-schulen weitere möglichkeiten bieten die Studierendenzahl deutlich zu reduzieren. Das Problem ist, dass jede Hochschule autonom für sich bestimmte arten von Regelungen festlegen kann, dies macht das Feld an Zugangsbeschränkungen extrem unübersicht-lich. Wir haben im Folgenden versucht die wichtigsten kurz hervorzuheben.

Trotzdem solltest du dich vor dem Studien-beginn an deinem jeweiligen Studienort über die dort vorherrschenden Zulassungsvoraus-setzungen schlau machen und am besten bei deiner ÖH vor Ort nachfragen.

Zugangsbeschränkungen

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Die Österreichische HochschülerInnenschaft tritt strikt gegen jegliche art von Zugangs-beschränkungen ein und kämpft für die Wiedereinführung des offenen und freien Hochschulzugangs.

Welche Studienrichtungen sind derzeit davon betroffen? (Stand: Mai 2010)

Humanmedizin Zahnmedizin Tiermedizin Psychologie Wirtschafts- und Sozialwissen-

schaft, Wirtschaftsrecht Publizistik- und kommunikations-

wissenschaft

Wie genau sehen diese beschränkungen aus?

Die möglichkeiten, Studien zu beschränken, sind sehr vielfältig und reichen von aufnah-metests vor dem Studium bis zur Selektion während der Studienanfangsphase. Zusätz-lich gibt es auch viele versteckte möglich-keiten, Studierende an einem Studium zu hindern. Vor allem knock-out-Prüfungen mit extrem hohen Durchfallsquoten sind in vielen Studienrichtungen gang und gäbe. Die Selektion findet vor allem in der so

genannten Studieneingangsphase bzw. im ersten abschnitt statt.

besonders ausländische Studierende haben mit vielen bürokratischen und finanziellen Hürden einen erschwerten Zugang zum Stu-dium. neben jeglichem Fehlen staatlicher Unterstützungen müssen nicht-EWR-bürger-Innen auch immer noch Studiengebühren zahlen.

Studierenden mit beeinträchtigungen wird oft durch fehlende oder mangelhafte Infrastruktur ein Studium nahezu unmöglich gemacht.

Und auch sonstige finanzielle Erschwernis-se, wie überteuerte bücher, kopierkosten, Semesterticket und sonstige anfallende kosten, machen vielen Studierenden das leben schwer. Dabei muss auch bedacht werden, dass für die meisten kinder aus so genannten bildungsfernen bzw. sozial benachteiligten Familien der Weg auf die Universität völlig unmöglich ist.

Das österreichische bildungssystem ist mit eines der sozial selektivsten in Europa, so dass gerade einmal eines von 10 kindern aus einer sogenannten bildungsfernen Schicht den „aufstieg“ bis zu einem Studium schafft.

(Quelle: DSW/HIS 17. Sozialerhebung; StBA, Sonderauswertung Mikrozensus 1996-2000; HIS-Studienanfängerbefragung 2000, eigene Berechnungen)

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Zugangsbeschränkungen

Die derzeitigen „klassischen Zugangsbeschränkungen“ derStudienrichtungen im Detail:

ZugangsbeschränkungHuman- und ZahnmedizinUm auf den medizinischen Universitäten Wien, Innsbruck oder graz zugelassen zu werden, muss während der ersten drei Feb-ruarwochen eine anmeldung unter http://www.eignungstest-medizin.at erfolgen. Das weitere aufnahmeprozedere für graz wird dann unabhängig von Wien und Innsbruck weitergeführt. In diesen zwei Städten muss der so genannte EmS-Test (Eignungstest für das medizinstudium) absolviert werden. Die besten 740 (660 Human-/80 Zahnmedizin) in Wien bzw. 400 (360/40) in Innsbruck können dann das Studium beginnen. Dieser Test soll deine Fähigkeit, ein medizinstu-dium zu bewältigen, abprüfen und enthält laut den medizinuniversitäten keinerlei Fak-tenfragen. allerdings wurden in den letzten Jahren immer wieder beschwerden laut, weil der EmS-Test durch seine dahingehend nicht sensibilisierten Fragestellungen im beson-deren Frauen und ausländische Personen benachteiligt. In graz werden insgesamt 360 Plätze zur Verfügung gestellt (336/24).

(Quelle: http://www.eignungstest-medizin.at/cms/ bzw. http://www.medunigraz.at/auswahlverfahren)Das Prozedere läuft wie folgt ab:

Internetvoranmeldung: Die Voranmel-dung erfolgt im Februar (genauer Zeit-raum wird jeweils auf www.eignungstest-medizin.at bekannt gegeben) jeden kalenderjahres über ein Online-Formular (auf www.eignungstest-medizin.at wäh-rend der Online-anmeldefrist zu fi nden). Dabei ist die Studienrichtung und der Studienort (nur ein Ort wählbar) anzu-geben. Eine nachträgliche anmeldung ist nicht möglich.

Persönliche anmeldung vor Ort: Du

bekommst eine Einladung, dich mitte märz/april persönlich am Studienort deiner Wahl vorzustellen. Dort be-kommst du eine umfassende Informa-tionsbroschüre über Testvorbereitung und Testablauf.

Eignungstest: Dieser fi ndet anfang Juli

jeden Jahres am jeweiligen Studienort statt. Das Ergebnis wird voraussicht-lich voraussichtlich jeweils Ende Juli/anfang august veröffentlicht. Die StudienwerberInnen müssen binnen 20 Tagen den Studienplatz bestätigen.

nähere Informationen zu Terminen etc. fi ndest du unter:www.meduniwien.ac.at bzw. www.i-med.ac.at

an der medizinischen Universität graz wird

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nach der Voranmeldung per mail ein etwas anderer Weg gewählt. Dort muss ein moti-vationsschreiben verfasst werden, in dem gründe für das Studium, bisherige Erfahrun-gen, berufliche Zukunftspläne etc. enthal-ten sind. Danach findet ein Test statt, der im Wesentlichen das schulische Vorwissen der bewerberInnen aus den bereichen der biologie, chemie, Physik und mathematik überprüfen soll. nähere Informationen bzw. lernunterlagen dazu findest du unter: www.medunigraz.at/auswahlverfahren

Zudem greift in bezug auf die Vergabe von Studienplätzen die sogenannte Quotenrege-lung:

75% der Plätze kommen Studierenden mit österreichischem Reifezeugnis zu,

20% der Plätze kommen Studierenden mit Reifezeugnis zu, das innerhalb oder außerhalb der EU gemacht wurde.

(EU-bürgerInnen oder diesen gleichge-stellte Personen)

5% der Plätze fallen auf „Drittstaats-angehörige“ mit Reifezeugnis;

ZugangsbeschränkungVeterinärmedizin WienZum Studium der Veterinärmedizin musst du dich ebenfalls im Internet voranmel-den. anschließend findet eine persönliche anmeldung statt. Zusätzlich zu allen offizi-ellen Unterlagen musst du ein motivations-schreiben verfassen, in dem du deinen Studienwunsch rechtfertigst und plausibel machst. Es wird auch auf kenntnisse in Deutsch, biologie, Physik und chemie und auf bestehende Vorerfahrungen großer Wert gelegt. alle StudienwerberInnen müs-sen sich einem Eignungstest und einem persönlichen auswahlgespräch unterziehen.

Folgende Platzzahlen werden für die

Studien verfügbar sein:

Diplomstudium Veterinärmedizin: 187mit folgender Platzaufteilung auf die ausbildungsmodule:

nutztiermedizin (nm): 47kleintiermedizin (km): 40Pferdemedizin (Pm): 25lebensmittelwissenschaften, öffentliches Veterinär- und gesundheitswesen: 30conservation medicine (cm): 15Reproduktionsbiotechnologie (Rb): 15labortiermedizin (lm): 15

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Zugangsbeschränkungen

bakkalaureatsstudium Pferdewissenschaften: 50bakkalaureatsstudium biomedizin und biotechnologie: 0 masterstudium biomedizin und biotechnologie: 16

nähere Informationen unter: http://www.vu-wien.ac.at/de/lehre/studienangebot

Zugangsbeschränkung Psychologie

Psychologie: WienIn Wien muss ab WS 2010/11 eine aufnah-meprüfung abgelegt werden: nach der Voran-meldung (www.univie.ac.at/zulassung) vom 1. bis 30. Juli, fi ndet im selben Zeitraum die vorläufi ge Zulassung im Referat für Studien-zulassung statt. Hierbei sind Reifezeugnis, Reisepass, Passfoto mitzubringen. Ist dein U:net-account aktiviert, kannst du dich bis 1. august über http://univis.univie.ac.at zur aufnahmeprüfung anmelden. Die Prüfung fi ndet am 1. September statt.

genaue Informationen zur aufnahmeprüfung unter: http://typo3.univie.ac.at/fi leadmin/user_upload/ssc_psychologie/downloads/Aufnahmeverfahren_und_Studienbeginn/Psychologie_Aufnahmeverfahren_Info-blatt-05-06-2010.pdf

Zusätzlich müssen Prüfungen im ersten Se-mester in bestimmter Reihenfolge absolviert werden um später weiterstudieren zu können. Details dazu unter: http://typo3.univie.ac.at/index.php?id=71302

Psychologie: SalzburgDie Zulassung zum Studium erfolgt über die Internetvoranmeldung (http://register.plus.sbg.ac.at/) vom 1.6.2010 bis 16.7.2010. Die Zeugnisse sind von anfang Juni bis Ende Juli einzureichen. Die aufnahmeprüfung fi ndet am 1.September statt. Diese Prüfung beinhaltet das Verstehen von fachbezoge-nen deutschen und englischen Texten und „formal-analytisches Denken“. Ebenso wird Fachwissen aus einem bestimmten buch ab-geprüft: gerrig & Zimbardo (2008): Psycho-logie (18te aufl .), münchen: Pearson.

nähere Infos unter: http://www.uni-salzburg.at/pls/portal/docs/1/1229179.PDF

Psychologie: KlagenfurtFür das Studium der Psychologie stehen pro Studienjahr 230 Studienplätze zur Verfü-gung. Im WS werden 170 und im SS 60 Studierende aufgenommen. Erstinskribieren-de müssen die Ringvorlesung („Einführung in die verschiedenen arbeitsgebiete der Psychologie“) absolvieren und im anschluss daran eine „Qualifi kationsprüfung“ ablegen. Diese Prüfung ist am Ende des ersten Semes-

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ters zu absolvieren, wobei jene Studierende mit den besten Prüfungsergebnissen für weitere Studium zugelassen werden.

grundlage der Prüfung sind:• das lehrbuch gerrig & Zimbardo

(2008). Psychologie. (18te aufl.), mün-chen: Pearson

• in der lV vorgestellte literaturangaben (weitere bücher, artikel, online gestellte Texte, ...);

• Inhalte des Vortrags; • die Vortragsfolien (werden über die

elearning-Plattform moodle zur Verfü-gung gestellt).

