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Studieren – lässt sich das bezahlen? Veranstaltung für Schüler/Innen und Eltern 27.01.2014, Don Bosco Gymnasium Ingrid Hackner, Berufsberaterin für Abiturienten

Studieren – lässt sich das bezahlen?

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Veranstaltung für Schüler/Innen und Eltern 27.01.2014, Don Bosco Gymnasium. Ingrid Hackner, Berufsberaterin für Abiturienten. Studieren – lässt sich das bezahlen?. Inhalt. Was kostet ein Studium? Welche Finanzierungsmöglichkeiten für ein Studium gibt es? BAföG Stipendien Studienkredite - PowerPoint PPT Presentation

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Studieren – lässt sich das bezahlen?

Veranstaltung für Schüler/Innen und Eltern27.01.2014, Don Bosco Gymnasium

Ingrid Hackner, Berufsberaterin für Abiturienten

Seite 2

Bundesagentur für Arbeit

Inhalt

Agentur für Arbeit Essen Januar 2014

1. Was kostet ein Studium?

2. Welche Finanzierungsmöglichkeiten für ein Studium gibt es?

BAföG

Stipendien

Studienkredite

Eltern

Jobben

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Bundesagentur für Arbeit

1. Was kostet ein Studium?

Agentur für Arbeit Essen Studienfinanzierung Januar 2014

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Monatliche Ausgaben eines Studierenden

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Wohnungskosten(Miete und NK)

Fahrkosten(ÖPNV/Auto) 55 € - 120 €

Ernährung 125 - 209 € Kleidung 34 – 73 €

Kommunikation (Telefon, Internet,

TV/Radio, Post) 25 – 44 €

242 – 361 €

Lernmittel 23 – 40 €

Quelle: 20. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerkes (Stand 2012)

Krankenversicherung, Arztkosten,

Medikamente49 – 83 €

Freizeit, Kultur, Sport 43 – 98 €

Sonstiges(z.B. Semestergebühren)

8-100€

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Monatliche Ausgaben eines Studierenden

Agentur für Arbeit Essen Studienfinanzierung Januar 2014

604,- € – 1128,- €

Monatliche Mindestkosten insgesamt:

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2. Finanzierungsmöglichkeiten für ein Studium

Agentur für Arbeit Essen Studienfinanzierung Januar 2014

2.1 Unter welchen Bedingungen kann BAföG bezogen werden und wie viel muss am Ende zurückgezahlt werden?

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BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz)

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50 % Zuschuss

= vom Staat geschenktes Geld

50 % Darlehen

= zinsloser zurückzuzahlender Anteil

Antragstellung erforderlich

Zuständigkeit: Studentenwerk der Hochschule, bei der der Student immatrikuliert ist

Zahlung ab Beginn des Monats der Studienaufnahme, frühestens jedoch ab Antragstellung

Anspruch und Höhe abhängig vom Einkommen der Eltern/des Ehegatten und vom Einkommen und Vermögen des Studierenden sowie von seinem Bedarf

Hinzuverdienst des Studierenden bis zu 4880,- €/Jahr möglich

keine Anrechnung des Kindergeldes

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Höhe der BAföG-Förderung

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Monatlicher Grundbedarf

Studierender wohnt bei den Eltern Studierender wohnt nicht bei den Eltern

422 Euro 597 Euro

maximaler Krankenversicherungszuschlag 62,- Euro

Zuschlag zur Pflegeversicherung 11,- Euro

(wenn der Studierende selbst versichert ist)

Förderungshöchstbetrag: 670,- Euro

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BAföG-Förderung

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Was ist zu beachten(I):

Je nach Einkommen der Eltern und den eigenen Einkommens- und Vermögens-verhältnissen besteht die Möglichkeit einer gestaffelten Förderung von 10,- Euro bis zum Höchstbetrag von 670,- Euro/Monat.

