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1 Studienseminar für Gymnasien in Wiesbaden Informationen zur Vorbereitung der Zweiten Staatsprüfung im Frühjahr 2014

Studienseminar für Gymnasien in Wiesbaden

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Studienseminar für Gymnasien in Wiesbaden. Informationen zur Vorbereitung der Zweiten Staatsprüfung im Frühjahr 2014. Themenschwerpunkte. Ausbildungsschwerpunkte (mündliche Prüfung) Erstellung des Tagesprüfungsplanes Termine im Vorfeld der Meldung zur Zweiten Staatsprüfung - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: Studienseminar für Gymnasien in Wiesbaden

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Studienseminar für Gymnasien in Wiesbaden

Informationen zur Vorbereitung der Zweiten Staatsprüfung

im Frühjahr 2014

Page 2: Studienseminar für Gymnasien in Wiesbaden

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Themenschwerpunkte

Ausbildungsschwerpunkte (mündliche Prüfung)

Erstellung des Tagesprüfungsplanes Termine im Vorfeld der Meldung zur

Zweiten Staatsprüfung Meldung zur Zweiten Staatsprüfung HLBGDV § 9 Teilnahme vorgesetzter

Behörden, von Gästen und der Kirchen Entwürfe für die Prüfungslehrproben Gesamtbewertung der Zweiten

Staatsprüfung

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Ausbildungsschwerpunkte (mündliche Prüfung)

Festlegung am Ende eines jeden Semesters

maximal zwei Literaturangaben

drei Schulrechtsschwerpunkte

Weiterleitung per E-Mail an alle Mitglieder des Prüfungsausschusses und das Sekretariat

Siehe Formular

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Erstellen des Tagesprüfungsplanes

Wahl der Klassen/Kurse (Sek I und Sek II) in Absprache mit der Schulleitung

zeitliche Festlegung der Lehrproben (2./3. Stunde oder 2./4. Stunde (Anfrage bei Fremdprüfer/in)

Weiterleitung per E-Mail an alle Mitglieder des Prüfungsausschusses und das Sekretariat

spätester Termin: 04.03.2014, 12.00 Uhr

Siehe Formular

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Termine im Vorfeld der Meldung

Abgabe der pädagogischen Facharbeit: Ordnungsfrist: 28.02.2014, 12.00 Uhr

Abgabe Tagesprüfungsplan - spätester Termin: 04.03.2014, 12.00 Uhr

Kenntnisnahme des Gutachtens der Schulleiterin oder des Schulleiters vor dem Meldetermin

Siehe Terminplan

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Meldung zur Zweiten Staatsprüfung

spätester Termin: 01.04.2014, bis 16.00 Uhr Formular - Lehrkraft des Vertrauens - Teilnahme von Gästen - Beginn und Ort der ersten Prüfungslehrprobe Übersicht über Teilnahme an Ausbildungsver-

anstaltungen und Bewertung der Module Ausbildungsschwerpunkte in den Modulen

einschließlich Schulrecht (Formular). Weiterleitung per E-Mail an alle Mitglieder des Prüfungsausschusses und das Sekretariat

Nachweis Erste-Hilfe-Kurs

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Lehrkraft des Vertrauens

HLBG § 44 Abs. 5

(5) Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienstkann eine Lehrkraft ihres Vertrauensbenennen, die an der Prüfung und anden Beratungen des Prüfungsausschussesmit beratender Stimme teilnimmt.

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HLBGDV § 9 Teilnahme vorgesetzter Behörden, von Gästen und der Kirchen

(1) Vertreterinnen und Vertreter des Kultusministeriums und der Ausbildungsbehörde dürfen bei den Prüfungen, Beratungen des Prüfungsausschusses und der Bekanntgabe der Bewertungen anwesend sein.

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HLBGDV § 9 Teilnahme vorgesetzter Behörden, von Gästen und der Kirchen

(2) Die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses entscheidet unbeschadet des Abs. 1 über die Teilnahme von Gästen. Gäste können sein:1. Personen, die ein dienstliches Interesse an der Teilnahme haben oder 2. Personen, die eine entsprechende Prüfung ablegen wollen, sofern sie die Zulassung als Zuhörende rechtzeitig beantragt haben und die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat das Einverständnis erklärt hat. Während der Beratungen des Prüfungsausschusses und der Bekanntgabe der Bewertungen sind Gäste nach Satz 2 Nr. 2 nicht zugelassen. Gäste nach Satz 2 Nr. 1 sind nur mit Zustimmung der oder des Prüfungsvorsitzenden zugelassen.

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HLBGDV § 9 Teilnahme vorgesetzter Behörden, von Gästen und der Kirchen

(3) Zur Prüfung in evangelischer oder katholischer Religion ist eine Vertreterin oder ein Vertreter der jeweiligen Kirche einzuladen. Bei der Festlegung der Prüfungsergebnisse wirkt sie oder er nicht mit.

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Entwürfe für die Prüfungslehrproben

Formale Gestaltung (siehe Hinweise)

Zustellung: zwei Werktage vor der Prüfung, bis 12.00 Uhr per E-Mail an alle Mitglieder der Prüfungskommission und das Sekretariat

Samstag gilt als Werktag

Vorlage der Entwürfe mit Originalunterschrift in einfacher Ausfertigung am Prüfungstag

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Ausbildungsstand 60 %

M1UF 15 %

M2UF15 %

M1 UF25%

M2 UF25%

MEBB5%

MLA15%

MDFB5%

MLA25%

Päda-gogische Facharbe

it

10 %

Schulleiter-

gutachten

10%

ZweiteStaatsprüfung

40%

ZweiteStaatsprüfung

40%

Lehrprobe 115%

Lehrprobe 215%

Mündliche Prüfung

10%

Gesamtbewertung der Zweiten Staatsprüfung

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Studienseminar für Gymnasien in Wiesbaden

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