Quelle: http://wwwg.uni-klu.ac.at/psy/index.php?cat=erst&topic=beschraenkungen

Psychologie: InnsbruckDie anmeldung für das aufnahmeverfahren ist nur persönlich in der Studienabteilung möglich. Für das Wintersemester 2010/2011 muss diese anmeldung bis zum 13. august erfolgen. am 1. September findet eine aufnahmeprüfung statt. Diese Prüfung beinhaltet das Verstehen von fachbezoge-nen deutschen und englischen Texten und „formal-analytisches Denken“. Ebenso wird Fachwissen aus einem bestimmten buch ab-geprüft: gerrig & Zimbardo (2008): Psycho-logie (18te aufl.), münchen: Pearson. nähere Informationen unter:http://www.uibk.ac.at/psychologie/studium/es-ko.html#Informationen%20Aufnahme%20Bachelor

Zugangsbeschränkung an der WU WienDie Zulassungsprüfung an der WU Wien ist keine Prüfung im üblichen Sinn, sondern eine Sequenzierungsregelung. Um zu lehr-veranstaltungen und Prüfungen des zweiten Studienabschnittes zugelassen zu werden, müssen lehrveranstaltungen im ausmaß von insg. 42 EcTS-credits absolviert worden sein. Der positive abschluss folgender lehrveranstaltungen ist jedenfalls Voraus-setzung für den Übergang in den zweiten Studienabschnitt:

• Einführung in die betriebswirtschaftslehre

• mathematik• grundlagen der Volkswirtschaftslehre

I und II• Wirtschaft im rechtlichen kontext

- Europäisches und öffentliches Wirtschaftsrecht I

• Wirtschaft im rechtlichen kontext - Wirtschaftsprivatrecht I

• accounting & management control I und II

mit kommendem Wintersemester 2010/11 wird für die beiden WU-bachelorstudien (Wirtschafts- und Sozialwissenschaft, Wirt-schaftsrecht) aller Voraussicht nach eine Studienplanänderung in kraft treten, die in der Studieneingangsphase eine weitere Sequenzierungsregelung vorsieht. Dabei müssen die folgenden vier Prüfungen absol-viert werden bevor die anmeldung zu allen

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Zugangsbeschränkungen

weiteren lehrveranstaltungen und Prüfun-gen des Studienplans möglich ist:

• Einführung in die betriebswirtschaftslehre

• mathematik • grundlagen der Volkswirtschaftslehre I • Wirtschaft im rechtlichen kontext

- Europäisches und öffentliches Wirtschaftsrecht I

Details dazu unter: http://www.wu.ac.at/programs/bachelor/wiso/step10_11/index#s2

Publizistik- und Kommunikationswissenschaftab dem Wintersemester 2010/11 wird man für das Publizistikstudium (Universitäten: Wien, klagenfurt und Salzburg) einen auf-nahmetest absolvieren müssen. 1529 Plätze werden vergeben, was einer Reduzierung der Studienplätze um rund 40% entspricht. (Platzverteilung: 1123 Wien, 226 Salzburg, 180 klagenfurt)

Publizistik: WienVon ersten Juli bis 18. august 2010 fi ndet die Voranmeldung zum Studium über www.univie.ac.at/zulassung statt, sowie die persönliche anmeldung im Referat für Studienzulassung. nach der aktivierung des U:net-accounts (www.univie.ac.at/ZID/unet-aktivierung/) muss man sich bis 23. august zur aufnahmeprüfung anmelden. Diese aufnahmeprüfung fi ndet am 13. September 2010 statt.

genauere Infos zur Prüfung unter:http://spl.univie.ac.at/fi leadmin/user_upload/spl22/Leitfaeden/PKW_Info-blatt-05-06-2010-1.pdf

Ähnlich wie im betriebswirtschaftsstudium mit den Teilprüfungen sind für Studienan-fängerInnen der Publizistik- und kommuni-kationswissenschaft module („modul a“ der STEP) zu absolvieren und nur bei positivem Erfolg der kombinierten modulprüfung kann mit „modul b“ weiterstudiert werden. Die positive beurteilung der gesamten Stu-dieneingangs- und Orientierungsphase ist Voraussetzung für die absolvierung aller weiteren lehrveranstaltungen des Studiums.

modul aSTEP 1: Einführung in das kommunika-tionswissenschaftliche Denken STEP 3: Einführung in das kommunika-tionswissenschaftliche arbeiten STEP 4: Einführung in die kommunika-tionswissenschaftliche Forschung

modul bSTEP 2: medien- und kommunikations-geschichte STEP 5: kommunikataionswissenschaft-liches Forschungs-Proseminar STEP 6: medienkunde

Quelle: http://spl.univie.ac.at/index.php?id=57285

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Publizistik: SalzburgDie anmeldung zum Studium erfolgt von 1.-16. Juli 2010 über http://register.plus.sbg.ac.at und bis 30. Juli müssen die Zeugnisse eingereicht werden.

anschließend müssen sich alle Studierenden einer aufnahmeprüfung stellen die am 13. September erfolgt. Infos dazu unter: www.uni-salzburg.at/pls/portal/docs/1/1239196.PDF

auch hier müssen module absolviert werden um für das weitere Studium zugelassen zu werden:

Einführung in das Studium der kommu-nikationswissenschaft I (modul 1)1. Einführung in die kommunikations-wissenschaft I2. basiskenntnisse der kommunikati-onswissenschaft

Einführung in das Studium der kommu-nikationswissenschaft II (modul 2)3. Einführung in das kommunikations-wissenschaftliche arbeiten4. Einführung in diekommunikations-wissenschaft II5. Einführung in mediensysteme6. kommunikationsgeschichte

Quelle:http://www.uni-salzburg.at/pls/portal/docs/1/1203226.PDF

Publizistik: KlagefurtÄhnlich wie in Wien sieht auch die Situation in klagenfurt aus. nach Voranmeldung (2.-15. Juli 2010) muss am 13. September eine aufnahmeprüfung absolviert werden.

Infos unter: http://www.uni-klu.ac.at/main/inhalt/uninews_40476.htm

Trotzdem!!Es sollte sich niemand von Zugangsbe-schränkungen einschüchtern oder von ihnen an ihrem/seinem Wunschstudium hindern lassen. Denn dann wäre das Ziel der beschränkungen erreicht! Wenn du genauere Informationen brauchst, wende dich jeder-zeit an uns: [email protected] oder [email protected].

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Studiengebühren

Studiengebühren

In der Sitzung des nationalrates vom 24. September 2008 wurden die Studiengebüh-ren für nachstehende Personen abgeschafft: keinen Studienbeitrag zahlen Studierende an österreichischen Universitäten und Päda-gogischen Hochschulen, die

• österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger,

• EU-bürgerinnen und EU-bürger,• Personen, denen aufgrund völkerrecht-

lichen Vertrages dieselben Rechte für den berufszugang zu gewähren sind wie Inländerinnen und Inländern, oder

• Flüchtlinge gemäß der konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge sind,

unter der Voraussetzung, dass sie die vorge-sehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als zwei Semester überschreiten. Dies gilt für alle Studierenden, unabhängig von ihrem alter.

5.4kapitel

konventionsfl üchtlingen sind somit nicht mehr generell die Studiengebühren zu erlassen, sondern nur, solange sie in Regel-studiendauer plus zwei Toleranzsemester je Studienabschnitt studieren.

Für ausländische Studierende gilt, dass sie weiterhin Studiengebühren zahlen müssen. Es sind jedoch „nur“ die einfachen Studien-gebühren (363,36 Euro) zu entrichten. Es gibt außerdem neue Erlassgründe für die Zahlung der Studiengebühren:

Die Studiengebühren sind zu erlassen, wenn du zwar die oben genannte Studienzeit überschritten hast, aber• nachweislich mehr als 2 monate durch

krankheit oder Schwangerschaft am Studium gehindert warst oder du dich überwiegend der betreuung von kin-dern (bis zum vollendeten 7. lebens-jahr oder einem allfälligen späteren Schuleintritt) gewidmet hast.

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• Studienbeihilfe beziehst• im kalenderjahr vor dem jeweiligen Se-

mesterbeginn erwerbstätig warst und ein Jahreseinkommen der 14-fachen gering-fügigkeitsgrenze oder mehr erzielt hast (das sind 5.008,36 Euro im kalenderjahr 2009 für das Sommersemester 2010)

• eine behinderung von mindestens 50% festgestellt wurde

• du an einem einem mobilitätspro-gramm teilnimmst.

Wenn du auf ein anderes Studium wech-selst, fängt die Semesterzählung von vorne an. Studierst du mehrere Studien parallel, musst du Studiengebühren bezahlen, sobald für eines der Studien eine beitragspflicht entsteht und du keinen Erlassgrund geltend machen kannst. Falls du an einer Fachhoch-schule und einer Uni oder Pädagogischen Hochschule studierst, kann es sein, dass du die Studiengebühren bis zu zweimal bezahlen musst.

Fristen an der Universität

5.5kapitel

Für dein Studium musst du unterschiedlicheFristen beachten.

Da sich diese jedes Semester ein wenig ändern, ist es sinnvoll, die jeweils aktuellen Fristen auf http://www.bmwf.gv.at/wissen-schaft/national/studieren_in_oesterreich/informationen/fristen nachzulesen.

beachte bitte, dass du dich an einigen Hoch-schulen schon früher anmelden musst, um am Zulassungsverfahren teilnehmen zu können. an öffentlichen Unis beginnt das Winterse-mester mit anfang Oktober, das Sommerse-mester mit anfang märz. Die allgemeine nach-frist zur Zulassung endet im Wintersemester am 30. november und im Sommersemester am 30. april. Die Fristen für die allgemeine Zulassung sind von Uni zu Uni verschieden.