Nach dem 4. Semester müssen Sie die erforderlichen Leistungsnachweise Ihres Studienganges erbringen, sonst wird die BAföG-Zahlung eingestellt.

Ist die Förderhöchstdauer Ihres Studienganges erreicht, stoppt die BAföG-Zahlung.

Eine Förderung ist grundsätzlich auch für ein Studium im Ausland möglich.

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BAföG-Förderung

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Was ist zu beachten(II):

Ein Fachrichtungswechsel ist bis zum Ende des dritten Semesters aus wichtigem Grund möglich. Für einen späteren Wechsel muss ein sogenannter „unabweisbarer Grund“ vorliegen.

Als wichtiger Grund in diesem Sinne gilt ein Eignungsmangel oder Neigungswandel.

• Als unabweisbarer Grund gilt z.B. eine nach Aufnahme des Studiums eingetretene Behinderung oder eine Allergie, die die Fortsetzung des Studiums unmöglich macht.

• Der erste Wechsel des Studiums aus wichtigem Grund und der Wechsel aus unabweisbaren Grund haben keine Auswirkung auf die Förderungsart. Weitere Wechsel aus wichtigem Grund können dazu führen, dass das Studium nicht mehr durch BAföG gefördert wird.

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BAföG-Förderung

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Rückzahlung des zinsfreien Darlehnsanteils:

Die Rückzahlungsverpflichtung beginnt 5 Jahre nach dem Ende der Förderhöchstdauer.

Die monatliche Rückzahlungsmindestrate beträgt z.Zt. 105,- Euro.

Das Darlehen ist innerhalb von höchstens 20 Jahren in gleichbleibenden Raten zurückzuzahlen.

Wer nach Beginn der Rückzahlungspflicht wenig verdient, braucht keine Rückzahlung zu leisten.

Der maximale Rückzahlungsbetrag ist bei 10.000,- Euro gedeckelt.

Bei vorzeitiger Rückzahlung der Darlehnsschuld wird auf Antrag ein prozentualer Nachlass gewährt (bis zu 50%).

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BAföG-Förderung

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Weitere Informationen:

Bundesministerium für Bildung und Forschung:Infobroschüre „Das neue BAföG“bzw. unter http://das-neue-bafoeg.de

Studis Online: http://www.bafoeg-rechner.de/

Studentenwerk Essen-Duisburg:Amt für Ausbildungsförderung, Reckhammerweg 1, 45141 Essen

Persönliche Beratungszeiten: Montag & Donnerstag 10.00 Uhr - 13.00 Uhr Dienstag 13.00 Uhr - 15.30 Uhr

Telefonische Auskünfte: Dienstag & Freitag 09.00 Uhr – 12.00 UhrTel. 0201/820100

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2. Finanzierungsmöglichkeiten für ein Studium

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2.2 Stipendien

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Stipendiennicht nur für Hochbegabte!

z.B. auch gesellschaftliches Engagement kann eine Rolle spielen

Stipendiengeber sind oft Kirchen, Parteien, Gewerkschaften oder Unternehmen

Insgesamt gibt es mehr als 1750 Förderinstitutionen!

BEWERBEN LOHNT SICH ALSO!

lt. einer Studie von 2009 hat ein Drittel aller Stipendienanträge Erfolg

insgesamt werden nur 4% der Studierenden gefördert

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Beispiele für Stipendien12 Begabtenförderungswerke (-> www.stipendiumplus.de)

(2% der Studierenden wird darüber gefördert):

z.B. Studienstiftung des Deutschen Volkes e.V.

Die Förderung ist in der Regel einkommensabhängig; Büchergeld z.B. ist aber einkommensunabhängig oder auch

die Teilnahme an workshops

Deutschlandstipendium (-> www.deutschlandstipendium.de)

• seit 2011

• die teilnehmenden Hochschulen (auch die Uni Duisburg-Essen) fördern eine bestimmt Anzahl begabter Studierender mit 300,- Euro monatlich

• Interessierte bewerben sich direkt bei den anbietenden Hochschulen; die Unis bestimmen die Auswahlkriterien

• mittelfristig sollen 8% der Studierenden davon profitieren (aktuell: 1%, Tendenz steigend)

• an der Uni Duisburg-Essen auch für Erstsemester möglich

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Wie komme ich an ein Stipendium?