Du kannst sie unter dem obigen link oder auf der Homepage deiner Hochschule nachlesen.

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Zulassung zum Studium

Fristen an der Universität

Inskription

Die Inskription, also das Einschreiben an der Universität, funktioniert meist über automati-sierte Zulassungssysteme. Diese funktionieren an allen Universitäten mit kleinen Unterschie-den, im Wesentlichen ist der ablauf aber so:

Vorerfassung der persönlichen Daten über die Homepage der Universität. ab diesem Zeitpunkt hast du einen persönlichen account.

Sofern du Studiengebühren zahlen musst, bekommst du von deiner Uni-versität einen Zahlschein zugesendet. ansonsten musst du nur den ÖH-bei-trag bezahlen.

Zum Schluss musst du dich auf den Weg machen, um Dokumente in die Studien- u. Prüfungsabteilung zu brin-

Zulassung zum Studium

gen und deine Studienrichtungswahl bekannt zu geben.

Für die Zulassung zum Studium brauchst du folgende Dokumente:

Reifezeugnis bzw. Studienberechti-gungsprüfung oder berufsreifeprüfung (für manche künstlerischen Studien-richtungen nicht erforderlich)

Reisepass oder Staatsbürgerschafts-nachweis in Verbindung mit einem amtlichen lichtbildausweis

Versicherungsnachweis (e-card)

falls erforderlich nachweis der beson-deren Eignung (z. b. aufnahmeprüfung für künstlerische Studienrichtungen)

5.6kapitel

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beratung6

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Du hast noch Fragen zur anmeldung für dein Studium? Du hast die ersten Schritte der anmeldung zum Studium erfolgreich hinter dich gebracht und trotzdem noch Fragen? Du checkst den Studienplan noch nicht ganz? keine Panik, es ging und geht meist allen so.

In den letzten Wochen vor Semesterbe-ginn bietet die HochschülerInnenschaft der Universität deiner Wahl dafür die so genannte Inskriptionsberatung an. Diese hat den Sinn, dir einerseits bei konkreten Fragen zur Inskription und andererseits bei studieninhaltlichen Fragen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Wenn es von deiner Studienrichtung ein kommentiertes Vorlesungsverzeichnis oder einen Studien-leitfaden gibt, ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, dass du diese bei der Inskripti-onsberatung erhältst. beraten wirst du von meist höhersemestrigen Studierenden deines Fachbereichs. bei dieser gelegenheit lernst

du auch deine zukünftigen Studienvertre-terInnen kennen, bei denen du auch den Termin für das Erstsemestrigentutorium in Erfahrung bringen kannst. Wann und wo die Inskriptionsberatung stattfindet, wissen die jeweils zuständigen Stellen der ÖH (siehe kontakte).

Inskriptionsberatung – Erstsemestrigenberatung

6.1kapitel

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Erstsemestrigentutorium

Hast du erfolgreich inskribiert und bist nun Studentin oder Student? Dennoch stellen sich täglich neue Fragen und der Eintritt in einen neuen lebensabschnitt kann schnell zu Verwirrung führen. Und überall neue leute …

Um dir dabei zu helfen, bietet die ÖH Erstsemestrigentutorien an. Hier hast du die gelegenheit, in entspannter atmo sphäre andere StudienanfängerInnen kennen zu lernen oder weitere Tipps zu deinem Studium zu erhalten. Es sind zu beginn sehr grundlegende und wichtige Fragen zu klären, die dir ein Semester später wahr-scheinlich völlig banal erscheinen werden. außerdem macht das Studium gemeinsam viel mehr Spaß, und das Erstsemestrigentu-torium bietet oft die erste möglichkeit, dies auszukosten.

Einige beispiele für Fragen, die im Erst-semestrigentutorium beantwortet werden:

• Wo fi ndest du die Studienvertretung?• Was bedeutet c.t. im Vorlesungs-

verzeichnis?• Warum reden alle von einem koVo?• Sind alle bücher, die du für dein

Studium benötigen wirst, auch neu zu kaufen oder gibt es die möglichkeit, bücherbörsen zu nutzen?

• Und wenn wir schon von börsen reden, was kann und will die mitschriftenbörse?

Erstsemestrigentutorien gibt es grundsätz-lich für jede Studienrichtung. Finanziert werden diese Tutorien über das unabhängi-ge Tutoriumsprojekt.

Erstsemestrigen-tutorium

6.2kapitel

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Was ist die StV?Die Studienvertretung/Fachschaft/Insti-tutsgruppe, oft auch nur StV genannt, wird gebildet von Studierenden deines Fachbe-reichs, ist deine unmittelbare Interessen-vertretung des Institutes und eine der vier Ebenen der Österreichischen Hochschüler-Innenschaft. Die StV besteht aus drei bis fünf direkt gewählten Personen und vielen freiwilligen mitarbeiterInnen. alle zwei Jah-re finden die ÖH-Wahlen statt, bei denen du deine Interessenvertretung wählen kannst und auch solltest. Du findest eine liste aller StVen auf www.oeh.ac.at.

Was tut die StV für dich?Die Studienvertretung ist deine erste an-laufstelle bei allen Fragen, die dein Studium betreffen. Du möchtest dich über den Inhalt deines Studiums genauer informieren? Du willst das kommentierte Vorlesungsverzeich-nis (auch koVo genannt) erwerben, das man-

che StVen vor Semesterbeginn herausgeben? Du hast Probleme mit dem Studienplan? Oder mit den elektronischen anmeldesystemen? Du checksteinige Details im Vorlesungsver-zeichnis noch nicht? Willst dich allgemein über das klima an den Instituten erkundi-gen? Du hast Probleme mit DozentInnen oder ProfessorInnen? Oder du möchtest selbst für andere Studierende tätig werden? In diesen und anderen Fällen kontaktiere deine StV.

Was macht die StV sonst noch?Um dir in deinem Studium helfen zu kön-nen, tun die StVs auch Dinge, die du viel-leicht nicht immer sofort bemerkst: So zum beispiel setzen sich die StudienvertreterIn-nen in verschiedenen universitären gremien für die Studierenden ein, zum beispiel wenn es um Studienpläne oder berufungen für neue ProfessorInnen geht. Ob und wie gut studentische mitsprache funktioniert, hängt auch von dir ab. Denn nur eine Studienver-

Studienvertretung

6.3kapitel

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Studienvertretung

tretung, die viele Studierende (ÖH-Wahl – hingehen nicht vergessen!) hinter sich hat, kann auch mit entsprechendem gewicht in Verhandlungen an der Universität gehen und mehr für dich rausholen.

aber auch verschiedenste Freizeit-Events und kulturelle Veranstaltungen werden unterstützt oder organisiert, erkundige dich also bei deiner StV, was angeboten wird oder ob sie dich unterstützen kann, wenn du selbst etwas planst!

Studien- und MaturantInnen-beratung der ÖHDie Studien- und maturantInnenberatung der ÖH, deren Produkt du als Studienleit-faden gerade in den Händen hältst, steht dir während des Semesters und auch außerhalb beratend zur Seite. Im Semester gibt es an jedem Vorlesungstag der Wiener Universitäten büroberatung, die aktuellen

Zeiten fi ndest du auf unserer Homepage: http://www.oeh.ac.at/studienberatung

natürlich kannst du uns auch unter 01/310 88 80-24 anrufen oder eine E-mail an [email protected] schreiben.

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Organisation: Diewichtigsten begriffe7

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Studienplan

Im Studienplan, auch curriculum genannt, findest du neben einer allgemeinen be-schreibung des Studiums auch, welche Qualifi kationen und Interessen du für das gewählte Studium mitbringen und welche Qualifikationen du nach abschluss des Stu-diums erworben haben solltest. Er wird von einer Studienkommission (je nach Uni un-terschiedlich) erstellt und enthält meistens auch eine Empfehlung, in welcher Reihen-folge die lehrveranstaltungen absolviert werden sollten. an diese Empfehlung bist du meistens nicht gebunden, aber besonders bei lehrveranstaltungen, die aufeinander aufbauen (z. b. „Einführung in die XY“, „XY I“ und „XY II“), ist es sinnvoll, die empfoh-lene Reihenfolge einzuhalten. bei manchen Studien kann es außerdem Prüfungsketten geben, d. h., ohne ein positives Zeugnis in „XY I“ darfst du an „XY II“ nicht teilnehmen.

lehrveranstaltungen

man unterscheidet allgemein drei Typen von lehrveranstaltungen (lVen): Pflicht-lehrveranstaltungen, Wahlfächer und freie Wahlfächer. Wie bereits der name vermuten lässt, musst du sämtliche Pflicht-lVen ab-solvieren, um dein Studium abzuschließen. mit den Wahlfächern kannst du im Studium einen individuellen Schwerpunkt setzen, indem du aus dem so genannten Wahlfach-katalog deine Favoriten aus den vorgegebe-nen Fächern auswählst. Die freien Wahl-fächer ermöglichen es, unterschiedlichste lehrveranstaltungen an jeder österreichi-schen Universität zu belegen. Oft wird dir empfohlen, diese im Rahmen eines moduls zu absolvieren. nähere Informationen dazu findest du auf der Homepage deiner Univer-sität. In deinem Studienplan findest du eine Vorgabe, wie viele Stunden du von welchem Typ machen musst.

Vom Studien- zum StundenplanErklärung der wichtigsten begriffe

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Vom Studien- zum Stundenplan

Vorlesungsverzeichnis

Das Vorlesungsverzeichnis erscheint jedes Semester neu. Du fi ndest es auf der Homepage deiner Uni. Einzelne Institute bzw. Studien-vertretungen bieten dieses in gedruckter Form an, meistens ist es dann ein kommentiertes Vorlesungsverzeichnis (koVo). neben den Fakten fi ndest du weitere nützliche Infor-mationen über Inhalt, lernmaterialien und Prüfungsmodalitäten. Im Vorlesungsverzeich-nis fi ndest du alle lehrveranstaltungen, die im aktuellen Semester abgehalten werden. Es ist nach Studienrichtungen geordnet. Die Informationen können sich öfter ändern, du bekommst die „wirklich richtigen“ Informati-onen, auf die du dich verlassen kannst, in der Vorbesprechung der lehrveranstaltung. Dies ist meistens die erste Einheit im Semester, der Termin sollte aber auch im Vorlesungsver-zeichnis niedergeschrieben worden sein.

Hier ein beispiel aus dem Vorlesungs-verzeichnis:

070220 VO Einführung in das Studium der geschichte Studienprogrammleitung geschichte 2 SWS, 3 EcTS-Punkten.n.ab 8.3.2010 Do 11:00-13:00 Hs. 41 HgOnline-anmeldung von 24. Februar 2010 bis 3. märz 2010 : http://geschichte.bach.univie.ac.at/

Die Vorlesung fi ndet also ein Semester lang jeden Donnerstag von 11.00-13.00 Uhr im Hörsaal 41 im Hauptgebäude statt.

Es steht noch nicht fest, wer sie abhalten wird (n.n. = nomen nominandum, lat. für: der name ist noch zu nennen). Eine anmeldung ist erforderlich. außerdem ist die lV zwei Semesterwochenstunden und 3 EcTS-credits „wert“, diese sind für den Studienerfolgsnachweis wichtig (siehe auch Förderungen und beihilfen).

Spezialisierung

Viele lehrveranstaltungen werden von verschiedenen ProfessorInnen mit unter-schiedlichen Schwerpunkten abgehalten. Hier ein beispiel: Prof. bauer bietet eine lehrveranstaltung zur Einführung in das Studium der geschichte an und setzt dabei einen Schwerpunkt auf die griechische anti-ke. Prof. müller hält auch eine Einführungs-vorlesung zur geschichte, spezialisiert sich allerdings auf den Zweiten Weltkrieg.

Egal welche der beiden Vorlesungen du besuchst, solange du sie positiv absol-vierst, gilt diese als „Einführung in die geschichte“-Prüfung.

Vom Studien- zum StundenplanErklärung der wichtigsten begriffe

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Stundenplan

Zu beginn deines Studiums wirst du in gewis-sen Studienrichtungen in gruppen eingeteilt, dein weiterer Stundenplan richtet sich danach. In allen anderen Studienrichtungen musst du dir deinen Stundenplan jedes Semester selbst zusammenstellen, natürlich unter beachtung deines Studienplans. Dabei wählst du aus dem Vorlesungsverzeichnis jene lehrveranstaltun-gen aus, die dir zeitlich und inhaltlich am an-genehmsten und interessantesten erscheinen.

Wie im obigen Beispiel:Steht in deinem Studienplan, dass du die Einführung in das Studium der ge-schichte machen musst, musst du eine der genannten lVen besuchen.

Ein zweites Beispiel:Eine laborübung findet an drei Wochentagen statt. Du kannst selbst wählen, an welchem Tag du sie absol-vieren willst.

Ebenfalls solltest du darauf achten, ob du gewisse lVen als Voraussetzung für lehr-veranstaltungen in kommenden Semestern benötigst. Im ersten Semester ist es oft hilfreich, die Erstsemestrigenberatung der Studienvertretung zu Rate zu ziehen, vor allem wenn du dir nicht sicher bist, welche lVen für dich wichtig sind.

Zeugnisse

Hast du eine lV absolviert, erhältst du ein Zeugnis (oft auch als „Schein“ bezeichnet) bzw. an manchen Universitäten ein Sammel-zeugnis, in dem sämtliche leistungen des jeweiligen Semesters festgehalten werden. Darauf findest du unter anderem deine note und die absolvierten Semesterwochenstun-den bzw. EcTS-Punkte. Oft kannst du dein aktuelles Zeugnis auf der Homepage deiner Uni nachlesen.

Zeugnisse in gedruckter Form werden ent-weder per Post zugesandt oder diese können im Sekretariat deines Instituts oder deiner Uni abgeholt werden. Wenn du Fragen zu den Regelungen auf deiner Uni hast, kannst du dich an die Universitätsvertretung der betreffenden Uni wenden (links dazu fin-dest du am Ende dieser broschüre).

anwesenheitspflicht

abgesehen von Vorlesungen (mit einer großen Prüfung über den ganzen Stoff des Semesters am Ende desselbigen) haben universitäre lehrveranstaltungstypen oft immanenten Prüfungscharakter, das bedeutet neben einer anwesenheitspflicht auch die miteinberechnung der mitarbeit in die end-gültige note der lV. Die zu leistende mitar-

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Vom Studien- zum Stundenplan

beit kann völlig unterschiedlich ausfallen. Es können wöchentliche Hausaufgaben sein, die du abgeben musst, eine Seminararbeit, eine Präsentation, mehrere kleinere Tests oder kombinationen sind möglich. Für diese lVen musst du dich meist anmelden. In vielen Fällen ist dies bereits online auf der Seite der Universität oder des jeweiligen Instituts möglich, sonst erfolgt die anmeldung auf einer liste. nähere Informationen fi ndest du im Vorlesungsverzeichnis. Da in manchen Studienrichtungen zum Teil ein enormer andrang auf einzelne lVen besteht, ist es wichtig, sich möglichst rasch anzumelden. So kann es auch vorkommen, dass der Server aufgrund zu vieler Zugriffe ausfällt oder eine lV nach 5 minuten ausgebucht ist.

anrechnung

Es kann sein, dass du den Inhalt einer lV schon an anderer Stelle gelernt hast, z. b. in einer bHS, in einer anderen Studienrich-tung oder während eines auslandssemes-ters. In so einem Fall musst du nicht alles noch einmal durchkauen. Stattdessen suchst du die Studienprogrammleitung mit dem nachweis, was du schon gemacht hast, auf, um es dir anrechnen zu lassen. Eine anrech-nung zählt dann so, als ob du die entspre-chende lV bestanden hättest. allerdings erfolgt die anrechnung in vielen bereichen nach der individuellen Entscheidung der

Studienprogrammleitung, es gibt also oft keine garantie, dass es funktioniert.

ACHTUNG:

Zeugnisse und deren Punkte, die du durch anrechnung bekommen hast, gelten nicht als leistungsnachweis für die Familienbeihilfe oder die Studien-beihilfe.

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Wenn du dich genauer über Beihilfen, Wohnen, Arbeiten etc. informieren willst, empfehlen wir das umfangreiche Broschürenangebot der ÖH-Bundesvertretung. Die Broschüren liegen in deinem Sozialreferat auf. Du kannst sie aber auch auf www.oeh.ac.at downloaden oder kostenlos per Post bestellen.

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Soziales8

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Der studentische alltag

Die zeitliche belastung der Studierenden in Österreich liegt aktuell bei 45 Stunden pro Woche, 84 % der Studierenden sind erwerbs-tätig. Die lebenserhaltungskosten steigen aufgrund von Studiengebühren, hohen miet-preisen, Tickets für öffentliche Verkehrs-mittel etc. Das Studienförderungsgesetz, in dem alles rund um die Studienbeihilfe geregelt ist, will den Studienbeihilfebezie-herInnen ein Vollzeitstudium ermöglichen. Die Höhe der Studienbeihilfe reicht jedoch nicht aus, um die lebenserhaltungskosten zu tragen. Erwerbstätigkeit und schlechte Studienbedingungen führen dazu, dass Studierende aus dem beihilfensystem fallen. Die letzte Erhöhung der beihilfe um real meistens nicht einmal 12 % deckt immer noch nicht den Wertverlust der letzten Jahre ab, auch der bezieherInnenkreis muss noch weiter ausgeweitet werden. Es

Förderungen und beihilfen

bedarf somit einer umfassenden Reform des beihilfensystems.

Familienbeihilfe

anspruch auf Familienbeihilfe haben österrei-chische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die ihren lebensmittelpunkt in Österreich haben, sowie ausländische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger unter bestimmten Voraus-setzungen. ab dem 19. lebensjahr beträgt die Familienbeihilfe EUR 152,70, zusätzlich wird für jeden FamilienbeihilfenbezieherIn ein kin-derabsetzbetrag von EUR 58,40 ausbezahlt. be-zugsberechtigt sind grundsätzlich deine Eltern, es ist jedoch möglich zu beantragen, dass die Familienbeihilfe direkt an dich ausbezahlt wird.

nach dem ersten Studienjahr ist ein leis-tungsnachweis zu erbringen. Du musst posi-

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Förderungen und beihilfen

tive Prüfungen aus Pfl icht- oder Wahlfächern im ausmaß von 8 Semesterwochenstunden bzw. 16 EcTS-Punkte beim Wohnfi nanzamt nachweisen. Dabei können alle Prüfungen, die bis zum 31. Oktober abgelegt werden, eingereicht werden. (Ähnliche Fristen gibt es natürlich auch im Sommersemester)

Es besteht anspruch für die mindeststudien-dauer pro abschnitt plus ein Toleranzsemes-ter. Ist nach ablauf dieser Zeit der jeweilige Studienabschnitt noch nicht abgeschlossen, wird die auszahlung der Familienbeihilfe eingestellt. Hast du den Studienabschnitt beendet, dann bist du wieder anspruchs-berechtigt und kannst die Familienbeihilfe erneut beantragen. Schließt du einen abschnitt in mindeststudiendauer ab, nimmst du das nicht in anspruch genomme-ne Semester in den nächsten abschnitt mit. beim abschnittslosen bachelorstudium sind es zwei Toleranzsemester, d. h., du hast 8 Semester Zeit für das bachelorstudium.

Ein unvorhersehbares und unabwendbares Ereignis, das zu einer wesentlichen Studien-behinderung von mindestens drei monaten führt (z. b. krankheit), verlängert den anspruch um jeweils ein Semester.

Insgesamt darf die Studienrichtung höchs-tens zweimal gewechselt werden, ansonsten geht der anspruch auf Familienbeihilfe verloren. Innerhalb der jeweils ersten beiden Semester eines Studiums ist ein Studien-wechsel möglich. bei späterem Wechsel ist es erst nach einer gewissen Wartefrist wieder möglich, Familienbeihilfe zu beziehen.

neben dem bezug der Familienbeihilfe dürfen EUR 9.000 pro kalenderjahr verdient werden (= brutto minus Sozialversicherungs-beiträge und Werbekostenpauschale). Es ist zu beachten, dass du diese Zuverdienstgrenze auf keinen Fall überschreiten darfst, weil du sonst die gesamte in diesem Jahr bezogene Familienbeihilfe zurückzahlen musst.