Unterschiedliche Auswahlkriterien bzw. unterschiedliche Zielgruppen der verschiedenen

Stiftungen, z.B.

Mädchen

Sportler

Technikstudierende

Ortsbezogenheit

Die meisten erwarten gute Noten und soziales Engagement!

interaktive Stipendienlotsen www.stipendienlotse.de

www.mystipendium.de

Bewerbung (Motivationsschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, Gutachten) notwendig!

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Bundesagentur für Arbeit

eine Initiative für alle Schüler und Studierenden, die als erste in ihrer Familie einen Studienabschluss anstreben

keine finanzielle Unterstützung, aber Hilfe in vielen wichtigen Fragen:

Mentoren stehen mit Rat und Tat zur Seite, z.B.

• Hilfe beim Bafög-Antrag• Hilfe bei der Bewerbung um ein Stipendium

• Hilfe bei der Erstellung einer Hausarbeit …

regelmäßige Treffen der lokalen Gruppe von arbeiterkind.de

Alle wichtigen Infos unter: www.arbeiterkind.de

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Exkurs: www.arbeiterkind.de

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2. Finanzierungsmöglichkeiten für ein Studium

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2.3 Studienkredite

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Studienkredite

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Studienkredite

Bildungskredite Bildungsfonds Studienkredite von Banken

zur Finanzierung der Lebenshaltungskosten

„ Ein Studienkredit sollte immer die letzte Option sein“

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Bildungskredit und Bildungsfonds

Bildungskredit:

wird über die staatliche KfW-Bankengruppe angeboten in Zusammenarbeit mit dem

Bundesverwaltungsamt

für Studierende kurz vor dem Abschluss gedacht

wird höchstens für 24 Monate gewährt

www.bildungskredit.de

Bildungsfonds:

nicht über Banken

private Anleger, Institutionen oder auch Unternehmen sind die Geldgeber

zwischen 30.000 und 40.000 Euro (max. 1000,- Euro monatlich)

nach Studienabschluss wird ein vorher definierter Prozentsatz des Einkommens an den Fonds

zurückgezahlt

www.bildungsfonds.de

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Studienkredite Angebote von diversen Banken und Sparkassen sowie der staatlichen KfW-

Bankengruppe zur Finanzierung des Lebensunterhalts etc.

empfohlen in erster Linie für Studierende, die kein BAföG bekommen oder keinen Nebenjob ausüben können

sowie

für zeitlich begrenzte, aber besonders aufwändige Studienphasen, z.B. kurz vor dem Abschluss

in der Regel unabhängig von Einkommen und Vermögen und ohne Sicherheiten

zwischen 100,- und 650,- Euro monatlich

Angebote genau prüfen, um eine zu hohe Verschuldung zu vermeiden

Stiftung Warentest untersucht in unregelmäßigen Abständen die Angebote verschiedener Institute (zuletzt im Aug. 2011)

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Beispiele für Studienkredite

KfW-Studienkredit:

Kreditantrag läuft über die Hausbank oder das Studentenwerk

dafür wird eine einmalige Provisionsgebühr von 238,- Euro fällig

ab dem ersten Semester möglich (bis max. 14 Semester)

www.kfw.de

Studiendarlehen der Daka-Bank (= Darlehenskasse der Studentenwerke im Land NRW):

zinsloses Darlehen vor Studienabschluss

Förderung beginnt bis zu 3 Semester vor Ende des Studiums

das Studium muss an einer staatl. Hochschule in NRW erfolgen

Finanzhilfe muss benötigt werden

www.daka-nrw.de

Härtefonds des Studentenwerks der Uni Duisburg-Essen

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2. Finanzierungsmöglichkeiten für ein Studium