Studienbeihilfe: „Wie fi nanziere ich mein Studium?“

kurzinformation zum Thema Studienbeihilfe für SchülerInnen und maturantInnen von deiner Studienbeihilfenbehörde.

Die wesentlichen gesetzlichen Voraussetzun-gen für den bezug von Studienbeihilfe sind:

Finanzielle Förderungswürdigkeit (unter

dem aspekt „fi nanzielle Förderungswür-digkeit“ haben auch Studierende, deren Eltern dem so genannten „mittelstand“ zuzuordnen sind, eine realistische

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chance auf ein Stipendium – berech-nungsbeispiele findest du auf der Homepage der Studienbeihilfenbehörde www.stipendium.at, ein unverbindli-ches berechnungsprogramm bietet die ak unter www.stipendienrechner.at)

Studienerfolg (bei den meisten Studien nach dem ersten Studienjahr 14 Wo-chenstunden oder 30 EcTS-Punkte)

Ordentliches Studium an einer österrei-chischen Universität, Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule oder einem konservatorium (alle geförderten bildungseinrichtungen findest du auf unserer Homepage – nicht gefördert werden z. b. kollegs und Universitäts-lehrgänge)

antragsfrist für die Studienbeihilfe ist im Wintersemester von 20.9. bis 15.12. und im Sommersemester von 20.2. bis 15.5. Die antragsformulare stehen auf der Homepage der Studienbeihilfenbehörde www.stipen-dium.at als Download zur Verfügung. Dort findest du auch das Online-Formular für ei-nen e-antrag. Eine sichere digitale Signatur (bürgerkarte) ist erforderlich.

mit dem ersten antrag auf Studienbeihilfe bewirbst du dich um die Zuerkennung der Studienbeihilfe für dein gesamtes Studium. Solange der bezug der Studienbeihilfe nicht unterbrochen wird, prüft die Studienbeihil-

fenbehörde automatisch in jedem Jahr, ob du weiterhin anspruch auf Studienbeihilfe hast.

Von der gesetzlichen Höchststudienbeihilfe werden

• die Familienbeihilfe sowie der kinder-absetzbetrag und

• die zumutbare errechnete Unterhalts-leistung der Eltern abgezogen.

Solange du Familienbeihilfe beziehst, beträgt die höchstmögliche Studienbei-hilfe 238 Euro monatlich, für auswärtige Studierende 442 Euro (das sind Studierende, die aus Studiengründen einen Wohnsitz im gemeindegebiet des Studienortes haben, weil der Wohnsitz der Eltern vom Studienort so weit entfernt ist, dass die tägliche Hin- und Rückfahrt zeitlich nicht zumutbar ist).

Seit dem Wintersemester 2008/09 kannst du einheitlich 8.000 Euro im kalenderjahr dazuverdienen, die frühere Unterscheidung zwischen selbstständigen und nichtselbst-ständigen Tätigkeiten ist nicht mehr relevant. Eine Überschreitung der Zuver-dienstgrenze führt zu einer Verminderung der Studienbeihilfe.

Es gibt seit dem Wintersemester 2008/09 die möglichkeit, in Form eines mobilitätssti-pendiums die Studienförderung für ein gan-zes Studium im EU-ausland (inkl. Schweiz) zu beziehen.

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Förderungen und beihilfen

Die mitarbeiterinnen und mitarbeiter deiner Stipendienstelle beraten dich gerne, bitte beachte die Parteienverkehrszeiten. Wenn du noch nicht studierst, richtet sich die örtliche Zuständigkeit der Stipendienstellen nach dem bundesland deines Hauptwohnsitzes.

Stipendienstelle Wienfür Studierende an bildungseinrichtun-gen in Wien, niederösterreich und dem burgenland.1100 Wien, gudrunstraße 179aParteienverkehr: mo, Di, Do, Fr 9:00 bis 12:00 Tel: 01/60 173 - 0 (Fax 240)e-mail: [email protected]

Stipendienstelle Grazfür Studierende an bildungseinrich-tungen im bundesland Steiermark sowie für die Expositur der Universität für musik und darstellende kunst graz in Oberschützen.8020 graz, metahofgasse 30Parteienverkehr: mo, Di, Do, Fr 9:00 bis 12:00 Tel: 0316/81 33 88 - 0 (Fax 20)e-mail: [email protected]

Stipendienstelle Innsbruckfür Studierende an bildungseinrich-tungen in den bundesländern Tirol und Vorarlberg.6020 Innsbruck, andreas-Hofer-Straße 46,

2. Stock (Eingang Egger-lienz-Straße) Parteienverkehr: mo bis Do 9:00 bis 12:00 Di und Do 14:00 bis 16:00Tel: 0512/57 33 70 (Fax 16)e-mail: [email protected]

Stipendienstelle Klagenfurtfür Studierende an bildungseinrich-tungen im bundesland kärnten.9020 klagenfurt, bahnhofstraße 9Parteienverkehr: mo–Do 9:00 bis 12:00 Tel: 0463/51 46 97 (Fax 0463/50 92 00)e-mail: [email protected]

Stipendienstelle Linzfür Studierende an bildungseinrich-tungen im bundesland Oberösterreich.4020 linz, Europaplatz 5a Parteienverkehr: mo, Di, Do, Fr 9:00 bis 12:00 Tel: 0732/66 40 31 (Fax 10)e-mail: [email protected]

Stipendienstelle Salzburgfür Studierende an bildungseinrichtun-gen im bundesland Salzburg und an der abteilung musikerziehung des „mozar-teums“ in Innsbruck.5020 Salzburg, Paris-lodronstraße 2,3. Stock. Parteienverkehr: mo bis Do 9:00 bis 12:00Tel: 0662/84 24 39 (Fax 0662/84 15 60)e-mail: [email protected]

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Sozialfonds der ÖH

Wer in wirklichen finanziellen Schwierigkei-ten steckt und das mittels kontoauszügen und anderen nachweisen belegen kann und außerdem einen adäquaten Studienerfolg für die inskribierte Semesteranzahl vorlegen kann (d. h. die doppelte mindeststudienzeit nicht überschritten und im letzten Jahr Prüfungen im ausmaß von mindestens 8 Wo-chenstunden positiv abgelegt hat), hat die möglichkeit, einen antrag auf Unterstützung aus den Sozialfonds der ÖH zu stellen. Der antrag kann einmal jährlich gestellt werden.

Die mittel der Sozialfonds werden zu je einem Drittel von der ÖH-bundesvertretung, der HochschülerInnenschaft deiner Uni oder Pädagogischen Hochschule und dem Wis-senschaftsministerium bereitgestellt. auch Studierende der Fachhochschulen können einen antrag stellen.

Diese einmalige Unterstützung soll Studie-renden in einer notlage weiterhelfen. Das nötige antragsformular erhältst du bei der ÖH-bundesvertretung (Tel: 01/ 319 88 80 0) oder unter www.oeh.ac.at. Die Sozialfonds-sprechstunden sind ebenfalls auf unserer Homepage ausgeschrieben.

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Studieren und Wohnen

Eine passende Wohnung zu fi nden ist schwierig, vor allem wenn du kaution und unter Umständen ablöse und Provi-sion zahlen musst. Da die miete bei den meisten Studierenden den größten Posten in den monatlichen ausgaben darstellt und Probleme mit den VermieterInnen schon so manchen Studierenden in fi nanzielle notla-gen gebracht haben, hat die ÖH-bundesver-tretung eine Wohnrechtsoffensive gestartet. Zweimal pro Woche fi ndet im Sozialreferat die Wohnrechtsberatung statt. anfragen an [email protected] werden laufend be-antwortet. außerdem fi ndest du auf unserer Homepage einen bereich, der sich explizit mit dem Thema Wohnen beschäftigt: www.oeh.ac.at/wohnen. Der OgH (Oberste gerichtshof) hat in einem Urteil (7 Ob 78/06f) 39 mietvertrags-klau-seln in mietverträgen einer großen Haus-verwaltung (ImV gmbH) für sittenwidrig erklärt, weil diese Vertragsbestimmungen

als rechtswidrig/gröblich benachteiligend qualifi ziert wurden. Im besonderen handelt es sich um Erhaltungsarbeiten oder Erneu-erungsarbeiten in der Wohnung, die der mieter oder die mieterin bezahlen musste. Ein Fall wäre die zu Unrecht einbehaltene kaution nach dem auszug, etwa weil die Wohnung angeblich zu stark abgenutzt bzw. trotz Vertragsklausel nicht ausgemalt wurde. Ein anderer Fall wäre die Rückforderung von zu Unrecht bezahlter miete bei ausfällen der Wasser- bzw. Stromversorgung.

Vorweg: Diese Entscheidung des OgH ist keine gesetzesänderung, sondern nur ein Urteil der obersten Instanz, das auch in anderen, ähnlich gelagerten Rechtsstreitig-keiten zur anwendung kommen kann. Das bedeutet, dass hier jeweils im Einzelfall entschieden wird und es keine grundsätzli-che Verbesserung der geltenden gesetze für alle mieterinnen und mieter gibt. Dement-sprechend schwierig ist es, diese ansprüche

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durchzusetzen. Denn die Vermieterinnen und Vermieter werden nicht freiwillig bezah-len. In diesem Fall bleibt oft nur der Weg zum gericht, um dort die entstandenen kosten einzufordern. Die ÖH unterstützt dich dabei. Die von uns empfohlene Vorge-hensweise kannst du auf unserer Homepage unter www.oeh.ac.at/wohnen/wohnrecht nachlesen.

laut dem bericht zur sozialen lage der Stu-dierenden (2006) sind 84 % aller Studieren-den in irgendeiner Form erwerbstätig. Drei Viertel davon geben an, sonst ihren lebens-unterhalt nicht finanzieren zu können.

Vor dem 1.1.2008 waren die Zuverdienst-grenzen bei Studienbeihilfe und Sozialver-sicherung je nach Dienstverhältnis unter-schiedlich hoch. mit der novelle zum StudFg wurde dies geändert. Trotzdem ist es immer noch interessant zu wissen, in welchem Dienstverhältnis du dich befindest.

Echter DienstvertragDieser liegt vor, wenn du in persönlicher abhängigkeit (Weisungsgebundenheit, per-sönliche arbeitspflicht, fixe arbeitszeiten etc.) und wirtschaftlicher abhängigkeit (die arbeitsmittel werden dir von der arbeitge-berin oder dem arbeitgeber bereitgestellt) beschäftigt bist. bei dieser Form des

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anspruch auf bezahlten Urlaub oder kollek-tivvertraglichen mindestlohn.

WerkvertragHier bist du persönlich und wirtschaftlich unabhängig und schuldest ein bestimmtes Werk oder einen Erfolg. Das Risiko trägst du alleine! Dein Honorar erhältst du in der Regel für dein Werk und nicht für deinen Zeitaufwand. bei diesem Vertragsverhältnis bist du nicht automatisch sozialversichert. Du bist selbst verantwortlich, dich bei der gewerblichen Sozialversicherung zu melden!

grundsätzlich ist egal, welche bezeichnung dein schriftlicher Dienstvertrag führt. Wich-tig ist, was drinnen steht und wie sich das Dienstverhältnis konkret ausgestaltet.

mehr Infos fi ndest du unter www.oeh.ac.at/arbeiten und in der ÖH-broschüre „Studieren und arbeiten“.

Dienstvertrages genießt du umfassenden arbeitsrechtlichen Schutz. Du hast anspruch auf bezahlten Urlaub, Urlaubs- und Weih-nachtsgeld und im Fall, dass du gekündigt wirst, nach einer gewissen beschäftigungs-zeit auch auf abfertigung und arbeitslosen-geld.

Freier DienstvertragDieser unterscheidet sich vom echten Dienstvertrag darin, dass du in bezug auf arbeitszeit, arbeitsweise und disziplinäre Unterstellung geringer an die Dienstgeberin bzw. den Dienstgeber gebunden bist. Ver-dienst du unter der geringfügigkeitsgrenze von 357,74 Euro(Stand 2009), bist du nur unfallversichert. Verdienst du mehr, bist du außerdem kranken-, pensions- und arbeits-losenversichert. In jedem Fall muss dich deine Dienstgeberin oder dein Dienstgeber bei der gebietskrankenkasse anmelden. Du hast bei dieser beschäftigungsform keinen

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Studierende mit kind haben zusätzlich zu den belastungen, die ein Studium mit sich bringt, noch mit weiteren Problemen zu kämpfen. mehr als 10 % der Studierenden in Österreich haben ein kind oder mehrere kin-der. Daher stellt die ÖH-bundesvertretung auch eine eigene broschüre mit allen Infor-mationen zum Thema Studieren mit kind zur Verfügung, die unter www.oeh.ac.at bestellt werden kann.

StudienbeihilfenbezieherInnen mit kindWer Studienbeihilfe bezieht, muss gleich nach der geburt des kindes eine kopie der geburtsurkunde des kindes und des meldezettels an die Studienbeihilfenbehör-de schicken. beigelegt werden muss auch ein „abänderungsantrag“ (das ist dasselbe Formular wie für den antrag auf Studien-beihilfe). Diesen bekommst du auf den zuständigen Stipendienstellen, im ÖH-Sozi-alreferat oder unter www.stipendium.at. Wer den antrag verspätet abschickt, hat leider

keinen rückwirkenden anspruch auf erhöhte Studienbeihilfe. Der monatliche Zuschlag für studierende Elternteile beläuft sich auf 67 Euro. Wer ein kind unter drei Jahren hat, kann außerdem auch länger Studienbeihilfe beziehen, studierende Väter nur dann, wenn sie entweder mit der kindesmutter verhei-ratet sind oder die gemeinsame Obsorge gerichtlich genehmigt wurde.

Zuschüsse und beihilfen

In fast allen bundesländern gibt es ver-schiedene Zuschüsse für sozial bedürftige Eltern. Es gelten die verschiedensten auf-lagen und Regelungen. Diese sind an den Ämtern der landesregierungen zu erfragen. Zusätzlich besteht die möglichkeit der Rundfunk- und Rezeptgebührenbefreiung. Die Familienbeihilfe wird beim Finanzamt

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beantragt und kann bis zu fünf Jahren rückwirkend gewährt werden. anspruch auf die Familienbeihilfe für das kind hat jene Person, in dessen Haushalt das kind lebt.

kinderbetreuung

Einrichtungen zur kinderbetreuung ermögli-chen Studierenden, ihrer Tätigkeit nachge-hen zu können und trotzdem die gewissheit zu haben, dass ihre kinder zuverlässig versorgt und betreut werden. In der bro-schüre „Studieren mit kind“ fi ndest du alle kinderbetreuungseinrichtungen an den Unis und noch viele weitere Informationen.

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Für all jene, die ihr Studium gleich nach der matura im ausland beginnen wollen, ein wichtiger Hinweis: Seit 2008 gibt es erst-mals Stipendien, welche es unterstützen, das gesamte Studium im ausland zu absol-vieren. Infos zu diesem mobilitätsstipendi-um bekommst du unter www.stipendium.at.

austauschprogramme

Hast du bereits einige Zeit an einer österrei-chischen Universität studiert, gibt es jede menge Programme, die dir die möglichkeit bieten, für ein oder zwei Semester im ausland zu studieren. Die Studienbeihil-fenbehörde sieht bei der Studienbeihilfe für dich sogar 20 monate vor, in denen du, im Rahmen deines Studiums in Österreich, ins ausland gehen kannst. In der Zeit bekommst du eine erhöhte Studienbeihilfe,

Studieren im ausland

wenn du prinzipiell anspruch auf Studi-enbeihilfe hast. außerdem beteiligt sich die Studienbeihilfenbehörde dann auch an deinen Reisekosten. Um dein(e) auslands-semester bzw. -jahr(e) passend in dein Studium zu integrieren, ist eine gute und vor allem rechtzeitige Planung des oft etwas langwierigen und leider sehr bürokratischen Unterfangens unbedingt notwendig. Hier ein Überblick über die häufigsten Pro-gramme, um ein oder mehrere Semester im ausland zu verbringen:

ERASMUSDrei- bis zwölfmonatiges auslandsstudium an einer europäischen Partnerhochschule; Stipendium, befreiung von den Studienge-bühren, sowohl im Rahmen eines Vollzeit-studiums als auch zur Vorbereitung von Diplomarbeiten und Dissertationen, Teil des EU-Programmes „lebenslanges lernen“.

www.erasmus.at

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Studieren im ausland

COMENIUS 2Ein- bis zehnwöchiger Studienaufenthalt mit praktischer ausbildung für lehramtstu-dentInnen.

http://www.sokrates.at/aktionen/aktion1-2.php

CEEPUScentral European Exchange Program for Uni-versity Studies. austausch- und Stipendien-programm in Zentraleuropa, Vollstipendium durch das gastland und österreichisches Zusatzstipendium.

www.ceepus.info oder www.oead.at/_projekte/ceepus/index.html

TEMPUSHochschulkooperationsprogramm der EU mit den nicht-assoziierten Staaten in Südosteu-ropa (caRDS), der ehemaligen Sowjetunion (TacIS) und bestimmten mittelmeerstaaten (mEDa).

http://www.oead.at/_eu/tempus/index.html

Joint StudyJoint-Study-Programme sind bilaterale abkommen zwischen einer österreichischen und einer ausländischen Universität zum gegenseitigen geförderten Studierenden-austausch im ausland über ein oder zwei Semester, beziehen sich in erster linie auf den außereuropäischen Raum, die Partne-

rInnen sind von Hochschule zu Hochschule verschieden, Infos holst du am besten im büro für Internationale beziehungen an der eigenen Hochschule ein.

Individuelles auslandsstudium

Wenn du dein Studium gleich nach der ma-tura im ausland beginnen möchtest, bleibt dir in der Regel nur die Option, individuell, das heißt ohne austauschprogramm, ins ausland zu gehen. Dies erfordert allerdings einige mühe und bringt viele nachteile, ist aber oft die einzige möglichkeit, in länder und an Orte zu kommen, die nicht inner-halb eines austauschprogramms angeboten werden, oder gleich nach der matura ins ausland zu gehen.

Du solltest zuerst folgende Fragen klären:• Wo will ich überhaupt hin? • In welches land und an welche

Universität?• gibt es vielleicht nicht doch ein P

rogramm, mit dem das abdeckt ist?• Wie ist die Situation an der Zieluni-

versität, unter welchen bedingungen werden ausländische Studierende aufgenommen (aufnahmeprüfung, Studiengebühren, Sprachnachweis etc.)?

• Wie kann ich den auslandsaufenthalt fi nanzieren?

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Weiterführende Informationen findest du in unserer broschüre „Studieren im ausland“. Du erhältst sie bei deiner lokalen Studie-rendenvertretung, auf der ÖH-bundesver-tretung, kannst sie bei uns bestellen oder auf der Homepage der ÖH-bundesvertretung downloaden (www.oeh.ac.at/quicklinks/downloads_bestellen).

Wir stehen dir natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Seite. Schreib uns einfach eine mail an [email protected] oder schau auf die Seite des Referats für internationale angelegenheiten unter www.oeh.ac.at/internationales.