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2.4 Eltern

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Der Elternunterhalt

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Grundsätzlich besteht Unterhaltspflicht der Eltern bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss des Kindes (§ 1601 ff. BGB)

Fast 90 % aller Studierenden werden von zu Hause monatlich mit durchschnittlich 476,- € unterstützt. Der Elternunterhalt ist damit die

wichtigste Finanzierungsquelle der Studierenden in Deutschland. (Quelle: 20. Sozialerhebung des Studentenwerks 2012)

Der Unterhaltsbedarf eines Studierenden, der nicht bei den Eltern wohnt, beträgt laut „Düsseldorfer Tabelle“ 670 Euro monatlich zuzüglich Krankenversicherungsbeiträge.

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Der Elternunterhalt

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Oberstes Prinzip: gegenseitige Rücksichtnahme

Der Unterhaltsanspruch gilt grundsätzlich nur während der Zeit der Ausbildung.

Über die Wahl der Ausbildung entscheiden volljährige Kinder allein.

Maßstab für die Dauer der Unterhaltsberechtigung ist die Regelstudienzeit.

Die Eltern entscheiden über das WIE der Unterhaltsgewährung.

Bei Einkommen eines Elternteils unter 1200,- Euro hat dieser keine Unterhaltspflicht.

Grundsätzlich besteht keine Verpflichtung des Studierenden, nebenbei zu jobben.

Eigenes Einkommen des Studierenden kann auf den Bedarf angerechnet werden.

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2. Finanzierungsmöglichkeiten für ein Studium

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2.5 Jobben

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Erwerbstätigkeit/Jobben

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Grundsätzliche Überlegung:

Sind die hohen Anforderungen im Studium mit meinem Job vereinbar?

Was muss ich beim Jobben beachten?

Beim BAföG abzugsfreie Hinzuverdienstgrenze innerhalb eines Bewilligungszeitraumes (12 Monate) 4880,- Euro/brutto

Ab 01.01.2012 Wegfall der Einkommensgrenzen beim Kindergeldbezug

Bei dauerhafter Beschäftigung über 450,- Euro/Monat Zahlung anteiliger Rentenversicherungsbeiträge

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Erwerbstätigkeit/Jobben

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Bei mehr als geringfügiger Beschäftigung „Werkstudentenprivileg“:

Keine Versicherungspflicht in der Krankenversicherung (als Student bereits über Eltern oder studentische Pflichtversicherung abgedeckt), Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung.

Bei Steuerpflicht ggf. (teilweise) Rückerstattung über Steuerklärung (Grundfreibetrag 8004,- Euro + 1000,- Euro Werbungskostenpauschale/Kalenderjahr)

20-Stunden-Regel für Jobs in der Vorlesungszeit (in der vorlesungsfreien Zeit auch mehr)

26-Wochen-Regel für darüberhinausgehende Beschäftigungen.

Geringfügige Jobs (Minijobs):

Max. 450,- Euro/Monat (alternativ max. 2 Monate oder 50 Arbeitstage im Kalenderjahr)Keine Steuern und Abgaben zur Sozialversicherung für den Studierenden(Hinzuverdienstgrenze BAföG beachten!)

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Wichtige Internetadressen

Stipendien:

www.stipendiumplus.de (Begabtenförderungswerke)

www.deutschlandstipendium.de

www.arbeiterkind.de

Suchmaschinen:

www.stipendienlotse.de

www.mystipendium.de

www.e-fellows.net

www.stiftungen.org

Studienkredite

www.bildungskredite.de

www.bildungsfonds.de

www.kfw.de

http://daka.akafoe.de/

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BAföG:

www.das-neue-bafoeg.de

www.bafoeg-rechner.de

zur Studienfinanzierung allgemein:

www.studis-online.de

www.studentenwerke.de

www.arbeiterkind.de