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Universität Wien1010 Wien, Dr.-karl-lueger-Ring 1Tel.: +43 (0) 1/4277 – 0www.univie.ac.at

Universitätsvertretung1090 Wien, Spitalgasse 2, Hof 1, Trakt 2b, EgTel.: +43 (0) 1/4277 – 19501www.oeh.univie.ac.at

Technische Universität Wien1040 Wien, karlsplatz 13Tel.: +43 (0) 1/58801 – 0Fax: +43 (0)1/58801 – 41099www.tuwien.ac.at

Universitätsvertretung1040 Wien, Wiedner Hauptstraße 8-10Tel.: +43 (0)1/58801 – 49501oder Tel.: +43 (0)1/58801 – 49502Fax: +43 (0) 1/586 91 54, www.htu.at

Wirtschaftsuniversität Wien1090 Wien, augasse 2-6Tel.: +43 (0) 1/31336 – 0Fax: +43 (0) 1/31336 – 740www.wu-wien.ac.at

Universitätsvertretung1090 Wien, augasse 2-6Tel.: +43 (0) 1/31336 – 5400Fax: +43 (0) 1/31336 – 748www.oeh-wu.at

Universität für Bodenkultur Wien1180 Wien, gregor-mendel-Straße 33Tel.: +43 (0) 1/47654 – 0www.boku.ac.at

Universitätsvertretung1180 Wien, Peter-Jordan-Straße 76Tel.: +43 (0) 1/47654 – 2000http://oeh.boku.ac.at

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Universitäten, Universitätsvertretungen und ÖH-Sozialreferate

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Universität für angewandte Kunst Wien1010 Wien, Oskar-kokoschka-Platz 2Tel.: +43 (0) 1/71133 – [email protected], www.dieangewandte.at

Universitätsvertretung1010 Wien, Oskar-kokoschka-Platz 2Tel.: +43 (0) 1/ 71133 – 2270Fax: +43 (0) 1/ 712 87 73oeh_offi [email protected]/oeh

Akademie der bildenden Künste Wien1010 Wien, Schillerplatz 3Tel.: +43 (0) 1/58816 – 1818Fax: +43 (0) 1/58816 – 1898www.akbild.ac.at

Universitätsvertretung1010 Wien, Schillerplatz 3Tel.: +43 (0) 1/58816 – [email protected]://pages.akbild.ac.at/oeh

Universität für Musikund darstellende Kunst Wien1030 Wien, anton-von-Webern-Platz 1Tel.: +43 (0)1/71155 – 0Fax: +43 (0) 1/71155 – 199www.mdw.ac.at

Universitätsvertretung1030 Wien, anton-von-Webern-Platz 1Tel.: +43 (0) 1/71155 – 8901

Fax: +43 (0) 1/71155 – 8999www.hmdw.ac.at

Veterinärmedizinische Universität Wien1210 Wien, Veterinärplatz 1Tel.: +43 (0) 1/250 77 – 0Fax: +43 (0) 1/250 77 – 1090www.vu-wien.ac.at

Universitätsvertretung1210 Wien, Veterinärplatz 1Tel.: +43 (0) 1/250 77 – 1700Fax: +43 (0) 1/250 77 – 1790http://hvu.vu-wien.ac.at

Medizinische Universität Wien1090 Wien, Spitalgasse 23Tel.: +43 (0) 1/40160 – 0Fax: +43 (0) 1/40160 910 – [email protected]

Universitätsvertretung1090 Wien, Währinger gürtel 18-20leitstelle 6m, nakHTel.: +43 (0) 1/40160 – [email protected], www.uv-medizin.at

Universität Linz4040 linz, altenbergstraße 69Tel.: +43 (0) 732/2468 – 0Fax: +43 (0) 732/2468 – 8822www.uni-linz.ac.at

kontakte: Universitäten, Universitätsvertretungen und ÖH-Sozialreferate

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Universitätsvertretung4040 linz, altenbergstraße 69Tel.: +43 (0) 732/2468 – 8535oder +43 (0) 732/2468 – 1122Fax: +43 (0) 732/2468 – [email protected]

Universität für künstlerischeund industrielle Gestaltung Linz4010 linz, Hauptplatz 8Tel.: +43 (0) 732/7898 – 0Fax: +43 (0) 732/783 508www.ufg.ac.at

Universitätsvertretung4040 linz, Sonnensteinstraße 11-13Tel.: +43 (0) 732/7898 – 320oder Tel.: +43 (0) 732/7898 – 321Fax: +43 (0) 732/73 69 [email protected]

Universität Graz8010 graz, Universitätsplatz 3Tel.: +43 (0) 316/380 – 0Fax: +43 (0) 316/380 – 9140www.kfunigraz.ac.at

Universitätsvertretung8010 graz, Schubertstraße 6aTel.: +43 (0) 316/380 – 2900http://oehweb.uni-graz.at

Technische Universität Graz8010 graz, Rechbauerstraße 12Tel.: +43 (0) 316/873 – 0Fax: +43 (0) 316/873 – [email protected]

Universitätsvertretung8010 graz, Rechbauerstraße 12Tel.: +43 (0) 316/873 – 5111oder Tel.: +43 (0) 316/873 – 5101Fax: +43 (0) 316/873 – [email protected]://htu.tugraz.at

Universität für Musikund darstellende Kunst Graz8010 graz, leonhardstraße 15Tel.: +43 (0) 316/389 – [email protected]

Universitätsvertretung8010 graz, brandhofgasse 21 (Zi. E. 10)Tel.: +43 (0) 316/389 – 1600oder +43 (0) 316/389 – 1603Fax: +43 (0) 316/389 – [email protected]://oeh.kug.ac.at

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Medizinische Universität Graz8036 graz, auenbruggerplatz 2/4Tel.: +43 (0) 316/385 – [email protected]

Universitätsvertretung8036 graz, Stiftigtalstraße 24Tel.: +43 (0) 316/385 – 73080Fax: +43 (0) 316/385 – [email protected]://oeh.meduni-graz.at

Universität Klagenfurt9020 klagenfurt, Universitätsstraße 65-67Tel.: +43 (0) 463/2700 – 9200Fax: +43 (0) 463/2700 – [email protected]

Universitätsvertretung9020 klagenfurt, Universitätsstraße 65-67Tel.: +43 (0) 463/2700 – 8800Fax: +43 (0) 463/2700 – [email protected]

Universität Salzburg5020 Salzburg, kapitelgasse 4-8Tel.: +43 (0) 662/8044 – 0Fax: +43 (0) 662/8044 – [email protected]

Universitätsvertretung5010 Salzburg, kaigasse 28-30Tel.: +43 (0) 662/8044 – 6000http://oeh-salzburg.at

Universität Mozarteum Salzburg5020 Salzburg, mirabellplatz 1Tel.: +43 (0) 662/6198 – 0Fax: +43 (0) 662/6198 – 3033www.moz.ac.at

Universitätsvertretung5020 Salzburg, mirabellplatz 1Tel.: +43 (0) 662/6198 – 4900oder Tel.: +43 (0) 662/6198 – 4910Fax: +43 (0) 662/6198 – [email protected]

Montanuniversität Leoben8700 leoben, Franz-Josef-Straße 18Tel.: +43 (0) 3842/402 – 0Fax: +43 (0) 3842/402 – 7702offi [email protected]

Universitätsvertretung8700 leoben, Franz-Josef-Straße 18Tel.: +43 (0) 3842/45 272 – 0Fax: +43 (0) 3842/45 272 – 45http://oeh.unileoben.ac.at

kontakte: Universitäten, Universitätsvertretungen und ÖH-Sozialreferate

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Universität Innsbruck6020 Innsbruck, christoph-Probst-PlatzInnrain 52Tel.: +43 (0) 512/507 – 0www.uibk.ac.at

Universitätsvertretung6020 Innsbruck, Josef-Hirn-Straße 7Tel.: +43 (0) 512/507 – [email protected]

Medizinische Universität Innsbruck6020 Innsbruck, christoph-Probst-Platz Innrain 52Tel.: +43 (0) 512/9003 – 0www.i-med.ac.at

Universitätsvertretung6020 Innsbruck, Schöpfstraße 41Tel. + Fax: +43 (0) 512/9003 – [email protected]

Bundesvertretung der ÖH1040 Wien, Taubstummeng. 7-9/4. StockTel.: +43 (0) 1/ 310 88 80-0www.oeh.ac.at

Sozialreferat Tel.: +43 (0) 1/ 310 88 [email protected]

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Pädagogische Hochschule Wien1100 Wien, grenzackerstraße 18Tel.: +43 (0) 1/601 18 – [email protected], www.phvienna.at

StudierendenvertretungTel.: +43 (0) 1/601 18 – 4000oder Tel.: +43 (0) 1/601 18 – [email protected]://pabw.dachverband-stuv.ac.at

Pädagogische Hochschule Niederösterreich2500 baden, mühlgasse 67Tel.: +43 (0) 2252/885 70 – 0Fax: +43 (0) 2252/885 70 – 180offi [email protected], www.ph-noe.ac.at

Pädagogische Hochschule Oberösterreich4020 linz, kaplanhofstraße 40Tel.: +43 (0) 732/7470 – 0

Fax: +43 (0) 732/7470 – 3090offi [email protected], www.ph-ooe.at

StudierendenvertretungTel.: +43 (0) 676/847 888 [email protected]

Pädagogische Hochschule Steiermark8010 graz, Hasnerplatz 12Tel.: +43 (0) 316/8067 – 0Fax: +43 (0) 316/8067 – 3199offi [email protected], www.ph-stmk.at

StudierendenvertretungTel.: +43 (0) 316/675 [email protected], [email protected]://oeh.phgraz.at

Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik1130 Wien, angermayergasse 1Tel.: +43 (0) 1/877 22 66 – 0

9.2kapitel kontakte: PHs und Studierendenvertretungen

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Pädagogische Hochschulen und Studierendenvertretungen

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Fax: +43 (0) 1/877 23 61sekretariat@agrarumweltpaedagogik.ac.atwww.agrarumweltpaedagogik.ac.at

Kirchliche Pädagogische Hochschule Wien1010 Wien, Singerstraße 7/4Tel.: +43 (0) 1/515 52 – 3084oder Tel.: +43 (0) 676/30 93 [email protected], www.kphvie.at

[email protected]@[email protected], http://stuv.kphvie.at

Kirchliche Pädagogische Hochschule Graz8020 graz, georgigasse 85-89Tel.: +43 (0) 316/581 670 – [email protected], http://kphgraz.at

StudierendenvertretungTel.: +43 (0) 316/581 670 – 78www.pze.at/stv

Kirchliche Pädagogische Hochschule Linz4020 linz, Salesianumweg 3Tel.: +43 (0) 732/77 26 66Fax: +43 (0) 732/79 73 [email protected], www.phdl.at

StudierendenvertretungTel.: +43 (0) 732/77 26 66 – 4314

Fax: +43 (0) 732/79 73 [email protected]

Pädagogische Hochschule Tirol6010 Innsbruck, Pastorstraße 7Tel.: +43 (0) 512/599 23 – [email protected], www.ph-tirol.ac.at

[email protected]@aon.at

Pädagogische Hochschule Salzburg5020 Salzburg, akademiestraße 23Tel.: +43 (0) 662/6388 – 0Fax: +43 (0) 662/6388 – [email protected]

StudierendenvertretungTel.: +43 (0) 662/6388 – 1057

Pädagogische Hochschule Kärnten9022 klagenfurt, Hubertusstraße 1Tel.: +43 (0) 463/508 508Fax: +43 (0) 463/508 508 – [email protected]

StudierendenvertretungTel.: +43 (0) 463/508 508 – 824oder Tel.: +43 (0) 650/93 400 [email protected]

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Pädagogische Hochschule Vorarlberg6800 Feldkirch, liechtensteinstraße 33-37Tel.: +43 (0) 5522/311 99offi [email protected]

[email protected]

Kirchliche Pädagogische Hochschule Edith Stein (in Stams)6020 Innsbruck, Rennweg 12Tel.: +43 (0) 512/561 763 – 10oder Tel.: +43 (0) 676/87 305 603Fax: +43 (0) 512/561 763 – [email protected]

Private Pädagogische Hochschule Burgenland7000 Eisenstadt, Thomas-alva-Edison-Str. 1Tel.: +43 (0) 590/ 10 30 – 0Fax: +43 (0) 590/ 10 30 – 1offi [email protected]

Privater Studiengang für das Lehramt für islamische Religion1070 Wien, neustiftgasse 117Tel.: +43 (0) 1/ 786 322 41Fax: +43 (0) 1/ 786 322 [email protected]

[email protected]

Katholische Pädagogische Hochschuleinrichtung Kärnten9020 klagenfurt, Tarviser Straße 30Tel.: +43 (0) 463/ 5877 2229Fax: +43 (0) 463/ 5877 [email protected] www.kphe-kaernten.at

StudierendenvertretungTel: +43 (0) 432/ 513 12

Privater Studiengang für das Lehramt für Jüdische Religion an Pfl ichtschulen1020 Wien, Rabbiner-Schneerson-Platz 1Tel.: +43 (0) 1/ 334 18 18 – 12Fax: +43 (0) 1/ 334 18 18 – 18

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FH Burgenland7000 Eisenstadt, campus 1Tel.: +43 (0) 5/ 9010 609 – 0www.fh-burgenland.at

Studierendenvertretung7000 Eisenstadt, campus 1Tel.: +43 (0) 5/ 9010 609 – 0www.fhoeh.at

FH Oberösterreich4600 Wels, Franz-Fritsch-Straße 11/3Tel.: +43 (0) 7242 / 448 08 - 10www.fh-ooe.at

Studierendenvertretung4600 Wels, Franz-Fritsch-Straße 11/3Tel.: +43 (0) 7242 / 448 08 - 10www.oeh.fh-ooe.at

FH Wien1180 Wien, Währinger gürtel 97Tel.: +43 (0) 1 / 476 77 - 444www.fh-wien.ac.at

Studierendenvertretung1180 Wien, Währinger gürtel 97Tel.: +43 (0) 1 / 476 77 - 5795www.stuve.info

FH Vorarlberg6850 Dornbirn, Hochschulstraße 1Tel.: +43 (0) 5572 / 792 - 0www.fhv.at

Studierendenvertretung6850 Dornbirn, Hochschulstraße 1Tel.: +43 (0) 5572 / 792 - 0

>>> www.oeh.ac.at

9.3kapitel

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Fachhochschulen

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FH Technikum Wien1060 Wien, mariahilferstraße 37-39Tel.: +43 (0) 1 / 58839 - 46www.technikum-wien.at

Studierendenvertretung1060 Wien, mariahilferstraße 37-39Tel.: +43 (0) 1 / 58839 - 46twist.technikum-wien.at

FH Krems3500 krems, Piaristengasse 1Tel.: +43 (0) 2732 / 802 - 0www.fh-krems.ac.at

Studierendenvertretung 3500 krems, Piaristengasse 1Tel.: +43 (0) 2732 / 802 - 0

FH Technikum Kärnten9701 Spittal an der Drau, Villacher Straße 1Tel.: +43 (0) 4762 / 905 00 - 0www.fh-kaernten.at

Studierendenvertretung 9701 Spittal an der Drau, Villacher Straße 1Tel.: +43 (0) 4762 / 905 00 - 0oeh-fhk.blogspot.com

FH JOANNEUM GmbH8020 graz, alte Poststraße 149Tel.: +43 (0) 316 / 5453 - 8880www.fh-joanneum.at

Studierendenvertretung 8020 graz, alte Poststraße 149Tel.: +43 (0) 316 / 5453 - 8880www.fh-joanneum.at/join

FH Salzburg5412 Puch bei Hallein, Urstein Süd 1Tel.: +43 (0) 50 / 2211 - 1001www.fh-salzburg.ac.at

Studierendenvertretung 5412 Puch bei Hallein, Urstein Süd 1Tel.: +43 (0) 50 / 2211 - 1001www.stv-fhs.at

FH St.Pölten3100 St.Pölten, matthias corvinus-Straße 15Tel.: +43 (0) 2742 / 313 228www.fh-stpoelten.ac.at

Studierendenvertretung 3100 St.Pölten, matthias corvinus-Straße 15Tel.: +43 (0) 2742 / 313 228

>>> www.oeh.ac.at

kontakte: Fachhochschulen

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Campus 02 GmbH8020 graz, körblergasse 126Tel.: +43 (0) 316 / 6002 - 0www.campus02.at

Studierendenvertretung 8020 graz, körblergasse 126Tel.: +43 (0) 316 / 6002 - 0www.icampus.at

FH bfi Wien1020 Wien, Wohlmutstraße 22Tel.: +43 (0) 1 / 720 12 86 - 11www.fh-vie.ac.at

Studierendenvertretung 1020 Wien, Wohlmutstraße 22Tel.: +43 (0) 1 / 720 12 86 - 11

MCI Innsbruck6020 Innsbruck, Universitätsstraße 15Tel.: +43 (0) 512 / 2070 - 1001www.mci.edu

Studierendenvertretung6020 Innsbruck, Universitätsstraße 15Tel.: +43 (0) 512 / 2070 - 1001

BMLV1090 Wien, Rossauer lände 1Tel.: +43 (0) 1 / 5200 - 247 27www.bmlv.gv.at

Studierendenvertretung1090 Wien, Rossauer lände 1Tel.: +43 (0) 1 / 5200 - 247 27

FHS Kufstein6330 kufstein, andreas-Hofer-Straße 7Tel.: +43 (0) 5372 / 718 19 - 190 www.fh-kufstein.ac.at

Studierendenvertretung6330 kufstein, andreas-Hofer-Straße 7Tel.: +43 (0) 5372 / 718 19 - 190 www.oeh.hsk-edu.at

FH Campus Wien1100 Wien, Favoritnerstraße 226Tel.: +43 (0) 1 / 606 68 77 - 100www.fh-campuswien.ac.at

Studierendenvertretung 1100 Wien, Daumegasse 3Tel.: +43 (0) 1 / 606 68 77 1990www.stuve-wien.at

Lauder Business School1190 Wien, Hofzeile 18 - 20Tel.: +43 (0) 1 / 369 18 18www.lbs.ac.at

Studierendenvertretung 1190 Wien, Hofzeile 18 - 20Tel.: +43 (0) 1 / 369 18 18

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FH Zentrum für Gesundheitsberufe Tirol6020 Innsbruck, Innrain 98Tel.: +43 (0) 50 / 86 48-47 00www.fhg-tirol.ac.at

Studierendenvertretung6020 Innsbruck, Innrain 98Tel.: +43 (0) 50 / 86 48-47 00www.fhg-tirol.ac.at

FFH - FernFH1040 Wien, lothringerstraße 4 - 8Tel.: +43 (0) 1 / 505 47 76www.fernfh.at

kontakte: Fachhochschulen

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Wien: Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft – bundesvertretungStudien- und maturantInnenberatungTaubstummengasse 7-9/ 4. Stock 1040 Wientel: +43 (1) 31 08 880 DW [email protected]/studienberatung

Innsbruck: Referat für maturantInnen-beratung, Österreichische Hochschüler-InnenschaftJosef-Hirn-Straße 7, 6020 Innsbruck Tel.: +43 (0) 512 507 – [email protected] www.oehweb.at

Linz: ÖH-Referat für Studienberatungaltenberger Straße 69, 4040 linzTel.: +43 (0) 732 / 2468 – DW 8511 und DW [email protected]/

Salzburg:ÖH-beratungszentrumkaigasse 17, 5020 SalzburgTel.:+43 (0) 662/8044 – DW 6001 und DW [email protected]/beratung

Graz:HochschülerInnenschaft der Technischen Universität grazReferat für StudienberatungRechbauerstraße 12, 8010 grazTel.: +43 (0) 316 873 – [email protected]

Psychologische Studierendenberatung1080 Wien, lederergasse 35Tel.: +43 (0) 1/402 30 91www.studentenberatung.at

9.4kapitel

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beratungseinrichtungen

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Medieninhaberin, Verlegerin und Herausgeberin: Österreichische HochschülerInnenschaft, Taubstummengasse 7-9, 1040 Wien

Redaktion: marie-Therese Fleischhacker, gerald Flicker, Judith götz, barbara Römisch, gregor Schamschula, karin Schönhofer, Juliane Soyka, Stefan Tacha, agnes Wühr

Koordination: Studien- und maturantInnenberatung

Illustrationen: shutterstock

Grafi sche Gestaltung und Satz: gabriel moinat

Herstellung: Holzhausen

Erscheinungsort- und Datum: Wien, Verlagspostamt 1040 Wien / September 2010

Redaktions- und Verlagsanschrift: 1040 Wien, Taubstummengasse 7-9

Diese Broschüre spiegelt die aktuelle Rechtslage zum 1. September 2010 wieder. Es wird darauf hingewiesen, dass alle Angaben trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr erfolgen und eine Haftung der Herausgeberin oder des AutorInnenteams ausgeschlossen ist.

Impressum:

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www.oeh.ac.at/stipendienrechner

3 x A6_3.indd 1 09.06.2004 18:36:21 Uhr

Voll im Bild:www.oeh.ac.at

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Schluss mit den langen Wegen www.onlinecampus.at

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29.02.07 www